Der blaue Weihnachtsmann wieder in Wien!

Der blaue Weihnachtsmann wieder in Wien!
                  Geschenke! Geschenke!
Wann: Samstag 7.12.2019; 10:00 – 16:00 Uhr
1060 Wien Mariahilferstraße 75, Ecke Neubaugasse, gleich bei der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt
😁

Der Verein Väter ohne Rechte verteilt wieder allerlei Geschenke für Kinder zur Erinnerung an jene Kinder, die ihre Mutter oder ihren Vater zu Weihnachten wieder einmal nicht sehen dürfen. Väter ohne Rechte ist der einzige Verein, der auf diese sich jährlich wiederholende Kindesmisshandlung hinweist. Im Sinne der Kinder und ihres Wohls setzt sich Väter ohne Rechte dafür ein, dass ein Kind nach einer Trennung zu Mutter und Vater den gleichen Kontakt hat. Wir laden alle MedienvertreterInnen ein, zu unserem Stand zu kommen und sich davon zu überzeugen, wie traurig die Realität für viele Kinder in Österreich ist. Vielleicht können wir auch Sie überzeugen, dass viele Aussagen bestimmter Gruppierungen nicht der Wahrheit entsprechen. Denn viele könnten es besser wissen, wollen das aber nicht.
🤪😍🤣

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Tags: Obsorge – Kindesmißbrauch PAS Eltern-Kind-Entfremdungpsychische Gewalt – Gleichberechtigung – Väter – Familie – Familienrecht – Trennung – Scheidung – Väter ohne Rechte – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft

Väter ohne Rechte trifft Justizsprecher Mag. Harald Stefan (FPÖ-Regierungspartei)

Väter ohne Rechte trifft Justizsprecher der FPÖ Mag. Harald Stefan

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    Am 18.03.2019 empfing der Justizsprecher der FPÖ, Herr Mag. Harald Stefan die Kinderschutz-NGO „Väter ohne Rechte“ (VoR) in seiner Kanzlei. Väter ohne Rechte wurde von Obmann Martin Morauf und Dipl.-Ing. Maximilian Urban vertreten.

Stellungnahme zur Petition BI/44 PAS ins Strafrecht

Väter ohne Rechte trifft Justizsprecher der FPÖ Mag. Harald Stefan

Besonders interessiert zeigte er sich, als Väter ohne Rechte die Vorteile der Doppelresidenz aufzeigten und gerade das aktuell bevorzugte Residenzmodell (Mutter betreut/Vater zahlt) ganz wesentlich zum Gender-Pay-Gap und der Gefahr von Altersarmut von Frauen beiträgt. Es wurde versucht ein bestimmtes Wording zu finden, da es „Alleinerziehende“ praktisch nicht gibt – unser Vorschlag war „getrennt erziehend“, da Kinderkrippen, Kindergärten, Schulen, Horte, Tagesmütter und Tagesväter, die leiblichen Väter selbst, Großeltern, neue Lebensgefährten etc. sich alle in die Erziehung einbringen.

Die beharrliche Verteidigung des Residenzmodells von manchen Mütter-/Frauenvertretern steht im diametralen Widerspruch zu ihren eigenen Forderungen wie Gleichberechtigung, mehr Väterbeteiligung, Aufbrechen konventioneller Geschlechterrollen usw.

Herr Mag. Harald Stefan hat Väter ohne Rechte versichert

dass das Thema »Unterhaltspfändung unter das Existenzminimum« auf der
Agenda weit oben steht und bald in Angriff genommen werden soll.
Diese Information haben wir bisher von ALLEN Parteien erhalten und scheint daher valide.Väter ohne Rechte bedankt sich für das amikale Gespräch, weitere Termine sind fixiert.
VoR wird informieren.Never, never, never give up!
Mit Herz und Verstand!
Im Auftrag unserer Kinder!

Väter ohne Rechte

Doppelresidenz – JETZT!
19-03-2019
http://www.vaeter-ohne-rechte.at/vaeter-ohne-rechte-trifft-justizsprecher-der-fpoe-mag-harald-stefan/
Tags: Gesetze Österreich Justizopfer – Österreich Familienrecht Obsorge – Vaterlose Gesellschaft Scheidung – Trennung

Appell an Justizminister Dr. Josef Moser – Fall Thomas Claricini

Video-Vollversion unzesurierte Pressekonferenz Liste Jetzt inkl. Fragen von Journalisten u. Betroffenen!
Appell an Justizminister Dr. Josef Moser (ehemaliger Rechnungshofpräsident) von Rechtsanwalt Dr. Adrian Hollaender.

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Die Kompetenzen  von Jugendwohlfahrt (Jugendamt) wurden von der FPÖ-ÖVP-Regierung vom Bund an die Länder (einzelnen Bundesländer Österreichs) abgegeben, siehe auch Kompetenzbereinigung. Konkret soll der Artikel 12 der Bundesverfassung gänzlich abgeschafft werden.

Zitat FM4: https://youtu.be/hU2wyDPRiSY?t=1972
„Wie kann es sein das Grundrechte Ländersache sind? Wir reden über Kinderrechte über Menschenrechte. Wir reden über Menschenwürde, es passt alles zum Thema UN-Kinderrechtskonvention, wie geht das in einem Rechtsstaat das dies Ländersache ist?
Das verstehe ich nicht, für mich ist das als Vater nicht nachvollziehbar….“

Zitat Sprecher des Verein Opferoffensive:
“ … Es wurde Vorgetragen an die zuständige Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek (ÖVP), dass die Staatsanwaltschaft sehr oft gar nicht ermittelt und sich quasi so selbst zum Richter machen, ohne es zu prüfen…
… In Deutschland gibt es im Staatsgrundgesetz Nr. 20 „Das Widerstandsrecht“. Der Staatsbürger hat dann ein Recht auf Widerstand, wenn Demokratie und Rechtsstaat ausgehebelt sind, oder ausgehebelt werden…“

Zitat Rechtsanwalt Dr. Adrian Holänder:
„Das was sie ansprechen die Entfremdung ist ein ganz wesentlicher Punkt. Parential Alienation Syndrom „PAS“ wurde schon vor einiger Zeit im Parlament als Entschliessungsantrag gefordert, dass dies ein Straftatbestand werden möge…
… abgesehen davon ist Parential Alienation Syndrom jetzt schon in vielen Länder als Körperverletzung anerkannt, dass heißt man könnte es schon jetzt mit dem bestehenden Strafgesetz als Köperverletzung verfolgen…“ 

Zitat vom Vorstand Väter ohne Rechte:
… in Brasilien sind es 5 Jahre …

… Kindesentfremdung ist ein Verbrechen, was wir nie wieder gut machen können…“

Komentare+Fragen: https://youtu.be/hU2wyDPRiSY?t=1972

Artikel Väter ohne Rechte:

Liste JETZT übt massive Kritik an der Jugendwohlfahrt / Fallbeispiel Thomas Claricini

Die Liste JETZT veranstaltete am 23.01.2019 eine Pressekonferenz mit dem Titel: „Sie nennen es Kindeswohl“ in deren Parteizentrale. Betroffener Vater und VoR-Mitglied Thomas Claricini und seine rechtsfreundliche Vertretung Dr. Adrian Hollaender waren anwesend. Geführt wurde sie von Dr. Peter Kolba, Leiter des Bürgerbüros. Zahlreiche Medien waren vertreten, es gab mehrere Veröffentlichungen in reichweitestarken Medien.

