Familienrecht veraltet – Reform von Politik u. Justiz dringend notwendig!

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Mütter betreuen die Kinder und Väter arbeiten, dieses traditionelle Rollenverständnis ist völlig veraltet.
Diverse entfremdete und entsorgte Elternteile und Vereine (Väter für Recht, Vaterverbot, Männerservice; Kindergefühle, Väter ohne Rechte)
fordern ebenso seit vielen Jahren, PA (Parential Alienation) ins Strafrecht aufzunehmen und diese psychische Gewalt, der Entfremdung, zwischen dem eigenen Kind und einem Elternteil gerichtlich beim anderen Elternteil, welcher diesen Umgangsboykott fördert, zu sanktionieren! Diese Eltern-Kind-Entfremdung führt bei einigen Betroffenen bis zum Suizid und ist für viele Personen, welche sich keinen Rechtsanwalt leisten können, ein sehr großes gesellschaftspolitisches Problem.

Admin Familie & Familienrecht, am 27-12-2018

Artikel:
Petition zur „Doppelresidenz“Wechselmodell nach Trennung soll Leitbild werden

Wenn sich Eltern trennen, heißt das für viele Kinder: Sie wohnen bei dem einen, der andere zahlt. Doch immer häufiger betreuen beide Elternteile. Ein Bündnis fordert, diese neue Realität zum Leitbild im Familienrecht zu machen. Von Bettina Rehmann

Nach der Trennung von Eltern wohnen viele Kinder bei dem Elternteil, den anderen besuchen sie. Zwei Drittel der Trennungskinder werden nach diesem Modell, dem sogenannten Residenzmodell betreut. Es ist das einzige Betreuungsmodell, das gesetzlich geregelt ist.

Doch heute beteiligen sich mehr Väter stärker an der Betreuung der Kinder – und auch die meisten Trennungskinder wünschen sich häufige oder längere Kontakte zu dem zweiten Elternteil. Diese Realität solle im deutschen Recht abgebildet werden, fordert das Bündnis „Doppelresidenz.org“. Am Donnerstag haben sie eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, mit der sie fordern, die geteilte Betreuung von Trennungskindern als Leitbild im deutschen Familienrecht zu verankern. Sie nennen das „Doppelresidenz“. Die geteilte Betreuung wird auch Wechselmodell genannt.

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Rund 12.000 Unterschriften schon vor Petitionsstart

Rund 12.000 Menschen hätten die Petition schon vor dem eigentlichen Start unterzeichnet, sagt Markus Witt vom Bündnis. „Es geht hauptsächlich darum, ein zeitgemäßes Familienrecht zu bekommen, also nicht ein Familienrecht, das deutlich über hundert Jahre alt ist, sondern sich daran orientiert, wie Eltern heute leben und was Kinder auch brauchen.“

Es geht den Initiatoren der Petition um mehr als nur ein Betreuungsmodell, betont Cornelia Spachtholz von „Doppelresidenz.org“, die gleichzeitig Vorsitzende des Verbands berufstätiger Mütter ist. Mit der Petition wolle das Bündnis auch einen Sinneswandel in der Gesellschaft erreichen. So werde etwa heute der Begriff der „Alleinerziehenden“ nicht mehr der Realität gerecht, da unter dem Begriff auch diejenigen fallen, die in Wirklichkeit zwar getrennt sind, ihre Kinder aber gemeinsam erziehen. „Getrennt gemeinsam erziehen, das ist aus unserer Sicht das, was unseren Kindern zusteht, weil sie ein Anrecht auf beide Elternteile haben“, dieser Ansatz sei auch förderlich in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Bundestagsabgeordnete und die Vorsitzenden von „Doppelresidenz.org“, Cornelia Spachtholz und Markus Witt (3. und 4. v. l.) vor der Petitionsübergabe im Bundestag.

Reformwünsche auch aus Politik und Justiz

Nicht nur von dem Bündnis geht der Wunsch nach grundlegenden Änderungen im Familienrecht aus: Schon 2017 hat die Konferenz der Landesjustizminister beschlossen, gesetzliche Regelungen für das Wechselmodell zu prüfen. Auch beim Deutschen Juristentag im September in Leipzig wurde ein Beschluss gefasst, wonach alternative Betreuungsmodelle gesetzlich geregelt werden sollen: sowohl in Bezug auf das Umgangsrecht, also die Betreuungszeiten der einzelnen Elternteile, als auch auf das Unterhaltsrecht – dieses müsse auch den Fall, dass beide Eltern ihr Kind nach der Trennung betreuen, regeln und deutlich vereinfacht werden.

An den Beschlüssen mitgearbeitet hat auch die Familienrichterin am Münchner Oberlandesgericht, Isabell Götz, die auch das Bundesjustizminsterium berät. „Wir reden deswegen darüber, weil es zunehmend mehr ein Modell ist, das Eltern nach der Trennung leben und unsere derzeitigen Gesetze es aber nicht abbilden“, erklärt sie. Es könne zwar schon gerichtlich angeordnet werden, aber das reiche nicht. Heute schon, berichtet sie aus ihrer täglichen Arbeit als Familienrichterin, breche das traditionelle Rollenverständnis aus, wonach Mütter die Kinder betreuen und Väter arbeiten. Eine abwechselnde Betreuung nach der Trennung ermögliche auch der Mutter, sich selbst um Einkommen und Altersvorsorge zu kümmern.

Berlin als Hochburg für Wechselmodell

Die Familienanwältin Eva Becker, ebenfalls Mitglied einer Arbeitsgruppe, die das Justizministerium berät, praktiziert in Berlin. „Die Zeit, dass nur Väter an einem Wechselmodell interessiert sind, die ist vorbei, weil auch Mütter vernünftigerweise Interesse daran haben.“ In Berlin seien die Gerichte besonders mit dem Wechselmodell befasst, erklärt sie. „Das hat verschiedene Gründe: Erstens liegt Berlin mitten in den ’neuen‘ Bundesländern, wo Betreuung durch beide Elternteile vielleicht selbstverständlicher ist, ebenso wie es nichts Besonderes ist, wenn Kinder in eine Betreuungseinrichtung gehen.“ In Berlin lebten zudem viele junge Familien, von denen beide Elternteile arbeiten wollten und die Menschen wohnten nicht so weit auseinander, bei einem Wechselmodell nach einer Trennung spielten Distanzen also nicht so eine große Rolle.

