#MeToo Kritiker hat Betretungsverbot – Moderator Roman Rafreider vom ORF

Die Gewaltvorwürfe des ORF Moderator  u. #metoo Kritiker Roman Rafreider erinnern mich an die Verleumdung des Wettermoderator  Jörg Kachelmann, welcher jahrelang in den Dreck gezogen wurde, ehe er freigesprochen wurde. 

Artikel: Kritik an #Metoo

Wie reagieren Männer auf #metoo?

Wenn es um sexuelle Belästigung geht, melden sich Männer selten zu Wort.

Was ZiB-Moderator Roman Rafreider und andere Männer zu #Metoo zu sagen haben.

Wie reagieren Männer auf #metoo?

ZiB-Moderator Roman Rafreider     © Thomas Ramstorfer / First Look / picturedesk.com

Eine Bekannte sagte mir einmal: „Ich kenne keine einzige Frau, die nicht schon einmal sexuell belästigt wurde. Und ich rede hier nicht nur von Catcalling.“ Wie wahr diese Aussage ist, führt uns die Social Media Kampagne #metoo erst wirklich vor Augen. Twitter, Instagram und Facebook werden von #metoo-Geständnissen geflutet. Initiiert wurde der Aufruf von Schauspielerin Alyssa Milano nach Öffentlichwerden des Weinstein-Skandals.

Zwischen all den #metoo Postings müssten sich aber mindestens halb so viele #notme -Geständnisse befinden. Wenn so viele Frauen sich öffentlich dazu bekennen schon einmal sexuell belästigt worden zu sein: Wo bleiben die Männer, die für Frauen aufstehen und ihren Geschlechtskollegen ein Vorbild sind?

Macht sie das Verhalten anderer Männer nicht wütend? Fühlen sie sich möglicherweise verunsichert, dass sie eine Frau – vielleicht sogar unbewusst – in eine solche Lage gedrängt haben?

Wir wollten wissen, was diese Welle der Bekenntnisse mit Männern macht und haben sie daher um ihre ehrliche Antwort gebeten.

#metoo geht auch an Österreichs Promis nicht vorbei. ZiB-Moderator Roman Rafreider war einer der ersten, die auf Facebook Stellung nahmen: „Sie sagen #metoo … wir (Männer) sollten alle laut sagen #notme #neverever‬.“

WOMAN hat den ZiB-Star um ein Statement gebeten:

Roman Rafreider, 47

Es packt mich die blanke Wut, wenn ich die Geschichten dieser Frauen lese und daneben am Foto das Grinsen dieser Weinsteins sehe, die es ja leider nicht nur in Hollywood gibt. Wir sollten alle – auch Männer – aufstehen und das Selbstverständliche laut hinausschreien: #notme #neverever .

Wir wollten aber auch wissen, was andere Männer darüber denken – hier die Statements!

Stefan, 42

#metoo – Die Aktion ist gut. Sexuelle Belästigung muss thematisiert werden. Nur durch Öffentlichmachen solcher Missstände kann ihnen entgegengewirkt und auch etwas verändert werden. Auch wenn es ein langer Prozess ist und weiterhin sein wird. Wer erinnert sich denn noch an die ähnlich Aktion vor nur wenigen Jahren? #aufschrei – 2013 war das. Ich musste jetzt selbst nachlesen, weil ich mich nicht mehr genau daran erinnern konnte. Und genau deswegen jetzt #metoo und auch in Zukunft.

Michael, 26

Ich fand die Aktion eine nette Idee, habe sogar meine Freundin ermutigt mitzumachen. Schade fanden wir aber beide, dass eine Menge verschieden schwerwiegender Fälle zusammengefasst wurde. Man kann also nicht wissen, ob jemand vergewaltigt oder nur der Person zugepfiffen wurde.
Das eine wäre zutiefst erschreckend, das andere zwar falsch, aber nicht sonderlich überraschend. An sich ist der Post eher bedeutsam für die Person selber als für andere, aber es würde mich freuen wenn es ihnen hilft!

Christian, 25

Tragisch aber wahr, es scheint so als ob fast jede Frau einmal oder öfter Opfer von sexueller Belästigung geworden ist. Ich würde sogar weiter gehen und behaupten jede Frau hat in irgendeiner Weise schon mit sexuellen Übergriffen umgehen müssen.

Während ich über diesen Fakt nachdenke, überlege ich, ob ich selbst, auch wenn ich mich nie als solchen Mann verstehen würde, jemals eine Frau sexuell belästigt habe. Vielleicht auch ohne es zu merken. Meine ehrliche Antwort, wahrscheinlich schon. Ich könnte nie einem anderen Menschen aus voller Absicht wehtun oder ihn auch nur in eine unangenehme Lage versetzen.

Doch trotzdem bin ich mir sicher, dass ich die ein oder andere Frau durch meine Avancen belästigt habe. Nun stellt sich das ganze so dar, dass ich glaube ich zumindest ein halbwegs attraktiver Mann bin und deshalb diese Anmachen nicht als Belästigung wahrgenommen wurden. Ich glaube allerdings, dass dieselbe Form von Annäherungsversuch bei einem anderen Mann direkt als sexuelle Belästigung gewertet worden wäre. Um meinen Punkt kurz klar zu stellen, Belästigung bleibt Belästigung und Missbrauch, Missbrauch und doch ist dessen Wahrnehmung sehr von der ausführenden Person abhängig. Wenn ich in 25 Jahren die gleichen Versuche eine Frau anzumachen wie heute unternehme, werden diese mit höherer Wahrscheinlichkeit als sexuelle Belästigung empfunden.

