Der blaue Weihnachtsmann wieder in Wien!

Der blaue Weihnachtsmann wieder in Wien!
                  Geschenke! Geschenke!
Wann: Samstag 7.12.2019; 10:00 – 16:00 Uhr
1060 Wien Mariahilferstraße 75, Ecke Neubaugasse, gleich bei der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt
😁

Der Verein Väter ohne Rechte verteilt wieder allerlei Geschenke für Kinder zur Erinnerung an jene Kinder, die ihre Mutter oder ihren Vater zu Weihnachten wieder einmal nicht sehen dürfen. Väter ohne Rechte ist der einzige Verein, der auf diese sich jährlich wiederholende Kindesmisshandlung hinweist. Im Sinne der Kinder und ihres Wohls setzt sich Väter ohne Rechte dafür ein, dass ein Kind nach einer Trennung zu Mutter und Vater den gleichen Kontakt hat. Wir laden alle MedienvertreterInnen ein, zu unserem Stand zu kommen und sich davon zu überzeugen, wie traurig die Realität für viele Kinder in Österreich ist. Vielleicht können wir auch Sie überzeugen, dass viele Aussagen bestimmter Gruppierungen nicht der Wahrheit entsprechen. Denn viele könnten es besser wissen, wollen das aber nicht.
🤪😍🤣

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Tags: Obsorge – Kindesmißbrauch PAS Eltern-Kind-Entfremdungpsychische Gewalt – Gleichberechtigung – Väter – Familie – Familienrecht – Trennung – Scheidung – Väter ohne Rechte – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft

Wien – Frau erfindet häusliche Gewalt u. ruft Polizei

Da sieht man die Realität, wie es einen Trennungs-Vater in Österreich wirklich geht, leider sind solche Falschbeschuldigungen im Familienrecht kein Einzelfall.
Es wundert mich etwas, dass sich die Kronenzeitung für Gleichberechtigung einsetzt und soetwas bringt, weil sonst sind ja immer fast alle Scheidungsväter bzw. Trennungsväter meistens die bösen Gewalttäter.
Meiner Meinung nach sollte der Vater sofort eine „Verleumdungsklage“ und gleichzeitig einen „Antrag auf alleinige Obsorge“ stellen, solche narzisstischen Exfrauen ändern sich nicht.

Admin Familie & Familienrecht, am 9-7-2019

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Artikel:

Alexander B. ist immer noch fassungslos. (Bild: Bartel Gerhard)

Streit um Sorgerecht

WEGA stürmt Grundstück, um Kind (10) zu „befreien“

Spektakulärer Einsatz der Spezialeinheit WEGA am Mittwochabend in einem großen Wiener Flächenbezirk, nachdem ein Obsorgestreit völlig außer Kontrolle geraten war. Die Mutter erstattete Anzeige, weil der Vater den gemeinsamen Sohn festhalte, aggressiv sei und sich Waffen im Haus befänden. Es gab aber ein Problem …

Der Zehnjährige hätte sich zum wiederholten Male geweigert, zu seiner Mutter zurückzukehren, so Alexander B. (Name geändert) zur „Krone“. Das ließ die Frau offenbar nicht auf sich sitzen und alarmierte die Polizei.

„Wie in einem Actionfilm“
Und weil B. als Sportschütze tatsächlich (legal) Waffen besitzt, rückte – wie in solchen Fällen üblich – die schwer bewaffnete Eliteeinheit an.
Was sich Minuten später in der beschaulichen Wohnsiedlung abspielte, „war wie in einem Actionfilm“, ist auch Nachbar Reinhard Förster entsetzt: „Wir lagen auf der Gartenliege, als meine Frau sagte, ,da spielt wer mit einem Laserpointer‘dabei waren die Zielvorrichtungen der Gewehre auf uns gerichtet.“ Plötzlich waren die Gassen und Gärten in der Umgebung voller vermummter Polizisten, über dem Grätzel kreiste ein Hubschrauber.

B. sah die Polizisten durch eine Überwachungskamera, wie sie sein Grundstück stürmten, und öffnete die Tür. Der Wiener wurde sofort fixiert, das völlig geschockte Kind „befreit“. Erst dann klärte sich der Fall auf – und der Bub blieb bei seinem Vater! B. plant jetzt eine Verleumdungsklage gegen seine Ex. Der teure Einsatz geht auf Kosten des Steuerzahlers.

