Kindern zwei Zuhause geben – Newsletter zur Doppelresidenz

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Aktuelle Informationen rund um die Doppelresidenz,vor gut einem Jahr haben wir die gemeinsame Erklärung zur Doppelresidenz veröffentlicht – mittlerweile ist daraus eine Petition mit schon jetzt rund 12.000 Mitzeichnenden geworden, welche am 29.11.2018 beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht wurde.

Das ist jetzt nicht das Ende, sondern erst der richtige Anfang der Petition, die dann in Kürze auch online mitzeichenbar sein wird. Hierüber werden wir über unsere verschiedenen Medien (Newsletter, Twitter, Facebook, Instagram rechtzeitig informieren) und auch ganz klassisch per Unterschriftenliste kann noch weiter gesammelt werden.Gesammelt haben wir auch – und zwar reichlich Informationen auf der 4. Internationalen Konferenz zur Doppelresidenz des ICSP in Strasbourg.

Einen Bericht über die ersten Eindrücke haben wir auf unserer Homepage veröffentlicht. Auffällig waren vor allem zwei Dinge:

  1. die Doppelresidenz funktioniert in den Ländern, in denen sie gesetzlich präferiert wird
  2. es fehlten alle der in Deutschland bekannten KritikerInnen der Doppelresidenz sowie die Ministerien

Gerade der letzte Punkt ist verwunderlich, stehen doch entsprechende Gesetzesänderungen rund um die Doppelresidenz an. Da oft beklagt wird, es gäbe zu wenig wissenschaftliche Erkenntnisse wäre es doch sinnvoll gewesen, sich bei der weltweit größten Konferenz zu diesem Thema „direkt vor der Haustür“ zu informieren und eigene Standpunkte in die Diskussion einzubringen. Wir dürfen also gespannt sein, ob solche Erkenntnisse in die Anhörung im Bundestag im Februar 2019 einfließen werden. Zum Thema Kindeswohl gab es auf der Konferenz in Strasbourg zumindest eine Menge Informationen.

Rechtlich gibt es einige neue Entwicklungen. So ist in einem Verfahren vor dem OLG Frankfurt die Doppelresidenz trotz des erklärten Willens der Kinder abgelehnt worden – hier soll eine Beeinflussung des Kindeswillens vorgelegen haben, wobei dem Beschluss (liegt uns vor) nur sehr vage Anhaltspunkte zu entnehmen sind.

Spannend ist der Fall vor allem deshalb, weil die Rechtsbeschwerde zum BGH zugelassen und sowohl im Sorge- als auch im Umgangsrecht eingelegt wurde. Hier geht es um die Frage, ob im Umgangs- oder Sorgerecht zu entscheiden sei und ob eine frühere Sorgerechtsregelung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht maßgeblich für die Bewertung einer späteren Umgangsregelung im Sinne einer Abänderung sein kann.

Aus unserer Sicht zeigt sich hierin vor allem eines: die in anderen Ländern unbekannte Aufteilung von Sorgerecht und Umgangsrecht stößt bei der (paritätischen) Doppelresidenz an ihre Grenzen, hier wäre der (rechtliche) Begriff der elterlichen Verantwortung vermutlich passender. Dies zu regeln wird aber nicht Aufgabe des Bundesgerichtshofes sein. Er kann nur im Rahmen der geltenden Gesetze aus dem letzten Jahrhundert entscheiden, die beim heutigen Familienleben häufig an ihre Grenzen stoßen. Ein zeitgemäßes Familienrecht gibt es in Deutschland noch nicht.

In unserem Medienspiegel haben wir wieder zahlreiche Artikel und Veröffentlichungen aufgenommen, welche Ihnen weitere aktuelle Informationen vermitteln. Viel Spaß beim lesen.

Zahlreiche weitere aktuelle Informationen findet ihr auch auf unserer Homepage oder unserer Facebook-Seite.

Eure Unterstütztung ist gefragt

Wir stehen aktuell bei rund 12.000 MitzeichnungenMacht weiter mit und werbt auch in eurem Freundes- und Bekanntenkreis für unsere Petition oder organisiert in eurer Stadt einen eigenen Informations-Stand. Aktuelle Informationen und Mitzeichnungs-Listen findet Ihr auf der Petitions-Seite auf unserer Homepage. Die Online-Zeichnung auf dem Petitionsportal des Bundestages wird voraussichtlich im Laufe des Dezembers möglich sein. Sobald wir hier genaue Informationen haben werden wir umgehend informieren.

P.S.: Gerne könnt Ihr diesen Newsletter auch an weitere Interessierte weiterleiten. Neuanmeldungen zum Newsletter können über unser Kontaktformular vorgenommen werden.

Es grüßt Euer Team von


Nachfolgend die aktuellsten Beiträge aus unserem Blog und unserem Medienspiegel

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Tags: Doppelresidenz – Wechselmodell – alternierenden Obhut – Shared parenting – europäischen Familienrecht – Vaterlose Gesellschaft – Väter

Staatsverweigerer-Innen im österreichischen Parlament?

Stellt der Feminismus einiger Nationalratsabgeordeter Frauen eine staatsfeindliche Verbindung (§278) gegen die Justiz dar?

Fakt ist, die Ermittlungen wegen diverser Belästigungsvorwürfe gegen Peter Pilz sind von der Staatsanwaltschaft nach mehreren Monaten am 23.Mai 2018 eingestellt worden und es kommt daher in dieser Sache zu keinem Strafverfahren!

In der Angelobungsformel wurden alle Nationalratsabgeordete auf unverbrüchliche Treue der Gesetze der Republik Österreich angelobt.

In der „Feminismus-Aktion“ am 11-6-2018 im Parlament haben viele feministische Nationalratsabgeordente aus Protest das Parlament verlassen und hiemit die rechtsstaatliche Entscheidung der Republik Österreich durch die Staatsanwaltschaft „Einstellung der Strafverfolgung gegen Peter Pilz, wegen . . .“ IGNORIERT.

Nationalratsabgeordnete sollten Vorbild für die Bevölkerung sein und die Gesetze einhalten und akzeptieren und das rechtsstaatliche Vorgehen sowie deren Entscheidungen der Justiz respektieren!!!

Die strikte Verweigerung von Entscheidungen der Justiz bezeichnen schon bei kleinen Verwaltungsdelikten den sogenannten STAATSVERWEIGERER.
Hier geht es aber bei Weitem nicht um kleine Verwaltungsstrafen sondern um hohe Beamte der  Republik Österreich, welche Vorbildfunktion haben sollten.

Einige, wenige Frauen haben bei dieser sonderbaren Aktion nicht mitgemacht.
Die SPÖ Feministin Heinisch-Hosek hat noch eine Zusatzaktion vor dem Parlament gemacht, siehe Video.

Ich stelle mir gerade die Frage, wenn im Parlament bereits „StaatsverweigererInnen“ ihren bezahlten Arbeitsplatz verlassen während der Dienstzeit, wie geht das dann weiter?
Können die kleinen Bürger auch ihren bezahlten Arbeitsplatz verlassen, und die „rechtsstaatliche Justiz“ ignorieren?
Nein, einige kleine Staatsverweigerer sind nach dem Mafiaparagraph StGB §278 angeklagt worden.

