Prozess über Pädo Arzt in Österreich

Missbrauchsprozess: 13 Jahre Haft für Arzt in Oberösterreich!

Jener Arzt aus dem Salzkammergut, dem vorgeworfen wurde, 109 Buben sexuell missbraucht zu haben, ist zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Zusätzlich wurde der 56-Jährige vom Schöffensenat in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
1.Video:

Opferanwalt – Rechtsanwalt Christian Aigner u. Gerhard Haslbauer
Die Möwe: Geschäftführerin Hedwig Wölfl
Quelle: Zib2, Mi., 17.6.2020
Tags: Pädo – Justiz – Gericht – Strafrecht – Prozess – Wels – Arzt – Familienrecht Familie – Missbrauch

2.Artikel:
Oö. Arzt wegen Missbrauchs zu 13 Jahren Haft verurteilt

Mediziner wird nach Schuldspruch in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Privatbeteiligte erhielten Zusprüche im fünfstelligen Euro-Bereich.
Ein 56-jähriger Arzt aus dem Salzkammergut, der 109 Buben sexuell missbraucht haben soll, ist am Mittwoch im Landesgericht Wels zu 13 Jahren Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Privatbeteiligten wurden vom Gericht Summen in fünfstelliger Euro-Höhe zugesprochen. Als Arzt darf der Mann nicht mehr arbeiten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mann wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses, pornografischer Darstellung Minderjähriger und des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften schuldig gesprochen. Mildernd waren die Unbescholtenheit, die sich aber laut Richterin dadurch relativiere, dass der Angeklagte „fast 20 Jahre unentdeckt geblieben ist“, sowie das teilweise Geständnis, das sich allerdings nur auf die leichten Fälle bezog. Erschwerend wurden u.a. der lange Tatzeitraum und die von der Opferzahl her „einzigartige Dimension“ des Falls gewertet.

Der Angeklagte habe eine eigene sexuelle Erregung bei den Taten durchgehend bestritten, sagte die Richterin in der Urteilsverkündung. Viele Details hätten das Gericht aber zu der Ansicht gebracht, dass diese sehr wohl gegeben gewesen sei. Auch sei das Schöffengericht überzeugt, dass ihm das Unrecht der Taten bewusst gewesen sei, denn er habe etwa die Opfer aufgefordert, nichts zu erzählen oder die Vorhänge zugezogen. Die Opfer hätten alle einen glaubwürdigen und um Wahrheit bemühten Eindruck gemacht, so die Richterin. Keiner habe den Eindruck erweckt, dass er den Angeklagten über Gebühr belasten wolle.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Mediziner den teils schweren sexuellen Missbrauch von insgesamt 109 Buben zur Last. 40 der mutmaßlichen Opfer waren laut Anklageschrift unter 14 Jahre alt. 30 Fälle sollen sich außerhalb der Ordination abgespielt haben. In fünf Fällen geht die Anklage von schwerem sexuellen Missbrauch aus, drei Buben haben laut Gutachten wesentliche gesundheitliche Folgen – in Form von Anpassungsstörungen – davongetragen. Hier gab es nicht in jedem Fall einen Schuldspruch. Weitere Anklagepunkte lauteten, er habe Personen zum Dreh von Kinderpornos angestiftet und Jugendliche mit Cannabis versorgt.
Großteils schuldig bekannt
Sehr oft ging es etwa um Untersuchungsmethoden, die laut einem Sachverständigen medizinisch nicht indiziert gewesen seien, oder um die Anleitung zur Masturbation. Der Arzt sei den Jugendlichen gegenüber stets freundlich und locker gewesen und habe eine „ordinäre Sprache“ verwendet, so der Anklagevertreter zu Beginn des Prozesses. Laut Verteidigung habe er sich selbst als „eine Art Aufklärungscoach“ gesehen. Der Staatsanwalt erkannte in dem Vorgehen des Mannes vielmehr „einen Tatplan, der darauf ausgerichtet war, seine berufliche Tätigkeit für regelmäßigen Missbrauch“ zu nutzen.
„Ich habe im Rahmen der sexuellen Aufklärung Übergriffe auf pubertierende Burschen begangen“, bekannte sich der Arzt zu Prozessbeginn „zu einem Großteil“ schuldig. Er behauptete – im Gegensatz zu einem von der Justiz eingeholten Gutachten – aber, dass seine Methoden medizinisch begründet gewesen seien. Die schweren Fälle sowie die Vorwürfe bezüglich Porno-Drehs und Drogen bestritt er allerdings.
Weil laut einem Sachverständigen die Pädophilie des Angeklagten so stark sei, dass er sich neuerlich an Kindern vergreifen könnte, wurde er zusätzlich zur Haftstrafe in eine Anstalt eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kündigte Strafberufung, die Verteidigung Strafberufung und Nichtigkeitsbeschwerde an.
(APA)
17.06.2020 um 17:10
https://www.diepresse.com/5827456/oo-arzt-wegen-missbrauchs-zu-13-jahren-haft-verurteilt

