„Feministische“ Familienrichterin, sagt „Wir können den Geschichten der Eltern nicht trauen“

Die Familienrichterin vom Amtsgericht Bremen ist kein unbeschriebenes Blatt:
Vorsitzende der Kommission Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften des Deutschen Juristinnenbund.
1.Artikel:

Sabine Heinke  

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Sabine Heinke (* 1956), Abitur 1973 in Kassel, Anwältin, dann Richterin am Amtsgericht Bremen, Abt. 61, zeitweise berichtende Richterin des Bundesverfassungsgerichts.

Taten

  • Aktives sexistisches Handeln in einer Vielzahl von Organisationen und Orten: Redakteurin und zeitweise Herausgeberin der feministischen Rechtszeitschrift STREIT, Vorsitzende der Familienrechtsfachkommission im Deutschen Juristinnenbund, Dozentin beim Feministischen Juristinnentag.
  • In einer einzigartigen Verquickung von Ämtern schreibt Heinke an Stellungnahmen für das BVerfG mit, so auch zum denkwürdigen Verfahren 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01, in dem das Sorgerecht für nichteheliche Väter abgelehnt wird. Sie schreibt u.a.: „Die alleinstehende und alleinerziehende Mutter hat das Sorgerecht für ihr Kind inne, braucht niemanden daran zu beteiligen und niemanden zu fragen, und das ist auch gut so“. Gleichzeitig verfasst sie als Gerichtssprecherin an diesem Gericht die ebenso einzigartig einseitige Pressemeldung zum Urteil, in dem sie höhnisch über Väter herzieht.[1]
  • Sie trommelt öffentlich in einer Vielzahl von Interviews gegen das gemeinsame Sorgerecht und fällt durch primitive Äußerungen im BILD-Stil auf wie „Oft wollen die Väter ihren Pflichten nicht nachkommen. Sie heiraten nicht, weil sie keinen Unterhalt für die Frau zahlen wollen.“ [1]
  • Sie tritt aktiv ein gegen eine Beschleunigung von Verfahren zum Umgangsrecht, hat Anteil an der Entwertung des neuen FamFG, betreibt wie ihre geistesverwandte Clique Missbrauch mit dem Gewaltschutzgedanken (djb 2007, Heft 3, S. 35ff) indem sie Partnergewalt immer als allgegenwärtige Männergewalt definiert und durch bloße Gewaltbehauptungen Umgangsrecht und Sorgerecht entwerten will.
  • Sie greift in alle nur irgend möglichen anderen juristischen Reformprojekte ein, um darin ihre radikalfeministischen Vorstellungen (oft erfolgreich) zu realisieren.

Wirkung

  • maßgeblich beteiligt am Fortbestehen des menschenrechtswidrigen und kinderfeindlichen § 1626a BGB
  • maßgeblich beteiligt an der Verfestigung und Stärkung feministischen Gedankenguts in einer Vielzahl von Gremien und Organisationen
  • maßgeblich beteiligt an der Zerstörung der wenigen guten Elemente im Entwurf der FamFG.
  • beteiligt an der Reform des Unterhaltsrechts und des Versorgungsausgleichs
  • nach eigenen Angaben ist sie Teilnehmerin an einem Geschlechterkrieg

Sonstiges

Heinke weiss sehr genau, welche Schäden und Leid sie mitverursacht. Sie gehört zu den Täterinnen, die wissen was sie anrichten. An ihrem Amtsgericht in Bremen hat sie genau mit den Müttern zu tun, denen sie im BVerfG-Verfahren Allmacht zugesprochen hat und kommentiert das lapidar mit „Mütter missbrauchen dieses Recht manchmal schon“.

