Behördenversagen – Video – Listenhund wurde seinem Besitzer nicht abgenommen?

Wien – Vor Kindergarten

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Hunde-Attacke: Pitbull noch bei Besitzer

Am Mittwoch ging ein Pitbull vor einem Kindergarten in Floridsdorf auf „Meda“ los – der Faltenhund wurde schwer verletzt. Der Listenhund wurde seinem Herrl nicht abgenommen.

Der sanfte Vierbeiner musste notoperiert werden, überstand den Eingriff zum Glück. Doch in der Nacht auf Montag dann der Rückfall: Die Wunden gingen auf. „Er hat nichts mehr gefressen. In der Nacht sind die Wunden aufgegangen“, so Danijel D. Am Montag musste „Meda“ deshalb erneut auf den OP-Tisch.

Trotz der blutigen Attacke wurde der Pitbull seinem Halter – er besitzt keinen Sachkundenachweis und hatte den Hund an einen Bekannten „verborgt“ – nicht behördlich abgenommen. Auf Nachfrage bei der Landespolizeidirektion Wien heißt es: „Die zuständige Abteilung der LPD prüft gerade, ob eine Abnahme notwendig ist oder nicht.“

Fix ist: Insgesamt wurden bei dem Vorfall sieben Anzeigen erstattet, darunter auch eine wegen fahrlässiger Körperverletzung. So soll der Wiener, der die beiden Hunde mit Fußtritten trennen wollte, angeblich vom Faltenhund gebissen worden sein. „Das kann ich mir nicht vorstellen. ‚Meda‘ tut keiner Fliege was zuleide. Außerdem war er bewusstlos“, so Danijel D., der Lebensgefährte von Zaki M.

02. April 2019 05:30; Akt: 02.04.2019 07:07Print

Welche Familienförderungen gibt es in Österreich 2019

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Zitat:

Familienförderungen in Österreich 2019

Hier eine Auflistung dessen, was Familien in Österreich bekommen. Einfach, weil ich weiß, dass es uns hier als Familie finanziell wirklich gut geht und es vielen Ländern dieser Erde nicht so ist. Danke Österreich!

Familien werden in Österreich besonders finanziell bedacht. Was gut und richtig ist, denn ohne gesunde, stabile Familien, kein gesundes Land!

Logisch, dass nicht allein der Staat für eine gesunde, stabile und intakte Familie verantwortlich, sondern jeder Einzelne gefragt, ist. Der Staat kann durch finanzielle Zuwendungen jedoch dafür sorgen, dass wenigstens dieser Punkt kein Hindernis für Familienplanung darstellt.

Ein paar aufgelistete Förderungen sind nicht speziell auf Familien ausgelegt, können also auch aufgrund anderer Lebensumstände beantragt werden.

  • Wochengeld: Die ersten acht Wochen vor der Entbindung und die ersten acht Wochen nach der Entbindung erhält Frau weiterhin ihr volles Gehalt und hat ein absolutes Beschäftigungsverbot.
  • Familienbeihilfe (Kindergeld): Jede Familie bekommt einen monatlichen Betrag, der gestaffelt nach dem Alter des Kindes ausbezahlt wird. Je älter das Kind, desto höher die Familienbeihilfe. Höhe der Familienbeihilfe
  • Familienzuschuss (Land Vorarlberg- speziell bei uns jetzt): Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Familien-Nettoeinkommen und der Zahl der Familienmitglieder. Familienzuschuss Vorarlberg
  • Um alle Bundesländer mit aufzuzählen: Hier die Familienunterstützung der einzelnen Länder (Österreich). Viele Bundesländer haben noch eigene Regelungen als Zusatz zu dem staatlichen Geld.
  • Kinderbetreuungsgeld: Das Kinderbetreuungsgeld steht in zwei Systemen zur Verfügung. Es kann entweder als Pauschalleistung (vier Varianten) oder als einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bezogen werden. Varianten und Höhe des Kinderbetreuungsgeldes. Es besteht die Möglichkeit eines Zuverdienstes, dessen Maximalhöhe jedoch genau festgelegt ist.
  • Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld für Alleinerziehende.
  • Elternteilzeit: Elternteilzeit ist ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Herabsetzung der bisherigen Arbeitszeit oder auf Änderung der Lage der bisherigen Arbeitszeit. Dieser Anspruch gilt nur für Eltern, die mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben beziehungsweise die Obsorge für das Kind innehaben. Zusätzlich hängt der Anspruch auf Elternteilzeit von der Betriebsgröße und von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab.
  • Bis 2019 gibt es noch den Alleinverdienerabsetzbetrag und die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungsgeldern. Dies wird jedoch durch die neue Steuerreform hinfällig.
  • Steuererleichterung für Familien: „Familienbonus Plus tritt ab 2019 in Kraft: Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag. Durch ihn wird die Steuerlast direkt reduziert, nämlich um bis zu 1 500 Euro pro Kind und Jahr. Den Familienbonus Plus erhalten Sie, so lange für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht ein reduzierter Familienbonus Plus in der Höhe von 500 Euro jährlich zu, wenn Sie für dieses Kind weiterhin Familienbeihilfe beziehen. Geringverdienende Alleinerziehende beziehungsweise Alleinverdienende, die keine oder eine geringe Steuer bezahlen, erhalten künftig einen so genannten Kindermehrbetrag in Höhe von maximal 250 Euro pro Kind und Jahr.
  • Familienzeitbonus (Familienmonat): Für erwerbstätige Väter, die sich unmittelbar nach der Geburt des Kindes intensiv und ausschließlich der Familie widmen und ihre Erwerbstätigkeit (im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin) unterbrechen, ist ein „Familienzeitbonus“ vorgesehen.
  • Familienhärteausgleich aufgrund von Notsituationen- ist jedoch an Bedingungen geknüpft.
  • FamilienhospizkarenzZuschuss, wenn z.B. ein Kind schwer erkrankt ist und seiner Arbeit nicht mehr nachkommen kann, kann man diese Förderung beantragen.
  • Kindererziehungszeiten für die Pension: Für jedes Kind werden vier Jahre ab der Geburt weiterhin in die Rentenkasse eingezahlt. Falls während der vier Jahre ein weiteres Kind auf die Welt kommt, verfällt es jedoch vom vorherigen Kind.
  • Freifahrt und Fahrtenbeihilfen: Eltern werden bezüglich der Beförderung in öffentlichen Verkehrsmittel unterstützt und entlastet.
  • AMS- Kinderbetreuungsbeihilfe: Die Kinderbetreuungsbeihilfe ist eine Förderung des AMS für einen kost­en­pflicht­ig­en Kinderbetreuungsplatz.
  • Geringverdiener können einen Heizkostenzuschuss beantragen.
  • Wohnbeihilfe kann zudem noch beantragt werden, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind bzw werden. (Allerdings ist die Seite grad nicht abrufbar, daher bin ich verunsichert, ob es diese Förderung überhaupt noch gibt).
  • Kosten für den Kindergarten ist Bundesländer abhängig. Das letzte Kindergartenjahr ist in Österreich verpflichtend und daher kostenlos. Hier im Land Vorarlberg werden die Beiträge ab 3 Jahren bezuschusst, davor müssen die Eltern komplett selbst für die Betreuung aufkommen- wenn erforderlich. Es besteht kein Recht auf einen Betreuungsplatz.

