Entziehung der Obsorge bei gewalttätigen Kindern

Select another language!  ( PC users see right above the logo  „Translate“)
       english    (Google Translation)        Italia – (traduzione di Google)
          France (traduction Google)           ПЕРЕВЕСТИ на Английский

Attacke durch Kinderbande in Wels: Entziehung der Obsorge bei gewalttätigen Kindern

Slide background

Bestürzt zeigen sich Sicherheitsreferent Vizebürgermeister Gerhard Kroiß und Vizebürgermeisterin Christa Raggl-Mühlberger als zuständige Referentin für die Kinder und Jugendhilfe über die Attacke einer Kinderbande in der Freizeitanlage Wimpassing.

Wie die LPD OÖ mitteilte, kam es bereits am 11.3.2018 in der Freizeitanlage Wimpassing zu einer Rauferei unter Kinder bzw. Jugendlichen, bei der ein 12-jähriger die anderen Kinder sogar mit einem Messer bedrohte. Bei den aggressiven Angreifern handelt es sich großteils um Kinder tschetschenischer Herkunft.

Ein derartiger Vorfall stellt eine grobe Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern dar und muss Konsequenzen nach sich ziehen. Eine Möglichkeit wäre die Entziehung der Obsorge für die Eltern derart gewalttätiger Kinder. Ebenso wird erneut die Forderung der Entziehung der Wohn­beihilfe für Integrationsverweigerer in den Raum gestellt, um auch Maßnahmen zu setzen, die Wir­kungen zeigen. Auch eine Heranziehung der Eltern derart gewaltbereiter Kinder und Jugend­­licher zu Sozialstunden wäre eine Lösung, um zu zeigen, dass eine Gesellschaft Gewalt nicht einfach hinnimmt.

Immer wieder ersucht die Stadt Wels um mehr Polizei im öffentlichen Raum und bei derartigen Fällen sieht man, wie aktuell diese Forderung ist. Zusätzlich wird es notwendig sein, die Präventionsoffensive gemeinsam mit der Polizei zu erweitern. Bereits jetzt nimmt sich das Quartier Gartenstadt verstärkt tschetschenischer Jugendlicher an und versucht zu vermitteln, dass Gewalt kein legitimes Mittel zur Problemlösung sei. Hier muss man noch rascher Maßnahmen setzen um die kriminelle Entwicklung dieser Kinder zu stoppen. Gleichzeitig ist bei derartig groben Verletzungen der Aufsichtspflicht, wo bereits ein 12-jähriger als polizeilich amtsbekannt geführt wird, der Entzug von Sozialleistungen notwendig.

Vizebürgermeister Gerhard Kroiß: Erziehungsberechtigte, die es zulassen, dass bereits Kinder mit Messer bewaffnet andere Kinder attackieren, tragen die volle Verantwortung für deren Handlungen und gehören strengstens bestraft.

Vizebürgermeisterin Christa Raggl-Mühlberger: Eltern, deren Kinder bereits in diesem frühen Alter zu Gewalttätigkeit neigen, muss die Obsorge und Sozialleistungen entzogen werden, um solchen Entwicklungen entgegen zu steuern.

 

Quelle: Stadt Wels, 14 Mär16:192018 von Gerhard Repp Print This Article

 http://www.regionews.at/newsdetail/Attacke_durch_Kinderbande_in_Wels_Entziehung_der_Obsorge_bei_gewalttaetigen_Kindern-176986
Tags: Jugendamt – Wien Oberösterreich Niederösterreich Salzburg Tirol Kärnten Steiermark Burgenland Vorarlberg – Flüchtlinge – Asylwerber – Tschetschene – Erziehung – Kindererziehung – Familienrecht – Kindeswohl – Gesetze Österreich – Jugendwohlfahrt – Justiz – Kindesabnahme Gefährdungsmeldung 

Ist Kinderarbeit wirklich verboten? Nein . . .

Select  another  Language ! (PC-User see right above the logo „Translate ..)
         english  language  (Google Translation)
          Italia – lingua italiana (traduzione di Google)
            France – français (traduction Google)
       ПЕРЕВЕСТИ на Английский

Dürfen, müssen, sollen: Ist Kinderarbeit wirklich verboten?

Das Bürgerliche Gesetzbuch verpflichtet den Nachwuchs zur Mithilfe im Haushalt

Solange er dem

Solange er dem „elterlichen Haushalt angehört“, ist dieser junge Mann „verpflichtet, in einer seinen Kräften entsprechenden Weise“ zu helfen, so heißt es im Gesetz. Zwingen wird ihn jedoch kein Richter.© Denizo71/shutterstock.com

Die Spülmaschine ausräumen oder den Müll aus dem Haus tragen – keine Aufgaben, die bei Kindern und Jugendlichen hoch im Kurs stehen. Schließlich sind Fernseher oder Computer doch viel wichtiger, wenn Mutter oder Vater an der Zimmertüre klopfen und um Hilfe im Haushalt bitten.

Dabei könnten genervte Eltern ihrem Kind das Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB, unter die Nase halten, wenn sie ein genervtes „Ja, gleich“ zu hören bekommen.

Denn rechtlich gesehen, so erklärt Brigitte Schuberth, Nürnberger Fachanwältin für Familienrecht, verpflichtet Paragraf 1619 Kinder dazu, im Haushalt mitzuhelfen.

Was das heißt? Hilft es, dem Sohn oder der Tochter mit dem Paragrafen zu kommen? Räum bitte dein Zimmer auf – sonst verklagen wir dich nach Paragraf 1619. Leere endlich die Spülmaschine, und schau doch mal, was in Paragraf 1619 steht…

Brigitte Schuberth: „Art und Umfang dieser familienrechtlichen Pflicht ist – ganz nach Alter und Fähigkeit der Kinder – unterschiedlich.“ Sie verdeutlicht mit Beispielen: Grundschüler könnten etwa verpflichtet werden, zu helfen, den Tisch abzuräumen. Ältere Kinder könnten Einkäufe erledigen oder die Spülmaschine ein- und ausräumen. Die Gerichte, so die Fachanwältin, haben dreieinhalb bis sieben Wochenstunden bei einem Zwölfjährigen für zumutbar erachtet – bis zu sieben Wochenstunden sind es ab Vollendung des 14. Lebensjahres. In einer Notlage, oder weil beide Elternteile berufstätig sind, kann sich auch eine höhere Wochenstundenzahl ergeben.

„Theoretisch kann man seine Kinder verklagen. Aber wer macht das? Zwangsmittel wäre in solchen Fällen beispielsweise eine Geldstrafe.“ Geldstrafen wegen nicht eingeräumter Spülmaschine? So weit kann es dann doch nicht kommen. „Selbst wenn man einen richterlichen Beschluss erwirken würde, wird das Urteil nicht vollstreckt — von dem häuslichen Frieden ganz zu schweigen“, wendet Brigitte Schuberth ein. Schließlich verbietet die Zivilprozessordnung („Nicht vertretbare Handlung“) das Urteil zu vollstrecken.

„Es wäre ja auch total sinnlos, wenn man sein eigenes Kind verklagen würde, weil es nicht mithilft. Dann hat man es sich wohl vollkommen verscherzt“, sagt Schuberth, die einen solchen Fall in all ihren Jahren als Anwältin noch nicht erlebt hat.

Das Gesetz legt ohnehin bereits Grenzen der Mitwirkungspflicht fest, beispielsweise wenn das Kind in Ausbildung ist. Pflicht zur Rücksichtnahme lautet die Definition. „Steht beispielsweise am nächsten Tag ein wichtiger Mathe-Test für die Schule an, muss das natürlich bedacht werden„, ergänzt die Juristin: „Im Regelfall besteht aber trotzdem noch Zeit, um der Mitwirkungspflicht im Haushalt nachzukommen.“

Ohrfeigen sind verboten

Völlig tabu ist in jedem Fall Gewalt – seit dem Jahr 2000 hält Paragraf 1631 BGB fest: „Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“

Im Klartext: Schläge, Ohrfeigen oder das Schütteln des Kindes ist verboten – aber angemessene Erziehungsmittel wie Hausarrest, Kürzungen des Taschengeldes oder Fernseh- oder Computerverbot sind denkbar, so Anwältin Schuberth. Ihr Tipp: Ganz unabhängig von Paragrafen sollten Eltern bedenken, dass Provokationen von Jugendlichen das Testen von Grenzen signalisieren kann – der Hinweis auf das BGB kann so auch den Eltern als „frecher Spruch“ dienen.

Micha Schneider und Ulrike Löw, 11.01.2018 08:00 Uhr
http://www.nordbayern.de/wirtschaft/durfen-mussen-sollen-ist-kinderarbeit-wirklich-verboten-1.7091098
Tags: Kinderarbeit nicht verboten – Fernsehverbot – Erziehung – Kindererziehung – familienrechtlichen Pflicht- Gewalt – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Mutter – Vater – Jugendliche 

Wie fühlt es sich an, wenn Mama und Papa sich trennen?

Mama ist nicht genug, Papa ist unverzichtbar

Select  another  Language !    (PC-User see right above the logo „Translate ..)
         english  language  (Google Translation)
        ПЕРЕВЕСТИ на Английский
            France – français (traduction Google)
            Italia – lingua italiana (traduzione di Google)

Wie fühlt es sich an, wenn Mama und Papa sich trennen? Die Familie zerbricht, das Versprechen „Wir bleiben für immer zusammen“ nicht mehr zählt.
Die wirklich Leidtragenden sind doch zu meist die Kinder.
Renata Kochta erzählt uns mehr davon.

Mama ist nicht genug, Papa ist unverzichtbar, 

eine Gemeinschaft auf Facebook, ins Leben gerufen von Renata Kochta, deren Mitgliederanzahl täglich wächst.
Es geht um das Thema „Eltern Kind Entfremdung“.

Eine Art Kummerkasten, in dem verzweifelten Vätern Mut gemacht wird nicht aufzugeben, es werden Tipps und Ratschläge geteilt und Erfahrungen ausgetauscht. Nicht aufgeben! Weiter kämpfen! Kämpfen für ein Umgangsrecht mit den eigenen Kindern.

