Aus der Seele eines Vaters

An meine Kinder…
Ich weiß ihr liebt mich nicht…
Ich denke ihr mögt mich noch nicht einmal mehr.
Wahrscheinlich hasst ihr mich sogar…

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Aus der Seele eines Vaters
entsorgt 2018 – Aus der Seele eines Vaters

Alles Positive, was in Euren Erinnerungen über mich noch vorhanden war, wurde Euch in den frühen Jahren eurer Kindheit, bis heute abtrainiert.
Ich weiß, dass das sehr schlimm für Euch Beide war und wahrscheinlich bis heute sogar auch immer noch ist.
Ein Kind entliebt sich nicht einfach mal so… Nein es trägt mit sich selbst einen inneren seelischen Konflikt aus, den es nicht auflösen kann.
Es wird seelisch zerrissen, weil es nicht weiß, was es glauben und fühlen soll…
Es verliert den Glauben an den ehemals geliebten und jetzt entfremdeten Elternteil und damit in 50% seiner eigenen Wurzeln und letztlich in sich selbst.
Das Gute in Mama oder Papa, wie es bisher von Euch gesehen und verinnerlicht wurde verblasst immer mehr…

Alles wird in Frage gestellt…
Ist mein eigener Vater oder Mutter falsch, nicht aufrichtig oder gar verlogen und heuchlerisch?
Glaube ich meiner Mama oder Papa bei der ich lebe…?
Oder einem Menschen an den meine Erinnerungen nach und nach und immer mehr verblassen…?
Über den in meinem ganzen Umfeld alle schlecht und negativ reden…?

Ich weiß, dass ein Kind das sich in einem Loyalitätskonflikt befindet, im echten Leben keine andere Wahl hat, als sich mit den Menschen in seinem direkten Umfeld, bei denen es lebt und aufwächst, zu solidarisieren. Es muss alles glauben, weil es sich in einem Abhängigkeitsverhältnis befindet und selbst als Kind nicht die Kraft hat, falsche Behauptungen und negativ Gesagtes, in Abrede zu stellen.

Aus diesem Grund werde ich euch Beiden nie etwas nachtragen oder in irgendeiner Weise böse auf euch sein.
Leider kann ich es euch nicht ersparen, dass Ihr früher oder später erleben müsst und erfahren werdet, dass Ihr von Eurem als Kind geliebten Umfeld, dem Ihr so bedingungslos vertraut habt, als Machtmittel gegen mich missbraucht wurdet.

Egal was war, was gerade ist oder auch noch kommt, ich werde versuchen Euch zu helfen diesen schlimmen Missbrauch zu verarbeiten und durchzustehen.
Die Täter in Eurem häuslichen Umfeld, als auch die Täter im offiziellen Umfeld der Verfahren die bei Behörden, Gerichten und Anwaltskanzleien zu finden sind, werde ich persönlich als entfremdeter Vater in die Verantwortung nehmen.
Das was Euch widerfahren ist, ist kein bedauerlicher Einzelfall.
Nein, hinter diesen Vorgehensweisen steckt Methode und auch ein Plan.
Darum werde ich meine ganze Kraft dafür einsetzen, dieses Unrecht das Euch Beiden und auch tausenden anderen Kindern und Eltern widerfahren ist und auch noch tagtäglich widerfährt, aufzudecken.>

Auch den langen steinigen Weg einer Einzelpetition bin ich gegangen.
Der Deutsche Bundestag hat mir bereits mitgeteilt, dass er sich jetzt mit diesem Thema und unserem Fall befassen wird.
Dort werde ich detailliert vortragen, was für ein himmelschreiendes und krankmachendes Unrecht Euch Beiden und mir, so wie so vielen anderen Kindern und Eltern in Deutschland, seit Jahrzehnten widerfährt.

Ich hoffe das damit bereits einigen ersten Entfremdern sofort das Handwerk gelegt wird, damit sich so ein Justizskandal nicht wiederholen kann.
Ich habe euch Beide immer geliebt, liebe Euch auch jetzt und bis zu meinem letzten Atemzug, ganz einfach, weil ich Euer Vater bin.

Tags: Familie – Familienrecht – Mobbing – Justizopfer – Menschenrechtsverletzung – Sorgerecht – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – parental alienation – Scheidung – Trennung – Umgangsrecht  – Vaterlose Gesellschaft – Vaterschaft

Pädophile bekommen Tätigkeitsverbot mit Kindern! – Kinderschutz

Kinderschutz ist wichtig! Danke an Karoline Edtstadler und dem Team „taskforce“ für ihre bisherige sehr gute Arbeit, sowie ÖVP FPÖ Regierung, welche als Gesetzgeber diese Verbesserung im Strafrecht praktisch ermöglichen!

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1.) Auch die Administration von „FamilieFamilienrecht.wordpress.com“ hat diese wichtige Gesetzesänderung schon seit längerer Zeit gefordert. Siehe Artikel über §220b StGB Abs1. u. 2–> https://wp.me/p4RGV9-2Mb

2.) Diesbezüglich hat es auch schon vor einiger Zeit einen Entschließungsantrag im Parlament gegeben. (FPÖ Antrag Gernot Darmann) –> http://wp.me/p4RGV9-1bh

3.) In der Schweiz und anderen Ländern ist ein solches Berufsverbot mit Kindern für Pädo´s schon seit längerer Zeit in Kraft, hier wurde dies in einer Volksabstimmung vom 18. Mai 2014 durchgesetzt, siehe –> http://wp.me/p4RGV9-1im

4.) Bis jetzt war ein Berufsverbot mit Kindern, bei der zweiten rechtskräftigen Verurteilung eines Pädo möglich. Möglich nur deshalb, weil der jeweils zuständige  Richter, dieses „Tätigkeitsverbot“ bei der zweiten rechtskräftigen Verurteilung, als Wiederholungstäter (Kinderschänder), anordnen konnte, aber dies nicht zwingend vorgesehen war. Leider haben viele Richter auch hier drauf vergessen.

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 10-2-2019

Artikel:

„Kurskorrektur“

Reform kommt: Härtere Strafen für Sextäter

Ein Jahr lang hat die Regierung an der schon im Wahlkampf angekündigten Strafrechtsreform gewerkt – nun stehen erste Ergebnisse fest: Am Mittwoch werden ÖVP und FPÖ im Ministerrat unter anderem höhere Strafen für Vergewaltiger und Wiederholungstäter beschließen. Bundeskanzler Sebsatian Kurz nennt dies eine „Kurskorrektur“.

Höhere Strafen für Gewalttäter, mehr Milde bei Wirtschaftsdelikten: Das war bereits das Motto einer Reform des Strafrechts aus dem Jahr 2016, damals auf den Weg gebracht vom schwarzen Justizminister der Regierung SPÖ/ÖVP. Doch der türkisen Volkspartei unter Sebastian Kurz, das hat er schon im Wahlkampf 2017 erstmals klargemacht, ging dies nicht weit genug.

Also wurde das populäre Anliegen – härtere Strafen nach Gewalttaten – trotz Kritik einiger Richter erneut ins Regierungsprogramm geschrieben. Eine Taskforce rund um Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) wurde vor einem Jahr beauftragt, mit Experten Verschärfungen auszuarbeiten – härtere Strafen soll es vor allem geben, wenn Frauen und Kinder betroffen sind. Und nun, so meldet die Regierung, ist die Gruppe fertig.

Am Mittwoch soll nun die Strafrechtsreform mit rund 50 Maßnahmen im Ministerrat paktiert werden. Darin enthalten sind höhere Mindeststrafen für Vergewaltiger (die künftig zwingend ins Gefängnis müssen). Auch beschließt Türkis-Blau Verschärfungen bei Stalkern. Generell härter bestraft werden wiederholte Gewalttaten.

Kanzler Kurz spricht von einer „Kurskorrektur“, weil „kleine Wirtschaftsdelikte oft härter bestraft werden als Gewalttaten“. Der Gesetzesbeschluss mit den unten angeführten Änderungen ist für Herbst geplant, in Kraft tritt die türkis-blaue Reform 2020.

  • Vergewaltigung I
    Die Mindeststrafe bei Vergewaltigung wird durch die türkis-blaue Reform des Strafgesetzbuches (StGB) auf zwei Jahre erhöht. Das bisher vorherrschende Minimum an Gefängnisstrafe nach einer Vergewaltigung betrug lediglich ein Jahr.
  • Vergewaltigung II
    Bislang war es möglich, trotz Verurteilung wegen Vergewaltigung nicht im Gefängnis zu landen, auch 2018 kam es laut Regierung zu solchen Urteilen. Das geht nun nicht mehr: Zumindest ein Teil der Strafe ist künftig „unbedingt“, muss also im Gefängnis abgesessen werden.
  • Wiederholungstat
    Türkis-Blau beschließt mehr Härte bei Wiederholungstätern. Sprich: Wer innerhalb von zehn Jahren mehrmals wegen einer Gewalttat oder eines Sexualverbrechens verurteilt wird, muss mit stärker ansteigenden Strafdrohungen rechnen.
  • Tätigkeitsverbot
    Vergeht sich beispielsweise ein Erzieher, Lehrer oder generell eine Autoritätsperson an Kindern oder anderen wehrlosen Menschen, hat derjenige in Zukunft mit einem Berufsverbot zu rechnen – laut Türkis-Blau soll dieses ein Leben lang gelten.

Kronen Zeitung/krone.at, 10.02.2019 06:00

https://www.krone.at/1860394

Tags: §220b StGB – Strafrechtsreform – Pädo – Kinderschutz – Sexualstrafrecht – Gewalt – Strafverfahren – Staatssekretärin Mag. Karoline Edtstadler –

25. April internationaler PAS Tag – Pressekonferenz Väter ohne Rechte

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Pressekonferenz Väter ohne Rechte - 25. April internationaler PAS Tag
Pressekonferenz Väter ohne Rechte – 25. April internationaler PAS Tag

Pressekonferenz Väter ohne Rechte –

25. April internationaler PAS Tag Justizdebakel/Ausnahmezustand im Familienrecht

Absurde Kindesabnahmen, gezielte Eltern-Kind-Entfremdung, befangene Gerichte, Falschbeschuldigungen, dubiose Gutachten, Heimskandale, sanktionslose Kontaktboykotte

Wien (OTS/http://www.vaeter-ohne-rechte.at)PAS (Parental Alienation Syndrome), vulgo EKE (Eltern-Kind-Entfremdung) ist seit 4 Jahrzehnten in der wissenschaftlichen Literatur untersucht und bezeichnet den psychischen Missbrauch von Kindern, der in Österreich stark verharmlost, tweilweise geleugnet wird. Bereits nach 6 Monaten kann ein minderjähriges Kind nach effizientem Missbrauch den Elternteil, mit dem es keinen permanenten Kontakt hat, aktiv ablehnen, nur um dem Elternteil mit Kontakt zu gefallen. Damit löst das Kind den Loyalitätskonflikt.
Das Familienrecht Österreichs gleicht einer Havarie – an allen Ecken und Enden leckt es. Die Folgen sind dramatisch für Kinder und Eltern. Zurück bleiben entrechtete Väter, verarmte Mütter und emotional verwahrloste Kinder. Egal welchen Themenbereich man speziell ins Auge fasst, die Krise ist manifest.

Anhand acht aktueller Fallbeschreibungen werden Familienanwälte ihre Finger in jeweils eine andere Wunde der Gerichtsbarkeit legen um das wahre Ausmaß des Dilemmas zu verdeutlichen. Moderiert wird die Veranstaltung von Martin Morauf, dem Obmann der NGO Väter ohne Rechte.

Referenten:
Rechtsanwalt Dr. Alexander Krasser zum Thema Kindesabnahmen, Heimskandale
Rechtsanwalt Mag. Thomas Kaumberger zu PAS und zum willkürlichen Wegzug von Elternteilen
Rechtsanwalt Mag. Michaela Krankl zu Falschbeschuldigungen, Konsequenzen und Jugendwohlfahrt
Vater Franz Brunner zur Befangenheit von Gerichten

Für Brötchen und Mineralwasser ist gesorgt, Pressemappen vor Ort. Die betroffenen Elternteile werden im Publikum sitzen und stehen den Journalisten nach der PK auch persönlich zur Verfügung.

Pressekonferenz Väter ohne Rechte

Datum: 25.04.2018, 10:00 – 12:00 Uhral

Ort: Cafe Prückel, Goldsaal
Stubenring 24, 1010 Wien, Österreich

Url: http://www.vaeter-ohne-rechte.at

Rückfragen & Kontakt:

NGO Väter ohne Rechte
Hotline +43 660 315 67 85
office@vaeter-ohne-rechte.at
www.vaeter-ohne-rechte.at

OTS0142, 16. April 2018, 14:01
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180416_OTS0142/pressekonferenz-vaeter-ohne-rechte-25-april-internationaler-pas-tag-justizdebakelausnahmezustand-im-familienrecht
Tags: Termine – Veranstaltungen – Demo etc. – Vaterschaft

Das neue Baukindergeld der CDU/CSU und SPD

Das Geld der Steuerzahlern wird einseitig verteilt. Familien mit einer Mietwohnung sind die Verlierer.

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Artikel:

Subventionspläne zum Wohnungsmarkt – Baut, Bürger, baut!

Mit einem Baukindergeld wollen Union und SPD günstiges Wohnen fördern.

Doch die neue Subvention ist umstritten – auch wegen schlechter Erfahrungen in der Vergangenheit.

