Familienrecht – „Vaterlose Gesellschaft“ Justiz ignoriert weiter die Bedürfnisse der Väter

Kollateralschaden Eltern-Kind-Entfremdung
Kollateralschaden Eltern-Kind-Entfremdung

Familienrecht nur für die Justiz / Vorschläge aus dem Bundesjustizministerium ignorieren Bedürfnisse der Väter

Berlin (ots) – Bundesjustizministerin Lambrecht ließ vor Wochenfrist ein Thesenpapier mit Vorschlägen zur Neuregelung des veralteten deutschen Familienrechts veröffentlichen. Väterverbände kritisieren das Papier als unzulänglich. „Darin kommen vor allem die Interessen der Justiz und der gerichtsnahen Professionen zum Ausdruck“ kritisiert Gerd Riedmeier, Sprecher der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV) und ergänzt: „Der Ansatz soll wohl mehr der Justiz dienen als heutigen Trennungsfamilien.“

Besonders kritisch sieht die IG-JMV das Ignorieren der Lösungen, die sich in anderen westlichen Ländern seit Jahren bewähren. Beispiel Norwegen: Hier gilt „Beide betreuen – beide bezahlen“ mit Blick auf die jeweilige Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit der Eltern. Das interessiert in Deutschland die befassten SPD- und Frauen-geführten Bundesministerien für Familie und Justiz jedoch nicht.

Das Papier wendet sich gegen verpflichtende Mediation vor Beginn des Familienverfahrens zur Regelung der Betreuung, wie in Australien oder in den USA bewährt. Anstelle dessen solle das Prinzip der Strittigkeit erhalten bleiben. Das verwundert nicht, kritisiert Riedmeier, war der zuständige Arbeitskreis doch vor allem mit Vertretern aus der Richter- und Anwaltschaft besetzt. Vertreter von Väterverbänden fehlten.

Die Unterhaltsfrage und eine faire Aufteilung der finanziellen Lasten nach Betreuungsanteil werden überhaupt nicht angesprochen. Die Ministerinnen Lamrecht (Justiz) und Giffey (Familie) möchten am Zwang für Väter festhalten, durch Mehrarbeit und Überstunden bei gleichzeitiger Zuweisung eines „fiktiven Einkommens“ den Unterhalt für die Kinder zu sichern. Dass dieser Zwang einer gleichberechtigten Betreuung der Kinder im Wege steht, ist ihnen bekannt.

Heutige intakte Familien teilen ihre Verantwortung für die Betreuung ihrer Kinder und in der Unterhaltsfrage partnerschaftlich auf. Auch getrennt erziehende Eltern wollen zunehmend diese Aufgaben auf beide Haushalte verteilen. Das BMJV ignoriert jedoch ihre Bedürfnisse, bedauert die IG-JMV und formuliert sarkastisch „Willkommen in den 50er Jahren„.

Ärgerlich sei die im Papier unhinterfragt verwendete Argumentation über ein „Kindeswohl“, das es so im juristischen Sinne nicht gibt (allenfalls als Abwesenheit von Kindeswohlgefährdung). Der Begriff ist bekannt für seine tendenziöse Verwendung vor Gericht, um Prozessvorteile zu erlangen, zu Lasten des Prozessgegners.

Skandalös sei auch der Umstand, dass das SPD-geführte Ministerium nach 3 ½ Jahren Arbeitskreise lediglich ein „Thesenpapier“ präsentiert, mehr nicht. Es reichte nicht einmal zu einem Gesetzesvorentwurf. Der Schluss liegt nahe, es solle vor allem auf Zeit gespielt werden und im Grunde so wenig wie möglich an der Diskriminierung getrennt erziehender Väter geändert werden.

Link zum Thesenpapier des BMJV: http://ots.de/xzshxN

Pressekontakt:

PRESSE-INFO +++ IG Jungen, Männer und Väter +++ PRESSE-INFO

Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV):
Website:www.ig-jungen-maenner-vaeter.de
Email: presse@ig-jungen-maenner-vaeter.de
Sprecher:Gerd Riedmeier
Tel. +49 (0)176 – 611 123 57

FSI – Forum Soziale Inklusion e.V. http://www.fsi-gleichbehandlung.de
MANNdat e.V. http://www.manndat.de
Trennungsväter e.V. http://www.trennungsvaeter.de
Väterbewegung (Förderverein) e. V. http://www.vaeterbewegung.org

Original-Content von: Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG JMV), übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/121966/4422253

© 2019 news aktuell
https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2019-11/48075529-familienrecht-nur-fuer-die-justiz-vorschlaege-aus-dem-bundesjustizministerium-ignorieren-beduerfnisse-der-vaeter-007.htm
Tags: Gleichberechtigung – Diskriminierung – Trennungskinder – Scheidung – Trennung – Papa – Vater – Familienrecht – Doppelresidenz – Wechselmodell – Erziehung – Kindererziehung – Familie – Gesellschaftspolitik – Gleichberechtigung Gleichstellung – leaks family law austria germany – Sorgerecht – Franziska Giffey – Kindesunterhalt – Alimente – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft – Christine Lambrecht – Collateral damage parental alienation syndrome –
Family Law – „Fatherless Society“ Justice continues to ignore the needs of fathers – custody

