Kindesentführung in Österreich – Mutter u. Oma vor Gericht

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Prozess: Mutter und Oma wollten Kind entführen

38-Jährige und ihre Mutter (62) wurden – nicht rechtskräftig – zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt.

Eine 38-jährige gebürtige Russin und ihre 62-jährige Mutter mussten am Montag auf der Anklagebank des Landesgerichtes Eisenstadt Platz nehmen. Der Staatsanwalt legte den beiden Frauen zur Last, einen Bekannten mit der Entführung der sechsjährigen Tochter der 38-Jährigen beauftragt zu haben. Außerdem sollen sie ihn angewiesen haben, den im Burgenland lebenden Kindesvater zusammenzuschlagen. Beide Angeklagte – sie waren seit Mai in U-Haft – bekannten sich nicht schuldig.

„Ich habe immer gedacht, dass sich Vater und Mutter die Obsorge für das Kind teilen“, rechtfertigt sich die 38-Jährige vor Gericht. Dass ihre Schwiegermutter die alleinige Obsorge über die Sechsjährige hat, das habe sie erst bei ihrer Festnahme in Graz erfahren. Die Unterschrift auf entsprechenden Dokumenten sei nicht von ihr, meinte die 38-Jährige.

„Tragische Geschichte“

„Es gibt eine tragische Geschichte hinter der Geschichte“, sagt die Verteidigerin der 62-Jährigen, Astrid Wagner. Das sechsjährige Mädchen sei mit ihrer Mandantin und deren Tochter in Lettland aufgewachsen.

Dann sei es zu familiären Streitigkeiten gekommen. Die 38-Jährige habe ihr Kind sehen wollen, doch der Kindesvater habe sich quergelegt. „Ich bin dann mit meiner Mutter zum Kindergarten gefahren. Aber das Kind wurde uns nicht übergeben.“

Freispruch: „Nicht aktiv beteiligt“

„Wir haben uns Sorgen um die psychische Gesundheit des Kindes gemacht“, sagt die Großmutter. Sie soll einen Bekannten gebeten haben, ihre Enkeltochter zu entführen. Danach, so die Anklage, wollten die Frauen mit dem Kind nach Lettland fahren.

Die 38-Jährige wurde in diesem Punkt freigesprochen: Der Bekannte gab an, nur mit der 62-Jährigen in Kontakt gestanden zu sein. Das Verfahren hatte ergeben, dass die 38-Jährige an dem Plan „nicht aktiv beteiligt“ gewesen war.

Österreich verlassen

Nach Lettland hätten sie fahren müssen, weil die Polizei ihnen zuvor gesagt habe, sie müssten Österreich binnen drei Tagen verlassen, weil sie nicht gemeldet seien. Im Auto hatten die beiden bei der Festnahme die Geburtsurkunde und den Reisepass der Tochter, Kindergewand und über 2.500 Euro Bargeld, sagte ein Ermittler vor Gericht.

Der Vater des Mädchens erzählte, dass die Frauen gewusst hätten, dass das Sorgerecht bei der Großmutter sei. Es sei eine gemeinsame, „logische“ Entscheidung gewesen, das Sorgerecht der Oma väterlicherseits zu übertragen, weil das Kind dort gewohnt habe und auch dortbleiben habe wollen.

Schlägerei

Freigesprochen wurden beide Angeklagte schließlich vom Vorwurf der schweren Körperverletzung: Der Bekannte gab an, dass es seine Idee gewesen sei, den Kindesvater in eine Schlägerei zu verwickeln, um die Entführung nicht verhindern zu können. Der Bekannte weihte allerdings die Polizei in die Entführungspläne ein, dadurch ist es Mitte Mai zur Festnahme der Frauen gekommen.

Die teilbedingten Haftstrafen – zehn Monate für die 38-Jährige und 15 Monate für die 62-Jährige – sind nicht rechtskräftig. Beide wurden nach dem Urteil aus der Untersuchungshaft enthaftet


Tags: Familienrecht – Obsorge – Väter, HKÜ Scheidung Trennung Gewalt – Russland Mutter – Gesetze in Österreich – Kindesentführung – Prozess – Haftstraf,- Landesgericht Eisenstadt – Urteil – Untersuchungshaft – Lettland

Quelle:
https://kurier.at/chronik/burgenland/prozess-mutter-und-oma-wollten-kind-entfuehren/401427909
Eisenstadt, 28.06.2021

Ist der BK. Kurz dem Feminismus verfallen?

