Scheidungskinder – Im Wechsel bei Vater und Mutter leben

Waiblingen.

Zur Mama oder zum Papa? Lange galt es als Normalfall, dass Scheidungskinder die meiste Zeit bei der Mutter verbrachten, während der Vater Unterhalt zahlte und die Kinder an Wochenenden sah.

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Doch es hat sich vieles verändert. Es gibt viel mehr Betreuungsangebote als früher, oftmals arbeiten beide Eltern Teilzeit – weshalb nach einer Trennung andere Modelle gefragt sind als die althergebrachten.

Symbolbild Foto: Pixabay

Frank Störmer weiß, wovon er spricht. Außer in seiner auf Familien- und Erbrecht spezialisierten Kanzlei in Stuttgart ist er auch einmal pro Woche in Waiblingen anzutreffen. Der Anwalt unterstützt das Waiblinger Pro-Familia-Team als Honorarkraft und bietet in seiner wöchentlichen Sprechstunde im Karo-Familienzentrum rechtliche Beratung an.

Väter stehen heute stärker für ihre Rechte ein

In den vergangenen zehn bis 15 Jahren hat er einige Veränderungen miterlebt. Mittlerweile ist es die Regel, dass die Eltern auch nach der Trennung gemeinsames Sorgerecht haben, früher sei das die Ausnahme gewesen. „Früher haben sich Väter eher mit der Situation abgefunden, auch wenn das bedeutet hat, dass sie die Kinder selten sehen“, so der Anwalt. Neuerdings stünden Väter stärker für ihre Rechte ein. „Das sind dann die Betroffenen, die sagen: Ich will weiterhin am Leben meines Kindes teilhaben“ – und eben nicht nur an Wochenenden. Eine Lösung, in der das Kind auch unter der Woche beim anderen Elternteil ist, würde für sie vieles ändern. „Es eröffnet ganz andere Möglichkeiten des gemeinsamen Erlebens“, so Störmer.

Seit zwei Jahren ist es sogar möglich, eine Sorgerechtsregelung in Form einer Doppelresidenz vor Gericht einzuklagen. So hat der Bundesgerichtshof Anfang Februar 2017 eine Umgangsregelung beschlossen, die die „gleichmäßige Betreuung des Kindes durch beide Eltern im Sinne eines paritätischen Wechselmodells“ nicht nur legitimiert, sondern sogar den Zusatz führt, dass eine solche Umgangsform unter Umständen auch dann durchgesetzt werden kann, wenn ein Elternteil dagegen ist.

Wie kann man sich einen solchen Konsens in einer naturgemäß konfliktgeladenen Trennungssituation vorstellen? Störmer appelliert an dieser Stelle an das Verantwortungsbewusstsein der Eltern. „Wir gehen hier schließlich von Erwachsenen aus, die die Verantwortung für ein Kind haben. Es sollte schon möglich sein, den eigenen Konflikt zu überwinden – zum Wohl des Kindes“.

Dazu ist es nicht nur wichtig, dass die Eltern sich wenigstens in den Grundzügen ihrer Erziehungsansätze einig sind. Eine Konkurrenzsituation, in der die Eltern um die Zuneigung des Kindes buhlen, ist mehr als abträglich: „Jedes Elternteil muss bereit sein, eine gute, gesunde Bindung des Kindes zum anderen Elternteil zu akzeptieren, ja, zu wünschen“, so Störmer. Sollte ein Elternteil das Wechselmodell vor Gericht durchsetzen wollen, müssen die Umstände passen. Ein Gerichtstermin kann keine Berge versetzen, doch er bedeutet für den anderen Elternteil, dass er oder sie „gehalten ist, an sich zu arbeiten“.

Dass sich auch nach einer Trennung beide Eltern zu gleichen Teilen um den gemeinsamen Nachwuchs kümmern sollen, findet in der Theorie viel Zustimmung. Viele Politiker sehen darin eine Lösung, die sie gerne als Standard sähen. Störmer sieht einer solchen Entwicklung vorsichtig entgegen. „Ich halte nichts von Standards. Man muss sich die Situation jeder Familie individuell anschauen und dann entscheiden, was für sie das Beste ist.“

Anwalt Frank Störmer.
Anwalt Frank Störmer. Foto: ZVW/Benjamin Büttner

Hohe Hürde: Beide Eltern brauchen eine große Wohnung

Eine Hürde entsteht durch den extrem angespannten Wohnungsmarkt besonders in Ballungsräumen. Beide Eltern sollten sich eine Wohnung leisten können – und auch eine finden –, die groß genug ist, damit die Kinder dort leben können. Bleiben getrennte Eltern in derselben Wohnung, weil sie partout nichts finden, führt das natürlich zu Spannungen. „Da kommt es zu Grabenkämpfen, zum Streit um den Betreuungsanteil, weil man nur schwer feststellen kann, wer wie viel Zeit mit dem Kind verbringt“, so der Jurist.

Hat es mit einer Wohnung in der näheren Umgebung tatsächlich geklappt, müssen viele Dinge doppelt angeschafft werden. In einer Patchwork-Familie muss man sich überlegen, ob es sinnvoll ist, wenn ein Kind immer am Kommen und Gehen ist. Eine Doppelresidenz setzt nicht zuletzt auch voraus, dass man genug Zeit fürs Kind hat. Nicht zuletzt wird das Kind in einer solchen Situation angehört. Dabei gilt jedoch: „Kindeswohl schlägt Kindeswille“. Für den Anwalt steht fest: Egal, welche Sorgerechtslösung Eltern in einem Trennungsfall finden: Organisation und ein entspannter Umgang mit der Situation stehen an oberster Stelle. „Es muss klar sein, wann das Kind bei der Mutter ist und wann beim Vater. Es muss für das Kind einfach ganz normal sein, dann klappt das auch.“

Unterhalt

Bei einer paritätischen Betreuung kann eine Unterhaltszahlung im besten Fall gänzlich wegfallen: Jeder Elternteil hätte dann eine annähernd gleiche wirtschaftliche Lage und kümmert sich auch gleich viel ums Kind. Wenn es zwischen dem Einkommen der Elternteile ein Gefälle gibt, wird das nach wie vor durch Unterhaltszahlungen ausgeglichen.

ZVW/Lynn Bareth, 23.04.2019 – 00:00 Uhr
https://www.zvw.de/inhalt.scheidungskinder-im-wechsel-bei-vater-und-mutter-leben.3c65daed-58ed-4b35-a175-3113464e3eec.html
Tags: Obsorge – Gesellschaftspolitik

Wenn Scheidungskinder bei Mutter und Vater leben

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Video – Doppelresidenz=shared parenting

Nach Trennung der Eltern wohnt das Kind in der Regel bei der Mutter.
Diskutiert wird, ob es nicht auch bei Mutter und Vater leben sollte. Immer im Wechsel.
Eva und Frank Dzaebel praktizieren seit sieben Jahren erfolgreich das Wechselmodell. Ihre Tochter wohnt abwechselnd bei der Mutter und beim Vater.

13.02.2019 Quelle: Radio Bremen
Tags: Doppelresidenz – Wechselmodell – alternierenden Obhut – Shared parenting – Erziehung – Kindererziehung – Familie – Familienrecht -europäischen Familienrecht – familienrechtliche Pflicht – Kinderrechte – Kindeswohl – Sorgerecht – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Video: Vaterschaft

Weltfremde Egoisten in der Regierung schaden Kindeswohl – Europarat u. Justiz wird ignoriert!