„Gott, ich Danke dir“, dass diese feministische ehemalige SPÖ Frauenministerin keine Regierungsfunktion mehr hat.

Traurig ist, dass Frauen aus der Bundesregierung FPÖ und ÖVP ebenso als „StaatsverweigerInnen“ die Entscheidung der Justiz Republik Österreich ignoriert haben und dieser feministischen „Protestaktion“ gefolgt sind und ihren Arbeitsplatz im Parlament verlassen haben.

Da sieht man wieder wieviel Hirn die meisten österreichischen Frauen im Parlament haben?

Zum Glück ist Österreich ein Rechtsstaat und die Justiz arbeitet sehr gut!

Video:

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 11-6-2018

Tags: österreichische Gesetze – Frauenrechtlerinnen – Frauenpolitik – feministische Hetze – Reichsbürgerinnen – Rechtsstaatlichkeit – Missbrauch mit dem Missbrauch – Mobbing – Selbstjustiz – Gudrun Kugler ÖVP Juristin Menschenrechte EMRK Art. 14 – Grundsatz im Strafrecht: „In dubio pro reo“. 

+++ Dashcam-Aufnahmen sind jetzt vor Gericht zulässig! +++

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Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte in einem Grundsatzurteil (Az. VI ZR 233/17) am 15.5.2018 in Karlsruhe:

„Das Interesse an der Aufklärung sei höher zu bewerten als das Recht der Unfallgegner auf Schutz seiner persönlichen Daten“.

Erlaubt: 
Das Filmen mit Dashcam und die Verwendung der Aufnahmen bei Unfällen vor Gericht und Versicherungen.

Weiterhin verboten:

Aufnahmen der Dashcam und anschließend ins Internet stellen, weil das Recht am Bild von Personen erhalten bleiben muss.

Admin Familie & Familienrecht, am 16.5.2018
😉

Eine Polizistin bei der Vorstellung der ersten Dashcams (Windschutzscheibenkameras) der Autobahnpolizei in Nordrhein-Westfalen am 18.04.2018. Quelle: www.globallookpress.com

1.Artikel:

Mini-Kameras im Auto

Aufklärung siegt im Zweifel über Datenschutz

Etwa acht Prozent der deutschen Autofahrer haben inzwischen eine sogenannte Dashcam hinter der Windschutzschreibe.

Etwa acht Prozent der deutschen Autofahrer haben inzwischen eine sogenannte Dashcam hinter der Windschutzschreibe. FOTO: dpa / Wolfgang Kumm
Karlsruhe/Magdeburg. Der BGH hat entschieden: Die Aufnahmen von Minikameras im Auto sind als Beweismittel zulässig. Doch Dauerfilmen bleibt verboten.

(dpa) Frontalzusammenstöße, Raubüberfälle und prügelnde Autofahrer: Dramatische Szenen auf Russlands Straßen gehören zu den am meisten angeklickten Videos auf der Internetplattform Youtube. Zu verdanken haben die Nutzer die Bilder dem Trend zu Dashcams (auf Deutsch: Amaturenbrettkameras). Millionen Russen installieren diese Unfall-Kameras inzwischen in ihre Autos – zum Schutz vor Verkehrsrüpeln, aber auch vor Betrügern, die mit provozierten Unfällen Kasse machen wollen.

Inzwischen entdecken auch immer mehr deutsche Autofahrer die Mini-Kameras hinter der Windschutzscheibe oder am Innenraum-Rückspiegel. Doch dürfen die Aufnahmen der kleinen Videokamera am Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe als Beweis verwertet werden, wenn es wirklich mal gekracht hat? Sie dürfen, entschied gestern der Bundesgerichtshof (BGH) (Aktenzeichen: VI ZR 233/17).

Die Richter formulierten allerdings ein großes Aber: Das permanente Filmen des Verkehrs bleibt verboten – das verstoße gegen den Datenschutz. Doch die Aufklärung eines Unfalls könne wichtiger sein, zumal der Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zur Person, zum Führerschein und zur Versicherung machen müsse. Die Nutzung der Aufnahmen müsse je nach Fall abgewogen werden, so der BGH. Verkehrsexperten, Juristen, Versicherer und Polizisten begrüßten zumeist die Entscheidung. Doch manche haben sich mehr erwartet. Sie forderten auch nach dem Urteil eine gesetzliche Regelung.

Konkret ging es vor dem BGH um einen Fall aus Sachsen-Anhalt. Ein Mann pochte nach einem Unfall auf vollen Schadenersatz. Nach seiner Darstellung ist ein Auto beim Linksabbiegen auf der daneben verlaufenden Spur auf seine Fahrbahn gekommen und gegen seinen Wagen gefahren. Das sollen Aufnahmen seiner Dashcam belegen. Doch weder das Amts- noch das Landgericht Magdeburg berücksichtigten die Aufnahmen: Weil sie unzulässig entstanden sind, dürften sie nicht als Beweis herangezogen werden. Die Richter begründeten die nun vom BGH gekippten Entscheidungen jeweils damit, dass permanentes Filmen anderer ohne deren Einverständnis gegen das Bundesdatenschutzgesetz sowie gegen das Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild verstößt.

Diesen Standpunkt vertritt auch der Deutsche Anwaltverein (DAV). Das „nicht-anlassbezogene Betreiben einer Dashcam im öffentlichen Raum ist in Deutschland nicht legal“, sagte Daniela Mielchen von der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Doch gleichzeitig sind Dashcams nicht verboten. „Auf meinem privaten Grundstück kann ich filmen, so viel ich will“, sagt Paetrick Sakowski von der Wirtschaftsrecht-Kanzlei CMS. Auch Kameras, die nur kurz und anlassbezogen einen Unfall aufnehmen, dürften unproblematisch sein – in seinem Urteil wies der BGH auf diese Aufzeichnungsmöglichkeit hin. Wer jedoch andauernd Dritte filmt, das speichert und es womöglich ins Netz stellt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das gilt selbst dann, wenn das Video hilft, einen schweren Verkehrsverstoß aufzuklären.

Denn als Beweismittel sind Dash­cam-Aufnahmen grundsätzlich eine große Hilfe: Oft ist die Rekonstruktion eines Unfalls schwierig, etwa weil Zeugen sich widersprechen. Auch Kfz-Versicherer könnten mit Videoaufnahmen einfacher feststellen, wer wie viel Schuld an einem Unfall trägt und so schneller Schäden regulieren. „Wenn Beweise da sind, muss man sie auch verwenden dürfen“, sagt Kläger-Anwalt Volkert Vorwerk.

DAV-Experte Andreas Krämer sieht das etwas anders: Problematisch sei, dass jemand, der mit verbotenen Aufnahmen gegen die Rechtsordnung verstoße, am Ende „belohnt“ werde. Er ist enttäuscht vom BGH-Urteil: Das Persönlichkeitsrecht wiege nun weniger als die „Aufklärung von Blechschäden“.