Bericht in der Kronen Zeitung
Bericht in der Presse
Bericht in der Kleinen Zeitung
Bericht Salzburger Nachrichten
Bericht ORF

Dr. Peter Kolba skizzierte eine Reihe von Missständen bei der Jugendwohlfahrt. Unter anderem die verdächtig hohe Zahl von 13.740 Fremdunterbringungen in Österreich. In Deutschland ist die Anzahl gemessen an der Bevölkerungszahl nur halb so hoch!

Pressemappe Liste JETZT Sie nennen es Kinderwohl zum Download

Herr Kolba spricht bei der Pressekonferenz von 180 Fällen die dem Projekt „TATORT Jugendamt“ übermittelt wurden, VoR hat von Mitarbeitern und Nationalratsabegordneten der Liste JETZT mehrmals eine deutlich höhere Zahl genannt bekommen.

Herr Kolba verweist ebenso auf den Sonderbericht der Volksanwaltschaft, den Bericht des Rechnungshofes und den Bericht des Österreichischen Institutes für Familienforschung zum Thema, welche nachfolgend aufgeführt sind:

Sonderbericht der Volksanwaltschaft „Kinder und ihre Rechte in öffentlichen Einrichtungen“
Bericht des Rechnungshofes zur Familiengerichtsbarkeit
Endbericht Evaluierung KindRamRäg2013 ÖIF

FALLBEISPIEL Thomas Claricini

Dieser Fall ist geprägt von einer so großen Fülle an absurden, rechtswidrigen Entscheidungen, unterlassenen Erhebungen, einseitigen Beurteilungen uvm. seitens der zuständigen Richterin des Bezirksgerichts Döbling, Frau Mag. Sigrid Gomsi dass der Vater die Öffentlichkeit als notwendiges Mittel zur Wahrung der Rechte der gemeinsamen Tochter gewählt hat. Herr Kolba sprach in der Pressekonferenz davon, dass das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, also das Rekursgericht, die Richtern regelrecht „abwatschte“. Wer sich den Beschluss (ab Seite 8) durchliest, kommt aus dem Staunen nicht heraus. Im Anschluss ist der komplette Rekursentscheid einsehbar.

wesentliche Eckpunkte der Chronologie:

nach der Geburt des Kindes 2011 wurde eine Gemeinsame Obsorge (GO) vereinbart
nach Auflösung der häuslichen Gemeinschaft stellt die Mutter einen Antrag auf Alleinige Obsorge
12/2011 Mutter unterzeichnet eine Widerrufs- und Unterlassungsvereinbarung wegen diverser Falschbeschuldigungen
08/2012 weiterhin GO, Hauptaufenthalt bei der Mutter, Kontaktregelung
01/2017 Antrag des Vaters auf Doppelresidenz
07/2017 Erziehungsberatung für beide Eltern, Mutter verschleppt bis dato (!) die Termine,
modifiziertes Kontaktrecht
08/2017 JWF Stellungnahme, Empfehlung Obsorgeübertragung an die Mutter ohne ausreichende Begründung und Empfehlung keine Kontaktausweitung
10/2017 Antrag Vater Kontaktausweitung
03/2018 Rekursentscheid des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen
10/2018 Bestellung Sachverständige
12/2018 Einschaltung Koruptionsstaatsanwaltschaft wegen Verdacht des Amtsmissbrauchs und Betrug durch widerrechtliche Inanspruchnahme und Gewährung von Verfahrenshilfe
01/2019 Bestellung andere Sachverständige

Der Umfang der Fehlbeurteilungen und der Richterin rechtfertigt aus der Sicht von VoR eine Befangenheit der zuständigen Richterin.

Hinzu kommt, dass der Mutter rechtswidrig Punkte in der Verfahrenshilfe zugestanden werden die sie gar nicht beantragt hat. Auch hier überschreitet die Richterin die Grenzen der Objektivität. Der Vater meldete Beschwerde bei der zuständigen Revisorin an. Die Revisorin rekursierte selbstständig im Namen des Bundes am BG Döbling, stimmte aber letztlich der Gewährung der Übernahme der Gutachterkosten zu?!

Rekurs zur Verfahrenshilfe zum Nachlesen

Nur einige exemplarische Beispiele:

kompletter Rekursentscheid zum Nachlesen


Thomas Claricini erwähnt auch Väter ohne Rechte (VoR), welche ihn besonders durch Edith Schützenhofer unterstützend zur Seite stand! Herzlichen Dank an Edith für dieses außergewöhnliche ehrenamtliche Engagement und Thomas für die Erwähnung im Auftrag unserer Kinder!

http://www.vaeter-ohne-rechte.at/liste-jetzt-uebt-massive-kritik-an-der-jugendwohlfahrt/ 

Tags: Appeal to Justice Minister – journalists u. Affected – Youth Welfare Office – federal government – Austrian states – children’s rights over human rights – father – democracy – rule of law are undermined – criminal offense – child welfare – Kompetenzbereinigung Kinder- und Jugendhilfe

Familienrecht veraltet – Reform von Politik u. Justiz dringend notwendig!

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Mütter betreuen die Kinder und Väter arbeiten, dieses traditionelle Rollenverständnis ist völlig veraltet.
Diverse entfremdete und entsorgte Elternteile und Vereine (Väter für Recht, Vaterverbot, Männerservice; Kindergefühle, Väter ohne Rechte)
fordern ebenso seit vielen Jahren, PA (Parential Alienation) ins Strafrecht aufzunehmen und diese psychische Gewalt, der Entfremdung, zwischen dem eigenen Kind und einem Elternteil gerichtlich beim anderen Elternteil, welcher diesen Umgangsboykott fördert, zu sanktionieren! Diese Eltern-Kind-Entfremdung führt bei einigen Betroffenen bis zum Suizid und ist für viele Personen, welche sich keinen Rechtsanwalt leisten können, ein sehr großes gesellschaftspolitisches Problem.

