Jugendamt schließt Anwalt aus

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Zitat:
Die Kriminellen wollen keine kompetenten Beistände. Ein Anwalt der den Betrug durchschaut, wird kurzerhand vom Gespräch ausgeschlossen. Um den Druck auf die Kindesmutter zu erhöhen, wird sie wieder mit dem Kontakt zu ihrer Tochter geködert. Sie will nichts unterschreiben ohne ihren Anwalt, also darf sie ihr Kind nicht sehen. Man darf gespannt sein, wie nun dem Kind erklärt wird, warum der Umgang nicht stattfindet. Das Kind wartete im Auto und konnte die Mutter aus der Entfernung sehen. Werden die Jugendamt Leute dem Kind die Wahrheit sagen? Wird die Familienrichterin dem Kind die Wahrheit sagen … oder der Anwalt des Vaters? Jeder darf seiner eigenen Phantasie freien Lauf lassen.

TheStudebaker1955,   Published on Jan 19, 2019

„Feministische“ Familienrichterin, sagt „Wir können den Geschichten der Eltern nicht trauen“

Die Familienrichterin vom Amtsgericht Bremen ist kein unbeschriebenes Blatt:
Vorsitzende der Kommission Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften des Deutschen Juristinnenbund.
1.Artikel:

Sabine Heinke  

Hauptseite » Personen-Portal » Sabine Heinke

Sabine Heinke (* 1956), Abitur 1973 in Kassel, Anwältin, dann Richterin am Amtsgericht Bremen, Abt. 61, zeitweise berichtende Richterin des Bundesverfassungsgerichts.

Taten

  • Aktives sexistisches Handeln in einer Vielzahl von Organisationen und Orten: Redakteurin und zeitweise Herausgeberin der feministischen Rechtszeitschrift STREIT, Vorsitzende der Familienrechtsfachkommission im Deutschen Juristinnenbund, Dozentin beim Feministischen Juristinnentag.
  • In einer einzigartigen Verquickung von Ämtern schreibt Heinke an Stellungnahmen für das BVerfG mit, so auch zum denkwürdigen Verfahren 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01, in dem das Sorgerecht für nichteheliche Väter abgelehnt wird. Sie schreibt u.a.: „Die alleinstehende und alleinerziehende Mutter hat das Sorgerecht für ihr Kind inne, braucht niemanden daran zu beteiligen und niemanden zu fragen, und das ist auch gut so“. Gleichzeitig verfasst sie als Gerichtssprecherin an diesem Gericht die ebenso einzigartig einseitige Pressemeldung zum Urteil, in dem sie höhnisch über Väter herzieht.[1]
  • Sie trommelt öffentlich in einer Vielzahl von Interviews gegen das gemeinsame Sorgerecht und fällt durch primitive Äußerungen im BILD-Stil auf wie „Oft wollen die Väter ihren Pflichten nicht nachkommen. Sie heiraten nicht, weil sie keinen Unterhalt für die Frau zahlen wollen.“ [1]
  • Sie tritt aktiv ein gegen eine Beschleunigung von Verfahren zum Umgangsrecht, hat Anteil an der Entwertung des neuen FamFG, betreibt wie ihre geistesverwandte Clique Missbrauch mit dem Gewaltschutzgedanken (djb 2007, Heft 3, S. 35ff) indem sie Partnergewalt immer als allgegenwärtige Männergewalt definiert und durch bloße Gewaltbehauptungen Umgangsrecht und Sorgerecht entwerten will.
  • Sie greift in alle nur irgend möglichen anderen juristischen Reformprojekte ein, um darin ihre radikalfeministischen Vorstellungen (oft erfolgreich) zu realisieren.

Wirkung

  • maßgeblich beteiligt am Fortbestehen des menschenrechtswidrigen und kinderfeindlichen § 1626a BGB
  • maßgeblich beteiligt an der Verfestigung und Stärkung feministischen Gedankenguts in einer Vielzahl von Gremien und Organisationen
  • maßgeblich beteiligt an der Zerstörung der wenigen guten Elemente im Entwurf der FamFG.
  • beteiligt an der Reform des Unterhaltsrechts und des Versorgungsausgleichs
  • nach eigenen Angaben ist sie Teilnehmerin an einem Geschlechterkrieg

Sonstiges

Heinke weiss sehr genau, welche Schäden und Leid sie mitverursacht. Sie gehört zu den Täterinnen, die wissen was sie anrichten. An ihrem Amtsgericht in Bremen hat sie genau mit den Müttern zu tun, denen sie im BVerfG-Verfahren Allmacht zugesprochen hat und kommentiert das lapidar mit „Mütter missbrauchen dieses Recht manchmal schon“.

1999 hätte es sie fast einmal erwischt, kann sich aber Dank ihren Seilschaften halten:

Bei der Verwaltung des Bundesverfassungsgerichts treffen Protestbriefe ein. Grund: Über Karlsruher Diensttelefon und Dienstfax werden eine feministische Zeitschrift betrieben. Die im Impressum des Periodikums „Streit“ angegebenen Amtsnummern gehören Sabine Heinke, die als wissenschaftliche Mitarbeiterin ausgerechnet im Ersten Senat beschäftigt ist – und er befaßt sich mit Grundsatzurteilen zum Familienrecht. Die erklärte Feministin unterschreibt schon mal Flugblätter, in denen das Flüchtlingselend als Geschlechterkrieg interpretiert wird und Männer dabei pauschal als „Brandstifter, Volksverhetzer, Vergewaltiger, Grabschänder“ verurteilt werden. Die von ihr mitbetriebene Zeitschrift „Streit“ macht Front gegen das neue Kindschaftsrecht – Heinke ist der Überzeugung, daß Männer, die nach einer Scheidung das Sorgerecht für die Kinder anstreben, lediglich „Frauen mit Gefühl um Geld“ bringen wollen. [2]

Einzelnachweise

  1. ↑ 1,0 1,1 Das letzte Wort haben die Mütter, Schwarzwälder Bote am 11. Februar 2003
  2.  Der Spiegel 1/1999 vom 4. Januar 1999, S. 19

Netzverweise

Jugendamt in Österreich – Kritik am System der Kinderabnahmen

Frage an Fr. Herta Staffa und auch an die Jugendamtsleiter der anderen Jugendämter, Jugendwohlfahrten in den anderen Bundesländern:

Wie hoch ist die Rückführungsquote im Jahr 2017, 2016 gewesen?

