Freie Träger des Jugendamt schalten Vater aus

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„Es geht um Missbrauch von Kinder durch Jugendämter.
Wenn sie gerade in einer Trennungsphase sind und sich mit ihren Partner über das Sorgerecht von ihren Kindern streiten, schauen sie sich zuerst diese Sendung an und überlegen sie erst dann ob sie die Jugendämter einschalten, weil es ist echt krass was in unserem Land passiert.“

Video:

Jugendämter außer Kontrolle –
Heiner Schmitt bei SteinZeit

Immer wieder hört man Berichte von Eltern, deren Kinder aus fadenscheinigen Gründen der Familie durch das Jugendamt entzogen werden. Dass es auch genau anders herum aussehen kann, weiß Heiner Schmitt (Pseudonym) im Gespräch mit Robert Stein zu berichten. Heiner Schmitt lebt getrennt von seiner Frau und seinem Kind. Regelmäßig kann er seine Tochter sehen, ganz ohne Umgangsregelung. Im Jahre 2009 stört sich dann plötzlich das von der Mutter eingeschaltete Jugendamt Bonn daran, dass die neunjährige Tochter in Schmitts 45 Quadratmeter großer Einzimmerwohnung keinen eigenen Schlafraum hat. Dass die Tochter nur zwei Nächte im Monat bei Schmitt übernachtet und keine Mitarbeiterin des Jugendamtes die Wohnung jemals in Augenschein genommen hat, ändert nichts daran, dass das Jugendamt verfügt, dass die Tochter nicht mehr bei Schmitt übernachten darf, solange er für sie kein eigenes Zimmer hat. Schmitt zieht um und nimmt eine größere Wohnung. Als dann die Mutter dann einen schweren Schlaganfall erleitet, nimmt Schmitt Mutter und Tochter vorübergehend bei sich zu Hause auf. Einige Monate später ziehen Mutter und Tochter zu einer befreundeten Familie, welche ebenfalls eine Tochter hat. Nur kurze Zeit später stellt die Schule eine schlimme Verwahrlosung von Schmitts Tochter fest. Sogar der Verdacht auf sexuellen Missbrauch wird überprüft. Daraufhin wurde der „Kleiner Muck e.V.“ durch das Jugendamt zu einem so genannten Clearing beauftragt, welches zum Ziel hat, die Lebensumstände und die Lebenssituation eines Kindes zu analysieren und entsprechende Empfehlungen und Maßnahmen abzuleiten um das Kind zu schützen. Was ab diesem Zeitpunkt geschieht, ist unglaublich. Der Verein verweigert sowohl Gespräche mit der Lehrerin als auch dem Schulleiter. Auch Gespräche mit einer Diplom-Psychologin, welche den Haushalt gut kennt, sowie ein Gutachten eines renommierten Psychologen werden ignoriert. Selbst ein Gespräch mit dem sorgeberechtigten Vater wird abgelehnt. Die Tochter darf nicht zu Schmitt. Stattdessen gerät der Fall in die Mühle einer riesigen Geldmaschinerie, denn aus solchen Fällen schlagen einige Vereine Kapital.

Die ganze Geschichte gibt es in dieser Ausgabe von SteinZeit.

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Familienrecht – ÖVP FPÖ Regierungsprogramm

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Verbesserungen in der Gemeinsamen Obsorge und Einführung der Doppelresidenz, welche bereits im Okt. 2015 einstimmig mit der Europarat Resolution 2079 beschlossen wurde!

Danke, an die FPÖ und ÖVP und das Team welche sich für diese beiden extrem wichtigen Punkte eingesetzt hat!
Auch nach Trennung oder Scheidung sollte es Fairness und Gleichberechtigung (Halbe/Halbe) geben.
Jeder entsorgte Elternteil, und auch dadurch tausende PAS-Suizidopfer, egal ob Vater(3/4)  oder Mutter(1/4) ist ein Suizidopfer zu viel.
Nach mehreren Wochen u. Monaten Umgangsboykott sieht ein Elternteil oft keinen anderen Ausweg mehr als Suizid.
Bei einigen entsorgten Elternteilen wird diese Depression, welche durch diese Ohnmacht und sturen Entscheidungen der schlechten Gesetzesvorlage im Familienrecht entsteht nach Jahren immer stärker bis es zum Freitod kommt.

