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Unser Freund und Mitstreiter,Alfred Nechvatalist am So. 7.November 2021 im KH Wien Favoriten, (Kaiser Franz Josef Spital, 4 Med C21) um 11Uhr, unvorhersehbar verstorben.
Alfred Nechvatal wurde am 21.11.1938 geboren.
Fotograph Alfred Nechvatal hat sich für viele Justizopfer, Jugendamtopfer in ganz Österreich eingesetzt, sowie den 4 fachen Vater Mag. Herwig Baumgartner (Autor: Mord an Luca-Elias), welcher nach einer 4 jährigen Haftstrafe (seit 2009) heute noch immer im Maßnahmenvollzug sitzt.
Als jahrzehntelanger Prozessbeobachter von vielen Strafprozessen bezeichne ich meinen FreundAlfred Nechvatal, als einen der führenden Justizinsider von Österreich mit einem starken Gerechtigkeitssinn, welcher gegen Rechtsbeugung, Unverhältnismässigkeit in der Justiz sich ständig arrangierte.
Danke an Fr. Pamela Rendi-WagnerSPÖ, sie haben es diesmal auf den Punkt gebracht!
Quelle: Danke an Oe24.tv für das tolle Interview!
Klartext: „Es ist für mich unverständlich warum hier über die Weihnachtsfeiertage, zick tausende Impfdosen gegen den Coronavirus nicht verimpft werden! Jeder Tag kann Menschenleben retten! Wenn hier tausende Impfdosen tagelang nicht verimpft werden, dann ist das fahrlässig !
Wirtschaftsflüchtlinge haben kein Asyl, sagt Sebastian Kurz ÖVP
Artikel:
Kurz warnt: Dürfen Erdogans Spiel nicht mitspielen
Der Bundeskanzler hat andere EU-Staaten davor gewarnt, Flüchtlinge aufzunehmen.
Bundeskanzler Sebastian Kurz hat andere EU-Staaten vor einer Aufnahme von Flüchtlingen und Migranten an der griechisch-türkischen Grenze gewarnt. „Wenn diese Menschen, die teilweise auch gewaltbereit sind, am Ende nach Mitteleuropa durchkommen, wird es nicht bei den 13.000 bleiben. Dann werden es bald Hunderttausende und später vielleicht Millionen sein. Wir hätten am Ende dieselben Zustände wie im Jahr 2015“, sagte Kurz den Zeitungen der Funke-Mediengruppe und ihrer französischen Partnerzeitung Ouest-France.
Jene Migranten hätten keinen Anspruch auf Asyl, sagte Kurz. „Die Menschen, die jetzt an dieser Grenze ankommen, sind ja größtenteils nicht Flüchtlinge, die aus dem syrischen Kriegsgebiet fliehen. Es sind zum größten Teil Migranten, die schon jahrelang in der Türkei leben. Diese Menschen haben kein Recht auf Asyl in Griechenland, denn sie werden in der Türkei nicht verfolgt.“ Sie würden von Erdogan ausgenutzt und instrumentalisiert, um Druck auf die EU zu machen. „Dieses Spiel dürfen wir nicht mitspielen.“
Der Bundeskanzler warb für einen wirksamen Schutz der EU-Außengrenzen. Andernfalls drohe eine Rückkehr zu nationalen Grenzkontrollen. „Wenn die Grenzen nach außen nicht funktionieren, wird es wieder Grenzen innerhalb Europas geben“, so Kurz.
Auf die Frage, ob im äußersten Fall auch Militär zum Schutz der Grenzen eingesetzt werden solle, antwortete der Regierungschef: „In Österreich ist das üblich und deshalb keine emotionale Debatte. Grenzkontrollen werden bei uns vom Bundesheer und der Polizei gemeinsam vorgenommen.“
Der Bundeskanzler Sebastian Kurz ÖVP spricht davon, dass Steuerzahler, welche 45 Jahre gearbeitet haben, jetzt nicht mehr mit 62 Jahren in Pension gehen dürfen. „Es ist ein Schaden für die Republik und ungerecht“, sagt BK. Sebastian Kurz, von der Volkspartei.
