Richterliche Entscheidung verhindert Wechselmodell – Richter entscheiden noch immer wie vor 50Jahren – Unfassbar?

Familienrecht – Wo ist die Gleichberechtigung für Männer bzw. Väter nach der Trennung oder Scheidung?

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Man könnte sich auch fragen, ob die deutsche Justiz vom Feminismus geprägt ist?

Entscheiden die Familiengerichte in Deutschland, Österreich noch immer so wie vor 50 Jahren, der Vater muss zahlen und das Kind gehört nur zur Mutter?

Es wurde von den Politiker/innen viel versprochen, jedoch unterstützt die SPD und CDU/CSU vorwiegend die Ein-Elternpolitik.

Admin Familie Familienrecht, 30-3-2019

Artikel:

Aufenthaltsbestimmungsrecht  

Darf das Kind entscheiden, wo es wohnt?

Darf das Kind entscheiden, wo es wohnt?. Kind mit Vater: Auch bei getrennten Eltern ist es mittlerweile üblich, dass Mutter und Vater sich das Sorgerecht teilen. (Quelle: imago/PhotoAlto)

Kind mit Vater: Auch bei getrennten Eltern ist es mittlerweile üblich, dass Mutter und Vater sich das Sorgerecht teilen. (Quelle: PhotoAlto/imago)

 

Wo soll der Nachwuchs leben, wenn sich die Eltern trennen? Bei der Entscheidung ist nicht allein der Wille des Kindes ausschlaggebend, urteilt ein Gericht.

Für die Regelung, ob Trennungskinder bei Mutter oder Vater leben, ist nicht allein der Kinderwille ausschlaggebend. Hat ein Familiengericht bereits entschieden, dass die Kinder bei einem Elternteil leben sollen, kann das nicht ohne Weiteres in ein Wechselmodell umgewandelt werden. Dafür müssen triftige Kindeswohlgründe vorliegen, urteilt das Oberlandesgericht Frankfurt/Main (Az: 1 UF 74/18). Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Der konkrete Fall

Im konkreten Fall übertrug das Familiengericht nach der Scheidung der Eltern das Aufenthaltsbestimmmungsrecht für die drei Kinder der Mutter. Zwei Jahre später beantragte der Vater, dass die sechs- bis siebenjährigen Kinder bei ihm leben sollten oder wenigstens abwechselnd bei Mutter und Vater im sogenannten Wechselmodell. Den Wunsch hätten auch die Kinder in der Anhörung geäußert.

Doch das wurde abgelehnt. Grundsätzlich sollten bereits getroffene gerichtliche Entscheidungen nur in engen Grenzen abgeändert werden, etwa wenn das Kindeswohl in Gefahr sei. Das sei es aber nicht. Vielmehr assoziierten die Kinder hauptsächlich die Vorzüge des Wohnens beim Vater mit Haus, Garten, Spielmöglichkeiten, Haustier.

Das Gericht sah durchaus eine emotionale Bindung der Kinder zum Vater. Es berücksichtigte aber auch, dass er starke Tendenzen zeige, zu beeinflussen oder sogar zu instrumentalisieren.

29.03.2019, 16:06 Uhr | dpa

https://www.t-online.de/leben/familie/erziehung/id_85492308/darf-das-kind-entscheiden-wo-es-wohnt-.html
Tags: Familie – Erziehung – Kinder – Gericht – Familiengericht – Scheidung – Familienrecht – Doppelresidenz – Wechselmodell – alternierenden Obhut – Shared parenting – Frauenpolitik – Gesellschaftspolitik – Mobbing – Justizopfer – Menschenrechtsverletzung – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft

Väter werden in Österreich diffamiert, die Eltern-Kind-Entfremdung geht bis zum Suizid!

Missbrauch mit dem Missbrauch

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Die Mutter boykottiert die 14 tägigen Besuche zwischen Vater und Kind. Die Richter schauen zu und machen dagegen NICHTS.
Die oberste Familienrichterin Täubel-Weinreich hat in einem Zeitungsinterview gesagt, sie wende die bestehenden Gesetze der Beugehaft und Beugestrafe nicht an. (siehe http://wp.me/p4RGV9-2qo)
Wenn die bestehenden Gesetze im Familienrecht, der Beugehaft und Beugestrafe  für die „Entfremderin“ nicht angewendet werden, dann braucht sich niemand in Österreich wundern, wenn die Väter (10% Mütter) und ihre Kinder entfremdet werden und dann durch diese psychisch Gewalt „KRANK“ und schwer depressive werden.

Der Vater muss  zum Kindesunterhalt (meist mehrere hundert Euro) zusätzlich noch 60,- Euro pro Stunde bezahlen.
Die Mutter zieht 270km weg und der Vater muss die Fahrtkosten für die 270km bezahlen.

Diese veraltete feministische Struktur im Familienrecht stinkt zum Himmel, von einer Gleichberechtigung der Väter ist keinesfalls zu sprechen.

Wenn die Mutter 270km weg zieht, dann soll sie auch die Fahrtkosten für den Besuchskontakt bezahlen, sie ist ja der Verursacher dieser großen Wegstrecke!