An all die Frauen, die ein solches Verhalten erleben und in irgendeiner Form unter sexueller Belästigung leiden mussten: Es tut mir Leid. Ich hoffe inständig, dass diese Wunden, die von irgendeinem Arschloch zugefügt wurden, verheilen und ihr den Glauben an das Gute im männlichen Geschlecht nicht verliert.

Philipp, 28

In meinem Freundeskreis gibt es ein paar Fälle von sexueller Belästigung. Ob der Tatsache, dass das alleine schon kaum in Worte zu fassen ist, fand ich es mindestens ebenso schlimm, wie sehr sich Frauen dafür schämen es überhaupt zu erzählen. Täter erlegen dem Opfer somit eine Bürde auf, eine Erinnerung und ein Erlebnis ein Leben lang mit sich zu tragen und sich dafür auch noch schämen zu müssen. Jeder geht damit anders um, eines jedoch ist immer gleich: der ängstliche Blick und die brechende Ehrlichkeit. Es kann immer wieder passieren – Erlebtes kann man nicht so schnell vergessen beziehungsweise gar nicht.

Andreas, 40

Ich bin in einer relativ „gleichgestellungswilligen“ Mikro-Gesellschaft aufgewachsen und akzeptiere auch nur solche Menschen als Freunde. Ich war immer der Meinung, dass man alles offen ansprechen sollte, so man das möchte, und so haben wir das auch seit frühester Jugend gehandhabt. Ich sehe, dass quasi jede Frau sich schon einmal richtig belästigt gefühlt hat, viele auch tatsächlich Opfer von mehr als nur verbalen Belästigungen wurden, und auch dass es bei sexuellen Handlungen im eigentlichen Sinn erschreckend häufig vorzukommen scheint.

Oliver, 26

Ich denke, dass die meisten Typen keine Ahnung haben, wie es wirklich ist, weil sie es am eigenen Körper nie erlebt haben. Ähnlich wie beim Klimawandel: ein Oh-Effekt, leichte Betroffenheit, aber beim nächsten Fußball-Video in der Timeline wieder halb vergessen.

Persönlich setze ich mich schon mehr damit auseinander, weil ich einige Freundinnen habe, die es betrifft und ich selbst mehr als wütend werde, wenn ich so etwas mitbekomme. Ich weiß nur, dass es wie bei allen Themen für viele nicht leicht ist etwas nachzuvollziehen oder zu verstehen, das einen nie betroffen oder das selbst man nie erlebt hat.

von Márcia Neves , Themen: Feminismus, Sexismus
https://www.woman.at/a/was-sagen-maenner-zu-metoo


weitere Artikel:

Rafreider-Freundin auf Intensivstation

Hüft-Operation

Rafreider-Freundin auf Intensivstation

ZiB-Moderator Roman Rafreider (47) hat seine Liebe zu Krankenpflegerin Eva-Maria Burger nie wirklich öffentlich gemacht, dennoch ist sie immer wieder an seiner Seite zu sehen. Bei der Miss-Austria-Wahl im Casino Baden kam er jedoch ohne Begleitung. Auf ÖSTERREICH-Nachfrage, wo denn seine bessere Hälfte stecke, überraschte er mit seiner Antwort: „Meine Freundin liegt auf der Intensivstation.“

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Tapfer. Sie habe schon seit Jahren starke Schmerzen an den Hüften: „Unsereins würde wohl vor Schmerzen einfach umkippen“, sagte er. Eine beidseitige Hüftoperation wurde zur Notwendigkeit. „Ich hatte Tränen in den Augen, als ich davon erfuhr“, gab sich Rafreider gefühlvoll wie nie. Burger gibt sich hingegen lässig: „Oida, das war das Ärgste, das ich je gemacht hab. Zwei neue Hüften. What a hell of a ride“, schreibt sie auf Facebook.

Behandlung. Aufgrund der Schwere des Eingriffs sei sie auf die Intensivstation gebracht worden. Sie ist derzeit im Herz-Jesu Krankenhaus beim Spezialisten Gerald Loho in Behandlung: „Sie ist in guten Händen, trotzdem konnte ich kaum schlafen. Heute ist der erste Tag, an dem es ihr halbwegs gut geht.“

(man)07. Juli 2017 17:17
https://www.oe24.at/leute/oesterreich/Rafreider-Freundin-auf-Intensivstation/290247611

weitere Artikel zu den Gewaltvorwürfen und Betretungsverbot von Roman Rafreider vom ORF:
https://www.krone.at/1784251

Tags: Genderwahn – Gleichberechtigung – Gewalt – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch –  Frauenpolitik – Gesetze Österreich – Mobbing – Strafverfahren violence allegations defamation 

Scheidungsparty – „I do, I did, I’m done!“

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In Marchtrenk

1. Scheidungsparty in OÖ: „Heute“ war mit dabei!

Hochzeit feiern kann jeder, aber Scheidung? Ein Machtrenker machte das nach einem fünfjährigen Rosenkrieg. „Heute“ war bei der Party dabei.