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Viele Berliner Richter stellten nicht mehr die Frage danach, wie man fortsetzen könne, was bisher gelebt wurde – etwa wenn die Mutter bisher zu zwei Drittel und der Vater zu einem Drittel betreut hat –, sondern versuchten abzuklären, was gegen eine paritätische Betreuung spreche. „Das ist einfach eine Umkehr des gedanklichen Ansatzes.“ Becker betont allerdings, dass nicht alle Richter dies so sehen und verweist auf den speziellen Trend in Berlin und Brandenburg. „Wir sind, wenn Sie so wollen, eine Hochburg des Wechselmodells, das ist hier einfach Thema.“

15 Prozent der getrennten Familien leben Wechselmodell

Einem Rechtsgutachten für den Deutschen Juristentag zufolge kann man davon ausgehen, dass schon heute schätzungsweise 15 Prozent der Trennungsfamilien in Deutschland das Wechselmodell leben. In der Sozialwissenschaft spricht man übrigens schon von Wechselmodell, wenn der Betreuungsanteil bei 30 Prozent liegt – nicht erst, wenn sich die Eltern die Betreuung genau zu 50 Prozent teilen.

Die Debatte wird in jedem Fall weitergehen: Ähnlich den Ideen der Petition zum Wechselmodell hat die FDP-Bundestagsfraktion im März einen Antrag in den Bundestag eingebracht, wonach das Wechselmodell sogar als gesetzlicher Regelfall eingeführt werden soll.Im Februar kommenden Jahres gibt es dazu im Rechtsausschuss eine erste Anhörung.

Der Petitionsausschuss des Bundestages [bundestag.de] wird die Petition nach der Übergabe prüfen und voraussichtlich in eine Onlinepetition überführen – der Startzeitpunkt steht noch nicht fest.

Beitrag von Bettina Rehmann, Audio: Inforadio | 29.11.18 | 13:35 Uhr Bild: dpa/Hackenburg

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/11/petition-bundestag-wechselmodell-doppelresidenz-berlin.html
Tags: europäischen Familienrecht – Gesellschaftspolitik – Mobbing – Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindeswohl – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Scheidung – Trennung – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft – 

Geplante Kindesentführungen ohne Rückführung in Japan

Obwohl Japan das Haager Kindesentführung-Übereinkommen von 1980 unterschrieben hat, wird das internationale Gesetz von der Justiz in Japan völlig ignoriert, es ist kein einziger Fall der Rückführung bisher bekannt.

Artikel:

Fälle von Kindesentführungen nach Japan
Wenig Mitleid für verlassene Väter?

Kein Weg zurück: Viele japanische Kinder sehen nach einer Scheidung ihre Väter nie wieder. Dabei ist Japan vor vier Jahren einem Haager Abkommen beigetreten, das ein Umgangsrecht garantiert.(Foto: Yuriko Nakao/Bloomberg)
  • Nach Angaben des japanischen Außenministeriums sind derzeit 99 Fälle internationaler Kindsentführungen nach Japan anhängig, sechs davon aus Deutschland.
  • Häufig setzen sich die Frauen nach Japan ab und verweigern den Vätern Kontakt zum gemeinsamen Nachwuchs.
  • Trotz rechtlicher Verpflichtung Japans ist bis jetzt kein Fall einer erfolgreichen Rückführung bekannt.
Von Christoph Neidhart, Nagoya

Klaus Schmidt trägt eine pralle rote Tasche in den Gerichtssaal, Geschenke für seine viereinhalbjährige Tochter, die er an diesem Morgen im Büro seines Anwalts nach langer Zeit wieder hätte treffen sollen. Doch das Kind habe sich geweigert, das Gebäude zu betreten, sagte seine japanische Exfrau in der Vernehmung. Jetzt liegt die Tasche neben der Mappe von Schmidts Anwalts, der ihm helfen soll, die Verbindung zur Tochter wiederherzustellen. Der 35-Jährige ist überzeugt, seine Exfrau sabotiere jeden Kontaktversuch. Damit verstößt sie gegen das Urteil des japanischen Scheidungsrichters, der ihm das Recht auf Besuche und Skype-Verbindungen zugesprochen hat. Der Deutsche hat seine Exfrau wegen Missachtung der Scheidungsverfügung verklagt.

Wie Schmidt, der Name ist geändert, kämpfen zahlreiche ausländische Väter in Japan um Kontakt zu ihren Kindern oder um deren Rückführung in ihr Heimatland. Viele Mütter brechen den Kontakt einfach ab. Der japanische Staat wäre verpflichtet, seit er die „Haager Übereinkunft über internationale Kindsentführungen“ unterzeichnet hat, „widerrechtlich entführte oder zurückgehaltene Kinder“ in ihre Länder zurückzuschicken oder wie im Falle Schmidts den Vätern „Umgangsrecht“ zu garantieren. Maßgeblich ist das Scheidungsurteil oder die Verfügung eines Jugendamts. Tokio erkennt diese Verpflichtung an, setzt sie jedoch nicht um.

Wer kümmert sich um die Kinder?

Was geschieht mit den Kindern, wenn uns etwas passiert? Wo werden sie aufwachsen? Als Eltern mag man sich das gar nicht vorstellen. Und gibt möglicherweise die Chance aus der Hand, für den Fall der Fälle sinnvoll vorzusorgen. Von Eva Dignös mehr …

Japan ist der Haager Übereinkunft von 1980 vor vier Jahren beigetreten. Zuvor hatten Gerichte stets zugunsten des japanischen Elternteils entschieden. Neuere Urteile zeigen einen Wandel. Im März verfügte das Oberste Gericht, eine Mutter, die bis zur Trennung mit ihrem Mann in den USA gelebt hatte, halte ihren Sohn illegal in Japan fest. Der Elfjährige müsse zum Vater zurück, dem das Sorgerecht übertragen worden war. Der Vollzug des Urteils scheiterte jedoch am physischen Widerstand der Mutter. Bisher ist kein Fall einer erfolgreichen Rückführung publik geworden.

Im Saal des Bezirksgerichts Nagoya wird über eine Liste geplatzter Begegnungen verhandelt. Die Antworten der Mutter wirken einstudiert. Die Zeitschrift Facta enthüllte 2012 eine Drei-Punkte-Strategie, mit der Scheidungsanwälte möglichst viel aus den Vätern herauspressen. Erstens sollten die Mütter ihre Kinder dem Vater sofort entziehen. Zweitens dem Vater häusliche Gewalt vorwerfen. Da dies in Japan kein Strafbestand sei, könne die Frau durchaus lügen. Drittens sollten die Mütter sicherstellen, dass die Kinder keinen Kontakt zum Vater hätten. In internationalen Scheidungen ermunterten die Anwälte, so Facta, ihre Klientinnen dazu, ihre Kinder nach Japan zu holen.

In ihrer Vernehmung wiederholt Schmidts Exfrau mehrmals, das Kind wolle keinen Kontakt zu Schmidt. Es fürchte sich. Bei der einen Begegnung, zu der die Großeltern die Tochter gebracht hatten, war das jedoch nicht der Fall und das Kind nannte Schmidt „Papa“. Die Anwälte der Mutter führen die Zeitverschiebung an, die einen Skype-Kontakt erschwere, und halten dem Vater vor, er habe einen deutschen Journalisten in den Fall eingeweiht.

