Kindesentführung Tirol – Russland wegen Doppelstaatsbürgerschaft?

1.Artikel: Obsorgestreit

Streit um Obsorge: Kinder aus Tirol sind jetzt in Russland

Hohe Wellen schlägt der Fall einer Russin, die ihre Tiroler Kinder außer Landes gebracht hat. Im russischen TV erhebt sie schwere Vorwürfe gegen den sorgeberechtigten Vater

Mutter Alexandra gab dem russischen Sender ntv ein langes Interview und beschuldigt den Tiroler Thomas G. schwer.

© ntv Mutter Alexandra gab dem russischen Sender ntv ein langes Interview und beschuldigt den Tiroler Thomas G. schwer.

Innsbruck – Der Rechtsvertreter von Thomas G, dessen Ex-Frau im Oktober die Kinder entgegen seinem Willen außer Landes gebracht hat, war ob der Beiträge in den russischen Medien fassungslos. „Es ist eine Sauerei, was die Mutter tut und wie sie die Kinder instrumentalisiert. Die Vorwürfe gegen den Vater wurden schon in Österreich widerlegt“, betont Anwalt Mathias Kapferer.

Die Tiroler Tageszeitung berichtete am 24. Dezember 2017 von einem Obsorgestreit, der eskaliert war. Die russische Mutter brachte das Mädchen (9) und den Buben (6), die in Tirol aufgewachsen sind, außer Landes. Das, obwohl das Gericht zu dem Schluss gekommen war, die Obsorge dem Vater zu übertragen. Ein Gutachter hatte erklärt, dass die 37-Jährige nicht erziehungsfähig sei. Der Beschluss des Gerichtes wurde aber nicht sofort exekutiert, die Frau die schon länger Vorbereitungen zur Flucht getroffen hatte, tauchte mit den Minderjährigen unter. Der Vater hatte damals den Behörden Untätigkeit vorgeworfen und die Mutter via TT angefleht, ihm wenigstens zu sagen, wo die Kinder seien und ob es ihnen gut gehe. Nun weiß er wenigstens, dass seine Kinder in Russland sind.

Die Mutter wandte sich an den russischen Sender ntv und rechtfertigte ihre Flucht damit, dass der Vater und dessen Bruder die Kinder missbraucht hätten. Die österreichischen Behörden hätten das Verfahren fallen gelassen und dem Vater das Sorgerecht zuerkannt. Sie sei gezwungen gewesen zu fliehen, um ihre Kinder zu schützen. Die Sichtweise des Vaters wurde mit keinem Wort erwähnt, die österreichischen Behörden nicht befragt, der Vater indes voll kenntlich abgebildet. Der Tiroler Anwalt dazu: „Wie mit den Persönlichkeitsrechten des Vaters umgegangen wird, wäre bei uns undenkbar und spottet jeder Beschreibung.“ Eine russische Juristin sagte auf ntv, dass man gegen den Vater in Österreich ermitteln werde, weil russische Kinder überall geschützt werden müssten.

Kanzleimitarbeiterin Marion Battisti hält zu den Anschuldigungen fest: „Es gibt mehrere Gutachten, die die Vorwürfe der Mutter widerlegen. Das sind keine Gutachten, die der Vater in Auftrag gegeben hat, sondern sie stammen von einem gerichtlich bestellten Gutachter mit viel Erfahrung.“

Auch Gabriele Herlitschka von der Jugendhilfe der Stadt Innsbruck erklärt: „Das Verfahren wegen Missbrauchs gegen den Vater wurde schon im Mai 2016 von der Staatsanwaltschaft eingestellt, die Vorwürfe waren in keiner Weise beweisbar.“ Thomas G. ist von den Anschuldigungen seiner Ex-Frau erschüttert, aber erleichtert, dass die Kinder in Sicherheit zu sein scheinen.

Ein Artikel in dem russischen Massenblatt Komsomolskaja Pravda zeigt die Kinder neben einem Kalb, mit der Bildunterschrift „Jetzt sind die Kinder schon in Russland“. „Seit Februar ist der Obsorgebeschluss des Gerichtes in Österreich rechtskräftig. Das heißt, dass die Mutter die Kinder entführt hat. Die österreichischen Behörden haben die Erziehungsfähigkeit des Vaters und der Mutter mit größter Sorgfalt geprüft“, so Battisti. Demnach sei der Vater in der Lage, die Kinder hauptverantwortlich zu betreuen. Ein Verbleib der Kinder bei der Mutter stelle eine Kindeswohl-Gefährdung dar. Die TT hat mit Natalja Varsegova von dem Blatt gesprochen. Sie habe eine Stunde mit der Mutter telefoniert. Diese erklärte, der Vater habe die Kinder missbraucht, eine Psychologin hätte das bestätigt. „Ich habe versucht, die Mutter erneut zu erreichen, das war nicht möglich. Mir wurde gesagt, sie versteckt sich. Ich frage mich, ob ihre Anschuldungen ganz korrekt sind“, so die Chefredakteurin. Teile der russischen Community in Tirol halten zur Mutter. Im TV sagte diese, sie habe fliehen müssen, um Schlimmeres zu verhindern. „Selbst wenn der Vater das Sorgerecht bekommen hätte, wäre der Mutter ein Besuchsrecht sicher gewesen“, so Kapferer.

Die Frau werde per Interpol gesucht, man wolle eine Rückführung der Kinder nach Österreich. Die Mutter ist sich der Tragweite ihrer Flucht bewusst. „Die österreichischen Behörden werten das als Entführung, mir drohen bis zu zehn Jahre Haft.“ Bei diesem Obsorge-Krimi stehen die Opfer schon fest: Es sind die beiden Kinder.

Von Alexanda Plank, Tiroler Tageszeitung vom So, 18.03.2018
http://www.tt.com/panorama/verbrechen/14133007-91/kinder-aus-tirol-sind-jetzt-in-russland.csp

2.Artikel: Tirol

Mutter entführte Tiroler Kinder, Vater klagt Behörden an

Nach Streitigkeiten bekam Thomas G. im Herbst die Obsorge für seine zwei Kinder. Die Mutter brachte sie indes außer Landes.