Parlament: Kündigungsschutz Papamonat – Väterkarenz nach Familienzeitbonus in Österreich

Video Nationalratssitzung Thema Papamonat – Väterkarenz nach dem Familienzeitbonus, am 28.02.2019

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1. Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP)
2. Angelika Kuss-Bergner (ÖVP)
3. Carmen Schimanek (FPÖ)
4. Kira Grünberg (ÖVP)
5. Andrea Michaela Schartel (FPÖ)

Danke an die  VK. Heinz Christian Strache FPÖ und  BK. Sebastian Kurz ÖVP, welche dem Kündigungsschutz zugestimmt haben.

Admin Familie & Familienrecht, am 3-12-2019

Tags: Familienrecht Familie – Väter-Karenzgesetz – Parlament – Erziehung – Kindererziehung – europäischen Familienrecht – familienrechtliche Pflicht – Gesetze Österreich – Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindeswohl – Obsorge – Vaterschaft – Ehe – Partnerschaft

Appell an Justizminister Dr. Josef Moser – Fall Thomas Claricini

Video-Vollversion unzesurierte Pressekonferenz Liste Jetzt inkl. Fragen von Journalisten u. Betroffenen!
Appell an Justizminister Dr. Josef Moser (ehemaliger Rechnungshofpräsident) von Rechtsanwalt Dr. Adrian Hollaender.

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Die Kompetenzen  von Jugendwohlfahrt (Jugendamt) wurden von der FPÖ-ÖVP-Regierung vom Bund an die Länder (einzelnen Bundesländer Österreichs) abgegeben, siehe auch Kompetenzbereinigung. Konkret soll der Artikel 12 der Bundesverfassung gänzlich abgeschafft werden.

Zitat FM4: https://youtu.be/hU2wyDPRiSY?t=1972
„Wie kann es sein das Grundrechte Ländersache sind? Wir reden über Kinderrechte über Menschenrechte. Wir reden über Menschenwürde, es passt alles zum Thema UN-Kinderrechtskonvention, wie geht das in einem Rechtsstaat das dies Ländersache ist?
Das verstehe ich nicht, für mich ist das als Vater nicht nachvollziehbar….“

Zitat Sprecher des Verein Opferoffensive:
“ … Es wurde Vorgetragen an die zuständige Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek (ÖVP), dass die Staatsanwaltschaft sehr oft gar nicht ermittelt und sich quasi so selbst zum Richter machen, ohne es zu prüfen…
… In Deutschland gibt es im Staatsgrundgesetz Nr. 20 „Das Widerstandsrecht“. Der Staatsbürger hat dann ein Recht auf Widerstand, wenn Demokratie und Rechtsstaat ausgehebelt sind, oder ausgehebelt werden…“

Zitat Rechtsanwalt Dr. Adrian Holänder:
„Das was sie ansprechen die Entfremdung ist ein ganz wesentlicher Punkt. Parential Alienation Syndrom „PAS“ wurde schon vor einiger Zeit im Parlament als Entschliessungsantrag gefordert, dass dies ein Straftatbestand werden möge…
… abgesehen davon ist Parential Alienation Syndrom jetzt schon in vielen Länder als Körperverletzung anerkannt, dass heißt man könnte es schon jetzt mit dem bestehenden Strafgesetz als Köperverletzung verfolgen…“ 

