UN Kinderrechtskonvention KRK

UN Kinderrechtskonvention KRK
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz UN-Kinderrechtskonvention (englisch Convention on the Rights of the Child, CRC), wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen und trat am 2. September 1990, dreißig Tage nach der 20. Ratifizierung durch ein Mitgliedsland, in Kraft. Beim Weltkindergipfel vom 29. bis 30. September 1990 in New York verpflichteten sich Regierungsvertreter aus der ganzen Welt zur Anerkennung der Konvention.

Der Kinderrechtskonvention sind mehr Staaten beigetreten als allen anderen UN-Konventionen, nämlich alle Mitgliedsstaaten mit Ausnahme von Somalia, dem Südsudan und den USA. Einige der 193 Staaten (jüngstes Mitglied Montenegro per 23. Oktober 2006 als Nachfolgestaat Jugoslawiens) erklärten allerdings Vorbehalte (darunter zunächst auch Deutschland, Österreich und Schweiz).[1]

Convention on the Rights of the Child bei der UN Treaty Collection

Vorbehalte :

Österreich 26. Januar 1990 6. August 1992

Reservierungen:
„1. Artikel 13 und Artikel 15 des Übereinkommens werden angewendet, sofern sie keine Auswirkungen auf rechtliche Beschränkungen im Einklang mit Artikel 10 und Artikel 11 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 werden.
„2 . Artikel 17 wird in dem Maße, dass es mit den grundlegenden Rechte anderer kompatibler, insbesondere die Grundrechte der Informationsfreiheit und der Pressefreiheit angewendet werden. „

Erklärungen:
„1. Österreich wird jede Anwendung von der Möglichkeit gemäß Artikel 38 Absatz 2 vorgesehenen nicht zu machen, um eine Altersgrenze von 15 Jahren für die Teilnahme an Feindseligkeiten wie diese Regel zu bestimmen, ist mit Artikel 3, Absatz 1, der feststellt, dass die unvereinbar Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.
2 „. Österreich erklärt, im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften zu Artikel 38 Absatz 3, vorausgesetzt, dass nur männliche österreichische Staatsbürger unterliegen Wehrpflicht gelten. „

Deutschland 9 26. Januar 1990 6. März 1992

Deutschland 9 , 30 , 31 , 32 , 33

Quelle:

https://treaties.un.org/Pages/ViewDetails.aspx?src=TREATY&mtdsg_no=IV-11&chapter=4&lang=en#EndDec

 

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