Wenn eine Mutter ihr Kind schlägt, ist es nicht Gewalt?

„Wein trinken und Wasser predigen“ ehemalige ÖVP Politikerin Waltraud Klasnic hat die Opferschutzkommision in Österreich geleitet.

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 Waltraud Klasnic - Unabhängige Opferschutzanwaltschaft
Waltraud Klasnic – hat eigene Kinder geohrfeigt  . . .

Artikel:

„Ab und zu a Detschn“

Wirbel: Opferschutzanwältin Klasnic hat eigene Kinder geohrfeigt

Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt: Entschuldigen und zurücktreten.

Im morgen erscheinenden „DATUM“ sagt die „unabhängige Opferschutzanwältin“ Waltraud Klasnic, dass sie ihren Söhnen ab und zu „a Detschn“ verpasst hat.

Im Interview redet Klasnic von diesen Ohrfeigen, Zitat: „Natürlich hat er eine gekriegt, beide haben hin und wieder eine gekriegt.“

Auf Nachfrage des verdutzten Interviewers, ob diese mütterliche Gewalt sich dadurch erklärt, dass es eben eine andere Zeit war, gibt Klasnic frank und frei zu:
„Na ja, es war ja nicht Gewalt. Es war eine flotte Detschn. Sie haben meine Buben nicht gekannt. Sie sind inzwischen 53 und 55 und lachen dazu. Und so viel haben sie auch nicht gekriegt.“ – Als „Opferschutzanwältin“ geht sie davon aus, dass diese „Detschen“ den Kindern nicht geschadet haben.

„Hätte es noch eines Beweises bedurft, dass Klasnic für ihr Amt moralisch nicht infrage kommt, so ist er jetzt erbracht“, meint Sepp Rothwangl von der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt. „Wie will jemand, der frohgemut gesteht, seine Kinder geohrfeigt zu haben und sich auch heute davon nicht distanzieren mag, einen so sensiblen Bereich wie die Leitung einer Kommission gegen Gewalt an Kindern verantworten? Ebenso wenig darf Klasnic die  Fälle von Gewalt an Kinder und Jugendliche im österreichischen Skiverband betreuen.“ Rothwangl fordert eine Entschuldigung für diese untragbare Äußerung und fordert Kardinal Schönborn auf, seiner „Opferschutzbeauftragten“ den sofortigen Rücktritt nahezulegen.

Video:
https://oe24.at/oesterreich/politik/Wirbel-Opferschutzanwaeltin-Klasnic-hat-eigene-Kinder-geohrfeigt/374797633?

Tags:- Sepp Rothwangl von der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt – Watschen – leaks family law austria germany – Missbrauch Frauen – Gewalt – Ohrfeigen – Heimkinder – Kardinal Christoph Schönborn – Missbrauch mit dem Missbrauch – Gesetze Österreich – Kindeswohlgefährdung – Obsorge

Gibt es „Gutachter Lobbyisten“ in der Justiz?

Vaterlose Gesellschaft - Bekommen Väter auch Unterstützung ?

UNFASSBAR!!!
Stehen in Österrreich „Gutachter“ über den Menschenrechten

und werden im Familienrecht bewust Menschenrechtsverletzungen lt. EMRK Art.8 „Achtung der Familie“ durch die Justiz in Kauf genommen?

Das Ausschließen eines Elternteil nach Trennung oder Scheidung oder eine Umgangsunterbrechung ab 6 Monten zum eigenen leiblichen Kind entspricht laut Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einer Menschenrechtsverletzung lt. EMRK Art.8!

Fakt ist,  die Richterin Mag. Gabriele Glatz hat nach 9 Jahren des Verhandelns am 18-9-2018 am Landesgericht Salzburg, den äußerst umstrittenen und seit 2009 angeklagten Familienrechts-Gutachter Egon B., in einer 30min Verhandlung FREI gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Admin Familie & Familienrecht, am 28-9-2018

Artikel:

Freispruch für Gutachter

Psychologe lieferte fehlerhafte Gutachten für Familiengerichte. Die Justiz verhandelte neun Jahre.

Es dauerte keine halbe Stunde, als vorige Woche eine umstrittene Justizcausa sang- und klanglos zu Ende ging. Nach neun Jahren des Verhandelns  sprach eine Richterin einen Salzburger Psychologen und Ex-Gutachter vom Vorwurf der Falschaussage frei. Es gebe „keinen  Tatbestand“, meinte die Richterin angesichts eines Falles, der auf mehr als 1000 Aktenseiten angewachsen war. Die Staatsanwaltschaft hat, wie das SF zu Redaktionsschluss erfuhr, Berufung eingelegt.

Freispruch für Gutachter - Psychologe lieferte fehlerhafte Gutachten für Familiengerichte. Die Justiz verhandelte neun Jahre.
Freispruch für Gutachter – Psychologe lieferte fehlerhafte Gutachten für Familiengerichte. Die Justiz verhandelte neun Jahre.
Republik außen vor

Von jenen, die die Causa gegen den heute 55-jährigen Psychologen ins Rollen gebracht hatten, haben sich die meisten frustriert zurückgezogen. „Wir hätten das auch mit einem Staranwalt nicht gewonnen“, meint Dietmar H. Die Republik sei nun aus dem Schneider, ergänzt Dieter M.  Nicht umsonst sei am ersten Prozesstag der oberste Sektionschef des Justizministeriums unter den Zuhörern gesessen. Die 13 Prozessbeteiligten waren bereits im April als Privatbeteiligte aus dem Verfahren gekickt worden: Es sei „nach Lage der Akten evident“, dass die Opfer keine zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche hätten, so die Richterin. Das Oberlandesgericht Linz bestätigte das.

„Als psychisch gestört dargestellt“

Ab 2008 hatten die Salzburger den Psychologen angezeigt. Diese „hoch biederen, bürgerlichen Leute“ (ein Beteiligter) – darunter ein Arzt, ein Pharmaberater, Versicherungs- und Verwaltungsmitarbeiter – steckten in schwierigen Obsorgeverfahren, und sie waren entsetzt, was  ihnen dabei durch den psychologischen Gutachter widerfuhr.
„Wir wurden durchgehend als psychisch gestört dargestellt, was natürlich verheerend ist“, schildert ein Betroffener. Die Rede war von „Fließbandgutachten“, von  kopierten Textbausteinen, die gänzlich andere Personen betrafen. Der von der Anklage beauftragte deutsche Gutachter Max Steller, ein renommierter Forensiker der Universitätsklinik Charitè in Berlin, fällte  ein vernichtendes Urteil: Steller ortete „gravierende Mängel“, die Gutachten seien teilweise „unbrauchbar“, oftmals sprachlich unverständlich (als Beispiel: „Dies ist der Kindesmutter im narzisstischen Kollusionskonflikt mit dem Kindesvater aufgrund der eingeschränkten Bindungstoleranz und persönlichkeitsbezogener, bedürftiger Involvierungen der Minderjährigen begründen, bisher überdauernd nicht möglich gewesen.“). Der Gutachter arbeite „schematisch  psychopathologische Symptome  ab“.