Wenn der Umgang abgelehnt und boykottiert wird… Unzählige traurige Geschichten von hilflosen Vätern, die nur eines wollen, ihre Kinder sehen!

Von Renata Kochta – verheiratet, Mutter von 3 Kindern, Stiefmutter

8 Jahre lange Praxiserfahrung mit massivem Umgangsboykott – Erfahrung mit PAS

Zur Information: PA – S ist nicht als „Syndrom“ anerkannt, es wäre wünschenswert zukünftig nur das PA zu nennen (Parental Alienation) oder EKE – Kinder Eltern Entfremdung.

In meinem Bericht schreibe ich jedoch weiterhin PAS, da dieses doch für viele schon ein Begriff ist.

Es fängt mit einer Liebesgeschichte an und endet in einer Tragödie.

Scheidung und Trennung gehören zu den belastendsten Ereignissen im Leben von Menschen. Vielen Erwachsenen fällt es schwer, die damit verbundenen Emotionen zu verarbeiten. Da liegt es nahe, daß es Kindern noch viel schlechter gehen muß wenn eine Familie zerbricht.

Jede dritte Ehe wird in Deutschland geschieden. 2014 waren es 166.199, 2015 waren es 163.350 Scheidungen. Dies ist eine Quote von 40,82%!! Bei normalen Trennungen kann man mit der Zahl um ein vielfaches höher gehen.

Laut Statistik für 2014 waren 887.514 Eltern vor dem Familiengericht um für Ihr Recht zu kämpfen, davon 146.862 nur wg. Umgangsrecht!! Man geht davon aus, daß bei jeder sechsten Scheidung oder Trennung, bei dem auch Kinder im Spiel sind, ein chronischer „Rosen/Beziehungskrieg“ ausbricht, und andauernder Kampf um jeden Preis steht an der Tagesordnung. Wie geht es dann erst einem Kind wenn ihm danach auch noch ein Elternteil gezielt „weggenommen“ wird? Hier wird die Elternebene von der Paarebene nicht getrennt.

„Kinder befinden sich sodann in einer akuten Gefährdungssituation.“

Einer Studie zufolge fürchten sich 37 bis 48% der Kinder und Jugendlichen in einer Scheidungssituation davor, einen Elternteil zu verlieren. 32% weisen psychische Veränderungen auf, wie zb. Trennunsängste, Schlafstörungen, Einnässen, sozialen Rückzug, Leistungsabfall in der Schule etc… Etwa 20% werden auffällig aggressiv oder flüchten in eine Sportart. Je konfliktreicher eine Trennung verläuft, desto größer ist die Gefahr, daß die Grundbedürfnisse des Kindes massiv verletzt werden. Dies gilt insbesondere, wenn der Kontakt zu einem Elternteil durch Umgangsboykott komplett abbricht.

Ein gesunder Menschenverstand fragt sich sodann, warum eine Mutter ihr eigenes Kind vom Vater entfremdet oder umgekehrt? Warum tut eine Mutter so etwas? 
Hier geht es um Schädigungen, Hass und Rache. Weitere Gründe dafür sind häufig Betrug oder Fremdgehen des anderen, oder die Machtausspielung. Das Kind wird als Machtmittel missbraucht um sich am Partner zu rächen und ihn seelisch und psychisch so zu verletzen, wie man selbst verletzt wurde. Das Kind wird als Privatbesitz angesehen, der Ex hat da nichts mehr zu melden. Des Weiteren entstehen Verlustängste. Kinder werden zu Instrumenten oder gar als Schachfiguren in diesem perfiden Spiel benutzt. Ich möchte nicht behaupten, dass es nur die Mütter sind die entfremden – auch Väter entfremden und boykottieren Umgänge -, aber Studien belegen dies jedoch: 82% sind es die Frauen, die ihre Wunden durch einen Umgangsboykott heilen, und es somit dem Ex Partner „heimzahlen“ wollen. Damit scheren wir nicht jede Mutter, die sich getrennt hat, über einen Kamm. Gott sei Dank gibt es kluge Frauen, die einen Umgang nach einer Trennung nicht unterbinden. Es ist natürlich genauso schlimm wenn sich ein Vater „nicht kümmern“ will – aber hier müsste man eine gesonderte Gruppe gründen, denn ein Boykott und Manipulation sind weitaus schlimmer als wenn ein Vater nicht will und das Kind in Ruhe gelassen wird. Hier wird einem Kind nicht bewusst psychischer Schaden zugeführt. In dieser Gruppe sprechen wir ausschließlich nur von „entsorgten“ Vätern, die einen Umgang haben „wollen“, dieser jedoch massiv seitens der Mutter boykottiert wird.

„82% sind es die Frauen, die ihre Wunden durch einen Umgangsboykott heilen, und es somit dem Ex Partner „heimzahlen“ wollen. „

Durch meine Praxiserfahrung, auch aus dem Bekanntenkreis etc., kann ich bestätigen dass es dieses Phänomen „Kindesentzug und den damit verbundenen PAS Schaden am Kind“ tatsächlich gibt und auch knallhart durchgezogen wird.

Dieses traurige Thema gewinnt mit der Zeit immer mehr an Tragik: Tagtäglich werden Verstöße der ehemals liebenden Müttern begangen! Sie werden sozusagen „kriminell“ und zeigen typische Verhaltensweisen einer gezielten Umgangsvereitelung wie Narzissmus oder Borderline mit dem Ziel den Partner zu vernichten. Es folgen Anzeigen wie:

§ 186 Üble Nachrede
§ 187 Verleumdung
§ 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen § 234 Menschenraub
§ 235 Entziehung Minderjähriger
§ 238 Nachstellung
§ 239 Freiheitsberaubung
§ 240 Nötigung
§ 253 Erpressung

Am schlimmsten finde ich persönlich die ungerechtfertigten Strafanzeigen – zum größten Teil erfundene Kindesmisshandlungsanzeigen wo Kinder auf eine schlimme Art und Weise von einem boykottierenden Elternteil gegen den anderen manipuliert werden sowie regelrecht zu einer Falschaussage angestiftet werden. Der angezeigte Elternteil ist erstmal ohnmächtig ausgeliefert. Im Wissen daß nichts passiert ist, muß er sich trotzdem verteidigen und darf erstmal für mindestens ein halbes Jahr das eigene Kind nicht sehen. Er muß mit der Angst leben was das Kind dann vor Gericht aussagt, mit dem Wissen es wurde von dem boykottierenden Elternteil – somit von der Mutter – manipuliert. Das Kind entfremdet sich immer mehr, bis es irgendwann das PAS entwickelt und den Kontakt komplett abbricht. Die Konsequenzen für die Kinder sind extrem belastend und haben gravierende Folgeschäden. Desweiteren werden diese erfundenen Anzeigen mit den echten Fällen in einen Topf geworfen. Dies ist ein hochsensibles Thema und man geht damit höchst respektlos und kriminell um.

Die Empörung der Betroffenen über die Tatenlosigkeit unserer Regierung in Bezug auf Kinderrechte, ihre Einführung und Durchsetzung ist nachvollziehbar. Einem boykottierenden Elternteil passiert NICHTS, denn es ist ja das Kind was ausgesagt hat. Wenn ein Vater bei seinem Umgang vor einer verschlossenen Tür steht, sind ihm die Hände gebunden. Auch wenn der Vater 600 Km fährt. Wenn ein Kind bei jedem Umgang krank ist, kann der Vater nichts machen. Er kann nur wieder vors Gericht gehen und wieder vergehen Monate bis ein Termin ansteht. Wir haben in der Gruppe Väter die bis zu 18 mal vorm Gericht waren, und ein Umgang war irgendwann gar nicht mehr möglich, da das Kind dann nicht mehr „wollte“. Eine Manipulation ist nicht strafbar. Wenn ein Kind aufgrund dessen – der Entfremdungsstrategie und dem Loyalitätskonflikt – „nicht will“, wird dies vor Gericht als der „eigene Wille“ des Kindes angesehen. Das Kind entwickelt mit der Zeit das PA Syndrom – genannt PAS.

„Wir haben in der Gruppe Väter die bis zu 18 mal vorm Gericht waren, und ein Umgang war irgendwann gar nicht mehr möglich, da das Kind dann nicht mehr „wollte““

  • Das Kind bleibt dem psychischen Missbrauch ausgesetzt.
  • Das Kind erlebt sich in seinem Denken, Fühlen und Handeln als unzumutbar und falsch und entwickelt daraus resultierend ein mangelndes und fehlendes Selbstwertempfinden
  • Durch die ständige Manipulation des boykottierenden Elternteils nimmt das Kind seine eigene Wahrnehmung als falsch wahr und verliert das Vertrauen in diese.
  • Kinder erkennen die Abneigung der Mutter gegen die Besuche des Vaters und werden somit in unfassbare Stresssituationen gebracht. Um diesen Stressor zu reduzieren, überidentifizieren sich die Kinder mit dem boykottierenden Elternteil und distanzieren sich von dem getrennt lebenden Elternteil.
  • Das Kind weiß nicht mehr was richtig oder falsch ist, dies vermittelt die Reaktion der Bezugsperson. Unsicherheit, Angst, Druck, Trauer und Hilflosigkeit werden für das Kind so zum ständigen Begleiter.
  • PAS Kinder führen eine ambivalente Beziehung zu ihren Eltern. Das bedeutet daß ihre Mutter beispielsweise „Mamadiebeste“ ist – somit nur positive, der Vater im Gegenzug „Papaderschlechte“ – somit nur negative Eigenschaften besitzt.
  • Diese Spaltung des Person Schemas ist eine typische Reaktion bei PAS.
  • Das Kind übernimmt automatisch Partei für den instrumentalisierenden Elternteil, obwohl dieser z.B. gar nicht vor Ort ist oder über den gesprochen wird. Dies geschieht bei Freunden, Familie, Schule etc…
  • Das Kind lernt seine Existenz durch Aufmerksamkeit auf Bezugspersonen abzusichern und nicht durch Selbstwahrnehmung, was gravierende Folgen für die eigene Identitätsbildung hat, die dadurch komplett gestört wird.
  • Das Kind lebt mit schlimmen, zum Teil jahrelang andauernden Loyalitätskonflikten
  • Die Vorwürfe, z.B. das der Vater lügt kann ein Kind auf Anfragen „warum lügt der Papa“ nicht konkretisieren. Hier finden sich Parallelen mit der unbegründeten Zurückweisung des Kindes.
  • Das Kind ist zum Teil auf sich allein gestellt, da die Mutter arbeitet, das Kind wird zum „Hort“ oder „ Schlüssel“ Kind.
  • Die Mutter praktiziert Techniken, die über Androhungen, Verbote wie z.B. dass das Kind den Vater nicht anrufen darf etc…oder der Papa wird nur noch per Vorname genannt etc…, Abwertungen bis hin zu absoluten Fehlinformationen an den entfremdeten Elternteil. Das Kind funktioniert wie eine Marionette und schenkt der Mutter Glauben und gehorcht.
  • Das Kind muß die Geschenke vom Papa wegschmeißen, oder sie werden weggeschmissen. Wie auch Fotos mit dem Papa. Fotos werden den Kindern weggenommen, die Mutter versucht den Vater komplett aus dem Kopf des Kindes „auszulöschen“
  • Sie erleben mehrfache Befragungen durch Jugendamt, Verfahrensbestand, Polizei, Kripo, Gericht, Anwälte, Sachverständig, Psychologen, Ärzte, Mutter…. Es entwickelt sich eine pathologische Beziehungsbildung im Kind.

