„Feministische“ Familienrichterin, sagt „Wir können den Geschichten der Eltern nicht trauen“

Die Familienrichterin vom Amtsgericht Bremen ist kein unbeschriebenes Blatt:
Vorsitzende der Kommission Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften des Deutschen Juristinnenbund.
1.Artikel:

Sabine Heinke  

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Sabine Heinke (* 1956), Abitur 1973 in Kassel, Anwältin, dann Richterin am Amtsgericht Bremen, Abt. 61, zeitweise berichtende Richterin des Bundesverfassungsgerichts.

Taten

  • Aktives sexistisches Handeln in einer Vielzahl von Organisationen und Orten: Redakteurin und zeitweise Herausgeberin der feministischen Rechtszeitschrift STREIT, Vorsitzende der Familienrechtsfachkommission im Deutschen Juristinnenbund, Dozentin beim Feministischen Juristinnentag.
  • In einer einzigartigen Verquickung von Ämtern schreibt Heinke an Stellungnahmen für das BVerfG mit, so auch zum denkwürdigen Verfahren 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01, in dem das Sorgerecht für nichteheliche Väter abgelehnt wird. Sie schreibt u.a.: „Die alleinstehende und alleinerziehende Mutter hat das Sorgerecht für ihr Kind inne, braucht niemanden daran zu beteiligen und niemanden zu fragen, und das ist auch gut so“. Gleichzeitig verfasst sie als Gerichtssprecherin an diesem Gericht die ebenso einzigartig einseitige Pressemeldung zum Urteil, in dem sie höhnisch über Väter herzieht.[1]
  • Sie trommelt öffentlich in einer Vielzahl von Interviews gegen das gemeinsame Sorgerecht und fällt durch primitive Äußerungen im BILD-Stil auf wie „Oft wollen die Väter ihren Pflichten nicht nachkommen. Sie heiraten nicht, weil sie keinen Unterhalt für die Frau zahlen wollen.“ [1]
  • Sie tritt aktiv ein gegen eine Beschleunigung von Verfahren zum Umgangsrecht, hat Anteil an der Entwertung des neuen FamFG, betreibt wie ihre geistesverwandte Clique Missbrauch mit dem Gewaltschutzgedanken (djb 2007, Heft 3, S. 35ff) indem sie Partnergewalt immer als allgegenwärtige Männergewalt definiert und durch bloße Gewaltbehauptungen Umgangsrecht und Sorgerecht entwerten will.
  • Sie greift in alle nur irgend möglichen anderen juristischen Reformprojekte ein, um darin ihre radikalfeministischen Vorstellungen (oft erfolgreich) zu realisieren.

Wirkung

  • maßgeblich beteiligt am Fortbestehen des menschenrechtswidrigen und kinderfeindlichen § 1626a BGB
  • maßgeblich beteiligt an der Verfestigung und Stärkung feministischen Gedankenguts in einer Vielzahl von Gremien und Organisationen
  • maßgeblich beteiligt an der Zerstörung der wenigen guten Elemente im Entwurf der FamFG.
  • beteiligt an der Reform des Unterhaltsrechts und des Versorgungsausgleichs
  • nach eigenen Angaben ist sie Teilnehmerin an einem Geschlechterkrieg

Sonstiges

Heinke weiss sehr genau, welche Schäden und Leid sie mitverursacht. Sie gehört zu den Täterinnen, die wissen was sie anrichten. An ihrem Amtsgericht in Bremen hat sie genau mit den Müttern zu tun, denen sie im BVerfG-Verfahren Allmacht zugesprochen hat und kommentiert das lapidar mit „Mütter missbrauchen dieses Recht manchmal schon“.

1999 hätte es sie fast einmal erwischt, kann sich aber Dank ihren Seilschaften halten:

Bei der Verwaltung des Bundesverfassungsgerichts treffen Protestbriefe ein. Grund: Über Karlsruher Diensttelefon und Dienstfax werden eine feministische Zeitschrift betrieben. Die im Impressum des Periodikums „Streit“ angegebenen Amtsnummern gehören Sabine Heinke, die als wissenschaftliche Mitarbeiterin ausgerechnet im Ersten Senat beschäftigt ist – und er befaßt sich mit Grundsatzurteilen zum Familienrecht. Die erklärte Feministin unterschreibt schon mal Flugblätter, in denen das Flüchtlingselend als Geschlechterkrieg interpretiert wird und Männer dabei pauschal als „Brandstifter, Volksverhetzer, Vergewaltiger, Grabschänder“ verurteilt werden. Die von ihr mitbetriebene Zeitschrift „Streit“ macht Front gegen das neue Kindschaftsrecht – Heinke ist der Überzeugung, daß Männer, die nach einer Scheidung das Sorgerecht für die Kinder anstreben, lediglich „Frauen mit Gefühl um Geld“ bringen wollen. [2]

Einzelnachweise

  1. ↑ 1,0 1,1 Das letzte Wort haben die Mütter, Schwarzwälder Bote am 11. Februar 2003
  2.  Der Spiegel 1/1999 vom 4. Januar 1999, S. 19

Netzverweise

Jugendamt in Österreich – Kritik am System der Kinderabnahmen

Frage an Fr. Herta Staffa und auch an die Jugendamtsleiter der anderen Jugendämter, Jugendwohlfahrten in den anderen Bundesländern:

Wie hoch ist die Rückführungsquote im Jahr 2017, 2016 gewesen?

Admin Familie & Familienrecht, am 2.Okt, 2018
Artikel:

Bild: fraugau.de | Addendum

Wo bleiben die Kinder?

Nicht immer ist die eigene Familie der beste Ort für ein Kind. Manchmal droht ihm in seinem Zuhause Gefahr oder Verwahrlosung. In solchen Fällen kann der Staat entscheiden, dass ein Kind nicht bei den eigenen Eltern aufwachsen soll.

Eine Gratwanderung: Kritiker werfen den Behörden vor, Familien auseinander zu reißen. Wenn aber andererseits tatsächlich ein Kind zu Schaden kommt oder sogar stirbt, heißt es, die Behörden haben weggeschaut, zu lange gewartet. Wie kommt es zur Entscheidung, Kinder aus ihren Familien herauszunehmen?

+
Eine wichtige Rolle kommt der Kinder- und Jugendhilfe, früher Jugendamt, zu. Bei Gefahr im Verzug kann das Jugendamt Kinder aus ihren Familien holen. Ob sie wieder dorthin zurückdürfen, entscheidet das Gericht. Bis dahin kann unter Umständen aber viel Zeit vergeheGutachten und  – Zeit, in der sich die Kinder von ihren Eltern entfremden.

Für die Beurteilung der Erziehungsfähigkeit der Eltern stützt sich das Gericht auf Gutachten. Wie ein solches Gutachten auszusehen hat, ist allerdings nicht geregelt. Wie aussagekräftig es ist, kann hinterfragt werden. Eltern können sich gegen dieses Gutachten wehren, indem sie ein Gegengutachten in Auftrag geben, das sie selbst bezahlen müssen – und das vor Gericht meistens nicht viel Berücksichtigung findet.

+
Berücksichtigung finden hingegen die Empfehlungen des Jugendamts. Die Entscheidung, bei wem ein Kind aufwächst, wird also de facto oft von den betreuenden Sozialarbeitern getroffen. Obwohl die Gesetzeslage in ganz Österreich gleich ist, ist der Anteil der weggenommenen Kinder in den Bundesländern sehr unterschiedlich. Hat das Jugendamt zu viel Macht?

