Familienrecht veraltet – Reform von Politik u. Justiz dringend notwendig!

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Mütter betreuen die Kinder und Väter arbeiten, dieses traditionelle Rollenverständnis ist völlig veraltet.
Diverse entfremdete und entsorgte Elternteile und Vereine (Väter für Recht, Vaterverbot, Männerservice; Kindergefühle, Väter ohne Rechte)
fordern ebenso seit vielen Jahren, PA (Parential Alienation) ins Strafrecht aufzunehmen und diese psychische Gewalt, der Entfremdung, zwischen dem eigenen Kind und einem Elternteil gerichtlich beim anderen Elternteil, welcher diesen Umgangsboykott fördert, zu sanktionieren! Diese Eltern-Kind-Entfremdung führt bei einigen Betroffenen bis zum Suizid und ist für viele Personen, welche sich keinen Rechtsanwalt leisten können, ein sehr großes gesellschaftspolitisches Problem.

Admin Familie & Familienrecht, am 27-12-2018

Artikel:
Petition zur „Doppelresidenz“Wechselmodell nach Trennung soll Leitbild werden

Wenn sich Eltern trennen, heißt das für viele Kinder: Sie wohnen bei dem einen, der andere zahlt. Doch immer häufiger betreuen beide Elternteile. Ein Bündnis fordert, diese neue Realität zum Leitbild im Familienrecht zu machen. Von Bettina Rehmann

Nach der Trennung von Eltern wohnen viele Kinder bei dem Elternteil, den anderen besuchen sie. Zwei Drittel der Trennungskinder werden nach diesem Modell, dem sogenannten Residenzmodell betreut. Es ist das einzige Betreuungsmodell, das gesetzlich geregelt ist.

Doch heute beteiligen sich mehr Väter stärker an der Betreuung der Kinder – und auch die meisten Trennungskinder wünschen sich häufige oder längere Kontakte zu dem zweiten Elternteil. Diese Realität solle im deutschen Recht abgebildet werden, fordert das Bündnis „Doppelresidenz.org“. Am Donnerstag haben sie eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, mit der sie fordern, die geteilte Betreuung von Trennungskindern als Leitbild im deutschen Familienrecht zu verankern. Sie nennen das „Doppelresidenz“. Die geteilte Betreuung wird auch Wechselmodell genannt.

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Rund 12.000 Unterschriften schon vor Petitionsstart

Rund 12.000 Menschen hätten die Petition schon vor dem eigentlichen Start unterzeichnet, sagt Markus Witt vom Bündnis. „Es geht hauptsächlich darum, ein zeitgemäßes Familienrecht zu bekommen, also nicht ein Familienrecht, das deutlich über hundert Jahre alt ist, sondern sich daran orientiert, wie Eltern heute leben und was Kinder auch brauchen.“

Es geht den Initiatoren der Petition um mehr als nur ein Betreuungsmodell, betont Cornelia Spachtholz von „Doppelresidenz.org“, die gleichzeitig Vorsitzende des Verbands berufstätiger Mütter ist. Mit der Petition wolle das Bündnis auch einen Sinneswandel in der Gesellschaft erreichen. So werde etwa heute der Begriff der „Alleinerziehenden“ nicht mehr der Realität gerecht, da unter dem Begriff auch diejenigen fallen, die in Wirklichkeit zwar getrennt sind, ihre Kinder aber gemeinsam erziehen. „Getrennt gemeinsam erziehen, das ist aus unserer Sicht das, was unseren Kindern zusteht, weil sie ein Anrecht auf beide Elternteile haben“, dieser Ansatz sei auch förderlich in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Bundestagsabgeordnete und die Vorsitzenden von „Doppelresidenz.org“, Cornelia Spachtholz und Markus Witt (3. und 4. v. l.) vor der Petitionsübergabe im Bundestag.

Reformwünsche auch aus Politik und Justiz

Nicht nur von dem Bündnis geht der Wunsch nach grundlegenden Änderungen im Familienrecht aus: Schon 2017 hat die Konferenz der Landesjustizminister beschlossen, gesetzliche Regelungen für das Wechselmodell zu prüfen. Auch beim Deutschen Juristentag im September in Leipzig wurde ein Beschluss gefasst, wonach alternative Betreuungsmodelle gesetzlich geregelt werden sollen: sowohl in Bezug auf das Umgangsrecht, also die Betreuungszeiten der einzelnen Elternteile, als auch auf das Unterhaltsrecht – dieses müsse auch den Fall, dass beide Eltern ihr Kind nach der Trennung betreuen, regeln und deutlich vereinfacht werden.

An den Beschlüssen mitgearbeitet hat auch die Familienrichterin am Münchner Oberlandesgericht, Isabell Götz, die auch das Bundesjustizminsterium berät. „Wir reden deswegen darüber, weil es zunehmend mehr ein Modell ist, das Eltern nach der Trennung leben und unsere derzeitigen Gesetze es aber nicht abbilden“, erklärt sie. Es könne zwar schon gerichtlich angeordnet werden, aber das reiche nicht. Heute schon, berichtet sie aus ihrer täglichen Arbeit als Familienrichterin, breche das traditionelle Rollenverständnis aus, wonach Mütter die Kinder betreuen und Väter arbeiten. Eine abwechselnde Betreuung nach der Trennung ermögliche auch der Mutter, sich selbst um Einkommen und Altersvorsorge zu kümmern.

