Familienrecht – Sharia mit Mehrehe trotz Verbot laut SPD Barley erlaubt . . .

„Islamisten haben mehr Rechte als einheimische Bürger“

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Deutschland: Deutscher Pass trotz Zweitfrau

Foto zeigt SPD-Justizministerin  Barley

2.Artikel:

Justizministerium: Totalversagen

Katarina Barley für Einbürgerung trotz Mehrehe

Wen Barley wohl im Auge hat, welches Wählerklientel ganz speziell, jetzt so kurz vor den EU- und etlichen Kommunalwahlen? Jedenfalls hat diese Regierung ein geplantes Einbürgerungsverbot für Ausländer, die in Mehrehe leben, aus dem Gesetzesentwurf gestrichen.


Emmanuele Contini/NurPhoto via Getty Images

Das hätten wir nie gedacht, uns machte die Meldung gar sprachlos, als wir lesen mussten, „Die Bundesregierung hat ein Einbürgerungsverbot für Ausländer, die in Mehrehe leben, aus einem Gesetzentwurf gestrichen.“ Das wurde sogar auf Nachfrage der Welt am Sonntag vom Innen- und Justizministerium bestätigt.

Man muss dazu wissen, im ursprünglichen Entwurf des Bundesinnenministeriums war eine entsprechende Regelung noch vorgesehen. Konnte sich da etwa Innen- und Heimatsminister Horst Seehofer mit seinem Berater- und Referentenstab nicht durchsetzen?

SPD für Polygamie
Islamische Rechtsordnung in Deutschland

Dafür aber die designierte Abgeordnete im Parlament der EU, Katarina Barlay, noch als Justizministerin firmierend? Wen sie wohl im Auge hatte, welches Wählerklientel ganz speziell, jetzt so kurz vor den EU- und etlichen Kommunalwahlen? Jedenfalls hat diese Regierung ein geplantes Einbürgerungsverbot für Ausländer, die in Mehrehe leben, aus dem Gesetzesentwurf gestrichen. Warum, eigentlich? Warum fehlt dieser wichtige Paragraph und Passus speziell im Gesetzbuch über die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit? Welche Lobby hat da im Hintergrund die Justizministerin dermaßen beeinflusst, und die gesamte SPD gleich mit?Jedenfalls, erinnern wir uns an den sympathischen aber auch ultrakonservativen Mohammed (einst in einer schwäbischen Provinz im Gespräch kennengelernt), der dem Autor im Rahmen eines beruflichen Aufnahmegesprächs in einer Unterkunft mitteilte, ach, irgendwann, werden „auch unsere Gesetze in Deutschland und Europa gelten…“, der Übersetzerin war dabei recht unwohl zumute. Seine Zweitfrau war bereits mit nach Deutschland zugewandert. Damals noch nicht offiziell als Zweitfrau anerkannt. Ja, was? Bis zu vier Frauen seien auch erlaubt „bei uns“, in der Heimat, meinte der 36-Jährige Mohammed damals. Er müsse sich um diese seine Frauen ja irgendwie kümmern. Wir jedoch klärten ihn damals auf, dass das in Deutschland nicht möglich sei. Der Landwirt aus dem syrisch-türkischen Grenzgebiet lächelte nur vielsagend. Ja, heute schreibe ich: eins-zu-null für Mohammed. Wie sieht das denn aus, wenn sich nicht einmal deutsche Bürger, die mit dem Gesetz beruflich argumentieren, auf eben dieses verlassen können?

Welche #Werte sollen vermittelt werden? Wie kann eine "Wir-Wende" entstehen, wenn wir nicht einmal in der Lage sind #Polygamie abzulehnen und zu bestrafen. #Wertevermittlung bedeutet auch das Richtige vorzuleben und Selbstbewusstsein zu vermitteln. https://t.co/dTqJQQtHCC

— Ahmad Mansour (@AhmadMansour__) May 6, 2019

https://platform.twitter.com/widgets.js„> Ich bin damit einverstanden, dass mir Inhalte von Twitter angezeigt werden.