Alles in allem haben Familien in Österreich einen guten finanziellen Start, egal welches Familienmodell sie leben, daher bin ich froh und glücklich meine Kinder in Österreich aufziehen zu dürfen.

Besonders unsere konservative Familienform: Vater, Mutter, Kinder und die Mutter zu Hause kann oft aufgrund finanzieller Diskrepanzen nicht mehr umgesetzt werden, auch wenn Familien sich dies vielleicht wünschen würden. Hier ist es laut uns gut möglich. Wenigstens in den ersten drei Lebensjahren des Kindes und mit Durchschnittgehalt.

Falls ich Förderungen vergessen haben sollte, bitte im Kommentarfeld angeben. Danke!

Quelle:
https://andererseitsblogazin.wordpress.com/2018/12/23/familienfoerderungen-in-oesterreich/

Tags: Armut – Gesetze Österreich – Kindeswohl – Obsorge –

Radikalisierung – 80 Prozent der Österreicher für Kopftuchverbot

Fast 80 Prozent der Österreicher für Kopftuchverbot

Stadt Wien schickt 6-Jährige allein durch die Stadt

Schule

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Viele „Taferlklassler“ (first grader) müssen den Weg von der Schule in den Hort ohne Begleitung zurücklegen.

dpa/Seeger

 dpa/Seeger
Wien. Der erste Schultag ist ein bedeutender Tag im Leben eines jungen Menschen. Ein Tag, an den man sich ewig erinnert. Die große Tafel, die Sitzreihen, die Schultasche auf dem Rücken, die vielen neuen Gesichter in der Klasse. Mit dem ersten Schultag wird das Leben eines Sechsjährigen ernster, beschwerlicher. Sein Tun wird ab sofort benotet. Kein sorgloses Herumkugeln, Spielen, Zeichnen mehr, so wie in den Jahren davor im Kindergarten. Die Eltern sind angespannt, das Kind will ihnen beweisen, dass es sich in all dem Trubel zurechtfindet. Und dann ist da noch der Weg in den Hort, der jeden Tag um die Mittagszeit alleine bewältigt werden muss.

Die Wiener Nachmittagsbetreuung kennt zwei Modelle. In der Ganztagsschule verteilen sich Freizeit und Unterricht über den gesamten Tag bis 16 Uhr. In der Halbtagsschule endet die Betreuung jedoch zu Mittag. Für den Nachmittag ist der Hort zuständig. In der Regel befindet sich dieser im Schulgebäude. Doch nicht immer können alle Schüler untergebracht werden. Wer keinen Platz bekommt, wird dem nächstliegenden Hort zugewiesen. Anders als ihre Mitschüler müssen die betroffenen Kinder das Schulgebäude verlassen.

Kinder werden nicht abgeholt

Wie weit die Horte entfernt sind, ist unterschiedlich. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite, drei Gassen weiter oder mehrere Straßenbahnstationen entfernt. Viele Kinder werden nicht abgeholt und begleitet. Die Gemeinde Wien schickt sie alleine durch die Stadt. Egal, ob mit zehn oder im Alter von sechs Jahren.

