R.I.P. Alfred Nechvatal

Unser Freund und Mitstreiter, Alfred Nechvatal ist am So. 7.November 2021 im KH Wien Favoriten, (Kaiser Franz Josef Spital, 4 Med C21) um 11Uhr, unvorhersehbar verstorben.

Alfred Nechvatal wurde am 21.11.1938 geboren.

Fotograph Alfred Nechvatal hat sich für viele Justizopfer, Jugendamtopfer in ganz Österreich eingesetzt, sowie den 4 fachen Vater Mag. Herwig Baumgartner (Autor: Mord an Luca-Elias), welcher nach einer 4 jährigen Haftstrafe (seit 2009) heute noch immer im Maßnahmenvollzug sitzt.

Als jahrzehntelanger Prozessbeobachter von vielen Strafprozessen bezeichne ich meinen Freund Alfred Nechvatal, als einen der führenden Justizinsider von Österreich mit einem starken Gerechtigkeitssinn, welcher gegen Rechtsbeugung, Unverhältnismässigkeit in der Justiz sich ständig arrangierte.

Alfred Nechvatal
Quelle: https://medienkritikwien.wordpress.com

Ruhe in Frieden, lieber Alfred, du fehlst uns!

Dein Freund
Administrator Familie Familienrecht


Alfred Nechvatal in Action


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Fahrlässig!!! – zick tausende Impfdosen gegen Coronavirus werden über Feiertage nicht verimpft, sagt Pamela Rendi-Wagner SPÖ

Danke an Fr.
Pamela Rendi-Wagner SPÖ, sie haben es diesmal auf den Punkt gebracht!

Quelle: Danke an Oe24.tv für das tolle Interview!

Klartext: „Es ist für mich unverständlich warum hier über die Weihnachtsfeiertage, zick tausende Impfdosen gegen den Coronavirus nicht verimpft werden!
Jeder Tag kann Menschenleben retten!
Wenn hier tausende Impfdosen tagelang nicht verimpft werden, dann ist das fahrlässig !


Danke an Fr. Pamela Rendi-Wagner SPÖ, sie haben es diesmal auf den Punkt gebracht!
Quelle: https://www.oe24.at/video/fellnerlive/fellner-live-pamela-rendi-wagner-im-interview/459873686

Jetpack https://wp.me/p4RGV9-3mg
Tags: SPÖ Covid19 Coronavirus Gesundheitsexpertin grob fahrlässig tausende Impfdosen tagelang nicht verimpft Impfplan – Impfungen Klartext Pamela Rendi-Wagner Familienrecht Familie Gesundheitsministerium ÖVP Grüne – grob fahrlässig – Starke Kritik Gesundheitsminister Anschober

Prozess über Pädo Arzt in Österreich

Missbrauchsprozess: 13 Jahre Haft für Arzt in Oberösterreich!

Jener Arzt aus dem Salzkammergut, dem vorgeworfen wurde, 109 Buben sexuell missbraucht zu haben, ist zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Zusätzlich wurde der 56-Jährige vom Schöffensenat in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
1.Video:

Opferanwalt – Rechtsanwalt Christian Aigner u. Gerhard Haslbauer
Die Möwe: Geschäftführerin Hedwig Wölfl
Quelle: Zib2, Mi., 17.6.2020
Tags: Pädo – Justiz – Gericht – Strafrecht – Prozess – Wels – Arzt – Familienrecht Familie – Missbrauch

2.Artikel:
Oö. Arzt wegen Missbrauchs zu 13 Jahren Haft verurteilt

Mediziner wird nach Schuldspruch in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Privatbeteiligte erhielten Zusprüche im fünfstelligen Euro-Bereich.
Ein 56-jähriger Arzt aus dem Salzkammergut, der 109 Buben sexuell missbraucht haben soll, ist am Mittwoch im Landesgericht Wels zu 13 Jahren Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Privatbeteiligten wurden vom Gericht Summen in fünfstelliger Euro-Höhe zugesprochen. Als Arzt darf der Mann nicht mehr arbeiten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mann wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses, pornografischer Darstellung Minderjähriger und des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften schuldig gesprochen. Mildernd waren die Unbescholtenheit, die sich aber laut Richterin dadurch relativiere, dass der Angeklagte „fast 20 Jahre unentdeckt geblieben ist“, sowie das teilweise Geständnis, das sich allerdings nur auf die leichten Fälle bezog. Erschwerend wurden u.a. der lange Tatzeitraum und die von der Opferzahl her „einzigartige Dimension“ des Falls gewertet.

