Der blaue Weihnachtsmann wieder in Wien!

Der blaue Weihnachtsmann wieder in Wien!
                  Geschenke! Geschenke!
Wann: Samstag 7.12.2019; 10:00 – 16:00 Uhr
1060 Wien Mariahilferstraße 75, Ecke Neubaugasse, gleich bei der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt
😁

Der Verein Väter ohne Rechte verteilt wieder allerlei Geschenke für Kinder zur Erinnerung an jene Kinder, die ihre Mutter oder ihren Vater zu Weihnachten wieder einmal nicht sehen dürfen. Väter ohne Rechte ist der einzige Verein, der auf diese sich jährlich wiederholende Kindesmisshandlung hinweist. Im Sinne der Kinder und ihres Wohls setzt sich Väter ohne Rechte dafür ein, dass ein Kind nach einer Trennung zu Mutter und Vater den gleichen Kontakt hat. Wir laden alle MedienvertreterInnen ein, zu unserem Stand zu kommen und sich davon zu überzeugen, wie traurig die Realität für viele Kinder in Österreich ist. Vielleicht können wir auch Sie überzeugen, dass viele Aussagen bestimmter Gruppierungen nicht der Wahrheit entsprechen. Denn viele könnten es besser wissen, wollen das aber nicht.
🤪😍🤣

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Tags: Obsorge – Kindesmißbrauch PAS Eltern-Kind-Entfremdungpsychische Gewalt – Gleichberechtigung – Väter – Familie – Familienrecht – Trennung – Scheidung – Väter ohne Rechte – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft

Papamonat muss natürlich Kündigungsschutz haben, genauso wie Karenzzeit!

Der Papamonat muss natürlich einen Kündigungsschutz haben und nicht nur einen Rechtsanspruch, das ist ja logisch, sonst wäre das Ganze ja eine Augenauswischerei!

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Die Mutter hat ja nach der Karenzzeit auch einen Kündigungsschutz, genauso muss es auch beim Vater sein, welcher sich einen Papamonat genommen hat.
Das Argument kleine Betriebe haben keinen Ersatz geht völlig ins Leere, was ist mit Mütter die in Karenz gehen, da geht es ja auch mit Ersatz, meist sogar für 1-2 Jahre und diese Mütter können auch nicht gekündigt werden, weil sie anschließend einen Kündigungschutz haben!
Es werden sich vermutlich eh sehr wenige Väter diesen Papamonat mit nur 700,- Euro nehmen, weil mit weniger als 1000,- Euro, defacto unterhalb der  Mindestsicherung, dies ist sowieso eine Schande für so ein reiches Land wie Österreich.
Ein Vater ist quasi weniger Wert, wie jeder andere Mindestsicherungsbezieher, aber  zumindest ein schon längst überfälliger und notwendiger gesellschaftspolitischer Schritt!
Ich bedanke mich jetzt schon mal vorab beim Bundeskanzler Sebastian Kurz und der ÖVP, dass sie sich auch für die Gleichberechtigung der Väter einsetzen, jahrelang wurden diese im Familienrecht bzw. in der Familienpolitik diskreditiert.
Kinder brauchen Vater und Mutter!

Admin Familie & Familienrecht, am 6-2-2019

Artikel:

Arbeiterkammer: Ohne Kündigungsschutz scheuen Väter vor Papamonat zurück 

Familienrechtsexpertin Schrittwieser fordert Kündigungsschutz. Regierung will Vorschlag der WKO zu Mutterschutz diskutieren
Wien –

Das Gute für angehende Väter ist: Selbst wenn sich ÖVP und FPÖ beim Thema Papamonat nicht einigen können, wird es künftig aller Voraussicht nach einen Rechtsanspruch auf einen Vaterschaftsurlaub nach der Geburt des Kindes geben. Diesen sieht nämlich eine EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben vor, für die es bereits eine vorläufige Einigung gibt. Allerdings, und das ist der zentrale Unterschied zur seit Jahren laufenden und nun von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) wieder befeuerten österreichischen Debatte: Während hierzulande von einem Papamonat die Rede ist, sieht die EU-Richtlinie nur einen Rechtsanspruch von zehn Tagen vor. Ganz fix ist dieser zudem auch noch nicht. Formell müssen das Europäische Parlament sowie der Rat dem Vorhaben noch zustimmen.
Unverbindliche Regelung
Aktuell gibt es in Österreich, wie berichtet, nur eine unverbindliche Regelung. Jungväter müssen die Zustimmung des Arbeitgebers einholen, damit sie einen sogenannten Familienzeitbonus von maximal 31 Tagen in Anspruch nehmen können, für den sie 700 Euro vorgezogenes Kinderbetreuungsgeld bekommen. Einen Kündigungsschutz gibt es während dieser Zeit nicht. Die Väter könnten nur an die Arbeitgeber appellieren, in die Vereinbarung zum Familienzeitbonus einen Kündigungsverzicht aufzunehmen. Dafür sei man aber eben auf den Goodwill des Chefs angewiesen, meint die Familienrechtsexpertin der Arbeiterkammer, Bianca Schrittwieser, im Gespräch mit dem STANDARD.
„Dann mache ich das besser nicht“
Die Folge: „Wenn Väter in Beratungsgesprächen über die Rechtslage aufgeklärt werden, sagen viele: Dann mache ich das besser nicht“, berichtet Schrittwieser. Für die Skepsis der Wirtschaftskammer hinsichtlich eines Rechtsanspruchs hat sie kein Verständnis. In aller Regel sei der Arbeitgeber mehrere Monate vor einer Geburt informiert. Er könne also rechtzeitig planen, um auf die vierwöchige Abwesenheit eines Mitarbeiters vorbereitet zu sein. Zudem sei der Papamonat für die Wirtschaft mit keinen Mehrkosten verbunden. Für Schrittwieser ist daher klar, dass Österreich jedenfalls über den auf EU-Ebene geplanten zehntägigen Vaterschaftsurlaub hinausgehen müsse. „Das ist ein wichtiger Schritt. Jeder, der das Thema Vereinbarkeit ernsthaft verfolgt, weiß aber, dass zehn Tage zu wenig sind. Der Papamonat ist eine gesellschaftliche Notwendigkeit, ein wichtiger Beitrag für die partnerschaftliche Teilung“, argumentiert die Expertin. Nicht verknüpfen will die Arbeiterkammer die Themen Papamonat und Mutterschutz. Die Wirtschaftskammer hatte sich für Verhandlungen über das Väterthema offen gezeigt, wenn umgekehrt eine ihrer langjährigen Forderungen umgesetzt würde.

Entlastung gefordert
Konkret geht es um die Lohn- und Gehaltsfortzahlung bei Frauen, die aus diversen Gründen schon vor dem eigentlichen Mutterschutz nicht mehr arbeiten dürfen. Das Mutterschutzgesetz sieht unter anderem Berufsverbote für Schwangere vor, die einer „Beschäftigung auf Beförderungsmitteln“ (vor allem Taxi) nachgehen, die schwer heben oder im Stehen arbeiten müssen oder die gesundheitsgefährdenden Stoffen ausgesetzt wären. Die WKO hätte gerne, dass in diesen Fällen vorzeitiges Wochengeld bezahlt wird, wodurch es zu einer Entlastung der Betriebe käme. Für die Frauen würde sich nichts ändern. Von Sozialministerin Hartinger-Klein war am Dienstag kein Kommentar zu bekommen, ob man den Arbeitgebern hier entgegenkommen könnte. Im Büro von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) hieß es, man werde den Vorschlag koalitionsintern besprechen.

Wahl verhinderte Entlastung

Im Regierungsprogramm der letzten rot-schwarzen Koalition war eine solche Entlastung der Betriebe bereits enthalten. Wegen der von Sebastian Kurz ausgelösten vorgezogenen Wahl wurde sie dann aber nicht mehr umgesetzt. Nun steht der Punkt wieder auf der Agenda, wobei die Wirtschaftskammer am Dienstag aber betonte, dass man zunächst einmal die europäischen Vorgaben, die noch im Laufe des Februars erwartet werden, abwarte. Dann könne man auch die weiteren Forderungen besprechen. Das Thema wird die Politik also noch weiter beschäftigen.

(Günther Oswald, 5.2.2019)
Weiterlesen

Wirtschaft will für Zustimmung zum Papamonat Änderung beim Mutterschutz

Hartinger-Klein verspricht Anspruch auf Papamonat und höheres Pflegegeld

#Papamonat: Zwischen Leistbarkeit und Nutzen

ÖVP in interner Diskussion um Papamonat

5. Februar 2019, 16:06 353 POSTINGS
derstandard.at/2000097555445/Papamonat-Wirtschaftskammer-will-nun-europaeische-Vorgaben-abwarten
Tags: Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindeswohl – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Vaterlose Gesellschaft

 

Mothers in Austria are gatekeepers for children

Kränkung in der Familie: „Der Kontakt versandet einfach“

Mariam Irene Tazi-Preve über Trennungsväter, die die Beziehung zu ihren Kindern verlieren, Abspaltungsmethoden und Kränkungen, die über Generationen verschleppt werden können.

profil: Sie waren Leiterin einer Studie im Auftrag des österreichischen Instituts für Familienforschung. Laut dieser Untersuchung verliert die Hälfte aller Trennungsväter den Kontakt zu ihren Kindern. Das ist eine schockierend hohe Zahl.
Tazi-Preve: Das ist ein Schätzwert. Zur Kontaktkontinuität von Vätern nach der Trennung gibt es leider kaum valides Zahlenmaterial. Rund 40 Prozent der von uns damals befragten Väter machten gar keine Angaben zu ihren Kontakten mit den Kindern. Grundsätzlich ist es so, dass Männer dazu neigen, nicht die korrekte Anzahl ihrer Kinder anzugeben.

profil: Wie kann man sich das erklären?
Tazi-Preve: Bei Männern gibt es eine Tendenz, Kinder aus früheren Beziehungen zu „vergessen“. Diese Väter spalten sich von Dingen oder Menschen, die ihnen irgendwie auf der Seele lasten, einfach ab. Außerdem assoziieren Männer ihre Kinder weit mehr als Frauen mit der Beziehung, aus der sie stammen. Und wenn sie schon lange keinen Kontakt mehr mit ihren Kindern haben, geben sie sie einfach auch nicht an. Bei Frauen ist das anders.

