Kindesentführung Tirol – Russland wegen Doppelstaatsbürgerschaft?

1.Artikel: Obsorgestreit

Streit um Obsorge: Kinder aus Tirol sind jetzt in Russland

Hohe Wellen schlägt der Fall einer Russin, die ihre Tiroler Kinder außer Landes gebracht hat. Im russischen TV erhebt sie schwere Vorwürfe gegen den sorgeberechtigten Vater

Mutter Alexandra gab dem russischen Sender ntv ein langes Interview und beschuldigt den Tiroler Thomas G. schwer.

© ntv Mutter Alexandra gab dem russischen Sender ntv ein langes Interview und beschuldigt den Tiroler Thomas G. schwer.

Innsbruck – Der Rechtsvertreter von Thomas G, dessen Ex-Frau im Oktober die Kinder entgegen seinem Willen außer Landes gebracht hat, war ob der Beiträge in den russischen Medien fassungslos. „Es ist eine Sauerei, was die Mutter tut und wie sie die Kinder instrumentalisiert. Die Vorwürfe gegen den Vater wurden schon in Österreich widerlegt“, betont Anwalt Mathias Kapferer.

Die Tiroler Tageszeitung berichtete am 24. Dezember 2017 von einem Obsorgestreit, der eskaliert war. Die russische Mutter brachte das Mädchen (9) und den Buben (6), die in Tirol aufgewachsen sind, außer Landes. Das, obwohl das Gericht zu dem Schluss gekommen war, die Obsorge dem Vater zu übertragen. Ein Gutachter hatte erklärt, dass die 37-Jährige nicht erziehungsfähig sei. Der Beschluss des Gerichtes wurde aber nicht sofort exekutiert, die Frau die schon länger Vorbereitungen zur Flucht getroffen hatte, tauchte mit den Minderjährigen unter. Der Vater hatte damals den Behörden Untätigkeit vorgeworfen und die Mutter via TT angefleht, ihm wenigstens zu sagen, wo die Kinder seien und ob es ihnen gut gehe. Nun weiß er wenigstens, dass seine Kinder in Russland sind.

Die Mutter wandte sich an den russischen Sender ntv und rechtfertigte ihre Flucht damit, dass der Vater und dessen Bruder die Kinder missbraucht hätten. Die österreichischen Behörden hätten das Verfahren fallen gelassen und dem Vater das Sorgerecht zuerkannt. Sie sei gezwungen gewesen zu fliehen, um ihre Kinder zu schützen. Die Sichtweise des Vaters wurde mit keinem Wort erwähnt, die österreichischen Behörden nicht befragt, der Vater indes voll kenntlich abgebildet. Der Tiroler Anwalt dazu: „Wie mit den Persönlichkeitsrechten des Vaters umgegangen wird, wäre bei uns undenkbar und spottet jeder Beschreibung.“ Eine russische Juristin sagte auf ntv, dass man gegen den Vater in Österreich ermitteln werde, weil russische Kinder überall geschützt werden müssten.

Kanzleimitarbeiterin Marion Battisti hält zu den Anschuldigungen fest: „Es gibt mehrere Gutachten, die die Vorwürfe der Mutter widerlegen. Das sind keine Gutachten, die der Vater in Auftrag gegeben hat, sondern sie stammen von einem gerichtlich bestellten Gutachter mit viel Erfahrung.“

Auch Gabriele Herlitschka von der Jugendhilfe der Stadt Innsbruck erklärt: „Das Verfahren wegen Missbrauchs gegen den Vater wurde schon im Mai 2016 von der Staatsanwaltschaft eingestellt, die Vorwürfe waren in keiner Weise beweisbar.“ Thomas G. ist von den Anschuldigungen seiner Ex-Frau erschüttert, aber erleichtert, dass die Kinder in Sicherheit zu sein scheinen.

Ein Artikel in dem russischen Massenblatt Komsomolskaja Pravda zeigt die Kinder neben einem Kalb, mit der Bildunterschrift „Jetzt sind die Kinder schon in Russland“. „Seit Februar ist der Obsorgebeschluss des Gerichtes in Österreich rechtskräftig. Das heißt, dass die Mutter die Kinder entführt hat. Die österreichischen Behörden haben die Erziehungsfähigkeit des Vaters und der Mutter mit größter Sorgfalt geprüft“, so Battisti. Demnach sei der Vater in der Lage, die Kinder hauptverantwortlich zu betreuen. Ein Verbleib der Kinder bei der Mutter stelle eine Kindeswohl-Gefährdung dar. Die TT hat mit Natalja Varsegova von dem Blatt gesprochen. Sie habe eine Stunde mit der Mutter telefoniert. Diese erklärte, der Vater habe die Kinder missbraucht, eine Psychologin hätte das bestätigt. „Ich habe versucht, die Mutter erneut zu erreichen, das war nicht möglich. Mir wurde gesagt, sie versteckt sich. Ich frage mich, ob ihre Anschuldungen ganz korrekt sind“, so die Chefredakteurin. Teile der russischen Community in Tirol halten zur Mutter. Im TV sagte diese, sie habe fliehen müssen, um Schlimmeres zu verhindern. „Selbst wenn der Vater das Sorgerecht bekommen hätte, wäre der Mutter ein Besuchsrecht sicher gewesen“, so Kapferer.

