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Sehr schade. Versandelt jetzt die Justiz in Österreich?
Wird eine Straftäterin in Österreich jetzt neue Justizministerin?
Wo ist die political correctness?
Ein ehemaliger Vizekanzler Strache, welcher von der Regierung ausgeschlossen wurde, weil gegen ihm ermittelt wird. In vielen Punkten wurde die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sogar schon eingestellt.
Und eine in 1.Instanz , wegen „übler Nachrede“ nicht rechtskräftig verurteilte Grüne Politikerin Alma Zadic, welche selbst als Rechtsanwältin nicht einmal 10 Jahre oder 20 Jahre Berufserfahrung hat, soll den obersten Posten in der Justiz, als Justizministerin bekommen und langjährige Beamte im Justizministerium leiten u. eventuelle Weisungen geben?
Bis jetzt war ein Justizminister ein Vorbild für einen Rechtsstaat in der Republik Österreich und sollte als Vorbild auch keinerlei Verurteilungen aufweisen.
M.E., egal ob rechtskräftig oder nicht rechtskräftig, dies verlangt die political correctness.
Wie passen die beiden Ereignisse von einer zukünftigen grünen Justizministerin Alma Zadic und dem ehem. Vizekanzler Heinz Christian Strache zusammen?
Wird hier mit zweierlei Mass gemessen in der Republik Österreich?
Das Bild der Justiz eine Straftäterin Alma Zadic, wenn auch nur in 1.Instanz nicht rechtskräftig verurteilt, als Justizministerin heute durch den Bundespräsidenten anzugeloben, macht ein sehr schlechtes Bild für den Rechtsstaat in Österreich!
Admin, am 6-1-2020
siehe auch
Wegen Verurteilung FPÖ will Alma Zadic als Justizministerin verhindern
Der Bundespräsident Alexander Van der Bellen messe mit zweierlei Maß, bei FPÖ-Politiker Kickl habe Van der Bellen eine Angelobung ausgeschlossen…
In Italien verbünden sich Rechtspopulisten mit ultrakonservativen Kirchenkreisen, um Europa zu verändern. Durch die Europawahl kann diese Allianz mit ihren Themen immer weiter in die Mitte der Gesellschaft vordringen.
1.) Bootcamps und mehrere Tage bis Wochen Sozialarbeit, sollte hier ein MUSS sein, sonst lernen diese „nichtsnutzigen Terror-Schüler“ nie Respekt am älteren Menschen!!! Sebastian Kurz ÖVP und seine Ministerinnen sollten für diese „gehirngewaschenen #Migranten-Schülern“ zurecht weißen, bevor sie zu kriminellen oder Terroristen, #Amoktäter werden, #Gewalttäter sind sie ja jetzt schon!!!
2.) Heinz-Christian StracheFPÖ u. die Regierung sollte überlegen
eventuell ein #Führerscheinverbot für mindestens 5 Jahre und späteren psychologischen Tests, ob solche gewalttätigen #Terrorschüler überhaupt für den öffentlichen Verkehr geeignet sind, oder ob solche Leute– zu #Amokfahrten neigen, da sie sich in der normalen österreichischen Gesellschaft nicht einordnen können?
3.) #Ethikunterricht sollte bereits in der Volkschule Pflicht sein!
😨 Admin Familie & Familienrecht, am 11-5-2019
siehe auch Video:
HTL Lehrer in Wien spuckt Schüler an, dieser stößt in gegen die Tafel . . .
–> https://wp.me/p4RGV9-3hv
Tags: Problemschüler -Terror Schüler – Amokfahrer – Gewalt – leaks family law austria – Terroristen- Erziehung – Kindererziehung – Gesetze Österreich – Terrorprävention – Mobbing – Justiz – psychische Gewalt – Entfremdung – Radikalisierung – Gehirnwäsche
Der Regierungssprecher Gernot Blümel von der „Österreichischen Volkspartei“ hat vor einiger Zeit dem österreichischen Volk versprochen hat: „Es wird bei der neuen Karfreitagsregelung niemand etwas verlieren“ Diese Aussage stellte sich als eine Lüge heraus, weil sievon der Regierung nicht eigehalten wurde!
Kurze Zeit später wurde den den Evangelisten u. Altkatholiken der Feiertag gestrichen, und das Versprechen von der ÖVP – FPÖ Regierung, insbeondere des RegierungssprecherGernot Blümel (ÖVP) stellte sich als unwahres Versprechen heraus.
Admin Familie & Familienrecht, am Karfreitag 19.April 2019
Erstmals war der Karfreitag kein offizieller Feiertag für evangelische und altkatholische Gläubige mehr. Hunderte protestierten in der Innenstadt. Der Theologe Paul Zulehner räumt einer Klage der Kirchen gute Chancen ein.