Es ist aber auch bekannt, und selbst SPIEGEL-TV berichtete einmal vom syrischen Vater aus Pinneberg, der bereits mit zwei Frauen in einer großen Wohnung lebte, nicht arbeiten ging, weil er seine sechs Kinder daheim betreuen wollte? Und die dritte Frau war wohl auch bereits dabei, nach Deutschland zu reisen. Krieg und die Krisensituation machten es möglich. Letztendlich ist es nicht die Frage, ob seine Frauen (nach islamischen Recht), wegen Asyl hierherkommen. Die wichtige Frage ist jedoch, und wir fragten einst auch Professor Christian F. Majer, von der Hochschule in Ludwigsburg (Fachmann für ausländisches und internationales Zivilrecht), inwieweit das hiesige Recht „aufgeweicht“ würde?

Vielehen, Polygamie würden eindeutig gegen unser Rechts- und Wertesystem sprechen, so auch der Fachmann.

Interview
Der kulturelle Spagat der Behörden in Deutschland

Aber da, wo viele Juristen, wo auch viele Meinungen und wohl noch mehr Mehrheiten irgendwo im Parlament oder in Regierungen sind (wenn auch in Hinterzimmern), denn anders ist es nicht zu erklären, dass eine Justizministerin wie Katarina Barley mit so einer fahrlässigen Entscheidung intern auch noch ohne Widerspruch durchkommt. Das EU-Parlament bereits im Auge, scheint dieser Frau so langsam alles ziemlich piepegal zu sein.Immerhin Mathias Middelberg (CDU), und innenpolitischer Sprecher in der Union, machte sich erst einmal Luft und klagte ganz offen gegen Justizministerin Barley. Middelberg angefressen: das sei „völlig unverständlich“, und auch nicht hinnehmbar“, gab damit die Meinung vieler seiner Parteifreunde wieder.

Kurz, Katarina Barley und die, die sie immer devot umgeben („Die Barley-Entourage“), habe sich über den Vorschlag des Innenministers hinweggesetzt, diesen ignoriert, ja, nicht zugestimmt. Das Justizministerium bestätigte sogar, dass eine „inhaltliche Prüfung der Vorschläge“ innerhalb des von Barley zu verantwortenden Justizministeriums noch gar nicht stattgefunden hätte. Katarina Barley und ihre Referenten wollten sich erst einmal um Vorlagen kümmern, die Teile der Koalitionsvereinbarungen seien.

Das Verbot der Vielehe und eine Ablehnung des Antrags auf die deutsche Staatsangehörigkeit, falls doch mehrere Ehefrauen existierten, gehörten wohl nicht zum Koalitionsvertrag. Nun gut, manche Dinge treten auch erst später im Alltag (verstärkt seit 2015) zu Tage.

Aber es kommt immer dreister und es zeigt sich, wie Katarina Barley absolut falsche Prioritäten im Justizministerium setzt. Auch wurden Vorschläge zurückgestellt, die auch nicht im aktuellen Gesetzentwurf der GroKo auftauchen, wonach eine geklärte Identität (was jeder Bürger mit gesundem Menschenverstand nachvollziehen kann) Voraussetzung für eine Einbürgerung sein soll. Das sollte doch logisch sein.

Wenn die Vielehe in Deutschland strafbar ist, dann bleibt nur die Frage, warum Recht nicht auch eins-zu-eins umgesetzt werden kann? Seehofer und sein Innenministerium erklärten, dass man weiterhin ein Verbot der „Mehrehe“ bei Einbürgerungen verankern möchte – aber eben nicht mehr mit diesem Gesetz.

Eine Bestandsaufnahme
Ali Ertan Toprak: „Parallelgesellschaft war gestern, heute muss man von einer Gegengesellschaft sprechen.“

Aus Seehofers Ministerium hieß es: „Wir streben an, den Gesetzentwurf spätestens in diesem Frühherbst ins Kabinett einzubringen.“ Oder war es gar Barleys Punktsieg und Revanche, als sie damals doch eingelenkt hatte, in der Diskussion, als es um den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft bei IS-Kämpfern mit einem Doppelpass ging?Noch einmal, strafrechtlich sind Doppel- und Vielehen in Deutschland verboten – nur werden diese eben nicht sofort bekannt und auch sehr gut verschleiert. Die zugezogenen und ebenfalls asylsuchenden Frauen leben hier nicht selten in anderen Wohnungen, wo nicht der Ehemann für sie sorgt, sondern die Bundesrepublik. Daran verzweifeln auch die Sozialämter und Jobcenter. Indizien gäbe es viele, nur selten Beweise.