Einem Tiroler wurden seine beiden Kinder durch die russische Mutter entzogen. (Symbolfoto)

© Getty Images/iStockphoto Einem Tiroler wurden seine beiden Kinder durch die russische Mutter entzogen. (Symbolfoto)

Innsbruck – Thomas G. ist verzweifelt. Seit Mitte Oktober hat er keine Ahnung, wo sich seine Frau und seine Kinder, ein Mädchen (9) und ein Bub (6), befinden. Seit November 2016 zieht sich die Causa hin, die mit der Außerlandesbringung der Kinder ihren traurigen Höhepunkt erreichte. Kurz zuvor hatte der Innsbrucker das alleinige Sorgerecht für seine Kinder bekommen. „Ich bin fassungslos, dass das nicht sofort exe­kutiert wurde. Alles hat darauf hingewiesen, dass meine Frau mit den Kindern weg will“, sagt Thomas G. Er sei zur Polizei gegangen, zum Gericht, zur Jugendhilfe und habe auf die prekäre Lage hingewiesen. „Ich habe geschrien, geweint, gebettelt, dass mir jemand hilft, aber es hat nur geheißen, dass den Behörden die Hände gebunden seien.“

Der Vater wurde während des ganzen Verfahrens von der Innsbrucker Kanzlei Tschütscher-Kapferer vertreten. Dort überlegt man, ob man gegen das Vorgehen des Bezirksgerichtes und der Kinder- und Jugendhilfe ein Strafverfahren einleiten soll. Argumentiert wird mit dem Tatverdacht der Beitragshandlung und dem Verdacht auf Amtsmissbrauch.

Das ergibt sich daraus, dass bereits im Mai der beauftragte Gutachter in ungewöhnlicher Klarheit darauf aufmerksam machte, dass die Frau nicht erziehungsfähig sei. Deshalb würde ein Verbleib der Kinder bei der Mutter das Kindeswohl gefährden. Trotzdem blieben die Kinder bei der Mutter, obwohl der Vater gegenüber den Behörden keinen Zweifel daran gelassen hat, dass er die Kinder aufnehmen würde und auch damit einverstanden gewesen wäre, dass die Kinder übergangsmäßig in eine Betreuungseinrichtung kämen. Das Sorgerecht wurde dem Vater erst fünf Monate später zuerkannt. Auch das bedeutete aber nicht, dass der Vater die Kinder zu sich nehmen konnte. Das Gericht veranlasste nicht, dass die Entscheidung sofort wirksam wurde. Der Vater resümiert: „Ich habe keine Ahnung, wo meine Kinder sind, wie es ihnen geht, nur weil eine Richterin den Zusatz, dass die Kinder der Mutter sofort entzogen werden, verabsäumt hat.“ Nach Ansicht der Anwälte von Thomas G. wäre genau dieser Zusatz erforderlich gewesen.

Auf Anfrage beim Bezirksgericht, ob in dieser Causa einiges schief- gelaufen sei, erklärt Pressebeauftragte Georgia Stix-Jaudl: „Es gibt einen Sorgerechtsstreit betreffend die beiden Kinder. In erster Instanz wurde dem Vater das Sorgerecht zugesprochen. Diese Entscheidung wurde von der Mutter bekämpft, der Akt liegt beim Landesgericht.“ Stix-Jaudl rollt die Geschichte auf: Die Kinder lebten bei der Mutter, die österreichischen Pässe der Kinder liegen aktuell bei Gericht. Möglicherweise gebe es russische Pässe, wenn eine Doppelstaatsbürgerschaft vorliegt. Stix-Jaudl will niemandem einen Vorwurf machen, sagt aber: „Hätte Gefahr im Verzug bestanden, hätte die Jugendwohlfahrt agieren können.“ Grundsätzlich könne aber nicht bei jedem Sorgerechtsstreit, und solche werden häufig erbittert geführt, eine Kindesabnahme gesetzt werden. Auch sei die Rechtskraft der Entscheidung abzuwarten, um die Kinder keinem ständigen Wechsel auszusetzen.

Die Leiterin der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Innsbruck, Gabriele Herlitschka, sieht seitens ihres Amtes kein Versagen. „Wir konnten akut leider nichts tun. Die jetzige Situation ist natürlich schrecklich für den Vater. Alle Beteiligten haben jedoch formalrechtlich richtig gehandelt.“ Auch wenn es ein schwacher Trost sei, werde diese Causa wohl dazu führen, dass man künftig noch alarmierter sein wird. „Wir konnten die Kinder der Mutter nicht abnehmen. Dieses weitreichendste Mittel darf nur bei unmittelbar drohender Gefahr für das Leben der Kinder angewandt werden und wird vom Gericht zu Recht streng geprüft. Es gab nie Hinweise, dass die Mutter den Kindern etwas antun würde.“

Thomas G. hat indes Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt, um die Kinder zu finden. International wird nach der Mutter und den Kindern gefahndet. Dass Kinder von einem Elternteil quasi entführt werden, kommt in Tirol rund fünfmal pro Jahr vor. Der Tiroler hofft, dass Bekannte zu seiner Frau Kontakt haben und ihr ins Gewissen reden. Er überreicht eine schriftliche Stellungnahme: „Ich bin fassungslos über das fahrlässige Vorgehen und das Desinteresse des Bezirksgerichtes Innsbruck und der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Innsbruck, mir zu helfen. Mit dem mangelhaften Beschluss des Bezirksgerichts wurde meiner Ex-Frau ausreichend Zeit zur Flucht gegeben. Mit dieser Vorgangsweise werden Kinder nicht geschützt.“ Heute zu Weihnachten wird Thomas G. das Herz besonders schwer werden. Aber er erlaubt es sich, an ein Wunder zu glauben.