Die deutsche Versicherungswirtschaft fordert vom Gesetzgeber nun einen verbindlichen datenschutzrechtlichen Rahmen für den Einsatz von Dashcams. Auch der Deutsche Verkehrsgerichtstag plädiert seit langem für eine klare gesetzliche Regelung und empfiehlt auf Basis des europäischen Datenschutzrechtes einen „Ausgleich zwischen Beweisinteresse und Persönlichkeitsrecht“. Videos sollten „anlassbezogen“ zulässig sein, etwa bei schweren Verstößen oder einem drohenden Unfall, und ansonsten überschrieben werden.

 | 20:54 Uhr
https://www.mz-web.de/mitteldeutschland/dashcam-aufnahmen-so-erkaempfte-ein-magdeburger-die-nutzung-vor-gericht-30409122

2.Artikel:

Versicherer – Auch wir werden wohl künftig Dashcam-Aufnahmen nutzen

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zu Minikameras im Auto werden vermutlich nun auch die Versicherungen auf die Technik zurückgreifen.

Es sei davon auszugehen, dass die Autoversicherer künftig Dashcam-Aufnahmen nutzen werden, um die Aufklärung von Unfällen zu erleichtern, sagte Tibor Pataki, Leiter der Abteilung Kraftfahrtversicherung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), der Deutschen Presse-Agentur.

Eine denkbare positive Folge könne zum Beispiel sein, dass Kunden ihren Rabatt bei der Versicherung trotz eines Unfalls möglicherweise behalten dürfen: „Wenn Sie durch die Dashcam nachweisen können, dass Sie überhaupt keine Schuld an einem Unfallgeschehen haben, dann rettet das Ihren Schadensfreiheitsrabatt.

Auch beim Kampf gegen Versicherungsbetrug sieht der GDV nach dem Urteil neue Möglichkeiten. Dashcam-Aufnahmen könnten zeigen, ob ein Unfall mit Absicht herbeigeführt wurde, „ob jemand beispielsweise ganz vorsätzlich plötzlich abgebremst hat und es deswegen zum Unfall kam“.

Der Bundesgerichtshof hatte am Dienstag entschieden, dass Aufnahmen von Auto-Minikameras bei Unfällen als Beweis vor Gericht verwendet werden dürfen. Zuvor hatten Gerichte die Frage unterschiedlich bewertet.

Mittwoch, 16.05.2018, 06:13
https://www.focus.de/finanzen/boerse/wirtschaftsticker/versicherer-auch-wir-werden-wohl-kuenftig-dashcam-aufnahmen-nutzen_id_8936863.html

3. Video EURONEWS :


Tags: Gesetze – Gericht – Justiz – Autokamera – Autocam – Schadenersatzklagen

Kritik „Eheverbot für Homosexuelle“ von ehem. VfGH Höchst-Richter

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Ö / Ehe: Ehemaliger Höchstrichter kritisiert Ehe-Erkenntnis des VfGH


Ö / Ehe: Ehemaliger Höchstrichter kritisiert Ehe-Erkenntnis des VfGH

Hans Georg Ruppe, bis 2012 Mitglied des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), kritisierte bei einem Symposium zum Gedenken an den früheren VfGH-Präsidenten Karl Korinek die Entscheidung gegen das Eheverbot für Homosexuelle.

Der VfGH habe „zu viel und zu wenig aufgehoben, das alles schlecht hergeleitet und mangelhaft begründet“, sagte Ruppe  laut der Tageszeitung Die Presse.

„Entscheidung ebnet Homosexuellen nicht sicher den Weg“

Der österreichische VfGH hatte in einem Erkenntnis im Dezember 2017 die Wortfolge in § 44 ABGB aufgehoben, nach der nur Personen verschiedenen Geschlechts heiraten dürfen. Allerdings wurde an dem bekundeten Willen, Kinder zu zeugen, festgehalten. Wie bereits im Gastkommentar von Dr. Stephanie Merckens, Referentin für Biopolitik am Institut für Ehe und Familie (IEF), in der Tageszeitung Die Presse ausgeführt, begründete der Verfassungsgerichtshof diese Hebung durch die Gefahr vor Diskriminierung aufgrund des automatischen Outings einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft durch Eingehen einer Eingetragenen Partnerschaft (EP). Da bisher die EP nur gleichgeschlechtlichen Paaren offen gestanden war, wäre die Angabe einer solchen gleichzeitig eine Offenlegung einer Beziehung, die immer noch in der Öffentlichkeit Diskriminierungen nach sich ziehen könnte, argumentierte der VfGH. Die Entscheidung ebne Homosexuellen trotzdem nicht sicher den Weg, meint Ruppe, denn nach wie vor setze die Ehe nach § 44 voraus, dass zwei Personen ihren Willen erklären, Kinder zu zeugen. Für Ruppe sei es deshalb nicht ausgeschlossen, dass eine Personenstandsbehörde einem gleichgeschlechtlichen Paar auch nach dem 31.12.2018 die Ehe mit dem Argument verweigern wird, die Zeugung von Kindern sei in dieser Partnerschaft ausgeschlossen. Würden die Heiratswilligen in letzter Instanz den VfGH anrufen, so müsste dieser dann doch Stellung dazu beziehen, warum das bisher tragende Argument für die Ungleichbehandlung zwischen gleich- und verschiedengeschlechtlichen Paaren, nämlich Kinder zu zeugen, nicht mehr zähle, so Ruppe.

Diskriminierungsargument „überraschend“

Das Argument des VfGH, durch das Eingehen einer EP  bestehe die Gefahr der Diskriminierung, bezeichnete Ruppe laut Bericht der Presse als „überraschend“. Die Angleichung von EP und Ehe in den letzten Jahren hätte laut Ruppe eher den  Eindruck erweckt, dass die EP bereits größtenteils akzeptiert sei und eine Diskriminierung nicht mehr bestehe. Dass schon die Gefahr einer Diskriminierung und nicht die tatsächliche unsachliche und diskriminierende Differenzierung eine Gleichheitswidrigkeit darstelle, deute für Ruppe auf einen „neuen Prüfungsmaßstab für Gesetze“ hin.

Vom „negativen“ zum „positiven Gesetzgeber“

Der VfGH habe außerdem die EP für verschiedengeschlechtliche Paare geöffnet, was mit dem ursprünglichen Gesetzesprüfungsverfahren gar nichts zu tun gehabt hätte, kritisierte Ruppe weiter. Laut Ruppe entferne sich der VfGH dadurch deutlich von seiner legitimen Rolle als „negativer Gesetzgeber“, der Verfassungswidrigkeiten aufhebt, und schlüpfe in die Rolle des „positiven Gesetzgebers“.

Ruppe ist das zweite ehemalige Mitglied des VfGH, dass seine Meinung zum VfGH Erkenntnis zur „Eheöffnung“ kundtut. Der ehemalige VfGH-Präsident Gerhart Holzinger stellte in einem Interview mit Armin Wolf im ORF klar, dass es mehrere Möglichkeiten des Gesetzgebers gebe, auf dieses Erkenntnis zu reagieren. Unter anderem könne auch an der Ehe als Verbindung von Mann und Frau festgehalten werden und nur die EP für alle Paarkonstellationen aufgemacht bzw. offen gelassen werden.

