Der blaue Weihnachtsmann wieder in Wien!

Der blaue Weihnachtsmann wieder in Wien!
                  Geschenke! Geschenke!
Wann: Samstag 7.12.2019; 10:00 – 16:00 Uhr
1060 Wien Mariahilferstraße 75, Ecke Neubaugasse, gleich bei der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt
😁

Der Verein Väter ohne Rechte verteilt wieder allerlei Geschenke für Kinder zur Erinnerung an jene Kinder, die ihre Mutter oder ihren Vater zu Weihnachten wieder einmal nicht sehen dürfen. Väter ohne Rechte ist der einzige Verein, der auf diese sich jährlich wiederholende Kindesmisshandlung hinweist. Im Sinne der Kinder und ihres Wohls setzt sich Väter ohne Rechte dafür ein, dass ein Kind nach einer Trennung zu Mutter und Vater den gleichen Kontakt hat. Wir laden alle MedienvertreterInnen ein, zu unserem Stand zu kommen und sich davon zu überzeugen, wie traurig die Realität für viele Kinder in Österreich ist. Vielleicht können wir auch Sie überzeugen, dass viele Aussagen bestimmter Gruppierungen nicht der Wahrheit entsprechen. Denn viele könnten es besser wissen, wollen das aber nicht.
🤪😍🤣

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Tags: Obsorge – Kindesmißbrauch PAS Eltern-Kind-Entfremdungpsychische Gewalt – Gleichberechtigung – Väter – Familie – Familienrecht – Trennung – Scheidung – Väter ohne Rechte – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft

Familienrecht – „Vaterlose Gesellschaft“ Justiz ignoriert weiter die Bedürfnisse der Väter

Kollateralschaden Eltern-Kind-Entfremdung
Kollateralschaden Eltern-Kind-Entfremdung

Familienrecht nur für die Justiz / Vorschläge aus dem Bundesjustizministerium ignorieren Bedürfnisse der Väter

Berlin (ots) – Bundesjustizministerin Lambrecht ließ vor Wochenfrist ein Thesenpapier mit Vorschlägen zur Neuregelung des veralteten deutschen Familienrechts veröffentlichen. Väterverbände kritisieren das Papier als unzulänglich. „Darin kommen vor allem die Interessen der Justiz und der gerichtsnahen Professionen zum Ausdruck“ kritisiert Gerd Riedmeier, Sprecher der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV) und ergänzt: „Der Ansatz soll wohl mehr der Justiz dienen als heutigen Trennungsfamilien.“

Besonders kritisch sieht die IG-JMV das Ignorieren der Lösungen, die sich in anderen westlichen Ländern seit Jahren bewähren. Beispiel Norwegen: Hier gilt „Beide betreuen – beide bezahlen“ mit Blick auf die jeweilige Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit der Eltern. Das interessiert in Deutschland die befassten SPD- und Frauen-geführten Bundesministerien für Familie und Justiz jedoch nicht.

Das Papier wendet sich gegen verpflichtende Mediation vor Beginn des Familienverfahrens zur Regelung der Betreuung, wie in Australien oder in den USA bewährt. Anstelle dessen solle das Prinzip der Strittigkeit erhalten bleiben. Das verwundert nicht, kritisiert Riedmeier, war der zuständige Arbeitskreis doch vor allem mit Vertretern aus der Richter- und Anwaltschaft besetzt. Vertreter von Väterverbänden fehlten.

Die Unterhaltsfrage und eine faire Aufteilung der finanziellen Lasten nach Betreuungsanteil werden überhaupt nicht angesprochen. Die Ministerinnen Lamrecht (Justiz) und Giffey (Familie) möchten am Zwang für Väter festhalten, durch Mehrarbeit und Überstunden bei gleichzeitiger Zuweisung eines „fiktiven Einkommens“ den Unterhalt für die Kinder zu sichern. Dass dieser Zwang einer gleichberechtigten Betreuung der Kinder im Wege steht, ist ihnen bekannt.

Heutige intakte Familien teilen ihre Verantwortung für die Betreuung ihrer Kinder und in der Unterhaltsfrage partnerschaftlich auf. Auch getrennt erziehende Eltern wollen zunehmend diese Aufgaben auf beide Haushalte verteilen. Das BMJV ignoriert jedoch ihre Bedürfnisse, bedauert die IG-JMV und formuliert sarkastisch „Willkommen in den 50er Jahren„.