So werden diese Mehrehen nach islamischem Recht nur selten bekannt und landen auch in dem Fall des Bekanntwerdens nicht oft vor Gericht. Es scheint aber auch nicht so, als würden sich die Sozialdemokraten und Grünen irgendwie weitergehende Gedanken darüber machen.

Anhand dieser laxen Handhabung und Verschleppung von Gesetzesvorlagen, frage ich mich, war es denn wirklich übertrieben, als der italienische Innenminister Salvini bei seinem Besuch in Ungarn neulich meinte, „wenn wir es nicht schaffen, die Ideologien und Mehrheiten aller Linken und Sozialisten im europäischen Parlament“ zurückzuweisen, und diese Politiker nach Hause zu schicken, drohe Europa  ein „Kalifat“…?


Giovanni Deriu, Dipl. Sozialpädagoge, Freier Journalist, ist seit 20 Jahren in der (interkulturellen) Erwachsenenbildung tätig.

Mo, 6. Mai 2019

https://www.tichyseinblick.de/meinungen/katarina-barley-fuer-einbuergerung-trotz-mehrehe/

Tgas: Islamisierung – Muslime – Migration – Asylwerber – Flüchtlinge

Polizei und Jugendamt ermitteln! – Säugling in Stall gefunden

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Säugling in Stall gefunden – Polizei und Jugendamt ermitteln

 Polizei
Polizei

Schreiner aus Nazareth und unmündige Mutter vorläufig festgenommen

In den frühen Morgenstunden wurden die Behörden von einem besorgten Bürger alarmiert. Er hatte eine junge Familie entdeckt, die in einem Stall haust. Bei Ankunft fanden die Beamten des Sozialdienstes, die durch Polizeibeamte unterstützt wurden, einen Säugling, der von seiner erst 14-jährigen Mutter, einer gewissen Maria H. aus Nazareth, in Stoffstreifen gewickelt in eine Futterkrippe gelegt worden war.Bei der Festnahme von Mutter und Kind versuchte ein Mann, der später als Joseph H., ebenfalls aus Nazareth identifiziert wurde, die Sozialarbeiter abzuhalten. Joseph, unterstützt von anwesenden Hirten, sowie drei unidentifizierten Ausländern, wollte die Mitnahme des Kindes unterbinden, wurde aber von der Polizei daran gehindert.

Festgenommen wurden auch die drei Ausländer, die sich als „weise Männer“ eines östlichen Landes bezeichneten. Sowohl das Innenministerium als auch der Zoll sind auf der Suche nach Hinweisen über die Herkunft dieser drei Männer, die sich anscheinend illegal im Land aufhalten. Ein Sprecher der Polizei teilte mit, dass sie keinerlei Identifikation bei sich trugen, aber in Besitz von Gold, sowie von einigen möglicherweise verbotenen Substanzen waren. Sie widersetzten sich der Festnahme und behaupteten, Gott habe ihnen angetragen, sofort nach Hause zu gehen und jeden Kontakt mit offiziellen Stellen zu vermeiden. Die mitgeführten Chemikalien wurden zur weiteren Untersuchung in das Kriminallabor geschickt.