Schmidt spricht Japanisch, seine Frau Deutsch. Sie hatte schon vor der Ehe in Europa gearbeitet – und wollte bleiben. Doch nach der Geburt verfiel sie in Depressionen. „Sie hat sich komplett verändert und von mir und Europa entfremdet“, so Schmidt. Das Paar einigte sich, Mutter und Kind sollten sich zwei Monate bei ihren Eltern in Japan erholen. Als Schmidt sie in Frankfurt abholte, kam die Frau allein. „Ich war völlig perplex. Sie hat dann ihre Sachen gepackt und ist ein paar Tage später zurückgeflogen.“ Seither wohnt sie bei ihren Eltern. „Aus Kontinuitätsgründen“ überließ der Richter ihr das Sorgerecht.

Viele Kinder sehen ihre Väter nach einer Scheidung nie mehr

Nach Angaben des japanischen Außenministeriums sind derzeit 99 Fälle internationaler Kindsentführungen nach Japan anhängig, sechs aus Deutschland, zwei aus der Schweiz, für die eine Rückführung verlangt wird. Etwa hundert Väter fordern Umgang mit ihren Kindern. Viele Kinder sehen ihre Väter nach einer Scheidung nie mehr. Die Gesellschaft hat wenig Mitgefühl für verlassene Väter und kaum das Bewusstsein, ein Kind brauche beide Eltern. Wenn der Kontakt abbricht, zahlen die Väter die Alimente nicht mehr. Viele Mütter akzeptieren das als Preis dafür, dass sie den Mann losgeworden sind.

„Die Fälle sind immer wieder ähnlich“, sagt Björn Echternach, der die Website japanchildabduction.org unterhält und selber um seine Söhne Karl und Johann kämpft, von denen er seit anderthalb Jahren kein Lebenszeichen hat. Seine japanische Frau, eine Übersetzerin, war „mit den Kindern überfordert“, wie er glaubt. Teilweise in Deutschland aufgewachsen, wollte sie eigentlich nicht mehr nach Japan. Nach der Trennung blieb sie mit den heute vier und fünf Jahre alten Buben vorerst in Berlin. Echternach sah die beiden regelmäßig, wegen der Gewaltvorwürfe seiner Frau teilweise in Gegenwart von Psychologen. Dann verschwand seine Frau unangekündigt nach Japan, wo sie seither bei ihren Eltern lebt. Das japanische Sozialamt habe Mediationsbemühungen „wegen fehlender Kooperationsbereitschaft“ der Frau abgebrochen, so Echternach. Die Staatsanwaltschaft Brandenburg und die deutsche Botschaft in Tokio bemühen sich um seine Söhne, die gemäß Rückführungsbefehl bis zum 1. November nach Deutschland hätten kommen müssen.

Echternach leidet, er kämpft verbittert. Sein Japan-Bild ist düster, und wie er glaubt, auch die Zukunft seiner Söhne, wenn es ihm nicht gelingen sollte, sie zurückzuholen. Sicher werden Karl und Johann ohne den Kontakt zum Vater die deutsche Sprache verlieren. Damit entgleiten sie dem Vater zwangsläufig, da er nicht Japanisch kann.

Nach zweieinhalbstündigem Feilschen um Gründe, warum Begegnungen platzten, schließen die Richter die Anhörung. Das Urteil wird den Parteien zugestellt. Klaus Schmidt nimmt seine rote Tasche mit den Geschenken, die nach der Verhandlung noch deplatzierter wirkt als zuvor.

Welche Rolle die Väter haben

Mutter und Vater sind beide unverzichtbar für die Erziehung eines Kindes, sagt der Kinderpsychologe Wassilios E. Fthenakis, aber sie setzen unterschiedliche Schwerpunkte. Ein Gespräch über Vaterschaftskonzepte, unterschiedliche Rollenaufteilung und Vorbilder. Interview von Eva Dignös mehr…

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日本がハーグ子の奪取条約、1980年に署名したが、日本の裁判所の国際法を完全に無視され、以前から知られているリサイクルの一つのケースはありません。- family law austria germany binational married couples , Country Translation Language – english – ПЕРЕВЕСТИ на Английский – Italia – lingua italiana – France français , education – parenting , family , family law , court , violence feminine women , equality equality , HCA – Hague Child abduction Convention , youth office items , Justice , Justice victims , children , child trafficking , child abduction ,Child welfare , child , abuse with abuse , bullying , Judge alimony , lawyers , Ministry of Foreign Affairs , Berlin , District Court Nagoya , Björn Echternach , Child Recovery , German , parents , parent , alienation , education , Europe , Facta , Frankfurt , birth , society ,Hague Convention , domestic violence , Japan , japan child abduction , japanchildabduction.org , Japanese , Japanese government , Johann Echternach , youth office , Karl Echternach , child abduction , Klaus Schmidt , man , mediation , mother , Supreme court , Papa , psychologists , repatriation , judges ,Divorce , Switzerland , son , custody , prosecutor Brandenburg , Tokyo , separation , USA , father , fatherhood , fathers , negotiation , abandoned fathers , role models – Although Japan, the Hague Child Abduction Convention, signed in 1980, the international law of the judicial system in Japan is completely ignored, there is not a single case of recycling previously known.

Gibt es „Gutachter Lobbyisten“ in der Justiz?

Vaterlose Gesellschaft - Bekommen Väter auch Unterstützung ?

UNFASSBAR!!!
Stehen in Österrreich „Gutachter“ über den Menschenrechten

und werden im Familienrecht bewust Menschenrechtsverletzungen lt. EMRK Art.8 „Achtung der Familie“ durch die Justiz in Kauf genommen?

Das Ausschließen eines Elternteil nach Trennung oder Scheidung oder eine Umgangsunterbrechung ab 6 Monten zum eigenen leiblichen Kind entspricht laut Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einer Menschenrechtsverletzung lt. EMRK Art.8!

Fakt ist,  die Richterin Mag. Gabriele Glatz hat nach 9 Jahren des Verhandelns am 18-9-2018 am Landesgericht Salzburg, den äußerst umstrittenen und seit 2009 angeklagten Familienrechts-Gutachter Egon B., in einer 30min Verhandlung FREI gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Admin Familie & Familienrecht, am 28-9-2018

Artikel:

Freispruch für Gutachter

Psychologe lieferte fehlerhafte Gutachten für Familiengerichte. Die Justiz verhandelte neun Jahre.

Es dauerte keine halbe Stunde, als vorige Woche eine umstrittene Justizcausa sang- und klanglos zu Ende ging. Nach neun Jahren des Verhandelns  sprach eine Richterin einen Salzburger Psychologen und Ex-Gutachter vom Vorwurf der Falschaussage frei. Es gebe „keinen  Tatbestand“, meinte die Richterin angesichts eines Falles, der auf mehr als 1000 Aktenseiten angewachsen war. Die Staatsanwaltschaft hat, wie das SF zu Redaktionsschluss erfuhr, Berufung eingelegt.