Bildstrecke im Grossformat »

 „Heute“ war auf Österreichs erster Scheidungs-Party.

Bild: fotokerschi.at

Schmuck, Blumenkinder, Musik – alles war bestens vorbereitet. Großer Höhepunkt: Eine „Ring-ab-Zeremonie„. Danach wurde gefeiert.

Fünf Jahre lang hatte er mit seiner nunmehrigen Ex-Frau vor Gericht gestritten, nun ist die Scheidung durch. „Nach so vielen Jahren Ungewissheit über die eigene Zukunft, fühle ich mich nun von den „Fesseln“ meiner Ehe befreit„, sagt Szabo.

Man muss ihm in seinem Kampf unterstützten„, sagt sein langjähriger Freund Helmut Preining. Das sieht auch Gabriele Märzinger so: „Das er das durchgezogen hat, da muss man ihm Respekt zollen.“

Die Stimmung auf der Party war sehr gut, es wurde ausgelassen gefeiert. Spontaner Höhepunkt: Die kultige Gstanzl-Sängerin Renate Maier aus Bayern wurde als Überraschungsgast geholt. Und holte sich vom frisch gebackenen Geschiedenen gleich ein Busserl ab.

01. Oktober 2017 13:17; Akt: 01.10.2017 17:51Print
http://www.heute.at/oesterreich/oberoesterreich/story/-Heute–war-auf-der-ersten-Scheidungsparty-50928753
Tags: Familie – Familienrecht – Männer

Video: Wechselmodell / Doppelrsidenz als REGELFALL lt. Europarat-Resolution 2079


Kindeswohl fördert Entfremdung zwischen Vater-Kind

WARNUNG im Familienrecht !
Kindeswohl vor den Rechten der Eltern fördert Entfremdung !

soeben im Netz gefunden:
Thema: Meine Ex-Frau ist mit unserer Tochter einfach weggezogen…#

Admin Familie & Familienrecht Family law austria germany, 16-8-2017

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Antwort von EarlyBird am 15.11.2016, 23:12 Uhr

Ich fand diesen Fall interessant. Nur mal um zu verdeutlichen, das gerichtliche Schritte/Entscheidungen keinesfalls darauf abzielen, das Kindeswohl hinten anzustellen. Im Gegenteil steht das Kindeswohl sogar vor den Rechten der Eltern. Denn diese geraten in den Hintergrundso wenn es um das Kindeswohl geht! Selbstverständlich läuft das nicht immer gleichermaßen fair und empathisch ab. Denn es sind fallbedingt nunmal manche Regelungen leichter zu finden und umzusetzen als wie in anderen Fällen.

http://trennungmitkind.com/vor-gericht-was-nun/familiengericht-deshalb-scheitern-sie-mit-ihrem-antrag

Auszug Link – Ein Beispiel:

Ein Vater klagte auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Fünfjährigen Sohn. Bereits zwei Jahre zuvor hatte die Mutter des Kindes die Trennung durch heimlichen Auszug herbeigeführt und war zunächst über mehrere Monate untergetaucht. Der Vater wusste nicht, wo das Kind sich aufhielt und konnte keinerlei Kontakt wahrnehmen. Das nächste Lebenszeichen war eine Aufforderung des Jugendamtes, zwecks Unterhaltsberechnung seine Einkünfte offen zu legen. Der Vater drängte auf gemeinsame Beratungsgespräche bezüglich des Umganges – die Mutter ignorierte das. Schließlich stellte der Vater Antrag auf Regelung des Umganges, das Gericht beschloss vierzehntägige Umgangskontakte, die jedoch von der Mutter samt und sonders boykottiert wurden. Im Zuge des folgenden erneuten Antrages des Kindesvaters, den Umgang zu regeln und Ordnungsmittel gegen die Kindesmutter zu verhängen, erklärte deren Anwalt, die Mutter boykottiere nicht, es sei das Kind, das keinesfalls den Vater sehen wolle. Ein psychologisches Gutachten wurde erstellt. Im Zuge der Explorationen stellte der Gutachter fest, dass die Mutter ohne Zweifel erheblich auf den Jungen eingewirkt habe, er sei dem Vater massiv entfremdet und reagiere panisch auf dessen Erwähnung. Umgangskontakte seien daher zum Zeitpunkt nicht kindeswohldienlich durchführbar – der Gutachter empfahl, den Umgang auszusetzen, das Kind zu therapieren und in einem Jahr behutsam mit begleiteten Umgängen zu beginnen. Daraufhin beantragte der Vater mit Verweis auf PAS das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht – und verlor. Das Gericht folgte der Begründung des Gutachters, dass es unter den gegebenen Umständen nicht zu verantworten sei, Umgangskontakte durchzuführen und aus denselben Gründen scheide eine Übertragung des alleinigen Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrechtes ebenso aus. Der Vater verlor auf diesem Wege das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Mutter verzog unbekannt. Er hat das Kind nicht wiedergesehen.
Das allgemeine Gerechtigkeitempfinden kann solchen gerichtlichen Entscheidungen in der Regel nicht folgen und vergleichbare Beschlüsse werden leider regelmäßig bekannt, wobei sowohl Mütter als auch Väter betroffen sind.