Bei der zuständigen Magistratsabteilung 10 (MA10) nimmt man diese Tatsache gelassen. „Also ich bin auch mit sechs Jahren alleine von der Schule in den Hort gegangen“, sagt eine Sprecherin. „Ich habe das auch geschafft.“ Einige Schulen und Horte würden die Kinder aber ohnehin begleiten, erklärt sie. „Das Service dauert einen Monat lang ab Schulbeginn.“

Wie viele Bildungseinrichtungen ihre Sechsjährigen in dieser Zeit begleiten, ist jedoch unklar. Es bleibt den Pädagogen überlassen, ob sie das Service anbieten. „Wir können das nur in dem Ausmaß machen, wie es unser Personal erlaubt“, sagt die Sprecherin. „Es ist ein Entgegenkommen, ein Goodwill von der MA10, dass es das tut.“ Denn der Weg von der Schule in den Hort falle nicht in den Verantwortungsbereich der Bildungs- und Betreuungseinrichtung. Verantwortlich seien die Eltern für diesen Zeitraum.

Doch diese müssen arbeiten. Das sind schließlich auch die Bedingungen, um Anspruch auf einen Hortplatz zu haben. Beide Elternteile müssen berufstätig sein, damit ihr Kind einen Platz bekommt. Die Sprecherin empfiehlt: „Eltern sollten vor Beginn der Schule mit ihrem Kind den Hortweg abgehen.“

Rechtsanwältin: „Die Stadt ist dran, falls etwas passiert“

Für die Rechtsanwältin Astrid Wagner ist die Verantwortungssache damit nicht geklärt. „Da klar ist, dass man den Hort nur bekommt, wenn beide Elternteile arbeiten, ist die Gemeinde verantwortlich.“ Wagner spricht von einem Organisationsverschulden der Stadt. „Wenn die Stadt Wien nicht in der Lage ist, das gut zu regeln, dann sind sie dran, falls etwas passiert.“

Im Büro des Bildungsstadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) setzt man auf die Eigenverantwortlichkeit der Sechsjährigen. „Es ist gut, wenn Kinder selbstsicher und eigenkompetent werden, den Hortweg selbst zu gehen“, sagt ein Sprecher. Auch er verweist auf das Begleitservice am Schulanfang. Angesprochen darauf, dass viele Kinder nicht begleitet werden, sagt er: „Es ist natürlich nicht immer möglich für jede individuelle Situation, zu jedem Standort eine Lösung zu finden.“

Auch in Zukunft werden sechsjährige „Taferlklassler“ (first grader) allein durch die Stadt geschickt. Denn: „Maßnahmen, diese Situation zu ändern, sind derzeit nicht geplant.“

Von Bernd Vasari; Update: 27.02.2018, 07:48 Uhr

Kommentar: 

Gerhard, 24.02.2018, 12:44 Uhr
Die Situation wird durch die Gepflogenheiten, Trennungskinder wie den übrigen Hausrat aufzuteilen, noch verschlimmert.
Der staatliche Umgang mit Trennungskindern hat sich zu einem System entwickelt, in dem Gerichte und Behörden alles daran setzen, die alleinige Verfügungsmacht über ein Kind einem Elternteil ohne Wenn und Aber zu übertragen und den anderen zu entfremden.
Mit dem anderen Elternteil verlieren Kinder aber auch dessen gesamte Familie. Von Omas und Opas ist plötzlich nur mehr die Hälfte da.
Und daher funktioniert die Schulbegleitung nicht mehr. Dass Eltern überreagieren können und Kinder bei Scheidungen als Waffe einsetzen, ist zwar ein Verbrechen, das aber nachvollziehbar ist.
Warum der Staat im Familienrecht aber auch versagt, ist nicht nachvollziehbar. Das ist nur ein Verbrechen.

 

https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/wien/stadtpolitik/949078_Stadt-Wien-schickt-Sechsjaehrige-allein-durch-die-Stadt.html

Tags: Kindeswohlgefährdung – MA10 – 

Entfremdung als bewusst hingenommener Kollateralschaden

Kollateralschaden Eltern-Kind-Entfremdung
Kollateralschaden Eltern-Kind-Entfremdung

Artikel:

PAS als bewusst hingenommener Kollateralschaden des Residenzmodells

Wenn Gardner als PAS nur das Ergebnis der Wirkung des bewusst indoktrinierenden Elternteils meint, muss nach meiner Erfahrung unbedingt differenziert und erweitert werden. Die gesamte Palette der vom Kind ausgehenden Bevorzugungsmechanismen des „Kindesbesitzes“, von Loyalitätskonflikten bis zu den heftigen Ablehnungen des Kindes gegen das ausgeschlossene Elternteil, sind zunächst Auswirkungen des politisch-ideologisch verorteten Residenzmodells, das nach einer Trennung vom Ende der Familie und von der ungeprüften Richtigkeit der Kürung eines mit allen staatlichen Vorteilen versorgten „alleinerziehenden“ Elternteils und der Richtigkeit des Ausschlusses des zweiten Elternteils ausgeht. Dieser hat in der Folge alle Nachteile zu tragen. Sie reichen von der vollen Bar-Unterhaltsverpflichtung auch bei Stellung eines Kinderzimmers und Übernahme eines umfangreichen Anteils von Betreuung bis zur Einordnung in eine Steuerklasse, die dem eines Singles mit aufwändigem Hobby entspricht.