Ärgerlich sei die im Papier unhinterfragt verwendete Argumentation über ein „Kindeswohl“, das es so im juristischen Sinne nicht gibt (allenfalls als Abwesenheit von Kindeswohlgefährdung). Der Begriff ist bekannt für seine tendenziöse Verwendung vor Gericht, um Prozessvorteile zu erlangen, zu Lasten des Prozessgegners.

Skandalös sei auch der Umstand, dass das SPD-geführte Ministerium nach 3 ½ Jahren Arbeitskreise lediglich ein „Thesenpapier“ präsentiert, mehr nicht. Es reichte nicht einmal zu einem Gesetzesvorentwurf. Der Schluss liegt nahe, es solle vor allem auf Zeit gespielt werden und im Grunde so wenig wie möglich an der Diskriminierung getrennt erziehender Väter geändert werden.

Link zum Thesenpapier des BMJV: http://ots.de/xzshxN

Pressekontakt:

PRESSE-INFO +++ IG Jungen, Männer und Väter +++ PRESSE-INFO

Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV):
Website:www.ig-jungen-maenner-vaeter.de
Email: presse@ig-jungen-maenner-vaeter.de
Sprecher:Gerd Riedmeier
Tel. +49 (0)176 – 611 123 57

FSI – Forum Soziale Inklusion e.V. http://www.fsi-gleichbehandlung.de
MANNdat e.V. http://www.manndat.de
Trennungsväter e.V. http://www.trennungsvaeter.de
Väterbewegung (Förderverein) e. V. http://www.vaeterbewegung.org

Original-Content von: Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG JMV), übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/121966/4422253

© 2019 news aktuell
https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2019-11/48075529-familienrecht-nur-fuer-die-justiz-vorschlaege-aus-dem-bundesjustizministerium-ignorieren-beduerfnisse-der-vaeter-007.htm
Tags: Gleichberechtigung – Diskriminierung – Trennungskinder – Scheidung – Trennung – Papa – Vater – Familienrecht – Doppelresidenz – Wechselmodell – Erziehung – Kindererziehung – Familie – Gesellschaftspolitik – Gleichberechtigung Gleichstellung – leaks family law austria germany – Sorgerecht – Franziska Giffey – Kindesunterhalt – Alimente – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft – Christine Lambrecht – Collateral damage parental alienation syndrome –
Family Law – „Fatherless Society“ Justice continues to ignore the needs of fathers – custody

Papamonat beschlossen OHNE Volkspartei!

Der Kündigungschutz für Väter im Papamonat ist jetzt fixiert!
Vermutlich werden es weniger wie 50% nutzen, da der Vater ja 1 Monat vom Arbeitgeber dienstfrei gestellt ist und kein Gehalt dieses 1 Monat bekommt, sondern lediglich 700,- Euro und die Volkspartei ehemalige Familienministerin Juliane Bogner-Strauß mit Sebastian Kurz dafür gesorgt hat, dass diese 700,- Euro am Ende des Familienbonus von der Gesamtsumme wieder abgezogen wird. Der finazielle Anreiz für junge Väter ist also nicht gegeben.
Dennoch ist es den anderen Parteien FPÖ, SPÖ, Liste Jetzt (Peter Pilz) zu verdanken, das mit 1.9.2019 ein Kündigungsschutz verankert ist.
DANKE!

Admin Familie & Familienrecht, am 7-7-2019

„Papamonat mit Kündigungsschutz“ neues österreichische Gesetz jetzt ohne ÖVP beschlossen.

Zitat: GROßARTIG und gleichzeitig UNFASSBAR.
#Papamonat beschlossen OHNE Volkspartei!
Ein ganzes Jahr hat die ÖVP mit Sebastian Kurz immer wieder „leere Versprechungen“ gemacht und nicht gehandelt.
Zuletzt hat ja der #ÖVP Wirtschaftskammer Präsident Harald Mahrer sich GEGEN das #Papamonat ausgesprochen, weil es angeblich zu teuer sei?
Jetzt ist der Papamonat mit den Stimmen SPÖ FPÖ und Liste Jetzt von Peter Pilz inkl. Kündigungsschutz beschlossen.

Europäisches Familienrecht – Kinder brauchen Vater und Mutter

Artikel:

Ab 1. September: Das bringt der neue Papamonat

Ab 1. September: Das bringt der neue Papamonat
© pixabay

Mit 2. Juli hat des Parlament die Einführung des Papamonats mit den Stimmen der FPÖ, SPÖ und Liste Jetzt mit 1. September 2019 beschlossen. Jeder junge Papa hat künftig das Recht auf einen Monat mit seinem Neugeborenen. Die Arbeiterkammer informiert in einer Aussendung, was Unternehmen wie Arbeitnehmer erwartet. 