IEF, 20.3.2018

https://www.ief.at/oe-ehe-ehemaliger-hoechstrichter-kritisiert-ehe-erkenntnis-des-vfgh/

Japan missachtet das Haager Kinderentführungsübereinkommen

Kampf um Sorgerecht in Japan

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Herr Echternach vermisst seine Kinder
In Japan kämpfen zahlreiche Ausländer um ihre Kinder, die von geschiedenen oder getrennt lebenden japanischen Ehepartnern dorthin gebracht wurden. Von der japanischen Justiz haben Betroffene kaum Hilfe zu erwarten.

© Von Wieland Wagner, Tokio
Verzweifelter Vater: Suche nach Karl und JohannFotos

Es war ein unbeschwerter Tag im vergangenen Mai, als Björn Echternach seine beiden Söhne zum letzten Mal sah. „Wir hatten viel Spaß miteinander,“ sagt der 40-Jährige, „wir spielten auf einem Spielplatz in Berlin.“ Für Karl, den Dreijährigen, hatte der Vater Salami als Verpflegung eingepackt, „die mochte er unwahrscheinlich gern.“ Für Johann, er war zwei, gab es Chicken Nuggets.

 

Nach drei Stunden übergab Echternach die Kinder auf einem Parkplatz wieder an seine Ehefrau, eine Japanerin, von der er getrennt lebt. „Ich freute mich bereits auf das nächste Mal, das ich mit den Kindern verbringen sollte,“ sagt Echternach. Mit dem zuständigen Jugendamt war vereinbart, wann und wie oft er mit den beiden Umgang haben durfte.

Doch ein nächstes Mal gab es nicht.

Echternach arbeitet bei einer Firma für Online-Marketing. Auf den ersten Blick lebt er einen normalen Alltag, aber innerlich ist er ein gebrochener Mann. Wenn er über seine Kinder spricht, kämpft er immer wieder mit den Tränen. Er sagt: „Die beiden bedeuten mir alles. Ich brauche sie, und sie brauchen mich, ihren Vater.“

Verzweifelter Vater: Suche nach Karl und Johann
Das wenige, was ihm von den Söhnen geblieben ist, sind ein paar Fotos. Es nützt Echternach zudem wenig, dass das Amtsgericht Nauen mit Beschluss vom 20. September 2017 ihm in erster Instanz das alleinige Sorgerecht für die Söhne zusprach. Das Gericht bescheinigte ihm, dass er „eine wichtige Ressource im Rahmen des Lebens der Kinder darstellt“. Der Mutter fehle dagegen die Fähigkeit, „die Bindung der Kinder zum Vater zu akzeptieren und zu respektieren“.

Trotz des Urteils, gegen das die Mutter Einspruch eingelegt hat, ist fraglich, ob Echternach Karl und Johann bis zu deren Volljährigkeit je wiedersehen wird. In jedem Fall muss er sich auf einen langwierigen und teuren Rechtsstreit in Japan gefasst machen. Er hat bereits Hilfeersuchen an das Bundesamt für Justiz in Bonn und an das japanische Außenministerium in Tokio gerichtet. Derzeit überlegt er, wie er die hohen Anwaltskosten in Japan aufbringen soll.

Das japanische Rechtswesen unterscheidet sich oft krass von westlichen Wertevorstellungen und Gepflogenheiten. Vor japanischen Gerichten kämpfen derzeit Dutzende ausländische Elternteile darum, ihre Kinder zurückzubekommen, die von geschiedenen oder getrennt lebenden japanischen Ehepartnern oft illegal nach Japan gebracht wurden.

„Es reicht nicht, Gesetze anzupassen“

Zwar ist Japan 2014 nach langjährigem Zögern dem Haager Kinderentführungsübereinkommen beigetreten. Es soll Kinder schützen, die widerrechtlich in ein anderes Land gebracht wurden. Doch selbst wenn japanische Richter dem Abkommen entsprechend verfügen, dass Kinder an ihre ausländischen Väter oder Mütter überstellt werden müssen, lassen sich solche Beschlüsse in der juristischen Praxis des Landes oft nicht durchsetzen.

Japan müsse seine Gesetze erst noch an die Verpflichtungen anpassen, die es mit der Haager Übereinkunft eingegangen sei, sagt Mikiko Otani, eine Anwältin in Tokio. Sie gehört dem Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes an. „Allerdings reicht es nicht, Gesetze anzupassen. Es ist auch nötig, dass sich das Denken in der Gesellschaft ändert.“

Und das kann lange dauern. Die Anwältin verweist auf erhebliche kulturelle Hürden, auf die Ausländer bei Rechtsstreitigkeiten in Japan stoßen. „Es ist eine Tatsache, dass Ausländer sich gegenüber japanischen Elternteilen oft benachteiligt und diskriminiert fühlen.“

Erst werden Fakten geschaffen, dann segnen Juristen sie ab

Dass Ehen zerbrechen und die Partner dann oft verbittert um die Kinder streiten, gehört weltweit zum traurigen Alltag. In vielen Ländern ist es jedoch üblich, mit Hilfe von Gerichten und Behörden Regelungen über Besuchs- und Umgangsrechte beider Elternteile zu treffen und notfalls auch durchzusetzen. In Japan aber sprechen Gerichte oft jenem Elternteil das Sorgerecht über die Kinder zu, der sie einseitig oder gar widerrechtlich an sich gebracht hat. Und das sind in der Realität oft Mütter.

Japanische Juristen segnen die geschaffenen Fakten oft nachträglich ab. Sie berufen sich in solchen Fällen auf den Grundsatz der „Kontinuität“, der dem Wohl des Kindes diene. Diese Rechtspraxis beruht auch auf einem traditionellen Rollenverständnis, wonach vor allem Mütter für die Kindererziehung zuständig sind.

Das japanische Familienregister zementiert die Trennung zusätzlich: Wenn Eltern sich scheiden lassen, werden die Kinder in das Familienregister des Elternteils übertragen, der das Sorgerecht hat. Damit verliert der getrennt lebende Elternteil dann meist jeglichen Zugang zu den Kindern.

Die Folge: Viele Kinder aus gescheiterten Ehen wachsen in Japan mit nur einem Elternteil auf, ohne Kontakt zum anderen. Schätzungen zufolge handelt es sich um drei Millionen betroffene Kinder. Die Mütter – die nun mal meist das alleinige Sorgerecht bekommen – unterbinden den Umgang zwischen Vätern und Kindern oft selbst dann, wenn er gerichtlich angeordnet wurde.

„Den Richter scheint es nicht zu kümmern“

Klaus Schmidt* arbeitet als Finanzexperte in Frankfurt, auch er gehört zu den betroffenen Vätern. Im Dezember 2015 nahm seine japanische Ehefrau die gemeinsame Tochter – sie war damals eineinhalb – mit auf Heimaturlaub zu ihren Eltern nach Westjapan. Zum Entsetzen des Vaters kehrte die Tochter von der Reise nie nach Deutschland zurück.