Im Anschluss an den Vormittagsgottesdienst versammelten sich Vertreter aus 30 evangelischen und altkatholischen Pfarrgemeinden vor der Lutherischen und Reformierten Stadtkirche in der Dorotheergasse. Sie wollen ihren gestrichenen Karfreitag-Feiertag zurück. Die Regelung sei ein grober Eingriff in die Religionsfreiheit, hieß es. Als Zeichen des Protests hatten viele eine Kreuz aus Heftpflastern an die Kleidung geklebt.
Ohne Karfreitag keine Auferstehung – APA/Neubauer
Ohne Karfreitag kein Ostern – APA/Neubauer
Kritik an der Bundesregierung
In Ansprachen erinnerten Vertreter der Kirchen an die Bedeutung des Karfreitags und übten Kritik an der Bundesregierung. „Die diskriminierende Haltung, die diese Regierung gegenüber Minderheiten in unserer Gesellschaft zeigt, macht es dringend notwendig, ein Zeichen zu setzen“, sagte Superintendentialkuratorin Petra Mandl.
Protest gegen Feiertag-Streichung – ORF/Werner Trinker
Die Abschaffung des Feiertags und die Aussage von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), wonach 96 Prozent der Bevölkerung davon nicht betroffen seien, womit er die evangelische Kirche als „quasi vernachlässigbare Minderheit“ dargestellt habe, habe für Empörung in der Gemeinschaft gesorgt, bekräftigte Mandl.
Ein Kreuz aus Heftpflastern als Zeichen des Protests – ORF/Werner Trinker
Die Abschaffung des Feiertags und die Aussage von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), wonach 96 Prozent der Bevölkerung davon nicht betroffen seien, womit er die evangelische Kirche als „quasi vernachlässigbare Minderheit“ dargestellt habe, habe für Empörung in der Gemeinschaft gesorgt, bekräftigte Mandl.
Protest gegen Feiertag-Streichung
Mit Transparenten und Gesang protestierten in Wien Gläubige gegen die Streichung des Karfreitags als Feiertag.
Klage soll bis Mitte Mai eingebracht werden
Die neue Regelung erwecke den Eindruck, dass Religion und Glaube ins Private abgedrängt werden sollen, kritisierte der Wiener Superintendent der evangelischen Kirche, Matthias Geist, im Gespräch mit der APA. „Jede Minderheit sollte doch das Recht in einer offenen Gesellschaft zugestanden bekommen, dass wir unseren Glauben auch öffentlich leben und einen Feiertag in Anspruch nehmen können.“
Er appellierte an die Bundesregierung, die Regelung zu überdenken: „Meine Erwartung ist, dass der Karfreitag doch ein Feiertag für alle Österreicherinnen und Österreicher wird“, sagte Geist. Die evangelische Kirche hat bereits angekündigt, bis Mitte Mai eine Verfassungsklage auszuarbeiten.
„1.Mai nur Feiertag, wenn alle Arbeiter im Urlaub?“
Einer solchen Klage räumte der Theologe, Priester und Religionssoziologe Paul Zulehner im „Wien heute“-Gespräch gute Chancen ein: „Ich glaube schon. Wenn man diese Balance hält, zwischen dem individuellen Recht der einzelnen Person ‚Ich kann eine Religion frei ausüben‘ und einer Gemeinschaft, die ein Recht hat, sich gemeinschaftlich auch zu äußern in dieser Kultur, das muss abgewogen werden. Ich denke, das ist bisher in der Diskussion noch nicht passiert.“
Theologe Zulehner im Gespräch
Theologe, Priester und Religionssoziologe Paul Zulehner spricht über die Karfreitagsregelung.
Was bisher in keiner Stellungnahme eines Politiker zum Vorschein gekommen sei, was der Verfassungsgerichtshof im Fall einer Klage aber hoffentlich auch würdigen wird, sei, so Zulehner, dass Religionsfreiheit auch ein Recht der Gemeinschaften ist, also der katholischen Kirche als Ganzes. Wir gehen ja auch nicht her und feiern den Staatsfeiertag wenn sich alle frei nehmen oder wir machen den 1. Mai, wenn sich alle von der Arbeiterbewegung da einen Urlaubstag nehmen.“ Zulehner sieht ein Vorrecht der Gemeinschaft „vor allen Fragen, ob die einzelnen da auch richtig mitmachen“.
