Prozess über Pädo Arzt in Österreich

Missbrauchsprozess: 13 Jahre Haft für Arzt in Oberösterreich!

Jener Arzt aus dem Salzkammergut, dem vorgeworfen wurde, 109 Buben sexuell missbraucht zu haben, ist zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Zusätzlich wurde der 56-Jährige vom Schöffensenat in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
1.Video:

Opferanwalt – Rechtsanwalt Christian Aigner u. Gerhard Haslbauer
Die Möwe: Geschäftführerin Hedwig Wölfl
Quelle: Zib2, Mi., 17.6.2020
Tags: Pädo – Justiz – Gericht – Strafrecht – Prozess – Wels – Arzt – Familienrecht Familie – Missbrauch

2.Artikel:
Oö. Arzt wegen Missbrauchs zu 13 Jahren Haft verurteilt

Mediziner wird nach Schuldspruch in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Privatbeteiligte erhielten Zusprüche im fünfstelligen Euro-Bereich.
Ein 56-jähriger Arzt aus dem Salzkammergut, der 109 Buben sexuell missbraucht haben soll, ist am Mittwoch im Landesgericht Wels zu 13 Jahren Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Privatbeteiligten wurden vom Gericht Summen in fünfstelliger Euro-Höhe zugesprochen. Als Arzt darf der Mann nicht mehr arbeiten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mann wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses, pornografischer Darstellung Minderjähriger und des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften schuldig gesprochen. Mildernd waren die Unbescholtenheit, die sich aber laut Richterin dadurch relativiere, dass der Angeklagte „fast 20 Jahre unentdeckt geblieben ist“, sowie das teilweise Geständnis, das sich allerdings nur auf die leichten Fälle bezog. Erschwerend wurden u.a. der lange Tatzeitraum und die von der Opferzahl her „einzigartige Dimension“ des Falls gewertet.

Der Angeklagte habe eine eigene sexuelle Erregung bei den Taten durchgehend bestritten, sagte die Richterin in der Urteilsverkündung. Viele Details hätten das Gericht aber zu der Ansicht gebracht, dass diese sehr wohl gegeben gewesen sei. Auch sei das Schöffengericht überzeugt, dass ihm das Unrecht der Taten bewusst gewesen sei, denn er habe etwa die Opfer aufgefordert, nichts zu erzählen oder die Vorhänge zugezogen. Die Opfer hätten alle einen glaubwürdigen und um Wahrheit bemühten Eindruck gemacht, so die Richterin. Keiner habe den Eindruck erweckt, dass er den Angeklagten über Gebühr belasten wolle.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Mediziner den teils schweren sexuellen Missbrauch von insgesamt 109 Buben zur Last. 40 der mutmaßlichen Opfer waren laut Anklageschrift unter 14 Jahre alt. 30 Fälle sollen sich außerhalb der Ordination abgespielt haben. In fünf Fällen geht die Anklage von schwerem sexuellen Missbrauch aus, drei Buben haben laut Gutachten wesentliche gesundheitliche Folgen – in Form von Anpassungsstörungen – davongetragen. Hier gab es nicht in jedem Fall einen Schuldspruch. Weitere Anklagepunkte lauteten, er habe Personen zum Dreh von Kinderpornos angestiftet und Jugendliche mit Cannabis versorgt.
Großteils schuldig bekannt
Sehr oft ging es etwa um Untersuchungsmethoden, die laut einem Sachverständigen medizinisch nicht indiziert gewesen seien, oder um die Anleitung zur Masturbation. Der Arzt sei den Jugendlichen gegenüber stets freundlich und locker gewesen und habe eine „ordinäre Sprache“ verwendet, so der Anklagevertreter zu Beginn des Prozesses. Laut Verteidigung habe er sich selbst als „eine Art Aufklärungscoach“ gesehen. Der Staatsanwalt erkannte in dem Vorgehen des Mannes vielmehr „einen Tatplan, der darauf ausgerichtet war, seine berufliche Tätigkeit für regelmäßigen Missbrauch“ zu nutzen.
„Ich habe im Rahmen der sexuellen Aufklärung Übergriffe auf pubertierende Burschen begangen“, bekannte sich der Arzt zu Prozessbeginn „zu einem Großteil“ schuldig. Er behauptete – im Gegensatz zu einem von der Justiz eingeholten Gutachten – aber, dass seine Methoden medizinisch begründet gewesen seien. Die schweren Fälle sowie die Vorwürfe bezüglich Porno-Drehs und Drogen bestritt er allerdings.
Weil laut einem Sachverständigen die Pädophilie des Angeklagten so stark sei, dass er sich neuerlich an Kindern vergreifen könnte, wurde er zusätzlich zur Haftstrafe in eine Anstalt eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kündigte Strafberufung, die Verteidigung Strafberufung und Nichtigkeitsbeschwerde an.
(APA)
17.06.2020 um 17:10
https://www.diepresse.com/5827456/oo-arzt-wegen-missbrauchs-zu-13-jahren-haft-verurteilt

