Wien – Frau erfindet häusliche Gewalt u. ruft Polizei

Da sieht man die Realität, wie es einen Trennungs-Vater in Österreich wirklich geht, leider sind solche Falschbeschuldigungen im Familienrecht kein Einzelfall.
Es wundert mich etwas, dass sich die Kronenzeitung für Gleichberechtigung einsetzt und soetwas bringt, weil sonst sind ja immer fast alle Scheidungsväter bzw. Trennungsväter meistens die bösen Gewalttäter.
Meiner Meinung nach sollte der Vater sofort eine „Verleumdungsklage“ und gleichzeitig einen „Antrag auf alleinige Obsorge“ stellen, solche narzisstischen Exfrauen ändern sich nicht.

Admin Familie & Familienrecht, am 9-7-2019

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Artikel:

Alexander B. ist immer noch fassungslos. (Bild: Bartel Gerhard)

Streit um Sorgerecht

WEGA stürmt Grundstück, um Kind (10) zu „befreien“

Spektakulärer Einsatz der Spezialeinheit WEGA am Mittwochabend in einem großen Wiener Flächenbezirk, nachdem ein Obsorgestreit völlig außer Kontrolle geraten war. Die Mutter erstattete Anzeige, weil der Vater den gemeinsamen Sohn festhalte, aggressiv sei und sich Waffen im Haus befänden. Es gab aber ein Problem …

Der Zehnjährige hätte sich zum wiederholten Male geweigert, zu seiner Mutter zurückzukehren, so Alexander B. (Name geändert) zur „Krone“. Das ließ die Frau offenbar nicht auf sich sitzen und alarmierte die Polizei.

„Wie in einem Actionfilm“
Und weil B. als Sportschütze tatsächlich (legal) Waffen besitzt, rückte – wie in solchen Fällen üblich – die schwer bewaffnete Eliteeinheit an.
Was sich Minuten später in der beschaulichen Wohnsiedlung abspielte, „war wie in einem Actionfilm“, ist auch Nachbar Reinhard Förster entsetzt: „Wir lagen auf der Gartenliege, als meine Frau sagte, ,da spielt wer mit einem Laserpointer‘dabei waren die Zielvorrichtungen der Gewehre auf uns gerichtet.“ Plötzlich waren die Gassen und Gärten in der Umgebung voller vermummter Polizisten, über dem Grätzel kreiste ein Hubschrauber.

B. sah die Polizisten durch eine Überwachungskamera, wie sie sein Grundstück stürmten, und öffnete die Tür. Der Wiener wurde sofort fixiert, das völlig geschockte Kind „befreit“. Erst dann klärte sich der Fall auf – und der Bub blieb bei seinem Vater! B. plant jetzt eine Verleumdungsklage gegen seine Ex. Der teure Einsatz geht auf Kosten des Steuerzahlers.

Oliver Papacek, Kronen Zeitung

https://www.krone.at/1954712
Tags: Obsorge – Verleumdung – häusliche Gewalt erfunden – Rosenkrieg – 10 jähriger Bub – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung – Kindeswohl – Österreich Familienrecht – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Vaterschaft –

Vienna – Woman invents domestic violence calls police

Rechtsextreme in Italien wollen Scheidung erschweren und den Unterhalt abschaffen

Ich denke die meisten Anhänger der jetzigen rechten Regierung, sind weder extrem, noch Nazis, auch keine schlechte Menschen, sondern Realisten mit Hausverstand.

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Es ist gut so, dass der Sozialmissbrauch, Kindesmissbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung, Feminismus, Bevorzungung durch Frauenquoto, frühere Alterspension bei Frauen und andere Ungerechtigkeiten, welche in den letzten Jahren duch die alte „Regierung der Sozialisten“ begünstigt wurden, jetzt abgeschafft werden!

Sorry, aber der Feminismus in Italien, Österreich, … in den letzten 50 Jahren insbesondere im Familienrecht hat genug Schaden bei Trennungskinder und Scheidungskinder angerichtet. Das Mobbing, gegen Väter muss ein Ende haben, viele Väter wurden nur zu reinen Geldautomaten diffamiert, ohne ihre Kinder sehen zu können. Feministische Richterinnen in die Familiengerichten, akzeptieren heute noch die Entfremdung zwischen Väter und ihren Kindern, weil der Gesetzgeber in den letzten Jahrzehnten NICHTS gemacht hat.

Psychische Gewalt wie Eltern-Kind-Entfremdung ist Kindesmissbrauch!
Zig tausende entfremdete Elternteile sehen keine Aussicht mehr, haben starke Depressionen durch diese „staatliche angeordnete“ Eltern-Kind-Entfremdung. Die letzte Stufe bei parental alienation ist der Suizid. Dieser MISSBRAUCH im Familienrecht muss behoben werden!

Es ist höchste Zeit. Kinder brauchen Vater und Mutter auch nach Trennung oder Scheidung. Nur weil Eltern gestritten haben, gibt das dem Gesetzgeber noch lange nicht das Recht, dass ein Elternteil sein Kind weniger oder gar nicht sehen darf laut Gesetz!

Danke an die italienische Regierung mit Matteo Salvini, dass sie sich auch für die Gleichberechtigung der Väter einsetzt!!!

siehe auch –> Trennungskind spricht über PAS am 20-1-2018.pdf

Admin Familie u. Familienrecht, am 14-4-2019

Artikel:

Pillon-Gesetz  

Hunderttausende Menschen gehen in Italien auf die Straße, weil sie Teil einer „modernen Gesellschaft bleiben wollen“. Denn der rechte Lega-Senator Simone Pillon will mit einem Gesetz Scheidungen erschweren und den Unterhalt für Kinder geschiedener Mütter abschaffen. Vor allem Frauen fürchten um ihre Rechte.

„Ich fange an Silvio Berlusconi nachzutrauern, nicht einmal er hätte ein solches Gesetz erlassen“, sagt die italienische Schriftstellerin Michaela Murgia. Mittlerweile seien selbst die Kirche und der Papst moderner als das Frauenbild der rechten Regierung in Italien, sagen einige der hundertausend Protestierenden gegen die geplante Änderung des Familien- und Unterhaltsrechts in Italien.

Gesetz Pillon: Scheidungen erschweren, Frauen entrechten

Es geht um das Gesetz-Pillon. Simone Pillon ist Senator der rechtsextremen Lega und will, dass italienische Frauen wieder mehr Kinder auf die Welt bringen. Die moderne Frau ist ihm ein Dorn im Auge. Gemeinsam mit der religiösen Rechten aus aller Welt hat er Ende März beim 3. Weltkongress der Familien in Verona – vor allem mit Männern – darüber beraten, wie man Scheidungen verhindern und Frauen zum Kinderkriegen bringen kann. Das hat in ganz Italien hunderttausende auf die Straßen getrieben, die das Familienrecht nicht um 70 Jahre zurückdrehen wollen.