Der Bundeskanzler Sebastian Kurz ÖVP spricht davon, dass Steuerzahler, welche 45 Jahre gearbeitet haben, jetzt nicht mehr mit 62 Jahren in Pension gehen dürfen. „Es ist ein Schaden für die Republik und ungerecht“, sagt BK. Sebastian Kurz, von der Volkspartei.

„GEHT`s noch“, Hr. Kurz wie können sie bei Steuerzahler, welche 45 Jahre in Österreich gearbeitet haben von einen Schaden sprechen???
Als füherer ÖVP-Wähler muss ich sagen, durch dieses Interview von ihnen Hr. BK. bin ich wirklich sehr enttäuscht von Ihnen.  Ob es jetzt um Arbeiter geht, welche 45 Jahre am Bau oder im Büro gearbeitet haben, jeder hat sich mit 45 Arbeitsjahren einen sofortigen Ruhestand verdient!

Frauen gehen heute mit 60 Jahre in Pension, obwohl ihre Lebenserwartung um 5 Jahre höher, als bei den Männern ist. Es bedeutet Frauen in Österreich haben in Summe,  10 Jahre mehr von ihrer Pension als Männer, weil Männer bis 65 Jahren arbeiten müssen.

Durch die jetzige neue Hacklerregelung, gültig ab 1-1-2020, mit lediglich 62 Jahren, welche 45 Jahre gearbeitet haben müssen, wäre die um 10 Jahre kürzere Pension von männlichen österreichischen Steuerzahahlern. tatsächlich eine geringfügige Anpassung.
Wenn sie etwas für Gleichberechtigung u. Gleichstellung machen wollen, dann schaffen sie bitte die vorhandenen 10 jährige Diffamierung von Männer in Österreich ab.

Ich denke, Leute, welche 45 Jahre gearbeitet u. Steuer bezahlt genug für das Land Österreich geleistet haben und sicher kein „Schaden“ sind und sich ihren Ruhestand auch verdient haben!
Gleichberechtig wäre es, wenn diese Hackler, welche 45 Jahre gearbeitet haben auch mit 60 Jahren in Pension gehen zu lassen, genauso wie Frauen.

Im übrigen möchte ich sie daran erinnern, dass derzeit die normale Durchrechnung der Pensionszeiten 40 Jahre sind. Gerecht wäre es, Leute, welche 45 Jahre geaarbeitet haben auch für diese 5 Jahre mehr, auch mehr Pension zu geben!!! Weiters sollte die Lebenserwartung der Pension angepasst werden, welche selbst 2034 noch immer eine „wesentliche Ungerechtigkeit“ des Ruhestand darstellt.

Hr. BK. Sebastian Kurz wo ist ihre Gleichberchtigung oder Gerechtigkeitssinn,  mit ihren feministischen Aussagen schaffen sie in der Bevölkerung nur böses Blut bei ihren Wählern bzw. Bevölkerung.

Admin Familie & Familienrecht, am 12-1-2020

Tags: feminismus – feministische Politik – Frauenpolitik – Gesellschaftspolitik – Ruhestand – Pensionsrecht – Hacklerregelung – Steuerzahler – leaks family law austria germany – Genderwahn – Gesetze Österreich – Mobbing Männer

Fahndung – Wer kennt diese Frau?

Kindesentführung Österreich
1. Artikel: 

Desireé Jacquline Köberl
Fahndung – Desireé Jacquline Köberl

Wer kennt diese Frau? Mutter mit Sohn seit Monaten verschwunden

Aufenthaltsort der beiden ist weiter ungewiss. 5.000 Euro Belohnung für sachdienliche Hinweise wurden ausgesetzt.

Seit zehn Monaten fahnden burgenländische Ermittler nach einer 31-jährige Frau aus dem Bezirk Oberwart und ihrem achtjährigen Sohn. Beide verschwanden nach Angaben der Landespolizeidirektion am 22. Februar spurlos.

Bisher gebe es keinen Hinweis, wo sich die Zwei aufhalten. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Eisenstadt wurde deshalb am Montag ein neuerlicher Fahndungsaufruf veröffentlicht.

