BGH-Urteil Leihmutterschaft – Menschenhandel – Kinderhandel

Select another language!     (PC users see above the logo „Translate“)

 english (Google Translation)  Italia – (traduzione di Google)

 France (traduction Google)  ПЕРЕВЕСТИ на Английски

In Deutschland ist die Leihmutterschaft verboten. Wer also ein Kind austragen lassen will, muss ins Ausland. Doch wer ist dann die rechtliche Mutter?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute dazu geurteilt.
Das deutsche Recht sagt, lt. §1591 BGB: „Mutter einse Kindes ist die Frau die es geboren hat.“

ZDF, am 26 4 2019
Tags: Menschenhandel – Familienrecht Familie BGH Urteil – Dietlind Weinland – Familie – Video – Adoption – Reproduktionsmedizin – Eizellspende – Vaterlose Gesellschaft

 

Anonyme Samenspende geht nicht mehr!

Samenspende„Anonym bleiben geht nicht mehr“

Zentrum für Reproduktionsmedizin
Wer vermutet, durch eine Samenspende gezeugt worden zu sein, kann beim Dimdi in Zukunft Auskunft und Information über seinen biologischen Vater erhalten. (Foto: Friso Gentsch/dpa)
Interview von Titus Arnu

Ab 1. Juli gilt das neue Samenspendergesetz. Durch eine neue Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch erhalten Spenderkinder die Sicherheit, beim zentralen Samenspenderregister Auskunft über ihre Abstammung und damit über ihre eigene Identität zu erhalten. Die Daten werden künftig beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (Dimdi) in Köln gespeichert. Darüber hinaus müssen auch alle Spenderdaten aus der Zeit vor Inkrafttreten des Gesetzes 110 Jahre lang aufbewahrt werden, allerdings nicht im Register, sondern bei den behandelnden Ärzten. Gleichzeitig schließt eine ergänzende Regelung die gerichtliche Feststellung des Samenspenders als rechtlicher Vater aus. Dadurch entfallen Ansprüche auf Sorgerecht, Unterhalt oder ein Erbe gegenüber den Samenspendern. Sven Borowski, Sprecher des Dimdi, erklärt im Interview, wie das Samenspenderregister funktioniert.

SZ: An diesem Montag tritt das neue Samenspendergesetz in Kraft. Was ändert sich dadurch?

Sven Borowski: Wer vermutet, durch eine Samenspende gezeugt worden zu sein, kann bei uns in Zukunft Auskunft über seinen biologischen Vater erhalten. Unser Samenspenderregister speichert 110 Jahre lang personenbezogene Angaben von Samenspendern und Empfängerinnen im Zusammenhang mit ärztlich unterstützen künstlichen Befruchtungen.

Wer ist auskunftsberechtigt?

Alle Personen, die ab Juli 2018 gezeugt wurden und mindestens 16 Jahre alt sind. Für jüngere Personen können die gesetzlichen Vertreter eine Auskunft beantragen, zum Beispiel die Eltern. Zu den Müttern und den Geburtsterminen werden im Register separat ebenfalls Daten vorgehalten. Jede Empfängerin einer Samenspende muss ab jetzt zustimmen, dass die Informationen über die Geburt weitergeleitet werden und hat dem Register gegenüber Auskunfts- und Berichtigungsansprüche zu den über sie dort gespeicherten Daten.

Was ändert sich für die Samenspender?

Sie sind verpflichtet, bestimmte personenbezogene Daten bei der Samenbank aufnehmen zu lassen, also Name, Geburtstag und -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift. Freiwillig sind Angaben über Aussehen, Schulbildung oder die Beweggründe für die Samenspende. Wenn es nach einer ärztlich unterstützten Befruchtung zu einer Geburt kommt, werden diese Angaben an das Samenspenderregister übermittelt.

Welche Rechte hat die Mutter? Vielleicht will sie ja gar nicht, dass ihr Kind den leiblichen Vater kennenlernt.

Es liegt zwar in der Macht der Eltern, ihr Kind über die Zeugung mittels Spendersamen zu informieren. Aber auskunftsberechtigt ist jeder, der vermutet, nach dem Stichtag durch eine Samenspende bei einer ärztlich unterstützten Befruchtung gezeugt worden zu sein, und mindestens 16 ist.

Hat man als Samenspender weiterhin die Möglichkeit, anonym zu bleiben, oder entsteht dadurch eine Verpflichtung, mit „seinen“ Kindern in Kontakt zu treten?

Anonym zu bleiben, geht nicht mehr, wenn er in einer deutschen Samenbank spenden möchte.

Wie ist das in anderen Ländern, gibt es dort auch solche Register?