Der Aufenthaltsort des Säuglings wird bis auf weiteres nicht bekannt gegeben. Eine schnelle Klärung des ganzen Falls scheint sehr zweifelhaft. Auf Rückfragen teilte eine Mitarbeiterin des Sozialamts mit: „Der Vater ist mittleren Alters und die Mutter ist definitiv noch nicht volljährig. Wir prüfen gerade mit den Behörden in Nazareth, in welcher Beziehung die beiden zueinander stehen.“

Maria ist im Kreiskrankenhaus in Bethlehem zur medizinischen und psychiatrischen Untersuchungen. Sie kann mit einer Anklage rechnen. Weil sie behauptet, sie wäre noch Jungfrau und der Säugling stamme von Gott, wird ihr geistiger Zustand näher unter die Lupe genommen. In einer offiziellen Mitteilung des Leiters der Psychiatrie steht: „Mir steht nicht zu, den Leuten zu sagen, was sie glauben sollen, aber wenn dieser Glaube dazu führt, dass – wie in diesem Fall – ein Neugeborenes gefährdet wird, muss man diese Leute als gefährlich einstufen. Die Tatsache, dass Drogen, die vermutlich von den anwesenden Ausländern verteilt wurden, vor Ort waren, trägt nicht dazu bei, Vertrauen zu erwecken. Ich bin mir jedoch sicher, dass alle Beteiligten mit der nötigen Behandlung in ein paar Jahren wieder normale Mitglieder unserer Gesellschaft werden können.“

Zu guter Letzt erreicht uns noch diese Info: Die anwesenden Hirten behaupteten übereinstimmend, dass ihnen ein großer Mann in einem weißen Nachthemd mit Flügeln (!) auf dem Rücken befohlen hätte, den Stall aufzusuchen und das Neugeborene zu seinem Geburtstag hoch leben zu lassen. Dazu meinte ein Sprecher der Drogenfahndung: „Das ist so ziemlich die dümmste Ausrede vollgekiffter Junkies, die ich je gehört habe.“

(Kommentar: Nein, die Gechichte ist nicht neu. Sie kursiert seit einiger Zeit jedes Jahr durch Netz. Und sie wirft einen anderen Blick auf den angeblichen „Kinderschutz“)

(dpa)

BETHLEHEM, JUDÄA am 24.Dezember

O Gott das Jugendamt

Tags: Kindeswohl – Kindeswohlgefährdung

EuGH bestätigt „ILLEGALE Grenzübertritte“ von Flüchtlingen nach Österreich

Der europäische Gerichtshof EuGH  bestätigt jetzt die Aussagen der FPÖ, welche von HC Strache schon vor Jahren getätigt worden sind!
„Der Asylantrag MUSS im ersten EU-Land lt. DublinIIIVerordnung erfolgen.
 Zur Erinnerung auch lt. Genfer Flüchtlingskonvention  KANN ES NICHT SEIN, dass ein Flüchtling der über 3 SICHERE Staaten flüchtet und dann behauptet er flieht vor Verfolgung!

Admin Familie & Familienrecht, am 27-7-2017

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Artikel:

Massen-Grenzübertritte waren eindeutig illegal

Massenansturm in Spielfeld Ende 2015
Foto: EPA

Massen- Grenzübertritte waren eindeutig illegal

26.07.2017, 14:00

Im Streit um aus Österreich nach Kroatien abgeschobene Flüchtlinge hat der Europäische Gerichtshof womöglich ein wegweisendes Urteil gesprochen. Der EuGH betonte am Mittwoch, dass auch der außergewöhnliche Migrationsstrom in den Jahren 2015 und 2016 keinen Grund für ein Abgehen von der Dublin- Verordnung biete, wonach ein Flüchtling im ersten EU- Land, das er betritt, seinen Asylantrag stellen muss.

Neben Österreich war auch Slowenien mit Klagen von Flüchtlingsanwälten konfrontiert worden, die den beiden Staaten unrechtmäßiges Abschieben vorwarfen. In der Urteilsbegründung schrieb nun der EuGH, dass das Überschreiten der Grenze nach Österreich bzw. Slowenien ohne erforderliches Visum „illegal“ gewesen sei.
Flüchtlingsankünfte in Spielfeld
Foto: APA/ERWIN SCHERIAU

Eine Rücküberstellung an den zuständigen EU- Staat sei nur dann nicht erlaubt, wenn die Überstellung für die Person, die internationalen Schutz beantragt hat, mit der tatsächlichen Gefahr verbunden ist, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu erleiden.