Die 31-Jährige wird verdächtigt, das Kind dem inzwischen mit der alleinigen Obsorge betrauten Vater entzogen zu haben. Der Vater hatte wegen des Verschwindens der beiden die Polizei eingeschaltet. Er setzte außerdem für sachdienliche Hinweise, die zur Auffindung des Sohnes führen, eine Belohnung von 5.000 Euro aus.

Meldungen und Hinweise werden von allen Polizeidienststellen oder vom Landeskriminalamt Burgenland unter der Telefonnummer 059133-10-3333 oder unter der Mailadresse LPD-B-LKA@polizei.gv.at entgegengenommen.

CHRONIKBURGENLAND
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UPDATE: Mittlerweile befinden sich meine Ex-Frau und mein Sohn auch auf der Fahndungsliste des Bundeskriminalamts!
Meine Ex-Frau unter den gesuchten Straftätern, mein Sohn unter den vermissten Minderjährigen; hier die Links zur Seite des Bundeskriminalamts:

https://bit.ly/2MdUDig

https://bit.ly/2VV95v1

Ich suche meinen 8jährigen Sohn!

https://burgenland.orf.at/m/news/stories/2974664/

Sein Name ist SERAPHIN KÖBERL, er ist ca 120cm groß, schlank und blond.

Er ist mit meiner Exfrau unterwegs.
Sie heisst Desireé Jacquline Köberl (vielleicht auch Posch oder Simon), ist ca 155cm groß, schlank und auch blond.

Um ihre Vorstellungen von einem „freien Leben“ umzusetzen wollte Sie mit Seraphin unter anderem auch dauerhaft in einem Wohnwagen wohnen…
Da Sie Seraphin nicht in die Schule schickte und auch sonst verwahrlosen ließ wurde ihr vom Gericht die Obsorge entzogen.

Ich habe Seraphin zuletzt in Pinkafeld (Burgenland) am 23 Jänner gesehen.

Seine letzte Meldeadresse war Schmiedrait 34, 7432 Oberschützen (Burgenland).

Wenn jemand weiß wo Seraphin sein könnte oder gewesen ist BITTE meldet euch bei mir oder teilt euer Wissen mit der Polizei.

Jeder Hinweis kann hilfreich sein!

0677 633 601 63

Danke

Busco a mi hijo de 8 anos

Su nombre es Serahin Köberl, mide 1,20, es delgado y rubio.

La última vez que lo ví fue en Pinkafeld, Burgerland, Austria el 23 de enero de este año.

Se encuentra con mi ex-mujer, Desirée Jacqueline Köberln, la cual mide 1,55, es delgada y rubia. Se ha fugado con él al retirarle un juzgado austriaco la custodia de nuestro hijo. Se encuentra en busca y captura.

Sospechamos que se puedan encontrar en España o Portugal.

Por favor, si alguien sabe donde se encuentran o donde podrían encontrarse, contacte con nosotros o avise a la policía.

0043 0677 633 601 63

Muchísimas gracias

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Der blaue Weihnachtsmann wieder in Wien!

Der blaue Weihnachtsmann wieder in Wien!
                  Geschenke! Geschenke!
Wann: Samstag 7.12.2019; 10:00 – 16:00 Uhr
1060 Wien Mariahilferstraße 75, Ecke Neubaugasse, gleich bei der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt
😁

Der Verein Väter ohne Rechte verteilt wieder allerlei Geschenke für Kinder zur Erinnerung an jene Kinder, die ihre Mutter oder ihren Vater zu Weihnachten wieder einmal nicht sehen dürfen. Väter ohne Rechte ist der einzige Verein, der auf diese sich jährlich wiederholende Kindesmisshandlung hinweist. Im Sinne der Kinder und ihres Wohls setzt sich Väter ohne Rechte dafür ein, dass ein Kind nach einer Trennung zu Mutter und Vater den gleichen Kontakt hat. Wir laden alle MedienvertreterInnen ein, zu unserem Stand zu kommen und sich davon zu überzeugen, wie traurig die Realität für viele Kinder in Österreich ist. Vielleicht können wir auch Sie überzeugen, dass viele Aussagen bestimmter Gruppierungen nicht der Wahrheit entsprechen. Denn viele könnten es besser wissen, wollen das aber nicht.
🤪😍🤣