Admin Familie & Familienrecht, am 2.Okt, 2018
Artikel:

Bild: fraugau.de | Addendum

Wo bleiben die Kinder?

Nicht immer ist die eigene Familie der beste Ort für ein Kind. Manchmal droht ihm in seinem Zuhause Gefahr oder Verwahrlosung. In solchen Fällen kann der Staat entscheiden, dass ein Kind nicht bei den eigenen Eltern aufwachsen soll.

Eine Gratwanderung: Kritiker werfen den Behörden vor, Familien auseinander zu reißen. Wenn aber andererseits tatsächlich ein Kind zu Schaden kommt oder sogar stirbt, heißt es, die Behörden haben weggeschaut, zu lange gewartet. Wie kommt es zur Entscheidung, Kinder aus ihren Familien herauszunehmen?

+
Eine wichtige Rolle kommt der Kinder- und Jugendhilfe, früher Jugendamt, zu. Bei Gefahr im Verzug kann das Jugendamt Kinder aus ihren Familien holen. Ob sie wieder dorthin zurückdürfen, entscheidet das Gericht. Bis dahin kann unter Umständen aber viel Zeit vergeheGutachten und  – Zeit, in der sich die Kinder von ihren Eltern entfremden.

Für die Beurteilung der Erziehungsfähigkeit der Eltern stützt sich das Gericht auf Gutachten. Wie ein solches Gutachten auszusehen hat, ist allerdings nicht geregelt. Wie aussagekräftig es ist, kann hinterfragt werden. Eltern können sich gegen dieses Gutachten wehren, indem sie ein Gegengutachten in Auftrag geben, das sie selbst bezahlen müssen – und das vor Gericht meistens nicht viel Berücksichtigung findet.

+
Berücksichtigung finden hingegen die Empfehlungen des Jugendamts. Die Entscheidung, bei wem ein Kind aufwächst, wird also de facto oft von den betreuenden Sozialarbeitern getroffen. Obwohl die Gesetzeslage in ganz Österreich gleich ist, ist der Anteil der weggenommenen Kinder in den Bundesländern sehr unterschiedlich. Hat das Jugendamt zu viel Macht?

Während betroffene Eltern auf Entscheidungen anderer warten, fallen hohe Kosten an. Bis zu 8.000 Euro müssen pro Monat gezahlt werden: für die Unterbringung im Krisenpflegezentrum, Gutachten und Besuchskontakte unter Aufsicht.

Wo bleiben die Kinder? Krisen- und Langzeitpflegefamilien haben unseren Reporterinnen erzählt, was sie dazu bewegt, fremde Kinder aufzunehmen und wie sie damit zurechtkommen, diese Kinder, die sie wie ihre eigenen behandelt haben, wieder herzugeben.

+
Dass Eltern ihre Kinder erst gar nicht verlieren, hat sich der Verein Grow Together zum Ziel gesetzt. „Im Kontext – die Reportage“ zeigt, wie der Verein Mütter bei der Betreuung ihrer Kinder unterstützt und hat außerdem Sozialarbeiterinnen bei Familienbesuchen begleitet und eine Mutter getroffen, die versucht, ihr Kind wieder zubekommen.

Aug 2, 2018, https://www.addendum.org/jugendamt/

Eine Kindesabnahme bedeutet nicht nur eine jahrelange Belastung, sondern auch eine finanzielle – die oft an der Armutsgrenze enden kann. https://add.at/047 Die Entscheidung wo und wie ein Kind untergebracht wird, trifft das Gericht, das oft den Empfehlungen des Jugendamts folgt. Immer wieder wird Kritik am gesamten System und der Vorgehensweise des Jugendamtes laut. Würde eine längere Prüfung der Familien die Situation eher verbessern und somit auch Geld sparen? Wäre das Geld besser in mehr Prävention oder die krisengebeutelten Familien investiert als in Vereine und private Firmen? Abonniere Sie uns! https://www.youtube.com/c/Addendumorg… Folge Addendum auf Facebook: https://add.at/daswasfehlt Oder auf Twitter: https://twitter.com/daswasfehlt Whatsapp: https://add.at/whatsapp Newsletter: https://add.at/newsletter

Tags: Video – Kindesabnahme – Gefährdungsmeldung – Kinderhandel – Kinderklau – Gefahr in Verzug – Obsorge – PAS Eltern-Kind-Entfremdung

Eltern kämpfen gegen das Jugendamt – Missbrauch mit dem Missbrauch

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Das Kind weggenommen! Die verzweifelten Eltern Stefanie Schwarz und Manuel Szuhan haben nur noch ein Bild von ihrer Felicitaz. Foto: Classen –

Solinger Eltern völlig verzweifelt Jugendamt nahm ihnen ihr Baby weg

Sie wollten nur mit ihrem kränkelnden Kind in die Klinik. Seitdem ist Felicitaz Mercedez weg. Vom Jugendamt in eine Pflegefamilie gesteckt. Der Vorwurf: Die Eltern Manuel Szuhan und Stefanie Schwarz (beide 27) sollen den Säugling geschüttelt haben.