Der Angeklagte habe eine eigene sexuelle Erregung bei den Taten durchgehend bestritten, sagte die Richterin in der Urteilsverkündung. Viele Details hätten das Gericht aber zu der Ansicht gebracht, dass diese sehr wohl gegeben gewesen sei. Auch sei das Schöffengericht überzeugt, dass ihm das Unrecht der Taten bewusst gewesen sei, denn er habe etwa die Opfer aufgefordert, nichts zu erzählen oder die Vorhänge zugezogen. Die Opfer hätten alle einen glaubwürdigen und um Wahrheit bemühten Eindruck gemacht, so die Richterin. Keiner habe den Eindruck erweckt, dass er den Angeklagten über Gebühr belasten wolle.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Mediziner den teils schweren sexuellen Missbrauch von insgesamt 109 Buben zur Last. 40 der mutmaßlichen Opfer waren laut Anklageschrift unter 14 Jahre alt. 30 Fälle sollen sich außerhalb der Ordination abgespielt haben. In fünf Fällen geht die Anklage von schwerem sexuellen Missbrauch aus, drei Buben haben laut Gutachten wesentliche gesundheitliche Folgen – in Form von Anpassungsstörungen – davongetragen. Hier gab es nicht in jedem Fall einen Schuldspruch. Weitere Anklagepunkte lauteten, er habe Personen zum Dreh von Kinderpornos angestiftet und Jugendliche mit Cannabis versorgt.
Großteils schuldig bekannt
Sehr oft ging es etwa um Untersuchungsmethoden, die laut einem Sachverständigen medizinisch nicht indiziert gewesen seien, oder um die Anleitung zur Masturbation. Der Arzt sei den Jugendlichen gegenüber stets freundlich und locker gewesen und habe eine „ordinäre Sprache“ verwendet, so der Anklagevertreter zu Beginn des Prozesses. Laut Verteidigung habe er sich selbst als „eine Art Aufklärungscoach“ gesehen. Der Staatsanwalt erkannte in dem Vorgehen des Mannes vielmehr „einen Tatplan, der darauf ausgerichtet war, seine berufliche Tätigkeit für regelmäßigen Missbrauch“ zu nutzen.
„Ich habe im Rahmen der sexuellen Aufklärung Übergriffe auf pubertierende Burschen begangen“, bekannte sich der Arzt zu Prozessbeginn „zu einem Großteil“ schuldig. Er behauptete – im Gegensatz zu einem von der Justiz eingeholten Gutachten – aber, dass seine Methoden medizinisch begründet gewesen seien. Die schweren Fälle sowie die Vorwürfe bezüglich Porno-Drehs und Drogen bestritt er allerdings.
Weil laut einem Sachverständigen die Pädophilie des Angeklagten so stark sei, dass er sich neuerlich an Kindern vergreifen könnte, wurde er zusätzlich zur Haftstrafe in eine Anstalt eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kündigte Strafberufung, die Verteidigung Strafberufung und Nichtigkeitsbeschwerde an.
(APA)
17.06.2020 um 17:10
https://www.diepresse.com/5827456/oo-arzt-wegen-missbrauchs-zu-13-jahren-haft-verurteilt

Ist der BK. Kurz dem Feminismus verfallen?

Der Bundeskanzler Sebastian Kurz ÖVP spricht davon, dass Steuerzahler, welche 45 Jahre gearbeitet haben, jetzt nicht mehr mit 62 Jahren in Pension gehen dürfen. „Es ist ein Schaden für die Republik und ungerecht“, sagt BK. Sebastian Kurz, von der Volkspartei.