Es erscheint widersinnig, da doch allen klar sein muss, wer die Harmonie stört und eine Kooperation im Sinne des Kindes verhindert. Unser Gerechtigkeitsempfinden fordert, dass der “Gute” das Kind bekommt und der “Böse” am Besten noch eine Geldstrafe zusätzlich zum lebenslangen Umgangsausschluss. Doch es geht um ein Kind. Nicht um ein Auto.

Entfremdung Kindeswohl.JPG
Kinderrechte vor Elternrechte –  Kindeswohl fördert Entfremdung in Österreich 
und ist extrem GEFÄHRLICH


Tags: Vaterlose Gesellschaft – Vaterschaft – Rosenkrieg – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – Kindes-Entfremdung – PA parental alienation – Eltern Entfremdung – Menschenrechtsverletzung – leaks family law austria – Kinderrechte – Kindeswohl fördert Entfremdung – Österreich – Entfremdung in Österreich – feministische Justiz in Österreich

 

Mo.24. Juli 2017, 19.25 Uhr – ZDF „WISO“

TV-Tipp Familienrechtfamiliefamilienrecht.wordpress.com

Wenn Familien auseinanderbrechen: „WISO“-Doku im ZDF

Moderator Marcus Niehaves im Gespräch mit einer Wechselmodell-Familie.
Copyright: ZDF/Sebastian Wagner

Fast jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden. Oft genug folgt nach den gemeinsamen Ehejahren der Rosenkrieg. Gestritten wird um Haus, Kinder, Unterhalt und Besuchszeiten. Die „WISO“-Dokumentation „Verliebt, verheiratet, verklagt“ geht am Montag, 24. Juli 2017, 19.25 Uhr, der Frage nach: Was ist das Beste für die Kinder, wenn Familien auseinanderbrechen? „WISO“-Moderator Marcus Niehaves ist in Deutschland unterwegs, trifft Väter, Mütter, Kinder und will Antworten finden.

Nach der Scheidung von Eltern stellt sich die Frage, zu wem das Kind nach der Trennung kommt. In den meisten Fällen bleiben minderjährige Kinder bei der Mutter. Aber ist das für die Kinder immer die richtige Entscheidung? Ist das Residenzmodell wirklich besser im Vergleich zum Wechselmodell? Kann ein Kind glücklich aufwachsen, wenn es pendeln und sich abwechselnd auf zwei Erziehungsstile, zwei verschiedene Familien einstellen muss?

Fehlende Unterhaltszahlungen sind in Deutschland der Hauptgrund für Kinderarmut. Den gesetzlich festgeschriebenen Unterhalt bekommen nur 25 Prozent der rund 1,5 Millionen Alleinerziehenden. Die anderen erhalten von zahlungspflichtigen Elternteilen nichts oder nur unregelmäßige Zahlungen. In solchen Fällen schießt das Jugendamt Unterhalt vor. Seit dem 1. Juli 2017 gilt ein neues Gesetz, das den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr erweitert. Aber ist das der richtige Ansatz? Wieso können sich in Deutschland so viele Unterhaltspflichtige vor der Verantwortung drücken?

Die Mütter stehen oft am Rande des finanziellen Ruins, die Väter sehen nicht ein, nur zu bezahlen und die Kinder kaum zu sehen. Sorgerechtstreitigkeiten, Unterhaltsprozesse, Umgangsprozesse – immer mehr Entscheidungen fallen vor Gericht statt einvernehmlich zwischen den Eltern. Aber die Gerichte sind mit der Flut von Klagen und den komplizierten Fällen überfordert. Dann kommen Gutachten ins Spiel. Alles zum Wohl der Kinder? Oder sind die Kinder dabei die eigentlichen Verlierer?

https://presseportal.zdf.de/pm/mein-traumurlaub-verliebt-verheiratet-verklagt/

http://wiso.zdf.de.

Ansprechpartner: Thomas Hagedorn, Telefon: 06131 – 701-3802;
Presse-Desk, Telefon: 06131 – 70-12108, pressedesk@zdf.de

Fotos sind erhältlich über ZDF Presse und Information, Telefon: 06131 – 70-16100, und über https://presseportal.zdf.de/presse/wiso

Mainz, 20. Juli 2017
ZDF Presse und Information
https://presseportal.zdf.de/pressemitteilung/mitteilung/wenn-familien-auseinanderbrechen-wiso-doku-im-zdf/
Tags: Doppelresidenz – Wechselmodell – alternierenden Obhut – Shared parenting – Gleichberechtigung Gleichstellung –

Wegweisung – Es gibt keine Menschenrechte für Väter in Österreich!

Translate to EnglishSignposting – There are no human rights for fathers in Austria!

Menschenrechte für Männer und Kinder

Menschenrechte sollten für alle da sein, also auch für Männer und Kinder. Leider ist es in Österreich aber derzeit  nicht  so. Viele Männer und Scheidungskinder könnten davon Romane schreiben oder stundenlang von Ihren eigenen Erfahrungen schreiben. …

Leider werden die Dinge oft von vielen Politikern verfraulicht und einseitig betrachtet, wie es in den letzten Jahren seit 1990 von vielen Frauen in der Politik geschehen ist.

