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Unser Freund und Mitstreiter,Alfred Nechvatalist am So. 7.November 2021 im KH Wien Favoriten, (Kaiser Franz Josef Spital, 4 Med C21) um 11Uhr, unvorhersehbar verstorben.
Alfred Nechvatal wurde am 21.11.1938 geboren.
Fotograph Alfred Nechvatal hat sich für viele Justizopfer, Jugendamtopfer in ganz Österreich eingesetzt, sowie den 4 fachen Vater Mag. Herwig Baumgartner (Autor: Mord an Luca-Elias), welcher nach einer 4 jährigen Haftstrafe (seit 2009) heute noch immer im Maßnahmenvollzug sitzt.
Als jahrzehntelanger Prozessbeobachter von vielen Strafprozessen bezeichne ich meinen FreundAlfred Nechvatal, als einen der führenden Justizinsider von Österreich mit einem starken Gerechtigkeitssinn, welcher gegen Rechtsbeugung, Unverhältnismässigkeit in der Justiz sich ständig arrangierte.
38-Jährige und ihre Mutter (62) wurden – nicht rechtskräftig – zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt.
Eine 38-jährige gebürtige Russin und ihre 62-jährige Mutter mussten am Montag auf der Anklagebank des Landesgerichtes Eisenstadt Platz nehmen. Der Staatsanwalt legte den beiden Frauen zur Last, einen Bekannten mit der Entführung der sechsjährigen Tochter der 38-Jährigen beauftragt zu haben. Außerdem sollen sie ihn angewiesen haben, den im Burgenland lebenden Kindesvater zusammenzuschlagen. Beide Angeklagte – sie waren seit Mai in U-Haft – bekannten sich nicht schuldig.
„Ich habe immer gedacht, dass sich Vater und Mutter die Obsorge für das Kind teilen“, rechtfertigt sich die 38-Jährige vor Gericht. Dass ihre Schwiegermutter die alleinige Obsorge über die Sechsjährige hat, das habe sie erst bei ihrer Festnahme in Graz erfahren. Die Unterschrift auf entsprechenden Dokumenten sei nicht von ihr, meinte die 38-Jährige.
„Tragische Geschichte“
„Es gibt eine tragische Geschichte hinter der Geschichte“, sagt die Verteidigerin der 62-Jährigen, Astrid Wagner. Das sechsjährige Mädchen sei mit ihrer Mandantin und deren Tochter in Lettland aufgewachsen.
Dann sei es zu familiären Streitigkeiten gekommen. Die 38-Jährige habe ihr Kind sehen wollen, doch der Kindesvater habe sich quergelegt. „Ich bin dann mit meiner Mutter zum Kindergarten gefahren. Aber das Kind wurde uns nicht übergeben.“
Freispruch: „Nicht aktiv beteiligt“
„Wir haben uns Sorgen um die psychische Gesundheit des Kindes gemacht“, sagt die Großmutter. Sie soll einen Bekannten gebeten haben, ihre Enkeltochter zu entführen. Danach, so die Anklage, wollten die Frauen mit dem Kind nach Lettland fahren.
Die 38-Jährige wurde in diesem Punkt freigesprochen: Der Bekannte gab an, nur mit der 62-Jährigen in Kontakt gestanden zu sein. Das Verfahren hatte ergeben, dass die 38-Jährige an dem Plan „nicht aktiv beteiligt“ gewesen war.
Österreich verlassen
Nach Lettland hätten sie fahren müssen, weil die Polizei ihnen zuvor gesagt habe, sie müssten Österreich binnen drei Tagen verlassen, weil sie nicht gemeldet seien. Im Auto hatten die beiden bei der Festnahme die Geburtsurkunde und den Reisepass der Tochter, Kindergewand und über 2.500 Euro Bargeld, sagte ein Ermittler vor Gericht.
Der Vater des Mädchens erzählte, dass die Frauen gewusst hätten, dass das Sorgerecht bei der Großmutter sei. Es sei eine gemeinsame, „logische“ Entscheidung gewesen, das Sorgerecht der Oma väterlicherseits zu übertragen, weil das Kind dort gewohnt habe und auch dortbleiben habe wollen.
Schlägerei
Freigesprochen wurden beide Angeklagte schließlich vom Vorwurf der schweren Körperverletzung: Der Bekannte gab an, dass es seine Idee gewesen sei, den Kindesvater in eine Schlägerei zu verwickeln, um die Entführung nicht verhindern zu können. Der Bekannte weihte allerdings die Polizei in die Entführungspläne ein, dadurch ist es Mitte Mai zur Festnahme der Frauen gekommen.