Entziehung der Obsorge bei gewalttätigen Kindern

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Attacke durch Kinderbande in Wels: Entziehung der Obsorge bei gewalttätigen Kindern

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Bestürzt zeigen sich Sicherheitsreferent Vizebürgermeister Gerhard Kroiß und Vizebürgermeisterin Christa Raggl-Mühlberger als zuständige Referentin für die Kinder und Jugendhilfe über die Attacke einer Kinderbande in der Freizeitanlage Wimpassing.

Wie die LPD OÖ mitteilte, kam es bereits am 11.3.2018 in der Freizeitanlage Wimpassing zu einer Rauferei unter Kinder bzw. Jugendlichen, bei der ein 12-jähriger die anderen Kinder sogar mit einem Messer bedrohte. Bei den aggressiven Angreifern handelt es sich großteils um Kinder tschetschenischer Herkunft.

Ein derartiger Vorfall stellt eine grobe Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern dar und muss Konsequenzen nach sich ziehen. Eine Möglichkeit wäre die Entziehung der Obsorge für die Eltern derart gewalttätiger Kinder. Ebenso wird erneut die Forderung der Entziehung der Wohn­beihilfe für Integrationsverweigerer in den Raum gestellt, um auch Maßnahmen zu setzen, die Wir­kungen zeigen. Auch eine Heranziehung der Eltern derart gewaltbereiter Kinder und Jugend­­licher zu Sozialstunden wäre eine Lösung, um zu zeigen, dass eine Gesellschaft Gewalt nicht einfach hinnimmt.

Immer wieder ersucht die Stadt Wels um mehr Polizei im öffentlichen Raum und bei derartigen Fällen sieht man, wie aktuell diese Forderung ist. Zusätzlich wird es notwendig sein, die Präventionsoffensive gemeinsam mit der Polizei zu erweitern. Bereits jetzt nimmt sich das Quartier Gartenstadt verstärkt tschetschenischer Jugendlicher an und versucht zu vermitteln, dass Gewalt kein legitimes Mittel zur Problemlösung sei. Hier muss man noch rascher Maßnahmen setzen um die kriminelle Entwicklung dieser Kinder zu stoppen. Gleichzeitig ist bei derartig groben Verletzungen der Aufsichtspflicht, wo bereits ein 12-jähriger als polizeilich amtsbekannt geführt wird, der Entzug von Sozialleistungen notwendig.

Vizebürgermeister Gerhard Kroiß: Erziehungsberechtigte, die es zulassen, dass bereits Kinder mit Messer bewaffnet andere Kinder attackieren, tragen die volle Verantwortung für deren Handlungen und gehören strengstens bestraft.

Vizebürgermeisterin Christa Raggl-Mühlberger: Eltern, deren Kinder bereits in diesem frühen Alter zu Gewalttätigkeit neigen, muss die Obsorge und Sozialleistungen entzogen werden, um solchen Entwicklungen entgegen zu steuern.

 

Quelle: Stadt Wels, 14 Mär16:192018 von Gerhard Repp Print This Article

 http://www.regionews.at/newsdetail/Attacke_durch_Kinderbande_in_Wels_Entziehung_der_Obsorge_bei_gewalttaetigen_Kindern-176986
Tags: Jugendamt – Wien Oberösterreich Niederösterreich Salzburg Tirol Kärnten Steiermark Burgenland Vorarlberg – Flüchtlinge – Asylwerber – Tschetschene – Erziehung – Kindererziehung – Familienrecht – Kindeswohl – Gesetze Österreich – Jugendwohlfahrt – Justiz – Kindesabnahme Gefährdungsmeldung 

Jugendamt – Bombendrohung – Vater

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Festnahme nach Bombendrohung in Gmunden

Ein 24-jähriger Mann hat am Donnerstag auf der Bezirkshauptmannschaft Gmunden wegen eines Sorgerechtstreits durchgedreht. Er drohte, das Haus zu sprengen und alle umzubringen. Er wurde festgenommen.