Es entwickelt sich eine irreparable seelische Störung in der Persönlichkeit des Kindes, mit Spätfolgen wie: neurotische Störungen, Partnerschaftsprobleme, Störungen in der eigenen späteren Elternrolle, Suchterkrankungen, Drogenabhängigkeit, Alkoholmißbrauch bis hin zur Kriminalität, Depressionen und Selbstmord.

Neben dem entfremdeten Elternteil lehnt das Kind sowohl Großeltern, Freunde aus dem persönlichen Umfeld des Vaters, Tanten, Cousins, Stiefgeschwister etc.. ab, obwohl es zu diesen vor der Entfremdung eine positive Beziehung gab. Einem Kind wird somit nicht nur ein Elternteil weggenommen, sondern 50% der eigenen Persönlichkeit. Dadurch entsteht eine fehlende Verwurzelung, das Kind verdrängt die auftretenden Schuldgefühle. Diese negative und vor allem irrationale Sichtwiese auf den Entfremdenden Elternteil ist für das Kind schlimmer, als den Verlust dieses Elternteils durch den Tod ertragen zu müssen. Dieser psychischer Druck dem die Kleinsten von uns ausgesetzt sind ist schwer vorstellbar und schon für uns Erwachsene kaum zu ertragen. Das Kind weiß dass sein Papa existiert und sich im Umkehrschluß aber auch bewußt darüber ist, dass es keinen Kontakt zu ihm haben darf, weil es sonst die Beziehung zur Mama riskiert.

Diese Auswirkungen der psychischen Entwicklung, der zum Verlust des Selbstwertgefühls führt, werden in die nächste Generation übertragen. Die komplette Entwicklung des Kindes ist gestört.

Als ich es im Bekanntenkreis mit ansehen mußte, wie Kinder entfremdet und psychisch mißhandelt wurden und sodann meine Recherchen über PAS begannen, war es für mich nicht vorstellbar, daß es das geben kann. Das Kinder die jahrelang ihren Papa hatten und liebten wirklich solche Phänomene zeigten, und nach einigen Jahren massiver Entfremdungsstrategie und Unterstützung der Behörden den Vater irgendwann nicht mehr sehen wollten. Genau aus diesen und ähnlichen Gründen wie oben genannt. Wenn ich mit Menschen darüber spreche, finden sie sich in einer hilflosen Lage, da sie es nicht kennen, sie nehmen es nicht ernst. Antworten: „ach das wird schon wieder“, oder „dann soll doch der Vater vorbeifahren und mit der Mutter sprechen“ oder ähnliche naive Aussagen. Sie haben kaum Verständnis, weil sie es nicht kennen oder sich vorstellen können. Eine Mutter tut sowas nicht.

„Wenn ich mit Menschen darüber spreche, finden sie sich in einer hilflosen Lage, da sie es nicht kennen, sie nehmen es nicht ernst. Antworten: „ach das wird schon wieder“, oder „dann soll doch der Vater vorbeifahren und mit der Mutter sprechen“ oder ähnliche naive Aussagen.“

Viele Väter haben von sich aus den Umgang und den damit verbundenen Kampf aufgegeben, damit sie Ihren Kindern nicht noch mehr Schaden zufügen. Sie haben losgelassen, aber im Herzen lieben sie Ihre Kinder wie am ersten Tag. Irgendwann werden alle entfremdeten Kinder Fragen stellen, und auf die Wahrheit stoßen. Aber das bringt ihnen ihren Vater und die gemeinsame Kindheit nicht wieder. Stattdessen wird es sie noch mehr traumatisieren, wenn sie erfahren was ihre Mutter alles getan hat um ihnen „ihren“ Vater vorzuenthalten.

Ich persönlich habe mir zum Ziel gesetzt, diese Unwissenheit der Praxis offensiv an die Öffentlichkeit zu bringen. Nur derjenige der die Praxis durchgemacht hat, weiß wie das System funktioniert. Es geht unter anderem nicht nur um Kinder, es geht auch um Millionen von Geldern, die letztendlich mit Kindern gemacht werden. Alle verdienen mit einer Scheidung und dem damit verbundenen Streit ums „Kind“ Geld. Die Anwälte, Richter, Umgangspfleger, Verfahrensbeistände, Psychologen, Strafrechtler, Jugendämter, Ärzte – Hundertausende von Euros fließen pro Fall. Alles so unnötig!! Warum muß ein Kind irgendwann zum Psychologen? Warum muß nach Jahren Streit ein Gutachten erstellt werden? Warum klappt man nicht beim ersten Gerichtstermin die Akten zu und alles ist geregelt? Warum muß ein fürsorglicher Vater mehrmals vor Gericht, nur um sein eigenes Kind sehen zu dürfen und sich dafür auch noch erklären?
Warum muß ein Vater zahlen, wenn er sein Kind nicht sehen darf?

Warum entscheiden Fremde ob er es darf oder nicht? Laut Gesetz hat das Kind Recht auf Umgang mit jedem Elternteil, und jeder Elternteil ist verpflichtet dazu beizusteuern, den Umgang zu fördern und nicht zu boykottieren. Wir haben es zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder erschwert. Sollte nicht eine Mutter – oder wir Eltern – am besten wissen was für das Kind das BESTE ist? Nämlich eine Mutter und ein Vater. Ein Kind hat sich nicht getrennt.

Ich wünsche mir:

dass betroffene Familien, die in Hochkonflikttrennungen die Gerichtssäle füllen, möglichst schnell aus dem Familiengericht in systemische Familientherapie überwiesen werden. Ich wünsche mir, daß vor allem Frauen  – die sich auch dann noch Mütter nennen – aufwachen und das eigene Fleisch und Blut nicht als gefühlsregulierendes Objekt mißbrauchen, nur um ihre niederen Bedürfnisse zu befriedigen. Es geht hier nicht um einen selber, es geht ums eigene Kind!!

Es geht um die Zukunft der Kinder, letztendlich um unser all Zukunft.

Wir dürfen nicht wegschauen, Schweigen ist tabu, Reden ist Gold.

Eltern-Kind Entfremdung ist kein Sorgerechtsthema, es ist ein Kinderschutzthema, es ist für mich eine Straftat und für den Schutz aller Kinder setze ich mich ein, gemeinsam für die Zukunft unserer Kinder und der kommenden Generationen.

Vielen Dank liebe Renata! Ein erschreckendes Thema, dessen ich mir selbst auch nicht so bewusst war und mit dem ich in Zukunft definitiv sensibler umgehen werden. Wir finden Euren Zusammenhalt sowie die gegenseitige Unterstützung großartig! Facebook

Renata Kochta
Renata Kochta

10 Kommentare

  • Karl Otto sagt:

    Liebe Renata,

    vielen Dank für diese tolle Seite und Dein riesiges mutiges Engagement dieses oftmals irrationale und für nichtbetroffene Menschen schwer verständliche Thema weiter in die Öffentlichkeit zu bringen.

    Leider kann und muss man die obigen Ausführungen bestätigen.

    Für betroffene und entfremdete Elternteile – egal ob Mutter oder Vater -, ist es unverständlich, dass die Entscheidungseliten in Deutschland an dem contra-diktatorischen Familienrecht festhalten und eine weiter steigende Zahl von Entfremdungen von Kindern dabei in Kauf nehmen.

    Man hat seit Jahren positive Erfahrungswerte aus andern Ländern, wie man die ansteigende Zahl von PAS-Fällen PRÄVENTIV eindämmen könnte.

    Warum ist es nicht möglich auch in Deutschland ein für die Kinder Kind-zentriertes-Familienrecht einzuführen?
    Jedes entfremdete Kind, mit den für die Kinder oftmals lebenslang traumatisch belastenden und begleiteten Problemen, wird oftmals die aus den Fugen geratene Gesellschaft zusätzlich belasten.

    Ein entfremdeter Vater , der seit sieben Jahren, jetzt in einem zweiten Umgangsverfahren, um und für seinen Sohn „kämpft“, der hilflos zuschauen muss, wie sein Sohn weiterhin einer emotionalen und psychischen Misshandlung ausgesetzt ist.

    Herzliche Grüße und viel Erfolg bei Deinem Engagement zukünftigen Kindergenrationen eine Entfremdung zu ersparen!

    K.O.

    PS: Never, never, never give up!

