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TheStudebaker1955, Published on Jan 19, 2019
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TheStudebaker1955, Published on Jan 19, 2019
Viele Leute können mit Geld nicht umgehen. Wenn die Alleinerziehende Mutter mit Geld nicht umgehen kann, braucht sie meiner Meinung nach einen Sachwalter, aber sicherlich niemanden der ihr die Kinder wegnimmt!
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Absolutes NoGo, wem interessiert die 900,- Euro Stromrechnung?
Wenn der Magistrat etwas sozial wäre, dann hätte die MA40 einen Erwachsenschutzbeauftragten o.ä. zur Verfügung gestellt bzw. die 900,- Euro aus einem Spezial-Fond für Härtefälle bezahlt.
Es ist ein unhaltbarer Zustand, wenn der Magistrat, die MA11 Jugendamt mit der MA40, nicht zusammen arbeitet!
In solchen Härtefällen sollte es beim Jugendamt einen CASE-Bearbeiterin für die Frau geben, hier sollte ein eigener Betreuer zur Seite gestellt werden, welcher Unterstützung anbietet und der Frau beim Ausfüllen von Antragsformular MA40 Härtefälle usw. hilft. Die Case-Bearbeiterin muss ALLES in ihrer Kraft stehende unternehmen, dass die Kinder bei ihrer Mutter bleiben können, Notfalls muss das Geld durch einen Sachwalter verwaltet werden!
Nur wenn es Missbrauch der Kinder, oder totale Verwahrlosung der Kinder gibt, sollten nach einem Gerichtsbeschluss die Obsorge übertragen werden!
In der österreichischen Verfassung sind die Kinderrechte niedergeschrieben:
BVG Artikel 2 –> https://wp.me/p4RGV9-uq
(1) Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen.
(Obendrein verstößt es gegen EMRK Art.8 und UNO Kinderrechtskonventionen).
PS: Diverse Krankenversicherungen haben einen eigenen Case-Manager zur Betreuung und Unterstützung für ältere Menschen, welche nach Hause kommen zu der betroffenen Person. Genauso einen Case-Manager sollte man künftig in solchen Fällen zum Schutz der Familie bzw. Kinderschutz in Betracht ziehen. Zumindest eine Zusammenarbeit zur MA40 ist unabdingbar, im Notfall könnte man einen Vorschuss oder eine Ratenvereinbarung mit Wien Energie vereinbaren!
m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 19-1-2019
Artikel:
Es ist immer dramatisch, wenn das Wiener Magistrat Eltern ihre Kinder wegnehmen muss. Sehr oft ist es wichtig und notwendig, um die Kleinen vor Schaden zu bewahren. Im Fall der Floridsdorferin Andrea Neubauer ist es zumindest hinterfragenswert, ob die Behörde hier nicht überreagiert hat.
Drei Tage vor Weihnachten hat die MA 11 (Kinderhilfe) der Alleinerzieherin ihre Zwillinge Celina und Katjana (10 ) abgenommen und in ein Krisenzentrum gebracht. Dort sind sie bis jetzt. Hauptbegründung laut Protokoll: Die Mutter habe die Stromrechnung nicht bezahlt, woraufhin Wien Energie die Heizung abgedreht hat. In einer kalten Wohnung können die Kinder nicht bleiben.
„Es ging um 900 Euro. Ich habe die Rechnungen am 3. Jänner beglichen. Die Heizung geht wieder. Meine Töchter weinen täglich. Sie wollen zu mir. Ich bin verzweifelt“, so Neubauer.
Acht Gefährdungsmeldungen
MA-11-Sprecherin Herta Staffa erklärt: „Die unbeheizte Wohnung war nur der letzte Anlass in einer langen Liste von Problemen. Seit 2013 gab es acht Gefährdungsmeldungen.“ Argumentation der Behörde: Die Mutter kann mit Geld nicht umgehen.
„Persönliche Abneigung“ im Spiel?
Bezirksrat Ossi Turtenwald (WIFF), der bei einer Befragung im Krisenzentrum dabei war: „Die Sozialarbeiter haben der Mutter jedes Wort im Mund umgedreht. Meiner Ansicht nach ist hier persönliche Abneigung im Spiel. Die Kinder gehören nach Hause.“ Und er fordert Rechtsbeistand für Eltern bei solchen Anhörungen.
Alex Schönherr, Kronen Zeitung, 16.01.2019 15:00
https://www.krone.at/1844909
Tags: MAG ELF – Magistrat Wien – Datenmissbrauch – Wien Energie – Datenschutz – DSGVO – Missbrauch Kindeswohlgefährdung – Kindeswohl – Kindesabnahme – Kinderklau- Obsorge – Menschenrechtsverletzung –
Frage an Fr. Herta Staffa und auch an die Jugendamtsleiter der anderen Jugendämter, Jugendwohlfahrten in den anderen Bundesländern:
Admin Familie & Familienrecht, am 2.Okt, 2018
Artikel:
Bild: fraugau.de | Addendum
Wo bleiben die Kinder?