Bei „shared parenting“ welches in Australien und vielen Bundesstaaten in den USA angewendet wird, verliert derjenige Elternteil, welcher über 100 Meilen wegzieht, automatisch das Sorgerecht zum Kind. Bei „shared parenting“ bzw. in Österreich spricht man von „Doppelresidenz“, ist die Obsorge nach der Trennung geteilt, idealerweise Halbe/Halbe. Bei einer Teilung von mindestens 30% zu 70% des Sorgerecht zwischen den Trennungseltern sprich man auch noch von Doppelresidenz. Weiter Wegziehen als 100 Meilen, ist nur mit Einverständnis des zweitem Elternteil möglich und muss schriftlich dem Gericht mitgeteilt werden.

Es wird Zeit, dass wir auch bei Vätern (10% Mütter)  nach Trennung oder Scheidung, die Doppelresidenz, also eine gleichberechtigte Elternschaft per Gesetz in Österreich  einführen. Das Ein-Elternmodell = Residenzmodell, einer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht  und der zweite Elternteil darf nur zahlen MUSS abgeschafft werden. Dieses völlig veraltete Modell schadet dem Elternwohl und dem Kindeswohl.

Admin Familie Familienrecht, am 18-2-2019

Artikel:

Nach Scheidung: „Bub fehlt mir!“Vater kämpft um Kontaktrecht, Treffen wegen „Entfremdung“ unter psychologischer Aufsicht.

Franz S. möchte den Kontakt zu seinem Sohn nicht verlieren und nimmt dafür hohe Kosten und weite Wege in Kauf.  |   Symbolbild: Shutter-stock/altanaka
Franz S. (Name von der Redaktion geändert) wandte sich kürzlich verzweifelt an die NÖN-Redaktion: „Seit zwei Jahren kämpfe ich darum, dass ich mein Kind regelmäßig sehen darf.“ Seine achtjährige Ehe sei damals in die Brüche gegangen und die Mutter seines Sohnes an einen ihm unbekannten Ort übersiedelt. Er klagt: „Nach der Trennung habe ich meinen Buben viele Monate lang nicht gesehen, da ich ja nicht wusste, wo er sich aufhält.“

Tanja Gruber, Besuchsbegleiterin im Hilfswerk Gänserndorf, sorgt für entspannte Atmosphäre im Spielzimmer.  |   privat

Erst nach langwierigen Amtswegen habe er über einen Gerichtsbeschluss wieder ein Kontaktrecht erhalten. Er erklärt: „Da die Experten eine Entfremdung zwischen meinem Kind und mir nicht ausschließen konnten, musste ich zehn Termine in einem 260 km entfernten Besuchscafé vereinbaren. Dort konnte ich mit meinem Sohn unter Aufsicht einer Psychologin 90 Minuten lang spielen.“ Für jedes Treffen habe der Vater 60 Euro pro Stunde zahlen müssen. Jedem Termin habe er ängstlich entgegengefiebert, die Angst vor einer Absage durch die Mutter sei riesengroß gewesen.

Kürzlich habe er das letzte der vom Richter vorgeschriebenen „betreuten Treffen“ absolviert. Seine Hoffnung, dass er nun mehr Zeit mit seinem mittlerweile neunjährigen Buben in den eigenen vier Wänden verbringen dürfe, sei allerdings jäh zerschlagen worden. Franz S. erklärt erschüttert: „Meine ehemalige Gattin hat mit meinem Kind wieder den Wohnort gewechselt, jetzt ist ein anderes Gericht mit unserem Fall befasst.“

Kind wechselte jetzt wieder den Wohnort

Eine endgültige Besuchsregelung ist wohl noch lange nicht in Sicht. Er wisse nicht, wann und wo er seinen Neunjährigen wiedersehen könne, er würde jedoch weder Kosten noch Mühen scheuen, um den Kontakt nicht wieder zu verlieren.

Justiz-Pressevertreter und Richter Martin Bodner informiert über die Rechtslage: „Grundsätzlich haben sowohl beide Elternteile als auch das Kind ein Kontaktrecht, damit eine bedeutsame Beziehung aufgebaut und erhalten werden kann. Bei Streitigkeiten wird die Familiengerichtshilfe als Besuchsmittler eingesetzt, um eine ordnungsgemäße Über- und Rückgabe des Kindes zu erleichtern.“

Die Familiengerichtshilfe unterstütze das Gericht bei der Sammlung von Entscheidungsgrundlagen, hole fachliche Stellungnahmen von Experten ein und helfe bei der Anbahnung einer gütlichen Einigung.

„Kind darf nicht überfordert werden“

Wenn ein Kind einen Elternteil über einen längeren Zeitraum nicht gesehen hat, trifft das Gericht die Entscheidung, dass die ersten Kontakte in einem Besuchscafé stattzufinden haben. Es werden sowohl die besuchsberechtigten Personen als auch die Häufigkeit, die Dauer und der Ort der Kontakte vorgeschrieben. Tanja Gruber, Qualitätsbeauftragte für den psychosozialen Bereich, betreut das Besuchscafé für die Bezirke Gänserndorf und Mistelbach, hier wurden im letzten Jahr insgesamt 27 Familien betreut.

Die Psychologin erzählt aus der Praxis: „Zuerst führen wir Einzelgespräche mit dem Obsorge- und mit dem Besuchsberechtigten, dabei werden grundlegende Verhaltensmaßregeln geklärt.“ Die Vereinbarung betreffe zahlreiche Details, z. B. ob die Eltern bei den Treffen miteinander in Kontakt kommen wollen, ob Fotos gemacht werden dürfen, etc.. Sie müsse von beiden Beteiligten unterschrieben werden.