Das Kind bekommt dadurch das Signal, dass das kindesbesitzende Elternteil alle Rechte besitzt, von denjenigen, die das Familiengericht ihm übertragen hat bis zu denen, die es sich einfach ungestraft nimmt (Anmeldung an Kindergarten/Schule ohne Einbeziehung des Sorgerechtspartners, ärztliche Therapien ohne jede Information an den Mit-Sorgeberechtigten, etc. 1). Da eine solche Übergriffigkeit der Kindesbesitzerin/ des Kindesbesitzers nie geahndet wird, ist eben diese Machtdemonstration der Alleinerziehenden/des Alleinerziehenden gängige Praxis. Das Kind erlebt damit, dass das ausgegrenzte Elternteil evtl. „nett“ ist, aber nichts zu sagen hat. Unbewusst bedient es in der Folge auch die nur nonverbal und subtil geäußerten bzw. versteckt signalisierten Befindlichkeiten desjenigen Elternteils, von dem sie völlig abhängig sind und bei dem die Restsicherheit verortet ist. Dieses Verhalten des Kindes ist nach dem Verlust eines Elternteils eine unbewusste Notmaßnahme zur Festigung der verbleibenden Restsicherheit.

Kleinkinder im Vorschulalter zeigen oft erstaunliche Resilienz und bewahren ihre Loyalität beiden Eltern gegenüber. In der Vorpubertät und Pubertät können sie die sich widersprechenden Wahrheiten im Umfeld ihrer Eltern nicht mehr ertragen und retten ihre Identität auf die Seite der Macht. In der Folge geben sie ihre Urteilsfähigkeit auf und sehen comic-haft schwarz-weiß. Wo sie selbst sind, muss alles gut und richtig sein, was bedeutet, dass beim anderen Elternteil alles Schlechte und Falsche angesiedelt sein muss.

Diese unbewusst getroffene Entscheidung hat weit reichende Folgen und wirkt sich meist bis ins hohe Erwachsenenalter oder auch bis ans Lebensende aus. Auch Intelligenz löst das Problem nicht. Sie wird nicht zur Bewältigung des Problems eingesetzt, sondern allein zur Begründung der eigenen Prädisposition. In einigen Fällen wird das Problem erst viel zu spät therapeutisch aufgearbeitet. Da aber Therapeuten ebenfalls im System und durch das System ihr Geld verdienen, sind sie meist nicht in der Lage, die Gründe für psychische Erkrankungen zu erkennen (erkennen zu wollen).

Ich erlebe, dass entsorgte junge Väter nicht realisieren können, dass in ihrer Ablehnung des eigenen Vaters und im Aufwachsen bei einer alleinerziehenden Mutter der Schlüssel zu ihrem eigenen Schicksal als Vater verborgen ist.

weiterlesen . . .  bei / 20. Januar 2018

 http://vater.franzjoerg.de/pas-als-bewusst-hingenommener-kollateralschaden-des-residenzmodells/
Tags: Familienrecht – Familie – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – PA parental alienation – Scheidung – Trennung – Vaterlose Gesellschaft

ÖVP-FPÖ: Verpflichtendes zweites Kindergartenjahr, die es brauchen!

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Regierungsverhandlungen – ÖVP-FPÖ: Einigung auf verpflichtendes zweites Kindergartenjahr

Weiteres Zwischenergebnis der Regierungsverhandlungen: Im Bereich der Elementarpädagogik sind sich Türkis-Blau bereits einig.
Die zweijährige Verpflichtung zum Besuch eines Kindergartens ist für jene vorgesehen, die es brauchen.

KOALITIONSVERHANDLUNGEN ZWISCHEN OeVP UND FPOe: KURZ / STRACHE
Der Bildungsrahmenplan soll in allen elementarpädagogischen Einrichtungen in Österreich angewendet werden. © APA/GEORG HOCHMUTH

Die Verhandler von ÖVP und FPÖ haben am Freitag bis etwa Mitternacht alle Zwischenergebnisse der 25 Fachgruppen gesichtet. Einige Gruppen sind so gut wie fertig, in manchen wurden nach wie vor eine Reihe von Dissenspunkten festgestellt, war danach aus ÖVP und FPÖ zu hören. An den offenen Themen werde nun weiter gearbeitet. Kommenden Dienstag findet die nächste Runde der Steuerungsgruppe statt.

Weitestgehend einig ist man sich im Bereich der Elementarpädagogik. Hier haben sich ÖVP und FPÖ unter anderem auf ein zweites verpflichtenden Kindergartenjahr geeinigt, hieß es aus Verhandlungskreisen. Ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr hatte schon die bisherige SPÖ-ÖVP-Regierung auf der Agenda, die konkrete Umsetzung scheiterte freilich an den üblichen koalitionsinternen Streitigkeiten sowie an der Frage der Finanzierung.

