Familienrecht veraltet – Reform von Politik u. Justiz dringend notwendig!

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Mütter betreuen die Kinder und Väter arbeiten, dieses traditionelle Rollenverständnis ist völlig veraltet.
Diverse entfremdete und entsorgte Elternteile und Vereine (Väter für Recht, Vaterverbot, Männerservice; Kindergefühle, Väter ohne Rechte)
fordern ebenso seit vielen Jahren, PA (Parential Alienation) ins Strafrecht aufzunehmen und diese psychische Gewalt, der Entfremdung, zwischen dem eigenen Kind und einem Elternteil gerichtlich beim anderen Elternteil, welcher diesen Umgangsboykott fördert, zu sanktionieren! Diese Eltern-Kind-Entfremdung führt bei einigen Betroffenen bis zum Suizid und ist für viele Personen, welche sich keinen Rechtsanwalt leisten können, ein sehr großes gesellschaftspolitisches Problem.

Admin Familie & Familienrecht, am 27-12-2018

Artikel:
Petition zur „Doppelresidenz“Wechselmodell nach Trennung soll Leitbild werden

Wenn sich Eltern trennen, heißt das für viele Kinder: Sie wohnen bei dem einen, der andere zahlt. Doch immer häufiger betreuen beide Elternteile. Ein Bündnis fordert, diese neue Realität zum Leitbild im Familienrecht zu machen. Von Bettina Rehmann

Nach der Trennung von Eltern wohnen viele Kinder bei dem Elternteil, den anderen besuchen sie. Zwei Drittel der Trennungskinder werden nach diesem Modell, dem sogenannten Residenzmodell betreut. Es ist das einzige Betreuungsmodell, das gesetzlich geregelt ist.

Doch heute beteiligen sich mehr Väter stärker an der Betreuung der Kinder – und auch die meisten Trennungskinder wünschen sich häufige oder längere Kontakte zu dem zweiten Elternteil. Diese Realität solle im deutschen Recht abgebildet werden, fordert das Bündnis „Doppelresidenz.org“. Am Donnerstag haben sie eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, mit der sie fordern, die geteilte Betreuung von Trennungskindern als Leitbild im deutschen Familienrecht zu verankern. Sie nennen das „Doppelresidenz“. Die geteilte Betreuung wird auch Wechselmodell genannt.

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Rund 12.000 Unterschriften schon vor Petitionsstart

Rund 12.000 Menschen hätten die Petition schon vor dem eigentlichen Start unterzeichnet, sagt Markus Witt vom Bündnis. „Es geht hauptsächlich darum, ein zeitgemäßes Familienrecht zu bekommen, also nicht ein Familienrecht, das deutlich über hundert Jahre alt ist, sondern sich daran orientiert, wie Eltern heute leben und was Kinder auch brauchen.“

Es geht den Initiatoren der Petition um mehr als nur ein Betreuungsmodell, betont Cornelia Spachtholz von „Doppelresidenz.org“, die gleichzeitig Vorsitzende des Verbands berufstätiger Mütter ist. Mit der Petition wolle das Bündnis auch einen Sinneswandel in der Gesellschaft erreichen. So werde etwa heute der Begriff der „Alleinerziehenden“ nicht mehr der Realität gerecht, da unter dem Begriff auch diejenigen fallen, die in Wirklichkeit zwar getrennt sind, ihre Kinder aber gemeinsam erziehen. „Getrennt gemeinsam erziehen, das ist aus unserer Sicht das, was unseren Kindern zusteht, weil sie ein Anrecht auf beide Elternteile haben“, dieser Ansatz sei auch förderlich in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Bundestagsabgeordnete und die Vorsitzenden von „Doppelresidenz.org“, Cornelia Spachtholz und Markus Witt (3. und 4. v. l.) vor der Petitionsübergabe im Bundestag.

Reformwünsche auch aus Politik und Justiz

Nicht nur von dem Bündnis geht der Wunsch nach grundlegenden Änderungen im Familienrecht aus: Schon 2017 hat die Konferenz der Landesjustizminister beschlossen, gesetzliche Regelungen für das Wechselmodell zu prüfen. Auch beim Deutschen Juristentag im September in Leipzig wurde ein Beschluss gefasst, wonach alternative Betreuungsmodelle gesetzlich geregelt werden sollen: sowohl in Bezug auf das Umgangsrecht, also die Betreuungszeiten der einzelnen Elternteile, als auch auf das Unterhaltsrecht – dieses müsse auch den Fall, dass beide Eltern ihr Kind nach der Trennung betreuen, regeln und deutlich vereinfacht werden.