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Tags: Obsorge – Kindesmißbrauch PAS Eltern-Kind-Entfremdungpsychische Gewalt – Gleichberechtigung – Väter – Familie – Familienrecht – Trennung – Scheidung – Väter ohne Rechte – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft

Familienrecht – „Vaterlose Gesellschaft“ Justiz ignoriert weiter die Bedürfnisse der Väter

Kollateralschaden Eltern-Kind-Entfremdung
Kollateralschaden Eltern-Kind-Entfremdung

Familienrecht nur für die Justiz / Vorschläge aus dem Bundesjustizministerium ignorieren Bedürfnisse der Väter

Berlin (ots) – Bundesjustizministerin Lambrecht ließ vor Wochenfrist ein Thesenpapier mit Vorschlägen zur Neuregelung des veralteten deutschen Familienrechts veröffentlichen. Väterverbände kritisieren das Papier als unzulänglich. „Darin kommen vor allem die Interessen der Justiz und der gerichtsnahen Professionen zum Ausdruck“ kritisiert Gerd Riedmeier, Sprecher der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV) und ergänzt: „Der Ansatz soll wohl mehr der Justiz dienen als heutigen Trennungsfamilien.“

Besonders kritisch sieht die IG-JMV das Ignorieren der Lösungen, die sich in anderen westlichen Ländern seit Jahren bewähren. Beispiel Norwegen: Hier gilt „Beide betreuen – beide bezahlen“ mit Blick auf die jeweilige Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit der Eltern. Das interessiert in Deutschland die befassten SPD- und Frauen-geführten Bundesministerien für Familie und Justiz jedoch nicht.

Das Papier wendet sich gegen verpflichtende Mediation vor Beginn des Familienverfahrens zur Regelung der Betreuung, wie in Australien oder in den USA bewährt. Anstelle dessen solle das Prinzip der Strittigkeit erhalten bleiben. Das verwundert nicht, kritisiert Riedmeier, war der zuständige Arbeitskreis doch vor allem mit Vertretern aus der Richter- und Anwaltschaft besetzt. Vertreter von Väterverbänden fehlten.

Die Unterhaltsfrage und eine faire Aufteilung der finanziellen Lasten nach Betreuungsanteil werden überhaupt nicht angesprochen. Die Ministerinnen Lamrecht (Justiz) und Giffey (Familie) möchten am Zwang für Väter festhalten, durch Mehrarbeit und Überstunden bei gleichzeitiger Zuweisung eines „fiktiven Einkommens“ den Unterhalt für die Kinder zu sichern. Dass dieser Zwang einer gleichberechtigten Betreuung der Kinder im Wege steht, ist ihnen bekannt.

Heutige intakte Familien teilen ihre Verantwortung für die Betreuung ihrer Kinder und in der Unterhaltsfrage partnerschaftlich auf. Auch getrennt erziehende Eltern wollen zunehmend diese Aufgaben auf beide Haushalte verteilen. Das BMJV ignoriert jedoch ihre Bedürfnisse, bedauert die IG-JMV und formuliert sarkastisch „Willkommen in den 50er Jahren„.

Ärgerlich sei die im Papier unhinterfragt verwendete Argumentation über ein „Kindeswohl“, das es so im juristischen Sinne nicht gibt (allenfalls als Abwesenheit von Kindeswohlgefährdung). Der Begriff ist bekannt für seine tendenziöse Verwendung vor Gericht, um Prozessvorteile zu erlangen, zu Lasten des Prozessgegners.

Skandalös sei auch der Umstand, dass das SPD-geführte Ministerium nach 3 ½ Jahren Arbeitskreise lediglich ein „Thesenpapier“ präsentiert, mehr nicht. Es reichte nicht einmal zu einem Gesetzesvorentwurf. Der Schluss liegt nahe, es solle vor allem auf Zeit gespielt werden und im Grunde so wenig wie möglich an der Diskriminierung getrennt erziehender Väter geändert werden.