Nicht immer ist die eigene Familie der beste Ort für ein Kind. Manchmal droht ihm in seinem Zuhause Gefahr oder Verwahrlosung. In solchen Fällen kann der Staat entscheiden, dass ein Kind nicht bei den eigenen Eltern aufwachsen soll.
Eine Gratwanderung: Kritiker werfen den Behörden vor, Familien auseinander zu reißen. Wenn aber andererseits tatsächlich ein Kind zu Schaden kommt oder sogar stirbt, heißt es, die Behörden haben weggeschaut, zu lange gewartet. Wie kommt es zur Entscheidung, Kinder aus ihren Familien herauszunehmen?
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Eine wichtige Rolle kommt der Kinder- und Jugendhilfe, früher Jugendamt, zu. Bei Gefahr im Verzug kann das Jugendamt Kinder aus ihren Familien holen. Ob sie wieder dorthin zurückdürfen, entscheidet das Gericht. Bis dahin kann unter Umständen aber viel Zeit vergeheGutachten und – Zeit, in der sich die Kinder von ihren Eltern entfremden.
Für die Beurteilung der Erziehungsfähigkeit der Eltern stützt sich das Gericht auf Gutachten. Wie ein solches Gutachten auszusehen hat, ist allerdings nicht geregelt. Wie aussagekräftig es ist, kann hinterfragt werden. Eltern können sich gegen dieses Gutachten wehren, indem sie ein Gegengutachten in Auftrag geben, das sie selbst bezahlen müssen – und das vor Gericht meistens nicht viel Berücksichtigung findet.
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Berücksichtigung finden hingegen die Empfehlungen des Jugendamts. Die Entscheidung, bei wem ein Kind aufwächst, wird also de facto oft von den betreuenden Sozialarbeitern getroffen. Obwohl die Gesetzeslage in ganz Österreich gleich ist, ist der Anteil der weggenommenen Kinder in den Bundesländern sehr unterschiedlich. Hat das Jugendamt zu viel Macht?
Während betroffene Eltern auf Entscheidungen anderer warten, fallen hohe Kosten an. Bis zu 8.000 Euro müssen pro Monat gezahlt werden: für die Unterbringung im Krisenpflegezentrum, Gutachten und Besuchskontakte unter Aufsicht.
Wo bleiben die Kinder? Krisen- und Langzeitpflegefamilien haben unseren Reporterinnen erzählt, was sie dazu bewegt, fremde Kinder aufzunehmen und wie sie damit zurechtkommen, diese Kinder, die sie wie ihre eigenen behandelt haben, wieder herzugeben.
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Dass Eltern ihre Kinder erst gar nicht verlieren, hat sich der Verein Grow Together zum Ziel gesetzt. „Im Kontext – die Reportage“ zeigt, wie der Verein Mütter bei der Betreuung ihrer Kinder unterstützt und hat außerdem Sozialarbeiterinnen bei Familienbesuchen begleitet und eine Mutter getroffen, die versucht, ihr Kind wieder zubekommen.
Aug 2, 2018, https://www.addendum.org/jugendamt/
Eine Kindesabnahme bedeutet nicht nur eine jahrelange Belastung, sondern auch eine finanzielle – die oft an der Armutsgrenze enden kann. https://add.at/047 Die Entscheidung wo und wie ein Kind untergebracht wird, trifft das Gericht, das oft den Empfehlungen des Jugendamts folgt. Immer wieder wird Kritik am gesamten System und der Vorgehensweise des Jugendamtes laut. Würde eine längere Prüfung der Familien die Situation eher verbessern und somit auch Geld sparen? Wäre das Geld besser in mehr Prävention oder die krisengebeutelten Familien investiert als in Vereine und private Firmen? Abonniere Sie uns! https://www.youtube.com/c/Addendumorg… Folge Addendum auf Facebook: https://add.at/daswasfehlt Oder auf Twitter: https://twitter.com/daswasfehlt Whatsapp: https://add.at/whatsapp Newsletter: https://add.at/newsletter
Tags: Video – Kindesabnahme – Gefährdungsmeldung – Kinderhandel – Kinderklau – Gefahr in Verzug – Obsorge – PAS Eltern-Kind-Entfremdung
Wurden die Warnsignale der leiblichen Mutter vom Jugendamt nur eine geringe Bedeutung beigepflichtet?
Hat das Jugendamt versagt?
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Artikel:
© TZOE/Artner
Es geht um den Tod jenes Vierjährigen, der im April aus dem 7. Stock einer Wohnhausanlage im 22. Bezirk aus dem Kinderzimmer in die Tiefe fiel. Wie ÖSTERREICH berichtete, erhebt die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage gegen den Vater des Buben und seine Lebensgefährtin (beide 28) wegen gröblicher Vernachlässigung mit Todesfolge. Strafandrohung: ein bis zehn Jahre Haft.