  • Sandra Furner sagt:

    Unfassbar aber wahr!!! Ich bin selber Stiefmutter und denke dass ich über unseren Fall lese… es gleicht sich eins zu eins… seit 6 Jahren kämpft mein Mann, aber hoffnungslos. Kinder sind manipuliert und entfremdet. Bei der Trennung waren sie 6 und 8 Jahre alt… 6 Jahre später „wollen“ sie von sich aus ihren eins geliebten Papa nicht mehr sehen. Unabhängig davon dass auch ich massiv angegriffen wurde, wurde den Kindern 50 Prozent der eigenen Familie weggenommen…. im Bericht fehlt mir die Erwähnung, dass auch Oma, Opa etc entfremdet werden…. tragisch. Hoffentlich passiert bald was! Danke für den Bericht, zumindest schön zu wissen dass man nicht alleine ist…..

  • Gerit Konrad sagt:

    Ich bin auch ein entsorgter Vater von 2 wundervollen Töchtern. auch ich wurde mit Geld erpresst und als das nicht so wie von der mutter gewünscht floß, wurde ich wegen kindesmißhandlung angezeigt. es war eines mit der schlimmsten erfahrungen in meinem leben. eher würde ich mir einen finger abhacken als meinen kindern ein haar zu krümmen. auch ich war 8 mal vorm gericht, auch ich habe verzweifelt gekämpft und mehrere umgangspfleger durchmachen müssen – die es sogar selber nicht geschafft haben den umgang durchzusetzen. das was im text steht = diese psychische mißhandlung – stimmen zu 100%. ein leie kann es sich nicht vorstellen, er kann einfach nicht. egal wie man es versucht zu erklären, er versteht es nicht. und DAS ist dann wo man am schluß komplett die hoffnun gaufgibt. wie soll es dann ein richter verstehen??? ich liebe meine 2 kleinen über alles, er zerreißt mir das herz, daß ich sie nicht sehen kann, oder zumindest ein foto geschickt bekomme…. bei der trennung waren sie 4 und 5 jahre alt. nun 5 jahre später sagen beide aus, daß sie mich nicht mehr sehen wollen….. ihr leben und psyche wurde für immer von der mutter systematisch zerstört. hoffentlich gehen mehr menschen an die öffentlichkeit, hoffentlich trauen sich mehr väter oder auch mütter zu sagen was ihnen passiert ist. wir haben doch nichts mehr zu verlieren??? ….außer daß unsere kinder uns mal im alter aufsuchen ….. solange ich nicht gestorben bin, stirbt dieser hoffnungsschimmer nie….

  • Leon —- sagt:

    Sehr geehrte Frau Kochta, danke für Ihren Mut! Danke für den Hoffnungsschimmer. Danke dass sie an die Öffentlichkeit gehen!!! Stellen Sie sich vor jeder dem dies widerfährt würde dies tun. Aber wer gibt schon freiwillig zu: Ja, ich wurde wegen Kindesmisshandlung angezeigt…..?? Ja, auch ich wurde wegen Kindesmisshandlung angezeigt. Laut Anzeige habe ich meinen Sohn jedesmal stark geohrfeigt, gewürgt und ihm Tritte gegeben. Mir ist bei der Anzeige schlecht geworden. Allein die Vorstellung dass dies meinem Kind passiert wäre …..mein Kind war 8 Jahre alt. Wir waren 7 Jahre verheiratet!! Es hat halt nicht funktioniert und ich habe mich getrennt. Eine neue Frau kennengelernt und ab da an ging es an…. mein Gott, was für eine Wut und Rache muss da in einer Frau die sich Mutter nennt brodeln?? UNSER Kind wird für die eigene Rache hergenommen? ….. Fast ein Jahr hab ich meinen Jungen daraufhin nicht sehen dürfen…. beim Verhör vor Gericht als mein Kind aussagen musste und ich ohnmächtig hinter einer Glaswand zuschauen durfte sagte er: ….“ich habe immer mit Papa Fußball gespielt und einmal hat er mir in mein Fuß getreten…aber ich habe trotzdem das Tor gemacht – und hat dabei gelacht ..“ …. nach einer Stunde Verhör kam die entscheidende Frage vom Richter: „was hat denn die Mama dazu gesagt, ist ja ganz schlimm was alles passiert ist?“ ….mein Junge: „ich soll es so sagen dass es mir passiert ist….“ Anzeige eingestellt, Mutter nichts passiert, mein Kind für immer geschädigt und sehen tue ich ihn weiterhin nicht. Jeder Umgang sei es mit Umgangspfleger oder Psychologe wurde vereitelt…. ich zahle jeden Monat pünktlich Kindesunterhalt UND die Krankenkasse. Einmal habe ich eine Woche zu spät überwiesen, aber da hatte ich zwischenzeitlich die nächste Anzeige, dass ich zu spät überweise. Unseren Sohn sehe ich nun seit 3 Jahren nicht mehr, ich habe losgelassen…. DAS ist Deutschland – unser VATERLAND!!!

  • Burkhard Röttger sagt:

    Liebe Renata
    Jedes Wort ist leider wahr. …ein krankes Familienzerstörungssystem …Bei mir gleich zweifach, angewandt.
    Die Öffentlichkeit muss teilhaben und noch mehr berichten, so daß die Täter und Täterinnen unter Druck kommen.

    Mögen deine Wünsche , die auch meine Wünsche sind für die Kinder und Eltern in Erfüllung gehen…

    Burkhard Röttger

  • Liebe Renata, erstmal danke für deinen unermüdlichen Einsatz . Was hier abläuft ist wirklich ein Alptraum, es ist eine globale Gesundheitskrise. Kinder werden missbraucht, liebevollen Eltern wird gerichtlich der Kontakt zu ihren Kindern verboten, Kinder werden instrumentalisiert und entfremdet, inkompetente psychologische Gutachter die unprofessionelle Gutachten machen, Jugendämter die Kinder oft grundlos aus Familien herausreissen, Pädophilenringe, Korruption und Täterschutz vor Opferschutz… aber die Öffentlichkeit lacht uns aus, ignoriert uns oder bekämpft uns wenn wir uns erlauben die Wahrheit auszusprechen. Die Ignoranz ist richtig unheimlich, was muss noch alles passieren bis das Familienministerium, die Politik uns endlich ernst nimmt und anhört? Was ist los mit den Medien? Eltern-Kind Entfremdung ist kein Sorgerechtsthema, es ist ein Kinderschutzthema. Wieso werden die Kinder nicht besser geschützt? Wieso finden wir nicht mehr Gehör? Liebe Grüsse aus der Schweiz http://www.juno-movement.org/

  • Liebe Renata, ich finde es sehr schön, wie du dich für Kinderrechte einsetzt. Wir fordern die bedingungslose gemeinsame Sorgerecht ab Geburt, gleichberechtigter Ansprechtpartner in Erziehnungsfragen und mehr Zeit mit dem Kind. Das Wechselmodell wird kommen in Deutschland. Die Kinder haben sich Eltern verdient. Schön, dass immer mehr Personen, Eltern, Mütter und Väter sich einsetzen. Es ist kein Tabu Thema mehr und es wird noch groß in den Medien kommen. Die ganzen schrecklichien Geschichten. Lieben Gruß

  • Was erlaubt sich die Bundesregierung eigentlich, den Kindern ihre Väter zu nehmen? Welche Barbaren haben sich ausgedacht, dass Kinder ihre Papas nach Trennung zu verlieren haben?
    Wieso leben die Kinder nicht selbstverständlich bei ihrem männlichen Elternteil weiter? Warum DISKRIMINIERT CDU/CSU/SPD Männer und VÄTER?
    Herr Marcus Weinberg, durch welches Menschenrecht ist gedeckt, dass man Väter und Kinder foltern darf, ihr Familienleben zerstören?

    Wieso waren Sie Generationen lang untätig und haben das unterstützt statt bekämpft?
    Zu jedem Kind gehört sein Vater, wussten Sie das nicht? ‍♀‍♂

    Fiktives, erfundenes Einkommen, (in Österreich Anspannung), haben sich Rassisten, Sadisten und Menschenfeinde ausgedacht.
    Früher gab es Nazis, die haben KZ’s gebaut, Menschen in den Ofen geschoben. Heute gibt es die gleichen Leute noch immer. Sie denken sich Einkommen aus welches NICHT existiert, um Väter damit auszulöschen! Als Strafe dafür, weil Mütter und Staat sie von der Vaterschaft ausschließen und ihnen ihre Kinder nehmen.

    Fiktives Einkommen ist Zwangsarbeit, Familienzerstörung, Freiheitsberaubung, Sklaverei, kriminelle Folter und DISKRIMINIERUNG.

    Große Worte, von wegen „Menschenrecht auf freie Wahl von Beruf, Ausbildung und Familie“. Wird mit Füßen getreten, drauf geschissen, um Männer zu zwingen, durch ihre Arbeit Geld zu verdienen, über dessen Ausgaben sie nicht bestimmen oder mitbestimmen können. Diese Beschreibung trifft nur auf zwei Missstände zu: Auf Zwangsarbeit und auf dieses Unterhaltsrecht in Deutschland.
    Können Sie die WUT und die Ohnmacht überhaupt verstehen???

    Woher nehmen Sie als Familienpolitiker die Arroganz Väter auf Unterhaltszahlungen zu reduzieren, wo Sie doch genau wissen, dass Väter ihre Kinder genauso lieben und die Kinderzimmer leer bleiben, weil Sie meinen dass einem Kind nur im Einzelfall ein Familienleben mit seinem Papa zu steht.
    Sie sitzen auf einem Pulverfass was gerade hoch geht!

    Sie können Väter auf ihrem Profil sperren wie Sie wollen, was uns nun mehrfach berichtet worden ist. Sowas macht die Runde und spricht sich herum Herr Weinberg!!! Ihre Partei kann sich nicht mehr verstecken und die Probleme ignorieren die Ihre Kinder- und Familienfeindliche Politik angerichtet hat.