 Österreichische Position „vollinhaltlich bestätigt“

Das Innenministerium in Wien sieht sich durch das Urteil zur Gültigkeit der Dublin- Regeln auch bei einem Massenzustrom von Flüchtlingen „vollinhaltlich bestätigt“. Der Sprecher des Ministeriums, Karl- Heinz Grundböck, erklärte, die österreichischen Asylbehörden seien bei ihrem Vollzug davon ausgegangen, dass die Dublin- Verordnung gültig und anzuwenden ist.

Konkret ging es um einen syrischen Staatsbürger und zwei afghanische Familien, die die Grenze zwischen Serbien und Kroatien überschritten hatten, obwohl sie keine gültigen Visa gehabt hatten. Die kroatischen Behörden organisierten ihre Beförderung per Bus bis an die Grenze zwischen Kroatien und Slowenien, um ihnen zu helfen, sich in andere EU- Staaten zu begeben und dort internationalen Schutz zu beantragen.

Registrierung eines Flüchtlings in Spielfeld
Foto: APA/HARALD SCHNEIDER

Der syrische Flüchtling stellte anschließend in Slowenien einen solchen Antrag, die Mitglieder der afghanischen Familie taten dies in Österreich. Sowohl Österreich als auch Slowenien waren aber der Ansicht, dass die Antragsteller illegal nach Kroatien eingereist waren, sodass nach der Dublin- III- Verordnung die Behörden dieses EU- Landes ihre Anträge auf internationalen Schutz zu prüfen hätten.

Flüchtlinge in einem kroatischen Zug unmittelbar nach Überquerung der slowenischen Grenze
Foto: AFP

Visum ist keine bloße Duldung

Die Betroffenen fochten die Entscheidungen der slowenischen und österreichischen Behörden gerichtlich an und machten geltend, ihre Einreise nach Kroatien könne nicht als illegal angesehen werden. Damit hätten die österreichischen und slowenischen Behörden ihre Anträge zu prüfen. Der EuGH verweist in seinen Urteilen darauf, dass ein Visum im Sinn von Dublin eine Erlaubnis oder Entscheidung eines EU- Landes ist, die im Hinblick auf die Einreise zum Zweck der Durchreise oder die Einreise zum Zweck eines Aufenthalts im Hoheitsgebiet dieses EU- Landes oder mehrerer Mitgliedsstaaten verlangt wird. Daher nehme der Begriff des Visums auf einen förmlichen Rechtsakt einer nationalen Verwaltung Bezug und nicht auf eine bloße Duldung, wobei das Visum nicht mit der Gestattung der Einreise in das Hoheitsgebiet eines EU- Staates zu verwechseln sei, da es gerade im Hinblick auf diese Gestattung verlangt werde.

Hunderte Asylwerber könnten abgeschoben werden

Laut Stephan Klammer von der Rechtsberatung des Flüchtlingsdienstes des evangelischen Hilfswerks Diakonie in Österreich dürften nun „mehrere Hundert“ Asylwerber von einer Rückführung nach Kroatien betroffen sein. Offizielle Zahlen wollte Klammer nicht nennen.

Ein abgeschobener Flüchtling beim Besteigen eines Flugzeugs in Österreich
Foto: BMI/Egon Weissheimer (Symbolbild)

Flüchtlingsquoten: Schlappe für Ungarn und Slowakei?

Unterdessen zeichnet sich im Streit um die EU- Flüchtlingsquoten eine Schlappe für Ungarn und die Slowakei ab. Generalanwalt Yves Bot empfahl am Mittwoch, die Klagen der beiden Länder gegen die Umverteilung von Migranten aus Italien und Griechenland abzulehnen, weil das Abkommen „wirksam und in verhältnismäßiger Weise“ dazu beitrage, dass Griechenland und Italien die Folgen der Flüchtlingskrise von 2015 bewältigen können. Meistens folgen die Luxemburger Richter der Empfehlung ihres Gutachters. Ein Urteil dazu könnte ab September fallen.