Die teilbedingten Haftstrafen – zehn Monate für die 38-Jährige und 15 Monate für die 62-Jährige – sind nicht rechtskräftig. Beide wurden nach dem Urteil aus der Untersuchungshaft enthaftet
Tags: Familienrecht – Obsorge – Väter, HKÜ Scheidung Trennung Gewalt – Russland – Mutter – Gesetze in Österreich – Kindesentführung – Prozess – Haftstraf,- Landesgericht Eisenstadt – Urteil – Untersuchungshaft – Lettland
Missbrauchsprozess: 13 Jahre Haft für Arzt in Oberösterreich!
Jener Arzt aus dem Salzkammergut, dem vorgeworfen wurde, 109 Buben sexuell missbraucht zu haben, ist zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Zusätzlich wurde der 56-Jährige vom Schöffensenat in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. 1.Video:
Opferanwalt – Rechtsanwalt Christian Aigner u. Gerhard Haslbauer
Die Möwe: Geschäftführerin Hedwig Wölfl Quelle: Zib2, Mi., 17.6.2020
Tags: Pädo – Justiz – Gericht – Strafrecht – Prozess – Wels – Arzt – Familienrecht Familie – Missbrauch
2.Artikel: Oö. Arzt wegen Missbrauchs zu 13 Jahren Haft verurteilt
Mediziner wird nach Schuldspruch in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Privatbeteiligte erhielten Zusprüche im fünfstelligen Euro-Bereich.
Ein 56-jähriger Arzt aus dem Salzkammergut, der 109 Buben sexuell missbraucht haben soll, ist am Mittwoch im Landesgericht Wels zu 13 Jahren Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Privatbeteiligten wurden vom Gericht Summen in fünfstelliger Euro-Höhe zugesprochen. Als Arzt darf der Mann nicht mehr arbeiten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Mann wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses, pornografischer Darstellung Minderjähriger und des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften schuldig gesprochen. Mildernd waren die Unbescholtenheit, die sich aber laut Richterin dadurch relativiere, dass der Angeklagte „fast 20 Jahre unentdeckt geblieben ist“, sowie das teilweise Geständnis, das sich allerdings nur auf die leichten Fälle bezog. Erschwerend wurden u.a. der lange Tatzeitraum und die von der Opferzahl her „einzigartige Dimension“ des Falls gewertet.
Der Angeklagte habe eine eigene sexuelle Erregung bei den Taten durchgehend bestritten, sagte die Richterin in der Urteilsverkündung. Viele Details hätten das Gericht aber zu der Ansicht gebracht, dass diese sehr wohl gegeben gewesen sei. Auch sei das Schöffengericht überzeugt, dass ihm das Unrecht der Taten bewusst gewesen sei, denn er habe etwa die Opfer aufgefordert, nichts zu erzählen oder die Vorhänge zugezogen. Die Opfer hätten alle einen glaubwürdigen und um Wahrheit bemühten Eindruck gemacht, so die Richterin. Keiner habe den Eindruck erweckt, dass er den Angeklagten über Gebühr belasten wolle.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Mediziner den teils schweren sexuellen Missbrauch von insgesamt 109 Buben zur Last. 40 der mutmaßlichen Opfer waren laut Anklageschrift unter 14 Jahre alt. 30 Fälle sollen sich außerhalb der Ordination abgespielt haben. In fünf Fällen geht die Anklage von schwerem sexuellen Missbrauch aus, drei Buben haben laut Gutachten wesentliche gesundheitliche Folgen – in Form von Anpassungsstörungen – davongetragen. Hier gab es nicht in jedem Fall einen Schuldspruch. Weitere Anklagepunkte lauteten, er habe Personen zum Dreh von Kinderpornos angestiftet und Jugendliche mit Cannabis versorgt.
Großteils schuldig bekannt
Sehr oft ging es etwa um Untersuchungsmethoden, die laut einem Sachverständigen medizinisch nicht indiziert gewesen seien, oder um die Anleitung zur Masturbation. Der Arzt sei den Jugendlichen gegenüber stets freundlich und locker gewesen und habe eine „ordinäre Sprache“ verwendet, so der Anklagevertreter zu Beginn des Prozesses. Laut Verteidigung habe er sich selbst als „eine Art Aufklärungscoach“ gesehen. Der Staatsanwalt erkannte in dem Vorgehen des Mannes vielmehr „einen Tatplan, der darauf ausgerichtet war, seine berufliche Tätigkeit für regelmäßigen Missbrauch“ zu nutzen.
„Ich habe im Rahmen der sexuellen Aufklärung Übergriffe auf pubertierende Burschen begangen“, bekannte sich der Arzt zu Prozessbeginn „zu einem Großteil“ schuldig. Er behauptete – im Gegensatz zu einem von der Justiz eingeholten Gutachten – aber, dass seine Methoden medizinisch begründet gewesen seien. Die schweren Fälle sowie die Vorwürfe bezüglich Porno-Drehs und Drogen bestritt er allerdings.