Das Paar hatte den entwicklungsverzögerten Leon ins Kinderzimmer geschickt, damit er sich dort „ausspinnt“ – wohl wissend, dass drinnen das Fenster offen und direkt darunter ein Drehstuhl stand. Als Nachbarn Alarm schlugen, dass schon Spielzeug aus dem Fenster flog, soll das Paar nicht nachgeschaut haben.
„Stiefmutter“ Doris T. gibt über ihren Anwalt Johannes Bühler zu, „damals komplett überfordert gewesen zu sein, aber mit Absicht habe sie keinen einzigen Schritt gesetzt“. Sie redet sich auf das Jugendamt heraus, das am selben Tage kurz vor der Tragödie bei ihr war und dabei das Zimmer, das Fenster und den Drehstuhl gesehen und nichts gesagt hätte.
Auch die leibliche Mutter von Leon, Sabrina N. (25), kritisiert neben dem beschuldigten Paar auch das Jugendamt: Sie habe es fast täglich angerufen, da Leon blaue Flecken oder Milben hatte, es ihm dort nicht gut ging, man der „Stiefmutter“ schon ein (eigenes) Kind abgenommen habe, und da sie sich große Sorgen um ihren Sohn machte. „Man hat nur gesagt, ich soll mich nicht so überengagieren.“ (kor)
24. September 2018 11:38
https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/Fenstersturz-Jugendamt-im-Zwielicht/349724548
Tags: Kindeswohlgefährdung – MA11 – Mag Elf – Jugendamt Wien – Sozialarbeiterin – DSA – Kinder- und Jugendhilfe – Kindesabnahme – Strafverfahren – Kinderschutz – Österreich Familienrecht – Mutter – Obsorge
KJHT Salzburg-Umgebung – KINDESABNAHME! . . .
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Fünfte Stunde, Biologieunterricht. 12. März 2018. Plötzlich erkennen die Kinder durch ein Fenster in der Klassenzimmertür, dass draußen zwei Polizisten warten. Ein Lehrer betritt den Raum: Samuel* muss mitkommen. Jetzt. Sofort. Keine Diskussionen. Ein Albtraum für den Elfjährigen ist plötzlich wahr geworden. Die Lehrerin leistet Widerstand: Aus ihrem Unterricht werde sicher niemand herausgeholt. Sie beendet die Stunde wie gewohnt. Aber die Uniformierten sind immer noch da. Samuel muss mit. Er weigert sich. Seine beiden besten Freunde versuchen, ihm zu helfen, werden aber aufgefordert, das Klassenzimmer zu verlassen. Samuel bleibt allein zurück. Seitdem haben sie ihn nicht mehr gesehen.
Zwei Wochen später ist der Schock bei den Schulfreunden immer noch nicht verwunden. „Dominik* spricht nicht viel darüber“, erzählt die Mutter eines der Buben. „Es hat ihm sehr zu schaffen gemacht, dass er seinem Freund helfen wollte und so machtlos war.“ Ob er sich schon auf die Osterferien freue, hat sie ihn kürzlich gefragt. Er antwortete: „Ohne den Samuel freue ich mich auf die Ferien auch nicht.“
Normalerweise hätten die Kinder die freien Tage damit verbracht, mit ihren Fahrrädern herumzufetzen, Modellautos zu bauen oder was man sonst so macht, wenn man fast zwölf Jahre alt ist. Aber normal ist in Samuels Leben schon lange nichts mehr. Es ist seit Jahren bestimmt von dem Sorgerechtsstreit seiner Eltern -und unverhältnismäßigen Interventionen des Jugendamts.
Es handelt sich dabei um keinen Einzelfall. Seitdem News vor zwei Wochen über zwei Schicksale in Wien berichtete, werden ständig neue Fälle an die Redaktion herangetragen. Oft sind die Eingriffe des Jugendamts sinnvoll und notwendig, wenn Gewalt im Spiel ist etwa. Es gibt aber auch Geschichten, die viele Fragen aufwerfen. Die von Samuel ist eine davon.