Schönborn will Karfreitag-Debatte sinnvoll nützen
Der römisch-katholische Kardinal Christoph Schönborn hat am Karfreitag appelliert, die Karfreitag-Debatte sinnvoll zu nützen. „Wenn die heftige Debatte um den Karfreitag auch ein Gutes hat, dann wohl dies, dass sie hoffentlich dazu beiträgt, über den tieferen Sinn des Karfreitags wieder stärker nachzudenken“, sagte Schönborn in einem Audiobeitrag auf der Website der katholischen Kirche in Österreich.
Aktionen auch in Bundesländern
Auch in anderen Bundesländern kam es am Karfreitag zu Protestaktionen: Die evangelischen Pfarrgemeinden in Bludenz, Feldkirch, Dornbirn und Bregenz etwa ließen um 15.00 Uhr die Kirchenglocken zu einem Mahnläuten erklingen. Die evangelische Pfarrgemeinde in Bregenz schaltete am Donnerstag sogar eine Todesanzeige in den „Vorarlberger Nachrichten“. „Wir gedenken des Todes von Jesus von Nazareth“, heißt es darin – mehr dazu in Evangelisches Mahnläuten am Karfreitag
Auch im Burgenland waren Solidaritäts- und Protestkundgebungen angekündigt. Bischof Michael Bünker bekräftigte seine Ablehnung der neuen Regelung – mehr dazu in Karfreitag: Protest und Solidarität. Auch in der Steiermark feierten viele Gläubige auf dem Grazer Färberplatz bei einer öffentlichen Veranstaltung – mehr dazu in Gläubige feierten auch ohne Feiertag.
Karfreitag nach Klage kein Feiertag mehr
Die neue Regelung zum Karfreitag ist heuer zum ersten Mal zur Anwendung gekommen. Die Regierung hat ja in Folge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) den freien Karfreitag für evangelische Christen, Methodisten und Altkatholiken gestrichen. Eingeführt wurde im Gegenzug ein „persönlicher Feiertag“. Der bedeutet, dass sich alle Arbeitnehmer einmal pro Jahr einen Urlaubstag auch gegen den Willen des Dienstgebers, allerdings aus ihrem eigenen Kontingent, nehmen können.
„Die Rechte der Väter und Mütter müssen gestärkt werden!
Es kann nicht sein, dass man sich mit einem Katalog der Samenspender, die Kinder aussucht und bestellt.
Jedes Kind braucht einen Vater und eine Mutter!“
😉
Feministen und radikale Frauen in Italien protestieren gegen die Familienpolitik der rechtspopulistischen Regierung. Sie fürchten, dass Frauenrechte um mehr als 70 Jahre zurückgedreht werden und eigentlich überkommene Geschlechterverhältnisse wieder aufleben.
Karfreitag Feiertag – “Raffke-Mentalität“ ÖVP u. FPÖ
Zitat:
Die “Raffke-Mentalität“ der ÖVP u. FPÖ
„Streichen des Karfreitag “ der ReGIERung!
Das raffen der Politiker in der Wirtschaft, zuerst der 12h Tag für das arbeitende Volk und jetzt „Streichen des Karfreitag “ als gesetzlicher Feiertag für Alle, zeigt die rücksichtslose GIER bestimmter Amtsträger in Österreich.
“Die Welt hat genug für jedermanns Bedürfnisse, aber nicht für jedermanns Gier.“ – Mahatma Gandhi
Auch die SPD hat sich in den letzten Jahren gegen Doppelresidenz, als Regelfall, mehrfach ausgesprochen.
Diese weltfremden Parteien fördern lediglich die Eineltern-Familie und Entfremdung des zweiten Elternteils, welche sehr oft nur Kindesunterhalt zahlen soll, ohne jegliche Gegenleistung oder gleichberechtigten Umgang. Defacto führt diese Eltern-Kind-Entfremdung beim entfremdeten Elternteil sehr oft zum Suizid.
Im Grunde genommen, sind solche Diskussionen völlig sinnlos, Kinder brauchen Vater und Mutter auch nach Trennung oder Scheidung!
Im Okt. 2015 wurde im Europarat EINSTIMMIG die Resolution 2079 beschlossen, welche die Doppelresidenz (Wechselmodell) als REGELFALL vorsieht. Einzige Ausnahme sind nachgewiesene häusliche Gewalt.
Auch die Justiz, der BGH, hat bereits 2017 rechtskräftig entschieden, dass die Betreuung im Wechselmodell von Trennungskinder auch gegen den Willen des Ex-Partner erfolgen kann – Im Vordergrund steht nur das Wohle des Kindes.
Wozu braucht man dann eigentlich solche Funktionen in der europäischen Union, wie der Europarat, wenn die Entscheidungen dann von der Regierung in Deutschland ignoriert wird?
