Reine Augenauswischerei von ÖVP Familienministerin Juliane Bogner-Strauß sonst garnichts!

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Die feministische Verschleierung dieser „sinnlosen“ Stellungnahme könnte auch vom Justizministerium z.B. Doris Täubel-Weinreich geschrieben worden sein und verbessert die Position, der betroffen Elternteile, nicht um einen Millimeter.
Eltern-Kind-Entfremdung fordert sowohl bei Mütter und Väter jährlich viele Suizide. 3/4 der Toten sind Männer!
Durch meine jahrelange Erfahrung im Familienrecht weiß ich wovon ich spreche, selbst die Androhung der alleinigen Obsorge durch eine Familienrichterin, hat bei einer Mutter den Freitod ausgelöst vor einigen Jahren, da der Schmerz ihren Sohn nicht mehr zu sehen eine tiefe Depression auslöste.

Eltern-Kind-Entfremdung Suizid PAS
Eltern-Kind-Entfremdung, „Väter sterben um ihre Kinder zu sehen, PAS letzte Stufe = Suizid“

Zitat Entfremdung Eltern Kind – PAS = Psychische Gewalt:

Traurig diese Stehsätze haben wenig bis GARNICHTS mit Eltern-Kind-Entfremdung zu tun.
„Als letzten Ausweg sieht das Gesetz die Zwangsmittel der Beugestrafe oder -haft vor (§§ 110 iVm 79 Abs. 2 AußStrG)“
Welche weibliche Familienrichterin hat das in Österreich gemacht und wie oft wurde das gemacht in Österreich?“
Die oberste Familienrichterin Täubel-Weinreich hat selbst in einem Zeitungsinterview gesagt, sie wendet dieses Gesetz nicht an. (siehe http://wp.me/p4RGV9-2pV)
Völlig lächerlich diese feministische Stellungnahme der #ÖVP Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß Büro der Bundesministerium Für Wirtschaft, Familie und Jugend

Traurig wenn einem als Familienministerin,  der ÖVP Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß, nicht mehr zu diesen wichtigen gesellschaftspolitischen Thema einfällt, welches täglich Familien zerstört und Todesopfer fordert.

Stellungnahme der Familienministerin von:
Büro der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend zu 44/BI (54/SBI)
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/SBI/SBI_00054/imfname_723973.pdf

 

Quelle—>

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/SBI/SBI_00054/index.shtml?fbclid=IwAR0J7I4EcU6E7nCwFkqyJ4j_48j5V2HjyuJqX6zc662QHiW8ZH4ETrViRGI

 

Familienrecht veraltet – Reform von Politik u. Justiz dringend notwendig!

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Mütter betreuen die Kinder und Väter arbeiten, dieses traditionelle Rollenverständnis ist völlig veraltet.
Diverse entfremdete und entsorgte Elternteile und Vereine (Väter für Recht, Vaterverbot, Männerservice; Kindergefühle, Väter ohne Rechte)
fordern ebenso seit vielen Jahren, PA (Parential Alienation) ins Strafrecht aufzunehmen und diese psychische Gewalt, der Entfremdung, zwischen dem eigenen Kind und einem Elternteil gerichtlich beim anderen Elternteil, welcher diesen Umgangsboykott fördert, zu sanktionieren! Diese Eltern-Kind-Entfremdung führt bei einigen Betroffenen bis zum Suizid und ist für viele Personen, welche sich keinen Rechtsanwalt leisten können, ein sehr großes gesellschaftspolitisches Problem.

Admin Familie & Familienrecht, am 27-12-2018

Artikel:
Petition zur „Doppelresidenz“Wechselmodell nach Trennung soll Leitbild werden

Wenn sich Eltern trennen, heißt das für viele Kinder: Sie wohnen bei dem einen, der andere zahlt. Doch immer häufiger betreuen beide Elternteile. Ein Bündnis fordert, diese neue Realität zum Leitbild im Familienrecht zu machen. Von Bettina Rehmann

Nach der Trennung von Eltern wohnen viele Kinder bei dem Elternteil, den anderen besuchen sie. Zwei Drittel der Trennungskinder werden nach diesem Modell, dem sogenannten Residenzmodell betreut. Es ist das einzige Betreuungsmodell, das gesetzlich geregelt ist.

Doch heute beteiligen sich mehr Väter stärker an der Betreuung der Kinder – und auch die meisten Trennungskinder wünschen sich häufige oder längere Kontakte zu dem zweiten Elternteil. Diese Realität solle im deutschen Recht abgebildet werden, fordert das Bündnis „Doppelresidenz.org“. Am Donnerstag haben sie eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, mit der sie fordern, die geteilte Betreuung von Trennungskindern als Leitbild im deutschen Familienrecht zu verankern. Sie nennen das „Doppelresidenz“. Die geteilte Betreuung wird auch Wechselmodell genannt.

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Rund 12.000 Unterschriften schon vor Petitionsstart

Rund 12.000 Menschen hätten die Petition schon vor dem eigentlichen Start unterzeichnet, sagt Markus Witt vom Bündnis. „Es geht hauptsächlich darum, ein zeitgemäßes Familienrecht zu bekommen, also nicht ein Familienrecht, das deutlich über hundert Jahre alt ist, sondern sich daran orientiert, wie Eltern heute leben und was Kinder auch brauchen.“

Es geht den Initiatoren der Petition um mehr als nur ein Betreuungsmodell, betont Cornelia Spachtholz von „Doppelresidenz.org“, die gleichzeitig Vorsitzende des Verbands berufstätiger Mütter ist. Mit der Petition wolle das Bündnis auch einen Sinneswandel in der Gesellschaft erreichen. So werde etwa heute der Begriff der „Alleinerziehenden“ nicht mehr der Realität gerecht, da unter dem Begriff auch diejenigen fallen, die in Wirklichkeit zwar getrennt sind, ihre Kinder aber gemeinsam erziehen. „Getrennt gemeinsam erziehen, das ist aus unserer Sicht das, was unseren Kindern zusteht, weil sie ein Anrecht auf beide Elternteile haben“, dieser Ansatz sei auch förderlich in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Bundestagsabgeordnete und die Vorsitzenden von „Doppelresidenz.org“, Cornelia Spachtholz und Markus Witt (3. und 4. v. l.) vor der Petitionsübergabe im Bundestag.