Nach der Trennung seiner Eltern 2011 lebten Samuel und seine jüngere Schwester Celine* zunächst unauffällig beim Vater, dann probeweise bei der Mutter und deren neuem Lebensgefährten. Schon bald nach dieser provisorischen Übersiedlung, so ist es in einem Bericht der Jugendwohlfahrt aus dem Jahr 2015 nachzulesen, habe der Vater darauf hingewiesen, dass es den Kindern dort nicht gut gehe. Samuel erzählte einer Mitarbeiterin des Jugendamts damals, dass er von der Mutter wiederholt geschlagen worden sei. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass „an eine Rückführung der Kinder in den Haushalt der Mutter nicht zu denken“ sei. Die Geschwister empfänden den Wohnort des Vaters, eine 5.000-Einwohner-Gemeinde unweit von Salzburg, als ihre Heimat. Da Samuel mit seinen damals neun Jahren sehr gut verstehe und seine Meinung sehr deutlich äußere, „muss diese auch berücksichtigt werden“. Seit Sommer 2016 hatte der Vater der Kinder die alleinige Obsorge inne. Doch die vorgesehenen Besuchskontakte zur Mutter gestalteten sich schwierig, kamen teilweise nicht zustande. Die Kinder wollten nicht, argumentiert der Vater.
Im März 2017 spitzte sich die Situation zu: Zunächst wurde dem Vater das Sorgerecht vorläufig entzogen und an den Kinder-und Jugendwohlfahrtsträger übertragen. Am Vormittag des 27. holten Mitarbeiter des Jugendamts Celine von der Volksschule ab und brachten sie zur Mutter. Am frühen Nachmittag begab sich Michael K. gemeinsam mit seinem Sohn zur zuständigen Polizeiinspektion, um die Lage zu klären. 15 Minuten später trafen zwei Mitarbeiterinnen der Jugendwohlfahrt Salzburg-Umgebung ein, um auch Samuel mitzunehmen. Der Kinderund Jugendhilfeträger sehe „eine massive Gefährdung des Kindeswohles durch vermutlich bewusst herbeigeführte Entfremdung der beiden Minderjährigen zur Kindesmutter“, heißt es in der Begründung.
Zurück in die Gegenwart. In dem Haus, in dem Samuel und Celine bis vor einem Jahr mit ihrem Vater lebten, ist es sehr still. Kein Kreischen, kein Lachen, kein: „Papa, kann ich kurz rausgehen, spielen?“ Überall hängen Kinderfotos. Als Michael K. durch die Zimmer der Kinder führt, kommen ihm die Tränen. Er zeigt eine Schatzkiste mit Celines Lieblingssachen, ein Spiel, einen Ball, ein Büchlein. An der Wand pastellfarbene Ponys und Feen, die er selbst gemalt hat. Und ein kleiner Zettel, handgeschrieben: „Papa, du bist stark wie ein Bär und sehr nett.“ Celine hat ihr Kinderzimmer seit über einem Jahr nicht mehr betreten.
Samuel kam Anfang Juni 2017 zurück. Er riss aus und flüchtete zum Vater. Bis zum Schulschluss weigerte er sich, in die Schule zu gehen, aus Angst, gegen seinen Willen zur Mutter gebracht zu werden. Als im Herbst das neue Schuljahr startete, hatte er wieder genug Vertrauen gefasst.
Seitdem Michael K. um das Sorgerecht für seine Kinder kämpft, hat er akribisch alles gesammelt, Gutachten, Protokolle, Briefe seiner Kinder. Auch ein Dokument zum Thema „Kinderrechte“, das sein Sohn im August 2017 erstellt hat. Unter dem Stichwort „Recht auf Erholung“ schrieb Samuel damals: „Ich kann kein normales Leben führen, weil ich dauernd irgendwo hin zu Psychologen, Ärzten, Sachverständigen usw. muss und mich niiiiiieeeeeee erholen kann.“ Dabei habe er allen „klipp und klar gesagt, dass ich für immer beim Papa bleiben will. Ich bin elf Jahre alt und weiß genau, was ich will!“ Zu einem anderen Zeitpunkt sagte er: „Ich mag endlich frei von allen Terminen sein. Kein Kind ist schon so viel herumgefahren wie ich. Und immer wieder unfreiwillig, und immer wieder durch Zwingen. Ich will endlich frei sein. Frei wie ein Vogel, frei wie ein ganz normales Kind.“
Mehrere Anwälte haben Herrn K. schon durch seinen jahrelangen Rechtsstreit begleitet. Mit dem Wiener Anwalt Adrian Hollaender geht er nun bis zum OGH. Für Hollaender war „auf den ersten Blick ersichtlich, dass in den Akten vieles rein rechtlich nicht stimmig ist. Eigentlich muss sich das Jugendamt eine gesetzte Maßnahme acht Tage danach genehmigen lassen. Es gab aber keinen solchen Antrag. Demnach wäre der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Das Kind blieb aber einfach bei der Mutter, was sehr ungewöhnlich ist.“ Die Jugendwohlfahrt Salzburg-Umgebung widerspricht dieser Darstellung. Die Obsorge für die betroffenen Kinder liege „eindeutig“ beim Kinder-und Jugendhilfeträger, heißt es. Zu Details des Falles K. wolle man sich „aufgrund der Sensibilität in diesem Bereich“ nicht äußern. Jede Aktivität der Behörde werde aber grundsätzlich „von den zuständigen Pflegschaftsgerichten überprüft und auch auf Verhältnismäßigkeit kontrolliert“.