Sie bestreiten das, sind entsetzt, und verweisen auf Ungereimtheiten bei den Diagnosen der Klinik und im Antrag des Jugendamts.
Eltern brachten Kind in Notaufnahme

Gerade einmal drei Wochen ist Felicitaz alt, als ihre Eltern Angst bekommen. Das Kind wirkt kränklich, trinkt nicht richtig. Vater Manuel, ausgebildeter Rettungssanitäter, bringt das Baby am 16. Dezember in die Notaufnahme des Solinger Klinikums.

Seitdem ist der Säugling weg, vom städtischen Jugendamt in einer Pflegefamilie untergebracht. Jetzt kämpfen die verzweifelten Eltern darum, ihr Kind wiederzubekommen.

Was war der Anlass für die Inobhutnahme?

Ein Kinderarzt will neben anderen Hinweisen anhand einer Kopfaufnahme und eines winzigen Hämatoms eine Hirnblutung bei Felicitaz erkannt haben. Diagnose: Schütteltrauma! Das Jugendamt wurde informiert. Weiterer Vorwurf: Das Kind sei vernachlässigt worden, habe mit 2350 Gramm weniger als das Geburtsgewicht gehabt.

So ging das Jugendamt vor

Das Baby wurde ohne Information der Eltern aus dem Klinikum zu einer Pflegefamilie gebracht. Danach holte sich das Amt einen Gerichtsbeschluss.

Begründet auch mit einer Bewertung der Rechtsmedizin Düsseldorf, dass es sich „hochwahrscheinlich“ um ein Schütteltrauma handele. Was das Gericht nach EXPRESS vorliegenden Unterlagen nicht erfuhr: Das war nur eine Bewertung unter Vorbehalt, wie die Düsseldorfer Rechtsmedizin bestätigt.

Das sagen die Eltern

„Natürlich haben wir Felicitaz nicht geschüttelt. Es gab entgegen angeblich gesunder Befunde schon nach der Geburt mehrere gesundheitliche Auffälligkeiten bei ihr und Stefanie bekam ein riskantes Wehenmedikament“, sagt Vater Manuel.

„Mir ist das Kind beim Flasche geben einmal aus dem Arm gerutscht, ich konnte es aber auffangen. Das habe ich in der Klinik freiwillig gesagt. Jetzt unterstellt uns das Jugendamt Misshandlung. Absurd! Was uns wundert: Das Kind kam trotz der angeblichen Diagnose Schütteltrauma binnen weniger Tage in die Pflegefamilie. Wie geht das?“

Die Ungereimtheiten

Während die Klinik von 2350 Gramm Gewicht des Säuglings spricht, zeigen die Unterlagen der Stationen, die das Kind betreuten, ein Gewicht von 2950 Gramm.

Arztbrief Felicitaz

Die Aufnahme-Gewichtsangaben: Im Arztbrief 2350 Gramm (!) und richtige 2950 Gramm auf der Intensiv- und Kinderstation.

Eine Ultraschallaufnahme des Klinikums datiert vom 11.10.2017. Da war das Kind noch nicht geboren, dennoch steht auf der Aufnahme der Vorname des Babys.

„Dabei hatten wir den zu dem Zeitpunkt noch gar nicht ausgewählt“, sagt Mama Stefanie. Wurde das Baby verwechselt?

Ultraschall Felicitaz

Ultraschallbild von „Felizitas“ (falsch geschrieben), die am 11.10.17 noch nicht geboren war, es gab noch keinen Vornamen!

Die Reaktion von Jugendamt und Klinik

EXPRESS ließ Jugendamt und Krankenhaus durch die Eltern von ihrer Schweigepflicht entbinden, schickte einen umfangreichen Fragekatalog. Das Jugendamt blieb alle Antworten schuldig: „Ein schwebendes Verfahren. Aber wir prüfen die Vorwürfe.“

Das Klinikum schickte Anwälte vor: Weil das Kind in Obhut des Jugendamtes sei, hätten die Eltern kein Recht mehr, das Krankenhaus von der Schweigepflicht zu entbinden…

So geht es jetzt weiter

Die Anwaltskanzlei der Familie, Dimsic & Tasci aus Düsseldorf, versucht am Donnerstag in einer Anhörung vor dem Solinger Amtsgericht, Felicitaz zurückzuholen. EXPRESS wird berichten.

Von classen Günther Classen 18.01.18, 14:39 Uhr

(exfo)
– Quelle: https://www.express.de/29514752 ©2018

Säugling misshandelt? Solinger Eltern kämpfen gegen das Jugendamt Lokalzeit Bergisches Land | 14.02.2018
Tags: Kinderhandel – Korruption – Missbrauch mit dem Missbrauch – Jugendamt – Falschbeschuldigung – Menschenhandel – Mafia

SKANDAL – Machtmissbrauch Jugendamt

Ehemaliger Jugendamtsleiter packt aus . . .

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Artikel:

Ex-Abteilungsleiter für Jugendhilfe über Heimkinder

„Macht wird missbraucht“

Der frühere Jugendhilfe-Abteilungsleiter Wolfgang Hammer kritisiert, dass Kinder ohne triftigen Grund aus der Familie genommen werden.

Neuer Trend: Jugendämter trennen häufiger Kinder von ihren Familien Foto: dpa

taz: Herr Hammer, die taz hat über einen Jungen berichtet, der seiner Mutter weggenommen wurde, weil sie sich zu nahe waren, und nun im Heim lebt. Kennen Sie solche Fälle?