Reformwünsche auch aus Politik und Justiz

Nicht nur von dem Bündnis geht der Wunsch nach grundlegenden Änderungen im Familienrecht aus: Schon 2017 hat die Konferenz der Landesjustizminister beschlossen, gesetzliche Regelungen für das Wechselmodell zu prüfen. Auch beim Deutschen Juristentag im September in Leipzig wurde ein Beschluss gefasst, wonach alternative Betreuungsmodelle gesetzlich geregelt werden sollen: sowohl in Bezug auf das Umgangsrecht, also die Betreuungszeiten der einzelnen Elternteile, als auch auf das Unterhaltsrecht – dieses müsse auch den Fall, dass beide Eltern ihr Kind nach der Trennung betreuen, regeln und deutlich vereinfacht werden.

An den Beschlüssen mitgearbeitet hat auch die Familienrichterin am Münchner Oberlandesgericht, Isabell Götz, die auch das Bundesjustizminsterium berät. „Wir reden deswegen darüber, weil es zunehmend mehr ein Modell ist, das Eltern nach der Trennung leben und unsere derzeitigen Gesetze es aber nicht abbilden“, erklärt sie. Es könne zwar schon gerichtlich angeordnet werden, aber das reiche nicht. Heute schon, berichtet sie aus ihrer täglichen Arbeit als Familienrichterin, breche das traditionelle Rollenverständnis aus, wonach Mütter die Kinder betreuen und Väter arbeiten. Eine abwechselnde Betreuung nach der Trennung ermögliche auch der Mutter, sich selbst um Einkommen und Altersvorsorge zu kümmern.

Berlin als Hochburg für Wechselmodell

Die Familienanwältin Eva Becker, ebenfalls Mitglied einer Arbeitsgruppe, die das Justizministerium berät, praktiziert in Berlin. „Die Zeit, dass nur Väter an einem Wechselmodell interessiert sind, die ist vorbei, weil auch Mütter vernünftigerweise Interesse daran haben.“ In Berlin seien die Gerichte besonders mit dem Wechselmodell befasst, erklärt sie. „Das hat verschiedene Gründe: Erstens liegt Berlin mitten in den ’neuen‘ Bundesländern, wo Betreuung durch beide Elternteile vielleicht selbstverständlicher ist, ebenso wie es nichts Besonderes ist, wenn Kinder in eine Betreuungseinrichtung gehen.“ In Berlin lebten zudem viele junge Familien, von denen beide Elternteile arbeiten wollten und die Menschen wohnten nicht so weit auseinander, bei einem Wechselmodell nach einer Trennung spielten Distanzen also nicht so eine große Rolle.

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Viele Berliner Richter stellten nicht mehr die Frage danach, wie man fortsetzen könne, was bisher gelebt wurde – etwa wenn die Mutter bisher zu zwei Drittel und der Vater zu einem Drittel betreut hat –, sondern versuchten abzuklären, was gegen eine paritätische Betreuung spreche. „Das ist einfach eine Umkehr des gedanklichen Ansatzes.“ Becker betont allerdings, dass nicht alle Richter dies so sehen und verweist auf den speziellen Trend in Berlin und Brandenburg. „Wir sind, wenn Sie so wollen, eine Hochburg des Wechselmodells, das ist hier einfach Thema.“

15 Prozent der getrennten Familien leben Wechselmodell

Einem Rechtsgutachten für den Deutschen Juristentag zufolge kann man davon ausgehen, dass schon heute schätzungsweise 15 Prozent der Trennungsfamilien in Deutschland das Wechselmodell leben. In der Sozialwissenschaft spricht man übrigens schon von Wechselmodell, wenn der Betreuungsanteil bei 30 Prozent liegt – nicht erst, wenn sich die Eltern die Betreuung genau zu 50 Prozent teilen.

Die Debatte wird in jedem Fall weitergehen: Ähnlich den Ideen der Petition zum Wechselmodell hat die FDP-Bundestagsfraktion im März einen Antrag in den Bundestag eingebracht, wonach das Wechselmodell sogar als gesetzlicher Regelfall eingeführt werden soll.Im Februar kommenden Jahres gibt es dazu im Rechtsausschuss eine erste Anhörung.

Der Petitionsausschuss des Bundestages [bundestag.de] wird die Petition nach der Übergabe prüfen und voraussichtlich in eine Onlinepetition überführen – der Startzeitpunkt steht noch nicht fest.

Beitrag von Bettina Rehmann, Audio: Inforadio | 29.11.18 | 13:35 Uhr Bild: dpa/Hackenburg

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/11/petition-bundestag-wechselmodell-doppelresidenz-berlin.html
Tags: europäischen Familienrecht – Gesellschaftspolitik – Mobbing – Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindeswohl – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Scheidung – Trennung – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft – 

„Feministische“ Familienrichterin, sagt „Wir können den Geschichten der Eltern nicht trauen“

Die Familienrichterin vom Amtsgericht Bremen ist kein unbeschriebenes Blatt:
Vorsitzende der Kommission Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften des Deutschen Juristinnenbund.
1.Artikel:

Sabine Heinke  

Hauptseite » Personen-Portal » Sabine Heinke

Sabine Heinke (* 1956), Abitur 1973 in Kassel, Anwältin, dann Richterin am Amtsgericht Bremen, Abt. 61, zeitweise berichtende Richterin des Bundesverfassungsgerichts.