Dieser Artikel stammt aus profil 2/2019. Das aktuelle Heft können Sie im Handel oder als E-Paper erwerben.

profil: Welche Gründe für einen Kontaktabbruch werden von Vätern angeführt?
Tazi-Preve: Der qualitative Teil der Studie ergab unter anderem, dass die Mütter den Zugang zu den Kindern blockieren. Die Mutter ist sozusagen die Gatekeeperin. Und wenn zuvor Gewalt im Spiel war, unterbinden Mütter oft die Kontaktaufnahme. Die Väterrechte-Bewegung stellt Frauen immer gerne als jene dar, die da aus Bosheit blocken.

Das Klischee, dass Männer Beziehungskonflikte über Geld austragen und Frauen über die Kinder, hat seine Berechtigung.

profil: Aber natürlich existieren auch Mütter, die aus einem Rachegefühl heraus den Kontakt erschweren oder gar blockieren.
Tazi-Preve: Aber es ist ein kleiner Teil von Müttern, der so agiert. Das Klischee, dass Männer Beziehungskonflikte über Geld austragen und Frauen über die Kinder, hat seine Berechtigung.

profil: Es ist schwer, sich vorzustellen, dass man als Vater die Strategie der Abspaltung verfolgt. Spüren diese Väter keine Verlustschmerzen?
Tazi-Preve: Wenn manche Männer sich in einer neuen Beziehung befinden und auch „neue“ Kinder haben, schließen sie mit dem Vorangegangenen ab. Sie sind auch unsicher über ihre Wichtigkeit im Leben der Kinder.

Wenn die Mutter als Kontaktvermittlerin wegfällt, geben manche Väter schnell auf.

profil: Ist Vaterschaft noch immer ein so unsicheres Terrain?
Tazi-Preve: Wenn die Mutter als Kontaktvermittlerin wegfällt, geben manche Väter schnell auf. Und wenn die Kinder dann noch in die Pubertät kommen und widerwillig zum Vater-Wochenende gehen, kann der Kontakt auch ganz auseinanderbrechen. Diese Väter glauben nicht genug an ihre Bedeutung im Leben der Kinder. Oft passiert gar nichts Dramatisches, bevor sie verschwinden. Der Kontakt versandet einfach.

profil: Und Kinder reagieren entsprechend gekränkt, weil sie die Funkstille mit Interesselosigkeit gleichsetzen?
Tazi-Preve: Natürlich empfinden sie es so. Mütter geben im umgekehrten Fall nicht so schnell auf. Sie schauen, dass sie den Kontakt aufrechterhalten.

profil: Sollte man jedem Vater raten, sich mit Signalen im Spiel zu halten, etwa in Form von kleinen Geschenken?
Tazi-Preve: Auf jeden Fall, das ist ganz wichtig.

profil: Ihre Ausführungen klingen pessimistisch. Haben wir es nicht auch mit einer neuen Generation von Vätern zu tun?
Tazi-Preve: Natürlich hat sich das Vaterbild geändert. Aktive Vaterschaft ist sozial erwünscht – früher war das nicht so. Gleichzeitig wächst aber der Druck auf dem Arbeitsmarkt immer mehr. Väter sollen Karriere machen und in ihren Jobs rund um die Uhr verfügbar sein.

profil: Beobachten Sie, dass sich auch bei gleichberechtigten Partnerschaften nach der Geburt vieles wieder in Richtung Backlash ändert?
Tazi-Preve: Das Phänomen der Retraditionalisierung existiert tatsächlich. Der Rechtspopulismus lässt unter anderem auch den Ruf nach traditionellen Familienwerten wieder aufleben, was den Frauen noch nie Gutes gebracht hat.

Eine lebenslange romantische Beziehung mit dem sicheren Aufwachsen von Kindern kombinieren zu wollen, ist unsinnig.

profil: In Ihrem Buch „Vom Versagen der Kleinfamilie“ beschreiben sie dieses Modell als überholt und nicht überlebensfähig.
Tazi-Preve: Kurz gesagt ist es so, dass es nicht funktioniert, weil es nicht funktionieren kann. Eine lebenslange romantische Beziehung mit dem sicheren Aufwachsen von Kindern kombinieren zu wollen, ist unsinnig. Und wenn die Beziehung zerbricht, hängt alles nur mehr an der Mutter. Und wenn die Mutter-Kind-Beziehung scheitert, fällt die Schuld wieder auf sie. Daher sage ich: Kinder müssen von vielen Menschen großgezogen werden. Und das Aufziehen von Kindern und eine normalerweise zeitlich begrenzte Liebesbeziehung haben nicht notwendigerweise miteinander zu tun. Da gibt es einige alternative Modelle, an denen man sich orientieren könnte, zum Beispiel die sogenannte „Besuchsehe“ bei den Mosuo in Südchina. Der Partner bleibt dort nur über Nacht, und Ehen haben nicht dieselben rechtlichen und ökonomischen Konsequenzen wie in unseren Breitengraden.

profil: Kontaktabbruch innerhalb von Familien scheint nicht nur zwischen Kindern und Vätern weit verbreitet zu sein. Warum ist das so?
Tazi-Preve: Alle leiden an Traumatisierungen, die aus der Herkunftsfamilie stammen, oder an den Verhältnissen in den Gründungsfamilien. Gleichzeitig wurden damals keine Konfliktlösungsstrategien erlernt. Generationen sind gekränkt, weil ihre Mütter oder Väter zu viel, zu wenig oder das Falsche getan haben. Die meisten liegen sprichwörtlich mitsamt der Mutter auf der Therapeutencouch, und zwar deswegen, weil sie zumeist die Einzige war, die wirklich greifbar war. Es muss endlich aufhören, dass dieses Problem über Generationen weiter verschleppt wird.

Zur Person Mariam Irene Tazi-Preve , 57
ist eine österreichische Sozial-und Politikwissenschafterin. Derzeit arbeitet sie an der University of Central Florida, zuvor lehrte sie an der University of New Orleans. Tazi- Preve blickt außerdem auf eine langjährige Forschungsarbeit an verschiedenen wissenschaftlichen Institutionen in Wien zurück, wo sie heuer auch wieder an einer „Neudefinition von Feminismus“ arbeiten wird. Die gebürtige Tirolerin und Mutter eines Sohnes erregte 2017 mit ihrem Buch „Vom Versagen der Kleinfamilie. Kapitalismus, Liebe und der Staat“ Aufsehen; die mehrfache Buchautorin war auch Leiterin der Studie „Väter im Abseits“ im Auftrag des österreichischen Instituts für Familienforschung. Tazi-Preves thematisches Hauptgebiet liegt in der Erforschung von Familie, Patriarchat, Feminismus und Partnerschaft.

Von Angelika Hager ( 9. 1. 2019 ), 4 Kommentare
https://www.profil.at/shortlist/gesellschaft/kraenkung-familie-kontakt-abbruch-10578059?fbclid=IwAR0o8jiBQSKkJp-32vp4vPK-QiITBl2SuewEjSC7D9onDvnE_LWNQ-cyo3I
Tags: PAS Eltern-Kind-Entfremdung Kindes-Entfremdung PA parental alienation – Eltern Entfremdung Scheidung – Trennung

Doku – Späte Väter

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Der demografische Wandel und ein verändertes Wertebild der Gesellschaft machen es möglich: Aktuell hat bereits rund jedes 20. Neugeborene in Deutschland einen Vater, der älter ist als 50. Wie wirkt sich solch eine späte Vaterschaft auf den Nachwuchs aus?

© Leif Karpe Liebe kennt keine Altersgrenze: Klaus Huhle mit Ehefrau Ulrike Kofler.
Liebe kennt keine Altersgrenze: Klaus Huhle mit Ehefrau Ulrike Kofler.

Eine späte Vaterschaft kann durchaus viele Vorteile für die Kinder mitbringen: Ältere Väter sind im Gegensatz zu sehr jungen Vätern sozial meist gefestigter und verfügen über mehr Zeit. Oft werden dadaurch alte Rollenmuster auf den Kopf gestellt: Jetzt kümmert sich die junge Mutter weiter um die Karriere, während der Vater sich mit reduziertem beruflichen Einsatz voll dem Nachwuchs widmet.