Pillons Gesetzesentwurf sieht vor, dass Scheidungen nur dann möglich sein sollen, wenn sich Paare zuvor einer verpflichtenden Beratung oder Mediation unterziehen. Pillon selbst ist Rechtsanwalt, spezialisiert auf Familienmediation. Auf der Homepage seiner Kanzlei bewirbt er genau jene Beratung bei familiären Streitigkeiten, die bald verpflichtend werden soll. Eine solche Anwalts-Beratung muss privat gezahlt werden – für viele Frauen mit kleinen oder gar keinem Einkommen schwer zu bezahlen.

Geteiltes Sorgerecht auch in Fällen von häuslicher Gewalt

Außerdem sollen Unterhaltszahlungen für Kinder abgeschafft werden. Denn beide Eltern sollen auch nach der Scheidung das geteilte Sorgerecht erhalten – selbst in Fällen häuslicher Gewalt, solange die Kinder nicht betroffen sind.

Familienrechtsexperten fürchten daher, dass die Scheidung gerade in Fällen häuslicher Gewalt für Frauen und Kinder gefährlicher werden könnte. Die UNO-Referentin gegen Gewalt gegen Frauen hat einen offenen Brief an die italienische Regierung geschrieben: Das Gesetz könnte „einen schweren Rückschritt bewirken, der die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern fördert“ und „Überlebende von häuslicher Gewalt wichtiger Schutzmaßnahmen beraubt“.

Geschiedener Salvini erklärte Gesetz zur Priorität

Lega-Chef und Innenminister Matteo Salvini hat diese Reform des Sorge- und Familienrechts im November noch zu seinen Prioritäten erklärt. Denn italienische Frauen sollen wieder mehr Kinder zur Welt zu bringen und die traditionelle Familie gestärkt werden. Salvini selbst nahm das Recht auf Scheidung freie Partnerwahl schon in Anspruch: Er ist geschieden und hat zwei Kinder von zwei verschiedenen Frauen.

Geplante Kindesentführungen ohne Rückführung in Japan

Obwohl Japan das Haager Kindesentführung-Übereinkommen von 1980 unterschrieben hat, wird das internationale Gesetz von der Justiz in Japan völlig ignoriert, es ist kein einziger Fall der Rückführung bisher bekannt.

Artikel:

Fälle von Kindesentführungen nach Japan
Wenig Mitleid für verlassene Väter?

Kein Weg zurück: Viele japanische Kinder sehen nach einer Scheidung ihre Väter nie wieder. Dabei ist Japan vor vier Jahren einem Haager Abkommen beigetreten, das ein Umgangsrecht garantiert.(Foto: Yuriko Nakao/Bloomberg)
  • Nach Angaben des japanischen Außenministeriums sind derzeit 99 Fälle internationaler Kindsentführungen nach Japan anhängig, sechs davon aus Deutschland.
  • Häufig setzen sich die Frauen nach Japan ab und verweigern den Vätern Kontakt zum gemeinsamen Nachwuchs.
  • Trotz rechtlicher Verpflichtung Japans ist bis jetzt kein Fall einer erfolgreichen Rückführung bekannt.
Von Christoph Neidhart, Nagoya

Klaus Schmidt trägt eine pralle rote Tasche in den Gerichtssaal, Geschenke für seine viereinhalbjährige Tochter, die er an diesem Morgen im Büro seines Anwalts nach langer Zeit wieder hätte treffen sollen. Doch das Kind habe sich geweigert, das Gebäude zu betreten, sagte seine japanische Exfrau in der Vernehmung. Jetzt liegt die Tasche neben der Mappe von Schmidts Anwalts, der ihm helfen soll, die Verbindung zur Tochter wiederherzustellen. Der 35-Jährige ist überzeugt, seine Exfrau sabotiere jeden Kontaktversuch. Damit verstößt sie gegen das Urteil des japanischen Scheidungsrichters, der ihm das Recht auf Besuche und Skype-Verbindungen zugesprochen hat. Der Deutsche hat seine Exfrau wegen Missachtung der Scheidungsverfügung verklagt.

Wie Schmidt, der Name ist geändert, kämpfen zahlreiche ausländische Väter in Japan um Kontakt zu ihren Kindern oder um deren Rückführung in ihr Heimatland. Viele Mütter brechen den Kontakt einfach ab. Der japanische Staat wäre verpflichtet, seit er die „Haager Übereinkunft über internationale Kindsentführungen“ unterzeichnet hat, „widerrechtlich entführte oder zurückgehaltene Kinder“ in ihre Länder zurückzuschicken oder wie im Falle Schmidts den Vätern „Umgangsrecht“ zu garantieren. Maßgeblich ist das Scheidungsurteil oder die Verfügung eines Jugendamts. Tokio erkennt diese Verpflichtung an, setzt sie jedoch nicht um.

Wer kümmert sich um die Kinder?

Was geschieht mit den Kindern, wenn uns etwas passiert? Wo werden sie aufwachsen? Als Eltern mag man sich das gar nicht vorstellen. Und gibt möglicherweise die Chance aus der Hand, für den Fall der Fälle sinnvoll vorzusorgen. Von Eva Dignös mehr …

Japan ist der Haager Übereinkunft von 1980 vor vier Jahren beigetreten. Zuvor hatten Gerichte stets zugunsten des japanischen Elternteils entschieden. Neuere Urteile zeigen einen Wandel. Im März verfügte das Oberste Gericht, eine Mutter, die bis zur Trennung mit ihrem Mann in den USA gelebt hatte, halte ihren Sohn illegal in Japan fest. Der Elfjährige müsse zum Vater zurück, dem das Sorgerecht übertragen worden war. Der Vollzug des Urteils scheiterte jedoch am physischen Widerstand der Mutter. Bisher ist kein Fall einer erfolgreichen Rückführung publik geworden.

Im Saal des Bezirksgerichts Nagoya wird über eine Liste geplatzter Begegnungen verhandelt. Die Antworten der Mutter wirken einstudiert. Die Zeitschrift Facta enthüllte 2012 eine Drei-Punkte-Strategie, mit der Scheidungsanwälte möglichst viel aus den Vätern herauspressen. Erstens sollten die Mütter ihre Kinder dem Vater sofort entziehen. Zweitens dem Vater häusliche Gewalt vorwerfen. Da dies in Japan kein Strafbestand sei, könne die Frau durchaus lügen. Drittens sollten die Mütter sicherstellen, dass die Kinder keinen Kontakt zum Vater hätten. In internationalen Scheidungen ermunterten die Anwälte, so Facta, ihre Klientinnen dazu, ihre Kinder nach Japan zu holen.