Jede Woche, welche es früher im Familiengericht zu einer „fairen und gleichberechtigten“ Obsorgerechtsentscheidung kommt, kann möglicherweise ein Suizid verhindern werden! Eine Verfahrensverkürzung und ein 50/50 Kontaktrecht zum eigenen Kind durch einen Familienrichter sind extrem wichtig für das Kindeswohl.  Mehrere weltweite Studien bestätigen, dass eine regelmässige und gute Beziehung zwischen Vater-Kind sehr wichtig sind und Parental Alienation (Eltern Entfremdung) bei Kindern verhindert. Weiters bestätigen alle Terrorexperten weltweit, dass diese Entfremdung bei Jugendlichen von einem Elternteil eine Radikalisierung bei Jugendlichen sehr begünstigt.
Gemeinsame Obsorge und 50/50 Umgangsrecht nach Trennung oder Scheidung können daher unmittelbar als ein Teil der Terrorprävention und einer gut funktionieren Gesellschaft gesehen werden.

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 17-12-2017
Artikel des ÖVP FPÖ Regierungsprogramm im Familienrecht:

Familienrecht ÖVP SPÖ Analyse Regierungsprogram
Familienrecht ÖVP FPÖ Analyse Regierungsprogramm

Familienrecht: Türkis-Blau erleichtert gemeinsame Obsorge Analyse

Das von der ÖVP bevorzugte Modell für Trennungen soll stärker zum Zug kommen Seit Jahren drängt die ÖVP auf die in anderen Staaten weitaus üblichere gemeinsame Obsorge für minderjährige Kinder nach einer Trennung der Eltern. Diese ist in Österreich schon seit Jahren möglich, die SPÖ aber hat immer darauf gepocht, dass ein Kind nur einen Hauptwohnsitz haben kann – meistens den der Mutter. Der Verfassungsgerichtshof hat in Einzelfallentscheidungen sehr wohl eine Doppelresidenz ermöglicht, das entsprechende Gesetz wurde aber bisher nicht angepasst. Das soll nun geschehen. Im Justizkapitel des Regierungsprogramms ist unter der Überschrift „Reformen im Zivil- und Familienrecht“ von der „Einführung eines Doppelresidenzmodells“ die Rede. Bei einem doppelten Wohnsitz entfällt die Verpflichtung des anderen Elternteils zu Unterhaltszahlungen – was Väterorganisationen schon lange fordern, aber Mütter benachteiligen kann. Dem entspricht wohl auch die Absicht, beim Rückersatz von Unterhaltsvorschüssen Doppelresidenz und doppelte Haushaltsführung stärker zu berücksichtigen. Die bestehenden Regelungen von Unterhaltsvorschüssen und –exekutionen unter das Existenzminimum sollen evaluiert werden – auch das könnte die Belastung von Vätern verringern, aber Zahlungen an Mütter reduzieren. Weiters soll die „Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung mit dem Ziel der gemeinsamen Obsorge“ modifiziert werden – wahrscheinlich in Richtung rascherer Teilung der Obsorge. In Obsorgeverfahren sollen strikte Fristen eingeführt werden – 14 Tage für die erste mündliche Tagsatzung, maximal acht Wochen für die Stellungnahme des Jugendwohlfahrtsträgers. Beim Kinderschutz, also der Zuständigkeit der Jugendämter, heißt es nur allgemein „Straffung der Kompetenzen und Zuständigkeiten, Förderung des Kindeswohls“.
(Eric Frey, 16.12.2017)
Hier klicken: Das Regierungsprogramm im Überblick – derstandard.at/2000070507869/regierungsprogramm-oevp-fpoe-kurz-strache-familienrecht
Tags: Familie – Familienrecht – Terror – Radikalisierung Entfremdung – Sorgerecht – Trennung – Scheidung Kinder – Suizid Freitod- Selbstmord – Heinz Christian Strache FPÖ – Sebastian Kurz ÖVP – Justizopfer – Europarat Resolution 2079

R.I.P. Rechtsanwalt Saschenbrecker

Nachruf auf Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker

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Es spricht Dr. David Schneider-Addae-Mensah, Rechtsanwalt – Licencié en droit

Rechtsanwalt Saschenbrecker tödlich verunglückt

2017-11-04

ARCHE Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker_05e

Karlsruhe/Ettlingen. Der bundesweit aktive bekannte Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker aus Ettlingen ist gestern bei einem Verkehrsunfall nahe Salzgitter ums Leben gekommen.