Der 24-jährige Deutsche hatte einen Termin bei der Kinder- und Jugendhilfe. Dabei soll es darum gegangen sein, dass ihm die Behörde das Sorgerecht für sein wenige Monate altes Kind entziehen wollte. Das ließ den Mann durchdrehen.

Gaspistole aus dem Koffer geholt

Zunächst drohte er, das Haus in die Luft zu sprengen. Dann verließ der laut Polizei einschlägig vorbestrafte Mann das Gebäude. Er kehrte in seine Wohnung in Gmunden zurück und soll dort einem Freund angekündigt haben, dass er alle umbringe werde. Er holte eine Gaspistole aus einem Koffer – offenbar plante er, mit der Waffe zurück zur Bezirkshauptmannschaft zu gehen. Sein Freund schaffte es allerdings, ihm die Pistole zu entreißen.

Festgenommen

Der 24-Jährige machte sich zwar trotzdem noch einmal auf den Weg zur Behörde, dort wartete aber schon die Polizei auf ihn. Der Mann wurde festgenommen und in die Justizanstalt Wels eingeliefert.

Auszug – Stellungnahme des Senats LG Wels – zu Strafrechtsänderungsgesetzes 2015 – §205 StGB

Stellungnahme des Senats gemäß § 36 GOG zu ausgewählten Aspekten des Entwurfs des Strafrechtsänderungsgesetzes 2015, BMJ-S318.034/0007-IV/2015

 Das Landesgericht Wels beehrt sich, zu einzelnen Aspekten des Entwurfs betreffend die Novellierung des StGB sowie damit einhergehende Änderungen der StPO wie folgt Stellung zu nehmen:
205Pograpschen §218 StGB §205

AUSZUG:
153. § 205a Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung:

Die Schaffung eines neuen Tatbestands im Bereich der Sexualdelinquenz wird für obsolet erachtet. Das österreichische Sexualstrafrecht ist – darauf verweisen zutreffend die Materialien – äußerst differenziert und erfüllt bereits die Mindeststandars der internationalen Vorgaben, wobei die entsprechenden Tatbestände mit empfindlichen Strafrahmen versehen sind. Der neu geschaffene Tatbestand geht demnach über die internationalen Vorgaben hinaus. Aus Sicht der Praxis besteht kein Erfordernis der strafrechtlichen Erfassung weiterer Sachverhalte und möglicher Stigmatisierung der Beschuldigten als „Sexualstraftäter“. Der Verweis in den Materialien, es solle ua ein Zeichen zur Vorbeugung sexueller Gewalt gesetzt werden, ist insofern nicht zutreffend, als der Tatbestand gerade keine Gewalt erfordert, sondern lediglich die Durchführung eines Beischlafs oder einer dem gleichzusetzenden Handlung ohne das Einverständnis oder nach Erlangung des Einverständnisses durch Ausnützung einer Zwangslage oder Einschüchterung. Das österreichische Strafgesetzbuch basiert nicht auf dem Prinzip des (ex ante) Präventionsstrafrechts, idS, dass Verhalten bestraft wird, bevor es zur Rechtsgutsbeeinträchtigung kommt.

Die geschaffene Regelung sieht sich darüber hinaus enormen Beweisproblemen entgegen, wird doch das Einverständnis zum Beischlaf oder Beischlaf gleichzusetzenden Handlungen überwiegend konkludent erteilt und besteht die Gefahr, dass Personen diese konkludente Zustimmung ex post widerrufen oä.

Weiters besteht die Möglichkeit der Kriminalisierung von Personen, die im Rahmen der geltenden Gesetze (zB OÖ.PolStG) Prostituierte aufsuchen, da sich Prostituierte idR in einer Zwangslage befinden.

Insgesamt ist § 205a StGB, der auch aufgrund der geringen Strafdrohung nicht in das Gefüge der Sexualdelikte passt, mit dem Ultima-Ratio-Prinzip im Strafrecht nicht in Einklang zu bringen. Die „strafgesetzkonforme Durchführung eines Beischlafs“ ist über die bestehenden Normen hinaus mit den Normen des Strafrechts nicht weiter regelungsbedürftig.

Die Vorsitzende des Senats gem. § 36 GOG, Wels, am 1. April 2015

Dr. Hildegard Egle


Original weiterlesen –>

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SNME/SNME_02885/fnameorig_397482.html

Unverantwortlich? Zwillingsmutter ist 60 Jahre alt

Unverantwortlich? Zwillingsmutter ist 60 Jahre alt | Nachric

WELS. Die Buben kamen gesund im Klinikum Wels zur Welt – Mediziner sehen die Sensationsgeburt jedoch kritisch.