In ihrer Vernehmung wiederholt Schmidts Exfrau mehrmals, das Kind wolle keinen Kontakt zu Schmidt. Es fürchte sich. Bei der einen Begegnung, zu der die Großeltern die Tochter gebracht hatten, war das jedoch nicht der Fall und das Kind nannte Schmidt „Papa“. Die Anwälte der Mutter führen die Zeitverschiebung an, die einen Skype-Kontakt erschwere, und halten dem Vater vor, er habe einen deutschen Journalisten in den Fall eingeweiht.

Schmidt spricht Japanisch, seine Frau Deutsch. Sie hatte schon vor der Ehe in Europa gearbeitet – und wollte bleiben. Doch nach der Geburt verfiel sie in Depressionen. „Sie hat sich komplett verändert und von mir und Europa entfremdet“, so Schmidt. Das Paar einigte sich, Mutter und Kind sollten sich zwei Monate bei ihren Eltern in Japan erholen. Als Schmidt sie in Frankfurt abholte, kam die Frau allein. „Ich war völlig perplex. Sie hat dann ihre Sachen gepackt und ist ein paar Tage später zurückgeflogen.“ Seither wohnt sie bei ihren Eltern. „Aus Kontinuitätsgründen“ überließ der Richter ihr das Sorgerecht.

Viele Kinder sehen ihre Väter nach einer Scheidung nie mehr

Nach Angaben des japanischen Außenministeriums sind derzeit 99 Fälle internationaler Kindsentführungen nach Japan anhängig, sechs aus Deutschland, zwei aus der Schweiz, für die eine Rückführung verlangt wird. Etwa hundert Väter fordern Umgang mit ihren Kindern. Viele Kinder sehen ihre Väter nach einer Scheidung nie mehr. Die Gesellschaft hat wenig Mitgefühl für verlassene Väter und kaum das Bewusstsein, ein Kind brauche beide Eltern. Wenn der Kontakt abbricht, zahlen die Väter die Alimente nicht mehr. Viele Mütter akzeptieren das als Preis dafür, dass sie den Mann losgeworden sind.

„Die Fälle sind immer wieder ähnlich“, sagt Björn Echternach, der die Website japanchildabduction.org unterhält und selber um seine Söhne Karl und Johann kämpft, von denen er seit anderthalb Jahren kein Lebenszeichen hat. Seine japanische Frau, eine Übersetzerin, war „mit den Kindern überfordert“, wie er glaubt. Teilweise in Deutschland aufgewachsen, wollte sie eigentlich nicht mehr nach Japan. Nach der Trennung blieb sie mit den heute vier und fünf Jahre alten Buben vorerst in Berlin. Echternach sah die beiden regelmäßig, wegen der Gewaltvorwürfe seiner Frau teilweise in Gegenwart von Psychologen. Dann verschwand seine Frau unangekündigt nach Japan, wo sie seither bei ihren Eltern lebt. Das japanische Sozialamt habe Mediationsbemühungen „wegen fehlender Kooperationsbereitschaft“ der Frau abgebrochen, so Echternach. Die Staatsanwaltschaft Brandenburg und die deutsche Botschaft in Tokio bemühen sich um seine Söhne, die gemäß Rückführungsbefehl bis zum 1. November nach Deutschland hätten kommen müssen.

Echternach leidet, er kämpft verbittert. Sein Japan-Bild ist düster, und wie er glaubt, auch die Zukunft seiner Söhne, wenn es ihm nicht gelingen sollte, sie zurückzuholen. Sicher werden Karl und Johann ohne den Kontakt zum Vater die deutsche Sprache verlieren. Damit entgleiten sie dem Vater zwangsläufig, da er nicht Japanisch kann.

Nach zweieinhalbstündigem Feilschen um Gründe, warum Begegnungen platzten, schließen die Richter die Anhörung. Das Urteil wird den Parteien zugestellt. Klaus Schmidt nimmt seine rote Tasche mit den Geschenken, die nach der Verhandlung noch deplatzierter wirkt als zuvor.

Welche Rolle die Väter haben

Mutter und Vater sind beide unverzichtbar für die Erziehung eines Kindes, sagt der Kinderpsychologe Wassilios E. Fthenakis, aber sie setzen unterschiedliche Schwerpunkte. Ein Gespräch über Vaterschaftskonzepte, unterschiedliche Rollenaufteilung und Vorbilder. Interview von Eva Dignös mehr…

Tags: Familie – Kinder – Entfremdung – Väter – Sorgerecht – Gerichte – Familiengerichte – Justiz – japan child abduction – Child Recovery – binationale Ehe Paare – Familie Familienrecht – Missbrauch – Mobbing – Kinderhandel – Gleichberechtigung Gleichstellung – Justizopfer – Kindeswohl – binational夫婦を、英語- – ПЕРЕВЕСТИнаАнглийский -イタリア-リンガイタリアーナ-フランスフランス語国翻訳言語、教育-子育て、家族、家族法、裁判所、暴力フェミニンな女性、平等平等、 HCA -ハーグ子供の拉致条約、若者のオフィスアイテム、正義、正義の犠牲者、子ども、子どもの人身売買、児童誘拐、児童福祉、児童、虐待と虐待、いじめ、裁判官の慰謝料、弁護士、外務省、ベルリン、地方裁判所名古屋、ビョルンエヒテルナッハ、子供の回復、ドイツ語、両親、親、疎外感、教育、ヨーロッパ、Facta、フランクフルト、出産、社会、ハーグ条約、家庭内暴力、https://wp.me/p4RGV9-34s、日本、日本の児童誘拐、japanchildabduction.org、日本人、日本政府、ヨハンエヒテルナッハ、若者のオフィス、カール・エヒテルナッハ、児童誘拐、クラウス・シュミット、男、調停、母、最高裁判所、パパ、心理学者、送還、裁判官、離婚、スイス、息子、親権、検察官ブランデンブルク、東京、分離、アメリカ、父、父、父親、交渉、捨てられた父親、ロールモデル

日本がハーグ子の奪取条約、1980年に署名したが、日本の裁判所の国際法を完全に無視され、以前から知られているリサイクルの一つのケースはありません。- family law austria germany binational married couples , Country Translation Language – english – ПЕРЕВЕСТИ на Английский – Italia – lingua italiana – France français , education – parenting , family , family law , court , violence feminine women , equality equality , HCA – Hague Child abduction Convention , youth office items , Justice , Justice victims , children , child trafficking , child abduction ,Child welfare , child , abuse with abuse , bullying , Judge alimony , lawyers , Ministry of Foreign Affairs , Berlin , District Court Nagoya , Björn Echternach , Child Recovery , German , parents , parent , alienation , education , Europe , Facta , Frankfurt , birth , society ,Hague Convention , domestic violence , Japan , japan child abduction , japanchildabduction.org , Japanese , Japanese government , Johann Echternach , youth office , Karl Echternach , child abduction , Klaus Schmidt , man , mediation , mother , Supreme court , Papa , psychologists , repatriation , judges ,Divorce , Switzerland , son , custody , prosecutor Brandenburg , Tokyo , separation , USA , father , fatherhood , fathers , negotiation , abandoned fathers , role models – Although Japan, the Hague Child Abduction Convention, signed in 1980, the international law of the judicial system in Japan is completely ignored, there is not a single case of recycling previously known.