Link zum Thesenpapier des BMJV: http://ots.de/xzshxN

Pressekontakt:

PRESSE-INFO +++ IG Jungen, Männer und Väter +++ PRESSE-INFO

Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV):
Website:www.ig-jungen-maenner-vaeter.de
Email: presse@ig-jungen-maenner-vaeter.de
Sprecher:Gerd Riedmeier
Tel. +49 (0)176 – 611 123 57

FSI – Forum Soziale Inklusion e.V. http://www.fsi-gleichbehandlung.de
MANNdat e.V. http://www.manndat.de
Trennungsväter e.V. http://www.trennungsvaeter.de
Väterbewegung (Förderverein) e. V. http://www.vaeterbewegung.org

Original-Content von: Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG JMV), übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/121966/4422253

© 2019 news aktuell
https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2019-11/48075529-familienrecht-nur-fuer-die-justiz-vorschlaege-aus-dem-bundesjustizministerium-ignorieren-beduerfnisse-der-vaeter-007.htm
Tags: Gleichberechtigung – Diskriminierung – Trennungskinder – Scheidung – Trennung – Papa – Vater – Familienrecht – Doppelresidenz – Wechselmodell – Erziehung – Kindererziehung – Familie – Gesellschaftspolitik – Gleichberechtigung Gleichstellung – leaks family law austria germany – Sorgerecht – Franziska Giffey – Kindesunterhalt – Alimente – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft – Christine Lambrecht – Collateral damage parental alienation syndrome –
Family Law – „Fatherless Society“ Justice continues to ignore the needs of fathers – custody

14-jähriger Mörder ist spielsüchtig

Verdacht: 14-jähriger Mörder ist spielsüchtig

Niederösterreich

NÖ. Bislang ist bekannt, dass Christine Z. (†56) kein einfaches Leben hatte. Sie litt an den Folgen eines Autounfalls, musste sich nach dem Tod ihres Mannes vor etwa 6 Jahren als Alleinerzieherin durchschlagen, verlor ihren Job und hatte ein Suchtproblem entwickelt.

Spannungen. Dadurch kam es häufig zu Spannungen im Zusammenleben mit ihrem pubertierenden Sohn Lukas Z. (14, Name geändert), die in der Bluttat vom 22. Juli gipfelten.

Jetzt ist ein weiteres Detail in diesem betrübenden Fall bekannt geworden. In einem Gespräch mit dem Bruder des 56-jährigen Opfers, Franz Z., erfuhr ÖSTERREICH, dass auch der Sohn mit einem Suchtproblem zu kämpfen hatte.

Onkel. „Er spielte Computerspiele bis in die Nacht. Am nächsten Tag schrieb seine Mutter Entschuldigungen an die Schule. Es könnte sein, dass sie ihm das Computerspielen verbieten wollte oder sogar das Internet abdrehte, weil seine schulischen Leistungen bereits sehr darunter litten“, so Franz Z.

Fall war der Kinder- und Jugendhilfe bekannt

Tatsächlich kam der 14-Jährige immer seltener in die Schule. Dort war man „in Sorge“ gewesen, wie es im Bericht einer zuständigen Sozialarbeiterin der Kinder- und Jugendhilfe NÖ heißt. Darin steht auch, dass die Anzahl der Fehlstunden „überdurchschnittlich hoch“ war. Wieso trotz der vielen Fehlstunden nicht mehr unternommen wurde, ist nicht bekannt. Laut eigenen Angaben unterstützte die Kinder- und Jugendhilfe NÖ die Mutter finanziell, etwa bei Skikursen, und betont immer wieder, dass der Kontakt mit der Mutter nur „lose“ und die Bluttat auch für sie „völlig unvorhersehbar“ war.

Psychiatrisches Gutachten in vier bis fünf Wochen

Lukas Z. gab später an, in ­einem tranceähnlichen Zustand gehandelt zu haben. Erinnerungen an die Bluttat sollen erst bei der polizeilichen Befragung zurückgekommen sein. Jetzt wird ihn ein Psychiater auf seine Zurechnungsfähigkeit untersuchen. Sein Anwalt Ernst Schillhammer rechnet in vier bis fünf Wochen mit einem Ergebnis.

Begräbnis. Wie berichtet, griff Lukas Z., als es wieder zum Streit in der Wohnung in Kirchschlag (Bez. Wr.Neustadt-Land) kam, zu einem Küchenmesser und verletzte seine Mutter tödlich. Der Körper der verstorbenen Christine Z. ist von der Gerichtsmedizin für ein Begräbnis freigegeben worden. Am 7. August wird die 56-Jährige auf dem Ortsfriedhof ihre letzte Ruhe finden.