An den Beschlüssen mitgearbeitet hat auch die Familienrichterin am Münchner Oberlandesgericht, Isabell Götz, die auch das Bundesjustizminsterium berät. „Wir reden deswegen darüber, weil es zunehmend mehr ein Modell ist, das Eltern nach der Trennung leben und unsere derzeitigen Gesetze es aber nicht abbilden“, erklärt sie. Es könne zwar schon gerichtlich angeordnet werden, aber das reiche nicht. Heute schon, berichtet sie aus ihrer täglichen Arbeit als Familienrichterin, breche das traditionelle Rollenverständnis aus, wonach Mütter die Kinder betreuen und Väter arbeiten. Eine abwechselnde Betreuung nach der Trennung ermögliche auch der Mutter, sich selbst um Einkommen und Altersvorsorge zu kümmern.

Berlin als Hochburg für Wechselmodell

Die Familienanwältin Eva Becker, ebenfalls Mitglied einer Arbeitsgruppe, die das Justizministerium berät, praktiziert in Berlin. „Die Zeit, dass nur Väter an einem Wechselmodell interessiert sind, die ist vorbei, weil auch Mütter vernünftigerweise Interesse daran haben.“ In Berlin seien die Gerichte besonders mit dem Wechselmodell befasst, erklärt sie. „Das hat verschiedene Gründe: Erstens liegt Berlin mitten in den ’neuen‘ Bundesländern, wo Betreuung durch beide Elternteile vielleicht selbstverständlicher ist, ebenso wie es nichts Besonderes ist, wenn Kinder in eine Betreuungseinrichtung gehen.“ In Berlin lebten zudem viele junge Familien, von denen beide Elternteile arbeiten wollten und die Menschen wohnten nicht so weit auseinander, bei einem Wechselmodell nach einer Trennung spielten Distanzen also nicht so eine große Rolle.

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Viele Berliner Richter stellten nicht mehr die Frage danach, wie man fortsetzen könne, was bisher gelebt wurde – etwa wenn die Mutter bisher zu zwei Drittel und der Vater zu einem Drittel betreut hat –, sondern versuchten abzuklären, was gegen eine paritätische Betreuung spreche. „Das ist einfach eine Umkehr des gedanklichen Ansatzes.“ Becker betont allerdings, dass nicht alle Richter dies so sehen und verweist auf den speziellen Trend in Berlin und Brandenburg. „Wir sind, wenn Sie so wollen, eine Hochburg des Wechselmodells, das ist hier einfach Thema.“

15 Prozent der getrennten Familien leben Wechselmodell

Einem Rechtsgutachten für den Deutschen Juristentag zufolge kann man davon ausgehen, dass schon heute schätzungsweise 15 Prozent der Trennungsfamilien in Deutschland das Wechselmodell leben. In der Sozialwissenschaft spricht man übrigens schon von Wechselmodell, wenn der Betreuungsanteil bei 30 Prozent liegt – nicht erst, wenn sich die Eltern die Betreuung genau zu 50 Prozent teilen.

Die Debatte wird in jedem Fall weitergehen: Ähnlich den Ideen der Petition zum Wechselmodell hat die FDP-Bundestagsfraktion im März einen Antrag in den Bundestag eingebracht, wonach das Wechselmodell sogar als gesetzlicher Regelfall eingeführt werden soll.Im Februar kommenden Jahres gibt es dazu im Rechtsausschuss eine erste Anhörung.

Der Petitionsausschuss des Bundestages [bundestag.de] wird die Petition nach der Übergabe prüfen und voraussichtlich in eine Onlinepetition überführen – der Startzeitpunkt steht noch nicht fest.

Beitrag von Bettina Rehmann, Audio: Inforadio | 29.11.18 | 13:35 Uhr Bild: dpa/Hackenburg

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/11/petition-bundestag-wechselmodell-doppelresidenz-berlin.html
Tags: europäischen Familienrecht – Gesellschaftspolitik – Mobbing – Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindeswohl – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Scheidung – Trennung – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft – 

25. April, internationaler Tag Eltern-Kind-Entfremdung (PAS)


Presseaussendung:
25. April: Tag gegen Elternentfremdung

25. April, Tag gegen Elternentfremdung: heimliche Gewalt von unheimlichen Ausmaßen!

Die österreichische Väterplattform begeht am 25. April den internationalen Tag gegen Elternentfremdung. Dazu stellt die Männerpartei klar: Elternentfremdung ist tiefgreifende Gewalt gegen zahlreiche Menschen.