„Ich war ursprünglich bereit, eine Regelung zu akzeptieren, wonach meine Tochter in Japan bleibt, solange ich Umgang mit ihr haben kann,“ sagt Schmidt. Er glaubte, das sei im Interesse des Kindes. Nach einer gerichtlichen Einigung war ihm gestattet, mit seiner Tochter wöchentlich je 15 Minuten per Skype zu sprechen. Das ist für japanische Verhältnisse schon ungewöhnlich viel. Doch diese Termine hätten dann nur fünf Mal stattgefunden, sagt Schmidt. Sie hätten jeweils nur einige Sekunden gedauert und seien von der Mutter jedes Mal abrupt abgebrochen worden. „Weitere Termine hat sie einfach abgesagt.“

Derzeit verhandelt ein japanisches Gericht über die Scheidung des Paares. Aufgrund des bisherigen Verfahrens befürchtet Schmidt, dass seiner Ehefrau das alleinige Sorgerecht über die Tochter zugesprochen werde. Er sagt: „Den Richter scheint es nicht zu kümmern, dass der Umgang zwischen mir und meiner Tochter nicht stattfindet.“

Ähnlich albtraumhafte Erfahrungen machen derzeit zwei italienische Väter, die in Tokio leben und arbeiten. Sie haben sich mit dem SPIEGEL in einem Restaurant im Geschäftsviertel Shinjuku verabredet. Beide sind noch verheiratet, ihre japanischen Ehefrauen zogen mit den noch kleinen Kindern jeweils zurück in ihre Elternhäuser weit weg von Tokio. Einer der italienischen Väter, er arbeitet bei einer Firma für Computerspiele, berichtet, dass er Sohn und Tochter nur treffen dürfe, wenn seine japanische Schwiegermutter ständig dabei sei.

Kontakt völlig abgebrochen

Auch der zweite Vater durfte seine Kinder nur unter Aufsicht wiedersehen – in einem kahlen Konferenzraum einer japanischen Anwaltskammer. Er zeigt ein Video auf seinem Smartphone. Zu sehen ist, wie er mit seinen Kindern auf dem Fußboden zwischen den Sitzungstischen spielt.

Kürzlich haben die beiden mit fünf weiteren betroffenen Landsleuten einen Brief an Italiens Staatspräsidenten Sergio Mattarella geschickt. Darin fordern sie, dass ihr Heimatland mit Japan einen Dialog über das Schicksal ihrer Kinder beginnen solle. Auch Echternach hofft, dass die deutsche Bundesregierung diplomatischen Druck ausübt, damit Japan seine Rechtspraxis endlich an die Bestimmungen des Haager Abkommens anpasst.

Der verzweifelte Vater fürchtet, dass seine Kinder sich von ihm entfremden, je länger sie von ihm getrennt leben. Über den Internationalen Sozialdienst, eine Nicht-Regierungsorganisation, hat er versucht, indirekt Kontakt zu seiner Ehefrau aufzunehmen. Er bat sie, wenigstens über Skype mit seinen Söhnen in Kontakt bleiben zu dürfen. Auch würde er ihnen gerne Geschenke schicken. Auf dieses Schreiben hat er keine Antwort erhalten.

* Name geändert, Samstag, 03.02.2018 11:42 
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/japan-auslaender-kaempfen-um-kontakt-zu-ihren-kindern-a-1190709.html
Tags: Justizopfer – Kindeswohlgefährdung – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – Scheidung – Trennung –  Aufenthaltbestimmungsrecht ABR – binationale Ehe Paare – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Vaterlose Gesellschaft – Vaterschaft

 

Elffache Mutter (33) beging über 2000 Straftaten

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Auslieferung an Österreich

Elffache Mutter (33) beging über 2000 Straftaten

Nicht weniger als 358 Staftaten soll eine 33-Jährige allein in Österreich begangen haben. Doch das ist nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, verglichen mit den insgesamt 2000 Delikten, die die Kroatin als Mitglied einer Diebesbande verübt hat. Jetzt wurde die elffache Mutter in Italien gefasst und soll demnächst an Österreich ausgeliefert werden.

 Ein Berufungsgericht in Rom hatte sich für die Auslieferung der kroatischen Staatsbürgerin ausgesprochen. Sie sei Mitglied einer auf Diebstähle spezialisierten Bande, die im Zeitraum zwischen 2015 und 2017 mehr als 2000 Delikte verübt habe, berichtete die Mailänder Tageszeitung „Il Giornale“ am Sonntag. 358 Diebstähle werden der Frau in Österreich zur Last gelegt.

Bereits zu 19 Jahren Haft verurteilt
Die Verdächtige – sie ist Mitglied einer Roma-Familie – war bereits in Italien wegen Diebstählen zu Haftstrafen von insgesamt 19 Jahren verurteilt worden. Unter anderem soll die Bande, der sie angehörte, auf Diebstahl von Kredit- und Bankomatkarten spezialisiert gewesen sein.

Günstige Gesetzeslage für Mütter in Italien
Der schwangeren Mutter von elf Kindern war es bisher dank der für Mütter günstigen italienischen Gesetze immer wieder gelungen, freizukommen. Aufgrund des Haftbefehls der Wiener Staatsanwaltschaft wurde sie in Rom nun erneut festgenommen. Sie soll bis zur Auslieferung nach Österreich hinter Gittern bleiben, berichtete das Blatt.

 

19.11.2017 12:42
http://www.krone.at/599371?utm_source=%22Guten+Morgen%22+Newsletter&utm_campaign=aeb40f58b4-Guten-Morgen-NL&utm_medium=email&utm_term=0_57e5ea3693-aeb40f58b4-130996125
Tags: Gewalt – Straftaten 

Korrektur – Artikel Doppelresidenz – Unrichtig u. fachlich falsch!

 Der Artikel von der Presse Süd West ist leider komplett unrichtig und fachlich ebenso falsch.
Ich möchte jedoch nicht von „Fake NEWS Doppelresidenz“ bzw. im Familienrecht oder des gesamten Artikel sprechen, da ja viele Personen viele Meinungen haben dürfen.

 .
Fakt ist jedoch:
Im Doppelresidenzmodell oder auch weltweit verbreitet in sehr vielen Bundesstaaten von den USA als „shared parenting“ bekannt,
gibt es die Bedingung nicht, dass Eltern sich freiwillig einigen, dann würde man ja kein Gesetz benötigen. Wenn ein  „Familienplan“ dem Gericht vorgelegt wird ist dies jedoch vom Vorteil.
In der Europarat Resolution 2079 wurde die Doppelresidenz im Okt. 2015, als REGELFALL nach Trennung oder Scheidung, einstimmig von allen Ländern beschlossen!!!

Eine rechtskräftig nachgewiesenen häusliche Gewalt ist die einzige Ausnahme!!!

In den meisten Ländern inkl. diversen Vereinigten Bundesstaaten in Amerika haben  sich als Bedienung die 80 Meilenzone etabliert. Zieht ein Elternteil nach Trennung oder Scheidung außerhalb dieser Zone, verliert er „shared parenting“ und der andere Elternteil bekommt die alleinige Sorge!!! Ausnahme der andere Elternteil gibt seine schriftliche Zustimmung.

Weiters wird hier im Artikel von sogenannten „Experten“ gesprochen, welche meist lediglich  Lobbyisten verschiedener Parteien sind, sonst nichts.