Larissa Eckhardt, 27. Juli 2019 23:51
https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/niederoesterreich/Verdacht-14-jaehriger-Moerder-ist-spielsuechtig/390480797
Tags: Jugendamt – Jugendwohlfahrt – Erziehung – Kindererziehung – Gewalt – Jugendstrafrecht – Kindeswohlgefährdung – Familienrecht – Obsorge – Entfremdung – Radikalisierung – Gehirnwäsche – Vaterlose Gesellschaft

Japan missachtet Abkommen – Kindesentziehung

Kindesentziehung – Japan missachtet Haager Kindesentführungsübereinkommen, (HKÜ)

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Japan disregards agreement – child abduction

Es ist ein interkontinentales Familiendrama: Eine Mutter entführt ihre zwei Söhne nach Japan. Der deutsche Vater Björn Echternach reist hinterher, denn die Gerichte sprechen ihm das Sorgerecht zu. Doch die japanischen Behörden verweigern ihm jede Hilfe.
Japan ist im April 2014 dem Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) beigetreten.
Interview mit Michael Löher vom deutschen Verein öffentliche und private Fürsorge.

DW Nachrichten – 2019 07 17
Familienrecht Familie – Japan, Kindesentziehung, Kindesentführung, Sorgerecht, Abkommen – Shuji Zushi from Japan Central Authority – Akira Ueno – Justiz – Justizopfer DE-JPN Deutschland / Japan – Rückführung – Scheidung – Trennung – Vaterschaft – Video – 児童拉致 – 日本はハーグ児童拉致条約を無視する – Jidō rachi – Nihon wa hāgu jidō rachi jōyaku o mushi suru –

日本の当局 - Nihon no tōkyoku

Wien – Frau erfindet häusliche Gewalt u. ruft Polizei

Da sieht man die Realität, wie es einen Trennungs-Vater in Österreich wirklich geht, leider sind solche Falschbeschuldigungen im Familienrecht kein Einzelfall.
Es wundert mich etwas, dass sich die Kronenzeitung für Gleichberechtigung einsetzt und soetwas bringt, weil sonst sind ja immer fast alle Scheidungsväter bzw. Trennungsväter meistens die bösen Gewalttäter.
Meiner Meinung nach sollte der Vater sofort eine „Verleumdungsklage“ und gleichzeitig einen „Antrag auf alleinige Obsorge“ stellen, solche narzisstischen Exfrauen ändern sich nicht.

Admin Familie & Familienrecht, am 9-7-2019

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Artikel:

Alexander B. ist immer noch fassungslos. (Bild: Bartel Gerhard)

Streit um Sorgerecht

WEGA stürmt Grundstück, um Kind (10) zu „befreien“

Spektakulärer Einsatz der Spezialeinheit WEGA am Mittwochabend in einem großen Wiener Flächenbezirk, nachdem ein Obsorgestreit völlig außer Kontrolle geraten war. Die Mutter erstattete Anzeige, weil der Vater den gemeinsamen Sohn festhalte, aggressiv sei und sich Waffen im Haus befänden. Es gab aber ein Problem …

Der Zehnjährige hätte sich zum wiederholten Male geweigert, zu seiner Mutter zurückzukehren, so Alexander B. (Name geändert) zur „Krone“. Das ließ die Frau offenbar nicht auf sich sitzen und alarmierte die Polizei.

„Wie in einem Actionfilm“
Und weil B. als Sportschütze tatsächlich (legal) Waffen besitzt, rückte – wie in solchen Fällen üblich – die schwer bewaffnete Eliteeinheit an.
Was sich Minuten später in der beschaulichen Wohnsiedlung abspielte, „war wie in einem Actionfilm“, ist auch Nachbar Reinhard Förster entsetzt: „Wir lagen auf der Gartenliege, als meine Frau sagte, ,da spielt wer mit einem Laserpointer‘dabei waren die Zielvorrichtungen der Gewehre auf uns gerichtet.“ Plötzlich waren die Gassen und Gärten in der Umgebung voller vermummter Polizisten, über dem Grätzel kreiste ein Hubschrauber.

B. sah die Polizisten durch eine Überwachungskamera, wie sie sein Grundstück stürmten, und öffnete die Tür. Der Wiener wurde sofort fixiert, das völlig geschockte Kind „befreit“. Erst dann klärte sich der Fall auf – und der Bub blieb bei seinem Vater! B. plant jetzt eine Verleumdungsklage gegen seine Ex. Der teure Einsatz geht auf Kosten des Steuerzahlers.