Bahnbrechende Erfolge vor dem Bundesverfassungsgericht gegen staatlichen Kinderhandel

Saschenbrecker hat bahnbrechende Erfolge vor dem Bundesverfassungsgericht in Kindschaftssachen erstritten und dem staatlichen Kinderhandel der Jugendämter Einhalt geboten.

Er war zudem ein bekannter Verteidiger der Grund- und Menschenrechte psychiatrisierter Personen.
Zusammen mit Aktivisten aus Berlin hat er die Rechte der Patienten durch seinen Einsatz für die Patientenverfügung entscheidend gestärkt. Seinem Einsatz ist es zu verdanken, daß die Patientenverfügung heute gesetzlich geregelt ist.

Unersetzlicher Verlust für den Rechtsstaat: Saschenbrecker ein wahrlich unabhängiges Organ

Saschenbrecker kam vor dem Unfall gestern von einem Gerichtstermin, in dem er seinen Karlsruher Kollegen, David Schneider-Addae-Mensah, vor dem Amtsgericht Frankenberg verteidigt hat. Schneider-Addae-Mensah ist erschüttert: „Thomas Saschenbrecker ist ein unersetzlicher Verlust für den Rechtsstaat. Er war stets ein aufrechter Kämpfer für das Recht, gegen staatliche Korruption und war uneigennützig bundesweit von früh bis spät auf den Beinen um dem Rechtsstaat als wahrlich unabhängiges Organ zu dienen.

Wir werden ihn tief in unserem Andenken bewahren.“

Gemeinsame Fotos von Thomas Saschenbrecker und Dr. Schneider-Addae-Mensah am Amtsgericht in Karlsruhe

Dr. Schneider-Addae-Mensah vertreten durch Thomas Saschenbrecker

Beitrags-Navigation

Thomas Saschenbrecker ist tot

http://www.archeviva.com/nachruf-auf-rechtsanwalt-thomas-saschenbrecker/

Video mit Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker  u. der Polizistin Andrea Kuwalewsky
in Kritik gegen Jugendamt  , fehlende Akteneinsicht , Missbrauch bei Kindeswohl-Gefährdungsmeldung, etc.

TV Sendung in RNF 13 2 2015

siehe auch

Thomas Saschenbrecker – WikiMANNia

Geboren 8. Dezember 1965
Beruf Jurist
URL psychiatrierecht.de


de.wikimannia.org/Thomas_Saschenbrecker

Tags: Familienrecht

Jugendämter – Kindeswohl – Wenn Profitinteressen Familien zerreißen (Teil I)

Die Jugendämter und das Kindeswohl – Wenn Profitinteressen Familien zerreißen (Teil I)

Die Jugendämter und das Kindeswohl – Wenn Profitinteressen Familien zerreißen (Teil I)
RT-Reporterin Maria Janssen im Gespräch mit der vierfachen Mutter Andrea Kuwalewsky.
Zwei Geschichten, zwei Dramen. Undurchsichtig arbeitende freie Träger und deutsche Jugendämter entfernen immer öfter Kinder aus ihrem Zuhause, manchmal aus fadenscheinigen Gründen. Allein zwischen 2014 und 2015 ist die Zahl der Inobhutnahmen um rund 30 Prozent auf 77.645 angestiegen. RT Deutsch-Reporterin Maria Janssen stellt betroffene Familien vor.

Viele Jugendämter in Deutschland sind personell unterbesetzt und beklagen Überforderung. Das ist mit ein Grund dafür, dass die Behörden oft Aufträge an freie Träger weiterreichen.

Und hier beginnt oft ein folgenschwerer Interessenkonflikt. Denn die freien Träger sind oft gemeinnützige Vereine oder private Firmen, die für die Betreuung von Kindern aus vermeintlich oder tatsächlich schlechtem Hause vom Jugendamt hoch entlohnt werden.

Ein kurzer Blick in die Tabellen des statistischen Bundesamtes genügt, um festzustellen, dass die Zahl der Inobhutnahmen in den letzten Jahren stark angestiegen ist. Vor allem religiöse Familien und Einwanderer sollen überdurchschnittlich häufig von den weitreichendsten Maßnahmen betroffen sein, die die Ämter ergreifen können.

Doch was bedeutet der Kindesentzug für die betroffenen Familien? RT Deutsch-Reporterin Maria Janssen besuchte Eltern, denen das Jugendamt die Kinder entzogen hat. Die Betroffenen berichteten, dass die freien Träger in ihren Gutachten oft mit Lügen und falschen Tatsachenbehauptungen arbeiten.