Soll ich mich umbringen ? . . . Anti-Suizidfilm – WICHTIG !

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Film von 1945 mit James Stewart:

George als Glücksfall, schon lange hat er es auf die kleine Bank abgesehen.
Als Mr. Potter durch Zufall das verloren gegangene Geld findet, beschuldigt er George, den Betrag unterschlagen zu haben. George droht damit Gefängnis, seiner Familie Schimpf und Schande.
Wäre er doch nie auf die Welt gekommen, allen in Bedfords Falls würde es besser gehen, urteilt George und plant sich umzubringen.
Er steht auf der Brücke und wollte runter springen – Suizid , doch dazu kam es nicht . . .
Der Schutzengel Clarence   muss den Selbstmord-Kandidaten nun vom Gegenteil überzeugen. Er zeigt George, wie viel schlechter die Welt aussehen würde, wäre er nie geboren worden.


„Immer wenn eine Glocke läutet, dann bekommt ein Engel seine Flügel.“

Ein hervorragender Anti-Suizidfilm, welcher depressive  Personen den Sinn des Lebens wieder zeigt !
(Der alte Apotheker wurde durch die Hilfe des Jungen (George) vor einem schweren Fehler (Verwechslung des Medikaments) bewahrt. Ohne die Anwesenheit von George, wäre ein krankes Kind gestorben)

Nicht der eigene Erfolg im Leben ist wichtig. Wesentlich ist es, wieviele anderen Menschen man helfen kann in seinem Leben, besonders in Notlagen!

Suizid? James Stewart
 James Stewart – Suizid ?
Donna Reed
Donna Reed die entsetzte Hausfrau
Ehemann als verzweifelter Gewalttäter in einer scheinbar ausweglosen Situation (heute würde diese Tat ein Betretungsverbot u. Wegweisung provozieren und der Mann wäre ohne ein Dach über den Kopf auf der Straße)
Ehemann als verzweifelter Gewalttäter in einer scheinbar ausweglosen Situation. (Heute würde diese häusliche Gewalttat ein Betretungsverbot u. Wegweisung provozieren und der Mann wäre ohne ein Dach über den Kopf auf der Straße)

>>>Link zum ganzen Film

Wikipedia:

Ist das Leben nicht schön?

Filmdaten
Deutscher Titel Ist das Leben nicht schön?
Originaltitel It’s a Wonderful Life
Produktionsland USA
Originalsprache Englisch
Erscheinungsjahr 1946
Länge 125 Minuten
Altersfreigabe FSK 6
Stab
Regie Frank Capra
Drehbuch Frances Goodrich
Albert Hackett
Jo Swerling
Frank Capra
Produktion Frank Capra für
Liberty Films
Musik Dimitri Tiomkin
Kamera Joseph F. Biroc
Joseph Walker
Schnitt William Hornbeck
Besetzung
Synchronisation

Ist das Leben nicht schön? (Originaltitel: It’s a Wonderful Life) ist eine US-amerikanische Tragikomödie von Frank Capra aus dem Jahr 1946, basierend auf der Kurzgeschichte The Greatest Gift von Philip Van Doren Stern. Der Spielfilm mit James Stewart in der Hauptrolle wurde von der US-amerikanischen Produktionsfirma RKO Pictures verliehen und von Liberty Films produziert. Ist das Leben nicht schön? erzählt die

Geschichte des engagierten Bürgers George Bailey, der in der Weihnachtsnacht wegen eines Missgeschicks seinen Lebensmut verliert und sich von einer Brücke stürzen will – bis er von einem Engel gerettet und ihm gezeigt wird, wie seine Heimatstadt aussehen würde, wenn er nie geboren wäre.


>>> Hier gehts zum Film:

http://streamkiste.tv

PS: Ein MUSS für jeden Menschen der schon einmal daran gedacht hat und sich umbringen will !!!

Admin Familie & Familienrecht, 25.12.2017

Tags: Scheidung – Trennung – Streit – Ehestreit – Depression – Gewalttäter – Selbstmord – Suizid – Freitod – Ehe – Familie – Gewalt – verheiratet – Gewalttäter – Scheidung – Trennung – Justiz – Selbstjustiz – Justizopfer – Strafverfahren – psychische Gewalt – Vater – Vaterschaft – gewalttätig Vater – Video – Familienrecht – Entfremdung – häusliche Gewalt in der Familie – Anti-Suizidfilm – Schutzengel

Genderwahn Sebastian Kurz – Strafrecht wieder aufschnüren – Frauenhäuser . . .

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Missbrauch mit dem Missbrauch –
Vorrangig bei Scheidung und Trennung!

Über 90% der weggewiesen Personen, wurden lediglich Aufgrund von Behauptungen OHNE jegliche Beweise weggewiesen.
Über 90% der weggewiesen Personen, haben keinerlei strafrechtliche Verurteilung !!!

Warum müssen Väter nach einer Wegweisung oder Betretungsverbot auf der Straße schlafen und werden von ihrem Eigentum getrennt, OHNE jeglichen BEWEIS und OHNE gerichtliche Verurteilung?
Herr Sebastian Kurz, wieviele Männerhäuser gibt es in Tirol, Salzburg, Steiermark, Oberösterreich und Niederösterreich, usw.?

Wohnen ist ein Menschenrecht!!!   . . . scheinbar nicht für Väter,oder?

Admin Familie Familienrecht, 27-9-2017

Artikel:
3.Teil Wahlprogramm Liste Kurz . . .

Strafrecht wieder aufschnüren

Einige Verschärfungen sieht das ÖVP-Programm im Bereich des Strafrechts vor.

Wie bereits ankündigt, fordert das Paket härtere Strafen für „Gewalt gegen Frauen und Kinder„. Auch in diesem Kapitel findet sich ein Abriss zur Zuwanderung – viele Migranten hätten „gar kein Problembewusstsein“ für häusliche Gewalt, heißt es.