Weil laut einem Sachverständigen die Pädophilie des Angeklagten so stark sei, dass er sich neuerlich an Kindern vergreifen könnte, wurde er zusätzlich zur Haftstrafe in eine Anstalt eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kündigte Strafberufung, die Verteidigung Strafberufung und Nichtigkeitsbeschwerde an. (APA) 17.06.2020 um 17:10 https://www.diepresse.com/5827456/oo-arzt-wegen-missbrauchs-zu-13-jahren-haft-verurteilt
Die Hürden für die Bevölkerung, durch hohe Rechtsanwaltskosten, sollen noch größer werden?
Unfassbar, Rechtsanwälte verlangen jetzt schon zu viel!
1h15min Verhandlung mit derzeitigen Rechtsanwaltstarif kostet 640,- Euro!
„Die Vertretung in Gerichtsverhandlungen wird pro angefangener Stunde verrechnet“. „Wird der Rechtsanwaltstarif zugrunde gelegt, fallen für eine einstündige Verhandlung bei einer Bemessungsgrundlage von 7000 Euro etwa 320 Euro an Anwaltskosten an.“
Weitere Erhöhung bei Familien-Angelegenheiten um 25%, andere Posten lt. Gebührenkatalog bis zu 36% sind lt. Rechtsanwaltskammer geplant?
10min Telefonat 230,- Euro, siehe Interview.
Rupert Wolff (Präsident der Rechtsanwaltskammer) macht sich mit einen Witz über die hohen Rechtsanwaltskosten, welche normale Bürger bezahlen müssen, mit einer Redewendung öffentlich lustig.
Die meisten Rechtsanwälte haben einen eigenen fixen Stundensatz, dieser kann nach Aufwand verrechnet werden und ist für den Bürger leicht nachzuvollziehen.
Einige Rechtsanwälte in Österreich verrechnen nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz, d.h. im Gebührenkatalog gibt es eine Staffelung nach der Höhe des Streitwerts.
Deutschlands Standesbeamte wollten einvernehmliche Scheidungen erleichtern: Schneller, günstiger und ohne Gerichtsbeteiligung sollten die Trennungen vollzogen werden können. Doch daraus werde vorerst nichts, kritisiert der Verband.
Bad Salzschlirf (dpa) – Deutschlands Standesbeamte sehen ihren Vorstoß als gescheitert an, einvernehmliche Ehescheidungen im Express-Tempo zu vollziehen.
„Wir konnten uns mit der Initiative leider nicht durchsetzen. In den Bundesministerien der Justiz und des Inneren in Berlin hieß es, dass es kein politisches Interesse gibt„, teilte der Bundesverband der Deutschen Standesbeamten (BDS) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur im Rahmen einer Tagung im osthessischen Bad Salzschlirf mit. Offenbar hielten Lobby-Verbände dagegen. Rechtsanwälten zum Beispiel würden hohe Einnahmen verloren gehen, wenn Scheidungen schneller und günstiger vonstattengingen.
Unter anderem in Spanien, Italien und Griechenland werde der reine Verwaltungsakt einer Scheidung, bei der es keinen Streit gibt und keine Minderjährigen betroffen sind, schneller abgewickelt. Vor allem müssten in einvernehmlichen Fällen keine Gerichte bemüht werden, erklärte der BDS.
In Italien, wo Trennungen ohne Beteiligung von Gerichten bereits seit Dezember 2014 möglich sind, koste die Scheidung gerade einmal 16 Euro und in Spanien 50 Euro Gebühren, berichtete der BDS. In Deutschland hingegen verschlinge der Schritt durch Anwaltshonorare schnell mal 2000 Euro. „Wir hinken der Entwicklung hinterher. In Europa tut sich eindeutig ein anderer Trend auf. Wir geraten in eine Exoten-Position“, erklärte Karl Krömer, Vorsitzender des Fachausschusses im deutschen Standesbeamten-Verband. Einvernehmliche Scheidungen im Schnellverfahren realisieren zu können, sei „überfällig“.
Der BDS hatte in der Vergangenheit wiederholt vorgeschlagen: Statt eines Verfahrens vor dem Familiengericht könnten die Ehestifter den Bund fürs Leben unter bestimmten Voraussetzungen selbst auflösen, wenn die Betroffenen das wünschen. Der Verband betonte, dass die Standesbeamten die nötige Fachkenntnis besäßen. Familiengerichte würden entlastet.