Zitat vom Vorstand Väter ohne Rechte:
… in Brasilien sind es 5 Jahre …

… Kindesentfremdung ist ein Verbrechen, was wir nie wieder gut machen können…“

Komentare+Fragen: https://youtu.be/hU2wyDPRiSY?t=1972

Artikel Väter ohne Rechte:

Liste JETZT übt massive Kritik an der Jugendwohlfahrt / Fallbeispiel Thomas Claricini

Die Liste JETZT veranstaltete am 23.01.2019 eine Pressekonferenz mit dem Titel: „Sie nennen es Kindeswohl“ in deren Parteizentrale. Betroffener Vater und VoR-Mitglied Thomas Claricini und seine rechtsfreundliche Vertretung Dr. Adrian Hollaender waren anwesend. Geführt wurde sie von Dr. Peter Kolba, Leiter des Bürgerbüros. Zahlreiche Medien waren vertreten, es gab mehrere Veröffentlichungen in reichweitestarken Medien.

Bericht in der Kronen Zeitung
Bericht in der Presse
Bericht in der Kleinen Zeitung
Bericht Salzburger Nachrichten
Bericht ORF

Dr. Peter Kolba skizzierte eine Reihe von Missständen bei der Jugendwohlfahrt. Unter anderem die verdächtig hohe Zahl von 13.740 Fremdunterbringungen in Österreich. In Deutschland ist die Anzahl gemessen an der Bevölkerungszahl nur halb so hoch!

Pressemappe Liste JETZT Sie nennen es Kinderwohl zum Download

Herr Kolba spricht bei der Pressekonferenz von 180 Fällen die dem Projekt „TATORT Jugendamt“ übermittelt wurden, VoR hat von Mitarbeitern und Nationalratsabegordneten der Liste JETZT mehrmals eine deutlich höhere Zahl genannt bekommen.

Herr Kolba verweist ebenso auf den Sonderbericht der Volksanwaltschaft, den Bericht des Rechnungshofes und den Bericht des Österreichischen Institutes für Familienforschung zum Thema, welche nachfolgend aufgeführt sind:

Sonderbericht der Volksanwaltschaft „Kinder und ihre Rechte in öffentlichen Einrichtungen“
Bericht des Rechnungshofes zur Familiengerichtsbarkeit
Endbericht Evaluierung KindRamRäg2013 ÖIF

FALLBEISPIEL Thomas Claricini

Dieser Fall ist geprägt von einer so großen Fülle an absurden, rechtswidrigen Entscheidungen, unterlassenen Erhebungen, einseitigen Beurteilungen uvm. seitens der zuständigen Richterin des Bezirksgerichts Döbling, Frau Mag. Sigrid Gomsi dass der Vater die Öffentlichkeit als notwendiges Mittel zur Wahrung der Rechte der gemeinsamen Tochter gewählt hat. Herr Kolba sprach in der Pressekonferenz davon, dass das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, also das Rekursgericht, die Richtern regelrecht „abwatschte“. Wer sich den Beschluss (ab Seite 8) durchliest, kommt aus dem Staunen nicht heraus. Im Anschluss ist der komplette Rekursentscheid einsehbar.

wesentliche Eckpunkte der Chronologie:

nach der Geburt des Kindes 2011 wurde eine Gemeinsame Obsorge (GO) vereinbart
nach Auflösung der häuslichen Gemeinschaft stellt die Mutter einen Antrag auf Alleinige Obsorge
12/2011 Mutter unterzeichnet eine Widerrufs- und Unterlassungsvereinbarung wegen diverser Falschbeschuldigungen
08/2012 weiterhin GO, Hauptaufenthalt bei der Mutter, Kontaktregelung
01/2017 Antrag des Vaters auf Doppelresidenz
07/2017 Erziehungsberatung für beide Eltern, Mutter verschleppt bis dato (!) die Termine,
modifiziertes Kontaktrecht
08/2017 JWF Stellungnahme, Empfehlung Obsorgeübertragung an die Mutter ohne ausreichende Begründung und Empfehlung keine Kontaktausweitung
10/2017 Antrag Vater Kontaktausweitung
03/2018 Rekursentscheid des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen
10/2018 Bestellung Sachverständige
12/2018 Einschaltung Koruptionsstaatsanwaltschaft wegen Verdacht des Amtsmissbrauchs und Betrug durch widerrechtliche Inanspruchnahme und Gewährung von Verfahrenshilfe
01/2019 Bestellung andere Sachverständige