Berlin als Hochburg für Wechselmodell

Die Familienanwältin Eva Becker, ebenfalls Mitglied einer Arbeitsgruppe, die das Justizministerium berät, praktiziert in Berlin. „Die Zeit, dass nur Väter an einem Wechselmodell interessiert sind, die ist vorbei, weil auch Mütter vernünftigerweise Interesse daran haben.“ In Berlin seien die Gerichte besonders mit dem Wechselmodell befasst, erklärt sie. „Das hat verschiedene Gründe: Erstens liegt Berlin mitten in den ’neuen‘ Bundesländern, wo Betreuung durch beide Elternteile vielleicht selbstverständlicher ist, ebenso wie es nichts Besonderes ist, wenn Kinder in eine Betreuungseinrichtung gehen.“ In Berlin lebten zudem viele junge Familien, von denen beide Elternteile arbeiten wollten und die Menschen wohnten nicht so weit auseinander, bei einem Wechselmodell nach einer Trennung spielten Distanzen also nicht so eine große Rolle.

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Viele Berliner Richter stellten nicht mehr die Frage danach, wie man fortsetzen könne, was bisher gelebt wurde – etwa wenn die Mutter bisher zu zwei Drittel und der Vater zu einem Drittel betreut hat –, sondern versuchten abzuklären, was gegen eine paritätische Betreuung spreche. „Das ist einfach eine Umkehr des gedanklichen Ansatzes.“ Becker betont allerdings, dass nicht alle Richter dies so sehen und verweist auf den speziellen Trend in Berlin und Brandenburg. „Wir sind, wenn Sie so wollen, eine Hochburg des Wechselmodells, das ist hier einfach Thema.“

15 Prozent der getrennten Familien leben Wechselmodell

Einem Rechtsgutachten für den Deutschen Juristentag zufolge kann man davon ausgehen, dass schon heute schätzungsweise 15 Prozent der Trennungsfamilien in Deutschland das Wechselmodell leben. In der Sozialwissenschaft spricht man übrigens schon von Wechselmodell, wenn der Betreuungsanteil bei 30 Prozent liegt – nicht erst, wenn sich die Eltern die Betreuung genau zu 50 Prozent teilen.

Die Debatte wird in jedem Fall weitergehen: Ähnlich den Ideen der Petition zum Wechselmodell hat die FDP-Bundestagsfraktion im März einen Antrag in den Bundestag eingebracht, wonach das Wechselmodell sogar als gesetzlicher Regelfall eingeführt werden soll.Im Februar kommenden Jahres gibt es dazu im Rechtsausschuss eine erste Anhörung.

Der Petitionsausschuss des Bundestages [bundestag.de] wird die Petition nach der Übergabe prüfen und voraussichtlich in eine Onlinepetition überführen – der Startzeitpunkt steht noch nicht fest.

Beitrag von Bettina Rehmann, Audio: Inforadio | 29.11.18 | 13:35 Uhr Bild: dpa/Hackenburg

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/11/petition-bundestag-wechselmodell-doppelresidenz-berlin.html
Tags: europäischen Familienrecht – Gesellschaftspolitik – Mobbing – Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindeswohl – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Scheidung – Trennung – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft – 

Väter müssen weiter warten lt. Angela Merkel (CDU)

Väter müssen weiter warten

Der Väterrechtsaktivist Johannes Fels hat sich Unterstützung von Bundeskanzlerin Merkel erhofft.
Doch ihre Antwort nach mehr als einem Jahr enttäuscht den Sindelfinger.
Auch nach der Trennung oft ein Streitthema: der Umgang mit Kindern Foto: fusolino - fotolia
Auch nach der Trennung oft ein Streitthema: der Umgang mit Kindern Foto: fusolino – fotolia

Berlin/Sindelfingen – Über ein Jahr hat Johannes Fels auf die Antwort von Angela Merkel (CDU) gewartet. Mit dem endlich eingetroffenen Brief der Bundeskanzlerin ist der Väterrechtsaktivist allerdings alles andere als zufrieden. „Ich fühle mich als Bürger nicht ernst genommen“, sagt der 52-Jährige aus Sindelfingen, der sich dafür einsetzt, dass Mütter und ­Väter ihre Kinder nach einer Trennung weiter gemeinsam betreuen und diese sowohl Alltags- wie Freizeit bei beiden Elternteilen verbringen.

Bei einer Veranstaltung der „Stuttgarter Nachrichten“ und der „Stuttgarter Zeitung“ am 5. September 2017 hatte Fels die Kanzlerin gefragt, wann sie denn die Resolution des Europarats zum Wechselmodell umsetzen werde, die die Rechte von Vätern nach einer Trennung stärken soll. Merkel, unter anderem auch einmal Bundesfamilienministerin, räumte ein, dass sie mit dem Thema nicht vertraut sei, versprach aber, sich zu melden. Vor einigen Wochen wurde Fels zu einem Gespräch mit Mitarbeitern des Kanzleramtes eingeladen.