Admin Familie & Familienrecht Österreich Deutschland, am 13-2-2019
1. Artikel:
Expertenanhörung Verbände gegen Wechselmodell bei Scheidungskindern
Über die Betreuung gemeinsamer Kinder wird nach einer Scheidung oft gestritten. (picture alliance/dpa/Sebastian Kahnert)
Mehrere Verbände haben sich dagegen ausgesprochen, das sogenannte Wechselmodell zum Regelfall für Scheidungskinder zu machen.
Anlass ist eine Expertenanhörung heute im Bundestag. Das Wechselmodell sieht vor, dass Kinder nach der Trennung abwechselnd zu gleichen Teilen bei beiden Elternteilen leben. Die FDP hatte sich dafür ausgesprochen, dies zum gesetzlichen Regelfall zu machen. Alle anderen Parteien sind dagegen.
Auch der Verband alleinerziehender Väter und Mütter lehnt den Vorschlag ab. Wenn der Gesetzgeber das Wechselmodell als Regelfall vorgebe, verhindere er damit die jeweils beste Lösung für das Kindeswohl im individuellen Einzelfall, erklärte der Verband. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen erklärte, die Dominanz eines Modells könne es aus Kinderperspektive nicht geben. Auch der Deutsche Juristinnenbund und Die Diakonie positionierten sich gegen eine Festschreibung des Modells als Regelfall.
Anders äußerte sich der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht. Der Vorstoß sei ein Impuls für ein notwendiges Update des Familienrechts. Dadurch werde die Bedeutung beider Elternteile für die Identitätsfindung der Kinder hervorgehoben.
Winkelmeier-Becker/Müller: Wechselmodell nicht gesetzlich verordnen, sondern im Alltag stärken
Berlin (ots) – Gesetzliches Leitbild würde individuelle Lebenswirklichkeit der Familien ignorieren. Maßstab muss das Kindeswohl bleibenZu der am heutigen Mittwoch stattfindenden öffentlichen Anhörung zum familienrechtlichen Wechselmodell im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das Familienrecht, Axel Müller:
Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Das Wechselmodell ist eine gute Lösung, wenn Eltern das gemeinsam tragen. Wenn sie sich nicht einig sind, führt eine Anordnung durch das Gericht oft zu Streit, der dann erst recht auf dem Rücken des Kindes ausgetragen wird.
Entscheidender Maßstab muss das Kindeswohl bleiben. Das darf auch mit Blick auf Interessen miteinander streitender Elternteile nicht in den Hintergrund geraten. Die Einführung eines gesetzlichen Leitbilds oder gar eines Regelmodells wäre erkennbar der falsche Weg.“
Axel Müller: „Die quantitative Komponente, die dem Wechselmodell zugrunde gelegt ist, darf nicht außer Acht gelassen werden, sie darf aber auch nicht in den Mittelpunkt gerückt werden, denn im Mittelpunkt steht ausschließlich das Kindeswohl. Dem kann durch das Residenzmodell genauso gut entsprochen werden. Die stets geforderte Absprachefähigkeit der Eltern kann nicht gesetzlich verordnet werden.
Angesichts der bereits heute gelebten Praxis haben wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen, den Wunsch vieler Elternteile, auch nach ihrer Trennung intensiv in die Erziehungsverantwortung für ihre Kinder eingebunden zu bleiben, bei Regelungen zu Umgang und Unterhalt stärker zu berücksichtigen.“
Der Papamonat muss natürlich einen Kündigungsschutz haben und nicht nur einen Rechtsanspruch, das ist ja logisch, sonst wäre das Ganze ja eine Augenauswischerei!
Die Mutter hat ja nach der Karenzzeit auch einen Kündigungsschutz, genauso muss es auch beim Vater sein, welcher sich einen Papamonat genommen hat. Das Argument kleine Betriebe haben keinen Ersatz geht völlig ins Leere, was ist mit Mütter die in Karenz gehen, da geht es ja auch mit Ersatz, meist sogar für 1-2 Jahre und diese Mütter können auch nicht gekündigt werden, weil sie anschließend einen Kündigungschutz haben! Es werden sich vermutlich eh sehr wenige Väter diesen Papamonat mit nur 700,- Euro nehmen, weil mit weniger als 1000,- Euro, defacto unterhalb der Mindestsicherung, dies ist sowieso eine Schande für so ein reiches Land wie Österreich. Ein Vater ist quasi weniger Wert, wie jeder andere Mindestsicherungsbezieher, aber zumindest ein schon längst überfälliger und notwendiger gesellschaftspolitischer Schritt! Ich bedanke mich jetzt schon mal vorab beim Bundeskanzler Sebastian Kurz und der ÖVP, dass sie sich auch für die Gleichberechtigung der Väter einsetzen, jahrelang wurden diese im Familienrecht bzw. in der Familienpolitik diskreditiert.
Kinder brauchen Vater und Mutter!