Wolfgang Hammer: Leider ja. An mich sind in den letzten fünf Jahren Beschwerden aus Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen herangetragen worden, die sich von früheren deutlich unterscheiden. Als ich noch Abteilungsleiter der Jugendhilfe in der Sozialbehörde war, ging es häufig um kommunikative Missverständnisse, aber es stand immer auch eine Kindeswohlgefährdung im Raum. Bei den 14 Fällen, die ich seither kennenlernte, wurden Kinder aus Familien genommen, ohne dass es eine substantielle Kindeswohlgefährdung gab.

Was ist da der Unterschied?

Es ging bei diesen Fällen immer um eine Einschätzung der Qualität der Erziehung. Es sind alleinerziehende Mütter, die nach Auffassung eines Mitarbeiters eines Jugendamtes psychische Erkrankungen, zu große Nähe zum Kind, Überversorgung haben oder zu oft zum Arzt gehen. Das sind Begründungen, die eher einer Haltung entsprechen: Ich bin jetzt der Ober-Erzieher und beurteile, wie gut die Erziehung in Familien ist. Aber gewisse Unzulänglichkeiten oder Fehler passieren in jeder Familie, in allen Schichten. Selbst wenn diese oft auf Laien-Theorien basierenden Diagnosen stimmen würden, ist ein bloßes Werturteil kein Grund dafür, ein Kind aus der Familie zu nehmen. Das geht gegen unsere Verfassung. Es richtet große Schäden an, wenn man ein Kind von seinen Eltern oder von seiner Mutter trennt.

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Ist der Trend neu?

Ja, das ist absolut neu. Sowohl in der Häufung als auch in der Ausschließlichkeit. Bitter ist, dass so eine Einschätzung von Laien substantiell ausreicht, um auch familiengerichtliche Entscheidungen zu begründen.

Wie erklären Sie sich diese Entwicklung?

im Interview:

Wolfgang Hammer

69, leitete von 1982 bis 2013 die Abteilung Kinder- und Jugendhilfe in der Sozialbehörde, ist heute freier Autor und hat einen Projektauftrag bei der Linksfraktion für die Enquete-Kommission für Kinderrechte und Kinderschutz.

Wenn wir Menschen mit Macht ausstatten, besteht die Gefahr, dass sie diese Macht missbrauchen. Das müssen Führungskräfte wissen, die hier leider versagen, weil sie dem Druck von der unteren und der oberen Ebene nicht standhalten. Ich habe das vor Jahren mit meinem Pflegesohn erlebt. Er war damals zehn Jahre alt und da meinte die Sozialarbeiterin, er müsse zum Ballett, was er nicht wollte. Sie hat gedroht, dass er ins Heim komme. Die Ausübung solcher Macht muss über die Hierarchie-Ebene korrigiert werden. Und zwar in dem Augenblick, in dem die Beschwerde da ist. Der aktuelle Fall, über den die taz berichtet hat, ist typisch. Das Jugendamt begleitet die Mutter und hat eine positive Einschätzung. Plötzlich kommt ein Personalwechsel und es gibt eine gegensätzliche Entscheidung.

Die hat auch noch vor dem Familiengericht bestand.

Leider. Ich habe den Fall eines zwölfjährigen Mädchens, die wurde nie vor Gericht angehört. Oder der eines zwölfjährigen Jungens. In seinem Fall liegt nur die Aussage der Sozialarbeiterin vor, dass das Kind nicht einsehe, dass es von zu Hause weg müsse, und man hoffe, dass das bald geschehe.

Wie haben Sie von den 14 Fällen erfahren?

Die Leute sind an mich herangetreten. Zum Teil sind es ehemalige Jugendamtsmitarbeiter, die das auch kritisch sehen. Oder auch beteiligte Mütter. In drei Fällen ist es gelungen, dass die Kinder wieder nach Hause konnten. Die Mütter haben allerdings Angst, weil das Jugendamt über sie wacht, dass es irgendwann zurückschlägt.

Wo wurden die Kinder hingebracht?

Alle Kinder, deren Fälle ich kenne, wurden außerhalb und weit weg von ihrem Wohnort untergebracht. Alle in Einrichtungen mit rigiden Strukturen und starken Einschränkungen. Oft wird der Kontakt zur Familie untersagt.

Was sollte die Politik tun?

Sie sollte zur Kenntnis nehmen, dass hier etwas schiefläuft. Das hier was mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Wir haben bisher die Diskussion, dass die Hürde zu hoch sei, Kinder aus Familien zu nehmen und dass das Kindesrecht zu kurz komme. Jeder Fall, in dem ein Kind zu spät aus der Familie genommen wurde, scheint denen Oberwasser zu geben, die gern früher in Familien eingreifen wollen.

Aber was erwarten Sie jetzt ganz konkret von der Politik?

Sie sollte dies zum Thema machen. Statt in solchen Fällen nach außen wie ein Kadersystem aufzutreten, sollten die Jugendämter zugeben, wenn Fehler passieren und sich entschuldigen. Wir gucken mit Argusaugen, wie die Polizei agiert. Wenn da einer von 100 was falsch macht, ist das ein großes Thema. Aber im Jugendamt ist die Macht, in das Leben von Menschen einzugreifen, viel größer. Wir müssen beim Kinderschutz über diesen Aspekt wachen.