Zweitgutachter wegen Betrugs verurteilt

Die Staatsanwaltschaft Linz klagte Falschaussage an. Die erstmals befasste Einzelrichterin erklärte sich für unzuständig, es sei möglicherweise Betrug. Die Oberinstanz wies dies ab. Die zuletzt zuständige Richterin holte ein weiteres Gutachten bei einem Wiener Psychologen ein. Auch das ging in die Hose. „Das Gutachten war ein Reinwaschungsversuch, es wurde gar nicht erörtert, weil der Verfasser wegen falscher Drogentests verurteilt wurde. Er hatte Süchtigen gegen Bezahlung Clean-Bescheinigungen ausgestellt“, weiß die Mediatorin  Margreth Tews.
Verteidiger Wolfgang Moringer, er vertrat den Gutachter, reagiert ungehalten. „Es gibt keine Geschädigten, weil es keine Straftat gegeben hat. Das hat das Ermittlungsverfahren  klar ergeben. Selbst der Erstgutachter, der meinem Mandanten feindselig  gegenüberstand, konnte keine falschen Befundtatsachen nennen.“

 

Sonja Wenger,0

https://www.salzburger-fenster.at/2018/09/24/freispruch-fuer-gutachter/

Tags: Märchengutachter – Egon Bachler – Salzburg – Sachverständiger – Rechtsstaatlichkeit – Rechtsbeugung – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung – Entfremdung – Eltern-Kind-Entfremdung – Strafverfahren – Kinderhandel Österreich –  Kinderheim – Heimkinder – Internate – Kindesabnahme Gefährdungsmeldung – Kindeswohl – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Scheidung – Trennung

Eltern kämpfen gegen das Jugendamt – Missbrauch mit dem Missbrauch

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Das Kind weggenommen! Die verzweifelten Eltern Stefanie Schwarz und Manuel Szuhan haben nur noch ein Bild von ihrer Felicitaz. Foto: Classen –

Solinger Eltern völlig verzweifelt Jugendamt nahm ihnen ihr Baby weg

Sie wollten nur mit ihrem kränkelnden Kind in die Klinik. Seitdem ist Felicitaz Mercedez weg. Vom Jugendamt in eine Pflegefamilie gesteckt. Der Vorwurf: Die Eltern Manuel Szuhan und Stefanie Schwarz (beide 27) sollen den Säugling geschüttelt haben.

Sie bestreiten das, sind entsetzt, und verweisen auf Ungereimtheiten bei den Diagnosen der Klinik und im Antrag des Jugendamts.
Eltern brachten Kind in Notaufnahme

Gerade einmal drei Wochen ist Felicitaz alt, als ihre Eltern Angst bekommen. Das Kind wirkt kränklich, trinkt nicht richtig. Vater Manuel, ausgebildeter Rettungssanitäter, bringt das Baby am 16. Dezember in die Notaufnahme des Solinger Klinikums.

Seitdem ist der Säugling weg, vom städtischen Jugendamt in einer Pflegefamilie untergebracht. Jetzt kämpfen die verzweifelten Eltern darum, ihr Kind wiederzubekommen.

Was war der Anlass für die Inobhutnahme?

Ein Kinderarzt will neben anderen Hinweisen anhand einer Kopfaufnahme und eines winzigen Hämatoms eine Hirnblutung bei Felicitaz erkannt haben. Diagnose: Schütteltrauma! Das Jugendamt wurde informiert. Weiterer Vorwurf: Das Kind sei vernachlässigt worden, habe mit 2350 Gramm weniger als das Geburtsgewicht gehabt.

So ging das Jugendamt vor

Das Baby wurde ohne Information der Eltern aus dem Klinikum zu einer Pflegefamilie gebracht. Danach holte sich das Amt einen Gerichtsbeschluss.

Begründet auch mit einer Bewertung der Rechtsmedizin Düsseldorf, dass es sich „hochwahrscheinlich“ um ein Schütteltrauma handele. Was das Gericht nach EXPRESS vorliegenden Unterlagen nicht erfuhr: Das war nur eine Bewertung unter Vorbehalt, wie die Düsseldorfer Rechtsmedizin bestätigt.

Das sagen die Eltern

„Natürlich haben wir Felicitaz nicht geschüttelt. Es gab entgegen angeblich gesunder Befunde schon nach der Geburt mehrere gesundheitliche Auffälligkeiten bei ihr und Stefanie bekam ein riskantes Wehenmedikament“, sagt Vater Manuel.

„Mir ist das Kind beim Flasche geben einmal aus dem Arm gerutscht, ich konnte es aber auffangen. Das habe ich in der Klinik freiwillig gesagt. Jetzt unterstellt uns das Jugendamt Misshandlung. Absurd! Was uns wundert: Das Kind kam trotz der angeblichen Diagnose Schütteltrauma binnen weniger Tage in die Pflegefamilie. Wie geht das?“

Die Ungereimtheiten

Während die Klinik von 2350 Gramm Gewicht des Säuglings spricht, zeigen die Unterlagen der Stationen, die das Kind betreuten, ein Gewicht von 2950 Gramm.

Arztbrief Felicitaz

Die Aufnahme-Gewichtsangaben: Im Arztbrief 2350 Gramm (!) und richtige 2950 Gramm auf der Intensiv- und Kinderstation.

Eine Ultraschallaufnahme des Klinikums datiert vom 11.10.2017. Da war das Kind noch nicht geboren, dennoch steht auf der Aufnahme der Vorname des Babys.

„Dabei hatten wir den zu dem Zeitpunkt noch gar nicht ausgewählt“, sagt Mama Stefanie. Wurde das Baby verwechselt?

Ultraschall Felicitaz

Ultraschallbild von „Felizitas“ (falsch geschrieben), die am 11.10.17 noch nicht geboren war, es gab noch keinen Vornamen!

Die Reaktion von Jugendamt und Klinik

EXPRESS ließ Jugendamt und Krankenhaus durch die Eltern von ihrer Schweigepflicht entbinden, schickte einen umfangreichen Fragekatalog. Das Jugendamt blieb alle Antworten schuldig: „Ein schwebendes Verfahren. Aber wir prüfen die Vorwürfe.“

Das Klinikum schickte Anwälte vor: Weil das Kind in Obhut des Jugendamtes sei, hätten die Eltern kein Recht mehr, das Krankenhaus von der Schweigepflicht zu entbinden…

So geht es jetzt weiter

Die Anwaltskanzlei der Familie, Dimsic & Tasci aus Düsseldorf, versucht am Donnerstag in einer Anhörung vor dem Solinger Amtsgericht, Felicitaz zurückzuholen. EXPRESS wird berichten.