„Noch keine abschließende Antwort“

Sie bitte um Verständnis, „dass ich Ihnen noch keine abschließende Antwort geben kann“, schreibt Merkel nun. Aber das Wechselmodell könne schon jetzt gelebt werden. Gerichte könnten eine Betreuung durch beide Eltern anordnen, „sofern dies dem Wohl des Kindes am besten entspricht“, heißt es in dem zweiseitigen Schreiben. Auch mache die Bundesregierung im Koalitionsvertrag deutlich, dass sie den Wunsch nach einer „stärkeren gemeinsamen Erziehungsverantwortung auch nach einer Trennung“ anerkenne. Zudem verfolge sie auch sehr aufmerksam die in der Fachwelt „kontrovers geführte“ Debatte.

Merkel verschweige, dass die Gleichberechtigung der Eltern bisher nicht gewährleistet sie, sagt Fels. Bisher habe der umgangsberechtigte Elternteil – zumeist die Väter – keine garantierte rechtliche Möglichkeit, einen Umgangsverstoß des anderen Elternteils zu verhindern. Auch könne er wenig von den angekündigten Aktivitäten der Kanzlerin feststellen. Einen entsprechenden Antrag der FDP-Bundestagfraktion im März habe Schwarz-Rot abgelehnt. Auch betrachte Merkel die Resolution des Europarates lediglich als Empfehlung.

Europarat stärkt Väter

2015 hatte der Europarat einstimmig beschlossen, die Rolle der Väter zu stärken. Sie sollten auch nach einer Trennung die volle Teilhabe an der elterlichen Sorge haben. Seit dem Sommer 2017 prüfen die Justizminister des Bundes und der Länder, ob und welche gesetzlichen Regelungen geboten sind.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden 2017 bundesweit knapp 76 900 Ehen mit minderjährigen Kindern geschieden. Betroffen waren rund 123 600 Kinder und Jugendliche. Dazu kommen Zehntausende Trennungswaisen unverheirateter Paare. Etwa 90 Prozent der Kinder leben bei ihren Müttern – in der Regel sprechen ihnen die Gerichte die Kinder zu, wenn sich die Eltern nicht anders einigen.

Von Maria Wetzel 

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.wechselmodell-vaeter-muessen-weiter-warten.1a2ecd95-cc9e-4f62-bc5d-2f722eb340d6.html
Tags: Doppelresidenz – Sorgerecht – Umgangsrecht – Kindeswohl – Erziehung – Gleichberechtigung – Scheidung – Familienrecht – Vaterlose Gesellschaft – Vaterschaft

Das darf doch nicht wahr sein!

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Männerservice

Männerservice

Report #116

In einer intakten Familie …

Betroffene
Vater: Christoph Altmann*

In der Verantwortung
Tamara Altmann*, Mutter des Kindes
Tochter Fabienne Altmann*, volljährig
österreichisches Familien- und Unterhaltsrecht
Bezirksgericht und Landesgericht Wiener Neustadt

Ort und Zeitraum:
Niederösterreich, Wien, August 2018**

Geschichte
Das darf doch nicht wahr sein! Tief enttäuscht hält Christoph Altmann das Schriftstück in Händen. Noch beim Öffnen hatte er gehofft: Das Landesgericht wird den Fehler des Bezirksgerichts sicher erkannt haben und Recht sprechen, doch mitnichten: Die Gerichte geben sich gegenseitig recht, und das Landesgericht verbietet Christoph sogar noch, in die nächste Instanz zu gehen – ja, das dürfen die! 4000 Euro soll Christoph jetzt, innerhalb vier Wochen, nachträglich an Unterhalt bezahlen, obwohl er die bisher festgesetzten Beträge stets brav überwiesen hat. Warum? Weil nachträglich beschlossen wurde, er hätte noch mehr zu zahlen gehabt! Natürlich soll er ab sofort zukünftig monatlich noch mehr zahlen, sodass ihm selbst wieder in Summe weniger als der halbe Monatsverdienst bleibt. Wie lange? Vermutlich bis seine Tochter Fabienne das oder die Studien beendet hat, welche sie noch lange gar nicht begonnen hat.Dabei hatte Fabienne schon eine Lehre begonnen, und durch ihren Eigenverdienst war Christoph, der für zwei weitere Kinder Unterhalt leistet, wenigstens ein bisschen entlastet. Doch Fabienne hatte vor einiger Zeit das Dienstverhältnis einfach beendet, und sie hat ihren Vater nicht einmal informiert. Für genau diese Zeit wird Christoph nun verpflichtet, nachzuzahlen. Entsetzt richtet er an uns die Frage, ob er sich denn wenigstens die Nachzahlung sparen könne, denn: Er hatte ja die Gemeinsame Obsorge und wurde nicht informiert. Ja, die Gemeinsame Obsorge, der Sinn dieses irreführenden Namens ist ja der, dass Väter glauben, sie hätten ein bisschen Rechte… Wir klären auf.

Seine Exfrau, Tamara, hat ihre Tochter in ihrem Sinne erzogen: Geld kommt nicht von der Arbeit, sondern vom Vater. Klagen ist einfacher als arbeiten in Österreich. Zuerst reicht die Mutter eine Klage auf Unterhaltserhöhung und Nachzahlung ein, und als Fabienne volljährig ist, schließt diese sich der Klage an. Ab jetzt klagt die Tochter den Vater, vermutlich noch sehr oft, denn sie fühlt sich nicht „selbsterhaltungsfähig“. Daher müsse sie jetzt den Kopf frei haben, für die Matura, und, wir könnten wetten, danach für ein Studium, dann vermutlich einen Wechsel der Faches, und danach für den nächsten Vorwand.