Reduzierung des Kindesunterhalt – Alimente

Besuchsrecht – Besuchskontakte

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Besuchskontakt Vater Sohn, gemeinsame Obsorge 

Auch erhöhte Kontaktrechtskosten können zu einer Anrechnung beim Kindesunterhalt führen:
Ein die übliche Dauer (das ist in der Regel 1 Tag pro Woche oder 4 Tage pro Monat, also etwa ein 14-tägiges Wochenendkontaktrecht) überschreitendes Kontaktrecht führt pro weiterem wöchentlichen Kontakttag (also insgesamt ab 2 Tagen pro Woche = 8 Tage pro Monat) zu einer Reduktion des Unterhaltsanspruch um 10 % [seit dem Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 (KindNamRÄG), BGBl I 2013/15, heißt das Besuchsrecht => Kontaktrecht; vgl 10 Ob 11/04x = EF-Z 2006/11 (Gitschthaler); 7 Ob 178/06m].

Tags: gemeinsame Obsorge – Familienrecht – Gesetze Österreich – Rechtssprechung 

Scheidungskinder – Im Wechsel bei Vater und Mutter leben

Waiblingen.

Zur Mama oder zum Papa? Lange galt es als Normalfall, dass Scheidungskinder die meiste Zeit bei der Mutter verbrachten, während der Vater Unterhalt zahlte und die Kinder an Wochenenden sah.

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Doch es hat sich vieles verändert. Es gibt viel mehr Betreuungsangebote als früher, oftmals arbeiten beide Eltern Teilzeit – weshalb nach einer Trennung andere Modelle gefragt sind als die althergebrachten.

Symbolbild Foto: Pixabay

Frank Störmer weiß, wovon er spricht. Außer in seiner auf Familien- und Erbrecht spezialisierten Kanzlei in Stuttgart ist er auch einmal pro Woche in Waiblingen anzutreffen. Der Anwalt unterstützt das Waiblinger Pro-Familia-Team als Honorarkraft und bietet in seiner wöchentlichen Sprechstunde im Karo-Familienzentrum rechtliche Beratung an.

Väter stehen heute stärker für ihre Rechte ein

In den vergangenen zehn bis 15 Jahren hat er einige Veränderungen miterlebt. Mittlerweile ist es die Regel, dass die Eltern auch nach der Trennung gemeinsames Sorgerecht haben, früher sei das die Ausnahme gewesen. „Früher haben sich Väter eher mit der Situation abgefunden, auch wenn das bedeutet hat, dass sie die Kinder selten sehen“, so der Anwalt. Neuerdings stünden Väter stärker für ihre Rechte ein. „Das sind dann die Betroffenen, die sagen: Ich will weiterhin am Leben meines Kindes teilhaben“ – und eben nicht nur an Wochenenden. Eine Lösung, in der das Kind auch unter der Woche beim anderen Elternteil ist, würde für sie vieles ändern. „Es eröffnet ganz andere Möglichkeiten des gemeinsamen Erlebens“, so Störmer.

Seit zwei Jahren ist es sogar möglich, eine Sorgerechtsregelung in Form einer Doppelresidenz vor Gericht einzuklagen. So hat der Bundesgerichtshof Anfang Februar 2017 eine Umgangsregelung beschlossen, die die „gleichmäßige Betreuung des Kindes durch beide Eltern im Sinne eines paritätischen Wechselmodells“ nicht nur legitimiert, sondern sogar den Zusatz führt, dass eine solche Umgangsform unter Umständen auch dann durchgesetzt werden kann, wenn ein Elternteil dagegen ist.

Wie kann man sich einen solchen Konsens in einer naturgemäß konfliktgeladenen Trennungssituation vorstellen? Störmer appelliert an dieser Stelle an das Verantwortungsbewusstsein der Eltern. „Wir gehen hier schließlich von Erwachsenen aus, die die Verantwortung für ein Kind haben. Es sollte schon möglich sein, den eigenen Konflikt zu überwinden – zum Wohl des Kindes“.

Dazu ist es nicht nur wichtig, dass die Eltern sich wenigstens in den Grundzügen ihrer Erziehungsansätze einig sind. Eine Konkurrenzsituation, in der die Eltern um die Zuneigung des Kindes buhlen, ist mehr als abträglich: „Jedes Elternteil muss bereit sein, eine gute, gesunde Bindung des Kindes zum anderen Elternteil zu akzeptieren, ja, zu wünschen“, so Störmer. Sollte ein Elternteil das Wechselmodell vor Gericht durchsetzen wollen, müssen die Umstände passen. Ein Gerichtstermin kann keine Berge versetzen, doch er bedeutet für den anderen Elternteil, dass er oder sie „gehalten ist, an sich zu arbeiten“.