Neue 15a-Vereinbarung

Geht es nach ÖVP und FPÖ, dann soll eine neue Bund-Länder-Vereinbarung, eine sogenannte 15a-Vereinbarung, zu elementarpädagogischen Einrichtungen die Basis für die Einführung des zweien Kindergartenjahres legen. In einer der APA vorliegenden Punktation werden qualitätsvolle Elementarpädagogik, höhere Standards bei Bildung und Betreuung, Sicherstellung des flächendeckenden Ausbaus der Kinderbetreuungseinrichtungen, Qualität der Kinderbetreuung erhöhen (Sprache, Bildung, Werte) sowie verstärkte Kontrollen als Eckpunkte der Vorhaben in diesem Bereich genannt.

Die zweijährige Verpflichtung zum Besuch eines Kindergartens ist für jene vorgesehen, die es brauchen. Die Verpflichtung soll auf der Grundlage einer Sprachstandfeststellung erfolgen. Daneben wollen weitere für die Entwicklung eines Kindes relevante Faktoren berücksichtigt werden, heißt es im Text der Verhandler. Beim Besuch eines Kindergartens ist für Kinder, die schlecht Deutsch sprechen, eine verpflichtende Sprachförderung vorgesehen.

Teil der neuen einheitlichen Bund-Länder-Vereinbarung – die zwecks Entbürokratisierung und Vereinfachung die bisher bestehenden drei Vereinbarungen in diesem Bereich ersetzen soll – wird im Fall einer ÖVP-FPÖ-Koalition auch ein neuer Bildungsrahmenplan für den Kindergartenbereich. Im Verhandlungstext ist von einer kindgerechten Vorbereitung auf die weitere Bildungslaufbahn die Rede. Talente sollen gefördert, vorhandene Stärken gestärkt werden. Kernkompetenzen im Bereich Sprache sowie soziale Kompetenzen sollen im Rahmenplan genau definiert werden. Darüber hinaus soll auch ein verbindlicher Wertekanon vermittelt werden. Gemeint ist damit ein Bekenntnis zur Verfassungs-, Werte- und Gesellschaftsordnung.

Der Bildungsrahmenplan soll verbindlich in allen elementarpädagogischen Einrichtungen in Österreich angewendet werden. Die festgelegten Qualitätsstandard sollen laufend kontrolliert werden. Bei Missständen oder einer Missachtung der durch die Vereinbarung vorgegebenen Regeln soll es ein rasches Eingreifen durch die zuständigen Behörden und entsprechende Konsequenzen geben, so die Pläne der Koalitionsverhandler. Zugleich sollen auch höhere Standards für die Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals in elementarpädagogischen Einrichtungen definiert werden. Die Rede ist von differenzierten Anforderungen an pädagogisches Personal, Betreuungspersonal und Leitungspersonal.

SUIZID-Verdacht mit Vater-Kind-Entfremdung

Nxx Txxxo  am Boden zerstört.  

 11 Std.29. Oktober um 02:42

Ich weiß es ist spät und es tut mir leid aber ich bin verzweifelt !

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Mein Bester freund ist papa von Zwillingen .. SO ich bin SEHR SEHR GUT mit den beiden Elternteilen befreundet .
jetzt hat SIE sich von ihm getrennt, und verbietet ihm die Kinder. Die beiden sind alles für ihm seine Welt sein ein und alles . Mittlerweile hat er seine eigenen Kinder schon 1 Jahr nimmer gesehen .. Und alles was sie sagte „Der arsch haha sein pech nicht meines “ Ich muss wohl nicht extra sagen das DIESES freundschaft vorbei ist ! Er hatte ihr nie was getaN! War IMMER treu. Alleinverdiener. Weil er so gut verdiente sagte sie immer wozu arbeiten gehen bleib ich Hausfrau .. Dabei arbeitete er teilweise 6 Tage die woche mit jeden Tag überstunden, um den Kids was bieten zu können .. und DENNOCh war er jeden abend für den Gutenachtkuss und die Geschichte da =(

Heute hat er mit ihr Telefoniert. Und sie meinte doch ernsthaft “ Das sind meine Kinder du bist nur der erzeuger ICH hab sie zur Welt gebracht . Du bist ein nichts für sie .. und du wirst sie auch nimmer, das interessiert mich nicht . Sie haben einen neuen Papa ..“ Er ist zusammengebrochen . Er ist Fitnesstrainer und ein richtiges Kaliber. Kickboxen und und und .. Er ist da gehockt, zusammengebrochen , und hat geweint wie ein kleines Kind =( Mir hat s alles zerrissen . Und das Jugendamt glaubt auch noch ihren lügen . Er ist fertig mit der Welt ..

ICh und 2 Freunde haben jetzt ein schlechtes Gewissen .

Er hat mehrmals zu uns gesagt er will sich umbringen (Glaubhaft) weil er meinte sein leben sei ohne die Kids eh nix mehr wert. . Wir liessen ihn heute in die Psychatrie ZWangs einweisen =( Es tut so weh ihn so zu sehen .
Ich frage mich die ganze Zeit wie ich ihm helfen kann . Dann sehe ich meine 2 Söhne an , und wie sie mit ihren Papa spielen und denke mir „WIE ZUM GEIER KANN MAN SO EISKALT SEIN !“ …. Ich weiß wie es ist ohne Papa aufzuwachsen sowas ist FUCKING SCHEISSE !!“

ICh habe ihm gegenüber ein schlechtes gewissen . Fühle mich als hätte ich ihn abgeschoben und im Stich gelassen . Aber ihr hättet ihn sehen sollen . Sein Gesicht. … Als hätte er es wirklich getan wenn er weg wäre von uns .
Michi einer unsrer Kumpels der da war und sein Chef, hat ihn bezahlten Urlaub gegeben ( er isn GOtt) er meinte er soll auf die Beine kommen . Wenn es länger dauert, findet sich finanziell eine Lösung . Aber rausschmeißen kommt nicht in Frage !
Der Axe Jx Meinte zu mir es sei okay .. Er kennt unsren Freund seit dem Kindergarten .. Er hat ihn noch nie so gesehen , und war sich sicher er hätte scheisse gebaut hätten wir das nicht getan !

