Kindeswohl fördert Entfremdung zwischen Vater-Kind

WARNUNG im Familienrecht !
Kindeswohl vor den Rechten der Eltern fördert Entfremdung !

soeben im Netz gefunden:
Thema: Meine Ex-Frau ist mit unserer Tochter einfach weggezogen…#

Admin Familie & Familienrecht Family law austria germany, 16-8-2017

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Antwort von EarlyBird am 15.11.2016, 23:12 Uhr

Ich fand diesen Fall interessant. Nur mal um zu verdeutlichen, das gerichtliche Schritte/Entscheidungen keinesfalls darauf abzielen, das Kindeswohl hinten anzustellen. Im Gegenteil steht das Kindeswohl sogar vor den Rechten der Eltern. Denn diese geraten in den Hintergrundso wenn es um das Kindeswohl geht! Selbstverständlich läuft das nicht immer gleichermaßen fair und empathisch ab. Denn es sind fallbedingt nunmal manche Regelungen leichter zu finden und umzusetzen als wie in anderen Fällen.

http://trennungmitkind.com/vor-gericht-was-nun/familiengericht-deshalb-scheitern-sie-mit-ihrem-antrag

Auszug Link – Ein Beispiel:

Ein Vater klagte auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Fünfjährigen Sohn. Bereits zwei Jahre zuvor hatte die Mutter des Kindes die Trennung durch heimlichen Auszug herbeigeführt und war zunächst über mehrere Monate untergetaucht. Der Vater wusste nicht, wo das Kind sich aufhielt und konnte keinerlei Kontakt wahrnehmen. Das nächste Lebenszeichen war eine Aufforderung des Jugendamtes, zwecks Unterhaltsberechnung seine Einkünfte offen zu legen. Der Vater drängte auf gemeinsame Beratungsgespräche bezüglich des Umganges – die Mutter ignorierte das. Schließlich stellte der Vater Antrag auf Regelung des Umganges, das Gericht beschloss vierzehntägige Umgangskontakte, die jedoch von der Mutter samt und sonders boykottiert wurden. Im Zuge des folgenden erneuten Antrages des Kindesvaters, den Umgang zu regeln und Ordnungsmittel gegen die Kindesmutter zu verhängen, erklärte deren Anwalt, die Mutter boykottiere nicht, es sei das Kind, das keinesfalls den Vater sehen wolle. Ein psychologisches Gutachten wurde erstellt. Im Zuge der Explorationen stellte der Gutachter fest, dass die Mutter ohne Zweifel erheblich auf den Jungen eingewirkt habe, er sei dem Vater massiv entfremdet und reagiere panisch auf dessen Erwähnung. Umgangskontakte seien daher zum Zeitpunkt nicht kindeswohldienlich durchführbar – der Gutachter empfahl, den Umgang auszusetzen, das Kind zu therapieren und in einem Jahr behutsam mit begleiteten Umgängen zu beginnen. Daraufhin beantragte der Vater mit Verweis auf PAS das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht – und verlor. Das Gericht folgte der Begründung des Gutachters, dass es unter den gegebenen Umständen nicht zu verantworten sei, Umgangskontakte durchzuführen und aus denselben Gründen scheide eine Übertragung des alleinigen Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrechtes ebenso aus. Der Vater verlor auf diesem Wege das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Mutter verzog unbekannt. Er hat das Kind nicht wiedergesehen.
Das allgemeine Gerechtigkeitempfinden kann solchen gerichtlichen Entscheidungen in der Regel nicht folgen und vergleichbare Beschlüsse werden leider regelmäßig bekannt, wobei sowohl Mütter als auch Väter betroffen sind.

Es erscheint widersinnig, da doch allen klar sein muss, wer die Harmonie stört und eine Kooperation im Sinne des Kindes verhindert. Unser Gerechtigkeitsempfinden fordert, dass der “Gute” das Kind bekommt und der “Böse” am Besten noch eine Geldstrafe zusätzlich zum lebenslangen Umgangsausschluss. Doch es geht um ein Kind. Nicht um ein Auto.

Entfremdung Kindeswohl.JPG
Kinderrechte vor Elternrechte –  Kindeswohl fördert Entfremdung in Österreich 
und ist extrem GEFÄHRLICH


Tags: Vaterlose Gesellschaft – Vaterschaft – Rosenkrieg – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – Kindes-Entfremdung – PA parental alienation – Eltern Entfremdung – Menschenrechtsverletzung – leaks family law austria – Kinderrechte – Kindeswohl fördert Entfremdung – Österreich – Entfremdung in Österreich – feministische Justiz in Österreich

 

Sei kein Esel beim Jugendamt

Umgang gestrichen?