So wie bei Klaus Huhle, 62, und seiner Frau Ulrike Kofler, 44, in Wien. Zusammen mit ihrem 11jährigen Sohn Valentin wohnen sie in einem alternativen Wohnprojekt mit 40 Parteien – in einer Art sehr großen Familie. Dort lebt man enger und einander zugewandter, offene Türen überall definieren „Privatsphäre“ neu. Vor zwei Jahren hat das Paar noch ein heute 4jähriges Pflegekind zu sich genommen – zusätzliche Verantwortung und Arbeit für Vater Klaus. Grundsätzliche Erziehungsfragen sind zwar Gemeinschaftssache, doch da er im Job kürzer tritt, trägt er die Hauptlast der Mehrarbeit daheim.

Der 65jährige Stefan „Daus“ Börner und seine Frau Melanie Maasen, 47, haben zwei gemeinsame Töchter, Lotte, 7, und Flora, 12 Jahre alt. Sie arbeiten gemeinsam als Restauratoren für alte Holzmöbel und Leuchter in der eigenen Werkstatt in einer Kleinstadt südlich von Hamburg.

Thomas Eglinski betreibt als Geschäftsführer das Deutsche Fußball-Internat in Bad Aibling. Der 57jährige hat mit seiner 17 Jahre jüngeren Frau Christine zwei kleine Söhne, mit denen er seine Liebe zum Fußball ausleben kann. Durch seinen 33jährigen Sohn aus einer ersten Beziehung wird er demnächst auch Großvater.

Noch kann Vater Stefan Börner beim Tennis mit Tochter Flora gut mithalten. © Leif Karpe Noch kann Vater Stefan Börner beim Tennis mit Tochter Flora gut mithalten.
Beim Kartenspiel UNO ist die ganze Familie in ihrem Element! © Leif Karpe Beim Kartenspiel UNO ist die ganze Familie in ihrem Element!
Bei aller Sympathie für das späte Erwachen der väterlichen Verantwortung für die Kindererziehung stellen sich aber auch kritische Fragen: Wie fühlt sich ein Kind, wenn der Vater so alt wie der Opa der Freunde ist? Welche Folgen hat die vermutlich verkürzte gemeinsame Lebenszeit? Und warum entscheiden sich Frauen für den deutlich älteren Mann als Vater ihres Kindes, obwohl auch sie erhebliche Risiken tragen? Was, wenn der Partner zum Pflegefall wird oder im Todesfall die junge Mutter alleine mit dem halbwüchsigen Kind zurückbleibt?
Antworten auf diese Fragen geben nicht nur die Protagonisten aus der Praxis, sondern auch Soziologinnen aus Forschung und Theorie:

Die Ethnologin Mag. Dr. Eva-Maria Schmidt vom Österreichischen Institut für Familienforschung an der Universität Wien forscht und publiziert zu den Themen elterliche Aufteilung von unbezahlter und bezahlter Arbeit, Vaterschaft, Männlichkeit und elterliche Erziehungs-Praktiken

Für Dr. Claudia Zerle-Elsäßer,. Dipl. Soz. am Deutschen Jugendinstitut in München, ist die Bindung zwischen Vater und Kind essentiell wichtig: „Es geht um Interesse, Engagement und Zeit, die man für das Kind aufbringt. Und das ist unabhängig vom Alter“.

Späte Väter Link zum Video

http://www.3sat.de/page/?source=/dokumentationen/198532/index.html

Geplante Kindesentführungen ohne Rückführung in Japan

Obwohl Japan das Haager Kindesentführung-Übereinkommen von 1980 unterschrieben hat, wird das internationale Gesetz von der Justiz in Japan völlig ignoriert, es ist kein einziger Fall der Rückführung bisher bekannt.

Artikel:

Fälle von Kindesentführungen nach Japan
Wenig Mitleid für verlassene Väter?

Kein Weg zurück: Viele japanische Kinder sehen nach einer Scheidung ihre Väter nie wieder. Dabei ist Japan vor vier Jahren einem Haager Abkommen beigetreten, das ein Umgangsrecht garantiert.(Foto: Yuriko Nakao/Bloomberg)
  • Nach Angaben des japanischen Außenministeriums sind derzeit 99 Fälle internationaler Kindsentführungen nach Japan anhängig, sechs davon aus Deutschland.
  • Häufig setzen sich die Frauen nach Japan ab und verweigern den Vätern Kontakt zum gemeinsamen Nachwuchs.
  • Trotz rechtlicher Verpflichtung Japans ist bis jetzt kein Fall einer erfolgreichen Rückführung bekannt.
Von Christoph Neidhart, Nagoya

Klaus Schmidt trägt eine pralle rote Tasche in den Gerichtssaal, Geschenke für seine viereinhalbjährige Tochter, die er an diesem Morgen im Büro seines Anwalts nach langer Zeit wieder hätte treffen sollen. Doch das Kind habe sich geweigert, das Gebäude zu betreten, sagte seine japanische Exfrau in der Vernehmung. Jetzt liegt die Tasche neben der Mappe von Schmidts Anwalts, der ihm helfen soll, die Verbindung zur Tochter wiederherzustellen. Der 35-Jährige ist überzeugt, seine Exfrau sabotiere jeden Kontaktversuch. Damit verstößt sie gegen das Urteil des japanischen Scheidungsrichters, der ihm das Recht auf Besuche und Skype-Verbindungen zugesprochen hat. Der Deutsche hat seine Exfrau wegen Missachtung der Scheidungsverfügung verklagt.

Wie Schmidt, der Name ist geändert, kämpfen zahlreiche ausländische Väter in Japan um Kontakt zu ihren Kindern oder um deren Rückführung in ihr Heimatland. Viele Mütter brechen den Kontakt einfach ab. Der japanische Staat wäre verpflichtet, seit er die „Haager Übereinkunft über internationale Kindsentführungen“ unterzeichnet hat, „widerrechtlich entführte oder zurückgehaltene Kinder“ in ihre Länder zurückzuschicken oder wie im Falle Schmidts den Vätern „Umgangsrecht“ zu garantieren. Maßgeblich ist das Scheidungsurteil oder die Verfügung eines Jugendamts. Tokio erkennt diese Verpflichtung an, setzt sie jedoch nicht um.

Wer kümmert sich um die Kinder?

Was geschieht mit den Kindern, wenn uns etwas passiert? Wo werden sie aufwachsen? Als Eltern mag man sich das gar nicht vorstellen. Und gibt möglicherweise die Chance aus der Hand, für den Fall der Fälle sinnvoll vorzusorgen. Von Eva Dignös mehr …

Japan ist der Haager Übereinkunft von 1980 vor vier Jahren beigetreten. Zuvor hatten Gerichte stets zugunsten des japanischen Elternteils entschieden. Neuere Urteile zeigen einen Wandel. Im März verfügte das Oberste Gericht, eine Mutter, die bis zur Trennung mit ihrem Mann in den USA gelebt hatte, halte ihren Sohn illegal in Japan fest. Der Elfjährige müsse zum Vater zurück, dem das Sorgerecht übertragen worden war. Der Vollzug des Urteils scheiterte jedoch am physischen Widerstand der Mutter. Bisher ist kein Fall einer erfolgreichen Rückführung publik geworden.

Im Saal des Bezirksgerichts Nagoya wird über eine Liste geplatzter Begegnungen verhandelt. Die Antworten der Mutter wirken einstudiert. Die Zeitschrift Facta enthüllte 2012 eine Drei-Punkte-Strategie, mit der Scheidungsanwälte möglichst viel aus den Vätern herauspressen. Erstens sollten die Mütter ihre Kinder dem Vater sofort entziehen. Zweitens dem Vater häusliche Gewalt vorwerfen. Da dies in Japan kein Strafbestand sei, könne die Frau durchaus lügen. Drittens sollten die Mütter sicherstellen, dass die Kinder keinen Kontakt zum Vater hätten. In internationalen Scheidungen ermunterten die Anwälte, so Facta, ihre Klientinnen dazu, ihre Kinder nach Japan zu holen.

In ihrer Vernehmung wiederholt Schmidts Exfrau mehrmals, das Kind wolle keinen Kontakt zu Schmidt. Es fürchte sich. Bei der einen Begegnung, zu der die Großeltern die Tochter gebracht hatten, war das jedoch nicht der Fall und das Kind nannte Schmidt „Papa“. Die Anwälte der Mutter führen die Zeitverschiebung an, die einen Skype-Kontakt erschwere, und halten dem Vater vor, er habe einen deutschen Journalisten in den Fall eingeweiht.

Schmidt spricht Japanisch, seine Frau Deutsch. Sie hatte schon vor der Ehe in Europa gearbeitet – und wollte bleiben. Doch nach der Geburt verfiel sie in Depressionen. „Sie hat sich komplett verändert und von mir und Europa entfremdet“, so Schmidt. Das Paar einigte sich, Mutter und Kind sollten sich zwei Monate bei ihren Eltern in Japan erholen. Als Schmidt sie in Frankfurt abholte, kam die Frau allein. „Ich war völlig perplex. Sie hat dann ihre Sachen gepackt und ist ein paar Tage später zurückgeflogen.“ Seither wohnt sie bei ihren Eltern. „Aus Kontinuitätsgründen“ überließ der Richter ihr das Sorgerecht.