Oliver Papacek, Kronen Zeitung

https://www.krone.at/1954712
Tags: Obsorge – Verleumdung – häusliche Gewalt erfunden – Rosenkrieg – 10 jähriger Bub – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung – Kindeswohl – Österreich Familienrecht – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Vaterschaft –

Vienna – Woman invents domestic violence calls police

Papamonat beschlossen OHNE Volkspartei!

Der Kündigungschutz für Väter im Papamonat ist jetzt fixiert!
Vermutlich werden es weniger wie 50% nutzen, da der Vater ja 1 Monat vom Arbeitgeber dienstfrei gestellt ist und kein Gehalt dieses 1 Monat bekommt, sondern lediglich 700,- Euro und die Volkspartei ehemalige Familienministerin Juliane Bogner-Strauß mit Sebastian Kurz dafür gesorgt hat, dass diese 700,- Euro am Ende des Familienbonus von der Gesamtsumme wieder abgezogen wird. Der finazielle Anreiz für junge Väter ist also nicht gegeben.
Dennoch ist es den anderen Parteien FPÖ, SPÖ, Liste Jetzt (Peter Pilz) zu verdanken, das mit 1.9.2019 ein Kündigungsschutz verankert ist.
DANKE!

Admin Familie & Familienrecht, am 7-7-2019

„Papamonat mit Kündigungsschutz“ neues österreichische Gesetz jetzt ohne ÖVP beschlossen.

Zitat: GROßARTIG und gleichzeitig UNFASSBAR.
#Papamonat beschlossen OHNE Volkspartei!
Ein ganzes Jahr hat die ÖVP mit Sebastian Kurz immer wieder „leere Versprechungen“ gemacht und nicht gehandelt.
Zuletzt hat ja der #ÖVP Wirtschaftskammer Präsident Harald Mahrer sich GEGEN das #Papamonat ausgesprochen, weil es angeblich zu teuer sei?
Jetzt ist der Papamonat mit den Stimmen SPÖ FPÖ und Liste Jetzt von Peter Pilz inkl. Kündigungsschutz beschlossen.

Europäisches Familienrecht – Kinder brauchen Vater und Mutter

Artikel:

Ab 1. September: Das bringt der neue Papamonat

Ab 1. September: Das bringt der neue Papamonat
© pixabay

Mit 2. Juli hat des Parlament die Einführung des Papamonats mit den Stimmen der FPÖ, SPÖ und Liste Jetzt mit 1. September 2019 beschlossen. Jeder junge Papa hat künftig das Recht auf einen Monat mit seinem Neugeborenen. Die Arbeiterkammer informiert in einer Aussendung, was Unternehmen wie Arbeitnehmer erwartet. 

Papamonat oder „Väterfrühkarenz“ nennt man die vierwöchige Auszeit, die Väter nach der Geburt ihrer Kinder beantragen können. In dieser Zeit sind Mütter im Mutterschutz. So können die Eltern den ersten Monat nach der Geburt gemeinsam mit ihrem Neugeborenen verbringen. Ein Papamonat ist von der Karenz unabhängig. So nennt man umgangssprachlich die vierwöchige berufliche Auszeit des Vaters innerhalb der ersten beiden Lebensmonate des Kindes. In dieser Zeit befindet sich die Mama im Mutterschutz und ist dementsprechend auch zu Hause.

Für wen gilt der Papamonat?

Bisher hatten im Wesentlichen nur Väter, die im öffentlichen Dienst beschäftigt waren oder deren Kollektivvertrag eine Regelung hatte, Anspruch auf einen Papamonat. Das wird sich nun ändern. Nun sollen alle Väter davon profitieren. Voraussetzungen: Es muss ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind bestehen und der Vater muss die Meldefristen an den Arbeitgeber einhalten. Eine Mindestbeschäftigungsdauer oder bestimmte Betriebsgröße ist nicht erforderlich.

Lauft das Entgelt weiter?

Nein. Während des Papamonats gibt es keine Gehaltsfortzahlung, es handelt sich also um eine unbezahlte Auszeit. Vom Staat gibt es 700 Euro Ausgleichszahlung, den sogenannten Familienzeitbonus. Geht der Vater später aber in Karenz, wird dieser Betrag vom Kinderbetreuungsgeld abgezogen.