Mein gewissen plagt mich so sehr .
Wie kann ich ihm nur helfen =( Ich kenne ja auch die kids .. WIll mir Garnicht vorstellen wie die leiden .. das sind totale PAPA KInder =( ….

Frauen können echt scheisse sein . Hab noch nie erlebt das Männer solche biester sind .. Echt bei solchen kann man nur sagen SCHEISS WEIBER =(

Sry fürs vollheulen und die Rechtschreibung . Aber ich bin echt am Boden

Bitte ihr seit doch auch papa, sind in einer schweren Lage .. Was hat euch geholfen !
Wie kann ich ihm helfen ..
Ich weiss ich kann ihm den Schmerz nicht nehmen aber .. Wie kann ich es erträglicher machen .. Wie können wir ihm helfen =/

Und Denkt ihr es ist gut ihm in der Psychiatrie zu besuchen später ? Oder sollten wir das nicht tun ?

Traurig  Weitere Reaktionen anzeigen
 
Entfremdung Suizid - Vater will sich umbringen
Entfremdung Suizid – Vater will sich umbringen

Vorsitzende Richterin Mag. Täubel-Weinreich gegen Beugestrafen, trotz OGH-Entscheidung

Traurig, wenn die „Vorsitzende Richterin der Richtervereinigung im Zivilrecht“ glaubt keine Sanktionen, wie Beugestrafen zum Schutz des Kindeswohls und auch gegen Entfremdung des Kindes, sowie gegen Entfremdung des Vaters durchführen zu müssen.
WOZU gibt es dann diese bestehenden Gesetze in Österreich, der Beugemaßnahmen und Geldstrafen als Sanktion gegen Entfremdung, wenn eine Richterin des Justizministerium diese eh  nicht verwendet und ablehnt?
Leider ist es nichts Neues, dieser Feminismus schadet den entsorgten Vätern in dieser Sache schon seit Jahrzehnten und fördert PAS, Elternentfremdung und Suizid.
Admin Familie & Familienrecht, am 6.August 2017
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Artikel:

Kampf ums Kind bis zur Beugehaft

Karin Petersdorfer mit Klienten…
Foto: KURIER/Gerhard Deutsch In der Beratung werden Kinderwünsche abgefragt

OGH-Urteil: Elternteil kann bei Gericht Strafe für Ex-Partner beantragen, wenn der das Besuchsrecht vereitelt.

„Wie oft“, fragt der Wiener Rechtsanwalt Johann Etienne Korab in einem Antrag an das Bezirksgericht, „muss sich ein Elternteil den Entzug eines Kontaktrechts gefallen lassen, damit dem rechtsbrechenden Elternteil vom Gericht die Grenzen aufgezeigt werden?“Die Antwort bekam er jetzt vom Obersten Gerichtshof – und sie betrifft nicht nur ihn: Elternteile, denen bei der Ausübung der vereinbarten Besuchsregelung vom Ex-Partner Steine in den Weg gelegt werden, haben das Recht, die Verhängung von Beugestrafen zu beantragen. grafik… Foto: /Grafik Hinter diesem Grundsatzurteil des Höchstgerichts stecken Tragödien. Immer öfter, nämlich 12.309-mal im Jahr 2016, können sich Eltern nicht darüber einigen, wann sich das gemeinsame Kind wie lange bei wem aufhalten soll und kämpfen darum vor Gericht. So wie Vater und Mutter von Stefan (Name geändert). Der Dreijährige lebt seit der Scheidung der Eltern bei der Mutter, dem Vater wurde vom Gericht das Recht eingeräumt, Stefan zwei Mal in der Woche mittags vom Kindergarten abzuholen und bis zum Abend zu sich nach Hause zu nehmen.Allerdings kann der Vater mit dieser Verfügung gar nichts anfangen. Die Mutter weigert sich nämlich beharrlich, ihm den Namen des Kindergartens zu nennen. Der Vater kann Stefan also gar nicht von dort abholen und sein Kontaktrecht daher auch nicht ausüben.Seit einem halben Jahr hält die Mutter ihren Ex-Ehemann mit Ausreden – wie er das empfindet – hin: Ein Mal ist angeblich der Sohn krank, ein anderes Mal sie selbst.Neuester vorgeschobener Grund – aus der Sicht des Vaters – für die Aussetzung des Besuchsrechts: Er hatte im Zuge des Scheidungsverfahrens auf ihre Ansprüche mit der Gegenforderung nach Schmerzensgeld reagiert, weil ihm der Entzug seines Sohnes seelisches Leid zufügen würde. Sie konstruierte daraus umgehend eine krankhafte psychische Störung des Vaters, die zur Sorge Anlass gäbe, er könne Stefan während des Besuchs nicht ordentlich betreuen.Schließlich reichte es dem Mann, und er stellte den Antrag, über seine Ex-Frau Beugehaft oder zumindest eine Beugestrafe von 5000 Euro zu verhängen.Das ist nicht aus der Luft gegriffen. In Kärnten wurde eine Mutter zu 50 Euro Beugestrafe für jeden der 44 Tage verdonnert, an denen sie verhindert hatte, dass ihre Tochter über Skype mit ihrem in einer anderen Stadt lebenden Vater telefonieren konnte. Die Richterin wollte mit den 2200 Euro Gesamtstrafe ein „deutlich spürbares“ Zeichen setzen.