„GEHT`s noch“, Hr. Kurz wie können sie bei Steuerzahler, welche 45 Jahre in Österreich gearbeitet haben von einen Schaden sprechen???
Als füherer ÖVP-Wähler muss ich sagen, durch dieses Interview von ihnen Hr. BK. bin ich wirklich sehr enttäuscht von Ihnen.  Ob es jetzt um Arbeiter geht, welche 45 Jahre am Bau oder im Büro gearbeitet haben, jeder hat sich mit 45 Arbeitsjahren einen sofortigen Ruhestand verdient!

Frauen gehen heute mit 60 Jahre in Pension, obwohl ihre Lebenserwartung um 5 Jahre höher, als bei den Männern ist. Es bedeutet Frauen in Österreich haben in Summe,  10 Jahre mehr von ihrer Pension als Männer, weil Männer bis 65 Jahren arbeiten müssen.

Durch die jetzige neue Hacklerregelung, gültig ab 1-1-2020, mit lediglich 62 Jahren, welche 45 Jahre gearbeitet haben müssen, wäre die um 10 Jahre kürzere Pension von männlichen österreichischen Steuerzahahlern. tatsächlich eine geringfügige Anpassung.
Wenn sie etwas für Gleichberechtigung u. Gleichstellung machen wollen, dann schaffen sie bitte die vorhandenen 10 jährige Diffamierung von Männer in Österreich ab.

Ich denke, Leute, welche 45 Jahre gearbeitet u. Steuer bezahlt genug für das Land Österreich geleistet haben und sicher kein „Schaden“ sind und sich ihren Ruhestand auch verdient haben!
Gleichberechtig wäre es, wenn diese Hackler, welche 45 Jahre gearbeitet haben auch mit 60 Jahren in Pension gehen zu lassen, genauso wie Frauen.

Im übrigen möchte ich sie daran erinnern, dass derzeit die normale Durchrechnung der Pensionszeiten 40 Jahre sind. Gerecht wäre es, Leute, welche 45 Jahre geaarbeitet haben auch für diese 5 Jahre mehr, auch mehr Pension zu geben!!! Weiters sollte die Lebenserwartung der Pension angepasst werden, welche selbst 2034 noch immer eine „wesentliche Ungerechtigkeit“ des Ruhestand darstellt.

Hr. BK. Sebastian Kurz wo ist ihre Gleichberchtigung oder Gerechtigkeitssinn,  mit ihren feministischen Aussagen schaffen sie in der Bevölkerung nur böses Blut bei ihren Wählern bzw. Bevölkerung.

Admin Familie & Familienrecht, am 12-1-2020

Tags: feminismus – feministische Politik – Frauenpolitik – Gesellschaftspolitik – Ruhestand – Pensionsrecht – Hacklerregelung – Steuerzahler – leaks family law austria germany – Genderwahn – Gesetze Österreich – Mobbing Männer

Fahndung – Wer kennt diese Frau?

Kindesentführung Österreich
1. Artikel: 

Desireé Jacquline Köberl
Fahndung – Desireé Jacquline Köberl

Wer kennt diese Frau? Mutter mit Sohn seit Monaten verschwunden

Aufenthaltsort der beiden ist weiter ungewiss. 5.000 Euro Belohnung für sachdienliche Hinweise wurden ausgesetzt.

Seit zehn Monaten fahnden burgenländische Ermittler nach einer 31-jährige Frau aus dem Bezirk Oberwart und ihrem achtjährigen Sohn. Beide verschwanden nach Angaben der Landespolizeidirektion am 22. Februar spurlos.

Bisher gebe es keinen Hinweis, wo sich die Zwei aufhalten. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Eisenstadt wurde deshalb am Montag ein neuerlicher Fahndungsaufruf veröffentlicht.

Die 31-Jährige wird verdächtigt, das Kind dem inzwischen mit der alleinigen Obsorge betrauten Vater entzogen zu haben. Der Vater hatte wegen des Verschwindens der beiden die Polizei eingeschaltet. Er setzte außerdem für sachdienliche Hinweise, die zur Auffindung des Sohnes führen, eine Belohnung von 5.000 Euro aus.