Von Alexandra Plank, So, 24.12.2017

http://www.tt.com/panorama/verbrechen/13819447-91/mutter-entf%C3%BChrte-tiroler-kinder-vater-klagt-beh%C3%B6rden-an.csp
Tags: Jugendamt Tirol – Justizopfer – Kindesentführung Österreich Russland

3.Artikel:

 Tags: Haager Übereinkommen – Strafverfahren – Kindesentführung Mutter Alexandra Boyarska, Anna, Österreich Russland, Bob,  Familie, Vater Thomas Gumble – Innsbruck, Juristin, Kinder entführt, russische Bildung, Stefan,

Entziehung der Obsorge bei gewalttätigen Kindern

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Attacke durch Kinderbande in Wels: Entziehung der Obsorge bei gewalttätigen Kindern

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Bestürzt zeigen sich Sicherheitsreferent Vizebürgermeister Gerhard Kroiß und Vizebürgermeisterin Christa Raggl-Mühlberger als zuständige Referentin für die Kinder und Jugendhilfe über die Attacke einer Kinderbande in der Freizeitanlage Wimpassing.

Wie die LPD OÖ mitteilte, kam es bereits am 11.3.2018 in der Freizeitanlage Wimpassing zu einer Rauferei unter Kinder bzw. Jugendlichen, bei der ein 12-jähriger die anderen Kinder sogar mit einem Messer bedrohte. Bei den aggressiven Angreifern handelt es sich großteils um Kinder tschetschenischer Herkunft.

Ein derartiger Vorfall stellt eine grobe Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern dar und muss Konsequenzen nach sich ziehen. Eine Möglichkeit wäre die Entziehung der Obsorge für die Eltern derart gewalttätiger Kinder. Ebenso wird erneut die Forderung der Entziehung der Wohn­beihilfe für Integrationsverweigerer in den Raum gestellt, um auch Maßnahmen zu setzen, die Wir­kungen zeigen. Auch eine Heranziehung der Eltern derart gewaltbereiter Kinder und Jugend­­licher zu Sozialstunden wäre eine Lösung, um zu zeigen, dass eine Gesellschaft Gewalt nicht einfach hinnimmt.

Immer wieder ersucht die Stadt Wels um mehr Polizei im öffentlichen Raum und bei derartigen Fällen sieht man, wie aktuell diese Forderung ist. Zusätzlich wird es notwendig sein, die Präventionsoffensive gemeinsam mit der Polizei zu erweitern. Bereits jetzt nimmt sich das Quartier Gartenstadt verstärkt tschetschenischer Jugendlicher an und versucht zu vermitteln, dass Gewalt kein legitimes Mittel zur Problemlösung sei. Hier muss man noch rascher Maßnahmen setzen um die kriminelle Entwicklung dieser Kinder zu stoppen. Gleichzeitig ist bei derartig groben Verletzungen der Aufsichtspflicht, wo bereits ein 12-jähriger als polizeilich amtsbekannt geführt wird, der Entzug von Sozialleistungen notwendig.

Vizebürgermeister Gerhard Kroiß: Erziehungsberechtigte, die es zulassen, dass bereits Kinder mit Messer bewaffnet andere Kinder attackieren, tragen die volle Verantwortung für deren Handlungen und gehören strengstens bestraft.

Vizebürgermeisterin Christa Raggl-Mühlberger: Eltern, deren Kinder bereits in diesem frühen Alter zu Gewalttätigkeit neigen, muss die Obsorge und Sozialleistungen entzogen werden, um solchen Entwicklungen entgegen zu steuern.

 

Quelle: Stadt Wels, 14 Mär16:192018 von Gerhard Repp Print This Article

 http://www.regionews.at/newsdetail/Attacke_durch_Kinderbande_in_Wels_Entziehung_der_Obsorge_bei_gewalttaetigen_Kindern-176986
Tags: Jugendamt – Wien Oberösterreich Niederösterreich Salzburg Tirol Kärnten Steiermark Burgenland Vorarlberg – Flüchtlinge – Asylwerber – Tschetschene – Erziehung – Kindererziehung – Familienrecht – Kindeswohl – Gesetze Österreich – Jugendwohlfahrt – Justiz – Kindesabnahme Gefährdungsmeldung 

SKANDAL – Machtmissbrauch Jugendamt

Ehemaliger Jugendamtsleiter packt aus . . .

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Artikel:

Ex-Abteilungsleiter für Jugendhilfe über Heimkinder

„Macht wird missbraucht“

Der frühere Jugendhilfe-Abteilungsleiter Wolfgang Hammer kritisiert, dass Kinder ohne triftigen Grund aus der Familie genommen werden.

Neuer Trend: Jugendämter trennen häufiger Kinder von ihren Familien Foto: dpa

taz: Herr Hammer, die taz hat über einen Jungen berichtet, der seiner Mutter weggenommen wurde, weil sie sich zu nahe waren, und nun im Heim lebt. Kennen Sie solche Fälle?

Wolfgang Hammer: Leider ja. An mich sind in den letzten fünf Jahren Beschwerden aus Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen herangetragen worden, die sich von früheren deutlich unterscheiden. Als ich noch Abteilungsleiter der Jugendhilfe in der Sozialbehörde war, ging es häufig um kommunikative Missverständnisse, aber es stand immer auch eine Kindeswohlgefährdung im Raum. Bei den 14 Fällen, die ich seither kennenlernte, wurden Kinder aus Familien genommen, ohne dass es eine substantielle Kindeswohlgefährdung gab.

Was ist da der Unterschied?

Es ging bei diesen Fällen immer um eine Einschätzung der Qualität der Erziehung. Es sind alleinerziehende Mütter, die nach Auffassung eines Mitarbeiters eines Jugendamtes psychische Erkrankungen, zu große Nähe zum Kind, Überversorgung haben oder zu oft zum Arzt gehen. Das sind Begründungen, die eher einer Haltung entsprechen: Ich bin jetzt der Ober-Erzieher und beurteile, wie gut die Erziehung in Familien ist. Aber gewisse Unzulänglichkeiten oder Fehler passieren in jeder Familie, in allen Schichten. Selbst wenn diese oft auf Laien-Theorien basierenden Diagnosen stimmen würden, ist ein bloßes Werturteil kein Grund dafür, ein Kind aus der Familie zu nehmen. Das geht gegen unsere Verfassung. Es richtet große Schäden an, wenn man ein Kind von seinen Eltern oder von seiner Mutter trennt.