Droht Orbans Flüchtlingspolitik vor dem EuGH zu scheitern?
Foto: APA/Erwin Scheriau, AFP/Thierry Charlier

Die Regierungen in Budapest und Bratislava klagten gegen den Beschluss vom September 2015 zur Umverteilung von bis zu 120.000 Flüchtlingen. Sie waren damals ebenso wie Tschechien und Rumänien im Kreis der EU- Staaten überstimmt worden.

 

27.07.2017 – 1301
http://www.krone.at/oesterreich/massen-grenzuebertritte-waren-eindeutig-illegal-eugh-zur-asylkrise-story-580408

siehe auch
Video:  EuGH bestätigt Asylregeln Dublin in der EU

 Tags: Wirtschaftsflüchtlinge – EuGH Urteile – Gesetze Österreich – Asylwerber – Menschenhandel

639 Straftäter sind unter 10 Jahre! – Jugendkriminalität in Österreich

Jugendkriminalität 2016

639 Straftäter waren nicht einmal zehn Jahre alt!

Ein Anstieg von 8,4 % ist 2016 bei der Jugendkriminalität (14- bis 17-Jährige) in Österreich registriert worden. 639 Täter sind noch jünger, nicht einmal zehn.

Bildstrecke im Grossformat »

Anzahl aufgeklärter Straftaten 2016 nach Altersgruppen gegliedert. Quelle: Bundesministerium für Inneres
Insgesamt wurden im Vorjahr 23.499 Straftaten aufgeklärt, bei denen die Tatverdächtigen 14 bis 17 Jahre alt waren. Im Jahr davor, also 2015, waren es 21.671. Das ergibt einen Anstieg von 8,4 Prozent und geht aus der Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage der FPÖ durch das Innenministerium hervor.
Nach Altersklassen aufgefächert ergibt sich folgendes Bild (siehe auch Grafiken in der Diaschau): Österreichweit zählte man im Vorjahr 639 Tatverdächtige, die jünger als zehn Jahre alt waren! Die meisten davon wurden in Wien ausgeforscht, nämlich 156. Die wenigsten im Burgenland mit sieben. Auf Bezirksebene kam es im steirischen Bezirk Murtal mit 50 unter zehnjährigen Tatverdächtigen zu den meisten „Kindertätern“, auf Platz zwei folgt Wien-Floridsdorf mit 24.

Meiste Tatverdächtige in Wien
In Sachen klassischer Jugendkriminalität (14- bis 17-Jährige) führt die Bundeshauptstadt die Statistik an: Hier gab es im Vorjahr 5.994 aufgeklärte Straftaten. Auf Platz zwei folgt mit 3.879 Straftaten Niederösterreich, dahinter mit 3.683 Oberösterreich.

Ausgewertet wurden vom Ministerium auch die Anteile der fremden Tatverdächtigen in allen Altersklassen. In der Klasse der Unter-Zehnjährigen waren es mit 298 knapp die Hälfte. Im Bereich der Jugendkriminalität typischen Altersklasse (14 bis 17) waren es mit 9.073 rund 38,6 Prozent.

Prävention
Das Innenministerium gibt an, dass „bundesweit unterschiedliche Maßnahmen im präventiven Bereich ergriffen werden“. Im Vorjahr wurden österreichweit die Projekte „All Right – alles was Recht ist!“ (Rechtsaufklärung), „Click & Check“ (Cyberkriminalität) sowie das Projekt „Look@your.Life“ (Rechtsinfos auch zu illegalen Substanzen) umgesetzt. Insgesamt konnten 115.791 Jugendliche im Rahmen der Kriminalprävention erreicht werden.

 

(uha)03. April 2017 15:25; Akt: 04.04.2017 06:47 Print
http://www.heute.at/politik/news/story/639-Straftaeter-waren-nicht-einmal-zehn-Jahre-alt–53890785

Österreich verletzt die Menschenrechte und Kinderrechtskonvention

Verletzung der Menschenrechte u. Kinderrechtskonvention in Österreich – #MissionTraiskirchen – Amnesty International

  • Ich frage mich, wozu ist eigentlich das Jugendamt und die Jugendwohlfahrt da, wenn es den obdachlosen Kindern und  deren Väter und Mütter NICHT  hilft ?