Admin Familie & Familienrecht, am 27-12-2018

Artikel:
Petition zur „Doppelresidenz“Wechselmodell nach Trennung soll Leitbild werden

Wenn sich Eltern trennen, heißt das für viele Kinder: Sie wohnen bei dem einen, der andere zahlt. Doch immer häufiger betreuen beide Elternteile. Ein Bündnis fordert, diese neue Realität zum Leitbild im Familienrecht zu machen. Von Bettina Rehmann

Nach der Trennung von Eltern wohnen viele Kinder bei dem Elternteil, den anderen besuchen sie. Zwei Drittel der Trennungskinder werden nach diesem Modell, dem sogenannten Residenzmodell betreut. Es ist das einzige Betreuungsmodell, das gesetzlich geregelt ist.

Doch heute beteiligen sich mehr Väter stärker an der Betreuung der Kinder – und auch die meisten Trennungskinder wünschen sich häufige oder längere Kontakte zu dem zweiten Elternteil. Diese Realität solle im deutschen Recht abgebildet werden, fordert das Bündnis „Doppelresidenz.org“. Am Donnerstag haben sie eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, mit der sie fordern, die geteilte Betreuung von Trennungskindern als Leitbild im deutschen Familienrecht zu verankern. Sie nennen das „Doppelresidenz“. Die geteilte Betreuung wird auch Wechselmodell genannt.

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Rund 12.000 Unterschriften schon vor Petitionsstart

Rund 12.000 Menschen hätten die Petition schon vor dem eigentlichen Start unterzeichnet, sagt Markus Witt vom Bündnis. „Es geht hauptsächlich darum, ein zeitgemäßes Familienrecht zu bekommen, also nicht ein Familienrecht, das deutlich über hundert Jahre alt ist, sondern sich daran orientiert, wie Eltern heute leben und was Kinder auch brauchen.“

Es geht den Initiatoren der Petition um mehr als nur ein Betreuungsmodell, betont Cornelia Spachtholz von „Doppelresidenz.org“, die gleichzeitig Vorsitzende des Verbands berufstätiger Mütter ist. Mit der Petition wolle das Bündnis auch einen Sinneswandel in der Gesellschaft erreichen. So werde etwa heute der Begriff der „Alleinerziehenden“ nicht mehr der Realität gerecht, da unter dem Begriff auch diejenigen fallen, die in Wirklichkeit zwar getrennt sind, ihre Kinder aber gemeinsam erziehen. „Getrennt gemeinsam erziehen, das ist aus unserer Sicht das, was unseren Kindern zusteht, weil sie ein Anrecht auf beide Elternteile haben“, dieser Ansatz sei auch förderlich in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Bundestagsabgeordnete und die Vorsitzenden von „Doppelresidenz.org“, Cornelia Spachtholz und Markus Witt (3. und 4. v. l.) vor der Petitionsübergabe im Bundestag.

Reformwünsche auch aus Politik und Justiz

Nicht nur von dem Bündnis geht der Wunsch nach grundlegenden Änderungen im Familienrecht aus: Schon 2017 hat die Konferenz der Landesjustizminister beschlossen, gesetzliche Regelungen für das Wechselmodell zu prüfen. Auch beim Deutschen Juristentag im September in Leipzig wurde ein Beschluss gefasst, wonach alternative Betreuungsmodelle gesetzlich geregelt werden sollen: sowohl in Bezug auf das Umgangsrecht, also die Betreuungszeiten der einzelnen Elternteile, als auch auf das Unterhaltsrecht – dieses müsse auch den Fall, dass beide Eltern ihr Kind nach der Trennung betreuen, regeln und deutlich vereinfacht werden.

An den Beschlüssen mitgearbeitet hat auch die Familienrichterin am Münchner Oberlandesgericht, Isabell Götz, die auch das Bundesjustizminsterium berät. „Wir reden deswegen darüber, weil es zunehmend mehr ein Modell ist, das Eltern nach der Trennung leben und unsere derzeitigen Gesetze es aber nicht abbilden“, erklärt sie. Es könne zwar schon gerichtlich angeordnet werden, aber das reiche nicht. Heute schon, berichtet sie aus ihrer täglichen Arbeit als Familienrichterin, breche das traditionelle Rollenverständnis aus, wonach Mütter die Kinder betreuen und Väter arbeiten. Eine abwechselnde Betreuung nach der Trennung ermögliche auch der Mutter, sich selbst um Einkommen und Altersvorsorge zu kümmern.

Berlin als Hochburg für Wechselmodell

Die Familienanwältin Eva Becker, ebenfalls Mitglied einer Arbeitsgruppe, die das Justizministerium berät, praktiziert in Berlin. „Die Zeit, dass nur Väter an einem Wechselmodell interessiert sind, die ist vorbei, weil auch Mütter vernünftigerweise Interesse daran haben.“ In Berlin seien die Gerichte besonders mit dem Wechselmodell befasst, erklärt sie. „Das hat verschiedene Gründe: Erstens liegt Berlin mitten in den ’neuen‘ Bundesländern, wo Betreuung durch beide Elternteile vielleicht selbstverständlicher ist, ebenso wie es nichts Besonderes ist, wenn Kinder in eine Betreuungseinrichtung gehen.“ In Berlin lebten zudem viele junge Familien, von denen beide Elternteile arbeiten wollten und die Menschen wohnten nicht so weit auseinander, bei einem Wechselmodell nach einer Trennung spielten Distanzen also nicht so eine große Rolle.

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Viele Berliner Richter stellten nicht mehr die Frage danach, wie man fortsetzen könne, was bisher gelebt wurde – etwa wenn die Mutter bisher zu zwei Drittel und der Vater zu einem Drittel betreut hat –, sondern versuchten abzuklären, was gegen eine paritätische Betreuung spreche. „Das ist einfach eine Umkehr des gedanklichen Ansatzes.“ Becker betont allerdings, dass nicht alle Richter dies so sehen und verweist auf den speziellen Trend in Berlin und Brandenburg. „Wir sind, wenn Sie so wollen, eine Hochburg des Wechselmodells, das ist hier einfach Thema.“

15 Prozent der getrennten Familien leben Wechselmodell

Einem Rechtsgutachten für den Deutschen Juristentag zufolge kann man davon ausgehen, dass schon heute schätzungsweise 15 Prozent der Trennungsfamilien in Deutschland das Wechselmodell leben. In der Sozialwissenschaft spricht man übrigens schon von Wechselmodell, wenn der Betreuungsanteil bei 30 Prozent liegt – nicht erst, wenn sich die Eltern die Betreuung genau zu 50 Prozent teilen.