    Väter zu Gericht zu schicken damit Sie auf eigene Kosten ihrer Erziehungs- und Elternpflichten nachkommen können ist tiefe Menschenverachtung, ist verfassungswidrig! Sie machen Unterschiede zwischen Kindern danach, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht, Sie machen Unterschiede zwischen Sorge- und Betreuungrecht, sind Sie noch zu retten? Was soll ein Vater mit einem Zettel? Nur ein anwesendes Kind was Zuhause bei Papa lebt ist lebendig Sohn oder Tochter, für die man dann auch sein letztes Hemd gibt.

    “Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern
    und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.”
    (Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland)

    Wir fordern, dass die neue Bundesregierung ein Wiedergutmachungsprogramm auflegt und die ganzen Väter und Kinder die für den Rest ihres Lebens traumatisiert sind entschädigt! An welche Schadensersatzzahlungen pro Sorgerechts- Betreuungsrechtsverfahren hatten Sie denn so gedacht?

    Was wäre angemessen für ein zerstörtes Leben?
    10.000 oder 100.000 Euro? Sie haben keine Ahnung was Sie angerichtet haben.
    Die Medien und die Wissenschaft haut ihnen gerade ihre Familienzerstörungspolitik um die Ohren!
    Sie haben „Alleinerziehung“ groß gemacht statt die Nachtrennungsfamilie zu retten, entgegen aller Bedürfnisse der Kinder und Eltern. Nun sehen Sie zu, dass Sie endlich dieses gescheiterte Isolationsmodell ABSCHAFFEN! Es gibt keine Alleinerziehenden, Eltern müssen als Getrennterziehende volle Unterstützung erhalten, damit sie ihren Elternpflichten NACHEINANDER nachkommen können.
    Mit jedem Tag den Sie länger Kinder diesem Desaster aussetzen rückt die Menschenrechtsverletzung näher an einen Verweis an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.
    Die Vorgabe des Europarates auf gesetzliche Umsetzung der Resolution 2079 aus 2015 ist klar, eindeutig und unmissverständlich, der hatte die Bundesregierung zugestimmt, wo steht der Termin für die Gesetzliche Umsetzung in Ihrem Parteiprogramm?!

    Hier der Film des ZDF zu den Auswüchsen der DISKRIMINIERUNG in Deutschland:

    https://www.zdf.de/nachrichten/heute-plus/videos/scheidungsvaeter-100.html

    Dieser Kommentar wurde auf der Seite des Familienpolitischen Sprechers der CDU/CSU Bundestagsfraktion
    Herr Marcus Weinberg veröffentlicht.
    https://www.facebook.com/Marcus.Weinberg/

  • Kim Wenzel sagt:

    Liebe Renata, Du sprichst nicht nur mir aus der Seele!!!

    ich, Kim Wenzel, bin seit 2013 getrennt. Wir waren nicht verheiratet, haben aber
    zwei Kinder zusammen. Nils (11) und Finlay (7) Nach der Trennung folgte die
    Totalverweigerung der Kindesmutter. Über das Jugendamt waren vier
    gemeinsame Termine angesetzt – die KM erschien zu keinem.
    Daraufhin musste ich notgedrungen vor Gericht. Das war im Dezember 2013
    kurz vor Weihnachten. Es gab völlig haltlose Vorwürfe und Erfindungen der KM
    (würde keinen „Draht“ zu den Kindern haben, hätte sie bei IKEA auf dem Parkplatz
    im Dunkeln eine Stunde „vergessen“ usw. usf. alles schriftlich in den Akten.
    Kurz vor Weihnachten in dem 1. Amtsgerichtstermin in Erfurt entschied die Richterin,
    dass ein „Weihnachtsumgang“ stattfindet, weil nichts gegen mich vorliegt.
    Leider wurde der Termin am 2. Weihnachtsfeiertag auf ganze 4 Stunden begrenzt.
    Von 10 bis 14 Uhr. Der Umgang fand „natürlich“ nie statt, weil die KM ihn verweigerte
    mit fadenscheidenen Ausreden, wie Kinder angeblich krank. Bla…bla.
    Von Februar an gab es das ganze Jahr hindurch weitere Gerichstermine, wo erneut
    kein Umgang normal stattfand. Stattdessen wurde eine Verfahrenspflegerin und auch
    eine Gerichtsgutachterin hinzugezogen. Sie alle haben positive Berichte verfasst, dass die
    Kinder ihren Papa lieben und gern auch bei ihm schlafen würden.
    Dann kam 2015 ein Urteil, dass bei weiterer Umgangsverweigerung die KM bis 25.000 Euro
    Strafe zahlen oder bis ein halbes Jahr ins Gefängnis muss.
    Natürlich gab es weitere Umgangsverweigerung und es wurde NIE eine Strafe vollstreckt.
    Dann ging es nach Jena zum Oberlandesgericht. Erneut gescheiterte Umgangsversuche.
    Beim letzten Termin Februar 2016 wurde ich gefragt, ob ich wegen der Verweigerungshaltung
    der KM einer Familientherapie zustimmen würde. Na klar sagte ich, alles was hilft meine
    Kinder wiederzusehen! Am 1. April wurde damit begonnen. Nur mit der KM. ABER die Kinder
    „darf“ ich während dieser Zeit NICHT sehen wegen des „Kindeswohls“ weil sie Ruhe brauchen
    und wenn zwei Elternteile auf sie einreden ist das nicht gut. Toll!!! Im Sommer//Herbst war auch
    ich dann dreimal bei den Familientherapeuten. Diese teilten mir „eventuelle Fortschritte“
    seitens der KM mit. Dennoch müssten sie die Therapie, die eigentlich nur bis 31.12.2016
    gehen sollte, verlängern. Das wurde genehmigt bis Ende Mai 2017. Am 29. Mai gab es
    dann ein Treffen beim Jugendamt mit den Therapeuten aus Weimar der KM und mir.
    Dabei wurde mir erklärt, dass es doch „irgendwie“ eine mehr oder weniger erfolgreiche
    Therapie war und die KM nun bereit sei, die Kinder doch zu mir zu lassen.
    Allerdings gibt es nun das Problem, dass die Kinder ja nun nicht mehr wollen.
    Wer bitteschön will ihnen das verdenken, wo ich sie doch seit fast zwei Jahren
    nicht mehr gesehen habe??? ABER die KM würde sich jetzt bemühen, doch auf die
    Kinder positiv einzuwirken, damit sie wieder Kontakt zu mir aufnehmen sollen.
    Damit war a) die Thearpie für die Therapeuten und b) für das Jugendamt
    abgeschlossen. Ab jetzt wird sich alles andere ja schon einstellen.
    Na klar, habe ich weiterhin versucht, Kontakt aufzunehmen (zum Geburtstag
    anzurufen, gemeinsame Termine zu finden usw.usf.) Natürlich kam bis zum
    heutigen Tag NICHTS zustande und wird auch NICHTS zustande kommen.
    Bin nicht nur ich fest von überzeugt. Die KM verweigert erfolgreich bis zum
    völligen „Entfremden“ weiter.
    Ich zahle seit der Trennung pünktlich am 1. des Monats meinen Unterhalt
    von knapp 600 Euro. Was hier stattfindet ist ein Verbrechen!
    Man hat Recht und bekommt dennoch kein Recht. Es ist nach wie vor
    sooooo einfach Kinder vom Ex-Partner gegen seinen Willen und den
    Willen der Kinder fern zu halten.
    Da hilft Dir keine „positive Bewertung“ einer Verfahrenspflegerin noch einer
    Gerichtsgutachterin oder sonst wem. Um DAS genau zu ändern MUSS das
    Wechselmodell nach Trennung als Standard eingeführt werden.
    Ich sehe es ein, wenn ein Vater, als Trucker-Fahrer um die Welt düst und
    das so nicht umsetzen kann, dann muss eine andere Lösung gefunden
    werden. Aber alles andere hilft nur, wenn nach einer Trennung klare Verhältnisse
    herrschen, auch bei Unstimmigkeiten der Ex-Partner, die die „kleinen Seelen“
    ausnutzen! Oder der verhinderte Umgang wird sofort und hart bestraft mit
    der Androhung und dann auch Umsetzung des Sorgerechts-Entzugs.
    Deshalb Wechselmodell und jeder//jede, der//die dagegen ist,
    wünsche ich meine Situation!!! Warum geht es in unzähligen anderen Ländern
    nur nicht in Deutschland? Warum sind uns die Skandinavier schon wieder voraus,
    obwohl wir Deutschen doch so „modern und fortschrittlich“ sein wollen??
    (Aktuellen Studien zu Folge liegt Deutschland in den „Kinder-Rechten“ auf Platz 66)

    https://www.dkhw.de/presse/schlagzeilen-archiv/schlagzeilen-details/deutsches-kinderhilfswerk-deutschland-vernachlaessigt-die-rechte-von-kindern-in-gerichtsverfahren/

  • Ellen Bornemann sagt:

    Vielen Dank für diesen Bericht!
    Als ich meinen Mann 2002 kennen lernte, war ich entsetzt, was Mütter sich alles erlauben dürfen, von öffentlicher Verleudmung des Vaters, Unterstellung von Kindesmisshandlungen, Umgangsboykott bis hin zur offensichtlichen Manipulation des Kindes!
    Es interessierte weder das Gericht, das Jugendamt noch die
    Mediationsstelle! Ständig gab es Umgangsverfahren, da die Mutter meinte, sie habe die Alleinmacht.
    Wie sollte sie auch anders denken? Sie bekam PKH, der Vater musste zahlen, obwohl er recht bekam. Genutzt hat es nichts, der nächste Boykott kam! Warum sollte sich die Mutter auch an Beschlüsse halten? Es passierte ja nichts!
    Selbst als sie meinte, sie will mit dem Kind in ihre Heimat, hörte den Vater niemand. Es gab zwar ein Gutachten, dass sogar besagte, das Kind solle zum Vater, damit ihm beide Eltern erhalten bleiben, aber Richter sind ja wesentlich kompetenter, als ein Gutachten von 2 Jahren!
    Und somit war die Mutter weg!
    Alle waren ganz erschrocken, das hätten sie nicht gedacht! Nein, warum auch? Es war ja nur der Vatet, der immer davor gewarnt hatte! Nach ungefähr 5 Jahren Schikane schaffte die Mutter Tatsachen!
    Der Vater erhielt zwar das ABR und einen Herausgabebeschluss, aber das wiederum tangierte die spanische Behörden peripher! Gemeinsames Sorgerecht? Noch nixht einmal mehr auf dem Papier, da die Mutter mit einer gefälschten Übersetzung des Scheidungsurteils arbeitete. Selbst als dies klar war , gab es für die Mutter keine Konsequenzen! Im Gegenteil, sie erhielt zur Belohnung der Kindesentziehung und der Entfremdung nach 2, 5 Jahren das ABR zurück, auf Grund von Kontinuität und fehlender Bindung des Kindes zum Vater!
    Die Krönung ist allerdings, sie kam 6 Jahre nach dem Kindesentzug mit ihrer neuen Familie zurück nach Deutschland, um genau das gleiche Spiel mit ihrem zweiten Ehemann durch zu ziehen!
    Wieder wollte keine Behörde die Warnungen hören, bis zum erneuten Kindesentzug! Diesmal allerdings erhielt der Vater das alleinige Sorgerecht und per HKÜ die Kinder zurück!
    Nun versteht die Mutter die Welt nicht mehr, da sie ihre eigene Medizin schlucken muss und behauptet , man hätte ihr die Kinder entführt und Schuld sei m.u. die Justiz. Sie ist frei von allen Fehlern und immer nur das Opfer.