 

  • Mit dem neuen Bundes-Kinder– und Jugendhilfegesetz 2013 (B-KJHG 2013) bekommen die Länder zusätzlich 3,9 Millionen Euro, jedes Jahr.
    Was passiert mit dem zusätzlichen Geld?

 

  • Im österreichischen Bundesverfassungsgesetz „Rechte der Kinder ist eindeutig geregelt, dass Kinder, welcher von ihrer natürlichen Umgebung für das Wachsen und gedeihen  herausgelöst sind, Anspruch auf besonderen Schutz und Beistand des Staates haben ?

Danke an Amesty International  für den sehr guten Bericht von

Familie Familienrecht


Artikel:
„Es kostet keinen Cent, sein Gehirn einzuschalten“

so, Amnesty International-Generalsekretär Heinz Patzelt .


Amnesty International-Generalsekretär Heinz Patzelt mit seinem Team Daniela Pichler und Siroos Mirzaei präsentieren den Bericht über das Erstaufnahmezentrum in Traiskirchen. – Foto: APA/EPA/GEORG HOCHMUTH

„Es kostet keinen Cent, sein Gehirn einzuschalten“

Österreich hat Menschenrechte verletzt

  „Es kostet keinen Cent, sein Gehirn einzuschalten“

Der Bericht von Amnesty über das Erstaufnahmezentrum in Traiskirchen ist vernichtend.

Ich habe so etwas in Österreich nicht für möglich gehalten“, hatte sich Heinz Patzelt von der Menschenrechtsorganisation Amnesty International bereits am Freitagvormittag mehr als enttäuscht gezeigt. Bei der Präsentation des Berichtes (den Bericht finden Sie hier) über die Überprüfung des Erstaufnahmezentrums Traiskirchen versagte Patzelt die Stimme. Die Research-Mission habe „grobe Versäumnisse“ festgestellt, die einen „Menschenrechtsskandal“ auf österreichischem Boden darstelle.

„Es kostet keinen Cent, sein Gehirn einzuschalten.“

Es habe gar nichts mit Bösartigkeit zu tun, „weil für Bösartigkeit braucht es ein Wollen und in Traiskirchen gibt es kein Wollen“, so Patzelt, der die Verantwortlichen für die „verwaltungstechnische Inkompetenz“ kritisierte. „Es kostet keinen Cent, sein Gehirn einzuschalten“, erklärt der Amnesty-Generalsekretär.

 

Bild: Heinz Patzelt übt scharfe Kritik an Bund, Länder und Gemeinden.

Kinderrechtskonvention mit Füßen getreten

Die Ressourcenknappheit, die allerorts betont wird, sei keine Ausrede „im dritt- oder viertreichsten Land der Welt“. Denn die nächste Katastrophe stehe bereits in den Startlöchern. Was passiert zu Schulbeginn? Oder im Winter?

Im Erstaufnahmezentrum wird die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen mit Füßen getreten, kritisiert Patzelt und fordert die Jugendwohlfahrt auf, unbegleitete Jugendliche und Kind aufzusuchen und einem Vormund zu übergeben.

„Stellen Sie sich vor, die Polizei findet einen zehnjährigen Buben nachts in Wien. Ein Aufschrei würde folgen. Warum nicht in Traiskirchen?“

Verantwortung nicht delegierbar

Patzelt ist sich bewusst, dass der Andrang nach Österreich enorm ist, aber das Land ist menschenrechtlich verpflichtet, zu helfen: „Es kann nicht sein, dass Frauenduschen zu pervertierten Peepshows werden, weil die Politik ihre Aufgaben nicht erfüllt.“ Und ein Aufnahmestopp in Traiskirchen sei keine Alternative, „Menschenrechte kann man nicht abschalten“.

Bild: Das Erstaufnahmezentrum in Traiskirchen ist mit rund 4.500 Flüchtlingen mehr als bloß überfüllt.