„GEHT`s noch“, Hr. Kurz wie können sie bei Steuerzahler, welche 45 Jahre in Österreich gearbeitet haben von einen Schaden sprechen??? Als füherer ÖVP-Wähler muss ich sagen, durch dieses Interview von ihnen Hr. BK. bin ich wirklich sehr enttäuscht von Ihnen. Ob es jetzt um Arbeiter geht, welche 45 Jahre am Bau oder im Büro gearbeitet haben, jeder hat sich mit 45 Arbeitsjahren einen sofortigen Ruhestand verdient!
Frauen gehen heute mit 60 Jahre in Pension, obwohl ihre Lebenserwartung um 5 Jahre höher, als bei den Männern ist. Es bedeutet Frauen in Österreich haben in Summe, 10 Jahre mehr von ihrer Pension als Männer, weil Männer bis 65 Jahren arbeiten müssen.
Durch die jetzige neueHacklerregelung, gültig ab 1-1-2020, mit lediglich 62 Jahren, welche 45 Jahre gearbeitet haben müssen, wäre die um 10 Jahre kürzere Pension von männlichen österreichischen Steuerzahahlern. tatsächlich eine geringfügige Anpassung. Wenn sie etwas für Gleichberechtigung u. Gleichstellung machen wollen, dann schaffen sie bitte die vorhandenen 10 jährige Diffamierung von Männer in Österreich ab.
Ich denke, Leute, welche 45 Jahre gearbeitet u. Steuer bezahlt genug für das Land Österreich geleistet haben und sicher kein „Schaden“ sind und sich ihren Ruhestand auch verdient haben! Gleichberechtig wäre es, wenn diese Hackler, welche 45 Jahre gearbeitet haben auch mit 60 Jahren in Pension gehen zu lassen, genauso wie Frauen.
Im übrigen möchte ich sie daran erinnern, dass derzeit die normale Durchrechnung der Pensionszeiten 40 Jahre sind. Gerecht wäre es, Leute, welche 45 Jahre geaarbeitet haben auch für diese 5 Jahre mehr, auch mehr Pension zu geben!!! Weiters sollte die Lebenserwartung der Pension angepasst werden, welche selbst 2034 noch immer eine „wesentliche Ungerechtigkeit“ des Ruhestand darstellt.
Hr. BK. Sebastian Kurz wo ist ihre Gleichberchtigung oder Gerechtigkeitssinn, mit ihren feministischen Aussagen schaffen sie in der Bevölkerung nur böses Blut bei ihren Wählern bzw. Bevölkerung.
Admin Familie & Familienrecht, am 12-1-2020
Tags: feminismus – feministische Politik – Frauenpolitik – Gesellschaftspolitik – Ruhestand – Pensionsrecht – Hacklerregelung – Steuerzahler – leaks family law austria germany – Genderwahn – Gesetze Österreich – Mobbing Männer
1060 Wien Mariahilferstraße 75, Ecke Neubaugasse, gleich bei der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt
😁
Der Verein Väter ohne Rechte verteilt wieder allerlei Geschenke für Kinder zur Erinnerung an jene Kinder, die ihre Mutter oder ihren Vater zu Weihnachten wieder einmal nicht sehen dürfen. Väter ohne Rechte ist der einzige Verein, der auf diese sich jährlich wiederholende Kindesmisshandlung hinweist. Im Sinne der Kinder und ihres Wohls setzt sich Väter ohne Rechte dafür ein, dass ein Kind nach einer Trennung zu Mutter und Vater den gleichen Kontakt hat. Wir laden alle MedienvertreterInnen ein, zu unserem Stand zu kommen und sich davon zu überzeugen, wie traurig die Realität für viele Kinder in Österreich ist. Vielleicht können wir auch Sie überzeugen, dass viele Aussagen bestimmter Gruppierungen nicht der Wahrheit entsprechen. Denn viele könnten es besser wissen, wollen das aber nicht.