Erneut wird betont, dass Mindest- und Höchststrafen für „Straftäter, die Frauen oder Kindern Gewalt zufügen, weiter angehoben werden“ müssen.

Welche Delikte damit gemeint sind, wird nicht erläutert.

Höhere Mindest- und Höchststrafen werden auch für Zwangsheiraten gefordert.

Zudem sollen in Österreich fünf weitere Frauenhäuser errichtet werden. Eine weitere Strafrechtsänderung:

Der Paragraf gegen staatsfeindliche Gruppierungen – dessen letzte Novellierung erst Anfang September in Kraft getreten ist – soll erneut aufgeschnürt werden, heißt es im Programm: Die Einflussnahme „ausländischer politischer Organisationen“ soll in dem Tatbestand verankert werde –

derstandard.at/2000064858850/OeVP-will-Obergrenze-null-und-Arbeitsdienst-fuer-Asylwerber

Tags: Eigentunsrecht – Unschuldsvermutung – Vater -Väter 

Debatte über Betretungsverbote – Jugendamt Wien fordert . . .

Jugendamt Wien – Monika Pinterits

Artikel:

  • Wiener Kinder- und Jugendanwältin verlangt stärkere Betreuung von Weggewiesenen.

Die Weggewiesenen "rennen dann allein durch die Gegend", so Pinterits. Darunter gebe es Personen, die sich zunächst ruhig verhalten und dann eine Strategie entwickeln, wie sie sich "rächen" könnten. "Da muss etwaspassieren, es gibt schon zu viele Morde in der Familie", konstatierte Pinterits. - © APA/DIETMAR MATHIS

Die Weggewiesenen „rennen dann allein durch die Gegend“, so Pinterits. Darunter gebe es Personen, die sich zunächst ruhig verhalten und dann eine Strategie entwickeln, wie sie sich „rächen“ könnten. „Da muss etwaspassieren, es gibt schon zu viele Morde in der Familie“, konstatierte Pinterits.  © APA/DIETMAR MATHIS

Hohenems/Wien. Die Bluttat in Hohenems – ein Ehemann hatte am Wochenende seine Frau und die beiden Töchter im Alter von vier und sieben Jahren getötet, ehe er sich selbst umbrachte – hat eine Diskussion darüber ausgelöst, ob schärfer gegen als Gewalttäter amtsbekannte Männer vorgegangen werden soll. Die Frau hatte gegen ihren Ehemann ein Betretungsverbot erwirkt, nachdem er gegen sie handgreiflich geworden war.

Im Justizministerium warnte man davor, aufgrund dieser Familientragödie eine Ausweitung der U-Haft für Tätlichkeiten im Familienkreis anzudenken, um auf diesem Weg betroffene Frauen oder Kinder vor den meist männlichen Tätern besser zu schützen. „Dieser Vorfall ist schrecklich und gibt sicher Anlass, über Verbesserungen der rechtlichen Rahmenbedingungen nachzudenken. Ich glaube aber nicht, dass Haft ein Allheilmittel ist“, sagte Strafrechts-Sektionschef Christian Pilnacek im Gespräch.

Trotz einer Einstweiligen Verfügung und eines Betretungsverbots sei es zwischen dem 38-jährigen Mann und seiner um fünf Jahre jüngeren Ehefrau „immer wieder zu einvernehmlichen Kontakten gekommen“. Gewalttätigkeiten hätten sich dabei nicht manifestiert: „Es hat keine Anzeichen gegeben, dass es eskalieren könnte. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft hat außerdem ganz klar gesagt, dass sowohl der Täter als auch das Opfer in Betreuung waren.“

Bei einer Inhaftierung sei stets die Menschenrechtskonvention zu berücksichtigen, gab Pilnacek zu bedenken: „Es braucht zunächst konkrete Haftgründe, um jemanden einzusperren.“ Gerade bei innerfamiliären Konflikten habe es die Justiz immer wieder mit Betroffenen zu tun, die ihre ursprünglichen Angaben abschwächen oder zurückziehen bzw. überhaupt von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch machen und zu keiner Aussage bereit tut. Da tue man sich mit der Verhängung der U-Haft schwer.

„Man muss etwas tun mit den Leuten, die weggewiesen werden“, verlangte die Wiener Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits.
Es brauche Stellen, die das von diesen ausgehende Gefährdungspotenzial einschätzen.
Die Weggewiesenen „rennen dann allein durch die Gegend“, so Pinterits. Darunter gebe es Personen, die sich zunächst ruhig verhalten und dann eine Strategie entwickeln, wie sie sich „rächen“ könnten. „Da muss etwas passieren, es gibt schon zu viele Morde in der Familie“, konstatierte Pinterits.

„Wir brauchen mehr präventive Maßnahmen in Österreich, mehr Sozialarbeiter“, verlangte die Expertin. Sie schlägt verpflichtende Anti-Aggressions-Kurse vor. Die von einem Betretungsverbot Betroffenen müssten Angebote bekommen und beobachtet werden.

„Bei schweren Gewalttaten wie Morden und Mordversuchen sieht man, dass eine Wegweisung oder ein Betretungsverbot einfach oft nicht ausreicht. Wenn Haftgründe vorliegen, also etwa schwere Körperverletzung oder die Bedrohung mit dem Umbringen, dann sind Betretungsverbote zu soft“, meinte Rosa Logar, Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie. Sie verwies auf ein von ihrer Institution mitentwickeltes Projekt, das schon frühzeitig vorläufige Bewährungshilfe als gelinderes Mittel nach der U-Haft vorsieht, sofern das vertretbar ist. „Das Projekt kostet nichts, wir machen es gemeinsam mit der Bewährungshilfe, aber es wird von der Strafjustiz kaum eingesetzt. Vermutlich, weil es sehr aufwendig ist, es braucht ja entsprechend Personal in der Justiz“, betonte Logar. Es gebe „viele Möglichkeiten, die nicht genutzt werden“.

Logar: „Gewalt im Privatbereich wird minimalisiert“
Nach tödlichen Gewalttaten innerhalb von Familien in Vorarlberg und in Wien steht das Thema häusliche Gewalt und insbesondere deren Prävention einmal mehr im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. „Jede schwere Tat, jeder Mord muss genau analysiert werden, damit wir daraus lernen können“, sagte Rosa Logar, Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie.

Rund 8.600 Wegweisungen gab es nach Angaben des Vereins Autonomer Österreichische Frauenhäuser (AÖF) im vergangenen Jahr in Österreich. Auch gegen den 38-Jährigen, der vergangenes Wochenende in Hohenems seine Frau und seine kleinen Töchter getötet hat, war bereits ein Betretungsverbot ausgesprochen worden. Im August war der spätere Täter wegen eines gewalttätigen Vorfalls kontaktiert worden. Auch an einer Täterberatung hatte der Mann teilgenommen.