Viele Kinder sehen ihre Väter nach einer Scheidung nie mehr

Nach Angaben des japanischen Außenministeriums sind derzeit 99 Fälle internationaler Kindsentführungen nach Japan anhängig, sechs aus Deutschland, zwei aus der Schweiz, für die eine Rückführung verlangt wird. Etwa hundert Väter fordern Umgang mit ihren Kindern. Viele Kinder sehen ihre Väter nach einer Scheidung nie mehr. Die Gesellschaft hat wenig Mitgefühl für verlassene Väter und kaum das Bewusstsein, ein Kind brauche beide Eltern. Wenn der Kontakt abbricht, zahlen die Väter die Alimente nicht mehr. Viele Mütter akzeptieren das als Preis dafür, dass sie den Mann losgeworden sind.

„Die Fälle sind immer wieder ähnlich“, sagt Björn Echternach, der die Website japanchildabduction.org unterhält und selber um seine Söhne Karl und Johann kämpft, von denen er seit anderthalb Jahren kein Lebenszeichen hat. Seine japanische Frau, eine Übersetzerin, war „mit den Kindern überfordert“, wie er glaubt. Teilweise in Deutschland aufgewachsen, wollte sie eigentlich nicht mehr nach Japan. Nach der Trennung blieb sie mit den heute vier und fünf Jahre alten Buben vorerst in Berlin. Echternach sah die beiden regelmäßig, wegen der Gewaltvorwürfe seiner Frau teilweise in Gegenwart von Psychologen. Dann verschwand seine Frau unangekündigt nach Japan, wo sie seither bei ihren Eltern lebt. Das japanische Sozialamt habe Mediationsbemühungen „wegen fehlender Kooperationsbereitschaft“ der Frau abgebrochen, so Echternach. Die Staatsanwaltschaft Brandenburg und die deutsche Botschaft in Tokio bemühen sich um seine Söhne, die gemäß Rückführungsbefehl bis zum 1. November nach Deutschland hätten kommen müssen.

Echternach leidet, er kämpft verbittert. Sein Japan-Bild ist düster, und wie er glaubt, auch die Zukunft seiner Söhne, wenn es ihm nicht gelingen sollte, sie zurückzuholen. Sicher werden Karl und Johann ohne den Kontakt zum Vater die deutsche Sprache verlieren. Damit entgleiten sie dem Vater zwangsläufig, da er nicht Japanisch kann.

Nach zweieinhalbstündigem Feilschen um Gründe, warum Begegnungen platzten, schließen die Richter die Anhörung. Das Urteil wird den Parteien zugestellt. Klaus Schmidt nimmt seine rote Tasche mit den Geschenken, die nach der Verhandlung noch deplatzierter wirkt als zuvor.

Welche Rolle die Väter haben

Mutter und Vater sind beide unverzichtbar für die Erziehung eines Kindes, sagt der Kinderpsychologe Wassilios E. Fthenakis, aber sie setzen unterschiedliche Schwerpunkte. Ein Gespräch über Vaterschaftskonzepte, unterschiedliche Rollenaufteilung und Vorbilder. Interview von Eva Dignös mehr…

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日本がハーグ子の奪取条約、1980年に署名したが、日本の裁判所の国際法を完全に無視され、以前から知られているリサイクルの一つのケースはありません。- family law austria germany binational married couples , Country Translation Language – english – ПЕРЕВЕСТИ на Английский – Italia – lingua italiana – France français , education – parenting , family , family law , court , violence feminine women , equality equality , HCA – Hague Child abduction Convention , youth office items , Justice , Justice victims , children , child trafficking , child abduction ,Child welfare , child , abuse with abuse , bullying , Judge alimony , lawyers , Ministry of Foreign Affairs , Berlin , District Court Nagoya , Björn Echternach , Child Recovery , German , parents , parent , alienation , education , Europe , Facta , Frankfurt , birth , society ,Hague Convention , domestic violence , Japan , japan child abduction , japanchildabduction.org , Japanese , Japanese government , Johann Echternach , youth office , Karl Echternach , child abduction , Klaus Schmidt , man , mediation , mother , Supreme court , Papa , psychologists , repatriation , judges ,Divorce , Switzerland , son , custody , prosecutor Brandenburg , Tokyo , separation , USA , father , fatherhood , fathers , negotiation , abandoned fathers , role models – Although Japan, the Hague Child Abduction Convention, signed in 1980, the international law of the judicial system in Japan is completely ignored, there is not a single case of recycling previously known.

+++ Manche Väter können in Österreich NICHT VATER WERDEN +++

Diskriminierung von Väter, Politik und Gleichberechtigung hat VERSAGT!

Artikel:

Familienrecht

Ein Vater will auch Papa werden

Dr. Maria In der Maur-Koenne © Bild: NEWS

Zu Ostern hat mir meine verheiratete Freundin gesagt, dass sie schwanger ist und nur ich als Vater in Frage komme. Eigentlich freue ich mich, obwohl ich natürlich nicht ganz sicher bin, der Vater zu sein: Meine Freundin ist ja, wie gesagt, noch verheiratet. Wenn sich nach einem DNA-Test herausstellt, dass das Kind sicher von mir ist, will ich die Vaterschaft aber schon anerkennen. Ist das überhaupt möglich, solange meine Freundin noch verheiratet ist?
F. K., Burgenland

Lieber Herr K.,
ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt eines Kindes verheiratet, so gilt automatisch der Ehemann der Mutter als rechtlicher Vater des Neugeborenen. Dies gilt im Übrigen auch für Kinder, die innerhalb von 300 Tagen nach Scheidung der Ehe der Mutter geboren werden. Eines Vaterschaftsanerkenntnisses bedarf es in einem solchen Fall nicht. Wenn der Ehemann allerdings Zweifel an seiner Vaterschaft hat, steht ihm das Recht zu, die Feststellung der Nichtabstammung zu beantragen.

Antragsberechtigt ist auch das betroffene Kind. Ist das Kind minderjährig, wird es dabei von seiner Mutter vertreten. Für das minderjährige Kind hat, so wie in Ihrem Fall, die Mutter in seinem Namen diesen Feststellungsantrag zu stellen. Einer pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung bedarf diese Antragstellung nicht.

Das Gericht hat dann nach erfolgtem DNA-Test auszusprechen, dass das Kind nicht vom Ehemann der Mutter, sondern von Ihnen abstammt.

Sie als biologischer Vater haben aber kein Antragsrecht, Ihre Vaterschaft zum Kind Ihrer Freundin anerkennen zu lassen. Dies wird mit dem Wohl des Kindes begründet. Das Feststellungsinteresse des möglichen biologischen Vaters, also Ihres, soll nicht unter Missachtung von bestehenden Sozialstrukturen -das Kind wird ja in eine Familie mit (zumindest noch) verheirateten Eltern hineingeboren – durchsetzbar sein.

Dies gilt von Anfang an, auch wenn sich noch keine familiären Beziehungen bilden konnten. Dagegen bestehen auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken, da mit diesem Ausschluss des biologischen Vaters der Schutz der sozialen Familie bezweckt wird.

Nachdem Ihre Vaterschaft nach der Geburt durch DNA-Test festgestellt ist, kann daher die Mutter als Vertreterin Ihres gemeinsamen Kindes einen Antrag auf Feststellung Ihrer Vaterschaft bei Gericht stellen. Das Gericht wird dann aufgrund dieses Antrags und des DNA-Nachweises Ihre Vaterschaft feststellen, wodurch die Vaterschaft des Ehemannes beseitigt wird und der „Vätertausch“ vollzogen wird. Erst durch die gerichtliche Feststellung Ihrer Vaterschaft sind Sie dann auch der rechtliche Vater mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten.

von Dr. Maria In der Maur-Koenne

https://www.news.at/a/familienrecht-vater-papa-10151942
Tags: Vaterschaft – Gleichstellung – Gleichberechtigung

 

Bundesrat gegen Vaterschaftsurlaub – Schweiz

1.Video Facebook

2. Artikel: Initiative
Bundesrat findet Vaterschaftsurlaub zu teuer

Aktion für Vaterschaftsurlaub: Für den Bundesrat keine gute Lösung.

Der Bundesrat spielt den Ball in Sachen Vaterschaftsurlaub den Kantonen zu. Die Initianten der initiative zeigen sich empört.

Einen vierwöchigen Vaterschaftsurlaub erachtet der Bundesrat nach wie vor als zu teuer. Stattdessen hat er nun Alternativen präsentiert, welche vor allem die Kantone und Gemeinen in die Pflicht nehmen. Die Initianten zeigen sich empört.

In seiner am Freitag veröffentlichten Botschaft zum Volksbegehren «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie» (Vaterschaftsurlaubsinitiative) schreibt die Regierung, dass sie das Anliegen zwar anerkenne, die Verantwortung aber primär bei den Sozialpartnern, Kantonen und Gemeinden liege.
Finanzielles Argument zuoberst

Für den Bundesrat habe stattdessen der Ausbau eines bedarfsgerechten familienergänzenden Kinderbetreuungsangebots Priorität. Diese Angebote seien nicht nur unmittelbar nach der Geburt, sondern auch im Vorschul- und Schulalter des Kindes für die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit von entscheidender Bedeutung.