Nord  Hamburg  12. 12. 2017

https://www.taz.de/!5465133/

Tags: Familienpolitik – Kinderheim – Heimkinder Missbrauch mit dem Missbrauch – Familienrecht – Inobhutnahmen – DE – Kindeswohlgefährdung – Kindesabnahme Gefährdungsmeldung – Menschenrechtsverletzung

Eltern wollen das Jugendamt besetzen

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Eltern wollen das Jugendamt besetzen

Das hat es in der Geschichte des Landkreises Havelland noch nie gegeben. Empörte Mütter und Väter wollen im Jugendamt des Kreises ein „Sit in“ veranstalten und die Behörde besetzen. Hintergrund ist der Fall Dariah Becker, der bundesweit für Schlagzeilen sorgt. Der Mutter des Mädchens wurde das Sorgerecht entzogen, daraufhin kam Dariah ins Heim.

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Aufräumen im Rathenower Stadtwald

– Roger Lewandowski erlebt im Jugendamt demnächst eine Premiere.

Quelle: privat
- Roger Lewandowski erlebt im Jugendamt demnächst eine Premiere.

Rathenow. Für die Jugendamtsleitung im Havelland und den Jugend- und Sozialdezernenten des Landkreises, Wolfgang Gall (CDU), wird das eine ganz neue Situation. Empörte Eltern wollen am 31. Januar das Jugendamt des Kreises besetzen und gleichzeitig vor dem Behördengebäude demonstrieren.

Protest schon mehrfach

Öffentlichen Protest gegen das Jugendamt hatte es vom Veranstalter der Aktion schon mehrfach gegeben. Dazu ruft Johannes Schumacher auf, der eine Internetseite betreibt, mit der er auf – aus seiner Sicht nachgewiesene – Verfehlungen von Jugendämtern in Deutschland hinweist. Eine große Rolle spielt dabei der Fall Dariah Becker, der in Rathenow immer wider für Schlagzeilen gesorgt hat. Der Mutter des Mädchens wurde das Sorgerecht entzogen, das Kind kam ins Heim und später zum Vater. Mit dem Thema hatten sich im vergangenen Jahr mehrfach die Gerichte beschäftigt, die allerdings die Sichtweise des Jugendamtes in Urteilen und Beschlüssen bestätigten.

Ein besonderes Ereignis

Johannes Schumacher macht deutlich, dass die geplante Aktion in Rathenow ein besonderes Ereignis ist: „Zum ersten Mal wird in Deutschland ein Jugendamt in friedlicher Weise besetzt. Mit dieser Demo vor und in der Kreisverwaltung Havelland soll zur zweiten friedlichen Revolution aufgerufen werden, um die unkontrollierbare Macht der Jugendämter zu verändern.“ So schreibt er es in seinem Internetportal.

In keinem europäischen Land gibt es mehr „Inobhutnahmen“, „Kinderheime“ , „Pflegestellen“ und – wie Schumacher ausführt – „unseriöse Familiengutachter“.

Brief an den Landrat

Zuletzt hatte sich Kristina Becker in einem Brief direkt an Landrat Roger Lewandowski und seinen Referenten Roman Lange gewendet. Inzwischen hat es dazu ein Antwortschreiben gegeben, in dem Kristina Becker einmal mehr verdeutlicht wurde, dass der Kreis bei seinen Entscheidungen bleibt.

Harte Vorwürfe

Schumacher bezeichnet Landrat Roger Lewandowski als „Graue Eminenz“. Der Verwaltungschef lasse sich über alle Fälle informieren. „Lewandowski gilt als Hardliner, der jede Inobhutnahme unterstützt, ohne sich sachkundig zu machen“, so Schumacher. Büroleiter Roman Lange sei sein Vollstrecker.

Unbegreifliches Ausmaß

Die Inobhutnahmen hätten – so heißt es weiter – „ein unbegreifliches Ausmaß angenommen“. Im Mittelpunkt der Kritik stehe auch die Leiterin des Amtes, Sabine Ziemer. Sie habe den Kontakt zwischen Kristina Becker und ihrer Tochter stets so weit wie möglich unterbunden.

Keine gute Basis

Diese öffentlich geäußerten Vorwürfe dürften keine gute Basis für ein Gespräch sein, zu dem sich Schumacher dieser Tage mit Vertretern des Sozialdezernates und des Jugendamtes trifft. Am 31. Januar soll das Amt zwischen 10 und 16 Uhr besetzt werden. Kreissprecherin Bianca Lange bestätigte, dass der Kreisverwaltung die Schumacher-Pläne und der Aufruf bekannt sind. Darum werde man sich bei einem Gespräch zusammensetzen, um über die – wie es bei der Kreisverwaltung heißt – „Durchführbarkeit der Veranstaltung zu reden“. Mehr war aus dem Landratsamt dazu nicht zu erfahren, weitere Kommentare zum Fall Dariah Becker werden mit dem Hinweis auf Datenschutzbestimmungen abgelehnt.

Treffen von Mutter und Tochter

Dieser Tage soll sich Kristina Becker angeblich mit ihrer Tochter treffen dürfen. Schumacher deutet das als Gesprächsbereitschaft des Landkreises. Im Kinderheim Steckelsdorf, so fügt er in dem Zusammenhang an, herrschen unhaltbare Zustände.