Meldungen und Hinweise werden von allen Polizeidienststellen oder vom Landeskriminalamt Burgenland unter der Telefonnummer 059133-10-3333 oder unter der Mailadresse LPD-B-LKA@polizei.gv.at entgegengenommen.

CHRONIKBURGENLAND
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UPDATE: Mittlerweile befinden sich meine Ex-Frau und mein Sohn auch auf der Fahndungsliste des Bundeskriminalamts!
Meine Ex-Frau unter den gesuchten Straftätern, mein Sohn unter den vermissten Minderjährigen; hier die Links zur Seite des Bundeskriminalamts:

https://bit.ly/2MdUDig

https://bit.ly/2VV95v1

Ich suche meinen 8jährigen Sohn!

https://burgenland.orf.at/m/news/stories/2974664/

Sein Name ist SERAPHIN KÖBERL, er ist ca 120cm groß, schlank und blond.

Er ist mit meiner Exfrau unterwegs.
Sie heisst Desireé Jacquline Köberl (vielleicht auch Posch oder Simon), ist ca 155cm groß, schlank und auch blond.

Um ihre Vorstellungen von einem „freien Leben“ umzusetzen wollte Sie mit Seraphin unter anderem auch dauerhaft in einem Wohnwagen wohnen…
Da Sie Seraphin nicht in die Schule schickte und auch sonst verwahrlosen ließ wurde ihr vom Gericht die Obsorge entzogen.

Ich habe Seraphin zuletzt in Pinkafeld (Burgenland) am 23 Jänner gesehen.

Seine letzte Meldeadresse war Schmiedrait 34, 7432 Oberschützen (Burgenland).

Wenn jemand weiß wo Seraphin sein könnte oder gewesen ist BITTE meldet euch bei mir oder teilt euer Wissen mit der Polizei.

Jeder Hinweis kann hilfreich sein!

0677 633 601 63

Danke

Busco a mi hijo de 8 anos

Su nombre es Serahin Köberl, mide 1,20, es delgado y rubio.

La última vez que lo ví fue en Pinkafeld, Burgerland, Austria el 23 de enero de este año.

Se encuentra con mi ex-mujer, Desirée Jacqueline Köberln, la cual mide 1,55, es delgada y rubia. Se ha fugado con él al retirarle un juzgado austriaco la custodia de nuestro hijo. Se encuentra en busca y captura.

Sospechamos que se puedan encontrar en España o Portugal.

Por favor, si alguien sabe donde se encuentran o donde podrían encontrarse, contacte con nosotros o avise a la policía.

0043 0677 633 601 63

Muchísimas gracias

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Unfassbar, Rechtsanwälte verlangen jetzt schon zu viel!

Die Hürden für die Bevölkerung, durch hohe Rechtsanwaltskosten, sollen noch größer werden?

Unfassbar, Rechtsanwälte verlangen jetzt schon zu viel!

1h15min Verhandlung mit derzeitigen Rechtsanwaltstarif kostet 640,- Euro!

„Die Vertretung in Gerichtsverhandlungen wird pro angefangener Stunde verrechnet“. „Wird der Rechtsanwaltstarif zugrunde gelegt, fallen für eine einstündige Verhandlung bei einer Bemessungsgrundlage von 7000 Euro etwa 320 Euro an Anwaltskosten an.“

Weitere Erhöhung bei Familien-Angelegenheiten um 25%, andere Posten lt. Gebührenkatalog bis zu 36%  sind lt. Rechtsanwaltskammer geplant?
10min Telefonat 230,- Euro, siehe Interview.

Rupert Wolff (Präsident der Rechtsanwaltskammer) macht sich mit einen Witz über die hohen Rechtsanwaltskosten, welche normale Bürger bezahlen müssen, mit einer Redewendung öffentlich lustig.

Pressestunde, am 17-11-2019
ganze Sendung —> https://tvthek.orf.at/profile/Pressestunde/1273/Pressestunde-mit-Rupert-Wolff-Praesident-der-Rechtsanwaltskammer/14032308
——————
Klären Sie die Rechtsanwaltskosten bevor sie einen Rechtsanwalt beauftragen, ihren Fall zu übernehmen !

