“Mütter und Väter sind unersetzlich”

VN-Interview. Hannes Hausbichler (45), Obmann von „Papa gibt Gas“

“Mütter und Väter sind unersetzlich”

Hannes Hausbichler lädt zur Weihnachtsfeier ein.
Hannes Hausbichler lädt zur Weihnachtsfeier ein.

Hannes Hausbichler fordert klare und faire Regeln zur Lösung von Konflikten zwischen Trennungselternteilen.

SCHWARZACH. (VN-hrj) „Der Verein steht für Sammlung und Bewusstseinsschaffung für Trennungselternteile“, erklärt Hannes Hausbichler, Obmann von „Papa gibt Gas“. Selbst ein Betroffener, plädiert Hausbichler „für ein Menschenrecht auf Kontakt von Eltern zu ihren Kindern, auf Kontakt zueinander, verbunden mit der Pflicht, miteinander familienfähig gut umzugehen“. Er lädt Trennungselternteile am 24. Dezember zu einer gemeinsamen Weihnachtsfeier ein.

Wie ist „Papa gibt Gas“ entstanden?

hausbichler: Auslöser war ein Bericht von Marlies Mohr, der am 30. September 2010 in den VN erschienen ist. Darauf haben sich viele betroffene Väter bei mir gemeldet. Ein erstes Treffen fand im Gasthaus Sternen in Rankweil statt. Daraus entstand die Initiative „Papa gibt Gas“ und gleichzeitig die Facebook-Gruppe, die heute mehr als 300 „Freunde“ anklicken. Sympathisanten sind es mittlerweile wesentlich mehr. Die Vereinsgründung war dann im Jänner 2011 in Bregenz.

 „Papa gibt Gas“ klingt aggressiv. Warum dieser Name?

hausbichler: Bei der Definierung des Namens fanden wir ihn alle lustig und schmissig. Unser Logo, ein Herz, stellt klar, dass das nicht aggressiv gemeint ist.

Wie steht die Organisation heute da?

hausbichler: Wir haben 38 Vereinsmitglieder und über 300 Sympathisanten. Männer und Frauen. Eine Frau – Carin Breuß – ist auch im Vorstand. Außerdem sind wir Mitglied der österreichischen und europäischen Väterplattform.

Warum ist es oft nicht möglich, eine Vater-Mutter-Kind-Beziehung nach der Trennung aufrechtzuerhalten?

hausbichler: Laut einer Schätzung des Familienverbandes haben 40 Prozent Trennungskinder Kontaktschwierigkeiten zu einem Elternteil. Die Ursachen sind vielfältig. Da gibt es zum Beispiel Väter, die sich nicht um Kinder kümmern wollen, und Mütter, die den Kontakt verweigern wollen. Wir weisen Väter eindringlich darauf hin, wie wichtig der Kontakt mit Kindern ist. Ein anderes Beispiel sind beziehungsunsichere und bindungsintolerante Elternteile. Solche haben Angst, dass sich ihre Kinder mehr dem anderen Elternteil zuwenden und sie selbst deren Zuneigung verlieren könnten. Ihre Angst versuchen sie mit der Ausgrenzung des anderen Elternteils unter Kontrolle zu bringen. Das sind Fehler von Obsorgeberechtigten. Nichtobsorgeberechtigte machen oft den Fehler, dass sie ihr Kind nicht mehr abholen. Dadurch kommt es zu nur noch sporadischen Kontakten – mit dem Resultat, dass sich das Verhältnis zwischen dem nichtobsorgeberechtigten Elternteil und dem Kind massiv verschlechtert.

Sie geben immer wieder der Politik und dem Rechtssystem die Schuld an der Situation von nichtobsorgeberechtigten Trennungselternteilen, hauptsächlich Vätern. Sind denn Eltern nicht selbst für ihren Beziehungskonflikt verantwortlich?

hausbichler: Ich bin überzeugt, bei Konflikten zwischen Elternteilen ist es hilfreich, wenn es klare und faire Regeln gibt, die allen Bedürfnissen gerecht werden. Gerade was das Familienrecht betrifft, herrschen gewaltige Ungerechtigkeiten in diesem Land. Da sind Politik und Justiz gefordert. Zum Beispiel sollten zu Fragen des Kindeswohls beide Seiten gleich gewürdigt werden, indem sich die Zuständigen ein unabhängiges Bild von der Situation verschaffen. Zurzeit werden meiner Erfahrung nach die Argumente von nichtobsorgeberechtigten Elternteilen – und das sind in den meisten Fällen Väter – zu wenig oder gar nicht beachtetet.