Eine Eskalation zwischen Demonstranten und Behördenmitarbeitern oder der Polizei will Schumacher vermeiden. „Alle sollen geschützt werden.“

Von Joachim Wilisch
Artikel veröffentlicht: Dienstag, 09.01.2018 17:00 Uhr

Artikel aktualisiert: Mittwoch, 10.01.2018 08:51 Uhr

http://www.maz-online.de/Lokales/Havelland/Eltern-wollen-das-Jugendamt-besetzen

Polizei und Jugendamt ermitteln! – Säugling in Stall gefunden

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Säugling in Stall gefunden – Polizei und Jugendamt ermitteln

 Polizei
Polizei

Schreiner aus Nazareth und unmündige Mutter vorläufig festgenommen

In den frühen Morgenstunden wurden die Behörden von einem besorgten Bürger alarmiert. Er hatte eine junge Familie entdeckt, die in einem Stall haust. Bei Ankunft fanden die Beamten des Sozialdienstes, die durch Polizeibeamte unterstützt wurden, einen Säugling, der von seiner erst 14-jährigen Mutter, einer gewissen Maria H. aus Nazareth, in Stoffstreifen gewickelt in eine Futterkrippe gelegt worden war.Bei der Festnahme von Mutter und Kind versuchte ein Mann, der später als Joseph H., ebenfalls aus Nazareth identifiziert wurde, die Sozialarbeiter abzuhalten. Joseph, unterstützt von anwesenden Hirten, sowie drei unidentifizierten Ausländern, wollte die Mitnahme des Kindes unterbinden, wurde aber von der Polizei daran gehindert.

Festgenommen wurden auch die drei Ausländer, die sich als „weise Männer“ eines östlichen Landes bezeichneten. Sowohl das Innenministerium als auch der Zoll sind auf der Suche nach Hinweisen über die Herkunft dieser drei Männer, die sich anscheinend illegal im Land aufhalten. Ein Sprecher der Polizei teilte mit, dass sie keinerlei Identifikation bei sich trugen, aber in Besitz von Gold, sowie von einigen möglicherweise verbotenen Substanzen waren. Sie widersetzten sich der Festnahme und behaupteten, Gott habe ihnen angetragen, sofort nach Hause zu gehen und jeden Kontakt mit offiziellen Stellen zu vermeiden. Die mitgeführten Chemikalien wurden zur weiteren Untersuchung in das Kriminallabor geschickt.

Der Aufenthaltsort des Säuglings wird bis auf weiteres nicht bekannt gegeben. Eine schnelle Klärung des ganzen Falls scheint sehr zweifelhaft. Auf Rückfragen teilte eine Mitarbeiterin des Sozialamts mit: „Der Vater ist mittleren Alters und die Mutter ist definitiv noch nicht volljährig. Wir prüfen gerade mit den Behörden in Nazareth, in welcher Beziehung die beiden zueinander stehen.“

Maria ist im Kreiskrankenhaus in Bethlehem zur medizinischen und psychiatrischen Untersuchungen. Sie kann mit einer Anklage rechnen. Weil sie behauptet, sie wäre noch Jungfrau und der Säugling stamme von Gott, wird ihr geistiger Zustand näher unter die Lupe genommen. In einer offiziellen Mitteilung des Leiters der Psychiatrie steht: „Mir steht nicht zu, den Leuten zu sagen, was sie glauben sollen, aber wenn dieser Glaube dazu führt, dass – wie in diesem Fall – ein Neugeborenes gefährdet wird, muss man diese Leute als gefährlich einstufen. Die Tatsache, dass Drogen, die vermutlich von den anwesenden Ausländern verteilt wurden, vor Ort waren, trägt nicht dazu bei, Vertrauen zu erwecken. Ich bin mir jedoch sicher, dass alle Beteiligten mit der nötigen Behandlung in ein paar Jahren wieder normale Mitglieder unserer Gesellschaft werden können.“

Zu guter Letzt erreicht uns noch diese Info: Die anwesenden Hirten behaupteten übereinstimmend, dass ihnen ein großer Mann in einem weißen Nachthemd mit Flügeln (!) auf dem Rücken befohlen hätte, den Stall aufzusuchen und das Neugeborene zu seinem Geburtstag hoch leben zu lassen. Dazu meinte ein Sprecher der Drogenfahndung: „Das ist so ziemlich die dümmste Ausrede vollgekiffter Junkies, die ich je gehört habe.“

(Kommentar: Nein, die Gechichte ist nicht neu. Sie kursiert seit einiger Zeit jedes Jahr durch Netz. Und sie wirft einen anderen Blick auf den angeblichen „Kinderschutz“)

(dpa)

BETHLEHEM, JUDÄA am 24.Dezember

O Gott das Jugendamt

Tags: Kindeswohl – Kindeswohlgefährdung

Jugendamt – Kindesabnahme wegen Epilepsie?

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Schwere Menschenrechtsverletzung
lt. EGMR Art.8 durch das deutsche Jugendamt !

Eine Kindesabnahme darf nur erfolgen bei permanenter Kindeswohlgefährdung oder bei akuter Kindeswohlgefährdung.
Eine permanete Kindeswohlgefährdung ist nicht vorhanden, da die Mutter regelmäßig ihre Medikamente nimmt.
Eine akute Kindeswohlgefährdung ebenso nicht.

Admin Familie & Familienrecht, am 13-11-2017

Artikel:

Sorgerechtsentzug

Jugendamt nahm ihr das Baby weg –
weil sie an Epilepsie leidet

Suzane K. leidet unter Epilepsie – deshalb wurde ihr zwei Tage nach der Geburt ihres Sohnes Igor ihr Neugeborenes vom Jugendamt weggenommen.
Suzanne K. (35) aus Berlin-Charlottenburg leidet an Epilepsie. Weil sie offen damit umgeht, darf sie ihren Sohn nicht mal mehr im Arm halten. Nun soll das Gericht entscheiden.

Auf dem Gesicht von Suzane K. (35) liegen Schatten tiefer Traurigkeit. Leise sagt sie: „Ich möchte Igor an mich drücken, seine Haut berühren, sein Herz pochen hören, sein Bäuchlein streicheln, seinen Atem spüren.“ Mutterliebe, die keine Erfüllung findet.