Dass sich auch nach einer Trennung beide Eltern zu gleichen Teilen um den gemeinsamen Nachwuchs kümmern sollen, findet in der Theorie viel Zustimmung. Viele Politiker sehen darin eine Lösung, die sie gerne als Standard sähen. Störmer sieht einer solchen Entwicklung vorsichtig entgegen. „Ich halte nichts von Standards. Man muss sich die Situation jeder Familie individuell anschauen und dann entscheiden, was für sie das Beste ist.“

Anwalt Frank Störmer.
Anwalt Frank Störmer. Foto: ZVW/Benjamin Büttner

Hohe Hürde: Beide Eltern brauchen eine große Wohnung

Eine Hürde entsteht durch den extrem angespannten Wohnungsmarkt besonders in Ballungsräumen. Beide Eltern sollten sich eine Wohnung leisten können – und auch eine finden –, die groß genug ist, damit die Kinder dort leben können. Bleiben getrennte Eltern in derselben Wohnung, weil sie partout nichts finden, führt das natürlich zu Spannungen. „Da kommt es zu Grabenkämpfen, zum Streit um den Betreuungsanteil, weil man nur schwer feststellen kann, wer wie viel Zeit mit dem Kind verbringt“, so der Jurist.

Hat es mit einer Wohnung in der näheren Umgebung tatsächlich geklappt, müssen viele Dinge doppelt angeschafft werden. In einer Patchwork-Familie muss man sich überlegen, ob es sinnvoll ist, wenn ein Kind immer am Kommen und Gehen ist. Eine Doppelresidenz setzt nicht zuletzt auch voraus, dass man genug Zeit fürs Kind hat. Nicht zuletzt wird das Kind in einer solchen Situation angehört. Dabei gilt jedoch: „Kindeswohl schlägt Kindeswille“. Für den Anwalt steht fest: Egal, welche Sorgerechtslösung Eltern in einem Trennungsfall finden: Organisation und ein entspannter Umgang mit der Situation stehen an oberster Stelle. „Es muss klar sein, wann das Kind bei der Mutter ist und wann beim Vater. Es muss für das Kind einfach ganz normal sein, dann klappt das auch.“

Unterhalt

Bei einer paritätischen Betreuung kann eine Unterhaltszahlung im besten Fall gänzlich wegfallen: Jeder Elternteil hätte dann eine annähernd gleiche wirtschaftliche Lage und kümmert sich auch gleich viel ums Kind. Wenn es zwischen dem Einkommen der Elternteile ein Gefälle gibt, wird das nach wie vor durch Unterhaltszahlungen ausgeglichen.

ZVW/Lynn Bareth, 23.04.2019 – 00:00 Uhr
https://www.zvw.de/inhalt.scheidungskinder-im-wechsel-bei-vater-und-mutter-leben.3c65daed-58ed-4b35-a175-3113464e3eec.html
Tags: Obsorge – Gesellschaftspolitik

Rechtsextreme in Italien wollen Scheidung erschweren und den Unterhalt abschaffen

Ich denke die meisten Anhänger der jetzigen rechten Regierung, sind weder extrem, noch Nazis, auch keine schlechte Menschen, sondern Realisten mit Hausverstand.

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Es ist gut so, dass der Sozialmissbrauch, Kindesmissbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung, Feminismus, Bevorzungung durch Frauenquoto, frühere Alterspension bei Frauen und andere Ungerechtigkeiten, welche in den letzten Jahren duch die alte „Regierung der Sozialisten“ begünstigt wurden, jetzt abgeschafft werden!

Sorry, aber der Feminismus in Italien, Österreich, … in den letzten 50 Jahren insbesondere im Familienrecht hat genug Schaden bei Trennungskinder und Scheidungskinder angerichtet. Das Mobbing, gegen Väter muss ein Ende haben, viele Väter wurden nur zu reinen Geldautomaten diffamiert, ohne ihre Kinder sehen zu können. Feministische Richterinnen in die Familiengerichten, akzeptieren heute noch die Entfremdung zwischen Väter und ihren Kindern, weil der Gesetzgeber in den letzten Jahrzehnten NICHTS gemacht hat.

Psychische Gewalt wie Eltern-Kind-Entfremdung ist Kindesmissbrauch!
Zig tausende entfremdete Elternteile sehen keine Aussicht mehr, haben starke Depressionen durch diese „staatliche angeordnete“ Eltern-Kind-Entfremdung. Die letzte Stufe bei parental alienation ist der Suizid. Dieser MISSBRAUCH im Familienrecht muss behoben werden!

Es ist höchste Zeit. Kinder brauchen Vater und Mutter auch nach Trennung oder Scheidung. Nur weil Eltern gestritten haben, gibt das dem Gesetzgeber noch lange nicht das Recht, dass ein Elternteil sein Kind weniger oder gar nicht sehen darf laut Gesetz!

Danke an die italienische Regierung mit Matteo Salvini, dass sie sich auch für die Gleichberechtigung der Väter einsetzt!!!

siehe auch –> Trennungskind spricht über PAS am 20-1-2018.pdf

Admin Familie u. Familienrecht, am 14-4-2019

Artikel:

Pillon-Gesetz  

Hunderttausende Menschen gehen in Italien auf die Straße, weil sie Teil einer „modernen Gesellschaft bleiben wollen“. Denn der rechte Lega-Senator Simone Pillon will mit einem Gesetz Scheidungen erschweren und den Unterhalt für Kinder geschiedener Mütter abschaffen. Vor allem Frauen fürchten um ihre Rechte.