Von classen Günther Classen 18.01.18, 14:39 Uhr

(exfo)
– Quelle: https://www.express.de/29514752 ©2018

Säugling misshandelt? Solinger Eltern kämpfen gegen das Jugendamt Lokalzeit Bergisches Land | 14.02.2018
Tags: Kinderhandel – Korruption – Missbrauch mit dem Missbrauch – Jugendamt – Falschbeschuldigung – Menschenhandel – Mafia

Wiener Psychiatrie – Hölle für hunderte Kinder

Missbrauch

Wie eine Wiener Psychiatrie zur Hölle für Hunderte Kinder wurde

Während der NS-Zeit wurden in einer Wiener Psychiatrie Hunderte Kinder ermordet.

Auch Jahrzehnte danach herrschte dort brutale Gewalt – doch Politik und Kirche sahen weg.

In solchen Netzbetten vegetierten die Kinder teils viele Jahre vor sich hin. Die Netzbetten wurden Mitte 2015 in ganz Österreich verboten.

Foto: Herbert Pfarrhofer, dpa

Friedrich ist viereinhalb, als seine Leidenszeit beginnt. Heute würde man vielleicht sagen: Der Junge hatte sich auffällig verhalten. Er ließ seine Aggressionen an der Mutter und dem achtjährigen Bruder aus. Irgendwann im Jahr 1963 wendet sich die Mama mit der Bitte um Rat an Professor Andreas Rett. Der Mann, 1924 im fränkischen Fürth geboren, früh in die NSDAP eingetreten, ab 1949 österreichischer Staatsbürger, ist Chef der Ambulanz für Kinderpsychiatrie und der Abteilung für entwicklungsgestörte Kinder im Neurologischen Krankenhaus Rosenhügel in Wien. Als Koryphäe in der Behindertenforschung lässt er hier Kinder therapieren, die ihm medizinisch interessant erscheinen – oder zahlungskräftige Eltern haben. Die übrigen kleinen Patienten schickt er in eine andere städtische Einrichtung, den Pavillon 15 des Psychiatrischen Krankenhauses „Am Steinhof“. Den berüchtigten Pavillon 15.

Auch Friedrich muss dorthin. Von da an verbringt er sein Leben in einem Netzbett. Wie der Name sagt, ist das ein Bett, das fast käfigartig von Netzen umgeben ist und Vorrichtungen zur Fixierung enthalten kann. Friedrich darf es nicht verlassen. Die Krankenakte belegt, dass er mit verschiedenen Beruhigungsmitteln in zum Teil sehr hohen Dosen behandelt wird. Zunächst holen seine Eltern ihn noch häufig nach Hause. Doch je älter er wird, desto seltener darf er heim. Die Krankenakten dokumentieren keine Fortschritte. 1977 wird er in eine Erwachsenenabteilung verlegt. Auch dort bleibt er eingesperrt und wird medikamentös ruhiggestellt. Erst in den 80er Jahren ist in seiner Akte von therapeutischer Betreuung die Rede. 1997 zieht er in eine Wohngemeinschaft. Weitere Informationen gibt es nicht.

Oder: die Geschichte von Petra. Sie wird als Vierjährige 1973 aus einem katholischen Heim nach Steinhof gebracht, weil sie „gegen ihre Umgebung Aggressionen zeigt“. In Steinhof wird sie an „Armen und Beinen beschränkt“, also angegurtet. Sie erhält Beruhigungsmittel. „Abends 2,5 mg Temesta, ev. Dosis verdoppeln“, heißt es in der Krankenakte. Ab 1974 ist von selbstbeschädigendem Verhalten die Rede. Erst 1977 verzeichnen die Krankenakten eine erste Therapie.

Krankenhaus „Am Steinhof“ wird zur Hölle für viele Kinder

So wie Friedrich und Petra durchleiden tausende Kinder die „Hölle von Steinhof“. Wo Zwangsjacken und Netzbetten, Fesseln und Schläge mit nassen Tüchern an der Tagesordnung sind. Und Wasserhähne „aus Sicherheitsgründen“ blockiert werden, sodass die Patienten aus der Toilette trinken müssen.

Vielleicht wüsste man das alles bis heute nicht, wäre nicht die frühere Pflegerin Elisabeth Pohl vor fünf Jahren damit an die Öffentlichkeit gegangen. Ein Skandal, der enorme Wellen schlug. Die Stadt Wien gab daraufhin beim Rechts- und Kriminalsoziologischen Institut der Universität eine Studie in Auftrag, die die stationäre Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in der Wiener Psychiatrie von 1945 bis 1984 untersuchen sollte. Das Forschungsteam hatte Zugang zu den Akten der Verwaltung und führte Gespräche mit mehr als hundert Zeitzeugen. Nun liegen die Ergebnisse vor, auf 632 Seiten. Sie belegen, dass die Zustände in den Kinderpavillons noch weit schlimmer waren, als Elisabeth Pohl das geschildert hat.

Und nicht nur dort. Auch in der bis dahin als renommiert geltenden Rett-Klinik am Rosenhügel herrschten skandalöse Zustände. Zwangssterilisierungen fast aller Mädchen in der Klinik wurden als Blinddarmoperationen getarnt. Schwangerschaftsabbrüche und Pharmatests lassen den Schluss zu, dass aus dem Grauen der NS-Zeit nichts gelernt wurde. Auch dass selbst nach dem Krieg noch Gehirne von 76 in Steinhof angeblich an Lungenentzündung gestorbenen Kindern an ein Institut zur Erforschung kindlicher Hirnschäden weitergegeben wurden, lässt keine anderen Schlüsse zu.

In der Tat haben ein bis zwei Drittel der Ärzte und Pflegerinnen schon im Nationalsozialismus in denselben Abteilungen gearbeitet. Diese hatten zwischen 1940 und 1945 zur Tötungsanstalt „ Am Spiegelgrund“ gehört, wo der leitende Neurologe Heinrich Gross Euthanasieprogramme durchführte. Mindestens 789 Kinder und Jugendliche wurden dort ermordet. Tatsächlich waren es wohl weit mehr.

Damals unterschieden die Ärzte und Psychologen zwischen „bildungsunfähig“ und „bildungsfähig“. Wer als „bildungsunfähig“ eingestuft wurde, dem drohte die „klinische Hinrichtung durch Schlafmittel“, heißt es in der Studie. Auf den Obduktionsanweisungen, die die Leichen toter Kinder aus dem Pavillon 15 bis in die neunziger Jahre begleiteten, stand einfach nur „ad Gross“. Offenbar fand man nichts dabei, dem Mann weiterhin „Material“ zu liefern. Gross wurde erst 1997 des Mordes angeklagt. Zu einem Prozess kam es aus Gesundheitsgründen nicht mehr. Gross starb 2005 im Alter von 90 Jahren.