Taten

  • Aktives sexistisches Handeln in einer Vielzahl von Organisationen und Orten: Redakteurin und zeitweise Herausgeberin der feministischen Rechtszeitschrift STREIT, Vorsitzende der Familienrechtsfachkommission im Deutschen Juristinnenbund, Dozentin beim Feministischen Juristinnentag.
  • In einer einzigartigen Verquickung von Ämtern schreibt Heinke an Stellungnahmen für das BVerfG mit, so auch zum denkwürdigen Verfahren 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01, in dem das Sorgerecht für nichteheliche Väter abgelehnt wird. Sie schreibt u.a.: „Die alleinstehende und alleinerziehende Mutter hat das Sorgerecht für ihr Kind inne, braucht niemanden daran zu beteiligen und niemanden zu fragen, und das ist auch gut so“. Gleichzeitig verfasst sie als Gerichtssprecherin an diesem Gericht die ebenso einzigartig einseitige Pressemeldung zum Urteil, in dem sie höhnisch über Väter herzieht.[1]
  • Sie trommelt öffentlich in einer Vielzahl von Interviews gegen das gemeinsame Sorgerecht und fällt durch primitive Äußerungen im BILD-Stil auf wie „Oft wollen die Väter ihren Pflichten nicht nachkommen. Sie heiraten nicht, weil sie keinen Unterhalt für die Frau zahlen wollen.“ [1]
  • Sie tritt aktiv ein gegen eine Beschleunigung von Verfahren zum Umgangsrecht, hat Anteil an der Entwertung des neuen FamFG, betreibt wie ihre geistesverwandte Clique Missbrauch mit dem Gewaltschutzgedanken (djb 2007, Heft 3, S. 35ff) indem sie Partnergewalt immer als allgegenwärtige Männergewalt definiert und durch bloße Gewaltbehauptungen Umgangsrecht und Sorgerecht entwerten will.
  • Sie greift in alle nur irgend möglichen anderen juristischen Reformprojekte ein, um darin ihre radikalfeministischen Vorstellungen (oft erfolgreich) zu realisieren.

Wirkung

  • maßgeblich beteiligt am Fortbestehen des menschenrechtswidrigen und kinderfeindlichen § 1626a BGB
  • maßgeblich beteiligt an der Verfestigung und Stärkung feministischen Gedankenguts in einer Vielzahl von Gremien und Organisationen
  • maßgeblich beteiligt an der Zerstörung der wenigen guten Elemente im Entwurf der FamFG.
  • beteiligt an der Reform des Unterhaltsrechts und des Versorgungsausgleichs
  • nach eigenen Angaben ist sie Teilnehmerin an einem Geschlechterkrieg

Sonstiges

Heinke weiss sehr genau, welche Schäden und Leid sie mitverursacht. Sie gehört zu den Täterinnen, die wissen was sie anrichten. An ihrem Amtsgericht in Bremen hat sie genau mit den Müttern zu tun, denen sie im BVerfG-Verfahren Allmacht zugesprochen hat und kommentiert das lapidar mit „Mütter missbrauchen dieses Recht manchmal schon“.

1999 hätte es sie fast einmal erwischt, kann sich aber Dank ihren Seilschaften halten:

Bei der Verwaltung des Bundesverfassungsgerichts treffen Protestbriefe ein. Grund: Über Karlsruher Diensttelefon und Dienstfax werden eine feministische Zeitschrift betrieben. Die im Impressum des Periodikums „Streit“ angegebenen Amtsnummern gehören Sabine Heinke, die als wissenschaftliche Mitarbeiterin ausgerechnet im Ersten Senat beschäftigt ist – und er befaßt sich mit Grundsatzurteilen zum Familienrecht. Die erklärte Feministin unterschreibt schon mal Flugblätter, in denen das Flüchtlingselend als Geschlechterkrieg interpretiert wird und Männer dabei pauschal als „Brandstifter, Volksverhetzer, Vergewaltiger, Grabschänder“ verurteilt werden. Die von ihr mitbetriebene Zeitschrift „Streit“ macht Front gegen das neue Kindschaftsrecht – Heinke ist der Überzeugung, daß Männer, die nach einer Scheidung das Sorgerecht für die Kinder anstreben, lediglich „Frauen mit Gefühl um Geld“ bringen wollen. [2]

Einzelnachweise

  1. ↑ 1,0 1,1 Das letzte Wort haben die Mütter, Schwarzwälder Bote am 11. Februar 2003
  2.  Der Spiegel 1/1999 vom 4. Januar 1999, S. 19

Netzverweise

Es gibt viele Väter, die nicht nur der Wochenend-Papa sein, sondern den Alltag miterleben wollen

„Es gibt viele Väter, die nicht nur der Wochenend-Papa sein, sondern den Alltag miterleben wollen“, sagt Familienrichterin Anna Gubernatis.

Artikel:

Wenn Gesetze allein nicht ausreichen

Familiensachen – was nach ganz privaten Dingen klingt, wird nicht selten zum Thema vor Gericht. Nämlich dann, wenn Familie nicht mehr funktioniert. 750 Scheidungen zählt das Amtsgericht Burgwedel durchschnittlich im Jahr. Seit 2013 ist es auch Familienrichterin Anna Gubernatis, die dort Recht spricht, wo Emotionen dominieren.

Für Kinder steht im Anhörungszimmer des Amtsgerichtes eine Spielecke bereit. Burgwedel.

„Wenn beide sich einig sind, geht es schnell“, weiß die 36-Jährige. Nach einem Trennungsjahr braucht es meist nur einen Termin vor Gericht, um die Scheidung abzuschließen. „Teilweise bekommt man einen Eindruck, wie Paare nach einer Trennung miteinander umgehen“, beschreibt es Gubernatis. Setzen sie sich nebeneinander oder gegenüber? Wollen sie gar danach zusammen noch einen Kaffee trinken gehen? Oder steht der Konflikt noch im Vordergrund? „Oft sind Paare traurig“, sagt Gubernatis. Mit der Scheidung endet ein Lebensabschnitt. Die Scheidung besiegelt das Scheitern eines gemeinsamen Planes.

Fragen, die sich bei der Scheidung oft stellen, sind jene nach Unterhalt und der finanziellen „Auseinandersetzung“. Wem steht wie viel zu? Was haben die Eheleute gemeinsam an Vermögen aufgebaut? „In diesen Verfahren herrscht Anwaltszwang“, erklärt Gubernatis. Das sei auch sinnvoll, denn oft seien die Sachverhalte komplex. Die Anwälte bereiten das vorab auf. „Paare sollten sich schon bei der Hochzeit bewusst damit auseinandersetzen, was auf sie zukommt, wenn die Ehe scheitert“, appelliert Gubernatis. Nicht jeder fühle sich nach einer Scheidung gerecht behandelt. Eheverträge können dem vorbeugen.