Ist Elternentfremdung Gewalt?
Gewalt definiert sich dadurch, dass jemand beeinflussend, verändernd oder schädigend auf andere einwirkt. Elternentfremdung schadet nachweislich Kindern, Elternteilen (zumeist Vätern) und vielen Verwandten (zumeist väterlicherseits). Somit ist jede Elternentfremdung fortgesetzte Gewaltausübung gegen mehrere Personen.

Das Ignorieren von Gewalt durch Elternentfremdung in Politik und Justiz
Die österreichische Politik und Österreichs Justiz scheint meisterlich im Ignorieren von Gewaltformen wie Elternentfremdung zu sein. Doch ebenso, wie der Baum im Wald auch dann vom Blitz getroffen wird, wenn wir nicht hinsehen, handelt es sich bei jeder Elternentfremdung klipp und klar um brutale, seelische, familiäre Gewalt, egal, ob wir hin- oder wegsehen.

Die gesellschaftliche Dimension
Gewalt wird umso bedrückender erlebt, je weniger die Gesellschaft betroffene Menschen vor dieser Gewalt schützt. Elternentfremdung wird noch immer bagatellisiert, allzu schnell wird dem gewaltausübenden Elternteil Glauben geschenkt und sogar dem Gewaltopfer, dem entfremdeten Elternteil, die Schuld an der eigenen Lage zugeschoben.

Die aktive Mittäterschaft der Republik Österreich
Traumatisch wird Gewalt endgültig, wenn sich der Staat durch Politik und Justiz auf die Seite der Gewalttäter stellt und sie bei ihrer fortgesetzten Misshandlung anderer schützt und unterstützt. Die Männerpartei beweist mit zahllosen Beispielen, wie Ämter und Justiz durch Passivität, Verschwendung von Zeit und schließlich sogar aktiv durch Stellungnahmen, Gutachten, Entscheidungen und Beschlüssen Elternentfremdung unterstützen. Die Politik wirkt an dieser fortgesetzten Gewalt mit, indem sie nicht einmal Zahlen und Daten erhebt, massenweise Beschwerden ignoriert und somit wissentlich Gewalt duldet und unterstützt.

Will die Republik Österreich weiter Mittäter sein?

Die Männerpartei fordert, gemeinsam mit der österreichischen Väterplattform, zum internationalen Tag gegen Elternentfremdung:

– Anerkennung der Eltern-Kind-Entfremdung als tiefgreifende Gewalttat und Bekenntnis zum Auftrag des Staates, diese Gewaltform ebenso verhindern zu wollen wie andere Formen der Gewalt.

– Verankerung von Eltern-Kind-Entfremdung als Straftatbestand in das Strafgesetzbuch, Festlegung von abschreckenden Strafen und tatsächliche Verhängung unbedingter Strafen, zum Schutz der Menschen in Österreich vor Gewalt.

– Unterstützung und Hilfe für Opfer, durch niederschwellige Beratung, kompromisslose Unterstützung, schnelles, präventives Eingreifen und Wiedergutmachung für alle Betroffenen Österreichs, deren Leid durch das Handeln oder Unterlassen der Republik oder von Einzelpersonen mitverursacht wurde.

Glaubwürdiger Gewaltschutz kann nicht mit einem blinden Auge und Scheuklappen durch die Welt gehen. Die Forderungen der Väterplattform sind grundlegend. Immer mehr Menschen in Österreich sehen Bedarf für solche grundlegenden  Änderungen. Die Väterplattform wird alle Anstrengungen daran setzen, dass diese Einsicht endlich bei Österreichs Politik und Justiz ankommt.

Die österreichische Väterplattform ist ein Dachverband der Vereine „Väter ohne Rechte“, Vaterverbot, Kindergefühle, INEV, „Papa gibt Gas“ und der Männerpartei.
„Väter ohne Rechte“ startet am 25. April für dem Familienministerium der Väterplattform: http://www.vaeter-ohne-rechte.at/petitionsstart-pas-ins-strafrecht-25-april-ist-internationaler-pas-tag/

 