„Ich fange an Silvio Berlusconi nachzutrauern, nicht einmal er hätte ein solches Gesetz erlassen“, sagt die italienische Schriftstellerin Michaela Murgia. Mittlerweile seien selbst die Kirche und der Papst moderner als das Frauenbild der rechten Regierung in Italien, sagen einige der hundertausend Protestierenden gegen die geplante Änderung des Familien- und Unterhaltsrechts in Italien.

Gesetz Pillon: Scheidungen erschweren, Frauen entrechten

Es geht um das Gesetz-Pillon. Simone Pillon ist Senator der rechtsextremen Lega und will, dass italienische Frauen wieder mehr Kinder auf die Welt bringen. Die moderne Frau ist ihm ein Dorn im Auge. Gemeinsam mit der religiösen Rechten aus aller Welt hat er Ende März beim 3. Weltkongress der Familien in Verona – vor allem mit Männern – darüber beraten, wie man Scheidungen verhindern und Frauen zum Kinderkriegen bringen kann. Das hat in ganz Italien hunderttausende auf die Straßen getrieben, die das Familienrecht nicht um 70 Jahre zurückdrehen wollen.

Pillons Gesetzesentwurf sieht vor, dass Scheidungen nur dann möglich sein sollen, wenn sich Paare zuvor einer verpflichtenden Beratung oder Mediation unterziehen. Pillon selbst ist Rechtsanwalt, spezialisiert auf Familienmediation. Auf der Homepage seiner Kanzlei bewirbt er genau jene Beratung bei familiären Streitigkeiten, die bald verpflichtend werden soll. Eine solche Anwalts-Beratung muss privat gezahlt werden – für viele Frauen mit kleinen oder gar keinem Einkommen schwer zu bezahlen.

Geteiltes Sorgerecht auch in Fällen von häuslicher Gewalt

Außerdem sollen Unterhaltszahlungen für Kinder abgeschafft werden. Denn beide Eltern sollen auch nach der Scheidung das geteilte Sorgerecht erhalten – selbst in Fällen häuslicher Gewalt, solange die Kinder nicht betroffen sind.

Familienrechtsexperten fürchten daher, dass die Scheidung gerade in Fällen häuslicher Gewalt für Frauen und Kinder gefährlicher werden könnte. Die UNO-Referentin gegen Gewalt gegen Frauen hat einen offenen Brief an die italienische Regierung geschrieben: Das Gesetz könnte „einen schweren Rückschritt bewirken, der die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern fördert“ und „Überlebende von häuslicher Gewalt wichtiger Schutzmaßnahmen beraubt“.

Geschiedener Salvini erklärte Gesetz zur Priorität

Lega-Chef und Innenminister Matteo Salvini hat diese Reform des Sorge- und Familienrechts im November noch zu seinen Prioritäten erklärt. Denn italienische Frauen sollen wieder mehr Kinder zur Welt zu bringen und die traditionelle Familie gestärkt werden. Salvini selbst nahm das Recht auf Scheidung freie Partnerwahl schon in Anspruch: Er ist geschieden und hat zwei Kinder von zwei verschiedenen Frauen.

Reform: Unterhalt soll reduziert werden und der Realität angepasst werden,

sagt die Familienministerin. Weiters, „Immer häufiger wollen sich nach der Trennung beide Elternteile weiter um das Kind kümmern.“

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Das heißt, auch die Väter wollen weiter die Erziehungsverantwortung tragen. Und das ist etwas Gutes“, sagte Giffey der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstag).

Familienministerin Franziska Giffey will Väter von Trennungskindern besserstellen. Es gehe nicht an, «dass der Vater weiterhin den vollen Unterhalt zahlen muss, auch wenn das Kind viel Zeit bei ihm verbringt und sogar ein eigenes Zimmer bei ihm hat», sagte die SPD-Politikerin der der «Neuen Osnabrücker Zeitung». «Wir müssen das Recht hier der gesellschaftlichen Realität anpassen.»

 

Video, Welt am 9-3-2019

Notwendig seien eine Reform des Sorge- und Umgangsrechts und Änderungen im Unterhaltsrecht, die möglichst viel Flexibilität für verschiedene Betreuungsmodelle ließen.

 

Tags: Familienrecht Familie Familienministerin Familienpolitik – Doppelresidenz – Wechselmodell – alternierenden Obhut – Shared – Erziehung – Kindererziehung – Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindeswohl – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft

Doppelresidenz (Wechselmodell) – Anhörung Bundestag am 13. Februar 2019, 15.00 Uhr

Die Vaterlose Gesellschaft geht in Deutschland weiter . . .
Hinweis zu Doppelresidenz bzw. Wechselmodell:   In USA, Australien spricht man von „shared parenting“.
Admin Familie Familienrecht Family law austria germany, 17-2-2019

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Artikel  Bundestag:     Dokumente:

Weltfremde Egoisten in der Regierung schaden Kindeswohl – Europarat u. Justiz wird ignoriert!

Am besten diese egoistischen Parteien, CDU,CSU, Linke, Grüne, nicht mehr wählen!!!

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Auch die SPD hat sich in den letzten Jahren gegen Doppelresidenz, als Regelfall, mehrfach ausgesprochen.