Die Hürden für die Bevölkerung, durch hohe Rechtsanwaltskosten, sollen noch größer werden?
Unfassbar, Rechtsanwälte verlangen jetzt schon zu viel!
1h15min Verhandlung mit derzeitigen Rechtsanwaltstarif kostet 640,- Euro!
„Die Vertretung in Gerichtsverhandlungen wird pro angefangener Stunde verrechnet“. „Wird der Rechtsanwaltstarif zugrunde gelegt, fallen für eine einstündige Verhandlung bei einer Bemessungsgrundlage von 7000 Euro etwa 320 Euro an Anwaltskosten an.“
Weitere Erhöhung bei Familien-Angelegenheiten um 25%, andere Posten lt. Gebührenkatalog bis zu 36% sind lt. Rechtsanwaltskammer geplant?
10min Telefonat 230,- Euro, siehe Interview.
Rupert Wolff (Präsident der Rechtsanwaltskammer) macht sich mit einen Witz über die hohen Rechtsanwaltskosten, welche normale Bürger bezahlen müssen, mit einer Redewendung öffentlich lustig.
Die meisten Rechtsanwälte haben einen eigenen fixen Stundensatz, dieser kann nach Aufwand verrechnet werden und ist für den Bürger leicht nachzuvollziehen.
Einige Rechtsanwälte in Österreich verrechnen nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz, d.h. im Gebührenkatalog gibt es eine Staffelung nach der Höhe des Streitwerts.
Familienrecht nur für die Justiz / Vorschläge aus dem Bundesjustizministerium ignorieren Bedürfnisse der Väter
Berlin (ots) – Bundesjustizministerin Lambrecht ließ vor Wochenfrist ein Thesenpapier mit Vorschlägen zur Neuregelung des veralteten deutschen Familienrechts veröffentlichen. Väterverbände kritisieren das Papier als unzulänglich. „Darin kommen vor allem die Interessen der Justiz und der gerichtsnahen Professionen zum Ausdruck“ kritisiert Gerd Riedmeier, Sprecher der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV) und ergänzt: „Der Ansatz soll wohl mehr der Justiz dienen als heutigen Trennungsfamilien.“
Besonders kritisch sieht die IG-JMV das Ignorieren der Lösungen, die sich in anderen westlichen Ländern seit Jahren bewähren. Beispiel Norwegen: Hier gilt „Beide betreuen – beide bezahlen“ mit Blick auf die jeweilige Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit der Eltern. Das interessiert in Deutschland die befassten SPD- und Frauen-geführten Bundesministerien für Familie und Justiz jedoch nicht.
Das Papier wendet sich gegen verpflichtende Mediation vor Beginn des Familienverfahrens zur Regelung der Betreuung, wie in Australien oder in den USA bewährt. Anstelle dessen solle das Prinzip der Strittigkeit erhalten bleiben. Das verwundert nicht, kritisiert Riedmeier, war der zuständige Arbeitskreis doch vor allem mit Vertretern aus der Richter- und Anwaltschaft besetzt. Vertreter von Väterverbänden fehlten.
Die Unterhaltsfrage und eine faire Aufteilung der finanziellen Lasten nach Betreuungsanteil werden überhaupt nicht angesprochen. Die Ministerinnen Lamrecht (Justiz) und Giffey (Familie) möchten am Zwang für Väter festhalten, durch Mehrarbeit und Überstunden bei gleichzeitiger Zuweisung eines „fiktiven Einkommens“ den Unterhalt für die Kinder zu sichern. Dass dieser Zwang einer gleichberechtigten Betreuung der Kinder im Wege steht, ist ihnen bekannt.
Heutige intakte Familien teilen ihre Verantwortung für die Betreuung ihrer Kinder und in der Unterhaltsfrage partnerschaftlich auf. Auch getrennt erziehende Eltern wollen zunehmend diese Aufgaben auf beide Haushalte verteilen. Das BMJV ignoriert jedoch ihre Bedürfnisse, bedauert die IG-JMV und formuliert sarkastisch „Willkommen in den 50er Jahren„.