© Christian O. Bruch/ laif Von David Böcking
Bauarbeiten in Schwerin (Archivbild)

Wer kann sich ein Dach über dem Kopf leisten? Das werde nicht weniger als „die soziale Frage des 21. Jahrhunderts sein“, sagt SPD-Vizechefin Natascha Kohnen. In der Arbeitsgruppe Wohnen hat sich ihre Partei mit der Union auf eine Reihe von Schritten verständigt, durch die Wohnraum trotz steigender Mieten und Grundstückspreise bezahlbar bleiben soll.

Am vielleicht wichtigsten wohnungspolitischen Vorhaben der Koalition gibt es jedoch erhebliche Zweifel: Durch das sogenannte Baukindergeld sollen junge Familien beim Erwerb von Wohneigentum unterstützt werden. Laut Wahlprogramm der Union wird die Subvention sowohl für Neubauten als auch den Kauf bestehender Immobilien gezahlt.

Pro Kind will der Staat jährlich 1200 Euro zuschießen, über eine Laufzeit von insgesamt zehn Jahren. Gewährt werden soll die Subvention bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 75.000 Euro, wobei pro Kind ein Freibetrag von 15.000 Euro gilt. Eine Familie mit einem Kind würde also bis zu einem Bruttoeinkommen von rund 100.000 Euro im Jahr gefördert. Die Gesamtkosten werden mit rund 440 Millionen Euro im Jahr beziffert.

Viel Geld, finanziert von allen Steuerzahlern, das jedoch einseitig verteilt wird. Denn vom Baukindergeld profitieren natürlich nur jene, die sich den Bau oder Kauf einer eigenen Immobilie leisten können und wollen. In Deutschland ist das bislang nur etwa jeder Zweite. Europaweit leben dagegen sieben von zehn Bürgern in Wohnungen oder Häusern, die ihnen gehören.

Dass der Staat diese Quote im Kampf gegen die Wohnungsnot nun gezielt erhöhen will, hält Niels Nauhauser für problematisch: „Wir sehen es grundsätzlich skeptisch, wenn der Staat Einfluss auf die Entscheidung der Verbraucher nimmt, wie sie für das Alter vorsorgen wollen“, sagt der Abteilungsleiter für Altersvorsoge, Banken und Kredit bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Damit werde eine falsche Sicherheit signalisiert. „Immobilien können auch im Preis fallen, das haben wir zuletzt in den USA und weiten Teilen Europas gesehen.“

In Deutschland steigen die Preise zwar noch kräftig, schon länger gibt es hierzulande aber auch Anzeichen für eine Überhitzung. Mit der neuen Subvention signalisiere der Staat dennoch: Baut, Bürger, baut! Ein Argument, das Banken, Immobilienmakler und andere dankbar aufgreifen werden. „Jede Förderung ist immer eine Steilvorlage für die Vertriebsmaschinerie“, sagt Nauhauser. „Niemand sollte so dumm sein, sich all die staatlichen Fördermittel entgehen zu lassen, wird es heißen.“

Dadurch könnte ein erheblicher Teil der staatlichen Gelder bei den falschen Empfängern landen. So war es schon bei der Eigenheimzulage, mit der bis 2005 der Hausbau gefördert wurde. Die staatliche Subvention trieb Studien zufolge die Bodenpreise in die Höhe und förderte die Zersiedelung der Landschaft.

Gerade in Großstädten, wo die Immobilienpreise besonders stark steigen, dürfte das Baukindergeld für die wenigsten Familien die Lösung sein. Hier wollen Union und SPD unter anderem durch zwei zusätzliche Milliarden für den sozialen Wohnungsbau und Nachbesserungen bei der Mietpreisbremse helfen, die sich bislang als weitgehend wirkungslos erwiesen hat.

Mehr Bauland soll es unter anderem durch erleichterte Verkäufe von Grundstücken in Bundesbesitz und eine Reform der Grundsteuer geben, über die derzeit ohnehin vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt wird. Über eine neue Grundsteuer C könnten ungenutzte Grundstücke dann höher besteuert werden, um die Besitzer zum Bauen zu animieren.

Reiner Braun vom Forschungsinstitut Empirica erwartet jedoch Rechtsstreitigkeiten über die Definition solcher Grundstücke. „Im Ergebnis wird die Grundsteuer C nicht wie erwartet ausreichend Bauland mobilisieren“, sagt er. Letztlich sei eine Reform in Richtung einer Bodenwertsteuer notwendig. Diese wäre unabhängig von der Art der Bebauung und würde nach Ansicht ihrer Befürworter zu einem verantwortungsvolleren Umgang mit Bauland führen.

Das Baukindergeld hält Braun ebenfalls für unzureichend, da es nicht eine „dringend erforderliche Sparförderung“ ersetze. So seien etwa die Einkommensgrenzen für die Wohnungsprämie – eine weitere Subvention für den Immobilienmarkt – seit 1996 nicht mehr angehoben worden. Außerdem gebe es immer mehr Kinderlose, die Eigentum erwerben wollten, aber zu wenig Eigenkapital und keine staatliche Förderung hätten.

Auch Niels Nauhauser findet, dass der Staat lieber Sparer allgemein statt nur Häuslebauer mit Kindern fördern sollte. Seine Verbraucherzentrale plädiert für einen staatlichen Vorsorgefonds nach schwedischem Vorbild, ohne die oft hohen Provisionen der Finanzindustrie. „Davon würden alle Verbraucher profitieren“, sagt Nauhauser. „Auch die, die nur 50 Euro im Monat zur Verfügung haben. Und das erfordert nicht einmal ein Mehr an Steuermitteln.“

Zusammengefasst: Union und SPD haben sich auf ein Baukindergeld geeinigt, das Familien mit Kindern beim Erwerb von Wohneigentum unterstützen soll. Umstritten ist die Subvention vor allem deshalb, weil nur ein Teil der Bevölkerung davon profitiert, der Immobilienmarkt schon jetzt überhitzt ist und das Geld in den falschen Händen landen könnte.

Montag, 05.02.2018   16:08 Uhr
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/baukindergeld-warum-die-groko-plaene-umstritten-sind-a-1191494.html

Ist Kinderarbeit wirklich verboten? Nein . . .

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Dürfen, müssen, sollen: Ist Kinderarbeit wirklich verboten?

Das Bürgerliche Gesetzbuch verpflichtet den Nachwuchs zur Mithilfe im Haushalt

Solange er dem

Solange er dem „elterlichen Haushalt angehört“, ist dieser junge Mann „verpflichtet, in einer seinen Kräften entsprechenden Weise“ zu helfen, so heißt es im Gesetz. Zwingen wird ihn jedoch kein Richter.© Denizo71/shutterstock.com

Die Spülmaschine ausräumen oder den Müll aus dem Haus tragen – keine Aufgaben, die bei Kindern und Jugendlichen hoch im Kurs stehen. Schließlich sind Fernseher oder Computer doch viel wichtiger, wenn Mutter oder Vater an der Zimmertüre klopfen und um Hilfe im Haushalt bitten.

Dabei könnten genervte Eltern ihrem Kind das Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB, unter die Nase halten, wenn sie ein genervtes „Ja, gleich“ zu hören bekommen.

Denn rechtlich gesehen, so erklärt Brigitte Schuberth, Nürnberger Fachanwältin für Familienrecht, verpflichtet Paragraf 1619 Kinder dazu, im Haushalt mitzuhelfen.

Was das heißt? Hilft es, dem Sohn oder der Tochter mit dem Paragrafen zu kommen? Räum bitte dein Zimmer auf – sonst verklagen wir dich nach Paragraf 1619. Leere endlich die Spülmaschine, und schau doch mal, was in Paragraf 1619 steht…

Brigitte Schuberth: „Art und Umfang dieser familienrechtlichen Pflicht ist – ganz nach Alter und Fähigkeit der Kinder – unterschiedlich.“ Sie verdeutlicht mit Beispielen: Grundschüler könnten etwa verpflichtet werden, zu helfen, den Tisch abzuräumen. Ältere Kinder könnten Einkäufe erledigen oder die Spülmaschine ein- und ausräumen. Die Gerichte, so die Fachanwältin, haben dreieinhalb bis sieben Wochenstunden bei einem Zwölfjährigen für zumutbar erachtet – bis zu sieben Wochenstunden sind es ab Vollendung des 14. Lebensjahres. In einer Notlage, oder weil beide Elternteile berufstätig sind, kann sich auch eine höhere Wochenstundenzahl ergeben.

„Theoretisch kann man seine Kinder verklagen. Aber wer macht das? Zwangsmittel wäre in solchen Fällen beispielsweise eine Geldstrafe.“ Geldstrafen wegen nicht eingeräumter Spülmaschine? So weit kann es dann doch nicht kommen. „Selbst wenn man einen richterlichen Beschluss erwirken würde, wird das Urteil nicht vollstreckt — von dem häuslichen Frieden ganz zu schweigen“, wendet Brigitte Schuberth ein. Schließlich verbietet die Zivilprozessordnung („Nicht vertretbare Handlung“) das Urteil zu vollstrecken.

„Es wäre ja auch total sinnlos, wenn man sein eigenes Kind verklagen würde, weil es nicht mithilft. Dann hat man es sich wohl vollkommen verscherzt“, sagt Schuberth, die einen solchen Fall in all ihren Jahren als Anwältin noch nicht erlebt hat.

Das Gesetz legt ohnehin bereits Grenzen der Mitwirkungspflicht fest, beispielsweise wenn das Kind in Ausbildung ist. Pflicht zur Rücksichtnahme lautet die Definition. „Steht beispielsweise am nächsten Tag ein wichtiger Mathe-Test für die Schule an, muss das natürlich bedacht werden„, ergänzt die Juristin: „Im Regelfall besteht aber trotzdem noch Zeit, um der Mitwirkungspflicht im Haushalt nachzukommen.“

Ohrfeigen sind verboten

Völlig tabu ist in jedem Fall Gewalt – seit dem Jahr 2000 hält Paragraf 1631 BGB fest: „Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“

Im Klartext: Schläge, Ohrfeigen oder das Schütteln des Kindes ist verboten – aber angemessene Erziehungsmittel wie Hausarrest, Kürzungen des Taschengeldes oder Fernseh- oder Computerverbot sind denkbar, so Anwältin Schuberth. Ihr Tipp: Ganz unabhängig von Paragrafen sollten Eltern bedenken, dass Provokationen von Jugendlichen das Testen von Grenzen signalisieren kann – der Hinweis auf das BGB kann so auch den Eltern als „frecher Spruch“ dienen.

Micha Schneider und Ulrike Löw, 11.01.2018 08:00 Uhr
http://www.nordbayern.de/wirtschaft/durfen-mussen-sollen-ist-kinderarbeit-wirklich-verboten-1.7091098
Tags: Kinderarbeit nicht verboten – Fernsehverbot – Erziehung – Kindererziehung – familienrechtlichen Pflicht- Gewalt – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Mutter – Vater – Jugendliche 

Frauenministerin: „Ich bin pragmatische Feministin“

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Juliane Bogner-Strauß (Bild: Zwefo)

Frauenministerin:

„Ich bügle meinem Mann nicht die Hemden“

Die neue Frauen- und Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (46) spricht mit Conny Bischofberger über den Spagat zwischen Kindern und Job, Blondinenwitze und das neue Sex-Gesetz in Schweden und ihren „pragmatischen Feminismus“.

Das ehemalige BMFJ (Ministerium für Familien und Jugend) am Donaukanal im zweiten Wiener Gemeindebezirk. In Kürze wird das Logo ein weiteres „F“ für die Frauen dazubekommen, gestaltet nach einer „Corporate Identity“ für alle neuen türkis-blauen Ressorts. Die Büros sind hier nicht so feudal wie im Regierungsviertel. „Aber ich mag das Moderne“, sagt Juliane Bogner-Strauß und nimmt in einem der lindgrünen Sessel am großen weißen Tisch Platz.

Sie trägt eine schwarz-weiße Bouclé-Jacke über einer cremefarbenen Bluse, dazu Silberschmuck. Ihr Blick streift durch den noch nackt wirkenden Raum. „Es werden noch sehr viele Grünpflanzen kommen, weil wir zu Hause auch einen Dschungel haben.“ Die Ministerin lächelt. „Und ein paar frische Bilder an die Wand, vielleicht sogar von meinen Kindern. Die malen sehr viel Acryl auf Leinwand.“ Dann werde sie sich als Steirerin hier in Wien fast wie zu Hause fühlen.

„Krone“: Frau Bogner-Strauß, wie würden Sie sich in drei Eigenschaftsworten als Mensch beschreiben?
Juliane Bogner-Strauß: Offen, konsequent und gerecht, würde ich sagen.

Und als Politikerin?
Modern-konservativ. Ich bin eine moderne Frau, die aber traditionsverankert aufgewachsen ist. Werte sind mir deshalb sehr wichtig. Ich vereinbare das Frausein, die Karriere, die Familie und die Kinder.

Dass Sie einen Doppelnamen tragen, ist das ein Statement?
In der Wissenschaft publiziert man ja sehr viel. Mein Mädchenname „Strauß“ war in der Wissenschaft schon bekannt, weshalb ich nicht den Namen „Bogner“ annehmen wollte.

Hätte Ihr Mann sich darüber gefreut?
Ich muss ganz ehrlich sagen, das war gar kein Thema. Ich wollte einfach in der Wissenschaft sichtbar bleiben.