Antrag zurückgewiesen

Zurück zum Wiener Fall und zum dreijährigen Stefan: Die Richterin wies den Antrag des Vaters, die Mutter abzustrafen, zurück. Wünschen könne er sich viel, aber Beugestrafen seien höchstens von Amts wegen auszusprechen – oder eben nicht.

 … Foto: KURIER/Franz Gruber

Der auf solche Fälle spezialisierte Anwalt Johann Etienne Korab focht das für den Vater bis zur letzten Instanz durch. Mit dem Ergebnis: Es gibt sehr wohl einen Rechtsanspruch auf solche Anträge, die behandelt und denen entweder stattgegeben werden muss oder die, mit entsprechender Begründung, abgewiesen werden müssen. Der OGH sagt: Wenn einem Elternteil vom Gesetz das Recht eingeräumt wird, eine gerichtliche Besuchsregelung zu beantragen, muss er auch das Antragsrecht auf Anordnung von Maßnahmen haben, die der Realisierung dieses Kontraktrechts dienen.

„Sonst muss die Kindesmutter ja das Gefühl haben, dass sie ihre Vereitelungsmaßnahmen sanktionslos weiterhin setzen kann“, sagt Anwalt Korab mit dem Urteil in der Tasche. „Ob der Vater deswegen das Kind jetzt sieht, ist allerdings fraglich“, wirft die Obfrau der Fachgruppe Familienrichter in der Standesvertretung, Doris Täubel-Weinreich, ein.

Was aber wirkt dann, wenn nicht Beugestrafen? „Man muss versuchen, beim Partner eine andere Sichtweise zu bewirken“, sagt die Richterin und verweist auf die Eltern- und Erziehungsberatung. Das Gericht kann das anordnen. Die Eltern sollten gemeinsam hingehen, damit sich nicht ein Partner allein besser darstellen kann, sondern die Interessen und Sorgen beider angesprochen werden.

Die Kosten (70 bis 120 Euro pro Stunde) müssen sich die Eltern teilen, und damit ist der nächste Streitpunkt vorprogrammiert.

Täubel-Weinreich fordert seit Jahren, dass die Elternberatung gefördert wird: „Es ist ein Skandal, der Staat fördert so viel anderes, und hier wird das Kind geschädigt.“ Sie selbst ordnet die Beratung nur an, „wenn die Eltern das auch bezahlen können.“

Beratung

Seit 1. April gibt es eine vom Familienministerium nach durchgeführten Hearings auf Grund  von festgelegten Qualitätsstandards erstellte Liste geeigneter Eltern- und Erziehungsberater (www.trennungundscheidung.at). Eine von ihnen ist Ursula Novak: „Die Androhung einer Beugestrafe in der Tasche zu haben, kann schon Sinn machen, wenn einem der Kontakt verwehrt wird“, sagt sie im Gespräch mit dem KURIER: „Das ist nicht angenehm, wenn zum Beispiel der Vater immer zittern muss: Wird das etwas mit dem Besuch oder nicht?“

Allerdings ändere die Beugestrafe allein noch nichts an der gesamten Stresssituation: „Bei der Beratung muss man auf Vater und Mutter einwirken, auf eine Elternebene zu kommen, auch wenn man als Paar getrennt ist“, sagt Novak: „In der Praxis höre ich oft von einem: ,Aber mit der oder mit dem kann man ja nicht reden.’ Man muss sich nicht gegenseitig nach dem Mund reden, aber man muss eine gemeinsame Lösung für das Kind finden.“

Mit dem Streit helfe man dem Kind nicht, ganz im Gegenteil, man belaste es zusätzlich. Die Beraterin bespricht in vielen Fällen nicht nur die Vorstellungen der Eltern, sondern fragt auch die Wünsche der Kinder ab. „Und die wollen weiterhin beide lieb haben, Papa und Mama“, sagt Ursula Novak.

Sinnlos – 2. verpflichtendes Kindergartenjahr ab Herbst 2018!

1. Das Geld könnte wesentlich sinnvoller z.B. für Integration u. a. verwendet werden.
Das 2. verpflichtende Kindergartenjahr (ursprüngliche Forderung von Glawischnig) ist meiner Meinung nach völlig sinnlos
, wenn man in einigen islamistischen Kindergarten sowieso kein Deutsch lernt und auch gar kein Lehrplan vorgesehen ist.