Papamonat oder „Väterfrühkarenz“ nennt man die vierwöchige Auszeit, die Väter nach der Geburt ihrer Kinder beantragen können. In dieser Zeit sind Mütter im Mutterschutz. So können die Eltern den ersten Monat nach der Geburt gemeinsam mit ihrem Neugeborenen verbringen. Ein Papamonat ist von der Karenz unabhängig. So nennt man umgangssprachlich die vierwöchige berufliche Auszeit des Vaters innerhalb der ersten beiden Lebensmonate des Kindes. In dieser Zeit befindet sich die Mama im Mutterschutz und ist dementsprechend auch zu Hause.

Für wen gilt der Papamonat?

Bisher hatten im Wesentlichen nur Väter, die im öffentlichen Dienst beschäftigt waren oder deren Kollektivvertrag eine Regelung hatte, Anspruch auf einen Papamonat. Das wird sich nun ändern. Nun sollen alle Väter davon profitieren. Voraussetzungen: Es muss ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind bestehen und der Vater muss die Meldefristen an den Arbeitgeber einhalten. Eine Mindestbeschäftigungsdauer oder bestimmte Betriebsgröße ist nicht erforderlich.

Lauft das Entgelt weiter?

Nein. Während des Papamonats gibt es keine Gehaltsfortzahlung, es handelt sich also um eine unbezahlte Auszeit. Vom Staat gibt es 700 Euro Ausgleichszahlung, den sogenannten Familienzeitbonus. Geht der Vater später aber in Karenz, wird dieser Betrag vom Kinderbetreuungsgeld abgezogen.

Ab wann gilt der Papamonat?

Die Regelung tritt mit 1. September 2019 in Kraft und gilt für Geburten, deren errechneter Geburtstermin frühestens drei Monate nach dem Inkrafttreten liegt. Für errechnete Geburtstermine vor dem 1. Dezember 2019 gibt es eine Sonderregelung, bei der die Vorankündigungsfrist von drei Monaten unterschritten werden darf.

Wie lange kann der Papamonat genutzt werden?

Der Vater kann den Papamonat in der Dauer von einem Monat im Zeitraum vom Tag nach der Geburt bis zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter in Anspruch nehmen. Sonstige Dienstverhinderungsgründe z.B. aus Anlass der Geburt bleiben unberührt.

Wann muss der Papamonat gemeldet werden?

Spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin muss er angekündigt werden (Vorankündigungsfrist). Nach der Geburt muss der Vater den Arbeitgeber unverzüglich von der Geburt verständigen. Spätestens eine Woche nach der Geburt muss der tatsächliche Antrittszeitpunkt bekanntgeben werden.

Haben Väter einen Kündigungs- und Entlassungsschutz?

Ja. Er beginnt mit der Vorankündigung, allerdings frühestens vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin. Er endet vier Wochen nach dem Ende des Papamonats.

Wird der Papamonat für dienstabhängige Ansprüche angerechnet?

Ja. Der Monat muss für Ansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten berücksichtigt werden (sofern auch die Anrechnung der Karenzzeiten beschlossen wird)

Können auch gleichgeschlechtliche Paare den Papamonat nutzen?

Ja. Frauen, deren Partnerin durch medizinisch unterstützte Fortpflanzung ein Kind bekommt, können den Anspruch geltend machen.

Gesetzliche Anrechnung der Karenzzeiten für alle Ansprüche

Die Anrechnung von Zeiten einer Elternkarenz war bisher sehr beschränkt: Laut Gesetz wurde die erste Karenz im Arbeitsverhältnis angerechnet, allerdings nur mit zehn Monaten. Außerdem nur für die Bemessung der Kündigungsfrist, die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und das Urlaubsausmaß. Für andere von der Dienstzeit abhängige Ansprüche, wie z.B. Gehaltsvorrückungen im Gehaltssystem, wurden Zeiten einer Elternkarenz nur dann berücksichtigt, wenn der Kollektivvertrag eine entsprechende Anrechnung vorsah.

Was ist neu?

Für Geburten ab 1. August 2019 wird es nun wesentliche Änderungen geben: Zeiten der Elternkarenz werden für Ansprüche, die sich nach der Dienstzeit richten voll berücksichtigt. Die Vollanrechnung gilt zudem für jedes Kind.

