VoR kritisiert Familienpolitik der SPÖ beim Maiaufmarsch

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VoR kritisiert Familienpolitik der SPÖ beim Maiaufmarsch

Wahl 2015 Häupl Rot ist gegen VäterAuch dieses Jahr wird Väter ohne Rechte wieder vor knapp 100.000 Besuchern des Maiaufmarsches der SPÖ auf die Missstände in der österreichischen Familienpolitik aufmerksam machen.

VoR wird auch eine Petition zur Unterschrift bereitstellen die Kindesentfremdung (PAS) als Straftatbestand fordert. Dies ist nur eine der zahlreichen Baustellen im Familienrecht.

Entgegnete man uns im ersten Jahr der Teilnahme noch sehr barsch und attackierte uns, merken wir jedes Jahr einen größeren Zuspruch der Teilnehmenden, die sich teilweise anstellen um auch ihre Anliegen, bei denen die SPÖ versagt, durchgesetzt wissen wollen. Bei einer Scheidungsrate um rund 50 Prozent kein Wunder – von der statistisch nicht erfassten Trennungsquote ganz zu schweigen.

Video 1. Mai 2014 (damals wurden wir als Faschisten und Nazis beschimpft, bespuckt, es gab mehrmals gewalttätige Übergriffe, Väter pauschal als Täter verurteilt, eine Gemeinsame Obsorge abgelehnt,…)

Hunderttausendfach bleiben traumatisierte Kinder und entrechtete Väter zurück, deren Fälle füllen jahrelang Gerichtssäle, nicht selten ein Leben lang Therapieeinrichtungen. Nicht einmal die UN-Kinderrechtscharta wird eingehalten, während Menschenrechtsverletzungen mit erhobenem Zeigefinger in jedem weit entfernten Land eingefordert werden. Diese Doppelmoral findet in der breiten Öffentlichkeit schon lange keine Zustimmung mehr.

Es ist mehr denn je an der Zeit unsere Stimme für eine gleichberechtigte Elternschaft auch nach Trennung/Scheidung zu erheben und den Rechten unserer Kinder, die beinahe keine Lobby haben den Rücken zu stärken.

VoR ist immer wieder verwundert, wie selbst betroffene Familienmitglieder, aus welchen Interessen auch immer, Parteien wählen, die gegen die Interessen der eigenen Kinder gerichtet sind.

Wir bitten daher um zahlreiche Teilnahme!

Im Auftrag unserer Kinder

http://www.vaeter-ohne-rechte.at/vor-kritisiert-familienpolitik-der-spoe-beim-maiaufmarsch/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=vor-kritisiert-familienpolitik-der-spoe-beim-maiaufmarsch

 

Tags: Country Translation Language – english – ПЕРЕВЕСТИ на Английский – Italia – lingua italiana – France français – SPÖ – Maiaufmarsch – Nazis – Faschisten – entsorgte Väter – Gewalt weibliche Frauen – Gleichberechtigung Gleichstellung – Justizopfer – Kindeswohl – psychische Gewalt – Termine – Veranstaltungen – Demo etc. – Vaterlose Gesellschaft – Väter Artikel

Väter-Abzocke „Papamonat in Österreich“

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Frechheit von der ÖVP Sophie Karmasin.
Kein Wunder, dass die „Vaterlose Gesellschaft“ immer größer wird in Österreich.

Admin Familie & Familienrecht, am 9.April 2017

Grüne kritisieren Regelung des „Papa-Monats“
Männer, die die ersten drei Monate nach der Geburt ihres Babys daheim bleiben, bekommen dafür 700 Euro.
Nimmt der Kindsvater später auch echte Karenz, dann werden ihm die 700 Euro vom Kinderbetreuungsgeld wieder abgezogen.

Tags: Familienrecht Familie Familienzeitbonus Familiensprecherin Judith Schwentner – Gesetze – Väterkarenz – Vaterschaft

INFORMATIONEN FÜR VÄTER UND MÜTTER – Spiegel Magazin No 03 – 14 Januar 2017

Spiegel-no03-14januar2017
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(ANZEIGE 17.01) DER NACHDRUCK DIESER ANZEIGE IST ERWÜNSCHT

ANTIKORRUPT + JUGENDHILFEWATCH

INFORMATIONEN FÜR VÄTER UND MÜTTER

Der Film des Ersten Deutschen Fernsehens „Mit Kindern Kasse machen“ (siehe im Internet: ARD Mediathek) ist nur ein Beweis für die dunkle Seite der so genannten Deutschen Jugendhilfe.

Viele Jungendämter in Deutschland sind seit Langem dafür bekannt, dass sie Gesetze und höchstrichterliche Urteile bewusst ignorieren oder falsch darstellen. Neuester Fall: Die Stadt München lässt für ihr Jugendamt bezüglich eines Vaters bei Gericht Folgendes vortragen:

Erst seit seinem Anerkenntnis der Vaterschaft beim Jugendamt ist er im Rechtssinn Vater des Kindes. Vor diesem Zeitpunkt standen ihm keine Elternrechte zu.

Offenbar sollen dem Vater mit dieser falschen Behauptung die ihm laut §1684, Abs.1 und 2 BGB zustehenden Elternrechte aberkannt werden. Und dem Kind das ihm zustehende Umgangsrecht gemäß § 1684 BGB.Bereits am 9. April 2003 beschloss dazu das Bundesverfassungsgericht (siehe Internet: 1 BvR 1493/96, 1 BvR 1724/01):

„Auch der biologische Vater bildet mit seinem Kind eine von Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz geschützte Familie, wenn zwischen ihm und dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht. Der Grundrechtsschutz umfasst auch das Interesse am Erhalt dieser Beziehung.

