Kindesentführung in Österreich – Mutter u. Oma vor Gericht

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Prozess: Mutter und Oma wollten Kind entführen

38-Jährige und ihre Mutter (62) wurden – nicht rechtskräftig – zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt.

Eine 38-jährige gebürtige Russin und ihre 62-jährige Mutter mussten am Montag auf der Anklagebank des Landesgerichtes Eisenstadt Platz nehmen. Der Staatsanwalt legte den beiden Frauen zur Last, einen Bekannten mit der Entführung der sechsjährigen Tochter der 38-Jährigen beauftragt zu haben. Außerdem sollen sie ihn angewiesen haben, den im Burgenland lebenden Kindesvater zusammenzuschlagen. Beide Angeklagte – sie waren seit Mai in U-Haft – bekannten sich nicht schuldig.

„Ich habe immer gedacht, dass sich Vater und Mutter die Obsorge für das Kind teilen“, rechtfertigt sich die 38-Jährige vor Gericht. Dass ihre Schwiegermutter die alleinige Obsorge über die Sechsjährige hat, das habe sie erst bei ihrer Festnahme in Graz erfahren. Die Unterschrift auf entsprechenden Dokumenten sei nicht von ihr, meinte die 38-Jährige.

„Tragische Geschichte“

„Es gibt eine tragische Geschichte hinter der Geschichte“, sagt die Verteidigerin der 62-Jährigen, Astrid Wagner. Das sechsjährige Mädchen sei mit ihrer Mandantin und deren Tochter in Lettland aufgewachsen.

Dann sei es zu familiären Streitigkeiten gekommen. Die 38-Jährige habe ihr Kind sehen wollen, doch der Kindesvater habe sich quergelegt. „Ich bin dann mit meiner Mutter zum Kindergarten gefahren. Aber das Kind wurde uns nicht übergeben.“

Freispruch: „Nicht aktiv beteiligt“

„Wir haben uns Sorgen um die psychische Gesundheit des Kindes gemacht“, sagt die Großmutter. Sie soll einen Bekannten gebeten haben, ihre Enkeltochter zu entführen. Danach, so die Anklage, wollten die Frauen mit dem Kind nach Lettland fahren.

Die 38-Jährige wurde in diesem Punkt freigesprochen: Der Bekannte gab an, nur mit der 62-Jährigen in Kontakt gestanden zu sein. Das Verfahren hatte ergeben, dass die 38-Jährige an dem Plan „nicht aktiv beteiligt“ gewesen war.

Österreich verlassen

Nach Lettland hätten sie fahren müssen, weil die Polizei ihnen zuvor gesagt habe, sie müssten Österreich binnen drei Tagen verlassen, weil sie nicht gemeldet seien. Im Auto hatten die beiden bei der Festnahme die Geburtsurkunde und den Reisepass der Tochter, Kindergewand und über 2.500 Euro Bargeld, sagte ein Ermittler vor Gericht.

Der Vater des Mädchens erzählte, dass die Frauen gewusst hätten, dass das Sorgerecht bei der Großmutter sei. Es sei eine gemeinsame, „logische“ Entscheidung gewesen, das Sorgerecht der Oma väterlicherseits zu übertragen, weil das Kind dort gewohnt habe und auch dortbleiben habe wollen.

Schlägerei

Freigesprochen wurden beide Angeklagte schließlich vom Vorwurf der schweren Körperverletzung: Der Bekannte gab an, dass es seine Idee gewesen sei, den Kindesvater in eine Schlägerei zu verwickeln, um die Entführung nicht verhindern zu können. Der Bekannte weihte allerdings die Polizei in die Entführungspläne ein, dadurch ist es Mitte Mai zur Festnahme der Frauen gekommen.

Die teilbedingten Haftstrafen – zehn Monate für die 38-Jährige und 15 Monate für die 62-Jährige – sind nicht rechtskräftig. Beide wurden nach dem Urteil aus der Untersuchungshaft enthaftet


Tags: Familienrecht – Obsorge – Väter, HKÜ Scheidung Trennung Gewalt – Russland Mutter – Gesetze in Österreich – Kindesentführung – Prozess – Haftstraf,- Landesgericht Eisenstadt – Urteil – Untersuchungshaft – Lettland

Quelle:
https://kurier.at/chronik/burgenland/prozess-mutter-und-oma-wollten-kind-entfuehren/401427909
Eisenstadt, 28.06.2021

Ist der BK. Kurz dem Feminismus verfallen?