„Täterarbeit wirkt langfristig, das dauert Monate“, gab Logar zu bedenken, „Es ist außerdem eine Illusion zu glauben, dass in der Täterberatung der Schlüssel liegt. Sie wird völlig überschätzt, vor allem bei Gewalt in der Familie.“ Auch die mittlerweile im StPO verankerte Täteransprache hält Logar für wenig sinnvoll. Diese Maßnahme könne die Institutionen sogar zu falschen Einschätzungen führen, gab sie zu bedenken. „Niemand wird bei der Polizei angeben, aggressiv oder gewalttätig zu sein, die Täter zeigen sich vielmehr kooperativ, was dann als gutes Zeichen gewertet wird im Sinne von ‚Er hat versprochen, es nicht mehr zu tun'“. Bei Gewalt müsse man aber immer an den Worst Case denken, auch wenn dieser nicht eintritt, warnte Logar. „Alle beteiligten Institutionen müssen dann abklopfen: Könnte das so sein oder so passieren?“

Auf die tatsächlichen Gefährlichkeitsfaktoren werde hingegen zu wenig geachtet, kritisierte Logar: „Der größte Voraussagefaktor ist es, wenn jemand schon vorher Gewalt ausgeübt hat. Man weiß es zwar, aber man nimmt es nicht ernst. Man reagiert nicht. Das hat damit zu tun, dass die Gewalttaten im Privatbereich stattfinden, da wird minimalisiert.“

Es handle sich dabei um ein kollektives Phänomen, das mit Geschlechtsbildern zu tun hat, meinte Logar. „Eigentlich legt die Gesellschaft auf Sicherheit sehr großen Wert, nur eben im privaten Bereich nicht. Im öffentlichen Raum oder bei Terrorismusbekämpfung wäre ein solches Kleinreden undenkbar. – „Bei häuslicher Gewalt handelt es sich aber praktisch um Terrorismusbekämpfung innerhalb der Familie.“

Der Umgang mit sogenannten Ehrenmorden gehöre ebenfalls „zum Know How“ der Interventionsstelle, erklärte Logar. In Zusammenhang mit der Bluttat von Montag wurde darüber spekuliert, dass es sich um einen solchen gehandelt haben könnte. „Wir versuchen hier, sehr sensibel zu sein und schauen: Gibt es extreme Vorstellungen, etwa zu Eifersucht oder Ehre? Solche extremen Vorstellungen sind problematisch und führen oft zu Gewalt. Einschränkungen für Mädchen etwa sind für uns Alarmzeichen. Patriarchale und traditionelle Strukturen sind gewaltanfällig – unabhängig von der Kultur“, so Logar weiter, „Da muss man die Vorurteile beiseite lassen“. Eine Beschuldigungskultur bringe nichts.

Für eine zukünftig bessere Prävention wünscht Logar eine verstärkte und effizientere Zusammenarbeit der Institutionen. Es gehe keineswegs darum, „wahllos Daten auszutauschen, sondern ganz gezielt Informationen“, stellte sie klar. „Vieles fällt zum Beispiel einer Einrichtung auf und der anderen nicht. Da weiß oft die eine Stelle nicht, welche Informationen eine andere hat.“

http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/politik/918001_Debatte-ueber-Betretungsverbote-nach-Bluttat-in-Hohenems.html
Tags: Scheidung – Trennung – Familienrecht – Gewaltschutzgesetz – häusliche Gewalt – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung –  Feminismus – feministische – Feministin – Genderwahn – MA11- Gesetze Österreich – Missbrauch mit dem Missbrauch – Jugendwohlfahrt – Jugendamt –  Justizopfer – Menschenrechte EGMR –  Vaterlose Gesellschaft – Gewalttäter – 

Elterliche Entfremdung – APA bestätigt „Psychologischer Kindesmissbrauch“

Familienleben –Parental Alienation [Neueste Nachrichten Updates]: Hat Parental Alienation wirklich?

APA bestätigt es ist „Psychologischer Kindesmissbrauch“

(Foto: Stephen Morton / Getty Images)
Die American Psychological Association (APA) hat endlich erkannt und bestätigt die Existenz der elterlichen Entfremdung als eine Form der psychologischen oder emotionalen Kindesmissbrauch.

In Hoch widersprüchliche und „Winner-takes-all“ Sorgerechtsstreit, ist die Existenz der elterlichen Entfremdung oft unvermeidbar.
Wie in der Tat hat die American Psychological Association (APA) schließlich anerkannt und bestätigt seine Prävalenz als eine Form der psychologischen oder emotionalen Kindesmissbrauch.

Auf der Grundlage der Pressemitteilung APA Übergeordnetes Herald gesendet hat die Organisation „keine offizielle Position“ auf die Existenz der elterlichen Entfremdung auf seiner offiziellen APA Politik wie erwähnt im Jahr 2008. Aber APA änderte seine Sicht auf die Frage nach einer 2016 Petition dem Titel “ Position Statement New APA: Manche Kinder werden manipuliert in ein Elternteil die Ablehnung “ gezündet, um eine Überprüfung der 2008 Politik der Organisation.

Mit dieser sagte, betonte APA-Geschäftsführer Dr. Cynthia D. Belar, dass die Organisation mehrere Meldungen über die elterliche Entfremdung im Oktober dieses Jahres erhalten hat. Belar gelobte auch die besten Lösungen zu suchen, um die zunehmende Besorgnis über dieses psychologische Phänomen zu begegnen, die eine Eltern-Kind-Beziehung beschädigen könnten.

„Diese Ereignisse gebunden, welche Richtung die APA mit ihrer Politik über die elterliche Entfremdung nehmen kann“, APA-Analyst Pamela Roche sagte. „Future APA Politik kann weder die Existenz der elterlichen Entfremdung leugnen noch leugnen, dass es Kindesmissbrauch ist, ohne veröffentlichte APA Material zu widersprechen.“

Also, was genau ist die elterliche Entfremdung?
In einem früheren Mutter Herald Bericht wurde die elterliche Entfremdung als eine Form der emotionalen und mentalen Missbrauch definiert , in denen ein Elternteil ein Kind oder Kinder gegen den anderen Elternteil Gehirnwäsche. Laut Huffington Post Bewerters und Parental Alienation Awareness Organisation Anwalt Berni Xiong, ist die elterliche Entfremdung eine Art von Missbrauch , die allein nicht „sichtbare Narben und blaue Flecken“ verursachen , aber die Folter , die mit ihm kommt , ist sicherlich schwer zu ertragen.