Oliver Papacek, Kronen Zeitung

https://www.krone.at/1954712
Tags: Obsorge – Verleumdung – häusliche Gewalt erfunden – Rosenkrieg – 10 jähriger Bub – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung – Kindeswohl – Österreich Familienrecht – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Vaterschaft –

Vienna – Woman invents domestic violence calls police

Reduzierung des Kindesunterhalt – Alimente

Besuchsrecht – Besuchskontakte

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Besuchskontakt Vater Sohn, gemeinsame Obsorge 

Auch erhöhte Kontaktrechtskosten können zu einer Anrechnung beim Kindesunterhalt führen:
Ein die übliche Dauer (das ist in der Regel 1 Tag pro Woche oder 4 Tage pro Monat, also etwa ein 14-tägiges Wochenendkontaktrecht) überschreitendes Kontaktrecht führt pro weiterem wöchentlichen Kontakttag (also insgesamt ab 2 Tagen pro Woche = 8 Tage pro Monat) zu einer Reduktion des Unterhaltsanspruch um 10 % [seit dem Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 (KindNamRÄG), BGBl I 2013/15, heißt das Besuchsrecht => Kontaktrecht; vgl 10 Ob 11/04x = EF-Z 2006/11 (Gitschthaler); 7 Ob 178/06m].

Tags: gemeinsame Obsorge – Familienrecht – Gesetze Österreich – Rechtssprechung 

Scheidungskinder – Im Wechsel bei Vater und Mutter leben

Waiblingen.

Zur Mama oder zum Papa? Lange galt es als Normalfall, dass Scheidungskinder die meiste Zeit bei der Mutter verbrachten, während der Vater Unterhalt zahlte und die Kinder an Wochenenden sah.

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Doch es hat sich vieles verändert. Es gibt viel mehr Betreuungsangebote als früher, oftmals arbeiten beide Eltern Teilzeit – weshalb nach einer Trennung andere Modelle gefragt sind als die althergebrachten.

Symbolbild Foto: Pixabay

Frank Störmer weiß, wovon er spricht. Außer in seiner auf Familien- und Erbrecht spezialisierten Kanzlei in Stuttgart ist er auch einmal pro Woche in Waiblingen anzutreffen. Der Anwalt unterstützt das Waiblinger Pro-Familia-Team als Honorarkraft und bietet in seiner wöchentlichen Sprechstunde im Karo-Familienzentrum rechtliche Beratung an.

Väter stehen heute stärker für ihre Rechte ein

In den vergangenen zehn bis 15 Jahren hat er einige Veränderungen miterlebt. Mittlerweile ist es die Regel, dass die Eltern auch nach der Trennung gemeinsames Sorgerecht haben, früher sei das die Ausnahme gewesen. „Früher haben sich Väter eher mit der Situation abgefunden, auch wenn das bedeutet hat, dass sie die Kinder selten sehen“, so der Anwalt. Neuerdings stünden Väter stärker für ihre Rechte ein. „Das sind dann die Betroffenen, die sagen: Ich will weiterhin am Leben meines Kindes teilhaben“ – und eben nicht nur an Wochenenden. Eine Lösung, in der das Kind auch unter der Woche beim anderen Elternteil ist, würde für sie vieles ändern. „Es eröffnet ganz andere Möglichkeiten des gemeinsamen Erlebens“, so Störmer.

Seit zwei Jahren ist es sogar möglich, eine Sorgerechtsregelung in Form einer Doppelresidenz vor Gericht einzuklagen. So hat der Bundesgerichtshof Anfang Februar 2017 eine Umgangsregelung beschlossen, die die „gleichmäßige Betreuung des Kindes durch beide Eltern im Sinne eines paritätischen Wechselmodells“ nicht nur legitimiert, sondern sogar den Zusatz führt, dass eine solche Umgangsform unter Umständen auch dann durchgesetzt werden kann, wenn ein Elternteil dagegen ist.