Die Einschätzung seiner Anwälte, wonach er immer noch die Obsorge für Celine habe, ließ Michael K. am 1. März dieses Jahres aktiv werden. Er schildert die Situation so: In Begleitung zweier Zeugen besuchte er das Mädchen bei der Mutter, um es zu fragen, ob es wieder zu ihm nach Hause kommen wolle. Celine wollte nicht, er zog unverrichteter Dinge wieder ab. Fast zwei Wochen später wurde Michael K. wegen „versuchter Kindesentziehung“ verhaftet. Am 12. März. Auf dem Weg zur Arbeit. Wenige Stunden bevor die Polizei vor Samuels Klassenzimmer stand.
K. wurde nach zwei Tagen aus der Haft entlassen. Samuel zunächst krank-,dann von der Schule abgemeldet. Was danach geschah, ist unklar: Befindet er sich seitdem bei der Mutter? Wurde er, wie sein Vater aufgrund der Datenauswertung eines Peilsenders vermutet, von ihr und deren Lebensgefährten zwischenzeitlich in die Kinder-und Jugendpsychiatrie gebracht? Die vielen offenen Fragen und die Sorge um das Wohl seiner Kinder lassen Michael K. keine Ruhe. Er will weiterkämpfen. Vor dem OGH und dem Familiengericht. Bei der Volksanwaltschaft wurde Beschwerde eingelegt, gegen den Lebensgefährten der Mutter Strafanzeige eingebracht. Samuel soll endlich ganz normal leben können.
von
https://www.news.at/a/kindsabnahme-sorgerecht-streit-9775252
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Kampf um die Kinder: Eltern gegen Jugendamt
Der Schüler Leonhard K. behauptete, er wird von seinem Vater geschlagen. Daraufhin werden er und sein Bruder in die Obhut des Jugendamtes genommen. Erst als Leonhard 14 wird, darf er nach Hause, weil er sich das bei der Richterin ausdrücklich wünscht. Sein jüngerer Bruder ist immer noch in der WG.
Tags: Familienrecht, Obsorge – Obhut – Kindeswohl – Kindesabnahme
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Der 24-jährige Deutsche hatte einen Termin bei der Kinder- und Jugendhilfe. Dabei soll es darum gegangen sein, dass ihm die Behörde das Sorgerecht für sein wenige Monate altes Kind entziehen wollte. Das ließ den Mann durchdrehen.
Zunächst drohte er, das Haus in die Luft zu sprengen. Dann verließ der laut Polizei einschlägig vorbestrafte Mann das Gebäude. Er kehrte in seine Wohnung in Gmunden zurück und soll dort einem Freund angekündigt haben, dass er alle umbringe werde. Er holte eine Gaspistole aus einem Koffer – offenbar plante er, mit der Waffe zurück zur Bezirkshauptmannschaft zu gehen. Sein Freund schaffte es allerdings, ihm die Pistole zu entreißen.
Der 24-Jährige machte sich zwar trotzdem noch einmal auf den Weg zur Behörde, dort wartete aber schon die Polizei auf ihn. Der Mann wurde festgenommen und in die Justizanstalt Wels eingeliefert.
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Schwere Menschenrechtsverletzung lt. EGMR Art.8 durch das deutsche Jugendamt !
Eine Kindesabnahme darf nur erfolgen bei permanenter Kindeswohlgefährdung oder bei akuter Kindeswohlgefährdung.
Eine permanete Kindeswohlgefährdung ist nicht vorhanden, da die Mutter regelmäßig ihre Medikamente nimmt.
Eine akute Kindeswohlgefährdung ebenso nicht.
Admin Familie & Familienrecht, am 13-11-2017
Artikel:
Auf dem Gesicht von Suzane K. (35) liegen Schatten tiefer Traurigkeit. Leise sagt sie: „Ich möchte Igor an mich drücken, seine Haut berühren, sein Herz pochen hören, sein Bäuchlein streicheln, seinen Atem spüren.“ Mutterliebe, die keine Erfüllung findet.
Zwei Tage nach Igors Geburt stand das Jugendamt am Bettchen auf der Neugeborenenstation und nahm das Baby einfach mit! Die Begründung: Suzane K. sei Epileptikerin, könne sich nicht um ihren Sohn kümmern.
Die Charlottenburgerin ging stets offen mit ihrer Krankheit um. Vor Jahren, als die Epilepsie noch schlimmer war, wandte sie sich selbst ans Amt, weil sie Hilfe brauchte. So erfuhren die Mitarbeiter von ihrer Erkrankung.
Als Sozialarbeiter des Amtes dann ins Krankenhaus kamen und Igor (4 Monate) mitnahmen, war Suzane K. starr und fassungslos. Tage später brach sie völlig zusammen – Atemnot, Zittern, krampfhaftes Weinen. Der Notarzt brachte sie in die Psychiatrie. Dort war sie zwei Tage.