Die Debatte wird in jedem Fall weitergehen: Ähnlich den Ideen der Petition zum Wechselmodell hat die FDP-Bundestagsfraktion im März einen Antrag in den Bundestag eingebracht, wonach das Wechselmodell sogar als gesetzlicher Regelfall eingeführt werden soll.Im Februar kommenden Jahres gibt es dazu im Rechtsausschuss eine erste Anhörung.

Der Petitionsausschuss des Bundestages [bundestag.de] wird die Petition nach der Übergabe prüfen und voraussichtlich in eine Onlinepetition überführen – der Startzeitpunkt steht noch nicht fest.

Beitrag von Bettina Rehmann, Audio: Inforadio | 29.11.18 | 13:35 Uhr Bild: dpa/Hackenburg

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/11/petition-bundestag-wechselmodell-doppelresidenz-berlin.html
Tags: europäischen Familienrecht – Gesellschaftspolitik – Mobbing – Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindeswohl – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Scheidung – Trennung – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft – 

SPÖ Gier – Luxusgagen für Kopietz aufgedeckt – Rechnungshofbericht …

Sumpf aus Gier

Wien: Rote Affäre um Luxusgagen aufgedeckt

Jetzt bricht das alte SPÖ-System in Wien auf und fördert in vielen Ecken der Partei einen brodelnden Sumpf aus Gier, Skandalen und politischer Einflussnahme zutage. Der „Krone“ wurde ein aktueller Rechnungshof-Rohbericht zugespielt, der sich wie ein Finanzkrimi liest. Im Zentrum der Ereignisse: die Ehefrau von SPÖ-Grande Harry Kopietz und ihr Gespür für fremdes Geld.

Aus jeder Seite des Berichts rinnt die Gier. Im Mai 1995 wurde Brigitte Kopietz Geschäftsführerin des von der Stadt Wien finanzierten Vereins der Wiener Kinder- und Jugendbetreuung, der heute 1000 Mitarbeiter umfasst. Ihr Mann: der berühmte SPÖ-Grande Harry Kopietz, damals leitender Sekretär der SPÖ Wien, ein Jahr später wurde er Landesparteisekretär der SPÖ Wien, bis er 2008 schließlich zum Landtagspräsidenten aufstieg. Wieso seine Frau den Job erhielt, lässt sich nur erahnen. Wichtig ist Seite 20 des neuen Berichts: Kritisiert wird da die Aufnahme von Bediensteten in der Zentrale des Vereins „ohne vorangegangene Stellenausschreibungen“. „Politische Einflussnahme“ sei erkennbar gewesen, heißt es.

790.0000 Euro an Jubiläumsgeldern
Obwohl Frau Kopietz damals schon 65.000 Schilling brutto pro Monat (rund 4700 Euro) verdiente, war es wohl nie genug. Im Laufe der Jahre baute sie mit einem Personalreferenten und zwölf Mitarbeitern der Zentrale ein Privilegien-Netzwerk auf, das sich gekonnt selbst Geld zuschanzte. Laut Bericht geht es dabei um unzulässige Jubiläumsgelder, Sonderdienstverträge über dem Kollektivvertrag sowie um außerordentliche Vorrückungen und damit verbundene Gehaltserhöhungen. Von 2010 bis 2017 zahlte der Verein 790.000 Euro an solchen Jubiläumsgeldern aus, dazu kommen noch Bilanzgelder von rund 25.800 Euro.

Aber all das war wohl noch immer nicht genug für das Haushaltseinkommen der Familie Kopietz.
Die Vereinschefin gönnte sich kurz vor der Pensionierung (Letzt-Gage 9600 Euro brutto pro Monat) im November 2016 eine Gehaltserhöhung, rückwirkend ab Jänner 2016. Zusatzkosten aller Gier-Aktionen pro Jahr: etwa 200.000 Euro.

„Neue Vereinsorganisation schafft Transparenz“
Der Nachfolger von Frau Kopietz stieß bereits im Frühjahr 2018 auf den Skandal und informierte sofort Bildungsstadtrat Jürgen Czernohorszky (im Amt seit 2017). Der legte augenblicklich den Vereinssumpf trocken. Der Ressortchef zur „Krone“: „Die neue Vereinsorganisation schafft umfassende Transparenz sowie Kontrolle und schließt solche Vorgänge aus.“

Kopietz verteidigt Ehefrau: „Immer Leistung gebracht“
Auch die amtierende SPÖ-Landesparteisekretärin Barbara Novak ist über die Machenschaften vor ihrer Amtszeit empört: „Ich lehne das ab. So etwas kommt unter meiner Führung bestimmt nie vor.“ Die „Krone“ erreichte auch SPÖ-Grande Harry Kopietz. Seine Frau sei „einer der korrektesten Menschen, die er kenne“. Der Bericht ist ihm unbekannt, seine Gattin habe „immer Leistung gebracht“.

Und sich dann geholt, was ihr nicht zusteht …
Video: krone.at

Michael Pommer und Philipp Wagner, Kronen Zeitung, 21.12.2018 05:55
https://www.krone.at/1831116
Tags: – SPÖ-Frauen – Brigitte Kopietz – Korruption – Berreicherung – sozialistische Partei Österreichs – SPÖ Frauenpension – Kinderbetreuung

 

Das darf doch nicht wahr sein!

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Männerservice

Männerservice

Report #116

In einer intakten Familie …

Betroffene
Vater: Christoph Altmann*

In der Verantwortung
Tamara Altmann*, Mutter des Kindes
Tochter Fabienne Altmann*, volljährig
österreichisches Familien- und Unterhaltsrecht
Bezirksgericht und Landesgericht Wiener Neustadt

Ort und Zeitraum:
Niederösterreich, Wien, August 2018**

Geschichte
Das darf doch nicht wahr sein! Tief enttäuscht hält Christoph Altmann das Schriftstück in Händen. Noch beim Öffnen hatte er gehofft: Das Landesgericht wird den Fehler des Bezirksgerichts sicher erkannt haben und Recht sprechen, doch mitnichten: Die Gerichte geben sich gegenseitig recht, und das Landesgericht verbietet Christoph sogar noch, in die nächste Instanz zu gehen – ja, das dürfen die! 4000 Euro soll Christoph jetzt, innerhalb vier Wochen, nachträglich an Unterhalt bezahlen, obwohl er die bisher festgesetzten Beträge stets brav überwiesen hat. Warum? Weil nachträglich beschlossen wurde, er hätte noch mehr zu zahlen gehabt! Natürlich soll er ab sofort zukünftig monatlich noch mehr zahlen, sodass ihm selbst wieder in Summe weniger als der halbe Monatsverdienst bleibt. Wie lange? Vermutlich bis seine Tochter Fabienne das oder die Studien beendet hat, welche sie noch lange gar nicht begonnen hat.Dabei hatte Fabienne schon eine Lehre begonnen, und durch ihren Eigenverdienst war Christoph, der für zwei weitere Kinder Unterhalt leistet, wenigstens ein bisschen entlastet. Doch Fabienne hatte vor einiger Zeit das Dienstverhältnis einfach beendet, und sie hat ihren Vater nicht einmal informiert. Für genau diese Zeit wird Christoph nun verpflichtet, nachzuzahlen. Entsetzt richtet er an uns die Frage, ob er sich denn wenigstens die Nachzahlung sparen könne, denn: Er hatte ja die Gemeinsame Obsorge und wurde nicht informiert. Ja, die Gemeinsame Obsorge, der Sinn dieses irreführenden Namens ist ja der, dass Väter glauben, sie hätten ein bisschen Rechte… Wir klären auf.