Zudem weisen diese Massnahmen ein günstigeres Kosten-Nutzen-Verhältnis auf. Das finanzielle Argument führt der Bundesrat denn auch zuoberst an gegen die Initiative.

Der Vaterschaftsurlaub würde nach Berechnungen des Bundes rund 420 Millionen Franken pro Jahr kosten. «Dies würde die Wirtschaft mit zusätzlichen Abgaben belasten und die Unternehmen vor grosse organisatorische Herausforderungen stellen», heisst es in der Botschaft des Bundesrats.
Harte Kritik der Initianten

Der Verein «Vaterschaftsurlaub jetzt!» zeigt sich mit der Botschaft nicht zufrieden: «Heute hat der Bundesrat mit seiner Botschaft zur Vaterschaftsurlaubs-Initiative bekräftigt, dass er Vätern nicht mehr als einen Tag zugestehen will, wenn sie ein Kind bekommen», so der Verein. Er könne diesen «ewig gestrigen Entscheid des Bundesrates in keiner Art und Weise nachvollziehen».

Die Zeiten seien längst vorbei, in denen Väter bei der Familienarbeit auf die Ersatzbank gehörten, so der Verein weiter. Die Initianten der Volksinitiative sind nach eigener Aussage überzeugt, dass die Bevölkerung «diesem wichtigen familienpolitischen Anliegen bei einer Volksabstimmung zum Durchbruch verhelfen wird».

«Präsent zu sein beim wichtigsten Ereignis im Leben eines Mannes – der Geburt des eigenen Kindes – wird in einem der reichsten Länder der Welt als zu teuer erachtet und als Luxus dargestellt, den sich die Wirtschaft nicht leisten könne», so die Initianten. «Das ist ein Armutszeugnis
Verlängerung des Impulsprogramms

Der Bund fördert die Schaffung von Betreuungsplätzen im Rahmen des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Einen Antrag der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N), das Impulsprogramm um weitere vier Jahre zu verlängern und dafür finanzielle Mittel in Höhe von 130 Millionen Franken vorzusehen, lehnt der Bundesrat ab.

In seiner Stellungnahme erinnerte er daran, dass die primäre Zuständigkeit im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung bei den Kantonen und Gemeinden liegt. Diese sollten ihren Handlungsspielraum ausschöpfen und eigenständig für den Aufbau eines bedarfsgerechten Angebots sorgen. Das Geschäft wird in der Sommersession im #Nationalrat behandelt.
Bedürfnisse berufstätiger Eltern

Der Bund kann hingegen Kantone und Gemeinden unterstützen, welche die Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung senken. Zudem kann er kantonale, regionale und kommunale Projekte fördern, mit denen Betreuungsangebote besser auf die Bedürfnisse berufstätiger Eltern abgestützt werden.

Für diese zwei neuen Finanzhilfen stellt der Bund 100 Millionen Franken bereit. Die neuen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen treten am 1. Juli in Kraft.

Bei der direkten Bundessteuer sollen Eltern künftig die nachgewiesenen Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung bis maximal 25’000 Franken pro Kind und Jahr vom Einkommen abziehen können. Heute liegt der Maximalbetrag bei 10’100 Franken. Der Bundesrat hat vor einem Monat eine entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Verwaltungsangestellte haben Vaterschaftsurlaub

Heute hat der Vater bei der Geburt eines Kindes in der Regel Anspruch auf bis zu zwei bezahlte Urlaubstage. Unternehmen können zudem grosszügigere Regelungen vorsehen. Der Urlaub kann folglich von Unternehmen zu Unternehmen und von Mitarbeiter zu Mitarbeiter variieren.

Mitarbeiter der Bundesverwaltung haben seit Juli 2013 Anspruch auf zehn Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub. Die meisten kantonalen Verwaltungen sowie die kommunalen Verwaltungen der Kantonshauptorte und grössten Städte gewähren einen fünf- oder zehntägigen bezahlten Vaterschaftsurlaub.

Die Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie» ist im Juni eingereicht worden. Urheber sind die Organisationen Travail.Suisse, männer.ch, Alliance F und Pro Familia Schweiz.

(sda/gku), 1-6-2018
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Bonding für Väter wichtig – Einige Mütter haben Probleme ihre Macht abzugeben

Nicolas Zogg auf der Bäckeranlage, wo am 1. Juni ein grosses Picknick unter Vätern stattfand. watson

«Einige Mütter haben Probleme damit, ihre familiäre Macht abzugeben»

Nicolas Zogg von Männer.ch spricht mit watson anlässlich des Vätertages über die Rolle des Mannes in der Familie, Frauen, die nicht ins Militär wollen und Schwulenhass unter Rekruten.

«Papa rennt!» Unter diesem Motto waren Väter in den vergangenen Tagen in vielen Schweizer Städten präsenter denn je. Anlass war der Endspurt für die Unterschriftensammlung der Vaterschaftsurlaubs-Initiative.

Auch für Nicolas Zogg ist der Daddy-Urlaub eine Herzenssache. Seit Frühjahr ist Zogg das neue Gesicht von Männer.ch, der Dachorganisation für Väter- und Männeranliegen. Aber auch als Vater zweier Kinder setzt er sich mit der Rolle des Mannes und Vaters in der Schweiz auseinander – und sieht Handlungsbedarf. watson hat Zogg zum Interview auf der Zürcher Bäckeranlage getroffen.

Nicolas Zogg ist das neue Gesicht von Männer.ch und zweifacher Vater. watson

Feiern Sie als Vater zweier Kinder den Vätertag?
Nicolas Zogg: Ich feiere den Vätertag, indem ich mit meinen beiden Kindern über Pfingsten in den Bergen Zelten gehe. Es soll nicht einfach ein Gschänkli-Tag sein wie der Muttertag. Der Vätertag soll zeigen, wie wichtig Väter sind, und wie unterschiedlich all die Väter ihr Vatersein leben. Er soll Väter motivieren, sich mehr Zeit für ihre Kinder zu nehmen.

Sie haben einen Sohn und eine Tochter. Haben Sie die beiden unterschiedlich erzogen?
Ich habe versucht, bei beiden auf die Person einzugehen und das Geschlecht nicht zu stark zu berücksichtigen. Ich habe versucht, die Geschlechterrollen aufzuweichen, gerade im Konfliktverhalten: Den Jungen habe ich darin bestärkt, einen Konflikt im Gespräch zu lösen und kooperativ zu sein.

«Ich meine damit, dass meine Tochter eine Prinzessin sein darf, wenn das ihrem Wesen entspricht und ich sie nicht aus Prinzip zum Haudegen drille.»

Nicolas Zogg Männer.ch

Beim Mädchen ist das etwas anders: Ich ermutige sie, sich gegen Jungs auch körperlich zu wehren. Wenn sie gehänselt wird, soll sie nicht das liebe, zarte Mädchen sein, das alles mit sich machen lässt. Bei geschlechterneutraler Erziehung muss man aufpassen, dass das Individuum nicht zu kurz kommt. Ich meine damit, dass meine Tochter eine Prinzessin sein darf, wenn das ihrem Wesen entspricht und ich sie nicht aus Prinzip zum Haudegen drille.

Mittels Volksinitiative wollen sie in der Schweiz einen Vaterschaftsurlaub einführen. Ist die Präsenz des Vaters direkt nach der Geburt so wichtig? Die Grundbedürfnisse des Kindes sind über die Mutter gedeckt. Wäre der Vater nicht vor allem später – also während der Erziehung – notwendig?
Die Geburt wird hauptsächlich durch die Mutter geleistet, das weiss ich aus eigener Erfahrung als Hebamme (lacht). Nein, im Ernst: Es geht vor allem ums Bonding, also um die Eltern-Kind-Bindung, die gleich nach der Geburt entsteht. Viele Studien belegen, dass diese erste Phase für die Beziehung zwischen Vater und Kind entscheidend ist. Auch Väter schütten beim Bonding Hormone aus, welche die Vater-Baby-Bindung stärken.

Auf der anderen Seite geht es um das Familienmodell: Denn Rollenverteilung und die Organisation des Alltags geschehen am Anfang. Nach einem Jahr ist eine Familie eingespielt. Dann wird es enorm schwierig, ein neues Modell einzuführen, in dem der Vater eine grössere Rolle spielen kann. Am einfachsten und nachhaltigsten ist es, wenn der Vater von Anfang an eingebunden wird. Hierfür spielt es dann eine Rolle, wie gut das Bonding am Anfang gelungen ist.

Und wenn das Bonding gelungen ist?
Wenn der Vater eine gleichwertige Bezugsperson ist, dann fällt es der Familie leichter, die Verantwortung für das Kind zu teilen. Frauen haben mit dem Stillen die Möglichkeit, das Kind zu nähren. Soll Gleichberechtigung gelingen, ist es wichtig, dass der Kompetenzvorsprung der Frauen, was die Erziehung und Beziehung angeht, nicht zu gross wird. Denn anderenfalls wird es für den Vater ziemlich frustrierend, wenn er beispielsweise nicht in der Lage ist, sein Kind zu beruhigen.

«Viele Frauen fühlen sich in ihrer Mutterrolle sehr wohl. Sie meinen, alleine zu wissen, was gut für ihr Kind ist, wie es erzogen werden soll, was es essen darf.»