Freispruch für Gutachter - Psychologe lieferte fehlerhafte Gutachten für Familiengerichte. Die Justiz verhandelte neun Jahre.
Freispruch für Gutachter – Psychologe lieferte fehlerhafte Gutachten für Familiengerichte. Die Justiz verhandelte neun Jahre.
Republik außen vor

Von jenen, die die Causa gegen den heute 55-jährigen Psychologen ins Rollen gebracht hatten, haben sich die meisten frustriert zurückgezogen. „Wir hätten das auch mit einem Staranwalt nicht gewonnen“, meint Dietmar H. Die Republik sei nun aus dem Schneider, ergänzt Dieter M.  Nicht umsonst sei am ersten Prozesstag der oberste Sektionschef des Justizministeriums unter den Zuhörern gesessen. Die 13 Prozessbeteiligten waren bereits im April als Privatbeteiligte aus dem Verfahren gekickt worden: Es sei „nach Lage der Akten evident“, dass die Opfer keine zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche hätten, so die Richterin. Das Oberlandesgericht Linz bestätigte das.

„Als psychisch gestört dargestellt“

Ab 2008 hatten die Salzburger den Psychologen angezeigt. Diese „hoch biederen, bürgerlichen Leute“ (ein Beteiligter) – darunter ein Arzt, ein Pharmaberater, Versicherungs- und Verwaltungsmitarbeiter – steckten in schwierigen Obsorgeverfahren, und sie waren entsetzt, was  ihnen dabei durch den psychologischen Gutachter widerfuhr.
„Wir wurden durchgehend als psychisch gestört dargestellt, was natürlich verheerend ist“, schildert ein Betroffener. Die Rede war von „Fließbandgutachten“, von  kopierten Textbausteinen, die gänzlich andere Personen betrafen. Der von der Anklage beauftragte deutsche Gutachter Max Steller, ein renommierter Forensiker der Universitätsklinik Charitè in Berlin, fällte  ein vernichtendes Urteil: Steller ortete „gravierende Mängel“, die Gutachten seien teilweise „unbrauchbar“, oftmals sprachlich unverständlich (als Beispiel: „Dies ist der Kindesmutter im narzisstischen Kollusionskonflikt mit dem Kindesvater aufgrund der eingeschränkten Bindungstoleranz und persönlichkeitsbezogener, bedürftiger Involvierungen der Minderjährigen begründen, bisher überdauernd nicht möglich gewesen.“). Der Gutachter arbeite „schematisch  psychopathologische Symptome  ab“.

Zweitgutachter wegen Betrugs verurteilt

Die Staatsanwaltschaft Linz klagte Falschaussage an. Die erstmals befasste Einzelrichterin erklärte sich für unzuständig, es sei möglicherweise Betrug. Die Oberinstanz wies dies ab. Die zuletzt zuständige Richterin holte ein weiteres Gutachten bei einem Wiener Psychologen ein. Auch das ging in die Hose. „Das Gutachten war ein Reinwaschungsversuch, es wurde gar nicht erörtert, weil der Verfasser wegen falscher Drogentests verurteilt wurde. Er hatte Süchtigen gegen Bezahlung Clean-Bescheinigungen ausgestellt“, weiß die Mediatorin  Margreth Tews.
Verteidiger Wolfgang Moringer, er vertrat den Gutachter, reagiert ungehalten. „Es gibt keine Geschädigten, weil es keine Straftat gegeben hat. Das hat das Ermittlungsverfahren  klar ergeben. Selbst der Erstgutachter, der meinem Mandanten feindselig  gegenüberstand, konnte keine falschen Befundtatsachen nennen.“

 

Sonja Wenger,0

https://www.salzburger-fenster.at/2018/09/24/freispruch-fuer-gutachter/

Tags: Märchengutachter – Egon Bachler – Salzburg – Sachverständiger – Rechtsstaatlichkeit – Rechtsbeugung – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung – Entfremdung – Eltern-Kind-Entfremdung – Strafverfahren – Kinderhandel Österreich –  Kinderheim – Heimkinder – Internate – Kindesabnahme Gefährdungsmeldung – Kindeswohl – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Scheidung – Trennung

Aufklärung Pädophilenskandal – AfD Podcast

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AfD Podcast – Aufklärung Pädophilenskandal

Pädophile Pflegeeltern und das Kentler-Experimen

und Antwort vom 15. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Jan. 2018)

https://www.docdroid.net/…/s18-13018.pdf

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 13 329

des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD)

vom 30. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Januar 2018)

zum Thema:
Pädophile Pflegeeltern und das Kentler-Experiment II
und Antwort vom 11. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Feb. 2018)

https://www.docdroid.net/…/s18-13329.pdf

Der Landrat des Rhein Husrück Kreises, Dr. Marlon Bröhr, hat scheinbar ebenso wenig Interesse Sexuellen Missbrauch zu untersuchen oder zu unterbinden.


Quelle: facebook

I love Papa – Daddy’s Pride 2017

A short reportage of the XV Edition of Daddy’s Pride. A march to defend the inviolable right of each child to love two parents and four grandparents. I was there and I realized this short video that I hope will succeed in transmitting the same emotions I felt that day. Wishing all the dads again, it was a wonderful experience, an unforgettable day.

Daddy’s Pride Berlin:

 

Kindesentführung – VOR DREI JAHREN VON MUTTER VERSCHLEPPT

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Vor drei Jahren von Mutter verschleppt: BKA spürt Mädchen in Thailand auf

VOR DREI JAHREN VON MUTTER VERSCHLEPPT: BKA SPÜRT MÄDCHEN IN THAILAND AUF

Erfolg für das BKA im Falle eines vermissten Mädchens!Vor rund drei Jahren verschleppte Claudia K., die Mutter der heute Neunjährigen, ihre Tochter und floh mit ihr rund um die Welt.

Von Berlin ging es für das Kind nach Südamerika, Malta und schließlich Thailand, wo das BKA Mutter und Tochter schließlich aufspüren und zurück zum Vater nach Deutschland bringen konnte.

Im November 2013 war Claudia K. von einem Berliner Familiengericht das Sorgerecht entzogen worden, nachdem sie sich mit ihrer Tochter nach Uruguay abgesetzt hatte und dort von den Behörden aufgespürt worden war. Das alleinige Sorgerecht ging fortan auf den Vater des Kindes über.

Am Ostermontag 2014 entführte Claudia K. ihre Tochter mithilfe von illegalen Reisedukumenten erneut und floh mit ihr bis auf die thailändische Insel Koh Sukorn, wo sie schließlich festgenommen wurde.

„Ich möchte jetzt nur noch Ruhe für meine Tochter haben“, erklärte der Vater des Kindes erleichtert gegenüber der Bild.

Derzeit sitzt Claudia K. in Untersuchungshaft in Moabit. Ab nächstem Dienstag muss sich die 45-Jährige wegen Kindesentziehung im besonders schweren Fall vor dem Landgericht in Tiergarten verantworten; ihr drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis.