Die Politiker sind aufgerufen, die Elternrechte zu stärken damit nicht so viele Kinder von ihren Eltern entfremdet werden.

Tags: Entfremdung – PAS – Umgangsrecht – Besuchsrecht – Video – Satire – Familienrecht – Missbrauch mit dem Missbrauch – Kindeswohl – Kindes-Entfremdung

INFORMATIONEN FÜR VÄTER UND MÜTTER – Spiegel Magazin No 03 – 14 Januar 2017

Spiegel-no03-14januar2017
Spiegel-no03-14januar2017
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(ANZEIGE 17.01) DER NACHDRUCK DIESER ANZEIGE IST ERWÜNSCHT

ANTIKORRUPT + JUGENDHILFEWATCH

INFORMATIONEN FÜR VÄTER UND MÜTTER

Der Film des Ersten Deutschen Fernsehens „Mit Kindern Kasse machen“ (siehe im Internet: ARD Mediathek) ist nur ein Beweis für die dunkle Seite der so genannten Deutschen Jugendhilfe.

Viele Jungendämter in Deutschland sind seit Langem dafür bekannt, dass sie Gesetze und höchstrichterliche Urteile bewusst ignorieren oder falsch darstellen. Neuester Fall: Die Stadt München lässt für ihr Jugendamt bezüglich eines Vaters bei Gericht Folgendes vortragen:

Erst seit seinem Anerkenntnis der Vaterschaft beim Jugendamt ist er im Rechtssinn Vater des Kindes. Vor diesem Zeitpunkt standen ihm keine Elternrechte zu.

Offenbar sollen dem Vater mit dieser falschen Behauptung die ihm laut §1684, Abs.1 und 2 BGB zustehenden Elternrechte aberkannt werden. Und dem Kind das ihm zustehende Umgangsrecht gemäß § 1684 BGB.Bereits am 9. April 2003 beschloss dazu das Bundesverfassungsgericht (siehe Internet: 1 BvR 1493/96, 1 BvR 1724/01):

„Auch der biologische Vater bildet mit seinem Kind eine von Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz geschützte Familie, wenn zwischen ihm und dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht. Der Grundrechtsschutz umfasst auch das Interesse am Erhalt dieser Beziehung.

Es verstößt gegen Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz, den so mit seinem Kind verbundenen biologischen Vater auch dann vom Umgang mit dem Kind auszuschließen, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.“

FRAGE DAZU VON ANTIKORRUPT + JUGENDHILFEWATCH:

Wie dunkel und wie verbreitet ist das Geschäft mit der Jugendhilfe?

 

ANTIKORRUPT + JUGENDHILFEWATCH INFORMIEREN ÜBER DIE RECHTE VON ELTERN UND KINDERN. SIE WOLLEN DIESE VOR DER VERBREITETEN BEHÖRDENWILLKÜR IM BEREICH DER JUGENDHILFE SCHÜTZEN. HERAUSGEBER DIESER ANZEIGE „INFORMATIONEN FÜR VÄTER UND MÜTTER“ C/O JÖRG WÜNNENBERG, BONGARDSTRASSE 2, 44787 BOCHUM

Spiegel No 03 – 14 Januar 2017

Tags: Familienrecht – Familie – Kinderheim – Sorgerecht – Fremdunterbringung

Jugendamt Gesetzesänderung – Beschneidung von Elternrechten?

Jugendamt - Polizei - Kindesabnahme
Jugendamt – Polizei – Kindesabnahme

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Kinderschutzgesetz wird reformiert

Mehr Hilfe für gefährdete Familien

Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) will den Kinderschutz verbessern.
Kinder sollen einen eigenen Ombudsmann bekommen.

Vier Babies liegen auf einem Tuch

Nach der Geburt kommt die stressige Zeit. Familienhebammen sollen helfen.  Foto: dpa

BERLIN taz | Es sind herzzerreißende Geschichten, die das SZ-Magazin diese Woche erzählt. Das Jugendamt reißt darin Familien auseinander, ordnet willkürlich Kinder einem Elternteil zu oder bringt sie grundlos ins Heim. Es wirkt wie der Hort der Inkompetenz.