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Ist der Trend neu?

Ja, das ist absolut neu. Sowohl in der Häufung als auch in der Ausschließlichkeit. Bitter ist, dass so eine Einschätzung von Laien substantiell ausreicht, um auch familiengerichtliche Entscheidungen zu begründen.

Wie erklären Sie sich diese Entwicklung?

im Interview:

Wolfgang Hammer

69, leitete von 1982 bis 2013 die Abteilung Kinder- und Jugendhilfe in der Sozialbehörde, ist heute freier Autor und hat einen Projektauftrag bei der Linksfraktion für die Enquete-Kommission für Kinderrechte und Kinderschutz.

Wenn wir Menschen mit Macht ausstatten, besteht die Gefahr, dass sie diese Macht missbrauchen. Das müssen Führungskräfte wissen, die hier leider versagen, weil sie dem Druck von der unteren und der oberen Ebene nicht standhalten. Ich habe das vor Jahren mit meinem Pflegesohn erlebt. Er war damals zehn Jahre alt und da meinte die Sozialarbeiterin, er müsse zum Ballett, was er nicht wollte. Sie hat gedroht, dass er ins Heim komme. Die Ausübung solcher Macht muss über die Hierarchie-Ebene korrigiert werden. Und zwar in dem Augenblick, in dem die Beschwerde da ist. Der aktuelle Fall, über den die taz berichtet hat, ist typisch. Das Jugendamt begleitet die Mutter und hat eine positive Einschätzung. Plötzlich kommt ein Personalwechsel und es gibt eine gegensätzliche Entscheidung.

Die hat auch noch vor dem Familiengericht bestand.

Leider. Ich habe den Fall eines zwölfjährigen Mädchens, die wurde nie vor Gericht angehört. Oder der eines zwölfjährigen Jungens. In seinem Fall liegt nur die Aussage der Sozialarbeiterin vor, dass das Kind nicht einsehe, dass es von zu Hause weg müsse, und man hoffe, dass das bald geschehe.

Wie haben Sie von den 14 Fällen erfahren?

Die Leute sind an mich herangetreten. Zum Teil sind es ehemalige Jugendamtsmitarbeiter, die das auch kritisch sehen. Oder auch beteiligte Mütter. In drei Fällen ist es gelungen, dass die Kinder wieder nach Hause konnten. Die Mütter haben allerdings Angst, weil das Jugendamt über sie wacht, dass es irgendwann zurückschlägt.

Wo wurden die Kinder hingebracht?

Alle Kinder, deren Fälle ich kenne, wurden außerhalb und weit weg von ihrem Wohnort untergebracht. Alle in Einrichtungen mit rigiden Strukturen und starken Einschränkungen. Oft wird der Kontakt zur Familie untersagt.

Was sollte die Politik tun?

Sie sollte zur Kenntnis nehmen, dass hier etwas schiefläuft. Das hier was mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Wir haben bisher die Diskussion, dass die Hürde zu hoch sei, Kinder aus Familien zu nehmen und dass das Kindesrecht zu kurz komme. Jeder Fall, in dem ein Kind zu spät aus der Familie genommen wurde, scheint denen Oberwasser zu geben, die gern früher in Familien eingreifen wollen.

Aber was erwarten Sie jetzt ganz konkret von der Politik?

Sie sollte dies zum Thema machen. Statt in solchen Fällen nach außen wie ein Kadersystem aufzutreten, sollten die Jugendämter zugeben, wenn Fehler passieren und sich entschuldigen. Wir gucken mit Argusaugen, wie die Polizei agiert. Wenn da einer von 100 was falsch macht, ist das ein großes Thema. Aber im Jugendamt ist die Macht, in das Leben von Menschen einzugreifen, viel größer. Wir müssen beim Kinderschutz über diesen Aspekt wachen.

Nord  Hamburg  12. 12. 2017

https://www.taz.de/!5465133/

Tags: Familienpolitik – Kinderheim – Heimkinder Missbrauch mit dem Missbrauch – Familienrecht – Inobhutnahmen – DE – Kindeswohlgefährdung – Kindesabnahme Gefährdungsmeldung – Menschenrechtsverletzung

Inobhutnahmen – 40 Milliarden Steuergelder € kostet die Kinder- und Jugendhilfe

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Unbegleitete Flüchtlingskinder: Daten, Zahlen, Kosten


Inobhutnahmen 2014 - Jugendamt
Inobhutnahmen 2014 – Jugendamt

Staatliche Betreuung und Versorgung von Kindern ist teuer: Annähernd 40 Milliarden € kostet die Kinder- und Jugendhilfe die öffentliche Hand in Deutschland. Damit haben sich die Kosten in den letzten 10-15 Jahren in etwa verdoppelt. Vor allem die chronisch klammen Kommunen ächzen unter der finanziellen Last.

Ein Grund für die Verdoppelung ist der massive Ausbau der Kinderbetreuung, der politisch forcierte Wandel hin zu einer „Institutionenkindheit“: Eltern sollen ihre Kinder von klein auf in „professionelle Hände“ geben, weil sie zuhause angeblich nicht die nötige Förderung erhalten.

Um diese These zu legitimieren, wurde mit großem medialen Echo vielfach ein Zerrbild gezeichnet von Kindern, die in Familien verwahrlosen wie etwa die tragischen Fälle von Kindesmisshandlung (z.B. Lea-Sophie 2007) zeigen sollten (1). Den Jugendämtern wurde „Versagen“ attestiert, worauf diese reagierten, indem sie Kinder schneller der Obhut ihrer Eltern entzogen. In der Folge ist Zahl der „Herausnahmen“ und „Inobhutnahmen“ sprunghaft gestiegen (2).