Wie kann man sich einen solchen Konsens in einer naturgemäß konfliktgeladenen Trennungssituation vorstellen? Störmer appelliert an dieser Stelle an das Verantwortungsbewusstsein der Eltern. „Wir gehen hier schließlich von Erwachsenen aus, die die Verantwortung für ein Kind haben. Es sollte schon möglich sein, den eigenen Konflikt zu überwinden – zum Wohl des Kindes“.

Dazu ist es nicht nur wichtig, dass die Eltern sich wenigstens in den Grundzügen ihrer Erziehungsansätze einig sind. Eine Konkurrenzsituation, in der die Eltern um die Zuneigung des Kindes buhlen, ist mehr als abträglich: „Jedes Elternteil muss bereit sein, eine gute, gesunde Bindung des Kindes zum anderen Elternteil zu akzeptieren, ja, zu wünschen“, so Störmer. Sollte ein Elternteil das Wechselmodell vor Gericht durchsetzen wollen, müssen die Umstände passen. Ein Gerichtstermin kann keine Berge versetzen, doch er bedeutet für den anderen Elternteil, dass er oder sie „gehalten ist, an sich zu arbeiten“.

Dass sich auch nach einer Trennung beide Eltern zu gleichen Teilen um den gemeinsamen Nachwuchs kümmern sollen, findet in der Theorie viel Zustimmung. Viele Politiker sehen darin eine Lösung, die sie gerne als Standard sähen. Störmer sieht einer solchen Entwicklung vorsichtig entgegen. „Ich halte nichts von Standards. Man muss sich die Situation jeder Familie individuell anschauen und dann entscheiden, was für sie das Beste ist.“

Anwalt Frank Störmer.
Anwalt Frank Störmer. Foto: ZVW/Benjamin Büttner

Hohe Hürde: Beide Eltern brauchen eine große Wohnung

Eine Hürde entsteht durch den extrem angespannten Wohnungsmarkt besonders in Ballungsräumen. Beide Eltern sollten sich eine Wohnung leisten können – und auch eine finden –, die groß genug ist, damit die Kinder dort leben können. Bleiben getrennte Eltern in derselben Wohnung, weil sie partout nichts finden, führt das natürlich zu Spannungen. „Da kommt es zu Grabenkämpfen, zum Streit um den Betreuungsanteil, weil man nur schwer feststellen kann, wer wie viel Zeit mit dem Kind verbringt“, so der Jurist.

Hat es mit einer Wohnung in der näheren Umgebung tatsächlich geklappt, müssen viele Dinge doppelt angeschafft werden. In einer Patchwork-Familie muss man sich überlegen, ob es sinnvoll ist, wenn ein Kind immer am Kommen und Gehen ist. Eine Doppelresidenz setzt nicht zuletzt auch voraus, dass man genug Zeit fürs Kind hat. Nicht zuletzt wird das Kind in einer solchen Situation angehört. Dabei gilt jedoch: „Kindeswohl schlägt Kindeswille“. Für den Anwalt steht fest: Egal, welche Sorgerechtslösung Eltern in einem Trennungsfall finden: Organisation und ein entspannter Umgang mit der Situation stehen an oberster Stelle. „Es muss klar sein, wann das Kind bei der Mutter ist und wann beim Vater. Es muss für das Kind einfach ganz normal sein, dann klappt das auch.“

Unterhalt

Bei einer paritätischen Betreuung kann eine Unterhaltszahlung im besten Fall gänzlich wegfallen: Jeder Elternteil hätte dann eine annähernd gleiche wirtschaftliche Lage und kümmert sich auch gleich viel ums Kind. Wenn es zwischen dem Einkommen der Elternteile ein Gefälle gibt, wird das nach wie vor durch Unterhaltszahlungen ausgeglichen.

ZVW/Lynn Bareth, 23.04.2019 – 00:00 Uhr
https://www.zvw.de/inhalt.scheidungskinder-im-wechsel-bei-vater-und-mutter-leben.3c65daed-58ed-4b35-a175-3113464e3eec.html
Tags: Obsorge – Gesellschaftspolitik

Väter ohne Rechte trifft Justizsprecher Mag. Harald Stefan (FPÖ-Regierungspartei)

Väter ohne Rechte trifft Justizsprecher der FPÖ Mag. Harald Stefan

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    Am 18.03.2019 empfing der Justizsprecher der FPÖ, Herr Mag. Harald Stefan die Kinderschutz-NGO „Väter ohne Rechte“ (VoR) in seiner Kanzlei. Väter ohne Rechte wurde von Obmann Martin Morauf und Dipl.-Ing. Maximilian Urban vertreten.