Diese weltfremden Parteien fördern lediglich die Eineltern-Familie und Entfremdung des zweiten Elternteils, welche sehr oft nur Kindesunterhalt zahlen soll, ohne jegliche Gegenleistung oder gleichberechtigten Umgang. Defacto führt diese Eltern-Kind-Entfremdung beim entfremdeten Elternteil sehr oft zum Suizid.

Im Grunde genommen, sind solche Diskussionen völlig sinnlos, Kinder brauchen Vater und Mutter auch nach Trennung oder Scheidung!

Im Okt. 2015 wurde im Europarat EINSTIMMIG die Resolution 2079 beschlossen, welche die Doppelresidenz (Wechselmodell) als REGELFALL vorsieht. Einzige Ausnahme sind nachgewiesene häusliche Gewalt.

Auch die Justiz, der BGH, hat bereits 2017 rechtskräftig entschieden, dass die Betreuung im Wechselmodell von Trennungskinder auch gegen den Willen des Ex-Partner erfolgen kann – Im Vordergrund steht nur das Wohle des Kindes.

Wozu braucht man dann eigentlich solche Funktionen in der europäischen Union, wie der Europarat, wenn die Entscheidungen dann von der Regierung in Deutschland ignoriert wird?


Admin Familie & Familienrecht Österreich Deutschland, am 13-2-2019

1. Artikel:

Expertenanhörung  Verbände gegen Wechselmodell bei Scheidungskindern

Beschreibung:Ein Mädchen steht am 21.01.2014 in Heilbronn (Baden-Württemberg) mit einem Teddybär an einer Haltestelle und spiegelt sich in einer Scheibe. (picture alliance/dpa/Sebastian Kahnert)

Über die Betreuung gemeinsamer Kinder wird nach einer Scheidung oft gestritten. (picture alliance/dpa/Sebastian Kahnert)

Mehrere Verbände haben sich dagegen ausgesprochen, das sogenannte Wechselmodell zum Regelfall für Scheidungskinder zu machen.

Anlass ist eine Expertenanhörung heute im Bundestag. Das Wechselmodell sieht vor, dass Kinder nach der Trennung abwechselnd zu gleichen Teilen bei beiden Elternteilen leben. Die FDP hatte sich dafür ausgesprochen, dies zum gesetzlichen Regelfall zu machen. Alle anderen Parteien sind dagegen.

Auch der Verband alleinerziehender Väter und Mütter lehnt den Vorschlag ab. Wenn der Gesetzgeber das Wechselmodell als Regelfall vorgebe, verhindere er damit die jeweils beste Lösung für das Kindeswohl im individuellen Einzelfall, erklärte der Verband. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen erklärte, die Dominanz eines Modells könne es aus Kinderperspektive nicht geben. Auch der Deutsche Juristinnenbund und Die Diakonie positionierten sich gegen eine Festschreibung des Modells als Regelfall.

Anders äußerte sich der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht. Der Vorstoß sei ein Impuls für ein notwendiges Update des Familienrechts. Dadurch werde die Bedeutung beider Elternteile für die Identitätsfindung der Kinder hervorgehoben.

https://www.deutschlandfunk.de/expertenanhoerung-verbaende-gegen-wechselmodell-bei.1939.de.html?drn:news_id=976526

2. Artikel:

Winkelmeier-Becker/Müller: Wechselmodell nicht gesetzlich verordnen, sondern im Alltag stärken

Berlin (ots) – Gesetzliches Leitbild würde individuelle Lebenswirklichkeit der Familien ignorieren. Maßstab muss das Kindeswohl bleibenZu der am heutigen Mittwoch stattfindenden öffentlichen Anhörung zum familienrechtlichen Wechselmodell im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das Familienrecht, Axel Müller:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Das Wechselmodell ist eine gute Lösung, wenn Eltern das gemeinsam tragen. Wenn sie sich nicht einig sind, führt eine Anordnung durch das Gericht oft zu Streit, der dann erst recht auf dem Rücken des Kindes ausgetragen wird.

Entscheidender Maßstab muss das Kindeswohl bleiben. Das darf auch mit Blick auf Interessen miteinander streitender Elternteile nicht in den Hintergrund geraten. Die Einführung eines gesetzlichen Leitbilds oder gar eines Regelmodells wäre erkennbar der falsche Weg.“

Axel Müller: „Die quantitative Komponente, die dem Wechselmodell zugrunde gelegt ist, darf nicht außer Acht gelassen werden, sie darf aber auch nicht in den Mittelpunkt gerückt werden, denn im Mittelpunkt steht ausschließlich das Kindeswohl. Dem kann durch das Residenzmodell genauso gut entsprochen werden. Die stets geforderte Absprachefähigkeit der Eltern kann nicht gesetzlich verordnet werden.