Familienrechtler erwiderten allerdings bereits: Selbst bei vielen Trennungen, die zunächst unkompliziert erschienen, ergäben sich in der Praxis immer wieder Streitpunkte. Wenn es um Feinheiten wie den Versorgungsausgleich und den Zugewinnausgleich unter Eheleuten gehe, werde es knifflig.
In Deutschland wurden zuletzt rund 148.000 Ehen geschieden, wie das Statistische Bundesamt für das Jahr 2018 mitteilte.
Familienrecht nur für die Justiz / Vorschläge aus dem Bundesjustizministerium ignorieren Bedürfnisse der Väter
Berlin (ots) – Bundesjustizministerin Lambrecht ließ vor Wochenfrist ein Thesenpapier mit Vorschlägen zur Neuregelung des veralteten deutschen Familienrechts veröffentlichen. Väterverbände kritisieren das Papier als unzulänglich. „Darin kommen vor allem die Interessen der Justiz und der gerichtsnahen Professionen zum Ausdruck“ kritisiert Gerd Riedmeier, Sprecher der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV) und ergänzt: „Der Ansatz soll wohl mehr der Justiz dienen als heutigen Trennungsfamilien.“
Besonders kritisch sieht die IG-JMV das Ignorieren der Lösungen, die sich in anderen westlichen Ländern seit Jahren bewähren. Beispiel Norwegen: Hier gilt „Beide betreuen – beide bezahlen“ mit Blick auf die jeweilige Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit der Eltern. Das interessiert in Deutschland die befassten SPD- und Frauen-geführten Bundesministerien für Familie und Justiz jedoch nicht.
Das Papier wendet sich gegen verpflichtende Mediation vor Beginn des Familienverfahrens zur Regelung der Betreuung, wie in Australien oder in den USA bewährt. Anstelle dessen solle das Prinzip der Strittigkeit erhalten bleiben. Das verwundert nicht, kritisiert Riedmeier, war der zuständige Arbeitskreis doch vor allem mit Vertretern aus der Richter- und Anwaltschaft besetzt. Vertreter von Väterverbänden fehlten.
Die Unterhaltsfrage und eine faire Aufteilung der finanziellen Lasten nach Betreuungsanteil werden überhaupt nicht angesprochen. Die Ministerinnen Lamrecht (Justiz) und Giffey (Familie) möchten am Zwang für Väter festhalten, durch Mehrarbeit und Überstunden bei gleichzeitiger Zuweisung eines „fiktiven Einkommens“ den Unterhalt für die Kinder zu sichern. Dass dieser Zwang einer gleichberechtigten Betreuung der Kinder im Wege steht, ist ihnen bekannt.
Heutige intakte Familien teilen ihre Verantwortung für die Betreuung ihrer Kinder und in der Unterhaltsfrage partnerschaftlich auf. Auch getrennt erziehende Eltern wollen zunehmend diese Aufgaben auf beide Haushalte verteilen. Das BMJV ignoriert jedoch ihre Bedürfnisse, bedauert die IG-JMV und formuliert sarkastisch „Willkommen in den 50er Jahren„.
Ärgerlich sei die im Papier unhinterfragt verwendete Argumentation über ein „Kindeswohl“, das es so im juristischen Sinne nicht gibt (allenfalls als Abwesenheit von Kindeswohlgefährdung). Der Begriff ist bekannt für seine tendenziöse Verwendung vor Gericht, um Prozessvorteile zu erlangen, zu Lasten des Prozessgegners.
Skandalös sei auch der Umstand, dass das SPD-geführte Ministerium nach 3 ½ Jahren Arbeitskreise lediglich ein „Thesenpapier“ präsentiert, mehr nicht. Es reichte nicht einmal zu einem Gesetzesvorentwurf. Der Schluss liegt nahe, es solle vor allem auf Zeit gespielt werden und im Grunde so wenig wie möglich an der Diskriminierung getrennt erziehender Väter geändert werden.
Der Bub war erst elf Jahre alt, als er von seinem Kindermädchen vergewaltigt wurde, das auch ein Kind von ihm bekam. Mit 14 Jahren vertraute sich der Jugendliche seinen Eltern an und erzählte vom Missbrauch. Ein Gericht im US-Bundesstaat Florida verurteilte Marissa Mowry jetzt zu 20 Jahren Haft.
Bei der Verurteilung seiner ehemaligen Nanny saß der inzwischen 17-Jährige im Gerichtssaal und erzählte, dass er von Mowry mindestens 15-mal missbraucht worden war. 2014 bekam die 28-Jährige ein Baby und gab vor, dass ihr Freund der Vater des Kindes sei.