Der Umfang der Fehlbeurteilungen und der Richterin rechtfertigt aus der Sicht von VoR eine Befangenheit der zuständigen Richterin.

Hinzu kommt, dass der Mutter rechtswidrig Punkte in der Verfahrenshilfe zugestanden werden die sie gar nicht beantragt hat. Auch hier überschreitet die Richterin die Grenzen der Objektivität. Der Vater meldete Beschwerde bei der zuständigen Revisorin an. Die Revisorin rekursierte selbstständig im Namen des Bundes am BG Döbling, stimmte aber letztlich der Gewährung der Übernahme der Gutachterkosten zu?!

Rekurs zur Verfahrenshilfe zum Nachlesen

Nur einige exemplarische Beispiele:

kompletter Rekursentscheid zum Nachlesen


Thomas Claricini erwähnt auch Väter ohne Rechte (VoR), welche ihn besonders durch Edith Schützenhofer unterstützend zur Seite stand! Herzlichen Dank an Edith für dieses außergewöhnliche ehrenamtliche Engagement und Thomas für die Erwähnung im Auftrag unserer Kinder!

http://www.vaeter-ohne-rechte.at/liste-jetzt-uebt-massive-kritik-an-der-jugendwohlfahrt/ 

Tags: Appeal to Justice Minister – journalists u. Affected – Youth Welfare Office – federal government – Austrian states – children’s rights over human rights – father – democracy – rule of law are undermined – criminal offense – child welfare – Kompetenzbereinigung Kinder- und Jugendhilfe

Ein guter Vater ist wichtig

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Video:

„Ein guter Vater ist wichtig“ Jungen gelten als das „schwache Geschlecht“ und brauchen eine starke Vaterfigur, das sagt Gerald Hüther – Professor für Neurobiologie an der Universität Göttingen. Er forscht über die Entwicklung des „Mannseins“.

Tags: Vater – Väter – Vaterfigur – Vorbild – – Familienrecht Familie – Männer – Sorgerecht – Erziehung – Kindererziehung – Kindeswohl – Kindheit – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Scheidung – Trennung – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Vaterschaft
BR, Sept. 2018

Cybermobbing ist seit 1.1.2016 strafbar- Videodoku: Hass im Netz

Video: Facebook-link

Artikel:

„Internet ist für Kinder eine Waffe“

Seit 1. Jänner ist Cybermobbing strafbar. Für Betroffene ein „Meilenstein“.

Fünf Jahre lang dauerte der Kampf der Kärntnerin Michaela Horn aus Schiefling: Ihr Sohn Joel hatte sich 2011 das Leben genommen, weil er auf Facebook wiederholt gemobbt wurde; verfolgt wurde der Täter nie, fehlten doch gesetzliche Voraussetzungen für die Ermittlungen. Mit der Gesetzesänderung, die seit 1. Jänner gilt und Cybermobbing strafbar macht, sieht sich die Mutter am Ende ihrer Bemühungen, die sie durch zahlreiche Talkshows im In- und Ausland führten. Ihr Mitwirken am aktuell an Schulen abrufbaren Aufklärungsfilm „Setze ein Zeichen“, den das Bildungsministerium in Kooperation mit der Uni Klagenfurt gedreht hat, sieht sie als „Abschlussprojekt“ der persönlichen Trauerarbeit, wie sie im KURIER-Interview betont.

Cybermobbing wird seit 1. Jänner mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren geahndet. Können Sie nach dieser Gesetzesreform mit dem Suizid ihres Sohnes besser abschließen?