    Hätte es von Anfang an, das Wechselmodel als Standard gegeben, hätte es schon einmal drei Kinder vor ihrem Schicksal bewahrt und sie hätten mit beiden Eltern aufwachsen dürfen!
    Denn eigentlich ging es der Mutter nur ums Geld!
    Nach dem Entzug pfändete sie bei meinem Mann, sie selbst zahlt aber für ihre Kinder heute nichts, da sie ja „entführt“ sind.
    Ebenso konnte mein Stiefsohn nicht zum Vater wechseln, da sie auf den Unterhalt nicht verzichten konnte ( dies hörte mein Stiefsohn im Telefonat zw. seiner Mutter und ihrer RA)

    Es sind nicht wenige Kinder, denen ein Elternteil fehlt, sie leiden als Kinder und Erwachsenen! Das muss an die Öffentlichkeit, um die Kinder zu schützen!

Tags: Gehirnwäsche – Wechselmodell – Doppelresidenzmodell – Justizopfer – vaterlose Gesellschaft

 

Salafist kümmerte sich um 13 jährigen Bombenleger?

Salafist kümmerte sich um 13-Jährigen Der Betreuer des mutmaßlichen Bombenlegers aus Ludwigshafen soll Salafist sein.

Das haben Recherchen von REPORT MAINZ ergeben.

Der 30-Jährige sei unter anderem an der inzwischen verbotenen Koranverteilaktion „Lies“ beteiligt gewesen.

 

Tags: Terror – Weihnachtsmarkt – Familienrecht Familie Kinder – Video Radikalisierung Gesetze Österreich –  Jugendlichen – Integration – Gewalt – Strafgesetz – JugendschutzStrafrecht – Justiz – Politik – Erziehung – Missbrauch mit dem Missbrauch – Kindeswohlgefährdung – Entfremdung – Islamisierung – Radikalisierung – Gehirnwäsche Dr. Michael Kiefer – Islamwissenschaftler Universität Osnabück

Karmasin überzeugt von Rauchverbot für Unter-18-Jährige

Karmasin ist von den Plänen überzeugt

Karmasin ist von den Plänen überzeugt – © APA

Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) ist erfreut über die Fortschritte beim geplanten Rauchverbot für Unter-18-Jährige. Derzeit werde intensiv mit den Bundesländern an der Abstimmung des Gesetzestexts gearbeitet.

Es handle sich um eine “ganz wichtige” gesundheitspolitische Maßnahme, erklärte sie am Donnerstag im Gespräch mit der APA.

“Wir haben viele positive Reaktionen von Experten, Ärzten und Jugendorganisationen und von den Ländern, dass jetzt wirklich dieser Schritt umgesetzt werden muss”, so die Ministerin. Man sei in “guter Abstimmung und Verhandlung”, hofft sie auf ein einstimmiges Ergebnis Ende März beim Treffen der Jugendlandesräte in Krems.

Die Anhebung der Altersgrenze sei nötig, denn die Zahl der rauchenden Jugendlichen sei hoch. “Wir sind damit leider Europameister, das ist bedauerlich”, stellte Karmasin fest und verwies darauf, dass Österreich eines der letzten Länder mit einer Altersgrenze von 16 ist.

“Dreiklang” bei Rauchverbot

Die Ressortchefin zeigte sich davon überzeugt, dass es einen “Dreiklang” brauche: Neben den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen mit der Anhebung auf 18 Jahre sei dies das Verbot in der Gastronomie ab nächstem Jahr und die Prävention. “Wir arbeiten an einem wirksamen Konzept, das gemeinsam mit Verhaltenswissenschaftern ausgearbeitet wurde”, kündigte sie eine Präsentation bei der Konferenz Ende März an. Eine Summe, die für dieses Paket zur Verfügung steht, nannte sie noch nicht. Dies hänge davon ab, was die Länder beisteuern.

Apropos Bundesländer – Karmasin sieht aktuell auch eine gute Möglichkeit, wieder über die bundesweite Harmonisierung des Jugendschutzes zu diskutieren. Sollten sich die Länder hier finden, würde sie dies unterstützen, meinte die Ressortchefin.

Auf eben diese Vereinheitlichung des Jugendschutzes pochte in einer Aussendung die Bundesjugendvertretung, außerdem forderte sie einen Gipfel. Die Ausweitung des Rauchverbotes sieht die BJV allerdings kritisch, denn Altersgrenzen alleine würden nicht ausreichen. Wolle man das Rauchverhalten junger Menschen ändern, brauche es Investitionen in Prävention und Bewusstseinsarbeit, hieß es.

https://pinpoll.com/embed/38136

Änderungen beim Kinderbetreuungsgeld

Verteidigt hat Karmasin auch die Änderungen beim neuen Kinderbetreuungsgeld. Das System des Wochengeldes und der einkommensabhängigen Variante sei nun wieder darauf zurückgeführt worden, wofür es ausgestellt wurde, erklärte sie.

Das einkommensabhängige Modell sei dafür konzipiert worden, dass die Mütter wieder rasch ins Erwerbsleben einsteigen: “Dem wollen wir wieder entsprechen.” Wenn zwischen zwei Kindern keine Erwerbstätigkeit aufgenommen wurde, müsse die Familie das Kindergeldkonto-System in Anspruch nehmen – “das auch attraktiv ist”, betonte die Ressortchefin. “Natürlich bekommen alle Frauen nach der Geburt Geld, das ist gewährleistet. Wir wollen aber motivieren, dass man, wenn man das einkommensabhängige System nimmt, rasch wieder in den Beruf einsteigt.” Damit erwerbe die Frau Anspruch auf das einkommensabhängige Modell für das nächste Kind.

9. März 2017 12:25, (APA)
http://www.vol.at/karmasin-ueberzeugt-von-rauchverbot-fuer-unter-18-jaehrige/5179271
Tags: Kinderschutz – Gesundheit – Kindeswohlgefährdung- Familie –  Gesetze Österreich -Jugendschutzgesetz

Jugendamt – Warum sollten Jugendliche (Heimkinder) bis 21 Jahren bei der Jugendwohlfahrt bleiben ?

Derzeit ist es leider so, dass oft diese Heimkinder vom Jugendamt ab 18 Jahren durch einen Vormund besachwaltet werden , welches ich für sehr bedenklich halte.

Diese jungen Erwachsenen haben dann mit 18 Jahren keinen Zugriff auf ihre Erbschaften. Dieses Vermögen wird vom Sachwalter sehr oft für  diverse Ausgaben herangezogen oder verkauft.

Wenn diese Hilfe bis zum 21 Lebensjahr auf völlig freiwilliger Basis passiert, ohne juristische Rechtsvertretung bzw. Vormund, dann könnte man es eventuell positive Bewerten ?

Artikel
>>>

Jugendwohlfahrt: Zwischen Absprung und Absturz

Jacqueline

Jacqueline / Bild: (c) Die Presse (Clemens Fabry) 

Während die meisten Österreicher erst mit mehr als 20 Jahren das Elternhaus verlassen, müssen Kinder in der Jugendwohlfahrt mit 18 auf eigenen Beinen stehen. Nicht alle schaffen den Absprung.

06.06.2015 | 18:03 |   (Die Presse)

Wenige Monate vor ihrem 18.Geburtstag ist Jacquelines Zukunft ungewiss. Nicht wie bei anderen jungen Erwachsenen, die nach der Schule nicht wissen, ob sie ins Ausland gehen, Jus oder Ethnologie studieren sollen. Jacqueline weiß nicht, ob sie nach ihrem 18. Geburtstag noch eine Wohnung hat, ob sie bis dahin eine Lehrstelle hat und ob sie dann nicht raschest um Mindestsicherung ansuchen muss.

Dabei ist Jacquelines Leben eigentlich in Ordnung. Sie wohnt in Wien, hat die Aussicht auf eine Lehrstelle, Freunde – und ihr Leben ist nach schwierigen Jahren wieder im Gleichgewicht. Dank des österreichischen Staates, der sie mit 15 Jahren aufgefangen hat. Jacqueline wohnt im SOS-Kinderdorf. Sie ist damit ein Mündel der Jugendwohlfahrt. Doch just die Hand, die sie vorher aufgefangen hat, droht jetzt, ihr wieder den Boden unter den Füßen wegzureißen. Denn mit 18 Jahren müssen die Jugendwohlfahrts-Kinder das System verlassen. Ganz egal, ob sie dafür schon bereit sind oder nicht.