Dies war eigentlich der Hauptgrund warum ich nach 20 Jahren Mitgliedschaft aus der SPÖ ausgetreten bin. Die SPÖ war hier maßgeblich daran beteiligt, dass z.B. aufgrund des Sparpaket 1995 unter Franz Vranitzky sehr viele Frauenhäuser, wie Semmelweisklinik usw,  zugesperrt wurden und die Gelder hierfür eingespart wurden, des weiteren wurde durch die  SPÖ  und deren hauptsächlich  feministischen Wei**** (zensuriert von der Redaktion) wie  Bures  und  Prammer usw. 1995 ein neues Gesetz verabschiedet, welches widerrechtlich in bestehende Eigentumsrechte eingreift.

Da dieses Gesetz fälschlicherweise als Zivilgesetz verabschiedet wurde und nicht als Strafgesetz, kann es jederzeit, also ohne Beweise nur aufgrund von Vermutungen von jedem Scheidungsrichter in Österreich angewendet werden, dies ist derzeit auch so der Fall. Aufgrund des Gesetzes EV §382 wird der Eigentümer hier in Österreich über mehrere Jahre (solange die Scheidung dauert, kann auch 10 Jahre oder länger sein) von seinem Hab und Gut getrennt ! Wenn das Eigentum (Wohnung, Reihenhaus o ä.) dem Mann gehört muss er aufgrund von Vermutungen (ohne erbrachten Beweise) sein Eigentum sofort verlassen, egal ob er eine andere Wohnmöglichkeit hat oder nicht ? Die Schulden muss er natürlich weiterbezahlen, obwohl er sein Eigentum die nächsten 5-10 Jahre nicht mehr nutzen kann, da es ihm aufgrund der Einstweiligen Verfügung verwehrt wurde ?

In meinem Fall wurde ich 6 Jahre von meinem Eigentum weggewiesen und sitzte innerhalb von 2 Stunden auf der Straße  ohne  Wohnmöglichkeit, die Schulden des 25 jährigen Kredites musste ich natürlich weiterbezahlen oder man bekommt eine Lohnpfändung von der Bank, welche vermutlich auch beim Arbeitgeber indirekt zur Entlassung führt. Bei mir kam dann noch unabhängig von den Schulden für die Ehewohnung noch die Klage des Kindesunterhalts und Ehegattenunterhalts dazu (ca. 1000,- Euro). Wenn man die Zahlungen zusammenrechnet, fehlten mir (trotz meines guten Gehaltes)  ca. 800,- Euro im Monat  und  zusätzlich eine Wohnmöglichkeit (noch nicht eingerechnet) ?

Des weiteren ist das derzeitige Gesetz §382  so  primitiv und Menschen  verachtend,  dass hier dem Eigentümer der Besitz ohne jegliche Prüfung  weggenommen wird. Ich habe bei der Gemeinde wegen einer kleinen Wohnung nachgefragt. Mir wurde jedoch mitgeteilt, dass für mich alleine ohne Kind absolut keine Chance besteht. Jedoch mein Frau hätte die Möglichkeit gehabt bei der Gemeinde in Nö eine Gemeindewohnung für sich und Ihr Kind zu bekommen ! Auch das ich derzeit obdachlos bin, ist völlig uninteressant, wurde mir von der Gemeinde mitgeteilt. Ich solle mal in einem Männerheim oder in der Gruft in Wien nachfragen, ob die vielleicht noch einen Platz zum Schlafen für mich haben“.

Bei der Wegweisung konnte mir die Gendamerie nicht einmal die Adresse des Männerheim für die Übernachtung nennen ?  Der Inspektor teilte mir mit:  „Es gibt  zwei Möglichkeiten:-
1)  siehe geben für die Gerichtsbriefe die Sie in den nächsten Jahren zugestellt bekommen eine Adresse eines Bekannten an und holen sich diese von dort ?
2) oder Sie haben keine andere Adresse als bisher (die ja nicht mehr angegeben werden darf) und holen sich die Briefe hier von der Wachstube ab, dann müssten Sie jede Woche vorbei schauen ?“

Da ich weder meine Schwester erreichte, da Sie im Ausland war und auch meine Eltern  nicht  erreichte, da Sie zu meinen Großeltern verreist waren,  also telefonisch niemanden erreichte wo ich am Freitag Abend übernachten konnte, teilte ich dies den Polizisten mit. Der Polizist sagte zu mir, dass dies mein Problem sei und er leider keine Adresse eines Männerheims oder so habe. Er wisse auch nicht, ob es so was überhaupt gibt ? Ihr Gewand müssen Sie auf jeden Fall jetzt von zu Hause ausräumen und in Plastiksackerl oder Taschen halt irgendwie mitnehmen. Wenn Sie keine Wohnmöglichkeit haben, dann müssen Sie es halt irgendwie mittragen, den hier auf der Wachstube haben wir keinen Platz.

Die darauffolgende Woche teilte man mir bei der Bezirkshauptmannschaft mit, dass  dies alles die Familienrichterin in Mödling entscheidet, also ging ich dort hin. Ich erzählte der Richterin die Erfahrungen und Ereignisse der letzten Tage. Die Richterin von Mödling nahm sich Zeit und gab mir einen Zettel von einer Männerberatung in Wien und sagte, „Hier könne ich eventuell psychologisch betreut werden, welche aber erst am Mo. um 9h aufsperrt ?“ Eine Adresse für ein Männerheim kannte Sie auch nicht. Sie hatte jedoch gemeint, ich hätte die Adresse von der Gendarmerie, vorige Woche, bei der Wegweisung bekommen müssen.