Wurden mit Hilfe von „Papa gibt Gas“ Elternteile wieder zusammengeführt?

hausbichler: Es gab Situationen, in denen wir beitragen konnten, eine verfahrene Situation zu verbessern.

Was wünschen Sie sich zu Weihnachten, Herr Hausbichler?

hausbichler: Ich wünsche mir, dass unsere Gesellschaft die Wichtigkeit von Vätern und Müttern in ihrer Unersetzlichkeit vollumfänglich anerkennt.

Weihnachtsfeier

Weihnachten für Elternteile in
Trennungssituationen

» Ort: Wallfahrtskirche Maria Bildstein

» Zeit: Heiligabend, 24. Dezember 2015, ab 14 Uhr

» Programm: Gottesdienst mit Agape im Pfarrsaal-Foyer, Musik mit Cellist und Tenor

» Veranstalter: „Papa gibt Gas“, Katholische Männerbewegung, Ehe- und Familienzentrum

» Infos: http://www.papagibtgas.at

Zur Person
Hannes Hausbichler
Geboren: 2. November 1970
Wohnort: Bregenz
Beruf: Techniker
Familie: Vater von zwei Söhnen

22. Dezember 2015

PAS Symposium – 28. März 2015, 14:00 – Wien


Experten sprechen über Eltern-Kind-Entfremdung

1A PAS Symposium

Event-Details

Sa. 28. März 2015 von 14:00 bis 18:00
Ärztekammer Wien

1010 Wien, Weihburggasse 10-12
1 Stock Saal 4

Anmeldung siehe Programm:

Eintritt ist Frei !

Beschreibung:

Parental alienation syndrome ist in Österreich weitgehend unbekannt.
Der Psychiater Richard Gardner beschrieb PAS (Eltern-Kind-Entfremdung) 1985. Für Kinder ist Entfremdung von einer Bezugsperson besonders in jungen Jahren hoch traumatisch und schädigend für das weitere Leben. Viele Behörden unterstützen Entfremdung, entweder aus Unwissenheit über die Auswirkungen oder weil es nicht wichtig erscheint. Uns ist dieses Thema jedoch sehr wichtig, wie wir sowohl im „Schwarzbuch Familienrecht Österreich“ als auch im „Schwarzbuch Jugendwohlfahrt“ deutlich veranschaulichen.
Es handelt sich um einen psychosozialen Mechanismus, der die aggressive Zurückweisung eines Elternteils / einer Bezugsperson bewirkt. Vor allem Psychiater, Kinderärzte und Allgemeinmediziner können mit den Folgen von PAS konfrontiert sein. Die Bedeutung reicht über die Medizin hinaus und greift auf Recht, Sozialarbeit und kindliche Entwicklung über.
Am 28. März 2015 findet das Symposium von 14:00 bis 18:00 in 1010 Wien, Weihburggasse 10-12  statt,
bei dem Experten Kurzreferate halten und für Diskussionen zur Verfügung stehen. Selbstverständlich wird das gesamte Symposium gefilmt und im Internet veröffentlicht.
Diplomfortbildungspunkte 4,
Teilnahme gratis.
Nach dem Symposium lädt die Bürgerinitiative Kinderrechte zu einem Büffet ein.

Buchpräsentation Schwarzbuch Jugendwohlfahrt –

Rund 11.000 Kinder in Österreich leben nicht bei ihren Eltern, sondern bei Pflegeeltern oder in sozialpädagogischen Wohngemeinschaften oder Kinder- und Jugendheimen. Können diese Kinder wirklich nicht bei ihren Eltern oder ihren Großeltern leben oder nehmen die Jugendämter Kinder zu leichtfertig und zu lange ab?

Schwarzbuch Jugendamt Jugendwohlfahrt Österreich
Symbolbild
Videolink

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Schwarzbuch Jugendwohlfahrt – Kritik am Jugendamt in Österreich

„Seelenmord an Kindern beenden“

Angelika Schlager und Johann Missliwetz präsentieren ihr „Schwarzbuch Jugendwohlfahrt“. Sie selbst zählen sich zu den Betroffenen von „Amtswillkür“: Ihnen wurde vor Jahren die Obsorge für ihr Enkelkind entzogen.

Die österreichischen Jugendämter werden von den Autoren sehr scharf kritisiert.

MA 11 Jugendamt Magistrat Stadt Wien – Schwarzbuch Jugendwohlfahrt –

– Foto: KURIER/Georg Hönigsberger

Die österreichischen Jugendämter werden von den Autoren sehr scharf kritisiert.