2100 Kinder werden in Berlin jedes Jahr in Obhut genommen. Rund 12.100 Kindeswohlgefährdungen (Vernachlässigung, körperliche und sexuelle Gewalt) werden angezeigt. Das heißt, in 80 Prozent der Fälle verbleiben die betroffenen Minderjährigen in den Familien, oft unter Auflagen.
Im Fall von Suzane K. wurde ein rigoroser Sorgerechtsentzug per einstweiliger Anordnung durchgeführt.
Auf B.Z.-Nachfrage sagt ein Referent der zuständigen Jugendstadträtin von Charlottenburg-Wilmersdorf:
„In der Tat bestand die Sorge, dass bei der vorliegenden Form der Epilepsie, die bereits zu Aufenthalten auf der Intensivstation führte, bei einen Anfall eine ausreichende Versorgung des Kindes über mehrere Stunden nicht sichergestellt werden kann.“
Die Vormundschaft für Igor hat seitdem das Jugendamt. Der Ort seiner Unterbringung wird geheim gehalten – offenbar ist das üblich.
Suzane K. erkrankte im Alter von 18 Jahren an Epilepsie. Anfangs erlitt sie mehrere Anfälle pro Tag.
Doch seit einer Operation 2010, bei der Erregungsleitungen im Gehirn unterbrochen wurden, hat sie nur noch selten Krämpfe.
Mit Medikamenten ist sie so gut eingestellt, dass der Versorgung eines Babys nichts im Wege stehe – das bescheinigen ihr alle behandelnden Ärzte.
Und obwohl Ehemann Iwan (33), ein Kfz-Mechaniker, so oft wie möglich an Suzanes Seite ist, und auch Verwandte im gleichen Haus leben, bleibt das Amt hart.
Suzane K.s Psychotherapeut findet die Entscheidung sehr fragwürdig. „Laut Bundesverfassungsgericht dürfen Kinder gegen den Willen der Sorgeberechtigten nur von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder sie zu verwahrlosen drohen“, sagt er. „Hier gibt es weder Anhaltspunkte für ein Versagen noch für eine Verwahrlosung.“
Einmal in der Woche dürfen Suzane und Iwan K. den kleinen Igor für eine Stunde im Beisein einer Sozialarbeiterin sehen.
Die Mutter darf ihren Sohn dann nicht einmal im Arm halten. „Das ist schrecklich“, sagt Suzane K. „Bei Igor ist bereits die Entfremdung spürbar.“
Nun soll das Familiengericht entscheiden, ob die Eltern das Sorgerecht bekommen oder ob es ihnen weiter entzogen bleibt.
Kommentar oe24.at:
Reinhard H.
Artikel:
© Harald Dostal
Der Vater bedrohte die Beamten mit einer Eisenstange.
Wie die Polizei in einer Aussendung mitteilte, wurden die Beamten am Freitag zur Unterstützung vom Jugendamt in eine Wohnung in Wien-Meidling gerufen. Bei einer Kindesabnahme hätten sich beide Eltern „äußerst unkooperativ“ verhalten.
So habe sich der 27-jährige Vater eine Eisenstange geschnappt und die Beamten angeschrieen, dass das Jugendamt seine Kinder „nur über seine Leiche“ bekommen würde. Zahlreiche Beruhigungsversuche hätten keine Wirkung gezeigt, der Mann attackierte die Polizisten mit Faustschlägen und Fußtritten.
Der 27-Jährige wurde wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt festgenommen, wobei er einem Beamten auch diverse Ausrüstungsgegenstände vom Einsatzgurt riss. Die 26-jährige Mutter versuchte in der Zwischenzeit, mit den beiden Kindern zu flüchten, konnte jedoch von weiteren Polizeibeamten, die zur Unterstützung angefordert wurden, aufgehalten werden.
Zwei Polizisten wurden bei dem Einsatz leicht verletzt, der Tatverdächtige wurde angezeigt. Die Kindesabnahme wurde wie geplant durchgeführt.
01. Juli 2017 10:59
http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/Polizisten-bei-Kindesabnahme-verletzt/289408175
Tags: Familie – Familienrecht – Kindeswohlgefährdung – leaks family law austria – Kindesabnahme – Jugendamt Wien – Eltern – schlechte Gesetze in Österreich – Justizopfer – Kinder- und Jugendhilfegesetz – Gewalt- Missbrauch mit dem Missbrauch – MA11- Jugendschutzgesetz – Justiz – Art. 8 EMRK – Menschenrechtsverletzung – Polizei
Ministerin Manuela Schwesig SPD will mehr Stabilität für Pflegekinder. Gerichte sollen leiblichen Eltern das Sorgerecht einfacher auf Dauer entziehen können. Kritiker sehen einen gefährlichen Systemwechsel. Elternrechte werden dadurch weiter geschwächt.