Während betroffene Eltern auf Entscheidungen anderer warten, fallen hohe Kosten an. Bis zu 8.000 Euro müssen pro Monat gezahlt werden: für die Unterbringung im Krisenpflegezentrum, Gutachten und Besuchskontakte unter Aufsicht.

Wo bleiben die Kinder? Krisen- und Langzeitpflegefamilien haben unseren Reporterinnen erzählt, was sie dazu bewegt, fremde Kinder aufzunehmen und wie sie damit zurechtkommen, diese Kinder, die sie wie ihre eigenen behandelt haben, wieder herzugeben.

+
Dass Eltern ihre Kinder erst gar nicht verlieren, hat sich der Verein Grow Together zum Ziel gesetzt. „Im Kontext – die Reportage“ zeigt, wie der Verein Mütter bei der Betreuung ihrer Kinder unterstützt und hat außerdem Sozialarbeiterinnen bei Familienbesuchen begleitet und eine Mutter getroffen, die versucht, ihr Kind wieder zubekommen.

Aug 2, 2018, https://www.addendum.org/jugendamt/

Eine Kindesabnahme bedeutet nicht nur eine jahrelange Belastung, sondern auch eine finanzielle – die oft an der Armutsgrenze enden kann. https://add.at/047 Die Entscheidung wo und wie ein Kind untergebracht wird, trifft das Gericht, das oft den Empfehlungen des Jugendamts folgt. Immer wieder wird Kritik am gesamten System und der Vorgehensweise des Jugendamtes laut. Würde eine längere Prüfung der Familien die Situation eher verbessern und somit auch Geld sparen? Wäre das Geld besser in mehr Prävention oder die krisengebeutelten Familien investiert als in Vereine und private Firmen? Abonniere Sie uns! https://www.youtube.com/c/Addendumorg… Folge Addendum auf Facebook: https://add.at/daswasfehlt Oder auf Twitter: https://twitter.com/daswasfehlt Whatsapp: https://add.at/whatsapp Newsletter: https://add.at/newsletter

Tags: Video – Kindesabnahme – Gefährdungsmeldung – Kinderhandel – Kinderklau – Gefahr in Verzug – Obsorge – PAS Eltern-Kind-Entfremdung

Bevor man das Kind zum Vater gibt, kommt es ins Kinderheim?

KJHT Salzburg-Umgebung – KINDESABNAHME! . . .

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Artikel:
Kindsabnahme

„Frei wie ein
ganz normales Kind“

Kind mit Teddybär
Bild: iStockphoto.com/ideabug
Vor zwei Wochen wurde Samuel, 11, vom Salzburger Jugendamt aus der Schule geholt – trauriger Höhepunkt eines langen Sorgerechtsstreits. War das wirklich notwendig?

Fünfte Stunde, Biologieunterricht. 12. März 2018. Plötzlich erkennen die Kinder durch ein Fenster in der Klassenzimmertür, dass draußen zwei Polizisten warten. Ein Lehrer betritt den Raum: Samuel* muss mitkommen. Jetzt. Sofort. Keine Diskussionen. Ein Albtraum für den Elfjährigen ist plötzlich wahr geworden. Die Lehrerin leistet Widerstand: Aus ihrem Unterricht werde sicher niemand herausgeholt. Sie beendet die Stunde wie gewohnt. Aber die Uniformierten sind immer noch da. Samuel muss mit. Er weigert sich. Seine beiden besten Freunde versuchen, ihm zu helfen, werden aber aufgefordert, das Klassenzimmer zu verlassen. Samuel bleibt allein zurück. Seitdem haben sie ihn nicht mehr gesehen.

 

Zwei Wochen später ist der Schock bei den Schulfreunden immer noch nicht verwunden. „Dominik* spricht nicht viel darüber“, erzählt die Mutter eines der Buben. „Es hat ihm sehr zu schaffen gemacht, dass er seinem Freund helfen wollte und so machtlos war.“ Ob er sich schon auf die Osterferien freue, hat sie ihn kürzlich gefragt. Er antwortete: „Ohne den Samuel freue ich mich auf die Ferien auch nicht.“

 

Normalerweise hätten die Kinder die freien Tage damit verbracht, mit ihren Fahrrädern herumzufetzen, Modellautos zu bauen oder was man sonst so macht, wenn man fast zwölf Jahre alt ist. Aber normal ist in Samuels Leben schon lange nichts mehr. Es ist seit Jahren bestimmt von dem Sorgerechtsstreit seiner Eltern -und unverhältnismäßigen Interventionen des Jugendamts.

 

Es handelt sich dabei um keinen Einzelfall. Seitdem News vor zwei Wochen über zwei Schicksale in Wien berichtete, werden ständig neue Fälle an die Redaktion herangetragen. Oft sind die Eingriffe des Jugendamts sinnvoll und notwendig, wenn Gewalt im Spiel ist etwa. Es gibt aber auch Geschichten, die viele Fragen aufwerfen. Die von Samuel ist eine davon.

 

Wiederholt geschlagen

Nach der Trennung seiner Eltern 2011 lebten Samuel und seine jüngere Schwester Celine* zunächst unauffällig beim Vater, dann probeweise bei der Mutter und deren neuem Lebensgefährten. Schon bald nach dieser provisorischen Übersiedlung, so ist es in einem Bericht der Jugendwohlfahrt aus dem Jahr 2015 nachzulesen, habe der Vater darauf hingewiesen, dass es den Kindern dort nicht gut gehe. Samuel erzählte einer Mitarbeiterin des Jugendamts damals, dass er von der Mutter wiederholt geschlagen worden sei. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass „an eine Rückführung der Kinder in den Haushalt der Mutter nicht zu denken“ sei. Die Geschwister empfänden den Wohnort des Vaters, eine 5.000-Einwohner-Gemeinde unweit von Salzburg, als ihre Heimat. Da Samuel mit seinen damals neun Jahren sehr gut verstehe und seine Meinung sehr deutlich äußere, „muss diese auch berücksichtigt werden“. Seit Sommer 2016 hatte der Vater der Kinder die alleinige Obsorge inne. Doch die vorgesehenen Besuchskontakte zur Mutter gestalteten sich schwierig, kamen teilweise nicht zustande. Die Kinder wollten nicht, argumentiert der Vater.

 

Im März 2017 spitzte sich die Situation zu: Zunächst wurde dem Vater das Sorgerecht vorläufig entzogen und an den Kinder-und Jugendwohlfahrtsträger übertragen. Am Vormittag des 27. holten Mitarbeiter des Jugendamts Celine von der Volksschule ab und brachten sie zur Mutter. Am frühen Nachmittag begab sich Michael K. gemeinsam mit seinem Sohn zur zuständigen Polizeiinspektion, um die Lage zu klären. 15 Minuten später trafen zwei Mitarbeiterinnen der Jugendwohlfahrt Salzburg-Umgebung ein, um auch Samuel mitzunehmen. Der Kinderund Jugendhilfeträger sehe „eine massive Gefährdung des Kindeswohles durch vermutlich bewusst herbeigeführte Entfremdung der beiden Minderjährigen zur Kindesmutter“, heißt es in der Begründung.