Ärgerlich sei die im Papier unhinterfragt verwendete Argumentation über ein „Kindeswohl“, das es so im juristischen Sinne nicht gibt (allenfalls als Abwesenheit von Kindeswohlgefährdung). Der Begriff ist bekannt für seine tendenziöse Verwendung vor Gericht, um Prozessvorteile zu erlangen, zu Lasten des Prozessgegners.
Skandalös sei auch der Umstand, dass das SPD-geführte Ministerium nach 3 ½ Jahren Arbeitskreise lediglich ein „Thesenpapier“ präsentiert, mehr nicht. Es reichte nicht einmal zu einem Gesetzesvorentwurf. Der Schluss liegt nahe, es solle vor allem auf Zeit gespielt werden und im Grunde so wenig wie möglich an der Diskriminierung getrennt erziehender Väter geändert werden.
Zur Mama oder zum Papa? Lange galt es als Normalfall, dass Scheidungskinder die meiste Zeit bei der Mutter verbrachten, während der Vater Unterhalt zahlte und die Kinder an Wochenenden sah.
Doch es hat sich vieles verändert. Es gibt viel mehr Betreuungsangebote als früher, oftmals arbeiten beide Eltern Teilzeit – weshalb nach einer Trennung andere Modelle gefragt sind als die althergebrachten.
Symbolbild Foto: Pixabay
Seltener gibt es einen Elternteil, der sich nur ums Kind kümmert, und einen, der nur erwerbstätig ist. „Die Eltern müssen alles unter einen Hut bekommen, Kinderversorgung und Arbeit“, sagt der Fachanwalt für Familienrecht Frank Störmer: „Die Eigenverantwortlichkeit bei der Versorgung eines Kindes ist stärker gefragt als früher.“
Frank Störmer weiß, wovon er spricht. Außer in seiner auf Familien- und Erbrecht spezialisierten Kanzlei in Stuttgart ist er auch einmal pro Woche in Waiblingen anzutreffen. Der Anwalt unterstützt das Waiblinger Pro-Familia-Team als Honorarkraft und bietet in seiner wöchentlichen Sprechstunde im Karo-Familienzentrum rechtliche Beratung an.
Väter stehen heute stärker für ihre Rechte ein
In den vergangenen zehn bis 15 Jahren hat er einige Veränderungen miterlebt. Mittlerweile ist es die Regel, dass die Eltern auch nach der Trennung gemeinsames Sorgerecht haben, früher sei das die Ausnahme gewesen. „Früher haben sich Väter eher mit der Situation abgefunden, auch wenn das bedeutet hat, dass sie die Kinder selten sehen“, so der Anwalt. Neuerdings stünden Väter stärker für ihre Rechte ein. „Das sind dann die Betroffenen, die sagen: Ich will weiterhin am Leben meines Kindes teilhaben“ – und eben nicht nur an Wochenenden. Eine Lösung, in der das Kind auch unter der Woche beim anderen Elternteil ist, würde für sie vieles ändern. „Es eröffnet ganz andere Möglichkeiten des gemeinsamen Erlebens“, so Störmer.
In vielen Fällen geschieht eine solche Doppelresidenz, wie das Wechselmodell auch genannt wird, wohl ohne viel Aufsehen. Das Kind wohnt einfach abwechselnd bei der Mutter und beim Vater, zu gleichen Teilen. Voraussetzungen dafür sind das gemeinsame Sorgerecht und eine gute Zusammenarbeit der Eltern. Ferner spielt es eine Rolle, wie die jeweilige Wohnsituation ist. Wohnen beide Elternteile nah genug beieinander, dass das Kind selbstständig zwischen den Wohnungen wechseln kann und die Schule von beiden Wohnungen aus gut zu erreichen ist, sind das ideale Rahmenbedingungen.
Seit zwei Jahren ist es sogar möglich, eine Sorgerechtsregelung in Form einer Doppelresidenz vor Gericht einzuklagen. So hat der Bundesgerichtshof Anfang Februar 2017 eine Umgangsregelung beschlossen, die die „gleichmäßige Betreuung des Kindes durch beide Eltern im Sinne eines paritätischen Wechselmodells“ nicht nur legitimiert, sondern sogar den Zusatz führt, dass eine solche Umgangsform unter Umständen auch dann durchgesetzt werden kann, wenn ein Elternteil dagegen ist.