Im europäischen Familienrecht, insbesondere Deutschland und Österreich kenne ich nur eine einzige international gefragte Fachexpertin von Doppelresidenz, sie berät das Bundesministerium und den Europarat:


Sie ist seit 2000 Professorin für Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht an der Evangelischen Hochschule Nürnberg, Autorin der einzigen umfassenden Metastudie über das Modell der Doppelresidenz: „Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis“ (Springer VS, 2013).

Admin Familie & Familienrecht, am 17-11-2017

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Wechselmodell: Wenn Scheidungskinder zwei Zuhause haben

Die Abkehr von alten Rollenbildern führt auch zu neuen Lebensmodellen im Scheidungsfall. Manche Eltern teilen sich die Kinderbetreuung gleichmäßig auf.

  • Wenn Paare sich trennen, sind Kinder oft die Leidtragenden. Doch manche leben bei Vater und Mutter.  Wenn Paare sich trennen, sind Kinder oft die Leidtragenden. Doch manche leben bei Vater und Mutter. Foto: © lakov Filimonov/Shutterstock.com
  • Weniger Scheidungen als früher
    Weniger Scheidungen als früher Foto: SWP GRAFIK

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Wenn Leonie bei ihrem Vater lebt, ihre Lieblingsjeans aber bei der Mutter sind, kann es schon mal Stunk geben. „Warum habt ihr euch überhaupt getrennt?“, fragt sie dann. Knapp zehn Minuten Fußweg liegen zwischen den zwei Wohnungen ihrer Elternteile in einer baden-württembergischen Kleinstadt. Mal ist sie  mit ihrem Bruder zwei Tage pro Woche beim Vater, mal drei oder vier.

Was Anna (48) und Jens (52) mit ihrer Tochter Leonie (13) und ihrem Sohn Ben (9) seit rund drei Jahren praktizieren, nennt sich Wechselmodell. Es bedeutet, dass Kinder getrennt lebender oder geschiedener Eltern zwei Lebensmittelpunkte haben, Mutter und Vater also in etwa gleichermaßen die Betreuung übernehmen. „Ohne Kommunikation und Kooperation funktioniert das nicht“, sagt Anna (alle Namen wurden von der Redaktion geändert). Sie und ihr Ex-Mann – beide sind berufstätig – müssen sich im Alltag ständig abstimmen, egal ob es um ihre Arbeitszeiten, die Hausaufgaben oder das Fußballtraining geht.  Sie tun das über WhatsApp oder telefonisch, sehen sich aber auch. Jens, der Vater, muss Schichtdienste leisten, die oft erst kurzfristig feststehen. „Das macht es sehr schwierig“, sagt er.

Lange Zeit war das Residenzmodell üblich und wurde im Streitfall auch von Familiengerichten favorisiert. Die Kinder wohnten bei der Mutter, den Vater „besuchten“ sie an Wochenenden.  Doch mit dem Abschied von der traditionellen Rollenverteilung gerät diese Regelung zunehmend ins Wanken. Nach einer Allensbach-Umfrage wünschen sich 51 Prozent der Trennungseltern eine in etwa hälftige Aufteilung der Betreuung ihrer Kinder. 15 Prozent gaben an, dies bereits umzusetzen. Anna und Jens haben sich gar nicht bewusst für das Wechselmodell entschieden. „Für uns war das  einfach klar“, sagt die Mutter. Der Vater betont: „Ich möchte meine Kinder nicht nur am Wochenende sehen.“

Doch was, wenn sich die Eltern nicht einig sind? In der politischen Diskussion ist das Wechselmodell ein Minenfeld. Die Auseinandersetzung dreht sich um die Frage, was am ehesten dem Kindeswohl dient und ob der Gesetzgeber aktiv werden muss. Es geht in einzelnen Streitfällen aber auch um einen Kampf von Männern um Gleichberechtigung und ein Recht am Kind – und um Frauen, die sich als bessere Eltern begreifen. Und es geht ums Geld.

Auf der einen Seite stehen Lobbygruppen wie der Verein Väteraufbruch für Kinder. „Allen Kindern beide Eltern“, ist seine Devise, ab Geburt und bei Scheidungen. Sprich: Das Wechselmodell – der Verein bevorzugt den Begriff  „Doppelresidenz“ – soll gesetzlich geregelt und das Unterhaltsrecht daran angepasst werden. Zuletzt bekamen die Väter Unterstützung von 60 Experten, die das „gemeinsame Getrennterziehen“ ebenfalls zum Leitbild machen wollen, darunter Familienrechtler und Psychologen.

Auf der gegnerischen Seite warnen etwa der Deutsche Kinderschutzbund und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) vor einem staatlich erzwungenen Paradigmenwechsel. „Wir lehnen das Wechselmodell nicht grundsätzlich ab“, sagt VAMV-Chefin Erika Biehn der SÜDWEST PRESSE. Ob es funktioniere, hänge aber vom Einzelfall ab. Ein Gesetz könnte dazu führen, dass  Richter mehr zum Wechselmodell tendieren, ohne alle Facetten des jeweiligen Falls zu überblicken,  so die Warnung.

Die Rechtsprechung wandelt sich aber auch so schon. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im Februar 2017, dass ein Familiengericht auf Antrag eines Elternteils das Wechselmodell auch gegen den Willen des anderen Elternteils anordnen kann. Entscheidender Maßstab sei dabei immer das Kindeswohl, so die Richter. Bestärkt fühlen sich die Väter zudem durch eine Europarats-Resolution von 2015, die dazu aufruft, die Doppelresidenz in nationale Gesetze zu gießen.

Unter den Parteien will die FDP das Wechselmodell zum Regelfall machen. Bei den Jamaika-Sondierungen stieß sie damit aber auf Granit. Auf  fachlicher Ebene prüft das Bundesjustizministerium nach Auskunft eines Sprechers allerdings schon länger, ob es gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Sorgerecht gibt. Auch das Familienministerium ist tätig. Es lässt in einer aufwändigen Studie den Zusammenhang von Kindeswohl und Umgangsrecht prüfen. Dafür befragen Forscher Eltern und Kinder, erste Ergebnisse werden Anfang 2018 veröffentlicht, teilte ein Ministeriumssprecher mit. Doch ob zwei Zuhause für ein Kind nun gut oder schlecht sind, hängt letztlich immer von den individuellen Verhältnissen ab.

Experten sind sich wenigstens über die Mindestvoraussetzungen des Wechselmodells einig:  die Wohnortnähe und dass die Ex-Partner miteinander reden können. Bei Anna und Jens funktioniert das, obwohl der Alltag anstrengend ist und auch die Kinder „immer mal wieder nervt“, wie sie einräumen. Aus ihrer Sicht steht und fällt ihre Lösung aber damit, dass sie „die Kinder im Fokus haben“, nicht eigene Interessen. Und es ist auch eine Geldfrage, denn zwei kindgerechte Haushalte kosten nun mal mehr. „Darüber redet niemand“, sagt Anna. Jens findet die deutsche Familienpolitik insgesamt „zum Kotzen, vor allem den Kindern gegenüber“. Familien bräuchten mehr Unterstützung, unabhängig vom Lebensmodell.