Mehr zum Thema

05. Juli 2019

https://newsroom.sparkasse.at/2019/07/05/ab-1-september-das-bringt-der-neue-papamonat/76878?fbclid=IwAR3eN04k8adIbwn7Vnm7kDcYcV9jHiACvKBKTtIPydGOOtwTAPOLGD20Uxg
Tags: Obsorge – Väterkarenz – Vaterschaft –

+++ Marsch für die Familie +++ Sa.15.Juni, 14h in Wien Ballhausplatz

 Start: 14 Uhr Ballhausplatz, danach Marsch zum Stephansplatz, wo von
16 -17h Uhr die Abschlusskundgebung stattfindet.
😉
Redner:
    • Ursula Stenzel
    • Ján Čarnogurský
    • Alfons Adam
    • Christian Zeitz
    • Johannes Regele
    • Georg Immanuel Nagel
Moderation: Wolfram Schrems

Veranstaltung bei Facebook

Quelle:
http://www.marschfuerdiefamilie.at/

Tags: 14. Juni 2019 admin Familie Familienrecht- family law austria germany Country Translation Language – english – ПЕРЕВЕСТИ на Английский – Italia – lingua italiana – France françaisAdoption, Christen, Ehe, Eltern, Familienmarsch, Familienpolitik, Genderwahn, Katholisch, Kindererziehung, Kinderschutz, Kirche, konservativ, Mütter, Stephansplatz, Ursula Stenzel FPÖ, Väter, Veranstaltung, Wien

EU-Wahl Matteo Salvini sorgt für Recht u. Ordnung, sagen seine Wähler.

Matteo Salvini sorgt für Recht und Ordnung mit seinen Wählern. Interessante Reportage über die Europa-Wahl u. die Regierung in Italien.

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Während überall in Europa Rechtspopulisten erstarken, sind sie in Italien bereits an der Macht. Die Doku  zeigt, wie sehr sich Italien unter Salvini bereits verändert hat. Katholische Aktivisten erhalten von der Lega Unterstützung in ihrem Kampf gegen Abtreibung. Law-and-Order-Aktivisten freuen sich über eine Gesetzesreform, die den Gebrauch von Schusswaffen in Notwehrsituationen gestattet. Italiens erster schwarzer Senator ist Lega-Politiker und bekämpft Migration.
Matteo Salvini ist in Italien omnipräsent und schafft es, mit populistischen Auftritten und einer umfassenden Social-Media-Strategie bei allen Gesellschaftsschichten im Süden wie im Norden und sogar in ehemals roten Hochburgen zu punkten – bei Männern weitaus mehr als bei Frauen.

22.5.2019

Tags: Familie – EU-Wahl – Matteo Salvini – Rechtsruck – Europawahl – rechte Allianz – Abtreibung – Ehe – konservativ – Gender – Kinderrrechte – Vater – Mutter – rechte Regierung – Europa Wahl – Luigi Di Maio – Lega und Fünf-Sterne – Flüchtlinge – Asylwerber – Zuwanderung – Polizei – Sicherheitspolitik – Landesgrenzen – Doku & Reportage – Rechtsstaat – Video

Scheidungskinder – Im Wechsel bei Vater und Mutter leben

Waiblingen.

Zur Mama oder zum Papa? Lange galt es als Normalfall, dass Scheidungskinder die meiste Zeit bei der Mutter verbrachten, während der Vater Unterhalt zahlte und die Kinder an Wochenenden sah.

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Doch es hat sich vieles verändert. Es gibt viel mehr Betreuungsangebote als früher, oftmals arbeiten beide Eltern Teilzeit – weshalb nach einer Trennung andere Modelle gefragt sind als die althergebrachten.

Symbolbild Foto: Pixabay

Frank Störmer weiß, wovon er spricht. Außer in seiner auf Familien- und Erbrecht spezialisierten Kanzlei in Stuttgart ist er auch einmal pro Woche in Waiblingen anzutreffen. Der Anwalt unterstützt das Waiblinger Pro-Familia-Team als Honorarkraft und bietet in seiner wöchentlichen Sprechstunde im Karo-Familienzentrum rechtliche Beratung an.

Väter stehen heute stärker für ihre Rechte ein

In den vergangenen zehn bis 15 Jahren hat er einige Veränderungen miterlebt. Mittlerweile ist es die Regel, dass die Eltern auch nach der Trennung gemeinsames Sorgerecht haben, früher sei das die Ausnahme gewesen. „Früher haben sich Väter eher mit der Situation abgefunden, auch wenn das bedeutet hat, dass sie die Kinder selten sehen“, so der Anwalt. Neuerdings stünden Väter stärker für ihre Rechte ein. „Das sind dann die Betroffenen, die sagen: Ich will weiterhin am Leben meines Kindes teilhaben“ – und eben nicht nur an Wochenenden. Eine Lösung, in der das Kind auch unter der Woche beim anderen Elternteil ist, würde für sie vieles ändern. „Es eröffnet ganz andere Möglichkeiten des gemeinsamen Erlebens“, so Störmer.