Am besten diese egoistischen Parteien, CDU,CSU, Linke, Grüne, nicht mehr wählen!!!

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Auch die SPD hat sich in den letzten Jahren gegen Doppelresidenz, als Regelfall, mehrfach ausgesprochen.

Diese weltfremden Parteien fördern lediglich die Eineltern-Familie und Entfremdung des zweiten Elternteils, welche sehr oft nur Kindesunterhalt zahlen soll, ohne jegliche Gegenleistung oder gleichberechtigten Umgang. Defacto führt diese Eltern-Kind-Entfremdung beim entfremdeten Elternteil sehr oft zum Suizid.

Im Grunde genommen, sind solche Diskussionen völlig sinnlos, Kinder brauchen Vater und Mutter auch nach Trennung oder Scheidung!

Im Okt. 2015 wurde im Europarat EINSTIMMIG die Resolution 2079 beschlossen, welche die Doppelresidenz (Wechselmodell) als REGELFALL vorsieht. Einzige Ausnahme sind nachgewiesene häusliche Gewalt.

Auch die Justiz, der BGH, hat bereits 2017 rechtskräftig entschieden, dass die Betreuung im Wechselmodell von Trennungskinder auch gegen den Willen des Ex-Partner erfolgen kann – Im Vordergrund steht nur das Wohle des Kindes.

Wozu braucht man dann eigentlich solche Funktionen in der europäischen Union, wie der Europarat, wenn die Entscheidungen dann von der Regierung in Deutschland ignoriert wird?


Admin Familie & Familienrecht Österreich Deutschland, am 13-2-2019

1. Artikel:

Expertenanhörung  Verbände gegen Wechselmodell bei Scheidungskindern

Beschreibung:Ein Mädchen steht am 21.01.2014 in Heilbronn (Baden-Württemberg) mit einem Teddybär an einer Haltestelle und spiegelt sich in einer Scheibe. (picture alliance/dpa/Sebastian Kahnert)

Über die Betreuung gemeinsamer Kinder wird nach einer Scheidung oft gestritten. (picture alliance/dpa/Sebastian Kahnert)

Mehrere Verbände haben sich dagegen ausgesprochen, das sogenannte Wechselmodell zum Regelfall für Scheidungskinder zu machen.

Anlass ist eine Expertenanhörung heute im Bundestag. Das Wechselmodell sieht vor, dass Kinder nach der Trennung abwechselnd zu gleichen Teilen bei beiden Elternteilen leben. Die FDP hatte sich dafür ausgesprochen, dies zum gesetzlichen Regelfall zu machen. Alle anderen Parteien sind dagegen.

Auch der Verband alleinerziehender Väter und Mütter lehnt den Vorschlag ab. Wenn der Gesetzgeber das Wechselmodell als Regelfall vorgebe, verhindere er damit die jeweils beste Lösung für das Kindeswohl im individuellen Einzelfall, erklärte der Verband. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen erklärte, die Dominanz eines Modells könne es aus Kinderperspektive nicht geben. Auch der Deutsche Juristinnenbund und Die Diakonie positionierten sich gegen eine Festschreibung des Modells als Regelfall.

Anders äußerte sich der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht. Der Vorstoß sei ein Impuls für ein notwendiges Update des Familienrechts. Dadurch werde die Bedeutung beider Elternteile für die Identitätsfindung der Kinder hervorgehoben.

https://www.deutschlandfunk.de/expertenanhoerung-verbaende-gegen-wechselmodell-bei.1939.de.html?drn:news_id=976526

2. Artikel:

Winkelmeier-Becker/Müller: Wechselmodell nicht gesetzlich verordnen, sondern im Alltag stärken

Berlin (ots) – Gesetzliches Leitbild würde individuelle Lebenswirklichkeit der Familien ignorieren. Maßstab muss das Kindeswohl bleibenZu der am heutigen Mittwoch stattfindenden öffentlichen Anhörung zum familienrechtlichen Wechselmodell im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das Familienrecht, Axel Müller:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Das Wechselmodell ist eine gute Lösung, wenn Eltern das gemeinsam tragen. Wenn sie sich nicht einig sind, führt eine Anordnung durch das Gericht oft zu Streit, der dann erst recht auf dem Rücken des Kindes ausgetragen wird.

Entscheidender Maßstab muss das Kindeswohl bleiben. Das darf auch mit Blick auf Interessen miteinander streitender Elternteile nicht in den Hintergrund geraten. Die Einführung eines gesetzlichen Leitbilds oder gar eines Regelmodells wäre erkennbar der falsche Weg.“

Axel Müller: „Die quantitative Komponente, die dem Wechselmodell zugrunde gelegt ist, darf nicht außer Acht gelassen werden, sie darf aber auch nicht in den Mittelpunkt gerückt werden, denn im Mittelpunkt steht ausschließlich das Kindeswohl. Dem kann durch das Residenzmodell genauso gut entsprochen werden. Die stets geforderte Absprachefähigkeit der Eltern kann nicht gesetzlich verordnet werden.

Angesichts der bereits heute gelebten Praxis haben wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen, den Wunsch vieler Elternteile, auch nach ihrer Trennung intensiv in die Erziehungsverantwortung für ihre Kinder eingebunden zu bleiben, bei Regelungen zu Umgang und Unterhalt stärker zu berücksichtigen.“

OTS: CDU/CSU – Bundestagsfraktion newsroom: http://www.presseportal.de/nr/7846 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt: CDU/CSU – Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-52360 Fax: (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: pressestelle@cducsu.de

Quelle, 13.02.2019 15:13:42

https://www.finanzen.at/nachrichten/aktien/winkelmeier-becker-mueller-wechselmodell-nicht-gesetzlich-verordnen-sondern-im-alltag-staerken-1027949698

 

 

Scheidungskinder: Die beste Ent-Scheidung für Kinder

Scheidungskinder: Die beste Ent-Scheidung für Kinder

Scheidungskinder
Fotolia | Urheber: Photographee.eu

Vor einigen Tagen erhielt ich eine nahezu unmögliche Fragestellung, welche ich in diesem Beitrag behandeln möchte:  Was ist das Beste für´s Kind, wenn es zur Scheidung kommt?

OK, einmal ganz kurz noch einmal zu meiner Person. Ich bin Mediator aber auch Jurist. Als Zweiterer arbeite ich seit über 10 Jahren in Familienberatungsstellen in Wien und Niederösterreich und darf dort jenen helfen, die rechtliche Unterstützung in schier aussichtslosen Zeiten suchen. Es geht mir dabei nicht um die konfrontative Herangehensweise, den zukünftigen Ex-Partner möglichst gründlich in den Boden zu argumentieren, selbst wenn dies manchmal wirklich leicht und möglicherweise auch zufriedenstellend wäre.

Mit der Scheidung beginnt die Elternschaft neu

Nein, ich kann und möchte vor allem insbesondere dann helfen, wenn sich die zukünftigen Ex-en nachher noch in die Augen schauen sollen. Insbesondere, weil sie als Eltern noch weiter verbunden bleiben. Sind also Kinder im Spiel, gilt mein Hauptaugenmerk ebenso wie das meiner diversen KollegInnen neben der eigentlichen Fragestellung der Klienten und Klientinnen dem Wohl der nicht anwesenden Kinder. Wie geht es ihnen in der Zeit einer auseinanderbrechenden Beziehung der Eltern? Wie geht es ihnen damit, wenn die Mama einen neuen Freund, der Papa eine neue Freundin hat und sie doch eigentlich hoffen, dass die beiden Eltern vielleicht irgendwann wieder zusammen kommen? Freilich wollen und sollen sie beide Eltern lieben dürfen. Freilich wünschen sie auch beiden das Beste.