Gruber betont, dass für die umfassend geschulten Besuchsbegleiter (Sozialpädagogen oder Gesundheitspsychologen, Anm.) ausschließlich das Wohl der Minderjährigen im Vordergrund stehe: „In der Eingangsphase baut der zuständige Betreuer in einem großen, mit vielfältigen Spielmaterialien ausgestatteten Raum Vertrauen zum Kind auf. Bei den Treffen achten wir darauf, dass das Kind eine schöne, unbelastete Zeit verbringen kann. Bei der langsamen Annäherung an den Besuchsberechtigten darf das Kind nicht überfordert werden.“

Besuchscafé-Betreuer verhalten sich neutral

Die Mitarbeiter würden bei den Treffen so wenig wie möglich und so viel wie nötig intervenierend eingreifen. Die Betreuer stünden allen Beteiligten neutral gegenüber, Scheidungsgründe würden nicht thematisiert.

Im Idealfall solle zwischen dem Besuchsberechtigten und seinem Kind wieder eine langfristige Beziehung aufgebaut und ein unbegleiteter Kontakt möglich gemacht werden. Bei Auseinandersetzungen vor dem Kind hätten die Sozialarbeiter die Berechtigung, die Zusammenkünfte abzubrechen.


RECHTSVORSCHRIFTEN

Obsorge

Rechte und Pflichten der Eltern gegenüber minderjährigen Kindern in Bezug auf Pflege, Erziehung, Vermögensverwaltung und gesetzliche Vertretung. In hochstrittigen und für die betroffenen Kinder belastenden Verfahren über die Obsorge und das Recht auf persönlichen Kontakt besteht für das Gericht die Möglichkeit, einen sogenannten Kinderbeistand zu bestellen. Der Kinderbeistand soll sich ausschließlich um die Anliegen und Wünsche der Minderjährigen (grundsätzlich bis zum Alter von 14 Jahren) in solchen Verfahren kümmern.

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind hauptsächlich betreut wird, hat das Recht, den Wohnort des Kindes zu verlegen. Von einer Wohnortverlegung im Inland ist der andere Elternteil rechtzeitig zu verständigen. Bei einem Umzug ins Ausland braucht es die Zustimmung des anderen Elternteils oder eine vorherige gerichtliche Genehmigung.

Kontaktrecht

Lebt ein Elternteil nicht mit seinem Kind im gemeinsamen Haushalt, so haben sowohl dieser Elternteil als auch das Kind das Recht auf regelmäßige und den Bedürfnissen des Kindes entsprechende persönliche Kontakte. Wenn zwischen den Elternteilen keine einvernehmliche Kontaktrecht-Lösung getroffen werden kann, kann die Familiengerichtshilfe als „Besuchsmittler“ eingesetzt werden.

Erstellt am 17. Februar 2019, 05:08 von Michaela Fiala

https://www.noen.at/gaenserndorf/marchfeld-nach-scheidung-bub-fehlt-mir-marchfeld-scheidung-besuchscafe-tanja-gruber-135734663

Ihr wollt uns eure Meinung zum Thema mitteilen? Wir freuen uns über einen Leserbrief.
Weitere Meinungen unserer Leser findet ihr hier.
Tags: Besuchscafe – Scheidung- Vaterlose Gesellschaft

 

Jugendamt schließt Anwalt aus

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Zitat:
Die Kriminellen wollen keine kompetenten Beistände. Ein Anwalt der den Betrug durchschaut, wird kurzerhand vom Gespräch ausgeschlossen. Um den Druck auf die Kindesmutter zu erhöhen, wird sie wieder mit dem Kontakt zu ihrer Tochter geködert. Sie will nichts unterschreiben ohne ihren Anwalt, also darf sie ihr Kind nicht sehen. Man darf gespannt sein, wie nun dem Kind erklärt wird, warum der Umgang nicht stattfindet. Das Kind wartete im Auto und konnte die Mutter aus der Entfernung sehen. Werden die Jugendamt Leute dem Kind die Wahrheit sagen? Wird die Familienrichterin dem Kind die Wahrheit sagen … oder der Anwalt des Vaters? Jeder darf seiner eigenen Phantasie freien Lauf lassen.

TheStudebaker1955,   Published on Jan 19, 2019

Vor 10 Jahre und 3 Monaten habe ich Dich das letzte Mal gesehen

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entsorgter Vater Dr. Robert Holzer
entsorgter Vater Dr. Robert Holzer