Politik verschließt jahrzehntelang die Augen

Hemma Mayrhofer, die Leiterin des Forschungsprojekts, sieht im Kinderpavillon die „Endstation institutioneller Karrieren von Wiener Kindern und Jugendlichen mit Behinderung“. Hinzu kommt, dass Menschenwürde keine Bedeutung hatte. Nicht einmal die Minimalbedingungen der Pflege wurden erfüllt. Dürftig ausgestattete Schlafsäle, eine Zahnbürste für mehrere Kinder, eine Haarbürste für 70 Kinder, kaum Kleidung, wenig Nahrung und vor allem keinerlei Förderung oder Therapie hätten dazu geführt, so Mayrhofer, dass sich der Zustand der Kinder nach ihrer Einweisung massiv verschlechterte. Da sie fast ausschließlich im Bett lagen und im Schnelldurchgang gefüttert wurden, konnten sie sehr bald nicht mehr allein essen und entwickelten motorische Störungen. „Die Patienten bewegten sich in den Gitterbetten mit tagsüber nur einem Holzbrett, die Matratze kam erst abends hinein, wie Affen im Käfig, entschuldige“, beschreibt ein ehemaliger Betreuer im Interview.

Gesprächspartner berichten darüber, wie stark ihre Geschwister abbauten, wenn sie in den Pavillon 15 kamen. „Er war eigentlich ein tüchtiges Kind, muss ich sagen“, erzählt eine Angehörige. „Als ich dann gehört habe, er ist nicht förderbar, später wie ich dann älter wurde, habe ich gedacht: Wahnsinn, er hat selbstständig gegessen, er war sauber, er ist mit uns spazieren gegangen, er ist wahnsinnig gern Roller gefahren, das hat er geliebt.“

Die Studie weist darauf hin, dass allein die Interessen des überforderten Personals die Abläufe bestimmten. Erst ein Elternverein setzte Mitte der achtziger Jahre Reformen durch. Hintergrund für die Einweisung ins Heim war für viele zum Teil lernschwache Kinder, dass sich Kindergärten und Schulen weigerten, mit ihnen zu arbeiten. Auch Krankenhäuser lehnten es ab, behinderte Kinder nach einem Unfall aufzunehmen.

Und die Wiener Politik? Die schaute weg und schwieg. Obwohl sie über Jahrzehnte hinweg wusste, wie es in den Heimen zuging. Und mittendrin die regierende SPÖ. Aus Angst vor einem Wahlsieg der konservativen ÖVP nahmen die Sozialdemokraten hin, dass NS-Ärzte auch nach dem Krieg ihr Unwesen treiben durften. Und auch die Kontrollinstanz der Kliniken, die Jugendwohlfahrt, griff nicht ein. Sie vertraute den Einrichtungen und entschuldigte bekannte Missstände mit Personalmangel.

Wien: Erster Schritt gegen den Skandal war Mitte 2015

Ein erster konkreter Schritt, Konsequenzen aus diesem Skandal zu ziehen, war Mitte 2015 das bundesweite Verbot von Netzbetten. Aber das Problem liegt noch tiefer; in vielen Kinderheimen herrschten teils unwürdige Zustände. Ein Staatsakt für die Betroffenen im vergangenen November im Parlament endete beinahe mit einem Eklat. Der Wiener Kardinal Christoph Schönborn war gerade dabei, sich bei den Opfern zu entschuldigen. „Wir haben in der Kirche zu lange weggeschaut“, sagte er. „Wir haben vertuscht, wir haben, wenn Missbrauch bekannt geworden ist, Leute versetzt und nicht abgesetzt. Für diese Schuld stehe ich heute vor Ihnen und sage, ich bitte um Vergebung.“ Die Angesprochenen fielen ihm daraufhin ins Wort – später auch anderen Rednern – und verlangten „mehr als Worte“.

Mit Erfolg: Kurz vor Veröffentlichung der Studie hat das österreichische Kabinett beschlossen, dass Menschen, die als Kinder in Heimen vernachlässigt wurden, zu ihrer Pension oder Rente eine gesetzliche Rente von zusätzlich 300 Euro monatlich erhalten werden. Etwa 7000 Personen sollen davon profitieren. Kirchen und Bundesländer, die ebenfalls Heime betrieben haben, sollen an den Kosten beteiligt werden. Die machen etwa neun Millionen Euro im Jahr aus. Bisher haben die Heimträger ungefähr 80 Millionen Euro an Entschädigungen und für Therapien gezahlt, allein die katholische Kirche 22 Millionen.

Lange Zeit hat die Stadt Wien Entschädigungszahlungen abgelehnt, weil die damit verbundenen Kosten unüberschaubar seien. Jetzt also doch. Ein kleiner Akt der Wiedergutmachung. Für Friedrich, Petra und all die anderen, die die Hölle von Wien durchleiden mussten.

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Polen übergibt entführtes Kind von Deutschland der verurteilten Täterin – HKÜ Brüssel IIa wird ignoriert?

Entführtes Mädchen aus dem StrohgäuGericht übergibt Lara wieder an die Mutter

Thomas Karzelek vor wenigen Tagen mit seiner Tochter im Kinderhaus in Legnica. Den aktuellen Aufenthaltsort von Lara kennt der Vater nicht. Foto: privat
Thomas Karzelek vor wenigen Tagen mit seiner Tochter im Kinderhaus in Legnica. Den aktuellen Aufenthaltsort von Lara kennt der Vater nicht.Foto: privat

Ein polnisches Gericht hat überraschend entschieden, dass die siebenjährige Lara vorläufig bei ihrer polnischen Mutter untergebracht wird – und damit bei jener Frau, die das Mädchen vor zweieinhalb Jahren gewaltsam in Ditzingen entführt hat.
Der Vater ist verzweifelt.

 Ditzingen/Legnica – Überraschende Wende in der Familientragödie um die siebenjährige Lara aus dem Strohgäu: Ein Amtsgericht im niederschlesischen Legnica (Liegnitz) hat am Freitag entschieden, dass das Mädchen vorläufig bei der polnischen Mutter untergebracht wird – und damit bei jener Frau, die Lara vor zweieinhalb Jahren gewaltsam in Ditzingen entführt und nach Polen verschleppt hat. Für Thomas Karzelek, Laras deutschen Vater, ist die Entscheidung ein unerwarteter Rückschlag bei seinem verzweifelten Versuch, seine Tochter zurück in ihr Heimatland zu bringen. „Das ist ein klarer Affront, und die Richter haben mich dabei nicht einmal angehört“, klagt der 46-Jährige.

Das Gericht in Legnica hebelt mit seiner Entscheidung einen Beschluss des Ludwigsburger Amtsgerichts aus, das dem Vater schon vor Jahren das alleinige Sorgerecht für Lara übertragen hat. Was für Joanna S., Laras Mutter, vor zweieinhalb Jahren ein Grund war, Lara gewaltsam nach Polen zu verschleppen. Als die Polizei vor zwei Wochen das Versteck in Legnica ausfindig machte, kam die Siebenjährige zunächst in ein Kinderhaus, wo der Vater sie immerhin täglich besuchen durfte.