Michaela Horn: Joels Tod war zumindest nicht komplett sinnlos. Ich konnte einen Beitrag leisten, damit in Österreich endlich eine gesetzliche Regelung gegen Cybermobbing geschaffen wird. Mit der Verfolgung dieser Menschen will ich das Thema und meinen Sohn ruhen lassen. ,Abhaken‘ kann ich die Sache natürlich nicht, wie es das Landeskriminalamt Kärnten von mir erwartet. Da ist die Rede von einem Bubenstreich. In Wahrheit wurde der Bub in den Tod getrieben.

Und als Elternteil bekommt man zuletzt etwas von Mobbingaktionen gegen das Kind mit.

Obwohl er nicht dick war, war er in der Schule und unter seinen sogenannten Freunden der „Dicke“. Als Draufgabe hatte er nicht die modernsten Klamotten an, dann beginnen schon die Verunglimpfungen. Aber damit nicht genug. Es gibt eine Internet-Homepage nach dem Motto „Verarsche Deine Freunde“, der Server ist in Washington. Dort stand „Joel ist schwuler, als die Polizei erlaubt“ und ein Link wurde an seiner Facebookseite gepostet. Plötzlich war der Bub der Schwule. Der Schock und die Scham über diese Lüge waren offensichtlich zu groß. Die Seite gibt es übrigens nach wie vor, der Betreiber verdient mit jedem Klick.

Joels berührende Geschichte erzählen Sie auch im Film „Setze ein Zeichen“, der 11- bis 14-Jährigen an allen österreichischen Schulen gezeigt werden soll und auf YouTube jedermann zugänglich ist. Was ist die Botschaft des Streifens?

Er ist das Abschlussprojekt meiner Trauerarbeit und soll Opfern Mut machen; sie müssen aufschreien. Wenn sie sich nicht an Eltern oder Lehrer wenden, so sollen sie zumindest die im Film genannten Stellen (www.saferinternet.at;www.stopline.at;www.rataufdraht.at, Anm.) kontaktieren. Wie der Titel besagt, geht es um Zivilcourage der Beobachter. Die Taten laufen ja öffentlich ab und es gibt Zuschauer, die untätig zuschauen – natürlich hauptsächlich aus Angst, selbst ausgegrenzt zu werden.Sie haben vier ältere Kinder aus erster Ehe und eine jüngere Tochter, die sieben Jahre alt ist. Wie bereitet man ein Kind auf die Neuen Medien vor?

Die ersten vier sind noch nicht mit dem Internet aufgewachsen, bei Joel war es bereits der Fall und bei meiner Tochter wird es wieder akut werden. Aber die perfekte Vorbereitung darauf gibt es nicht, weil uns Kinder mit ihrem Wissen über den Kopf wachsen. In Wahrheit bekommen sie irgendwann eine Waffe in die Hand. Ja, das Internet ist eine Waffe für Kinder, für die kein Waffenschein erforderlich ist, obwohl niemand damit umgehen kann. Ein Kind darf in der realen Welt nicht ins Bordell, aber mit dem Handy darf es das. Es gibt überall unlimitierten Zugang zu pornografischen Inhalten. Oder glauben Sie, dass Kinder bei der Aufforderung „Bestätigen Sie, dass Sie bereits 18 sind!“ auf „Nein“ klicken. Internet, Smartphone und Videospiele verändern die Kinder in ihrer Gewaltbereitschaft und in ihrem Blickwinkel auf die Sexualität. Die wenigsten Eltern wissen, was im Kinderzimmer passiert.

Also muss es die Schule richten. Daher wird der Film „Setze ein Zeichen“ auch in Verbindung mit Diskussionsrunden mit Schülern gezeigt.

Ja, das ist ein wichtiger Ansatz. Aber es ist nur der Beginn, denn genauso wenig wie wir Eltern mit dem Internet, Facebook, Instagram mithalten, können es die Lehrer. Sie müssen selbst geschult werden. Ein Unterrichtsfach „Medienkompetenz“ muss eingeführt, Lehrkräfte bereitgestellt werden. Niemand leitet die Kinder an, wie sie sich im Netz bewegen sollen, obwohl das Internet ein Instrument des Terrors geworden ist. Wie ein Fahrradführerschein muss ein Internetführerschein her. Und ein Handyverbot an Schulen, denn Kinder beleidigen und diffamieren sich ja während des Unterrichts.