Es gibt ähnliche Regelungen in Großbritannien, Finnland, Irland, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Schweden, der Schweiz und Dänemark.


http://www.sueddeutsche.de/panorama/samenspende-anonym-bleiben-geht-nicht-mehr-1.4036332
Tags: Familienrecht –  Kinderrechte – Kindeswohl – Menschenrechte EGMR – Reproduktionsmedizin – Samenspende – Wunschkind – Vaterschaft

UNFASSBAR – Mann muss zahlen – Ex-Frau erschlich Schwangerschaft

Select another language! PC users see right above the logo  „Translate“)

    english    (Google Translation)       Italia – (traduzione di Google)

    France (traduction Google)          ПЕРЕВЕСТИ на Английский

Schwere Mißstände in der deutschen Familienpolitik. Auch die Ein-Eltern-Politik von Angela Merkel ist nicht mehr zeitgemäß.
CDU/CSU und SPD sind für keinerlei Gleichberechtigung im Familienrecht. Ein neuer Gesetzesvorschlag (FDP) Shared parenting (Doppelresidenz) als Regelfall wird weiter blockiert.

Admin  Familie u. Familienrecht, am 2-5-2018

Artikel:

Ex-Frau erschlich sich Schwangerschaft: Mann muss zahlen

Seine Ex-Frau ließ sich ohne seine Zustimmung befruchtete Eizellen einsetzen und wurde schwanger – Unterhalt muss der Mann für das ungewollte Kind trotzdem zahlen.

Foto: shutterstock

Das hat die Arzthaftungskammer des Landgerichts München I am Mittwoch entschieden und die Klage eines Vaters abgewiesen, der sich von den Unterhaltspflichten hatte freistellen lassen wollen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Frau ließ sich Eizellen nach Trennung einpflanzen

Vor etwa fünf Jahren hatte das damalige Ehepaar Eizellen der Frau in einer Praxis entnehmen, befruchten und einfrieren lassen. Der Mann hatte dem Eingriff schriftlich zugestimmt. Kurz darauf jedoch eskalierten die Beziehungsprobleme und es kam zur Trennung. Die Frau hielt an ihrem Kinderwunsch fest und fälschte die Unterschrift des Mannes, um sich die Eizellen einpflanzen zu lassen.

Ein erster Versuch blieb erfolglos, ein zweiter mehrere Monate später – erneut mit gefälschter Unterschrift – führte schließlich zur Schwangerschaft und zur Geburt eines Sohnes. Der Mann wollte für das Kind nicht zahlen – stattdessen wollte er die Praxis verpflichtet sehen, den Unterhalt zu übernehmen.

Nach Ansicht der Richter hatte er seine zunächst erteilte Einwilligung aber nicht eindeutig genug widerrufen. Die Ärzte hätten keinen Anlass gehabt, an der Echtheit der Unterschrift zu zweifeln – zumal ja die anfängliche schriftliche Zustimmung vorgelegen habe.

Vater gibt an, Einwillung widerrufen zu haben

Der Kläger hatte nach Angaben des Gerichts im Prozess vorgetragen, dass er am Telefon gegenüber einer Praxis-Angestellten schon vor dem ersten Versuch seine ursprüngliche Einwilligung zum Transfer der Eizellen widerrufen habe.

Das Telefonat, so argumentiert das Gericht, habe aber keinen eindeutigen Inhalt gehabt – und der Mann habe sein Einverständnis auch in der folgenden Zeit nicht schriftlich oder nochmals mündlich widerrufen.

dpa, Artikel vom Mittwoch, 2. Mai 2018

https://www.stol.it/Artikel/Chronik-im-Ueberblick/Chronik/Ex-Frau-erschlich-sich-Schwangerschaft-Mann-muss-zahlen
Tags: Zahlväter – Justiz – Feminismus – Gleichberechtigung – Angela Merkel – Familienrecht Deutschland -Frauenpolitik – Missbrauch mit dem Missbrauch- Justizopfer – Samenspende – Scheidung – Trennung

Stellungnahme zu Fortpflanzungsmedizinrechts- Änderungsgesetz 2015 – FMedRÄG 2015

Select another language! PC users see right above the logo  „Translate“)

    english    (Google Translation)       Italia – (traduzione di Google)

    France (traduction Google)          ПЕРЕВЕСТИ на Английский

 

Stellungnahme (107/SN-77/ME)

Stellungnahme zu FMedRÄG 2015

Stellungnahmen zu Ministerialentwürfen

Stellungnahme von: Ing. Günther Schmitmeier zu dem Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Gentechnikgesetz geändert werden (Fortpflanzungsmedizinrechts- Änderungsgesetz 2015 – FMedRÄG 2015)

Stellungnehmende(r): Ing. Günther Schmitmeier

bezieht sich auf: Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz 2015 (77/ME)

Datum Stand der parlamentarischen Behandlung Protokoll
02.12.2014 Einlangen im Nationalrat
02.12.2014 Inhaltliche Stellungnahme

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SNME/SNME_02419/index.shtml
Tags: Gesetze Österreich – Familie – Familienrecht – Fortpflanzungsmedizin – Reproduktionsmedizin – Drei-Eltern-Baby – Eizellspende – Embryonenspende – Leihmutter – Samenspende – Kinderhandel – Menschenhandel

Organisation gegen Leihmutterschaft in Österreich gegründet

Select  another  Language !  (PC-User see right above the logo „Translate ..)
       english   (Google Translation)        Italia – (traduzione di Google)
          France (traduction Google)           ПЕРЕВЕСТИ на Английский

Organisation gegen Leihmutterschaft in Österreich gegründet –

Unterschriftenaktion zum Mitmachen

In Österreich hat sich die Initiative „Stoppt Leihmutterschaft“ gegründet, ein Zusammenschluss von Experten und Expertinnen verschiedener Fachgruppen, der sich für ein weltweites Verbot von Leihmutterschaft einsetzt.