Der Bundeskanzler Sebastian Kurz ÖVP spricht davon, dass Steuerzahler, welche 45 Jahre gearbeitet haben, jetzt nicht mehr mit 62 Jahren in Pension gehen dürfen. „Es ist ein Schaden für die Republik und ungerecht“, sagt BK. Sebastian Kurz, von der Volkspartei.

„GEHT`s noch“, Hr. Kurz wie können sie bei Steuerzahler, welche 45 Jahre in Österreich gearbeitet haben von einen Schaden sprechen???
Als füherer ÖVP-Wähler muss ich sagen, durch dieses Interview von ihnen Hr. BK. bin ich wirklich sehr enttäuscht von Ihnen.  Ob es jetzt um Arbeiter geht, welche 45 Jahre am Bau oder im Büro gearbeitet haben, jeder hat sich mit 45 Arbeitsjahren einen sofortigen Ruhestand verdient!

Frauen gehen heute mit 60 Jahre in Pension, obwohl ihre Lebenserwartung um 5 Jahre höher, als bei den Männern ist. Es bedeutet Frauen in Österreich haben in Summe,  10 Jahre mehr von ihrer Pension als Männer, weil Männer bis 65 Jahren arbeiten müssen.

Durch die jetzige neue Hacklerregelung, gültig ab 1-1-2020, mit lediglich 62 Jahren, welche 45 Jahre gearbeitet haben müssen, wäre die um 10 Jahre kürzere Pension von männlichen österreichischen Steuerzahahlern. tatsächlich eine geringfügige Anpassung.
Wenn sie etwas für Gleichberechtigung u. Gleichstellung machen wollen, dann schaffen sie bitte die vorhandenen 10 jährige Diffamierung von Männer in Österreich ab.

Ich denke, Leute, welche 45 Jahre gearbeitet u. Steuer bezahlt genug für das Land Österreich geleistet haben und sicher kein „Schaden“ sind und sich ihren Ruhestand auch verdient haben!
Gleichberechtig wäre es, wenn diese Hackler, welche 45 Jahre gearbeitet haben auch mit 60 Jahren in Pension gehen zu lassen, genauso wie Frauen.

Im übrigen möchte ich sie daran erinnern, dass derzeit die normale Durchrechnung der Pensionszeiten 40 Jahre sind. Gerecht wäre es, Leute, welche 45 Jahre geaarbeitet haben auch für diese 5 Jahre mehr, auch mehr Pension zu geben!!! Weiters sollte die Lebenserwartung der Pension angepasst werden, welche selbst 2034 noch immer eine „wesentliche Ungerechtigkeit“ des Ruhestand darstellt.

Hr. BK. Sebastian Kurz wo ist ihre Gleichberchtigung oder Gerechtigkeitssinn,  mit ihren feministischen Aussagen schaffen sie in der Bevölkerung nur böses Blut bei ihren Wählern bzw. Bevölkerung.

Admin Familie & Familienrecht, am 12-1-2020

Tags: feminismus – feministische Politik – Frauenpolitik – Gesellschaftspolitik – Ruhestand – Pensionsrecht – Hacklerregelung – Steuerzahler – leaks family law austria germany – Genderwahn – Gesetze Österreich – Mobbing Männer

Der blaue Weihnachtsmann wieder in Wien!

Der blaue Weihnachtsmann wieder in Wien!
                  Geschenke! Geschenke!
Wann: Samstag 7.12.2019; 10:00 – 16:00 Uhr
1060 Wien Mariahilferstraße 75, Ecke Neubaugasse, gleich bei der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt
😁

Der Verein Väter ohne Rechte verteilt wieder allerlei Geschenke für Kinder zur Erinnerung an jene Kinder, die ihre Mutter oder ihren Vater zu Weihnachten wieder einmal nicht sehen dürfen. Väter ohne Rechte ist der einzige Verein, der auf diese sich jährlich wiederholende Kindesmisshandlung hinweist. Im Sinne der Kinder und ihres Wohls setzt sich Väter ohne Rechte dafür ein, dass ein Kind nach einer Trennung zu Mutter und Vater den gleichen Kontakt hat. Wir laden alle MedienvertreterInnen ein, zu unserem Stand zu kommen und sich davon zu überzeugen, wie traurig die Realität für viele Kinder in Österreich ist. Vielleicht können wir auch Sie überzeugen, dass viele Aussagen bestimmter Gruppierungen nicht der Wahrheit entsprechen. Denn viele könnten es besser wissen, wollen das aber nicht.
🤪😍🤣