Die Frau werde per Interpol gesucht, man wolle eine Rückführung der Kinder nach Österreich. Die Mutter ist sich der Tragweite ihrer Flucht bewusst. „Die österreichischen Behörden werten das als Entführung, mir drohen bis zu zehn Jahre Haft.“ Bei diesem Obsorge-Krimi stehen die Opfer schon fest: Es sind die beiden Kinder.

Von Alexanda Plank, Tiroler Tageszeitung vom So, 18.03.2018
http://www.tt.com/panorama/verbrechen/14133007-91/kinder-aus-tirol-sind-jetzt-in-russland.csp

2.Artikel: Tirol

Mutter entführte Tiroler Kinder, Vater klagt Behörden an

Nach Streitigkeiten bekam Thomas G. im Herbst die Obsorge für seine zwei Kinder. Die Mutter brachte sie indes außer Landes.

Einem Tiroler wurden seine beiden Kinder durch die russische Mutter entzogen. (Symbolfoto)

© Getty Images/iStockphoto Einem Tiroler wurden seine beiden Kinder durch die russische Mutter entzogen. (Symbolfoto)

Innsbruck – Thomas G. ist verzweifelt. Seit Mitte Oktober hat er keine Ahnung, wo sich seine Frau und seine Kinder, ein Mädchen (9) und ein Bub (6), befinden. Seit November 2016 zieht sich die Causa hin, die mit der Außerlandesbringung der Kinder ihren traurigen Höhepunkt erreichte. Kurz zuvor hatte der Innsbrucker das alleinige Sorgerecht für seine Kinder bekommen. „Ich bin fassungslos, dass das nicht sofort exe­kutiert wurde. Alles hat darauf hingewiesen, dass meine Frau mit den Kindern weg will“, sagt Thomas G. Er sei zur Polizei gegangen, zum Gericht, zur Jugendhilfe und habe auf die prekäre Lage hingewiesen. „Ich habe geschrien, geweint, gebettelt, dass mir jemand hilft, aber es hat nur geheißen, dass den Behörden die Hände gebunden seien.“

Der Vater wurde während des ganzen Verfahrens von der Innsbrucker Kanzlei Tschütscher-Kapferer vertreten. Dort überlegt man, ob man gegen das Vorgehen des Bezirksgerichtes und der Kinder- und Jugendhilfe ein Strafverfahren einleiten soll. Argumentiert wird mit dem Tatverdacht der Beitragshandlung und dem Verdacht auf Amtsmissbrauch.

Das ergibt sich daraus, dass bereits im Mai der beauftragte Gutachter in ungewöhnlicher Klarheit darauf aufmerksam machte, dass die Frau nicht erziehungsfähig sei. Deshalb würde ein Verbleib der Kinder bei der Mutter das Kindeswohl gefährden. Trotzdem blieben die Kinder bei der Mutter, obwohl der Vater gegenüber den Behörden keinen Zweifel daran gelassen hat, dass er die Kinder aufnehmen würde und auch damit einverstanden gewesen wäre, dass die Kinder übergangsmäßig in eine Betreuungseinrichtung kämen. Das Sorgerecht wurde dem Vater erst fünf Monate später zuerkannt. Auch das bedeutete aber nicht, dass der Vater die Kinder zu sich nehmen konnte. Das Gericht veranlasste nicht, dass die Entscheidung sofort wirksam wurde. Der Vater resümiert: „Ich habe keine Ahnung, wo meine Kinder sind, wie es ihnen geht, nur weil eine Richterin den Zusatz, dass die Kinder der Mutter sofort entzogen werden, verabsäumt hat.“ Nach Ansicht der Anwälte von Thomas G. wäre genau dieser Zusatz erforderlich gewesen.

Auf Anfrage beim Bezirksgericht, ob in dieser Causa einiges schief- gelaufen sei, erklärt Pressebeauftragte Georgia Stix-Jaudl: „Es gibt einen Sorgerechtsstreit betreffend die beiden Kinder. In erster Instanz wurde dem Vater das Sorgerecht zugesprochen. Diese Entscheidung wurde von der Mutter bekämpft, der Akt liegt beim Landesgericht.“ Stix-Jaudl rollt die Geschichte auf: Die Kinder lebten bei der Mutter, die österreichischen Pässe der Kinder liegen aktuell bei Gericht. Möglicherweise gebe es russische Pässe, wenn eine Doppelstaatsbürgerschaft vorliegt. Stix-Jaudl will niemandem einen Vorwurf machen, sagt aber: „Hätte Gefahr im Verzug bestanden, hätte die Jugendwohlfahrt agieren können.“ Grundsätzlich könne aber nicht bei jedem Sorgerechtsstreit, und solche werden häufig erbittert geführt, eine Kindesabnahme gesetzt werden. Auch sei die Rechtskraft der Entscheidung abzuwarten, um die Kinder keinem ständigen Wechsel auszusetzen.