1999 hätte es sie fast einmal erwischt, kann sich aber Dank ihren Seilschaften halten:

Bei der Verwaltung des Bundesverfassungsgerichts treffen Protestbriefe ein. Grund: Über Karlsruher Diensttelefon und Dienstfax werden eine feministische Zeitschrift betrieben. Die im Impressum des Periodikums „Streit“ angegebenen Amtsnummern gehören Sabine Heinke, die als wissenschaftliche Mitarbeiterin ausgerechnet im Ersten Senat beschäftigt ist – und er befaßt sich mit Grundsatzurteilen zum Familienrecht. Die erklärte Feministin unterschreibt schon mal Flugblätter, in denen das Flüchtlingselend als Geschlechterkrieg interpretiert wird und Männer dabei pauschal als „Brandstifter, Volksverhetzer, Vergewaltiger, Grabschänder“ verurteilt werden. Die von ihr mitbetriebene Zeitschrift „Streit“ macht Front gegen das neue Kindschaftsrecht – Heinke ist der Überzeugung, daß Männer, die nach einer Scheidung das Sorgerecht für die Kinder anstreben, lediglich „Frauen mit Gefühl um Geld“ bringen wollen. [2]

Einzelnachweise

  1. ↑ 1,0 1,1 Das letzte Wort haben die Mütter, Schwarzwälder Bote am 11. Februar 2003
  2.  Der Spiegel 1/1999 vom 4. Januar 1999, S. 19

Netzverweise

Sa.10.Juni 2017 13h – DEMO Köln „Kinderrechte“

Bundesweite DEMO: „Allen Kindern beide Eltern“
Datum: Samstag, 10. Juni 2017 – 13:0018:00
Ort: Köln Hauptbahnhof/ Dom

Weitere Informationen via Link:
https://www.vafk-koeln.de/sites/defau…

 

Demo für Kinderrechte! – Was, Wie, Wo, Wann! Stets aktuell! | KGPG

Bitte teilt uns weitere Demonstrationen an info@bobby-vander-pan.de mit.

Vielen Dank an Hartmut Wolters!
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https://www.vafk-koeln.de/

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Tags: Väter – Wechselmodell – gemeinsames Sorgerecht von Geburt an

„Wochenendpapa ist kein vollständiger Vater“

„Wochenendvater ist kein vollständiger Vater“

Kreisgruppe des Vereins „Väteraufbruch für Kinder“ in Ravensburg gegründet

 Das Gründungsteam des Kreisvereins „Väteraufbruch für Kinder Ravensburg“.
Das Gründungsteam des Kreisvereins „Väteraufbruch für Kinder Ravensburg“.

Verein

Ravensburg sz Immer mehr Trennungsväter schöpfen neue Hoffnung für ihre Kinder, das sogenannte Wechselmodell ist in aller Munde. Da passt es gut ins Bild, dass jetzt in Ravensburg eine Kreisgruppe des bundesweit agierenden Vereins „Väteraufbruch für Kinder“ gegründet wurde. Dies teilt der Kreisverein „Väteraufbruch für Kinder Ravensburg“ in einer Pressemitteilung mit.

„Allen Kindern beide Eltern, das ist unser oberstes Ziel“, sagt demnach der Ravensburger Vereinssprecher Stefen Schrapp (41), systemischer Berater, der selbst betroffen ist und sich seit Jahren um mehr Kontakt zu seiner Tochter bemüht. „Eine Trennung der Eltern bedeutet für jedes Kind den Zerfall von Sicherheit“, weiß er aus Erfahrung.

Eltern müssten auch nach der Trennung ihrer Verantwortung nachkommen und sich um ihre Kinder kümmern. Manchmal sei das aber nicht so einfach, da ein Elternteil dem anderen keine Verantwortung zugestehe.

Somit gebe es für ein Kind dann zwangsweise oft einen Hauptbetreuungs-Elternteil und einen Wochenend-Elternteil, so Schrapp laut Mitteilung. Doch das sogenannte Residenzmodell sei längst überholt . „Kinder lieben beide Eltern und ein Wochenendvater ist kein vollständiger Vater“, sagt er.

Auch seine zehnjährige Tochter wünsche sich noch heute deutlich mehr Zeit mit ihm, obwohl sich seine Partnerin und er bereits trennten, als die Kleine drei Jahre alt war. Inzwischen dürfe er seine Tochter auch unter der Woche wieder sehen, sagt Stefen Schrapp. Das habe er der Unterstützung durch den „Väteraufbruch für Kinder“ zu verdanken. Laut Mitteilung geht es dem Verein nicht darum, wie sich das gelebte Modell nach einer Trennung letztlich nennt. Sondern wichtig sei, dass Kinder beide Eltern – sofern beide zur Verfügung stehen – möglichst oft und möglichst viel sehen. Denn das sei prinzipiell positiv nach einer Trennung. Gemeinsame Zeit zu verbringen, ermögliche es auch, eine enge Bindung zum Kind zu erhalten.