Bei der Männerberatung in Wien 10 erzählte ich von meinem Problem und das ich aufgrund der Schulden und Unterhaltszahlungen kein Geld für eine Wohnung habe.
Die Männerberatung sagte zu mir, „Haben Sie Alkoholprobleme ?“ 
Ich habe gesagt, ich habe noch nie mit Alkohol Probleme gehabt, da mir nach einem Bier nichts mehr schmeckt und ich außerdem immer mit dem Auto fahre.
Der Mann von der Männerberatung sagte: „Wir haben ein Heim für Männer, da sind aber nur Alkoholiker. Wollen Sie da hin ?„.
Ich sagte, ich bin kein Alkoholiker, ich bin Workaholiker, habe aber kein Geld. Wenn´s sonst nichts gibt bleibt mir halt nichts anderes übrig, dann muss ich halt dorthin gehen?
„Wo sind Sie derzeit gemeldet“, sagte der Mann von der Männerberatung noch zu mir.
Ich sagte ihm meine Wohnadresse von Nö.
Da sagte der Mann der Männerberatung, „na da können Sie nicht in das Männerheim, das geht nicht, dass ist nur für Leute die Wien gemeldet sind!“
Ich sagte: „na und wo geh ich dann hin ?“
Der Mann sagte: „na, wenn Sie in Mödling gemeldet sind, da gibt´s glaub ich was in St.Pölten aber Adresse hab ich keine, da kenn ich mich nicht aus.“
Ich sagte, „na  ich arbeite aber jeden Tag in Wien, wie soll ich da jeden Tag nach St.Pölten fahren ?“
Der Mann sagte: „na das is egal, mit dem Zug oder Auto halt.“
Ich hab gesagt: „aber das sind ja hin und retour mehr als 100km, ich muss ja die Schulden für die Ehewohnung und den Unterhalt bezahlen, ich hab nicht soviel Geld, dass ich mir das jeden Tag leisten kann von Wien mit den Zug oder Auto nach St.Pölten zu fahren ?“
Der Mann der Männerberatung sagte: „na Sie haben ja wirklich ein ernsthaftes Problem, sie können sich ja den Strick nehmen, denn ich kann Ihnen leider nicht helfen. Fragen Sie nochmals die Richterin in Mödling, die müsste ja wissen, wer Ihnen in Nö helfen kann und wo Sie wohnen können.“

….und ich erzählte Ihm nochmals die ganze Geschichte, das mir die Richterin den Zettel der Männerberatung gegeben hatte……..usw……..

…….Nach 1,5 h Gespräch wollte ich mir mit den Mann einen neuen Termin ausmachen, dieser sagte jedoch wieder, da Sie kein Alkoholiker sind,  sondern ein wirkliches Problem haben, kann ich Ihnen leider nicht helfen. Ich kann ihnen keinen neuen Termin geben, fragen Sie nochmals die Richterin, ich weis nicht wer Ihnen helfen kann ?

Günther Sch. , Bezirk Mödling         E-Mail: 26.12.2007

Quelle: http://www.wien-konkret.at

Dieser Bericht ist die persönliche Meinung von Günther.
Günther verbrachte Weihnachten 2007 bei seiner Schwester und schläft dzt. dort in einem Notbett im Wohnzimmer.


„Das Recht auf Wohnen“  ist Menschenrecht
In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es:

„Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen (…)“ Art. 25 (1) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (UN 1948).

Darüber hinaus wurden die Menschenrechte in der „Internationalen Konvention über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“ als UN-Sozialpakt im Jahre 1966 konkretisiert. Das Menschenrecht auf Wohnen ist demzufolge mehr als nur ein Recht auf ein ‚Dach über dem Kopf‘. Es beinhaltet die „rechtliche Sicherheit, die prinzipielle Verfügbarkeit und den offenen, diskriminierungsfreien Zugang zu Wohnraum sowie bestimmte Bedingungen an Wohnqualität und Lage“.
Dieses Recht besteht natürlich auch, „wenn die individuellen finanziellen Mittel für den Erwerb und/oder Unterhalt nicht ausreichen“, also die Versorgung über den Markt aus eigener Kraft nicht möglich ist, so die Bewertung aus dem Nürnberger Menschenrechtszentrum. Das schlägt sich in drei Verpflichtungsdimensionen (Respektierungspflicht, Schutzpflicht, Gewährleistungspflicht) nieder. (Siehe hierzu auch die Tabelle auf der Seite 18 in Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte: Die Interpretation ist nicht beliebig!)