Hinweise:
Zahlen für Österreich wurden von öffentlicher Hand nie erhoben. Daher hier ein Vergleich mit Großbritannien: 50% aller Trennungsväter sehen ihre Kinder unregelmäßig bis gar nicht.
http://www.theguardian.com/news/datablog/2013/nov/20/non-resident-dads-relationship-children
Gesundheitliche Schäden durch Elternentfremdung:
Deutsches Ärzteblatt:
http://www.aerzteblatt.de/archiv/35550/Parental-Alienation-Syndrome-Nicht-instrumentalisieren-lassen
Prof. Ursula Gresser:
http://www.zdf.de/volle-kanne/das-leid-der-scheidungskinder-kontaktabbruch-schlimmer-als-tod-eines-elternteils-infos-von-prof.-ursula-gresser-44495890.html
Ärztekammer Salzburg:
http://www.aeksbg.at/documents/10682/3869170/AK_15+medium-11%2B12_WEB.pdf/ac59379d-e8e9-4c0f-9ef0-c4ed864c1772?version=1.0&t=1449735703000
Ein Fallbeispiel unter vielen:
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/familie/feindbild-vater-das-entfremdete-kind-1653630.html

Link zum Beitrag:
https://www.maennerpartei.at/tag-gegen-elternentfremdung-heimliche-gewalt-von-unheimlichen-ausmassen/

 

Kontakt:

Zentrale:
+43/664/100 33 01
internet@maennerpartei.at

Bundesvorsitzender:
Hannes Hausbichler
hannes.hausbichler@maennerpartei.at
Tel.: +43/664/78 67 456

Gutachterprozess Dr. Egon B. – Befangenheitsantrag gegen Richterin

Prozess gegen Gerichtsgutachter: Befangenheitsantrag gegen Richterin

Dem Ex-Gerichtsgutachter wird vorgeworfen, 13 falsche Befunde erstellt zu haben.

Dem Ex-Gerichtsgutachter wird vorgeworfen, 13 falsche Befunde erstellt zu haben. – © Neumayr/MMV/Archiv

Im Verfahren gegen einen ehemaligen Gerichtsgutachter in Salzburg könnte sich der laufende Prozess gegen den 53-jährigen Angeklagten weiter verzögern. Acht Privatbeteiligte haben am 6. Februar am Landesgericht Salzburg einen Ablehnungsantrag gegen die prozessführende Richterin gestellt. Sie werfen der Frau Befangenheit und eine selektive Verfahrensführung zugunsten des Ex-Gutachters vor.
 “Das Verfahren wird ohne Notwendigkeit verschleppt”, ärgerte sich einer der Privatbeteiligten im APA-Gespräch. Der Vater eines Sohnes war nach einer Scheidung im Obsorge-Verfahren selbst vom Angeklagten begutachtet worden. “Der Gutachter hat vor Gericht gesagt, dass er für jedes Gutachten sechs bis acht Stunden Gespräche geführt hat und darüber auch Zeitaufzeichnungen am Diktafon habe. Die Gespräche haben bei manchen Privatbeteiligten aber oft nur eine Stunde gedauert. Warum wird vom Gericht hier nicht die Herausgabe der Aufzeichnungen gefordert?”

“Richterin geht von falschen Prämissen aus”

Zugleich stoßen sich die acht Privatbeteiligten am Auftrag der Richterin für ein neues Gutachten an eine Wiener Psychologin. “Darin soll es, salopp gesagt, auch darum gehen, was man sich von einem 1.500 bis 2.000 Euro teuren Gutachten erwarten kann.” Diese Gebühr habe der Angeklagte im Prozess als vom Gericht vorgegebene Obergrenze genannt. “Aber diesen Rahmen hat es nie gegeben, das zeigen alleine schon die Kosten für mein eigenes Gutachten.” Außerdem habe ein gerichtlicher Sachverständiger die Gebühr für sein Gutachten an das Gutachten und den dafür anfallenden Aufwand anzupassen, nicht das Gutachten an die Gebühr. “Die Richterin geht hier von falschen Prämissen aus.”

Ex-Gerichtsgutachter soll 13 falsche Befunde erstellt haben

Dem Ex-Gerichtsgutachter wird vorgeworfen, in den Jahren 2005 und 2008 in Obsorge- und Pflegschaftsverfahren 13 falsche Befunde erstellt und dabei Routineschemata und immer wieder die gleichen Textbausteine verwendet zu haben. Ein deutscher Experte ortete dabei eine Ungleichbehandlung von Kindesvater und Kindesmutter zum Nachteil der Väter. Im Juni 2013 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage, im März 2015 startete in Salzburg der Prozess. Der Psychologe hatte die Vorwürfe gegen ihn stets zurückgewiesen. Das Verfahren ging nach einem aufgehobenen Unzuständigkeitsurteil im vergangenen Mai allerdings zurück an den Start. Die letzte Verhandlung fand am 28. Juni 2016 statt.