Noch schwieriger – und meist emotionaler – wird es, wenn sich nicht nur ein Paar trennt, sondern eine Familie zerbricht. Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsregelungen – all das wird Thema, wenn Kinder im Spiel sind. „Kinder bekommen gegebenenfalls einen eigenen Verfahrensbeistand“, betont die Familienrichterin. Ob ein Psychologe, Pädagoge oder Jurist – sie sei recht frei in der Bestellung des „Kinderanwaltes“. Dieser habe die Aufgabe, die Interessen des Kindes zu vertreten. Hausbesuche, Gespräche mit Erziehern oder Lehrern – und vor allem mit dem Kind selbst – gehören dazu. Warum es das braucht? „Eltern wollen immer das Beste für ihr Kind“, sagt Gubernatis. Aber wo Beziehungen scheitern, „geht der Blick dafür manchmal in den Emotionen verloren“. Für das Gericht stehe das Kindeswohl obenan. Mit Hilfe des Verfahrensbeistandes und des Jugendamts soll ermittelt werden, was dem Kindeswohl entspricht.

In der Regel ab drei Jahren werden Kinder auch selbst angehört. „In der Spielecke im Anhörungszimmer, beim Schaukeln auf dem Spielplatz oder zu Hause“, zählt Gubernatis Möglichkeiten auf. Die Befragung erfolge im Beisein des Verfahrensbeistands, aber ohne Eltern. „Sonst haben Kinder oft das Gefühl, sie müssten es allen recht machen.“ Je älter das Kind sei, umso mehr Gewicht habe die Aussage. Die Familienrichterin bietet an, den Eltern etwas auszurichten. „Oft kommt der Wunsch, dass sie wieder zusammenkommen sollen“, weiß Gubernatis. Genauso häufig lautet die Botschaft: „Sie sollen nicht mehr streiten.“

Es muss nicht immer ein richterlicher Beschluss am Ende des Verfahrens stehen: „Unser Ziel ist es, dass die Eltern ihre gemeinsame Verantwortung für das Kind wieder wahrnehmen können und eine einvernehmliche Lösung finden“, sagt Gubernatis. „Schließlich werden beide über die Kinder lebenslang verbunden bleiben.“ Bei wem das Kind wohnt, wer es wann zu sehen bekommt und viele andere Details können schriftlich vom Gericht festgelegt werden. „Je strittiger das Paar, desto detaillierter gestalten wir die Vereinbarung. Teils mit Tag, Uhrzeit und Übergabeort“, so die Familienrichterin.

Üblich sei das Residenzmodell – das Kind lebt dabei überwiegend bei einem Elternteil und jedes zweite Wochenende bei dem anderen. Zunehmend wird auch das Wechselmodell praktiziert: In diesem Fall lebt das Kind zu gleichen Teilen bei beiden Elternteilen. „Es gibt viele Väter, die nicht nur der Wochenend-Papa sein, sondern den Alltag miterleben wollen“, betont Gubernatis. Wichtig sei: „Jeder hat eine Bindungsfürsorgepflicht“, erklärt Gubernatis. Das Kind habe Recht auf Vater und Mutter – jedes Elternteil habe aktiv sicherzustellen, dass die Bindung des Kindes zum Ex-Partner gepflegt wird.

Außer bei Scheidungen, Sorgerecht- und Unterhaltsstreitigkeiten wird das Familiengericht auch tätig, wenn das Konstrukt „Familie“ rechtlich geklärt werden muss. Ob Kinder- oder Erwachsenenadoptionen, ob Abstammungsfeststellung nach Vaterschaftstest – Anna Gubernatis ist zuständig „Wer diesen Job macht, möchte ihn nicht mehr aufgeben“, stellt die Familienrichterin für sich fest. Für ein objektives Urteil störe es nicht, bei den vielen Schicksalen Betroffenheit zu empfinden: „Für einzelfallgerechte Lösungen bedarf es im Gerichtssaal neben juristischem Handwerk noch einer weiteren Fähigkeit: Empathie.“

Von Carina Bahl, Artikel aktualisiert: Donnerstag, 23.03.2017 00:15 Uhr
http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Region/Burgwedel/Nachrichten/Familiengericht-Burgwedel-ist-nicht-nur-fuer-Scheidungen-und-Sorgerechtsstreitigkeiten-zustaendig
Tags: Doppelresidenz – Bindungsfürsorgepflicht

Richterin Täubel-Weinreich sollte auch die andere Seite erzählen . .

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Mag. Doris Täubel-Weinreich


Unterhaltszahler sind einer menschenunwürdigen Exekutionsordnung ausgesetzt in Österreich und werden behandelt wie Menschen 2.Klasse!!!

Unterhaltszahler sind die einzige Gruppe in Österreich welche 25% unter das Existenzminimum gepfändet werden.
Und mit 600 Euro Miete, Strom, etc. zu bezahlen geht sich bei sehr vielen Personen nicht aus. Dazu kommt oft noch Umgangsverweigerung, welche Viele in eine ausweglose Situation, bis zum Suizid treibt.
Die FPÖ hat im Okt.2016 dazu einen Entschließungsantrag eingebracht um die Exekutionsordnung so wie bei allen Anderen gleich zustellen.
http://wp.me/p4RGV9-1Wu
SPÖ und ÖVP haben es ignoriert.
Team Stronach hat zugestimmt.
Am Besten diese Egoisten nicht mehr wählen.
Posting leaksmouse, am 20-3-2017 
http://derstandard.at/2000054389888/Immer-mehr-Kinder-klagen-einen-Elternteil-auf-Unterhalt


Artikel >>>

Immer mehr Kinder klagen einen Elternteil auf Unterhalt

Familienmitglieder tragen ihre Probleme immer häufiger vor Gericht aus.
Das betrifft sowohl Unterhaltsstreite wie auch Konflikte über die Obsorge.
Ein Grund sind „aktivere Väter“, sagt eine Familienrichterin