Artikel:
Wenn Pflegekinder plötzlich zurück zu ihren leiblichen Eltern müssen, ist das für die Kleinen oft eine emotionale Katastrophe. Ein neues Gesetz soll die Kinder besser vor einer erzwungenen Rückkehr schützen.
Quelle: N24/ Eybe Ahlers
Manuela Schwesig war SPD-Fraktionsvorsitzende im Stadtrat, als die fünfjährige Lea-Sophie aus Schwerin im November 2007 in der Wohnung ihrer Eltern verhungerte und verdurstete – unter den Augen des Jugendamtes.
Ein Fall, der bundesweit für Entsetzen sorgte – und die Familienministerin bis heute beschäftigt. Eine regelrechte Häufung von tödlichen Kindesmisshandlungen hatte es damals gegeben, nicht selten waren die Kinder vorher in Pflegefamilien untergebracht und dann doch zurück zu ihren gewalttätigen Eltern gekommen. So wie Yagmur aus Hamburg, die aus der liebevollen Obhut ihrer Pflegemutter zurückmusste zu den leiblichen Eltern – und dort 2013 totgeprügelt wurde.
„Ich finde es kaum zu ertragen, wenn Pflegekinder zurück in ihre Herkunftsfamilien müssen, dort wiederholt schwere Gewalt erleben und in manchen Einzelfällen sogar sterben“, sagt Schwesig. Auch deshalb hat die Familienministerin sich als eines ihrer letzten großen Projekte in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf vorgenommen, der unter anderem die Rechte von Pflegekindern besser absichern soll.
Ihre Zahl steigt seit Jahren kontinuierlich an: 71.501 Kinder waren im Jahr 2015 in Familienpflege, weitere 81.310 im Kinderheim.
Am 18. Mai soll das „Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen“ in erster Lesung im Bundestag beraten werden. Die Reform des Sozialgesetzbuches VIII sieht vor, Pflegekindern mehr Sicherheit, Stabilität und Kontinuität zu sichern. Künftig soll bereits frühzeitig geklärt werden, ob ein Kind nur vorübergehend oder dauerhaft aus seiner Herkunftsfamilie herausgenommen wird.
Zudem sollen Familiengerichte die Möglichkeit erhalten, den dauerhaften Verbleib in einer Pflegefamilie oder einem Heim auch gegen den Willen der leiblichen Eltern anzuordnen, wenn eine Verbesserung der Erziehungsverhältnisse in der Herkunftsfamilie „weder erreicht wurde noch zu erwarten ist“. Vorausgehen soll eine „am kindlichen Zeitempfinden orientierte Klärung der Lebensperspektive für Pflegekinder“.
Für die Kinder und ihre neuen Ersatzeltern soll dadurch die jahrelange Hängepartie vermieden werden, die oft entsteht, wenn die leiblichen Eltern ihren Anspruch auf das Kind aufrechterhalten. „Gerade Pflegekinder, die meist hoch belastet in einer Pflegefamilie untergebracht werden, sind einem hohen Risiko von Beziehungsabbrüchen, Bindungsverlusten und Brüchen im Lebensverlauf ausgesetzt“, meint Schwesig. „Jedes Kind muss wissen: Wo komme ich her? Wo gehöre ich hin, und wo kann ich mich sicher und geschützt fühlen?“
Für Michael Lezius, den Gründer der Yagmur-Gedächtnisstiftung in Hamburg, geht mit dem Gesetzentwurf ein „jahrzehntelanger Traum endlich in Erfüllung“. Durch die Möglichkeit, den dauerhaften Verbleib eines Kindes in der Pflegefamilie gerichtlich anzuordnen, werde dem Kontinuitätsbedürfnis von Pflegekindern Rechnung getragen. Und wegen der im Gesetzentwurf vorgesehenen Kooperation zwischen Jugendämtern, Gesundheitswesen, Strafverfolgung und Justiz könne auch kein Kind mehr ins „Niemandsland“ fallen wie die kleine Yagmur, für die letztlich jede Hilfe zu spät kam.
Ein Optimismus, den der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) ganz und gar nicht teilt. Er sieht in dem Gesetzentwurf den Versuch des Staates, sich noch mehr Einfluss und Zugriffsmöglichkeiten auf Familien und Kinder zu verschaffen.
„Als Anwalt ist mir bekannt, dass es oft sehr mühselig ist, den Umgang der leiblichen Eltern durchzusetzen, auf den Kinder laut UN-Kinderrechtskonvention und Grundgesetz einen Anspruch haben“, sagt der ISUV-Vorsitzende Ralph Gurk. „In der Praxis stehen Gutachter, Jugendamt und Pflegeeltern geschlossen den leiblichen Eltern gegenüber, die entsprechend auch vor Gericht im Nachteil sind.“
Ein Eingriff in die Familie sei zwar manchmal zumindest vorübergehend nötig. Durch das Gesetz würden die ohnehin schon mächtigen Pflegeeltern weiter gestärkt – und die Gerichte würden „als Orakel missbraucht“ und sollten „gleichsam die Rechtfertigung für die Enteignung der Kinder liefern“, kritisiert der Verband. Dadurch würden Eltern ganz legal rechtlos gegenüber dem eigenen Kind gemacht.