Tanja Wolter | weiterlesen

Wechselmodell für Trennungskinder: Familiengerichtstag warnt vor Zwang

Tags: Familien – Familienrecht-Experten – Fake NEWS Familienrecht – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht

Jugendamt – Polizisten bei Kindesabnahme verletzt

Kommentar oe24.at:

Jugendamt Wien
Kommentar oe24.at 1.Juli 2017 – Jugendamt Wien
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Reinhard H.
Bezüglich Jugendamt: Ich kenne eine Fall aus dem 22. Wiener Gemeindebezirk. Dort wurde ein 12 jähriger mitten im Unterricht aus der Klasse geholt um ihm zu befragen !!!! Ich erzählte dies einem Psychologen und dieser meinte das sei das dümmste gewesen was man machen konnte. Es hätte zweifelsohne viele andere Möglichkeiten gegeben um mit dem Kind in Kontakt treten zu können. Zum Beispiel in der Pause, im Sekretariat, nach der Schule, zu Hause, usw. Alles wäre besser gewesen als das Kind vor seinen Mitschülern bloß zu stellen. Gefahr im Verzug kann man nicht annehmen wenn sich das Kind in der Schule befindet. Soviel zu der Vorgehensweise des Jugendamtes. Überdies versuchte ich einige male in den betreffenden Jugendamt Freitag nachmittag jemand zu erreichen. Komisch, immer Freitag nachmittags sind die MitarbeiterInnen auf „auswärtigen Terminen“. Für mich liegt der Verdacht nahe noch schnell das Kind aus der Klasse holen bevor es ins Wochenende geht.
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Reinhard H.

Ohne die Hintergründe zu kennen und ohne zu wissen ob die Kindesabnahme gerechtfertigt ist bin ich doch der Meinung das sich das Jugendamt ausserhalb jedes Gesetzes bewegt. Ohne richterlichen Beschluss, ohne fachärztliches Gutachten werden Kinder mit der Begründung „im Sinne des Kindeswohles“ aus der gewohnten Umgebung entfernt, den Eltern weg genommen, oftmals aus der Schule geholt. Das sind Tragödien die sich abspielen. Das bestimmen SozialarbeiterInnen, nicht etwa Juristen, Psychiater oder sonstige Behörden. Für mich eindeutig zu viel Macht welches das Jugendamt hat.
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Artikel:
Polizisten bei Kindesabnahme verletzt

Polizisten bei Kindesabnahme verletzt

Wie die Polizei in einer Aussendung mitteilte, wurden die Beamten am Freitag zur Unterstützung vom Jugendamt in eine Wohnung in Wien-Meidling gerufen. Bei einer Kindesabnahme hätten sich beide Eltern „äußerst unkooperativ“ verhalten.

So habe sich der 27-jährige Vater eine Eisenstange geschnappt und die Beamten angeschrieen, dass das Jugendamt seine Kinder „nur über seine Leiche“ bekommen würde. Zahlreiche Beruhigungsversuche hätten keine Wirkung gezeigt, der Mann attackierte die Polizisten mit Faustschlägen und Fußtritten.

Mutter wollte mit Kindern fliehen

Der 27-Jährige wurde wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt festgenommen, wobei er einem Beamten auch diverse Ausrüstungsgegenstände vom Einsatzgurt riss. Die 26-jährige Mutter versuchte in der Zwischenzeit, mit den beiden Kindern zu flüchten, konnte jedoch von weiteren Polizeibeamten, die zur Unterstützung angefordert wurden, aufgehalten werden.

Zwei Polizisten wurden bei dem Einsatz leicht verletzt, der Tatverdächtige wurde angezeigt. Die Kindesabnahme wurde wie geplant durchgeführt.

 

01. Juli 2017 10:59
http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/Polizisten-bei-Kindesabnahme-verletzt/289408175
Tags: Familie – Familienrecht – Kindeswohlgefährdung –  leaks family law austria  –  Kindesabnahme – Jugendamt Wien – Eltern –  schlechte Gesetze in  Österreich – Justizopfer – Kinder- und Jugendhilfegesetz – Gewalt-  Missbrauch mit dem Missbrauch – MA11- Jugendschutzgesetz – Justiz – Art. 8 EMRK –  Menschenrechtsverletzung – Polizei

Vatertag ohne Kinder | Krone

Väter ohne Kinder, Vatertag - Kronenzeitung
Väter ohne Kinder, Vatertag – Kronenzeitung

Markus Vallaster (48) hat zwei Töchter – die er seit sieben Jahren nicht gesehen hat.
Die Mutter hält sich nicht an das gerichtlich festgelegte Besuchsrecht, verweigert den Kontakt. Der 48-Jährige musste erfahren, dass ein Verhalten wie dieses in Österreich nicht oder nur milde geahndet wird.
Nicht genug! Der Mann ist trotz Kindesentzug verpflichtet, Unterhalt zu bezahlen. Für den Anwalt aus Vorarlberg bedeutet das 1300 Euro im Monat. In der „Krone“ veröffentlicht er anlässlich des Vatertags einen Brief an seine Töchter, die in Kärnten leben. er sagt: „Ich warte darauf, dass ihr eines Tages vor meiner Tür steht.“

Entfremdung – Vor 7 Jahren schickte die ältere Tochter diese Karte seitdem herrscht Funkstille.

Kronenzeitung 11.Juni 2017, Vatertag in Österreich immer am 2.Sonntag im Juni

 

Tags: Entfremdung – Vatertag – Olivia – Familie – Familienrecht – Justizopfer – Politik – Gesetze in Österreich – Menschenrechtsverletzungen – Gleichberechtigung Gleichstellung – Richter – leaks family law austria germany – Mobbing – psychische Gewalt

Internationalen Konferenz – Shared Parenting 2017 – Doppelresidenz – Wechselmodell

Deutsche Übersetzung durch Google:

Willkommen auf der Internationalen Konferenz über Shared Parenting 2017

Gemeinsame Elternschaft Forschung: Ein Einzug in das Verständnis der Kinder das beste Interesse?

organized by the National Parents Organization and the International Council on Shared Parenting . Organisiert von der Nationalen Elternorganisation und dem Internationalen Rat für Shared Parenting .

May 29 – 30, 2017 | 29. Mai – 30, 2017 | Westin Copley Place Hotel | Westin Copley Place Hotel Gästebewertungen Boston, MA, USA Boston, MA, USA

Anmeldung
–>  http://npo-icsp2017.org/

Gemeinsame Erziehungsgesetze könnten dazu beitragen, die elterliche Entfremdung zu verhindern

gavel

Guest Voices By Guest Voices AL.com Gast-Stimmen nach Gast-Stimmen AL.com
on April 28, 2017 at 2:30 PM, updated April 28, 2017 at 2:48 PM Am 28. April 2017 um 14.30 Uhr, aktualisiert am 28. April 2017 um 14.48 Uhr

Ned Holstein
 Ned Holstein Ned Holstein mit

By Ned Holstein, MD, founder and Chair of the Board of National Parents Organization Von Ned Holstein, MD, Gründer und Vorsitzender des Vorstands der Nationalen Elternorganisation


Mit National Parental Alienation Awareness Day fallen diese Woche, zwei Alabama-Bürgermeister wieder einmal nationale Nachrichten, indem sie diese Woche, 23.-29. April, National Parental Alienation Prevention Week – und wäre es nicht wunderbar, wenn dies die letzte Elteration Prävention sein könnte Woche? Dann konnten wir eine viel fröhlichere Gelegenheit feiern, vielleicht auch die Nationale Glückliche Kinderwoche.