Wien – Es ist ein Fall, wie ihn keine Familie erleben möchte, und doch trägt sich Ähnliches immer häufiger zu: Ein Vorarlberger, der in Innsbruck studiert, zog kürzlich bis zum Obersten Gerichtshof gegen seinen eigenen Vater. Nach Matura und Wehrdienst begann er ein Soziologiestudium, entschied aber nach kurzer Zeit, sich lieber einer Karriere als Profikletterer zu widmen, und erklärte dem Vater, er müsse vorerst keinen Unterhalt mehr zahlen. Es lief nicht wie geplant, nach einem Jahr nahm er ein anderes Studium auf und brauchte somit auch wieder Geld. Doch der Vater wollte nicht mehr zahlen. Schließlich entschied das Höchstgericht: Muss er aber, auch wenn der Sohn die Ausbildung zwischendurch unterbrochen hat.
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Immer mehr Unterhaltsforderungen Eine Auswertung des Justizministeriums für den STANDARD zeigt: Familienmitglieder zitieren einander immer öfter vor Gericht. Im Jahr 2012 wurden von volljährigen Kindern – zumeist handelt es sich um Studenten – österreichweit 4.923 Anträge auf Unterhalt eingebracht. Zwei Jahre später wurden bereits 5.240 Forderungen gegen Eltern gestellt. 2016 fielen 5.630 solche Anträge an. Ähnlich verhält es sich mit Unterhaltsforderungen, die – von zumeist einem Elternteil – für Kinder gestellt wurden: 79.773 Anträge im Jahr 2014, 87.992 im Folgejahr, immerhin 86.243 Anträge 2016. Wobei hier auch sämtliche Änderungen und Neubemessungen des Unterhalts hineinfallen.
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Familienstreitigkeiten „emotional“
Erklärungen gibt es dafür mehrere. Ganz generell lasse sich aber feststellen: „Familienstreitigkeiten werden mehr, und landen sie vor Gericht, werden sie sehr emotional geführt“, sagt Doris Täubel-Weinreich, Vorsitzende der Fachgruppe Familienrecht der Richtervereinigung, die als Juristin seit mehr als 18 Jahren in dem Bereich arbeitet. Hinzu komme auch: Die Ausbildungen dauern heute durchschnittlich länger als früher. Kinder sind somit auch länger finanziell auf ihre Erziehungsberechtigten angewiesen.

Der Sozialpädagoge Olaf Kapella vom Österreichischen Institut für Familienforschung glaubt nicht, dass in Familien grundsätzlich mehr gestritten wird als früher: „Kinder und ihre Rechte stehen heute einfach mehr im Fokus, und die Kinder sind sich ihrer Rechte bewusst“, sagt er. Dadurch sinke auch die Hemmschwelle, vor Gericht zu ziehen und diese Rechte einzufordern.
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„Aktivere Väter“
Die Familienrichterin Täubel-Weinreich erlebe darüber hinaus, dass Männer immer „aktivere Väter“ werden, was „natürlich grundsätzlich gut“ sei, aber neue Probleme aufwerfe: „Früher reichte den meisten Vätern ein 14-tägliches Besuchsrecht, damit geben sich inzwischen die wenigsten zufrieden.“ Die neuen Lebensmodelle seien aber eben auch schwieriger zu organisieren und böten mehr Konfliktpotenzial.

Wie die aktuelle Auswertung zeigt, steigen auch die strittigen Fälle in Bezug auf Obsorge und Kontaktrecht. Im Jahr 2014 landeten 35.226 solche Anträge bei Gericht, 2016 waren es bereits 40.310. „Darunter finden sich auch Fälle, in denen Eltern zum Beispiel streiten, ob ein Kind in den Fußballverein oder schwimmen gehen soll“, erläutert Rudolf Jocher vom Justizministerium.
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Weniger Scheidungen
In Bezug auf Unterhalt, wie lange und in welcher Höhe er bezahlt werden muss, stellt Täubel-Weinreich klar: „Im Endeffekt sind das immer Einzelfallentscheidungen. Im Gesetz steht bloß, dass Unterhalt ‚angemessen‘ sein muss, das ist juristisch nicht sehr befriedigend.“ Es herrsche dadurch eine gewisse Rechtsunsicherheit – aufseiten der Eltern wie auch der Kinder. Eine Reform des Unterhaltsrechts ist im Regierungsprogramm aus dem Jahr 2013 angedacht, wurde im Arbeitspapier 2017 allerdings nicht aufgegriffen.

Rückläufig sind jedenfalls die Zahlen der strittigen Scheidungen. 2014 waren es 6.214, 2016 nur noch 5.782. Auch einvernehmlich lassen sich die Österreicher immer seltener scheiden. Allerdings: „Das heißt nicht, dass sich die Leute weniger trennen – sie heiraten seltener“, sagt Täubel-Weinreich. – derstandard.at/2000054389888/Immer-mehr-Kinder-klagen-einen-Elternteil-auf-Unterhalt

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  (Katharina Mittelstaedt, 17.3.2017)

http://derstandard.at/2000054389888/Immer-mehr-Kinder-klagen-einen-Elternteil-auf-Unterhalt
Tags: Menschenrechtsverletzung – Justizopfer – leaks – family law – austria – Human rights violations – Fathers austria 

Beugestrafe – Beugehaft – gegen Entfremdung!

GERICHT

Weil Kind nicht bei Vater war: Beugestrafe für Mutter

Gericht wirft Frau aus Kärnten vor, das Besuchsrecht zwischen Vater und Sohn zu verweigern. Nun muss sie 500 Euro Strafe zahlen. Der Beschluss ist rechtskräfrig.

Landesgericht Klagenfurt

Foto © Kleine Zeitung Helmuth Weichselb

Von Familienfrieden waren diese Eltern auch am Vatertag weit entfernt: Seit Jahren streitet ein geschiedenes Paar um das gemeinsame Kind. Das ging jetzt so weit, dass über die Mutter aus Kärnten eine Beugestrafe von 500 Euro verhängt wurde. „Sie weigerte sich beharrlich, dass Kontaktrecht zwischen leiblichem Vater und Kind zu akzeptieren“, begründet Eva Jost-Draxl, Sprecherin des Landesgerichts. Beugestrafen gibt es sehr selten.

Die Klagenfurter Familienrichterin und Bezirksgerichtssprecherin Martina Löbel meint ganz allgemein: „Es gibt diese Strafen, damit Gerichtsentscheidungen eingehalten werden, die regeln, wann ein Kind zum anderen Elternteil darf.“

Im konkreten Fall lebt der Bub (11) seit der Scheidung bei der Mutter und deren Lebensgefährten in Kärnten. Der leibliche Vater hat Besuchsrecht. Alle zwei beziehungsweise drei Wochenenden darf er den Sohn mit zu sich nach Hause nehmen – in ein anderes Bundesland. Das ist gerichtlich geregelt. Trotzdem kommt es immer zu Konflikten. Der Vater sagt: „Jetzt habe ich meinen Sohn elf Monate nicht gesehen.“ Seine „Ex“ und ihr Partner würden die Besuchs-Wochenenden verhindern. Die beteuern: Der Bub wolle trotz guten Zuredens nicht zum Vater fahren. Man habe dem Vater aber öfters angeboten, einen Tag in Kärnten mit dem Sohn zu verbringen.