Zu Deinem 19.Geburtstag wünsche ich Dir alles Gute. Vor 10 Jahre und 3 Monaten habe ich Dich das letzte Mal gesehen, seither blieben alle meine Briefe unbeantwortet, die Geschenke an Dich wurden an mich zurück geschickt. Viele Jahre habe ich bei den sog. Familiengerichten gegen die menschenunwürdige Entscheidung des Erstgerichts, kein Besuchsrecht zu gewähren, angekämpft und bin gescheitert. Meine Kraft wurde mir genommen, weiter für uns beide zu kämpfen, indem Deine Mutter alle Anträge abgelehnt hat und die Gerichte ihr völlig widerstandslos gefolgt sind. Es bleibt die Erinnerung an einen liebevollen, klugen und herzlichen Buben, den ich mit allen Fasern meines Lebens geliebt habe und niemals aufgeben wollte.
Damals warst Du 8 Jahre alt und hast Deine Traurigkeit mir gegenüber gezeigt, aber Du musstest Deiner Mutter folgen. Die Jahre der Verzweiflung über den größten Verlust in meinem Leben sind der Enttäuschung darüber gewichen, dass Du Dich nicht bei mir meldest, aber sehr wohl Geld von mir nimmst und das sogar während Du beim Präsenzdienst warst, mich nicht darüber informiert hattest, obwohl der Unterhalt für diese Zeit gesetzmäßig entfällt bzw. vermindert wird. Dennoch vermisse ich Dich täglich, genauso wie Deine Schwester Susanne. Da ich meine Kraft für die restlichen Jahre meines Lebens brauche, werde ich auch keine Versuche mehr unternehmen, Dich und Deine Schwester zu treffen. Sollte es doch erwünscht sein, bin ich gerne bereit dazu…

Dein Papa.

Tags: Eltern-Kind-Entfremdung – Familienpolitik – Familienrecht – Gesetze Menschenrechtsverletzung in Österreich – Gleichberechtigung Gleichstellung – Justizopfer – PAS Großeltern – Trennung Enkelkinder – psychische Gewalt – Scheidung – Trennung – Entfremdung – Gehirnwäsche – Vaterlose Gesellschaft

Dänemark will Doppelresidenz im Gesetz verankern

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Dänemark will Doppelresidenz im Gesetz verankern

Die dänische Regierung hat am 27. März 2018 in Zusammenarbeit mit sämtlichen Parteien im Parlament ein neues Gesetz zum Scheidungsrecht beschlossen.
Am 1.April 2019 tritt es in Kraft!
(Änderungen vorbehalten)

Gleichwertige Elternschaft wird ab jetzt das Grundprinzip. Im Ausgangspunkt wird die Sorge der Kinder gleichmäßig zwischen den Eltern verteilt. Dabei strebt man eine 7/7-Regelung an. Das heißt, das Kind wohnt sieben Tagen bei dem einen Elternteil und danach sieben Tage bei dem anderen. Abweichungen davon können die Eltern jederzeit frei vereinbaren, z.B. bei Schichtdienst.

Für Paare, die Kinder haben, führt man eine Reflektionsperiode von drei Monaten ein. Bislang konnten sich alle Paare augenblicklich scheiden lassen, wenn sie das wünschten. Jetzt müssen sie drei Monate warten.

Beide Eltern sind künftig sogenannte Wohnorts-Eltern. Das heißt, dass alle Mitteilungen aus z.B. der Schule an beide Eltern geschickt werden. Der sogenannte Kinderscheck (eine regelmäßige Zahlung vom Staat an den Eltern) wird 50/50 zwischen den geschiedenen Eltern geteilt.

Die dänischen Politiker haben erkennbar die Kritik, Vorschläge und neue Forschungen zur Kenntnis genommen, und die dänischen Interessensorganisationen, auch die Väter-Organisationen, sind mit dem neuen Beschluss zufrieden.

Bisher wurden Konfliktfälle, wenn die Eltern gegeneinander um die Sorge der Kinder kämpften, in der sogenannten Staatsverwaltung (Statsforvaltningen) behandelt. Jedoch gab es sehr viel Kritik, dass die dort angestellten Frauen oft voreingenommen gegen Väter waren. Jetzt wird das ganze System völlig verändert. Es wird dreisträngig und relativ einfach.

Es entsteht eine neue Behörde, „Familieretshuset“ (das Familiengerichtshaus). Hier werden alle Scheidungsanträge behandelt. Die Fälle werden zuerst in drei Typen eingeteilt:

1) Grün. Einfache Fälle, wo die Familienmitglieder alles selber arrangieren können, und das Mitwirken von Behörden kaum notwendig ist.

2) Gelb. Weniger einfache Fälle. Hierhin kommen Familien, die erst durch den Rat von Behörden eine Lösung ihrer Konflikte finden können. Wenn das nicht gelingt, kommt die Sache vor Gericht.

3) Rot. Fälle, wo die Lage schon am Anfang schwer zu entwirren ist. Diese Fälle gehen direkt zum Gericht. Das Familiengericht behandelt nur solche Fälle, die nicht vom Familiengerichtshaus gelöst werden können. Es behandelt auch Fälle, wo z.B. die Eltern nach der Scheidung ihre Verpflichtungen nicht einhalten, z.B. wenn die Mutter das Kind nicht zum verabredeten Termin dem Vater überlässt.

In diesem Familiengerichtshaus etabliert man auch die „Børneenhed“ (Kinder-Einheit), die dafür sorgt, dass die Rücksicht auf das Kind immer Vorrang hat. Diese Einheit sorgt auch dafür, dass es immer einen Erwachsenen gibt, mit dem das Kind sprechen kann, wenn es möchte.“*

Die Quote ist pikant: 60.000 grüne, 30.000 gelbe und nur 7.000 rote Fälle. Es gibt also – nur durch Einführung des Doppelresidenzmodells – einen erheblich kleineren Prozentsatz strittiger Fälle als in Österreich. Das österreichische System dagegen versagt vollkommen. Es ist nicht nur erheblich schlechter, es produziert durch Fehlanreize sogar aktiv die Katastrophen für Kinder.