Seine Exfrau, Tamara, hat ihre Tochter in ihrem Sinne erzogen: Geld kommt nicht von der Arbeit, sondern vom Vater. Klagen ist einfacher als arbeiten in Österreich. Zuerst reicht die Mutter eine Klage auf Unterhaltserhöhung und Nachzahlung ein, und als Fabienne volljährig ist, schließt diese sich der Klage an. Ab jetzt klagt die Tochter den Vater, vermutlich noch sehr oft, denn sie fühlt sich nicht „selbsterhaltungsfähig“. Daher müsse sie jetzt den Kopf frei haben, für die Matura, und, wir könnten wetten, danach für ein Studium, dann vermutlich einen Wechsel der Faches, und danach für den nächsten Vorwand.

Dabei hatte Fabienne zwar das Dienstverhältnis beendet, doch den Lehrabschluss trotzdem in der Tasche, und die Matura macht sie berufsbegleitend. Wie in aller Welt kann ein Gericht den Vater zu einem Unterhalt verdonnern, als ob das Kind völlig ohne Chance auf eigenes Einkommen wäre?

Wir kennen die Urteilsbegründungen und ihre schön geschminkten Formulierungen. Dass dabei die Lage des Vaters rechtlich nicht relevant und für die Gerichte einfach nicht interessant ist, stellt in tägliches Recht gegossene Unmenschlichkeit dar. So wird begründet, dass die „Anspannung“, mit der von einem Vater höchstmöglicher Arbeitseinsatz für höchstmöglichen Unterhalt gefordert wird, dem weder Weiterbildung noch Babypause oder gar ein Sabbattical zugebilligt wird, umgekehrt für erwachsene Kinder nicht gilt. Welcher Richter kann so etwas eiskalt schreiben, ohne sofort beim Justizminister ein Protestschreiben einzureichen wegen offensichtlicher Ungleichbehandlung in der Rechtslage? Offenbar jeder bei Gericht, denn es gibt eine „gute Ungleichbehandlung“ – die nämlich Väter trifft.

Endgültig menschlich auf unterster Schublade folgt schließlich eine unserer Lieblingsfloskeln: „In einer intakten Familie“ wäre der Unterhaltsberechtigten genau das zugestanden worden, was zuerst die Mutter und jetzt das Kind vom Vater einklagen.

Ach, wie gut wissen unsere Familiengerichte über intakte Familien Bescheid! Wir sind tief beeindruckt.

In einer intakten Familie lässt zuerst die Mutter monatlich den letzten Cent aus dem Vater pressen und lehrt die Kinder, wie prächtig es sich damit auf Kosten des Vaters leben lässt?

Wir sind einfach anderer Meinung: In einer intakten Familie nehmen alle Rücksicht aufeinander.
​Der Mann mag immer noch großteils die ganze Sippe mittels seiner Arbeitsleistung finanzieren, doch erst einmal erhält er in einer intakten Familie ein „Dankeschön“ statt einer Klage dafür.

In einer intakten Familie würde ein Kind sein Dienstverhältnis nicht wortlos abbrechen und nachher noch Geld verlangen dafür. In einer intakten Familie stimmt ein Kind seine Ausbildungspläne mit den Eltern ab, und damit meinen wir mit beiden, und, nochmals: Es wäre seinen Eltern dankbar, dass sie seine Ausbildung unterstützen, beiden!

Die sich gegenseitig recht gebenden Wiener Neustädter Gerichtskollegen könnten den Fall trotzdem noch einmal auf den Tisch bekommen. Unsere Vorschläge an Christoph bleiben jedoch unter uns.



Link zum Beitrag: http://www.maennerservice.at/report/in-einer-intakten-familie/
** Anmerkung: Die Männerservice-Reports werden kurz nach dem Zeitpunkt des Ereignisses verfasst und mit dem Betroffenen geprüft. Durch die zunehmende Zahl an Hilfesuchenden und geeigneten Geschichten werden die Reports jedoch in eine Warteschlange gereiht, welche im Augenblick 3 Monate umfasst. Daher lesen Sie diesen Report erst jetzt.

Tags: Familienrecht – Anspannung – gemeinsame Obsorge – Justiz – Gesetze Österreich – Justizopfer – Obsorge – Kindesunterhalt – Alimente

Scheidungskinder: Die beste Ent-Scheidung für Kinder

Scheidungskinder: Die beste Ent-Scheidung für Kinder

Scheidungskinder
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Vor einigen Tagen erhielt ich eine nahezu unmögliche Fragestellung, welche ich in diesem Beitrag behandeln möchte:  Was ist das Beste für´s Kind, wenn es zur Scheidung kommt?

OK, einmal ganz kurz noch einmal zu meiner Person. Ich bin Mediator aber auch Jurist. Als Zweiterer arbeite ich seit über 10 Jahren in Familienberatungsstellen in Wien und Niederösterreich und darf dort jenen helfen, die rechtliche Unterstützung in schier aussichtslosen Zeiten suchen. Es geht mir dabei nicht um die konfrontative Herangehensweise, den zukünftigen Ex-Partner möglichst gründlich in den Boden zu argumentieren, selbst wenn dies manchmal wirklich leicht und möglicherweise auch zufriedenstellend wäre.

Mit der Scheidung beginnt die Elternschaft neu

Nein, ich kann und möchte vor allem insbesondere dann helfen, wenn sich die zukünftigen Ex-en nachher noch in die Augen schauen sollen. Insbesondere, weil sie als Eltern noch weiter verbunden bleiben. Sind also Kinder im Spiel, gilt mein Hauptaugenmerk ebenso wie das meiner diversen KollegInnen neben der eigentlichen Fragestellung der Klienten und Klientinnen dem Wohl der nicht anwesenden Kinder. Wie geht es ihnen in der Zeit einer auseinanderbrechenden Beziehung der Eltern? Wie geht es ihnen damit, wenn die Mama einen neuen Freund, der Papa eine neue Freundin hat und sie doch eigentlich hoffen, dass die beiden Eltern vielleicht irgendwann wieder zusammen kommen? Freilich wollen und sollen sie beide Eltern lieben dürfen. Freilich wünschen sie auch beiden das Beste.