Die meisten Rechtsanwälte haben einen eigenen fixen Stundensatz, dieser kann nach Aufwand verrechnet werden und ist für den Bürger leicht nachzuvollziehen.

Einige Rechtsanwälte in Österreich verrechnen nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz, d.h. im Gebührenkatalog gibt es eine Staffelung nach der Höhe des Streitwerts.


Im Gerichtsverfahren werden die Kosten nach der Bemessungsgrundlage laut Gerichtsgebührengesetz festgelegt.
siehe auch Artikel von 2014 –> https://kurier.at/wirtschaft/immobiz/gerichtsgebuehren-und-anwaltshonorare-eine-kostenfrage/45.172.015

Tags: Rechtsanwaltstarifgesetz, Rechtsanwaltstarif Österreich

14-jähriger Mörder ist spielsüchtig

Verdacht: 14-jähriger Mörder ist spielsüchtig

Niederösterreich

NÖ. Bislang ist bekannt, dass Christine Z. (†56) kein einfaches Leben hatte. Sie litt an den Folgen eines Autounfalls, musste sich nach dem Tod ihres Mannes vor etwa 6 Jahren als Alleinerzieherin durchschlagen, verlor ihren Job und hatte ein Suchtproblem entwickelt.

Spannungen. Dadurch kam es häufig zu Spannungen im Zusammenleben mit ihrem pubertierenden Sohn Lukas Z. (14, Name geändert), die in der Bluttat vom 22. Juli gipfelten.

Jetzt ist ein weiteres Detail in diesem betrübenden Fall bekannt geworden. In einem Gespräch mit dem Bruder des 56-jährigen Opfers, Franz Z., erfuhr ÖSTERREICH, dass auch der Sohn mit einem Suchtproblem zu kämpfen hatte.

Onkel. „Er spielte Computerspiele bis in die Nacht. Am nächsten Tag schrieb seine Mutter Entschuldigungen an die Schule. Es könnte sein, dass sie ihm das Computerspielen verbieten wollte oder sogar das Internet abdrehte, weil seine schulischen Leistungen bereits sehr darunter litten“, so Franz Z.

Fall war der Kinder- und Jugendhilfe bekannt

Tatsächlich kam der 14-Jährige immer seltener in die Schule. Dort war man „in Sorge“ gewesen, wie es im Bericht einer zuständigen Sozialarbeiterin der Kinder- und Jugendhilfe NÖ heißt. Darin steht auch, dass die Anzahl der Fehlstunden „überdurchschnittlich hoch“ war. Wieso trotz der vielen Fehlstunden nicht mehr unternommen wurde, ist nicht bekannt. Laut eigenen Angaben unterstützte die Kinder- und Jugendhilfe NÖ die Mutter finanziell, etwa bei Skikursen, und betont immer wieder, dass der Kontakt mit der Mutter nur „lose“ und die Bluttat auch für sie „völlig unvorhersehbar“ war.

Psychiatrisches Gutachten in vier bis fünf Wochen

Lukas Z. gab später an, in ­einem tranceähnlichen Zustand gehandelt zu haben. Erinnerungen an die Bluttat sollen erst bei der polizeilichen Befragung zurückgekommen sein. Jetzt wird ihn ein Psychiater auf seine Zurechnungsfähigkeit untersuchen. Sein Anwalt Ernst Schillhammer rechnet in vier bis fünf Wochen mit einem Ergebnis.

Begräbnis. Wie berichtet, griff Lukas Z., als es wieder zum Streit in der Wohnung in Kirchschlag (Bez. Wr.Neustadt-Land) kam, zu einem Küchenmesser und verletzte seine Mutter tödlich. Der Körper der verstorbenen Christine Z. ist von der Gerichtsmedizin für ein Begräbnis freigegeben worden. Am 7. August wird die 56-Jährige auf dem Ortsfriedhof ihre letzte Ruhe finden.