Seit zwei Jahren ist es sogar möglich, eine Sorgerechtsregelung in Form einer Doppelresidenz vor Gericht einzuklagen. So hat der Bundesgerichtshof Anfang Februar 2017 eine Umgangsregelung beschlossen, die die „gleichmäßige Betreuung des Kindes durch beide Eltern im Sinne eines paritätischen Wechselmodells“ nicht nur legitimiert, sondern sogar den Zusatz führt, dass eine solche Umgangsform unter Umständen auch dann durchgesetzt werden kann, wenn ein Elternteil dagegen ist.

Wie kann man sich einen solchen Konsens in einer naturgemäß konfliktgeladenen Trennungssituation vorstellen? Störmer appelliert an dieser Stelle an das Verantwortungsbewusstsein der Eltern. „Wir gehen hier schließlich von Erwachsenen aus, die die Verantwortung für ein Kind haben. Es sollte schon möglich sein, den eigenen Konflikt zu überwinden – zum Wohl des Kindes“.

Dazu ist es nicht nur wichtig, dass die Eltern sich wenigstens in den Grundzügen ihrer Erziehungsansätze einig sind. Eine Konkurrenzsituation, in der die Eltern um die Zuneigung des Kindes buhlen, ist mehr als abträglich: „Jedes Elternteil muss bereit sein, eine gute, gesunde Bindung des Kindes zum anderen Elternteil zu akzeptieren, ja, zu wünschen“, so Störmer. Sollte ein Elternteil das Wechselmodell vor Gericht durchsetzen wollen, müssen die Umstände passen. Ein Gerichtstermin kann keine Berge versetzen, doch er bedeutet für den anderen Elternteil, dass er oder sie „gehalten ist, an sich zu arbeiten“.

Dass sich auch nach einer Trennung beide Eltern zu gleichen Teilen um den gemeinsamen Nachwuchs kümmern sollen, findet in der Theorie viel Zustimmung. Viele Politiker sehen darin eine Lösung, die sie gerne als Standard sähen. Störmer sieht einer solchen Entwicklung vorsichtig entgegen. „Ich halte nichts von Standards. Man muss sich die Situation jeder Familie individuell anschauen und dann entscheiden, was für sie das Beste ist.“

Anwalt Frank Störmer.
Anwalt Frank Störmer. Foto: ZVW/Benjamin Büttner

Hohe Hürde: Beide Eltern brauchen eine große Wohnung

Eine Hürde entsteht durch den extrem angespannten Wohnungsmarkt besonders in Ballungsräumen. Beide Eltern sollten sich eine Wohnung leisten können – und auch eine finden –, die groß genug ist, damit die Kinder dort leben können. Bleiben getrennte Eltern in derselben Wohnung, weil sie partout nichts finden, führt das natürlich zu Spannungen. „Da kommt es zu Grabenkämpfen, zum Streit um den Betreuungsanteil, weil man nur schwer feststellen kann, wer wie viel Zeit mit dem Kind verbringt“, so der Jurist.

Hat es mit einer Wohnung in der näheren Umgebung tatsächlich geklappt, müssen viele Dinge doppelt angeschafft werden. In einer Patchwork-Familie muss man sich überlegen, ob es sinnvoll ist, wenn ein Kind immer am Kommen und Gehen ist. Eine Doppelresidenz setzt nicht zuletzt auch voraus, dass man genug Zeit fürs Kind hat. Nicht zuletzt wird das Kind in einer solchen Situation angehört. Dabei gilt jedoch: „Kindeswohl schlägt Kindeswille“. Für den Anwalt steht fest: Egal, welche Sorgerechtslösung Eltern in einem Trennungsfall finden: Organisation und ein entspannter Umgang mit der Situation stehen an oberster Stelle. „Es muss klar sein, wann das Kind bei der Mutter ist und wann beim Vater. Es muss für das Kind einfach ganz normal sein, dann klappt das auch.“

Unterhalt

Bei einer paritätischen Betreuung kann eine Unterhaltszahlung im besten Fall gänzlich wegfallen: Jeder Elternteil hätte dann eine annähernd gleiche wirtschaftliche Lage und kümmert sich auch gleich viel ums Kind. Wenn es zwischen dem Einkommen der Elternteile ein Gefälle gibt, wird das nach wie vor durch Unterhaltszahlungen ausgeglichen.