Aus Sicht des Kindes

Wie könnte es denn anders gehen? Schließlich haben doch die Kleinen jedes Recht der Welt, ihre Eltern, den Papa und die Mama in den Himmel zu heben. Wer, wenn nicht diese beiden sollen es richtig machen? Wenn nun aber Streit zwischen den Eltern herrscht, die doch schon rein aus der kindlichen Logik heraus unfehlbar sind… wer kann dann nur daran schuld sein?

Nein, es kann nicht der Papa an der Zerrüttung der Ehe schuld sein, genau so wenig wie die Mama. Die beiden sind doch das Grundgerüst des Beziehung des Kindes. Bleibt also in der kindlichen Logik nur noch eine handelnde Person übrig: das Scheidungskind selber muss die alleinige Verantwortung für das Scheitern der Beziehung haben.

Wie sagen wir es den Kindern

Kinder Scheidung
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Dieser kindlichen Irrglauben kann oft schwerwiegende Folgen haben. Darauf weisen wir in den Beratungen oft genug hin. Selbst wenn ich als Jurist hier wohl weniger Kompetenz als meine Kollegen und Kolleginnen habe, so möchte ich meine Meinung zur Frage: Wann sagen wir es den Kindern festhalten: Sagt es ihnen nicht erst, wenn alles schon unter Dach und Fach ist. Sie spüren Euren Zwist, sie merken die Missstimmung und wissen aber nicht, wie sie einzuordnen ist.

Mama und Papa reden nicht mehr miteinander und betonen noch dazu… „Nein, es ist alles in Ordnung“. Hier stimmt was nicht. Auf die Idee, dass die Eltern sich einer kleinen Notlüge bedienen könnten, kommt das Kind vielleicht nicht als erstes. Somit sind wir wieder an dem Punkt: Liegt es vielleicht an mir? Habe ich nicht erst kürzlich dieses und jenes falsch gemacht? Ich bin einmal später nachhause gekommen und schon ist Mama traurig? Hängt das zusammen?

Nein, ich kann hier keine Patentlösungen anbieten, einerseits weil ich als Jurist nicht dazu berufen bin. Andererseits aber auch, weil es sie schlicht nicht gibt. Es gibt keine 0815 Scheidungskinder, ebenso wie es auch keine 0815 Ehen oder 0815 sonstwas gibt. Es ist unser, es ist mein Job Euch zu helfen, wenn Ihr Eure Lösungen sucht. Wo ich es kann, mache ich es nach bestem Wissen und Gewissen, wo ich es nicht kann, darf ich verweisen:
In diesem Falle würde ich schlicht an meine unzähligen Kollegen und -innen verweisen, die entweder in den Familienberatungsstellen Elternberatung anbieten, oder (wahrscheinlich noch logischer) an den Verein „Rainbows“[1] verweisen.

Dort gibt es jene, die sich mit der Psyche der Kleinen auskennen, so weit mehr als ich das jemals werde.

Die profanen rechtlichen Fragen

Wo ich helfen kann, sind schlicht diese profanen Fragen der Obsorge, des Unterhalts, des Betreuungsortes und des Kontaktrechts. Hier gibt es je nach Offenheit des Gerichts mehr oder weniger Gestaltungsspielraum. Doch zeigt die Erfahrung: Leider ist der Begriff des „Kindeswohls“ nur ein Synonym für „Geld“. Es ist freilich bei einem selber am besten aufgehoben.

Daher erlaubt mir bitte einen kleinen Appell: Liebe Väter, auch liebe Mütter: Ja ich kann es so gut verstehen, wenn Ihr aufgrund der erlittenen Kränkung einander die Pest an den Hals wünscht. Ich kann es verstehen, dass Ihr weint und schreit – es ist gut so und darf sein. Wann, wenn nicht in dieser besch..eidenen Situation in der wir uns kennenlernen soll man den negativen Emotionen freien Lauf lassen? Nutzt mich, nutzt meine Kollegen und -innen dahingehend aus, dass Ihr Euren Müll bei uns abladet. Dazu sind wir da.

Unterhalt für Scheidungskinder

Diese Rechnerei des Kindesunterhalts ist nicht schwer, wenn Ihr Euch bei den anderen Dingen einig seid. Bei der Frage der Obsorge (oder der „Sorgepflicht“ wie ich es nenne) habe ich eine klare Ansicht, welche ich aber hier nicht breittreten möchte. Schließlich geht es ja nicht um meine persönliche Meinung, sondern vielmehr um Eure Bedürfnisse und die Eurer Kinder!

Wo die Kinder am besten aufgehoben sind, bei Papa oder Mama, ob Doppelresidenz oder altmodischer Hauptwohnsitz ist wirklich nebensächlich im Vergleich dazu, ob sich die Eltern vertragen. Eine erklagte Doppelresidenz wird niemals so gut für die kindliche Entwicklung werden, wie eine konsensuale andere Lösung. Ebenso ist eine einvernehmliche gleichteilige Betreuungsregelung die von beiden Eltern im guten elterlichen Miteinander gelebt wird wohl auch eine gute Schule für Euer Kind, wie mit Konflikten umzugehen ist. Übrigens… im Rahmen eines eskalierten Verfahrens kann der „Kinderbestand“[2] an die Seite des Scheidungskindes treten

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Wie ist nun diese Frage, die mir eingangs gestellt wurde zu beantworten?

Liebe Eltern: Ihr seid vielleicht in Eurer Beziehung zum Ergebnis gekommen, Euch neuen Wegen zuzuwenden. Das kommt vor und ist bei aller persönlichen Tragik heutzutage keine große Sache mehr. Für Euch zumindest nicht. Für Eure Kinder jedoch geht es um das Urvertrauen. Bitte versucht, Eure Paarkonflikte halbwegs erwachsen zu regeln, holt Euch Unterstützung (sie kostet in den diversen geförderten Stellen auch nur, was Ihr geben wollt). Ihr habt einen lebenslangen Job als Eltern übernommen. Lasst Euch auch hier coachen, das Glück Eurer Kinder[3] wird es Euch danken!