Die Forderung wird auf der Seite in einer ausführlichen Stellungnahme begründet.

Wer den Inhalten zustimmt, kann die Unterschriftenaktion mit seiner Stimme unterstützen.

Der Verein Spenderkinder positioniert sich eindeutig gegen Leihmutterschaft. Mit der belgischen Spenderkinderorganisation Donorkinderen und der niederländischen Initiative Stichting Donorkind haben wir im vergangenen Jahr eine gemeinsame Erklärung gegen Leihmutterschaft abgegeben. Darin geht es um kommerzielle Leihmutterschaft.

Auch nicht-kommerzielle Leihmutterschaft ist ethisch bedenklich. Hauptaspekt ist hierbei, dass der entstehende Mensch dann zwar nicht gegen Geld „gehandelt“ sondern unentgeldlich „verschenkt“ wird. In beiden Fällen wird mit dem Menschen jedoch umgegangen, wie mit einem Objekt. Wenn ein Mensch wie ein Objekt behandelt wird, verletzt das seine Würde als Subjekt. Davon abgesehen widerspricht die vorsätzliche Trennung eines neugeborenen Kindes von der Mutter, die es ausgetragen hat, den Ergebnissen der pränatalen Bindungsforschung. Es ist allgemein bekannt, dass bereits während der Schwangerschaft ein intensiver Austausch und idealerweise positiver Beziehungsaufbau zwischen Mutter und Kind stattfindet. Ein vorsätzlicher Beziehungsabbruch nach der zudem hochgradig sensiblen Phase der Geburt, ist definitiv nicht im Interesse des Kindes.

Dieser Beitrag wurde unter Andere Länder und Internationales, Ethik, Leihmutterschaft, Reproduktionsmedizin abgelegt am von Anne.

http://www.spenderkinder.de/organisation-gegen-leihmutterschaft-in-oesterreich-gegruendet-unterschriftenaktion-zum-mitmachen/
Tags: Familie Familienrecht- family law austria germany Österreich Familienrecht, Country Translation Language – english – ПЕРЕВЕСТИ на Английский – Italia – lingua italiana – France français, Deutschland Familienrecht, Familie, Familienrecht, Kinderhandel, Kinderschutz, Kindeswohlgefährdung, Leihmutter, Menschenhandel, Mutter, Petition, psychische Gewalt, Reproduktionsmedizin, Samenspende, Spenderkinder.de, STOPPT Leihmutterschaft, Vereine – Österreich, WunschkindÖsterreich, Ethik, gegen Leihmutterschaft, Leihmutterschaft, ReproduktionsmedizinReproduktionsmedizin, Spenderkinder, unterschriftenaktion, Verein

Mit SMS zum Suizid gedrängt – 15 Monate Gefängnis

Fall Michelle Carter Mit SMS zum Suizid gedrängt – Junge Frau muss 15 Monate ins Gefängnis

Select  another  Language !
         english  language  (Google Translation)
        ПЕРЕВЕСТИ на Английский
            France – français (traduction Google)
            Italia – lingua italiana (traduzione di Google)

„Sie wird ihr Leben lang damit fertig werden müssen, was sie getan hat“: Michelle Carter soll ihren Freund in den Suizid getrieben haben

„Sie wird ihr Leben lang damit fertig werden müssen, was sie getan hat“: Michelle Carter soll ihren Freund in den Suizid getrieben haben

Quelle: AP/POOL AP

Michelle Carter trieb ihren Freund mit SMS in den Suizid. Dafür muss die Frau 15 Monate hinter Gitter – ein mildes Strafmaß. Unter Tränen berichten die Angehörigen, wie sehr sie der Tod des 18-Jährigen beschäftigt.

Lawrence Moniz vom Bristol Juvenile Court in Taunton (Massachusetts) brauchte keine 15 Minuten Bedenkzeit, dann konnte er das Strafmaß verkünden: zweieinhalb Jahre für Michelle Carter, davon muss sie 15 Monate ins Gefängnis. Der Rest soll unter strenger Aufsicht der Justizbehörden und zu einer Bewährung von fünf Jahren ausgesetzt werden. Der Jugendrichter hatte Carter bereits im Juni wegen fahrlässiger Tötung für schuldig befunden. Er sah es als erwiesen an, dass die 20-Jährige vor fast genau drei Jahren ihren damaligen Freund Conrad Roy mit Hunderten von Textbotschaften in den Selbstmord getrieben hatte. Im schlimmsten Fall hätten der Angeklagten 20 Jahre Gefängnis gedroht.