 

Ponys und Feen

Zurück in die Gegenwart. In dem Haus, in dem Samuel und Celine bis vor einem Jahr mit ihrem Vater lebten, ist es sehr still. Kein Kreischen, kein Lachen, kein: „Papa, kann ich kurz rausgehen, spielen?“ Überall hängen Kinderfotos. Als Michael K. durch die Zimmer der Kinder führt, kommen ihm die Tränen. Er zeigt eine Schatzkiste mit Celines Lieblingssachen, ein Spiel, einen Ball, ein Büchlein. An der Wand pastellfarbene Ponys und Feen, die er selbst gemalt hat. Und ein kleiner Zettel, handgeschrieben: „Papa, du bist stark wie ein Bär und sehr nett.“ Celine hat ihr Kinderzimmer seit über einem Jahr nicht mehr betreten.

 

Samuel kam Anfang Juni 2017 zurück. Er riss aus und flüchtete zum Vater. Bis zum Schulschluss weigerte er sich, in die Schule zu gehen, aus Angst, gegen seinen Willen zur Mutter gebracht zu werden. Als im Herbst das neue Schuljahr startete, hatte er wieder genug Vertrauen gefasst.

 

Seitdem Michael K. um das Sorgerecht für seine Kinder kämpft, hat er akribisch alles gesammelt, Gutachten, Protokolle, Briefe seiner Kinder. Auch ein Dokument zum Thema „Kinderrechte“, das sein Sohn im August 2017 erstellt hat. Unter dem Stichwort „Recht auf Erholung“ schrieb Samuel damals: „Ich kann kein normales Leben führen, weil ich dauernd irgendwo hin zu Psychologen, Ärzten, Sachverständigen usw. muss und mich niiiiiieeeeeee erholen kann.“ Dabei habe er allen „klipp und klar gesagt, dass ich für immer beim Papa bleiben will. Ich bin elf Jahre alt und weiß genau, was ich will!“ Zu einem anderen Zeitpunkt sagte er: „Ich mag endlich frei von allen Terminen sein. Kein Kind ist schon so viel herumgefahren wie ich. Und immer wieder unfreiwillig, und immer wieder durch Zwingen. Ich will endlich frei sein. Frei wie ein Vogel, frei wie ein ganz normales Kind.“

 

Mehrere Anwälte haben Herrn K. schon durch seinen jahrelangen Rechtsstreit begleitet. Mit dem Wiener Anwalt Adrian Hollaender geht er nun bis zum OGH. Für Hollaender war „auf den ersten Blick ersichtlich, dass in den Akten vieles rein rechtlich nicht stimmig ist. Eigentlich muss sich das Jugendamt eine gesetzte Maßnahme acht Tage danach genehmigen lassen. Es gab aber keinen solchen Antrag. Demnach wäre der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Das Kind blieb aber einfach bei der Mutter, was sehr ungewöhnlich ist.“ Die Jugendwohlfahrt Salzburg-Umgebung widerspricht dieser Darstellung. Die Obsorge für die betroffenen Kinder liege „eindeutig“ beim Kinder-und Jugendhilfeträger, heißt es. Zu Details des Falles K. wolle man sich „aufgrund der Sensibilität in diesem Bereich“ nicht äußern. Jede Aktivität der Behörde werde aber grundsätzlich „von den zuständigen Pflegschaftsgerichten überprüft und auch auf Verhältnismäßigkeit kontrolliert“.

 

Verhaftung

Die Einschätzung seiner Anwälte, wonach er immer noch die Obsorge für Celine habe, ließ Michael K. am 1. März dieses Jahres aktiv werden. Er schildert die Situation so: In Begleitung zweier Zeugen besuchte er das Mädchen bei der Mutter, um es zu fragen, ob es wieder zu ihm nach Hause kommen wolle. Celine wollte nicht, er zog unverrichteter Dinge wieder ab. Fast zwei Wochen später wurde Michael K. wegen „versuchter Kindesentziehung“ verhaftet. Am 12. März. Auf dem Weg zur Arbeit. Wenige Stunden bevor die Polizei vor Samuels Klassenzimmer stand.

 

K. wurde nach zwei Tagen aus der Haft entlassen. Samuel zunächst krank-,dann von der Schule abgemeldet. Was danach geschah, ist unklar: Befindet er sich seitdem bei der Mutter? Wurde er, wie sein Vater aufgrund der Datenauswertung eines Peilsenders vermutet, von ihr und deren Lebensgefährten zwischenzeitlich in die Kinder-und Jugendpsychiatrie gebracht? Die vielen offenen Fragen und die Sorge um das Wohl seiner Kinder lassen Michael K. keine Ruhe. Er will weiterkämpfen. Vor dem OGH und dem Familiengericht. Bei der Volksanwaltschaft wurde Beschwerde eingelegt, gegen den Lebensgefährten der Mutter Strafanzeige eingebracht. Samuel soll endlich ganz normal leben können.

von Anna Gasteiger

https://www.news.at/a/kindsabnahme-sorgerecht-streit-9775252

Opferschutz u. Jugendschutz fehlt – Kinder dürfen 1h länger ausbleiben

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Symbolbild Kinderschutz Opferschutz
Symbolbild Kinderschutz Opferschutz

Wenn es nach der Regierung geht, dann dürfen jetzt Kinder bis 14 Jahre  1h länger unbegleitet ausbleiben. Statt wie bisher 22h jetzt bis 23h.

Ein 14 oder 15 jähriges Mädchen kann bis 1h Nachts alleine ausbleiben.

Ab 16Jahre darf man unbegrenzt ausbleiben.

Wer sein 14 jähriges Kind bis 1h Nachts alleine ausgehen lässt, handelt unverantwortlich, so denken sehr viele Elternteile! Solche und ähnliche Reaktionen findet man vorwiegend in den österreichischen Zeitungskommentaren der letzten Tage massenhaft.
Das letzte Wort  haben natürlich die Eltern selbst.

Ich frage mich, was hat ein 14 jähriges Mädchen um 0:45 Uhr Nachts alleine in einer Disko oder in einem unbeleuchteten Weg nach Hause zu suchen?
Diese Doppelmoral der FPÖ ÖVP Regierung kann man leider nicht verstehen. Anderseits schreien dann einige FPÖ Leute sofort laut auf, wenn  in Tulln, um 1h Nachts, ein 14 jähriges Mädchen beim Heimweg vergewaltigt wird.
Wie passt das zusammen?

Hr. Sebastian Kurz und Hr. HC Strache, WO IST HIER DER KINDERSCHUTZ ODER OPFERSCHUTZ?
Ich sehe keinen.
Eher provoziert dieses neue  Gesetz den Kindesmissbrauch und eine Kindeswohlgefährdung.

m.f.g.
Admin Familie Familienrecht, am 21-4-2018

Artikel:

Eine Stunde länger ausgehen

Ab Jänner 2019 gilt das Rauchverbot bis 18. Darauf haben sich die Landesjugendreferenten am Freitag geeinigt. DPA

Ab Jänner 2019 gilt das Rauchverbot bis 18. Darauf haben sich die Landesjugendreferenten am Freitag geeinigt. DPA

Einheitlicher Jugendschutz in acht Bundesländern. Längere Ausgehzeit für 14- bis 16-Jährige.