[1] https://www.rainbows.at/ hat sich auf die Unterstützung von Scheidungskindern spezialisiert

[2] Kinderbeistand bei Scheidungskindern https://www.trennungundscheidung.at/kinderbeistand/

[3] Siehe auch „Beziehungsprobleme bei Scheidungskindern“ http://www.oif.ac.at/service/zeitschrift_beziehungsweise/detail/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=979&cHash=012a2c6f06147027fa51e7514f6f82a0 oder
http://www.scheidungskinder.com/


Bücher von Mag. Ulrich Wanderer:

Bestseller Nr. 1*

Mediation ist Do It Yourself: Gedanken, Erfahrungen und Ansätze eines Mediators*

Ulrich Wanderer – Morawa Lesezirkel – Kindle Edition – Auflage Nr. 1 (02.06.2017)

Bestseller Nr. 2*

An die Arbeit: Gedanken zwischen Auftrag und Fatalismus*

Ulrich Wanderer – Morawa Lesezirkel – Kindle Edition

Bestseller Nr. 3*

Humanismus ist nicht heilbar: Zum Glück und zur Liebe (Ulrichs Welt)*

Ulrich Wanderer – Herausgeber: Morawa Lesezirkel GmbH – Auflage Nr. 1 (02.05.2018) – Taschenbuch: 108 Seiten
10,99 EUR

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Über Der Mediator 3 Artikel

Mag. Ulrich Wanderer ist selbständiger Mediator und Jurist in Familienberatungsstellen. Er hat sich als Jurist auf den Bereich des Familienrechts spezialisiert, als Mediator unterstützt er die Konfliktlösung in den Bereichen Familie, Erbschaft, Nachbarschaft und Arbeitsplatz in Wien, Niederösterreich und Kärnten. Mag. Wanderer ist Gastvortragender an der Universität Wien sowie an der FH Kärnten und trägt regelmäßig zu Themen des Familien-/Erbrechts sowie zu Fragestellungen der Mediation vor. Wanderer ist Herausgeber des „Handbuch Mediation“ (WEKA-Verlag), Autor mehrerer Bücher und zahlreicher Fachpublikationen. Als Initiator der „MännerAnlaufstelle bei SchwangerschaftsKonflikten MASK“ http://www.ichwerdevater.at unterstützt er Männer, die mit der Nachricht der Schwangerschaft der Partnerin konfrontiert sind.
Der Mediator, 9. Juli 2018
https://www.derneuemann.net/scheidungskinder-ent-scheidung/16009

R.I.P. Vater Andreas Zahrl – über 4 Jahre keinen Kontakt zu seiner Tochter . . .

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Tiefe Trauer um verstorbenen Vater – Spende Euro 1.200,– an VoR

Andreas Zahrl, geb. 25.04.1967 - † 08.04.2018
Andreas Zahrl, geb. 25.04.1967 – † 08.04.2018

Tiefe Trauer um verstorbenen Vater – Spende € 1.200,– an Väter ohne Rechte – VoR

Andreas Zahrl war der mittlere dreier Brüder. Am 08.04.2018 verstarb er unerwartet an einem Herzinfarkt. Er wurde nur 50 Jahre alt und hinterlies eine 12-jährige Tochter – Natalie. Seinen beiden Brüdern Martin und Jürgen, seinen Eltern und seiner neuen Lebensgefährtin Theresia gilt unser tiefstes Mitgefühl und unsere Anteilnahme.

Zu seiner Tochter Natalie hatte nicht nur er über vier Jahre keinen Kontakt mehr, sondern auch die väterlichen Großeltern Annemarie und Karl Zahrl. Nach der ledigen Trennung 2008 zogen Mutter und gemeinsames Kind ca. 30 km weiter. Anfangs gab es noch geregelte Kontaktzeiten und Urlaube, doch ab 2013 wendete sich das Blatt.

So, wie es tausenden Trennungsvätern geht, sah auch er sich urplötzlich einer Reihe von Falschbeschuldigungen ausgesetzt. Es kam zum Kontaktabbruch. Viele Jahre versuchte er mit Hilfe der Justiz und ihren Helfern den Kontakt zu seiner geliebten Tochter wieder aufzunehmen – Natalie war sein Ein und Alles. Bedauerlicherweise zermürbte auch ihn das Justizgebahren und viele wissen welche ungeheuerliche psychische Belastung eine absolute Trennung für Kinder und einen Elternteil bedeutet.

So, wie es bei vielen Krankheiten der Fall ist, gehen den körperlichen Leiden, psychische Leiden voraus oder einher – es ist also durchaus angebracht zu sagen, dass Andreas Zahrl an gebrochenem Herzen verstorben ist.

Sein jüngerer Bruder Jürgen begleitete Andreas geraume Zeit während der Gerichtsverfahren und wurde so selbst Zeuge der Absurditäten der Justiz – die oft die Betroffenen fassungslos und ohnmächtig zurücklässt. Einmal erzählte Andreas seiner Familie, dass es sich anfühlen würde, als ob die gemeinsame Tochter tot sei – ein Gefühl, das sehr viele Trennungskinder und Trennungselternteile befällt und auch bereits in der Fachliteratur Einzug gefunden hat.

Spende an Väter ohne Rechte
Familie Zahrl

Familie Zahrl entschied, dass statt Kranz- und Blumenspenden einer NGO die sich für die Rechte von Kindern auf beide Eltern- und Großelternteile einsetzt, gespendet werden soll – schließlich war dieses Anliegen das, dass den Vater und die väterlichen Großeltern die letzten Jahre psychisch am Meisten zusetzte. Die Wahl fiel auf „Väter ohne Rechte“.

Das Begräbnis fand am 13.04.2018 in würdigem Rahmen in Waidhofen an der Thaya statt. Familie, die Lebensgefährtin, Verwandte, Freunde, Nachbarn, Arbeitskollegen und der Arbeitgeber sammelten gemeinsam unfassbare € 1.200,– welche am 07.05.2018 übergeben wurden. Stellvertretend für den Verein übernahmen Sven Gründel und Christian Schmölz den symbolischen Scheck und überreichten der Familie eine Honorationsmitgliedschaft.

Väter ohne Rechte gedachte Andreas Zahrl auch (leider passend) bei der PAS-Pressekonferenz  am 25. April 2018. Absurderweise ist der internationale PAS-Tag auch der Geburtstag von Andreas Zahrl……

Die gesamte Gemeinschaft von Väter ohne Rechte ist tief bedrückt über die Ereignisse und steht bei Bedarf der Familie in rechtlichen oder anderen Fragen zur Verfügung.

Leider muss die Gemeinschaft Jahr für Jahr solche und ähnliche Trauerfälle beklagen und wir kennen diesen Schmerz – er erschüttert alle Betroffenen bis ins Mark.

In stiller Anteilnahme und tiefem Gedenken!