Ab wann gilt der Papamonat?

Die Regelung tritt mit 1. September 2019 in Kraft und gilt für Geburten, deren errechneter Geburtstermin frühestens drei Monate nach dem Inkrafttreten liegt. Für errechnete Geburtstermine vor dem 1. Dezember 2019 gibt es eine Sonderregelung, bei der die Vorankündigungsfrist von drei Monaten unterschritten werden darf.

Wie lange kann der Papamonat genutzt werden?

Der Vater kann den Papamonat in der Dauer von einem Monat im Zeitraum vom Tag nach der Geburt bis zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter in Anspruch nehmen. Sonstige Dienstverhinderungsgründe z.B. aus Anlass der Geburt bleiben unberührt.

Wann muss der Papamonat gemeldet werden?

Spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin muss er angekündigt werden (Vorankündigungsfrist). Nach der Geburt muss der Vater den Arbeitgeber unverzüglich von der Geburt verständigen. Spätestens eine Woche nach der Geburt muss der tatsächliche Antrittszeitpunkt bekanntgeben werden.

Haben Väter einen Kündigungs- und Entlassungsschutz?

Ja. Er beginnt mit der Vorankündigung, allerdings frühestens vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin. Er endet vier Wochen nach dem Ende des Papamonats.

Wird der Papamonat für dienstabhängige Ansprüche angerechnet?

Ja. Der Monat muss für Ansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten berücksichtigt werden (sofern auch die Anrechnung der Karenzzeiten beschlossen wird)

Können auch gleichgeschlechtliche Paare den Papamonat nutzen?

Ja. Frauen, deren Partnerin durch medizinisch unterstützte Fortpflanzung ein Kind bekommt, können den Anspruch geltend machen.

Gesetzliche Anrechnung der Karenzzeiten für alle Ansprüche

Die Anrechnung von Zeiten einer Elternkarenz war bisher sehr beschränkt: Laut Gesetz wurde die erste Karenz im Arbeitsverhältnis angerechnet, allerdings nur mit zehn Monaten. Außerdem nur für die Bemessung der Kündigungsfrist, die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und das Urlaubsausmaß. Für andere von der Dienstzeit abhängige Ansprüche, wie z.B. Gehaltsvorrückungen im Gehaltssystem, wurden Zeiten einer Elternkarenz nur dann berücksichtigt, wenn der Kollektivvertrag eine entsprechende Anrechnung vorsah.

Was ist neu?

Für Geburten ab 1. August 2019 wird es nun wesentliche Änderungen geben: Zeiten der Elternkarenz werden für Ansprüche, die sich nach der Dienstzeit richten voll berücksichtigt. Die Vollanrechnung gilt zudem für jedes Kind.

Mehr zum Thema

05. Juli 2019

https://newsroom.sparkasse.at/2019/07/05/ab-1-september-das-bringt-der-neue-papamonat/76878?fbclid=IwAR3eN04k8adIbwn7Vnm7kDcYcV9jHiACvKBKTtIPydGOOtwTAPOLGD20Uxg
Tags: Obsorge – Väterkarenz – Vaterschaft –

Reduzierung des Kindesunterhalt – Alimente

Besuchsrecht – Besuchskontakte

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Besuchskontakt Vater Sohn, gemeinsame Obsorge 

Auch erhöhte Kontaktrechtskosten können zu einer Anrechnung beim Kindesunterhalt führen:
Ein die übliche Dauer (das ist in der Regel 1 Tag pro Woche oder 4 Tage pro Monat, also etwa ein 14-tägiges Wochenendkontaktrecht) überschreitendes Kontaktrecht führt pro weiterem wöchentlichen Kontakttag (also insgesamt ab 2 Tagen pro Woche = 8 Tage pro Monat) zu einer Reduktion des Unterhaltsanspruch um 10 % [seit dem Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 (KindNamRÄG), BGBl I 2013/15, heißt das Besuchsrecht => Kontaktrecht; vgl 10 Ob 11/04x = EF-Z 2006/11 (Gitschthaler); 7 Ob 178/06m].

Tags: gemeinsame Obsorge – Familienrecht – Gesetze Österreich – Rechtssprechung