Larissa Eckhardt, 27. Juli 2019 23:51
https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/niederoesterreich/Verdacht-14-jaehriger-Moerder-ist-spielsuechtig/390480797
Tags: Jugendamt – Jugendwohlfahrt – Erziehung – Kindererziehung – Gewalt – Jugendstrafrecht – Kindeswohlgefährdung – Familienrecht – Obsorge – Entfremdung – Radikalisierung – Gehirnwäsche – Vaterlose Gesellschaft

Wien – Frau erfindet häusliche Gewalt u. ruft Polizei

Da sieht man die Realität, wie es einen Trennungs-Vater in Österreich wirklich geht, leider sind solche Falschbeschuldigungen im Familienrecht kein Einzelfall.
Es wundert mich etwas, dass sich die Kronenzeitung für Gleichberechtigung einsetzt und soetwas bringt, weil sonst sind ja immer fast alle Scheidungsväter bzw. Trennungsväter meistens die bösen Gewalttäter.
Meiner Meinung nach sollte der Vater sofort eine „Verleumdungsklage“ und gleichzeitig einen „Antrag auf alleinige Obsorge“ stellen, solche narzisstischen Exfrauen ändern sich nicht.

Admin Familie & Familienrecht, am 9-7-2019

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Artikel:

Alexander B. ist immer noch fassungslos. (Bild: Bartel Gerhard)

Streit um Sorgerecht

WEGA stürmt Grundstück, um Kind (10) zu „befreien“

Spektakulärer Einsatz der Spezialeinheit WEGA am Mittwochabend in einem großen Wiener Flächenbezirk, nachdem ein Obsorgestreit völlig außer Kontrolle geraten war. Die Mutter erstattete Anzeige, weil der Vater den gemeinsamen Sohn festhalte, aggressiv sei und sich Waffen im Haus befänden. Es gab aber ein Problem …

Der Zehnjährige hätte sich zum wiederholten Male geweigert, zu seiner Mutter zurückzukehren, so Alexander B. (Name geändert) zur „Krone“. Das ließ die Frau offenbar nicht auf sich sitzen und alarmierte die Polizei.

„Wie in einem Actionfilm“
Und weil B. als Sportschütze tatsächlich (legal) Waffen besitzt, rückte – wie in solchen Fällen üblich – die schwer bewaffnete Eliteeinheit an.
Was sich Minuten später in der beschaulichen Wohnsiedlung abspielte, „war wie in einem Actionfilm“, ist auch Nachbar Reinhard Förster entsetzt: „Wir lagen auf der Gartenliege, als meine Frau sagte, ,da spielt wer mit einem Laserpointer‘dabei waren die Zielvorrichtungen der Gewehre auf uns gerichtet.“ Plötzlich waren die Gassen und Gärten in der Umgebung voller vermummter Polizisten, über dem Grätzel kreiste ein Hubschrauber.

B. sah die Polizisten durch eine Überwachungskamera, wie sie sein Grundstück stürmten, und öffnete die Tür. Der Wiener wurde sofort fixiert, das völlig geschockte Kind „befreit“. Erst dann klärte sich der Fall auf – und der Bub blieb bei seinem Vater! B. plant jetzt eine Verleumdungsklage gegen seine Ex. Der teure Einsatz geht auf Kosten des Steuerzahlers.

Oliver Papacek, Kronen Zeitung

https://www.krone.at/1954712
Tags: Obsorge – Verleumdung – häusliche Gewalt erfunden – Rosenkrieg – 10 jähriger Bub – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung – Kindeswohl – Österreich Familienrecht – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Vaterschaft –

Vienna – Woman invents domestic violence calls police

Papamonat beschlossen OHNE Volkspartei!

Der Kündigungschutz für Väter im Papamonat ist jetzt fixiert!
Vermutlich werden es weniger wie 50% nutzen, da der Vater ja 1 Monat vom Arbeitgeber dienstfrei gestellt ist und kein Gehalt dieses 1 Monat bekommt, sondern lediglich 700,- Euro und die Volkspartei ehemalige Familienministerin Juliane Bogner-Strauß mit Sebastian Kurz dafür gesorgt hat, dass diese 700,- Euro am Ende des Familienbonus von der Gesamtsumme wieder abgezogen wird. Der finazielle Anreiz für junge Väter ist also nicht gegeben.
Dennoch ist es den anderen Parteien FPÖ, SPÖ, Liste Jetzt (Peter Pilz) zu verdanken, das mit 1.9.2019 ein Kündigungsschutz verankert ist.
DANKE!