Dabei hatte Fabienne zwar das Dienstverhältnis beendet, doch den Lehrabschluss trotzdem in der Tasche, und die Matura macht sie berufsbegleitend. Wie in aller Welt kann ein Gericht den Vater zu einem Unterhalt verdonnern, als ob das Kind völlig ohne Chance auf eigenes Einkommen wäre?

Wir kennen die Urteilsbegründungen und ihre schön geschminkten Formulierungen. Dass dabei die Lage des Vaters rechtlich nicht relevant und für die Gerichte einfach nicht interessant ist, stellt in tägliches Recht gegossene Unmenschlichkeit dar. So wird begründet, dass die „Anspannung“, mit der von einem Vater höchstmöglicher Arbeitseinsatz für höchstmöglichen Unterhalt gefordert wird, dem weder Weiterbildung noch Babypause oder gar ein Sabbattical zugebilligt wird, umgekehrt für erwachsene Kinder nicht gilt. Welcher Richter kann so etwas eiskalt schreiben, ohne sofort beim Justizminister ein Protestschreiben einzureichen wegen offensichtlicher Ungleichbehandlung in der Rechtslage? Offenbar jeder bei Gericht, denn es gibt eine „gute Ungleichbehandlung“ – die nämlich Väter trifft.

Endgültig menschlich auf unterster Schublade folgt schließlich eine unserer Lieblingsfloskeln: „In einer intakten Familie“ wäre der Unterhaltsberechtigten genau das zugestanden worden, was zuerst die Mutter und jetzt das Kind vom Vater einklagen.

Ach, wie gut wissen unsere Familiengerichte über intakte Familien Bescheid! Wir sind tief beeindruckt.

In einer intakten Familie lässt zuerst die Mutter monatlich den letzten Cent aus dem Vater pressen und lehrt die Kinder, wie prächtig es sich damit auf Kosten des Vaters leben lässt?

Wir sind einfach anderer Meinung: In einer intakten Familie nehmen alle Rücksicht aufeinander.
​Der Mann mag immer noch großteils die ganze Sippe mittels seiner Arbeitsleistung finanzieren, doch erst einmal erhält er in einer intakten Familie ein „Dankeschön“ statt einer Klage dafür.

In einer intakten Familie würde ein Kind sein Dienstverhältnis nicht wortlos abbrechen und nachher noch Geld verlangen dafür. In einer intakten Familie stimmt ein Kind seine Ausbildungspläne mit den Eltern ab, und damit meinen wir mit beiden, und, nochmals: Es wäre seinen Eltern dankbar, dass sie seine Ausbildung unterstützen, beiden!

Die sich gegenseitig recht gebenden Wiener Neustädter Gerichtskollegen könnten den Fall trotzdem noch einmal auf den Tisch bekommen. Unsere Vorschläge an Christoph bleiben jedoch unter uns.



Link zum Beitrag: http://www.maennerservice.at/report/in-einer-intakten-familie/
** Anmerkung: Die Männerservice-Reports werden kurz nach dem Zeitpunkt des Ereignisses verfasst und mit dem Betroffenen geprüft. Durch die zunehmende Zahl an Hilfesuchenden und geeigneten Geschichten werden die Reports jedoch in eine Warteschlange gereiht, welche im Augenblick 3 Monate umfasst. Daher lesen Sie diesen Report erst jetzt.

Tags: Familienrecht – Anspannung – gemeinsame Obsorge – Justiz – Gesetze Österreich – Justizopfer – Obsorge – Kindesunterhalt – Alimente

Ministerin will Adoptionsgesetz prüfen nach dem Fall von Polen

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Adoptionsfall in Dänemark (Foto: Pixabay)

Die Kinder- und Sozialministerin Mai Mercado, will die Adoptionsgesetzgebung Dänemarks im Auge behalten, nachdem ein dänisches Ehepaar 750 Euro für einen neugeborenen polnischen Jungen gezahlt hatte.

Mercado sagte, sie werde sich mit dem Justizminister Søren Pape Poulsen in Verbindung setzen, um zu sehen, was getan werden könnte, um möglicherweise Änderungen am Gesetz vorzunehmen.

4. Dezember 2017
http://cphpost.dk/news/minister-wants-to-look-into-adoption-rules-following-poland-case.html
Tags: Familienrecht – Kinderhandel – europäischen Familienrecht – Menschenhandel

Haager Kindesentführungsabkommens (HKÜ) – Umsetzung mit massive Defiziten?

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Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion geht hervor, dass beim Bundesamt für Justiz derzeit über 230 Rückführungsanträge nach dem Haager Kindesentführungsabkommens (HKÜ) anhängig sind. Hinter jedem dieser Anträge steht mindestens ein deutsches Kind, welches von einem meist nicht-deutschen Elternteil ins Ausland entführt worden ist.

Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende des Arbeitskreises für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der AfD-Fraktion, Dr. Anton Friesen:

„Mit dem HKÜ gibt es theoretisch ein völkerrechtliches Abkommen, welches die Rückführung von entführten Kindern erleichtern soll. Doch in der konkreten Umsetzung gibt es nach wie vor massive Defizite. Das liegt vor allem am Unwillen einiger Länder wie beispielsweise der Ukraine. Dorthin wurden zwar bisher 33 Rückführungsanträge zugestellt, aber kein einziges Kind konnte auf diesem Wege nach Deutschland zurückgeführt werden. Diese ernüchternde Information ging aus einem Interview des ARD-Magazins Report Mainz mit dem stellvertretenden Justizminister der Ukraine Serhij Petuchow hervor. Daher ist auch die angebliche Unkenntnis der Bundesregierung über etwaige Entführungsstaaten, die sich nicht an das HKÜ halten, unglaubwürdig.

Es ist zudem bedauerlich, dass der Bundesregierung keine repräsentativen Zahlen zu tatsächlichen Rückführungen bei HKÜ-Verfahren vorliegen. Denn hier würde sich vermutlich ein eindeutiges Bild zeigen und ein weiteres Versagen der deutschen Politik aufdecken. Der aktuelle Status quo ist jedenfalls nicht länger hinnehmbar. Der Druck auf unkooperative Staaten muss deutlich erhöht werden, um deutsche Kinder wieder in ihre Heimat zurückzuholen. Die betroffenen Väter und Mütter können sich in dieser Frage der Unterstützung der AfD sicher sein.“

Pressekontakt:

Christian Lüth

Pressestelle der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag

Pressesprecher der Alternative für Deutschland

http://www.afd.de/bundestag
von 
 | Jan 8, 2018 | Pressemitteilungen | 0 Kommentare
http://www.friesen-im-bundestag.de/ins-ausland-entfuehrte-kinder-nach-deutschland-zurueckzuholen/

Sollen Christen-Kinder zu Muslim-Pflegefamilien?

 

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Britisches Mädchen (5) muss Arabisch sprechen und ihr Kreuz abgeben

Sollen Christen-Kinder zu Muslim-Pflegefamilien?

LONDON (GB) – Ein fünfjähriges britisches Mädchen wurde in London in eine streng religiöse, muslimische Pflegefamilie gesteckt. Britische Politiker finden, dass der Hintergrund der Familie dem des Kindes entsprechen solle.

Im Londoner Bezirk Tower Hamlets lebt ein fünfjähriges, britisches Mädchen in einer streng religiösen, muslimischen Familie. 

Im Londoner Bezirk Tower Hamlets lebt ein fünfjähriges, britisches Mädchen in einer streng religiösen, muslimischen Familie.  GETTY IMAGES

Wie «The Times» schreibt, soll das Mädchen in einer der Familien gezwungen worden sein, Arabisch zu lernen. Zudem musste sie ihren Kreuzanhänger ablegen und durfte keine Spaghetti Carbonara – ihr Lieblingsgericht – essen, weil darin Speck enthalten ist.

Laut den Unterlagen der Sozialbehörden sprach eine der Familien nicht einmal Englisch. Zudem seien beide Pflegemütter verschleiert gewesen. «Das Mädchen schien sehr verzweifelt, weil es die Familie nicht verstehen konnte», geht aus den Unterlagen der Behörden hervor.

Der Fall hat in England in den letzten Tagen für Aufregung gesorgt. Deshalb hatte sich auch die Politik eingeschaltet. Am Montagabend haben mehrere Parlamentsabgeordnete eine sofortige Prüfung der Situation gefordert, wie die «Daily Mail» schreibt.

Kinder sollen in kulturell ähnlichen Pflegefamilien leben

«Pflegekinder sollten in Familien mit ähnlichem Hintergrund untergebracht werden», forderte Robert Halfon, Vorsitzender des Bildungskomitees im britischen Unterhaus.

Shailesh Vara, ehemaliger britischer Justizminister, pflichtet dem bei: «Die Entscheidung, das Mädchen dort unterzubringen, ist falsch! Die lokale Behörde hätte sicherstellen sollen, dass der kulturelle und religiöse Hintergrund des Kindes in einer Pflegefamilie respektiert wird.»

Dies gelte für Kinder aller Religionen. Auch bei muslimischen Pflegekindern sollten die aufnehmenden Familien einen ähnlichen Hintergrund aufweisen.

Normalerweise wird dies in Grossbritannien so praktiziert, doch der Bezirk Tower Hamlets – der den höchsten Anteil an Muslimen in Grossbritannien aufweist – war bereits vor einigen Monaten in den Schlagzeilen, weil die Behörden Pflegekinder in schlechte Hände gegeben hatten.

Nach dem Aufruf der Politiker vom Montag, wurde das Mädchen am Dienstag in die Obhut ihrer Grossmutter gegeben. Ein Richter forderte die Behörden auf, «kulturell passende Familien» für Pflegekinder zu suchen.

Kann das auch in der Schweiz passieren?

Kann so etwas auch in der Schweiz passieren? Wird hierzulande auf den Hintergrund der Pflegefamilie geachtet, dem das Kind anvertraut wird?

Ja. Zumindest einigermassen. Eine andere Religion ist zwar kein Ausschlusskriterium, kann aber eine Rolle spielen.