25.11.2017

http://intouch.wunderweib.de/vor-drei-jahren-von-mutter-verschleppt-bka-spuert-maedchen-thailand-auf-76986.html

siehe auch älteren Artikel von 1.8.2014

https://www.bz-berlin.de/berlin/charlottenburg-wilmersdorf/vater-sicher-mutter-entfuehrte-tochter-6

Tags: Gewalt – Entfremdung – Kindesentführung – Familienrecht

Jugendamt – Kindesabnahme wegen Epilepsie?

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Schwere Menschenrechtsverletzung
lt. EGMR Art.8 durch das deutsche Jugendamt !

Eine Kindesabnahme darf nur erfolgen bei permanenter Kindeswohlgefährdung oder bei akuter Kindeswohlgefährdung.
Eine permanete Kindeswohlgefährdung ist nicht vorhanden, da die Mutter regelmäßig ihre Medikamente nimmt.
Eine akute Kindeswohlgefährdung ebenso nicht.

Admin Familie & Familienrecht, am 13-11-2017

Artikel:

Sorgerechtsentzug

Jugendamt nahm ihr das Baby weg –
weil sie an Epilepsie leidet

Suzane K. leidet unter Epilepsie – deshalb wurde ihr zwei Tage nach der Geburt ihres Sohnes Igor ihr Neugeborenes vom Jugendamt weggenommen.
Suzanne K. (35) aus Berlin-Charlottenburg leidet an Epilepsie. Weil sie offen damit umgeht, darf sie ihren Sohn nicht mal mehr im Arm halten. Nun soll das Gericht entscheiden.

Auf dem Gesicht von Suzane K. (35) liegen Schatten tiefer Traurigkeit. Leise sagt sie: „Ich möchte Igor an mich drücken, seine Haut berühren, sein Herz pochen hören, sein Bäuchlein streicheln, seinen Atem spüren.“ Mutterliebe, die keine Erfüllung findet.

Zwei Tage nach Igors Geburt stand das Jugendamt am Bettchen auf der Neugeborenenstation und nahm das Baby einfach mit! Die Begründung: Suzane K. sei Epileptikerin, könne sich nicht um ihren Sohn kümmern.

Die Charlottenburgerin ging stets offen mit ihrer Krankheit um. Vor Jahren, als die Epilepsie noch schlimmer war, wandte sie sich selbst ans Amt, weil sie Hilfe brauchte. So erfuhren die Mitarbeiter von ihrer Erkrankung.

Atemnot, Zittern, krampfhaftes Weinen

Als Sozialarbeiter des Amtes dann ins Krankenhaus kamen und Igor (4 Monate) mitnahmen, war Suzane K. starr und fassungslos. Tage später brach sie völlig zusammen – Atemnot, Zittern, krampfhaftes Weinen. Der Notarzt brachte sie in die Psychiatrie. Dort war sie zwei Tage.

2100 Kinder werden in Berlin jedes Jahr in Obhut genommen. Rund 12.100 Kindeswohlgefährdungen (Vernachlässigung, körperliche und sexuelle Gewalt) werden angezeigt. Das heißt, in 80 Prozent der Fälle verbleiben die betroffenen Minderjährigen in den Familien, oft unter Auflagen.

Ehemann Iwan ist immer an ihrer Seite
Ehemann Iwan ist immer an ihrer Seite (Foto: Stefanie Herbst)

Im Fall von Suzane K. wurde ein rigoroser Sorgerechtsentzug per einstweiliger Anordnung durchgeführt.

Auf B.Z.-Nachfrage sagt ein Referent der zuständigen Jugendstadträtin von Charlottenburg-Wilmersdorf: 

„In der Tat bestand die Sorge, dass bei der vorliegenden Form der Epilepsie, die bereits zu Aufenthalten auf der Intensivstation führte, bei einen Anfall eine ausreichende Versorgung des Kindes über mehrere Stunden nicht sichergestellt werden kann.“

Die Vormundschaft für Igor hat seitdem das Jugendamt. Der Ort seiner Unterbringung wird geheim gehalten – offenbar ist das üblich.

Der Versorgung eines Babys steht nichts im Weg

Suzane K. erkrankte im Alter von 18 Jahren an Epilepsie. Anfangs erlitt sie mehrere Anfälle pro Tag.
Doch seit einer Operation 2010, bei der Erregungsleitungen im Gehirn unterbrochen wurden, hat sie nur noch selten Krämpfe.
Mit Medikamenten ist sie so gut eingestellt, dass der Versorgung eines Babys nichts im Wege stehe – das bescheinigen ihr alle behandelnden Ärzte.

Und obwohl Ehemann Iwan (33), ein Kfz-Mechaniker, so oft wie möglich an Suzanes Seite ist, und auch Verwandte im gleichen Haus leben, bleibt das Amt hart.

Fragwürdige Entscheidung

Suzane K.s Psychotherapeut findet die Entscheidung sehr fragwürdig. „Laut Bundesverfassungsgericht dürfen Kinder gegen den Willen der Sorgeberechtigten nur von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder sie zu verwahrlosen drohen“, sagt er. „Hier gibt es weder Anhaltspunkte für ein Versagen noch für eine Verwahrlosung.“

Einmal in der Woche dürfen Suzane und Iwan K. den kleinen Igor für eine Stunde im Beisein einer Sozialarbeiterin sehen.
Die Mutter darf ihren Sohn dann nicht einmal im Arm halten. „Das ist schrecklich“, sagt Suzane K. „Bei Igor ist bereits die Entfremdung spürbar.“

Nun soll das Familiengericht entscheiden, ob die Eltern das Sorgerecht bekommen oder ob es ihnen weiter entzogen bleibt.

R.I.P. Rechtsanwalt Saschenbrecker

Nachruf auf Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker

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Es spricht Dr. David Schneider-Addae-Mensah, Rechtsanwalt – Licencié en droit

Rechtsanwalt Saschenbrecker tödlich verunglückt

2017-11-04

ARCHE Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker_05e

Karlsruhe/Ettlingen. Der bundesweit aktive bekannte Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker aus Ettlingen ist gestern bei einem Verkehrsunfall nahe Salzgitter ums Leben gekommen.

Bahnbrechende Erfolge vor dem Bundesverfassungsgericht gegen staatlichen Kinderhandel

Saschenbrecker hat bahnbrechende Erfolge vor dem Bundesverfassungsgericht in Kindschaftssachen erstritten und dem staatlichen Kinderhandel der Jugendämter Einhalt geboten.

Er war zudem ein bekannter Verteidiger der Grund- und Menschenrechte psychiatrisierter Personen.
Zusammen mit Aktivisten aus Berlin hat er die Rechte der Patienten durch seinen Einsatz für die Patientenverfügung entscheidend gestärkt. Seinem Einsatz ist es zu verdanken, daß die Patientenverfügung heute gesetzlich geregelt ist.