Bauchschmerzen hat auch die CDU – vor allem hinsichtlich der nach dem neuen Paragrafen 36a SGB VIII vorgesehenen frühen „Perspektivklärung“, wie es mit dem Kind weitergeht, sagt der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marcus Weinberg. „Unsere Sorge ist, dass die für das Kind so wichtige, aber auch kostenintensive und zeitintensive Arbeit mit den Herkunftseltern mit dem Ziel der Rückkehr eingespart wird, wenn eine dauerhafte Fremdunterbringung geplant ist“, fürchtet Weinberg.
Für die Union bleibe es weiterhin Aufgabe des Staates, die leiblichen Eltern durch Unterstützung wieder in die Lage zu versetzen, die Erziehung ihrer Kinder selbst zu gewährleisten. „Wir wissen unter Bindungsgesichtspunkten, wie wichtig leibliche Eltern sind, auch solche, die nicht alles richtig oder sogar viel falsch machen“, glaubt Weinberg.
Im Gegensatz zu den Pflegeeltern hätten die leiblichen, meist ressourcenarmen Eltern in Deutschland keine Lobby. Ihre Rechte dürften deshalb aber nicht unter den Tisch fallen, meint der Familienpolitiker. „Es wäre zutiefst ungerecht, wenn nur die Eltern, die sich teure Anwälte leisten können, ihr Kind zurückbekommen. Wir wollen, dass auch diejenigen, die keine Kraft und kein Geld haben, für ihre Rechte und die ihres Kindes zu kämpfen, eine Chance bekommen, ihr Kind wieder selbst zu erziehen.“
Hier müsse jeder Einzelfall genau betrachtet werden. Vor allem aber müsse die Pflicht zur Arbeit mit den Herkunftseltern fest im Gesetz verankert werden – ebenso wie eine Pflicht zur Weiterqualifizierung von Richtern und Verfahrensbeiständen.
Im Dialogforum Pflegekinderhilfe, einem von der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGFH) moderierten Beraterkreis von Experten, ist man sich bewusst, dass das Gesetz nicht weniger zu leisten hat als die Quadratur des Kreises. „Letztlich geht es darum, wie man zwischen den Interessen des Kindes, den leiblichen Eltern und den Pflegeeltern einen Ausgleich hinbekommt“, sagt IGFH-Geschäftsführer Josef Koch.
Tim ist das berühmteste Pflegekind Deutschlands. Er ist kein kleiner Junge mehr. Am 6. Juli feiert er seinen 18. Geburtstag. Der Tag, an dem er zur Welt gekommen ist, sollte eigentlich sein Todestag sein.
Quelle: adeo Verlag
Für die leiblichen Eltern sehe das Gesetz jetzt zumindest einen Beratungsanspruch vor. Für ihn ein wichtiger Schritt, da sich die Arbeit der Jugendämter in der Vergangenheit oft darauf beschränkt habe, sie zur Herausgabe des Kindes zu bewegen – um dann abrupt abzubrechen. „Ein solches Vorgehen wie eine verdeckte Adoption ohne Kontakt mit den Eltern – das kann keiner wollen.“
Wichtig sei auch die Klarstellung, dass Eltern nach wie vor das Recht haben sollen, ihr Kind auf dem Klagewege wieder zu sich zu holen, wenn sich die Verhältnisse zu Hause gebessert haben. „Die Richtung stimmt schon“, sagt Koch. „Es darf nicht so willkürlich sein wie heute, dass Eltern ihr Kind jederzeit zurückfordern können. Kinder, die tief beheimatet sind in einer Pflegefamilie, müssen auch geschützt werden. Aber es darf auch nicht auf eine verwirkte Elternschaft hinauslaufen.“
Stefan Rücker, Psychologe am Zentrum für Klinische Psychologie und Rehabilitation der Universität Bremen, hat die Erfahrung gemacht, dass der Umgang mit den leiblichen Eltern oft an einem bestimmten Punkt zumindest zeitweise ausgesetzt werden muss, wenn Kinder unter den Begegnungen zu stark leiden. „Diese Kinder haben Anspruch auf Ruhe und Entwicklung ohne den schadhaften Umgang mit den leiblichen Eltern“, sagt Rücker. Dennoch sei es wichtig, dass es auch Rückkehrmöglichkeiten gebe, wenn die kindeswohlgefährdenden Lebensbedingungen abgestellt seien.