Fakt ist: Die Ex-Partner machen sich gegenseitig schlimme Vorwürfe und kommunizieren nur noch über Gericht.
Die Mutter bekam bereits im März 2015 eine Beugestrafe, die später aufgehoben wurde. Im Dezember wurde ihr dann eine neue Beugestrafe angedroht. Nun wurde das Zwangsmittel umgesetzt: Die Frau muss 500 Euro zahlen. Der äußerste Schritt wäre – rein theoretisch – Beugehaft. „Auch das gab es schon“, sagt Familienrichterin Löbel. Im Gerichtsbeschluss steht: Das Recht auf Kontakt zwischen Vater und Kind sei ein Menschenrecht.

14.06.2016 um 06:31 Uhr
http://www.kleinezeitung.at/k/kaernten/chronik/5014392/Gericht_Kind-war-nicht-bei-Vater_Beugestrafe-fur-Mutter

Was ist Feminismus ?

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Lebenssprüche – Lebensweisheiten    –>  Was ist Feminismus?

Spruch Feminismus

Spruch über Feminismus

Es gibt nur eine Gruppe

die sich an einer fairen Ausgestaltung

im Familienrecht stört:

FEMINISMUS

Definition Feminismus: Frauenrechte = nur weiblich
Wiki - Lexikon: Fe·mi·nis·mus

Biologie: Verweiblichung bei Lebewesen
Die Rechte von Väter und Kinderrechte werden beim Feminismus nicht berücksichtigt, ebenso wenig bei der Frauenpolitik.

Duden | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Synonyme, Herkunft
Feministin = Frauenkämpferin, Frauenrechtlerin

Familienrecht in Österreich:

Bis in den 70er Jahren hat es in Österreich das Patriarchat im Familienrecht gegeben. Der Vater war das Familienoberhaupt. Man war zu dieser Zeit  der Ansicht der Vater muss arbeiten gehen und die Mutter bleibt zu Hause bei den Kindern.
Im Jahr 2000 sind die Scheidungen in den Großstädten auf 50% angestiegen. Die Zahl der offenen Lebensgemeinschaften und Patchwork-Familien ist gestiegen. Jeder Vater und Mutter verdienen in ihrem Beruf ihr eigenes Geld und teilen sich auch die Freizeit mit ihren Kindern in der Familie.

Leider sind die Gesetze in Österreich in Bezug auf die Familienpolitik seit den 80er Jahren stehen geblieben. Während man in Deutschland  vor 40 Jahren die „schuldige Scheidung“ abgeschafft hat, gibt es diese in Österreich derzeit noch immer.

Obwohl viele Eltern sich nach Trennung oder Scheidung weiter zu gleichen Teilen um ihre Kinder kümmern, sieht das veraltete Unterhaltsrecht noch immer vor, dass nur bei einem Elternteil das Kind das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, während der andere Elternteil trotz gemeinsamer Obsorge, den vollen Unterhalt zahlen muss.
Die gemeinsame Obsorge regelt kein Umgangsrecht, daher sehen viele Väter in der Praxis ihre Kinder noch immer nicht, manche bekommen ein Besuchsrecht alle 14 Tage am Wochenende.
Von einigen egoistischen Ex-Frauen wird der Umgang komplett unterbrochen und die Kinder  negativ manipuliert, man spricht von Eltern-Kind-Entfremdung oder auch PAS Parental Alienation Syndrome. Lt. EMRK Art.8 Menschenrechte (Achtung auf Familie) führt eine Kontaktunterbrechung von 6 Monaten, zwischen einem Elternteil und dem Kind, zu einer Entfremdung und ist eine Menschenrechtsverletzung.

Einige Trennungsväter sprechen von einer feministischen Justiz oder einem feministischen Rechtsstaat und davon, dass in Österreich 90% Richterinnen in den Familiengerichten, Landesgerichten, bzw.eine feministische OGH-Präsidentin (Irmgard Griss), vorhanden sind. Meiner Meinung nach sehen viele Familienrichterinnen die Entfremdung des Vaters  (teilweise auch der Mutter) als Kavaliersdelikt an. Viele ältere Familienrichter sind der Anschauung die Kinder gehören zur Mutter und nicht zum Vater.

In Folge wird von diversen Beugestrafen oder Beugehaft abgesehen, bis die Kinder endgültig von einem Elternteil entfremdet sind.
Österreich ist eines der feministischsten Länder in Europa. Während in Deutschland 96% die gemeinsame elterliche Sorge haben, sind es in Österreich nur 50% der gemeinsamen Obsorge, Stand 2015.
In Österreich spricht man seit einigen Jahren bereits von der „Vaterlosen Gesellschaft„.

Gesellschaftspolitisch haben Kinder die ohne Vater aufwachsen ein Identitätsproblem. Es gibt viele Studien die dieses Problem der vaterlosen Gesellschaft und ihre Auswirkungen bestätigen. In Amerika wird von einem „absent father syndrome“ gesprochen. Mehrere Nahost-Experten sprechen auch davon, dass Jugendliche die ohne Vater aufwachsen, oder  unter einer Entfremdung von ihren Eltern leiden,  sehr leicht zu radikalisieren sind.
Es fehlt ihnen das Vorbild des Vaters und sie suchen sich in der Religion z.B. bei einem Imam des islamischen Glaubens dieses Vorbild  bzw. eine Ersatzvaterfigur. Die Islam-Prediger radikalisieren diese Jugendlichen, bis sie bereit sind sich als IS-Kämpfer rekrutieren zu lassen. Es ist mittlerweile auch bekannt, dass drogenabhängige Teenager die in Europa leben bei Terroranschlägen mitmachen, siehe Terror Attentat vom 13.11.2015 in Paris Café Bonne Bièr, etc.

Gleichberechtigung und Gleichstellung kann zwischen Männer und Frauen nur dann funktionieren, wenn es eine Familienministerin und einen politisch gleichwertigen, männlichen Familienminister gibt.
Beide Geschlechter müssen in der Gesetzgebung zu gleichen Teilen vertreten sein.
Bei einem strittigen Familienrechtsverfahren sollte es einen männlichen und einen weiblichen Familienrichter geben.
Während seit vorigem Jahr im Strafrechtsänderungsgesetz private Gutachten als Beweismittel zulässig sind, ist dies im Familienrecht noch immer nicht möglich?