Aufgrund dieser mit Fake News oder willkürlichen, oft ideologisch unterfütterten, Hypothesen angereicherten Gefälligkeitsgutachten schreibt das Jugendamt dann Aufenthalte vorgeschrieben oder erteilt Betreuungsaufträge. Regelmäßig an den Träger, der das jeweilige Gutachten organisiert hat.

Reiner Schmitt (Name geändert) hat sich selbst an das Jugendamt gewandt in der Hoffnung, seine Tochter aus einer kindeswohlgefährdenden Umgebung bei ihrer Mutter retten zu können. Doch der freie Träger kam zum Ergebnis, das Kind soll unter Betreuung eines freien Trägers bei der Mutter bleiben. Folglich ging es dem Teenager immer schlechter.

So beschrieb die jahrelange Klassenlehrerin das Mädchen als schwer verwahrlost und auch die Noten rutschten in den Keller. Der Direktor des Psychiatrie-Klinikums in Karlsruhe stellte unter anderem „depressive Verstimmungen“ und „suizidale Gedanken“ bei dem Teenager fest. Kontakt zu seiner Tochter hat der Vater seit mehreren Jahren nicht mehr.

Video:

Nach der Trennung von ihrem gewalttätigen Mann zog Andrea Kuwalewsky die vier gemeinsamen Kinder alleine groß. Ihren Ex-Mann hat die damalige Polizeiinspektorin wegen schwerer Körperverletzungen angezeigt. Es dauerte nicht lange, bis dieser das Jugendamt einschaltete mit der Behauptung, Andrea Kuwalewsky sei psychisch krank.

Das Jugendamt in Bad Dürkheim beauftragte einen freien Träger mit der Erstellung eines Gutachtens über die Mutter. Dessen nicht approbierte Gutachterin sprach lediglich eineinhalb Stunden mit Andrea Kuwalewsky und diagnostizierte eine Borderline-Störung. Daraufhin entzog das Jugendamt der Mutter das Sorgerecht über ihre vier Kinder. Nach zehn Monaten in einem katholischen Heim kehrten die Kinder zur Mutter zurück, die ihre geistige Gesundheit mittlerweile erfolgreich belegen konnte.

Anmerkung der Redaktion: Die Aussage von Rainer Schmitt bei Minute 07:28 „Ich konnte das Gegenteil beweisen. Sie haben gelogen.“ bezieht sich auf den freien Träger „Kleiner Muck“ und nicht auf das Jugendamt Bonn.

Allen Kinder beide Eltern – Demo Köln 2016

Mehr als 135.000* Kinder verlieren jedes Jahr einen Teil ihrer Identität im Konflikt ihrer Eltern. Durch die Trennung von Mutter und Vater, wird einem Kind oft ein Elternteil genommen.
Die Eltern-Kind-Entfremdung ist ein häufiges Resultat von elterlichen Trennungskonflikten.
Ein Kind befindet sich mitten in einem Sorge- und Umgangskonflikt, in dem es eigentlich nicht sein möchte.
Kinder brauchen für eine gesunde Entwicklung beide Eltern.

mit Väter ohne Rechte Werner Kretscher, Väteruafbruch für Kinder , Hartmut Wolters, Bundesinitiative Großeltern . . .