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Tags: Obsorge – Kindesmißbrauch PAS Eltern-Kind-Entfremdungpsychische Gewalt – Gleichberechtigung – Väter – Familie – Familienrecht – Trennung – Scheidung – Väter ohne Rechte – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft

Familienrecht – „Vaterlose Gesellschaft“ Justiz ignoriert weiter die Bedürfnisse der Väter

Kollateralschaden Eltern-Kind-Entfremdung
Kollateralschaden Eltern-Kind-Entfremdung

Familienrecht nur für die Justiz / Vorschläge aus dem Bundesjustizministerium ignorieren Bedürfnisse der Väter

Berlin (ots) – Bundesjustizministerin Lambrecht ließ vor Wochenfrist ein Thesenpapier mit Vorschlägen zur Neuregelung des veralteten deutschen Familienrechts veröffentlichen. Väterverbände kritisieren das Papier als unzulänglich. „Darin kommen vor allem die Interessen der Justiz und der gerichtsnahen Professionen zum Ausdruck“ kritisiert Gerd Riedmeier, Sprecher der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV) und ergänzt: „Der Ansatz soll wohl mehr der Justiz dienen als heutigen Trennungsfamilien.“

Besonders kritisch sieht die IG-JMV das Ignorieren der Lösungen, die sich in anderen westlichen Ländern seit Jahren bewähren. Beispiel Norwegen: Hier gilt „Beide betreuen – beide bezahlen“ mit Blick auf die jeweilige Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit der Eltern. Das interessiert in Deutschland die befassten SPD- und Frauen-geführten Bundesministerien für Familie und Justiz jedoch nicht.

Das Papier wendet sich gegen verpflichtende Mediation vor Beginn des Familienverfahrens zur Regelung der Betreuung, wie in Australien oder in den USA bewährt. Anstelle dessen solle das Prinzip der Strittigkeit erhalten bleiben. Das verwundert nicht, kritisiert Riedmeier, war der zuständige Arbeitskreis doch vor allem mit Vertretern aus der Richter- und Anwaltschaft besetzt. Vertreter von Väterverbänden fehlten.

Die Unterhaltsfrage und eine faire Aufteilung der finanziellen Lasten nach Betreuungsanteil werden überhaupt nicht angesprochen. Die Ministerinnen Lamrecht (Justiz) und Giffey (Familie) möchten am Zwang für Väter festhalten, durch Mehrarbeit und Überstunden bei gleichzeitiger Zuweisung eines „fiktiven Einkommens“ den Unterhalt für die Kinder zu sichern. Dass dieser Zwang einer gleichberechtigten Betreuung der Kinder im Wege steht, ist ihnen bekannt.

Heutige intakte Familien teilen ihre Verantwortung für die Betreuung ihrer Kinder und in der Unterhaltsfrage partnerschaftlich auf. Auch getrennt erziehende Eltern wollen zunehmend diese Aufgaben auf beide Haushalte verteilen. Das BMJV ignoriert jedoch ihre Bedürfnisse, bedauert die IG-JMV und formuliert sarkastisch „Willkommen in den 50er Jahren„.

Ärgerlich sei die im Papier unhinterfragt verwendete Argumentation über ein „Kindeswohl“, das es so im juristischen Sinne nicht gibt (allenfalls als Abwesenheit von Kindeswohlgefährdung). Der Begriff ist bekannt für seine tendenziöse Verwendung vor Gericht, um Prozessvorteile zu erlangen, zu Lasten des Prozessgegners.

Skandalös sei auch der Umstand, dass das SPD-geführte Ministerium nach 3 ½ Jahren Arbeitskreise lediglich ein „Thesenpapier“ präsentiert, mehr nicht. Es reichte nicht einmal zu einem Gesetzesvorentwurf. Der Schluss liegt nahe, es solle vor allem auf Zeit gespielt werden und im Grunde so wenig wie möglich an der Diskriminierung getrennt erziehender Väter geändert werden.