Sie sind Biochemikerin und dreifache Mutter. Sehen Sie sich als Vorzeigefrau?
Wenn andere das so sehen, dann bitte! Gerne. Wichtig ist für Frauen, dass sie sich selbst entscheiden können, wie sie leben wollen.  Eine Vorzeigefrau kann auch eine Frau sein, die zu Hause bleibt, um sich ganz den Kindern zu widmen. Beides soll möglich sein!

Viele Frauen haben aber gar nicht die Wahl. Sie müssen arbeiten, um ihre Kinder zu versorgen. Können Sie sich mit Ihrem Hintergrund überhaupt vorstellen, wie es vielen Frauen, vor allem Alleinerzieherinnen, in Österreich geht?
Ich denke schon, dass ich das kann. Sehr gut sogar. Ich bin auf einem Bauernhof aufgewachsen, damals war die Vereinbarkeit von Beruf und Familie eigentlich noch kein Thema. Meine Mutter hat das durchwegs geschafft, und zwar ohne Kinderbetreuung. Weil das gab es am Land damals gar nicht. Nur ein familiäres Netzwerk, das alle Schwierigkeiten abgefedert hat. Großeltern, Großtanten, die aufgrund des Krieges unverheiratet geblieben sind, das hat gut funktioniert. Heute brauchen Mütter und Väter, weil sie oft beide berufstätig sind, Unterstützung, um den Spagat zwischen Job und Karriere zu schaffen.

Der Staat macht es ihnen mitunter nicht leicht. Was planen Sie als neue Familienministerin, um solche Eltern stärker zu unterstützen?
Wir entlasten sie durch den Familienbonus, aber auf der anderen Seite zahlen jene, die durch ihr niedriges Einkommen nicht von der Steuerentlastung profitieren, weniger Arbeitslosenversicherungsbeitrag. Die Details besprechen wir noch.

Was hat eine Alleinerzieherin von den Maßnahmen dieser neuen Regierung, die froh sein muss, wenn sie Kinder und Beruf auch nur halbwegs unter einen Hut bringen kann? Sie findet im schlimmsten Fall nur Halbtagsjobs und keine Kinderbetreuung.
Die Kinderbetreuung müssen wir ausbauen, und zwar nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ. Mit flexibleren Öffnungszeiten, auch am Land. So gibt man Alleinerzieherinnen auch die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit vielleicht auszuweiten.

Das hätte jetzt auch eine sozialdemokratische Frauenministerin sagen können. Was unterscheidet Sie von Ihren Vorgängerinnen?
Die Aufgabe ist immer dieselbe: Frauen zu fördern, gute und ambitionierte Politik im Sinne der Frauen zu machen. Mir ist dieser Dreiklang wichtig, nach dem auch mein Ministerium benannt ist: Frauen, Familie und Jugend. Alle drei Bereiche sind wichtig und eigenständig, aber am Ende gibt es auch Berührungspunkte.

Was gehört zu guter, ambitionierter Frauenpolitik?
Es gibt natürlich vieles, was wir angehen möchten, aber ein wichtiger Punkt ist: gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Deshalb brauchen wir transparente Gehälter. Im öffentlichen Bereich ist das ja schon so. Aber gerade dort, wo es diese Lohnschere noch immer gibt, muss Einkommenstransparenz da sein.

Reichen dafür fünf Jahre?
Es ist ein ambitioniertes Ziel, aber es ist zu schaffen. Ich würde das schon gerne in drei bis vier Jahren schaffen, nicht erst in fünf Jahren. Im fünften Jahr würde ich mir schon gerne neue Ziele stecken (lacht).

Sind Sie auch für eine verpflichtende Frauenquote?
Nicht generell. Aber gerade in Bereichen, wo Frauen noch unterrepräsentiert sind, wäre es wünschenswert. An der technischen Universität hatten wir eine Frauenquote. Weil das noch immer eine Männerdomäne ist.

Würden Sie sagen, dass Sie in mancher Hinsicht privilegiert waren?
„Privilegiert“ möchte ich nicht sagen, aber ich hatte Glück. Auf der Universität gab es die sogenannte Nanoversity, da waren meine Kinder vom ersten Geburtstag an. Das war eine Krippe, die hat um sieben Uhr morgens aufgemacht und war bis 19 Uhr offen. Ich hatte Glück, dass ich einen Platz bekommen habe. Solche Einrichtungen wünsche ich mir für alle, die es brauchen. Wie gesagt: Nicht nur quantitativ muss sich da viel ändern, sondern auch qualitativ.

Ihre Kinder sind noch relativ klein. Wie oft werden Sie zu Hause sein?
Ich möchte pendeln. Also wird die Familienministerin einen Tag pro Woche nicht in Wien, sondern in der Steiermark sein. Ich hoffe, das wird mit meinen Terminen gehen.

Frau Bogner-Strauß, Sie haben in der „Presse“ auf die Frage, ob Sie Feministin seien, nicht sofort „Ja“ gesagt. Was ist das für ein Zögern?
Natürlich bin ich Feministin, aber ich bin pragmatische Feministin. Das habe ich aus meiner Kindheit mitgenommen: Da wurde nie unterschieden, ob ich ein Mädchen bin oder nicht, jeder musste alles machen. Ich war sogar die erste in der Familie, die Matura gemacht hat.

Ist „Emanze“ ein Kompliment für Sie?
Es ist in meinen Augen für mich zu weit gegriffen. Lassen wir es bei pragmatischer Feministin.

Läuft es zu Hause bei Ihnen auch so? Dass jeder alles machen muss?
Natürlich! Halbe-halbe. Das ist bei uns selbstverständlich. Und rührt vielleicht auch daher, dass er einen damals vierjährigen Sohn in die Beziehung mitgebracht hat.

Bügeln Sie ihm die Hemden?
Nein.

Warum nicht?
Ich kann überhaupt gar nicht bügeln. Meistens macht das die Oma, aber auch unser 18-Jähriger bügelt seit drei Jahren seine Sachen selbst, und die Neunjährige fängt auch schon damit an.

Wie halten Sie es mit dem Gendern?
Gendern schafft Awareness.

Heißt so viel wie ..?
Eine Sprache, die nicht unterscheidet zwischen den Geschlechtern, schafft Bewusstsein. Genauso wie #metoo oder die Töchter in der Bundeshymne. Das Thema Gleichberechtigung ist nämlich noch lange nicht gegessen.

Hat #metoo die Frauen nicht erst recht wieder in die Opferrolle gedrängt?
Das sehe ich anders. Das war eine wichtige Bewusstseinsschaffungs-Kampagne. Oft muss man zur rechten Zeit die rechten Dinge sagen und so Grenzen setzen.

Apropos Grenzen setzen: Wenn Ihnen ein Machomann einen blöden Blondinenwitz erzählt, was machen Sie dann?
Passiert eigentlich kaum mehr, muss ich ganz ehrlich sagen. Wenn doch, würde ich sagen: „Das ist jetzt politisch unkorrekt.“ Genau so.

Das neue Sex-Gesetz in Schweden wird heftig diskutiert. Ist es in Ihren Augen richtig, dass beide Partner vor dem Sex eine mündliche Einwilligung geben sollen?
Beide Partner müssen damit einverstanden sein. Ob man jetzt mit einer verbalen Einwilligung nicht etwas über die Stränge schlägt, ist die Frage. Klar ist jedoch, dass es null Toleranz bei sexueller Gewalt gegenüber Frauen und Kinder geben muss.

Wünschen Sie sich, dass so etwas auch bei uns kommt?
Eine „Was wäre wenn“-Frage. Das wird man sich anschauen müssen.

Sie sind auch Jugendministerin. Kommt endlich ein einheitliches Jugendschutzgesetz?
Das ist unser großer Wunsch. Wir wollen das gemeinsam mit den Bundesländern harmonisieren. Weil keiner versteht, wieso ein Jugendlicher in der Steiermark weniger lange ausgehen darf als im angrenzenden Burgenland.

Werden Sie bei den Bundesländern nicht auf Granit beißen?
Natürlich wird das nicht leicht, aber Herausforderungen sind dazu da, um sie anzupacken.

Frau Bogner-Strauß, von Ihrem wissenschaftlichen Hintergrund hätte auch das Forschungsministerium sehr gut zu Ihnen gepasst. Sind Sie ein wenig traurig, dass es doch das Frauen- und Familienministerium geworden ist?
Nein, überhaupt nicht. In meinen Gesprächen mit Sebastian Kurz in den vergangenen Monaten haben wir immer über dieses Ressort gesprochen. Als dann das Angebot kam, sind wir wieder unter vier Augen zusammengesessen. Ich muss ehrlich sagen, ich habe keine Sekunde überlegt, sondern es einfach mit Freude angenommen.

Chemikerin und Patchwork-Mama
Geboren am 3. November 1971 in der Südsteiermark. Die Tochter eines Weinguts hat zwei jüngere Brüder. Ab 1992 Studium der Chemie mit Auszeichnung. Fachgebiet: Molekolarbiologie und Genomik. Ab 2013 war Bogner-Strauß Professorin und stellvertretende Leiterin des Instituts für Biochemie der TU Graz. Abgeordnete der „neuen Volkspartei“ seit November 2017. Verheiratet mit Erik Bogner, der in einem Technik-Unternehmen arbeitet und einen Sohn in die Ehe mitbrachte: Julian (18).

02.01.2018 06:12, Conny Bischofberger, Kronen Zeitung
http://www.krone.at/1604270
Tags: ÖVP – Feminismus – feministische – Feministin – 

Wie fühlt es sich an, wenn Mama und Papa sich trennen?

Mama ist nicht genug, Papa ist unverzichtbar

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Wie fühlt es sich an, wenn Mama und Papa sich trennen? Die Familie zerbricht, das Versprechen „Wir bleiben für immer zusammen“ nicht mehr zählt.
Die wirklich Leidtragenden sind doch zu meist die Kinder.
Renata Kochta erzählt uns mehr davon.

Mama ist nicht genug, Papa ist unverzichtbar, 

eine Gemeinschaft auf Facebook, ins Leben gerufen von Renata Kochta, deren Mitgliederanzahl täglich wächst.
Es geht um das Thema „Eltern Kind Entfremdung“.

Eine Art Kummerkasten, in dem verzweifelten Vätern Mut gemacht wird nicht aufzugeben, es werden Tipps und Ratschläge geteilt und Erfahrungen ausgetauscht. Nicht aufgeben! Weiter kämpfen! Kämpfen für ein Umgangsrecht mit den eigenen Kindern.

Wenn der Umgang abgelehnt und boykottiert wird… Unzählige traurige Geschichten von hilflosen Vätern, die nur eines wollen, ihre Kinder sehen!

Von Renata Kochta – verheiratet, Mutter von 3 Kindern, Stiefmutter

8 Jahre lange Praxiserfahrung mit massivem Umgangsboykott – Erfahrung mit PAS

Zur Information: PA – S ist nicht als „Syndrom“ anerkannt, es wäre wünschenswert zukünftig nur das PA zu nennen (Parental Alienation) oder EKE – Kinder Eltern Entfremdung.

In meinem Bericht schreibe ich jedoch weiterhin PAS, da dieses doch für viele schon ein Begriff ist.

Es fängt mit einer Liebesgeschichte an und endet in einer Tragödie.

Scheidung und Trennung gehören zu den belastendsten Ereignissen im Leben von Menschen. Vielen Erwachsenen fällt es schwer, die damit verbundenen Emotionen zu verarbeiten. Da liegt es nahe, daß es Kindern noch viel schlechter gehen muß wenn eine Familie zerbricht.

Jede dritte Ehe wird in Deutschland geschieden. 2014 waren es 166.199, 2015 waren es 163.350 Scheidungen. Dies ist eine Quote von 40,82%!! Bei normalen Trennungen kann man mit der Zahl um ein vielfaches höher gehen.

Laut Statistik für 2014 waren 887.514 Eltern vor dem Familiengericht um für Ihr Recht zu kämpfen, davon 146.862 nur wg. Umgangsrecht!! Man geht davon aus, daß bei jeder sechsten Scheidung oder Trennung, bei dem auch Kinder im Spiel sind, ein chronischer „Rosen/Beziehungskrieg“ ausbricht, und andauernder Kampf um jeden Preis steht an der Tagesordnung. Wie geht es dann erst einem Kind wenn ihm danach auch noch ein Elternteil gezielt „weggenommen“ wird? Hier wird die Elternebene von der Paarebene nicht getrennt.

„Kinder befinden sich sodann in einer akuten Gefährdungssituation.“

Einer Studie zufolge fürchten sich 37 bis 48% der Kinder und Jugendlichen in einer Scheidungssituation davor, einen Elternteil zu verlieren. 32% weisen psychische Veränderungen auf, wie zb. Trennunsängste, Schlafstörungen, Einnässen, sozialen Rückzug, Leistungsabfall in der Schule etc… Etwa 20% werden auffällig aggressiv oder flüchten in eine Sportart. Je konfliktreicher eine Trennung verläuft, desto größer ist die Gefahr, daß die Grundbedürfnisse des Kindes massiv verletzt werden. Dies gilt insbesondere, wenn der Kontakt zu einem Elternteil durch Umgangsboykott komplett abbricht.