Wien Acht Bundesländer vereinheitlichen den Jugendschutz. Ihnen ist es nach 35 Jahren gelungen, gleiche Ausgehzeiten für die Unter-18-Jährigen festzulegen. Wie die Bundesjugendvertretung vorgeschlagen hat, dürfen Jugendliche bis 14 Jahre künftig bis 23 Uhr ausgehen, zwischen 14 und 16 bis ein Uhr und ab 16 Jahren unbegrenzt. Nur Oberösterreich reißt aus. Dort sind drei Landesräte für den Jugendschutz zuständig, einer davon ist der Freiheitliche Elmar Podgorschek. Er bezeichnet die Ausgehzeiten als verantwortungslos. ÖVP-Landeshauptmann Thomas Stelzer hätte den Vorschlägen der Bundesjugendvertretung gerne zugestimmt, auch SPÖ-Landesrätin Birgit Gerstorfer, wie ihr Büro auf VN-Anfrage bestätigt. Es scheint also dem fehlenden Konsens geschuldet zu sein, dass aus Oberösterreich alle politischen Vertreter beim Treffen der Jugendlandesräte am Freitag fehlten. Lediglich Vertreter aus der Beamtenschaft haben teilgenommen und erklärt, dass die Sache in Oberösterreich weiter diskutiert werden müsse. Die Freiheitlichen scheinen auf ihrer Position zu beharren. „Vernünftige Eltern kämen nie auf die Idee, ihre 14 Jahre alte Tochter oder ihren Sohn unbegleitet bis ein Uhr nachts ausgehen zu lassen“, schreiben Landesparteiobmann Manfred Haimbuchner und Podgorschek in einer Aussendung am Freitag.

„Oberösterreich soll das intern klären, wir werden uns durch sie nicht aufhalten lassen.“

Jugendministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP), die Bundesjugendvertretung sowie der Vorarlberger Jugendreferent und Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) sprachen hingegen von einem Meilenstein. „Oberösterreich soll das intern klären, wir werden uns durch sie nicht aufhalten lassen“, sagte Wallner. Für Vorarlbergs Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren bedeutet die Einigung, dass sie eine Stunde länger ausgehen dürfen. Bisher lag die Grenze bei Mitternacht. Die Vereinheitlichung der Ausgehzeiten soll am 1. Jänner 2019 in Kraft treten, ebenso wie das Verbot von Hochprozentigem bis 18, das es in Vorarlberger ohnehin schon gibt, und das Rauchverbot bis 18. Bei diesen beiden Punkten geht auch Oberösterreich mit.

Kein Gesamtkonzept

Auf Bundesebene wünscht sich der Landeshauptmann weiterhin ein generelles Rauchverbot für die Gastronomie. „Das Allerliebste wäre mir, wenn die FPÖ in dieser Frage zur Vernunft kommt. Jetzt gibt es halt Einzelmaßnahmen“, sagt Wallner, der für ein Gesamtkonzept in Sachen Raucherprävention und Jugendschutz gewesen wäre. Es mache nämlich wenig Sinn, das Rauchen bis 18 zu verbieten, gleichzeitig aber jene Jugendlichen, die früher in der Gastronomie arbeiten, dem Raucherbereich auszusetzen. Ob es doch eine Volksabstimmung oder -befragung zum Rauchverbot braucht? Wallner überlässt das der Bundesregierung: „Wenn beim Volksbegehren eine gewisse Zahl an Unterschriften erreicht wird, muss sie sich sowieso entscheiden, wie sie vorgeht. Wenn überhaupt keine Entscheidung möglich ist, sollte man eine Befragung oder Abstimmung nicht ausschließen.“

21. April 2018, von Birgit Entner, Wien
https://www.vn.at/politik/2018/04/20/eine-stunde-laenger-ausgehen.vn
Tags: Gesetze Österreich – Kindesmissbrauch – Kindeswohlgefährdung – Ausgehzeiten – Jugendschutzgesetz

SKANDAL – Machtmissbrauch Jugendamt

Ehemaliger Jugendamtsleiter packt aus . . .

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Artikel:

Ex-Abteilungsleiter für Jugendhilfe über Heimkinder

„Macht wird missbraucht“

Der frühere Jugendhilfe-Abteilungsleiter Wolfgang Hammer kritisiert, dass Kinder ohne triftigen Grund aus der Familie genommen werden.

Neuer Trend: Jugendämter trennen häufiger Kinder von ihren Familien Foto: dpa

taz: Herr Hammer, die taz hat über einen Jungen berichtet, der seiner Mutter weggenommen wurde, weil sie sich zu nahe waren, und nun im Heim lebt. Kennen Sie solche Fälle?

Wolfgang Hammer: Leider ja. An mich sind in den letzten fünf Jahren Beschwerden aus Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen herangetragen worden, die sich von früheren deutlich unterscheiden. Als ich noch Abteilungsleiter der Jugendhilfe in der Sozialbehörde war, ging es häufig um kommunikative Missverständnisse, aber es stand immer auch eine Kindeswohlgefährdung im Raum. Bei den 14 Fällen, die ich seither kennenlernte, wurden Kinder aus Familien genommen, ohne dass es eine substantielle Kindeswohlgefährdung gab.

Was ist da der Unterschied?

Es ging bei diesen Fällen immer um eine Einschätzung der Qualität der Erziehung. Es sind alleinerziehende Mütter, die nach Auffassung eines Mitarbeiters eines Jugendamtes psychische Erkrankungen, zu große Nähe zum Kind, Überversorgung haben oder zu oft zum Arzt gehen. Das sind Begründungen, die eher einer Haltung entsprechen: Ich bin jetzt der Ober-Erzieher und beurteile, wie gut die Erziehung in Familien ist. Aber gewisse Unzulänglichkeiten oder Fehler passieren in jeder Familie, in allen Schichten. Selbst wenn diese oft auf Laien-Theorien basierenden Diagnosen stimmen würden, ist ein bloßes Werturteil kein Grund dafür, ein Kind aus der Familie zu nehmen. Das geht gegen unsere Verfassung. Es richtet große Schäden an, wenn man ein Kind von seinen Eltern oder von seiner Mutter trennt.

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Ist der Trend neu?

Ja, das ist absolut neu. Sowohl in der Häufung als auch in der Ausschließlichkeit. Bitter ist, dass so eine Einschätzung von Laien substantiell ausreicht, um auch familiengerichtliche Entscheidungen zu begründen.

Wie erklären Sie sich diese Entwicklung?

im Interview:

Wolfgang Hammer

69, leitete von 1982 bis 2013 die Abteilung Kinder- und Jugendhilfe in der Sozialbehörde, ist heute freier Autor und hat einen Projektauftrag bei der Linksfraktion für die Enquete-Kommission für Kinderrechte und Kinderschutz.

Wenn wir Menschen mit Macht ausstatten, besteht die Gefahr, dass sie diese Macht missbrauchen. Das müssen Führungskräfte wissen, die hier leider versagen, weil sie dem Druck von der unteren und der oberen Ebene nicht standhalten. Ich habe das vor Jahren mit meinem Pflegesohn erlebt. Er war damals zehn Jahre alt und da meinte die Sozialarbeiterin, er müsse zum Ballett, was er nicht wollte. Sie hat gedroht, dass er ins Heim komme. Die Ausübung solcher Macht muss über die Hierarchie-Ebene korrigiert werden. Und zwar in dem Augenblick, in dem die Beschwerde da ist. Der aktuelle Fall, über den die taz berichtet hat, ist typisch. Das Jugendamt begleitet die Mutter und hat eine positive Einschätzung. Plötzlich kommt ein Personalwechsel und es gibt eine gegensätzliche Entscheidung.

Die hat auch noch vor dem Familiengericht bestand.