Menschenrechte Polizei Betretungsverbot § 38 SPG (Sicherheitspolizeigesetz), Wegweisung
Tags: Scheidung Trennung – Armut – Obdachlose -Eigentumsgesetze – Rosenkrieg – Bezirksgericht Mödling Wegweisung -Polizei Betretungsverbot
§ 38 SPG (Sicherheitspolizeigesetz) Divorce austria

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„Was sind den das für Mütter?“ sagt Alexander Goebel im Radio am 11.01.2017

Martin Morauf von Väter ohne Rechte
im Radio mit Alexander Göbel
Thema:  Trennungen

Link  –>>  Radiomitschnitt ab 19:45
(Fenster mit  X  wegklicken)

Martin Morauf - Alexander Göbel - Trennungen 11-01-2017

Ganze Sendung mit Scheidungsanwältin Dr. Helene Klaar
Tags: Kontaktboykott – Familienrecht – VoR – Kindeswohlgefährdungen – Recht Staat – Beziehungen – Vaterschaft – Gemeinsame Obsorge – Spital – Schule – Politik – Justiz – Veronika – Eltern – Rosenkrieg – Frieden – Fehler der Eltern – Österreich – heiraten – Berufsleben – Singel – Erfahrung – Liebe – Geschwister – Partner -Gesetze Österreich – Gleichberechtigung – Wien – Väter

Vater Sporer gegen Österreich – EGMR Urteil 2011 des Sorgerecht

Der ledige Vater Gerald Sporer (34) aus Schalchen hat neun Jahre lang gerichtlich um das Sorgerecht für seinen heute zehnjährigen Sohn gekämpft.
Das Kind kam unehelich zur Welt, das Sorgerecht erhielt, wie es der Gesetzeslage entspricht, automatisch die Mutter.
Zähe Prozesse und drei Gutachten haben daran nichts geändert. Dabei führte der Innviertler mit der Frau seines Sohnes überhaupt keinen „Rosenkrieg“. Die beiden Eltern haben wieder ein gutes Einvernehme

Artikel:

Ledige Väter diskriminiert: EGMR-Urteil gegen Österreich

Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte müssen unverheiratete Väter das Recht haben, prüfen zu lassen, ob eine gemeinsame Obsorge oder Zuweisung an den Vater besser für das Kind ist.

Strassburg/Wien/Uw/Apa.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) will die Rechte lediger Vater stärken – der Trend erreicht wenig überraschend auch Österreich: Wie schon 2009 im Fall „Zaunegger gegen Deutschland“ stellte das Gericht jetzt bei „Sporer gegen Österreich“ fest, dass unverheiratete Väter diskriminiert werden. Sie haben – wurde vorab keine gemeinsame Obsorge beantragt – nach der Trennung keine Möglichkeit, prüfen zu lassen, ob eine gemeinsame Obsorge besser für das Kindeswohl wäre oder, wenn das nicht der Fall ist, eine Zuweisung an den Vater.

Der Fall:
Der Vater, Gerald Sporer, war zum Zeitpunkt der Geburt seines Sohnes im Mai 2000 bereits von der Mutter getrennt, doch man wohnte im gleichen Haus und kümmerte sich abwechselnd um das Kind. Als die Mutter 2002 auszog, beantragte Sporer das alleinige Sorgerecht, da die Mutter nicht in der Lage sei, sich zu kümmern. Mehrere Gutachten folgten. Schließlich urteilte das Gericht, dass das alleinige Sorgerecht nach der Rechtslage automatisch der Mutter zufalle, es sei denn, das Kindeswohl würde dadurch gefährdet. 2003 wurde der Fall beim EGMR anhängig, die aktuelle (noch nicht rechtskräftige) Entscheidung, die eine Verletzung des Diskriminierungsverbots und der Achtung des Familienlebens konstatiert, wurde einstimmig gefällt.

Österreich muss also seine Gesetzeslage ändern. Im Justizministerium kommt der Rüffel aus Straßburg gar nicht ungelegen, zumindest will Justizministerin Bandion-Ortner das Urteil als Bestätigung für ihre Pläne interpretieren, die Verantwortung beider Eltern mehr zu betonen. Der Spruch des EGMR, sagt Michael Stormann, Familienrechtsexperte im Ministerium, werde in das geplante neue Gesetz einfließen. Wann ein Entwurf vorgelegt wird, ist offen. Seitens des EGMR gibt es keine Frist.

 

Recht auf Prüfung

Auch inhaltlich ist nichts fix. Was die ledigen Väter betreffe, so sei das „Miminalprogramm“, meint Stormann, dass man ihnen das Recht auf eine Prüfung des Kindeswohls einräumt. Derzeit gilt: Wenn die Mutter nicht will, hat sie die Obsorge, außer dem Kind droht dadurch Gefahr. Eine Prüfung könnte auch zu dem Ergebnis kommen, dass eine gemeinsame Obsorge – trotz Widerstands der Mutter – dem Kindeswohl mehr dient als ein alleiniges Sorgerecht der Mutter. Das wäre neu. Derzeit ist für gemeinsame Obsorge Konsens nötig, außer die Paare leben in Ehe oder haben vorab gemeinsame Obsorge beantragt. Letzteres, so Stormann, täten aber nur wenige. Der Grund: der Gang zu Gericht. Insofern sei denkbar, dass man die Erklärung künftig am Standesamt mit der Vaterschaftsanerkennung abgebe.

Was man aus dem Urteil nicht herauslesen kann, ist jedoch eine automatische gemeinsame Obsorge für uneheliche Kinder. Allerdings würde eine Änderung der Gesetzeslage bei ledigen auch eine bei geschiedenen Vätern nach sich ziehen. Wenn bei Ersteren eine gemeinsame Obsorge gegen den Willen der Mutter geprüft werden müsse, dann natürlich auch bei Zweiteren, sagt Juristin Astrid Deixler-Hübner von der Uni Linz.