ZVW/Lynn Bareth, 23.04.2019 – 00:00 Uhr
https://www.zvw.de/inhalt.scheidungskinder-im-wechsel-bei-vater-und-mutter-leben.3c65daed-58ed-4b35-a175-3113464e3eec.html
Tags: Obsorge – Gesellschaftspolitik

Video: Italienische Familienpolitik – Senator Simone Pillon (Lega) im Europamagazin

Italien Reaktionäre Familienpolitik – Europamagazin

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Senator Simone Pillon sagt:

„Die Rechte der Väter und Mütter müssen gestärkt werden!

Es kann nicht sein, dass man sich mit einem Katalog der Samenspender, die Kinder aussucht und bestellt.

Jedes Kind braucht einen Vater und eine Mutter!“
😉

Feministen und radikale Frauen in Italien protestieren gegen die Familienpolitik der rechtspopulistischen Regierung. Sie fürchten, dass Frauenrechte um mehr als 70 Jahre zurückgedreht werden und eigentlich überkommene Geschlechterverhältnisse wieder aufleben.

Lega Senator Simone PillonMarco di Maco im Europamagazin

 

Il senatore Simone Pillon (Lega) nella rivista europea . . .

Art. 1.

(Istituzione dell’albo nazionale per la professione di mediatore familiare)

1. È istituito l’albo professionale dei mediatori familiari. La Repubblica riconosce la funzione sociale della mediazione familiare.

2. Entro quattro mesi dalla data di entrata in vigore della presente legge, con uno o più regolamenti, da emanare …

Quelle: Das Erste, 07.04.2019
Tags: Väter – Familienrecht Familie – Senator Simone Pillon – Sorgerecht – Matteo Salvini – Feminismus –

diritto di famiglia - padri -papa - custodia - divorzio - uguaglianza

 

 

 

Rechtsextreme in Italien wollen Scheidung erschweren und den Unterhalt abschaffen

Ich denke die meisten Anhänger der jetzigen rechten Regierung, sind weder extrem, noch Nazis, auch keine schlechte Menschen, sondern Realisten mit Hausverstand.

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Es ist gut so, dass der Sozialmissbrauch, Kindesmissbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung, Feminismus, Bevorzungung durch Frauenquoto, frühere Alterspension bei Frauen und andere Ungerechtigkeiten, welche in den letzten Jahren duch die alte „Regierung der Sozialisten“ begünstigt wurden, jetzt abgeschafft werden!

Sorry, aber der Feminismus in Italien, Österreich, … in den letzten 50 Jahren insbesondere im Familienrecht hat genug Schaden bei Trennungskinder und Scheidungskinder angerichtet. Das Mobbing, gegen Väter muss ein Ende haben, viele Väter wurden nur zu reinen Geldautomaten diffamiert, ohne ihre Kinder sehen zu können. Feministische Richterinnen in die Familiengerichten, akzeptieren heute noch die Entfremdung zwischen Väter und ihren Kindern, weil der Gesetzgeber in den letzten Jahrzehnten NICHTS gemacht hat.

Psychische Gewalt wie Eltern-Kind-Entfremdung ist Kindesmissbrauch!
Zig tausende entfremdete Elternteile sehen keine Aussicht mehr, haben starke Depressionen durch diese „staatliche angeordnete“ Eltern-Kind-Entfremdung. Die letzte Stufe bei parental alienation ist der Suizid. Dieser MISSBRAUCH im Familienrecht muss behoben werden!

Es ist höchste Zeit. Kinder brauchen Vater und Mutter auch nach Trennung oder Scheidung. Nur weil Eltern gestritten haben, gibt das dem Gesetzgeber noch lange nicht das Recht, dass ein Elternteil sein Kind weniger oder gar nicht sehen darf laut Gesetz!

Danke an die italienische Regierung mit Matteo Salvini, dass sie sich auch für die Gleichberechtigung der Väter einsetzt!!!

siehe auch –> Trennungskind spricht über PAS am 20-1-2018.pdf

Admin Familie u. Familienrecht, am 14-4-2019

Artikel:

Pillon-Gesetz  

Hunderttausende Menschen gehen in Italien auf die Straße, weil sie Teil einer „modernen Gesellschaft bleiben wollen“. Denn der rechte Lega-Senator Simone Pillon will mit einem Gesetz Scheidungen erschweren und den Unterhalt für Kinder geschiedener Mütter abschaffen. Vor allem Frauen fürchten um ihre Rechte.

„Ich fange an Silvio Berlusconi nachzutrauern, nicht einmal er hätte ein solches Gesetz erlassen“, sagt die italienische Schriftstellerin Michaela Murgia. Mittlerweile seien selbst die Kirche und der Papst moderner als das Frauenbild der rechten Regierung in Italien, sagen einige der hundertausend Protestierenden gegen die geplante Änderung des Familien- und Unterhaltsrechts in Italien.