Es verstößt gegen Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz, den so mit seinem Kind verbundenen biologischen Vater auch dann vom Umgang mit dem Kind auszuschließen, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.“

FRAGE DAZU VON ANTIKORRUPT + JUGENDHILFEWATCH:

Wie dunkel und wie verbreitet ist das Geschäft mit der Jugendhilfe?

 

ANTIKORRUPT + JUGENDHILFEWATCH INFORMIEREN ÜBER DIE RECHTE VON ELTERN UND KINDERN. SIE WOLLEN DIESE VOR DER VERBREITETEN BEHÖRDENWILLKÜR IM BEREICH DER JUGENDHILFE SCHÜTZEN. HERAUSGEBER DIESER ANZEIGE „INFORMATIONEN FÜR VÄTER UND MÜTTER“ C/O JÖRG WÜNNENBERG, BONGARDSTRASSE 2, 44787 BOCHUM

Spiegel No 03 – 14 Januar 2017

Tags: Familienrecht – Familie – Kinderheim – Sorgerecht – Fremdunterbringung

VORSICHT Trennung – Missbrauch mit dem Missbrauch – sexuelle Selbstbestimmung § 218 StGB

Gibt es eine feministische Justiz bzw. Gesetzgebung in Österreich?

Die neuen feministischen SPÖ-Frauengesetze von Frauenministerin Heinisch-Hosek fördern leider auch den Missbrauch bei Trennung oder Scheidung. Rechtsanwalt Manfred Ainedter hatte sich in einer früheren Diskussionssendung dafür ausgesprochen bei Trennung oder Scheidung dieses neue Gesetz des § 218 auszunehmen. In den eigenen 4 Wänden gebe es meist keine Zeugen und daher seien solche Behauptungen dann auch nicht beweisbar, es stünde dann Aussage gegen Aussage.

Admin Familie & Familienrecht, am 25-2-2017

 

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Herzogenburg

Vergewaltigung: Ein Nein nicht akzeptiert Intimes wollte 24-Jähriger von seiner Verflossenen.

Wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung wurde der Mann nun zu drei Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Ex-Freundin wollte nicht, das wurde Angeklagtem jetzt erklärt.  |  SOMKKU / Shutterstock.com
„Ich kann einer Frau nicht wehtun, das könnt’ ich nie“, beteuert ein 24-Jähriger aus Herzogenburg seine Unschuld. Mit schweren Vorwürfen sieht er sich in einem Prozess am Landesgericht St. Pölten konfrontiert. Seine ehemalige Lebensgefährtin soll der Mann laut Anklage vergewaltigt und verletzt haben.„Er hat sie gepackt, auf die Couch gedrückt und vergewaltigt“, wirft ihm die Staatsanwältin vor. Ein anderes Mal soll er die Frau misshandelt haben. „Dass er ein frommes Lamm ist, wird durch das Opfer nicht bestätigt“, so die Anklägerin.

Gewalt angewendet zu haben, bestreitet der Angeklagte vehement. „Man muss die Vorgeschichte kennen“, sagt seine Verteidigerin. Und sie erklärt: „Nach der Trennung war das Verhältnis sehr belastet. Es gab Streit wegen eines Kontaktrechtes zum gemeinsamen Kind. Mein Mandant hat seine Rechte durchgesetzt. Seitdem gibt es Anzeigen gegen ihn.“

Heiratsantrag wurde abgelehnt

„Es ist nix passiert“, sagt der Angeklagte. Zwei Wochen davor hätten sich die beiden noch geküsst, erzählt er. Am Tag davor habe die Ex-Lebensgefährtin seinen Heiratsantrag abgelehnt.

„Ich wollte mit ihr reden, wie es weitergeht mit der Obsorge und unserer Beziehung. Ich wollte sie wieder zurückhaben. Sie ist auf meinem Schoß gesessen, ich habe sie sanft auf die Couch gelegt und geküsst, weil ich mir gedacht habe, da könnte noch mehr sein“, erklärt er.

Intimeres wollte der 24-Jährige dann. „Sie hat nicht gesagt, dass sie das nicht will. Plötzlich habe ich aber gemerkt, dass ihr das unangenehm ist, da bin ich gegangen. Am Abend hat sie mir via Whatsapp gesagt, dass sie bei der Polizei ist“, setzt er fort.

Das Opfer sagt anderes. Ich hab’ mich gewehrt, es ist bei ihm nicht gleich angekommen, dass ich Nein gesagt habe. Mehr als das tun kann ich aber nicht. Er hat über meinen Körper bestimmt, das wollte ich nicht. Ich bin zur Polizei, weil es mich voll beschäftigt hat, was er gemacht hat“, so die Ex bei ihrer Einvernahme.

Ein Senat verhängt über den 24-Jährigen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung drei Monate bedingt, von Körperverletzung wird er freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

von Claudia Stöcklöcker, m 21. Februar 2017, 02:11

http://www.noen.at/herzogenburg/herzogenburg-vergewaltigung-ein-nein-nicht-akzeptiert/37.475.487#

 Tags: Justizopfer – Vater – Staatsanwältin – Gesetze Österreich – Vaterlose Gesellschaft