Angesichts der bereits heute gelebten Praxis haben wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen, den Wunsch vieler Elternteile, auch nach ihrer Trennung intensiv in die Erziehungsverantwortung für ihre Kinder eingebunden zu bleiben, bei Regelungen zu Umgang und Unterhalt stärker zu berücksichtigen.“

OTS: CDU/CSU – Bundestagsfraktion newsroom: http://www.presseportal.de/nr/7846 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt: CDU/CSU – Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-52360 Fax: (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: pressestelle@cducsu.de

Quelle, 13.02.2019 15:13:42

https://www.finanzen.at/nachrichten/aktien/winkelmeier-becker-mueller-wechselmodell-nicht-gesetzlich-verordnen-sondern-im-alltag-staerken-1027949698

 

 

„Feministische“ Familienrichterin, sagt „Wir können den Geschichten der Eltern nicht trauen“

Die Familienrichterin vom Amtsgericht Bremen ist kein unbeschriebenes Blatt:
Vorsitzende der Kommission Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften des Deutschen Juristinnenbund.
1.Artikel:

Sabine Heinke  

Hauptseite » Personen-Portal » Sabine Heinke

Sabine Heinke (* 1956), Abitur 1973 in Kassel, Anwältin, dann Richterin am Amtsgericht Bremen, Abt. 61, zeitweise berichtende Richterin des Bundesverfassungsgerichts.

Taten

  • Aktives sexistisches Handeln in einer Vielzahl von Organisationen und Orten: Redakteurin und zeitweise Herausgeberin der feministischen Rechtszeitschrift STREIT, Vorsitzende der Familienrechtsfachkommission im Deutschen Juristinnenbund, Dozentin beim Feministischen Juristinnentag.
  • In einer einzigartigen Verquickung von Ämtern schreibt Heinke an Stellungnahmen für das BVerfG mit, so auch zum denkwürdigen Verfahren 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01, in dem das Sorgerecht für nichteheliche Väter abgelehnt wird. Sie schreibt u.a.: „Die alleinstehende und alleinerziehende Mutter hat das Sorgerecht für ihr Kind inne, braucht niemanden daran zu beteiligen und niemanden zu fragen, und das ist auch gut so“. Gleichzeitig verfasst sie als Gerichtssprecherin an diesem Gericht die ebenso einzigartig einseitige Pressemeldung zum Urteil, in dem sie höhnisch über Väter herzieht.[1]
  • Sie trommelt öffentlich in einer Vielzahl von Interviews gegen das gemeinsame Sorgerecht und fällt durch primitive Äußerungen im BILD-Stil auf wie „Oft wollen die Väter ihren Pflichten nicht nachkommen. Sie heiraten nicht, weil sie keinen Unterhalt für die Frau zahlen wollen.“ [1]
  • Sie tritt aktiv ein gegen eine Beschleunigung von Verfahren zum Umgangsrecht, hat Anteil an der Entwertung des neuen FamFG, betreibt wie ihre geistesverwandte Clique Missbrauch mit dem Gewaltschutzgedanken (djb 2007, Heft 3, S. 35ff) indem sie Partnergewalt immer als allgegenwärtige Männergewalt definiert und durch bloße Gewaltbehauptungen Umgangsrecht und Sorgerecht entwerten will.
  • Sie greift in alle nur irgend möglichen anderen juristischen Reformprojekte ein, um darin ihre radikalfeministischen Vorstellungen (oft erfolgreich) zu realisieren.

Wirkung

  • maßgeblich beteiligt am Fortbestehen des menschenrechtswidrigen und kinderfeindlichen § 1626a BGB
  • maßgeblich beteiligt an der Verfestigung und Stärkung feministischen Gedankenguts in einer Vielzahl von Gremien und Organisationen
  • maßgeblich beteiligt an der Zerstörung der wenigen guten Elemente im Entwurf der FamFG.
  • beteiligt an der Reform des Unterhaltsrechts und des Versorgungsausgleichs
  • nach eigenen Angaben ist sie Teilnehmerin an einem Geschlechterkrieg

Sonstiges

Heinke weiss sehr genau, welche Schäden und Leid sie mitverursacht. Sie gehört zu den Täterinnen, die wissen was sie anrichten. An ihrem Amtsgericht in Bremen hat sie genau mit den Müttern zu tun, denen sie im BVerfG-Verfahren Allmacht zugesprochen hat und kommentiert das lapidar mit „Mütter missbrauchen dieses Recht manchmal schon“.

1999 hätte es sie fast einmal erwischt, kann sich aber Dank ihren Seilschaften halten:

Bei der Verwaltung des Bundesverfassungsgerichts treffen Protestbriefe ein. Grund: Über Karlsruher Diensttelefon und Dienstfax werden eine feministische Zeitschrift betrieben. Die im Impressum des Periodikums „Streit“ angegebenen Amtsnummern gehören Sabine Heinke, die als wissenschaftliche Mitarbeiterin ausgerechnet im Ersten Senat beschäftigt ist – und er befaßt sich mit Grundsatzurteilen zum Familienrecht. Die erklärte Feministin unterschreibt schon mal Flugblätter, in denen das Flüchtlingselend als Geschlechterkrieg interpretiert wird und Männer dabei pauschal als „Brandstifter, Volksverhetzer, Vergewaltiger, Grabschänder“ verurteilt werden. Die von ihr mitbetriebene Zeitschrift „Streit“ macht Front gegen das neue Kindschaftsrecht – Heinke ist der Überzeugung, daß Männer, die nach einer Scheidung das Sorgerecht für die Kinder anstreben, lediglich „Frauen mit Gefühl um Geld“ bringen wollen. [2]

Einzelnachweise

  1. ↑ 1,0 1,1 Das letzte Wort haben die Mütter, Schwarzwälder Bote am 11. Februar 2003
  2.  Der Spiegel 1/1999 vom 4. Januar 1999, S. 19

Netzverweise

Das darf doch nicht wahr sein!