Wie kann man sich einen solchen Konsens in einer naturgemäß konfliktgeladenen Trennungssituation vorstellen? Störmer appelliert an dieser Stelle an das Verantwortungsbewusstsein der Eltern. „Wir gehen hier schließlich von Erwachsenen aus, die die Verantwortung für ein Kind haben. Es sollte schon möglich sein, den eigenen Konflikt zu überwinden – zum Wohl des Kindes“.
Dazu ist es nicht nur wichtig, dass die Eltern sich wenigstens in den Grundzügen ihrer Erziehungsansätze einig sind. Eine Konkurrenzsituation, in der die Eltern um die Zuneigung des Kindes buhlen, ist mehr als abträglich: „Jedes Elternteil muss bereit sein, eine gute, gesunde Bindung des Kindes zum anderen Elternteil zu akzeptieren, ja, zu wünschen“, so Störmer. Sollte ein Elternteil das Wechselmodell vor Gericht durchsetzen wollen, müssen die Umstände passen. Ein Gerichtstermin kann keine Berge versetzen, doch er bedeutet für den anderen Elternteil, dass er oder sie „gehalten ist, an sich zu arbeiten“.
Dass sich auch nach einer Trennung beide Eltern zu gleichen Teilen um den gemeinsamen Nachwuchs kümmern sollen, findet in der Theorie viel Zustimmung. Viele Politiker sehen darin eine Lösung, die sie gerne als Standard sähen. Störmer sieht einer solchen Entwicklung vorsichtig entgegen. „Ich halte nichts von Standards. Man muss sich die Situation jeder Familie individuell anschauen und dann entscheiden, was für sie das Beste ist.“
Anwalt Frank Störmer.Foto: ZVW/Benjamin Büttner
Hohe Hürde: Beide Eltern brauchen eine große Wohnung
Eine Hürde entsteht durch den extrem angespannten Wohnungsmarkt besonders in Ballungsräumen. Beide Eltern sollten sich eine Wohnung leisten können – und auch eine finden –, die groß genug ist, damit die Kinder dort leben können. Bleiben getrennte Eltern in derselben Wohnung, weil sie partout nichts finden, führt das natürlich zu Spannungen. „Da kommt es zu Grabenkämpfen, zum Streit um den Betreuungsanteil, weil man nur schwer feststellen kann, wer wie viel Zeit mit dem Kind verbringt“, so der Jurist.
Hat es mit einer Wohnung in der näheren Umgebung tatsächlich geklappt, müssen viele Dinge doppelt angeschafft werden. In einer Patchwork-Familie muss man sich überlegen, ob es sinnvoll ist, wenn ein Kind immer am Kommen und Gehen ist. Eine Doppelresidenz setzt nicht zuletzt auch voraus, dass man genug Zeit fürs Kind hat. Nicht zuletzt wird das Kind in einer solchen Situation angehört. Dabei gilt jedoch: „Kindeswohl schlägt Kindeswille“. Für den Anwalt steht fest: Egal, welche Sorgerechtslösung Eltern in einem Trennungsfall finden: Organisation und ein entspannter Umgang mit der Situation stehen an oberster Stelle. „Es muss klar sein, wann das Kind bei der Mutter ist und wann beim Vater. Es muss für das Kind einfach ganz normal sein, dann klappt das auch.“
Unterhalt
Bei einer paritätischen Betreuung kann eine Unterhaltszahlung im besten Fall gänzlich wegfallen: Jeder Elternteil hätte dann eine annähernd gleiche wirtschaftliche Lage und kümmert sich auch gleich viel ums Kind. Wenn es zwischen dem Einkommen der Elternteile ein Gefälle gibt, wird das nach wie vor durch Unterhaltszahlungen ausgeglichen.