Ein DNA-Test bestätigte aber den Jugendlichen als Papa. Nadean Campbell, die Mutter des Opfers, erzählte dem Richter mit Tränen in den Augen: „Er hat damals noch mit Lego gespielt, als er Vater wurde. Es hat sein Leben zwar nicht zerstört, aber tiefgreifend verändert.“
„Er ist ein toller Dad“
Der Teenager kümmert sich liebevoll um das inzwischen fünfjährige Kind. „Er bringt seinen Sohn morgens in die Vorschule und geht dann selbst in die Highschool. Er ist ein toller Dad“, freut sich Campbell.
Marissa Mowry
(Bild: AP)
Während der gesamten Gerichtsverhandlungen gab Marissa Mowry kein Wort von sich. Ihr Verteidiger erklärte dem Richter, dass die 28-Jährige die Konsequenzen und das Strafausmaß akzeptieren wird.
Angeblicher IS-Schläfer wurde freigesprochen
Am Wiener Landesgericht ist am Dienstag gegen einen angeblichen IS-Schläfer verhandelt worden, der laut Anklage im Namen der radikalislamistischen Terror-Miliz „Islamischer Staat“ einen Selbstmordanschlag am Westbahnhof durchführen hätte sollen.
APA
Das Urteil ist nicht rechtskräftig
Zum Attentat sei es nicht gekommen, weil das Signal seines IS-Kontaktmannes ausblieb, hatte der Mann im Vorjahr dem Verfassungsschutz erklärt.Der Angeklagte – ein 27 Jahre alter Afghane, der 2015 über die Türkei nach Österreich gekommen war – wurde im Zweifel vom zentralen Vorwurf der Wiener Anklagebehörde freigesprochen. „Eine Mitgliedschaft beim IS und Anschlagspläne haben sich nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nachweisen lassen“, stellte Richterin Claudia Bandion-Ortner am Ende fest. Der Mann wurde daher ausschließlich für mehrere gewalttätige Angriffe gegen verschiedene Justizwachebeamte – der Afghane dürfte ein äußerst problematischer Häftling sein, er wurde nach Handgreiflichkeiten, die sich auch gegen Mitinsassen richteten, immer wieder in andere Justizanstalten verlegt – zu 14 Monaten unbedingter Haft verlegt. Verteidiger Michael Dohr nahm das Urteil an, Staatsanwältin Viktoria Berente gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.Dass der Staatsanwaltschaft die Beweisführung zu den vermuteten Anschlagsplänen nicht glückte, lag möglicherweise auch daran, dass die Handy-Daten des Angeklagten nur ansatzweise ausgewertet werden konnte. Bei dem Afghanen war ein Smartphone sichergestellt worden, die darauf gespeicherten Daten waren allerdings großteils verschlüsselt. Weil der Verdächtige nicht bereit war, den PIN-Code und sonstige Informationen zu seinem Gerät preiszugeben, sei dieses einem sogenannten Chip Off-Verfahren unterzogen und dabei in seine Einzelteile zerlegt worden, berichtete ein Beamter vom Verfassungsschutz dem Schöffensenat. Ob am Gerät brisante Informationen – etwa Kontaktdaten einer möglichen IS-Verbindungsperson – gespeichert waren, ließ sich nicht klären. „Wir waren technisch nicht in der Lage, das Handy zu entschlüsseln. Die Technik ändert sich ständig“, sagte der Polizeibeamte.
Als das Gericht darauf die Beiziehung eines externen Sachverständigen andachte, um an sämtliche Daten zu kommen, machte der Beamte deutlich, dass das Smartphone den Entschlüsselungs-Versuch nicht unbeschadet überstanden hatte: „Nachher ist nichts mehr möglich.“ „Das gibt’s ja net“, entfuhr es der vorsitzenden Richterin. „Es wurde alles versucht, jetzt geht nix mehr“, erwiderte der Verfassungsschützer.
Der Angeklagte war erstmals strafrechtlich aufgefallen, als er im März 2018 vor dem provisorischen Parlamentsgebäude am Heldenplatz einen Polizisten attackierte. Als er zwei Wochen später am Westbahnhof ohne ersichtlichen Grund auf einen weiteren Polizisten losging, wurde er in seiner Asylunterkunft in Wien-Liesing festgenommen. Im August wurde er von Richterin Bandion-Ortner für die beiden Tätlichkeiten zu acht Monaten unbedingter Haft verurteilt.