Die Leiterin der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Innsbruck, Gabriele Herlitschka, sieht seitens ihres Amtes kein Versagen. „Wir konnten akut leider nichts tun. Die jetzige Situation ist natürlich schrecklich für den Vater. Alle Beteiligten haben jedoch formalrechtlich richtig gehandelt.“ Auch wenn es ein schwacher Trost sei, werde diese Causa wohl dazu führen, dass man künftig noch alarmierter sein wird. „Wir konnten die Kinder der Mutter nicht abnehmen. Dieses weitreichendste Mittel darf nur bei unmittelbar drohender Gefahr für das Leben der Kinder angewandt werden und wird vom Gericht zu Recht streng geprüft. Es gab nie Hinweise, dass die Mutter den Kindern etwas antun würde.“

Thomas G. hat indes Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt, um die Kinder zu finden. International wird nach der Mutter und den Kindern gefahndet. Dass Kinder von einem Elternteil quasi entführt werden, kommt in Tirol rund fünfmal pro Jahr vor. Der Tiroler hofft, dass Bekannte zu seiner Frau Kontakt haben und ihr ins Gewissen reden. Er überreicht eine schriftliche Stellungnahme: „Ich bin fassungslos über das fahrlässige Vorgehen und das Desinteresse des Bezirksgerichtes Innsbruck und der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Innsbruck, mir zu helfen. Mit dem mangelhaften Beschluss des Bezirksgerichts wurde meiner Ex-Frau ausreichend Zeit zur Flucht gegeben. Mit dieser Vorgangsweise werden Kinder nicht geschützt.“ Heute zu Weihnachten wird Thomas G. das Herz besonders schwer werden. Aber er erlaubt es sich, an ein Wunder zu glauben.

Von Alexandra Plank, So, 24.12.2017

http://www.tt.com/panorama/verbrechen/13819447-91/mutter-entf%C3%BChrte-tiroler-kinder-vater-klagt-beh%C3%B6rden-an.csp
Tags: Jugendamt Tirol – Justizopfer – Kindesentführung Österreich Russland

3.Artikel:

 Tags: Haager Übereinkommen – Strafverfahren – Kindesentführung Mutter Alexandra Boyarska, Anna, Österreich Russland, Bob,  Familie, Vater Thomas Gumble – Innsbruck, Juristin, Kinder entführt, russische Bildung, Stefan,

Vorsitzende Richterin Mag. Täubel-Weinreich gegen Beugestrafen, trotz OGH-Entscheidung

Traurig, wenn die „Vorsitzende Richterin der Richtervereinigung im Zivilrecht“ glaubt keine Sanktionen, wie Beugestrafen zum Schutz des Kindeswohls und auch gegen Entfremdung des Kindes, sowie gegen Entfremdung des Vaters durchführen zu müssen.
WOZU gibt es dann diese bestehenden Gesetze in Österreich, der Beugemaßnahmen und Geldstrafen als Sanktion gegen Entfremdung, wenn eine Richterin des Justizministerium diese eh  nicht verwendet und ablehnt?
Leider ist es nichts Neues, dieser Feminismus schadet den entsorgten Vätern in dieser Sache schon seit Jahrzehnten und fördert PAS, Elternentfremdung und Suizid.
Admin Familie & Familienrecht, am 6.August 2017
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Artikel:

Kampf ums Kind bis zur Beugehaft

Karin Petersdorfer mit Klienten…
Foto: KURIER/Gerhard Deutsch In der Beratung werden Kinderwünsche abgefragt

OGH-Urteil: Elternteil kann bei Gericht Strafe für Ex-Partner beantragen, wenn der das Besuchsrecht vereitelt.

„Wie oft“, fragt der Wiener Rechtsanwalt Johann Etienne Korab in einem Antrag an das Bezirksgericht, „muss sich ein Elternteil den Entzug eines Kontaktrechts gefallen lassen, damit dem rechtsbrechenden Elternteil vom Gericht die Grenzen aufgezeigt werden?“Die Antwort bekam er jetzt vom Obersten Gerichtshof – und sie betrifft nicht nur ihn: Elternteile, denen bei der Ausübung der vereinbarten Besuchsregelung vom Ex-Partner Steine in den Weg gelegt werden, haben das Recht, die Verhängung von Beugestrafen zu beantragen. grafik… Foto: /Grafik Hinter diesem Grundsatzurteil des Höchstgerichts stecken Tragödien. Immer öfter, nämlich 12.309-mal im Jahr 2016, können sich Eltern nicht darüber einigen, wann sich das gemeinsame Kind wie lange bei wem aufhalten soll und kämpfen darum vor Gericht. So wie Vater und Mutter von Stefan (Name geändert). Der Dreijährige lebt seit der Scheidung der Eltern bei der Mutter, dem Vater wurde vom Gericht das Recht eingeräumt, Stefan zwei Mal in der Woche mittags vom Kindergarten abzuholen und bis zum Abend zu sich nach Hause zu nehmen.Allerdings kann der Vater mit dieser Verfügung gar nichts anfangen. Die Mutter weigert sich nämlich beharrlich, ihm den Namen des Kindergartens zu nennen. Der Vater kann Stefan also gar nicht von dort abholen und sein Kontaktrecht daher auch nicht ausüben.Seit einem halben Jahr hält die Mutter ihren Ex-Ehemann mit Ausreden – wie er das empfindet – hin: Ein Mal ist angeblich der Sohn krank, ein anderes Mal sie selbst.Neuester vorgeschobener Grund – aus der Sicht des Vaters – für die Aussetzung des Besuchsrechts: Er hatte im Zuge des Scheidungsverfahrens auf ihre Ansprüche mit der Gegenforderung nach Schmerzensgeld reagiert, weil ihm der Entzug seines Sohnes seelisches Leid zufügen würde. Sie konstruierte daraus umgehend eine krankhafte psychische Störung des Vaters, die zur Sorge Anlass gäbe, er könne Stefan während des Besuchs nicht ordentlich betreuen.Schließlich reichte es dem Mann, und er stellte den Antrag, über seine Ex-Frau Beugehaft oder zumindest eine Beugestrafe von 5000 Euro zu verhängen.Das ist nicht aus der Luft gegriffen. In Kärnten wurde eine Mutter zu 50 Euro Beugestrafe für jeden der 44 Tage verdonnert, an denen sie verhindert hatte, dass ihre Tochter über Skype mit ihrem in einer anderen Stadt lebenden Vater telefonieren konnte. Die Richterin wollte mit den 2200 Euro Gesamtstrafe ein „deutlich spürbares“ Zeichen setzen.