Nach solchen „vorläufigen Schutzmaßnahmen“ müssen Kinder in Heimen oder Pflegefamilien untergebracht werden, wenn es nicht möglich erscheint, sie ihren Eltern zu lassen. Das betrifft vor allem Kinder, deren Eltern sich getrennt haben: Fast die Hälfte der Heimerziehungsmaßnahmen gilt Kindern von Alleinerziehenden,  ein weiteres Viertel betrifft Kinder, deren Eltern mit einem neuen Partner zusammenleben. Weniger als ein Fünftel der Heimkinder kommt aus Kernfamilien, die offenbar seltener öffentliche Erziehungshilfen für Kinder erforderlich machen. Beim restlichen Zehntel der Kinder sind die Eltern „unbekannt“ (3). Diese Kategorie erscheint zunächst rätselhaft, wird aber verständlich, wenn man die Fälle von sogenannter „Unversorgtheit“ junger Menschen betrachtet. Sie tragen maßgeblich zum jüngsten Boom der „Hilfen zur Erziehung“ bei. Nach den jüngsten Zahlen (für 2014) haben diese Hilfen einen neuen Höchststand erreicht (4). Vor allem in der Altersgruppe der 15-18-Jährigen Jungen hat die Zahl dieser Fälle sprunghaft zugenommen; hier ist ihr Anteil an den Heimunterbringungen innerhalb weniger Jahre von 20% (2010) auf 40% (2014) gestiegen (5). Offensichtlich handelt es sich hier meist um „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“, deren Zahl sprunghaft angestiegen ist (6).

Für diese Annahme spricht, dass die Zahl der jungen Menschen in den Heimen, die „zuhause kein Deutsch sprechen“ stark zugenommen hat: Ihr Anteil an den männlichen Heimbewohnern ist von 15,5% auf 28,9% gestiegen. Bei den weiblichen Heimbewohnern  hat er nur leicht (von 12,1% auf 14,7%) zugenommen, was das Bild einer vorwiegend „männlichen Migration“ bestätigt. Auffällig ist, dass die Gruppe der 16- und 17-Jährigen für die Zunahme ausschlaggebend ist: Im Jahr 2014 entfielen mehr als die Hälfte der neu gewährten Heimerziehungsmaßnahmen auf diese beiden Altersjahre junger Männer (7).

Das wirft Fragen auf, nicht zuletzt nach den Altersangaben von Migranten, denen oft zuverlässige Ausweisdokumente fehlen. Polizisten und Behördenmitarbeiter berichten von widersprüchlichen Altersangaben, je nach Opportunität. Auch werden medizinische Untersuchungen (z. B. Röntgen der Knochen), die das tatsächliche Alter verifizieren könnten, abgelehnt (8). Die Kosten dieser sehr speziellen Form von „Erziehungshilfen“ werden kaum beachtet, obwohl jeder Heimplatz mehrere tausend Euro im Monat kostet.

Die Heimerziehung zeigt damit exemplarisch, wie teuer es ist, wenn der Staat an die Stelle der Familie tritt. Im Vergleich zu solchen Kosten ist das 150-Euro-Betreuungsgeld ein Klecker-Betrag. Aber selbst das wollten viele Politiker, sekundiert vom BVerG und etlichen Medien, den „Normalfamilien“ wieder streichen. Stattdessen sollen die Normalfamilien für immer mehr Staatsbetreuung zahlen, nun auch die von zugewanderten (Halb)Erwachsenen aus fernen Ländern. Das ist die Logik eines Neo-Etatismus, der sich gegen jeden Zweifel selbst immunisiert. Für seine Gläubigen dient jedes Problem nur als neuer Beweis dafür, dass noch mehr Staat benötigt wird. Man darf sich fragen: Wohin führt solch eine Logik? Zu mehr Freiheit sicher nicht.


(1)  In der Betroffenheit über die schockierenden Einzelfälle wurden die positiven Trendzahlen vergessen, die einen längerfristigen deutlichen Rückgang der Kindesmisshandlungen zeigten. Eingehender hierzu: http://www.i-daf.org/aktuelles/aktuelles-einzelansicht/archiv/2014/02/15/artikel/kindstoetungen-schockierende-einzelfaelle-aber-ruecklaeufige-zahlen.html.
(2)  Vgl. „Herausnahmen von Kindern im Zeitvergleich“, Abbildung ebd.
(3)  Vgl. Heimerziehung in Deutschland: Mehr als zwei von drei Fällen geht die Scheidung der Eltern voraus, Abbildung in: i-DAF-Nachricht der Woche, 2014/6, 16.03.2014, http://www.i-daf.org/aktuelles/aktuelles-einzelansicht/archiv/2014/03/16/artikel/kinderarmut-hauptgrund-ist-die-trennung-der-eltern.html.
(4)  Sandra Fendrich/Agathe Tabel: Hilfen zur Erziehung auf neuem Höchststand – eine Spurensuche, S. 2-5, in: Kommentierte Daten der Kinder- und Jugendhilfe, Dezember 2015 Heft Nr. 3/15 18. Jg., S. 2.
(5)  Ebd., S. 4.
(6)  Siehe hierzu: Mehr „Inobhutnahmen“ durch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (Abbildung).
(7)  Sandra Fendrich/Agathe Tabel: Hilfen zur Erziehung auf neuem Höchststand, a.a.O., S. 3.
(8)  Gegen diese Verfahren wird ihre mangelnde Exaktheit angeführt. Aber selbst näherungsweise Einschätzungen des Alters könnten helfen, bestimmte Missbräuche aufzudecken. Aufschlussreich hierzu: http://www.badische-zeitung.de/freiburg/medizinische-altersbestimmung-entscheidet-ueber-fluechtlingsschicksale–108690012.html.
Nachricht des Monats, 2016 / 2, 23.02.2016
Tags: UMF – Staatserziehung – staatliche Erziehung – Kinderheim – Heimkinder – Familienrecht –  Jugendamt Statistik – Sorgerecht

INFORMATIONEN FÜR VÄTER UND MÜTTER – Spiegel Magazin No 03 – 14 Januar 2017

Spiegel-no03-14januar2017
Spiegel-no03-14januar2017
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(ANZEIGE 17.01) DER NACHDRUCK DIESER ANZEIGE IST ERWÜNSCHT

ANTIKORRUPT + JUGENDHILFEWATCH

INFORMATIONEN FÜR VÄTER UND MÜTTER

Der Film des Ersten Deutschen Fernsehens „Mit Kindern Kasse machen“ (siehe im Internet: ARD Mediathek) ist nur ein Beweis für die dunkle Seite der so genannten Deutschen Jugendhilfe.