Nüchtern betrachtet sind diese Geschichten natürlich hochsubjektiv, niemand hat nachrecherchiert, ob die betreffenden Jugendämter nicht doch ein paar gute Gründe für ihr Handeln hatten. Und erinnert man sich an die Fälle verwahrloster, verhungerter, ermordeter Kinder, die vor einigen Jahren die Schlagzeilen beherrschten, dann gibt es gute Gründe, viele Familien genau anzusehen – und auch unpopuläre Entscheidungen zu treffen.

Am Mittwoch verabschiedete das Bundeskabinett den Evaluationsbericht zum Bundeskinderschutzgesetz, das in der Folge der vielen Misshandlungsfälle 2012 in Kraft trat. Ziel war, die Menschen, die mit einem gefährdeten Kind zu tun haben, zu vernetzen und Familien mehr Unterstützung zukommen zu lassen. Die Evaluation fiel einigermaßen positiv aus – aber, so betonte SPD-Familienministerin Manuela Schwesig bei der Vorstellung des Berichts, „es reicht nicht aus“. Sie wird das Gesetz nächstes Jahr novellieren.

Vor allem will Schwesig das System der sogenannten Familienhebammen – bisher nur ein Modellprojekt – verstetigen, indem sie die Finanzierung über einen Fonds ermöglicht. Familienhebammen begleiten junge gefährdete Familien im schwierigen ersten Jahr nach der Geburt eines Kindes.

Heikel ist das Vorhaben, die Elternrechte zu beschneiden, wenn ein Kind mehrere Jahre in einer Pflegefamilie verbracht hat. Bisher haben die Gerichte regelmäßig angeordnet, dass solche Kinder ihren Eltern zurückgegeben werden, wenn deren Situation sich verbessert hat. Schwesig will das ändern: „Wenn ein Kind schon acht Jahre in einer Pflegefamilie lebt, dann gehen solche Rückführungen oft nicht gut aus. Dann wäre es besser, zu schauen, was für das Kind gerade am besten ist.“ Es könne ja trotzdem eine Beziehung zu seinen leiblichen Eltern aufbauen.

Man ahnt, welche abermals herzzerreißenden Geschichten von Eltern, die ihre Kinder nicht zurückbekommen, dieses Vorhaben ergeben wird. Aber die Jugendämter stehen in dieser Spannung, zu entscheiden, ab wann eine Familie zur Gefahr für ein Kind wird. Vielleicht ist eine weitere Neuerung, die Schwesig will, dabei hilfreich: Kinder sollen eine eigene Ombudsstelle bekommen, an die sie sich mit ihren Sorgen wenden können.

17. 12. 2015

http://www.taz.de/Kinderschutzgesetz-wird-reformiert/!5258668/
Tags: Jugendamt – InObhutnahme – Kindeswohlgefährdung – Kindesabnahme – Familienrecht – Gesetze – Missbrauch mit dem Missbrauch – Justizopfer – Kinderhandel – Menschenrechtsverletzung – Obsorge – Sorgerecht – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – Pflegekind – Rückführung von Kindern aus Pflegefamilien – Kinderklau –

Eltern sind nachrangig – Die Sexualerziehung in Kindergärten und Schulen übernimmt jetzt der Staat

Elternrechte: Bisher wird die Sexualerziehung als „primäre Aufgabe der Eltern“ definiert, die Schule wirke lediglich daran mit. Nun soll das Verhältnis umgekehrt werden: Von Zusammenarbeit mit den Eltern oder gar deren Vorrang ist keine Rede mehr. Der Staat will also die Sexualerziehung der Kinder übernehmen und den Eltern damit aus der Hand nehmen. Die Ministerin will ein eigenes Budget dafür reservieren.

SPÖ Heinisch-Hosek – Schulen – Kindergärten – Schulreform macht Sexualerziehung – Frühsexualisierung – Gendermainstream durch Feminismus in Österreich
Zitat – Nicole M. am 20..April 2015:

So nun wird es amtlich in Österreich (bei uns auch!? ) :

„Einführung in gleichgeschlechtliche Beziehungen, Anerkennung der Vielfalt von Beziehungen und Lust beim Berühren des eigenen Körpers“.

Das sollen in Zukunft die Kinder in Kindergärten und Schule lernen.
Damit übergeht eine Regierung wieder einmal die Grundrechte des Menschen auf freie Entfaltung und ist wieder einen Schritt weiter an der Sexualisierung der Kinder , wahrscheinlich zu heimtückischen Zwecken. Das private Gut und die Moral der Menschen bleibt wie immer unbeachtet.