Antrag zurückgewiesen

Zurück zum Wiener Fall und zum dreijährigen Stefan: Die Richterin wies den Antrag des Vaters, die Mutter abzustrafen, zurück. Wünschen könne er sich viel, aber Beugestrafen seien höchstens von Amts wegen auszusprechen – oder eben nicht.

 … Foto: KURIER/Franz Gruber

Der auf solche Fälle spezialisierte Anwalt Johann Etienne Korab focht das für den Vater bis zur letzten Instanz durch. Mit dem Ergebnis: Es gibt sehr wohl einen Rechtsanspruch auf solche Anträge, die behandelt und denen entweder stattgegeben werden muss oder die, mit entsprechender Begründung, abgewiesen werden müssen. Der OGH sagt: Wenn einem Elternteil vom Gesetz das Recht eingeräumt wird, eine gerichtliche Besuchsregelung zu beantragen, muss er auch das Antragsrecht auf Anordnung von Maßnahmen haben, die der Realisierung dieses Kontraktrechts dienen.

„Sonst muss die Kindesmutter ja das Gefühl haben, dass sie ihre Vereitelungsmaßnahmen sanktionslos weiterhin setzen kann“, sagt Anwalt Korab mit dem Urteil in der Tasche. „Ob der Vater deswegen das Kind jetzt sieht, ist allerdings fraglich“, wirft die Obfrau der Fachgruppe Familienrichter in der Standesvertretung, Doris Täubel-Weinreich, ein.

Was aber wirkt dann, wenn nicht Beugestrafen? „Man muss versuchen, beim Partner eine andere Sichtweise zu bewirken“, sagt die Richterin und verweist auf die Eltern- und Erziehungsberatung. Das Gericht kann das anordnen. Die Eltern sollten gemeinsam hingehen, damit sich nicht ein Partner allein besser darstellen kann, sondern die Interessen und Sorgen beider angesprochen werden.

Die Kosten (70 bis 120 Euro pro Stunde) müssen sich die Eltern teilen, und damit ist der nächste Streitpunkt vorprogrammiert.

Täubel-Weinreich fordert seit Jahren, dass die Elternberatung gefördert wird: „Es ist ein Skandal, der Staat fördert so viel anderes, und hier wird das Kind geschädigt.“ Sie selbst ordnet die Beratung nur an, „wenn die Eltern das auch bezahlen können.“

Beratung

Seit 1. April gibt es eine vom Familienministerium nach durchgeführten Hearings auf Grund  von festgelegten Qualitätsstandards erstellte Liste geeigneter Eltern- und Erziehungsberater (www.trennungundscheidung.at). Eine von ihnen ist Ursula Novak: „Die Androhung einer Beugestrafe in der Tasche zu haben, kann schon Sinn machen, wenn einem der Kontakt verwehrt wird“, sagt sie im Gespräch mit dem KURIER: „Das ist nicht angenehm, wenn zum Beispiel der Vater immer zittern muss: Wird das etwas mit dem Besuch oder nicht?“

Allerdings ändere die Beugestrafe allein noch nichts an der gesamten Stresssituation: „Bei der Beratung muss man auf Vater und Mutter einwirken, auf eine Elternebene zu kommen, auch wenn man als Paar getrennt ist“, sagt Novak: „In der Praxis höre ich oft von einem: ,Aber mit der oder mit dem kann man ja nicht reden.’ Man muss sich nicht gegenseitig nach dem Mund reden, aber man muss eine gemeinsame Lösung für das Kind finden.“

Mit dem Streit helfe man dem Kind nicht, ganz im Gegenteil, man belaste es zusätzlich. Die Beraterin bespricht in vielen Fällen nicht nur die Vorstellungen der Eltern, sondern fragt auch die Wünsche der Kinder ab. „Und die wollen weiterhin beide lieb haben, Papa und Mama“, sagt Ursula Novak.

Zu lange studiert: Vater klagte Tochter

13 Semester zum Bachelor

Vater klagte Tochter: Ist auch ihr Kind ein Bummelstudent?