Quelle: https://www.regeringen.dk/nyheder/aftale-om-nyt-skilsmissesystem/

WICHTIG: Noch hat das Gesetz nicht alle parlamentarischen Instanzen durchlaufen, aber die Richtung stimmt schon mal

http://www.vaeter-ohne-rechte.at/daenemark-verankert-doppelresidenz-im-gesetz/
Tags: Väter ohne Rechte – Gleichberechtigung Gleichstellung – Scheidung – Trennung

EGMR Urteil: Entzug des Sorgerechtes Sekte „Zwölf Stämme“ zulässig

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Entzug des Sorgerechtes für Eltern der Sekte „Zwölf Stämme“

Entzug des Sorgerechtes für Eltern der Sekte „Zwölf Stämme“

Straßburg (jur). Deutschland durfte Eltern der urchristlichen Glaubensgemeinschaft „Zwölf Stämme“ wegen Kindesmisshandlung das elterliche Sorgerecht teilweise entziehen und die Kinder in Kinderheimen und Pflegefamilien unterbringen. Wegen der Gefährdung des Kindeswohls Einen war dies kein unzulässiger Eingriff in das Recht auf Achtung des Familienlebens, urteilte am Donnerstag, 22. März 2018, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (Az.: 11308/16, 11344/16, 68125/14 und 72204/14).

Hintergrund des Verfahrens waren Presseberichte, dass Mitglieder der urchristlichen Glaubensgemeinschaft, die in einem früheren Kloster im bayerischen Deiningen lebten, ihre Kinder mit Rutenschlägen züchtigten. 

Kinder wurden mit Weidenruten geschlagen

Der RTL-Journalist Wolfram Kuhnigk hatte in der Sekte verdeckte Recherchen durchgeführt. Er hielt sich zwölf Tage als „Gast“ in dem Kloster auf und filmte heimlich die Zustände in dem Kloster.

Dabei konnte der Reporter filmen, wie Sektenmitglieder mehrere Kinder in fensterlosen Räumen regelmäßig, teilweise mit Weidenruten, auf den nackten Po schlugen. Anlass für die Schläge waren Nichtigkeiten wie Spielen oder Reden beim Essen. Die Personen waren in dem Beitrag unkenntlich gemacht. Als die Reportage am 9. September 2013 ausgestrahlt wurde, reagierten die Behörde.

Eltern sehen körperliche Züchtigungen als Methode der Erziehung

Den beschwerdeführenden Eltern wurde das Sorgerecht ihrer insgesamt acht Kinder teilweise entzogen. Sie durften nicht mehr das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die elterliche Sorge um die Gesundheit und in Schulangelegenheiten ausüben. Die Kinder kamen teilweise ins Kinderheim oder wurden in Pflegefamilien untergebracht. 

Die Familiengerichte stellten nach Einholung eines psychologischen Gutachtens fest, dass den Kindern fortwährend Misshandlungen drohen, wenn sie bei ihren Eltern bleiben. Selbst während des familiengerichtlichen Verfahrens seien die Eltern überzeugt gewesen, dass körperliche Züchtigungen eine legitime Methode der Kindererziehung seien.

Das Bundesverfassungsgericht billigte diese Entscheidungen. In einem weiteren Beschluss vom 9. September 2013 entschieden die Verfassungsrichter, dass RTL seinen Bericht über die Kindesmisshandlungen auch ausstrahlen durfte und das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Sektenmitglieder nicht unzulässig verletzt wurde (Az.: 1 BvR 2519/13; JurAgentur-Meldung vom 29. Oktober 2013).

Eltern: Recht auf Achtung des Familienlebens wurde verletzt

Vor dem EGMR machten die Eltern nun geltend, dass der teilweise Entzug der elterlichen Sorge und die Inobhutnahme der Kinder ihr Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt habe. Die Familien seien damit auseinander gerissen worden. Zwei Eltern rügten, dass das Verfahren vor dem Familiengericht unangemessen lang gedauert habe.

Der EGMR urteilte nun, der teilweise Entzug des Sorgerechts und die Inobhutnahme seien nicht zu beanstanden. Die deutschen Gerichte hätten sich an einem effektiven Schutz der Kinder orientiert. Zwar sei die Trennung der Kinder von ihren Eltern „ein sehr schwerer Eingriff in das Recht auf Achtung des Familienlebens“. Doch es habe das Risiko einer fortwährenden Kindesmisshandlung und damit das Risiko einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung bestanden. Diese Behandlung sei nach der Europäischen Menschenrechtskonvention aber verboten, betonte der EGMR.

Gerichte haben sich prozessfördernd verhalten

Die Gerichte hätten zudem ausführlich begründet, warum sie keine anderen Möglichkeiten zum Schutz der Kinder sahen.

Bezüglich der gerügten Verfahrensdauer konnte der EGMR in zwei Fällen keinen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention erkennen. Das ein Jahr und elf Monate dauernde Gerichtsverfahren sei nicht zu lang gewesen. Die Gerichte hätten sich sogar „prozessfördernd“ verhalten, indem sie ein psychologisches Gutachten in Auftrag gegeben, Zeugen angehört und eine gütliche Einigung angestrebt haben.

In den zwei anderen Fällen hatte Deutschland einseitig eingeräumt, dass die Verfahren zu lang gewesen seien und den Eltern eine Entschädigung angeboten. Der EGMR entschied, dass diese mit 9.000 Euro beziehungsweise 8.000 Euro zu bemessen sei.