Man könne zwar die Aufgaben an Dienstleister übergeben, aber die Verantwortung lasse sich nicht delegieren. Das Innenministerium und die gesamte Bundesregierung sei für die Zustände in Traiskirchen verantwortlich, so das Team von Amnesty International.

Innenministerium nicht überrascht

Überrascht über die Erkenntnisse und Kritik von Amnesty International ist das Innenministerium nicht. Vielmehr habe man seit dem Besuch der Menschenrechtsorganisation in Traiskirchen einiges verbessert. Was man jetzt nicht brauche, seien Polarisierungen und ein Wettbewerb in der Beschreibung von Missständen, erklärte die für Asylfragen zuständige Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP). Probleme ortet sie in der Kompetenzverteilung. Die Verantwortung obliegt zwar zwischen dem Bund und den Ländern, aber es gebe Gemeindekompetenzen, mit denen die Aufnahme von Flüchtlingen verhindert werden kann.

Nach Amnesty International bekommt ab sofort auch die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen Zutritt zum Flüchtlingslager Traiskirchen. Das gab die Organisation am Freitagabend nach einem Gespräch mit Vertretern des Innenministeriums bekannt. Sowohl Ärzte ohne Grenzen als auch ein Sprecher des Innenressorts berichteten von „sehr konstruktiven Gesprächen“, bei denen die NGO auch ihre Kritik am Zustand im Lager darlegte.

Unterdessen hat die Europäische Kommission Griechenland, Ungarn und auch Österreich finanzielle Hilfen für den anhaltenden Flüchtlingsstrom in Aussicht gestellt. Die Anträge werden von einem unabhängigen Ausschuss überprüft, heißt es.

 

Österreich hat Menschenrechte verletzt

Österreich hat Menschenrechtsstandards nicht eingehalten und damit gültige Vereinbarungen gebrochen.

Amnesty International untersucht weltweit die Menschenrechtssituation. Ob und wie im Iran, in Pakistan, in afrikanischen Staaten oder auch in den USA Menschenrechtsverletzungen in Form von Folter, willkürlichen Inhaftierungen oder Negierung des Rechtsstaates geschehen.

Eine „Research-Mission“ in einem westlichen Staat wie Österreich ist also schon grundsätzlich erschreckend. Nun wurde das Lager Traiskirchen geprüft.

Der Bericht selbst sorgt für fassungsloses Kopfschütteln. Völlig überbelegt, unzureichende medizinische Versorgung, leicht vermeidbare administrative Hürden, und eine besonders prekäre Situation für Kinder und Jugendliche, die ohne elterliche Begleitung jetzt in Österreich Schutz suchen.

Der heute präsentierte Befund ist richtig. Österreich hat Menschenrechtsstandards nicht eingehalten und damit gültige Vereinbarungen gebrochen. Warum das so ist, darüber werden wir weiter rätseln müssen. Am Geld kann es nicht liegen, es geht nicht um Unsummen.

Verwunderlich auch die vielen Reaktionen in den Online-Foren. „Wir brauchen eine verbindliche EU-Quote für die Aufteilung der Flüchtlinge. Es braucht eine bessere Grenzsicherung durch Frontex oder andere Grenzsicherungsagenturen. Es braucht große Auffanglager in Nordafrika.“ Und so weiter. Über all diese Punkte müssen wir reden, keine Frage, das sind alles wichtige Punkte, die wir lösen müssen. Aber mit der aktuellen Situation in Traiskirchen, die unsere Politik zu verantworten hat, haben diese Fragen wirklich gar nichts zu tun. Hier geht es um das absolute Minimum, dass die Menschenrechte, die Flüchtlingskonvention und die Kinderrechte eingehalten werden. Schlimm genug, dass man das extra betonen muss.

Bernhard Gaul, (KURIER) Erstellt am 14.08.2015, 09:14
http://kurier.at/politik/inland/traiskirchen-amnesty-bericht-es-kostet-keinen-cent-sein-gehirn-einzuschalten/146.919.215

Tags: Jugendamt – SPÖ – Kinderrechte – leaks – austria – Obsorege – Sorgerecht – Kindeswohl – §215 Gefährdungsmeldung – Kinderschutz – human rights –