Jetzt gibt es das Cybermobbinggesetz, Verfahren sind anhängig. Glauben Sie, dass die Täter geschnappt werden?Das Gesetz ist ein Meilenstein, keine Frage. Aber man sollte sich anschauen, ob die Ermittler auf dem neuesten Stand sind oder den Tätern hinterherhinken. Was sollen jährliche Schulungen bewirken? In Wahrheit müssen Hacker eingestellt werden, um bei den Ermittlungen auf Augenhöhe mit den Tätern sein zu können.

13 Verfahren sind bereits anhängig

Gesetzliche Regelung Finden im Internet oder via Handys Beleidigungen, Beschimpfungen oder Verleumdungen statt, ist von Cybermobbing die Rede. Während Täter für ihre Attacken im Netz jahrelang mit Straffreiheit rechnen konnten, werden sie seit Jahresbeginn verfolgt.

Paragraf 107c Wer im Internet eine Person in der Ehre verletzt, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr belangt werden. Hat die Tat den Selbstmord oder einen Selbst- mordversuch zur Folge, sind Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vorgesehen. Seit Jahresbeginn sind 13 Verfahren anhängig.

Schweiz diskriminiert Väter

Väter, lasst ihr euch das gefallen?

Bundesrat findet 1 Tag Papi-Urlaub genug 

Nichts zu feiern am morgigen Vatertag! Der Bundesrat will nichts wissen vom bezahlten Vaterschaftsurlaub. Er findet, der eine Tag, den jeder frischgebackene Papi bekommt, reiche aus. So müssen junge Männer auf ihre Arbeitgeber hoffen – oft umsonst.

Video:

Schöne Feier am morgigen Vatertag! Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative für 20 Tage Vaterschaftsurlaub ab. Er sei zu teuer, wirtschaftsfeindlich und überhaupt nicht nachhaltig, findet die bürgerliche Mehrheit in der Regierung. Die Förderung von externer Kinderbetreuung beispielsweise trage mehr zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei. Allerdings lässt die Landesregierung auch diese Förderung gerade auslaufen.

Den Vaterschaftsurlaub sollen wie bisher die Sozialpartner miteinander ausmachen, hat die Mehrheit der vier alten Männer aus FDP und SVP im Bundesrat beschlossen. Damit können junge Väter nur hoffen, dass ihr Arbeitgeber ein Herz für Familien hat. Oft umsonst, wie Zahlen des Gewerkschaftsdachverbandes Travailsuisse zeigen.

37 Prozent bekommen nur einen Tag

Der Personalverband hat die 47 wichtigsten Gesamtarbeitsverträge (GAV) nach dem Anspruch auf Vaterschaftsurlaub durchforstet. Das Ergebnis ist ernüchternd: In 18 GAV bekommen junge Väter gerade mal den gesetzlich festgeschriebenen einen Tag frei. Das betrifft ganze 37 Prozent aller Angestellten – mehr als eine halbe Million Arbeitnehmer.

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Zwar lässt sich nicht exakt sagen, wie viele davon Männer sind. Aber die GAV mit nur einem Tag Vaterschaftsurlaub gelten in Branchen mit sehr hohem Männeranteil: Bau, Spedition, Autogewerbe und Elektroinstallation.

Nur jeder Zehnte darf länger als eine Woche wickeln

Auch sonst sind die meisten der untersuchten Arbeitgeber knausrig: Länger als eine Woche zu Hause bleiben dürfen nur elf Prozent der frischgebackenen Väter. «Das ist klar zu wenig», sagt Adrian Wüthrich (38), Präsident von Travailsuisse und selbst Vater von zwei kleinen Buben. «Wer selbst Vater ist, weiss, wie wichtig die ersten Wochen und Monate nach einer Geburt für die gesamte Familie sind.» Das seien nicht unbedingt die Tage nach der Geburt. Deshalb lasse der Initiativtext mehr Flexibilität zu.