Ich denke die meisten Anhänger der jetzigen rechten Regierung, sind weder extrem, noch Nazis, auch keine schlechte Menschen, sondern Realisten mit Hausverstand.
Es ist gut so, dass der Sozialmissbrauch, Kindesmissbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung, Feminismus, Bevorzungung durch Frauenquoto, frühere Alterspension bei Frauen und andere Ungerechtigkeiten, welche in den letzten Jahren duch die alte „Regierung der Sozialisten“ begünstigt wurden, jetzt abgeschafft werden!
Sorry, aber der Feminismus in Italien, Österreich, … in den letzten 50 Jahren insbesondere im Familienrecht hat genug Schaden bei Trennungskinder und Scheidungskinder angerichtet. Das Mobbing, gegen Väter muss ein Ende haben, viele Väter wurden nur zu reinen Geldautomaten diffamiert, ohne ihre Kinder sehen zu können. Feministische Richterinnen in die Familiengerichten, akzeptieren heute noch die Entfremdung zwischen Väter und ihren Kindern, weil der Gesetzgeber in den letzten Jahrzehnten NICHTS gemacht hat.
Psychische Gewalt wie Eltern-Kind-Entfremdung ist Kindesmissbrauch! Zig tausende entfremdete Elternteile sehen keine Aussicht mehr, haben starke Depressionen durch diese „staatliche angeordnete“ Eltern-Kind-Entfremdung. Die letzte Stufe bei parental alienation ist der Suizid. Dieser MISSBRAUCH im Familienrecht muss behoben werden!
Es ist höchste Zeit. Kinder brauchen Vater und Mutter auch nach Trennung oder Scheidung. Nur weil Eltern gestritten haben, gibt das dem Gesetzgeber noch lange nicht das Recht, dass ein Elternteil sein Kind weniger oder gar nicht sehen darf laut Gesetz!
Danke an die italienische Regierung mit Matteo Salvini, dass sie sich auch für die Gleichberechtigung der Väter einsetzt!!!
Hunderttausende Menschen gehen in Italien auf die Straße, weil sie Teil einer „modernen Gesellschaft bleiben wollen“. Denn der rechte Lega-Senator Simone Pillon will mit einem Gesetz Scheidungen erschweren und den Unterhalt für Kinder geschiedener Mütter abschaffen. Vor allem Frauen fürchten um ihre Rechte.
„Ich fange an Silvio Berlusconi nachzutrauern, nicht einmal er hätte ein solches Gesetz erlassen“, sagt die italienische Schriftstellerin Michaela Murgia. Mittlerweile seien selbst die Kirche und der Papst moderner als das Frauenbild der rechten Regierung in Italien, sagen einige der hundertausend Protestierenden gegen die geplante Änderung des Familien- und Unterhaltsrechts in Italien.
Gesetz Pillon: Scheidungen erschweren, Frauen entrechten
Es geht um das Gesetz-Pillon. Simone Pillon ist Senator der rechtsextremen Lega und will, dass italienische Frauen wieder mehr Kinder auf die Welt bringen. Die moderne Frau ist ihm ein Dorn im Auge. Gemeinsam mit der religiösen Rechten aus aller Welt hat er Ende März beim 3. Weltkongress der Familien in Verona – vor allem mit Männern – darüber beraten, wie man Scheidungen verhindern und Frauen zum Kinderkriegen bringen kann. Das hat in ganz Italien hunderttausende auf die Straßen getrieben, die das Familienrecht nicht um 70 Jahre zurückdrehen wollen.
Pillons Gesetzesentwurf sieht vor, dass Scheidungen nur dann möglich sein sollen, wenn sich Paare zuvor einer verpflichtenden Beratung oder Mediation unterziehen. Pillon selbst ist Rechtsanwalt, spezialisiert auf Familienmediation. Auf der Homepage seiner Kanzlei bewirbt er genau jene Beratung bei familiären Streitigkeiten, die bald verpflichtend werden soll. Eine solche Anwalts-Beratung muss privat gezahlt werden – für viele Frauen mit kleinen oder gar keinem Einkommen schwer zu bezahlen.