Aus Sicht des Kindes

Wie könnte es denn anders gehen? Schließlich haben doch die Kleinen jedes Recht der Welt, ihre Eltern, den Papa und die Mama in den Himmel zu heben. Wer, wenn nicht diese beiden sollen es richtig machen? Wenn nun aber Streit zwischen den Eltern herrscht, die doch schon rein aus der kindlichen Logik heraus unfehlbar sind… wer kann dann nur daran schuld sein?

Nein, es kann nicht der Papa an der Zerrüttung der Ehe schuld sein, genau so wenig wie die Mama. Die beiden sind doch das Grundgerüst des Beziehung des Kindes. Bleibt also in der kindlichen Logik nur noch eine handelnde Person übrig: das Scheidungskind selber muss die alleinige Verantwortung für das Scheitern der Beziehung haben.

Wie sagen wir es den Kindern

Kinder Scheidung
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Dieser kindlichen Irrglauben kann oft schwerwiegende Folgen haben. Darauf weisen wir in den Beratungen oft genug hin. Selbst wenn ich als Jurist hier wohl weniger Kompetenz als meine Kollegen und Kolleginnen habe, so möchte ich meine Meinung zur Frage: Wann sagen wir es den Kindern festhalten: Sagt es ihnen nicht erst, wenn alles schon unter Dach und Fach ist. Sie spüren Euren Zwist, sie merken die Missstimmung und wissen aber nicht, wie sie einzuordnen ist.

Mama und Papa reden nicht mehr miteinander und betonen noch dazu… „Nein, es ist alles in Ordnung“. Hier stimmt was nicht. Auf die Idee, dass die Eltern sich einer kleinen Notlüge bedienen könnten, kommt das Kind vielleicht nicht als erstes. Somit sind wir wieder an dem Punkt: Liegt es vielleicht an mir? Habe ich nicht erst kürzlich dieses und jenes falsch gemacht? Ich bin einmal später nachhause gekommen und schon ist Mama traurig? Hängt das zusammen?

Nein, ich kann hier keine Patentlösungen anbieten, einerseits weil ich als Jurist nicht dazu berufen bin. Andererseits aber auch, weil es sie schlicht nicht gibt. Es gibt keine 0815 Scheidungskinder, ebenso wie es auch keine 0815 Ehen oder 0815 sonstwas gibt. Es ist unser, es ist mein Job Euch zu helfen, wenn Ihr Eure Lösungen sucht. Wo ich es kann, mache ich es nach bestem Wissen und Gewissen, wo ich es nicht kann, darf ich verweisen:
In diesem Falle würde ich schlicht an meine unzähligen Kollegen und -innen verweisen, die entweder in den Familienberatungsstellen Elternberatung anbieten, oder (wahrscheinlich noch logischer) an den Verein „Rainbows“[1] verweisen.

Dort gibt es jene, die sich mit der Psyche der Kleinen auskennen, so weit mehr als ich das jemals werde.

Die profanen rechtlichen Fragen

Wo ich helfen kann, sind schlicht diese profanen Fragen der Obsorge, des Unterhalts, des Betreuungsortes und des Kontaktrechts. Hier gibt es je nach Offenheit des Gerichts mehr oder weniger Gestaltungsspielraum. Doch zeigt die Erfahrung: Leider ist der Begriff des „Kindeswohls“ nur ein Synonym für „Geld“. Es ist freilich bei einem selber am besten aufgehoben.

Daher erlaubt mir bitte einen kleinen Appell: Liebe Väter, auch liebe Mütter: Ja ich kann es so gut verstehen, wenn Ihr aufgrund der erlittenen Kränkung einander die Pest an den Hals wünscht. Ich kann es verstehen, dass Ihr weint und schreit – es ist gut so und darf sein. Wann, wenn nicht in dieser besch..eidenen Situation in der wir uns kennenlernen soll man den negativen Emotionen freien Lauf lassen? Nutzt mich, nutzt meine Kollegen und -innen dahingehend aus, dass Ihr Euren Müll bei uns abladet. Dazu sind wir da.

Unterhalt für Scheidungskinder

Diese Rechnerei des Kindesunterhalts ist nicht schwer, wenn Ihr Euch bei den anderen Dingen einig seid. Bei der Frage der Obsorge (oder der „Sorgepflicht“ wie ich es nenne) habe ich eine klare Ansicht, welche ich aber hier nicht breittreten möchte. Schließlich geht es ja nicht um meine persönliche Meinung, sondern vielmehr um Eure Bedürfnisse und die Eurer Kinder!

Wo die Kinder am besten aufgehoben sind, bei Papa oder Mama, ob Doppelresidenz oder altmodischer Hauptwohnsitz ist wirklich nebensächlich im Vergleich dazu, ob sich die Eltern vertragen. Eine erklagte Doppelresidenz wird niemals so gut für die kindliche Entwicklung werden, wie eine konsensuale andere Lösung. Ebenso ist eine einvernehmliche gleichteilige Betreuungsregelung die von beiden Eltern im guten elterlichen Miteinander gelebt wird wohl auch eine gute Schule für Euer Kind, wie mit Konflikten umzugehen ist. Übrigens… im Rahmen eines eskalierten Verfahrens kann der „Kinderbestand“[2] an die Seite des Scheidungskindes treten

Zurück zur Frage

Wie ist nun diese Frage, die mir eingangs gestellt wurde zu beantworten?

Liebe Eltern: Ihr seid vielleicht in Eurer Beziehung zum Ergebnis gekommen, Euch neuen Wegen zuzuwenden. Das kommt vor und ist bei aller persönlichen Tragik heutzutage keine große Sache mehr. Für Euch zumindest nicht. Für Eure Kinder jedoch geht es um das Urvertrauen. Bitte versucht, Eure Paarkonflikte halbwegs erwachsen zu regeln, holt Euch Unterstützung (sie kostet in den diversen geförderten Stellen auch nur, was Ihr geben wollt). Ihr habt einen lebenslangen Job als Eltern übernommen. Lasst Euch auch hier coachen, das Glück Eurer Kinder[3] wird es Euch danken!