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Papifreundlich sind nur drei GAV. Sie geben jungen Vätern mindestens zwei Wochen frei. Wer bei den Detailhändlern Migros und Coop oder bei der Swisscom arbeitet, darf sich über 15 Tage Vaterschaftsurlaub freuen. Bei den Bundesbetrieben Post und SBB sind es immerhin noch zehn Tage.

Der Staat ist grosszügiger

Dass die staatsnahen Betriebe so weit vorn sind, ist kein Zufall: Die öffentliche Hand ist generell fortschrittlicher. Bundesangestellte etwa haben Anrecht auf zehn Tage Vaterschaftsurlaub. Auch die meisten Kantone geben sich als zeitgemässe Arbeitgeber. Die meisten angestellten Männer bekommen bei der Geburt eines Kindes mindestens eine Woche frei. Allerdings: Obwalden gesteht seinen Angestellten auch nur das gesetzliche Minimum von einem Tag zu. Besonders familienfreundlich sind die Städte. Hier dürfen Väter oft vier Wochen beim Baby bleiben.

Nicht nur Grosse sind top

Wer in der Privatwirtschaft arbeitet, kann davon oft nur träumen. Wobei es auch Ausnahmen gibt. Bei Google dürfen Vater ganze drei Monate freinehmen. Generell gilt: Je grösser das Unternehmen, desto papifreundlicher.

Viele KMU sind gegen einen Vaterschaftsurlaub. Wer nur wenige Leute habe, könne nicht für Wochen auf einen Mitarbeiter verzichten, sagen sie. Dass das nicht stimmt, zeigt das Busunternehmen Auto AG Uri – Chef Michael Roost beschäftigt 78 Mitarbeiter und gewährt den Männern ganze vier Wochen Papizeit.

Väter wollen nicht auf der Ersatzbank sitzen: Aktion von Travailsuisse auf dem Bundesplatz für vier Wochen Vaterschaftsurlaub. SERMÎN FAKI

Das will die Papizeit-Initiative

Die Initiative «Für einen vernünftigen Vater­schafts­urlaub» fordert, dass Väter im ersten Jahr nach der Geburt eines Kindes mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub nehmen dürfen.

Im Gegensatz zum Mutterschaftsurlaub soll die Papizeit flexibel bezogen werden können: So wäre es möglich, für die Dauer von 20 Wochen nur 80 statt 100 Prozent zu arbeiten oder gleich nach der Geburt zwei Wochen am Stück freizunehmen und die Resttage einzeln zu beziehen.

Finanziert würde der ­Urlaub genauso wie die Mutterschafts­entschädigung: über die Erwerbsersatz­ordnung (EO). Das würde pro Jahr 420 Millionen Franken kosten. Bezahlen würden es Arbeitnehmer und -geber zu gleichen Teilen, mit je 0,055 Lohnprozent.

 

Publiziert am 01.06.2018 | Aktualisiert am 02.06.2018

https://www.blick.ch/news/politik/bundesrat-findet-1-tag-papi-urlaub-genug-vaeter-warum-lasst-ihr-euch-das-gefallen-id8447987.html

 

Jugendamt Ehingen gefährdet meine Kinder

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Jugendamt Ehingen gefährdet meine Kinder

Meine Kinder dürfen mich, ihren Vater, seit dem 27. April nicht mehr sehen, weil die Mutter dies einseitig beschlossen hat. Die zuständige Mitarbeiterin des Jugendamt in Ehingen hat dies der Mutter geraten – obwohl dies eine Straftat ist, da es gegen eine gerichtliche Umgangsvereinbarung verstößt.

Der Löwenzahn, den mir meine Söhne noch am 24. April geschenkt haben, vertrocknet im Kofferraum. Ich lasse ihn dort, weil er mich an sie erinnert.

Vaterentzug per Email

Dass meine Kinder mich nicht mehr sehen dürfen, habe ich vor 10 Tagen per Email von der Mutter meiner Kinder erfahren. In dieser Email teilte sie mir mit, dass dies in Rücksprache mit dem Jugendamt Alb-Donau-Kreis geschehe. Am selben Tag habe die zuständige Jugendamtsmitarbeiterin dies meinen Kindern mitgeteilt.