Unverantwortlich? Zwillingsmutter ist 60 Jahre alt

Eldion und Elmedin mit ihrem Vater (63) im Klinikum Wels, wo sie am Mittwoch zur Welt kamen. Bild: Klinikum Wels

Friedlich schlafen Eldion und Elmedin in den Armen ihres 63-jährigen Vaters. Die Zwillinge sind pumperlg’sund und sehen zufrieden aus. Rund um die am Mittwoch im Klinikum Wels geborenen Brüder sind aber heftige Diskussionen entbrannt.

Denn ihre Mutter ist 60 Jahre alt und die erste Frau Österreichs, die in diesem Alter Zwillinge zur Welt gebracht hat. Eine Schwangerschaft ist auf natürlichem Wege nicht möglich gewesen, dafür war eine Eizellspende und anschließende künstliche Befruchtung im Ausland notwendig. In Österreich ist eine Eizellspende erst seit vergangener Woche erlaubt. Die Spenderin darf nicht älter als 30 sein, die Empfängerin höchstens 45 Jahre. Diese späte Schwangerschaft war sowohl für die Mutter als auch die Kinder ein hohes Risiko, darin sind sich Mediziner einig.

„Grenzen weit überschritten“

„Es ist nachgewiesen, dass Schwangere, und da vor allem Frauen, die Zwillinge in sich tragen, nach dem 45. Lebensjahr massive Probleme bekommen können“, sagt Leonhard Loimer, Geschäftsführer der Kinderwunschklinik Wels. Bluthochdruck, Blutzucker oder eine schlecht durchblutete Gebärmutter können laut dem Spezialisten für Fortpflanzungsmedizin die Gesundheit von Mutter und Kind(ern) massiv gefährden. „Es gibt Grenzen, und diesem Fall sind sie weit überschritten worden“, sagt Loimer, für den die Tatsache, dass eine Frau in diesem Alter ein Kind zur Welt bringen kann, aber bemerkenswert ist.

In Wels stehen aber das Glück und die Freude über die gesunden Buben, die eine Schwester im Kleinkindalter haben, im Vordergrund. Davon zeugen auch die albanischen Namen, die die späten Eltern ihrem Nachwuchs gaben: Eldion ist eine Ableitung von Eldin und bedeutet „Gott“, Elmedin steht für „dem Glauben ergeben“.

„Mutter und Babys sind wohlauf“, sagt Primarius Klaus Reisenberger, Leiter der Geburtshilfeabteilung, der keine Details nennen darf. Ein ethisches Urteil will der Gynäkologe nicht fällen: „Denn hätte man die Eizellspende nicht gemacht, wären die Kinder jetzt nicht auf der Welt.“ Die nächsten Tage werden Mutter und Kinder noch im Klinikum Wels bleiben.

„Die Spanne des Mutterseins ist deutlich verkürzt“

Das doppelte Mutterglück einer Sechzigjährigen im Klinikum Wels-Grieskirchen löst bei Humangenetiker Markus Hengstschläger (46) nicht unbedingt einen Freudentaumel aus. Der Oberösterreicher ist unter anderem Mitglied der Bioethik-Kommission, eines beratenden Gremiums des Bundeskanzlers.

„Wir haben in diesem Kreis lange überlegt und diskutiert, bevor wir für die Novelle des Fortpflanzungsmedizin-Gesetzes für Eizellspenden eine Grenze bei 45 Jahren vorgeschlagen haben.“ Für diese Regelung sprechen laut Hengstschläger zum einen medizinische Überlegungen. „Eine Schwangerschaft mit 60 birgt das hohe Risiko einer Fehlgeburt oder zumindest von Komplikationen.“ Zum anderen müssten auch ethisch-gesellschaftliche Bedenken erlaubt sein. „Die Spanne des Mutterseins verkürzt sich deutlich.“ Betrachte man die statistische Lebenserwartung, würden Kinder von heute 60-Jährigen in der schwierigen Phase der Pubertät ihre Mutter bereits wieder verlieren. „Im aktuellen Fall hoffe ich das nicht.“ Spannend sei auch die Frage, ob eine 60-jährige Mutter ihren Kindern nicht ganz anders gegenübertritt als eine 30-jährige Mutter.

In der Eizellspende an und für sich sieht Hengstschläger kein Problem. „Meiner Meinung nach wird die biologische Elternschaft in Zeiten von hohen Scheidungsraten und Patchwork-Familien überschätzt.“ Die Realität zeige deutlich, „dass fürsorgliche Bezugspersonen das Wichtigste sind“. Er habe aus diesem Grund auch keinerlei Bedenken, wenn sich lesbische Paare für ein Kind entscheiden würden.