Link zum Thesenpapier des BMJV: http://ots.de/xzshxN

Pressekontakt:

PRESSE-INFO +++ IG Jungen, Männer und Väter +++ PRESSE-INFO

Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV):
Website:www.ig-jungen-maenner-vaeter.de
Email: presse@ig-jungen-maenner-vaeter.de
Sprecher:Gerd Riedmeier
Tel. +49 (0)176 – 611 123 57

FSI – Forum Soziale Inklusion e.V. http://www.fsi-gleichbehandlung.de
MANNdat e.V. http://www.manndat.de
Trennungsväter e.V. http://www.trennungsvaeter.de
Väterbewegung (Förderverein) e. V. http://www.vaeterbewegung.org

Original-Content von: Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG JMV), übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/121966/4422253

© 2019 news aktuell
https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2019-11/48075529-familienrecht-nur-fuer-die-justiz-vorschlaege-aus-dem-bundesjustizministerium-ignorieren-beduerfnisse-der-vaeter-007.htm
Tags: Gleichberechtigung – Diskriminierung – Trennungskinder – Scheidung – Trennung – Papa – Vater – Familienrecht – Doppelresidenz – Wechselmodell – Erziehung – Kindererziehung – Familie – Gesellschaftspolitik – Gleichberechtigung Gleichstellung – leaks family law austria germany – Sorgerecht – Franziska Giffey – Kindesunterhalt – Alimente – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft – Christine Lambrecht – Collateral damage parental alienation syndrome –
Family Law – „Fatherless Society“ Justice continues to ignore the needs of fathers – custody

Rechtsextreme in Italien wollen Scheidung erschweren und den Unterhalt abschaffen

Ich denke die meisten Anhänger der jetzigen rechten Regierung, sind weder extrem, noch Nazis, auch keine schlechte Menschen, sondern Realisten mit Hausverstand.

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Es ist gut so, dass der Sozialmissbrauch, Kindesmissbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung, Feminismus, Bevorzungung durch Frauenquoto, frühere Alterspension bei Frauen und andere Ungerechtigkeiten, welche in den letzten Jahren duch die alte „Regierung der Sozialisten“ begünstigt wurden, jetzt abgeschafft werden!

Sorry, aber der Feminismus in Italien, Österreich, … in den letzten 50 Jahren insbesondere im Familienrecht hat genug Schaden bei Trennungskinder und Scheidungskinder angerichtet. Das Mobbing, gegen Väter muss ein Ende haben, viele Väter wurden nur zu reinen Geldautomaten diffamiert, ohne ihre Kinder sehen zu können. Feministische Richterinnen in die Familiengerichten, akzeptieren heute noch die Entfremdung zwischen Väter und ihren Kindern, weil der Gesetzgeber in den letzten Jahrzehnten NICHTS gemacht hat.

Psychische Gewalt wie Eltern-Kind-Entfremdung ist Kindesmissbrauch!
Zig tausende entfremdete Elternteile sehen keine Aussicht mehr, haben starke Depressionen durch diese „staatliche angeordnete“ Eltern-Kind-Entfremdung. Die letzte Stufe bei parental alienation ist der Suizid. Dieser MISSBRAUCH im Familienrecht muss behoben werden!

Es ist höchste Zeit. Kinder brauchen Vater und Mutter auch nach Trennung oder Scheidung. Nur weil Eltern gestritten haben, gibt das dem Gesetzgeber noch lange nicht das Recht, dass ein Elternteil sein Kind weniger oder gar nicht sehen darf laut Gesetz!

Danke an die italienische Regierung mit Matteo Salvini, dass sie sich auch für die Gleichberechtigung der Väter einsetzt!!!

siehe auch –> Trennungskind spricht über PAS am 20-1-2018.pdf

Admin Familie u. Familienrecht, am 14-4-2019

Artikel:

Pillon-Gesetz  

Hunderttausende Menschen gehen in Italien auf die Straße, weil sie Teil einer „modernen Gesellschaft bleiben wollen“. Denn der rechte Lega-Senator Simone Pillon will mit einem Gesetz Scheidungen erschweren und den Unterhalt für Kinder geschiedener Mütter abschaffen. Vor allem Frauen fürchten um ihre Rechte.