Aufgrund der negativen Zuschreibungen, Feindseligkeit und die unberechtigte Gefühle der Entfremdung, ist die elterliche Entfremdung als „klinische Phänomen“ erachtet, die ernsthaft das Wohlergehen eines Kindes auswirkt. Aber es ist nicht nur Belar, die die Existenz der elterlichen Entfremdung anerkannt. In der Tat gab ehemaligen APA-Präsident Dr. Paul Fink, dass die elterliche Entfremdung noch nicht gab und viele Menschen werden wegen dieses Phänomen verletzt.

Aufgrund der starken Argumente, die offenbar die Prävalenz der elterlichen Entfremdung als eine Form von psychischer Gewalt vorgeschlagen, Brasilien und Mexiko hat es eine als „kriminelle Handlung.“ In den Vereinigten Staaten, das Department of Justice hat zuvor auf ihrer Website darauf hingewiesen , dass die elterliche Entfremdung in der Tat ist eine Form von häuslicher Gewalt , weil es die Beziehung schädlich ein mit den Kindern.

Inzwischen Die Law Society Gazette ergab , dass mehrere Juristen die Existenz der elterlichen Entfremdung honorieren. Er betonte jedoch, die Veröffentlichung auch die Tatsache, dass die aktuellen Kampagnen und gemeinsame Elternschaft Gesetze sind nicht genug, um dieses Problem zu beheben.

Also, was sind Ihre Gedanken über die elterliche Entfremdung? Wenden Sie sich bitte unter Kommentar und Parent Herald Weitere Neuigkeiten und Updates folgen.

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Häusliche Gewalt gegen Männer – Frauen als Täterin

Männer sind auch Opfer
Frauen richten auch Gewalt gegen ihre Männer: „Im öffentlichen Blick ist nur die Gewalt an Frauen“, sagt der Sozialwissenschaftler Hans-Joachim Lenz. Doch dies widerspreche der Kriminalstatistik.

Tags: Video – Gewalttäter

Parental Alienation ist ein nationales Problem wie häusliche Gewalt

Elterliche Entfremdung ist ein verheerendes Problem und beeinflußt  Millionen Familien auf der ganzen Welt.
Mehrere Jahrzehnte wurde die häusliche Gewalt auch so angegangen.
Behandeln wir die elterliche Entfremdung als nationale Angelegenheit
und nicht als ein Problem , dass sich nur auf Gemeinden, Schulsysteme, Polizei und Gerichtssysteme, psychische Gesundheit und den
Finanzinstituten und Gesetzgebungsorgane auswirkt.

Ich werde darüber sprechen, wie unsere soziale und kulturelle Systeme sanktionieren und auch die elterliche Entfremdung auf Kosten derzeit unserer Kinder fördern, und was kann dagegen getan werden kann.
Dr. Jennifer Harman ist Associate Professor für Psychologie an der Colorado State University und ist der Programm – Koordinator für die angewandte Sozial & Health Psychology Programm

Gutachterin muss SCHMERZENSGELD für Jugendamtsopfer bezahlen

Das Jugendamt hat Eltern aus Mutterstadt in der Pfalz ihre Kinder weggenommen, wegen angeblicher Kindesmisshandlung – zu Unrecht. Nun klagt das Paar auf Schmerzensgeld.

Stand: 28.4.2015, 21.14 Uhr
http://www.swr.de/landesschau-aktuell/rp/mutterstadt-prozess-wegen-kindesentzug/-/id=1682/did=15451334/nid=1682/1nj2t36/index.html

 

Falscher Verdacht auf Misshandlung? Vorwürfe gegen Rechtsmedizinerin

1 Foto: picture-alliance

Die Mainzer Rechtsmedizinerin Dr. Bianca Navarro-Crummenauer

hat einen bundesweiten Ruf als Vorkämpferin gegen häusliche Gewalt.

weiterlesen –>

http://www.rhein-zeitung.de/region_artikel,-Falscher-Verdacht-auf-Misshandlung-Vorwuerfe-gegen-Rechtsmedizinerin-_arid,1145290.html#.VmxORo-cHIU

 

 

Eltern klagen an

Pflegefamilie hat unseren Sohn misshandelt

Wegen eines furchtbaren Irrtums wurde den Eltern der kleine Leon (2) weggenommen

Mutterstadt (Rheinland-Pfalz) – Hat diese Familie nicht schon genug gelitten?

Durch eine Fehlentscheidung des Jugendamtes wurden dem Ehepaar Stefanie (25) und Kevin Diemer (26) 2013 beide Kinder weggenommen.

Jugendamt-Irrtum

Falsches Urteil: Jugendamt nahm uns für 6 Monate die Kinder weg

Fürsorge Drama – Jugendamt nahm uns für 6 Monate die Kinder weg

Eine Gutachterin fällte für das Jugendamt per Ferndiagnose ein falsches Urteil. Lesen Sie alles über diesen folgenschweren Irrtum!

Eine Gutachterin hatte per Ferndiagnose Verletzungen von Sohn Leon (2) und Bruder John (1) als Misshandlungsspuren gedeutet. Die Kinder kamen in Pflegefamilien.

6 Monate später das befreiende Urteil: Keine Misshandlung! Die Geschwister dürfen nach Hause.

Doch seit der Trennung ist Leon völlig traumatisiert. Jetzt hegen die Eltern einen schlimmen Verdacht:

WURDE LEON ETWA BEI DER PFLEGEFAMILIE MISSHANDELT?

Vater Kevin Diemer: „Bei Besuchen in der Pflegefamilie entdeckten wir bei Leon böse Hämatome an seinem Oberschenkel und dem rechten Ohr. Er ist seither auch völlig verängstigt.“

Die Eltern dokumentieren mit Fotos die Verletzungen, lassen sie bei der Heidelberger Gewaltambulanz prüfen.

 Familie Diemer
Endlich wiedervereint: Familie Diemer beim Spazierengehen
Foto: Sven Moschitz

Das erschreckende Ergebnis des rechtsmedizinischen Gutachtens: „Hinweise auf Misshandlungen des Kindes im Sinne stumpfer Gewalteinwirkung.“

Die Verletzungen deuten auf „Schläge und Ohrfeigen“ hin.