Admin Familie & Familienrecht, am 6-2-2019
Artikel:
Arbeiterkammer: Ohne Kündigungsschutz scheuen Väter vor Papamonat zurück
Familienrechtsexpertin Schrittwieser fordert Kündigungsschutz. Regierung will Vorschlag der WKO zu Mutterschutz diskutieren Wien –
Das Gute für angehende Väter ist: Selbst wenn sich ÖVP und FPÖ beim Thema Papamonat nicht einigen können, wird es künftig aller Voraussicht nach einen Rechtsanspruch auf einen Vaterschaftsurlaub nach der Geburt des Kindes geben. Diesen sieht nämlich eine EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben vor, für die es bereits eine vorläufige Einigung gibt. Allerdings, und das ist der zentrale Unterschied zur seit Jahren laufenden und nun von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) wieder befeuerten österreichischen Debatte: Während hierzulande von einem Papamonat die Rede ist, sieht die EU-Richtlinie nur einen Rechtsanspruch von zehn Tagen vor. Ganz fix ist dieser zudem auch noch nicht. Formell müssen das Europäische Parlament sowie der Rat dem Vorhaben noch zustimmen. Unverbindliche Regelung
Aktuell gibt es in Österreich, wie berichtet, nur eine unverbindliche Regelung. Jungväter müssen die Zustimmung des Arbeitgebers einholen, damit sie einen sogenannten Familienzeitbonus von maximal 31 Tagen in Anspruch nehmen können, für den sie 700 Euro vorgezogenes Kinderbetreuungsgeld bekommen. Einen Kündigungsschutz gibt es während dieser Zeit nicht. Die Väter könnten nur an die Arbeitgeber appellieren, in die Vereinbarung zum Familienzeitbonus einen Kündigungsverzicht aufzunehmen. Dafür sei man aber eben auf den Goodwill des Chefs angewiesen, meint die Familienrechtsexpertin der Arbeiterkammer, Bianca Schrittwieser, im Gespräch mit dem STANDARD. „Dann mache ich das besser nicht“
Die Folge: „Wenn Väter in Beratungsgesprächen über die Rechtslage aufgeklärt werden, sagen viele: Dann mache ich das besser nicht“, berichtet Schrittwieser. Für die Skepsis der Wirtschaftskammer hinsichtlich eines Rechtsanspruchs hat sie kein Verständnis. In aller Regel sei der Arbeitgeber mehrere Monate vor einer Geburt informiert. Er könne also rechtzeitig planen, um auf die vierwöchige Abwesenheit eines Mitarbeiters vorbereitet zu sein. Zudem sei der Papamonat für die Wirtschaft mit keinen Mehrkosten verbunden. Für Schrittwieser ist daher klar, dass Österreich jedenfalls über den auf EU-Ebene geplanten zehntägigen Vaterschaftsurlaub hinausgehen müsse. „Das ist ein wichtiger Schritt. Jeder, der das Thema Vereinbarkeit ernsthaft verfolgt, weiß aber, dass zehn Tage zu wenig sind. Der Papamonat ist eine gesellschaftliche Notwendigkeit, ein wichtiger Beitrag für die partnerschaftliche Teilung“, argumentiert die Expertin. Nicht verknüpfen will die Arbeiterkammer die Themen Papamonat und Mutterschutz. Die Wirtschaftskammer hatte sich für Verhandlungen über das Väterthema offen gezeigt, wenn umgekehrt eine ihrer langjährigen Forderungen umgesetzt würde.
Entlastung gefordert
Konkret geht es um die Lohn- und Gehaltsfortzahlung bei Frauen, die aus diversen Gründen schon vor dem eigentlichen Mutterschutz nicht mehr arbeiten dürfen. Das Mutterschutzgesetz sieht unter anderem Berufsverbote für Schwangere vor, die einer „Beschäftigung auf Beförderungsmitteln“ (vor allem Taxi) nachgehen, die schwer heben oder im Stehen arbeiten müssen oder die gesundheitsgefährdenden Stoffen ausgesetzt wären. Die WKO hätte gerne, dass in diesen Fällen vorzeitiges Wochengeld bezahlt wird, wodurch es zu einer Entlastung der Betriebe käme. Für die Frauen würde sich nichts ändern. Von Sozialministerin Hartinger-Klein war am Dienstag kein Kommentar zu bekommen, ob man den Arbeitgebern hier entgegenkommen könnte. Im Büro von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) hieß es, man werde den Vorschlag koalitionsintern besprechen.