(APA), 8. Februar 2017 16:22 Akt.: 8. Februar 2017 16:23

http://www.salzburg24.at/prozess-gegen-gerichtsgutachter-befangenheitsantrag-gegen-richterin/4943573


Tags: Gutachter Egon B – Familienrecht –  Jugendamt – Textbausteine kopiert – Falschgutachten – Justiz – Salzburg

„Fließband-Gutachter“ PROZESS „paste-copy“

In den Fängen der Justiz

Psychologische Gutachter

Eine besondere Rolle in allen Verfahren spielen die psychologischen Gutachter, deren Meinung für Richter oft ausschlaggebend ist. Auf welche fragwürdigen Methoden der Wahrheitsfindung dabei zurückgegriffen wird, illustrieren zwei aktuelle Fälle aus Deutschland und Österreich.

In Salzburg läuft derzeit ein Verfahren gegen einen Psychologen, der in Deutschland und Österreich reihenweise Gutachten in Sorgerechtsprozessen verfasste, die großen Teils im Copy-Paste-Verfahren geschrieben wurden.

Das Salzburger Verfahren ist ein beinahe einmaliger Fall, in dem der ‚Schattenrichter‘, der Gutachter, sich den Folgen seiner Handlungen nicht mehr entziehen kann.

 

Sendungsausschnitt vom 14 11 2015
Tags: Familienrecht Familie Psychologen Egon B. Obsorge – Scheidung Prozess Vaterlose Gesellschaft – Richard Maier – Kindergefühle – Margreth TEWS – PAS Entfremdung – Väter Videos – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Scheidung – Trennung – psychische Gewalt – Kindeswohl – Kinderrechte – Gutachten – Sachverständige – Gutachter – Falschbeschuldigungen –  Erziehung –

Gibt es eine feministische Justiz ? Werden Väter von Richterinnen benachteiligt ?

PAS Parental Alienation Eltern-Kind-Entfremdung

 Vater kritisiert Gericht: „Ich sehe meine Kinder nicht mehr“

 In einem erbitterten Elternstreit hat die Richterin nun die Besuchskontakte der Kinder ausgesetzt. Der Vater sagt, das Gericht stehe auf Seiten der Mutter. Was die Justiz bestreitet.

Foto: Neumayr

 

 Mit der Scheidung im Jahr 2005 begann ein Obsorgestreit, der mittlerweile 700 Seiten umfasse und ihn schon 30.000 Euro gekostet habe, sagt der Vater Richard M., ein Versicherungsmakler aus dem Flachgau. Es geht um den  inzwischen fast ganz abgebrochenen   Kontakt zu seinen beiden Kindern – wofür, so ist der 51-Jährige überzeugt, die Mutter verantwortlich sei. Diese werde vom Gericht unterstützt, während die Richterin ihn benachteilige.

Wilde Vorwürfe

Die ursprünglich vereinbarte gemeinsame Obsorge ging schon nach einem Jahr in die Brüche. Die erziehungsberechtigte Mutter hintertreibe nunmehr seine Kontaktrechte gegenüber den Mädchen, klagt der Vater. Ständig würden Besuchstermine entfallen, „weil die Kinder lernen müssen, krank sind, zum Arzt müssen oder sonst etwas ist“, so Richard M. Darüberhinaus würden ihm gegenüber schwere Vorwürfe und Unterstellungen erhoben, was das Verhältnis zu den Kindern vergifte.
So hieß es, dass der Vater sich auf das Handy und den Laptop der Kinder „aufschalten“ könne und sie „ausspioniere“. Weil er zwei Überwachungskameras im Wohnzimmer hin zur Terrasse installiert habe, wurde der besonders schwerwiegende Verdacht eines möglicherweise übergriffigen Verhaltens ventiliert. Ein losgeschickter, erfahrener Sozialarbeiter des Jugendamts und der psychologische Gerichtssachverständige entlasten den Vater aber dezidiert. Die Linzer Konfliktberaterin Margreth Tews, die Richard M. vor Gericht begleitet: „Es ist fürchterlich, wenn so gravierende Dinge suggeriert werden, dieser Geruch bleibt am Vater hängen.“
Das Gericht hat die Besuchskontakte zum Vater nun vorläufig ganz ausgesetzt. Zum Schutz der Kinder, wie die Richterin begründet. Eines der Mädchen zeige eine beginnende Magersucht und sei gesundheitlich  massiv gefährdet. Die Kinder hätten zu beiden Eltern grundsätzlich eine gute Beziehung, seien aber mit dem Elternstreit völlig überfordert und litten unter einem Loyalitätskonflikt. Die Kinder wünschten sich flexiblere Besuchsregelungen und „dass das Verfahren endlich ein Ende nimmt“ (Gerichtsbeschluss). Der Vater fordere aber zu starre Besuchskontakte.