«Die Platzierung eines Kindes in einer Pflegefamilie ist jedes Mal ein sehr individueller Prozess. Dabei wird auch die Weltanschauung der Familie betrachtet und es wird abgeklärt, wie Religion den Alltag der Familie prägt», sagt Simon Thiriet, Kommunikationsleiter des Erziehungsdepartements des Kantons Basel-Stadt, zu BLICK. Doch dies sei nur einer von vielen verschiedenen Punkten.

«Sie ist ein weisses Mädchen. Nun ist sie in einer fremden Welt gefangen»

Für die leibliche Familie des britischen Mädchens ist der Fall klar: «Sie ist ein fünfjähriges, weisses Mädchen. Sie ist in diesem Land geboren, Englisch ist ihre Muttersprache. Sie besitzt einen britischen Pass und wurde getauft», so die Mutter des Mädchens zu «The Times».

Sie habe viel durchmachen müssen, weil sie ihrer Familie entzogen wurde; und sei zusätzlich in einer völlig fremden Welt gefangen gewesen.

Publiziert am 30.08.2017 | Aktualisiert um 09:51 Uhr
https://www.blick.ch/news/ausland/britisches-maedchen-5-muss-arabisch-sprechen-und-ihr-kreuz-abgeben-sollen-christen-kinder-zu-muslim-pflegefamilien-id7225465.html
Tags: Kindeswohl – Religion – Familienrecht – Pflegekind – Kinderhandel – Menschenhandel – Adoption – Kinderrechte – Kindesabnahme Gefährdungsmeldung – Kindeswohl – Kindeswohlgefährdung – Menschenrechte EGMR – psychische Gewalt

??? Justizminister Reform d. Abstammungs- Familienrechts

Justizminister plant grundlegende Reform des Abstammungs- und Familienrechts

Jetzt klären wir erstmal Abstammung und rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung
Bild: MEV Verlag GmbH, Germany

 

 

Die soziale Wirklichkeit hat sich geändert, das Familienrecht muss folgen. So sieht es der Bundesjustizminister in Anbetracht der Gerichtsfälle um Reproduktionsmedizin und vielfältigere Familienkonstellationen. Nun liegen die von ihm in Auftrag gegebenen Reformgrundsätze vor und planen u.a. Mit-Mütter und eine rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung an Stelle der Abstammung.

Ein interdisziplinärer Arbeitskreis zur Planung eines neuen Abstammungs- und Familienrechts wurde 2015 eingesetzt. Nun legten die Sachverständigen der Bereiche Familienrecht, Verfassungsrecht, Ethik und Medizin bzw. Psychologie am 04.07.2017 Heiko Maas ihren Planungsbericht für die Gesetzgebung vor.

Reform des Abstammungsrechts: Vorschläge des Expertenkreis

Im Zentrum der Neuorientierung steht die sich immer differenzierter darstellende Mutterschaft, deren Rolle und Rechte immer wieder die Gerichte beschäftigt.

( -> Leihmuttervertrag ist sittenwidrig ,

Kein Umgangsrecht für die leibliche Mutter)

Gebärende Mutter soll weiter rechtliche Mutter bleiben

Folgende Kernthesen wurden von der Expertenrunde aufgestellt:

  • Als rechtliche Mutter soll weiterhin die gebärende Frau gelten.
  • Als zweiter Elternteil soll sowohl ein Mann („Vater“) als auch eine Frau („Mit-Mutter“) in Betracht kommen.
  • Mit der neu eingeführten „Mit-Mutterschaft“ soll es lesbischen, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bzw. künftig verheirateten, Frauen ermöglicht werden, dass diese automatisch bei der Geburt des Kindes rechtlich die gemeinsamen Mütter werden.
  • Bei der ärztlich assistierten Fortpflanzung mit Spendersamen soll nach einem Einwilligungskonzept die Person die zweite Elternstelle besetzen, welche in die ärztlich assistierte Fortpflanzung eingewilligt hat (bei Verzicht des Samenspenders auf die Elternschaft).
  • Das aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitete und neu geregelte  Recht jedes Menschen auf Kenntnis der Abstammung durch einen Anspruch auf „statusunabhängige“ gerichtliche Klärung der genetischen Abstammung soll gestärkt werden.

Kind soll auch zukünftig nicht mehr als zwei Elternteile haben

Darüber hinaus empfiehlt der Arbeitskreis

  • anstelle des Begriffs der Abstammung der Begriff „rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung“ zu verwenden.
  • Zwar sei die genetische Abstammung der wichtigste, jedoch auch nach bereits geltendem Recht nicht der einzige Anknüpfungspunkt für die rechtliche Zuordnung der Elternschaft.
  • Zudem haben sich die Experten dafür ausgesprochen, dass ein Kind auch weiterhin nicht mehr als zwei Elternteile haben soll.

Keine Regelungen zur verbotenen Eizellenspende und Leihmutterschaft

Des Weiteren soll die Position des genetischen Vaters, der von Beginn an die Elternverantwortung für das Kind übernehmen will, gestärkt werden.
Zum Arbeitsauftrag der Experten gehörten jedoch nicht die Leihmutterschaft und die Eizellenspende, da diese in Deutschland verboten sind.