Wahl verhinderte Entlastung
Im Regierungsprogramm der letzten rot-schwarzen Koalition war eine solche Entlastung der Betriebe bereits enthalten. Wegen der von Sebastian Kurz ausgelösten vorgezogenen Wahl wurde sie dann aber nicht mehr umgesetzt. Nun steht der Punkt wieder auf der Agenda, wobei die Wirtschaftskammer am Dienstag aber betonte, dass man zunächst einmal die europäischen Vorgaben, die noch im Laufe des Februars erwartet werden, abwarte. Dann könne man auch die weiteren Forderungen besprechen. Das Thema wird die Politik also noch weiter beschäftigen.
Video-Vollversion unzesurierte Pressekonferenz Liste Jetzt inkl. Fragen von Journalisten u. Betroffenen! Appell an Justizminister Dr. Josef Moser (ehemaliger Rechnungshofpräsident) von Rechtsanwalt Dr. Adrian Hollaender.
Die Kompetenzen von Jugendwohlfahrt (Jugendamt) wurden von der FPÖ-ÖVP-Regierung vom Bund an die Länder (einzelnen Bundesländer Österreichs) abgegeben, siehe auch Kompetenzbereinigung.Konkret soll der Artikel 12 der Bundesverfassung gänzlich abgeschafft werden.
Zitat FM4: https://youtu.be/hU2wyDPRiSY?t=1972 „Wie kann es sein das Grundrechte Ländersache sind? Wir reden über Kinderrechte über Menschenrechte. Wir reden über Menschenwürde, es passt alles zum Thema UN-Kinderrechtskonvention, wie geht das in einem Rechtsstaat das dies Ländersache ist? Das verstehe ich nicht, für mich ist das als Vater nicht nachvollziehbar….“
Zitat Sprecher des Verein Opferoffensive:
“ … Es wurde Vorgetragen an die zuständige Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek (ÖVP), dass die Staatsanwaltschaft sehr oft gar nicht ermittelt und sich quasi so selbst zum Richter machen, ohne es zu prüfen…
… In Deutschland gibt es im Staatsgrundgesetz Nr. 20 „Das Widerstandsrecht“. Der Staatsbürger hat dann ein Recht auf Widerstand, wenn Demokratie und Rechtsstaat ausgehebelt sind, oder ausgehebelt werden…“
Zitat Rechtsanwalt Dr. Adrian Holänder: „Das was sie ansprechen die Entfremdung ist ein ganz wesentlicher Punkt. Parential Alienation Syndrom „PAS“ wurde schon vor einiger Zeit im Parlament als Entschliessungsantrag gefordert, dass dies ein Straftatbestand werden möge… … abgesehen davon ist Parential Alienation Syndrom jetzt schon in vielen Länder als Körperverletzung anerkannt, dass heißt man könnte es schon jetzt mit dem bestehenden Strafgesetz als Köperverletzung verfolgen…“
Zitat vom Vorstand Väter ohne Rechte: … in Brasilien sind es 5 Jahre …
„… Kindesentfremdung ist ein Verbrechen, was wir nie wieder gut machen können…“
Liste JETZT übt massive Kritik an der Jugendwohlfahrt / Fallbeispiel Thomas Claricini
Die Liste JETZT veranstaltete am 23.01.2019 eine Pressekonferenz mit dem Titel: „Sie nennen es Kindeswohl“ in deren Parteizentrale. Betroffener Vater und VoR-Mitglied Thomas Claricini und seine rechtsfreundliche Vertretung Dr. Adrian Hollaender waren anwesend. Geführt wurde sie von Dr. Peter Kolba, Leiter des Bürgerbüros. Zahlreiche Medien waren vertreten, es gab mehrere Veröffentlichungen in reichweitestarken Medien.
Dr. Peter Kolba skizzierte eine Reihe von Missständen bei der Jugendwohlfahrt. Unter anderem die verdächtig hohe Zahl von 13.740 Fremdunterbringungen in Österreich. In Deutschland ist die Anzahl gemessen an der Bevölkerungszahl nur halb so hoch!
Herr Kolba spricht bei der Pressekonferenz von 180 Fällen die dem Projekt „TATORT Jugendamt“ übermittelt wurden, VoR hat von Mitarbeitern und Nationalratsabegordneten der Liste JETZT mehrmals eine deutlich höhere Zahl genannt bekommen.