Anschließend outete sich der 27-Jährige als – vermeintlicher – IS-Schläfer und schilderte in mehreren Einvernahmen dem BVT und dem Wiener LVT seine Bomben-Pläne. Er wurde offensichtlich zunächst nicht ernst genommen. „Er hat mir nichts genannt, was sich konkretisieren hätte lassen. Er hat ein Schlagwort hingeworfen und hat sonst blockiert“, verriet der mit der Fallführung betraute Verfassungsschützer im Zeugenstand. Allerdings machte der Afghane deutlich, dass „Ungläubige“ getötet gehören. Das habe man ihm „beigebracht“. „Auch die Richterin bei meiner Hauptverhandlung war eine Ungläubige. Auch sie gehört getötet“, gab er niederschriftlich zu Protokoll, wobei er sich auf die Verhandlung vom August 2018 bezog.
Obwohl es sich bei der betreffenden Richterin um Bandion-Ortner und damit immerhin eine ehemalige Justizministerin handelte, erlangte diese von dieser Aussage keine Kenntnis. Das Protokoll wurde zwar der Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die als tötungswürdig erachtete Bandion-Ortner jedoch nicht informiert. Was der 27-Jährige von ihr hielt, wurde ihr erst bekannt, nachdem die Staatsanwaltschaft hinsichtlich der vom Angeklagten behaupteten Anschlagspläne zur Ansicht gelangte, dass dessen Angaben glaubwürdig waren und die Strafverfolgungsbehörde eine Anklage einbrachte. Der Akt landete erneut am Schreibtisch von Bandion-Ortner.
In der Verhandlung betonte nun Verteidiger Dohr, die Angaben seines Mandanten vor dem Verfassungsschutz wären nichts wert. Einerseits habe dieser sich „wichtig“ gemacht, andererseits habe er geglaubt, mit der falschen Behauptung, er sei ein IS-Bombenleger, seine drohende Abschiebung nach Afghanistan verhindern zu können. Dohr verwies auch auf ein psychiatrisches Gutachten, demzufolge der Angeklagte „nach Reibungsflächen sucht“ und sich wichtig mache, grundsätzlich aber zurechnungsfähig sei. „Die Suppe ist hier nicht ein mal dünn. Hier ist gar keine Suppe vorhanden“, betonte Dohr.
Er war für viele Kinder und Jugendliche eine Vertrauensperson – hat dieses Vertrauen aber schamlos ausgenützt.
Der ehemalige Leiter des Jugendtreffs Replay in Altach ist am Landesgericht Feldkirch zu acht Jahren Haft wegen sexuellem Missbrauch unmündiger verurteilt worden.
Video Vorarlberg heute, 25-7-2019
Artikel:
Buben sexuell missbraucht: Acht Jahre Haft für Jugendtreff-Leiter
FELDKIRCH. Der laut Gutachten pädophile Leiter eines Vorarlberger Jugendtreffs wurde am Donnerstag zu einer Haft von acht Jahren verurteilt.
Der 47-Jährige gab zu, sich von 2000 bis 2018 an sieben Buben vergangen zu haben. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Neben des sexuellen Missbrauchs wurden dem Angeklagten auch weitere Delikte vorgeworfen: jene der Schändung, des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses sowie der pornografischen Darstellung Minderjähriger – in einem Fall filmte er den Missbrauch, löschte das Video später aber wieder. Da die Polizei beim 47-Jährigen auch ein Springmesser und einen Elektroschocker sicherstellte, wurde er ebenso wegen des Verstoßes nach dem Waffengesetz angeklagt.
Oralsex praktiziert
Der Missbrauch der Buben im Alter von zehn bis 17 Jahren geschah im Jugendtreff in Altach (Bezirk Feldkirch) und auch auf Ausflugsfahrten. Weil der Jugendarbeiter allseits sehr beliebt war, stimmten die Eltern Übernachtungsausflügen etwa in den Bregenzerwald oder an den Gardasee zu. Unter anderem soll der Mann laut Anklageschrift Oralsex an seinen Opfern praktiziert haben, manchmal während sie schliefen. Sechs der sieben von Missbrauch betroffenen Buben mussten schweren sexuellen Missbrauch erleben. Mindestens drei der Buben wurden laut einer Expertise von Gabriele Wörgötter durch die sexuellen Übergriffe schwer traumatisiert und haben entsprechende psychische Folgen davongetragen.
Als Verteidigerin des Angeklagten erklärte Nadja Luger zu Beginn der Verhandlung, dass der Angeklagte unter seiner Abnormität – ihm wurde Pädophilie attestiert – leide. Ihm sei das Ausmaß seiner Taten nicht bewusst gewesen. Auf ihren Antrag wurde die Öffentlichkeit nach dem Verlesen der Anklageschrift von der Verhandlung ausgeschlossen. Die Öffentlichkeit wurde erst zur Urteilsverkündung wieder zugelassen.