Nicolas Zogg, Männer.ch

Wer würde am stärksten von einer guten Vater-Kind-Beziehung profitieren?
Im Endeffekt alle. Kinder brauchen vielfältige, verlässliche Bezugspersonen. Wenn man alte Männer fragt, was sie am meisten bereuen, hört man immer wieder, nicht genug Zeit für die Familie gehabt zu haben. Die Mutter profitiert, indem sie Freiheit dazugewinnt: Sie kann ihr Kind abgeben und zum Beispiel wieder arbeiten gehen. Aber einige Mütter haben Probleme damit, ihre familiäre Macht abzugeben.

Was meinen Sie damit?
Viele Frauen fühlen sich in ihrer Mutterrolle sehr wohl. Sie meinen, alleine zu wissen, was gut für ihr Kind ist, wie es erzogen werden soll, was es essen darf. Dem Partner komplett gleichberechtigt Macht über Alltags- und Erziehungsentscheidungen abzugeben, fällt ihnen schwer. Doch genau dies ist die Konsequenz, wenn Gleichberechtigung gefordert wird.

Gerade nach dem Womens March entbrannte eine Diskussion darüber, dass Männer zu viel Raum in der Gleichberechtigungs-Debatte einnehmen und den Diskurs nutzen, um auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen.
Ich verstehe, dass diese Frauen Angst haben, wieder übergangen oder bevormundet zu werden. Wer aber Männeranliegen aus dem Diskurs ausklammert, denkt zu wenig weit. Man muss zwischen Männern unterscheiden, welche die Forderungen und Folgen der Gleichberechtigung ablehnen und solchen, die sich mit der Thematik ernsthaft auseinandersetzen und dabei verunsichert sind.

Diesen Männern muss Raum geboten werden, damit sich Männer mit ihren Geschlechterbildern auseinandersetzen können, sodass die Männer-Emanzipation voran kommt. Gleichberechtigung schliesst gleiche Pflichten für alle ein – für Männer und für Frauen.

«Wenn Männern weiterhin die starke Rolle zugewiesen wird, wenn sie weiter lernen, wie man Gewalt ausübt, tötet und die schwachen Frauen beschützt, werden alte alte Rollenmuster weiter festgefahren.»

Nicolas Zogg, Männer.ch

Sollen Frauen im Umkehrschluss ins Militär gehen?
Sicherheit ist eine viel zu wichtige Aufgabe, als dass sie nur den Männern überlassen werden darf. In welcher Form aber diese Sicherheit gewährleistet wird, ist eine andere Frage.

Zum anderen ist es auch ein symbolischer Akt: Wenn Männern weiterhin die starke Rolle zugewiesen wird, wenn sie weiter lernen, wie man Gewalt ausübt, tötet und die schwachen Frauen beschützt, dann werden alte alte Rollenmuster weiter festgefahren. Für mich sind unterschiedliche Dienstformen denkbar – doch solange der Militärdienst besteht, sollten auch Frauen hinmüssen.

«Im Militär ist Schwulenhass weit verbreitet. Wörter wie ‹Schwuchtel›, ‹Schwester› oder ‹Pussy› gehören zum Militäralltag.»

Nicolas Zogg, Männer.ch

Gerade das Militär machte wieder Schlagzeilen, weil Rekruten scharf gemacht wurden, indem sie sich vorstellen sollten, auf ihre Freundinnen zu schiessen. Das ist doch ungemein frauenverachtend.
Das ist so. Und das ist nur die Spitze des Eisbergs. Man muss beachten, welchem Zwang und Kampfdrill Männer im Militär ausgesetzt sind – häufig gegen ihren Willen. Das geht nicht spurlos an ihnen vorbei.

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Zweitens richtet sich die Aggression und Abwertung gegen alles Schwache und Weibliche – auch bei Männern. Im Militär ist Schwulenhass weit verbreitet. Wörter wie ‹Schwuchtel›, ‹Schwester› oder ‹Pussy› gehören zum Militäralltag. Das ist ein riesiges Problem, weil damit sehr beschränkte Männlichkeitsbilder verstärkt werden. Auch deswegen würde es Sinn machen, wenn Frauen ins Militär gingen: Untersuchungen zeigen, dass bei einem gewissen Frauenanteil innerhalb der Armee sexistisches Verhalten verschwindet.

Schon auf Schulhöfen hört man ursexistische Äusserungen von Jugendlichen, die noch nicht einmal im Stimmbruch sind. Ist das nicht bezeichnend?
Leider ist das Verhalten von Jugendlichen ein überspitztes Verhalten von Erwachsenen. Insofern sind unsere Teenager ein Spiegel für vorherrschenden Sexismus im grossen Ganzen. Natürlich muss das in der Schule thematisiert werden, doch das Problem darf nicht auf Teenager abgeschoben werden: Auch Erwachsene müssen sensibilisiert werden. Männer müssen eine Mitverantwortung für ihre Kollegen, Freunde und Mitmänner übernehmen.

Wie sieht diese Mitverantwortung konkret aus?
Das Stichwort ist Zivilcourage. Männer müssen den Mund aufmachen, wenn ihre Kollegen sich despektierlich über Frauen oder auch Homosexuelle äussern. Mann muss zum Spielverderber werden, der in einer ‹Altherrenrunde› den Jungs erklärt, dass die Witze über den Po der Bedienung daneben sind.

Viele Männer fühlen sich pauschal verurteilt, wenn man sie auf ihre Mitverantwortung anspricht.
Ja. Denn sie sind ja nicht ‹so›, sie machen keine dummen Sprüche über Frauen, sie meinen, Frauen zu respektieren. Und in den meisten Fällen ist das auch wahr. Das muss auch mal gesagt sein: Die meisten Männer verhalten sich anständig. Dennoch tragen sie Mitverantwortung, wenn sie als Männer mit Privilegien keine Position beziehen, wenn ein schlechter gestelltes Gesellschaftsmitglied angegriffen wird.

Als Vater finde ich es wichtig, mich mit meinem Sohn über diese Themen zu unterhalten und mit ihm über Grenzen zu sprechen – gerade auch hinsichtlich Sexualität. Viele Grenzen werden erst durchs eigene Ausprobieren und Erfahren erkannt. Damit Kinder mit einem über ihre Erfahrungen sprechen und sich anvertrauen, ist eine gute Beziehung zu seinen Kindern wichtig. Gerade der Vater ist für den Sohn in solchen Belangen wichtig. Als Rollenvorbild aber auch nur als gleichgeschlechtliche Bezugsperson.

 

05.06.17, 03:46
http://www.watson.ch/Schweiz/Interview/821331718-%C2%ABEinige-M%C3%BCtter-haben-Probleme-damit–ihre-famili%C3%A4re-Macht-abzugeben%C2%BB

Verfassungsgerichtshof bestätigt Antragslegitimation des biologischen Vaters auf Kontaktrecht

Gastbeitrag:

Verfassungsgerichtshof klärt Antragslegitimation des biologischen Vaters auf Kontaktrecht

Britta Schönhart-Loinig ©Schönhart

Wien. In seinem Erkenntnis vom 13.12.2016 G 494/2015 stellt der Verfassungsgerichtshof klar, dass nach § 188 Abs 2 ABGB auch der biologische Vater berechtigt ist, ein Kontaktrecht zu seinem leiblichen Kind zu beantragen. Die Wiener Anwältin und Familienrechtsspezialistin Britta Schönhart-Loinig schildert in ihrem Gastbeitrag die Konsequenzen.

Vor Jahren hatte der biologische Vater eines Kindes, dessen Mutter verheiratet war oder einen anderen Mann als Vater angegeben hatte, weder die rechtliche Möglichkeit seine Vaterschaft festzustellen oder gerichtlich ein Kontaktrecht zu seinem Kind zu erwirken.

Einen Antrag auf Feststellung, dass ein Kind nicht vom Ehemann, sondern von einem anderen Mann abstammt, kann nur das Kind selbst gegen den Ehemann oder vom Ehemann selbst gegen das Kind gestellt werden. Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch sieht keine Antragslegitimation für den biologischen Vater vor.

Für jene Männer, die zwar wussten, der biologische Vater eines Kindes zu sein, gab es keine Möglichkeit gegen den Willen der verheirateten Mutter, eine Beziehung oder Kontakt zu dem Kind aufzubauen. Der Gesetzgeber berief sich dabei auf den Schutz der sozialen Familie zum Wohle des Kindes.

Diese Problematik änderte sich zu Gunsten der biologischen Väter durch das Urteil des EGMR Anayo gegen Deutschland vom 21.12.2010 (Beschwerde-Nr. 20578/07).

Nach zwei Jahren Zwillinge

Ein Nigerianer lebte zwei Jahre lang mit der deutschen Mutter zusammen, die dann Zwillinge gebar. Die Mutter war jedoch verheiratet und gab den Ehemann als Vater an. Die deutschen Gerichte weigerten sich, dem biologischen Vater ein Kontaktrecht zu seinen Kindern einzuräumen.

Der EGMR sah eine Verletzung von Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention, wenn nicht geprüft werden kann, ob ein Kontakt zwischen dem Kind und dem leiblichen Vater dem Kindeswohl entspricht.