„Im Grund sind es zwei Töpfe: Bis 18 Jahre ist die Jugendhilfe zuständig, danach die Sozialhilfe“, erklärt Jacquelines Betreuer Dieter Schrattenholzer. Wenn die Jugendlichen in seine Obhut kommen, vielleicht mit 12, 13, 14 Jahren, oder früher, denkt er schon an deren 18. Geburtstag. Bis dahin gibt es viel zu tun: Er muss die Jugendlichen stabilisieren, mit ihnen ihr Trauma verarbeiten, sie gleichzeitig für ihr Leben nach der Volljährigkeit fit machen: eine Wohnung suchen, Arbeit, Rechtliches klären. „Für Jugendliche sind zwei Jahre eine lange Zeit, für uns Betreuer sind zwei Jahre nichts.“ Wenn die Jugendlichen das Kinderdorf mit 18 Jahren verlassen, muss alles aufgearbeitet sein – auch die Geschichte, die sie erst ins Kinderdorf gebracht hat.

Nicht alle schaffen das. Schrattenholzer erzählt von Jugendlichen, die nach ihrem 18.Geburtstag auf der Straße landen. Obdachlos werden, weil sie es nicht geschafft haben, ihre Wohnung zu halten, auf der Straße landen, kriminell werden. Andere gehen zurück zu ihrer Familie, aus der sie der Staat Jahre davor zu ihrem eigenen Schutz geholt hat. „Dort haben sie die gleichen Probleme wie vorher“, sagt er. Missbrauch, Gewalt, Sucht, Gleichgültigkeit.

Zwar könnten die meisten Jugendlichen um Mindestsicherung ansuchen, doch auch das schaffen viele nicht. Sie scheitern an den komplizierten Behördengängen, an den zwei bis drei Monaten, die die Bearbeitung dauert. Hinzu käme noch falscher Stolz. Wer will schon mit 18 Jahren ein Sozialfall sein?

Deswegen fordern Organisationen wie das SOS-Kinderdorf oder die Diakonie das Recht für Jugendliche, bei Bedarf länger in der Jugendwohlfahrt zu bleiben. Bis maximal 21 Jahre. Das ist schon jetzt möglich. Allerdings immer nur mit Ausnahmegenehmigungen. Und die sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Wien wird um ein Jahr verlängert, wenn man in Ausbildung steht. In der Steiermark bekommt auch jemand eine Verlängerung, der in keiner Ausbildung ist. In manchen Bundesländern (Salzburg) wird fast immer verlängert, in anderen ist es schwieriger. Auch werden die Verlängerungen nur für einen kurzen Zeitraum vergeben. Ein Jahr gibt es nur einmal in Wien, danach muss alle drei, vier Monate neu angesucht werden. „Man mutet den Jugendlichen zu, immer wieder zu beschreiben, warum sie ein Problem haben, anstatt sie zu erinnern, was sie schon können“, sagt Elisabeth Hauser, Leiterin des Fachbereichs Pädagogik bei SOS-Kinderdorf.

Die Aussicht, mit einer laufenden Ausbildung im System bleiben zu dürfen, ist auch der Grund, warum die Kinderdorf-Betreuer mantraartig ihre Jugendlichen beschwören, eine Lehre anzufangen: „Ohne Lehre kannst du nicht bei uns bleiben“, sagt Schrattenholzer. Was ihn ärgert: „Studien zeigen, dass Österreicher zwischen 22 und 25 beginnen, von zu Hause auszuziehen. Unsere Kinder müssen es mit 18 schaffen.“

Keine Mindestsicherung. Noch dazu, weil nicht für alle Jugendwohlfahrtskinder danach das Sozialsystem bereitsteht. Als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling ins Land gekommen und ohne Staatsbürgerschaft, hätte der 21-jährige Raymond nicht einmal einen Anspruch auf Mindestsicherung gehabt. In seinem Fall hätte das bedeutet: Straße, vielleicht auch zurück zum Vater, zu dem er nicht wollte. „Es hätte schlimm ausgehen können“, sagt er und die Stimme des schlanken, großen jungen Manns wird kurz brüchig.

Dabei hat Raymond alles richtig gemacht. Nachdem er mit seinem Vater von Sierra Leone nach Wien geflohen ist, lernt er Deutsch, geht zur Schule. Sofern es die komplizierte Situation in seiner Familie zulässt. Seit er 14 ist, lebt er im Kinderdorf, bemühte sich um eine Lehre, bekam sie. Trotzdem saß er kurz vor seinem 18.Geburtstag da, gerade einmal im ersten Lehrjahr, und zitterte um eine Verlängerung. „Das war eine schwierige Zeit“, sagt er. Auch wenn ihm seine Betreuer sagten, dass alles gut gehen würde. „Aber man weiß ja nicht, was die (Behörden, Anm.) denken.“ Mehrere Male musste er verlängern, und immer wieder hatte er Angst.

Rund 270 Jugendliche betrifft diese Situation in Wien jedes Jahr, schätzt das Kinderdorf. Das Wiener Jugendamt spricht von 50 bis 80 Jugendlichen, die tatsächlich jährlich verlängert werden. Das Familienministerium weiß von 1250 Jugendlichen zwischen 18 und 21 österreichweit. Eine Zahl, die seit 2008, damals waren es 860, gestiegen ist. Erst vor Kurzem hat das Kinderdorf Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) eine Petition für ihre Forderung mit 5200 Unterschriften überreicht. Langfristig soll die Verlängerung – sie soll nur in Kraft treten, wenn der Jugendliche es braucht – dem Staat Kosten sparen helfen. Ein 18-Jähriger, der zum Sozialfall wird, ist teuer, weil er lang im System bleibt.

Die Notwendigkeit für einen verlängerten Rechtsanspruch sieht das Wiener Jugendamt übrigens nicht. „Jeder, der es braucht, kann länger bleiben“, sagt Jugendamtssprecherin Herta Staffa. „Die Frage ist halt immer, hilft die längere Unterbringung überhaupt“, sagt sie. Wenn jemand in keiner Ausbildung sei und/oder kein Interesse daran zeige, sei die Frage, ob eine Verlängerung eine geeignete Maßnahme sei.
Runder Tisch im Herbst. Im Familienministerium weist man darauf hin, dass die Verlängerung Ländersache sei. Die Familienministerin werde aber einen runden Tisch im Herbst mit den Ländern organisieren, erklärt ein Sprecher. Ob auch eine Gesetzesnovellierung zu einer einheitlichen Praxis beitragen könne, werde sich erst nach der Evaluierung des Gesetzes zeigen. Die Ergebnisse werden für 2017 erwartet.

Raymond jedenfalls hat Glück gehabt. Jeder seiner Verlängerungen wurde stattgegeben. Jetzt ist er 21 und aus dem System entlassen. „Mit gutem Gefühl“, wie Schrattenholzer sagt. Seine Lehre ist fast abgeschlossen, er hat eine Wohnung, bald die Staatsbürgerschaft. Ein Vorzeigefall. Auch, weil so viel hätte schiefgehen können.

Jacquelines Geschichte ist noch offen. Eine Lehre hat sie noch nicht, auch wenn die Chancen gut stehen. Die Zusage für die Verlängerung gibt es erst wenige Wochen vor dem 18. Geburtstag. „Klar habe ich Angst, aber es wird schon alles gut gehen“, sagt sie. Mehr als hoffen bleibt ihr ohnehin nicht.

18 plus

Die „18plus-Problematik“,wie sie im Fachjargon genannt wird, betrifft Jugendliche, die mit 18 Jahren noch nicht bereit sind, das Jugendwohlfahrtssystem zu verlassen. Organisationen, die Jugendliche betreuen, fordern den Rechtsanspruch für Jugendliche, bis 21 Jahre im System zu bleiben, sollten sie es benötigen. Derzeit muss um eine Verlängerung angesucht werden. Die Kriterien dafür sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Wien ist eine Lehre de facto notwendig.

(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 07.06.2015)

http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/4748651/Jugendwohlfahrt_Zwischen-Absprung-und-Absturz
Tags: Sachwalterschaft – Jugendamt – Vormund – Mündl – Jugendwohlfahrt – Justiz – Jugendliche – Beruf – Wohnung – Selbständiges Leben –

 

 

Kinder als Geschäft – Pflegefamilie – Jugendamt – Träger – gemeinnützige Gesellschaft

Jugendhilfe Eifel: Alles nur schöner Schein?

(Daleiden) Hat die Jugendhilfe Eifel gegen Kinderrechte verstoßen? Die Vorwürfe des Landesjugendamts gegen den privaten Träger wiegen schwer. Deswegen soll jetzt auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden. Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, könnte dies das Aus für die erst vor drei Jahren gegründete gemeinnützige GmbH bedeuten.
  • Alex und Sandra Mayer haben die Jugendhilfe Eifel aufgebaut. Jetzt steht die Daleidener Einrichtung gehörig unter Druck. Das Landesjugendamt fordert die Schließung. Das Foto wurde im März dieses Jahres aufgenommen. Foto: TV-Archiv/Frank Auffenberg Foto: Frank Auffenberg (aff) („TV-Upload Auffenberg“ <cci_repl)< span=““>
Daleiden. Fröhliche, glückliche junge Menschen in einem gemütlichen Zuhause inmitten einer intakten Natur – so zeigt ein Anfang des Jahres im SWR-Fernsehen ausgestrahlter Beitrag die von der Jugendhilfe Eifel in Daleiden betreuten Kinder und Jugendlichen. „Wir haben Kinder hier, die Schlimmes erlebt haben“, erklären die beiden Jugendhilfe-Gründer Alex und Sandra Mayer den Moderatoren, um dann zu erläutern, wie den traumatisierten Kindern von versierten Pädagogen und Erziehern geholfen wird.
Glaubt man dem rheinland-pfälzischen Landesjugendamt, gab es in der für zehn Kinder und Jugendliche ausgelegten Daleidener Jugendhilfeeinrichtung aber auch eine andere Seite der Medaille, die so gar nicht zur Selbstdarstellung des Trägers passen mag. Wie unserer Zeitung jetzt auf Anfrage bestätigt wurde, wurden von den Jugendämtern der Stadt Trier und des Kreises Trier-Saarburg schon vor einigen Tagen mehrere Kinder aus der Einrichtung herausgeholt.
Der ungewöhnlichen Maßnahme vorausgegangen war eine Info des Landesjugendamts. Nach Hinweisen hatte die Behörde das Daleidener Haus überprüft und war dabei offenbar auf zahlreiche Mängel gestoßen. „Es wurden ,pädagogische Maßnahmen\‘ praktiziert, die gegen Kinderrechte verstoßen“, sagte Behördensprecher Matthias Bolch unserer Zeitung. Zusätzlich seien auch Vorgaben der Betriebserlaubnis und gesetzliche Meldepflichten missachtet worden. Es war nicht das erste Mal, dass die Daleidener Einrichtung auffiel. „Es gab schon vor zwei Jahren Hinweise auf pädagogisch unangemessenes Verhalten“, sagt der Sprecher der Stadt Trier, Ralf Frühauf. Allerdings sei der zurückliegende und vom Träger selbst gemeldete Vorfall „nicht mit den aktuellen Mängeln zu vergleichen“, sagt Landesjugendamtssprecher Bolch.