„Das Gericht musste in seiner Entscheidung zwischen Rehabilitation, Wiedereingliederung in die Gesellschaft und einer gerechten Strafe für die Tat abwägen“, begründete Richter Moniz sein eher mildes Urteil. Die Staatsanwaltschaft hatte während einer fast 90 Minuten langen Anhörung am Donnerstag „sieben bis zwölf Jahre Gefängnis“ gefordert. Carters Verteidiger Joe Cataldo hatte dagegen an das Gericht appelliert, auf eine Haftstrafe zu verzichten und die Angeklagte zu einer Bewährungsstrafe von fünf Jahren mit strengen Auflagen zu verurteilen. Cataldo zeigte sich enttäuscht von dem Strafmaß und kündigte Berufung an. Moniz gewährte Carter bis zu der Entscheidung des nächsthöheren Gerichts Haftverschonung. Die junge Frau muss sich aber regelmäßig bei der Polizei melden und darf den Bundesstaat nicht verlassen.

Enttäuscht von dem Strafmaß dürften die Angehörigen von Conrad Roy gewesen sein. Sie hatten in der Anhörung eine hohe Strafe gefordert. „20 Jahre sind vielleicht extrem viel“, erklärte die Tante Kim Bozzi in einem Statement, das vor Gericht verlesen wurde. „Aber es sind noch immer 20 Jahre mehr, als Conrad hatte.“ Bozzi hatte den Prozess im Juni jeden Tag im Gerichtssaal verfolgt.

„Ich weiß nicht, wann sie entschieden hat, ihren kranken Plan in die Tat umzusetzen“, erklärte Bozzi. „Ich weiß auch nicht, warum sie das getan hat.“ Aber sie sei rücksichtslos und kalkuliert vorgegangen. „Conrad hat ihr vertraut, und das hat ihn das Leben gekostet.“ Die Tante zeigte sich davon überzeugt, dass ihr Neffe heute noch am Leben wäre, wenn es Michelle Carter nicht gegeben hätte. „Man sollte sie von der Gesellschaft fernhalten.“

„Sie wird ihr Leben lang damit fertig werden müssen“

Die 13 Jahre alte Schwester von Conrad Roy erzählte unter Tränen vor Gericht, dass sie bis heute von dem Gedanken verfolgt werde, dass sie ihren Bruder nie wieder sehen werde. „Ich wache jeden Morgen auf, gehe jeden Abend ins Bett und denke an ihn. Ich werde nicht zu seiner Hochzeit gehen können und auch nicht die Tante seiner Kinder werden.“

Die Schwester des Opfers brach vor Gericht immer wieder in Tränen aus
Die Schwester des Opfers brach vor Gericht immer wieder in Tränen aus

Quelle: AP/Pool The Boston Herald

Der Vater von Michelle Carter dürfte dagegen eher erleichtert gewesen sein, dass seine Tochter nicht 20 Jahre hinter Gitter musste. Er hatte in einem Brief an Richter Moniz appelliert, seine Tochter zu einer Bewährungsstrafe zu verurteilen. „Sie wird ihr Leben lang damit fertig werden müssen, was sie getan hat.“ Er wisse, dass sie daraus lernen werde und am Ende eine bessere Person werde.

Mit der Festsetzung des Strafmaßes geht ein in der Justizgeschichte der USA einmaliger Fall zu Ende. Dieser hatte vor allem in den sozialen Medien zu hitzigen Debatten geführt und viele Fragen aufgeworfen. So musste das Gericht darüber urteilen, ob ein Mensch wegen des Todes eines anderen angeklagt und verurteilt werden könne, ohne dass er bei der Tat dabei gewesen war? Michelle Carter war zum Zeitpunkt des Suizids ihres Freundes am 12. Juli 2014 zu Hause und 50 Kilometer von dem Parkplatz entfernt, auf dem sich Conrad Roy das Leben genommen hatte.

Emotionaler Fall ohne Geschworene

Auch die Frage, ob „Worte wirklich töten können“ und SMS-Botschaften als einzige Beweise für eine Verurteilung in einem Tötungsfall ausreichen, musste der Richter beantworten. Die Verteidigung hatte erfolgreich darauf bestanden, das Verfahren nicht vor einer Jury zu führen, sondern nur vor einem einzelnen Richter. Anwalt Cataldo glaubte, dass die zwölf Geschworenen in diesem emotionalen Fall keine objektive Entscheidung treffen würden. Richter Moniz folgte bei seinem Urteil am Ende aber nicht der Verteidigung, sondern der Anklage.

Staatsanwältin Flynn hatte während des Prozesses die Tragödie um den Suizid von Conrad Roy in allen Einzelheiten nachgezeichnet und zahlreiche Textbotschaften, die Carter mit ihrem Freund ausgetauscht hatte, veröffentlicht.