Im Moment darf der Vater seine Tochter nicht sehen

Ob Thomas Karzelek auch in Zukunft ein Umgangsrecht erhält, ist unklar. Er wisse derzeit nicht, wo Lara sei, sagt er. Mehrfach habe er in den vergangenen Tagen versucht, Kontakt zu Joanna S. aufzunehmen, doch diese nehme das Telefon nicht ab. Das Gericht hat angeordnet, dass Joanna S. mit ihrer Tochter Legnica nicht verlassen darf. Außerdem wurde ein Verfahrenspfleger bestellt, der die Mutter beaufsichtigen soll.

Das polnische Amtsgericht begründet die umstrittene Entscheidung, das Kind in die Obhut der Mutter – und damit in die Hände einer verurteilten Entführerin – zu geben, mit einem neuen psychologischen Gutachten. Dieses belege, dass Lara Angst vor ihrem Vater und die Bindung zu ihm verloren habe. Der 46-Jährige hat vor einigen Tagen selbst eingeräumt, dass die erste Begegnung mit seiner Tochter in dem Kinderhaus schwierig gewesen sei. Nach der langen Phase der Trennung sei Lara anfangs vor ihm weggelaufen, habe ihn nicht sehen wollen. Doch schon nach wenigen Tagen, erzählt Karzelek, habe sich die Beziehung normalisiert. Lara habe sich an frühere Zeiten in Deutschland erinnert, habe ihn umarmt, gelacht und sich auf die Treffen mit ihm gefreut.

Ein weiteres, noch aktuelleres Gutachten einer anderen polnischen Psychologin bestätigt dies. Lara habe sich bei den Besuchen ihres Vaters ungezwungen verhalten, gerne mit ihm gespielt und körperlichen Kontakt gesucht, heißt es in der Beurteilung, die dieser Zeitung in Form einer beglaubigten Übersetzung vorliegt. „Die gesammelten Beobachtungen weisen eindeutig darauf hin, dass eine konstruktive Beziehung zwischen Vater und Kind wieder aufgebaut werden kann. Dieser Prozess hat grundsätzlich bereits begonnen.“

Das polnische Justizministerium hofft, dass die Mediation gelingt

Doch diese Entwicklung ist nun wieder gestoppt, weil Lara erneut von ihrem Vater getrennt wurde. Das polnische Justizministerium, das sich intensiv mit dem Fall beschäftigt, betont, dass es sich um einen vorläufigen Beschluss handle. Endgültig entschieden werde über Laras Zukunft nach einem Mediationsprozess, der in dieser Woche beginnen soll und sich voraussichtlich über mehrere Tage erstrecken wird.

Im Verlauf dieses Verfahrens sollen Thomas Karzelek und Joanna S. erstmals seit der Entführung direkt miteinander sprechen, unterstützt von zwei professionellen Mediatoren. Das Ziel ist, dass beide Seiten eine Übereinkunft finden, die im Anschluss schriftlich fixiert wird und möglichst bindend sein soll. „Ich bin nach wie vor optimistisch, dass dies gelingt“, sagt Kamila Zagórska, die für den Fall zuständige Abteilungsleiterin des Justizministeriums. Thomas Karzelek indes ist skeptisch. „Die Mutter ist offensichtlich nur auf Eskalation aus, was ist das für eine Grundlage für eine Mediation“, fragt er.

Von Tim Höhn 08. Mai 2017 – 17:27 Uhr
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.entfuehrtes-maedchen-aus-dem-strohgaeu-gericht-uebergibt-lara-wieder-an-die-mutter.3c6428d6-cb72-4f5e-9498-c24604d4a44d.html
Tags: Aufenthaltbestimmungsrecht ABR – HKÜ Brüssel IIa – Haager Kindesentführungsübereinkommen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Familienrecht – Feminismus – feministische – Feministin – Kindesmissbrauch – Menschenrechte EGMR – Art. 8 EMRK – Menschenrechtsverletzung – Polizei – Entfremdung –  Radikalisierung – Gehirnwäsche – Terror – SOS Kindesentführung

VORSICHT Trennung – Missbrauch mit dem Missbrauch – sexuelle Selbstbestimmung § 218 StGB

Gibt es eine feministische Justiz bzw. Gesetzgebung in Österreich?

Die neuen feministischen SPÖ-Frauengesetze von Frauenministerin Heinisch-Hosek fördern leider auch den Missbrauch bei Trennung oder Scheidung. Rechtsanwalt Manfred Ainedter hatte sich in einer früheren Diskussionssendung dafür ausgesprochen bei Trennung oder Scheidung dieses neue Gesetz des § 218 auszunehmen. In den eigenen 4 Wänden gebe es meist keine Zeugen und daher seien solche Behauptungen dann auch nicht beweisbar, es stünde dann Aussage gegen Aussage.

Admin Familie & Familienrecht, am 25-2-2017

 

Artikel>>

Herzogenburg

Vergewaltigung: Ein Nein nicht akzeptiert Intimes wollte 24-Jähriger von seiner Verflossenen.

Wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung wurde der Mann nun zu drei Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Ex-Freundin wollte nicht, das wurde Angeklagtem jetzt erklärt.  |  SOMKKU / Shutterstock.com
„Ich kann einer Frau nicht wehtun, das könnt’ ich nie“, beteuert ein 24-Jähriger aus Herzogenburg seine Unschuld. Mit schweren Vorwürfen sieht er sich in einem Prozess am Landesgericht St. Pölten konfrontiert. Seine ehemalige Lebensgefährtin soll der Mann laut Anklage vergewaltigt und verletzt haben.„Er hat sie gepackt, auf die Couch gedrückt und vergewaltigt“, wirft ihm die Staatsanwältin vor. Ein anderes Mal soll er die Frau misshandelt haben. „Dass er ein frommes Lamm ist, wird durch das Opfer nicht bestätigt“, so die Anklägerin.

Gewalt angewendet zu haben, bestreitet der Angeklagte vehement. „Man muss die Vorgeschichte kennen“, sagt seine Verteidigerin. Und sie erklärt: „Nach der Trennung war das Verhältnis sehr belastet. Es gab Streit wegen eines Kontaktrechtes zum gemeinsamen Kind. Mein Mandant hat seine Rechte durchgesetzt. Seitdem gibt es Anzeigen gegen ihn.“

Heiratsantrag wurde abgelehnt

„Es ist nix passiert“, sagt der Angeklagte. Zwei Wochen davor hätten sich die beiden noch geküsst, erzählt er. Am Tag davor habe die Ex-Lebensgefährtin seinen Heiratsantrag abgelehnt.

„Ich wollte mit ihr reden, wie es weitergeht mit der Obsorge und unserer Beziehung. Ich wollte sie wieder zurückhaben. Sie ist auf meinem Schoß gesessen, ich habe sie sanft auf die Couch gelegt und geküsst, weil ich mir gedacht habe, da könnte noch mehr sein“, erklärt er.