„Ich fange an Silvio Berlusconi nachzutrauern, nicht einmal er hätte ein solches Gesetz erlassen“, sagt die italienische Schriftstellerin Michaela Murgia. Mittlerweile seien selbst die Kirche und der Papst moderner als das Frauenbild der rechten Regierung in Italien, sagen einige der hundertausend Protestierenden gegen die geplante Änderung des Familien- und Unterhaltsrechts in Italien.

Gesetz Pillon: Scheidungen erschweren, Frauen entrechten

Es geht um das Gesetz-Pillon. Simone Pillon ist Senator der rechtsextremen Lega und will, dass italienische Frauen wieder mehr Kinder auf die Welt bringen. Die moderne Frau ist ihm ein Dorn im Auge. Gemeinsam mit der religiösen Rechten aus aller Welt hat er Ende März beim 3. Weltkongress der Familien in Verona – vor allem mit Männern – darüber beraten, wie man Scheidungen verhindern und Frauen zum Kinderkriegen bringen kann. Das hat in ganz Italien hunderttausende auf die Straßen getrieben, die das Familienrecht nicht um 70 Jahre zurückdrehen wollen.

Pillons Gesetzesentwurf sieht vor, dass Scheidungen nur dann möglich sein sollen, wenn sich Paare zuvor einer verpflichtenden Beratung oder Mediation unterziehen. Pillon selbst ist Rechtsanwalt, spezialisiert auf Familienmediation. Auf der Homepage seiner Kanzlei bewirbt er genau jene Beratung bei familiären Streitigkeiten, die bald verpflichtend werden soll. Eine solche Anwalts-Beratung muss privat gezahlt werden – für viele Frauen mit kleinen oder gar keinem Einkommen schwer zu bezahlen.

Geteiltes Sorgerecht auch in Fällen von häuslicher Gewalt

Außerdem sollen Unterhaltszahlungen für Kinder abgeschafft werden. Denn beide Eltern sollen auch nach der Scheidung das geteilte Sorgerecht erhalten – selbst in Fällen häuslicher Gewalt, solange die Kinder nicht betroffen sind.

Familienrechtsexperten fürchten daher, dass die Scheidung gerade in Fällen häuslicher Gewalt für Frauen und Kinder gefährlicher werden könnte. Die UNO-Referentin gegen Gewalt gegen Frauen hat einen offenen Brief an die italienische Regierung geschrieben: Das Gesetz könnte „einen schweren Rückschritt bewirken, der die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern fördert“ und „Überlebende von häuslicher Gewalt wichtiger Schutzmaßnahmen beraubt“.

Geschiedener Salvini erklärte Gesetz zur Priorität

Lega-Chef und Innenminister Matteo Salvini hat diese Reform des Sorge- und Familienrechts im November noch zu seinen Prioritäten erklärt. Denn italienische Frauen sollen wieder mehr Kinder zur Welt zu bringen und die traditionelle Familie gestärkt werden. Salvini selbst nahm das Recht auf Scheidung freie Partnerwahl schon in Anspruch: Er ist geschieden und hat zwei Kinder von zwei verschiedenen Frauen.

Richterliche Entscheidung verhindert Wechselmodell – Richter entscheiden noch immer wie vor 50Jahren – Unfassbar?

Familienrecht – Wo ist die Gleichberechtigung für Männer bzw. Väter nach der Trennung oder Scheidung?

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Man könnte sich auch fragen, ob die deutsche Justiz vom Feminismus geprägt ist?

Entscheiden die Familiengerichte in Deutschland, Österreich noch immer so wie vor 50 Jahren, der Vater muss zahlen und das Kind gehört nur zur Mutter?

Es wurde von den Politiker/innen viel versprochen, jedoch unterstützt die SPD und CDU/CSU vorwiegend die Ein-Elternpolitik.

Admin Familie Familienrecht, 30-3-2019

Artikel:

Aufenthaltsbestimmungsrecht  

Darf das Kind entscheiden, wo es wohnt?

Darf das Kind entscheiden, wo es wohnt?. Kind mit Vater: Auch bei getrennten Eltern ist es mittlerweile üblich, dass Mutter und Vater sich das Sorgerecht teilen. (Quelle: imago/PhotoAlto)

Kind mit Vater: Auch bei getrennten Eltern ist es mittlerweile üblich, dass Mutter und Vater sich das Sorgerecht teilen. (Quelle: PhotoAlto/imago)

 

Wo soll der Nachwuchs leben, wenn sich die Eltern trennen? Bei der Entscheidung ist nicht allein der Wille des Kindes ausschlaggebend, urteilt ein Gericht.