Dieser Fall ist geprägt von einer so großen Fülle an absurden, rechtswidrigen Entscheidungen, unterlassenen Erhebungen, einseitigen Beurteilungen uvm. seitens der zuständigen Richterin des Bezirksgerichts Döbling, Frau Mag. Sigrid Gomsi dass der Vater die Öffentlichkeit als notwendiges Mittel zur Wahrung der Rechte der gemeinsamen Tochter gewählt hat. Herr Kolba sprach in der Pressekonferenz davon, dass das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, also das Rekursgericht, die Richtern regelrecht „abwatschte“. Wer sich den Beschluss (ab Seite 8) durchliest, kommt aus dem Staunen nicht heraus. Im Anschluss ist der komplette Rekursentscheid einsehbar.
wesentliche Eckpunkte der Chronologie:
nach der Geburt des Kindes 2011 wurde eine Gemeinsame Obsorge (GO) vereinbart
nach Auflösung der häuslichen Gemeinschaft stellt die Mutter einen Antrag auf Alleinige Obsorge
12/2011 Mutter unterzeichnet eine Widerrufs- und Unterlassungsvereinbarung wegen diverser Falschbeschuldigungen
08/2012 weiterhin GO, Hauptaufenthalt bei der Mutter, Kontaktregelung
01/2017 Antrag des Vaters auf Doppelresidenz
07/2017 Erziehungsberatung für beide Eltern, Mutter verschleppt bis dato (!) die Termine,
modifiziertes Kontaktrecht
08/2017 JWF Stellungnahme, Empfehlung Obsorgeübertragung an die Mutter ohne ausreichende Begründung und Empfehlung keine Kontaktausweitung
10/2017 Antrag Vater Kontaktausweitung
03/2018 Rekursentscheid des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen
10/2018 Bestellung Sachverständige
12/2018 Einschaltung Koruptionsstaatsanwaltschaft wegen Verdacht des Amtsmissbrauchs und Betrug durch widerrechtliche Inanspruchnahme und Gewährung von Verfahrenshilfe
01/2019 Bestellung andere Sachverständige
Der Umfang der Fehlbeurteilungen und der Richterin rechtfertigt aus der Sicht von VoR eine Befangenheit der zuständigen Richterin.
Hinzu kommt, dass der Mutter rechtswidrig Punkte in der Verfahrenshilfe zugestanden werden die sie gar nicht beantragt hat. Auch hier überschreitet die Richterin die Grenzen der Objektivität. Der Vater meldete Beschwerde bei der zuständigen Revisorin an. Die Revisorin rekursierte selbstständig im Namen des Bundes am BG Döbling, stimmte aber letztlich der Gewährung der Übernahme der Gutachterkosten zu?!
Thomas Claricini erwähnt auch Väter ohne Rechte (VoR), welche ihn besonders durch Edith Schützenhofer unterstützend zur Seite stand! Herzlichen Dank an Edith für dieses außergewöhnliche ehrenamtliche Engagement und Thomas für die Erwähnung im Auftrag unserer Kinder!
Tags: Appeal to Justice Minister – journalists u. Affected – Youth Welfare Office – federal government – Austrian states – children’s rights over human rights – father – democracy – rule of law are undermined – criminal offense – child welfare – Kompetenzbereinigung Kinder- und Jugendhilfe
Die Regierung schiebt die Verantwortung der „Kindesabnahmen OHNE Gerichtsbeschluss“ zur Gänze an die Bundesländer ab!
Der gute Ansatz, des ehemaligen Vizekanzler und Bundesminister für Finanzen Dr. Michael Spindelegger (ÖVP) mit dem KHJG2013, ein einheitliches Bundesgesetz zur Schaffung eines österreichweiten Kinderschutzes zu schaffen, ist mit der neuen Bundesregierung jetzt wieder passé.
Die oft nur durch eine Sozialarbeiterin festgestellte Kindeswohlgefährdung der Jugendwohfahrt und deren Kindesabnahme sollte nach dem KHJG2013 (Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013) mit einem „vier Augen Prinzip“ verbessert werden. Tatsächlich wurde es im KHJG 2013 Gesetz nur eine Soll-Bestimmung.
Weitere einheitliche Regelungen in späteren Bundesgesetzen wären möglich gewesen.
So hat auch der renomierte Verfassungsexperte Robert Funk damals von einer Möglichkeit für eine österreichweite Akteneinsicht beim Jugendamt für die leiblichen Eltern gesprochen.
Durch wehementen Blokaden der MA11 Kinder- und Jugendanwaltschaft DSA Monika Pinterits wurden jedoch weitere einheitliche Regelungen in einem Bundesgesetz, sowie deren Kontrolle durch den Bund verhindert.
Große Mängel im Kinderschutz sind seit Jahrzehnten vorhanden,
wie fehlende Akteneinsicht, Kindesabnahmen erfolgen in ganz Österreich OHNE Gerichtsbeschluss, fehlende Transparenz des Gesundheitsaktes, und finazielle Aufschlüsselung der Kosten und Einsicht für Betroffene und deren Eltern, es sind seit Jahrzehnten keinerlei Rechnungshofberichte beim Jugendamt oder Rechnungshofprüfungen der einzelnen Jugendwohlfahrten der Bundesländer bekannt, Verantwortung der Behörden werden an freie Träger, Vereine, NGOs abgewälzt, welche wenig bis gar nicht kontrolliert werden.