Intimeres wollte der 24-Jährige dann. „Sie hat nicht gesagt, dass sie das nicht will. Plötzlich habe ich aber gemerkt, dass ihr das unangenehm ist, da bin ich gegangen. Am Abend hat sie mir via Whatsapp gesagt, dass sie bei der Polizei ist“, setzt er fort.

Das Opfer sagt anderes. Ich hab’ mich gewehrt, es ist bei ihm nicht gleich angekommen, dass ich Nein gesagt habe. Mehr als das tun kann ich aber nicht. Er hat über meinen Körper bestimmt, das wollte ich nicht. Ich bin zur Polizei, weil es mich voll beschäftigt hat, was er gemacht hat“, so die Ex bei ihrer Einvernahme.

Ein Senat verhängt über den 24-Jährigen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung drei Monate bedingt, von Körperverletzung wird er freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

von Claudia Stöcklöcker, m 21. Februar 2017, 02:11

http://www.noen.at/herzogenburg/herzogenburg-vergewaltigung-ein-nein-nicht-akzeptiert/37.475.487#

 Tags: Justizopfer – Vater – Staatsanwältin – Gesetze Österreich – Vaterlose Gesellschaft

Totales Staatsversagen – in der Europäischen Union

„Der Tod von Maria L. ist totales Staatsversagen!“

Hussein K., der mutmaßliche Mörder der Freiburger Studentin Maria L. hätte gar nicht nach Deutschland kommen dürfen.
Denn er ist vorbestraft und wurde in Griechenland zu zehn Jahren Haft verurteilt.
Musste Maria sterben, weil die Behörden versagt haben?

Danke für den Beitrag an
Claus Strunz vom Frühstücksfernsehen
15.12.2016
http://www.sat1.at/tv/fruehstuecksfer…

Tags: Polizei – Justiz – Angela Merkel – Europäische Union – Registrierung – Flüchtling – Asylwerber – Behördenversagen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Fingerabdruck – Justiz – Rechtsstaat – Innere Sicherheit – Vergewaltigung – Frauen – Familienvater – Väter – Video – Terror – Gewalt – leaks – Polizei

Jugendamt nimmt Vater Helmut Kratochwil sein Kind Rosalie weg, ohne Gerichtsbeschluss

Unfassbar!!!
Zwei Jugendamtmitarbeiter  aus Wien 21  kommen mit Polizei und  nehmen dem Vater Helmut Kratochwil ohne richterlichen Beschluss sein Kind Rosalie weg.

Erst vor einigen Wochen hat der Vater nach einer  Kindesentführung seine Tochter Rosalie zurückbekommen.

So. ich mach das mal öffentlich wie ein jugendamt bei einer angeblichen kindeswohlgefährdung vorgeht. Ich nenne aus vielleicht rechtlichen gründen keine namen.
Ca. 13:20 oder so. rosalie und ich machen einen mittagsschlaf. Es klopft!!! Ich total tamisch!!! Laufe zur tür mit dem gedanken dass es der fernwärmeableser ist. Shit verschlafen. So. ich reiss die tür auf. Da stehen die zwei jugendamtmitarbeiter ( eine habe ich schon vorher für befangen erklären lassen ) und mein jetziger mit zwei polizisten. Ich: ja hallo????!!!! Er: hr. kratochwil wir nehmen in den nächsten 5 minuten rosalie mit. Ich: rosalie schläft. Aus was für einem grund wollen sie rosalie mitnehmen? Er: sie haben gestern nicht den akh termin wargenommen.

Ich: das kann es jetzt aber nicht sein. Er: oja. Wir werden jetzt rosalie mitnehmen und sie in einem krisenzentrum unterbringen. Ich: ich habe ihnen am Dienstag gesagt, dass ich zwei termine zur selben zeit nicht einhalten kann und zur ma 11 aussenstelle mehr vertrauen habe als wieder ein neues loch aufzureissen. Er: ja da haben sie den falschen termin abgesagt. Wecken sie rosalie auf. Ich: nein. Er: na dann werden wir das eben tun. Ich: also auf der grundlage dass ich nicht den termin wargenommen habe und diesen per mail verschoben habe, nehmen sie rosalie jetzt mit? Er: ja. Ich: na dann gehen wir drei jetzt gleich zu einem psychologen und klären das. Er: nein. Wir nehmen jetzt rosalie mit. Wenn es sein muss auch gewaltsam. Ich: wie können sie das rosalie antun? Er: ich muss es tun. Ich: wissen sie dass sie morgen in den medien stehen?! das ist uns egal. Polizist: was ist jetzt? Ich: nix. So. musste rosalie aus dem tiefschlaf auwecken. Hat von anfang an geweint. Er vom jugendamt!!!: sie haben noch 5 minuten sonst mache ich das!!!!! Geben sie mir die ecard und den mutter kind pass. Rosalie hat sich so an mich geklammert und wollte sich nicht anziehen lassen. Dann habe ich meine mama angerufen. Habe ihm das handy in die hand gedrückt. Er: mit ihnen habe ich nichts zu reden.klick.aufgelegt. die andere hat gemeint: hallo rosalie und fährt ihr so über den fuss. Greifen sie mein kind nicht an. Noch schnell ein flaschi, ihren zuzi eine jacke, ein stofftier und weg ist sie.

Das war die kurzfassung. Die längere erzähle ich gerne jedem journalisten. Denn das war und ist unglaublich.
Rosalie liegt jetzt ohne gute nacht geschichte, ohne halten, ohne drücken, ohne plaudern, ohne kitzekitze in einem fremden raum und macht sicherlich wieder in die hose. Rosalie brauchte seit 4 tagen keine windi mehr in der nacht. Die zerstören rosalies leben.
Teilt das bitte wenn euch danach ist.

Helmut Kratochwil mit seiner Tochter Rosalie Kratochwil
Einige Stunden davor: Helmut Kratochwil mit seiner Tochter Rosalie Kratochwil

20.06.2015, 0:25

https://www.facebook.com/helmut.kratochwil

Tags: Kindesentführung – JUGENDAMT – Stadt Wien – MagElf – MA11 – Floridsdorf – Polizei – Gewalt, Jugendamt Artikel, Justiz, Justizopfer, Kinder- und Jugendhilfegesetz, Kinderhandel, Kinderheim – Heimkinder – Internate, Kinderrechte, Kinderschutz, Kindesabnahme Gefährdungsmeldung, Kindeswohl, leaks, Menschenrechte EGMR, family law austria – AKH – Menschenrechtsverletzung Österreich , Missbrauch mit dem Missbrauch, Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge, psychische Gewalt, Rosalie Kratochwil

Justizminister Brandstetter umgefallen – „Pograpsch-Paragraf“ kommt doch ins Strafrecht

„Pograpsch-Paragraf“ kommt doch

Sexuelle Belästigung: Einigung über Neuformulierung

Gabriele Heinisch-Hosek / Bild: APA/HANS PUNZ 

Der neue Tatbestand soll konkreter formuliert werden als im ursprünglichen Entwurf. Am genauen Wortlaut wird allerdings noch gearbeitet.