„Es ist an der Zeit. Du bist bereit. Du weißt das. Denke nicht mehr darüber nach. Wenn du vom Strand kommst, musst du es tun. Heute Nacht ist die Nacht“, schrieb die damals 18-jährige Carter in einer dieser Botschaften am Abend des 12. Juli. „Du kommst in den Himmel und wirst glücklich sein. Keine Schmerzen mehr“, lautete eine andere SMS.

Insgesamt 47 Minuten texteten sich die beiden, doch Conrad Roy schien immer wieder Zweifel zu haben, ob er den Mut habe und das Richtige tue. Dabei dachte er auch an seine trauernden Eltern. „Ich will es ja heute machen“, schrieb er einmal zurück. „Aber ich bin mir nicht sicher. Ich habe Panik.“ Michelle Carter versuchte ihn daraufhin zu beruhigen und textete zurück: „Das ist doch kein großes Ding. Parke einfach deinen Wagen, mache den Motor an. Es wird vielleicht 20 Minuten dauern. Du hast alles, was du brauchst. Du wirst nicht scheitern.“

Ein Satz brachte den Schuldspruch

Die letzte Botschaft schien Conrad Roy zu überzeugen. Er setzte sich in den Wagen, warf den Motor an und ließ über den Auspuff und einen Schlauch Kohlenmonoxid in das Auto strömen. Im letzten Moment bekommt er jedoch erneut Angst, steigt wieder aus und ruft seine Freundin an.
Michelle Carter hat genug und fordert ihn auf, „sofort wieder einzusteigen“.
Ein Satz, der Richter Moniz später als Begründung für seinen Schuldspruch benutzt.

„In diesem Moment hätte sie ihn stoppen und die Polizei anrufen müssen“, sagte der Jurist bei seiner Urteilsverkündung. Doch Michelle Carter tat das nicht. Staatsanwältin Flynn sprach vor Gericht von einem „kranken Spiel um Leben und Tod“, das Conrad Roy in den Freitod getrieben hat. „Michelle Carter hätte diese Tat verhindern können.“ Der Teenager wird am kommenden Tag von der Polizei tot in seinem Wagen gefunden. „Suizid durch Kohlenmonoxidvergiftung“, erklärte der Gerichtsmediziner nach einer Autopsie.

Die Verteidigung wies den Vorwurf einer fahrlässigen Tötung dagegen zurück. „Conrad Roy wollte sich das Leben nehmen“, sagte Anwalt Cataldo während des Prozesses. „Und nicht Michelle Carter.“ Sie sei in die Sache nur hineingezogen worden. „Das war ein trauriger und tragischer Suizid, aber kein Mord.“ Tatsächlich hatten die beiden, die sich in Florida in den Ferien kennengelernt hatten, später aber selten trafen und oft nur per SMS miteinander kommunizierten, immer wieder über Selbstmord gesprochen. Die Verteidigung sprach von mehr als 1000 SMS-Nachrichten. Dabei gestand auch Michelle Carter psychische Probleme. Sie litt unter Depressionen und Magersucht.

Richter Lawrence Moniz sprach in seinem Schlusswort von einer „Tragödie für beide Familien“.

Video:

22 Kommentare

 

Von Michael Remke | Stand: 09:07 Uhr | Lesedauer: 6 Minuten

https://www.welt.de/vermischtes/article167368310/Mit-SMS-zum-Suizid-gedraengt-Junge-Frau-muss-15-Monate-ins-Gefaengnis.html
Tags: 
Missbrauch mit dem Missbrauch– Mobbing – Gewalt weibliche Frauen – psychische Gewalt

 

??? Justizminister Reform d. Abstammungs- Familienrechts

Justizminister plant grundlegende Reform des Abstammungs- und Familienrechts

Jetzt klären wir erstmal Abstammung und rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung
Bild: MEV Verlag GmbH, Germany

 

 

Die soziale Wirklichkeit hat sich geändert, das Familienrecht muss folgen. So sieht es der Bundesjustizminister in Anbetracht der Gerichtsfälle um Reproduktionsmedizin und vielfältigere Familienkonstellationen. Nun liegen die von ihm in Auftrag gegebenen Reformgrundsätze vor und planen u.a. Mit-Mütter und eine rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung an Stelle der Abstammung.

Ein interdisziplinärer Arbeitskreis zur Planung eines neuen Abstammungs- und Familienrechts wurde 2015 eingesetzt. Nun legten die Sachverständigen der Bereiche Familienrecht, Verfassungsrecht, Ethik und Medizin bzw. Psychologie am 04.07.2017 Heiko Maas ihren Planungsbericht für die Gesetzgebung vor.

Reform des Abstammungsrechts: Vorschläge des Expertenkreis

Im Zentrum der Neuorientierung steht die sich immer differenzierter darstellende Mutterschaft, deren Rolle und Rechte immer wieder die Gerichte beschäftigt.