Lt. Resolution 2079, Sitzung der parlamentarischen Versammlung, am 02.10.2015 des Europarat sollen alle Länder in der europäischen Union die gesetzliche Möglichkeit zur „Doppelresidenz“ schaffen.   In Deutschland spricht man von einem Wechselmodell.
In der Schweiz wurde die alternierende Obhut eingeführt. In einigen US-amerikanischen Staaten wurde dieses Modell als „shared parenting“ gesetzlich verankert.
Echte Doppelresidenz bzw. shared parenting regelt in einem Familienplan die Betreuung des Vaters und der Mutter zum Kind.
Im Familienplan soll ein Zeitmodell mit Betreuung und Erziehung annähernd zu gleichen Teilen fixiert sein. Optimal wäre 50/50 Prozent zwischen Vater und Mutter.  Im schlechtesten Fall spricht man bei 30/70 Prozent auch noch von Doppelresidenz.
Das Kind pendelt also periodisch zwischen dem Aufenthaltsort des Vaters und der Mutter. Um eine echte Doppelresidenz auch in der Praxis zu leben, haben einige Länder eine maximale Entfernung von 80 meilen (120km) zwischen den beiden Aufenthaltsorten gesetzlich fixiert.  Bei kleineren Kindern sollte die Schule im Idealfall ungefähr in der Mitte liegen, ist aber nicht zwingend.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) sieht die Aufenthaltsorte beider Elternteile vor.
Ändert Elternteil1 seinen Aufenthaltsort (Wohnsitz) ,  größer einer Entfernung
von 120km zum Elternteil2, so verliert Elternteil1  die gemeinsame elterliche Sorge.

Sollte Elternteil2 dieser Entfernungsvergrößerung über 120km von Elternteil1 nicht zustimmen, bekommt der Elternteil2 mittels Gerichtsbeschluss unverzüglich die alleinige Sorge.

Admin Familie & Familienrecht, April 2016
Tags: ABR Aufenthaltsbestimmungsrecht  – Vaterlose Gesellschaft

PAS – Polizei darf Wohnung aufbrechen bei Verweigerung des Umgang . . .

Familienrichterinnen halten jedoch zu 99% in der Regel in solchen Fällen zur Mutter. Man bekommt dann zur Antwort von der Richterin, Naja da kann ich leider auch NICHTS machen.

Obwohl solche Zwangsmaßsnahmen (Beugehaft) gegen Eltern-Kind-Entfremdung in Österreich und Deutschland möglich sind, wird soetwas  in der Parxis nicht durgeführt. Die Verfahren werden verzögert, verzögert bis der Vater das Kind seit Jahren nicht mehr gesehen hat und schließlich ist das Kind entfremdet, manipuliert und möchte den Vater gar nicht mehr sehen.

In Frankreich gibt es einige Fälle.
In Österreich kenne ich keinen einzigen Fall mit Beugehaft, obwohl es vom Gesetz vorgesehen ist. 

Wichtig ist für die Justiz  nur das Unterhalt gezahlt wird. Wenn nicht wird der Zahlvater exekutiert.

Admin Familie Familienrecht, am 2-4-2016
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Die Eltern trennen sich, die Mutter verweigert dem Vater den Umgang mit dem Kind. Weil ihm der aber zusteht, darf im Extremfall sogar die Tür der Wohnung eingetreten werden – ein aktueller Fall aus München.

München – Wenn die Eltern sich trennen, leidet das Kind. Besonders die ersten zwei Jahre nach der Trennung sind für die Kinder am schwierigsten zu bewältigen. Das haben wissenschaftliche Untersuchungen belegt. Sie brauchen in dieser Zeit große Unterstützung. Von beiden Eltern. Wie man es besser nicht machen sollte, zeigt ein Beispielfall des Amtsgerichts.

Michael ist sieben Jahre alt. Seine Eltern haben sich getrennt. Der Bub bleibt bei der Mutter (35) in München. Der Vater (33) zieht nach Taufkirchen. Doch es gibt von Anfang an Streit wegen des Umgangs.

Im Jahre 2013 muss die Frau sogar einen Tag in Ordnungshaft gehen. Sie hatte sich nicht an die Umgangsregelung gehalten.

Im Extremfall darf die Wohnung aufgebrochen werden

Am 10. Oktober treffen die Eltern vor dem OLG eine neue Vereinbarung zum Umgang. Demnach darf der Vater alle 14 Tage seinen Sohn sehen. Doch die Frau hält sich wieder nicht dran. Immer wieder sagt sie kurzfristig die Treffen ab. Mal ist Michael krank, ohne dass sie entsprechende Atteste vorlegt, ein anderes Mal ist der Bub auf einer Feier eingeladen.
Im März 2015 hat der Familienrichter genug. Er beschließt, dass von nun an auch unmittelbarer Zwang gegen die 35-Jährige erlaubt sei, um dem Vater den Umgang mit seinem Sohn zu ermöglichen.

 

Als sich die Frau dennoch wieder gegen weitere Treffen wehrt, wird ihre Wohnung zwei Mal von den Behörden aufgebrochen. Mutter und Kind sind aber nicht da. Der Umgangsbeschluss wird dann im Oktober geändert. Das Kind darf jeden Freitagnachmittag zum Vater. Diese Regelung wird seitdem weitgehend eingehalten.

Was ganz im Sinne von Michael ist. Der Siebenjährige hatte dem Richter erzählt, dass die wenigen Treffen mit seinem Papa „cool“ gewesen waren. Er möchte ihn wieder öfter sehen: „Ich muss noch mit ihm Karten spielen.“

 

J.Schneider, 01.04.2016 16:27 Uhr

Tags: Art. 8 EMRK, Österreich, Beugestrafe Geldstrafe Beugemaßnahme, Bezirksgericht, Deutschland, Familie, Familienrecht, Feminismus feministische, Frauenpolitik, Gericht, Gesetze Österreich, Gewalt, Gleichberechtigung Gleichstellung, Justiz, Justizministerium, Justizopfer, Kinder, Kinderrechte, Kindesunterhalt – Alimente, Kindeswohl, Kindeswohlgefährdung, Landesgericht, Landesgericht, leaks, Menschenrechte EGMR, Menschenrechtsverletzung, Missbrauch mit dem Missbrauch, PAS Eltern-Kind-Entfremdung, Richter, Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht, Unterhalt, Vater, Väter Artikel

Termin: Mo.18.Jän,18h – Haben ‪Sachverständige‬ zu viel Macht?