Viele Jungendämter in Deutschland sind seit Langem dafür bekannt, dass sie Gesetze und höchstrichterliche Urteile bewusst ignorieren oder falsch darstellen. Neuester Fall: Die Stadt München lässt für ihr Jugendamt bezüglich eines Vaters bei Gericht Folgendes vortragen:

Erst seit seinem Anerkenntnis der Vaterschaft beim Jugendamt ist er im Rechtssinn Vater des Kindes. Vor diesem Zeitpunkt standen ihm keine Elternrechte zu.

Offenbar sollen dem Vater mit dieser falschen Behauptung die ihm laut §1684, Abs.1 und 2 BGB zustehenden Elternrechte aberkannt werden. Und dem Kind das ihm zustehende Umgangsrecht gemäß § 1684 BGB.Bereits am 9. April 2003 beschloss dazu das Bundesverfassungsgericht (siehe Internet: 1 BvR 1493/96, 1 BvR 1724/01):

„Auch der biologische Vater bildet mit seinem Kind eine von Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz geschützte Familie, wenn zwischen ihm und dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht. Der Grundrechtsschutz umfasst auch das Interesse am Erhalt dieser Beziehung.

Es verstößt gegen Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz, den so mit seinem Kind verbundenen biologischen Vater auch dann vom Umgang mit dem Kind auszuschließen, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.“

FRAGE DAZU VON ANTIKORRUPT + JUGENDHILFEWATCH:

Wie dunkel und wie verbreitet ist das Geschäft mit der Jugendhilfe?

 

ANTIKORRUPT + JUGENDHILFEWATCH INFORMIEREN ÜBER DIE RECHTE VON ELTERN UND KINDERN. SIE WOLLEN DIESE VOR DER VERBREITETEN BEHÖRDENWILLKÜR IM BEREICH DER JUGENDHILFE SCHÜTZEN. HERAUSGEBER DIESER ANZEIGE „INFORMATIONEN FÜR VÄTER UND MÜTTER“ C/O JÖRG WÜNNENBERG, BONGARDSTRASSE 2, 44787 BOCHUM

Spiegel No 03 – 14 Januar 2017

Tags: Familienrecht – Familie – Kinderheim – Sorgerecht – Fremdunterbringung

Jugendamt – Missbrauch mit dem Missbrauch

München Möglicher Millionenschaden: Jugendamt pfuschte bei Verträgen zur Flüchtlingsbetreuung

  • Es gibt eine neue Wendung im Streit um die umstrittenen Vereinbarungen des Sozialreferats zur Flüchtlingsbetreuung.
  • Es geht um die Zusatzvereinbarungen zwischen dem Stadtjugendamt und neun Trägern, die unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in München betreuen.
  • Nach der Einschätzung des städtischen Revisionsamts sind die Verträge, die dazu geschlossen wurden, unwirksam.
Von Thomas Anlauf

 

Ungültige Verträge und womöglich ein Millionenschaden für die Stadt: Die Affäre um die umstrittenen Vereinbarungen des Sozialreferats zur Flüchtlingsbetreuung zieht weitere Kreise. Wie am Dienstag bekannt wurde, hat das städtische Revisionsamt nun die Verträge als unwirksam eingestuft. Konkret geht es um Zusatzvereinbarungen zwischen dem Stadtjugendamt und neun Trägern, die unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betreuen.

Das im August von Oberbürgermeister Dieter Reiter eingeschaltete Revisionsamt kommt nach Angaben von Sozialreferentin Dorothee Schiwy zu dem Schluss, dass die Vereinbarungen vor der Unterzeichnung dem Stadtrat hätten vorgelegt werden müssen. Der damalige kommissarische Jugendamtsleiter Markus Schön muss seit Bekanntwerden der Vorwürfe sein Amt ruhen lassen, jetzt drohen dem Juristen personalrechtliche Konsequenzen.

Das Millionenloch im Sozialreferat

Die Schlampereien im Jugendamt bei der Abrechnung von Flüchtlingskosten haben ein viel größeres Ausmaß als befürchtet. Von Sven Loerzer mehr …

Minderjährige Flüchtlinge, die ohne Eltern nach München kommen, werden nicht in normalen Unterkünften untergebracht, sondern in speziellen Einrichtungen. Diese werden von freien Trägern, zum Beispiel Vereinen, im Auftrag der Stadt betrieben. Mit neun dieser Träger hat Schön im Mai vergangenen Jahres Verträge aufgesetzt und auch selbst unterzeichnet. Diese sahen vor, dass bei der Betreuung durchschnittlich eine Fachkraft auf zweieinhalb Jugendliche kommen sollte.

Zuvor lag der Betreuungsschlüssel bei nur 1:5, was offenbar auch am enormen Flüchtlingszuzug im Sommer und Herbst 2015 lag: Damals konnten gar nicht so viele Betreuer eingestellt werden, wie in kurzer Zeit benötigt wurden. Als sich die Lage entspannte und deutlich weniger Flüchtlinge betreut werden mussten, beschäftigten die freien Träger trotzdem noch Hunderte Sozialarbeiter und Pädagogen – als am 31. Mai 2016 die Zusatzverträge mit den Trägern abgeschlossen wurden, waren es nach SZ-Informationen 380 Fachkräfte.

Die Vereinbarungen sahen deshalb eine Personalreduzierung von jeweils zehn Prozent in drei Monaten vor. Trotzdem war offenbar auch weiter viel mehr Personal im Einsatz als eigentlich nötig und vertraglich vorgesehen.