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Männerservice

Männerservice

Report #116

In einer intakten Familie …

Betroffene
Vater: Christoph Altmann*

In der Verantwortung
Tamara Altmann*, Mutter des Kindes
Tochter Fabienne Altmann*, volljährig
österreichisches Familien- und Unterhaltsrecht
Bezirksgericht und Landesgericht Wiener Neustadt

Ort und Zeitraum:
Niederösterreich, Wien, August 2018**

Geschichte
Das darf doch nicht wahr sein! Tief enttäuscht hält Christoph Altmann das Schriftstück in Händen. Noch beim Öffnen hatte er gehofft: Das Landesgericht wird den Fehler des Bezirksgerichts sicher erkannt haben und Recht sprechen, doch mitnichten: Die Gerichte geben sich gegenseitig recht, und das Landesgericht verbietet Christoph sogar noch, in die nächste Instanz zu gehen – ja, das dürfen die! 4000 Euro soll Christoph jetzt, innerhalb vier Wochen, nachträglich an Unterhalt bezahlen, obwohl er die bisher festgesetzten Beträge stets brav überwiesen hat. Warum? Weil nachträglich beschlossen wurde, er hätte noch mehr zu zahlen gehabt! Natürlich soll er ab sofort zukünftig monatlich noch mehr zahlen, sodass ihm selbst wieder in Summe weniger als der halbe Monatsverdienst bleibt. Wie lange? Vermutlich bis seine Tochter Fabienne das oder die Studien beendet hat, welche sie noch lange gar nicht begonnen hat.Dabei hatte Fabienne schon eine Lehre begonnen, und durch ihren Eigenverdienst war Christoph, der für zwei weitere Kinder Unterhalt leistet, wenigstens ein bisschen entlastet. Doch Fabienne hatte vor einiger Zeit das Dienstverhältnis einfach beendet, und sie hat ihren Vater nicht einmal informiert. Für genau diese Zeit wird Christoph nun verpflichtet, nachzuzahlen. Entsetzt richtet er an uns die Frage, ob er sich denn wenigstens die Nachzahlung sparen könne, denn: Er hatte ja die Gemeinsame Obsorge und wurde nicht informiert. Ja, die Gemeinsame Obsorge, der Sinn dieses irreführenden Namens ist ja der, dass Väter glauben, sie hätten ein bisschen Rechte… Wir klären auf.

Seine Exfrau, Tamara, hat ihre Tochter in ihrem Sinne erzogen: Geld kommt nicht von der Arbeit, sondern vom Vater. Klagen ist einfacher als arbeiten in Österreich. Zuerst reicht die Mutter eine Klage auf Unterhaltserhöhung und Nachzahlung ein, und als Fabienne volljährig ist, schließt diese sich der Klage an. Ab jetzt klagt die Tochter den Vater, vermutlich noch sehr oft, denn sie fühlt sich nicht „selbsterhaltungsfähig“. Daher müsse sie jetzt den Kopf frei haben, für die Matura, und, wir könnten wetten, danach für ein Studium, dann vermutlich einen Wechsel der Faches, und danach für den nächsten Vorwand.

Dabei hatte Fabienne zwar das Dienstverhältnis beendet, doch den Lehrabschluss trotzdem in der Tasche, und die Matura macht sie berufsbegleitend. Wie in aller Welt kann ein Gericht den Vater zu einem Unterhalt verdonnern, als ob das Kind völlig ohne Chance auf eigenes Einkommen wäre?

Wir kennen die Urteilsbegründungen und ihre schön geschminkten Formulierungen. Dass dabei die Lage des Vaters rechtlich nicht relevant und für die Gerichte einfach nicht interessant ist, stellt in tägliches Recht gegossene Unmenschlichkeit dar. So wird begründet, dass die „Anspannung“, mit der von einem Vater höchstmöglicher Arbeitseinsatz für höchstmöglichen Unterhalt gefordert wird, dem weder Weiterbildung noch Babypause oder gar ein Sabbattical zugebilligt wird, umgekehrt für erwachsene Kinder nicht gilt. Welcher Richter kann so etwas eiskalt schreiben, ohne sofort beim Justizminister ein Protestschreiben einzureichen wegen offensichtlicher Ungleichbehandlung in der Rechtslage? Offenbar jeder bei Gericht, denn es gibt eine „gute Ungleichbehandlung“ – die nämlich Väter trifft.

Endgültig menschlich auf unterster Schublade folgt schließlich eine unserer Lieblingsfloskeln: „In einer intakten Familie“ wäre der Unterhaltsberechtigten genau das zugestanden worden, was zuerst die Mutter und jetzt das Kind vom Vater einklagen.

Ach, wie gut wissen unsere Familiengerichte über intakte Familien Bescheid! Wir sind tief beeindruckt.