Leider. Ich habe den Fall eines zwölfjährigen Mädchens, die wurde nie vor Gericht angehört. Oder der eines zwölfjährigen Jungens. In seinem Fall liegt nur die Aussage der Sozialarbeiterin vor, dass das Kind nicht einsehe, dass es von zu Hause weg müsse, und man hoffe, dass das bald geschehe.

Wie haben Sie von den 14 Fällen erfahren?

Die Leute sind an mich herangetreten. Zum Teil sind es ehemalige Jugendamtsmitarbeiter, die das auch kritisch sehen. Oder auch beteiligte Mütter. In drei Fällen ist es gelungen, dass die Kinder wieder nach Hause konnten. Die Mütter haben allerdings Angst, weil das Jugendamt über sie wacht, dass es irgendwann zurückschlägt.

Wo wurden die Kinder hingebracht?

Alle Kinder, deren Fälle ich kenne, wurden außerhalb und weit weg von ihrem Wohnort untergebracht. Alle in Einrichtungen mit rigiden Strukturen und starken Einschränkungen. Oft wird der Kontakt zur Familie untersagt.

Was sollte die Politik tun?

Sie sollte zur Kenntnis nehmen, dass hier etwas schiefläuft. Das hier was mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Wir haben bisher die Diskussion, dass die Hürde zu hoch sei, Kinder aus Familien zu nehmen und dass das Kindesrecht zu kurz komme. Jeder Fall, in dem ein Kind zu spät aus der Familie genommen wurde, scheint denen Oberwasser zu geben, die gern früher in Familien eingreifen wollen.

Aber was erwarten Sie jetzt ganz konkret von der Politik?

Sie sollte dies zum Thema machen. Statt in solchen Fällen nach außen wie ein Kadersystem aufzutreten, sollten die Jugendämter zugeben, wenn Fehler passieren und sich entschuldigen. Wir gucken mit Argusaugen, wie die Polizei agiert. Wenn da einer von 100 was falsch macht, ist das ein großes Thema. Aber im Jugendamt ist die Macht, in das Leben von Menschen einzugreifen, viel größer. Wir müssen beim Kinderschutz über diesen Aspekt wachen.

Nord  Hamburg  12. 12. 2017

https://www.taz.de/!5465133/

Tags: Familienpolitik – Kinderheim – Heimkinder Missbrauch mit dem Missbrauch – Familienrecht – Inobhutnahmen – DE – Kindeswohlgefährdung – Kindesabnahme Gefährdungsmeldung – Menschenrechtsverletzung

Jugendamt – Bombendrohung – Vater

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Festnahme nach Bombendrohung in Gmunden

Ein 24-jähriger Mann hat am Donnerstag auf der Bezirkshauptmannschaft Gmunden wegen eines Sorgerechtstreits durchgedreht. Er drohte, das Haus zu sprengen und alle umzubringen. Er wurde festgenommen.

Der 24-jährige Deutsche hatte einen Termin bei der Kinder- und Jugendhilfe. Dabei soll es darum gegangen sein, dass ihm die Behörde das Sorgerecht für sein wenige Monate altes Kind entziehen wollte. Das ließ den Mann durchdrehen.

Gaspistole aus dem Koffer geholt

Zunächst drohte er, das Haus in die Luft zu sprengen. Dann verließ der laut Polizei einschlägig vorbestrafte Mann das Gebäude. Er kehrte in seine Wohnung in Gmunden zurück und soll dort einem Freund angekündigt haben, dass er alle umbringe werde. Er holte eine Gaspistole aus einem Koffer – offenbar plante er, mit der Waffe zurück zur Bezirkshauptmannschaft zu gehen. Sein Freund schaffte es allerdings, ihm die Pistole zu entreißen.

Festgenommen

Der 24-Jährige machte sich zwar trotzdem noch einmal auf den Weg zur Behörde, dort wartete aber schon die Polizei auf ihn. Der Mann wurde festgenommen und in die Justizanstalt Wels eingeliefert.

Senkung des Alters für Strafmündigkeit von 14 auf zwölf Jahre!

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Gegen „Baby Gangs“: Rom schickt 100 Polizisten nach Neapel

Zur Bekämpfung brutal agierende Jugendbanden in Neapel will die Regierung in Rom 100 Polizisten in die süditalienische Metropole schicken. Hunderte Schüler demonstrierten am Mittwoch gegen die sogenannten Baby Gangs.

Foto: shutterstock

Solche Banden hatten in den vergangenen Tagen mehrfach mit äußerster Brutalität andere Jugendliche überfallen. Am Freitag musste einem 15-Jährigen nach einem Überfall die Milz entfernt werden, am Sonntag fügten Jugendliche einem 16-Jährigen einen Nasenbeinbruch zu. Die Schüler, die am Mittwoch auf die Straße gingen, forderten „Schluss mit der Gewalt“.

„Der Staat ist in Neapel präsent. Man darf nicht erlauben, dass Teenager-Banden das Leben der Stadt beeinflussen“, erklärte Innenminister Marco Minniti. Stadträtin Mara Carfagna, einst Frauenministerin der Regierung Berlusconi, forderte die Senkung des Alters für Strafmündigkeit von 14 auf zwölf Jahre. „Damit könnte man Hunderte Kinder retten, die von kriminellen Organisation ausgenützt werden, weil sie nicht strafmündig sind“, meinte Carfagna.

Nach Angaben der humanitären Organisation „Save the Children“ verlassen 18 Prozent der Kinder in Neapel ohne Abschluss die Schule. 27,5 Prozent leben in Armut. Die Regierung arbeitet an einem Plan, um die Zahl der Schulabbrecher zu verringern.

apa, Artikel vom Mittwoch, 17. Januar 2018

https://www.stol.it/Artikel/Chronik-im-Ueberblick/Chronik/Gegen-Baby-Gangs-Rom-schickt-100-Polizisten-nach-Neapel
Tags: Jugendstrafrecht – Justiz – Jugendliche – Italien –

Frauenministerin: „Ich bin pragmatische Feministin“

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Juliane Bogner-Strauß (Bild: Zwefo)

Frauenministerin:

„Ich bügle meinem Mann nicht die Hemden“

Die neue Frauen- und Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (46) spricht mit Conny Bischofberger über den Spagat zwischen Kindern und Job, Blondinenwitze und das neue Sex-Gesetz in Schweden und ihren „pragmatischen Feminismus“.

Das ehemalige BMFJ (Ministerium für Familien und Jugend) am Donaukanal im zweiten Wiener Gemeindebezirk. In Kürze wird das Logo ein weiteres „F“ für die Frauen dazubekommen, gestaltet nach einer „Corporate Identity“ für alle neuen türkis-blauen Ressorts. Die Büros sind hier nicht so feudal wie im Regierungsviertel. „Aber ich mag das Moderne“, sagt Juliane Bogner-Strauß und nimmt in einem der lindgrünen Sessel am großen weißen Tisch Platz.

Sie trägt eine schwarz-weiße Bouclé-Jacke über einer cremefarbenen Bluse, dazu Silberschmuck. Ihr Blick streift durch den noch nackt wirkenden Raum. „Es werden noch sehr viele Grünpflanzen kommen, weil wir zu Hause auch einen Dschungel haben.“ Die Ministerin lächelt. „Und ein paar frische Bilder an die Wand, vielleicht sogar von meinen Kindern. Die malen sehr viel Acryl auf Leinwand.“ Dann werde sie sich als Steirerin hier in Wien fast wie zu Hause fühlen.

„Krone“: Frau Bogner-Strauß, wie würden Sie sich in drei Eigenschaftsworten als Mensch beschreiben?
Juliane Bogner-Strauß: Offen, konsequent und gerecht, würde ich sagen.

Und als Politikerin?
Modern-konservativ. Ich bin eine moderne Frau, die aber traditionsverankert aufgewachsen ist. Werte sind mir deshalb sehr wichtig. Ich vereinbare das Frausein, die Karriere, die Familie und die Kinder.

Dass Sie einen Doppelnamen tragen, ist das ein Statement?
In der Wissenschaft publiziert man ja sehr viel. Mein Mädchenname „Strauß“ war in der Wissenschaft schon bekannt, weshalb ich nicht den Namen „Bogner“ annehmen wollte.

Hätte Ihr Mann sich darüber gefreut?
Ich muss ganz ehrlich sagen, das war gar kein Thema. Ich wollte einfach in der Wissenschaft sichtbar bleiben.

Sie sind Biochemikerin und dreifache Mutter. Sehen Sie sich als Vorzeigefrau?
Wenn andere das so sehen, dann bitte! Gerne. Wichtig ist für Frauen, dass sie sich selbst entscheiden können, wie sie leben wollen.  Eine Vorzeigefrau kann auch eine Frau sein, die zu Hause bleibt, um sich ganz den Kindern zu widmen. Beides soll möglich sein!

Viele Frauen haben aber gar nicht die Wahl. Sie müssen arbeiten, um ihre Kinder zu versorgen. Können Sie sich mit Ihrem Hintergrund überhaupt vorstellen, wie es vielen Frauen, vor allem Alleinerzieherinnen, in Österreich geht?
Ich denke schon, dass ich das kann. Sehr gut sogar. Ich bin auf einem Bauernhof aufgewachsen, damals war die Vereinbarkeit von Beruf und Familie eigentlich noch kein Thema. Meine Mutter hat das durchwegs geschafft, und zwar ohne Kinderbetreuung. Weil das gab es am Land damals gar nicht. Nur ein familiäres Netzwerk, das alle Schwierigkeiten abgefedert hat. Großeltern, Großtanten, die aufgrund des Krieges unverheiratet geblieben sind, das hat gut funktioniert. Heute brauchen Mütter und Väter, weil sie oft beide berufstätig sind, Unterstützung, um den Spagat zwischen Job und Karriere zu schaffen.

Der Staat macht es ihnen mitunter nicht leicht. Was planen Sie als neue Familienministerin, um solche Eltern stärker zu unterstützen?
Wir entlasten sie durch den Familienbonus, aber auf der anderen Seite zahlen jene, die durch ihr niedriges Einkommen nicht von der Steuerentlastung profitieren, weniger Arbeitslosenversicherungsbeitrag. Die Details besprechen wir noch.

Was hat eine Alleinerzieherin von den Maßnahmen dieser neuen Regierung, die froh sein muss, wenn sie Kinder und Beruf auch nur halbwegs unter einen Hut bringen kann? Sie findet im schlimmsten Fall nur Halbtagsjobs und keine Kinderbetreuung.
Die Kinderbetreuung müssen wir ausbauen, und zwar nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ. Mit flexibleren Öffnungszeiten, auch am Land. So gibt man Alleinerzieherinnen auch die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit vielleicht auszuweiten.

Das hätte jetzt auch eine sozialdemokratische Frauenministerin sagen können. Was unterscheidet Sie von Ihren Vorgängerinnen?
Die Aufgabe ist immer dieselbe: Frauen zu fördern, gute und ambitionierte Politik im Sinne der Frauen zu machen. Mir ist dieser Dreiklang wichtig, nach dem auch mein Ministerium benannt ist: Frauen, Familie und Jugend. Alle drei Bereiche sind wichtig und eigenständig, aber am Ende gibt es auch Berührungspunkte.

Was gehört zu guter, ambitionierter Frauenpolitik?
Es gibt natürlich vieles, was wir angehen möchten, aber ein wichtiger Punkt ist: gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Deshalb brauchen wir transparente Gehälter. Im öffentlichen Bereich ist das ja schon so. Aber gerade dort, wo es diese Lohnschere noch immer gibt, muss Einkommenstransparenz da sein.

Reichen dafür fünf Jahre?
Es ist ein ambitioniertes Ziel, aber es ist zu schaffen. Ich würde das schon gerne in drei bis vier Jahren schaffen, nicht erst in fünf Jahren. Im fünften Jahr würde ich mir schon gerne neue Ziele stecken (lacht).

Sind Sie auch für eine verpflichtende Frauenquote?
Nicht generell. Aber gerade in Bereichen, wo Frauen noch unterrepräsentiert sind, wäre es wünschenswert. An der technischen Universität hatten wir eine Frauenquote. Weil das noch immer eine Männerdomäne ist.

Würden Sie sagen, dass Sie in mancher Hinsicht privilegiert waren?
„Privilegiert“ möchte ich nicht sagen, aber ich hatte Glück. Auf der Universität gab es die sogenannte Nanoversity, da waren meine Kinder vom ersten Geburtstag an. Das war eine Krippe, die hat um sieben Uhr morgens aufgemacht und war bis 19 Uhr offen. Ich hatte Glück, dass ich einen Platz bekommen habe. Solche Einrichtungen wünsche ich mir für alle, die es brauchen. Wie gesagt: Nicht nur quantitativ muss sich da viel ändern, sondern auch qualitativ.

Ihre Kinder sind noch relativ klein. Wie oft werden Sie zu Hause sein?
Ich möchte pendeln. Also wird die Familienministerin einen Tag pro Woche nicht in Wien, sondern in der Steiermark sein. Ich hoffe, das wird mit meinen Terminen gehen.

Frau Bogner-Strauß, Sie haben in der „Presse“ auf die Frage, ob Sie Feministin seien, nicht sofort „Ja“ gesagt. Was ist das für ein Zögern?
Natürlich bin ich Feministin, aber ich bin pragmatische Feministin. Das habe ich aus meiner Kindheit mitgenommen: Da wurde nie unterschieden, ob ich ein Mädchen bin oder nicht, jeder musste alles machen. Ich war sogar die erste in der Familie, die Matura gemacht hat.

Ist „Emanze“ ein Kompliment für Sie?
Es ist in meinen Augen für mich zu weit gegriffen. Lassen wir es bei pragmatischer Feministin.

Läuft es zu Hause bei Ihnen auch so? Dass jeder alles machen muss?
Natürlich! Halbe-halbe. Das ist bei uns selbstverständlich. Und rührt vielleicht auch daher, dass er einen damals vierjährigen Sohn in die Beziehung mitgebracht hat.

Bügeln Sie ihm die Hemden?
Nein.

Warum nicht?
Ich kann überhaupt gar nicht bügeln. Meistens macht das die Oma, aber auch unser 18-Jähriger bügelt seit drei Jahren seine Sachen selbst, und die Neunjährige fängt auch schon damit an.

Wie halten Sie es mit dem Gendern?
Gendern schafft Awareness.

Heißt so viel wie ..?
Eine Sprache, die nicht unterscheidet zwischen den Geschlechtern, schafft Bewusstsein. Genauso wie #metoo oder die Töchter in der Bundeshymne. Das Thema Gleichberechtigung ist nämlich noch lange nicht gegessen.

Hat #metoo die Frauen nicht erst recht wieder in die Opferrolle gedrängt?
Das sehe ich anders. Das war eine wichtige Bewusstseinsschaffungs-Kampagne. Oft muss man zur rechten Zeit die rechten Dinge sagen und so Grenzen setzen.

Apropos Grenzen setzen: Wenn Ihnen ein Machomann einen blöden Blondinenwitz erzählt, was machen Sie dann?
Passiert eigentlich kaum mehr, muss ich ganz ehrlich sagen. Wenn doch, würde ich sagen: „Das ist jetzt politisch unkorrekt.“ Genau so.

Das neue Sex-Gesetz in Schweden wird heftig diskutiert. Ist es in Ihren Augen richtig, dass beide Partner vor dem Sex eine mündliche Einwilligung geben sollen?
Beide Partner müssen damit einverstanden sein. Ob man jetzt mit einer verbalen Einwilligung nicht etwas über die Stränge schlägt, ist die Frage. Klar ist jedoch, dass es null Toleranz bei sexueller Gewalt gegenüber Frauen und Kinder geben muss.

Wünschen Sie sich, dass so etwas auch bei uns kommt?
Eine „Was wäre wenn“-Frage. Das wird man sich anschauen müssen.

Sie sind auch Jugendministerin. Kommt endlich ein einheitliches Jugendschutzgesetz?
Das ist unser großer Wunsch. Wir wollen das gemeinsam mit den Bundesländern harmonisieren. Weil keiner versteht, wieso ein Jugendlicher in der Steiermark weniger lange ausgehen darf als im angrenzenden Burgenland.

Werden Sie bei den Bundesländern nicht auf Granit beißen?
Natürlich wird das nicht leicht, aber Herausforderungen sind dazu da, um sie anzupacken.

Frau Bogner-Strauß, von Ihrem wissenschaftlichen Hintergrund hätte auch das Forschungsministerium sehr gut zu Ihnen gepasst. Sind Sie ein wenig traurig, dass es doch das Frauen- und Familienministerium geworden ist?
Nein, überhaupt nicht. In meinen Gesprächen mit Sebastian Kurz in den vergangenen Monaten haben wir immer über dieses Ressort gesprochen. Als dann das Angebot kam, sind wir wieder unter vier Augen zusammengesessen. Ich muss ehrlich sagen, ich habe keine Sekunde überlegt, sondern es einfach mit Freude angenommen.

Chemikerin und Patchwork-Mama
Geboren am 3. November 1971 in der Südsteiermark. Die Tochter eines Weinguts hat zwei jüngere Brüder. Ab 1992 Studium der Chemie mit Auszeichnung. Fachgebiet: Molekolarbiologie und Genomik. Ab 2013 war Bogner-Strauß Professorin und stellvertretende Leiterin des Instituts für Biochemie der TU Graz. Abgeordnete der „neuen Volkspartei“ seit November 2017. Verheiratet mit Erik Bogner, der in einem Technik-Unternehmen arbeitet und einen Sohn in die Ehe mitbrachte: Julian (18).

02.01.2018 06:12, Conny Bischofberger, Kronen Zeitung
http://www.krone.at/1604270
Tags: ÖVP – Feminismus – feministische – Feministin – 

Polizei und Jugendamt ermitteln! – Säugling in Stall gefunden

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Säugling in Stall gefunden – Polizei und Jugendamt ermitteln

 Polizei
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Schreiner aus Nazareth und unmündige Mutter vorläufig festgenommen

In den frühen Morgenstunden wurden die Behörden von einem besorgten Bürger alarmiert. Er hatte eine junge Familie entdeckt, die in einem Stall haust. Bei Ankunft fanden die Beamten des Sozialdienstes, die durch Polizeibeamte unterstützt wurden, einen Säugling, der von seiner erst 14-jährigen Mutter, einer gewissen Maria H. aus Nazareth, in Stoffstreifen gewickelt in eine Futterkrippe gelegt worden war.Bei der Festnahme von Mutter und Kind versuchte ein Mann, der später als Joseph H., ebenfalls aus Nazareth identifiziert wurde, die Sozialarbeiter abzuhalten. Joseph, unterstützt von anwesenden Hirten, sowie drei unidentifizierten Ausländern, wollte die Mitnahme des Kindes unterbinden, wurde aber von der Polizei daran gehindert.

Festgenommen wurden auch die drei Ausländer, die sich als „weise Männer“ eines östlichen Landes bezeichneten. Sowohl das Innenministerium als auch der Zoll sind auf der Suche nach Hinweisen über die Herkunft dieser drei Männer, die sich anscheinend illegal im Land aufhalten. Ein Sprecher der Polizei teilte mit, dass sie keinerlei Identifikation bei sich trugen, aber in Besitz von Gold, sowie von einigen möglicherweise verbotenen Substanzen waren. Sie widersetzten sich der Festnahme und behaupteten, Gott habe ihnen angetragen, sofort nach Hause zu gehen und jeden Kontakt mit offiziellen Stellen zu vermeiden. Die mitgeführten Chemikalien wurden zur weiteren Untersuchung in das Kriminallabor geschickt.

Der Aufenthaltsort des Säuglings wird bis auf weiteres nicht bekannt gegeben. Eine schnelle Klärung des ganzen Falls scheint sehr zweifelhaft. Auf Rückfragen teilte eine Mitarbeiterin des Sozialamts mit: „Der Vater ist mittleren Alters und die Mutter ist definitiv noch nicht volljährig. Wir prüfen gerade mit den Behörden in Nazareth, in welcher Beziehung die beiden zueinander stehen.“

Maria ist im Kreiskrankenhaus in Bethlehem zur medizinischen und psychiatrischen Untersuchungen. Sie kann mit einer Anklage rechnen. Weil sie behauptet, sie wäre noch Jungfrau und der Säugling stamme von Gott, wird ihr geistiger Zustand näher unter die Lupe genommen. In einer offiziellen Mitteilung des Leiters der Psychiatrie steht: „Mir steht nicht zu, den Leuten zu sagen, was sie glauben sollen, aber wenn dieser Glaube dazu führt, dass – wie in diesem Fall – ein Neugeborenes gefährdet wird, muss man diese Leute als gefährlich einstufen. Die Tatsache, dass Drogen, die vermutlich von den anwesenden Ausländern verteilt wurden, vor Ort waren, trägt nicht dazu bei, Vertrauen zu erwecken. Ich bin mir jedoch sicher, dass alle Beteiligten mit der nötigen Behandlung in ein paar Jahren wieder normale Mitglieder unserer Gesellschaft werden können.“

Zu guter Letzt erreicht uns noch diese Info: Die anwesenden Hirten behaupteten übereinstimmend, dass ihnen ein großer Mann in einem weißen Nachthemd mit Flügeln (!) auf dem Rücken befohlen hätte, den Stall aufzusuchen und das Neugeborene zu seinem Geburtstag hoch leben zu lassen. Dazu meinte ein Sprecher der Drogenfahndung: „Das ist so ziemlich die dümmste Ausrede vollgekiffter Junkies, die ich je gehört habe.“

(Kommentar: Nein, die Gechichte ist nicht neu. Sie kursiert seit einiger Zeit jedes Jahr durch Netz. Und sie wirft einen anderen Blick auf den angeblichen „Kinderschutz“)

(dpa)

BETHLEHEM, JUDÄA am 24.Dezember

O Gott das Jugendamt

Tags: Kindeswohl – Kindeswohlgefährdung

Inobhutnahmen – 40 Milliarden Steuergelder € kostet die Kinder- und Jugendhilfe

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Unbegleitete Flüchtlingskinder: Daten, Zahlen, Kosten


Inobhutnahmen 2014 - Jugendamt
Inobhutnahmen 2014 – Jugendamt

Staatliche Betreuung und Versorgung von Kindern ist teuer: Annähernd 40 Milliarden € kostet die Kinder- und Jugendhilfe die öffentliche Hand in Deutschland. Damit haben sich die Kosten in den letzten 10-15 Jahren in etwa verdoppelt. Vor allem die chronisch klammen Kommunen ächzen unter der finanziellen Last.

Ein Grund für die Verdoppelung ist der massive Ausbau der Kinderbetreuung, der politisch forcierte Wandel hin zu einer „Institutionenkindheit“: Eltern sollen ihre Kinder von klein auf in „professionelle Hände“ geben, weil sie zuhause angeblich nicht die nötige Förderung erhalten.

Um diese These zu legitimieren, wurde mit großem medialen Echo vielfach ein Zerrbild gezeichnet von Kindern, die in Familien verwahrlosen wie etwa die tragischen Fälle von Kindesmisshandlung (z.B. Lea-Sophie 2007) zeigen sollten (1). Den Jugendämtern wurde „Versagen“ attestiert, worauf diese reagierten, indem sie Kinder schneller der Obhut ihrer Eltern entzogen. In der Folge ist Zahl der „Herausnahmen“ und „Inobhutnahmen“ sprunghaft gestiegen (2).

Nach solchen „vorläufigen Schutzmaßnahmen“ müssen Kinder in Heimen oder Pflegefamilien untergebracht werden, wenn es nicht möglich erscheint, sie ihren Eltern zu lassen. Das betrifft vor allem Kinder, deren Eltern sich getrennt haben: Fast die Hälfte der Heimerziehungsmaßnahmen gilt Kindern von Alleinerziehenden,  ein weiteres Viertel betrifft Kinder, deren Eltern mit einem neuen Partner zusammenleben. Weniger als ein Fünftel der Heimkinder kommt aus Kernfamilien, die offenbar seltener öffentliche Erziehungshilfen für Kinder erforderlich machen. Beim restlichen Zehntel der Kinder sind die Eltern „unbekannt“ (3). Diese Kategorie erscheint zunächst rätselhaft, wird aber verständlich, wenn man die Fälle von sogenannter „Unversorgtheit“ junger Menschen betrachtet. Sie tragen maßgeblich zum jüngsten Boom der „Hilfen zur Erziehung“ bei. Nach den jüngsten Zahlen (für 2014) haben diese Hilfen einen neuen Höchststand erreicht (4). Vor allem in der Altersgruppe der 15-18-Jährigen Jungen hat die Zahl dieser Fälle sprunghaft zugenommen; hier ist ihr Anteil an den Heimunterbringungen innerhalb weniger Jahre von 20% (2010) auf 40% (2014) gestiegen (5). Offensichtlich handelt es sich hier meist um „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“, deren Zahl sprunghaft angestiegen ist (6).

Für diese Annahme spricht, dass die Zahl der jungen Menschen in den Heimen, die „zuhause kein Deutsch sprechen“ stark zugenommen hat: Ihr Anteil an den männlichen Heimbewohnern ist von 15,5% auf 28,9% gestiegen. Bei den weiblichen Heimbewohnern  hat er nur leicht (von 12,1% auf 14,7%) zugenommen, was das Bild einer vorwiegend „männlichen Migration“ bestätigt. Auffällig ist, dass die Gruppe der 16- und 17-Jährigen für die Zunahme ausschlaggebend ist: Im Jahr 2014 entfielen mehr als die Hälfte der neu gewährten Heimerziehungsmaßnahmen auf diese beiden Altersjahre junger Männer (7).

Das wirft Fragen auf, nicht zuletzt nach den Altersangaben von Migranten, denen oft zuverlässige Ausweisdokumente fehlen. Polizisten und Behördenmitarbeiter berichten von widersprüchlichen Altersangaben, je nach Opportunität. Auch werden medizinische Untersuchungen (z. B. Röntgen der Knochen), die das tatsächliche Alter verifizieren könnten, abgelehnt (8). Die Kosten dieser sehr speziellen Form von „Erziehungshilfen“ werden kaum beachtet, obwohl jeder Heimplatz mehrere tausend Euro im Monat kostet.

Die Heimerziehung zeigt damit exemplarisch, wie teuer es ist, wenn der Staat an die Stelle der Familie tritt. Im Vergleich zu solchen Kosten ist das 150-Euro-Betreuungsgeld ein Klecker-Betrag. Aber selbst das wollten viele Politiker, sekundiert vom BVerG und etlichen Medien, den „Normalfamilien“ wieder streichen. Stattdessen sollen die Normalfamilien für immer mehr Staatsbetreuung zahlen, nun auch die von zugewanderten (Halb)Erwachsenen aus fernen Ländern. Das ist die Logik eines Neo-Etatismus, der sich gegen jeden Zweifel selbst immunisiert. Für seine Gläubigen dient jedes Problem nur als neuer Beweis dafür, dass noch mehr Staat benötigt wird. Man darf sich fragen: Wohin führt solch eine Logik? Zu mehr Freiheit sicher nicht.


(1)  In der Betroffenheit über die schockierenden Einzelfälle wurden die positiven Trendzahlen vergessen, die einen längerfristigen deutlichen Rückgang der Kindesmisshandlungen zeigten. Eingehender hierzu: http://www.i-daf.org/aktuelles/aktuelles-einzelansicht/archiv/2014/02/15/artikel/kindstoetungen-schockierende-einzelfaelle-aber-ruecklaeufige-zahlen.html.
(2)  Vgl. „Herausnahmen von Kindern im Zeitvergleich“, Abbildung ebd.
(3)  Vgl. Heimerziehung in Deutschland: Mehr als zwei von drei Fällen geht die Scheidung der Eltern voraus, Abbildung in: i-DAF-Nachricht der Woche, 2014/6, 16.03.2014, http://www.i-daf.org/aktuelles/aktuelles-einzelansicht/archiv/2014/03/16/artikel/kinderarmut-hauptgrund-ist-die-trennung-der-eltern.html.
(4)  Sandra Fendrich/Agathe Tabel: Hilfen zur Erziehung auf neuem Höchststand – eine Spurensuche, S. 2-5, in: Kommentierte Daten der Kinder- und Jugendhilfe, Dezember 2015 Heft Nr. 3/15 18. Jg., S. 2.
(5)  Ebd., S. 4.
(6)  Siehe hierzu: Mehr „Inobhutnahmen“ durch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (Abbildung).
(7)  Sandra Fendrich/Agathe Tabel: Hilfen zur Erziehung auf neuem Höchststand, a.a.O., S. 3.
(8)  Gegen diese Verfahren wird ihre mangelnde Exaktheit angeführt. Aber selbst näherungsweise Einschätzungen des Alters könnten helfen, bestimmte Missbräuche aufzudecken. Aufschlussreich hierzu: http://www.badische-zeitung.de/freiburg/medizinische-altersbestimmung-entscheidet-ueber-fluechtlingsschicksale–108690012.html.
Nachricht des Monats, 2016 / 2, 23.02.2016
Tags: UMF – Staatserziehung – staatliche Erziehung – Kinderheim – Heimkinder – Familienrecht –  Jugendamt Statistik – Sorgerecht