( -> Leihmuttervertrag ist sittenwidrig ,

Kein Umgangsrecht für die leibliche Mutter)

Gebärende Mutter soll weiter rechtliche Mutter bleiben

Folgende Kernthesen wurden von der Expertenrunde aufgestellt:

  • Als rechtliche Mutter soll weiterhin die gebärende Frau gelten.
  • Als zweiter Elternteil soll sowohl ein Mann („Vater“) als auch eine Frau („Mit-Mutter“) in Betracht kommen.
  • Mit der neu eingeführten „Mit-Mutterschaft“ soll es lesbischen, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bzw. künftig verheirateten, Frauen ermöglicht werden, dass diese automatisch bei der Geburt des Kindes rechtlich die gemeinsamen Mütter werden.
  • Bei der ärztlich assistierten Fortpflanzung mit Spendersamen soll nach einem Einwilligungskonzept die Person die zweite Elternstelle besetzen, welche in die ärztlich assistierte Fortpflanzung eingewilligt hat (bei Verzicht des Samenspenders auf die Elternschaft).
  • Das aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitete und neu geregelte  Recht jedes Menschen auf Kenntnis der Abstammung durch einen Anspruch auf „statusunabhängige“ gerichtliche Klärung der genetischen Abstammung soll gestärkt werden.

Kind soll auch zukünftig nicht mehr als zwei Elternteile haben

Darüber hinaus empfiehlt der Arbeitskreis

  • anstelle des Begriffs der Abstammung der Begriff „rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung“ zu verwenden.
  • Zwar sei die genetische Abstammung der wichtigste, jedoch auch nach bereits geltendem Recht nicht der einzige Anknüpfungspunkt für die rechtliche Zuordnung der Elternschaft.
  • Zudem haben sich die Experten dafür ausgesprochen, dass ein Kind auch weiterhin nicht mehr als zwei Elternteile haben soll.

Keine Regelungen zur verbotenen Eizellenspende und Leihmutterschaft

Des Weiteren soll die Position des genetischen Vaters, der von Beginn an die Elternverantwortung für das Kind übernehmen will, gestärkt werden.
Zum Arbeitsauftrag der Experten gehörten jedoch nicht die Leihmutterschaft und die Eizellenspende, da diese in Deutschland verboten sind.

Dennoch ist bei der Eizellenspende die Geburtsmutter, also die Empfängerin der Spende, auf Grundlage des geltenden Rechts (§ 1591 BGB) als rechtliche Mutter zuzuordnen. Eine Anfechtung der Mutterschaft soll, anders als die rechtliche Vaterschaft, weiterhin nicht möglich sein, beispielsweise in den Fällen, in welchen der Mutter nicht die eigenen, sondern irrtümlich die befruchtete Eizelle einer anderen Frau übertragen wird.

Hinsichtlich einer im Ausland nach dem dortigen Recht legal durchgeführten Leihmutterschaft und einem genetischen Elternteil, vertrat der Arbeitskreis mehrheitlich die Auffassung, dass dem Kind der ihm nach ausländischem Recht zugeordnete Elternteil erhalten bleiben soll.

Besetzung der Expertenkommission

Zu den elf Sachverständigen gehörten neben der ehemaligen Vorsitzenden Richterin des für das Familienrecht zuständigen BGH-Senats Dr. Meo-Micaela Hahne weitere acht Fachjuristen aus den Bereichen Verfassungs- und Familienrecht sowie die ehemalige Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Prof. Dr. Christiane Woopen und der Diplom-Psychologe am Deutschen Jugendinstitut e.V..

News zum Thema:

Ehe für alle

Stiefkinderadoption bleibt verheirateten bzw. verpartnerten Personen vorbehalten

Elternrecht im Wandel – 2 Mütter für ein Kind

Die begrenzten Rechte biologischer Väter

Hintergrund

  • Leibliche oder biologischer Vater: Wer ein Kind zeugt, ist der leibliche Vater. Die biologische Vaterschaft ist aber nicht notwendig, um als rechtlicher Vater zu gelten.
  • Rechtlicher Vater: Nach dem BGB ist der Mann Vater eines Kindes, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.
  • Stiefvater oder sozialer Vater: Ein neuer Partner der Mutter übernimmt für deren Kind u.U. eine soziale Vaterrolle, bleibt aber ohne rechtliche Beziehung zum Nachwuchs. Diese erreicht er ggfs. durch eine Stiefkindadoption.
  • Adoptivvater: Er ist juristisch dem rechtlichen Vater gleichgestellt, das Kind hat in der Adoptivfamilie die gleichen Rechte wie ein eheliches Kind. Die rechtlichen Verbindungen zwischen Adoptivkind und seinen leiblichen Eltern werden dagegen vollständig gekappt.
  • Pflegevater: Sie sind «Väter auf Zeit». Ein Pflegekind bleibt immer ein Mitglied seiner Herkunftsfamilie und behält deren Namen. Der Gesetzgeber versteht die Pflegschaft als vorübergehende Maßnahme, um das Kind zu versorgen und womöglich wieder zu seinen leiblichen Eltern zurückzubringen.
  • Scheinvater: Ihm wird in einer Ehe oder Partnerschaft ein Kind untergeschoben, etwa wenn er mangels Verdacht oder wider besseres Wissen die Vaterschaft anerkennt oder nicht anficht, aber nicht der biologische Vater ist.