Für die Regelung, ob Trennungskinder bei Mutter oder Vater leben, ist nicht allein der Kinderwille ausschlaggebend. Hat ein Familiengericht bereits entschieden, dass die Kinder bei einem Elternteil leben sollen, kann das nicht ohne Weiteres in ein Wechselmodell umgewandelt werden. Dafür müssen triftige Kindeswohlgründe vorliegen, urteilt das Oberlandesgericht Frankfurt/Main (Az: 1 UF 74/18). Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Der konkrete Fall

Im konkreten Fall übertrug das Familiengericht nach der Scheidung der Eltern das Aufenthaltsbestimmmungsrecht für die drei Kinder der Mutter. Zwei Jahre später beantragte der Vater, dass die sechs- bis siebenjährigen Kinder bei ihm leben sollten oder wenigstens abwechselnd bei Mutter und Vater im sogenannten Wechselmodell. Den Wunsch hätten auch die Kinder in der Anhörung geäußert.

Doch das wurde abgelehnt. Grundsätzlich sollten bereits getroffene gerichtliche Entscheidungen nur in engen Grenzen abgeändert werden, etwa wenn das Kindeswohl in Gefahr sei. Das sei es aber nicht. Vielmehr assoziierten die Kinder hauptsächlich die Vorzüge des Wohnens beim Vater mit Haus, Garten, Spielmöglichkeiten, Haustier.

Das Gericht sah durchaus eine emotionale Bindung der Kinder zum Vater. Es berücksichtigte aber auch, dass er starke Tendenzen zeige, zu beeinflussen oder sogar zu instrumentalisieren.

29.03.2019, 16:06 Uhr | dpa

https://www.t-online.de/leben/familie/erziehung/id_85492308/darf-das-kind-entscheiden-wo-es-wohnt-.html
Tags: Familie – Erziehung – Kinder – Gericht – Familiengericht – Scheidung – Familienrecht – Doppelresidenz – Wechselmodell – alternierenden Obhut – Shared parenting – Frauenpolitik – Gesellschaftspolitik – Mobbing – Justizopfer – Menschenrechtsverletzung – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft

Väter ohne Rechte trifft Justizsprecher Mag. Harald Stefan (FPÖ-Regierungspartei)

Väter ohne Rechte trifft Justizsprecher der FPÖ Mag. Harald Stefan

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    Am 18.03.2019 empfing der Justizsprecher der FPÖ, Herr Mag. Harald Stefan die Kinderschutz-NGO „Väter ohne Rechte“ (VoR) in seiner Kanzlei. Väter ohne Rechte wurde von Obmann Martin Morauf und Dipl.-Ing. Maximilian Urban vertreten.

Stellungnahme zur Petition BI/44 PAS ins Strafrecht

Väter ohne Rechte trifft Justizsprecher der FPÖ Mag. Harald Stefan

Besonders interessiert zeigte er sich, als Väter ohne Rechte die Vorteile der Doppelresidenz aufzeigten und gerade das aktuell bevorzugte Residenzmodell (Mutter betreut/Vater zahlt) ganz wesentlich zum Gender-Pay-Gap und der Gefahr von Altersarmut von Frauen beiträgt. Es wurde versucht ein bestimmtes Wording zu finden, da es „Alleinerziehende“ praktisch nicht gibt – unser Vorschlag war „getrennt erziehend“, da Kinderkrippen, Kindergärten, Schulen, Horte, Tagesmütter und Tagesväter, die leiblichen Väter selbst, Großeltern, neue Lebensgefährten etc. sich alle in die Erziehung einbringen.

Die beharrliche Verteidigung des Residenzmodells von manchen Mütter-/Frauenvertretern steht im diametralen Widerspruch zu ihren eigenen Forderungen wie Gleichberechtigung, mehr Väterbeteiligung, Aufbrechen konventioneller Geschlechterrollen usw.