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage, 

Symbolgrafik:© Gerhard Seybert – Fotolia.com, 

23.03.2018, 09:20 | Familie & Erben | Jetzt kommentieren

https://www.juraforum.de/familienrecht-erbrecht/entzug-des-sorgerechtes-fuer-eltern-der-sekte-zwoelf-staemme-619698

Den vollständigen Text der Pressemitteilung des EGMR lesen Sie hier.

Das Urteil liegt derzeit nur auf Englisch vor.

Entscheidung der Vorinstanz (LS m. Anm. d. Red.): 

Kann ich mich ohne Anwalt scheiden lassen?

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Kann ich mich ohne Anwalt scheiden lassen?

Trennung: Gibt's eine Scheidung ohne Anwalt?

Auch wenn alles ganz klar ist, können Sie eine Scheidung nicht selbst regeln Foto: Gina Sanders – Fotolia

Bei der Hochzeit machen sich die wenigsten darüber Gedanken über ein mögliches Aus. Kaum ein Paar bringt einen Rechtsberater mit zum Standesamt.

Und wenn es zum „Ja, ich will!“ keinen Anwalt braucht, muss man doch auch ohne Anwalt wieder auseinander gehen können. Oder etwa nicht?

BILD weiß Bescheid.

Brauche ich einen Anwalt für die Scheidung?

Ja. Für eine Scheidung muss beim Familiengericht einen Scheidungsantrag gestellt werden. Das kann man nicht selbst machen, weder einer allein noch als Paar zusammen.

Achtung: Auch ein Anwalt kann die Scheidung in der Regel erst nach dem vorgeschriebenen Trennungsjahr beim Familiengericht beantragen.

Dafür gelten in Deutschland klare Regeln. Ehen können außerdem nur von einem Richter geschieden werden.

Braucht jeder Partner einen eigenen Anwalt?

Nein. Falls die Partner sich einvernehmlich scheiden lassen wollen und den Scheidungsvertrag beispielsweise gemeinsam bei einem Familien-Mediator aufsetzen können, muss nicht jeder einen eigenen Anwalt engagieren.

Dann muss nur ein Partner einen Anwalt für den Scheidungsantrag beauftragen.

Dadurch lassen sich die Scheidungskosten in der Regel senken. Ein Familienrichter muss dem ausgehandelten Vertrag dann nur zustimmen und die Ehe scheiden.

veröffentlicht am

https://www.bild.de/ratgeber/leben-und-wissen-verbraucherportal/scheidung/brauche-ich-anwalt-scheidung-55074024.bild.html
Tags: Familienrecht – Deutschland

Entfremdung als bewusst hingenommener Kollateralschaden

Kollateralschaden Eltern-Kind-Entfremdung
Kollateralschaden Eltern-Kind-Entfremdung

Artikel:

PAS als bewusst hingenommener Kollateralschaden des Residenzmodells

Wenn Gardner als PAS nur das Ergebnis der Wirkung des bewusst indoktrinierenden Elternteils meint, muss nach meiner Erfahrung unbedingt differenziert und erweitert werden. Die gesamte Palette der vom Kind ausgehenden Bevorzugungsmechanismen des „Kindesbesitzes“, von Loyalitätskonflikten bis zu den heftigen Ablehnungen des Kindes gegen das ausgeschlossene Elternteil, sind zunächst Auswirkungen des politisch-ideologisch verorteten Residenzmodells, das nach einer Trennung vom Ende der Familie und von der ungeprüften Richtigkeit der Kürung eines mit allen staatlichen Vorteilen versorgten „alleinerziehenden“ Elternteils und der Richtigkeit des Ausschlusses des zweiten Elternteils ausgeht. Dieser hat in der Folge alle Nachteile zu tragen. Sie reichen von der vollen Bar-Unterhaltsverpflichtung auch bei Stellung eines Kinderzimmers und Übernahme eines umfangreichen Anteils von Betreuung bis zur Einordnung in eine Steuerklasse, die dem eines Singles mit aufwändigem Hobby entspricht.

Das Kind bekommt dadurch das Signal, dass das kindesbesitzende Elternteil alle Rechte besitzt, von denjenigen, die das Familiengericht ihm übertragen hat bis zu denen, die es sich einfach ungestraft nimmt (Anmeldung an Kindergarten/Schule ohne Einbeziehung des Sorgerechtspartners, ärztliche Therapien ohne jede Information an den Mit-Sorgeberechtigten, etc. 1). Da eine solche Übergriffigkeit der Kindesbesitzerin/ des Kindesbesitzers nie geahndet wird, ist eben diese Machtdemonstration der Alleinerziehenden/des Alleinerziehenden gängige Praxis. Das Kind erlebt damit, dass das ausgegrenzte Elternteil evtl. „nett“ ist, aber nichts zu sagen hat. Unbewusst bedient es in der Folge auch die nur nonverbal und subtil geäußerten bzw. versteckt signalisierten Befindlichkeiten desjenigen Elternteils, von dem sie völlig abhängig sind und bei dem die Restsicherheit verortet ist. Dieses Verhalten des Kindes ist nach dem Verlust eines Elternteils eine unbewusste Notmaßnahme zur Festigung der verbleibenden Restsicherheit.