Videolink zur Demo

Wir wollen helfen!
Es gibt viele Gruppen und Vereine sowie Einzelpersonen, welche auf diese Problematik aufmerksam machen oder machen möchten, weil sie es nicht mehr miterleben wollen, was Kinder in streitigen Trennungskonflikten ertragen müssen.
Diese Gruppen, Vereine, Einzelpersonen machen jeder für sich „einen guten Job“! Aber sie werden nicht oder zu wenig wahrgenommen von der Öffentlichkeit und von Seiten des Gesetzgebers.
Dieses geschieht teilweise aus mangelndem Interesse – denn wer nicht oder noch nicht betroffen ist, interessiert sich meist nicht für andere konfliktbelastete Kinder und Eltern -, und teilweise aus Ignoranz und Unwissenheit der im Konflikt beteiligten Professionen (Gerichte, Anwaltschaften, Jugendämter, Beratungsstellen, Sachverständige), da sie meist nicht akzeptieren, dass ihre aktuellen Vorgehensweisen veraltet und falsch sind.
Und hier bedarf es einer Veränderung!
Die „Cochemer Praxis“, bzw die flächendeckende Umsetzung dieser (so wie sie einst gehändelt wurde, als Herr Richter a.D. Jürgen Rudolph noch aktiv in diese Praxis eingebunden war), würde vielen Kindern das Leid ersparen, welches sie derzeit erleben müssen. Daher beruht die Hauptmotivation diese Seite erstellt zu haben, auf der den Grundlagen der ursprünglichen „Cochemer Praxis“.
Eine Krankheit muss man an der Ursache bekämpfen. Denn Symptome kann man nur versuchen zu lindern. Letzteres wird aktuell in Deutschland nur versucht. Und das zumeist erfolglos. Das erstgenannte hat die damalige Arbeitsweise der „Cochemer Praxis“ seinerzeit erfolgreich durchgeführt.
Diese Seite möchte nun helfen sich zu vernetzen. Denn gemeinsam ist man stark! Sie möchte präsent sein und auf die Missstände unserer Gesellschaft bezüglich der nicht gehörten Kinder aufmerksam machen. Kinder haben keine Stimme. Kaum jemand nimmt ihre Wünsche wahr. Und dagegen wollen wir angehen. Aber nicht aggressiv, sondern vermittelnd und den richtigen Weg zeigend. Manchmal aber auch fordernd, wie z.B. auf Demos.

14-08-2016
Tags: Familienrecht – Justiz – Justizopfer – Doppelresidenz – Wechselmodell – Düsseldorfer Tabelle – Erziehung – Europaparlament – Gerichte – Gleichberechtigung Gleichstellung – Kinder brauchen beide Eltern – Quote in der Kindererziehung – Kindeswohl – Menschenrechtsverletzung Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge Eltern-Kind-Entfremdung Scheidung – Trennung – Videos – Vaterlose Gesellschaft – Väter ohne Rechte – Väteraufbruch für Kinder Köln e.V.

Das „Kindeswohl“ ist eine leere Floskel

Familienrecht

Beitrag hören
>>>
http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2015/06/26/drk_20150626_0720_23b70049.mp3

Ein Vater lässt am 16.03.2014 in Berlin auf dem Teufelsberg bei starkem Wind und dicht bewölktem Himmel mit seinem Sohn einen Drachen steigen. (picture alliance / dpa / Daniel Bockwoldt)
Peter Kees will für seine zweieinhalbjährige Tochter ein guter Vater sein – doch das Sorgerecht lässt das nicht zu. (picture alliance / dpa / Daniel Bockwoldt)

Wenn Eltern sich trennen, leiden die Kinder – und Familiengerichte müssen retten, was zu retten ist. Soweit die Theorie. Doch in Wirklichkeit, sagt der Künstler und Publizist Peter Kees, sorgen die Gerichte oft dafür, dass der Schaden noch größer wird.

Selbstoptimierung und Narzissmus sind die Kennzeichen unserer modernen Gesellschaft. Das Ich steht hoch im Kurs, Trennungen sind an der Tagesordnung, das Modell der klassischen Familie löst sich immer weiter auf. Und nur den wenigsten Eltern gelingt es, nach der Trennungen gleichberechtigt für ihre Sprösslinge zu sorgen.

Auch meine Tochter, inzwischen zweieinhalb Jahre alt, wird zusehends zerrissen von solch einem elterlichen Konflikt. Nur vor Gericht konnte ich erstreiten, dass sie mich und damit ihren Vater inzwischen dreieinhalb Stunden in der Woche sehen darf. Aber selbst dieser Umgang findet nicht regelmäßig statt, obwohl Studien längst belegen, dass ein möglichst häufiger Umgang mit beiden Elternteilen Kinder am besten fördert.

Beim Umgangsrecht ist es in Ländern wie Schweden, Belgien oder Australien längst üblich, dass sich beide Elternteile im sogenannten Wechselmodell um ihre Kleinen kümmern. Deutschland hinkt hinterher. Erst im Januar wurde Deutschland vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte deshalb verurteilt: Das Umgangsrecht sei zu lasch, die Gesetze lückenhaft.

Urteile nach dem „Hausfrauenprinzip“

Deutsche Gerichte urteilen noch immer nach dem „Hausfrauenprinzip“ vergangener Tage und sind weit von unserem gleichberechtigten gesellschaftlichen Anspruch entfernt. Dabei wird häufig das Wichtigste übersehen: das Kind.