Ein gesunder Menschenverstand fragt sich sodann, warum eine Mutter ihr eigenes Kind vom Vater entfremdet oder umgekehrt? Warum tut eine Mutter so etwas? 
Hier geht es um Schädigungen, Hass und Rache. Weitere Gründe dafür sind häufig Betrug oder Fremdgehen des anderen, oder die Machtausspielung. Das Kind wird als Machtmittel missbraucht um sich am Partner zu rächen und ihn seelisch und psychisch so zu verletzen, wie man selbst verletzt wurde. Das Kind wird als Privatbesitz angesehen, der Ex hat da nichts mehr zu melden. Des Weiteren entstehen Verlustängste. Kinder werden zu Instrumenten oder gar als Schachfiguren in diesem perfiden Spiel benutzt. Ich möchte nicht behaupten, dass es nur die Mütter sind die entfremden – auch Väter entfremden und boykottieren Umgänge -, aber Studien belegen dies jedoch: 82% sind es die Frauen, die ihre Wunden durch einen Umgangsboykott heilen, und es somit dem Ex Partner „heimzahlen“ wollen. Damit scheren wir nicht jede Mutter, die sich getrennt hat, über einen Kamm. Gott sei Dank gibt es kluge Frauen, die einen Umgang nach einer Trennung nicht unterbinden. Es ist natürlich genauso schlimm wenn sich ein Vater „nicht kümmern“ will – aber hier müsste man eine gesonderte Gruppe gründen, denn ein Boykott und Manipulation sind weitaus schlimmer als wenn ein Vater nicht will und das Kind in Ruhe gelassen wird. Hier wird einem Kind nicht bewusst psychischer Schaden zugeführt. In dieser Gruppe sprechen wir ausschließlich nur von „entsorgten“ Vätern, die einen Umgang haben „wollen“, dieser jedoch massiv seitens der Mutter boykottiert wird.

„82% sind es die Frauen, die ihre Wunden durch einen Umgangsboykott heilen, und es somit dem Ex Partner „heimzahlen“ wollen. „

Durch meine Praxiserfahrung, auch aus dem Bekanntenkreis etc., kann ich bestätigen dass es dieses Phänomen „Kindesentzug und den damit verbundenen PAS Schaden am Kind“ tatsächlich gibt und auch knallhart durchgezogen wird.

Dieses traurige Thema gewinnt mit der Zeit immer mehr an Tragik: Tagtäglich werden Verstöße der ehemals liebenden Müttern begangen! Sie werden sozusagen „kriminell“ und zeigen typische Verhaltensweisen einer gezielten Umgangsvereitelung wie Narzissmus oder Borderline mit dem Ziel den Partner zu vernichten. Es folgen Anzeigen wie:

§ 186 Üble Nachrede
§ 187 Verleumdung
§ 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen § 234 Menschenraub
§ 235 Entziehung Minderjähriger
§ 238 Nachstellung
§ 239 Freiheitsberaubung
§ 240 Nötigung
§ 253 Erpressung

Am schlimmsten finde ich persönlich die ungerechtfertigten Strafanzeigen – zum größten Teil erfundene Kindesmisshandlungsanzeigen wo Kinder auf eine schlimme Art und Weise von einem boykottierenden Elternteil gegen den anderen manipuliert werden sowie regelrecht zu einer Falschaussage angestiftet werden. Der angezeigte Elternteil ist erstmal ohnmächtig ausgeliefert. Im Wissen daß nichts passiert ist, muß er sich trotzdem verteidigen und darf erstmal für mindestens ein halbes Jahr das eigene Kind nicht sehen. Er muß mit der Angst leben was das Kind dann vor Gericht aussagt, mit dem Wissen es wurde von dem boykottierenden Elternteil – somit von der Mutter – manipuliert. Das Kind entfremdet sich immer mehr, bis es irgendwann das PAS entwickelt und den Kontakt komplett abbricht. Die Konsequenzen für die Kinder sind extrem belastend und haben gravierende Folgeschäden. Desweiteren werden diese erfundenen Anzeigen mit den echten Fällen in einen Topf geworfen. Dies ist ein hochsensibles Thema und man geht damit höchst respektlos und kriminell um.

Die Empörung der Betroffenen über die Tatenlosigkeit unserer Regierung in Bezug auf Kinderrechte, ihre Einführung und Durchsetzung ist nachvollziehbar. Einem boykottierenden Elternteil passiert NICHTS, denn es ist ja das Kind was ausgesagt hat. Wenn ein Vater bei seinem Umgang vor einer verschlossenen Tür steht, sind ihm die Hände gebunden. Auch wenn der Vater 600 Km fährt. Wenn ein Kind bei jedem Umgang krank ist, kann der Vater nichts machen. Er kann nur wieder vors Gericht gehen und wieder vergehen Monate bis ein Termin ansteht. Wir haben in der Gruppe Väter die bis zu 18 mal vorm Gericht waren, und ein Umgang war irgendwann gar nicht mehr möglich, da das Kind dann nicht mehr „wollte“. Eine Manipulation ist nicht strafbar. Wenn ein Kind aufgrund dessen – der Entfremdungsstrategie und dem Loyalitätskonflikt – „nicht will“, wird dies vor Gericht als der „eigene Wille“ des Kindes angesehen. Das Kind entwickelt mit der Zeit das PA Syndrom – genannt PAS.

„Wir haben in der Gruppe Väter die bis zu 18 mal vorm Gericht waren, und ein Umgang war irgendwann gar nicht mehr möglich, da das Kind dann nicht mehr „wollte““

  • Das Kind bleibt dem psychischen Missbrauch ausgesetzt.
  • Das Kind erlebt sich in seinem Denken, Fühlen und Handeln als unzumutbar und falsch und entwickelt daraus resultierend ein mangelndes und fehlendes Selbstwertempfinden
  • Durch die ständige Manipulation des boykottierenden Elternteils nimmt das Kind seine eigene Wahrnehmung als falsch wahr und verliert das Vertrauen in diese.
  • Kinder erkennen die Abneigung der Mutter gegen die Besuche des Vaters und werden somit in unfassbare Stresssituationen gebracht. Um diesen Stressor zu reduzieren, überidentifizieren sich die Kinder mit dem boykottierenden Elternteil und distanzieren sich von dem getrennt lebenden Elternteil.
  • Das Kind weiß nicht mehr was richtig oder falsch ist, dies vermittelt die Reaktion der Bezugsperson. Unsicherheit, Angst, Druck, Trauer und Hilflosigkeit werden für das Kind so zum ständigen Begleiter.
  • PAS Kinder führen eine ambivalente Beziehung zu ihren Eltern. Das bedeutet daß ihre Mutter beispielsweise „Mamadiebeste“ ist – somit nur positive, der Vater im Gegenzug „Papaderschlechte“ – somit nur negative Eigenschaften besitzt.
  • Diese Spaltung des Person Schemas ist eine typische Reaktion bei PAS.
  • Das Kind übernimmt automatisch Partei für den instrumentalisierenden Elternteil, obwohl dieser z.B. gar nicht vor Ort ist oder über den gesprochen wird. Dies geschieht bei Freunden, Familie, Schule etc…
  • Das Kind lernt seine Existenz durch Aufmerksamkeit auf Bezugspersonen abzusichern und nicht durch Selbstwahrnehmung, was gravierende Folgen für die eigene Identitätsbildung hat, die dadurch komplett gestört wird.
  • Das Kind lebt mit schlimmen, zum Teil jahrelang andauernden Loyalitätskonflikten
  • Die Vorwürfe, z.B. das der Vater lügt kann ein Kind auf Anfragen „warum lügt der Papa“ nicht konkretisieren. Hier finden sich Parallelen mit der unbegründeten Zurückweisung des Kindes.
  • Das Kind ist zum Teil auf sich allein gestellt, da die Mutter arbeitet, das Kind wird zum „Hort“ oder „ Schlüssel“ Kind.
  • Die Mutter praktiziert Techniken, die über Androhungen, Verbote wie z.B. dass das Kind den Vater nicht anrufen darf etc…oder der Papa wird nur noch per Vorname genannt etc…, Abwertungen bis hin zu absoluten Fehlinformationen an den entfremdeten Elternteil. Das Kind funktioniert wie eine Marionette und schenkt der Mutter Glauben und gehorcht.
  • Das Kind muß die Geschenke vom Papa wegschmeißen, oder sie werden weggeschmissen. Wie auch Fotos mit dem Papa. Fotos werden den Kindern weggenommen, die Mutter versucht den Vater komplett aus dem Kopf des Kindes „auszulöschen“
  • Sie erleben mehrfache Befragungen durch Jugendamt, Verfahrensbestand, Polizei, Kripo, Gericht, Anwälte, Sachverständig, Psychologen, Ärzte, Mutter…. Es entwickelt sich eine pathologische Beziehungsbildung im Kind.

Es entwickelt sich eine irreparable seelische Störung in der Persönlichkeit des Kindes, mit Spätfolgen wie: neurotische Störungen, Partnerschaftsprobleme, Störungen in der eigenen späteren Elternrolle, Suchterkrankungen, Drogenabhängigkeit, Alkoholmißbrauch bis hin zur Kriminalität, Depressionen und Selbstmord.

Neben dem entfremdeten Elternteil lehnt das Kind sowohl Großeltern, Freunde aus dem persönlichen Umfeld des Vaters, Tanten, Cousins, Stiefgeschwister etc.. ab, obwohl es zu diesen vor der Entfremdung eine positive Beziehung gab. Einem Kind wird somit nicht nur ein Elternteil weggenommen, sondern 50% der eigenen Persönlichkeit. Dadurch entsteht eine fehlende Verwurzelung, das Kind verdrängt die auftretenden Schuldgefühle. Diese negative und vor allem irrationale Sichtwiese auf den Entfremdenden Elternteil ist für das Kind schlimmer, als den Verlust dieses Elternteils durch den Tod ertragen zu müssen. Dieser psychischer Druck dem die Kleinsten von uns ausgesetzt sind ist schwer vorstellbar und schon für uns Erwachsene kaum zu ertragen. Das Kind weiß dass sein Papa existiert und sich im Umkehrschluß aber auch bewußt darüber ist, dass es keinen Kontakt zu ihm haben darf, weil es sonst die Beziehung zur Mama riskiert.

Diese Auswirkungen der psychischen Entwicklung, der zum Verlust des Selbstwertgefühls führt, werden in die nächste Generation übertragen. Die komplette Entwicklung des Kindes ist gestört.

Als ich es im Bekanntenkreis mit ansehen mußte, wie Kinder entfremdet und psychisch mißhandelt wurden und sodann meine Recherchen über PAS begannen, war es für mich nicht vorstellbar, daß es das geben kann. Das Kinder die jahrelang ihren Papa hatten und liebten wirklich solche Phänomene zeigten, und nach einigen Jahren massiver Entfremdungsstrategie und Unterstützung der Behörden den Vater irgendwann nicht mehr sehen wollten. Genau aus diesen und ähnlichen Gründen wie oben genannt. Wenn ich mit Menschen darüber spreche, finden sie sich in einer hilflosen Lage, da sie es nicht kennen, sie nehmen es nicht ernst. Antworten: „ach das wird schon wieder“, oder „dann soll doch der Vater vorbeifahren und mit der Mutter sprechen“ oder ähnliche naive Aussagen. Sie haben kaum Verständnis, weil sie es nicht kennen oder sich vorstellen können. Eine Mutter tut sowas nicht.

„Wenn ich mit Menschen darüber spreche, finden sie sich in einer hilflosen Lage, da sie es nicht kennen, sie nehmen es nicht ernst. Antworten: „ach das wird schon wieder“, oder „dann soll doch der Vater vorbeifahren und mit der Mutter sprechen“ oder ähnliche naive Aussagen.“

Viele Väter haben von sich aus den Umgang und den damit verbundenen Kampf aufgegeben, damit sie Ihren Kindern nicht noch mehr Schaden zufügen. Sie haben losgelassen, aber im Herzen lieben sie Ihre Kinder wie am ersten Tag. Irgendwann werden alle entfremdeten Kinder Fragen stellen, und auf die Wahrheit stoßen. Aber das bringt ihnen ihren Vater und die gemeinsame Kindheit nicht wieder. Stattdessen wird es sie noch mehr traumatisieren, wenn sie erfahren was ihre Mutter alles getan hat um ihnen „ihren“ Vater vorzuenthalten.

Ich persönlich habe mir zum Ziel gesetzt, diese Unwissenheit der Praxis offensiv an die Öffentlichkeit zu bringen. Nur derjenige der die Praxis durchgemacht hat, weiß wie das System funktioniert. Es geht unter anderem nicht nur um Kinder, es geht auch um Millionen von Geldern, die letztendlich mit Kindern gemacht werden. Alle verdienen mit einer Scheidung und dem damit verbundenen Streit ums „Kind“ Geld. Die Anwälte, Richter, Umgangspfleger, Verfahrensbeistände, Psychologen, Strafrechtler, Jugendämter, Ärzte – Hundertausende von Euros fließen pro Fall. Alles so unnötig!! Warum muß ein Kind irgendwann zum Psychologen? Warum muß nach Jahren Streit ein Gutachten erstellt werden? Warum klappt man nicht beim ersten Gerichtstermin die Akten zu und alles ist geregelt? Warum muß ein fürsorglicher Vater mehrmals vor Gericht, nur um sein eigenes Kind sehen zu dürfen und sich dafür auch noch erklären?
Warum muß ein Vater zahlen, wenn er sein Kind nicht sehen darf?

Warum entscheiden Fremde ob er es darf oder nicht? Laut Gesetz hat das Kind Recht auf Umgang mit jedem Elternteil, und jeder Elternteil ist verpflichtet dazu beizusteuern, den Umgang zu fördern und nicht zu boykottieren. Wir haben es zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder erschwert. Sollte nicht eine Mutter – oder wir Eltern – am besten wissen was für das Kind das BESTE ist? Nämlich eine Mutter und ein Vater. Ein Kind hat sich nicht getrennt.