Herr Mag. Harald Stefan hat Väter ohne Rechte versichert

dass das Thema »Unterhaltspfändung unter das Existenzminimum« auf der
Agenda weit oben steht und bald in Angriff genommen werden soll.
Diese Information haben wir bisher von ALLEN Parteien erhalten und scheint daher valide.Väter ohne Rechte bedankt sich für das amikale Gespräch, weitere Termine sind fixiert.
VoR wird informieren.Never, never, never give up!
Mit Herz und Verstand!
Im Auftrag unserer Kinder!

Väter ohne Rechte

Doppelresidenz – JETZT!
19-03-2019
http://www.vaeter-ohne-rechte.at/vaeter-ohne-rechte-trifft-justizsprecher-der-fpoe-mag-harald-stefan/
Tags: Gesetze Österreich Justizopfer – Österreich Familienrecht Obsorge – Vaterlose Gesellschaft Scheidung – Trennung

Reform: Unterhalt soll reduziert werden und der Realität angepasst werden,

sagt die Familienministerin. Weiters, „Immer häufiger wollen sich nach der Trennung beide Elternteile weiter um das Kind kümmern.“

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Das heißt, auch die Väter wollen weiter die Erziehungsverantwortung tragen. Und das ist etwas Gutes“, sagte Giffey der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstag).

Familienministerin Franziska Giffey will Väter von Trennungskindern besserstellen. Es gehe nicht an, «dass der Vater weiterhin den vollen Unterhalt zahlen muss, auch wenn das Kind viel Zeit bei ihm verbringt und sogar ein eigenes Zimmer bei ihm hat», sagte die SPD-Politikerin der der «Neuen Osnabrücker Zeitung». «Wir müssen das Recht hier der gesellschaftlichen Realität anpassen.»

 

Video, Welt am 9-3-2019

Notwendig seien eine Reform des Sorge- und Umgangsrechts und Änderungen im Unterhaltsrecht, die möglichst viel Flexibilität für verschiedene Betreuungsmodelle ließen.

 

Tags: Familienrecht Familie Familienministerin Familienpolitik – Doppelresidenz – Wechselmodell – alternierenden Obhut – Shared – Erziehung – Kindererziehung – Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindeswohl – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft

Parlament: Kündigungsschutz Papamonat – Väterkarenz nach Familienzeitbonus in Österreich

Video Nationalratssitzung Thema Papamonat – Väterkarenz nach dem Familienzeitbonus, am 28.02.2019

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1. Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP)
2. Angelika Kuss-Bergner (ÖVP)
3. Carmen Schimanek (FPÖ)
4. Kira Grünberg (ÖVP)
5. Andrea Michaela Schartel (FPÖ)

Danke an die  VK. Heinz Christian Strache FPÖ und  BK. Sebastian Kurz ÖVP, welche dem Kündigungsschutz zugestimmt haben.

Admin Familie & Familienrecht, am 3-12-2019

Tags: Familienrecht Familie – Väter-Karenzgesetz – Parlament – Erziehung – Kindererziehung – europäischen Familienrecht – familienrechtliche Pflicht – Gesetze Österreich – Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindeswohl – Obsorge – Vaterschaft – Ehe – Partnerschaft

Karfreitag und die “Raffke-Mentalität“ der ÖVP u. FPÖ

Karfreitag, einer der höchsten Feiertage der Christen!

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Karfreitag Feiertag - “Raffke-Mentalität“ ÖVP u. FPÖ
Karfreitag Feiertag – “Raffke-Mentalität“ ÖVP u. FPÖ

Zitat:

Die “Raffke-Mentalität“ der ÖVP u. FPÖ

„Streichen des Karfreitag “ der ReGIERung!

Das raffen der Politiker in der Wirtschaft, zuerst der 12h Tag für das arbeitende Volk und jetzt „Streichen des Karfreitag “ als gesetzlicher Feiertag für Alle, zeigt die rücksichtslose GIER bestimmter Amtsträger in Österreich.

“Die Welt hat genug für jedermanns Bedürfnisse, aber nicht für jedermanns Gier.“ – Mahatma Gandhi

Quelle: Justiz – Transparentes Anonymes Reporting, am 1-3-2019

Tags: Todsünde Gier – Karfreitag – Feiertag – ÖVP – FPÖ –  Mythos, Das Recht geht vom Volk aus ? – Gesellschaftspolitik – Gesetze Österreich – Mobbing – Gleichstellung – Wirtschaft