Andreas Zahrl
∗ 25.04.1967
† 08.04.2018

http://www.vaeter-ohne-rechte.at/tiefe-trauer-um-verstorbenen-vater-spende-e-1-200-vor/
Tags: Spende – Vereein Väter  ohne Rechte – Entfremdung – Tochter Natalie Zahrl – Familie – Familienrecht – Gesetze Österreich – Mobbing – Gleichberechtigung Gleichstellung – Justiz – Justizopfer – leaks family law austria germany – Menschenrechtsverletzung Art. 8 EMRK -PAS Eltern-Kind-Entfremdung Kindes-Entfremdung PA parental alienation – PAS Großeltern – Trennung Enkelkinder – psychische Gewalt – Scheidung – Trennung -Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft –

Terror-Propaganda von Wiener Moschee

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Bild: Reinhard Holl, facebook.com

FPÖ erstattet Anzeige

Wiener Moschee verbreitet blutige Terrorwerbung

Nach den verstörenden Bildern von türkischen Kindersoldaten schon der nächste Aufreger um eine Wiener Moschee! Der „Kulturverein“ verbreitet auf Deutsch (!) Hassbotschaften im Netz. Die FPÖ erstattet am Freitag „wegen Gutheißung von terroristischen Straftaten“ Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.

Nächstes Kapitel rund um islamische Gebetshäuser in Wien: Im aktuellen Fall geht es um die vom VSC-Kulturverein geführte As-Sunnah-Moschee in der Garbergasse in Wien-Mariahilf. Tatsächlich sind deren Botschaften gegen „Ungläubige“ (siehe Ausrisse) ebenso verstörend wie die Bilder von Kindersoldaten.

Bild: facebook.com, krone.at-Grafik

„Ich gehe zudem davon aus, dass im Hintergrund dieses Vereins die gefährliche Muslimbruderschaft steht. Wegen der radikalen Hasspredigten auf Facebook und YouTube von den Betreibern werden wir die Wiener Staatsanwaltschaft in Kenntnis setzen“, so der freiheitliche Bezirkspolitiker Leo Kohlbauer.

Peter Pilz erstattet Anzeige gegen ATIB
Unabhängig davon erstattete auch Peter Pilz erneut Anzeige gegen ATIB. „ATIB ist einer der gefährlichsten Brückenköpfe Erdogans in Österreich und müsste vereinspolizeilich aufgelöst und verboten sein. Zudem sollten die Vorstände vor Gericht gestellt werden, wegen Aufhetzung und Spionage gegen Österreich“, so Pilz. Der größte Verband von Muslimen in unserem Land hat 100.000 Mitglieder.

Imam suspendiert
Am Freitag zog ATIB nach Bekanntwerden der Kriegsspiele in einer Moschee Konsequenzen und suspendierte den zuständigen Imam.

Kronen Zeitung, 20.04.2018 14:50
http://www.krone.at/1696403
Tags: Erziehung – Kindererziehung – Gewalt – Gesetze ÖsterreichKinderschutzKindesmissbrauchradikale IslamisierungKindeswohlgefährdungpsychische GewaltEntfremdung – Islamisierung – Radikalisierung – Gehirnwäsche

Gehirnwäsche in Wiener in ATIB – Moschee

Kinder werden in Wiener in ATIB-Moschee einer Gehirnwäsche und Indoktrination durch radikale Islamisierung unterzogen.

Der türkisch-islamische Verein ATIB betreibt in Österreich mehrere Islam-Zentren.
ATIB sei ein verlängerter Arm der Türkei, erklärt ein Experte.

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Artikel:

Verstörende Kinderbilder – Kriegsspiele in Moscheen

Politik Österreich Verstörende Kinderbilder
Exerzierende Kinder in der Wiener „Atib“-Moschee in der Brigittenauer Dammstraße
  • Nachdem Bilder von Kindern öffentlich wurden, die in einer Wiener Moschee als Leichen posieren, droht Kanzler Kurz den Verantwortlichen mit Konsequenzen.
  • In Nordrhein-Westfalen soll es zu einem ähnlichen Vorfall gekommen sein.
  • Die Kinder mussten offenbar die Schlacht von Gallipoli von 1915 nachstellen, ein blutiges Gefecht des Ersten Weltkriegs.
 In Moscheen in Nordrhein-Westfalen und Österreich sollen Kinder Krieg gespielt und als Leichen posiert haben. Das Wiener Stadtmagazin Falter veröffentlicht Fotos aus dem Jahr 2016, auf denen Kinder zu sehen sind, die als tote Soldaten auf dem Boden liegen, zugedeckt mit türkischen Fahnen.

Die verstörenden Fotos stammen aus einer der größten Moscheen Wiens, dem Gotteshaus der Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa (Atib). Sie ist die österreichische Variante von Ditib, also ein direkter Ableger des Türkischen Amts für Religion. Jungen hätten in Tarnuniform in der Moschee exerziert, salutiert und türkische Fahnen geschwenkt. Ähnliche Aktionen gebe es bis heute.

IN NRW ist kürzlich ein ähnlicher Vorfall durch ein Internetvideo bekannt geworden. In der Herforder Ditib-Moschee wurde dabei wie offenbar in Wien der „Tag der Gefallenen“ nachgestellt, der in der Türkei am 18. März als Feiertag begangen wird, berichtet die Neue Westfälische.

Die Kinder müssen dabei also die Schlacht von Gallipoli von 1915 darstellen, ein blutiges Gefecht des Ersten Weltkriegs, in der die Truppen des mit Deutschland verbündeten Osmanischen Reiches britische, australische, neuseeländische sowie französische Einheiten zurück schlugen.

In der rund vierminütigen Aufnahme aus Herford marschieren Kinder in Militäruniformen, auf der die türkische Flagge prangt. Dabei halten sie Spielzeuggewehre in der Hand. Die nordrhein-westfälische Landesregierung zeigte sich verständnislos. „Die Bilder aus der Ditib-Moschee sind verstörend und völlig inakzeptabel“, sagte Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) der Westfälischen.

In Österreich werden nach den Vorfällen politische Konsequenzen diskutiert. Das im Bundeskanzleramt angesiedelte Kultusamt überprüft nun die Vorfälle auf Verstöße gegen das Islamgesetz. Die Schließung der Moschee oder auch die Auflösung des Vereins Atib stehen im Raum. „Das hat in Österreich keinen Platz. Hier wird es null Toleranz geben“, sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP).

Österreichs Kanzler sieht sich durch die Vorfälle auch in den Plänen für ein Kopftuchverbot an Kindergärten und Grundschulen bestärkt. Auf den Fotos waren auch verschleierte und mit Kopftuch bekleidete Mädchen zu sehen. „Das darf es bei uns auch nicht geben“, erklärte Kurz.


http://www.sueddeutsche.de/politik/verstoerende-kinderbilder-kriegsspiele-in-moscheen-1.3950187
Tags: Gesetze Österreich – Kindeswohlgefährdung – psychische Gewalt –