Der Väteraufbruch für Kinder-Kreisverein Ravensburg bietet Betroffenen nach Angaben des Vereins ab sofort Selbsthilfe- und Beratungsabende an. Man will betroffenen Eltern mit konkreten Empfehlungen wieder Hoffnung und Zuversicht geben. Denn viele macht die Situation und im Extremfall der Beziehungsverlust zum Kind regelrecht krank.

„Wir fangen Betroffene emotional auf, da wir selbst erfahren haben, wie es sich anfühlt als Elternteil quasi entsorgt zu werden“, erklärt Stefen Schrapp. Wer diese Erfahrung einmal in seinem Leben habe machen müssen, der helfe gerne auch anderen in der Not.

Der Kreisverein Ravensburg bietet jedoch keine rechtliche Beratung, „da das Familien-Rechtssystem in Deutschland ohnehin nur selten die Kinder im Blick hat, sondern vornehmlich die Interessen der Erwachsenen behandelt“.

Jeden zweiten und vierten Mittwoch finden ab 18.30 Uhr im „Haus der Familie“ in der Liebfrauenstraße 24 in Weingarten Selbsthilfe- und Beratungsabende statt. Weitere Informationen gibt es unter stefen.schrapp@vafk.de

Lokales, 17.05.2017, sz
http://www.schwaebische.de/region_artikel,-Wochenendvater-ist-kein-vollstaendiger-Vater-_arid,10669132_toid,535.html
Tags: Doppelresidenz – Gleichberechtigung  – Menschenrechtsverletzung – vaterlose Gesellschaft – Justizopfer

Maßnahmen bei hoch strittiger Elternschaft der Politik – VAfK

Video: Podiumsdiskussion in Kiel vom „Väteraufbruch für Kinder“ e.V. – Kiel am 20. April 2017

Teilnehmer:
SPD Bernd Heinemann MdL Dipl. Sozialpädagoge – Mietglied im Sozialausschuss des Landtages
CDU Robert Vollborn – Ratsherr in Kiel
FDP Anita Klahn MdL – Mitglied im Sozialausschuss des Landtages
Die Grünen – Dr. Marret Bohn MdL – Mitglied im Sozialausschuss des Landtages
SSW Lars Harms MdL – Vorsitzender des SSW im Landtag
Piratenpartei Wolfgang Dudda MdL – Mitglied im Sozialausschusss des Landtages
Die Linke Katjana Zunft – Erzieherin , systemisch e Familien Beraterin verlies während der Veranstaltung das Podium
AFD Jörg Nobis – Mitglied im Landesvorstand Schleswig-Holstein
Anwalt Martina Comberg – Fachanwältin für Familienrecht (Kieler Modell, Zwnagsgeld, Zwangshaft, Cochemer Modell)
Moderation Markus Witt – Bundesvorstand Väteraufbruch für Kinder eV.

Um das Kind zu schützen – Maßnahmen bei hoch strittiger Elternschaft
Podiumsdiskussion des Väteraufbruch für Kinder e.V. in Kiel.
Jedes Jahr trennen sich die Eltern von rund 200.000 Kindern. Kommt es dabei zum Streit zwischen den Eltern leiden vor allem die Kinder.
Welche präventiven, politischen Maßnahmen kann
die Landesregierung erlassen um Elternstreit zu reduzieren? Diese und weitere Fragen wurden im Vorfeld der Landtagswahl in Schleswig-Holstein mit Vertretern aus der Landespolitik diskutiert.

Tags: Politik – CDU – SPD – FDP – Piratenpartei – Grünen – Linke – SSW – AFD -Wechselmodell – Doppelresidenz – Europarat Resolution 2079- Scheidung – Trennung – Sorgerecht – VAfK – Gleichberechtigung Gleichstellung- Kinder brauchen beide Eltern