Stellungnahme zur Petition BI/44 PAS ins Strafrecht

Väter ohne Rechte trifft Justizsprecher der FPÖ Mag. Harald Stefan

Besonders interessiert zeigte er sich, als Väter ohne Rechte die Vorteile der Doppelresidenz aufzeigten und gerade das aktuell bevorzugte Residenzmodell (Mutter betreut/Vater zahlt) ganz wesentlich zum Gender-Pay-Gap und der Gefahr von Altersarmut von Frauen beiträgt. Es wurde versucht ein bestimmtes Wording zu finden, da es „Alleinerziehende“ praktisch nicht gibt – unser Vorschlag war „getrennt erziehend“, da Kinderkrippen, Kindergärten, Schulen, Horte, Tagesmütter und Tagesväter, die leiblichen Väter selbst, Großeltern, neue Lebensgefährten etc. sich alle in die Erziehung einbringen.

Die beharrliche Verteidigung des Residenzmodells von manchen Mütter-/Frauenvertretern steht im diametralen Widerspruch zu ihren eigenen Forderungen wie Gleichberechtigung, mehr Väterbeteiligung, Aufbrechen konventioneller Geschlechterrollen usw.

Herr Mag. Harald Stefan hat Väter ohne Rechte versichert

dass das Thema »Unterhaltspfändung unter das Existenzminimum« auf der
Agenda weit oben steht und bald in Angriff genommen werden soll.
Diese Information haben wir bisher von ALLEN Parteien erhalten und scheint daher valide.Väter ohne Rechte bedankt sich für das amikale Gespräch, weitere Termine sind fixiert.
VoR wird informieren.Never, never, never give up!
Mit Herz und Verstand!
Im Auftrag unserer Kinder!

Väter ohne Rechte

Doppelresidenz – JETZT!
19-03-2019
http://www.vaeter-ohne-rechte.at/vaeter-ohne-rechte-trifft-justizsprecher-der-fpoe-mag-harald-stefan/
Tags: Gesetze Österreich Justizopfer – Österreich Familienrecht Obsorge – Vaterlose Gesellschaft Scheidung – Trennung

Aus der Seele eines Vaters

An meine Kinder…
Ich weiß ihr liebt mich nicht…
Ich denke ihr mögt mich noch nicht einmal mehr.
Wahrscheinlich hasst ihr mich sogar…

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Aus der Seele eines Vaters
entsorgt 2018 – Aus der Seele eines Vaters

Alles Positive, was in Euren Erinnerungen über mich noch vorhanden war, wurde Euch in den frühen Jahren eurer Kindheit, bis heute abtrainiert.
Ich weiß, dass das sehr schlimm für Euch Beide war und wahrscheinlich bis heute sogar auch immer noch ist.
Ein Kind entliebt sich nicht einfach mal so… Nein es trägt mit sich selbst einen inneren seelischen Konflikt aus, den es nicht auflösen kann.
Es wird seelisch zerrissen, weil es nicht weiß, was es glauben und fühlen soll…
Es verliert den Glauben an den ehemals geliebten und jetzt entfremdeten Elternteil und damit in 50% seiner eigenen Wurzeln und letztlich in sich selbst.
Das Gute in Mama oder Papa, wie es bisher von Euch gesehen und verinnerlicht wurde verblasst immer mehr…

Alles wird in Frage gestellt…
Ist mein eigener Vater oder Mutter falsch, nicht aufrichtig oder gar verlogen und heuchlerisch?
Glaube ich meiner Mama oder Papa bei der ich lebe…?
Oder einem Menschen an den meine Erinnerungen nach und nach und immer mehr verblassen…?
Über den in meinem ganzen Umfeld alle schlecht und negativ reden…?