Video zur fehlenden Akteneinsicht, in Österreich deto.
Die Kompetenz zwischen den Ländern ist unklar und eine übergeordnete Koordination vom Bund nicht vorhanden!
Der Fall des „schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen mit Todesfolge“ des 17 Monate alten „Luca-Elias“ in Österreich sorgte damals für große Aufregung.
Die Nichtzuständigkeit der Jugendwohlfahrt Mödling (Verdacht des Missbrauch – Bilder KH Mödling) bzw. Verantwortung wurde an die Jugenwohlfahrt Tirol abgeschoben.
Diverse Bilder des Missbrauchs am Säugling Luca-Elias welchen im Krankenhaus Mödling aufgenommen worden sind, hatten beim Jugendamt Mödling keinerlei Konsequenzen, die Verantwortung wurde abgeschoben mit dem Hinweis, an das Spital bzw. Jugendamt Tirol.
Am 12. November 2007 brachte die NGOResistance for Peace eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien gegen die Jugendwohlfahrtsbehörden Mödling und Schwaz ein. Es gehe um eine „Mittäterschaft bei fahrlässiger Tötung“. Die Bilder sollen im Juli im Krankenhaus Mödling aufgenommen worden sein. Am Tag darauf sprach der Anwalt des Kindesvaters, Georg Zanger in einer schriftlichen Stellungnahmen von „offenbar systematischen Misshandlungen“.[6]
. . . Der Vater von Luca habe bei seinen Interventionen am Jugendamt in Innsbruck darauf hingewiesen, dass die Mutter schon früher gegenüber seinen älteren Kindern tätlich geworden sei. Der Kindesvater habe sich dem Strafverfahren gegen die 22-Jährige und deren Lebensgefährten in Korneuburg als Privatbeteiligter angeschlossen. Darüber hinaus hat er Anzeige gegen unbekannte Täter bei der Staatsanwaltschaft Wien eingereicht, so dass das Verhalten der Verantwortlichen der Jugendämter in Mödling und in Innsbruck sowie der mit der Angelegenheit befassten Psychologen auch einer strafrechtlichen Überprüfung unterzogen werden kann.
. . . Am 25. Mai 2009 wurden die Mutter und die Sozialarbeiterin in Innsbruck im erstinstanzlichen Urteil schuldig gesprochen. Beide Strafverteidiger legten das Rechtsmittel der Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe ein. Die Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Innsbruck fand am 8. Juli 2010 statt. Die Mitarbeiterin des Jugendamtes wurde freigesprochen. Die Strafe der Mutter, ein Jahr unbedingte Haft, wurde bestätigt.[12]
Admin Familie & Familienrecht, am 22. Dezember 2018
Artikel:
Kinder- und Jugendhilfe wird „verländert“. ÖVP, FPÖ und SPÖ sorgen für Verfassungsmehrheit.
Jugendamt
Kinder- und Jugendhilfe
Bei der Kinder- und Jugendhilfe werden die Mindeststandards künftig nicht mehr in einem Bundesgesetz geregelt, sondern durch einen Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern, die diese 15a-Vereinbarung dann in ihre neun Landesgesetze einbauen müssen. Diese wurde am 23. November bei einem Treffen der Landeshauptleute mit Verfassungsminister Josef Moser (ÖVP) auf den Weg gebracht und galt der SPÖ als Voraussetzung für ihre Zustimmung zur „Verländerung“, die eine Verfassungsänderung und damit eine Zweidrittelmehrheit erfordert.
Zitat:
In Kraft treten soll die Verfassungsnovelle grundsätzlich ab 2020.
Bezüglich der Kinder- und Jugendhilfe ist allerdings eine spezielle Regelung vorgesehen. Die entsprechenden Kompetenzen werden erst dann zur Gänze an die Länder übertragen, wenn eine Bund-Länder-Vereinbarung zu dieser Materie vorliegt und Rechtskraft erlangt hat. Damit soll sichergestellt werden, dass es weiterhin bundesweit einheitliche Qualitätsstandards gibt. Weitere Übergangsbestimmungen sollen außerdem gewährleisten, dass keine Gesetzeslücken entstehen. Um Missinterpretationen zu vermeiden, hat der Verfassungsausschuss auch einige so genannte Aussschussfeststellungen gefasst.
Michael Häupl (mit roter Krawatte) wurde von LH Hans Niessl und den anderen Bundesländern offiziell verabschiedet. Als Abschiedsgeschenk gab’s ein Laubner-Bild.Foto: LMShochgeladen von Christian Uchann