[1] https://www.rainbows.at/ hat sich auf die Unterstützung von Scheidungskindern spezialisiert

[2] Kinderbeistand bei Scheidungskindern https://www.trennungundscheidung.at/kinderbeistand/

[3] Siehe auch „Beziehungsprobleme bei Scheidungskindern“ http://www.oif.ac.at/service/zeitschrift_beziehungsweise/detail/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=979&cHash=012a2c6f06147027fa51e7514f6f82a0 oder
http://www.scheidungskinder.com/


Bücher von Mag. Ulrich Wanderer:

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Mediation ist Do It Yourself: Gedanken, Erfahrungen und Ansätze eines Mediators*

Ulrich Wanderer – Morawa Lesezirkel – Kindle Edition – Auflage Nr. 1 (02.06.2017)

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Über Der Mediator 3 Artikel

Mag. Ulrich Wanderer ist selbständiger Mediator und Jurist in Familienberatungsstellen. Er hat sich als Jurist auf den Bereich des Familienrechts spezialisiert, als Mediator unterstützt er die Konfliktlösung in den Bereichen Familie, Erbschaft, Nachbarschaft und Arbeitsplatz in Wien, Niederösterreich und Kärnten. Mag. Wanderer ist Gastvortragender an der Universität Wien sowie an der FH Kärnten und trägt regelmäßig zu Themen des Familien-/Erbrechts sowie zu Fragestellungen der Mediation vor. Wanderer ist Herausgeber des „Handbuch Mediation“ (WEKA-Verlag), Autor mehrerer Bücher und zahlreicher Fachpublikationen. Als Initiator der „MännerAnlaufstelle bei SchwangerschaftsKonflikten MASK“ http://www.ichwerdevater.at unterstützt er Männer, die mit der Nachricht der Schwangerschaft der Partnerin konfrontiert sind.
Der Mediator, 9. Juli 2018
https://www.derneuemann.net/scheidungskinder-ent-scheidung/16009

Glückliche Trennungskinder haben zwei Zuhause

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Partnerschaft

Glückliche Trennungskinder haben zwei Zuhause

Kinder, die nach der Trennung der Eltern zu gleichen Teilen bei Vater und Mutter leben, haben laut einer Studie weniger psychische Probleme

Bergen – Eine Woche Mama, eine Woche Papa: Verglichen mit anderen Ländern haben in Norwegen verhältnismäßig viele Kinder nach der Scheidung ihrer Eltern zwei Wohnsitze. Wochen- oder tageweise pendeln die Kinder zwischen dem Zuhause der Mutter und des Vaters hin und her. Aber was haben die Kinder von diesem Wechselmodell?

Dieser Frage sind Forscherinnen und Forscher des norwegischen Regionalzentrums für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinderfürsorge (RKBU Vest) und Uni Research Health nachgegangen. In einer großangelegten Studie haben sie die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, deren geschiedene oder getrennt lebende Eltern sich die Obsorge und Betreuung im Alltag nach dem Schlüssel halbe-halbe teilen, mit Kindern verglichen, die nach der Trennung ihrer Eltern ausschließlich oder überwiegend bei einem Elternteil leben. Mit dem Ergebnis: Kinder und Jugendliche, die nach der Trennung ihrer Eltern zu gleichen Teilen bei Vater und Mutter leben, haben weniger psychische Probleme als Kinder mit anderen Wohnsitzregelungen.

Doppelresidenzen im Aufwind

„Es zeigte sich, dass Jugendliche mit einem geteilten Wohnsitz nach einer Scheidung über weniger psychische Probleme berichten als diejenigen, die überwiegend mit einem alleinerziehenden Elternteil oder in einer Stieffamilie lebten“, sagt Sondre Aasen Nilsen, Studienautor und Forscher am RKBU Vest. Darüber hinaus stellten die Wissenschafter fest, dass Jugendliche mit einem geteilten Wohnort nicht mehr psychische Probleme hatten als junge Menschen, die mit ihren beiden nichtgeschiedenen Eltern zusammenlebten.

Es ist die bisher größte norwegischen Umfrage, die den Einfluss unterschiedlicher Varianten der Kinderbetreuung nach Scheidung oder Trennung auf die kindliche Entwicklung untersuchte. Rund 7.700 junge Menschen beantworteten ausführlich Fragen zur Scheidung ihrer Eltern, zu den finanziellen Ressourcen der Familie und dazu, wie und mit wem sie nach der Scheidung lebten. Die Forscher weisen aber auf eine Einschränkung hin: Die Studie verwendete Daten aus dem Jahr 1997. „Es fehlten uns Informationen darüber, wie junge Menschen sich heute in verschiedenen Wohnverhältnissen anpassen, nachdem viele Familien sich für eine Doppelresidenz der Kinder entschieden haben“, sagt Nilsen.

Geteilter Wohnsitz umstritten

In Norwegen ist in den letzten zehn Jahren die Zahl der Eltern, die sich nach einer Scheidung für ihre Kinder zwei Zuhause ausgesucht haben, stark angestiegen, wobei das Kind ungefähr genauso viel mit der Mutter wie mit dem Vater lebt. Mehrere internationale Studien zeigen eine Korrelation zwischen dieser Lebensform und weniger psychischen Problemen bei Kindern mit geschiedenen Eltern verglichen mit denen, die überwiegend bei der Mutter oder dem Vater leben.

Dennoch ist der geteilte Wohnsitz strittig. Nicht nur was die psychische Entwicklung der Kinder anbelangt, auch politisch ist der ständige Wechsel zwischen zwei Häusern ein Streitfall. Benötigt eine Doppelresidenz für Kinder getrennt lebender Eltern doch mehr finanzielle Mittel und auch entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen. (chrit, 17.1.2018)
http://derstandard.at/2000072401839/Glueckliche-Trennungskinder-haben-zwei-Zuhause?

Aus dem Forum

Foren-Moderation 276

vor 4 Tagen

1 0

Der Wechsel zwischen zwei Wohnsitzen

Eine Woche Mama, eine Woche Papa oder doch nur jedes zweite Wochenende? Liebe User, welche Erfahrungen haben Sie in der Kindheit bei sich oder auch bei anderen gemacht? Oder wie versuchen Sie es bei Ihren Kindern zu lösen? Wo sehen Sie die Vor- und Nachteile bei den verschiedenen Modellen? (luh)

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Tags: Familienrecht – Gleichberechtigung Gleichstellung – Familie – Kindeswohl – Kindheit – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Scheidung – Trennung – Vaterschaft

Korrektur – Artikel Doppelresidenz – Unrichtig u. fachlich falsch!

 Der Artikel von der Presse Süd West ist leider komplett unrichtig und fachlich ebenso falsch.
Ich möchte jedoch nicht von „Fake NEWS Doppelresidenz“ bzw. im Familienrecht oder des gesamten Artikel sprechen, da ja viele Personen viele Meinungen haben dürfen.

 .
Fakt ist jedoch:
Im Doppelresidenzmodell oder auch weltweit verbreitet in sehr vielen Bundesstaaten von den USA als „shared parenting“ bekannt,
gibt es die Bedingung nicht, dass Eltern sich freiwillig einigen, dann würde man ja kein Gesetz benötigen. Wenn ein  „Familienplan“ dem Gericht vorgelegt wird ist dies jedoch vom Vorteil.
In der Europarat Resolution 2079 wurde die Doppelresidenz im Okt. 2015, als REGELFALL nach Trennung oder Scheidung, einstimmig von allen Ländern beschlossen!!!

Eine rechtskräftig nachgewiesenen häusliche Gewalt ist die einzige Ausnahme!!!

In den meisten Ländern inkl. diversen Vereinigten Bundesstaaten in Amerika haben  sich als Bedienung die 80 Meilenzone etabliert. Zieht ein Elternteil nach Trennung oder Scheidung außerhalb dieser Zone, verliert er „shared parenting“ und der andere Elternteil bekommt die alleinige Sorge!!! Ausnahme der andere Elternteil gibt seine schriftliche Zustimmung.

Weiters wird hier im Artikel von sogenannten „Experten“ gesprochen, welche meist lediglich  Lobbyisten verschiedener Parteien sind, sonst nichts.

Im europäischen Familienrecht, insbesondere Deutschland und Österreich kenne ich nur eine einzige international gefragte Fachexpertin von Doppelresidenz, sie berät das Bundesministerium und den Europarat:


Sie ist seit 2000 Professorin für Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht an der Evangelischen Hochschule Nürnberg, Autorin der einzigen umfassenden Metastudie über das Modell der Doppelresidenz: „Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis“ (Springer VS, 2013).