Ich weiß, dass ein Kind das sich in einem Loyalitätskonflikt befindet, im echten Leben keine andere Wahl hat, als sich mit den Menschen in seinem direkten Umfeld, bei denen es lebt und aufwächst, zu solidarisieren. Es muss alles glauben, weil es sich in einem Abhängigkeitsverhältnis befindet und selbst als Kind nicht die Kraft hat, falsche Behauptungen und negativ Gesagtes, in Abrede zu stellen.

Aus diesem Grund werde ich euch Beiden nie etwas nachtragen oder in irgendeiner Weise böse auf euch sein.
Leider kann ich es euch nicht ersparen, dass Ihr früher oder später erleben müsst und erfahren werdet, dass Ihr von Eurem als Kind geliebten Umfeld, dem Ihr so bedingungslos vertraut habt, als Machtmittel gegen mich missbraucht wurdet.

Egal was war, was gerade ist oder auch noch kommt, ich werde versuchen Euch zu helfen diesen schlimmen Missbrauch zu verarbeiten und durchzustehen.
Die Täter in Eurem häuslichen Umfeld, als auch die Täter im offiziellen Umfeld der Verfahren die bei Behörden, Gerichten und Anwaltskanzleien zu finden sind, werde ich persönlich als entfremdeter Vater in die Verantwortung nehmen.
Das was Euch widerfahren ist, ist kein bedauerlicher Einzelfall.
Nein, hinter diesen Vorgehensweisen steckt Methode und auch ein Plan.
Darum werde ich meine ganze Kraft dafür einsetzen, dieses Unrecht das Euch Beiden und auch tausenden anderen Kindern und Eltern widerfahren ist und auch noch tagtäglich widerfährt, aufzudecken.>

Auch den langen steinigen Weg einer Einzelpetition bin ich gegangen.
Der Deutsche Bundestag hat mir bereits mitgeteilt, dass er sich jetzt mit diesem Thema und unserem Fall befassen wird.
Dort werde ich detailliert vortragen, was für ein himmelschreiendes und krankmachendes Unrecht Euch Beiden und mir, so wie so vielen anderen Kindern und Eltern in Deutschland, seit Jahrzehnten widerfährt.

Ich hoffe das damit bereits einigen ersten Entfremdern sofort das Handwerk gelegt wird, damit sich so ein Justizskandal nicht wiederholen kann.
Ich habe euch Beide immer geliebt, liebe Euch auch jetzt und bis zu meinem letzten Atemzug, ganz einfach, weil ich Euer Vater bin.

Tags: Familie – Familienrecht – Mobbing – Justizopfer – Menschenrechtsverletzung – Sorgerecht – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – parental alienation – Scheidung – Trennung – Umgangsrecht  – Vaterlose Gesellschaft – Vaterschaft

Wenn Scheidungskinder bei Mutter und Vater leben

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Video – Doppelresidenz=shared parenting

Nach Trennung der Eltern wohnt das Kind in der Regel bei der Mutter.
Diskutiert wird, ob es nicht auch bei Mutter und Vater leben sollte. Immer im Wechsel.
Eva und Frank Dzaebel praktizieren seit sieben Jahren erfolgreich das Wechselmodell. Ihre Tochter wohnt abwechselnd bei der Mutter und beim Vater.

13.02.2019 Quelle: Radio Bremen
Tags: Doppelresidenz – Wechselmodell – alternierenden Obhut – Shared parenting – Erziehung – Kindererziehung – Familie – Familienrecht -europäischen Familienrecht – familienrechtliche Pflicht – Kinderrechte – Kindeswohl – Sorgerecht – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Video: Vaterschaft

Väter werden in Österreich diffamiert, die Eltern-Kind-Entfremdung geht bis zum Suizid!

Missbrauch mit dem Missbrauch

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Die Mutter boykottiert die 14 tägigen Besuche zwischen Vater und Kind. Die Richter schauen zu und machen dagegen NICHTS.
Die oberste Familienrichterin Täubel-Weinreich hat in einem Zeitungsinterview gesagt, sie wende die bestehenden Gesetze der Beugehaft und Beugestrafe nicht an. (siehe http://wp.me/p4RGV9-2qo)
Wenn die bestehenden Gesetze im Familienrecht, der Beugehaft und Beugestrafe  für die „Entfremderin“ nicht angewendet werden, dann braucht sich niemand in Österreich wundern, wenn die Väter (10% Mütter) und ihre Kinder entfremdet werden und dann durch diese psychisch Gewalt „KRANK“ und schwer depressive werden.