Geteiltes Sorgerecht auch in Fällen von häuslicher Gewalt
Außerdem sollen Unterhaltszahlungen für Kinder abgeschafft werden. Denn beide Eltern sollen auch nach der Scheidung das geteilte Sorgerecht erhalten – selbst in Fällen häuslicher Gewalt, solange die Kinder nicht betroffen sind.
Familienrechtsexperten fürchten daher, dass die Scheidung gerade in Fällen häuslicher Gewalt für Frauen und Kinder gefährlicher werden könnte. Die UNO-Referentin gegen Gewalt gegen Frauen hat einen offenen Brief an die italienische Regierung geschrieben: Das Gesetz könnte „einen schweren Rückschritt bewirken, der die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern fördert“ und „Überlebende von häuslicher Gewalt wichtiger Schutzmaßnahmen beraubt“.
Geschiedener Salvini erklärte Gesetz zur Priorität
Lega-Chef und Innenminister Matteo Salvini hat diese Reform des Sorge- und Familienrechts im November noch zu seinen Prioritäten erklärt. Denn italienische Frauen sollen wieder mehr Kinder zur Welt zu bringen und die traditionelle Familie gestärkt werden. Salvini selbst nahm das Recht auf Scheidung freie Partnerwahl schon in Anspruch: Er ist geschieden und hat zwei Kinder von zwei verschiedenen Frauen.
Man könnte sich auch fragen, ob die deutsche Justiz vom Feminismus geprägt ist?
Entscheiden die Familiengerichte in Deutschland, Österreich noch immer so wie vor 50 Jahren, der Vater muss zahlen und das Kind gehört nur zur Mutter?
Es wurde von den Politiker/innen viel versprochen, jedoch unterstützt die SPD und CDU/CSU vorwiegend die Ein-Elternpolitik.
Admin Familie Familienrecht, 30-3-2019
Artikel:
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Darf das Kind entscheiden, wo es wohnt?
Kind mit Vater: Auch bei getrennten Eltern ist es mittlerweile üblich, dass Mutter und Vater sich das Sorgerecht teilen. (Quelle: PhotoAlto/imago)
Wo soll der Nachwuchs leben, wenn sich die Eltern trennen? Bei der Entscheidung ist nicht allein der Wille des Kindes ausschlaggebend, urteilt ein Gericht.
Für die Regelung, ob Trennungskinder bei Mutter oder Vater leben, ist nicht allein der Kinderwille ausschlaggebend. Hat ein Familiengericht bereits entschieden, dass die Kinder bei einem Elternteil leben sollen, kann das nicht ohne Weiteres in ein Wechselmodell umgewandelt werden. Dafür müssen triftige Kindeswohlgründe vorliegen, urteilt das Oberlandesgericht Frankfurt/Main (Az: 1 UF 74/18). Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Der konkrete Fall
Im konkreten Fall übertrug das Familiengericht nach der Scheidung der Eltern das Aufenthaltsbestimmmungsrecht für die drei Kinder der Mutter. Zwei Jahre später beantragte der Vater, dass die sechs- bis siebenjährigen Kinder bei ihm leben sollten oder wenigstens abwechselnd bei Mutter und Vater im sogenannten Wechselmodell. Den Wunsch hätten auch die Kinder in der Anhörung geäußert.
Doch das wurde abgelehnt. Grundsätzlich sollten bereits getroffene gerichtliche Entscheidungen nur in engen Grenzen abgeändert werden, etwa wenn das Kindeswohl in Gefahr sei. Das sei es aber nicht. Vielmehr assoziierten die Kinder hauptsächlich die Vorzüge des Wohnens beim Vater mit Haus, Garten, Spielmöglichkeiten, Haustier.
Umgang und Erziehung:Das sollten Trennungseltern übers Sorgerecht wissen
Das Gericht sah durchaus eine emotionale Bindung der Kinder zum Vater. Es berücksichtigte aber auch, dass er starke Tendenzen zeige, zu beeinflussen oder sogar zu instrumentalisieren.