Was ist „elterliche Entfremdung?“ Stellen Sie sich zwei liebende Eltern vor, aber sie kommen nicht zusammen, und sie scheiden sich. Manchmal wendet sich ein Kind, das zuvor das Elternteil liebte, gegen ihn oder sie und bekennt sich, das Elternteil zu hassen. Wir haben das alles leider gesehen.

Wir müssen Kinder vor der Gehirnwäsche schützen, die dieses tragische Ergebnis hervorbringt, das oft lebenslange Konsequenzen hat. In diesem Sinne möchte ich ein großes Dankeschön an Bürgermeister Woody Jacobs von Cullman, Bürgermeister Hollie Kosten von Montevallo und der Alabama Family Rights Association für die Aufmerksamkeit auf die Frage und ihre Konsequenzen für Kinder, die unschuldigen Opfer zu erweitern.

Viel zu oft, die Gerichte bestellen die alleinige Sorgerecht für ein Elternteil nach einem bitteren, Gewinner-nehmen-alle Sorgerecht Schlacht. Weil die nicht-custodial Elternteil hat oft so wenig Zeit mit ihrem Kind, ist die gewinnende Elternteil ermächtigt, den Geist des Kindes gegen die „abwesenden“ Elternteil zu vergiften, die Herzschmerz für Kind und Eltern schafft.

Einmal gegründet, kann die elterliche Entfremdung fast unmöglich sein, umzukehren. Was können Sie über ein Kind tun, das schreit, kämpft und wegläuft, wenn das gezielte Elternteil versucht, sie nach Hause zu bringen? Und welche Art von Therapie kann funktionieren, wenn das Kind dann mit dem beleidigenden Elternhaus nach Hause geht, nur um einer erneuten Gehirnwäsche unterworfen zu werden?

Aber es gibt Möglichkeiten, diese Form von Kindesmissbrauch zu verhindern. Gemeinsame Erziehung – wo Kinder so nah wie möglich mit jedem Elternteil verbringen – ist eine Vereinbarung, die viele Fälle von elterlicher Entfremdung verhindert. Es ist schwierig für jedermann, ein Kind gegen ein Elternteil zu wenden, mit dem das Kind häufige liebevolle Sorge erlebt.

Experten auf der letzten internationalen Konferenz über Shared Parenting schlussfolgerten: „Es gibt Hinweise darauf, dass die gemeinsame Erziehung sowohl die elterliche Entfremdung verhindern kann als auch ein mögliches Heilmittel für bestehende Situationen der elterlichen Entfremdung in getrennten Familien ist …“

Im nächsten Monat werden die renommiertesten Kinderentwicklungsexperten nach der Ehescheidungsvereinbarung aus der ganzen Welt wieder einberufen, diesmal in Boston, um 40 Jahre sorgfältige Forschung von Sozialwissenschaftlern vorzustellen und zu überprüfen und zu prüfen, ob Kinder mit einer gemeinsamen Erziehung besser sind Anordnung.

Diese wissenschaftliche Veranstaltung, die Internationale Konferenz über Shared Parenting 2017 , ist von entscheidender Bedeutung , weil sie das Potenzial hat, die elterliche Entfremdung zu beseitigen. Selten macht eine wissenschaftliche Konferenz die Möglichkeit, das Leben von zehn Millionen Familien drastisch zu verändern. Doch mit fast 50 Kind Entwicklung Wissenschaftler aus 18 Ländern, die Memorial Day Wochenende Konferenz setzt sich auf das zu tun.

Während die gemeinsame Erziehung in den Vereinigten Staaten ungewöhnlich bleibt, ist es seit Jahren die Norm in Schweden und Australien, und mehr als 20 Staaten haben in den letzten Jahren Gesetze vorgeschlagen, um es nach dem Wall Street Journal zu implementieren. In den letzten sechs Monaten z. B. verabschiedete Missouri eine gemeinsame Erziehungsrechnung, und die Kentucky- Legislatur verabschiedete einstimmig einen Gesetzentwurf, der die gemeinsame Erziehung in befristeten Ordnungen beauftragte, die der Gouverneur in diesem Monat in das Gesetz unterschrieb.

Die gesetzgebende Tendenz zur gemeinsamen Erziehung steht im Einklang mit der überwältigenden Forschung, die gemeinsame Elternschaftsvereinbarungen unterstützt. Als ein jüngstes Beispiel, schauen Sie auf den Artikel „Sollten Säuglinge und Kleinkinder haben häufige über Nacht Parenting Zeit mit Väter? Die Politik Debatte und neue Daten“ von Arizona State University William V. Fabricius. Die Erkenntnisse, die in der Zeitschrift Journal of Spiritus, Psychologie, Public Policy und Law veröffentlicht wurden, unterstützen die gemeinsame Erziehung für kleine Kinder stark. Trotz dieser Erkenntnisse vergeben die Gerichte den Müttern fast 80 Prozent der Zeit. Diese Statistik wird zutiefst in Betracht gezogen, wenn man die verheerende Wirkung des alleinigen Sorgerechtsstatus auf Kinder betrachtet, die von der Sorgerecht betroffen sind, die jetzt ein Drittel der Kinder ist. Laut Bundesstatistiken aus Quellen, darunter die US-Zentren für die Krankheitsbekämpfung, das US-Justizministerium und das US-Volkszählungsbüro, Kinder, die von Einzelpersonen erhoben werden, erklären:
• 63 Prozent der jugendlich Selbstmörder;
• 70 Prozent der Jugendlichen in staatlich betriebenen Institutionen;
• 71 Prozent der High-School-Drop-outs;
• 75 Prozent der Kinder in chemischen Missbrauchszentren;
• 85 Prozent der Gefangenen;
• 85 Prozent der Kinder, die Verhaltensstörungen aufweisen; und
• 90 Prozent der obdachlosen und unruhigen Kinder.

Auf der einen Seite haben wir eine ernste gesellschaftliche Krise, dass unsere Familiengerichte so viele Kinder von der Liebe und der Sorge berauben, die sie dringend von beiden Eltern brauchen und wollen, und auf der anderen Seite haben wir Hoffnung: Die Rockstars der gemeinsamen Erziehung Die Forschung wird an der gleichen Stelle zur gleichen Zeit, alle konzentriert sich auf die Identifizierung, was ist am besten für Kinder. Während der Konferenz werden wir endlich die Wissenschaft anstelle von erraten, um zu bestimmen, was im besten Interesse von Dutzenden von Millionen von Kindern ist. Um unserer Kinder willen, ist meine Hoffnung, dass die Gesetzgeber in der ganzen Nation die Konferenzergebnisse beachten, damit der Schmerz der elterlichen Entfremdung vermieden werden kann.

Lassen Sie uns zusammenarbeiten, um die gemeinsame Erziehung der Norm in Alabama und ganz in ganz Amerika zu machen und den Nationalen Elternentwurfs-Bewusstseinstag aus dem Kalender zu löschen.

original english–>
http://www.al.com/opinion/index.ssf/2017/04/shared_parenting_legislation_c.html