Der Vater muss  zum Kindesunterhalt (meist mehrere hundert Euro) zusätzlich noch 60,- Euro pro Stunde bezahlen.
Die Mutter zieht 270km weg und der Vater muss die Fahrtkosten für die 270km bezahlen.

Diese veraltete feministische Struktur im Familienrecht stinkt zum Himmel, von einer Gleichberechtigung der Väter ist keinesfalls zu sprechen.

Wenn die Mutter 270km weg zieht, dann soll sie auch die Fahrtkosten für den Besuchskontakt bezahlen, sie ist ja der Verursacher dieser großen Wegstrecke!

Bei „shared parenting“ welches in Australien und vielen Bundesstaaten in den USA angewendet wird, verliert derjenige Elternteil, welcher über 100 Meilen wegzieht, automatisch das Sorgerecht zum Kind. Bei „shared parenting“ bzw. in Österreich spricht man von „Doppelresidenz“, ist die Obsorge nach der Trennung geteilt, idealerweise Halbe/Halbe. Bei einer Teilung von mindestens 30% zu 70% des Sorgerecht zwischen den Trennungseltern sprich man auch noch von Doppelresidenz. Weiter Wegziehen als 100 Meilen, ist nur mit Einverständnis des zweitem Elternteil möglich und muss schriftlich dem Gericht mitgeteilt werden.

Es wird Zeit, dass wir auch bei Vätern (10% Mütter)  nach Trennung oder Scheidung, die Doppelresidenz, also eine gleichberechtigte Elternschaft per Gesetz in Österreich  einführen. Das Ein-Elternmodell = Residenzmodell, einer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht  und der zweite Elternteil darf nur zahlen MUSS abgeschafft werden. Dieses völlig veraltete Modell schadet dem Elternwohl und dem Kindeswohl.

Admin Familie Familienrecht, am 18-2-2019

Artikel:

Nach Scheidung: „Bub fehlt mir!“Vater kämpft um Kontaktrecht, Treffen wegen „Entfremdung“ unter psychologischer Aufsicht.

Franz S. möchte den Kontakt zu seinem Sohn nicht verlieren und nimmt dafür hohe Kosten und weite Wege in Kauf.  |   Symbolbild: Shutter-stock/altanaka
Franz S. (Name von der Redaktion geändert) wandte sich kürzlich verzweifelt an die NÖN-Redaktion: „Seit zwei Jahren kämpfe ich darum, dass ich mein Kind regelmäßig sehen darf.“ Seine achtjährige Ehe sei damals in die Brüche gegangen und die Mutter seines Sohnes an einen ihm unbekannten Ort übersiedelt. Er klagt: „Nach der Trennung habe ich meinen Buben viele Monate lang nicht gesehen, da ich ja nicht wusste, wo er sich aufhält.“

Tanja Gruber, Besuchsbegleiterin im Hilfswerk Gänserndorf, sorgt für entspannte Atmosphäre im Spielzimmer.  |   privat

Erst nach langwierigen Amtswegen habe er über einen Gerichtsbeschluss wieder ein Kontaktrecht erhalten. Er erklärt: „Da die Experten eine Entfremdung zwischen meinem Kind und mir nicht ausschließen konnten, musste ich zehn Termine in einem 260 km entfernten Besuchscafé vereinbaren. Dort konnte ich mit meinem Sohn unter Aufsicht einer Psychologin 90 Minuten lang spielen.“ Für jedes Treffen habe der Vater 60 Euro pro Stunde zahlen müssen. Jedem Termin habe er ängstlich entgegengefiebert, die Angst vor einer Absage durch die Mutter sei riesengroß gewesen.