Die Träger treten im Verbund auf – das erschwert die Abrechnung

Weshalb die Verträge zu diesem Zeitpunkt dennoch so abgeschlossen wurden, ist auch in der Referatsspitze bis heute unklar. Zum damaligen Zeitpunkt leitete noch Brigitte Meier das Sozialreferat, die Ende Juni ihren Posten wegen verschleppter Erstattungsanträge für die Flüchtlingsunterbringung räumte. Klar ist nun nach Ansicht des Revisionsamts, dass die Verträge mit den freien Trägern vom Stadtrat hätten gebilligt werden müssen. Denn in der Vergangenheit war es üblich, dass die Träger nach Tagessätzen finanziert wurden.

Nun aber wird pauschal bezahlt, was eine korrekte Abrechnung erschwert. Zudem treten die neun Träger als Verbund auf, sodass nach Angaben des Sozialreferats überhaupt nicht überprüft werden kann, welcher Träger welche Leistungen erbringt. Die Folge: Die Stadt zahlte über Monate hinweg offenbar viel zu viel Geld an die einzelnen Träger aus. Wie viel genau, ist unklar – das zu ermitteln, war nicht Aufgabe des Revisionsamts.

Die Forderungen könnten in die Millionen gehen

Sein Bericht wurde am Dienstag den Stadträten zugestellt. Darin fordert es das Sozialreferat auf zu prüfen, ob Geld von den Trägern zurückgefordert werden kann. Die Forderungen könnten in die Millionen gehen, was insbesondere kleinere Organisationen in den Ruin treiben könnte. Denn das Geld ist längst als Gehalt an die Mitarbeiter der Träger ausgezahlt. Sozialreferentin Schiwy will deshalb dem Stadtrat am 31. Januar vorschlagen, die bislang „schwebend unwirksamen“ Verträge nachträglich zu billigen, um einzelne Organisationen nicht in die Insolvenz zu treiben. Nach SZ-Informationen will sich zumindest die SPD-Fraktion Schiwys Vorschlag anschließen.

Die Sozialreferentin will im Kinder- und Jugendhilfeausschuss darüber hinaus vorschlagen, dass angesichts der anhaltend geringen Zahl neu ankommender jugendlicher Flüchtlinge nur noch dem Young Refugee Center eine pauschale Betriebserlaubnis erteilt wird, unabhängig davon, wie viele junge Flüchtlinge dort betreut werden müssen. Die Verträge mit den bisherigen Trägern der Jugendhilfe, die noch bis Ende Juni laufen, sollen danach offenbar nicht verlängert werden, sondern künftig mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege verhandelt werden, zumal da sich die Stadt und die Jugendhilfeträger derzeit offenbar in einem Rechtsstreit befinden.

Da Markus Schön seit August, dem Beginn der Untersuchung über die Verträge, sein Amt als kommissarischer Jugendamtsleiter ruhen lassen muss, hat Schiwy seinen Posten vorübergehend zusätzlich übernommen. Es werden nun offenbar personalrechtliche Konsequenzen aus dem Fall geprüft. Schön will sich auf SZ-Anfrage nicht zur Sache äußern.

18. Januar 2017, 10:59 Uhr
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-moeglicher-millionenschaden-jugendamt-pfuschte-bei-vertraegen-zur-fluechtlingsbetreuung-1.3336960

Jugendamt in Ungarn – Geschäft mit Pflegeeltern

Das Geschäft mit Pflegeeltern – Alleinerziehende Mutter als Pflegeeltern bekommt 230,- Euro für ein Pflegekind

Das Dörfchen Érpatak im äußersten Nordosten Ungarns war lange ziemlich bedeutungslos – bis vor einigen Jahren Mihály Zoltán Orosz zum Bürgermeister gewählt wurde, ein bekennender Rechtsextremer und Roma-Hasser.

Tags: Kindeswohlgefährdung – Kinderklau – Sozialhilfe – Arbeitslose – Jugendhilfe – Polizeistaat – Kinder – Arbeitslose – Jugendamt – Kinderhandel – Kindeswohl – Video – Vater – Kindesabnahme – Erziehung – Armut – Familienrecht

Im April 544 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Traiskirchen

Im April 544 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Traiskirchen 

Höchststand war im Juli 2015 mit 1.651 Kindern und Jugendlichen. Keine Daten über „verschwundene“ junge Flüchtlinge Wien – Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Traiskirchen ist gegenüber dem Vorjahr deutlich gesunken. 544 hielten sich im April in der „Bundesbetreuungsstelle Ost“ auf. Das geht aus einer Anfragebeantwortung von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) an die Grünen hervor.
Deren Kernfrage, nämlich, wie viele Minderjährige „verschwunden“ sind, konnte nicht präzise beantwortet werden.
10.000 Kinder und Jugendliche vermisst Die Grünen wollten anhand von Europol-Zahlen, wonach in Europa an die 10.000 geflüchtete Kinder und Jugendliche registriert, dann aber nicht auffindbar waren, Details zur Situation in Österreich wissen.

Laut Sobotka werden aber in den Bundesbetreuungsstellen „keine statistisch auswertbaren Aufzeichnungen“ bei Abwesenheit geführt. Mit 1. April 2016 sind ihm zufolge 487 minderjährige Nicht-EU-Bürger in der österreichischen Fahndungsdatenbank (EKIS) ausgeschrieben. Da könne aber wiederum nicht ausgewertet werden, wie viele von ihnen unbegleitete Kinder bzw. Jugendliche sind. Im Schnitt 33 Tage in Traiskirchen Unbegleitete Minderjährige sind 2016 im Schnitt 33 Tage in Traiskirchen untergebracht.
Ihre Anzahl hat sich in den vergangenen zwölf Monaten deutlich verringert:
Waren es im Mai 2015 1.120, im Juli – der Höchststand – 1.651 und im Dezember 2015 noch 1.065, sank die Zahl heuer von 846 im Jänner auf den bisherigen Tiefststand von 408 im März. 38 Personen sind in der Bundesbetreuungsstelle Ost ausschließlich für ihre Betreuung abgestellt, so Sobotka.
Generell würden junge Flüchtlinge nur „vorübergehend“ in der Bundesbetreuung untergebracht, bis die zuständige Kinder- und Jugendhilfe übernimmt, betonte er. (APA, 13.6.2016)

13. Juni 2016, 12:13 20 POSTINGS
http://derstandard.at/2000038829755/Im-April-544-unbegleitete-MinderjaehrigeFluechtlinge-in-Traiskirchen
Tags: UMF 

Jugendamt hat versagt – 44 Missbrauchsfälle . . .