Gesetz Pillon: Scheidungen erschweren, Frauen entrechten

Es geht um das Gesetz-Pillon. Simone Pillon ist Senator der rechtsextremen Lega und will, dass italienische Frauen wieder mehr Kinder auf die Welt bringen. Die moderne Frau ist ihm ein Dorn im Auge. Gemeinsam mit der religiösen Rechten aus aller Welt hat er Ende März beim 3. Weltkongress der Familien in Verona – vor allem mit Männern – darüber beraten, wie man Scheidungen verhindern und Frauen zum Kinderkriegen bringen kann. Das hat in ganz Italien hunderttausende auf die Straßen getrieben, die das Familienrecht nicht um 70 Jahre zurückdrehen wollen.

Pillons Gesetzesentwurf sieht vor, dass Scheidungen nur dann möglich sein sollen, wenn sich Paare zuvor einer verpflichtenden Beratung oder Mediation unterziehen. Pillon selbst ist Rechtsanwalt, spezialisiert auf Familienmediation. Auf der Homepage seiner Kanzlei bewirbt er genau jene Beratung bei familiären Streitigkeiten, die bald verpflichtend werden soll. Eine solche Anwalts-Beratung muss privat gezahlt werden – für viele Frauen mit kleinen oder gar keinem Einkommen schwer zu bezahlen.

Geteiltes Sorgerecht auch in Fällen von häuslicher Gewalt

Außerdem sollen Unterhaltszahlungen für Kinder abgeschafft werden. Denn beide Eltern sollen auch nach der Scheidung das geteilte Sorgerecht erhalten – selbst in Fällen häuslicher Gewalt, solange die Kinder nicht betroffen sind.

Familienrechtsexperten fürchten daher, dass die Scheidung gerade in Fällen häuslicher Gewalt für Frauen und Kinder gefährlicher werden könnte. Die UNO-Referentin gegen Gewalt gegen Frauen hat einen offenen Brief an die italienische Regierung geschrieben: Das Gesetz könnte „einen schweren Rückschritt bewirken, der die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern fördert“ und „Überlebende von häuslicher Gewalt wichtiger Schutzmaßnahmen beraubt“.

Geschiedener Salvini erklärte Gesetz zur Priorität

Lega-Chef und Innenminister Matteo Salvini hat diese Reform des Sorge- und Familienrechts im November noch zu seinen Prioritäten erklärt. Denn italienische Frauen sollen wieder mehr Kinder zur Welt zu bringen und die traditionelle Familie gestärkt werden. Salvini selbst nahm das Recht auf Scheidung freie Partnerwahl schon in Anspruch: Er ist geschieden und hat zwei Kinder von zwei verschiedenen Frauen.

Richterliche Entscheidung verhindert Wechselmodell – Richter entscheiden noch immer wie vor 50Jahren – Unfassbar?

Familienrecht – Wo ist die Gleichberechtigung für Männer bzw. Väter nach der Trennung oder Scheidung?

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Man könnte sich auch fragen, ob die deutsche Justiz vom Feminismus geprägt ist?

Entscheiden die Familiengerichte in Deutschland, Österreich noch immer so wie vor 50 Jahren, der Vater muss zahlen und das Kind gehört nur zur Mutter?

Es wurde von den Politiker/innen viel versprochen, jedoch unterstützt die SPD und CDU/CSU vorwiegend die Ein-Elternpolitik.

Admin Familie Familienrecht, 30-3-2019

Artikel:

Aufenthaltsbestimmungsrecht  

Darf das Kind entscheiden, wo es wohnt?

Darf das Kind entscheiden, wo es wohnt?. Kind mit Vater: Auch bei getrennten Eltern ist es mittlerweile üblich, dass Mutter und Vater sich das Sorgerecht teilen. (Quelle: imago/PhotoAlto)

Kind mit Vater: Auch bei getrennten Eltern ist es mittlerweile üblich, dass Mutter und Vater sich das Sorgerecht teilen. (Quelle: PhotoAlto/imago)

 

Wo soll der Nachwuchs leben, wenn sich die Eltern trennen? Bei der Entscheidung ist nicht allein der Wille des Kindes ausschlaggebend, urteilt ein Gericht.