Ich wünsche mir:

dass betroffene Familien, die in Hochkonflikttrennungen die Gerichtssäle füllen, möglichst schnell aus dem Familiengericht in systemische Familientherapie überwiesen werden. Ich wünsche mir, daß vor allem Frauen  – die sich auch dann noch Mütter nennen – aufwachen und das eigene Fleisch und Blut nicht als gefühlsregulierendes Objekt mißbrauchen, nur um ihre niederen Bedürfnisse zu befriedigen. Es geht hier nicht um einen selber, es geht ums eigene Kind!!

Es geht um die Zukunft der Kinder, letztendlich um unser all Zukunft.

Wir dürfen nicht wegschauen, Schweigen ist tabu, Reden ist Gold.

Eltern-Kind Entfremdung ist kein Sorgerechtsthema, es ist ein Kinderschutzthema, es ist für mich eine Straftat und für den Schutz aller Kinder setze ich mich ein, gemeinsam für die Zukunft unserer Kinder und der kommenden Generationen.

Vielen Dank liebe Renata! Ein erschreckendes Thema, dessen ich mir selbst auch nicht so bewusst war und mit dem ich in Zukunft definitiv sensibler umgehen werden. Wir finden Euren Zusammenhalt sowie die gegenseitige Unterstützung großartig! Facebook

Renata Kochta
Renata Kochta

10 Kommentare

  • Karl Otto sagt:

    Liebe Renata,

    vielen Dank für diese tolle Seite und Dein riesiges mutiges Engagement dieses oftmals irrationale und für nichtbetroffene Menschen schwer verständliche Thema weiter in die Öffentlichkeit zu bringen.

    Leider kann und muss man die obigen Ausführungen bestätigen.

    Für betroffene und entfremdete Elternteile – egal ob Mutter oder Vater -, ist es unverständlich, dass die Entscheidungseliten in Deutschland an dem contra-diktatorischen Familienrecht festhalten und eine weiter steigende Zahl von Entfremdungen von Kindern dabei in Kauf nehmen.

    Man hat seit Jahren positive Erfahrungswerte aus andern Ländern, wie man die ansteigende Zahl von PAS-Fällen PRÄVENTIV eindämmen könnte.

    Warum ist es nicht möglich auch in Deutschland ein für die Kinder Kind-zentriertes-Familienrecht einzuführen?
    Jedes entfremdete Kind, mit den für die Kinder oftmals lebenslang traumatisch belastenden und begleiteten Problemen, wird oftmals die aus den Fugen geratene Gesellschaft zusätzlich belasten.

    Ein entfremdeter Vater , der seit sieben Jahren, jetzt in einem zweiten Umgangsverfahren, um und für seinen Sohn „kämpft“, der hilflos zuschauen muss, wie sein Sohn weiterhin einer emotionalen und psychischen Misshandlung ausgesetzt ist.

    Herzliche Grüße und viel Erfolg bei Deinem Engagement zukünftigen Kindergenrationen eine Entfremdung zu ersparen!

    K.O.

    PS: Never, never, never give up!

  • Sandra Furner sagt:

    Unfassbar aber wahr!!! Ich bin selber Stiefmutter und denke dass ich über unseren Fall lese… es gleicht sich eins zu eins… seit 6 Jahren kämpft mein Mann, aber hoffnungslos. Kinder sind manipuliert und entfremdet. Bei der Trennung waren sie 6 und 8 Jahre alt… 6 Jahre später „wollen“ sie von sich aus ihren eins geliebten Papa nicht mehr sehen. Unabhängig davon dass auch ich massiv angegriffen wurde, wurde den Kindern 50 Prozent der eigenen Familie weggenommen…. im Bericht fehlt mir die Erwähnung, dass auch Oma, Opa etc entfremdet werden…. tragisch. Hoffentlich passiert bald was! Danke für den Bericht, zumindest schön zu wissen dass man nicht alleine ist…..

  • Gerit Konrad sagt:

    Ich bin auch ein entsorgter Vater von 2 wundervollen Töchtern. auch ich wurde mit Geld erpresst und als das nicht so wie von der mutter gewünscht floß, wurde ich wegen kindesmißhandlung angezeigt. es war eines mit der schlimmsten erfahrungen in meinem leben. eher würde ich mir einen finger abhacken als meinen kindern ein haar zu krümmen. auch ich war 8 mal vorm gericht, auch ich habe verzweifelt gekämpft und mehrere umgangspfleger durchmachen müssen – die es sogar selber nicht geschafft haben den umgang durchzusetzen. das was im text steht = diese psychische mißhandlung – stimmen zu 100%. ein leie kann es sich nicht vorstellen, er kann einfach nicht. egal wie man es versucht zu erklären, er versteht es nicht. und DAS ist dann wo man am schluß komplett die hoffnun gaufgibt. wie soll es dann ein richter verstehen??? ich liebe meine 2 kleinen über alles, er zerreißt mir das herz, daß ich sie nicht sehen kann, oder zumindest ein foto geschickt bekomme…. bei der trennung waren sie 4 und 5 jahre alt. nun 5 jahre später sagen beide aus, daß sie mich nicht mehr sehen wollen….. ihr leben und psyche wurde für immer von der mutter systematisch zerstört. hoffentlich gehen mehr menschen an die öffentlichkeit, hoffentlich trauen sich mehr väter oder auch mütter zu sagen was ihnen passiert ist. wir haben doch nichts mehr zu verlieren??? ….außer daß unsere kinder uns mal im alter aufsuchen ….. solange ich nicht gestorben bin, stirbt dieser hoffnungsschimmer nie….

  • Leon —- sagt:

    Sehr geehrte Frau Kochta, danke für Ihren Mut! Danke für den Hoffnungsschimmer. Danke dass sie an die Öffentlichkeit gehen!!! Stellen Sie sich vor jeder dem dies widerfährt würde dies tun. Aber wer gibt schon freiwillig zu: Ja, ich wurde wegen Kindesmisshandlung angezeigt…..?? Ja, auch ich wurde wegen Kindesmisshandlung angezeigt. Laut Anzeige habe ich meinen Sohn jedesmal stark geohrfeigt, gewürgt und ihm Tritte gegeben. Mir ist bei der Anzeige schlecht geworden. Allein die Vorstellung dass dies meinem Kind passiert wäre …..mein Kind war 8 Jahre alt. Wir waren 7 Jahre verheiratet!! Es hat halt nicht funktioniert und ich habe mich getrennt. Eine neue Frau kennengelernt und ab da an ging es an…. mein Gott, was für eine Wut und Rache muss da in einer Frau die sich Mutter nennt brodeln?? UNSER Kind wird für die eigene Rache hergenommen? ….. Fast ein Jahr hab ich meinen Jungen daraufhin nicht sehen dürfen…. beim Verhör vor Gericht als mein Kind aussagen musste und ich ohnmächtig hinter einer Glaswand zuschauen durfte sagte er: ….“ich habe immer mit Papa Fußball gespielt und einmal hat er mir in mein Fuß getreten…aber ich habe trotzdem das Tor gemacht – und hat dabei gelacht ..“ …. nach einer Stunde Verhör kam die entscheidende Frage vom Richter: „was hat denn die Mama dazu gesagt, ist ja ganz schlimm was alles passiert ist?“ ….mein Junge: „ich soll es so sagen dass es mir passiert ist….“ Anzeige eingestellt, Mutter nichts passiert, mein Kind für immer geschädigt und sehen tue ich ihn weiterhin nicht. Jeder Umgang sei es mit Umgangspfleger oder Psychologe wurde vereitelt…. ich zahle jeden Monat pünktlich Kindesunterhalt UND die Krankenkasse. Einmal habe ich eine Woche zu spät überwiesen, aber da hatte ich zwischenzeitlich die nächste Anzeige, dass ich zu spät überweise. Unseren Sohn sehe ich nun seit 3 Jahren nicht mehr, ich habe losgelassen…. DAS ist Deutschland – unser VATERLAND!!!

  • Burkhard Röttger sagt:

    Liebe Renata
    Jedes Wort ist leider wahr. …ein krankes Familienzerstörungssystem …Bei mir gleich zweifach, angewandt.
    Die Öffentlichkeit muss teilhaben und noch mehr berichten, so daß die Täter und Täterinnen unter Druck kommen.

    Mögen deine Wünsche , die auch meine Wünsche sind für die Kinder und Eltern in Erfüllung gehen…

    Burkhard Röttger

  • Liebe Renata, erstmal danke für deinen unermüdlichen Einsatz . Was hier abläuft ist wirklich ein Alptraum, es ist eine globale Gesundheitskrise. Kinder werden missbraucht, liebevollen Eltern wird gerichtlich der Kontakt zu ihren Kindern verboten, Kinder werden instrumentalisiert und entfremdet, inkompetente psychologische Gutachter die unprofessionelle Gutachten machen, Jugendämter die Kinder oft grundlos aus Familien herausreissen, Pädophilenringe, Korruption und Täterschutz vor Opferschutz… aber die Öffentlichkeit lacht uns aus, ignoriert uns oder bekämpft uns wenn wir uns erlauben die Wahrheit auszusprechen. Die Ignoranz ist richtig unheimlich, was muss noch alles passieren bis das Familienministerium, die Politik uns endlich ernst nimmt und anhört? Was ist los mit den Medien? Eltern-Kind Entfremdung ist kein Sorgerechtsthema, es ist ein Kinderschutzthema. Wieso werden die Kinder nicht besser geschützt? Wieso finden wir nicht mehr Gehör? Liebe Grüsse aus der Schweiz http://www.juno-movement.org/

  • Liebe Renata, ich finde es sehr schön, wie du dich für Kinderrechte einsetzt. Wir fordern die bedingungslose gemeinsame Sorgerecht ab Geburt, gleichberechtigter Ansprechtpartner in Erziehnungsfragen und mehr Zeit mit dem Kind. Das Wechselmodell wird kommen in Deutschland. Die Kinder haben sich Eltern verdient. Schön, dass immer mehr Personen, Eltern, Mütter und Väter sich einsetzen. Es ist kein Tabu Thema mehr und es wird noch groß in den Medien kommen. Die ganzen schrecklichien Geschichten. Lieben Gruß

  • Was erlaubt sich die Bundesregierung eigentlich, den Kindern ihre Väter zu nehmen? Welche Barbaren haben sich ausgedacht, dass Kinder ihre Papas nach Trennung zu verlieren haben?
    Wieso leben die Kinder nicht selbstverständlich bei ihrem männlichen Elternteil weiter? Warum DISKRIMINIERT CDU/CSU/SPD Männer und VÄTER?
    Herr Marcus Weinberg, durch welches Menschenrecht ist gedeckt, dass man Väter und Kinder foltern darf, ihr Familienleben zerstören?

    Wieso waren Sie Generationen lang untätig und haben das unterstützt statt bekämpft?
    Zu jedem Kind gehört sein Vater, wussten Sie das nicht? ‍♀‍♂

    Fiktives, erfundenes Einkommen, (in Österreich Anspannung), haben sich Rassisten, Sadisten und Menschenfeinde ausgedacht.
    Früher gab es Nazis, die haben KZ’s gebaut, Menschen in den Ofen geschoben. Heute gibt es die gleichen Leute noch immer. Sie denken sich Einkommen aus welches NICHT existiert, um Väter damit auszulöschen! Als Strafe dafür, weil Mütter und Staat sie von der Vaterschaft ausschließen und ihnen ihre Kinder nehmen.

    Fiktives Einkommen ist Zwangsarbeit, Familienzerstörung, Freiheitsberaubung, Sklaverei, kriminelle Folter und DISKRIMINIERUNG.

    Große Worte, von wegen „Menschenrecht auf freie Wahl von Beruf, Ausbildung und Familie“. Wird mit Füßen getreten, drauf geschissen, um Männer zu zwingen, durch ihre Arbeit Geld zu verdienen, über dessen Ausgaben sie nicht bestimmen oder mitbestimmen können. Diese Beschreibung trifft nur auf zwei Missstände zu: Auf Zwangsarbeit und auf dieses Unterhaltsrecht in Deutschland.
    Können Sie die WUT und die Ohnmacht überhaupt verstehen???

    Woher nehmen Sie als Familienpolitiker die Arroganz Väter auf Unterhaltszahlungen zu reduzieren, wo Sie doch genau wissen, dass Väter ihre Kinder genauso lieben und die Kinderzimmer leer bleiben, weil Sie meinen dass einem Kind nur im Einzelfall ein Familienleben mit seinem Papa zu steht.
    Sie sitzen auf einem Pulverfass was gerade hoch geht!

    Sie können Väter auf ihrem Profil sperren wie Sie wollen, was uns nun mehrfach berichtet worden ist. Sowas macht die Runde und spricht sich herum Herr Weinberg!!! Ihre Partei kann sich nicht mehr verstecken und die Probleme ignorieren die Ihre Kinder- und Familienfeindliche Politik angerichtet hat.

    Väter zu Gericht zu schicken damit Sie auf eigene Kosten ihrer Erziehungs- und Elternpflichten nachkommen können ist tiefe Menschenverachtung, ist verfassungswidrig! Sie machen Unterschiede zwischen Kindern danach, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht, Sie machen Unterschiede zwischen Sorge- und Betreuungrecht, sind Sie noch zu retten? Was soll ein Vater mit einem Zettel? Nur ein anwesendes Kind was Zuhause bei Papa lebt ist lebendig Sohn oder Tochter, für die man dann auch sein letztes Hemd gibt.