. . hätten verhindert werden können,

dass geht aus dem Untersuchungsbericht im Fall „Power for Kids“ hervor.

Artikel >>>

Stand: 10.02.2016 17:51 Uhr – Lesezeit: ca.2 Min.

Missbrauch bei Jugendtreff: Sechseinhalb Jahre Haft

Angeklagter vor Gericht

Der Angeklagte soll seine Opfer mit Drohungen und Versprechungen unter Druck gesetzt haben. (Archivbild)

Im Fall des jahrelangen Missbrauchs bei dem Schweriner Jugendtreff „Power for Kids“ ist das Urteil gefallen: Der Tanzgruppenleiter ist vom Landgericht zu einer Gefängnisstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt worden. Der Mann hat sich nach Überzeugung des Gerichts bei Proben und Auftritten in insgesamt 53 Fällen an Jungen zwischen 7 und 13 Jahren vergangen.

Angeklagter gesteht Missbrauch

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Gesamtstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten für den angeklagten Gründer und ehemaligen Chef des Vereins „Power for Kids“ gefordert. Als strafmildernd sahen die Ankläger, dass der 41-Jährige im Januar zum Prozessauftakt die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft eingeräumt hatte. Durch das Geständnis wurde den Betroffenen eine Aussage vor Gericht erspart.

Ermittlungen zu weiteren Vorwürfen

In dem Prozess waren zahlreiche Zeugen zu Wort gekommen. Sie berichteten von Versprechungen und Drohungen, die der Mann gemacht haben soll, um die Jungen zu gefügig zu machen. Dem Angeklagten droht inzwischen ein weiteres Verfahren. In den vergangenen Wochen haben sich weitere mutmaßliche Opfer gemeldet. Die Ermittlungen dazu laufen derzeit.

„Für die Familien gibt es keine gerechte Strafe“

Die Eltern der Kinder nahmen das Urteil am Mittwoch mit Unverständnis auf. Aus Sicht der Familien und Kinder gebe es für das, was der Angeklagte ihnen angetan hat, keine gerechte Strafe, sagte die psychosoziale Prozessbegleiterin im Gespräch mit NDR 1 Radio MV. Die Staatsanwaltschaft prüft jetzt, ob sie Revision beantragt. Ob der Angeklagte gegen das Urteil vorgeht, hat er mit seinem Verteidiger noch nicht abschließend geklärt.

Ausschuss prüft mögliches Behördenversagen

Der von dem Angeklagten mitgegründete Jugendtreff des Vereins „Power for kids“ ist mittlerweile geschlossen worden. Als Konsequenz aus den Vorwürfen gegen den Mitarbeiter hatte die Vorstandsvorsitzende des Vereins ihren Rücktritt erklärt. Die Stadtverwaltung und ein Sonderausschuss der Stadtvertretung untersuchen, ob das Jugendamt nach ersten anonymen Hinweisen auf mögliche Straftaten unzureichend reagiert und die Polizei zu spät eingeschaltet hat.

Hintergrund
Carsten Spieß, Vorsitzender Kinderschutzbnund M-V, im NDR Nordmagazin.
mit Video

Kinderschutzbund: „System hat versagt“

Der Kinderschutzbund-Vorsitzende aus MV hat sich im NDR Nordmagazin deutlich zum Schweriner Missbrauchsskandal geäußert. Eltern müssten sich darauf verlassen können, dass Kinder geschützt seien. mehr

Power for Kids- Schriftzug in einer Scheibe
02:49 min

„Power for Kids“ – der missbrauchte Verein

05.01.2016 19:30 Uhr
Nordmagazin

Die Missbrauchstaten, die der Jugendarbeiter Peter B. gestanden hat, haben einen dunklen Schatten auf den Verein „Power for Kids“ geworfen. Hätte das Jugendamt früher handeln müssen? Video (02:49 min)

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | 10.02.2016 | 15:00 Uhr
http://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Missbrauch-bei-Jugendtreff-Sechseinhalb-Jahr-Haft,missbrauch1208.html
Tags: Kinderheim - Heimkinder - Internate - freier Träger - Kindesmissbrauch - Prozess - 

Deutschland misshandelt seine Kinder

‪#‎Kindesmisshandlung‬ – ein Thema , das unter die Haut geht.
Wenn die eigenen Eltern oder die Lebensgefährten ihre Kinder so schwer misshandeln, dass sie bleibende ‪#‎Behinderungen‬ davon tragen oder die endlosen Quälereien sogar mit dem Leben bezahlen müssen und ‪#‎Ärzte‬ und ‪#‎Behörden‬ viel zu lange zuschauen, dann läuft nach Ansicht des führenden ‪#‎Rechtsmediziners‬ Prof. Dr. Michael Tsokos einiges schief.

Er und seine Mitarbeiterin Dr. med. Saskia Guddat schildern grausame Fälle von Misshandlungen in ihrem Buch „Deutschland misshandelt seine Kinder „. Und die beiden erheben schwere Vorwürfe gegen das Kinder- und ‪#‎Jugendschutzsystem‬, das ihrer Ansicht nach regelmäßig versage.
Daten und Fakten liefert das Gespräch von Dr. med. Sabine Helmbold mit dem bekannten Rechtsmediziner Prof. Dr. med. Michael Tsokos, dem Leiter des Institutes für Rechtsmedizin an der Charité Berlin.

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28-05-2015
Tags: Satisten – Überforderung – geschlagen – Gewaltstudien – Drogen – Suizid – Jugendamt – Verletzungen Kinder – psychische Verletzungen – Hilfsangebote für Eltern – Jugendhilfe – Buch – Buchpräsentation – Familienrecht – Gericht – Gutachten – Sachverständige – Gutachter – Körperverletzung – KINDERRECHTE – Kinderschutz – Kindesmissbrauch – Kindeswohlgefährdung – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – psychische Gewalt – Sternenkinder – getötete Kinder –