Termin – Bitte weitersagen!


Haben Sachverständige zu viel Macht?

Podiumsdiskussion: Am Montag, dem 18. Jänner,18h gibt es ein „Rechtspanorama am Juridicum“.
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„Macht der Sachverständigen, Ohnmacht der Parteien“: Das ist das Thema einer Diskussion der Reihe „Rechtspanorama am Juridicum“, die am Montag (18. Jänner,18h ) stattfindet.

Besonders in großen Wirtschaftsstrafverfahren spielen Sachverständige eine dominierende Rolle; dass sie zunächst für die Staatsanwaltschaft arbeiten und dann für das Gericht, hat Zweifel an ihrer Unparteilichkeit und an der Fairness des Verfahrens geweckt und bereits Höchstgerichte und den Gesetzgeber auf den Plan gerufen. Aber auch in familienrechtlichen Auseinandersetzungen oder in Verwaltungsverfahren ist die Rolle der Sachverständigen mitunter umstritten.

Darüber und über Möglichkeiten der Parteien, sich gegen etwaige Vor-Urteile von Sachverständigen zu wehren, diskutieren Familienrichterin Doris Täubel-Weinreich, der Präsident der Wiener Anwaltskammer Michael Enzinger, der stellvertretende Vorstand des Instituts für Rechtsphilosophie Clemens Jabloner, der Anwalt, Wirtschaftsprüfer und Sachverständige Gerd Konezny und Alexander Schmidt, Vizepräsident des Handelsgerichts Wien.

Ab 18 Uhr, Dachgeschoß im Juridicum Wien, Eintritt frei.

http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/4905343/Debatte_HabenSachverstaendige-zu-viel-Macht
Tags: Österreich, Familie, Familienrecht, Gutachten – Sachverständige – Gutachter, Jugendamt Artikel, Justiz, Justizopfer, Kindeswohl, Kindeswohlgefährdung, leaks, Richter, Scheidung – Trennung, Täubel-Weinreich – Richterin, Termine – Veranstaltungen – Demo etc., TV-Termin, Wien

„Ich bin kein Wochenend-Papa“ – Verfahren dauern immer länger

2014 wurde über 16.000 Obsorgeanträge entschieden

2014 wurde über 16.000 Obsorgeanträge entschieden – Foto: AP/Thomas Kienzle
 

Wenige wollen gemeinsame Obsorge – 
Streit ums Kind: Verfahren um Besuchsregelung dauern immer länger,
516 Mal wurde Kinderbeistand bestellt

Ich bin kein Wochenend-Papa“, hört die Familienrichterin Doris Täubel-Weinreich immer öfter. Während früher nach Scheidungen relativ konfliktfrei jedes zweite Wochenende  für Väter reserviert werden konnte, wollen diese heute mehr am Leben ihrer Kinder teilhaben.

„Es ist gut, dass die Kinder im Zentrum stehen“, sagt die Richterin, „aber dadurch werden die Konflikte heftiger. Wenn sich Eltern nicht riechen können, dann ist es nicht so einfach, dass sie beim Elternabend in der Schule nebeneinander sitzen.“

 Das mag ein Grund sein, weshalb die rund 16.000 Obsorge- und 9300 Kontaktrechtsverfahren vor Gericht immer länger dauern, obwohl die Anfallszahlen nicht ansteigen: 2011 nahmen  Verfahren um das Sorgerecht im Durchschnitt 1,6 und jene um die Besuchsregelung 3,1 Monate in Anspruch. 2014 vergingen bis zur Erledigung schon fünf bzw. 5,4 Monate. Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des Grünen Abgeordneten Albert Steinhauser durch das Justizministerium hervor.

Laut Täubel-Weinreich täuscht die Statistik allerdings, weil vorläufige Regelungen nicht mitgerechnet werden. 5,4 Monate bis zum endgültigen Beschluss eines Besuchsrechts bedeute nicht, dass Vater (oder Mutter) das Kind 5,4 Monate nicht zu Gesicht bekommen. In Einzelfällen geschieht das freilich sehr wohl, mitunter jahrelang. In so genannten Hochkonfliktfällen können die Richter die zerstrittenen Eltern seit 2013 zur Eltern- und Erziehungsberatung schicken, die sich allerdings viele nicht leisten können.

Fallstudien

Ebenfalls seit 2013 kann die gemeinsame Obsorge für beide Elternteile vereinbart oder sogar vom Gericht angeordnet werden. Der Andrang hält sich jedoch in Grenzen: 1564 Mal wurde diese Form im Vorjahr beantragt und bewilligt, 1152 Mal wurde sie gegen den Willen eines Elternteiles verfügt. Albert Steinhauser fordert eine Evaluierung an Hand von Fallstudien in ein bis zwei Jahren, um zu sehen, wie das Modell funktioniert.

Dass sich nur jedes zehnte Elternpaar nach der Scheidung zur gemeinsamen Obsorge entschließt, hängt auch damit zusammen, dass in Österreich keine „Doppelresidenz“ möglich ist.
Es muss vorher fixiert werden, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat. Wohnt es bei der Mutter, hat diese laut Täubel-Weinreich „Oberwasser“: Sie hat auch bei gemeinsamer Obsorge fast alle Entscheidungsrechte bis zu einer Übersiedlung. Dem Vater bleibt in der Praxis nur die Mitsprache bei der Schulauswahl oder der Wahl des Spitals im Krankheitsfall. Und er trägt bei Aufteilung des Unterhalts den größeren Anteil, weil die Mutter daheim ohnehin Naturalleistungen erbringt.

„Halbe-Halbe beim Wohnsitz geht nicht, das empfinden viele als Einmischung“, sagt Täubel-Weinreich, und belassen die Obsorge bei einem Elternteil.

516 Mal wurde 2014 ein Kinderbeistand bestellt. Das ist ein psychosozial geschulter Begleiter, der den Wünschen des Kindes im Obsorgeverfahren Gehör verschafft und ihm aus dem Loyalitätskonflikt gegenüber Vater und/oder Mutter hilft. „Die Kinder sagen erstmals offen, was sie wollen“, berichtet die Familienrichterin.