Kleinkinder im Vorschulalter zeigen oft erstaunliche Resilienz und bewahren ihre Loyalität beiden Eltern gegenüber. In der Vorpubertät und Pubertät können sie die sich widersprechenden Wahrheiten im Umfeld ihrer Eltern nicht mehr ertragen und retten ihre Identität auf die Seite der Macht. In der Folge geben sie ihre Urteilsfähigkeit auf und sehen comic-haft schwarz-weiß. Wo sie selbst sind, muss alles gut und richtig sein, was bedeutet, dass beim anderen Elternteil alles Schlechte und Falsche angesiedelt sein muss.

Diese unbewusst getroffene Entscheidung hat weit reichende Folgen und wirkt sich meist bis ins hohe Erwachsenenalter oder auch bis ans Lebensende aus. Auch Intelligenz löst das Problem nicht. Sie wird nicht zur Bewältigung des Problems eingesetzt, sondern allein zur Begründung der eigenen Prädisposition. In einigen Fällen wird das Problem erst viel zu spät therapeutisch aufgearbeitet. Da aber Therapeuten ebenfalls im System und durch das System ihr Geld verdienen, sind sie meist nicht in der Lage, die Gründe für psychische Erkrankungen zu erkennen (erkennen zu wollen).

Ich erlebe, dass entsorgte junge Väter nicht realisieren können, dass in ihrer Ablehnung des eigenen Vaters und im Aufwachsen bei einer alleinerziehenden Mutter der Schlüssel zu ihrem eigenen Schicksal als Vater verborgen ist.

weiterlesen . . .  bei / 20. Januar 2018

 http://vater.franzjoerg.de/pas-als-bewusst-hingenommener-kollateralschaden-des-residenzmodells/
Tags: Familienrecht – Familie – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – PA parental alienation – Scheidung – Trennung – Vaterlose Gesellschaft

Kein Geldesel vorhanden – Als Vater nicht ernst genommen von Behörden . . .

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Vater wünscht sich Ruhe

Streit um Umgangsrecht - Gespräch mit betroffenem Vater

Wenn Zeit für ein Ehrenamt ist, will Basler sich für andere Väter engagieren und will, dass mehr über ihre Rolle in der Familie nachgedacht wird. (Christina Kuhaupt)

Schließlich ist Tom Basler* den Weg doch nicht gegangen. Die Entscheidung ist ihm nicht leicht gefallen. „Ich habe sehr lange überlegt und mit meiner Familie gesprochen. Wie gehen wir damit um?“ Zusammen mit seiner Ex-Partnerin teilt er sich das Sorgerecht für die beiden gemeinsamen Kinder. Abwechselnd sind sie bei ihrer Mutter oder ihrem Vater.

Doch es gab Streit um den Montag mit seiner Tochter alle 14 Tage. Seit einem Gespräch im Jugendamt fehlt Basler der Tag mit ihr, weil die Fallmanagerin und seine Ex-Partnerin das für richtig hielten. Der Vater fühlte sich damals gedrängt, dem Vorschlag zustimmen zu müssen, obwohl er ihn für nicht sinnvoll hält: „Ich war so in Aufruhr. Mir flossen die Tränen.“

Tom Basler erzählte dem WESER-KURIER von seiner Geschichte. Davon, dass er seine Tochter plötzlich weniger sehen sollte. Davon, dass er sich von der Fallmanagerin nicht gehört fühlte. Davon, dass ihm das Treffen wie eine geheime Absprache zwischen den beiden Frauen schien. „Ich konnte nur verlieren.“

Sommer in Hessen
Deshalb überlegte der Bremer, juristische Schritte zu ergreifen und das Familiengericht anzurufen. Das ist zuständig, wenn Eltern sich über die Besuche ihrer Kinder nicht einig werden oder sich vom Jugendamt benachteiligt fühlen. Basler glaubt nicht, dass seine Geschichte ein Einzelfall ist.

Heute ist der Vater erleichtert, dass er doch „keine Welle gemacht hat“. Seine Familie komme gerade zur Ruhe: „Das ist wichtig. Ich und meine Partnerin sind einfach froh, dass es momentan ganz gut läuft und den Kindern gut geht.“ Die vergangenen Wochen sind für ihn gesundheitlich nicht leicht gewesen. Davon erholt er sich noch. „Ich hatte keine Kraft mehr zu kämpfen.“

Das Streitthema Montag will er derzeit nicht wieder angehen – nicht juristisch, nicht im Jugendamt. Ein Rechtsfall koste schließlich: „Klar, ich könnte zum Anwalt gehen, wenn ich einen Dukatenesel im Keller hätte.“ Und ohnehin habe er in der Vergangenheit immer wieder Zweifel gehabt, ob der Weg zum Gericht etwas bringe: „Das ist eine Mischung aus Hoffnungslosigkeit und auch einfach der Frage: Nützt das jetzt was, meine Kraft aufzuwenden?“

Kein Gleichstellungsbeauftragter für alle

Tom Basler wünscht sich Ruhe. Es gebe außerdem viele Situationen, die ihm zeigten, dass er und seine Ex-Partnerin meistens an einem Strang ziehen. „Ich habe Vertrauen, weil ich weiß, dass sie eine gute Mama ist.“ Für das Jugendamt hat er Verständnis. Dennoch bleibt es für ihn ein Fehler, dass die Fallmanagerin sich seine Argumente damals nicht angehört hat.