Jegliche „intensive und entwürdigende sexuelle Belästigung“ wird strafbar. Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) haben sich über eine Neuformulierung des ursprünglich in der StGB-Reform enthaltenen, aber nach Begutachtungskritik entfernten Paragrafen geeinigt. Am Dienstag will Brandstetter den StGB-Reform-Entwurf dem Ministerrat vorlegen.

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Am genauen Wortlaut des „Pograpsch-Paragrafen“ wird noch gearbeitet. Die geplante Neuregelung werde aber jedenfalls „mit dem aus dem Begutachtungsentwurf zu Recht gestrichenen, viel zu unklaren Tatbestand nichts mehr zu tun“ haben, betonte Brandstetter. Der Tatbestand werde „klar und deutlich auf die wirklich strafwürdigen Fälle eingeschränkt“. Brandstetter ist „überzeugt, dass wir jetzt eine gute Lösung haben“.

„Übereinkommen im Sinne der Frauen“

Frauenministerin Heinisch-Hosek zeigte sich erfreut über die grundsätzliche Einigung: „Wir haben uns darauf verständigt, dass es eine Ausweitung des Schutzes vor sexueller Belästigung geben soll. Das ist ein wichtiger Schritt, der klarstellt, dass sexuelle Belästigung kein Kavaliersdelikt und gesellschaftlich nicht erwünscht ist.“ Auch im Bezug auf den Paragrafen zur sexuellen Selbstbestimmung liege ein „Übereinkommen im Sinne der Frauen“ am Tisch. Das Gesamtpaket der StGB-Novelle liege jetzt zur abschließenden Koordinierung vor, es werde aber nicht an den Paragrafen zur sexuellen Belästigung und Selbstbestimmung scheitern, zeigte sich Heinisch-Hosek in einer Stellungnahme zuversichtlich.

Im Begutachtungsentwurf war eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten vorgesehen für eine „geschlechtliche oder eine nach Art und Intensität einer solchen vergleichbare, der sexuellen Sphäre im weiteren Sinn zugehörige körperliche Handlung an ihr“ oder durch eine „geschlechtliche Handlung vor ihr unter Umständen, unter denen dies geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, belästigt“. Dass Brandstetter auf eine solche Regelung verzichten und stattdessen eine Lösung im Verwaltungsstrafrecht wollte, rief viel Kritik vor allem von Frauen-Organisationen hervor.

(APA), 12.06.2015 | 13:57 |   (DiePresse.com)
http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/4753339/PograpschParagraf-kommt-doch?direct=4753691&_vl_backlink=/home/politik/innenpolitik/4753691/index.do&selChannel=

 
Tags: Strafrechtsänderungsgesetz – Kriminalisierung – Family leaks law Austria feministic – pograpschen Po-grapschen – Strafgesetzbuch – Strafrechtsreform – Scheidung – Trennung – Väterfeindlich – vaterlose Gesellschaft – Missbrauch mit dem Missbrauch – Genderwahn – Justizopfer – Richter – Strafrichter – Staatsanwalt –

 

Jugendamt – Warum sollten Jugendliche (Heimkinder) bis 21 Jahren bei der Jugendwohlfahrt bleiben ?

Derzeit ist es leider so, dass oft diese Heimkinder vom Jugendamt ab 18 Jahren durch einen Vormund besachwaltet werden , welches ich für sehr bedenklich halte.

Diese jungen Erwachsenen haben dann mit 18 Jahren keinen Zugriff auf ihre Erbschaften. Dieses Vermögen wird vom Sachwalter sehr oft für  diverse Ausgaben herangezogen oder verkauft.

Wenn diese Hilfe bis zum 21 Lebensjahr auf völlig freiwilliger Basis passiert, ohne juristische Rechtsvertretung bzw. Vormund, dann könnte man es eventuell positive Bewerten ?

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Jugendwohlfahrt: Zwischen Absprung und Absturz

Jacqueline

Jacqueline / Bild: (c) Die Presse (Clemens Fabry) 

Während die meisten Österreicher erst mit mehr als 20 Jahren das Elternhaus verlassen, müssen Kinder in der Jugendwohlfahrt mit 18 auf eigenen Beinen stehen. Nicht alle schaffen den Absprung.

06.06.2015 | 18:03 |   (Die Presse)

Wenige Monate vor ihrem 18.Geburtstag ist Jacquelines Zukunft ungewiss. Nicht wie bei anderen jungen Erwachsenen, die nach der Schule nicht wissen, ob sie ins Ausland gehen, Jus oder Ethnologie studieren sollen. Jacqueline weiß nicht, ob sie nach ihrem 18. Geburtstag noch eine Wohnung hat, ob sie bis dahin eine Lehrstelle hat und ob sie dann nicht raschest um Mindestsicherung ansuchen muss.

Dabei ist Jacquelines Leben eigentlich in Ordnung. Sie wohnt in Wien, hat die Aussicht auf eine Lehrstelle, Freunde – und ihr Leben ist nach schwierigen Jahren wieder im Gleichgewicht. Dank des österreichischen Staates, der sie mit 15 Jahren aufgefangen hat. Jacqueline wohnt im SOS-Kinderdorf. Sie ist damit ein Mündel der Jugendwohlfahrt. Doch just die Hand, die sie vorher aufgefangen hat, droht jetzt, ihr wieder den Boden unter den Füßen wegzureißen. Denn mit 18 Jahren müssen die Jugendwohlfahrts-Kinder das System verlassen. Ganz egal, ob sie dafür schon bereit sind oder nicht.

„Im Grund sind es zwei Töpfe: Bis 18 Jahre ist die Jugendhilfe zuständig, danach die Sozialhilfe“, erklärt Jacquelines Betreuer Dieter Schrattenholzer. Wenn die Jugendlichen in seine Obhut kommen, vielleicht mit 12, 13, 14 Jahren, oder früher, denkt er schon an deren 18. Geburtstag. Bis dahin gibt es viel zu tun: Er muss die Jugendlichen stabilisieren, mit ihnen ihr Trauma verarbeiten, sie gleichzeitig für ihr Leben nach der Volljährigkeit fit machen: eine Wohnung suchen, Arbeit, Rechtliches klären. „Für Jugendliche sind zwei Jahre eine lange Zeit, für uns Betreuer sind zwei Jahre nichts.“ Wenn die Jugendlichen das Kinderdorf mit 18 Jahren verlassen, muss alles aufgearbeitet sein – auch die Geschichte, die sie erst ins Kinderdorf gebracht hat.

Nicht alle schaffen das. Schrattenholzer erzählt von Jugendlichen, die nach ihrem 18.Geburtstag auf der Straße landen. Obdachlos werden, weil sie es nicht geschafft haben, ihre Wohnung zu halten, auf der Straße landen, kriminell werden. Andere gehen zurück zu ihrer Familie, aus der sie der Staat Jahre davor zu ihrem eigenen Schutz geholt hat. „Dort haben sie die gleichen Probleme wie vorher“, sagt er. Missbrauch, Gewalt, Sucht, Gleichgültigkeit.