11.000 Euro Schmerzensgeld
Den Opfern des 47-Jährigen wurden vom Gericht Schmerzengeldzahlungen von bis zu 11.000 Euro zugestanden, die der Angeklagte zum Teil schon geleistet hat. Er hat auch die Haftungen für künftige Schäden der Opfer anerkannt. Außerdem wurde gegen ihn ein Tätigkeitsverbot auf unbestimmte Zeit ausgesprochen. Die Missbrauchsfälle waren im vorigen Sommer bekannt geworden, seitdem saß der 47-Jährige in Untersuchungshaft
Nach eingehender Beratung sah das Gericht eine Haftstrafe von acht Jahren als tat- und schuldangemessen an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit. Deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Ein Anschlag mit dieser Menge hätte bis zu hundert Todesopfer gefordert…
Artikel:
Der IS empfahl eine Streubombe
Terror-Prozess in Düsseldorf:
Juni 2018: Ein BKA-Beamter im Schutzanzug sichert Spuren im Wohnkomplex in Köln-Chorweiler. Bild: dpa
Ein Ehepaar soll einen Terroranschlag mit hochgiftigem Rizin geplant haben. Die Angeklagten aber schweigen zu den Vorwürfen.
Im Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts Düsseldorf gilt bei Terrorprozessen die sogenannte Trennscheiben-Anordnung. Alle Angeklagten, die als aggressiv gelten oder denen die Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation vorgeworfen wird, müssen hinter einer dicken Glasscheibe Platz nehmen. Und weil am OLG Düsseldorf in schneller Folge Verfahren gegen islamistische Terroristen stattfinden, saßen in den vergangenen Jahren schon ziemlich viele Beschuldigte hinter Glas, die später zu langen Haftstrafen verurteilt wurden: die Mitglieder der sogenannten Sauerland-Gruppe etwa oder der Eiferer, dessen Bombenanschlag auf den Bonner Hauptbahnhof nur dank mehrerer glücklicher Fügungen fehlschlug.
Am Freitagmorgen führen zwei Wachtmeister auch Sief Allah H. zur Anklagebank hinter Glas. Ihm wirft die Bundesanwaltschaft vor, im vergangenen Frühjahr bei der Planung einer ungeheuerlichen Tat schon weit vorangeschritten gewesen zu sein. Der 30 Jahre alte Tunesier und seine 43 Jahre alte deutsche Ehefrau Yasmin wollten nach Überzeugung der Anklage eine mit der hochtoxischen Substanz Rizin versehene Bombe zünden und damit eine schwere staatsgefährdende Straftat verüben. Es wäre der erste Terroranschlag mit einem biologischen Kampfstoff in Deutschland gewesen.
Die Angeklagte bleibt regungslos
„Beide Angeklagten identifizierten sich seit längerer Zeit mit den Zielen der Terrororganisation ‚Islamischer Staat‘“, trägt zum Auftakt der Hauptverhandlung Staatsanwältin Verena Bauer aus der Anklageschrift vor. „Sie entschlossen sich, einen Sprengsatz an einem belebten Ort zu zünden, um möglichst viele ‚Ungläubige‘ zu töten. Der IS empfahl den Einsatz einer Streubombe.“
Regungslos hört sich Yasmin H. die Vorwürfe an. Sie darf im Hauptraum neben ihrer Verteidigerin sitzen – denn anders als ihrem Mann wirft die Anklage ihr nicht auch noch vor, versucht zu haben, Mitglied des IS zu werden. Vor Beginn der Hauptverhandlung hat ihre Anwältin versichert, Yasmin H. sei nicht an der Tat beteiligt gewesen und werde wie ihr Mann im Verfahren schweigen. Man setzte auf Freispruch. Vermutlich deshalb versucht Yasmin H. einen so biederen Eindruck wie möglich zu machen: Sie trägt eine rote Bluse, hat ihr blondes Haar zu einem Pferdeschwanz zusammengebunden.
Die Bundesanwaltschaft ist jedoch überzeugt, dass Yasmin H. eine fanatische Dschihadistinist, die an den Plänen ihres Mannes tatkräftig und minutiös mitgewirkt hat. Fest steht jedenfalls, dass es dem Paar gelungen war, aus rund 3300 in mehreren Tranchen über das Internet bestellten Rizinussamen 84,3 Milligramm des hochtoxischen Stoffs Rizin zu extrahieren. Mittlerweile hat ein Gutachter bestätigt: Ein Anschlag mit dieser Menge hätte bis zu hundert Todesopfer gefordert.
Schon vor der Hochzeit eine radikale Islamistin?