Admin Familie & Familienrecht, am 17-11-2017

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Wechselmodell: Wenn Scheidungskinder zwei Zuhause haben

Die Abkehr von alten Rollenbildern führt auch zu neuen Lebensmodellen im Scheidungsfall. Manche Eltern teilen sich die Kinderbetreuung gleichmäßig auf.

  • Wenn Paare sich trennen, sind Kinder oft die Leidtragenden. Doch manche leben bei Vater und Mutter.  Wenn Paare sich trennen, sind Kinder oft die Leidtragenden. Doch manche leben bei Vater und Mutter. Foto: © lakov Filimonov/Shutterstock.com
  • Weniger Scheidungen als früher
    Weniger Scheidungen als früher Foto: SWP GRAFIK

Nächste Inhalte

Wenn Leonie bei ihrem Vater lebt, ihre Lieblingsjeans aber bei der Mutter sind, kann es schon mal Stunk geben. „Warum habt ihr euch überhaupt getrennt?“, fragt sie dann. Knapp zehn Minuten Fußweg liegen zwischen den zwei Wohnungen ihrer Elternteile in einer baden-württembergischen Kleinstadt. Mal ist sie  mit ihrem Bruder zwei Tage pro Woche beim Vater, mal drei oder vier.

Was Anna (48) und Jens (52) mit ihrer Tochter Leonie (13) und ihrem Sohn Ben (9) seit rund drei Jahren praktizieren, nennt sich Wechselmodell. Es bedeutet, dass Kinder getrennt lebender oder geschiedener Eltern zwei Lebensmittelpunkte haben, Mutter und Vater also in etwa gleichermaßen die Betreuung übernehmen. „Ohne Kommunikation und Kooperation funktioniert das nicht“, sagt Anna (alle Namen wurden von der Redaktion geändert). Sie und ihr Ex-Mann – beide sind berufstätig – müssen sich im Alltag ständig abstimmen, egal ob es um ihre Arbeitszeiten, die Hausaufgaben oder das Fußballtraining geht.  Sie tun das über WhatsApp oder telefonisch, sehen sich aber auch. Jens, der Vater, muss Schichtdienste leisten, die oft erst kurzfristig feststehen. „Das macht es sehr schwierig“, sagt er.

Lange Zeit war das Residenzmodell üblich und wurde im Streitfall auch von Familiengerichten favorisiert. Die Kinder wohnten bei der Mutter, den Vater „besuchten“ sie an Wochenenden.  Doch mit dem Abschied von der traditionellen Rollenverteilung gerät diese Regelung zunehmend ins Wanken. Nach einer Allensbach-Umfrage wünschen sich 51 Prozent der Trennungseltern eine in etwa hälftige Aufteilung der Betreuung ihrer Kinder. 15 Prozent gaben an, dies bereits umzusetzen. Anna und Jens haben sich gar nicht bewusst für das Wechselmodell entschieden. „Für uns war das  einfach klar“, sagt die Mutter. Der Vater betont: „Ich möchte meine Kinder nicht nur am Wochenende sehen.“

Doch was, wenn sich die Eltern nicht einig sind? In der politischen Diskussion ist das Wechselmodell ein Minenfeld. Die Auseinandersetzung dreht sich um die Frage, was am ehesten dem Kindeswohl dient und ob der Gesetzgeber aktiv werden muss. Es geht in einzelnen Streitfällen aber auch um einen Kampf von Männern um Gleichberechtigung und ein Recht am Kind – und um Frauen, die sich als bessere Eltern begreifen. Und es geht ums Geld.

Auf der einen Seite stehen Lobbygruppen wie der Verein Väteraufbruch für Kinder. „Allen Kindern beide Eltern“, ist seine Devise, ab Geburt und bei Scheidungen. Sprich: Das Wechselmodell – der Verein bevorzugt den Begriff  „Doppelresidenz“ – soll gesetzlich geregelt und das Unterhaltsrecht daran angepasst werden. Zuletzt bekamen die Väter Unterstützung von 60 Experten, die das „gemeinsame Getrennterziehen“ ebenfalls zum Leitbild machen wollen, darunter Familienrechtler und Psychologen.

Auf der gegnerischen Seite warnen etwa der Deutsche Kinderschutzbund und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) vor einem staatlich erzwungenen Paradigmenwechsel. „Wir lehnen das Wechselmodell nicht grundsätzlich ab“, sagt VAMV-Chefin Erika Biehn der SÜDWEST PRESSE. Ob es funktioniere, hänge aber vom Einzelfall ab. Ein Gesetz könnte dazu führen, dass  Richter mehr zum Wechselmodell tendieren, ohne alle Facetten des jeweiligen Falls zu überblicken,  so die Warnung.

Die Rechtsprechung wandelt sich aber auch so schon. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im Februar 2017, dass ein Familiengericht auf Antrag eines Elternteils das Wechselmodell auch gegen den Willen des anderen Elternteils anordnen kann. Entscheidender Maßstab sei dabei immer das Kindeswohl, so die Richter. Bestärkt fühlen sich die Väter zudem durch eine Europarats-Resolution von 2015, die dazu aufruft, die Doppelresidenz in nationale Gesetze zu gießen.

Unter den Parteien will die FDP das Wechselmodell zum Regelfall machen. Bei den Jamaika-Sondierungen stieß sie damit aber auf Granit. Auf  fachlicher Ebene prüft das Bundesjustizministerium nach Auskunft eines Sprechers allerdings schon länger, ob es gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Sorgerecht gibt. Auch das Familienministerium ist tätig. Es lässt in einer aufwändigen Studie den Zusammenhang von Kindeswohl und Umgangsrecht prüfen. Dafür befragen Forscher Eltern und Kinder, erste Ergebnisse werden Anfang 2018 veröffentlicht, teilte ein Ministeriumssprecher mit. Doch ob zwei Zuhause für ein Kind nun gut oder schlecht sind, hängt letztlich immer von den individuellen Verhältnissen ab.

Experten sind sich wenigstens über die Mindestvoraussetzungen des Wechselmodells einig:  die Wohnortnähe und dass die Ex-Partner miteinander reden können. Bei Anna und Jens funktioniert das, obwohl der Alltag anstrengend ist und auch die Kinder „immer mal wieder nervt“, wie sie einräumen. Aus ihrer Sicht steht und fällt ihre Lösung aber damit, dass sie „die Kinder im Fokus haben“, nicht eigene Interessen. Und es ist auch eine Geldfrage, denn zwei kindgerechte Haushalte kosten nun mal mehr. „Darüber redet niemand“, sagt Anna. Jens findet die deutsche Familienpolitik insgesamt „zum Kotzen, vor allem den Kindern gegenüber“. Familien bräuchten mehr Unterstützung, unabhängig vom Lebensmodell.

Tanja Wolter | weiterlesen

Wechselmodell für Trennungskinder: Familiengerichtstag warnt vor Zwang

Tags: Familien – Familienrecht-Experten – Fake NEWS Familienrecht – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht

Familienministerin – Gemeinsame Kinderbetreuung nach Trennung

Paritätische Betreuung (Doppelresidenz) von Scheidungskindern gegensteuern!


Bei einer 50:50-Lösung entfallen die herkömmlichen Unterhaltspflichten.