Für die Regelung, ob Trennungskinder bei Mutter oder Vater leben, ist nicht allein der Kinderwille ausschlaggebend. Hat ein Familiengericht bereits entschieden, dass die Kinder bei einem Elternteil leben sollen, kann das nicht ohne Weiteres in ein Wechselmodell umgewandelt werden. Dafür müssen triftige Kindeswohlgründe vorliegen, urteilt das Oberlandesgericht Frankfurt/Main (Az: 1 UF 74/18). Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Der konkrete Fall

Im konkreten Fall übertrug das Familiengericht nach der Scheidung der Eltern das Aufenthaltsbestimmmungsrecht für die drei Kinder der Mutter. Zwei Jahre später beantragte der Vater, dass die sechs- bis siebenjährigen Kinder bei ihm leben sollten oder wenigstens abwechselnd bei Mutter und Vater im sogenannten Wechselmodell. Den Wunsch hätten auch die Kinder in der Anhörung geäußert.

Doch das wurde abgelehnt. Grundsätzlich sollten bereits getroffene gerichtliche Entscheidungen nur in engen Grenzen abgeändert werden, etwa wenn das Kindeswohl in Gefahr sei. Das sei es aber nicht. Vielmehr assoziierten die Kinder hauptsächlich die Vorzüge des Wohnens beim Vater mit Haus, Garten, Spielmöglichkeiten, Haustier.

Das Gericht sah durchaus eine emotionale Bindung der Kinder zum Vater. Es berücksichtigte aber auch, dass er starke Tendenzen zeige, zu beeinflussen oder sogar zu instrumentalisieren.

29.03.2019, 16:06 Uhr | dpa

https://www.t-online.de/leben/familie/erziehung/id_85492308/darf-das-kind-entscheiden-wo-es-wohnt-.html
Tags: Familie – Erziehung – Kinder – Gericht – Familiengericht – Scheidung – Familienrecht – Doppelresidenz – Wechselmodell – alternierenden Obhut – Shared parenting – Frauenpolitik – Gesellschaftspolitik – Mobbing – Justizopfer – Menschenrechtsverletzung – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft

Väter ohne Rechte trifft Justizsprecher Mag. Harald Stefan (FPÖ-Regierungspartei)

Väter ohne Rechte trifft Justizsprecher der FPÖ Mag. Harald Stefan

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    Am 18.03.2019 empfing der Justizsprecher der FPÖ, Herr Mag. Harald Stefan die Kinderschutz-NGO „Väter ohne Rechte“ (VoR) in seiner Kanzlei. Väter ohne Rechte wurde von Obmann Martin Morauf und Dipl.-Ing. Maximilian Urban vertreten.

Stellungnahme zur Petition BI/44 PAS ins Strafrecht

Väter ohne Rechte trifft Justizsprecher der FPÖ Mag. Harald Stefan

Besonders interessiert zeigte er sich, als Väter ohne Rechte die Vorteile der Doppelresidenz aufzeigten und gerade das aktuell bevorzugte Residenzmodell (Mutter betreut/Vater zahlt) ganz wesentlich zum Gender-Pay-Gap und der Gefahr von Altersarmut von Frauen beiträgt. Es wurde versucht ein bestimmtes Wording zu finden, da es „Alleinerziehende“ praktisch nicht gibt – unser Vorschlag war „getrennt erziehend“, da Kinderkrippen, Kindergärten, Schulen, Horte, Tagesmütter und Tagesväter, die leiblichen Väter selbst, Großeltern, neue Lebensgefährten etc. sich alle in die Erziehung einbringen.

Die beharrliche Verteidigung des Residenzmodells von manchen Mütter-/Frauenvertretern steht im diametralen Widerspruch zu ihren eigenen Forderungen wie Gleichberechtigung, mehr Väterbeteiligung, Aufbrechen konventioneller Geschlechterrollen usw.

Herr Mag. Harald Stefan hat Väter ohne Rechte versichert

dass das Thema »Unterhaltspfändung unter das Existenzminimum« auf der
Agenda weit oben steht und bald in Angriff genommen werden soll.
Diese Information haben wir bisher von ALLEN Parteien erhalten und scheint daher valide.Väter ohne Rechte bedankt sich für das amikale Gespräch, weitere Termine sind fixiert.
VoR wird informieren.Never, never, never give up!
Mit Herz und Verstand!
Im Auftrag unserer Kinder!

Väter ohne Rechte

Doppelresidenz – JETZT!
19-03-2019
http://www.vaeter-ohne-rechte.at/vaeter-ohne-rechte-trifft-justizsprecher-der-fpoe-mag-harald-stefan/
Tags: Gesetze Österreich Justizopfer – Österreich Familienrecht Obsorge – Vaterlose Gesellschaft Scheidung – Trennung