Zwar hat der Gesetzgeber vor gut zwei Jahren auf den gesellschaftlichen Wandel reagiert. Seit einer Reform des Sorgerechtes im Mai 2013 können Väter, die nicht mit der Mutter verheiratet sind, die gemeinsame Sorge beantragen. Sie können sie auch einklagen, wenn die Mutter damit nicht einverstanden ist. Entscheidend ist das „Wohl des Kindes“. Doch das ist eine sehr diffuse Formulierung, die vielerlei Interpretationsspielräume zulässt. Und so machen viele Richter eben doch in vielen Fällen das Veto der Mutter zum Zünglein an der Waage.

Da kann es genügen, wenn eine Mutter sich schlicht weigert, mit dem Vater zu sprechen. Dann fragen die Richter: Wie sollen, wenn zwei nicht miteinander reden, gemeinsame Entscheidungen für die Kinder getroffen werden?

Kinder wollen beide Eltern behalten

Kinder brauchen beide Elternteile, das belegen viele Studien einhellig. Auch wollen die meisten Kinder nach Trennungen „am liebsten beide Eltern gleich“ behalten. Aber was ist, wenn diese Eltern ihre Konflikte nicht miteinander lösen können? Sie sollten zunächst rechtsstaatlich dazu verpflichtet werden, mit Hilfe von Beratungen und Therapien selbst eine Lösung zu finden. Und zu einer notwendigen Reform des Umgangsrechtes gehört auch ein automatisches Sorgerecht für Väter und Mütter von Geburt an – zumindest dann, wenn beide Eltern sich zu ihrem Kind bekennen. Das entspräche auch dem Gleichberechtigungsanspruch der Geschlechter, den unser Grundgesetz formuliert.

Meine Tochter hat einen Vater, der zu ihr steht, der sie liebt und für sie da sein will. Sie hat aber keinen Vater, der wirklich für sie da sein kann. Warum nicht?

Von Peter Kees, 26.06.2015:
http://www.deutschlandradiokultur.de/familienrecht-das-kindeswohl-ist-eine-leere-floskel.1005.de.html?dram%3Aarticle_id=323613

Gerichte, Jugendämter und Verfahrensbeistände müssen sich endlich wirklich an der Kinderperspektive orientieren. Denn wenn die Eltern versagen, sollte gerade der Staat die Rechte von Kindern stärken. Ohne eine grundlegende Reform von Sorge- und Umgangsrecht geht das allerdings nicht.

Peter Kees (privat)Peter Kees (privat)Peter Kees, geboren 1965, befasst sich als Künstler und Publizist mit Sehnsüchten, Idealen und Visionen. Seit der Biennale von Havanna 2006 hat er mehrfach einzelne Quadratmeter in europäischen Ländern annektiert und zu arkadischem Staatsgebiet erklärt. Als Arkadischer Botschafter vergibt er Visa und gewährt Asyl. Zu sehen waren seine Arbeiten u.a. auf der Mediations Biennale in Posen, im Museum of Contemporary Art Skopje, in La Capella Barcelona, im PAN Palazzo delle Arti Napoli, in der Neue Nationalgalerie Berlin, im Berliner Martin-Gropius-Bau, am Kunsthaus Bregenz, an der Kunsthalle Rostock und am ACC Weimar. In dem Dokumentarfilm „Vaterlandschaften“ (2015) erzählt er als Vater seine eigene Geschichte vom Ausgegrenztsein und vom Kampf ums eigene Kind.

Kinder- und Jugendhilfegesetz Salzburg (Jugendamt)

Jugendhilfe: Salzburg zieht als letztes Land nach

Mit einem neuen Kinder- und Jugendhilfegesetz will Salzburg als letztes Bundesland die Mindestanforderungen des Bundes erfüllen. Der Landtagsausschuss berät das Gesetz am Mittwoch, am 1. Mai soll es das alte Jugendwohlfahrtsgesetz ablösen.

2.000 Kinder und Jugendliche aus schwierigen sozialen Verhältnissen brauchen derzeit in Salzburg Hilfe. Ihre Situation soll sich jetzt durch das Gesetz verbessern. Junge Mütter zwischen 18 und 21 Jahren sollen künftig mit ihrem Baby ein Jahr lang in einer Baby-Kind-Wohngemeinschaft wohnen können, anstatt das Kind zur Fürsorge geben zu müssen. Betroffene Familien müssen für Unterstützung durch Sozialarbeiter nichts mehr dazuzahlen. Bei Kindesabnahmen durch das Jugendamt soll es künftig auch eine Betreuung für die Eltern geben. Zusätzlich bekommt das Land einen psychologischen Dienst, auf den die Jugendämter bei Bedarf zugreifen können.