Der EGMR stellte klar, dass unter bestimmten Voraussetzungen bereits ein beabsichtigtes Familienleben, also der Wunsch, ein Familienleben aufzubauen, von Art 8 EMRK geschützt sein kann. Daraus ergibt sich, dass auch ein Mann, der bislang noch keinen Kontakt zu seinem Kind haben konnte, in einem besonderen persönlichen oder familiären Verhältnis zu seinem Kind stehen kann. So hat der EGMR weiteres ausgeführt, dass dem biologischen Vater die Möglichkeit gegeben sein muss, ein Kontaktrecht zum Kind gerichtlich zu beantragen.

Sofern ein Kontakt zwischen dem Kind und dem biologischen Vater dem Kindeswohl entspricht, ist dieses auch einzuräumen.

Österreich reagiert

Aufgrund dieses Urteiles des EGMR sah der Gesetzgeber im KindRÄG 2013 mit der Einführung des § 188 Abs 2 ABGB vor, dass auch Dritte, die in einem besonderen persönlichen oder familiären Verhältnis zum Kind stehen, antragslegitimiert sind.

Damit hat der Gesetzgeber das Ziel verfolgt, der Stellung des leiblichen Vaters im Kontaktrechtsverfahren durch die Einräumung eines Kontaktrechtes Rechnung zu tragen.

Sohin kann ein biologischer Vater, der nicht zugleich auch der rechtliche Vater ist, ein Kontaktrecht zu seinem Kind beantragen.

Dabei hat der VfGH deutlich gemacht, dass auch jener biologische Vater, dessen Vaterschaft noch gar nicht feststeht, antragslegimitiert ist. Die Geltendmachung des Kontaktrechts hängt nicht von einer bereits festgestellten Vaterschaft ab. Ansonsten entstünde eine Situation, die der EGMR jedenfalls als konventionswidrig eingestuft hat, da ja für einen biologischen Vater keine Möglichkeit besteht ein Abstammungsverfahren einzuleiten.

Im Kontaktrechtsverfahren selbst ist zunächst zu klären, ob der Kontakt zum leiblichen Vater dem Kindeswohl entspricht und in einem weiteren Schritt, ob der behauptete auch tatsächliche der biologische Vater ist.

Damit wird klargestellt, dass die bloße Vermutung einer Vaterschaft einem Mann bereits ein Antragsrecht einräumt; es sollte aber auch sichergestellt werden, dass keinem biologisch-fremden Mann, der in keinerlei sonstigen Verhältnis zum Kind steht, ein Kontaktrecht eingeräumt wird.

Diese Vaterschaftsfeststellung im Rahmen des Kontaktrechtsverfahren unterscheidet sich von der förmlichen Vaterschaftsfeststellung aber dadurch, dass diese keine „erga-omnes“ Wirkung hat und nichts an der Stellung des rechtlichen Vaters ändert.

Der mutmaßliche leibliche Vater hat jedoch weiterhin – ohne Mitwirkung des Kindes oder der Mutter – keine Möglichkeit seine Vaterschaft auch rechtlich feststellen zu lassen.

So hat sich grundsätzlich erneut der österreichische Gesetzgeber und die österreichische Judikatur an der Judikatur des EGMR orientiert.

Viele offene Fragen

In der Praxis können in der Umsetzung diese Bestimmungen allerdings Probleme auftreten:

  • Wie kann ein Kontakt des biologischen Vaters dem Kindeswohl entsprechen, wenn ihm bislang der Kontakt zum Kind verwehrt wurde? In diesem Falle, würde sein Antrag unter Berufung auf den Schutz der sozialen Familie abgewiesen werden und gibt es auch keine weitere Möglichkeit seine Vaterschaft festzustellen.
  • Was, wenn es keine soziale Bindung zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind gibt? Wie lässt sich in diesem Fall, der Eingriff in die Rechte des biologischen Vaters rechtfertigen?
  • Wie ist ein Antrag zu behandeln, wenn sich im Kontaktrechtsverfahren herausstellen sollte, dass das Kontaktrecht zwar dem Kindeswohl entspricht, aber der antragstellende Mann nicht der leibliche Vater ist? Es müsste dann der Antrag zurückgewiesen werden. Wie ist in diesem Fall in weiterer Folge das „Kindeswohl“ zu behandeln.

Es zeigt sich also, dass die Umsetzung des Antragsrechtes der biologischen Väter in der Praxis durchaus spannenden Rechtsfragen mit sich bringen wird. Eine anhand von Verfahren entwickelte Judikatur, wird dann die nun offenen Fragen hoffentlich ausreichend klären können.

Autorin Mag. Britta Schönhart-Loinig ist Rechtsanwältin und Spezialstin für Familienrecht in Wien.
Link: Kanzlei Schönhart

13. Mrz 2017 Recht

https://extrajournal.net/2017/03/13/gastbeitrag-verfassungsgerichtshof-klaert-antragslegitimation-des-biologischen-vaters-auf-kontaktrecht/
Tags: Besuchsrecht – Besuchskontakt – biologischer Vater – VfGH – Rechtsprechung

Hoffnungen der Väter sind berechtigt

«Die Hoffnungen der Väter sind berechtigt»

Bundesrichter Nicolas von Werdt weiss, wie die alternierende Obhut von Kindern bei getrennten Eltern klappen soll.

«Der Wunsch des Kindes muss berücksichtigt werden», sagt Bundesrichter Nicolas von Werdt. Foto: Franziska Rothenbühler

«Der Wunsch des Kindes muss berücksichtigt werden», sagt Bundesrichter Nicolas von Werdt. Foto: Franziska Rothenbühler

Seit Anfang 2017 gilt das neue Unterhaltsrecht. Damit wird eine Alimentenpflicht auch für ledige Betreuungspersonen eingeführt (Betreuungsunterhalt) sowie die alternierende Obhut, die geteilte Kinderbetreuung bei getrennt lebenden Eltern. Die Gerichte müssen diese prüfen, wenn ein Elternteil oder das Kind dies verlangt. Das Parlament betonte damit das Recht des Kindes auf eine Beziehung zu Vater und Mutter.

Einen Anspruch auf alternierende Obhut gebe es aber nicht, schrieben die Zürcher Gerichte in ihrem Leitfaden zum neuen Unterhaltsrecht.

Anders äussert sich nun Nicolas von Werdt, Präsident der zuständigen Abteilung am Bundesgericht. Seiner Ansicht nach muss die alternierende Obhut ermöglicht werden, wenn sie gewünscht wird und die vom Bundesgericht definierten Kriterien erfüllt sind.

Die Zürcher Gerichte haben einen Leitfaden für das neue Unterhaltsrecht verfasst. Was halten Sie davon?
Es ist gut, dass sich die Gerichte vor Inkrafttreten eines Gesetzes Gedanken machen, nach welchem Muster die Fälle behandelt werden sollen. Es muss aber jeder Fall einzeln geprüft werden. Problematisch wäre es, wenn sich ein Gericht im Urteil auf den Leitfaden berufen würde. Es geht ja darin vor allem um technische Details wie die Berechnung des Betreuungsunterhalts.

Manche Juristen kritisieren das neue Unterhaltsrecht als zu offen formuliert. Wie sehen Sie das?
Als Richter hätte ich mir präzisere Vorgaben gewünscht. Es gibt jährlich 16’000 Scheidungen, viele davon mit Kindern. Rund 500 Fälle landen am Bundesgericht, das sind vergleichsweise wenig. Und zwar deshalb, weil sich die Parteien an der klaren Rechtsprechung orientieren können. Die Gesellschaft hat insgesamt ein Interesse an klaren Regeln, weil nicht jeder Disput vor Gericht ausgetragen werden soll. Nur die hochstrittigen Fälle kommen ans Bundesgericht. Wir fällen die Leiturteile anhand von ausserordentlichen Konstellationen. Deshalb wird es nun eine Weile dauern, bis wieder Klarheit herrscht.

Die Zürcher Gerichte wollen gemäss dem Leitfaden jedenfalls bei getrennten Ehegatten an der 10/16-Regel festhalten. Der Bundesrat will, dass diese Regel überdacht wird. Was sagen Sie?
Die 10/16-Regel besagt, dass der bisher hauptbetreuende Ehegatte erst dann eine Erwerbstätigkeit aufnehmen muss, wenn das jüngste Kind 10-jährig ist; zunächst teilzeitlich und ab dem 16. Altersjahr voll. Diese Regel wurde im Interesse desjenigen Ehegatten entwickelt, der auf eine Erwerbstätigkeit verzichtet hat, um die Kinder persönlich zu betreuen. Es ging um den Schutz des Vertrauens, das ein Ehegatte auf die Fortsetzung der während des Zusammenlebens gemeinsam vereinbarten Arbeitsteilung haben soll; Gedanken an das Kindeswohl standen nicht im Vordergrund. Ich stelle fest, dass das Bundesgericht in den letzten Jahren keinen Entscheid aufgehoben hat nur, weil von dieser Regel abgewichen wurde. Die Gesellschaft hat sich entwickelt. Meine persönliche Prognose ist, dass diese Regel fallen wird.