Drei Fragen an Leonhard Loimer

Geschäftsführer der Kinderwunschklinik in Wels und Wien
Der Reproduktionsmediziner und sein Team machen jährlich über 1600 künstliche Befruchtungen.

1. Was halten Sie von der ersten Zwillingsgeburt einer 60-Jährigen in Österreich?

Die Tatsache, dass eine Frau in diesem Alter Kinder bekommen kann, ist bemerkenswert. Wenn eine Frau mit 25 Jahren versucht, auf natürlichem Weg schwanger zu werden, hat sie eine Chance von nur circa 25 Prozent pro Zyklus. Die Chancen sinken leider mit den Jahren dramatisch ab. Wie sich in diesem Fall zeigt, ist nicht die Gebärmutter selbst der limitierende Faktor.

2. Welche Risiken gibt es bei einer so späten Schwangerschaft?

Letzte Woche ist in Österreich das neue Fortpflanzungsmedizin-Gesetz in Kraft getreten, das auch die Eizellspende erlaubt. Der Gesetzgeber hat mit weiser Voraussicht das Alter der Empfängerinnen auf 45 begrenzt, da bewiesen ist, dass Schwangere nach dem 45. Lebensjahr massive gesundheitliche Probleme wie Bluthochdruck oder Diabetes bekommen können, die sich auch auf das Kind auswirken können.

3. In Österreich ist die Altersgrenze 45. Wie sieht es in anderen Ländern aus?

In der EU ist diese künstliche Befruchtung sicher nicht gemacht worden. In toleranten Ländern wie Spanien ist die Altersgrenze beispielsweise 50, in Tschechien 49. Möglich wäre sie in Ländern wie in Indien oder der Ukraine.

Späte Mutterschaft

 2 Frauen haben in Österreich seit 1970 mit 60 Jahren ein Kind auf die Welt gebracht. Die Zwillingsgeburt in Wels ist ein österreichisches Unikum. Die Zahl der Frauen, die zwischen 50 und 59 Jahren noch Nachwuchs bekommen, ist gestiegen: 1970 waren es zwei, 2013 schon 23.
Prominente Frauen wie die italienische Sängerin Gianna Nannini haben es vorgemacht. Mit 54 Jahren brachte die Rocksängerin ihre Tochter Penelope zu Welt – auf natürlichem Wege und ungeplant, wie die heute 58-Jährige sagt.
Fortpflanzungsmedizin-Gesetz: Seit Anfang Februar gilt ein neues Gesetz, das erstmals Eizellspenden erlaubt. Die Spenderin darf aber maximal 30, die Empfängerin höchstens 45 Jahre alt sein. Damit werde das Risiko seltener Nebenwirkungen reduziert. Geld darf für eine Spende nicht bezahlt werden.

27. Februar 2015 – 00:04 Uhr

http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Unverantwortlich-Zwillingsmutter-ist-60-Jahre-alt;art4,1666819

Frau soll Mann in Bauch gestochen haben

Oberösterreich Wels

Offenbar bei einem Streit hat ein 53-jähriger Mann am Sonntag gegen 21.50 Uhr in Wels ein Messer in den Bauch bekommen.

(Symbolfoto) Bild: Weihbold

In der Wohnung eines 53-Jährigen aus Wels soll es zwischen ihm und seiner 49-jährigen Bekannten zu einem Streit gekommen sein. Weshalb sich die beiden gestritten hatten, konnte bis dato noch nicht erhoben werden.

Dieser Streit eskalierte, sodass der 53-Jährige durch einen Biss am rechten Ohr und durch einen Stich mit einem Messer im Bauchbereich verletzt wurde. Schwer verletzt wurde der Mann mit der Rettung ins Klinikum Wels gebracht und dort stationär aufgenommen. Die 49-jährige Lebensgefährtin des Opfers wurde gegen Mitternacht in ihrer Wohnung angetroffen, zeigte sich aber nicht geständig. Die Frau konnte vorerst keine weiteren Aussagen machen, da sie stark alkoholisiert war. Das Opfer wie auch die 49-jährige Verdächtige sollten noch am Montag einvernommen werden, teilte die Landespolizeidirektion OÖ mit.

09. Februar 2015 – 07:39 Uhr
http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Frau-soll-Mann-in-Bauch-gestochen-haben;art4,1643366

Tags: Gewalt weibliche Frauen