In einer intakten Familie lässt zuerst die Mutter monatlich den letzten Cent aus dem Vater pressen und lehrt die Kinder, wie prächtig es sich damit auf Kosten des Vaters leben lässt?

Wir sind einfach anderer Meinung: In einer intakten Familie nehmen alle Rücksicht aufeinander.
​Der Mann mag immer noch großteils die ganze Sippe mittels seiner Arbeitsleistung finanzieren, doch erst einmal erhält er in einer intakten Familie ein „Dankeschön“ statt einer Klage dafür.

In einer intakten Familie würde ein Kind sein Dienstverhältnis nicht wortlos abbrechen und nachher noch Geld verlangen dafür. In einer intakten Familie stimmt ein Kind seine Ausbildungspläne mit den Eltern ab, und damit meinen wir mit beiden, und, nochmals: Es wäre seinen Eltern dankbar, dass sie seine Ausbildung unterstützen, beiden!

Die sich gegenseitig recht gebenden Wiener Neustädter Gerichtskollegen könnten den Fall trotzdem noch einmal auf den Tisch bekommen. Unsere Vorschläge an Christoph bleiben jedoch unter uns.



Link zum Beitrag: http://www.maennerservice.at/report/in-einer-intakten-familie/
** Anmerkung: Die Männerservice-Reports werden kurz nach dem Zeitpunkt des Ereignisses verfasst und mit dem Betroffenen geprüft. Durch die zunehmende Zahl an Hilfesuchenden und geeigneten Geschichten werden die Reports jedoch in eine Warteschlange gereiht, welche im Augenblick 3 Monate umfasst. Daher lesen Sie diesen Report erst jetzt.

Tags: Familienrecht – Anspannung – gemeinsame Obsorge – Justiz – Gesetze Österreich – Justizopfer – Obsorge – Kindesunterhalt – Alimente

Familienbonus ab 2019 auch für getrennt lebende Eltern

Die österreichische Regierung, insbesondere Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Heinz Christian Strache (FPÖ)
haben ihr Versprechen von Fairness und Gerechtigkeit umgesetzt und eingehalten!
Admin Familie & Familienrecht, am, 4-9-2018:

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HC Strache und Sebastian Kurz! FPÖ und ÖVP

Bild Pressekonferenz mit HC Strache und Sebastian Kurz! FPÖ und ÖVP haben sich heute auf ein gemeinsames Regierungsprogramm für die nächsten fünf Jahre geeinigt.ARTIKEL:

9. Wie wird der Familienbonus Plus bei getrennt lebenden Eltern aufgeteilt?

Der Familienbonus Plus steht auch für Kinder von getrennt lebenden Eltern zu. In diesem Fall können ihn die/der Familienbeihilfeberechtigte und die Person, die für das Kind Unterhalt zahlt, in Anspruch nehmen. Auch hier kann er aufgeteilt werden.

Das heißt, eine der beiden Personen kann entweder den vollen Familienbonus in Höhe von 1.500 Euro (bzw. 500 Euro) für das jeweilige Kind beziehen oder der Betrag wird statt dessen zwischen Familienbeihilfenbezieher und Unterhaltszahler aufgeteilt (750/750 bzw. 250/250).

Da der Familienbonus Plus für jedes Kind insgesamt nur einmal zur Gänze berücksichtigt werden kann, komm es zu einer Aufteilung 750/750 (bzw. 250/250), wenn er von beiden Teilen in einem insgesamt zu hohen Ausmaß beansprucht wird.

10. Was passiert, wenn bei getrennt lebenden Eltern der unterhaltsverpflichtete Partner keinen Unterhalt zahlt? Steht diesem trotzdem der Familienbonus Plus zu?

Ein Unterhaltsverpflichteter kann der Familienbonus Plus nur für die Anzahl der Monate beanspruchen, für die er den Unterhalt voll zahlt und ihm eine Unterhaltsabsetzbetrag zusteht. Wird der Unterhalt während des Jahres zu Gänze bezahlt, steht auch der Familienbonus Plus zu Gänze zu.

Wird der Unterhalt während des Jahres aber nicht zu Gänze bezahlt, steht er dem Unterhaltszahler nur in vermindertem Ausmaß zu.

Wird gar kein Unterhalt bezahlt, steht dem Unterhaltszahler auch kein Familienbonus Plus zu. Der andere Partner kann in diesem Fall den vollen Bonus in Höhe von 1.500 Euro (bzw. 500 Euro) beanspruchen.

WEITERE Fragen und Antworten zum „Familienbonus Plus“
Auf Basis der Regierungsvorlage zum Jahressteuergesetz 2018 vom 13. Juni 2018 haben wir für Sie aktuelle Informationen zusammen gestellt

weiterlesen – Bundesministerium für Finanzen –>
https://www.bmf.gv.at/aktuelles/familienbonus-plus-faq.html#heading_5__Wie_kann_man_den_Familienbonus_Plus_in_Anspruch_nehmen_

Tags: Gesetze Österreich – Steuergesetz – Scheidung – Trennung – 2019 Steuerrecht – Unterhaltsabsetzbetrag – Vater – Väter – soziale Gerechtigkeit