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OGH Unterhalt - zu lange studiert
OGH Unterhalt – zu lange studiert
Studenten im Hörsaal

Studenten im Hörsaal (Foto: Fotolia)

Finanzielle Unterstützung von den Eltern bis zum Uni-Abschluss – das kann sich eine Architekturstudentin aufzeichnen. Denn da sie länger als geplant braucht, wurde sie von ihrem Vater verklagt – auf 32.000 Euro.

Weil sie nach Ansicht ihres Vaters nicht rasch genug vorangekommen war, klagte er die Alimente zurück. Nachdem der Mann einst beim Bezirksgericht Wien-Leopoldstadt abgeblitzt war, ging er sämtliche Instanzen durch und bekam nun vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) laut „Presse“ recht.

Die junge Frau, die an der Technischen Universität studiert und nicht mit dem Vater unter einem Dach lebte, muss ihm 24.000 Euro und die Gerichtskosten von 8.000 Euro retournieren. Sie hatte über Jahre monatlich 600 Euro von ihm erhalten.

Da das Architektur-Studium im Schnitt 8,8 Semester dauert, sie aber 13 Semester bis zum Bachelor brauchte, entschied sich der Kläger, vor Gericht zu gehen. Er wollte ab dem 10. Semester die monatlichen Alimente retour.

08:11, 14.03.2017
http://www.heute.at/news/oesterreich/wien/chronik/Vater-klagte-Tochter-Ist-auch-ihr-Kind-ein-Bummelstudent;art85950,1407954
Tags: Kindesunterhalt – Studiumzeit – Mindestzeit für Studium – Magister – Studienzeiten

Verzweifelte Mütter, OÖ-Gerichte, Gutachter Barnabas Strutz

Sexuelle Gewalt an Kindern – Gutachterwillkür in Linz

Weinende Frau – Vincent van Gogh

Ein achtjähriges Kind schildert seit Jahren, wie es von seinem Vater während mehrerer Besuchskontakte sexuell missbraucht wurde. Das Kind lebt bei seiner Mutter, ist überdurchschnittlich intelligent, macht gerne Sport und ist in der Klassengemeinschaft gut integriert. Der Junge spricht über konkrete Missbrauchshandlungen und kann etwa den Raum im Haus des Vaters beschreiben, in dem solche Handlungen geschehen sind und den nur das Kind und der Vater kennen.
Trotz eindeutiger Angaben zum Missbrauch schenkten zwei von Linzer Justizbehörden bestellte Gutachter dem Kind keinen Glauben.
Der Vater versucht nun, beim Linzer Bezirksgericht die alleinige Obsorge für das Kind zugesprochen zu bekommen – nachweislich unter Angabe falscher Tatsachen
Der vom Bezirksgericht Linz bestellte Gutachter ( Barnabas Strutz) übernimmt die falschen Angaben des Kindesvaters ungeprüft. Als die Mutter dieses Gerichtsgutachten auf eigene Kosten überprüfen lässt, stellt sich heraus, dass es fachlich völlig unzureichend ist!
Das Gericht verweigert jedoch die Beiziehung eines anderen Gutachters und droht der Mutter, ihr das Kind wegzunehmen und es zwangsweise ins Spital einweisen zu lassen – eine Vorgehensweise, die mehrere Fachleute als desaströs für die Psyche des Kindes bezeichnet haben.
Die – völlig gesunde – Mutter soll laut Beschluss des Linzer Bezirksgerichts auch gleich psychiatrisch untersucht werden – nur, weil sie ihrem Sohn Glauben schenkt. Die Missbrauchsvorwürfe hat das Kind allerdings nicht nur der Mutter erzählt, sondern auch Psychologen und Psychotherapeuten, die ihn begutachtet haben
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Ähnlich wie in dem Fall der Wiener Zwillinge ist jetzt diese Linzer Mutter der Willkür von Gericht und Gutachtern ausgesetzt. Dies erinnert stark an den Fall jener burgenländischen Mutter, der man nach einem psychiatrischen Gutachten zwei Jahre lang ihre Zwillinge entzog, bevor ein weiteres Gutachten feststellte, dass sie gesund war !
Es kann nicht sein, dass in einem Rechtsstaat einer Mutter und ihrem Kind, das über Missbrauch spricht, vom Gericht verweigert wird, dass seiner Entscheidung fachlich korrekt erstellte Gutachten zugrundegelegt werden. Es genügt offensichtlich, dass Richter und Gutachter – auch in der Verhandlung – das vertraute Du-Wort pflegen, dass auch noch so offenkundig unrichtige und sogar mit Auswertungsfehlern behaftete Gutachten nicht bekämpft werden können.
Dass ein völlig gesundes Kind zur Vertuschung der Gutachterfehler sogar in die Psychiatrie gesteckt und von seiner Mutter getrennt wird, ist dem Linzer Gericht offensichtlich völlig gleich. Wenn das Kind einen Schaden davonträgt, werden halt seine Mutter und der Minderjährige damit leben müssen. Richter und Gutachter haften hierzulande ohnehin nur theoretisch selbst.

Unterhaltsrecht: „Unter 2000 Euro wird angespannt“

Bild: (c) http://www.BilderBox.com (www.BilderBox.com) 

Werden Selbstständige pauschal verdächtigt, bei ihren Einkommensnachweisen zu schummeln? Betroffene sehen das so. Und machen es zum Thema bei den Kammerwahlen.