Ebenfalls über einen Online-Shop beschafften die beiden sich 250 Metallkugeln sowie Feuerwerkskörper – jedes Mal orderte und bezahlte Yasmin H. Zweimal fuhr Sief Allah H. zudem nach Polen, um dort Böller mit möglichst großer Sprengkraft zu kaufen – während der Reise hielt ihn seine Ehefrau per Chat über die besten Angebote auf dem Laufenden, auch das Busticket und die Unterkünfte hatte Yasmin H. für ihren der deutschen Sprache nur eingeschränkt mächtigen Mann geordert. Aus den Feuerwerkskörpern extrahierten H. und seine Frau laut Anklage ein explosives Pulver. Mit einem Teil davon soll Sief Allah H. eine erfolgreiche Probesprengung vorgenommen haben.
Auch zu ihren persönlichen Verhältnissen wollen die beiden Angeklagten am Freitag keinerlei Angaben machen. Die wesentlichen Etappen ihrer Lebensläufe sind den Ermittlern freilich bekannt. Demnach konvertierte die gelernte Arzthelferin 2004 zum Islam. Als sie – eingefädelt durch einen Mittelsmann in Tunesien – 2014 zunächst über Facebook Kontakt zu Sief Allah H. aufnahm, soll sie schon eine radikale Islamistin gewesen sein, die Wert darauf legte, einen Mann mit derselben Einstellung zu finden.
H. schlug sich damals in Tunesien mit Gelegenheitsjobs und als Straßenverkäufer durch. Schon damals soll er IS-Sympathisant gewesen sein. Im Oktober 2015 heirateten Yasmin und Sief Allah H. in Tunesien. Ende November 2016 reiste H. mit einem Visum zur Familienzusammenführung legal nach Deutschland ein und zog nach Köln-Chorweiler, wo Yasmin H. mit ihren fünf Kindern aus verschiedenen Beziehungen lebte. Zwei weitere Kinder zeugte das Paar.
Die Anleitung kam per Telegram
Laut Anklageschrift wollten die Eheleute mit ihrer gesamten Patchwork-Familie ins Herrschaftsgebiet des IS ausreisen. Doch dazu kam es nicht, weil einer der Kindsväter das vehement ablehnte. Also machte sich Sief Allah H. allein auf den Weg. Zweimal, im August und September 2017, versuchte er, über die Türkei nach Syrien zu gelangen. Jedes Mal buchte und bezahlte Yasmin H. für ihn die Flüge und Unterkünfte, doch jedes Mal scheiterte die Weiterreise. Also kehrte H. wieder nach Köln zurück. Wenig später soll dann ein IS-Mitglied per Messengerdienst Telegram vorgeschlagen haben, H. möge in Deutschland einen Anschlag verüben. Sodann trat laut Anklage nicht nur Sief Allah H., sondern auch seine Frau mehreren geschlossenen IS-Chatgruppen zum Bombenbau bei.
Als sich die Erkenntnislage im Juni vor einem Jahr für die deutschen Terrorfahnder immer weiter verdichtete und Spezialkräfte in Schutzanzügen die Wohnung des Paars in Köln-Chorweiler durchsuchten, sahen die Ermittler rasch ihren Verdacht bestätigt, dass sich der Tunesier beim Bau seiner Bombe strikt an eine vom IS im Internet verbreitete Anleitung gehalten hatte. In Wort und Bild wird darin beschrieben, wie man die braunen Rizinussamen verarbeiten muss, um das Gift zu gewinnen. Ein mit Rizin versetzter Sprengsatz sei am besten in geschlossenen und belebten Räumen wie Gaststätten, Banken, Einkaufszentren oder Bussen zu verwenden, heißt es in der Anleitung – auf die sich die Eheleute jedoch nicht ausschließlich gestützt haben sollen. Schritt für Schritt wurden sie laut Anklageschrift auch beim Herstellungsprozess per Messengerdienst von einem IS-Mann begleitet und beraten.
Mit Bio-Kampfstoff Rizin : Prozess um Bombenbau hat begonnen
Video:
Anders als die Verteidigerin von Yasmin H. zielt die Strategie des Anwalts von Sief Allah H. nicht auf Freispruch, sondern darauf, die nach Anklagelage mögliche Maximalstrafe von 15 Jahren abzuwehren. Es sei wohl mit einer Verurteilung seines Mandanten zu rechnen, räumt der Anwalt ein. Die von der Anklage behaupteten konkreten Anschlagspläne habe es aber noch gar nicht gegeben und auch keine Probesprengung. Zudem sei die Identität der IS-Leute ungeklärt, die H. über das Internet angestiftet und angeleitet haben sollen, sagt der Verteidiger. „In einem anderen Fall hat sich während der Hauptverhandlung herausgestellt, dass das in Wirklichkeit deutsche V-Leute waren.“
Quelle: F.A.Z., ,Reiner Burger, Politischer Korrespondent in Nordrhein-Westfalen.