Dennoch ist bei der Eizellenspende die Geburtsmutter, also die Empfängerin der Spende, auf Grundlage des geltenden Rechts (§ 1591 BGB) als rechtliche Mutter zuzuordnen. Eine Anfechtung der Mutterschaft soll, anders als die rechtliche Vaterschaft, weiterhin nicht möglich sein, beispielsweise in den Fällen, in welchen der Mutter nicht die eigenen, sondern irrtümlich die befruchtete Eizelle einer anderen Frau übertragen wird.

Hinsichtlich einer im Ausland nach dem dortigen Recht legal durchgeführten Leihmutterschaft und einem genetischen Elternteil, vertrat der Arbeitskreis mehrheitlich die Auffassung, dass dem Kind der ihm nach ausländischem Recht zugeordnete Elternteil erhalten bleiben soll.

Besetzung der Expertenkommission

Zu den elf Sachverständigen gehörten neben der ehemaligen Vorsitzenden Richterin des für das Familienrecht zuständigen BGH-Senats Dr. Meo-Micaela Hahne weitere acht Fachjuristen aus den Bereichen Verfassungs- und Familienrecht sowie die ehemalige Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Prof. Dr. Christiane Woopen und der Diplom-Psychologe am Deutschen Jugendinstitut e.V..

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Elternrecht im Wandel – 2 Mütter für ein Kind

Die begrenzten Rechte biologischer Väter

Hintergrund

  • Leibliche oder biologischer Vater: Wer ein Kind zeugt, ist der leibliche Vater. Die biologische Vaterschaft ist aber nicht notwendig, um als rechtlicher Vater zu gelten.
  • Rechtlicher Vater: Nach dem BGB ist der Mann Vater eines Kindes, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.
  • Stiefvater oder sozialer Vater: Ein neuer Partner der Mutter übernimmt für deren Kind u.U. eine soziale Vaterrolle, bleibt aber ohne rechtliche Beziehung zum Nachwuchs. Diese erreicht er ggfs. durch eine Stiefkindadoption.
  • Adoptivvater: Er ist juristisch dem rechtlichen Vater gleichgestellt, das Kind hat in der Adoptivfamilie die gleichen Rechte wie ein eheliches Kind. Die rechtlichen Verbindungen zwischen Adoptivkind und seinen leiblichen Eltern werden dagegen vollständig gekappt.
  • Pflegevater: Sie sind «Väter auf Zeit». Ein Pflegekind bleibt immer ein Mitglied seiner Herkunftsfamilie und behält deren Namen. Der Gesetzgeber versteht die Pflegschaft als vorübergehende Maßnahme, um das Kind zu versorgen und womöglich wieder zu seinen leiblichen Eltern zurückzubringen.
  • Scheinvater: Ihm wird in einer Ehe oder Partnerschaft ein Kind untergeschoben, etwa wenn er mangels Verdacht oder wider besseres Wissen die Vaterschaft anerkennt oder nicht anficht, aber nicht der biologische Vater ist.

 

14.07.2017 | Familienmodell mit Mit-Mutter

https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/grundlegende-reform-des-abstammungs-und-familienrechts_220_418820.html

Schlagworte zum Thema:  Adoption, Umgangsrecht, Familienrecht, Eltern, Künstliche Befruchtung, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Menschenrecht, Stiefkind – Homoadoption – Kinderhandel – Homosexuelle – Kinderrechte – Kinderschutz – Menschenhandel – Spenderkinder – Transgender Kinder

 

 

 

 

Video „10 Jahre VoR – Rede von Martin Stiglmayr“ 1/2

. . Danke an Herwig Baumgartner . . „Mein Appell an den Justizminister Wolfgang Brandstetter“ , Herwig hat sehr viel Gutes getan, vielleicht denkt er einmal an ihn und ich glaube, dass es Zeit wird und auch einmal von Seiten der Justiz an den Herwig denkt.
Lieber Herwig, ich denk an dich u. wir alle denken an dich. Ich hoffe, dass es dir bald besser geht und du wieder bei uns sein kannst, sagt Martin Stiglmayr in seiner Rede (2:05min) von der Pionierarbeit in der Väterbewegung.

Hans Grüssinger mit Band – YouTube-Channel https://www.youtube.com/user/hansgrue…

Musiker Michael Pfennig, selbst ehemals betroffener Vater und Aktivist hat eine ganze Reihe von sozialkritischen, unserem Thema gewidmeten Songs veröffentlicht – YouTube-Channel https://www.youtube.com/user/mipfenni…

Inklusive Hüpfburg, die selbstverständlich auch von geschultem Personal betreut wird, sodass Mama und Papa sich angeregt und ungestört mit uns unterhalten können.

Das bekannte Lokal Columbusbräu, dass sich in jedem Restaurantführer befindet wird mit kleinen ausgewählten Schmankerl für den kulinarischen Genuss sorgen

Sehr herzlich bedanken wir uns bei einem unserer größten Sponsoren, der mit Equipment und Personal dieses Familienfest mit seinem Herz für Kinder unterstützen wird – die Excalibur City, die sich zusätzlich auch noch bereit erklärt hat diverse Gutscheine der Merlins Kinderwelt zur Verfügung zu stellen. Ein Ausflug dorthin lohnt immer – Spaß und Abenteuer ist garantiert.