Der Anwalt von Familie Diemer, Steffen Lindberg, zu BILD: „Die Indizien sprechen für eine Kindesmisshandlung. Daher wurde Strafanzeige gegen die Pflegefamilie erstattet, die Ermittlungen laufen derzeit noch.“

 Die Brüder kamen mit der Erbkrankheit Hydrozephalus zur Welt
Die Brüder kamen mit der Erbkrankheit Hydrozephalus zur Welt – sie bekommen schnell Blutungen im Hirn

Mutter Stefanie bitter: „Leon war immer so ein fröhliches Kind, jetzt ist er wie ausgewechselt. Mein kleiner Engel lacht kaum noch, das bricht uns das Herz!“

19.05.2014 – 00:01 Uhr, von JANINE WOLLBRETT

Fahrlässiges Gutachten an Uniklinik Mainz Schmerzensgeld wegen Kindesentzug

Das fehlerhafte Gutachten einer Ärztin der Mainzer Uniklinik führte dazu, dass die Behörden einem Paar aus dem pfälzischen Fußgönheim seine Kinder wegnahmen. Jetzt hat das Landgericht entschieden: Die Eltern haben Anspruch auf Entschädigung.

2:20 min | 30.6. | 19.30 Uhr | SWR Fernsehen in Rheinland-Pfalz

Eltern erhalten Schadensersatz für Kindesentzug

Kevin Diemer schnaufte sichtbar durch, seine Frau Stefanie begann nach einigen Sekunden erleichtert zu lächeln. Das Paar hatte in diesem Moment im Saal 323 des Mainzer Landgerichts die Entscheidung des Gerichts vernommen: Das Gutachten, das im Jahr 2013 zum Entzug ihrer beiden Kinder geführt hatte, war fehlerhaft. Die Rechtsmedizinerin, die das Papier erstellt hatte, muss Schmerzensgeld zahlen. Darauf werden die beiden 27-Jährigen allerdings noch warten müssen.

Erbkrankheit statt Schütteltrauma

Die Vorgeschichte: Ärzte hatten bei dem älteren, heute drei Jahre alten Sohn des Paares Auffälligkeiten am Gehirn festgestellt. Es entstand der Verdacht auf Kindesmisshandlung. Die Rechtsmedizin an der Mainzer Uniklinik sollte im Auftrag des Jugendamtes klären, ob eine Kindesmisshandlung vorliegt. Eine Ärztin wurde als Gutachterin beauftragt. Sie kam zu dem Ergebnis, dass eine Misshandlung „äußerst wahrscheinlich“ sei, und ein oder mehrere Schütteltraumata die Ursache für die Symptome seien. Mehr als ein halbes Jahr waren deshalb beide Söhne – damals 6 und 18 Monate alt -bei Pflegefamilien untergebracht. Spätere Gutachten stellten aber fest, dass es sich bei den Auffälligkeiten um eine Erbkrankheit handelt. Die Kinder leiden demnach unter einem sogenannten Wasserkopf. Die Folge: Schon bei geringsten Erschütterungen können Blutgerinnsel entstehen.

Richter: „Als habe das Ergebnis bereits festgestanden“

Richter Rüdiger Orf erklärte, dass nicht die Uniklinik, sondern die Verfasserin des Gutachtens persönlich für die Folgen ihrer Fehlentscheidung haftbar gemacht werden könne. „Das Gutachten ist aus unserer Sicht objektiv unrichtig“, sagte er. Zudem stellte er fest, dass die Medizinerin „grob fahrlässig“ gearbeitet habe und das Gutachten nicht den wissenschaftlichen Standards genüge. „Es las sich so, als habe das Ergebnis bereits festgestanden.“ Eine alternative Diagnose zum Schütteltrauma sei ausgeschlossen worden.

Die beklagte Sachverständige war nicht vor Gericht erschienen. Der Fall hatte Wellen geschlagen: Mehr als 20 Medienvertreter und Besucher waren in dem kleinen Gerichtssaal erschienen.

Schmerzensgeld-Höhe noch unklar

Über die Höhe des Schmerzensgelds entschied das Gericht allerdings noch nicht. Dafür seien weitere Gutachten nötig, führte Richter Orf aus. So müsse ermessen werden, welcher Schaden der Familie und dem Kind zugefügt worden sei. Nach Angaben von Vater Kevin Diemer sind beide Söhne in psychologischer Behandlung. Auch kann die Medizinerin noch in Berufung gehen. „Bevor dies nicht feststeht, macht es keinen Sinn über Beträge zu verhandeln“, so der Richter. Die Eltern hatten mindestens 80.000 Euro gefordert.

In seiner gut 40 Minuten langen Urteilsbegründung nahm Orf die Arbeit der Jugendämter in Schutz. „Es ist ihre Aufgabe, darüber zu wachen, dass Kindern nichts passiert“, sagte er und deutete an, dass die Behörden bei einem solchen Gutachten entsprechend vorgehen mussten.

Familie Diemer

Familie Diemer

Eltern: „Buch ein bisschen zumachen können“

Nach der Verhandlung zeigten sich die Eltern vor dem Gerichtssaal zufrieden, auch Genugtuung war ihnen anzumerken. „Wir gehen mit dem Gefühl nach Hause, dass wir einen Schritt nach vorne gemacht haben. Und dass wir das Buch ein bisschen zumachen können“, sagte Vater Kevin Diemer. „Wir sind einfach nur froh, dass dieses Urteil in der Welt ist.“

So schnell wird das Paar das Geschehene aber nicht vergessen können, wie Mutter Stefanie Diemer sagte: „Diese Frau hat mir das Wichtigste in meinem Leben genommen, meine Kinder.

(AZ: 2 O 223/14)

Stand: 30.6.2015, 14.31 Uhr, von  Oliver Nieder
http://www.swr.de/landesschau-aktuell/rp/fahrlaessiges-gutachten-an-uniklinik-mainz-schmerzensgeld-wegen-kindesentzug/-/id=1682/did=15728178/nid=1682/rljmdc/


Skandal- Gutachterin muss Schmerzensgeld zahlen

Zeitungsartikel von der Bildzeitung Mainz / Wiesbaden vom 01.07.2015

 


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Wir haben es geschaft !! und ich Zitiere die Gutachterin der Rechtsmedizin Mainz Frau Dr. Bianca N.. ( Auf das Ergebnis kommt es an !!! ) Und das Ergebnis ist das Gutachten ist falsch und wurde grob fahrlässig geschrieben !!!!

Wir wollen uns auch ganz Herzlich bei unseren Rechtsanwälte bedanken !! Rechtsanwältin Ariane Paulus wo uns wegen dem Schadenersatz gegen Dr. Bianca N. vertritt. Und Frau Rechtsanwältin Anja Hrabowsky wo uns vor dem Familiengericht vertreten hat. Und bei unserem Rechtsanwalt Strafverteidiger Steffen Lindberg, MM wo uns im Strafrecht gegen Frau Dr. Bianca N. vertritt.

Noch mal 10000000000 Dank das sie auch immer ein offenes Ohr für uns haben.

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