Mehrkosten von 340.000 Euro im Jahr

Salzburg erfüllt mit dem neuen Gesetz als letztes Bundesland die Anforderungen des Bundes. Die Mehrkosten für die Änderungen betragen jährlich rund 340.000 Euro, sagt Soziallandesrat Heinrich Schellhorn (Grüne): „Davon trägt das Land die eine Hälfte, die Gemeinden tragen die andere Hälfte. Wir haben dafür schon im Budget 2015 Vorsorge getroffen.“ Durch die Gesetzesnovelle werden keine zusätzlichen Sozialarbeiter und Psychotherapeuten benötigt.

Link:

  • Details zu dem neuen Gesetz

25.02.2015
http://salzburg.orf.at/news/stories/2696430/
>>>

Ein Gesetz im Zeichen der Prävention

Schellhorn: Rechtzeitige, vorbeugende und ausreichende Hilfe für Kinder und Jugendliche
Salzburger Landeskorrespondenz, 24. Februar 2015
LR Dr. Heinrich Schellhorn und Dr. Roland Ellmer, Leiter des Referates für Kinder- und Jugendhilfe des Landes Salzburg

(LK)  Ab Mittwoch, 25. Februar, wird die Regierungsvorlage zum neuen Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz im Landtagsausschuss beraten. Den Abgeordneten liegt mit dieser Vorlage ein Gesetz im Zeichen der rechtzeitigen, vorbeugenden und ausreichenden Hilfe für Kinder und Jugendliche und deren Familien, die die Hilfe der Gesellschaft brauchen, vor.

Für Sozialreferent Landesrat Dr. Heinrich Schellhorn steht der Präventionsgedanke im Vordergrund: „Wir wollen in Lebensglück und in gelingendes Leben investieren und nicht in lebenslange Problemfälle. Wir wollen über Generationen weitergegebene schlechte Startbedingungen ins Leben mit rechtzeitigen und ausreichenden Hilfen durchbrechen. Auf diesem Weg ist das neue Gesetz ein Fortschritt“, so Schellhorn bei einem Informationsgespräch heute, Dienstag, 24. Februar, in Salzburg.

Treffender Name und frühe Hilfen

Jugendwohlfahrt“ und „Jugendwohlfahrtsgesetz“ strahlen Obrigkeit und bevormundenden Fürsorgestaat aus, sie werden durch den treffenden Begriff „Kinder- und Jugendhilfe“ abgelöst.

Das neue Gesetz hat mit den frühen Hilfen ein zentrales Instrument der Prävention verankert. Es wird damit eine verbesserte Möglichkeit geschaffen, Familien zu erreichen, noch bevor eine Gefährdung des Kindeswohls eintritt.

Vier-Augen-Prinzip

Das durchgehende Vier-Augen-Prinzip bei Gefährdungsabklärungen und bei der Hilfeplanung durch die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Jugendämter setzt einen hohen Standard für fachlichen Austausch, fachliche Sicherheit und wechselseitige Kontrolle. Das dient den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in ihrer exponierten Arbeit und den betroffenen Jugendlichen mit ihren Familien.

Verstärkte Zusammenarbeit mit privaten Trägern

Die gemeinsamen Helferinnen- und Helferkonferenzen mit Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendämter, der Sozialabteilung des Landes und den privaten Partnern der Kinder- und Jugendhilfe werden gesetzlich gestärkt.

Kostenersatz bei ambulanten Leistungen entfällt

Eltern wurden bisher grundsätzlich zum Kostenersatz herangezogen, wenn Maßnahmen im Sinne des Kindeswohls getroffen werden müssen. Dies galt für ambulante Hilfen durch Psychologinnen und Psychologen, Therapeutinnen und Therapeuten oder Sozialarbeitskräfte ebenso wie für notwendige Unterbringungen bei Pflegeeltern, in einem SOS-Kinderdorf oder in therapeutischen Wohngemeinschaften. Mit dem neuen Gesetz entfällt der Kostenersatz bei ambulanten Hilfen gänzlich. Das wird sich positiv auf die Bereitschaft der Eltern, solche Hilfen anzunehmen, auswirken. Damit können zahlreiche Unterbringungen außerhalb der Familie vermieden werden.