(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 04.02.2011)
http://diepresse.com/home/bildung/erziehung/631067/Ledige-Vaeter-diskriminiert_EGMRUrteil-gegen-Osterreich

 

 

weitere links:


Beschwerdesache Sporer gegen Österreich, Urteil vom 3.2.2011, Bsw. 35637/03. …
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20110203_AUSL000_000BSW35637_0300000_000/JJT_20110203_AUSL000_000BSW35637_0300000_000.pdf

http://www.klagsverband.at/dev/wp-content/uploads/2008/06/chamber-judgment-sporer-v-austria-german-version-030211.pdf

Original Urteil in englisch:
http://www.menschenrechte.ac.at/orig/11_1/Sporer.pdf

 
Tags: Gleichberechtigung - Väter - EGMR Urteil Gerichtshof - Menschenrechte - Österreich - Video

Genderwahnsinn – Bundespräsidentenwahl in Österreich 2016

6 Kandidaten und 5 Personen zur Bundespräsidentenwahl  sind dem Genderwahnsinn als Feministen verfallen.

Wer ist Feminist oder Feministin in Österreich?

Ja, sagt Rudolf Hundsdorfer SPÖ
Ja, ich bin Feministin, sagt Irmgard Griss, die ehemalige OGH Richterin.
Ja, sagt „Van der Bellen“ von den Grünen Österreichs
Ja, sagt Richard Richard  Lugner
Ja, ich bin für Emanzipation, sagt Andreas Kohl von der ÖVP

Nein, sagt Norbert Hofer von der FPÖ

 Feministin Irmgard Griss - Bundespräsidentenwahl 2016
Feministin Irmgard Griss (Richterin a.D.) – Bundespräsidentenwahl 2016
Weiteres Video der Feministin Irmgard Griss, hier werden ebenfalls Unwahrheiten über die Lohnschere suggeriert:

Irmgard Griss wird im Wahlkampf von den NEOS unterstützt, setzt sich für die Homoehe, Homoadoption, Frauenquote, Abschaffung der Flüchtlings-Obergrenze ein. Vorbild ist für sie Angela Merkel.

Richtigstellung von Admin Familie & Familienrecht:


Einseitige Frauenpolitik und Hetze gegen Väter schadet der Familienpolitik.
Bei dem Punkt, wo die Bevorzugung von Frauen anfängt (Frauenquote), diskriminiert man die Männer.
Frau Irmgard Griss und Rudolf Hundsdorfer SPÖ versuchen hier Hetze gegen Männer zu machen. Sie wollen den Leuten suggerieren, dass die Lohnscherre entsteht, weil Frauen bei gleicher Arbeit  nicht den gleichen Lohn bekommen, dass ist UNRICHTIG!!!
Jede Frau und Mann bekommen laut Kollektivvertrag in ihrer Berufsgruppe  den gleichen Lohn in Österreich.
 Im Durchschnitt arbeiten Frauen um 5 Jahre weniger als Männer, weil sie um 5 Jahre früher in Pension  gehen dürfen lt. Pensionsgesetz. Weiters ensteht die Lohnschere durch den Gehaltsunterschied zwischen Teilzeit und Vollzeitbeschäftigung.
 Frauen arbeiten vorwiegend nur Teilzeit, dadurch verdienen sie auch weniger Geld.
Richtig ist, dass bei gleicher Arbeit Frauen und Männer gleich viel Geld in Österreich verdienen!!!
Admin Familienrecht, am 16-04-2016

Tags: Feminismus – Feministin –  Vaterlose Gesellschaft – Familienpolitik – feministische Justiz – feministische Richterin OGH – Oberster Gerichtshof – Väter – Diskriminierung – Familienpolitik – Scheidung – Trennung – Rosenkrieg – Feminist Irmgard Griss – Presidential election 2016 Austria – Feminist justice – Familienrecht – feminist judge – linke Frauen

FPÖ will Elterliche Entfremdung als Kindesmissbrauch unter Strafe stellen

FPÖ will Elterliche Entfremdung als Kindesmissbrauch unter Strafe stellen

FPÖ-PAS
FPÖ – Justizsprecher Harald Stefan weist auf das Problem der sogenannten Elternentfremdung hin und spricht in diesem Zusammenhang von „einer Art Kindesraub“, bei der ein Elternteil das Kind als Besitz erklärt und die meist tief emotionale Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil durch psychische Gewalt zu zerstören versucht. Es handle sich dabei nicht um einen Elternstreit oder einen Rosenkrieg, sondern um eine Form von Kindesmissbrauch mit schwerwiegenden Folgen für das Kind, die von der medizinischen Literatur als Parental Alienation Syndrom (PAS) beschrieben werden, gibt er zu bedenken. Stefan fordert in einem Entschließungsantrag (572/A(E)) nun eine gesetzliche Regelung, die die Elterliche Entfremdung definiert und als Kindesmissbrauch unter Strafe stellt.

Schaffung eines Gesetzes zum Elternentfremdungssyndrom = Parental Alienation Syndrom (PAS) (572/A(E))

Selbständiger Entschließungsantrag

Antrag der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines Gesetzes zum Elternentfremdungssyndrom = Parental Alienation Syndrom (PAS)

Eingebracht von: Mag. Harald Stefan

Meldungen der Parlamentskorrespondenz

Quelle:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_00572/index.shtml

http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2014/PK0741/index.shtml