Eltern werden denunziert in die Ecke gestellt und entrechtet. Bekommen „die Grünen“ in der BRD es nicht durch, das Sex mit Kindern straffrei bleibt, so geht man woanders eben andere Wege, offene und völlig legalen Wege, Kinder in ihrer Psyche zu zerstören. Experten warnen schon lange eindringlich davon ab, die Kinder so früh an sexuelle Handhabungen heran zu führen. Wenn die Eltern JETZT nicht einschreiten, nimmt das ein katastrophales Ende der Gesellschaft und nicht einzuschätzbare Schäden an den Kindern selbst. Egal wie groß der Schwachsinn der Regierungen auch wird, es scheint fast so , das man mit Eltern machen kann was man will, auf Kosten der Kinder.
Ein Skandal ist das, alleine schon, weil die Selbstbestimmung des Menschen (in dem Fall des Kindes) nieder getreten wird und von Missachtung kann schon keine Rede mehr sein. Ist es doch eher so, das bewußt darauf hingearbeitet wird, durch den Gender.Mainstream, die moralischen Vorstellungen gänzlich zu zerstören.
Und wieder ist es eine Frau, die in der österreichischen Regierung unter Halluzinationen zu leben scheint (Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek), die vermuten lassen das alle Politiker unter der Schwachsinns Krankheit leiden oder sich eindeutig im Reich der Drogen befinden, weil als normal kann man dieses Gedankengut nicht mehr bezeichnen.
Schon der Altkanzler Helmut Schmidt sagte :
“ Wer eine Vision hat, der sollte zum Arzt gehen!“
Nur das es für diese Art der Erkrankung keine Heilung geben kann.
Grüß Gott
Nicole
Hintergrund hier weiterlesen –>

Sexualerziehung: Ein neuer Erlass, der an Kindesmissbrauch grenzt

Die Bildungsministerin will neue Standards in der Sexualpädagogik an Schulen: Ausschaltung der Eltern sowie „Lust“ und „Genuss“ statt Werte und Beziehung.

 (Die Presse)

Bereits die Ankündigung eines „modernen“ neuen Sexualkundeunterrichts durch Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek im Herbst 2014 ließ Schlimmes ahnen: „Möglichst früh“ solle dieser einsetzen, also noch im Kindergarten. Ende März schickte sie den Entwurf für eine Aktualisierung des Grundsatzerlasses „Sexualerziehung an den Schulen“ zur Stellungnahme an Elternverbände und Experten. Diese hatten nur wenige Tage Zeit zur Begutachtung, die Frist lief bereits am 10. April wieder ab.

Sind schon einige bisherige Aufklärungsprojekte höchst fragwürdig, wie etwa der Lovetour-Bus oder die Broschüre „Love, Sex und so…“, so übertrifft der Entwurf die schlimmsten Befürchtungen. Etwa im Hinblick auf die Elternrechte: Bisher wird die Sexualerziehung als „primäre Aufgabe der Eltern“ definiert, die Schule wirke lediglich daran mit. Nun soll das Verhältnis umgekehrt werden: Von Zusammenarbeit mit den Eltern oder gar deren Vorrang ist keine Rede mehr. Der Staat will also die Sexualerziehung der Kinder übernehmen und den Eltern damit aus der Hand nehmen. Die Ministerin will ein eigenes Budget dafür reservieren.

Eine deutliche Verschiebung soll auch bei der Werteerziehung vollzogen werden. In der bisher gültigen Fassung heißt es, die Schule solle an einer „werterfüllten Orientierung an der Bewusstseinsbildung der Schüler und Schülerinnen in Fragen der Sexualität und Partnerschaft“ mitwirken. Künftig soll das auf Wunsch der Ministerin radikal anders werden: Die Schule solle keine Werte vermitteln oder vorgeben. Im Zusammenhang mit Sexualität geht es in ihrem Entwurf stets um „Lust“ und „Genuss“, die Begriffe „Liebe“ und „Familie“ kommen nicht mehr vor.

Dafür sollen Kinder „Fähigkeiten und Fertigkeiten“ erwerben, die das „eigene Wohlbefinden fördern“, sie sollen „Körperkompetenz“ erlernen – was immer das sein mag. Dass Kinder ihren eigenen Körper im Rahmen der Sexualerziehung „erkunden“ sollen, lässt jedoch erahnen, was damit gemeint ist. Auch auf das Thema Sexualität und Medien soll eingegangen werden. In diesem Zusammenhang „kann“ man sich im Unterricht auch mit „Pornografie und Sexting“ (das Verschicken erotischer Fotos per Handy) auseinandersetzen. Also Porno-Schauen in der Schule?