Zwei Tage nach Igors Geburt stand das Jugendamt am Bettchen auf der Neugeborenenstation und nahm das Baby einfach mit! Die Begründung: Suzane K. sei Epileptikerin, könne sich nicht um ihren Sohn kümmern.

Die Charlottenburgerin ging stets offen mit ihrer Krankheit um. Vor Jahren, als die Epilepsie noch schlimmer war, wandte sie sich selbst ans Amt, weil sie Hilfe brauchte. So erfuhren die Mitarbeiter von ihrer Erkrankung.

Atemnot, Zittern, krampfhaftes Weinen

Als Sozialarbeiter des Amtes dann ins Krankenhaus kamen und Igor (4 Monate) mitnahmen, war Suzane K. starr und fassungslos. Tage später brach sie völlig zusammen – Atemnot, Zittern, krampfhaftes Weinen. Der Notarzt brachte sie in die Psychiatrie. Dort war sie zwei Tage.

2100 Kinder werden in Berlin jedes Jahr in Obhut genommen. Rund 12.100 Kindeswohlgefährdungen (Vernachlässigung, körperliche und sexuelle Gewalt) werden angezeigt. Das heißt, in 80 Prozent der Fälle verbleiben die betroffenen Minderjährigen in den Familien, oft unter Auflagen.

Ehemann Iwan ist immer an ihrer Seite
Ehemann Iwan ist immer an ihrer Seite (Foto: Stefanie Herbst)

Im Fall von Suzane K. wurde ein rigoroser Sorgerechtsentzug per einstweiliger Anordnung durchgeführt.

Auf B.Z.-Nachfrage sagt ein Referent der zuständigen Jugendstadträtin von Charlottenburg-Wilmersdorf: 

„In der Tat bestand die Sorge, dass bei der vorliegenden Form der Epilepsie, die bereits zu Aufenthalten auf der Intensivstation führte, bei einen Anfall eine ausreichende Versorgung des Kindes über mehrere Stunden nicht sichergestellt werden kann.“

Die Vormundschaft für Igor hat seitdem das Jugendamt. Der Ort seiner Unterbringung wird geheim gehalten – offenbar ist das üblich.

Der Versorgung eines Babys steht nichts im Weg

Suzane K. erkrankte im Alter von 18 Jahren an Epilepsie. Anfangs erlitt sie mehrere Anfälle pro Tag.
Doch seit einer Operation 2010, bei der Erregungsleitungen im Gehirn unterbrochen wurden, hat sie nur noch selten Krämpfe.
Mit Medikamenten ist sie so gut eingestellt, dass der Versorgung eines Babys nichts im Wege stehe – das bescheinigen ihr alle behandelnden Ärzte.

Und obwohl Ehemann Iwan (33), ein Kfz-Mechaniker, so oft wie möglich an Suzanes Seite ist, und auch Verwandte im gleichen Haus leben, bleibt das Amt hart.

Fragwürdige Entscheidung

Suzane K.s Psychotherapeut findet die Entscheidung sehr fragwürdig. „Laut Bundesverfassungsgericht dürfen Kinder gegen den Willen der Sorgeberechtigten nur von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder sie zu verwahrlosen drohen“, sagt er. „Hier gibt es weder Anhaltspunkte für ein Versagen noch für eine Verwahrlosung.“

Einmal in der Woche dürfen Suzane und Iwan K. den kleinen Igor für eine Stunde im Beisein einer Sozialarbeiterin sehen.
Die Mutter darf ihren Sohn dann nicht einmal im Arm halten. „Das ist schrecklich“, sagt Suzane K. „Bei Igor ist bereits die Entfremdung spürbar.“

Nun soll das Familiengericht entscheiden, ob die Eltern das Sorgerecht bekommen oder ob es ihnen weiter entzogen bleibt.

Jugendamt – 84.000 Kindesabnahmen 2016

Jugendämter nehmen mehr als 84.000 Kinder in Obhut

Junge allein reisende Flüchtlinge, Misshandlung und Verwahrlosung: Rund 84.200 Kinder und Jugendliche sind 2016 in Deutschland zu ihrem Schutz vorläufig in Obhut genommen worden – so viele wie noch nie.

Jugendamt (Symbolbild)

DPA, Jugendamt (Symbolbild)

Die deutschen Jugendämter haben 2016 so viele Kinder und Jugendliche wie noch nie vorläufig in Obhut genommen. Überforderte Eltern, Vernachlässigung und Misshandlung, aber vor allem die wachsende Zahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge aus Krisen- und Kriegsgebieten seien die Hauptgründe für den Anstieg, teilte das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mit.

So nahmen die Behörden im vergangenen Jahr insgesamt rund 84.200 Kinder und Jugendliche zu deren eigenen Schutz in Obhut. Der Anstieg war allerdings deutlich schwächer als 2015 (plus 61,6 Prozent).

Seit 2013 hat sich die Zahl verdoppelt.

Die Jugendämter sind dazu verpflichtet, Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen, wenn sie aufgrund von Gewalt, Sucht, Verwahrlosung, psychischen Erkrankungen oder Unterernährung in Gefahr sind. Zur Inobhutnahme kann es auf Wunsch der Kinder und Jugendlichen selbst oder aufgrund begründeter Hinweise von Polizei, Schule, Erziehern, Ärzten oder Bekannten der Familie kommen.

Wie schon 2015 sind minderjährige unbegleitete der Hauptgrund für den Anstieg – fast 44.900 wurden 2016 in Obhut genommen. Das sind 2600 mehr als noch 2015. Unter den 14- bis 17-Jährigen machten die jungen unbegleiteten Flüchtlinge im vergangenen Jahr damit mehr als zwei Drittel aus. Bei den unter 14-Jährigen ging es vor allem um den Schutz vor überforderten Eltern (45 Prozent) und Vernachlässigung.