Wien. „Unterhaltsrecht als existenzbedrohendes Abenteuer für Wirtschaftstreibende“, titelt die Plattform vaterverbot.at unter „Aktuelles“ auf ihrer Homepage. Wirtschaftstreibende, vor allem Ein-Personen-Unternehmer (EPU) und KMU, würden mit weit überhöhten Unterhaltsforderungen in die Insolvenz getrieben, heißt es da.

Mehr zum Thema:

Der Stein des Anstoßes: Der sogenannte Anspannungsgrundsatz. Er besagt, dass ein unterhaltspflichtiger Elternteil all seine persönlichen Fähigkeiten einzusetzen hat, um seine Unterhaltspflicht zu erfüllen – seine Arbeitskraft genauso wie die Möglichkeit, aus seinem Vermögen Erträge zu erzielen. Unterlässt er das vorsätzlich oder fahrlässig, wird „angespannt“: Der Unterhaltspflichtige wird dann so behandelt, als bezöge er höhere Einkünfte, und der Unterhalt nach diesem fiktiven Wert bemessen.

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Oft genug geschieht das wohl zu Recht. Der Vorwurf lautet aber, Selbstständige, speziell EPU, würden unter Generalverdacht gestellt. Etliche unterhaltspflichtige Väter erzählten das auch der „Presse“. Sie fühlen sich pauschal beschuldigt, absichtlich Verdienstmöglichkeiten nicht wahrzunehmen oder bei ihren Einkommensnachweisen zu schummeln. Buchhaltungsunterlagen oder Steuerbescheide würden von den zuständigen Rechtspflegern oft nicht einmal eingesehen, Ausgabenpositionen nach Gutdünken herausgerechnet, teure Expertisen verlangt. Und mehr oder weniger willkürlich Verdienstgrenzen festgelegt, unter denen man als Schwindler oder arbeitsunwillig abgestempelt werde: Wenn ein Unternehmer sich ein Nettoeinkommen von weniger als 2200 Euro monatlich ausbezahlt, werde grundsätzlich angespannt, wird auf vaterverbot.at eine Diplomrechtspflegerin zitiert. In einem anderen Fall, von dem „Die Presse“ erfuhr, sei die Grenze bei 2000 Euro netto angesetzt worden. Mit dem Nachsatz, man müsse sich bei einem EPU, der weniger verdient, ohnehin fragen, „wovon der lebt“.

 

Keine Befangenheit?

Dazu gibt es inzwischen auch einen Gerichtsbeschluss: Der betroffene Vater hatte den Rechtspfleger als befangen abgelehnt, unter anderem wegen dieser Äußerung. Das Gericht teilte seine Skepsis jedoch nicht: Die – angebliche – Aussage, wonach EPU jedenfalls mehr als 2000 Euro netto verdienen würden, „kann – selbst wenn diese so getätigt worden sei – nicht als Herabwürdigung von Ein-Personen-Unternehmern gesehen werden“, heißt es in dem Beschluss, der der „Presse“ vorliegt. Auf den Nachsatz, von weniger Geld könne man wohl sowieso nicht leben, ging der Richter gar nicht ein und verwarf die Ablehnung des Rechtspflegers.

Laut Rechtspflegergesetz hat der Vorsteher des Bezirksgerichtes hier das letzte Wort, gegen seine Entscheidung gibt es kein Rechtsmittel. Dabei ließe sich trefflich darüber streiten, ob eine solche Aussage nicht doch Befangenheit nahelegt. Dafür reicht es nämlich, dass es Anhaltspunkte dafür gibt, dass in eine Entscheidung unsachliche Erwägungen einfließen könnten. Die Judikatur ist hier rigoros: Wenn Befangenheit „mit Grund befürchtet werden muss“, sei einem Ablehnungsantrag stattzugeben, heißt es in einem OGH-Entscheid bezüglich eines Richters (4Ob143/10y). Was die Anspannung selbst betrifft, urteilen die Gerichte allerdings ebenfalls streng: Von Selbstständigen mit sehr geringem Einkommen wird da durchaus auch das Annehmen eines Nebenjobs verlangt, im Extremfall sogar ein Berufswechsel (siehe Artikel unten).

Dass das Thema gerade jetzt hochkocht, ist kein Zufall: Nächste Woche sind Wirtschaftskammerwahlen – und laut WKÖ-Zahlen sind 55,6 Prozent der heimischen Unternehmen EPU. Betroffene wollen nun erreichen, dass die Kammer das Thema aufgreift.

 

„Pauschale Kriminalisierung“

Die Plattform vaterverbot.at hat einen Fachbereich Wirtschaft gegründet und die Sache an die niederösterreichische Landeskammer herangetragen. „Sollten die hier geschilderten Erfahrungen in der Praxis wirklich so gelebt werden, darf dies unserer Meinung nach nicht unwidersprochen bleiben“, heißt es in deren erster Stellungnahme. „Wenn von vornherein ein gleich verdienender Gewerbetreibender stärker belastet wird als ein Dienstnehmer“, sei das schlicht ungerecht. Unternehmer dürfen in diesem Land keinesfalls schlechter gestellt sein als Unselbstständige.“ Die Landeskammer könne hier aber „nur die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) bemühen, da es sich um eine Bundesmaterie handelt“.