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Artikel:

 

Wechselmodell – Von der Rolle

SZ-Grafik; Quelle: Allensbacher Archiv, 2017

Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD) will dafür sorgen, dass sich mehr Eltern nach einer Trennung gemeinsam um ihre Kinder kümmern können und unterstützt werden. Statt geschiedenen Müttern – wie bisher oft üblich – mehr oder weniger selbstverständlich den Löwenanteil der Betreuung zu überlassen und Vätern die Zahlung von Unterhalt, könnten in Zukunft auch Scheidungsväter mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen. Und auch das umstrittene Wechselmodell, bei dem Kinder jeweils zur Hälfte bei Mutter und Vater leben, nimmt die Ministerin ins Visier. Bisher konnte es gegen den Willen eines Elternteils nicht angeordnet werden. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs könnte sich das nun ändern. Eine Gesetzesänderung aber gibt es noch nicht. Im Dialog mit Experten, der am Dienstag in Berlin begonnen hat, will Barley nun klären, wie gemeinsames Erziehen nach einer Trennung erleichtert werden kann.

„Jede Familie gestaltet ihr Zusammenleben so, wie es für sie passt“, sagte Barley der Süddeutschen Zeitung. Holzschnittartige Regelungen, wie sie früher oft üblich gewesen seien, passten zu den vielfältigen Familienformen der Gegenwart nicht mehr. Auch wandle sich das Rollenbild bei Beruf und Kindererziehung. „Deshalb verbietet sich für den Fall einer Trennung der Eltern eine einheitliche gesetzliche Regelung, wie das Leben danach gestaltet wird.“ Viele Eltern wünschten sich nach der Trennung eine gemeinsame Kinderbetreuung. „Nicht allen gelingt das.“ Politik könne die Verletzungen einer Trennung zwar nicht verhindern, wohl aber „bessere Rahmenbedingungen für getrennte Eltern schaffen„.

Barleys Vorstoß zielt auf eine paritätischere Betreuung von Scheidungskindern, ist aber bewusst vorsichtig formuliert. Denn das Feld ist vermint. Väterorganisationen kämpfen seit Jahren offensiv um mehr Umgang mit Kindern, viele alleinerziehende Mütter halten dagegen. Sie befürchten, dass Väter sich noch stärker als bisher Unterhaltspflichten entziehen. Denn bei einer 50:50-Lösung entfallen die herkömmlichen Unterhaltspflichten.

Anders als ihre Vorgängerin signalisiert Familienministerin Barley mehr Offenheit für Anliegen der Väter. Dabei stützt sie sich auf Zahlen des Allensbach-Instituts, die der SZ vorliegen. Die zweistufige Untersuchung wurde 2016 begonnen und 2017 mit 605 Müttern und Vätern fortgesetzt. 51 Prozent der Befragten halten es demnach für eine „ideale Aufteilung“, wenn getrennte Mütter und Väter ihre Kinder jeweils etwa zur Hälfte betreuen. Tatsächlich aber übernahmen in knapp zwei Dritteln der Fälle die Mütter alle oder die meisten Betreuungspflichten. Nur 22 Prozent der Scheidungsmütter teilen sich Erziehungsaufgaben mit dem Ex-Partner weitgehend paritätisch. Und nur 15 Prozent der Eltern haben sich auf die glatte Halbe-halbe-Lösung eines Wechselmodells geeinigt. Für 52 Prozent der befragten Eltern komme eine solche Aufteilung nicht infrage.

29 Prozent glauben nicht an reibungslose Absprachen mit dem Ex-Partner

Die Zahlen sind mit Vorsicht zu genießen, denn die Auswahl befragter Eltern ist bei einem so kontroversen Thema ein Politikum. Unumstritten aber ist: Die Zahl der Eltern, die sich nach einer Trennung für gemeinsame Kinderbetreuung entscheiden oder sie wünschen, ist erheblich gestiegen. In früheren Jahren erzogen laut Untersuchung nur sieben Prozent Scheidungseltern Kinder weiter gemeinsam, heute sind es 22 Prozent – wobei offen bleibt, wer wie viel Zeit mit Kindern verbringt.

Erklärungsbedürftig ist aber auch, warum mehr als die Hälfte der Befragten angibt, eine Halbe-halbe-Aufteilung sei ideal, aber nur 15 Prozent so leben. Das Nein zum Wechselmodell begründen mit 38 Prozent die meisten damit, es sei nicht gut fürs Kind. Fast ebenso viele Befragte, 37 Prozent, halten die hälftige Aufteilung organisatorisch nicht für umsetzbar. 33 Prozent sehen beim Ex-Partner oder bei sich selbst berufliche Hürden für gemeinsame Betreuung. 34 Prozent der Befragten wollen grundsätzlich kein Wechselmodell. 29 Prozent verstehen sich mit dem Ex-Partner zu schlecht, um an reibungslose Absprachen zu glauben. Elf Prozent geben an, weniger Unterhalt zahlen zu wollen. 46 Prozent der befragten Scheidungsväter wünschen sich mehr Zeit mit ihren Kindern. Bei den Müttern sagen das nur sechs Prozent. 42 Prozent von ihnen wollen mehr Väterbeteiligung, bekommen sie aber nicht.

 

11. Juli 2017, 18:58 Uhr, Von Constanze von Bullion, Berlin
http://www.sueddeutsche.de/politik/wechselmodell-von-der-rolle-1.3582748#2
Tags: Doppelresidenz – Scheidungskinder – paritätische Betreuung – Eltern – Väter – Wechselmodell – Familienministerin – Kinderbetreuung – Familienrecht – Kindeswohl – Menschenrechtsverletzung Art. 8 EMRK – Vaterlose Gesellschaft – Vaterschaft

FDP will Trennungskindern den Umgang mit beiden Elternteilen erleichtern

Politik

„Mutter und Vater sind gleichwertig“

 
Von Ralf Roletschek (talk) – Fahrradtechnik auf fahrradmonteur.de – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=15597320
 
FDP will Trennungskindern den Umgang mit beiden Elternteilen erleichtern
 Katja Suding ist auf dem Parteitag der Liberalen am Wochenende zur stellvertretenden Bundesvorsitzen wiedergewählt worden. Die Hamburger FDP-Frontfrau setzt sich für eine Neuregelung bei der Betreuung von Scheidungskindern ein.

Die Welt:

Frau Suding, als erste Partei fordert die FDP, dass Scheidungskinder nach der Trennung zu gleichen Teilen von Mutter und Vater betreut werden sollen, im sogenannten Wechselmodell. Was hat Sie dazu bewogen, dafür zu kämpfen?

Katja Suding:

Es ist anders: Wir fordern nicht, dass künftig alle Trennungskinder im Wechselmodell betreut werden. Es geht nur um die Fälle, die vor Gericht landen. Alle Eltern, die sich gütlich untereinander auf ein Betreuungsmodell einigen, sollen das auch weiter tun. Da würden wir uns niemals einmischen. Aber es gibt auch die Fälle, in denen Vater und Mutter sich nicht einigen können. Hier möchten wir, dass das Gericht in Zukunft als Regelfall die Doppelresidenz annimmt. Davon kann und muss es natürlich auch Ausnahmen geben – die Doppelresidenz funktioniert ja nicht in allen Fällen. Wenn Eltern zu weit auseinander wohnen, wenn Missbrauch oder Drogen im Spiel sind, wird ein solches Modell nicht infrage kommen. Der Unterschied zu der bisherigen Rechtslage ist aber, dass man künftig begründen muss, warum man von diesem Regelfall abweicht – und nicht anders herum. Es ist die logische Fortsetzung des gemeinsamen elterlichen Sorgerechts, dass Kinder nach einer Trennung auch bei beiden Eltern leben.