    “Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern
    und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.”
    (Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland)

    Wir fordern, dass die neue Bundesregierung ein Wiedergutmachungsprogramm auflegt und die ganzen Väter und Kinder die für den Rest ihres Lebens traumatisiert sind entschädigt! An welche Schadensersatzzahlungen pro Sorgerechts- Betreuungsrechtsverfahren hatten Sie denn so gedacht?

    Was wäre angemessen für ein zerstörtes Leben?
    10.000 oder 100.000 Euro? Sie haben keine Ahnung was Sie angerichtet haben.
    Die Medien und die Wissenschaft haut ihnen gerade ihre Familienzerstörungspolitik um die Ohren!
    Sie haben „Alleinerziehung“ groß gemacht statt die Nachtrennungsfamilie zu retten, entgegen aller Bedürfnisse der Kinder und Eltern. Nun sehen Sie zu, dass Sie endlich dieses gescheiterte Isolationsmodell ABSCHAFFEN! Es gibt keine Alleinerziehenden, Eltern müssen als Getrennterziehende volle Unterstützung erhalten, damit sie ihren Elternpflichten NACHEINANDER nachkommen können.
    Mit jedem Tag den Sie länger Kinder diesem Desaster aussetzen rückt die Menschenrechtsverletzung näher an einen Verweis an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.
    Die Vorgabe des Europarates auf gesetzliche Umsetzung der Resolution 2079 aus 2015 ist klar, eindeutig und unmissverständlich, der hatte die Bundesregierung zugestimmt, wo steht der Termin für die Gesetzliche Umsetzung in Ihrem Parteiprogramm?!

    Hier der Film des ZDF zu den Auswüchsen der DISKRIMINIERUNG in Deutschland:

    https://www.zdf.de/nachrichten/heute-plus/videos/scheidungsvaeter-100.html

    Dieser Kommentar wurde auf der Seite des Familienpolitischen Sprechers der CDU/CSU Bundestagsfraktion
    Herr Marcus Weinberg veröffentlicht.
    https://www.facebook.com/Marcus.Weinberg/

  • Kim Wenzel sagt:

    Liebe Renata, Du sprichst nicht nur mir aus der Seele!!!

    ich, Kim Wenzel, bin seit 2013 getrennt. Wir waren nicht verheiratet, haben aber
    zwei Kinder zusammen. Nils (11) und Finlay (7) Nach der Trennung folgte die
    Totalverweigerung der Kindesmutter. Über das Jugendamt waren vier
    gemeinsame Termine angesetzt – die KM erschien zu keinem.
    Daraufhin musste ich notgedrungen vor Gericht. Das war im Dezember 2013
    kurz vor Weihnachten. Es gab völlig haltlose Vorwürfe und Erfindungen der KM
    (würde keinen „Draht“ zu den Kindern haben, hätte sie bei IKEA auf dem Parkplatz
    im Dunkeln eine Stunde „vergessen“ usw. usf. alles schriftlich in den Akten.
    Kurz vor Weihnachten in dem 1. Amtsgerichtstermin in Erfurt entschied die Richterin,
    dass ein „Weihnachtsumgang“ stattfindet, weil nichts gegen mich vorliegt.
    Leider wurde der Termin am 2. Weihnachtsfeiertag auf ganze 4 Stunden begrenzt.
    Von 10 bis 14 Uhr. Der Umgang fand „natürlich“ nie statt, weil die KM ihn verweigerte
    mit fadenscheidenen Ausreden, wie Kinder angeblich krank. Bla…bla.
    Von Februar an gab es das ganze Jahr hindurch weitere Gerichstermine, wo erneut
    kein Umgang normal stattfand. Stattdessen wurde eine Verfahrenspflegerin und auch
    eine Gerichtsgutachterin hinzugezogen. Sie alle haben positive Berichte verfasst, dass die
    Kinder ihren Papa lieben und gern auch bei ihm schlafen würden.
    Dann kam 2015 ein Urteil, dass bei weiterer Umgangsverweigerung die KM bis 25.000 Euro
    Strafe zahlen oder bis ein halbes Jahr ins Gefängnis muss.
    Natürlich gab es weitere Umgangsverweigerung und es wurde NIE eine Strafe vollstreckt.
    Dann ging es nach Jena zum Oberlandesgericht. Erneut gescheiterte Umgangsversuche.
    Beim letzten Termin Februar 2016 wurde ich gefragt, ob ich wegen der Verweigerungshaltung
    der KM einer Familientherapie zustimmen würde. Na klar sagte ich, alles was hilft meine
    Kinder wiederzusehen! Am 1. April wurde damit begonnen. Nur mit der KM. ABER die Kinder
    „darf“ ich während dieser Zeit NICHT sehen wegen des „Kindeswohls“ weil sie Ruhe brauchen
    und wenn zwei Elternteile auf sie einreden ist das nicht gut. Toll!!! Im Sommer//Herbst war auch
    ich dann dreimal bei den Familientherapeuten. Diese teilten mir „eventuelle Fortschritte“
    seitens der KM mit. Dennoch müssten sie die Therapie, die eigentlich nur bis 31.12.2016
    gehen sollte, verlängern. Das wurde genehmigt bis Ende Mai 2017. Am 29. Mai gab es
    dann ein Treffen beim Jugendamt mit den Therapeuten aus Weimar der KM und mir.
    Dabei wurde mir erklärt, dass es doch „irgendwie“ eine mehr oder weniger erfolgreiche
    Therapie war und die KM nun bereit sei, die Kinder doch zu mir zu lassen.
    Allerdings gibt es nun das Problem, dass die Kinder ja nun nicht mehr wollen.
    Wer bitteschön will ihnen das verdenken, wo ich sie doch seit fast zwei Jahren
    nicht mehr gesehen habe??? ABER die KM würde sich jetzt bemühen, doch auf die
    Kinder positiv einzuwirken, damit sie wieder Kontakt zu mir aufnehmen sollen.
    Damit war a) die Thearpie für die Therapeuten und b) für das Jugendamt
    abgeschlossen. Ab jetzt wird sich alles andere ja schon einstellen.
    Na klar, habe ich weiterhin versucht, Kontakt aufzunehmen (zum Geburtstag
    anzurufen, gemeinsame Termine zu finden usw.usf.) Natürlich kam bis zum
    heutigen Tag NICHTS zustande und wird auch NICHTS zustande kommen.
    Bin nicht nur ich fest von überzeugt. Die KM verweigert erfolgreich bis zum
    völligen „Entfremden“ weiter.
    Ich zahle seit der Trennung pünktlich am 1. des Monats meinen Unterhalt
    von knapp 600 Euro. Was hier stattfindet ist ein Verbrechen!
    Man hat Recht und bekommt dennoch kein Recht. Es ist nach wie vor
    sooooo einfach Kinder vom Ex-Partner gegen seinen Willen und den
    Willen der Kinder fern zu halten.
    Da hilft Dir keine „positive Bewertung“ einer Verfahrenspflegerin noch einer
    Gerichtsgutachterin oder sonst wem. Um DAS genau zu ändern MUSS das
    Wechselmodell nach Trennung als Standard eingeführt werden.
    Ich sehe es ein, wenn ein Vater, als Trucker-Fahrer um die Welt düst und
    das so nicht umsetzen kann, dann muss eine andere Lösung gefunden
    werden. Aber alles andere hilft nur, wenn nach einer Trennung klare Verhältnisse
    herrschen, auch bei Unstimmigkeiten der Ex-Partner, die die „kleinen Seelen“
    ausnutzen! Oder der verhinderte Umgang wird sofort und hart bestraft mit
    der Androhung und dann auch Umsetzung des Sorgerechts-Entzugs.
    Deshalb Wechselmodell und jeder//jede, der//die dagegen ist,
    wünsche ich meine Situation!!! Warum geht es in unzähligen anderen Ländern
    nur nicht in Deutschland? Warum sind uns die Skandinavier schon wieder voraus,
    obwohl wir Deutschen doch so „modern und fortschrittlich“ sein wollen??
    (Aktuellen Studien zu Folge liegt Deutschland in den „Kinder-Rechten“ auf Platz 66)

    https://www.dkhw.de/presse/schlagzeilen-archiv/schlagzeilen-details/deutsches-kinderhilfswerk-deutschland-vernachlaessigt-die-rechte-von-kindern-in-gerichtsverfahren/

  • Ellen Bornemann sagt:

    Vielen Dank für diesen Bericht!
    Als ich meinen Mann 2002 kennen lernte, war ich entsetzt, was Mütter sich alles erlauben dürfen, von öffentlicher Verleudmung des Vaters, Unterstellung von Kindesmisshandlungen, Umgangsboykott bis hin zur offensichtlichen Manipulation des Kindes!
    Es interessierte weder das Gericht, das Jugendamt noch die
    Mediationsstelle! Ständig gab es Umgangsverfahren, da die Mutter meinte, sie habe die Alleinmacht.
    Wie sollte sie auch anders denken? Sie bekam PKH, der Vater musste zahlen, obwohl er recht bekam. Genutzt hat es nichts, der nächste Boykott kam! Warum sollte sich die Mutter auch an Beschlüsse halten? Es passierte ja nichts!
    Selbst als sie meinte, sie will mit dem Kind in ihre Heimat, hörte den Vater niemand. Es gab zwar ein Gutachten, dass sogar besagte, das Kind solle zum Vater, damit ihm beide Eltern erhalten bleiben, aber Richter sind ja wesentlich kompetenter, als ein Gutachten von 2 Jahren!
    Und somit war die Mutter weg!
    Alle waren ganz erschrocken, das hätten sie nicht gedacht! Nein, warum auch? Es war ja nur der Vatet, der immer davor gewarnt hatte! Nach ungefähr 5 Jahren Schikane schaffte die Mutter Tatsachen!
    Der Vater erhielt zwar das ABR und einen Herausgabebeschluss, aber das wiederum tangierte die spanische Behörden peripher! Gemeinsames Sorgerecht? Noch nixht einmal mehr auf dem Papier, da die Mutter mit einer gefälschten Übersetzung des Scheidungsurteils arbeitete. Selbst als dies klar war , gab es für die Mutter keine Konsequenzen! Im Gegenteil, sie erhielt zur Belohnung der Kindesentziehung und der Entfremdung nach 2, 5 Jahren das ABR zurück, auf Grund von Kontinuität und fehlender Bindung des Kindes zum Vater!
    Die Krönung ist allerdings, sie kam 6 Jahre nach dem Kindesentzug mit ihrer neuen Familie zurück nach Deutschland, um genau das gleiche Spiel mit ihrem zweiten Ehemann durch zu ziehen!
    Wieder wollte keine Behörde die Warnungen hören, bis zum erneuten Kindesentzug! Diesmal allerdings erhielt der Vater das alleinige Sorgerecht und per HKÜ die Kinder zurück!
    Nun versteht die Mutter die Welt nicht mehr, da sie ihre eigene Medizin schlucken muss und behauptet , man hätte ihr die Kinder entführt und Schuld sei m.u. die Justiz. Sie ist frei von allen Fehlern und immer nur das Opfer.

    Hätte es von Anfang an, das Wechselmodel als Standard gegeben, hätte es schon einmal drei Kinder vor ihrem Schicksal bewahrt und sie hätten mit beiden Eltern aufwachsen dürfen!
    Denn eigentlich ging es der Mutter nur ums Geld!
    Nach dem Entzug pfändete sie bei meinem Mann, sie selbst zahlt aber für ihre Kinder heute nichts, da sie ja „entführt“ sind.
    Ebenso konnte mein Stiefsohn nicht zum Vater wechseln, da sie auf den Unterhalt nicht verzichten konnte ( dies hörte mein Stiefsohn im Telefonat zw. seiner Mutter und ihrer RA)

    Es sind nicht wenige Kinder, denen ein Elternteil fehlt, sie leiden als Kinder und Erwachsenen! Das muss an die Öffentlichkeit, um die Kinder zu schützen!

Tags: Gehirnwäsche – Wechselmodell – Doppelresidenzmodell – Justizopfer – vaterlose Gesellschaft

 

Erfolge im Kampf gegen Kinderpornografie in Österreich – Chronologie

Was den Kinderporno-Fall „Elysium“ so besonders macht

14 Tatverdächtige fasst die Polizei. Zwölf von ihnen wird sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Aber auch die Hintermänner, die die Kinderporno-Plattform betrieben haben sollen, werden gefasst.

Ein Screenshot eines Chat-Protokolls der Kinderpornografie-Plattform „Elysium“ wird am 07.07.2017 am Rande einer Pressekonferenz von Bundeskriminalamt (BKA) und Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt in Wiesbaden (Hessen) auf einem Monitor präsentiert.
Was den Kinderporno-Fall "Elysium" so besonders macht

Bild: SN/APA/dpa/Arne Dedert

Die jüngsten Missbrauchsopfer sind zwei Jahre alte Kinder: Insgesamt mehr als 87.000 Mitglieder konnten sich auf der Kinderporno-Plattform „Elysium“ im Darknet zum sexuellen Missbrauch von Kindern verabreden oder Videos und Bilder austauschen.

Die Ermittler haben sich bei der Suche nach den Tätern im Internet auf die Veränderungen in der Szene eingestellt. Trotz des Erfolgs mit dem Abschalten von „Elysium“ sowie mehreren Festnahmen bleibt der Kampf gegen die Kinderpornografie für die Fahnder schwierig.

Warum ist die Suche nach Kriminellen im Darknet so schwierig?