Zwar könnten die meisten Jugendlichen um Mindestsicherung ansuchen, doch auch das schaffen viele nicht. Sie scheitern an den komplizierten Behördengängen, an den zwei bis drei Monaten, die die Bearbeitung dauert. Hinzu käme noch falscher Stolz. Wer will schon mit 18 Jahren ein Sozialfall sein?

Deswegen fordern Organisationen wie das SOS-Kinderdorf oder die Diakonie das Recht für Jugendliche, bei Bedarf länger in der Jugendwohlfahrt zu bleiben. Bis maximal 21 Jahre. Das ist schon jetzt möglich. Allerdings immer nur mit Ausnahmegenehmigungen. Und die sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Wien wird um ein Jahr verlängert, wenn man in Ausbildung steht. In der Steiermark bekommt auch jemand eine Verlängerung, der in keiner Ausbildung ist. In manchen Bundesländern (Salzburg) wird fast immer verlängert, in anderen ist es schwieriger. Auch werden die Verlängerungen nur für einen kurzen Zeitraum vergeben. Ein Jahr gibt es nur einmal in Wien, danach muss alle drei, vier Monate neu angesucht werden. „Man mutet den Jugendlichen zu, immer wieder zu beschreiben, warum sie ein Problem haben, anstatt sie zu erinnern, was sie schon können“, sagt Elisabeth Hauser, Leiterin des Fachbereichs Pädagogik bei SOS-Kinderdorf.

Die Aussicht, mit einer laufenden Ausbildung im System bleiben zu dürfen, ist auch der Grund, warum die Kinderdorf-Betreuer mantraartig ihre Jugendlichen beschwören, eine Lehre anzufangen: „Ohne Lehre kannst du nicht bei uns bleiben“, sagt Schrattenholzer. Was ihn ärgert: „Studien zeigen, dass Österreicher zwischen 22 und 25 beginnen, von zu Hause auszuziehen. Unsere Kinder müssen es mit 18 schaffen.“

Keine Mindestsicherung. Noch dazu, weil nicht für alle Jugendwohlfahrtskinder danach das Sozialsystem bereitsteht. Als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling ins Land gekommen und ohne Staatsbürgerschaft, hätte der 21-jährige Raymond nicht einmal einen Anspruch auf Mindestsicherung gehabt. In seinem Fall hätte das bedeutet: Straße, vielleicht auch zurück zum Vater, zu dem er nicht wollte. „Es hätte schlimm ausgehen können“, sagt er und die Stimme des schlanken, großen jungen Manns wird kurz brüchig.

Dabei hat Raymond alles richtig gemacht. Nachdem er mit seinem Vater von Sierra Leone nach Wien geflohen ist, lernt er Deutsch, geht zur Schule. Sofern es die komplizierte Situation in seiner Familie zulässt. Seit er 14 ist, lebt er im Kinderdorf, bemühte sich um eine Lehre, bekam sie. Trotzdem saß er kurz vor seinem 18.Geburtstag da, gerade einmal im ersten Lehrjahr, und zitterte um eine Verlängerung. „Das war eine schwierige Zeit“, sagt er. Auch wenn ihm seine Betreuer sagten, dass alles gut gehen würde. „Aber man weiß ja nicht, was die (Behörden, Anm.) denken.“ Mehrere Male musste er verlängern, und immer wieder hatte er Angst.

Rund 270 Jugendliche betrifft diese Situation in Wien jedes Jahr, schätzt das Kinderdorf. Das Wiener Jugendamt spricht von 50 bis 80 Jugendlichen, die tatsächlich jährlich verlängert werden. Das Familienministerium weiß von 1250 Jugendlichen zwischen 18 und 21 österreichweit. Eine Zahl, die seit 2008, damals waren es 860, gestiegen ist. Erst vor Kurzem hat das Kinderdorf Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) eine Petition für ihre Forderung mit 5200 Unterschriften überreicht. Langfristig soll die Verlängerung – sie soll nur in Kraft treten, wenn der Jugendliche es braucht – dem Staat Kosten sparen helfen. Ein 18-Jähriger, der zum Sozialfall wird, ist teuer, weil er lang im System bleibt.

Die Notwendigkeit für einen verlängerten Rechtsanspruch sieht das Wiener Jugendamt übrigens nicht. „Jeder, der es braucht, kann länger bleiben“, sagt Jugendamtssprecherin Herta Staffa. „Die Frage ist halt immer, hilft die längere Unterbringung überhaupt“, sagt sie. Wenn jemand in keiner Ausbildung sei und/oder kein Interesse daran zeige, sei die Frage, ob eine Verlängerung eine geeignete Maßnahme sei.
Runder Tisch im Herbst. Im Familienministerium weist man darauf hin, dass die Verlängerung Ländersache sei. Die Familienministerin werde aber einen runden Tisch im Herbst mit den Ländern organisieren, erklärt ein Sprecher. Ob auch eine Gesetzesnovellierung zu einer einheitlichen Praxis beitragen könne, werde sich erst nach der Evaluierung des Gesetzes zeigen. Die Ergebnisse werden für 2017 erwartet.

Raymond jedenfalls hat Glück gehabt. Jeder seiner Verlängerungen wurde stattgegeben. Jetzt ist er 21 und aus dem System entlassen. „Mit gutem Gefühl“, wie Schrattenholzer sagt. Seine Lehre ist fast abgeschlossen, er hat eine Wohnung, bald die Staatsbürgerschaft. Ein Vorzeigefall. Auch, weil so viel hätte schiefgehen können.

Jacquelines Geschichte ist noch offen. Eine Lehre hat sie noch nicht, auch wenn die Chancen gut stehen. Die Zusage für die Verlängerung gibt es erst wenige Wochen vor dem 18. Geburtstag. „Klar habe ich Angst, aber es wird schon alles gut gehen“, sagt sie. Mehr als hoffen bleibt ihr ohnehin nicht.

18 plus

Die „18plus-Problematik“,wie sie im Fachjargon genannt wird, betrifft Jugendliche, die mit 18 Jahren noch nicht bereit sind, das Jugendwohlfahrtssystem zu verlassen. Organisationen, die Jugendliche betreuen, fordern den Rechtsanspruch für Jugendliche, bis 21 Jahre im System zu bleiben, sollten sie es benötigen. Derzeit muss um eine Verlängerung angesucht werden. Die Kriterien dafür sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Wien ist eine Lehre de facto notwendig.

(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 07.06.2015)

http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/4748651/Jugendwohlfahrt_Zwischen-Absprung-und-Absturz
Tags: Sachwalterschaft – Jugendamt – Vormund – Mündl – Jugendwohlfahrt – Justiz – Jugendliche – Beruf – Wohnung – Selbständiges Leben –