Konkreter äußert sich einer der Wahlwerber, FreeMarkets.at: Deren Obmann Christian Ebner wettert gegen die „pauschale Kriminalisierung und Diskriminierung von Unternehmern“ und hat das Thema auf die Forderungsliste seiner Plattform gesetzt. Anspannung habe zwar eine Berechtigung, heißt es da, „denn ein Kind muss jeden Tag essen“. Ihr Einsatz sei aber vom Gesetzgeber klar zu beschränken. Und: Dass Selbstständigen ein höheres Einkommen einfach unterstellt werden kann, sei „abzulehnen und folglich abzuschaffen“.

AUF EINEN BLICK

Anspannungsgrundsatz. § 231 ABGB besagt, dass die Eltern zur Deckung der Bedürfnisse des Kindes unter Berücksichtigung seiner Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten „nach ihren Kräften anteilig beizutragen“ haben. Daraus leitet sich der Anspannungsgrundsatz ab. Demnach muss ein unterhaltspflichtiger Elternteil all seine persönlichen Fähigkeiten einsetzen, um die Unterhaltspflicht zu erfüllen – seine Arbeitskraft genauso wie die Ertragsmöglichkeiten aus seinem Vermögen. Unterlässt er das vorsätzlich oder fahrlässig, wird der Unterhalt nach fiktiven höheren Einkünften bemessen.

(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 19..02.2015)

http://diepresse.com/home/wirtschaft/recht/4666212/Unterhaltsrecht_Unter-2000-Euro-wird-angespannt?from=gl.home_wirtschaft

Väter würden vor Gericht wie ein Elternteil zweiter Klasse behandelt, sagt der Verein „Vaterverbot“.

ooe.ORF.at

Väter verlangen Gleichbehandlung vor Gericht

Väter würden vor Gericht wie ein Elternteil zweiter Klasse behandelt, sagt der Verein „Vaterverbot“. Er hat deshalb die Bürgerinitiative „Halbe-Halbe“ ins Leben gerufen. Die nach eigenen Angaben 10.000 Unterstützer fordern gleiche Rechte für Väter beim Streit um das Sorgerecht.

Sie würden zu „Besuchspapas“ degradiert und hätten keine Chance, ihre Rolle als Vater Ernst zu nehmen. Der Verein Vaterverbot mit Sitz in Steyr fordert, dass die Betreuung eines Kindes nach einer Trennung automatisch zwischen Vater und Mutter aufgeteilt wird. Norbert Grabner, Obmann des Vereins Vaterverbot, sagt: „Wenn ein Kind auf die Welt kommt, hat die Mutter automatisch die Obsorge und ein Umgangsrecht von sieben Tagen pro Woche. Der Vater hat automatisch Null.

„Weibliche Gewalt wird definitiv ignoriert“

Außerdem würde die österreichische Justiz vor allem beim Thema Gewalt in der Familie Männer benachteiligen, so Grabner: „Weibliche Gewalt wird definitiv ignoriert. Das kann man auch bei Gerichtsverfahren beobachten. Wenn die Mutter sagt, dass der Vater gewalttätig gewesen sei, dann ist er schlagartig sein Kind los und braucht fünf Gutachten, bis er sein Kind wieder sieht. Sagt der Vater in selbiger Gerichtsverhandlung, dass die Mutter gewalttätig sei, dann zuckt keiner mit einem Ohr.“

„Gesetz behandelt grundsätzlich alle gleich“

Walter Engelberger, Vorsteher des Bezirksgerichts Linz, widerspricht: „Das Gesetzt behandelt grundsätzlich Vater und Mutter gleich. Im Vordergrund steht ausschließlich das Wohl des Kindes. Der Richter hat bei der Obsorge-Entscheidung ausschließlich danach zu handeln. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in irgendeiner Form die Mütter bevorzugt werden, wenn dies nicht dem Wohl des Kindes entspricht.“

In der Vergangenheit konnten Väterrechtler bereits einen Erfolg erzielen. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2013 ist es unehelichen Vätern möglich, einen Obsorge-Antrag auch gegen den Willen der Mutter zu stellen.

Link:

 

 

 

Polizeieinsatz Familiengericht – Vater soll seinen Sohn zum Gericht mitbringen, dieser wird aber nicht befragt ?

Sorgerechtsstreit: Polizeieinsatz für einen Zehnjährigen

Sorgerechtsstreit um Buben in St. Veit: Bei Gerichtstermin tauchten vier Polizisten auf, damit Zehnjähriger wieder zur Mutter nach Vorarlberg kommt. Vater spricht von „unglaublichem Hinterhalt.“

Wegen eines Sorgerechtsstreits kam die Polizei ins Bezirksgericht  Foto © philipp novak