Admin Familie & Familienrecht, am 7-7-2019

„Papamonat mit Kündigungsschutz“ neues österreichische Gesetz jetzt ohne ÖVP beschlossen.

Zitat: GROßARTIG und gleichzeitig UNFASSBAR.
#Papamonat beschlossen OHNE Volkspartei!
Ein ganzes Jahr hat die ÖVP mit Sebastian Kurz immer wieder „leere Versprechungen“ gemacht und nicht gehandelt.
Zuletzt hat ja der #ÖVP Wirtschaftskammer Präsident Harald Mahrer sich GEGEN das #Papamonat ausgesprochen, weil es angeblich zu teuer sei?
Jetzt ist der Papamonat mit den Stimmen SPÖ FPÖ und Liste Jetzt von Peter Pilz inkl. Kündigungsschutz beschlossen.

Europäisches Familienrecht – Kinder brauchen Vater und Mutter

Artikel:

Ab 1. September: Das bringt der neue Papamonat

Ab 1. September: Das bringt der neue Papamonat
© pixabay

Mit 2. Juli hat des Parlament die Einführung des Papamonats mit den Stimmen der FPÖ, SPÖ und Liste Jetzt mit 1. September 2019 beschlossen. Jeder junge Papa hat künftig das Recht auf einen Monat mit seinem Neugeborenen. Die Arbeiterkammer informiert in einer Aussendung, was Unternehmen wie Arbeitnehmer erwartet. 

Papamonat oder „Väterfrühkarenz“ nennt man die vierwöchige Auszeit, die Väter nach der Geburt ihrer Kinder beantragen können. In dieser Zeit sind Mütter im Mutterschutz. So können die Eltern den ersten Monat nach der Geburt gemeinsam mit ihrem Neugeborenen verbringen. Ein Papamonat ist von der Karenz unabhängig. So nennt man umgangssprachlich die vierwöchige berufliche Auszeit des Vaters innerhalb der ersten beiden Lebensmonate des Kindes. In dieser Zeit befindet sich die Mama im Mutterschutz und ist dementsprechend auch zu Hause.

Für wen gilt der Papamonat?

Bisher hatten im Wesentlichen nur Väter, die im öffentlichen Dienst beschäftigt waren oder deren Kollektivvertrag eine Regelung hatte, Anspruch auf einen Papamonat. Das wird sich nun ändern. Nun sollen alle Väter davon profitieren. Voraussetzungen: Es muss ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind bestehen und der Vater muss die Meldefristen an den Arbeitgeber einhalten. Eine Mindestbeschäftigungsdauer oder bestimmte Betriebsgröße ist nicht erforderlich.

Lauft das Entgelt weiter?

Nein. Während des Papamonats gibt es keine Gehaltsfortzahlung, es handelt sich also um eine unbezahlte Auszeit. Vom Staat gibt es 700 Euro Ausgleichszahlung, den sogenannten Familienzeitbonus. Geht der Vater später aber in Karenz, wird dieser Betrag vom Kinderbetreuungsgeld abgezogen.

Ab wann gilt der Papamonat?

Die Regelung tritt mit 1. September 2019 in Kraft und gilt für Geburten, deren errechneter Geburtstermin frühestens drei Monate nach dem Inkrafttreten liegt. Für errechnete Geburtstermine vor dem 1. Dezember 2019 gibt es eine Sonderregelung, bei der die Vorankündigungsfrist von drei Monaten unterschritten werden darf.

Wie lange kann der Papamonat genutzt werden?

Der Vater kann den Papamonat in der Dauer von einem Monat im Zeitraum vom Tag nach der Geburt bis zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter in Anspruch nehmen. Sonstige Dienstverhinderungsgründe z.B. aus Anlass der Geburt bleiben unberührt.