Kinder sind belastet

Die Organisation Rainbows, die mehrere Besuchskontakte begleitet hat, beobachtete, dass der „Vater liebevoll und humorvoll“ mit den Mädchen umgehe. Ein vom Vater beauftragter Privatgutachter und Spezialist für das Eltern-Entfremdungssyndrom (PAS genannt) meint, die Mutter führe eine subtile Kampagne, bei dem der andere Elternteil abgewertet, die Kinder manipuliert und Behörden instrumentalisiert würden. Dies liegt laut Gericht nicht vor, eine Beeinflussung des Kindeswillens könne jedoch „nicht ausgeschlossen werden“.
Zivilgerichtssprecher Imre Juhasz spricht von „einem tragischen Fall, weil das schon so lange geht und die Kinder schon so belastet sind.“ Aus Kenntnis des Falls könne er aber „versichern, dass die befasste Familienrichterin eine sehr erfahrene Juristin ist, die auf beide Seiten schaut und niemanden bevorzugt. Sie hat sich bemüht, eine Deeskalation herbeizuführen und eine Mediation aufgetragen. Das ist alles an den Eltern gescheitert.“ Man werde das Besuchsrecht bald wieder überprüfen.

Sonja Wenger, 6.5.2015

http://www.salzburger-fenster.at/redaktion/aktuelle_berichte/vater_kritisiert_gericht_ich_sehe_meine_kinder_nicht_mehr_art9001/
Tags: Bezirksgericht, Familienrecht, Feminismus feministische, Gericht, Gesetze Österreich, Gleichberechtigung Gleichstellung, Justiz, Justizopfer, Kinder, Kindergefühle, Kinderrechte, Menschenrechtsverletzung, PA parental alienation – Eltern Entfremdung, PAS Eltern-Kind-Entfremdung, psychische Gewalt, Richter, Scheidung – Trennung, Vaterlose Gesellschaft, Väter Artikel, Vereine – Österreich

Eltern fordern Halbe-Halbe auch nach Trennung oder Scheidung !

Erfolgreiche Demonstration in St. Pölten sorgt für Aufsehen!

Die österreichische Väterplattform ist der Dachverband sämtlicher Organisationen, welche für das Recht der Kinder auf beide Eltern und gleiche Elternrechte eintreten.

Die Forderung der Väterplattform nach Doppelresidenz ist in der Politik gelandet. Doch die darauf folgende Diskussion der Frauenpolitikerinnen lässt Schlimmes ahnen, sinngemäß heißt es:

„Väter (und betroffene Mütter) sollen gar nicht glauben, dass sie sich den Unterhalt sparen können, wenn sie die Kinder zur Hälfte versorgen.“

Die Niederösterreichische Landeshauptstadt St. Pölten stand am 18. April 2015 ganz im Zeichen einer Demonstration der Väterplattform für ihre Forderung nach Doppelresidenz. Die begeisterten Teilnehmer zeigten in friedlicher, doch entschlossener Stimmung ihren Willen, keine Ausreden mehr zuzulassen:
Doppelresidenz ist endlich gesetzlich zu ermöglichen, mehr noch: Sie soll der anzustrebende Regelfall werden.

Die Sprüche der Politik nach „Halbe-Halbe“ nehmen die Partner der Väterplattform zum Anlass und fordern: Halbe-Halbe darf nicht dann enden, wenn ein Besuchsberechtigter plötzlich nur mehr zum Zahlen da sein soll. Halbe-Halbe soll auch dann gelten, wenn eine Mutter plötzlich nichts mehr davon wissen will und es ihr nur mehr um Geld geht.

Gemeinsame Obsorge soll endlich der echte Regelfall sein, forderten die Teilnehmer. Sie darf nicht jederzeit einseitig ausgehebelt werden können, unter willfähriger Unterstützung von Gerichten und Ämtern.
Kontaktrecht, das Menschenrecht auf Kontakt von Eltern und Kindern zueinander, wird in Österreich nicht gewährleistet, im Gegenteil: Justiz und Politik unterstützen durch Untätigkeit Kontaktverweigerung und Vaterentfremdung. Die Demonstranten forderten ein Umdenken von Justiz und Politik.