Die Suche nach Tätern im Darknet, dem verborgenen Teil des World Wide Web, ist extrem aufwendig und gleicht der Zusammensetzung eines riesigen Puzzles – ohne Garantie auf Erfolg. Oft kommen die Experten über eine ermittelte Person auf die Spur von weiteren Verdächtigen. „Und dann hangeln wir uns von Person zu Person weiter“, erklärt der Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, Andreas May. Bei ihrer Arbeit sind die Ermittler auch selbst im Darknet unterwegs.

Wie sind die Ermittler der Kinderporno-Plattform „Elysium“ im Darknet auf die Spur gekommen?

Bei „Elysium“ ging es nicht nur um den Austausch von Bildern und Videos. Es wurden auch Verabredungen zum tatsächlichen sexuellen Missbrauch von kleinen Kindern getroffen. „Diese Personen haben sich nicht nur im Darknet getroffen, sondern im richtigen Leben. Das hat die Ermittlungen erleichtert“, sagt May.

Was macht den Ermittlungserfolg so besonders?

Oft werden bei einem Schlag gegen die Kinderpornografie die Konsumenten von Bildern und Videos sowie die Täter von sexuellem Missbrauch ermittelt. Im Fall von „Elysium“ gelang es aber auch, den Betreiber der Kinderporno-Plattform zu fassen. Der 39 Jahre alte Mann aus Hessen soll die Plattform gebaut und im Darknet platziert haben sowie als Administrator für die Wartung zuständig gewesen sein.

Wie konnte die Kinderporno-Plattform innerhalb eines halben Jahres mehr als 87.000 Mitglieder bekommen?

Der Zugang zu der Plattform war vergleichsweise leicht. Bei vielen Kinderporno-Plattformen müssen die potenziellen Mitglieder für eine Anmeldung selber Bildmaterial bereitstellen oder sogar Kinder für den Missbrauch anbieten. Bei „Elysium“ reichte der Name für die Anmeldung aus. „Die Hemmschwelle war relativ gering“, erläutert der BKA-Bereichsleiter Cybercrime, Markus Koths.

Wie hat sich die Kinderpornografie-Szene entwickelt?

Die Entwicklung der Szene wird als sehr dynamisch eingeschätzt. Während in den 70er Jahren vor allem Zeitschriften kursierten und in den 80er Jahren Videos mit kinderpornografischem Material ausgetauscht wurden, verlagerte sich die Szene in den 90er Jahren ins Internet. Spätestens ab der Jahrtausendwende spielen sich die kriminellen Machenschaften nahezu vollständig im Darknet ab.

Werden alle Nutzer von Kinderporno-Plattform als potenzielle Täter für den Missbrauch von Kindern eingeschätzt?

Die Ermittler berufen sich auf Studien, nach denen bei vorsichtiger Schätzung etwa zehn Prozent der Konsumenten von kinderpornografischem Material auch Kinder missbrauchen.

Wie versuchen die Ermittler, die Opfer zu identifizieren?

Ein Mittel ist die sogenannte Schulfahndung. Lehrern werden dann in Einzelfällen Bilder gezeigt und es kommt mitunter zu entscheidenden Hinweisen – so wie bei den Ermittlungen zu den beiden österreichischen Opfern im Fall „Elysium“.

Welche Hebel können neben der Strafverfolgung angesetzt werden, um die Szene auszudünnen?

Die Präventionsarbeit für Pädophile sollte nach Einschätzung von Oberstaatsanwalt May deutlich ausgebaut werden. Der Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität plädiert für ein bundesweit flächendeckendes Hilfsangebot für die Betroffenen, damit es nicht als letztes Mittel zur Strafverfolgung kommen muss.

Von Dpa   /   07.07.2017 – 14:53
http://www.salzburg.com/nachrichten/welt/chronik/sn/artikel/was-den-kinderporno-fall-elysium-so-besonders-macht-255348/

Artikel:

Erfolge im Kampf gegen Kinderpornografie in Österreich – Chronologie

Wien (APA) –
Im Kampf gegen Kinderpornografie sind den Behörden in den vergangenen Jahren in mehreren internationalen Operationen Erfolge gelungen. Im Folgenden eine Auflistung der spektakulärsten Aktionen mit österreichischer Beteiligung seit 2007. Die Ermittlungen erstreckten sich jeweils über mehrere Monate oder Jahre, daher fehlt oftmals eine genaue Datierung der Operationen.

Operation „Elysium“. Am 12. Juni 2017 wird der Betreiber einer seit 2016 bestehenden Kinderporno-Plattform im Darknet namens „Elysium“ festgenommen. 14 Verdächtige in Deutschland und Österreich werden ausgeforscht und teils auch festgenommen, 29 Opfer identifiziert. Die weltweit tätige Plattform hatte 87.000 Mitglieder. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt wegen massiver sexueller Übergriffe, wird am 6. Juli bekannt.

Operation „Gondola“: Beim Aufdecken eines Kinderpornorings durch amerikanische Behörden werden nach Hinweisen aus den USA auch 20 Österreicher ertappt. Bei einem Verdächtigen in Klagenfurt findet die Polizei Material, das belegt, dass sich der 38-Jährige an Nachbarskindern vergangen hat. Ein 63-jähriger Wiener wird bei einer Razzia tot vor seinem Computer entdeckt, er hat einen Herzinfarkt erlitten. Insgesamt werden bei der Aktion allein in Österreich 1.600 Computer sowie Speichermedien sichergestellt, wird am 9. September 2012 bekannt.

Operation „Carole“: Bei einer weltweiten Operation gegen Kinderpornografie forschen Polizeibehörden in 141 Ländern Hunderte Pädophile aus. Das Bundeskriminalamt in Wien ermittelt bei seinem bisher größten Schlag 272 Personen allein in Österreich. Die Verdächtigen stammen aus allen Bundesländern. Die Pädophilen haben über Internet-Foren Missbrauchsbilder und -videos von Kindern verbreitet. Am 4. Juli 2012 gibt das Innenministerium den Fall bekannt.

Operation „Charly“: Nach Hinweisen aus Luxemburg werden im Verlauf des Jahres 2010 in Österreich 107 Hausdurchsuchungen durchgeführt. Jedes Mal werden die Beamten fündig und stellen einschlägiges Material sicher. Ein Steirer hortete 20.000 Bilder und 300 Videos, wie im Dezember vom Bundeskriminalamt bekanntgegeben wird.

Operation „Typhon“: Die Webseite eines österreichischen Betreibers (File-hosting-Service) wird zur Verbreitung von Kinderpornografie missbraucht. Im Zuge von Hunderten Hausdurchsuchungen in Europa und Kanada werden 221 Verdächtige ausgeforscht (davon 23 in Österreich) und 115 Täter festgenommen. Der Abschluss der Operation wird am 10. Dezember 2009 öffentlich gemacht.

Operation „Geisterwald“: Federführend von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wird ein international tätiger Kinderporno-Ring zerschlagen. Weltweit werden auf Basis der Erkenntnisse der Sonderermittler 178 Hausdurchsuchungen durchgeführt. 22 Männer werden festgenommen. Fünf von ihnen stammen aus Österreich. Darunter ist ein 41-jähriger Wiener Familienvater, der seine zehn Jahre alte Stieftochter wiederholt sexuell missbraucht und dabei angefertigte Fotos und Videos im Internet verbreitet hat. Der Fall wird am 30. September 2009 bekannt.

Ausforschung einer brasilianischen Website: 43 österreichische Konsumenten werden identifiziert, 31 Verdächtigen kann der Besitz oder die Weitergabe von Kinderpornos nachgewiesen werden. Am 23. September 2009 gibt das Bundeskriminalamt in Wien den Fall bekannt.

Operation „Sledgehammer“: Im Zuge der Ausforschung einer kroatischen Internetseite wird 189 Männern in Österreich der Besitz oder die Weitergabe von obszönen Aufnahmen nachgewiesen. Insgesamt werden 935 Verdächtige identifiziert, gegen 624 muss das Verfahren eingestellt werden, da sie das Material nur angesehen und nicht heruntergeladen haben. Bekannt wird der Fall am 13. März 2009.

Operation „Sinon“: In Bayern werden zwei Internetdateien entdeckt, die schweren sexuellen Missbrauch an einer etwa zehnjährigen Asiatin und einem etwa zwölfjährigen blonden Mädchen zeigen. 125 österreichische User-Adressen sind betroffen, 80 Verdächtige werden ausgeforscht. Darunter befindet sich ein 44-jähriger Wiener, dessen PC-Bildschirmschoner den Mann während des Missbrauchs seiner zehnjährigen Stieftochter zeigt. Der Fall wurde am 2. Jänner 2008 bekannt.

Operation „Flo“: Die Polizei deckt eine Kinderporno-Verteilung über den Server einer Wiener Internetfirma auf. 2.361 Usern aus 77 Ländern kann der Zugriff auf acht Videos nachgewiesen werden, 23 Verdächtige stammen aus Österreich. Aufgedeckt wird der Fall nach einem Hinweis der Internetfirma, dessen File-Sharing-Dienstleistung von den Pornogeschäftemachern missbraucht wurde. Bekannt wird der Fall am 7. Februar 2007.

06.07.2017 14:24
http://www.tt.com/home/13184696-91/erfolge-im-kampf-gegen-kinderpornografie-in-%C3%B6sterreich—chronologie.csp
Tags: Pädo-Operationen Operation Gondola – Operation Carole Operation Charly Operation Typhon Operation Geisterwald Operation Sledgehammer Operation Sinon Operation Flo – Familie – Gesetze Österreich Gewalt – Kindesmissbrauch – Kindeswohlgefährdung

Video: UNO Kindersexring auf Haiti – Pädo

Viele Opfer, kaum Schuldbewusstsein, keine Verhaftungen?

Published on Apr 20, 2017
Der UN Kindersexring auf Haiti: Viele Opfer, kaum Schuldbewusstsein, keine Verhaftungen
18. April 2017 von beim Honigmann zu lesen

So unschuldig wie es wirkt?
Von Paisley Dodds für http://www.APNews.com, 12. April 2017

In den Ruinen eines tropischen Rückzugsgebiets, wo sich einst Jetsetter unter der karibischen Sonne entspannten, versuchen heute alleingelassene Kinder ihr Überleben zu sichern. Sie betteln und suchen im Müll nach Essen, aber sie konnten nie genug zusammenklauben, um den Hunger zu besiegen, bis die UN Friedenshelfer in der Nachbarschaft einzogen.

Die Männer kamen von weit entfernt und sprachen seltsame Sprachen und boten den haitianischen Kindern Kekse und andere Süßigkeiten an. Manchmal gaben sie ihnen ein paar Dollar. Der Preis aber war hoch: Die Friedenshelfer aus Sri Lanka wollten Sex von den Mädchen und Jungen, die kaum mehr als 12 waren.

Ein Mädchen, bekannt als V01 – Opfer Nr. 1 – sagte:

„Ich hatte noch nicht einmal Brüste.“

Sie sagte den UN Ermittlern, dass sie in den nachfolgenden drei Jahren im Alter von 12 bis 15 Sex mit fast 50 Soldaten hatte, darunter ein „Kommandeur“, der ihr 75 Cent gab. Teilweise schlief sie in UN LKWs in der Kaserne neben dem verfallenden Resort, dessen einstmals glamuröse Gebäude vom Dschungel überwuchert wurden.

—————–

UN Mitarbeiter sagen, sie hätten über die Jahre zur Stabilität der Karibiknation beigetragen, sie hätten im Nachhall des Erdbebens von 2010 Leben gerettet und während der verschiedenen Unruhen Gewalt verhindert. Die Mission, die derzeit aus fast 5.000 Mitarbeitern besteht und im Oktober verringert werden soll, hat auch Polizisten ausgebildet, sie sorgte bei den Wahlen für die Sicherheit und hilft der Justiz. Khare sagte:

„Ich würde nicht sagen, dass wir alles erreicht haben, das wir uns vorgenommen haben, aber wir haben einen Prozess der kontinuierlichen Verbesserung eingeführt, mit dem die schädlichen Auswirkungen für die örtliche Bevölkerung minimiert werden konnten, wenn nicht sogar vollständig beseitigt.“

Viele sind nicht überzeugt. Die 21 Jahre alte Melida Joseph sagte:

„Ich würde meinen Vergewaltiger gerne von Angesicht zu Angesicht treffen, damit ihm sagen kann, wie sehr er mein Leben zerstört hat.

Für sie wird das sein wie ein einziger riesiger Witz.

Was die UN betrifft, nun, sie kamen zu unserem Schutz hierher, aber alles was sie uns brachten, war Zerstörung.“

Auch an ihr hat sich ein Mitglied der Friedenstruppen vergangen und in Cite-Soleil, einem Slum am Meer, entkam sie nur knapp einer Gruppenvergewaltigung. Wie viele andere brachte auch sie die Vergewaltigung nie zur Anzeige.
https://politicalvelcraft.org/2012/07…
http://archive.is/UDVKB
Quellen:

http://1nselpresse.blogspot.de/2017/0…

Tags: Familie Familienrecht Country Translation Language – english – ПЕРЕВЕСТИ на Английский – Italia – lingua italiana – France français, Gewalt, Justiz, Justizopfer, Körperverletzung, Kinder, Kinderhandel, Kinderrechte, Kinderschutz, Kindesmissbrauch, Kindeswohlgefährdung, Menschenhandel, Menschenrechtsverletzung, Missbrauch mit dem Missbrauch, Pädo Videos, Pädophile, psychische Gewalt

Hoffnungen der Väter sind berechtigt

«Die Hoffnungen der Väter sind berechtigt»

Bundesrichter Nicolas von Werdt weiss, wie die alternierende Obhut von Kindern bei getrennten Eltern klappen soll.