Vier Polizisten, ein Richter, Vertreter des Jugendamts und des Kriseninterventionsteams: Wegen eines zehnjährigen Buben waren sie am Montag alle am Bezirksgericht St. Veit. „Ein unglaublicher Hinterhalt. Die Polizisten haben mich von meinem Sohn zu trennen versucht“, sagt sein Vater. Hintergrund ist ein Streit zwischen ihm und der Mutter um die Obsorge des Kindes. Im August entschied das Gericht, dass der Bub bei seiner Mutter in Dornbirn leben soll. „Mein Sohn will aber lieber bei mir wohnen. Er ist unglücklich in Vorarlberg“, sagt der Vater, der im Bezirk St. Veit wohnt. Vor eineinhalb Wochen kam der Bub zu ihm auf Besuch: „Da hat er mir dann gesagt, dass er hier bleiben will. Ich wollte ihn nicht dazu zwingen, wieder zurück zu seiner Mutter zu fahren.“

Der Vater kontaktierte daraufhin den zuständigen Richter, um einen Antrag auf Zuweisung des Aufenthaltsbestimmungsrechts seines Sohnes einzureichen. Für diesen Montag bekam er einen Termin: „Der Richter bat mich, meinen Sohn zu diesem Termin mitzubringen. Er saß im Wartesaal, während ich mit dem Richter redete.“

Währenddessen sollen dann die Polizisten ins Bezirksgericht gekommen sein: „Ein Nachbar, der bei meinem Sohn war, hat mich angerufen. Als ich in den Wartesaal kam, umringten ihn mehrere Polizeibeamte und forderten ihn auf, mitzukommen.“ Als er zu seinem Sohn trat, hätten die Polizisten versucht, ihn von seinem Kind fernzuhalten. Auch die Mutter des Buben kam schließlich hinzu. Sie nahm ihren Sohn wieder mit nach Vorarlberg. „Nachdem ihm erzählt wurde, dass es rechtliche Konsequenzen für mich geben könnte, wenn er nicht mitkommt, hat er schließlich eingewilligt“, sagt der Vater.

„Normale Assistenzleistung“

Von offizieller Seite will man die Version des Mannes so nicht bestätigen. „Es stimmt, dass Polizisten im Gebäude waren. Das Kind ging aber freiwillig mit“, sagt Gerichtssprecherin Ute Lambauer. Es gäbe eine rechtskräftige Entscheidung, dass der Sohn bei seiner Mutter wohnen soll. Bei der St. Veiter Polizei wird von einer „normalen Assistenzleistung“ für das Bezirksgericht gesprochen. „Zwei Streifenwägen waren im Einsatz. Die Polizisten mussten aber nicht eingreifen“, sagt Chefinspektor Manfred Poms. Ähnlich sieht das die Mutter des Buben: „Als mein Sohn die Polizisten gesehen hat, ist ihm die Situation bewusst geworden und er ist gleich mitgekommen.“ Ihrem Kind gehe es den Umständen entsprechend wieder gut: „Die Situation ist nicht einfach für ihn. Er ist in Therapie.“ Der Vater überlegt nun weitere rechtliche Schritte zu unternehmen.

 

THOMAS MACHER, 26.11.2014
http://www.kleinezeitung.at/k/kaernten/gericht/4604508/Kaernten_Sorgerecht_Polizeieinsatz-fur-Zehnjaehrigen

Tags: Scheidung – Justiz – Familiengericht – Kindeswohl – Obsorge – Gottfried Kassin –  Kärnten – Haft – Vorarlberg

 

Beugemaßnahme bei Kontaktrecht- bzw. Besuchsrecht-Verweigerung 50,- Euro pro Tag

lt. Beschluss  des Bezirksgericht Klagenfurt GZ: 4 PS 266/10 i

Abteilung 4  vom 13.Jänner 2015 

1-1

STRAFE FÜR MUTTER – Vereiteltes Umgangsrecht!
Pro Tag vereiteltes Umgangsrecht steht ein *** T A G S A T Z *** i.H.v. Euro 50,00 dem Vater zu!

Rechtskräftiger BG-BESCHLUSS 13-01-2015 – GZ: 4 PS 266/10 i

Bestätigung durch das Landesgericht Klagenfurt. Zufolge einschlägiger höchstgerichtlicher Judikatur (RIS-Justiz RS0128442) ist ein weiterer Rechtszug an den Obersten Gerichtshof nicht zugelassen. (Landesgericht Klagenfurt, 26.06.2014)

Danke für den Beitrag bzw. Input von Vaterverbot

Tags: Justiz –  Beugestrafe  – Geldstrafe – Ordnungsstrafe – Familienrecht – Familiengericht – Pflegschaftssache -Gericht  Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht vereiteltes – Beugemaßnahme – Tagsatz

Polizeiwesen – Justiz – Gerichtsverhandlung – Körperverletzung, Hausfriedensbruch u. Amtsmissbrauch

Volksgefährdung – Menschenrechtsverletzung – Schweiz

Am 23. Januar 15 findet im Bezirksgericht Zürich Saal 4, Wengistr. 28 ab 08: 15 Uhr die Hauptverhandlung gegen die beiden Stadtpolizisten Sommerhalder u. Hofer wegen schwerer Körperverletzung statt.
Wir hoffen auf rege Anteilnahme – also viel Publikum.

Infos zum Film von Monika Brunschwiler :

http://polizeierfahrungbrunschwiler.weebly.com/

 

 

Tags: Korruption – Schweiz – Menschenrechtsverletzungen – Prozessbegleitung