Unersetzlicher Verlust für den Rechtsstaat: Saschenbrecker ein wahrlich unabhängiges Organ

Saschenbrecker kam vor dem Unfall gestern von einem Gerichtstermin, in dem er seinen Karlsruher Kollegen, David Schneider-Addae-Mensah, vor dem Amtsgericht Frankenberg verteidigt hat. Schneider-Addae-Mensah ist erschüttert: „Thomas Saschenbrecker ist ein unersetzlicher Verlust für den Rechtsstaat. Er war stets ein aufrechter Kämpfer für das Recht, gegen staatliche Korruption und war uneigennützig bundesweit von früh bis spät auf den Beinen um dem Rechtsstaat als wahrlich unabhängiges Organ zu dienen.

Wir werden ihn tief in unserem Andenken bewahren.“

Gemeinsame Fotos von Thomas Saschenbrecker und Dr. Schneider-Addae-Mensah am Amtsgericht in Karlsruhe

Dr. Schneider-Addae-Mensah vertreten durch Thomas Saschenbrecker

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Thomas Saschenbrecker ist tot

http://www.archeviva.com/nachruf-auf-rechtsanwalt-thomas-saschenbrecker/

Video mit Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker  u. der Polizistin Andrea Kuwalewsky
in Kritik gegen Jugendamt  , fehlende Akteneinsicht , Missbrauch bei Kindeswohl-Gefährdungsmeldung, etc.

TV Sendung in RNF 13 2 2015

siehe auch

Thomas Saschenbrecker – WikiMANNia

Geboren 8. Dezember 1965
Beruf Jurist
URL psychiatrierecht.de


de.wikimannia.org/Thomas_Saschenbrecker

Tags: Familienrecht

Familienministerin – Gemeinsame Kinderbetreuung nach Trennung

Paritätische Betreuung (Doppelresidenz) von Scheidungskindern gegensteuern!


Bei einer 50:50-Lösung entfallen die herkömmlichen Unterhaltspflichten.

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Artikel:

 

Wechselmodell – Von der Rolle

SZ-Grafik; Quelle: Allensbacher Archiv, 2017

Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD) will dafür sorgen, dass sich mehr Eltern nach einer Trennung gemeinsam um ihre Kinder kümmern können und unterstützt werden. Statt geschiedenen Müttern – wie bisher oft üblich – mehr oder weniger selbstverständlich den Löwenanteil der Betreuung zu überlassen und Vätern die Zahlung von Unterhalt, könnten in Zukunft auch Scheidungsväter mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen. Und auch das umstrittene Wechselmodell, bei dem Kinder jeweils zur Hälfte bei Mutter und Vater leben, nimmt die Ministerin ins Visier. Bisher konnte es gegen den Willen eines Elternteils nicht angeordnet werden. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs könnte sich das nun ändern. Eine Gesetzesänderung aber gibt es noch nicht. Im Dialog mit Experten, der am Dienstag in Berlin begonnen hat, will Barley nun klären, wie gemeinsames Erziehen nach einer Trennung erleichtert werden kann.

„Jede Familie gestaltet ihr Zusammenleben so, wie es für sie passt“, sagte Barley der Süddeutschen Zeitung. Holzschnittartige Regelungen, wie sie früher oft üblich gewesen seien, passten zu den vielfältigen Familienformen der Gegenwart nicht mehr. Auch wandle sich das Rollenbild bei Beruf und Kindererziehung. „Deshalb verbietet sich für den Fall einer Trennung der Eltern eine einheitliche gesetzliche Regelung, wie das Leben danach gestaltet wird.“ Viele Eltern wünschten sich nach der Trennung eine gemeinsame Kinderbetreuung. „Nicht allen gelingt das.“ Politik könne die Verletzungen einer Trennung zwar nicht verhindern, wohl aber „bessere Rahmenbedingungen für getrennte Eltern schaffen„.

Barleys Vorstoß zielt auf eine paritätischere Betreuung von Scheidungskindern, ist aber bewusst vorsichtig formuliert. Denn das Feld ist vermint. Väterorganisationen kämpfen seit Jahren offensiv um mehr Umgang mit Kindern, viele alleinerziehende Mütter halten dagegen. Sie befürchten, dass Väter sich noch stärker als bisher Unterhaltspflichten entziehen. Denn bei einer 50:50-Lösung entfallen die herkömmlichen Unterhaltspflichten.

Anders als ihre Vorgängerin signalisiert Familienministerin Barley mehr Offenheit für Anliegen der Väter. Dabei stützt sie sich auf Zahlen des Allensbach-Instituts, die der SZ vorliegen. Die zweistufige Untersuchung wurde 2016 begonnen und 2017 mit 605 Müttern und Vätern fortgesetzt. 51 Prozent der Befragten halten es demnach für eine „ideale Aufteilung“, wenn getrennte Mütter und Väter ihre Kinder jeweils etwa zur Hälfte betreuen. Tatsächlich aber übernahmen in knapp zwei Dritteln der Fälle die Mütter alle oder die meisten Betreuungspflichten. Nur 22 Prozent der Scheidungsmütter teilen sich Erziehungsaufgaben mit dem Ex-Partner weitgehend paritätisch. Und nur 15 Prozent der Eltern haben sich auf die glatte Halbe-halbe-Lösung eines Wechselmodells geeinigt. Für 52 Prozent der befragten Eltern komme eine solche Aufteilung nicht infrage.

29 Prozent glauben nicht an reibungslose Absprachen mit dem Ex-Partner

Die Zahlen sind mit Vorsicht zu genießen, denn die Auswahl befragter Eltern ist bei einem so kontroversen Thema ein Politikum. Unumstritten aber ist: Die Zahl der Eltern, die sich nach einer Trennung für gemeinsame Kinderbetreuung entscheiden oder sie wünschen, ist erheblich gestiegen. In früheren Jahren erzogen laut Untersuchung nur sieben Prozent Scheidungseltern Kinder weiter gemeinsam, heute sind es 22 Prozent – wobei offen bleibt, wer wie viel Zeit mit Kindern verbringt.

Erklärungsbedürftig ist aber auch, warum mehr als die Hälfte der Befragten angibt, eine Halbe-halbe-Aufteilung sei ideal, aber nur 15 Prozent so leben. Das Nein zum Wechselmodell begründen mit 38 Prozent die meisten damit, es sei nicht gut fürs Kind. Fast ebenso viele Befragte, 37 Prozent, halten die hälftige Aufteilung organisatorisch nicht für umsetzbar. 33 Prozent sehen beim Ex-Partner oder bei sich selbst berufliche Hürden für gemeinsame Betreuung. 34 Prozent der Befragten wollen grundsätzlich kein Wechselmodell. 29 Prozent verstehen sich mit dem Ex-Partner zu schlecht, um an reibungslose Absprachen zu glauben. Elf Prozent geben an, weniger Unterhalt zahlen zu wollen. 46 Prozent der befragten Scheidungsväter wünschen sich mehr Zeit mit ihren Kindern. Bei den Müttern sagen das nur sechs Prozent. 42 Prozent von ihnen wollen mehr Väterbeteiligung, bekommen sie aber nicht.