 

Halten Sie das klassische Residenzmodell – die Mutter betreut, der Vater zahlt Unterhalt – für überholt? Die Mehrheit der Trennungsfamilien lebt dieses Modell ja nach wie vor …

 Nein, auf keinen Fall. Es ist für viele Familien ein gutes Modell. Aber leider können sich Eltern manchmal nicht über den Aufenthaltsort ihrer Kinder einigen oder wollen dem anderen den Umgang mit dem Kind verwehren. Für diese Fälle möchten wir, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass Kinder ein Recht auf Betreuung durch beide Elternteile haben. Damit werten wir die anderen Modelle nicht ab. Wir wollen aber auch nicht, dass der Staat im Streitfall die Rollen in der Familie so festlegt, dass ein Elternteil, in der Regel die Mutter, die hauptsächlich Erziehende ist und der Vater die Rolle des zahlenden Ernährers erhält, der allenfalls noch eine Nebenrolle im Leben der Kinder spielt. Das wollen wir aufbrechen. Wir sagen: Mutter und Vater sind gleichwertig.

Das Wechselmodell hat viele Gegner. Viele sagen, es sei ein reines Unterhaltssparmodell für Väter.

Ich finde es zynisch, einem liebenden Elternteil zu unterstellen, dass er die Kinder nur bei sich haben will, um keinen Unterhalt zahlen zu müssen. Ich unterstelle einer Mutter ja schließlich auch nicht, dass sie in Wahrheit nur auf das Geld aus ist und die Kinder deshalb bei sich haben will.

Muss das Unterhaltsrecht verändert werden, wenn Vater und Mutter beide viel Zeit mit den Kindern verbringen?

Klar, das müssen wir dann auch lösen. Einer betreut, der andere zahlt, das kann dann nicht mehr gelten.

Können Kinder nicht auch darunter leiden, wenn sie keinen klaren Lebensmittelpunkt haben?

Internationale Studien belegen, dass das Wechselmodell förderlich ist für das Wohlbefinden von Trennungskindern. In Skandinavien und in Belgien ist das Modell gang und gäbe. Eine intensive Bindung zu beiden Elternteilen ist für Kinder gut.

Wie viel Widerstand schlägt Ihnen entgegen?

Das Thema wird in allen Parteien diskutiert, stets kontrovers. Es geht um einen gesellschaftlichen Paradigmenwechsel, und es wird vermutlich auch eine Weile dauern, bis er sich durchsetzt. Die Vorstellung, dass die Kinder nach einer Scheidung automatisch bei der Mutter leben, ist althergebracht. Wir setzen auf eine moderne Familienpolitik.

2017 ist für die FDP entscheidend. Wird die Partei den Wiedereinzug in den Bundestag schaffen?

Ja, davon gehen wir fest aus. Und dafür tun wir auch alles Notwendige. Unser Wahlprogramm belegt, dass wir die letzten vier Jahre dazu genutzt haben, uns auf das zu besinnen, was die Freien Demokraten ausmacht. Mit den Schwerpunkten auf Bildung und Digitalisierung wollen wir unser Land fit für die Zukunft machen.

Dem Wähler fällt es aber schwer einzuschätzen, ob Sie wirklich Verantwortung übernehmen wollen, wenn Sie Koalitionsoptionen im Voraus ausschließen.

Wir haben für den Bund keine Koalitionsoption ausgeschlossen – außer mit AfD und Linkspartei. Alles andere ist denkbar. Wir werden uns aber nicht an Farbenspielen beteiligen, wenn man noch nicht einmal weiß, welche Programme hinter den Parteien stehen, wie etwa bei der SPD. Vor der Wahl werden wir Projekte definieren, von denen die Wähler erwarten können, dass wir sie in einer Koalition auch umsetzen. Wenn das nicht gelingt, dann gehen wir in die Opposition und kämpfen von dort aus für unsere Positionen.

Von Sabine Menkens | Stand: 01:20 Uhr | Lesedauer: 4 Minuten

Wechselmodell – Erfahrungsbericht

Wechselmodell – Es kann gut laufen

Wenn sich ein Paar scheiden lässt, stellt sich die Frage, wer die Kinder betreut. Das sogenannte Wechselmodell wird in Deutschland noch gerne verteufelt. Eine Leserin und ein Leser berichten von ihren positiven Erfahrungen damit.

 

(Foto: Andreas Gebert/dpa)„Fliegender Wechsel“ vom 17. März und „Verordnen hilft da nicht“ vom 9. März:

Dass die deutschen Familiengerichte nun endlich mehr das sogenannte Wechselmodell unterstützen, ist eine große Errungenschaft. Selbstverständlich ergibt dies nur Sinn, wenn Vater und Mutter beide ihre Kinder aufnehmen möchten, denn Kinder einem Elternteil „aufzudrücken“, ist kaum wünschenswert. Dank des Wechselmodells sind beide Elternteile gleichberechtigt und verpflichtet, und das ist gut so. Selbstredend sollten damit auch Unterhaltsverpflichtungen unter den Ehegatten – nach einer kurzen Übergangszeit zur möglicherweise erforderlichen beruflichen Neuorientierung – ausgeschlossen und Unterhaltsverpflichtungen für die Kinder paritätisch übernommen werden.

Meine Ex-Ehefrau und ich praktizieren das Wechselmodell seit mehr als zehn Jahren problemlos und im Einvernehmen mit unseren drei Kindern. Die Betreuungszeiten werden zu Jahresbeginn für zwölf Monate stundengenau vereinbart und über das Gesamtjahr gerechnet je hälftig erbracht. Die für die Kinder anfallenden Kosten werden monatlich notiert und – unter Anrechnung des Kindergeldes – hälftig getragen. Wir beide sind berufstätig, wohnen – bewusst gewählt – im gleichen Stadtviertel, und Unterhaltsverpflichtungen leisten wir untereinander nicht. So läuft es – soweit man bei Scheidungskindern überhaupt dieses Wort nutzen kann – gut! Prof. Torsten Kirstges, Wilhelmshaven

Blick nach Frankreich lohnt sich

Die Zahl der Familien, in denen sich Mutter und Vater um eine partnerschaftliche Aufteilung der Erwerbsarbeit und der Kinderbetreuung bemühen, nimmt in der Tat zu. Väter treten aber keinesfalls „blindwütig“, sondern nur folgerichtig dafür ein, die Möglichkeit zu bekommen, nach einer Trennung die Beziehung zu den Kindern weiterzuführen. Dafür, dass das Wechselmodell vielen Alleinerziehenden ein „Albtraum“ und für viele Scheidungskinder ein „Horror“ sein soll, hätte ich gerne Belege. Natürlich gibt es immer Extremfälle, in denen die Partner kein Wort mehr miteinander reden und ihre Grabenkämpfe auf dem Rücken der Kinder austragen. Wenn aber mittlerweile jede zweite Ehe in Deutschland geschieden wird, darf man davon ausgehen, dass bei einem Großteil der Ex-Partner eine gewisse Bereitschaft zur Kooperation da ist, schon der Kinder wegen.