Jubiläumsfest vom 2.6.2017, am Columbusplatz in 1100 Wien
Siehe auch http://www.vaeter-ohne-rechte.at/10-j…

Tags: Nachrichten & Politik – ÖVP-Politiker – Justizopfer – vierfacher Vater als Terrorist in Haft – Claudia Bandion-Ortner – Entfremdung – Gesetze Österreich

Gesetzesänderung – 3 Jahre für Privatkonkurs

Privatkonkurs-Neu kommt ohne Mindestquote

Die Entschuldungsdauer sinkt von sieben auf drei Jahre. Verschuldete Menschen bekommen dadurch leichter eine zweite Chance, so Sozialminister Stöger.

Stempel Konkurs PUBLICATIONxINxGERxSUIxAUTxHUNxONLY 1065506135
Entschuldungsdauer sinkt – (c) imago/CHROMORANGE (imago stock&people)

Am Dienstag haben triftige Änderungen im Privatinsolvenzrecht den Ministerrat passiert. Die Mindestquote von bisher zehn Prozent soll gänzlich fallen. Die Entschuldungsdauer, das sogenannte Abschöpfungsverfahren, soll von sieben auf drei Jahre verkürzt werden. Es gibt lediglich eine verkürzte Ausschussbegutachtung.

Gegen diese Änderungen im Privatinsolvenzrecht äußerten die Gläubigerschutzverbände AKV, Creditreform und KSV 1870 im Vorfeld massive Kritik. Vorfreude herrschte hingegen bei den Schuldnerberatern. Es gibt nun aber eine Neuigkeit im Vergleich zu den bisher bekannten Plänen.

Nach APA-Informationen kam nun nämlich noch folgender Passus ins Reformvorhaben, der bisher fehlte: Weiterhin soll die Subsidiarität des Abschöpfungsverfahrens wesentlich sein. „Es muss in allen Fällen zuerst eine Schuldenregulierung mit einem Zahlungsplan unter gerichtlicher Kontrolle versucht werden.“ Erleichterungen soll es dabei nur für Bagatellfälle geben, die zumindest vorerst nicht näher konkretisiert sind.

Wirtschaftskammer lenkte ein

Die SPÖ äußerste sich zuletzt stets für ein Aus der Mindestquote, die Wirtschaftskammer war dagegen. Da es im Privatkonkurs aber auch um eine leichtere Entschuldung für ehemalige Unternehmer geht und sich nun auch die Festlegung auf Subsidiarität im Entschuldungsverfahren findet, dürften die Änderungen in der Regierungskoalition beschlussreif geworden sein. Die ÖVP setzte sich fürs Festschreiben der Subsidiarität ein.

Unternehmensgründungen sollen durch die neuen Regeln insofern erleichtert werden, als „eine Kultur des Scheiterns die Angst vor der Selbstständigkeit minimieren“ soll.

Der zuständige Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) teilte schriftlich mit, dass er in der Novelle insofern eine Erleichterung für Unternehmer sieht, als sie nach einem „wirtschaftlichen Rückschlag“, also einer Insolvenz, wieder leichter in die Selbstständigkeit zurückkehren könnten. „Durch die Verkürzung der Frist im Abschöpfungsverfahren sind die Betroffenen weniger lang blockiert und können rasch wieder einen Beitrag leisten“, so Brandstetter. „Mit der Beibehaltung des Zahlungsplans, der Subsidiarität der Abschöpfung und dem Wegfall der Mindestquote haben viele Schuldner die Möglichkeit, einen Teil zur Wiedergutmachung zu leisten.“

Zweite Chance

Für Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) bekommen dadurch verschuldete Menschen, die eine zweite Chance verdient hätten, diese nun auch. Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) verwies auf den Zahlungsplan, damit sei die Lösung akzeptierbar, wie er vor dem Ministerrat sagte.

Auch die Regierungskoordinatoren, Kanzleramtsminister Thomas Drozda (SPÖ) und Staatssekretär Harald Mahrer (ÖVP) strichen den Beschluss der Reform im „Debriefing“ nach der Regierungssitzung hervor. Für die 110.000 zahlungsunfähigen Menschen in Österreich sei dies eine deutliche Besserung, so Drozda, da derzeit viele die Mindestquote nicht geschafft hätten. Mahrer betonte, dieser Weg stehe nur redlichen Schuldner offen, die Krida sei weiterhin ein Strafrechtsdelikt und ein „Hineinschummeln“ in den Privatkonkurs nicht möglich. Es werde stattdessen eine „Kultur des Scheiterns eingeführt“, so Mahrer.

 

(APA), 1 Kommentar

 

Sachwalterschaft neu – Erwachsenenschutzgesetz

Die Reform im Sachwalterschaftsrecht soll kommen und bis Juli 2018 in Kraft treten. Die Reform soll nach einem nun abgeschlossenen Testlauf an 18 Gerichtsstandorten wieder mehr auf die Wünsche der Betreuungsbedürftigen eingehen.

Mi, 18.01.2017
Tags; Sachwalterschaft – Vormundschaft – Mündel – Erwachsenenschutzgesetz – Justizminister – Volksanwaltschaft – Wolfgang Brandstetter – Gertrude Brinek