Kürzlich habe er das letzte der vom Richter vorgeschriebenen „betreuten Treffen“ absolviert. Seine Hoffnung, dass er nun mehr Zeit mit seinem mittlerweile neunjährigen Buben in den eigenen vier Wänden verbringen dürfe, sei allerdings jäh zerschlagen worden. Franz S. erklärt erschüttert: „Meine ehemalige Gattin hat mit meinem Kind wieder den Wohnort gewechselt, jetzt ist ein anderes Gericht mit unserem Fall befasst.“

Kind wechselte jetzt wieder den Wohnort

Eine endgültige Besuchsregelung ist wohl noch lange nicht in Sicht. Er wisse nicht, wann und wo er seinen Neunjährigen wiedersehen könne, er würde jedoch weder Kosten noch Mühen scheuen, um den Kontakt nicht wieder zu verlieren.

Justiz-Pressevertreter und Richter Martin Bodner informiert über die Rechtslage: „Grundsätzlich haben sowohl beide Elternteile als auch das Kind ein Kontaktrecht, damit eine bedeutsame Beziehung aufgebaut und erhalten werden kann. Bei Streitigkeiten wird die Familiengerichtshilfe als Besuchsmittler eingesetzt, um eine ordnungsgemäße Über- und Rückgabe des Kindes zu erleichtern.“

Die Familiengerichtshilfe unterstütze das Gericht bei der Sammlung von Entscheidungsgrundlagen, hole fachliche Stellungnahmen von Experten ein und helfe bei der Anbahnung einer gütlichen Einigung.

„Kind darf nicht überfordert werden“

Wenn ein Kind einen Elternteil über einen längeren Zeitraum nicht gesehen hat, trifft das Gericht die Entscheidung, dass die ersten Kontakte in einem Besuchscafé stattzufinden haben. Es werden sowohl die besuchsberechtigten Personen als auch die Häufigkeit, die Dauer und der Ort der Kontakte vorgeschrieben. Tanja Gruber, Qualitätsbeauftragte für den psychosozialen Bereich, betreut das Besuchscafé für die Bezirke Gänserndorf und Mistelbach, hier wurden im letzten Jahr insgesamt 27 Familien betreut.

Die Psychologin erzählt aus der Praxis: „Zuerst führen wir Einzelgespräche mit dem Obsorge- und mit dem Besuchsberechtigten, dabei werden grundlegende Verhaltensmaßregeln geklärt.“ Die Vereinbarung betreffe zahlreiche Details, z. B. ob die Eltern bei den Treffen miteinander in Kontakt kommen wollen, ob Fotos gemacht werden dürfen, etc.. Sie müsse von beiden Beteiligten unterschrieben werden.

Gruber betont, dass für die umfassend geschulten Besuchsbegleiter (Sozialpädagogen oder Gesundheitspsychologen, Anm.) ausschließlich das Wohl der Minderjährigen im Vordergrund stehe: „In der Eingangsphase baut der zuständige Betreuer in einem großen, mit vielfältigen Spielmaterialien ausgestatteten Raum Vertrauen zum Kind auf. Bei den Treffen achten wir darauf, dass das Kind eine schöne, unbelastete Zeit verbringen kann. Bei der langsamen Annäherung an den Besuchsberechtigten darf das Kind nicht überfordert werden.“

Besuchscafé-Betreuer verhalten sich neutral

Die Mitarbeiter würden bei den Treffen so wenig wie möglich und so viel wie nötig intervenierend eingreifen. Die Betreuer stünden allen Beteiligten neutral gegenüber, Scheidungsgründe würden nicht thematisiert.

Im Idealfall solle zwischen dem Besuchsberechtigten und seinem Kind wieder eine langfristige Beziehung aufgebaut und ein unbegleiteter Kontakt möglich gemacht werden. Bei Auseinandersetzungen vor dem Kind hätten die Sozialarbeiter die Berechtigung, die Zusammenkünfte abzubrechen.


RECHTSVORSCHRIFTEN

Obsorge

Rechte und Pflichten der Eltern gegenüber minderjährigen Kindern in Bezug auf Pflege, Erziehung, Vermögensverwaltung und gesetzliche Vertretung. In hochstrittigen und für die betroffenen Kinder belastenden Verfahren über die Obsorge und das Recht auf persönlichen Kontakt besteht für das Gericht die Möglichkeit, einen sogenannten Kinderbeistand zu bestellen. Der Kinderbeistand soll sich ausschließlich um die Anliegen und Wünsche der Minderjährigen (grundsätzlich bis zum Alter von 14 Jahren) in solchen Verfahren kümmern.