Basler ist sich sicher: In bestimmten Ämtern gibt es alte verfestigte Rollenbilder. Das sei problematisch, gerade weil viele Eltern getrennt lebten und viele Kinder von den Entscheidungen betroffen sind. Laut einer Befragung des Instituts für Demoskopie Allensbach in den Jahren 2016 und 2017 sind fast ein Viertel der Mütter und Väter mit minderjährigen Kindern Trennungseltern. 84 Prozent der Kinder sind laut dieser Untersuchung nach der Trennung bei der Mutter gemeldet.

In dem Bericht heißt es weiter: „22 Prozent der Väter geben an, sie fühlten sich von der Erziehung des Kindes aus der früheren Partnerschaft ausgeschlossen.“ Basler fragt sich, warum es in Bremen bis heute eine Frauenbeauftragte gibt, aber keinen Gleichstellungsbeauftragten für alle. „Das war vielleicht zu einer Zeit wichtig und richtig, ist es aber nicht mehr.“

Das Bedürfnis nach Ruhe überwiegt

Als Reaktion auf den Artikel im WESER-KURIER über Basler meldeten sich auch andere Väter, die ihre Kinder gerne länger oder überhaupt sehen möchten, die sich vom Jugendamt oder der Kita als Mann nicht ernst genommen, die sich als Vater benachteiligt fühlen. Basler hat mittlerweile von vielen solchen Geschichten gehört und sammelt Artikel zum Thema.

Der Bremer ist froh, dass er mit seiner Ex-Partnerin im Prinzip eine Lösung für die beiden gemeinsamen Kinder gefunden hat: „Uns geht es eigentlich ziemlich gut. Ich darf meine Tochter aufwachsen sehen, sie ist nicht weggezogen.“ Im Alltag, zusammen unterwegs mit seiner Tochter und dem Sohn, erlebe er zudem keine Benachteiligung. „Deswegen hat mich das Erlebnis im Amt vielleicht auch so desillusioniert.“

Wenn Zeit für ein Ehrenamt ist, will Basler sich für andere Väter engagieren und will, dass mehr über ihre Rolle in der Familie nachgedacht wird. Wichtig ist es ihm, sich mit anderen Eltern auszutauschen. „Ich glaube, es kann immer helfen, wenn man unterschiedliche Geschichten hört, weil dadurch Lasten losgelassen werden.“ Kontakte möchte er zum Beispiel über „Mein Papa kommt“ suchen. In diesem privaten Netzwerk kann Vätern, deren Kinder weit weg wohnen, ein Schlafplatz in der Nähe angeboten werden. Basler möchte ein Zimmer dafür bereitstellen.

Irgendwann will Basler den Montag wieder ansprechen. Dafür brauche es noch mehr Abstand, um sich der Sache sachlicher zu nähern. „Das ist ein Moratorium. Das braucht Zeit.“ Im Moment überwiegt das Bedürfnis nach Ruhe – für alle.

*Name von der Redaktion geändert
Lisa Boekhoff 28.12.20170 Kommentare

https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-vater-wuenscht-sich-ruhe-_arid,1684146.html
Tags: Umgangsrecht – Familie – Familienrecht – Mobbing – Gleichberechtigung Gleichstellung – psychische Gewalt – Scheidung – Trennung – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft

Kindesentführung – VOR DREI JAHREN VON MUTTER VERSCHLEPPT

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Vor drei Jahren von Mutter verschleppt: BKA spürt Mädchen in Thailand auf

VOR DREI JAHREN VON MUTTER VERSCHLEPPT: BKA SPÜRT MÄDCHEN IN THAILAND AUF

Erfolg für das BKA im Falle eines vermissten Mädchens!Vor rund drei Jahren verschleppte Claudia K., die Mutter der heute Neunjährigen, ihre Tochter und floh mit ihr rund um die Welt.

Von Berlin ging es für das Kind nach Südamerika, Malta und schließlich Thailand, wo das BKA Mutter und Tochter schließlich aufspüren und zurück zum Vater nach Deutschland bringen konnte.

Im November 2013 war Claudia K. von einem Berliner Familiengericht das Sorgerecht entzogen worden, nachdem sie sich mit ihrer Tochter nach Uruguay abgesetzt hatte und dort von den Behörden aufgespürt worden war. Das alleinige Sorgerecht ging fortan auf den Vater des Kindes über.

Am Ostermontag 2014 entführte Claudia K. ihre Tochter mithilfe von illegalen Reisedukumenten erneut und floh mit ihr bis auf die thailändische Insel Koh Sukorn, wo sie schließlich festgenommen wurde.

„Ich möchte jetzt nur noch Ruhe für meine Tochter haben“, erklärte der Vater des Kindes erleichtert gegenüber der Bild.

Derzeit sitzt Claudia K. in Untersuchungshaft in Moabit. Ab nächstem Dienstag muss sich die 45-Jährige wegen Kindesentziehung im besonders schweren Fall vor dem Landgericht in Tiergarten verantworten; ihr drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis.

25.11.2017

http://intouch.wunderweib.de/vor-drei-jahren-von-mutter-verschleppt-bka-spuert-maedchen-thailand-auf-76986.html

siehe auch älteren Artikel von 1.8.2014

https://www.bz-berlin.de/berlin/charlottenburg-wilmersdorf/vater-sicher-mutter-entfuehrte-tochter-6

Tags: Gewalt – Entfremdung – Kindesentführung – Familienrecht