Die anwesenden Medien und die Bewohner der niederösterreichischen Landeshauptstadt erlebten Väter, Unterstützerinnen und Unterstützer, welche in selbstbewusster Form überzeugt klare Forderungen vertraten, welche im Sinne Fairness für alle Eltern und Kinder eine bessere Zukunft schaffen können. Die Veranstalter bilanzieren zufrieden, im öffentlichen Bewusstsein ein weiteres Stück Boden für eine zukunftsfähige Reform bereitet zu haben.

 

Das Team Vaterverbot (Ost)
Ing. Jürgen Baumgartner
Member of european fathers
Väterplattform Österreich

am 29.04.2015
http://www.meinbezirk.at/wien-01-innere-stadt/politik/erfolgreiche-demonstration-in-st-poelten-sorgt-fuer-aufsehen-d1331481.html

Tags: Gleichberechtigung Gleichstellung – Kinderrechte – Menschenrechte

Sa. 18. April 2015 – Eine DEMO für ALLE !!!

Sa. 18. April 2015 Demo für die Zukunft unserer Kinder – Halbe-Halbe, Doppelresidenzmodell – Familien-Demo

Hier –>
https://www.facebook.com/events/1026656207362489/

Bitte Teilen !!! Freunde einladen !!!
——————————————–
Es geht um Halbe-Halbe, also Doppelresidenz – dieses Modell ist bereits in vielen Länder Europas und Amerikas Standard !!!

Es profitieren davon Oma, Opa´s Tanten, Mütter, Väter, Geschwister und vor allem unsere Kinder – Welche ja die Zukunft sein sollen !!! 

Ach ja – Hier kann man noch  Unterschreiben  für die Doppelresidenz
Die Schweiz hat es ebenso seit einigen Tagen beschlossen

Danke 😉

 


 Tags: Termine – Veranstaltungen – Demo – Vater – Mutter – Familie – Doppelresidenz – Oma Opa – Geschwister -Tanten – Onkel – Entfremdung – PAS – Demonstration St.Pölten – Zukunft Kinder – Vaterverbot

Zu viel Macht für Gerichtsgutachter?

Zu viel Macht für Gerichtsgutachter?

Der Betrugsprozess gegen einen Sachverständigen und Psychologen, der in Salzburg sorgerechtliche Gutachten in Serie erstellt haben soll, wirft viele Fragen über die Justiz auf.
Wer kontrolliert die gerichtlich beauftragten Experten? Wie viel Macht haben sie tatsächlich?

Der verdächtige Psychologe Gutachter des Salzburger Landesgerichtes soll laut Anklage mehr als ein Dutzend falsche Gutachten „wie auf dem Fließband“ erstellt haben. Und in Vorarlberg gibt es ein Verfahren gegen einen renommierten Gerichtspsychiater. Das sind nur zwei Beispiele aus der Justiz, bei denen es für die Öffentlichkeit in der Demokratie viele Fragezeichen gibt.

Der Techniker, Verkehrs- und Unfall-Gutachter Gerhard Kronreif spricht offen über die Machtposition von Sachverständigen bei Gericht. Die Justiz selbst spiele das Thema eher herunter, sagen Strafverteidiger. Und Sprecher des Gerichtes weisen jede Kritik zurück

Kronreif: „Sind uns der Macht bewusst“

Insgesamt gibt in Salzburg 528 gerichtlich beeidete Gutachter und Sachverständige, die für die Justiz arbeiten. In einigen Fachgebieten stehen deutlich mehr Experten zur Verfügung als in anderen. Zum Beispiel Gerhard Kronreif wird immer dann gerufen, wenn Verkehrsunfälle analysiert werden müssen. In seinem Fachgebiet gibt es nur zwei Sachverständige für die Salzburger Justiz.

Kronreif betont, es sei Gutachtern schon klar, dass ihre Expertisen in Urteilen übernommen würden: „Anklagen, Freisprüche, Verurteilungen oder Einstellungen von Verfahren hängen oft direkt von meinen Beurteilungen der Fälle ab.“

Kritik der Rechtsanwaltskammer

Dass Richter fachliche Gutachten als Beweismittel zur Urteilsfindung brauchen, das stehe außer Frage. Das betont Leopold Hirsch, ehemaliger Präsident der Salzburger Rechtsanwaltskammer. In den Reihen der Verteidiger scheint es immer wieder viele zu geben, die das bestehende System kritisch sehen.