 

14.07.2017 | Familienmodell mit Mit-Mutter

https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/grundlegende-reform-des-abstammungs-und-familienrechts_220_418820.html

Schlagworte zum Thema:  Adoption, Umgangsrecht, Familienrecht, Eltern, Künstliche Befruchtung, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Menschenrecht, Stiefkind – Homoadoption – Kinderhandel – Homosexuelle – Kinderrechte – Kinderschutz – Menschenhandel – Spenderkinder – Transgender Kinder

 

 

 

 

War selbst lange alleinerziehend und konnte niemals die Vaterrolle ersetzten.

Kommentar zu Video mit Birgit Kelle:

„War selbst lange alleinerziehend und
konnte niemals die Vaterrolle ersetzten.“

Vaterrolle Vaterfigur

 

Dörte xxx  Das ist so was von wahr. War selbst lange alleinerziehend und konnte niemals die Vaterrolle ersetzten. Das macht krank, den Erwachsenen sowie das Kind. Die Auswirkungen merkt man oft erst später. Sie hat echt vollkommen Recht. Da wo es keine stabile Familie gibt, muss viel repariert werden, später. Schon schlimm genug, dass es Patchworkfamilien gibt. Es gehören vernüftige Vorraussetzungen geschaffen, um stabile Familien zu erhalten und es ihnen, nicht noch schwerer zu machen. Die meisten psyischen Kranken, kommen aus Familien, mit fehlender Grundlage und zerrütteten Situationen. Das wird ne Endloskette. Ick hoffe nur, dass sich die meisten Menschen, für die klassische Familie entscheiden, egal was di da oben machen.

· 29. Juni um 21:56 ·

https://www.facebook.com
Tags: Familie Familienrecht – Alleinerziehende – Vaterfigur – Grundlage -Ehe für Alle – Kindeswohl – Muter – Vater – Vaterlose Gesellschaft

Der Genderwahnsinn von Gender-Mainstreaming – Befragung zur geschlechtlichen Identität

Gender Idiotie in fünf Minuten offengelegt. Genderwahnsinn.

Interview von Studenten in der Universität über die
„geschlechtliche Identität“:


Gender Mainstreaming Genderismus Transgender

Videokommentar von Ich Bin vor 5 Tagen
In diesem Vid merkt man ganz genau wie verdammt krank unsere Kinder bereits erzogen werden. Man kann ganz genau erkennen was der Genderwahn dank Gehirnwäsche für Resultate zeitigt! Die jugendlichen sind nicht mehr in der Lage klar, logisch folgerichtig zu denken, unfähig einen von Verstand, Logik und Intelligenz begleiteten Gedanken zu fassen. Der Untergang der menschlichen Gesellschaft wird dadurch eingeläutet. Diejenigen die dieses Verbrechen zu verantworten haben, gehören lebenslang hinter Schloss und Riegel gebracht!

 Tags: Sexualität – Identität – Erziehung – Schule – Familie – Gleichstellung –

Spermaqualität mit Handy testen

Kinderwunsch

Per Handykamera die Spermaqualität testen

Sperma-Check: Per Smartphone-Kamera die Qualität des Sperma testen

Das Foto zeigt das Fruchtbarkeit Testsystem, das besteht aus einem optischen Zubehörteil, auf dem das Smartphone befestigt wird (l) und eine Spermaprobe (r). Die Qualität von Sperma könnte sich auf günstige und unkomplizierte Weise mit Hilfe eines Smartphones beurteilen lassen. US-Forscher stellen ein solches Sperma-Check-System für die Heimanwendung im Fachblatt „Science Translational Medicine“ vor. FOTO: dpa, fgj
Boston. Millionen von Paaren weltweit wollen ein Kind, doch es klappt nicht. Die Ursachen liegen in etwa der Hälfte der Fälle beim Mann. Ein einfacher Test könnte Männern künftig die Untersuchung ihres Spermas erleichtern. 

Die Qualität von Sperma könnte sich auf günstige und unkomplizierte Weise mit Hilfe eines Smartphones beurteilen lassen. US-Forscher stellen ein solches Sperma-Check-System für die Heimanwendung im Fachblatt „Science Translational Medicine“ vor. Der Test könne ähnlich unkompliziert und in privater Umgebung eingesetzt werden wie ein Schwangerschaftstest und zum Beispiel ungewollt kinderlose Paare auf mögliche Probleme mit der Furchtbarkeit hinweisen, schreiben sie. Bisher existiere er allerdings nur als Prototyp, ein Zulassungsantrag bei den zuständigen US-Behörden sei geplant.

Weltweit hätten bis zu zwölf Prozent der Männer im Laufe ihres Lebens Probleme mit der Fruchtbarkeit, schreiben die Forscher in ihrem Beitrag. Für viele Männer sei die Hürde hoch, ihre Spermaqualität testen zu lassen. „Männer müssen eine Spermaprobe in diesen Zimmern in Krankenhäusern abgeben, eine Situation, in der sie oft Stress, Peinlichkeit, Pessimismus und Enttäuschung empfinden“, erläutert Studienleiter Hadi Shafiee von der Harvard Medical School in Boston (US-Staat Massachusetts). „Wir wollten einen Fruchtbarkeits-Test für Männer anbieten, der ähnlich einfach und preisgünstig ist wie ein Schwangerschafts-Heimtest.“

Das von ihnen entwickelte Testsystem besteht aus einem optischen Zubehörteil, auf dem das Smartphone befestigt wird. Die nicht weiter aufbereitete Spermaprobe wird auf eine Art Einmal-Chip geladen, der dann in das Zubehörteil geschoben wird. In weniger als fünf Sekunden analysiert die Kamera des Smartphones dann Spermienkonzentration und -beweglichkeit in der Probe. Eine App führt den Nutzer durch die Anwendung. Die Materialkosten beliefen sich auf umgerechnet gut vier Euro, so die Forscher.

Darum klappt es mit dem Kinderwunsch nicht FOTO: Shutterstock/Andresr

Das Team um Shafiee testete das System an 350 Spermaproben und verglich die Genauigkeit mit herkömmlichen Methoden zur Spermabeurteilung. Das Ergebnis: Das System erlaubt eine verlässliche Beurteilung der Spermienqualität basierend auf den Qualitätskriterien der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Mit einer Genauigkeit von etwa 98 Prozent entdeckte es Proben mit einer Konzentration von unter 15 Millionen Spermien pro Millimeter und/oder einem Anteil beweglicher Spermien von weniger als 40 Prozent, berichten die Wissenschaftler.

Auffällige Spermaproben identifizierte es genauso gut wie die herkömmlichen Methoden, also die manuelle oder computergestützte Beurteilung der Spermienqualität unter dem Mikroskop. Ihr System eigne sich damit prinzipiell auch dazu, die herkömmlichen, personalintensiven und teuren Verfahren zu ersetzen, schreiben die Wissenschaftler. Computergestützte Methoden fehlten in vielen Fruchtbarkeitszentren oder kleineren Krankenhäuser, dort würden manuelle Verfahren eingesetzt, die aufwendig und zudem subjektiv seien. Die Wissenschaftler belegten in ihrer Studie weiter, dass auch ungeübte Anwender mit dem Test zurechtkommen.

Eine weiteres Einsatzgebiet sehen die Forscher in der Kontrolle von Vasektomie-Patienten, also von Männern, die sich ihre Samenleiter zur Sterilisation durchtrennen lassen. Um den Erfolg dieser Operation zu prüfen, müssen die Patienten für mehrere Wochen regelmäßig prüfen, ob ihre Samenflüssigkeit weitgehend frei von Spermien ist. Es wäre ein großer Vorteil, wenn die Patienten dazu nicht zum Arzt gehen müssten, sondern einfach zu Hause einen Test durchführen könnten.

Es sei faszinierend und in einigen Fällen sicher hilfreich, abseits von großen Infrastrukturen entsprechende Untersuchungen durchführen zu können, sagt Hans-Christian Schuppe, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin (DGRM). „Solche Heimtests sollten allerdings lediglich der Orientierung dienen und nicht als Ersatz für eine fachliche Labordiagnostik.“

Zum einen sei der Mensch nach wie vor computergestützten Systemen überlegen, wenn es um die Gesamtbeurteilung der Samenqualität gehe, erklärte Schuppe. „Ein geübter Untersucher hat immer auch andere Parameter im Blick als nur Spermienzahl und -beweglichkeit. Er beurteilt etwa auch die Form der Spermien und sieht, ob sich andere Zellen in der Probe befinden, die zum Beispiel weitere Hinweise auf Störungen der Hodenfunktion oder andere Erkrankungen geben könnten.“

Zum anderen bleibe die Frage, wie die Männer nach einem Heimtest mit dem Ergebnis umgehen. „Ich habe aus meiner Erfahrung das Gefühl, dass viele Männer und Paare zum Beispiel mit Informationen aus dem Internet völlig überfordert sind. In diesem sensiblen Bereich muss eine ärztliche Beratung weiter stattfinden.“

Hier geht es zur Bilderstrecke: Darum klappt es mit dem Kinderwunsch nicht

(dpa),

24. März 2017 | 11.05 Uhr

 http://www.rp-online.de/leben/gesundheit/news/sperma-check-per-smartphone-kamera-die-qualitaet-des-sperma-testen-aid-1.6708241