Wann muss der Papamonat gemeldet werden?

Spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin muss er angekündigt werden (Vorankündigungsfrist). Nach der Geburt muss der Vater den Arbeitgeber unverzüglich von der Geburt verständigen. Spätestens eine Woche nach der Geburt muss der tatsächliche Antrittszeitpunkt bekanntgeben werden.

Haben Väter einen Kündigungs- und Entlassungsschutz?

Ja. Er beginnt mit der Vorankündigung, allerdings frühestens vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin. Er endet vier Wochen nach dem Ende des Papamonats.

Wird der Papamonat für dienstabhängige Ansprüche angerechnet?

Ja. Der Monat muss für Ansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten berücksichtigt werden (sofern auch die Anrechnung der Karenzzeiten beschlossen wird)

Können auch gleichgeschlechtliche Paare den Papamonat nutzen?

Ja. Frauen, deren Partnerin durch medizinisch unterstützte Fortpflanzung ein Kind bekommt, können den Anspruch geltend machen.

Gesetzliche Anrechnung der Karenzzeiten für alle Ansprüche

Die Anrechnung von Zeiten einer Elternkarenz war bisher sehr beschränkt: Laut Gesetz wurde die erste Karenz im Arbeitsverhältnis angerechnet, allerdings nur mit zehn Monaten. Außerdem nur für die Bemessung der Kündigungsfrist, die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und das Urlaubsausmaß. Für andere von der Dienstzeit abhängige Ansprüche, wie z.B. Gehaltsvorrückungen im Gehaltssystem, wurden Zeiten einer Elternkarenz nur dann berücksichtigt, wenn der Kollektivvertrag eine entsprechende Anrechnung vorsah.

Was ist neu?

Für Geburten ab 1. August 2019 wird es nun wesentliche Änderungen geben: Zeiten der Elternkarenz werden für Ansprüche, die sich nach der Dienstzeit richten voll berücksichtigt. Die Vollanrechnung gilt zudem für jedes Kind.

Mehr zum Thema

05. Juli 2019

https://newsroom.sparkasse.at/2019/07/05/ab-1-september-das-bringt-der-neue-papamonat/76878?fbclid=IwAR3eN04k8adIbwn7Vnm7kDcYcV9jHiACvKBKTtIPydGOOtwTAPOLGD20Uxg
Tags: Obsorge – Väterkarenz – Vaterschaft –

“Hochmut kommt vor dem Fall“, Hr. BK. Sebastian Kurz ÖVP

Die „politische“ Todsünde des Bundeskanzler in Österreich Hr. Sebastian Kurz der Österreichischen Volks Partei.

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Hochmut Sebastian Kurz ÖVP

“Hochmut kommt vor dem Fall“, Hr. BK. Sebastian Kurz ÖVP.
Hochmut, Arroganz, Überheblichkeit ist die schlimmste der 7 Todsünden!


Auch die ÖVP mit Innenminister Ernst Strasser hat damals einen Fehler gemacht, Ist deshalb die Ganze ÖVP damals zur Verantwortung gezogen worden? Nein.


Selbst die Staatsanwaltschaft sieht in dieser “besoffenen Geschichte“ keine strafrechtlichen Aspekte!


Hr. Kurz es ist von ihnen eine Anmaßung, Minister Herbert Kickl unter Generalverdacht zu stellen, ohne jegliche Beweise!


Es ist eine Arroganz und Überheblichkeit von Ihnen, die Regierung zu beenden, und alle Abgeordneten der FPÖ im Nationalrat, welche demokratisch vom Volk gewählt wurden und täglich gute Arbeit leisten, zu diffamieren.


Als öffentliches Vorbild sollte ein Christ anders agieren, Hr. Kurz!!!

 

Admin Familie & Familienrecht, am 21-5-2019

Tags: Christen – Kirche – Glauben – Vorbild – Politik – Bundeskanzler Sebastian Kurz Volkspartei Österreich – Justiz – Beweise – Selbstjustiz – Religion – Todsünde Hochmut