Des weiteren ist diese Verpflichtung für viele Kinder nur eine reine Steuergeldverschwendung und auch ein Eingriff in die Privatsphäre. Die Kinder werden zum staatlichen Eigentum und ein Jahr ihrer Kindheit, wo sie durch Vater und Mutter wesentlich geprägt werden, wird ihnen genommen.
Warum die Familienministerin Sophie Karmasin  keine Wahlfreiheit lässt und dies für ALLE Kinder verpflichtend sein muss verstehen viele Eltern und sogar ÖVP Mitglieder bis heute nicht? 

Symbolbild: Sebastian Kurz – Sophie Karmasin

2. verpflichtende Kindergartenjahr ist kontraproduktiv 
Dieses sinnlose verschwenden von Millionen an Steuergelder könnte für die Integration und Erstellung eines KIGA-Lehrlpan und Deutsch-Kursen wesentlich sinnvoller verwendet werden.

Admin Familie & Familienrecht, 17-7-2017

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Artikel:

ÖVP-Kritik an Kindergartenjahr in Wien

Ab Herbst 2018 soll es ein verpflichtendes zweites Kindergartenjahr geben. ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin hat beim ersten Jahr Mängel in Wien kritisiert, die Stadt Wien hat diese Vorwürfe zurückgewiesen.

Auf die Einführung des zweiten Gratis-Kindergartenjahrs hatte Frauenministerin Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) gepocht und auf das Regierungsprogramm verwiesen. Ihrem Büro zufolge wurde der ÖVP Anfang Juni ein Gesetzesvorschlag hierzu übermittelt. Die letzte Umsetzungsmöglichkeit sehe sie bei der Ausformulierung der im Finanzausgleich beschlossenen Aufgabenorientierung im Kindergartenbereich, die im September vorliegen soll.

„Klar ist bereits jetzt: Das zweite Gratis-Kindergartenjahr wird kommen, ebenso wie der weitere Ausbau der Kinderbetreuungsplätze“, hieß es von Familienministerin Karmasin. Sie ortete jedoch Mängel beim ersten Gratis-Kindergartenjahr in Wien. Nur 95 Prozent der Fünfjährigen würden hier eine Einrichtung besuchen, damit sei Wien Schlusslicht bei der Umsetzung des ersten verpflichtenden Kindergartenjahres: „Wenn die Stadt Wien den verpflichtenden Besuch nicht kontrolliert, nützen auch Gesetze nichts.“

Stadt: Quote inzwischen bei 97 Prozent

Die von Karmasin genannten Zahlen stammen aus der Statistik für das Kindergartenjahr 2015/2016. Spitzenreiter waren Vorarlberg und Kärnten mit einer Quote von über 99 Prozent bei den Fünfjährigen. In Wien als größtem Ballungsraum gebe es „auch mehr Menschen mit sehr unterschiedlichen Bedürfnissen, zum Beispiel durch Behinderungen, Kinderbetreuung im Ausland oder einen vorzeitigen Schulbesuch“, heißt es aus dem Büro des zuständigen Stadtrats Jürgen Czernohorszky (SPÖ). Es seien in Wien also mehr Kinder von der Kindergartenpflicht ausgenommen.

Der Stadt zufolge haben sich die Zahlen im aktuellen Kindergarten-Jahr auch verbessert: Inzwischen absolvieren demnach in Wien 97 Prozent der Kinder das verpflichtende Kindergartenjahr. Wenn man die vorzeitigen Schulbesuche berücksichtigt, sogar 98 Prozent. Aus Czernohorszkys Büro werden als Grund für den Zuwachs auch die rascheren Kontrollen genannt, nach der Kritik des Stadtrechnungshofs Anfang des Jahres – mehr dazu in Stadt-RH: Kritik an Kindergartenpflicht-Kontrollen.

Wer sein Kind ohne Grund nicht in den Kindergarten schickt, wird zunächst angeschrieben. Dann folgen persönliche Gespräche und erst dann eine Geldstrafe. Rund 200 solcher Fälle gibt es laut Stadt jährlich.

 

Sa.17.Juni 2017 – Marsch für die Familie in Wien

Leibliche Eltern aufgepasst – Der Genderwahnsinn muss ein Ende haben!

Marsch für die Familie
  • Unantastbares Lebensrecht ab Empfängnis
  • Ehe zwischen Mann und Frau
  • Maximale Hilfe für Schwangere in Notlagen
  • Müttergehalt statt Abschiebung in Kinderkrippen
  • Gegen den Gender-Wahn
  • Schutz vor Zwangssexualisierung in Kindergarten und Schulen
  • Alleiniges Erziehungsrecht der Eltern
  • Kein Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare

 

Start: Auftaktkundgebung: Albertinaplatz

Redner:
Ján Čarnogurský, ehemaliger Ministerpräsident der Slowakei
Chorepiskopos Prof. Dr. Emanuel Aydin, Seelsorger der Syrisch-orthodoxen Christen in Österreich
Dr. Marcus Franz, Abgeordneter zum Nationalrat (parteilos)
Georg Immanuel Nagel (Verein OKZIDENT, ehemaliger PEGIDA-Sprecher)
Mag. Christian Zeitz (Wiener Akademikerbund)
Dr. Alfons Adam (PRO VITA)
u.a.

http://www.marschfuerdiefamilie.at/
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