 

11. Juli 2017, 18:58 Uhr, Von Constanze von Bullion, Berlin
http://www.sueddeutsche.de/politik/wechselmodell-von-der-rolle-1.3582748#2
Tags: Doppelresidenz – Scheidungskinder – paritätische Betreuung – Eltern – Väter – Wechselmodell – Familienministerin – Kinderbetreuung – Familienrecht – Kindeswohl – Menschenrechtsverletzung Art. 8 EMRK – Vaterlose Gesellschaft – Vaterschaft

Eigene Wohnungen für Patchwork u. Trennungseltern?

Wohnen nach der Trennung Mein, dein, unser Zuhause

Eltern, zwei Kinder, Reihenhaus. Für getrennte Familien passt das nicht mehr. Sie brauchen mehr Raum und flexible Grundrisse. Doch an guten Lösungen mangelt es.

© Plainpicture   Je zersplitterter die Familie, desto mehr Platz braucht sie.

Das Leben der Familie Schäfer ist kompliziert. Herr und Frau Schäfer haben zusammen zwei Töchter, Mia, 12, und Elisa, 15 Jahre alt. Vor vier Jahren haben sich die Schäfers getrennt und leben mittlerweile mit neuen Partnern zusammen – die jeweils eigene Kinder in die Beziehung mitgebracht haben. Außerdem trennen die beiden Patchworkfamilien 560 Kilometer: Mia wohnt bei der Mutter in Berlin, Elisa beim Vater in der alten Familienwohnung in einer kleinen hessischen Gemeinde. Deshalb steigt Elisa seit drei Jahren jede zweite Woche freitagnachmittags ins Flugzeug, um das Wochenende mit Schwester Mia, ihrer Mutter, deren neuem Partner und dessen Kindern in Berlin zu verbringen. An den anderen beiden Wochenenden im Monat macht sich Mia auf den Weg nach Hessen, zu ihrer Schwester Elisa und zur neuen Familie des Vaters.

Wie Familie Schäfer wollen viele Eltern trotz Trennung gemeinsam mit ihren Kindern wohnen und ihr Familienleben gestalten – und wählen dafür bisweilen ungewöhnliche Lösungen. Denn der gemeinsame Raum ist mehr als bloße Wohnfläche, er ist ein Zeichen von Zugehörigkeit. Nur gestaltet es sich in Zeiten steigender Mieten und Wohnungsmangel für diese Familien immer schwieriger, ihren Wohnraumbedarf zu decken.

Auch wenn die meisten beim typischen Familienhaushalt in Deutschland an Vater, Mutter und zwei Kinder im Reihenhaus denken, entspricht diese Vorstellung nicht der Realität. Etwa jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden. Rund 170.000 Scheidungen waren das laut Statistischem Bundesamt hierzulande im Jahr 2013, bei knapp der Hälfte waren minderjährige Kinder im Spiel.

In der Regel lebt ein Kind nach der Trennung hauptsächlich bei einem Elternteil, meist bei der Mutter. Den anderen Elternteil, meist den Vater, besucht es regelmäßig, etwa jedes zweite Wochenende. Neben diesem klassischen Residenzmodell stehen zwei weitere Modelle zur Auswahl: Beim Wechselmodell wohnt das Kind zu ungefähr gleichen Teilen abwechselnd bei Mutter und Vater. Hierzulande ist es die Ausnahme, schätzungsweise fünf Prozent aller getrennten Elternpaare leben so. Die dritte Option ist das Nestmodell: Die Kinder bleiben in der Familienwohnung, während beide Eltern wie Vögel im Wechsel ein- und ausfliegen. Dies sind Idealtypen, im Alltag probieren Familien Mischformen aus und passen sie immer wieder an ihre Lebenssituation an – die Lösungen sind so individuell wie die Familien selbst.

Wechselmodelle immer beliebter

„Wir gehen aber davon aus, dass das Wechselmodell als Wohnarrangement in Deutschland und international zunimmt“, sagt Michaela Schier. In Belgien und Italien ist das Wechselmodell schon jetzt die Norm. Schier ist sozialwissenschaftliche Geographin und untersucht, wie die Schäfers und andere Familien nach einer Trennung wohnen. Sie hat dazu ein Forschungsprojekt am Deutschen Jugendinstitut (DJI) geleitet. Denn das Residenzmodell entspricht nicht mehr der Lebensrealität vieler Eltern. Väter, die sich vor der Trennung viel um ihre Kinder gekümmert haben, sehen nicht ein, zum Wochenendpapa degradiert zu werden, nur weil sie sich mit der Mutter des Kindes nicht mehr verstehen. Und Mütter, die arbeiten gehen, müssen dann Kind und Job allein vereinbaren und fordern vom Ex-Partner mehr Engagement bei der Erziehung ein.

Eine Rolle spielt auch das Recht: Seit 1998 bekommen Mann und Frau in der Regel das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder, vorher wurde es meist der Mutter zugesprochen. Auch unverheiratete Partner verständigen sich nach einer Trennung oft darauf. Durch ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs dürfen Familiengerichte nun auch in Deutschland das Wechselmodell anordnen.

Welches Modell Eltern umsetzen, hängt auch davon ab, wie weit sie auseinander leben. Laut einer DJI-Studie wohnten die Eltern in mehr als einem Drittel der Fälle nach der Trennung im selben Ort, in knapp 14 Prozent der Fälle konnten die Kinder innerhalb von 15 Minuten zu Fuß von Mutter zu Vater laufen. „Einige Eltern haben uns erzählt, dass sie ganz bewusst in dieselbe Nachbarschaft gezogen sind, weil sie ein Wechselmodell leben wollten“, berichtet Schier. „Die Eltern haben zum Teil gemeinsam Wohnungen gesucht, ums Eck oder sogar im gleichen Haus.“ In 42 Prozent der Fälle waren die Wohnungen zwar in verschiedenen Kommunen, aber innerhalb einer Stunde Fahrzeit erreichbar, bei 23 Prozent überschreitet die Wohnentfernung eine Stunde Fahrtzeit – für sie kommt vor allem das Residenzmodell in Frage.

Der Trend geht zum zweiten Kinderzimmer

Wenn nach einer Trennung aus einem Haushalt zwei werden, steigt der Bedarf an Wohnungen. Wer das Nestmodell wählt, braucht sogar drei Unterkünfte – eine für die Familie, eine für die Mutter, eine für den Vater. Schier berichtet von einem Vater aus Deutschland, der für die Besuche seiner Tochter in Spanien ganzjährig eine Wohnung vor Ort gemietet hat. Geld spielt für diese Familie keine Rolle, für die meisten anderen schon. Der höhere Raumbedarf macht das Wohnen für getrennte Familien teurer – auch das Leben als Patchworkfamilie muss man sich leisten können. Nicht selten werden Familien nach einer Trennung ärmer, weil die Lebenshaltungskosten für beide Seiten steigen, gerade in den Großstädten mit horrenden Mieten. „Für viele verschlechtert sich die Wohnsituation nach einer Trennung erst mal, häufig für den Elternteil, der auszieht, manchmal auch für beide, weil es ökonomische Einschnitte gibt und einer allein die Wohnung nicht halten kann“, sagt Schier.