Der Bundesrat verlangt dies quasi in seiner Botschaft. Wie stark sind die Gerichte daran gebunden?
Ich nehme die Botschaft ernst. Wir haben am Bundesgericht die Aufgabe, neue Grundsätze zu prüfen, die sich für eine Regel eignen. Etwa die deutsche, wonach die persönliche Betreuung nur in den ersten drei Lebensjahren des Kindes im Vordergrund steht, nachher die Kita. Die schweizerische Sozialhilfekonferenz hat diese Grenze per Anfang 2017 sogar auf ein Jahr heruntergesetzt. Wenn das Kind einjährig ist, gilt eine Erwerbsarbeit grundsätzlich wieder als zumutbar. Es ist nun an der Rechtsprechung, ein neues Modell zu entwickeln.

Wird mit dem neuen Gesetz die Berufstätigkeit beider Elternteile gefördert?
Dies darf keine primäre Rolle spielen, die Maxime ist das Kindeswohl. Das Unterhaltsrecht besagt aber, dass die persönliche Betreuung gegenüber der Fremdbetreuung nicht vorzuziehen sei. Damit fördert das Gesetz im weiteren Sinn die Berufstätigkeit der Frauen. Die Mütter sollen demnach arbeiten, wenn sie können. Das ist aber ein Widerspruch zum Betreuungsunterhalt, der gleichzeitig eingeführt worden ist. Denn wenn die Mutter arbeitet und für ihren eigenen Unterhalt aufkommt, hat sie keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Dann müssen nur die Kosten für das Kind und dessen Fremdbetreuung aufgeteilt werden. Zentral wird deshalb die Frage sein, wann es der hauptbetreuenden Person unter dem Aspekt des Kindeswohls zuzumuten ist, dass sie wieder arbeiten geht, und ob es quasi ein Wahlrecht gibt, ob sie das Kind selber betreuen will oder nicht. Die Gerichte müssen definieren, ob es dieses Wahlrecht gibt, und wenn ja, bis zu welchem Alter des Kindes.

«Der Wunsch des Kindes muss mitberücksichtigt werden.»

Den Begriff «Kindeswohl» hört man oft. Wissen die Gerichte, was dem Wohl des Kindes dient?
Es gibt Extremsituationen, in denen man es klar sagen kann. Etwa, wenn Gewalt im Spiel ist. Oder bei einem behinderten Kind, das eine gute persönliche Betreuung braucht. Aber sonst ist es schwierig. Kinderpsychologische Studien besagen Sachen, die Sie nicht gern hören würden. Etwa, dass bei Kindern mit Migrationshintergrund Fremdbetreuung von Vorteil ist. Weil sie dann integriert werden und nicht in ihrer Kultur haften bleiben. Oder dass man Kinder von weniger intelligenten Eltern besser von Dritten betreuen lässt als von den eigenen Eltern. Solche Kriterien werden höchstens in Extremsituationen in unsere Rechtsprechung fliessen.

Die Väter machen sich Hoffnungen, weil die alternierende Obhut neu gefördert werden soll. Wie berechtigt sind diese Hoffnungen?
Sie sind sehr berechtigt. Das Bundesgericht hat im letzten Herbst in zwei Leiturteilen die Kriterien dargelegt, anhand deren gemessen werden soll, ob die alternierende Obhut angezeigt ist: Erziehungsfähigkeit, geografische Distanz, bei kleinen Kindern die Möglichkeit der persönlichen Betreuung, Kooperationsfähigkeit und der Wille des Kindes.

Wird das Kind befragt?
Ja, das haben wir im Leiturteil so festgelegt. Der Wunsch des Kindes muss mitberücksichtigt werden. Man muss aber prüfen, ob dieser Wunsch echt ist oder beeinflusst. Denn jedes Kind in einer Trennungssituation ist in einem Interessenkonflikt. Es hat vermutlich beide Eltern gleich gern und will keinen enttäuschen. Der Wille des Kindes kann nur mittels Befragung durch eine Fachperson eruiert werden. Das neue Familienrecht wird vermehrt dazu führen, dass man den Kindeswillen abklärt.

Ein heikler Punkt ist wohl die Kooperationsfähigkeit. Wenn sich ein Elternteil querstellt, kann er die alternierende Obhut verhindern?
Der Umstand, dass sich ein Elternteil gegen eine geteilte Obhut wehrt, reicht nicht aus, um auf die Anordnung der geteilten Obhut zu verzichten. Sonst hätten wir ein Vetorecht, das wollen wir nicht. Doch wenn sich Eltern grundsätzlich und in anderen Kinderbelangen systematisch bekämpfen, ist die alternierende Obhut unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls fragwürdig.

Wenn ein Elternteil die alternierende Obhut nicht will, muss er also Obstruktion betreiben?
Das würde man merken, und solches Verhalten würde nicht geschützt. Wenn sich ein Elternteil nicht dem Kindeswohl entsprechend verhält, ist seine Erziehungsfähigkeit infrage gestellt. Diese wiederum ist Voraussetzung für die Zuteilung auch der alleinigen Obhut.

Wurde die Erziehungsfähigkeit schon einmal abgesprochen wegen Nichtkooperation?
Ja. Aber es braucht viel dafür. Wir hatten einen Fall, bei dem eine Frau verwarnt wurde, weil sie ihr Kind vom Vater abzuschotten versuchte. Die Bindungstoleranz, also die Bereitschaft eines Elternteils, die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil zu fördern, ist Bestandteil der Erziehungsfähigkeit.

Bei der Frage, wer die Kinder wie häufig sehen darf, ist Stabilität oft ein wichtiger Faktor. Da haben doch die Väter schon verloren – es gibt ja keinen Vaterschaftsurlaub.
Der Mutterschaftsurlaub allein begründet noch keine stabilen Verhältnisse. Die Frage ist, wie die Rechtsprechung mit Fällen umgehen soll, in denen die Väter während der Beziehung die Kinder nicht betreut haben, dies jedoch nach der Trennung tun wollen. In diesen Fällen kommt es darauf an, was die Beweggründe des Vaters waren. Warum hat er davor keine Betreuungsarbeit geleistet, warum will er jetzt? Wenn er beispielsweise voll erwerbstätig war, damit es der Familie finanziell gut geht, obwohl er die Kinder vielleicht gern mitbetreut hätte, dann fällt mit der Trennung seine Hauptmotivation für die Erwerbstätigkeit weg: die Familie. So scheint es legitim, wenn er sein Erwerbspensum reduziert und dafür sorgen will, weiterhin Kontakt zu den Kindern zu haben. Anders sähe es aus, wenn seine Erwerbstätigkeit ausschliesslich karrieristisch motiviert war oder wenn der Vater nur deshalb selber betreuen will, um weniger Unterhalt bezahlen zu müssen.

«Weil wir keine Studie als die richtige anschauen können, müssen wir jeden Einzelfall beurteilen.»

Das Gesetz besagt lediglich, dass die alternierende Obhut auf Wunsch geprüft wird. Laut den Voten im Parlament soll sie aber gefördert werden. Müssen die Gerichte die Materialien berücksichtigen?
Sie müssen sie berücksichtigen. Doch bei der alternierenden Obhut sollten sie nun auf unsere Rechtsprechung abstellen. Das Bundesgericht hat deutlich gesagt, worauf es ankommt.

Muss die alternierende Obhut auf Wunsch verordnet werden, wenn die Kriterien erfüllt sind? Oder können die Gerichte auch sagen: Es läuft doch ganz gut so, also lassen wir das Kind bei der Mutter?
Meine Prognose ist, dass man die alternierende Obhut ermöglichen muss, wenn sie gewünscht wird und die Voraussetzungen gegeben sind. Die Stabilität ist dabei lediglich ein Hilfskriterium.

Kann die alternierende Obhut in strittigen Fällen deeskalierend wirken?
Es gibt Studien, die das sagen. Doch weil wir keine Studie als die richtige anschauen können, müssen wir jeden Einzelfall beurteilen. Wo es keine Geldsorgen gibt, funktioniert die alternierende Obhut grundsätzlich besser. Manche sagen, mit höherem Bildungsniveau funktioniere sie besser und dauerhafter. Zu verstehen, dass man den Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil fördern muss, braucht eine minimale Intelligenz.

Fehlt den Eltern diese Intelligenz?
Sie ist nicht selbstverständlich, wenn ich unsere Fälle anschaue. Es gibt Personen, die man als intelligent einstufen würde, die aber kein Verständnis dafür haben, dass der Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil wichtig ist. Sie haben ein gestörtes Verhältnis zum Ex-Partner, von dem sie sehr enttäuscht sind, und können das nicht vom Kindeswohl abstrahieren. Wenn die alternierende Obhut wegen fehlender Kooperation nicht möglich ist und einer der beiden Elternteile diese Bindungstoleranz nicht hat, ist es denkbar, dass derjenige die alleinige Obhut bekommt, der den Kontakt zum anderen Elternteil fördert.

Wie wichtig ist es für das Kind, bei Vater und Mutter richtig zu wohnen, sie nicht nur zu besuchen?
Grundsätzlich ist es im Interesse des Kindes – unter der Voraussetzung, dass beide sich Zeit nehmen, sich um das Kind kümmern, sich um eine Beziehung bemühen. Wenn jemand das Kind vor den Fernseher setzt und Bier trinken geht, ist das wohl nicht die Idee.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 13.03.2017, 21:03 Uhr
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Die-Hoffnungen-der-Vaeter-sind-berechtigt/story/24428591
Tags: Familienrecht – Schweiz  – Kindeswohl – Doppelresidenz – Wechselmodell