Mehr Leistungen für junge Mütter

Es gibt erstmals Angebote für rechtlich schon erwachsene junge Mütter zwischen 18 und 21 Jahren. Sie können gemeinsam mit ihren Kindern in einer Mutter-Kind-Wohngemeinschaft intensiv betreut werden. Diese Neuerung wird Kindesabnahmen verhindern und die Lebensgeschichte von Kindern positiv beeinflussen.

Individuelle Betreuung in Einrichtungen

Wenn Kinder oder Jugendliche in Einrichtungen wie Wohngemeinschaften oder SOS-Kinderdörfern untergebracht werden müssen, ist mit dem neuen Gesetz bei Notwendigkeit eine vorübergehende individuelle Zusatzbetreuung möglich. Mit diesen zusätzlichen Hilfen soll auch bei auftretenden Problemen ein längerer Verbleib der Kinder und Jugendlichen in den Einrichtungen gesichert werden. Auch dies wird präventiv wirken, weil negativ wirkende Beziehungsabbrüche durch die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in immer anderen Einrichtungen vermieden werden können.

Krisenbegleitung für Eltern bei Kindesabnahmen

Die Jugendämter werden bereits zunehmend als Partner und Helfer von Familien mit entsprechendem Bedarf wahrgenommen. Das neue Gesetz bietet die Möglichkeit, in den besonders schwierigen Situationen, in denen auch die Unterbringung von Kindern in Einrichtungen oder bei Pflegeeltern gegen den Willen der Eltern notwendig ist, auch die Eltern zu begleiten und ihnen zu helfen. Das wird sich auf die künftige Beziehung der Eltern zu ihren Kindern und ihre Kooperationsbereitschaft mit der Kinder- und Jugendhilfe positiv auswirken.

Kinder- und Jugendrat für die Betroffenen

Der Gedanke der Selbstvertretung von Betroffenen in Einrichtungen bekommt mit dem neuen Gesetz eine Entsprechung. Die Kinder und Jugendlichen werden mit dem im Gesetz vorgesehenen Kinder- und Jugendrat gestärkt.

Psychologischer Dienst

Mit dem neuen Gesetz wird erstmals beim Land ein psychologischer Dienst, auf den die Jugendämter zur Unterstützung ihrer Arbeit zugreifen können, eingerichtet. Das Ziel ist eine praxisnahe Unterstützung der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen und die Sicherung der hohen fachlichen Qualität von Entscheidungen.

Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge

Der in der Begutachtungsphase zum neuen Gesetz kritisch gesehene Umgang mit der Versorgung von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen wurde subsidiär geregelt. Für jugendliche Asylsuchende bleibt als Basisversorgung so wie bisher die Grundversorgung im Verhältnis von 60:40 zwischen Bund und Land zuständig. Wenn darüber hinaus im Sinne des Kindeswohls Ausgaben notwendig sind, werden diese von der Kinder- und Jungendhilfe getragen. Das entspricht der bisherigen Vorgangsweise und wird nun rechtlich abgesichert.

Mehrkosten kommen dreifach zurück

Die jährlichen Mehrkosten für die zahlreichen praxisnahen Verbesserungen werden mit 339.566 Euro angenommen. Sie werden im Verhältnis 50:50 von Land und Gemeinden getragen. Volkswirtschaftlich ist das sehr gut angelegtes Geld. Die Ersparnisse in Systemen wie Schule, Gesundheit, Sicherheit, Justiz, Mindestsicherung können mindestens mit 1:3 Euro angenommen werden. Ein Euro in Vorbeugung investiert spart laut einer Berechnung von Prof. Michael Macsenaere, Leiter des Instituts für Kinder- und Jugendhilfe in Mainz, später mindestens drei Euro ein.

Eine Reform aus der Praxis

Das neue Gesetz habe mit Prävention ein klares politisches Ziel. Der Weg dorthin sei aber in einem sehr partizipativen, gemeinsamen Prozess gegangen worden, betonte Sozialreferent Schellhorn: „Die Erfahrungen und Anregungen aus der Praxis, aus den Jugendämtern, den Einrichtungen und den Sozialpartnern des Landes wurden gehört und sind in das neue Gesetz eingeflossen. Man kann sagen, dass es ein Gesetz aus der Praxis und für die Praxis ist. Auch deshalb wird vielen Kindern und Jugendlichen besser geholfen werden können.“ t42-52