Welche Vorwürfe konkret im Raum stehen, ist von den Jugendämtern nicht zu erfahren. Der Geschäftsführer der Jugendhilfe Eifel, Alex Mayer, spricht in diesem Zusammenhang von der beabsichtigten Bestrafung eines 12-jährigen Kindes durch eine Mitarbeiterin. Zu dieser Bestrafung – ein Tag bei Wasser und Brot – sei es aber nicht gekommen, weil Kolleginnen dies verhindert hätten. Beabsichtigt oder praktiziert – zwischen den Ausführungen des Trägers und der Wortwahl des Landesjugendamts klafft eine ziemliche Lücke.
Auch an anderer Stelle gehen die Schilderungen auseinander. Während Jugendhilfe-Eifel-Chef Alex Mayer unserer Zeitung sagte, der Mitarbeiterin, die mit der Wasser-und-Brot-Bestrafung gedroht habe, sei gekündigt worden, spricht das Landesjugendamt von mehreren Mitarbeiterinnen, denen wegen der bedenklichen pädagogischen Maßnahmen gekündigt worden sei. So oder so: Nach Ansicht der Aufsichtsbehörde sind „die bislang erfolgten Maßnahmen nicht ausreichend“.
Hört sich das so an, als könnte der Träger die Missstände in Daleiden noch beheben, macht das Landesjugendamt auf TV-Anfrage deutlich, dass das Haus wohl keine Zukunft mehr hat. „Dem Träger wurde dringend geraten, die Einrichtung stillzulegen“, sagt Behördensprecher Matthias Bolch.
Daneben prüfe das Landesjugendamt den Widerruf der Betriebserlaubnis sowie weitere aufsichtsrechtliche Maßnahmen.
Geschäftsführer Alex Mayer kann das massive Vorgehen der Behörden nicht verstehen. Nach seinen Angaben hat es in den vergangenen zwei Wochen neun Überprüfungen gegeben, darunter auch von Bauaufsicht und Lebensmittelkontrolle, und alles sei okay gewesen. „Für uns war die Sache damit eigentlich erledigt“, sagt der Jugendhilfe-Eifel-Geschäftsführer.
Die Aufsichtsbehörden sehen das aber offenbar anders.

Extra

Die Jugendhilfe Eifel wurde vor drei Jahren von den Pädagogen Alex und Sandra Mayer gegründet. Die gemeinnützige Gesellschaft mit Hauptsitz in Daleiden (Eifelkreis Bitburg-Prüm) bietet laut Eigenwerbung an über 30 Standorten in Deutschland, Luxemburg, Belgien und der Türkei sogenannte familienanaloge Jugendhilfe im stationären Rahmen an. Hinzu kommen ambulante und therapeutische Hilfen. Laut Geschäftsführer Alex Mayer hat die Jugendhilfe 82 Mitarbeiter und bietet 110 Plätze für Kinder und Jugendliche an (Stand: März 2015). sey

Extra

Die Ausgaben der öffentlichen Hand für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen steigen von Jahr zu Jahr. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts flossen 2013 für Kitas, Tagesmütter, Heimerziehung und Jugendarbeit 32,8 Milliarden Euro aus den Kassen von Bund, Ländern und Gemeinden. Das waren zehn Prozent mehr als im Vorjahr. Von den Ausgaben wurden bundesweit allein 4,7 Milliarden Euro für die Unterbringung junger Menschen in Heimen oder betreuten Wohngemeinschaften gezahlt. In Rheinland-Pfalz flossen in diesen Bereich laut Statistischem Bundesamt knapp 253 Millionen Euro. Nach Angaben des Landesjugendamts arbeiten in Rheinland-Pfalz 220 Träger im Bereich der stationären und teilstationären Jugendhilfe. 6000 Betreuungsplätze stehen in diesem Bereich für Kinder und Jugendliche zur Verfügung.

sey, 1.5.2015
http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/rheinlandpfalz/rheinlandpfalz/Heute-im-Trierischen-Volksfreund-Jugendhilfe-Eifel-Alles-nur-schoener-Schein;art806,4201476
Tags: Erziehung – Freier Träger – Pflegefamile –  Alexander Mayer – Kinderrechte – Menschenrechtsverletzung – Kinderhandel

Jugendamt – Unterbringung im Ausland

Lokalzeit Münsterland – Jugendamt und Unterbringung im Ausland

Die Skandale um die Jugendämter in Gelsenkirchen und Dorsten schlagen hohe Wellen. Sind die Kinder, die zu einer individuellen Betreuung ins Ausland geschickt werden, dort tatsächlich gut aufgehoben?

Wie ist die Verzahnung zwischen Jugendämtern und den freien Institutionen, die die Jugendlichen letztlich ins Ausland schicken?
3 Jugendliche sind von Coesfeld in Spanien und Letland untergebracht.

3Jugendliche von Borken in Spanien und Frankreich.

1 Mädchen von Steinfurt wurde nach Griechenland geschickt.

2 Jugendliche von Warendorf sind in Polen.

In Münster sind es Null- man schickt keine Jugendlichen ins Ausland !
Jugendamt - Menschenrechtverletzung - Fremdunterbringung Ausland
Symbolbild
Tags: Ungarn – fachliche Controlling – Qualitätsmanagement – Auslandsmaßnahmen – Jugendhilfeträger – privatwirtschaftlich – Alexianer Martinistift GmbH – Heinrich Bolle – Jugendministerium Düsseldorf – NRW Jugendministerin Ute Schäfer – Kreisjugendamt – Video

Jugendamt – Kinderhandel mit dem Ausland

Monitor – Mit Kindern Kasse machen –  Wie Heimkinder ins Ausland verbracht werden

Wenn das Jugendamt einschreitet und Kinder aus Familien heraus nimmt, schlägt die Stunde der privaten Träger, die sich um die Unterbringung der Jugendlichen kümmern sollen.
Ein riesiger Markt, der offenbar kaum kontrolliert wird und der ganz neue Geschäftsmodelle schafft.
MONITOR-Recherchen decken ein System auf, in dem Jugendliche in dubiosen Einrichtungen im Ausland eher verwahrt statt pädagogisch betreut werden, während die Verantwortlichen in Deutschland dafür öffentliche Gelder kassieren.

30.04.2015
Tags: Familienrecht Familie – Kinderhandel – Menschenhandel – Ungarn – Heimkinder – Kinderheim – Steuergelder

Skandal Kinderheim Haasenburg – Was sind die Lehren daraus ?

Symbolbild: Schatten eines Jungen, der ein Mädchen an der Hand hält (Quelle:dpa)

Misshandlungen in Haasenburg-Heimen Grüne fordern Lehren aus dem Haasenburg-Skandal

Nach Misshandlungsvorwürfen gegen die Heime der Haasenburg GmbH, die 2013 zur Entziehung der Betriebserlaubnis führten, fordern die Brandenburger Bündnisgrünen Konsequenzen. Für die Unterbringung schwer erziehbarer Kinder verlangt die Fraktion nach einem neuen Konzept.

Nach dem Skandal um die Heime der Haasenburg GmbH, der 2013 zur Schließung mehrerer Einrichtungen führte, verlangen die Brandenburger Bündnisgrünen Konsequenzen. Die rot-rote Landesregierung müsse Lehren aus dem Skandal für die künftige Unterbringung von schwer erziehbaren Kindern ziehen, betonte die jugendpolitische Sprecherin der Fraktion, Marie Luise von Halem, am Sonntag in einer Mitteilung.

„Brandenburg ist seiner Verantwortung nicht nachgekommen“

Den Kindern und Jugendlichen mit besonders intensivem pädagogischen Betreuungsbedarf müsse eine positive Entwicklung ermöglicht werden. Das Land trage die Verantwortung für das psychische und physische Wohl der Bewohner, die zum Teil aus zerrütteten Familien stammten, sagte von Halem.

„Auch wenn die Verfehlungen selbst dem freien Träger anzulasten sind, hat der Haasenburg-Skandal gezeigt, dass das Land dieser Verantwortung nicht ausreichend nachgekommen ist.“, so die jugendpolitische Sprecherin. Auch schwierige Kinder und Jugendliche müssten die Chance  erhalten, ein selbstbestimmtes, verantwortliches Leben zu führen. „Das erreicht man nicht dadurch, dass ihnen das ‚Recht des Stärkeren‘ als Rollenmodell vorgelebt wird“, sagte von Halem.

Die Heime des freien Trägers sind mittlerweile geschlossen. In einem Antrag, der in der kommenden Landtagssitzung Ende April debattiert wird, setzt sich die Fraktion für eine engmaschige Begleitung der Kinder und Jugendlichen unter anderem durch Betreuer und die Jugendämter ein. Auf freiheitsentziehende Maßnahmen soll möglichst weitgehend verzichtet werden. Außerdem soll es auch die Möglichkeit für Beschwerden geben.

Stand vom 19.04.2015

http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2015/04/haasenburg-skandal-heime-gruene-fordern-konsequenzen.html

Tags: Jugendamt – Kinderheim – Heimkinder – Kindesmissbrauch –