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind hauptsächlich betreut wird, hat das Recht, den Wohnort des Kindes zu verlegen. Von einer Wohnortverlegung im Inland ist der andere Elternteil rechtzeitig zu verständigen. Bei einem Umzug ins Ausland braucht es die Zustimmung des anderen Elternteils oder eine vorherige gerichtliche Genehmigung.

Kontaktrecht

Lebt ein Elternteil nicht mit seinem Kind im gemeinsamen Haushalt, so haben sowohl dieser Elternteil als auch das Kind das Recht auf regelmäßige und den Bedürfnissen des Kindes entsprechende persönliche Kontakte. Wenn zwischen den Elternteilen keine einvernehmliche Kontaktrecht-Lösung getroffen werden kann, kann die Familiengerichtshilfe als „Besuchsmittler“ eingesetzt werden.

Erstellt am 17. Februar 2019, 05:08 von Michaela Fiala

https://www.noen.at/gaenserndorf/marchfeld-nach-scheidung-bub-fehlt-mir-marchfeld-scheidung-besuchscafe-tanja-gruber-135734663

Ihr wollt uns eure Meinung zum Thema mitteilen? Wir freuen uns über einen Leserbrief.
Weitere Meinungen unserer Leser findet ihr hier.
Tags: Besuchscafe – Scheidung- Vaterlose Gesellschaft

 

Doppelresidenz (Wechselmodell) – Anhörung Bundestag am 13. Februar 2019, 15.00 Uhr

Die Vaterlose Gesellschaft geht in Deutschland weiter . . .
Hinweis zu Doppelresidenz bzw. Wechselmodell:   In USA, Australien spricht man von „shared parenting“.
Admin Familie Familienrecht Family law austria germany, 17-2-2019

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Artikel  Bundestag:     Dokumente:

Doppelresidenz = GEGENMITTEL zu Eltern-Kind-Entfremdung nach Trennung oder Scheidung!

Doppelresidenz (Kindern zwei Zuhause geben) als gesetzliches Leitbild

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Was im deutschsprachigen Raum als „Doppelresidenz oder Wechselmodell“ bezeichnet wird nennt man in den USA, Australien, etc. „Shared parenting

Nach Trennung oder Scheidung ist
Doppelresidenz das Gegenmittel zu Eltern-Kind-Entfremdung
bzw. PAS (engl. Parential Alienation Syndrom)

DOPPELRESIDEZ nach Trennung oder Scheidung!
DOPPELRESIDEZ nach Trennung oder Scheidung!

Petition 89358 – Deutscher Bundestag

Sorgerecht der Eltern – Zugrundelegung der Doppelresidenz (Kindern zwei Zuhause geben) als gesetzliches Leitbild vom 22.12.2018

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass die Doppelresidenz (Wechselmodell) als gesetzliches Leitbild und als vorrangig zu prüfende Option (widerlegbare Vermutung i.S. einer negativen Kindeswohlprüfung) dem Familienrecht zugrunde gelegt wird.
Die Doppelresidenz soll auch in allen weiteren tangierten Rechtsbereichen (z. B. Unterhaltsrecht, Sozialleistungsrecht, Steuerrecht, Melderecht) als Leitbild zugrunde gelegt und die gemeinsame Verantwortung beider Eltern in Familie und Beruf gestärkt werden.

Begründung

Familienleben ist heute durch die gemeinsame Verantwortung beider Eltern in Familie und Beruf gekennzeichnet. Frauen möchten nicht mehr nur auf die weiter lesen

Bitte unterschreiben „Kinder brauchen beide Eltern“ auch nach Trennung oder Scheidung:

Link –> Petition mitzeichnen


Tags: Bundestag – Wechselmodell – Doppelresidenz – Gleichberechtigung – Sorgerecht – Gleichstellung nach Trennung oder Scheidung – Halbe/Halbe Kindererziehung – Eltern-Kind-Entfremdung – PAS – Suizid- Kindeswohl – PAS Eltern-Kind-Entfremdung  Kindes-Entfremdung PA parental alienation – Eltern Entfremdung  PAS – Selbstmord – Suizide – Freitod  PAS Geschwistertrennung  PAS Großeltern – Trennung Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Vaterlose Gesellschaft