«Der Wunsch des Kindes muss berücksichtigt werden», sagt Bundesrichter Nicolas von Werdt. Foto: Franziska Rothenbühler

«Der Wunsch des Kindes muss berücksichtigt werden», sagt Bundesrichter Nicolas von Werdt. Foto: Franziska Rothenbühler

Seit Anfang 2017 gilt das neue Unterhaltsrecht. Damit wird eine Alimentenpflicht auch für ledige Betreuungspersonen eingeführt (Betreuungsunterhalt) sowie die alternierende Obhut, die geteilte Kinderbetreuung bei getrennt lebenden Eltern. Die Gerichte müssen diese prüfen, wenn ein Elternteil oder das Kind dies verlangt. Das Parlament betonte damit das Recht des Kindes auf eine Beziehung zu Vater und Mutter.

Einen Anspruch auf alternierende Obhut gebe es aber nicht, schrieben die Zürcher Gerichte in ihrem Leitfaden zum neuen Unterhaltsrecht.

Anders äussert sich nun Nicolas von Werdt, Präsident der zuständigen Abteilung am Bundesgericht. Seiner Ansicht nach muss die alternierende Obhut ermöglicht werden, wenn sie gewünscht wird und die vom Bundesgericht definierten Kriterien erfüllt sind.

Die Zürcher Gerichte haben einen Leitfaden für das neue Unterhaltsrecht verfasst. Was halten Sie davon?
Es ist gut, dass sich die Gerichte vor Inkrafttreten eines Gesetzes Gedanken machen, nach welchem Muster die Fälle behandelt werden sollen. Es muss aber jeder Fall einzeln geprüft werden. Problematisch wäre es, wenn sich ein Gericht im Urteil auf den Leitfaden berufen würde. Es geht ja darin vor allem um technische Details wie die Berechnung des Betreuungsunterhalts.

Manche Juristen kritisieren das neue Unterhaltsrecht als zu offen formuliert. Wie sehen Sie das?
Als Richter hätte ich mir präzisere Vorgaben gewünscht. Es gibt jährlich 16’000 Scheidungen, viele davon mit Kindern. Rund 500 Fälle landen am Bundesgericht, das sind vergleichsweise wenig. Und zwar deshalb, weil sich die Parteien an der klaren Rechtsprechung orientieren können. Die Gesellschaft hat insgesamt ein Interesse an klaren Regeln, weil nicht jeder Disput vor Gericht ausgetragen werden soll. Nur die hochstrittigen Fälle kommen ans Bundesgericht. Wir fällen die Leiturteile anhand von ausserordentlichen Konstellationen. Deshalb wird es nun eine Weile dauern, bis wieder Klarheit herrscht.

Die Zürcher Gerichte wollen gemäss dem Leitfaden jedenfalls bei getrennten Ehegatten an der 10/16-Regel festhalten. Der Bundesrat will, dass diese Regel überdacht wird. Was sagen Sie?
Die 10/16-Regel besagt, dass der bisher hauptbetreuende Ehegatte erst dann eine Erwerbstätigkeit aufnehmen muss, wenn das jüngste Kind 10-jährig ist; zunächst teilzeitlich und ab dem 16. Altersjahr voll. Diese Regel wurde im Interesse desjenigen Ehegatten entwickelt, der auf eine Erwerbstätigkeit verzichtet hat, um die Kinder persönlich zu betreuen. Es ging um den Schutz des Vertrauens, das ein Ehegatte auf die Fortsetzung der während des Zusammenlebens gemeinsam vereinbarten Arbeitsteilung haben soll; Gedanken an das Kindeswohl standen nicht im Vordergrund. Ich stelle fest, dass das Bundesgericht in den letzten Jahren keinen Entscheid aufgehoben hat nur, weil von dieser Regel abgewichen wurde. Die Gesellschaft hat sich entwickelt. Meine persönliche Prognose ist, dass diese Regel fallen wird.

Der Bundesrat verlangt dies quasi in seiner Botschaft. Wie stark sind die Gerichte daran gebunden?
Ich nehme die Botschaft ernst. Wir haben am Bundesgericht die Aufgabe, neue Grundsätze zu prüfen, die sich für eine Regel eignen. Etwa die deutsche, wonach die persönliche Betreuung nur in den ersten drei Lebensjahren des Kindes im Vordergrund steht, nachher die Kita. Die schweizerische Sozialhilfekonferenz hat diese Grenze per Anfang 2017 sogar auf ein Jahr heruntergesetzt. Wenn das Kind einjährig ist, gilt eine Erwerbsarbeit grundsätzlich wieder als zumutbar. Es ist nun an der Rechtsprechung, ein neues Modell zu entwickeln.

Wird mit dem neuen Gesetz die Berufstätigkeit beider Elternteile gefördert?
Dies darf keine primäre Rolle spielen, die Maxime ist das Kindeswohl. Das Unterhaltsrecht besagt aber, dass die persönliche Betreuung gegenüber der Fremdbetreuung nicht vorzuziehen sei. Damit fördert das Gesetz im weiteren Sinn die Berufstätigkeit der Frauen. Die Mütter sollen demnach arbeiten, wenn sie können. Das ist aber ein Widerspruch zum Betreuungsunterhalt, der gleichzeitig eingeführt worden ist. Denn wenn die Mutter arbeitet und für ihren eigenen Unterhalt aufkommt, hat sie keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Dann müssen nur die Kosten für das Kind und dessen Fremdbetreuung aufgeteilt werden. Zentral wird deshalb die Frage sein, wann es der hauptbetreuenden Person unter dem Aspekt des Kindeswohls zuzumuten ist, dass sie wieder arbeiten geht, und ob es quasi ein Wahlrecht gibt, ob sie das Kind selber betreuen will oder nicht. Die Gerichte müssen definieren, ob es dieses Wahlrecht gibt, und wenn ja, bis zu welchem Alter des Kindes.

«Der Wunsch des Kindes muss mitberücksichtigt werden.»

Den Begriff «Kindeswohl» hört man oft. Wissen die Gerichte, was dem Wohl des Kindes dient?
Es gibt Extremsituationen, in denen man es klar sagen kann. Etwa, wenn Gewalt im Spiel ist. Oder bei einem behinderten Kind, das eine gute persönliche Betreuung braucht. Aber sonst ist es schwierig. Kinderpsychologische Studien besagen Sachen, die Sie nicht gern hören würden. Etwa, dass bei Kindern mit Migrationshintergrund Fremdbetreuung von Vorteil ist. Weil sie dann integriert werden und nicht in ihrer Kultur haften bleiben. Oder dass man Kinder von weniger intelligenten Eltern besser von Dritten betreuen lässt als von den eigenen Eltern. Solche Kriterien werden höchstens in Extremsituationen in unsere Rechtsprechung fliessen.

Die Väter machen sich Hoffnungen, weil die alternierende Obhut neu gefördert werden soll. Wie berechtigt sind diese Hoffnungen?
Sie sind sehr berechtigt. Das Bundesgericht hat im letzten Herbst in zwei Leiturteilen die Kriterien dargelegt, anhand deren gemessen werden soll, ob die alternierende Obhut angezeigt ist: Erziehungsfähigkeit, geografische Distanz, bei kleinen Kindern die Möglichkeit der persönlichen Betreuung, Kooperationsfähigkeit und der Wille des Kindes.

Wird das Kind befragt?
Ja, das haben wir im Leiturteil so festgelegt. Der Wunsch des Kindes muss mitberücksichtigt werden. Man muss aber prüfen, ob dieser Wunsch echt ist oder beeinflusst. Denn jedes Kind in einer Trennungssituation ist in einem Interessenkonflikt. Es hat vermutlich beide Eltern gleich gern und will keinen enttäuschen. Der Wille des Kindes kann nur mittels Befragung durch eine Fachperson eruiert werden. Das neue Familienrecht wird vermehrt dazu führen, dass man den Kindeswillen abklärt.

Ein heikler Punkt ist wohl die Kooperationsfähigkeit. Wenn sich ein Elternteil querstellt, kann er die alternierende Obhut verhindern?
Der Umstand, dass sich ein Elternteil gegen eine geteilte Obhut wehrt, reicht nicht aus, um auf die Anordnung der geteilten Obhut zu verzichten. Sonst hätten wir ein Vetorecht, das wollen wir nicht. Doch wenn sich Eltern grundsätzlich und in anderen Kinderbelangen systematisch bekämpfen, ist die alternierende Obhut unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls fragwürdig.

Wenn ein Elternteil die alternierende Obhut nicht will, muss er also Obstruktion betreiben?
Das würde man merken, und solches Verhalten würde nicht geschützt. Wenn sich ein Elternteil nicht dem Kindeswohl entsprechend verhält, ist seine Erziehungsfähigkeit infrage gestellt. Diese wiederum ist Voraussetzung für die Zuteilung auch der alleinigen Obhut.

Wurde die Erziehungsfähigkeit schon einmal abgesprochen wegen Nichtkooperation?
Ja. Aber es braucht viel dafür. Wir hatten einen Fall, bei dem eine Frau verwarnt wurde, weil sie ihr Kind vom Vater abzuschotten versuchte. Die Bindungstoleranz, also die Bereitschaft eines Elternteils, die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil zu fördern, ist Bestandteil der Erziehungsfähigkeit.

Bei der Frage, wer die Kinder wie häufig sehen darf, ist Stabilität oft ein wichtiger Faktor. Da haben doch die Väter schon verloren – es gibt ja keinen Vaterschaftsurlaub.
Der Mutterschaftsurlaub allein begründet noch keine stabilen Verhältnisse. Die Frage ist, wie die Rechtsprechung mit Fällen umgehen soll, in denen die Väter während der Beziehung die Kinder nicht betreut haben, dies jedoch nach der Trennung tun wollen. In diesen Fällen kommt es darauf an, was die Beweggründe des Vaters waren. Warum hat er davor keine Betreuungsarbeit geleistet, warum will er jetzt? Wenn er beispielsweise voll erwerbstätig war, damit es der Familie finanziell gut geht, obwohl er die Kinder vielleicht gern mitbetreut hätte, dann fällt mit der Trennung seine Hauptmotivation für die Erwerbstätigkeit weg: die Familie. So scheint es legitim, wenn er sein Erwerbspensum reduziert und dafür sorgen will, weiterhin Kontakt zu den Kindern zu haben. Anders sähe es aus, wenn seine Erwerbstätigkeit ausschliesslich karrieristisch motiviert war oder wenn der Vater nur deshalb selber betreuen will, um weniger Unterhalt bezahlen zu müssen.

«Weil wir keine Studie als die richtige anschauen können, müssen wir jeden Einzelfall beurteilen.»

Das Gesetz besagt lediglich, dass die alternierende Obhut auf Wunsch geprüft wird. Laut den Voten im Parlament soll sie aber gefördert werden. Müssen die Gerichte die Materialien berücksichtigen?
Sie müssen sie berücksichtigen. Doch bei der alternierenden Obhut sollten sie nun auf unsere Rechtsprechung abstellen. Das Bundesgericht hat deutlich gesagt, worauf es ankommt.

Muss die alternierende Obhut auf Wunsch verordnet werden, wenn die Kriterien erfüllt sind? Oder können die Gerichte auch sagen: Es läuft doch ganz gut so, also lassen wir das Kind bei der Mutter?
Meine Prognose ist, dass man die alternierende Obhut ermöglichen muss, wenn sie gewünscht wird und die Voraussetzungen gegeben sind. Die Stabilität ist dabei lediglich ein Hilfskriterium.

Kann die alternierende Obhut in strittigen Fällen deeskalierend wirken?
Es gibt Studien, die das sagen. Doch weil wir keine Studie als die richtige anschauen können, müssen wir jeden Einzelfall beurteilen. Wo es keine Geldsorgen gibt, funktioniert die alternierende Obhut grundsätzlich besser. Manche sagen, mit höherem Bildungsniveau funktioniere sie besser und dauerhafter. Zu verstehen, dass man den Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil fördern muss, braucht eine minimale Intelligenz.

Fehlt den Eltern diese Intelligenz?
Sie ist nicht selbstverständlich, wenn ich unsere Fälle anschaue. Es gibt Personen, die man als intelligent einstufen würde, die aber kein Verständnis dafür haben, dass der Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil wichtig ist. Sie haben ein gestörtes Verhältnis zum Ex-Partner, von dem sie sehr enttäuscht sind, und können das nicht vom Kindeswohl abstrahieren. Wenn die alternierende Obhut wegen fehlender Kooperation nicht möglich ist und einer der beiden Elternteile diese Bindungstoleranz nicht hat, ist es denkbar, dass derjenige die alleinige Obhut bekommt, der den Kontakt zum anderen Elternteil fördert.

Wie wichtig ist es für das Kind, bei Vater und Mutter richtig zu wohnen, sie nicht nur zu besuchen?
Grundsätzlich ist es im Interesse des Kindes – unter der Voraussetzung, dass beide sich Zeit nehmen, sich um das Kind kümmern, sich um eine Beziehung bemühen. Wenn jemand das Kind vor den Fernseher setzt und Bier trinken geht, ist das wohl nicht die Idee.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 13.03.2017, 21:03 Uhr
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Die-Hoffnungen-der-Vaeter-sind-berechtigt/story/24428591
Tags: Familienrecht – Schweiz  – Kindeswohl – Doppelresidenz – Wechselmodell