Im Entwurf zum neuen Erlass ist von einer „Sexualpädagogik der Vielfalt“ die Rede. Es gibt kein Ideal, keine Norm, alle Arten von Sexualität und sexueller Orientierung werden als gleichwertig dargestellt. Es darf also keine Leitbilder mehr geben, die sich an der Partnerschaft von Mann und Frau orientieren. Dahinter steht eindeutig die Ideologie des Gender-Mainstreamings, die Loslösung vom biologischen zu einem rein „sozialen“ Geschlecht. Das offenbart den Hintergrund, auf dem der Entwurf aufbaut und der auch explizit genannt wird, nämlich die Standards der Weltgesundheitsorganisation WHO, die rechtlich nicht verbindlich und höchst umstritten sind.

Die WHO empfiehlt etwa für Kinder im Kindergartenalter folgende Sexualpädagogik: „Einführung in gleichgeschlechtliche Beziehungen, Anerkennung der Vielfalt von Beziehungen und Lust beim Berühren des eigenen Körpers“.

Als Vorwand für diese grenzwertige Form der Sexualerziehung wird genannt, Kinder könnten sich besser gegen Missbrauch schützen, wenn sie möglichst früh über Sexualität und alle ihre Formen Bescheid wüssten. In Deutschland und der Schweiz, wo diese Standards bereits umgesetzt wurden, laufen Eltern dagegen Sturm. Viele Experten, allen voran der Arzt und Autor Remo Largo, warnen dort vor den Folgen dieser Sexualerziehung.

Auch in Österreich besteht Grund zur Sorge, denn diese Form von Sexualpädagogik hat mit der Vermittlung von Faktenwissen nichts mehr zu tun, sondern grenzt an Kindesmissbrauch! Um Gefahr für das seelische Wohl unserer Kinder abzuwenden, sollte der Entwurf dort landen, wo er hingehört: in der Mülltonne.

E-Mails an:debatte@diepresse.com

 Zur Autorin:

Dr. Gudula
Walterskirchen ist Historikerin und
Publizistin. Sie war bis 2005 Redakteurin der „Presse“, ist seither freie Journalistin und Autorin zahlreicher Bücher mit historischem Schwerpunkt.

www.walterskirchen.cc

(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 20..April2015

http://diepresse.com/home/meinung/meinungimport/4712198/Sexualerziehung_Ein-neuer-Erlass-der-an-Kindesmissbrauch-grenzt

Tags: Kindesmissbrauch – Frühsexualisierung – Schule – Kindeswohl – SPÖ – Bildungsministerin – leaks – family law Early sexualization of children in  austria  – Sozialistische Partei Österreichs Frauen

 

Jugendamt – Kinder als Ware vom Staat ?

Die Anzahl der Kinder, die in Deutschland aus ihrer Familie herausgenommen und „fremdplaziert“ werden, steigt kontinuierlich.

Dagmar Neubronner ist zu Gast bei Michael Friedrich Vogt von quer-Denken.tv

Mit dem Hinweis auf scheinbar neutrale, von der Familie losgelöste „Kinderrechte“ und eine nicht im Grundgesetz verankerte „Erziehungspflicht“ des Staates verlieren Eltern zunehmend die ihnen seit jeher als „vorstaatliches Naturrecht“ zustehende Hauptverantwortung für ihre Kinder. Es gibt jedoch keine neutrale Instanz, sondern entweder hat der Staat, wie Olaf Scholz (SPD) schon vor Jahren forderte, die „Lufthoheit über den Kinderbetten“, oder sie liegt bei den Eltern.

Das Interview macht klar, warum es zentral wichtig ist, daß der Staat sich mit seinem im Grundgesetz formulierten Wächteramt bescheidet, um Kinder dann zu schützen, wenn die Eltern versagen. Im Gespräch wird auch deutlich, welche anderen und z. T. wirtschaftlichen Faktoren für die häufiger werdende „Fremdplazierung“ von Kindern eine Rolle spielen und wie schwer bzw. fast unmöglich es für die Eltern es ist, ein einmal entzogenes Kind wieder zurückzubekommen

Die Themen dieser Sendung im Einzelnen:
Elternrechte
Kinderrechte
Staatsrechte
Wächteramt des Staates
Fall Kevin im Kühlschrank
Fall Antonya
polnische Sammelklage gegen das deutsche Jugendamt
ökonomische Gesichtspunkte
Gesetzesänderungen mit Beweislastumkehr
Bindungs-Gesichtspunkte

Published on Sep 20, 2014