Angelika Schlager und Johann Missliwetz präsentieren ihr „Schwarzbuch Jugendwohlfahrt“. Sie selbst zählen sich zu den Betroffenen von „Amtswillkür“: Ihnen wurde vor Jahren die Obsorge für ihr Enkelkind entzogen. –

MA11 Magistrat Stadt Wien – Jugendamt – Schwarzbuch Jugendwohlfahrt

Foto: KURIER/Gerhard Deutsch
„Seelenmord an Kindern beenden“ Buchautoren üben heftige Kritik an der gängigen Praxis der Kindesabnahmen in Österreich.
Der Gerichtsmediziner Johann Missliwetz und die promovierte Veterinärmedizinerin Angelika Schlager prangern mit ihrem heute erscheinenden „Schwarzbuch Jugendwohlfahrt“ die Praxis der Kindesabnahmen in Österreich an. Anhand von 67 Fällen und nach jahrelangem Aktenstudium wollen sie die Mängel des Systems aufdecken. Manche Einblicke sind erschreckend, das Jugendamt als „Teufel“ zu titulieren, wie im Buch zu lesen, scheint aber übertrieben.

KURIER: Sie selbst hatten mit dem Jugendamt zu tun. Die Obsorge Ihres Enkels wurde Ihnen entzogen.

Johann Missliwetz: Das war der Anlass des Buches. Aber als Gerichtsmediziner habe ich gelernt, persönliche Betroffenheit und Urteil voneinander zu trennen. Deshalb haben wir viele Fälle dokumentiert und festgestellt, dass erhebliche Missstände in Österreich herrschen.

Sie bezeichnen in Ihrem Buch die Jugendwohlfahrt als die Behörde mit der größten Machtfülle.

Missliwetz: Die Jugendwohlfahrt kann unter dem Titel „Gefahr im Verzug“ ein Kind aus dem Familienverband herausnehmen, egal ob diese Gefahr existiert oder nicht. Umgekehrt können sie ein gefährdetes Kind im Familienverband belassen, wie es etwa im Fall Luca oder in anderen Fällen, wie sie im Buch beschrieben sind, passiert ist. Kontrollmöglichkeiten gibt es kaum.

Angelika Schlager: Ebenso wenig wie wirksame Beschwerdemöglichkeiten. Es ist nicht definiert, was Gefahr im Verzug ist. Deswegen kann das Amt das auslegen, wie es möchte. Das kann sein, dass ein Kind nach einem Spielplatzbesuch schmutzige Sachen anhat.

Missliwetz: Und ein Oberarmbruch kann keine Gefahr im Verzug sein. Wobei diese Verletzung von Sozialarbeitern beurteilt werden und nicht von Ärzten.

Kann das Jugendamt es überhaupt jemandem recht machen? Zögert es, heißt es, es habe nichts getan, nimmt es der Familie ein Kind ab, heißt es, es zerstöre eine Familie.

Missliwetz: Das ist ein Denkfehler. Jeder Einzelfall ist zu entscheiden. Wie in der Medizin: Erst die richtige Diagnose stellen und dann erst die richtige Behandlung suchen.

Schlager: Zwischen Abnehmen und Nichtstun gibt es ja eine ganze Reihe von Möglichkeiten, die nicht oder wenig genutzt werden.

Missliwetz: Es werden Kinder abgenommen, weil sich die Eltern die Miete nicht leisten können und die Obdachlosigkeit droht. Sinnvoller wäre es, diesen Eltern befristeten Mietzuschuss zu geben.

Unterbringung in Wohngemeinschaften ist manchmal aus familiären Gründen notwendig.

Schlager: Es ist wichtig, dass es die Fremdunterbringung gibt, für Kinder, denen es in den Familien wirklich nicht gut geht. De facto ist es aber so, dass es vielen Kindern in den Wohngemeinschaften schlechter geht als zu Hause.

Oft stimmen Eltern mit freiwilliger Vereinbarung der vorläufigen Abnahme des Kindes zu.

Missliwetz: Eltern werden mehr oder weniger dazu genötigt, indem ihnen gesagt wird, dass sie ihr Kind rascher wieder sehen, wenn sie einer freiwilligen Vereinbarung zustimmen. Sie werden nicht darüber informiert, dass ihnen die Freiwilligkeit den Rechtsweg absperrt. Wenn etwas freiwillig ist, braucht man es nicht gerichtlich überprüfen. Das sieht man, wenn man eine freiwillige Vereinbarung widerruft. Dann wird vom Jugendamt Gefahr im Verzug angeführt und das Kind bleibt in Fremdunterbringung. Aus der Familie heraus in ein betreutes Wohnen hinein kommt man binnen Stunden. Der Weg zurück in die Familie dauert Monate bis Jahre.

Sie kritisieren auch die Familiengerichte.

Schlager: Wir kritisieren, dass Familiengerichte die Jugendwohlfahrt als Entscheidungsgrundlage heranziehen. Sie wären aber dazu verpflichtet, diese Entscheidungen objektiv zu überprüfen.