Kompromisse und guter Wille sind für das Wechselmodell nötig, aber es ist machbar. Das erlebe ich selbst seit mehr als sechs Jahren. Bei ausreichender räumlicher Nähe bedeutet ein wöchentlicher Wechsel keinesfalls jedes Mal einen „Umzug“ für das Kind. Meine Tochter findet es völlig normal, dass ihr Halbbruder nur die Hälfte der Woche und jedes zweite Wochenende bei uns ist, er wiederum lebt ohne Probleme in beiden Welten und hat sich dort gut eingerichtet. Und zur Frage des Geldes: Kinder dürfen nicht als „Faustpfand“ im Streit um den Unterhalt missbraucht werden. Vielleicht hilft dem Gesetzgeber ein Blick über die Grenze nach Frankreich, wo schon lange das Wechselmodell die Regel ist. Durch dessen sachliche Analyse ließen sich bei der Gesetzesausgestaltung sinnvolle Regelungen herausfiltern und Fehler vermeiden. Johanna Schilling, Oberhausen

Warum will mein Vater mich nicht?

Das Leid der Scheidungskinder

Eltern-Kind-Entfremdung beeinträchtigt Gesundheit

Eine Trennung der Eltern geht an keinem Kind spurlos vorüber. Die Scheidungskinder leiden aber besonders stark, wenn der Kontakt zu einem lebenden Elternteil fehlt. Der Kontaktabbruch und die daraus resultierende Eltern-Kind-Entfremdung beeinträchtigt die Gesundheit des betroffenen Kindes oft sogar lebenslang.

 Warum will mein Vater mich nicht?

Katarzyna Mol-Wolf ist selbstbewusst, leitet erfolgreich ein Magazin. Sie war zwei, als ihr Vater nach der Scheidung den Kontakt abreißen ließ. Immer blieb die Frage: Warum will er mich nicht?

(23.04.2016)

Leidende Scheidungskinder

Scheidungskinder leiden besonders heftig, wenn der Kontakt zu einem Elternteil fehlt. Zu diesem Ergebnis kommen zahlreiche neuere Studien aus den USA, Großbritannien und Skandinavien.

(27.07.2016)

Die Gründe für eine Scheidung sind vielfältig: Mangelnde Kommunikation, Fremdgehen oder schlicht und einfach die Unzufriedenheit mit dem Partner. 2015 sind 163.335 Ehen offiziell auseinander gegangen. Wenn sich die Eheleute scheiden lassen, sind sie meist deutlich über 40. Die Leidtragenden sind dabei oft die Kinder.

Von der Scheidung betroffene Kinder

Von der Trennung ihrer Eltern waren 2015 rund 132.000 Kinder und Jugendliche betroffen. Mehr als jedes zweite geschiedene Paar hatte minderjährige Kinder. Dazu kommen noch schätzungsweise 65.000 Kinder, deren unverheiratete Eltern sich getrennt haben

Eine Scheidung kann zu einer erheblichen psychischen Belastung werden, nicht nur für die ehemaligen Ehegatten, sondern auch für die Kinder. Die Paare sollten sich deshalb im Klaren darüber sein, ob sie eine psychologische Betreuung wünschen, teilweise bieten auch Psychologen Mediationen an. Auch zahlreiche Elternberatungsstellen unterstützen Eltern, die sich in der Trennung befinden. Sollten die Kinder schon so stark gelitten haben, dass sie Verhaltensauffälligkeiten oder krankhafte Störungen zeigen, kann im Einzelfall auch der Kinderarzt eine Überweisung zum Kinderpsychologen vornehmen.

Verlorener Kontakt zum Kind

90 Prozent der Mädchen und Jungen bleiben nach Scheidung der Eltern bei ihren Müttern – eine schwierige Situation für alle Beteiligten, denn plötzlich nehmen Väter nicht mehr am normalen Alltag teil. Die meisten Männer bleiben verantwortungsvolle, liebevolle Väter, andere wären es gern, aber verlieren den Kontakt zum Kind, weil die Ex-Frau ihn verhindert.

Trauriger Junge

Besondere Begleitung brauchen Kinder aus hochstrittigen Trennungsfamilien.(Quelle: colourbox.de)

Einem Drittel der Väter aber fällt es schwer, den Kontakt zum Kind zu halten: Plötzlich sind sie nicht mehr am Alltag beteiligt und treffen ihre Kinder nur noch am Wochenende. Sie können die täglichen Dinge, die ihr Kind erlebt, nicht mehr direkt erfahren. Oftmals sehen sie ihren Nachwuchs nur zu bestimmten Zeiten und damit kann der Vater schnell zum „Sonntags-Papa“ oder lediglich zum zahlenden Elternteil werden. Manche Väter sehen ihre Kinder sogar noch seltener: Die Beziehung wird distanzierter, schnell stellt sich eine Entfremdung ein, bis es in manchen Fällen sogar zu einem kompletten Kontaktabbruch kommt.In Deutschland stehen viele Kinder zwischen den erbitterten Kämpfen ihrer Eltern. Sie sind zerrissen zwischen einem Leben mit dem Vater und der Mutter. Nicht selten kommt es vor, dass der Elternteil, bei dem das Kind bleibt, versucht, den getrennten Partner schlecht zu machen.

Langzeitschäden wie Depression

Viele Kinder verlieren den Kontakt zu Vater oder Mutter aufgrund von Gerichtsurteilen oder Gutachten. Die Kinder müssen erheblichen seelischen Stress aushalten, den sie aber nicht ausleben können, weil sie kein Ventil haben. Einige Wissenschaftler sehen Langzeitschäden, wenn über Jahre hinweg keinerlei Kontakt mehr zur Mutter oder zum Vater besteht. Prof. Ursula Gresser ist Internistin und hat dazu sechs neueste internationale Studien aus den USA, Schweden und Norwegen ausgewertet.All diese Studien untersuchten, zu welchen gesundheitlichen Folgen der Kontaktabbruch zu einem Elternteil führt. „Der Kontaktabbruch zu lebenden Eltern macht diese Kinder krank“, so Gresser. „Es macht sie zum Teil bis ins Erwachsenenleben krank. Der Kontaktabbruch zu lebenden Eltern schädigt die Kinder etwa doppelt so lang und dreimal so intensiv wie der Kontaktabbruch aufgrund vom Tod eines Elternteils.“Am häufigsten, so Gresser, würde die Depression auftreten, am zweithäufigsten die Suchterkrankung und begleitend dazu eine Vielzahl von unterschiedlichen psychischen Erkrankungen wie Verhaltensstörungen, Schulversagen, Schulverweigerung bis zum Nichterreichen der Erwerbsfähigkeit. Gresser plädiert gegen einen Kontaktabbruch: „Juristen können sich nicht mehr darauf berufen, dass sie mit einem Kontaktabbruch zum Wohl eines Kindes handeln. Sie schaden damit den Kindern.“

27.07.2016, Quelle: ZDF, dpa

http://www.zdf.de/volle-kanne/das-leid-der-scheidungskinder-kontaktabbruch-schlimmer-als-tod-eines-elternteils-infos-von-prof.-ursula-gresser-44495890.html

 Tags:  Gleichberechtigung Gleichstellung –  Justizopfer – Christian Enders- Menschenrechtsverletzung – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – psychische Gewalt – Scheidung – Trennung – Vaterlose Gesellschaft – Familienrecht – Justizopfer – Kindeswohl –  Menschenrechtsverletzung  Art. 8 EMRK – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge