Seit Anfang 2017 gilt das neue Unterhaltsrecht. Damit wird eine Alimentenpflicht auch für ledige Betreuungspersonen eingeführt (Betreuungsunterhalt) sowie die alternierende Obhut, die geteilte Kinderbetreuung bei getrennt lebenden Eltern. Die Gerichte müssen diese prüfen, wenn ein Elternteil oder das Kind dies verlangt. Das Parlament betonte damit das Recht des Kindes auf eine Beziehung zu Vater und Mutter.
Einen Anspruch auf alternierende Obhut gebe es aber nicht, schrieben die Zürcher Gerichte in ihrem Leitfaden zum neuen Unterhaltsrecht.
Anders äussert sich nun Nicolas von Werdt, Präsident der zuständigen Abteilung am Bundesgericht. Seiner Ansicht nach muss die alternierende Obhut ermöglicht werden, wenn sie gewünscht wird und die vom Bundesgericht definierten Kriterien erfüllt sind.
Die Zürcher Gerichte haben einen Leitfaden für das neue Unterhaltsrecht verfasst. Was halten Sie davon?
Es ist gut, dass sich die Gerichte vor Inkrafttreten eines Gesetzes Gedanken machen, nach welchem Muster die Fälle behandelt werden sollen. Es muss aber jeder Fall einzeln geprüft werden. Problematisch wäre es, wenn sich ein Gericht im Urteil auf den Leitfaden berufen würde. Es geht ja darin vor allem um technische Details wie die Berechnung des Betreuungsunterhalts.
Manche Juristen kritisieren das neue Unterhaltsrecht als zu offen formuliert. Wie sehen Sie das?
Als Richter hätte ich mir präzisere Vorgaben gewünscht. Es gibt jährlich 16’000 Scheidungen, viele davon mit Kindern. Rund 500 Fälle landen am Bundesgericht, das sind vergleichsweise wenig. Und zwar deshalb, weil sich die Parteien an der klaren Rechtsprechung orientieren können. Die Gesellschaft hat insgesamt ein Interesse an klaren Regeln, weil nicht jeder Disput vor Gericht ausgetragen werden soll. Nur die hochstrittigen Fälle kommen ans Bundesgericht. Wir fällen die Leiturteile anhand von ausserordentlichen Konstellationen. Deshalb wird es nun eine Weile dauern, bis wieder Klarheit herrscht.
Die Zürcher Gerichte wollen gemäss dem Leitfaden jedenfalls bei getrennten Ehegatten an der 10/16-Regel festhalten. Der Bundesrat will, dass diese Regel überdacht wird. Was sagen Sie?
Die 10/16-Regel besagt, dass der bisher hauptbetreuende Ehegatte erst dann eine Erwerbstätigkeit aufnehmen muss, wenn das jüngste Kind 10-jährig ist; zunächst teilzeitlich und ab dem 16. Altersjahr voll. Diese Regel wurde im Interesse desjenigen Ehegatten entwickelt, der auf eine Erwerbstätigkeit verzichtet hat, um die Kinder persönlich zu betreuen. Es ging um den Schutz des Vertrauens, das ein Ehegatte auf die Fortsetzung der während des Zusammenlebens gemeinsam vereinbarten Arbeitsteilung haben soll; Gedanken an das Kindeswohl standen nicht im Vordergrund. Ich stelle fest, dass das Bundesgericht in den letzten Jahren keinen Entscheid aufgehoben hat nur, weil von dieser Regel abgewichen wurde. Die Gesellschaft hat sich entwickelt. Meine persönliche Prognose ist, dass diese Regel fallen wird.
Der Bundesrat verlangt dies quasi in seiner Botschaft. Wie stark sind die Gerichte daran gebunden?
Ich nehme die Botschaft ernst. Wir haben am Bundesgericht die Aufgabe, neue Grundsätze zu prüfen, die sich für eine Regel eignen. Etwa die deutsche, wonach die persönliche Betreuung nur in den ersten drei Lebensjahren des Kindes im Vordergrund steht, nachher die Kita. Die schweizerische Sozialhilfekonferenz hat diese Grenze per Anfang 2017 sogar auf ein Jahr heruntergesetzt. Wenn das Kind einjährig ist, gilt eine Erwerbsarbeit grundsätzlich wieder als zumutbar. Es ist nun an der Rechtsprechung, ein neues Modell zu entwickeln.
Wird mit dem neuen Gesetz die Berufstätigkeit beider Elternteile gefördert?
Dies darf keine primäre Rolle spielen, die Maxime ist das Kindeswohl. Das Unterhaltsrecht besagt aber, dass die persönliche Betreuung gegenüber der Fremdbetreuung nicht vorzuziehen sei. Damit fördert das Gesetz im weiteren Sinn die Berufstätigkeit der Frauen. Die Mütter sollen demnach arbeiten, wenn sie können. Das ist aber ein Widerspruch zum Betreuungsunterhalt, der gleichzeitig eingeführt worden ist. Denn wenn die Mutter arbeitet und für ihren eigenen Unterhalt aufkommt, hat sie keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Dann müssen nur die Kosten für das Kind und dessen Fremdbetreuung aufgeteilt werden. Zentral wird deshalb die Frage sein, wann es der hauptbetreuenden Person unter dem Aspekt des Kindeswohls zuzumuten ist, dass sie wieder arbeiten geht, und ob es quasi ein Wahlrecht gibt, ob sie das Kind selber betreuen will oder nicht. Die Gerichte müssen definieren, ob es dieses Wahlrecht gibt, und wenn ja, bis zu welchem Alter des Kindes.
«Der Wunsch des Kindes muss mitberücksichtigt werden.»
Den Begriff «Kindeswohl» hört man oft. Wissen die Gerichte, was dem Wohl des Kindes dient?
Es gibt Extremsituationen, in denen man es klar sagen kann. Etwa, wenn Gewalt im Spiel ist. Oder bei einem behinderten Kind, das eine gute persönliche Betreuung braucht. Aber sonst ist es schwierig. Kinderpsychologische Studien besagen Sachen, die Sie nicht gern hören würden. Etwa, dass bei Kindern mit Migrationshintergrund Fremdbetreuung von Vorteil ist. Weil sie dann integriert werden und nicht in ihrer Kultur haften bleiben. Oder dass man Kinder von weniger intelligenten Eltern besser von Dritten betreuen lässt als von den eigenen Eltern. Solche Kriterien werden höchstens in Extremsituationen in unsere Rechtsprechung fliessen.
Die Väter machen sich Hoffnungen, weil die alternierende Obhut neu gefördert werden soll. Wie berechtigt sind diese Hoffnungen?
Sie sind sehr berechtigt. Das Bundesgericht hat im letzten Herbst in zwei Leiturteilen die Kriterien dargelegt, anhand deren gemessen werden soll, ob die alternierende Obhut angezeigt ist: Erziehungsfähigkeit, geografische Distanz, bei kleinen Kindern die Möglichkeit der persönlichen Betreuung, Kooperationsfähigkeit und der Wille des Kindes.
Wird das Kind befragt?
Ja, das haben wir im Leiturteil so festgelegt. Der Wunsch des Kindes muss mitberücksichtigt werden. Man muss aber prüfen, ob dieser Wunsch echt ist oder beeinflusst. Denn jedes Kind in einer Trennungssituation ist in einem Interessenkonflikt. Es hat vermutlich beide Eltern gleich gern und will keinen enttäuschen. Der Wille des Kindes kann nur mittels Befragung durch eine Fachperson eruiert werden. Das neue Familienrecht wird vermehrt dazu führen, dass man den Kindeswillen abklärt.
Ein heikler Punkt ist wohl die Kooperationsfähigkeit. Wenn sich ein Elternteil querstellt, kann er die alternierende Obhut verhindern?
Der Umstand, dass sich ein Elternteil gegen eine geteilte Obhut wehrt, reicht nicht aus, um auf die Anordnung der geteilten Obhut zu verzichten. Sonst hätten wir ein Vetorecht, das wollen wir nicht. Doch wenn sich Eltern grundsätzlich und in anderen Kinderbelangen systematisch bekämpfen, ist die alternierende Obhut unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls fragwürdig.
Wenn ein Elternteil die alternierende Obhut nicht will, muss er also Obstruktion betreiben?
Das würde man merken, und solches Verhalten würde nicht geschützt. Wenn sich ein Elternteil nicht dem Kindeswohl entsprechend verhält, ist seine Erziehungsfähigkeit infrage gestellt. Diese wiederum ist Voraussetzung für die Zuteilung auch der alleinigen Obhut.
Wurde die Erziehungsfähigkeit schon einmal abgesprochen wegen Nichtkooperation?
Ja. Aber es braucht viel dafür. Wir hatten einen Fall, bei dem eine Frau verwarnt wurde, weil sie ihr Kind vom Vater abzuschotten versuchte. Die Bindungstoleranz, also die Bereitschaft eines Elternteils, die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil zu fördern, ist Bestandteil der Erziehungsfähigkeit.
Bei der Frage, wer die Kinder wie häufig sehen darf, ist Stabilität oft ein wichtiger Faktor. Da haben doch die Väter schon verloren – es gibt ja keinen Vaterschaftsurlaub.
Der Mutterschaftsurlaub allein begründet noch keine stabilen Verhältnisse. Die Frage ist, wie die Rechtsprechung mit Fällen umgehen soll, in denen die Väter während der Beziehung die Kinder nicht betreut haben, dies jedoch nach der Trennung tun wollen. In diesen Fällen kommt es darauf an, was die Beweggründe des Vaters waren. Warum hat er davor keine Betreuungsarbeit geleistet, warum will er jetzt? Wenn er beispielsweise voll erwerbstätig war, damit es der Familie finanziell gut geht, obwohl er die Kinder vielleicht gern mitbetreut hätte, dann fällt mit der Trennung seine Hauptmotivation für die Erwerbstätigkeit weg: die Familie. So scheint es legitim, wenn er sein Erwerbspensum reduziert und dafür sorgen will, weiterhin Kontakt zu den Kindern zu haben. Anders sähe es aus, wenn seine Erwerbstätigkeit ausschliesslich karrieristisch motiviert war oder wenn der Vater nur deshalb selber betreuen will, um weniger Unterhalt bezahlen zu müssen.
«Weil wir keine Studie als die richtige anschauen können, müssen wir jeden Einzelfall beurteilen.»
Das Gesetz besagt lediglich, dass die alternierende Obhut auf Wunsch geprüft wird. Laut den Voten im Parlament soll sie aber gefördert werden. Müssen die Gerichte die Materialien berücksichtigen?
Sie müssen sie berücksichtigen. Doch bei der alternierenden Obhut sollten sie nun auf unsere Rechtsprechung abstellen. Das Bundesgericht hat deutlich gesagt, worauf es ankommt.
Muss die alternierende Obhut auf Wunsch verordnet werden, wenn die Kriterien erfüllt sind? Oder können die Gerichte auch sagen: Es läuft doch ganz gut so, also lassen wir das Kind bei der Mutter?
Meine Prognose ist, dass man die alternierende Obhut ermöglichen muss, wenn sie gewünscht wird und die Voraussetzungen gegeben sind. Die Stabilität ist dabei lediglich ein Hilfskriterium.
Kann die alternierende Obhut in strittigen Fällen deeskalierend wirken?
Es gibt Studien, die das sagen. Doch weil wir keine Studie als die richtige anschauen können, müssen wir jeden Einzelfall beurteilen. Wo es keine Geldsorgen gibt, funktioniert die alternierende Obhut grundsätzlich besser. Manche sagen, mit höherem Bildungsniveau funktioniere sie besser und dauerhafter. Zu verstehen, dass man den Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil fördern muss, braucht eine minimale Intelligenz.
Fehlt den Eltern diese Intelligenz?
Sie ist nicht selbstverständlich, wenn ich unsere Fälle anschaue. Es gibt Personen, die man als intelligent einstufen würde, die aber kein Verständnis dafür haben, dass der Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil wichtig ist. Sie haben ein gestörtes Verhältnis zum Ex-Partner, von dem sie sehr enttäuscht sind, und können das nicht vom Kindeswohl abstrahieren. Wenn die alternierende Obhut wegen fehlender Kooperation nicht möglich ist und einer der beiden Elternteile diese Bindungstoleranz nicht hat, ist es denkbar, dass derjenige die alleinige Obhut bekommt, der den Kontakt zum anderen Elternteil fördert.
Wie wichtig ist es für das Kind, bei Vater und Mutter richtig zu wohnen, sie nicht nur zu besuchen?
Grundsätzlich ist es im Interesse des Kindes – unter der Voraussetzung, dass beide sich Zeit nehmen, sich um das Kind kümmern, sich um eine Beziehung bemühen. Wenn jemand das Kind vor den Fernseher setzt und Bier trinken geht, ist das wohl nicht die Idee.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 13.03.2017, 21:03 Uhr
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Die-Hoffnungen-der-Vaeter-sind-berechtigt/story/24428591
Tags: Familienrecht – Schweiz – Kindeswohl – Doppelresidenz – Wechselmodell
10 Kommentare
Liebe Renata,
vielen Dank für diese tolle Seite und Dein riesiges mutiges Engagement dieses oftmals irrationale und für nichtbetroffene Menschen schwer verständliche Thema weiter in die Öffentlichkeit zu bringen.
Leider kann und muss man die obigen Ausführungen bestätigen.
Für betroffene und entfremdete Elternteile – egal ob Mutter oder Vater -, ist es unverständlich, dass die Entscheidungseliten in Deutschland an dem contra-diktatorischen Familienrecht festhalten und eine weiter steigende Zahl von Entfremdungen von Kindern dabei in Kauf nehmen.
Man hat seit Jahren positive Erfahrungswerte aus andern Ländern, wie man die ansteigende Zahl von PAS-Fällen PRÄVENTIV eindämmen könnte.
Warum ist es nicht möglich auch in Deutschland ein für die Kinder Kind-zentriertes-Familienrecht einzuführen?
Jedes entfremdete Kind, mit den für die Kinder oftmals lebenslang traumatisch belastenden und begleiteten Problemen, wird oftmals die aus den Fugen geratene Gesellschaft zusätzlich belasten.
Ein entfremdeter Vater , der seit sieben Jahren, jetzt in einem zweiten Umgangsverfahren, um und für seinen Sohn „kämpft“, der hilflos zuschauen muss, wie sein Sohn weiterhin einer emotionalen und psychischen Misshandlung ausgesetzt ist.
Herzliche Grüße und viel Erfolg bei Deinem Engagement zukünftigen Kindergenrationen eine Entfremdung zu ersparen!
K.O.
PS: Never, never, never give up!
Unfassbar aber wahr!!! Ich bin selber Stiefmutter und denke dass ich über unseren Fall lese… es gleicht sich eins zu eins… seit 6 Jahren kämpft mein Mann, aber hoffnungslos. Kinder sind manipuliert und entfremdet. Bei der Trennung waren sie 6 und 8 Jahre alt… 6 Jahre später „wollen“ sie von sich aus ihren eins geliebten Papa nicht mehr sehen. Unabhängig davon dass auch ich massiv angegriffen wurde, wurde den Kindern 50 Prozent der eigenen Familie weggenommen…. im Bericht fehlt mir die Erwähnung, dass auch Oma, Opa etc entfremdet werden…. tragisch. Hoffentlich passiert bald was! Danke für den Bericht, zumindest schön zu wissen dass man nicht alleine ist…..
Ich bin auch ein entsorgter Vater von 2 wundervollen Töchtern. auch ich wurde mit Geld erpresst und als das nicht so wie von der mutter gewünscht floß, wurde ich wegen kindesmißhandlung angezeigt. es war eines mit der schlimmsten erfahrungen in meinem leben. eher würde ich mir einen finger abhacken als meinen kindern ein haar zu krümmen. auch ich war 8 mal vorm gericht, auch ich habe verzweifelt gekämpft und mehrere umgangspfleger durchmachen müssen – die es sogar selber nicht geschafft haben den umgang durchzusetzen. das was im text steht = diese psychische mißhandlung – stimmen zu 100%. ein leie kann es sich nicht vorstellen, er kann einfach nicht. egal wie man es versucht zu erklären, er versteht es nicht. und DAS ist dann wo man am schluß komplett die hoffnun gaufgibt. wie soll es dann ein richter verstehen??? ich liebe meine 2 kleinen über alles, er zerreißt mir das herz, daß ich sie nicht sehen kann, oder zumindest ein foto geschickt bekomme…. bei der trennung waren sie 4 und 5 jahre alt. nun 5 jahre später sagen beide aus, daß sie mich nicht mehr sehen wollen….. ihr leben und psyche wurde für immer von der mutter systematisch zerstört. hoffentlich gehen mehr menschen an die öffentlichkeit, hoffentlich trauen sich mehr väter oder auch mütter zu sagen was ihnen passiert ist. wir haben doch nichts mehr zu verlieren??? ….außer daß unsere kinder uns mal im alter aufsuchen ….. solange ich nicht gestorben bin, stirbt dieser hoffnungsschimmer nie….
Sehr geehrte Frau Kochta, danke für Ihren Mut! Danke für den Hoffnungsschimmer. Danke dass sie an die Öffentlichkeit gehen!!! Stellen Sie sich vor jeder dem dies widerfährt würde dies tun. Aber wer gibt schon freiwillig zu: Ja, ich wurde wegen Kindesmisshandlung angezeigt…..?? Ja, auch ich wurde wegen Kindesmisshandlung angezeigt. Laut Anzeige habe ich meinen Sohn jedesmal stark geohrfeigt, gewürgt und ihm Tritte gegeben. Mir ist bei der Anzeige schlecht geworden. Allein die Vorstellung dass dies meinem Kind passiert wäre …..mein Kind war 8 Jahre alt. Wir waren 7 Jahre verheiratet!! Es hat halt nicht funktioniert und ich habe mich getrennt. Eine neue Frau kennengelernt und ab da an ging es an…. mein Gott, was für eine Wut und Rache muss da in einer Frau die sich Mutter nennt brodeln?? UNSER Kind wird für die eigene Rache hergenommen? ….. Fast ein Jahr hab ich meinen Jungen daraufhin nicht sehen dürfen…. beim Verhör vor Gericht als mein Kind aussagen musste und ich ohnmächtig hinter einer Glaswand zuschauen durfte sagte er: ….“ich habe immer mit Papa Fußball gespielt und einmal hat er mir in mein Fuß getreten…aber ich habe trotzdem das Tor gemacht – und hat dabei gelacht ..“ …. nach einer Stunde Verhör kam die entscheidende Frage vom Richter: „was hat denn die Mama dazu gesagt, ist ja ganz schlimm was alles passiert ist?“ ….mein Junge: „ich soll es so sagen dass es mir passiert ist….“ Anzeige eingestellt, Mutter nichts passiert, mein Kind für immer geschädigt und sehen tue ich ihn weiterhin nicht. Jeder Umgang sei es mit Umgangspfleger oder Psychologe wurde vereitelt…. ich zahle jeden Monat pünktlich Kindesunterhalt UND die Krankenkasse. Einmal habe ich eine Woche zu spät überwiesen, aber da hatte ich zwischenzeitlich die nächste Anzeige, dass ich zu spät überweise. Unseren Sohn sehe ich nun seit 3 Jahren nicht mehr, ich habe losgelassen…. DAS ist Deutschland – unser VATERLAND!!!
Liebe Renata
Jedes Wort ist leider wahr. …ein krankes Familienzerstörungssystem …Bei mir gleich zweifach, angewandt.
Die Öffentlichkeit muss teilhaben und noch mehr berichten, so daß die Täter und Täterinnen unter Druck kommen.
Mögen deine Wünsche , die auch meine Wünsche sind für die Kinder und Eltern in Erfüllung gehen…
Burkhard Röttger
Liebe Renata, erstmal danke für deinen unermüdlichen Einsatz . Was hier abläuft ist wirklich ein Alptraum, es ist eine globale Gesundheitskrise. Kinder werden missbraucht, liebevollen Eltern wird gerichtlich der Kontakt zu ihren Kindern verboten, Kinder werden instrumentalisiert und entfremdet, inkompetente psychologische Gutachter die unprofessionelle Gutachten machen, Jugendämter die Kinder oft grundlos aus Familien herausreissen, Pädophilenringe, Korruption und Täterschutz vor Opferschutz… aber die Öffentlichkeit lacht uns aus, ignoriert uns oder bekämpft uns wenn wir uns erlauben die Wahrheit auszusprechen. Die Ignoranz ist richtig unheimlich, was muss noch alles passieren bis das Familienministerium, die Politik uns endlich ernst nimmt und anhört? Was ist los mit den Medien? Eltern-Kind Entfremdung ist kein Sorgerechtsthema, es ist ein Kinderschutzthema. Wieso werden die Kinder nicht besser geschützt? Wieso finden wir nicht mehr Gehör? Liebe Grüsse aus der Schweiz http://www.juno-movement.org/
Liebe Renata, ich finde es sehr schön, wie du dich für Kinderrechte einsetzt. Wir fordern die bedingungslose gemeinsame Sorgerecht ab Geburt, gleichberechtigter Ansprechtpartner in Erziehnungsfragen und mehr Zeit mit dem Kind. Das Wechselmodell wird kommen in Deutschland. Die Kinder haben sich Eltern verdient. Schön, dass immer mehr Personen, Eltern, Mütter und Väter sich einsetzen. Es ist kein Tabu Thema mehr und es wird noch groß in den Medien kommen. Die ganzen schrecklichien Geschichten. Lieben Gruß
Was erlaubt sich die Bundesregierung eigentlich, den Kindern ihre Väter zu nehmen? Welche Barbaren haben sich ausgedacht, dass Kinder ihre Papas nach Trennung zu verlieren haben?
Wieso leben die Kinder nicht selbstverständlich bei ihrem männlichen Elternteil weiter? Warum DISKRIMINIERT CDU/CSU/SPD Männer und VÄTER?
Herr Marcus Weinberg, durch welches Menschenrecht ist gedeckt, dass man Väter und Kinder foltern darf, ihr Familienleben zerstören?
Wieso waren Sie Generationen lang untätig und haben das unterstützt statt bekämpft?
Zu jedem Kind gehört sein Vater, wussten Sie das nicht? ♀♂
Fiktives, erfundenes Einkommen, (in Österreich Anspannung), haben sich Rassisten, Sadisten und Menschenfeinde ausgedacht.
Früher gab es Nazis, die haben KZ’s gebaut, Menschen in den Ofen geschoben. Heute gibt es die gleichen Leute noch immer. Sie denken sich Einkommen aus welches NICHT existiert, um Väter damit auszulöschen! Als Strafe dafür, weil Mütter und Staat sie von der Vaterschaft ausschließen und ihnen ihre Kinder nehmen.
Fiktives Einkommen ist Zwangsarbeit, Familienzerstörung, Freiheitsberaubung, Sklaverei, kriminelle Folter und DISKRIMINIERUNG.
Große Worte, von wegen „Menschenrecht auf freie Wahl von Beruf, Ausbildung und Familie“. Wird mit Füßen getreten, drauf geschissen, um Männer zu zwingen, durch ihre Arbeit Geld zu verdienen, über dessen Ausgaben sie nicht bestimmen oder mitbestimmen können. Diese Beschreibung trifft nur auf zwei Missstände zu: Auf Zwangsarbeit und auf dieses Unterhaltsrecht in Deutschland.
Können Sie die WUT und die Ohnmacht überhaupt verstehen???
Woher nehmen Sie als Familienpolitiker die Arroganz Väter auf Unterhaltszahlungen zu reduzieren, wo Sie doch genau wissen, dass Väter ihre Kinder genauso lieben und die Kinderzimmer leer bleiben, weil Sie meinen dass einem Kind nur im Einzelfall ein Familienleben mit seinem Papa zu steht.
Sie sitzen auf einem Pulverfass was gerade hoch geht!
Sie können Väter auf ihrem Profil sperren wie Sie wollen, was uns nun mehrfach berichtet worden ist. Sowas macht die Runde und spricht sich herum Herr Weinberg!!! Ihre Partei kann sich nicht mehr verstecken und die Probleme ignorieren die Ihre Kinder- und Familienfeindliche Politik angerichtet hat.
Väter zu Gericht zu schicken damit Sie auf eigene Kosten ihrer Erziehungs- und Elternpflichten nachkommen können ist tiefe Menschenverachtung, ist verfassungswidrig! Sie machen Unterschiede zwischen Kindern danach, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht, Sie machen Unterschiede zwischen Sorge- und Betreuungrecht, sind Sie noch zu retten? Was soll ein Vater mit einem Zettel? Nur ein anwesendes Kind was Zuhause bei Papa lebt ist lebendig Sohn oder Tochter, für die man dann auch sein letztes Hemd gibt.
“Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern
und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.”
(Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland)
Wir fordern, dass die neue Bundesregierung ein Wiedergutmachungsprogramm auflegt und die ganzen Väter und Kinder die für den Rest ihres Lebens traumatisiert sind entschädigt! An welche Schadensersatzzahlungen pro Sorgerechts- Betreuungsrechtsverfahren hatten Sie denn so gedacht?
Was wäre angemessen für ein zerstörtes Leben?
10.000 oder 100.000 Euro? Sie haben keine Ahnung was Sie angerichtet haben.
Die Medien und die Wissenschaft haut ihnen gerade ihre Familienzerstörungspolitik um die Ohren!
Sie haben „Alleinerziehung“ groß gemacht statt die Nachtrennungsfamilie zu retten, entgegen aller Bedürfnisse der Kinder und Eltern. Nun sehen Sie zu, dass Sie endlich dieses gescheiterte Isolationsmodell ABSCHAFFEN! Es gibt keine Alleinerziehenden, Eltern müssen als Getrennterziehende volle Unterstützung erhalten, damit sie ihren Elternpflichten NACHEINANDER nachkommen können.
Mit jedem Tag den Sie länger Kinder diesem Desaster aussetzen rückt die Menschenrechtsverletzung näher an einen Verweis an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.
Die Vorgabe des Europarates auf gesetzliche Umsetzung der Resolution 2079 aus 2015 ist klar, eindeutig und unmissverständlich, der hatte die Bundesregierung zugestimmt, wo steht der Termin für die Gesetzliche Umsetzung in Ihrem Parteiprogramm?!
Hier der Film des ZDF zu den Auswüchsen der DISKRIMINIERUNG in Deutschland:
https://www.zdf.de/nachrichten/heute-plus/videos/scheidungsvaeter-100.html
Dieser Kommentar wurde auf der Seite des Familienpolitischen Sprechers der CDU/CSU Bundestagsfraktion
Herr Marcus Weinberg veröffentlicht.
https://www.facebook.com/Marcus.Weinberg/
Liebe Renata, Du sprichst nicht nur mir aus der Seele!!!
ich, Kim Wenzel, bin seit 2013 getrennt. Wir waren nicht verheiratet, haben aber
zwei Kinder zusammen. Nils (11) und Finlay (7) Nach der Trennung folgte die
Totalverweigerung der Kindesmutter. Über das Jugendamt waren vier
gemeinsame Termine angesetzt – die KM erschien zu keinem.
Daraufhin musste ich notgedrungen vor Gericht. Das war im Dezember 2013
kurz vor Weihnachten. Es gab völlig haltlose Vorwürfe und Erfindungen der KM
(würde keinen „Draht“ zu den Kindern haben, hätte sie bei IKEA auf dem Parkplatz
im Dunkeln eine Stunde „vergessen“ usw. usf. alles schriftlich in den Akten.
Kurz vor Weihnachten in dem 1. Amtsgerichtstermin in Erfurt entschied die Richterin,
dass ein „Weihnachtsumgang“ stattfindet, weil nichts gegen mich vorliegt.
Leider wurde der Termin am 2. Weihnachtsfeiertag auf ganze 4 Stunden begrenzt.
Von 10 bis 14 Uhr. Der Umgang fand „natürlich“ nie statt, weil die KM ihn verweigerte
mit fadenscheidenen Ausreden, wie Kinder angeblich krank. Bla…bla.
Von Februar an gab es das ganze Jahr hindurch weitere Gerichstermine, wo erneut
kein Umgang normal stattfand. Stattdessen wurde eine Verfahrenspflegerin und auch
eine Gerichtsgutachterin hinzugezogen. Sie alle haben positive Berichte verfasst, dass die
Kinder ihren Papa lieben und gern auch bei ihm schlafen würden.
Dann kam 2015 ein Urteil, dass bei weiterer Umgangsverweigerung die KM bis 25.000 Euro
Strafe zahlen oder bis ein halbes Jahr ins Gefängnis muss.
Natürlich gab es weitere Umgangsverweigerung und es wurde NIE eine Strafe vollstreckt.
Dann ging es nach Jena zum Oberlandesgericht. Erneut gescheiterte Umgangsversuche.
Beim letzten Termin Februar 2016 wurde ich gefragt, ob ich wegen der Verweigerungshaltung
der KM einer Familientherapie zustimmen würde. Na klar sagte ich, alles was hilft meine
Kinder wiederzusehen! Am 1. April wurde damit begonnen. Nur mit der KM. ABER die Kinder
„darf“ ich während dieser Zeit NICHT sehen wegen des „Kindeswohls“ weil sie Ruhe brauchen
und wenn zwei Elternteile auf sie einreden ist das nicht gut. Toll!!! Im Sommer//Herbst war auch
ich dann dreimal bei den Familientherapeuten. Diese teilten mir „eventuelle Fortschritte“
seitens der KM mit. Dennoch müssten sie die Therapie, die eigentlich nur bis 31.12.2016
gehen sollte, verlängern. Das wurde genehmigt bis Ende Mai 2017. Am 29. Mai gab es
dann ein Treffen beim Jugendamt mit den Therapeuten aus Weimar der KM und mir.
Dabei wurde mir erklärt, dass es doch „irgendwie“ eine mehr oder weniger erfolgreiche
Therapie war und die KM nun bereit sei, die Kinder doch zu mir zu lassen.
Allerdings gibt es nun das Problem, dass die Kinder ja nun nicht mehr wollen.
Wer bitteschön will ihnen das verdenken, wo ich sie doch seit fast zwei Jahren
nicht mehr gesehen habe??? ABER die KM würde sich jetzt bemühen, doch auf die
Kinder positiv einzuwirken, damit sie wieder Kontakt zu mir aufnehmen sollen.
Damit war a) die Thearpie für die Therapeuten und b) für das Jugendamt
abgeschlossen. Ab jetzt wird sich alles andere ja schon einstellen.
Na klar, habe ich weiterhin versucht, Kontakt aufzunehmen (zum Geburtstag
anzurufen, gemeinsame Termine zu finden usw.usf.) Natürlich kam bis zum
heutigen Tag NICHTS zustande und wird auch NICHTS zustande kommen.
Bin nicht nur ich fest von überzeugt. Die KM verweigert erfolgreich bis zum
völligen „Entfremden“ weiter.
Ich zahle seit der Trennung pünktlich am 1. des Monats meinen Unterhalt
von knapp 600 Euro. Was hier stattfindet ist ein Verbrechen!
Man hat Recht und bekommt dennoch kein Recht. Es ist nach wie vor
sooooo einfach Kinder vom Ex-Partner gegen seinen Willen und den
Willen der Kinder fern zu halten.
Da hilft Dir keine „positive Bewertung“ einer Verfahrenspflegerin noch einer
Gerichtsgutachterin oder sonst wem. Um DAS genau zu ändern MUSS das
Wechselmodell nach Trennung als Standard eingeführt werden.
Ich sehe es ein, wenn ein Vater, als Trucker-Fahrer um die Welt düst und
das so nicht umsetzen kann, dann muss eine andere Lösung gefunden
werden. Aber alles andere hilft nur, wenn nach einer Trennung klare Verhältnisse
herrschen, auch bei Unstimmigkeiten der Ex-Partner, die die „kleinen Seelen“
ausnutzen! Oder der verhinderte Umgang wird sofort und hart bestraft mit
der Androhung und dann auch Umsetzung des Sorgerechts-Entzugs.
Deshalb Wechselmodell und jeder//jede, der//die dagegen ist,
wünsche ich meine Situation!!! Warum geht es in unzähligen anderen Ländern
nur nicht in Deutschland? Warum sind uns die Skandinavier schon wieder voraus,
obwohl wir Deutschen doch so „modern und fortschrittlich“ sein wollen??
(Aktuellen Studien zu Folge liegt Deutschland in den „Kinder-Rechten“ auf Platz 66)
https://www.dkhw.de/presse/schlagzeilen-archiv/schlagzeilen-details/deutsches-kinderhilfswerk-deutschland-vernachlaessigt-die-rechte-von-kindern-in-gerichtsverfahren/
Vielen Dank für diesen Bericht!
Als ich meinen Mann 2002 kennen lernte, war ich entsetzt, was Mütter sich alles erlauben dürfen, von öffentlicher Verleudmung des Vaters, Unterstellung von Kindesmisshandlungen, Umgangsboykott bis hin zur offensichtlichen Manipulation des Kindes!
Es interessierte weder das Gericht, das Jugendamt noch die
Mediationsstelle! Ständig gab es Umgangsverfahren, da die Mutter meinte, sie habe die Alleinmacht.
Wie sollte sie auch anders denken? Sie bekam PKH, der Vater musste zahlen, obwohl er recht bekam. Genutzt hat es nichts, der nächste Boykott kam! Warum sollte sich die Mutter auch an Beschlüsse halten? Es passierte ja nichts!
Selbst als sie meinte, sie will mit dem Kind in ihre Heimat, hörte den Vater niemand. Es gab zwar ein Gutachten, dass sogar besagte, das Kind solle zum Vater, damit ihm beide Eltern erhalten bleiben, aber Richter sind ja wesentlich kompetenter, als ein Gutachten von 2 Jahren!
Und somit war die Mutter weg!
Alle waren ganz erschrocken, das hätten sie nicht gedacht! Nein, warum auch? Es war ja nur der Vatet, der immer davor gewarnt hatte! Nach ungefähr 5 Jahren Schikane schaffte die Mutter Tatsachen!
Der Vater erhielt zwar das ABR und einen Herausgabebeschluss, aber das wiederum tangierte die spanische Behörden peripher! Gemeinsames Sorgerecht? Noch nixht einmal mehr auf dem Papier, da die Mutter mit einer gefälschten Übersetzung des Scheidungsurteils arbeitete. Selbst als dies klar war , gab es für die Mutter keine Konsequenzen! Im Gegenteil, sie erhielt zur Belohnung der Kindesentziehung und der Entfremdung nach 2, 5 Jahren das ABR zurück, auf Grund von Kontinuität und fehlender Bindung des Kindes zum Vater!
Die Krönung ist allerdings, sie kam 6 Jahre nach dem Kindesentzug mit ihrer neuen Familie zurück nach Deutschland, um genau das gleiche Spiel mit ihrem zweiten Ehemann durch zu ziehen!
Wieder wollte keine Behörde die Warnungen hören, bis zum erneuten Kindesentzug! Diesmal allerdings erhielt der Vater das alleinige Sorgerecht und per HKÜ die Kinder zurück!
Nun versteht die Mutter die Welt nicht mehr, da sie ihre eigene Medizin schlucken muss und behauptet , man hätte ihr die Kinder entführt und Schuld sei m.u. die Justiz. Sie ist frei von allen Fehlern und immer nur das Opfer.
Hätte es von Anfang an, das Wechselmodel als Standard gegeben, hätte es schon einmal drei Kinder vor ihrem Schicksal bewahrt und sie hätten mit beiden Eltern aufwachsen dürfen!
Denn eigentlich ging es der Mutter nur ums Geld!
Nach dem Entzug pfändete sie bei meinem Mann, sie selbst zahlt aber für ihre Kinder heute nichts, da sie ja „entführt“ sind.
Ebenso konnte mein Stiefsohn nicht zum Vater wechseln, da sie auf den Unterhalt nicht verzichten konnte ( dies hörte mein Stiefsohn im Telefonat zw. seiner Mutter und ihrer RA)
Es sind nicht wenige Kinder, denen ein Elternteil fehlt, sie leiden als Kinder und Erwachsenen! Das muss an die Öffentlichkeit, um die Kinder zu schützen!