 Bis eine Lösung gefunden ist, kommen die Mädchen und Jungen vorübergehend in einem Heim oder einer Pflegefamilie unter. Die meisten der unter 14-Jährigen kehren spätestens zwei Wochen nach der Inobhutnahme zu ihren Sorgeberechtigten zurück (41 Prozent) oder werden dauerhaft in Heimen oder Pflegefamilien untergebracht (28 Prozent).

Von den Jugendlichen zwischen 14 und 17 kehren dagegen nur 13 Prozent zurück zu ihren Sorgeberechtigten. Dafür vermittelt das Jugendamt diese Altersgruppe häufiger an Jugendpsychiatrien oder in Krankenhäuser (24 Prozent).

ege/dpa/AFP  –

 http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/2016-so-viele-inobhutnahmen-von-kindern-und-jugendlichen-wie-noch-nie-a-1164155.html
Tags: Gefährdungsmeldung – Kinderhandel – Kindeswohlgefährdung – Kindeswohl – Familienrecht  – Menschenrechtsverletzung – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – psychische Gewalt

Jugendämter – Kindeswohl – Wenn Profitinteressen Familien zerreißen (Teil I)

Die Jugendämter und das Kindeswohl – Wenn Profitinteressen Familien zerreißen (Teil I)

Die Jugendämter und das Kindeswohl – Wenn Profitinteressen Familien zerreißen (Teil I)
RT-Reporterin Maria Janssen im Gespräch mit der vierfachen Mutter Andrea Kuwalewsky.
Zwei Geschichten, zwei Dramen. Undurchsichtig arbeitende freie Träger und deutsche Jugendämter entfernen immer öfter Kinder aus ihrem Zuhause, manchmal aus fadenscheinigen Gründen. Allein zwischen 2014 und 2015 ist die Zahl der Inobhutnahmen um rund 30 Prozent auf 77.645 angestiegen. RT Deutsch-Reporterin Maria Janssen stellt betroffene Familien vor.

Viele Jugendämter in Deutschland sind personell unterbesetzt und beklagen Überforderung. Das ist mit ein Grund dafür, dass die Behörden oft Aufträge an freie Träger weiterreichen.

Und hier beginnt oft ein folgenschwerer Interessenkonflikt. Denn die freien Träger sind oft gemeinnützige Vereine oder private Firmen, die für die Betreuung von Kindern aus vermeintlich oder tatsächlich schlechtem Hause vom Jugendamt hoch entlohnt werden.

Ein kurzer Blick in die Tabellen des statistischen Bundesamtes genügt, um festzustellen, dass die Zahl der Inobhutnahmen in den letzten Jahren stark angestiegen ist. Vor allem religiöse Familien und Einwanderer sollen überdurchschnittlich häufig von den weitreichendsten Maßnahmen betroffen sein, die die Ämter ergreifen können.

Doch was bedeutet der Kindesentzug für die betroffenen Familien? RT Deutsch-Reporterin Maria Janssen besuchte Eltern, denen das Jugendamt die Kinder entzogen hat. Die Betroffenen berichteten, dass die freien Träger in ihren Gutachten oft mit Lügen und falschen Tatsachenbehauptungen arbeiten.

Aufgrund dieser mit Fake News oder willkürlichen, oft ideologisch unterfütterten, Hypothesen angereicherten Gefälligkeitsgutachten schreibt das Jugendamt dann Aufenthalte vorgeschrieben oder erteilt Betreuungsaufträge. Regelmäßig an den Träger, der das jeweilige Gutachten organisiert hat.

Reiner Schmitt (Name geändert) hat sich selbst an das Jugendamt gewandt in der Hoffnung, seine Tochter aus einer kindeswohlgefährdenden Umgebung bei ihrer Mutter retten zu können. Doch der freie Träger kam zum Ergebnis, das Kind soll unter Betreuung eines freien Trägers bei der Mutter bleiben. Folglich ging es dem Teenager immer schlechter.

So beschrieb die jahrelange Klassenlehrerin das Mädchen als schwer verwahrlost und auch die Noten rutschten in den Keller. Der Direktor des Psychiatrie-Klinikums in Karlsruhe stellte unter anderem „depressive Verstimmungen“ und „suizidale Gedanken“ bei dem Teenager fest. Kontakt zu seiner Tochter hat der Vater seit mehreren Jahren nicht mehr.

Video:

Nach der Trennung von ihrem gewalttätigen Mann zog Andrea Kuwalewsky die vier gemeinsamen Kinder alleine groß. Ihren Ex-Mann hat die damalige Polizeiinspektorin wegen schwerer Körperverletzungen angezeigt. Es dauerte nicht lange, bis dieser das Jugendamt einschaltete mit der Behauptung, Andrea Kuwalewsky sei psychisch krank.

Das Jugendamt in Bad Dürkheim beauftragte einen freien Träger mit der Erstellung eines Gutachtens über die Mutter. Dessen nicht approbierte Gutachterin sprach lediglich eineinhalb Stunden mit Andrea Kuwalewsky und diagnostizierte eine Borderline-Störung. Daraufhin entzog das Jugendamt der Mutter das Sorgerecht über ihre vier Kinder. Nach zehn Monaten in einem katholischen Heim kehrten die Kinder zur Mutter zurück, die ihre geistige Gesundheit mittlerweile erfolgreich belegen konnte.

Anmerkung der Redaktion: Die Aussage von Rainer Schmitt bei Minute 07:28 „Ich konnte das Gegenteil beweisen. Sie haben gelogen.“ bezieht sich auf den freien Träger „Kleiner Muck“ und nicht auf das Jugendamt Bonn.