Missliwetz: Doch die Argumente der Jugendwohlfahrt werden unkritisch übernommen, weil diese Behörde ja dem Kindeswohl verpflichtet ist. Das ist eine Annahme.

Die Sachverständigen …

Missliwetz: Manche Gutachter machen überhaupt keine Testverfahren, manche machen zehn psychologische Testverfahren. Der Beliebigkeit bei familienpsychologischen Gutachten ist Tür und Tor geöffnet.

Eltern können doch unabhängige Gutachten einbringen.

Missliwetz: Ob ein Gutachter hinzugezogen wird, entscheidet ausschließlich der Richter. Das ist in etwa einem Drittel der Fälle der Fall. Zwei Drittel werden ohne Gutachten abgehandelt. Wenn ein Elternteil mit dem Gutachten nicht einverstanden ist, könnte man ein Privatgutachten vorlegen. Dem Privatgutachten wird jedoch vom Gericht nicht gefolgt, weil es ein Aktengutachten ist, und – so die übliche Begründung – nur die Meinung des Verfassers widerspiegelt.

Ein Schlüsselbegriff ist das „Kindeswohl“.

Missliwetz: Das ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Die Deutungshoheit liegt bei der Jugendwohlfahrt und bei den Familiengerichten. Ein Beispiel ist der Kindeswille. In manchen Fällen ist der Wunsch des Kindes, zu einer Person in Obhut zu kommen, relevant und wichtig. Dem wird gefolgt. In anderen Fällen ist der Kinderwillen unerheblich und schwankend und für beides gibt es Textbausteine in den Gerichtsbeschlüssen.

Hat sich denn in den letzten Jahren gar nichts zum Besseren gewendet?

Schlager: Es scheint so, als wäre dieses System seit 100 Jahren existent und so eingefahren und geübt im Ausdruck, dass man sich in Österreich überhaupt nicht dagegen wehren kann.

Missliwetz: In manchen Wohngemeinschaften geht es so zu, wie früher in den Großkinderheimen.

Schlager: Die Einheiten sind kleiner, aber immer noch abgeschlossen. Die Kinder sind leichter zu kontrollieren.

Missliwetz: Telefongespräche mit den Eltern erfolgen unter Aufsicht. Die Handys werden abgenommen.

Schlager: Eltern, die sich dagegen zur Wehr setzen, werden mit Kontaktverbot bestraft.

Was bräuchte es, um das System zu verbessern?

Missliwetz: Dem Seelenmord an Kindern muss ein Ende bereitet werden: Eine Totalreform der Jugendwohlfahrt mit Beschränkung auf Hilfeleistung. Kindesabnahme durch Experten, nicht durch das Jugendamt. Innerstaatliche, wirksame Beschwerdemöglichkeiten.

Schlager: Durchsetzbarkeit von Kontaktrechten.

Buchautoren üben heftige Kritik an der gängigen Praxis der Kindesabnahmen in Österreich.

Eine Abrechnung mit dem herrschenden System.

Das „Schwarzbuch Jugendwohlfahrt“ ist eine Abrechnung zweier Wissenschaftler, die selbst von Obsorge-Entzug betroffen sind. Die beiden sind Lebensgefährten und hatten ihren Enkel zwei Jahre lang aufgezogen. Die Kindsmutter habe danach, im Jahr 2010, das Sorgerecht bekommen, obwohl sie „dem Kind ablehnend gegenübergestanden“ sei.

Nach dem „Schwarzbuch Familienrecht“ ist es das zweite gemeinsame Buch der beiden. Es ist im Eigenverlag erschienen und kann, wie auch das Erstlingswerk, im Internet via Amazon bestellt werden.
Schwarzbuch Jugendwohlfahrt“, 369 Seiten,
ISBN 9781502431936
, 16,04 €.
Die Autoren

Johann Missliwetz, 64, studierte Medizin und war von 1975 bis heuer im Departement für gerichtliche Medizin der MedUni Wien beschäftigt. Er lehrt als Professor für gerichtliche Medizin und ist Autor zahlreicher wissenschaftlicher aber auch belletristischer Werke.

Angelika Schlager, 48, promovierte auf der Veterinärmedizinischen Universität in Wien. Heute arbeitet sie mit Missliwetz im medizinischen Bereich. Gemeinsam mit Kerstin Freudenberg hat sie die „Bürgerinitiative Kinderrechte“ gegründet.

 

(kurier) Erstellt am 24.11.2014, 06:00, 

http://kurier.at/chronik/oesterreich/seelenmord-an-kindern-beenden/98.735.248

Stichworte:  Jugendwohlfahrt