Hirsch verweist auf vertauschte Rollen in der Justiz: „Es wird immer wieder kritisiert, dass Staatsanwälte die Leitung im Ermittlungsverfahren mehr oder weniger an Sachverständige abgeben. Dann wird der Sachverständige zum Chefermittler, und der Staatsanwaltschaft gründet seine Anklage auf dieses Elaborat des Gutachters.“

Daten, Fakten der Gerichtsmedizin

Gutachten über Verkehrsunfälle basieren auf physikalischen oder sonstigen naturwissenschaftlichen Daten. Das sei auch in der Gerichtsmedizin ähnlich, betont deren Salzburger Leiterin Edith Tutsch-Bauer: „Wir machen Obduktionen und Gutachten zu allen möglichen Fragestellungen. Dann erstellt die Abteilung DNA ihre Gutachten. Die sind sehr zahlreich. Und auch die Toxikologie kommt da noch dazu – zur Feststellung von Alkohol und Drogen.“

Knapp 3.000 Gutachten erstellen Sachverständige der Gerichtsmedizin im Jahr. Jedes werde doppelt geprüft. Kritische Fragen zu den Ergebnissen seien vor Gericht erwünscht, so die Expertin: „Jeder Verteidiger soll das Beste für seinen Mandanten herausholen. So sind sachliche Nachfragen zu den Gutachten meiner Meinung nach absolut legitim. Deshalb finde ich es auch gut und richtig, wenn vor Gericht über die Gutachten diskutiert wird.“

Justizsprecher weisen Vorwürfe zurück

Der Vorsteher und Sprecher des Bezirksgerichtes sieht das anders. Wolfgang Filip entscheidet unter anderem, ob eine Befangenheit der Richter oder der Gutachter vorliegt: „Ich bin der Herr des Verfahrens als Richter. Natürlich ist das Richtersein eine Machtposition. Ich lasse mir von niemandem – in aller Demut den Parteien gegenüber – wegnehmen. Es ist meine Aufgabe, dass zugunsten der Parteien gearbeitet wird. Wir müssen dabei der Wahrheit so nahe wie möglich kommen.“

Wenn Gutachter gebraucht werden, dann wählen Richter aus einer amtlichen Liste aus. Kritikern ist die aber nicht umfangreich genug. Das führe bei manchen Gutachtern zu sehr vielen Aufträgen, starker Belastung, wenn nicht sogar zu Überbelastung und Fehlern.

Gerichtspräsident sieht keine Missstände

Hans Rathgeb, Präsident des Landesgerichtes, weist diese Kritik zurück: „Es gibt viele verschiedene Fachgebiete. Und es ist richtig, dass die Zahl der Sachverständigen unterschiedlich sein kann.“ Qualität, Verwertbarkeit und Rechtzeitigkeit von Gutachten würden immer wieder einer Prüfung unterzogen.

Rathgeb betont, das Gutachten eines Sachverständigen sei ein Beweismittel neben vielen anderen: „Es geht hier konkret darum, dass das Fachwissen beim Richter in einzelnen Fachgebieten nicht vorhanden ist.“ Deshalb brauche das Gericht dann ein Gutachten des Sachverständigen.

 

Link:
Richterin nicht zuständig: Gutachter als Betrüger? (salzburg.ORF.at; 10.3.2015)

Publiziert am 15.03.2015

http://salzburg.orf.at/news/stories/2699748/

Tags: Bezirksgericht Richter Wolfgang Filip – Missbrauch – Befangenheit – Vaterlose Gesellschaft –  Justizopfer – Väter – 

War es schwerer Betrug ? Prozess gegen Gutachter Egon B.

Prozess Gutachter Egon B.
Salzburg Verein Kindergefühle Mediatorin Margreth Tews

 


Tags: Betrug – Gutachten — Gutachter –   Rechtsanwalt Mag. Mathias Kapferer  – Margreth Tews – Prozess – Prozessbeobachterin -Kindergefühle – Richard Maier – Egon Bachler – Staatsanwältin –  Sandra Wimmer –    Strafverfahren –  Vaterlose Gesellschaft – Väter

Prozess gegen Gutachter E. Bachler – Richterin unzuständig ?

Die Richterin hat am Freitagnachmittag im Betrugsprozess gegen einen Ex-Gerichtsgutachter ein Unzuständigkeitsurteil gefällt. Sie war der Ansicht, dass ihre Strafbefugnis als Einzelrichterin in dem Verfahren überschritten wird.

 

 

Gutachter Egon Bachler – Familienrecht – Österreich – Obsorge – Väter – vaterlose Gesellschaft – Salzburg – Gutachten – Richard Maier Kindergefühle
13-.03.2015