Außerdem brauchen Familien größere Wohnungen, wenn sie sich trennen. Insgesamt steigt der Bedarf an Wohnfläche und Wohnungen also auch deshalb, weil immer mehr Familien in Trennung oder als Patchworkfamilien leben. Viele Väter mieten mehr Quadratmeter, damit ihre Kinder ein eigenes Zimmer bekommen – auch wenn sie nur jedes zweite Wochenende bei ihnen wohnen. Da Wechselmodelle beliebter werden, verstärkt das den Trend zum Kind mit zwei Kinderzimmern. Besonders Patchworkfamilien benötigen viel mehr Platz, wenn sie zusammenziehen. So war es bei den Schäfers. Frau Schäfer und ihr neuer Partner brauchten auf einmal vier Kinderzimmer: jeweils eines für ihre jüngste Tochter und den Sohn ihres Freundes, die hauptsächlich bei ihnen wohnen, eins für ihre ältere Tochter, die jedes zweite Wochenende dazukommt, und eins für seine Tochter, die nur hin- und wieder da ist.

Das eigene Kinderzimmer dient dabei nicht nur zum Schlafen und Spielen, es erfüllt eine wichtige symbolische Funktion: „Gerade für Eltern, deren Kind nur selten Zeit bei ihnen verbringt, ist es wichtig, dem Kind so zu zeigen: ,Ich hab dich lieb, du gehörst zu uns, du bist auch hier zu Hause!‘“, betont Schier. „Wohnraum fungiert häufig als Anzeiger von Liebe.“ Kinder bleiben durch ihre Zimmer auch dann beim Elternteil oder in der neuen Familie präsent, wenn sie nicht da sind. Gerade für Patchworkfamilien ist es schwierig, kein Kind durch die Aufteilung der Zimmer zu benachteiligen. Kommen neue Geschwister hinzu, gibt es Konkurrenz um Räume: Wer hat das Recht, wo zu sein, wer gehört dazu, wer darf was mitgestalten? „Oft verbringt ein Kind mehr Zeit in dieser Familie als das andere. Hier ist entscheidend, wie die Eltern die Wohnsituation kommunizieren, damit sich das Kind als Familienmitglied fühlt und nicht nur als Besucher“, sagt die Geographin. „Kinder spüren sehr genau, wenn ihnen vermittelt wird: ,Für dich ist hier kein Raum.‘“

Als Frau Schäfer und ihre neue Familie in Berlin ein größeres Haus suchten, achteten sie sehr darauf, dass alle vier Kinder gleich große Zimmer bekommen. Außerdem haben sie Elisa in die Planungen einbezogen, sie durfte die Küche mit auswählen und ihr Zimmer einrichten. Andere Familien nehmen Kinder, die weniger bei ihnen leben, mit auf Wohnungssuche oder renovieren gemeinsam. „Das hilft Kindern, sich mit diesem Ort zu identifizieren, das Gefühl von Zuhause zu fördern“, meint Schier.

Bauprojekte für Patchworkfamilien Mangelware

Obwohl es immer mehr getrennte Familien gibt, werden ihre Bedürfnisse wenig berücksichtigt, wenn es darum geht, welcher Wohnraum geschaffen und wie gebaut wird. Zwar existieren im kommunalen Wohnungsbau Angebote, vor allem für Frauen. Ein Beispiel ist das Wohnprojekt „Frida“ aus Nürnberg. Hier haben alleinerziehende Mütter eine Hausgemeinschaft gegründet. Sie bewohnen kleine Einheiten, kochen in Gemeinschaftsräumen, spielen mit den Kindern und teilen sich die Betreuung. Den speziellen Bedarf von Patchworkfamilien erfüllen aber wenig Bauprojekte. Kostengünstige Wohnprojekte mit flexibel nutzbaren Räumen in kindergerechtem Umfeld sind in Großstädten Mangelware.

Eine Ausnahme ist das Bauprojekt „Oase 22“ in Wien. Der Bauträger Buwog hat gezielt Wohnungen für Patchwork-Familien geschaffen: Zwei getrennte Wohnungen werden über einen „Schaltraum“ verbunden, der als Spiel-, Kinder-, Ess- oder Wohnzimmer genutzt wird. „Die Nachfrage nach Wohnungen, die speziell für Patchworkfamilien und andere Formen von Lebensgemeinschaften und Partnerschaften geeignet sind, wächst stetig“, heißt es von Buwog. Meist fragten diese Familien Mietwohnungen nach, weil sie die neue Wohnlösung erst einmal ausprobieren wollen, bevor sie etwas kaufen.

Auch in Deutschland suchen Wohngruppen und Architekten nach Wohnungstypologien, die zu neuen Familienstrukturen und ihren Bedürfnissen passen. In München hat die Baugenossenschaft Wagnis gemeinsam mit den Architekturbüros Bogevisch, Schindler und Hable das Bauprojekt wagnisART realisiert und dafür den Deutschen Städtebaupreis 2016 bekommen. Es besteht unter anderem aus Wohn-Clustern mit jeweils fünf bis zehn Einheiten. So kann eine Mutter mit ihrem Kind ein Appartement mit Küchenzeile und Bad bewohnen, ihr Partner mit seinem Kind ein anderes – und trotzdem trifft sich die Patchworkfamilie in der Gemeinschaftsküche, im Ess- und Wohnzimmer. Andere Wohnprojekte bieten Besucherappartements, in die Mutter oder Vater ziehen können, wenn sie aus einer anderen Stadt zu Besuch kommen. In den Niederlanden gehen einige Paare angeblich sogar dazu über, neue Appartements mit extra Einliegerwohnungen zu bauen, damit ein Elternteil im Fall einer Trennung zwar auszieht, aber nicht gleich wegziehen muss. Verbindende Elemente wie Treppen und Türen geschickt in den Grundriss zu integrieren, Wohnräume zu schaffen, die sich durch Schiebewände flexibel trennen und miteinander verbinden lassen – all dies ist noch immer mehr Avantgarde als Alltag. Doch wie auch immer Familien gemeinsam wohnen, gut ist, dass sie es tun. Zusammen ist man weniger allein.

02.03.2017, von Anne-Christin Sievers
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/immobilien/wohnen-im-patchwork-mein-dein-unser-zuhause-14893375.html
Tags; Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindeswohl – Wien – Justiz – Richter – Kinderbetreuung – Österreich – Menschenrechte EGMR – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Doppelresidenz