Ich bin schockiert, dass eine Mutter in Deutschland per Email und mit der Unterstützung des Jugendamts vier Kindern den Vater nehmen darf, und zwar entgegen einer gerichtlichen Vereinbarung….
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Tags: Sandro Groganz‏ – Video

Freiheit für Familien

Meine Kinder dürfen mich, ihren Vater, seit dem 27. April nicht mehr sehen, weil die Mutter dies einseitig beschlossen hat. Die zuständige Mitarbeiterin des Jugendamt in Ehingen hat dies der Mutter geraten – obwohl dies eine Straftat ist, da es gegen eine gerichtliche Umgangsvereinbarung verstößt.

Der Löwenzahn, den mir meine Söhne noch am 24. April geschenkt haben, vertrocknet im Kofferraum. Ich lasse ihn dort, weil er mich an sie erinnert.

Vaterentzug per Email

Dass meine Kinder mich nicht mehr sehen dürfen, habe ich vor 10 Tagen per Email von der Mutter meiner Kinder erfahren. In dieser Email teilte sie mir mit, dass dies in Rücksprache mit dem Jugendamt Alb-Donau-Kreis geschehe. Am selben Tag habe die zuständige Jugendamtsmitarbeiterin dies meinen Kindern mitgeteilt.

Ich bin schockiert, dass eine Mutter in Deutschland per Email und mit der Unterstützung des Jugendamts vier Kindern den Vater nehmen darf, und zwar entgegen einer gerichtlichen Vereinbarung.

Kinder…

Ursprünglichen Post anzeigen 645 weitere Wörter

Vom Rufmord zum Kinderklau

Nach Verleumdung mittels anonymer Anrufe muß ein Kind mehrere Leibesvisitationen durch Jugendamtpersonal über sich ergehen lassen. Der Anlass für diese Jugendamt Übergriffe ergibt sich prompt, nachdem die Kindesmutter ihre Bereitschaft erklärt hatte, ihr Enkelkind stellvertretend zu betreuen.

Kriminelle finden anscheinend schnell ihre willfährigen Handlanger im ebenso kriminellen Jugendamt. Von der Justiz ganz zu schweigen!

Am 28.04.2018 veröffentlicht
Tags: Justizopfer – Kinderheim – Heimkinder – Internate – Kindesabnahme

Wir haben keine Gleichberechtigung

sondern einen frauenfreundliche Familienrechtsprechung!

Video: Trennungsvater bekommt Besuch vom TVA

Nach dem Günter Mühlbauer die Vornamen seiner Kinder in einem Zeitungsartikel erwähnt hatte, brach der Kontakt zu seinen Kindern nach einem 6 jährigen begleitetem Umgang, am 13.03.2008 ab……… Trennungseltern — Initiative http://www.trennungseltern.eu.tf Trennungseltern — Initiative „Günter Mühlbauer“ http://www.muehlbauer.de.tf TVA – Fernsehen http://www.tvaktuell.com Scheidungs — Manager „Hamburg“ Klaus Klotzbücher http://sites.google.com/site/scheidun…

Tags: Familienrecht – Familie – Väter – Menschenrechtsverletzungen – Familiengerichte – Kindeswohl – Sorgerecht – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – Trennung –  psychische Gewalt – Vaterlose Gesellschaft 

Jugendämter – Kindeswohl – Wenn Profitinteressen Familien zerreißen (Teil I)

Die Jugendämter und das Kindeswohl – Wenn Profitinteressen Familien zerreißen (Teil I)

Die Jugendämter und das Kindeswohl – Wenn Profitinteressen Familien zerreißen (Teil I)
RT-Reporterin Maria Janssen im Gespräch mit der vierfachen Mutter Andrea Kuwalewsky.
Zwei Geschichten, zwei Dramen. Undurchsichtig arbeitende freie Träger und deutsche Jugendämter entfernen immer öfter Kinder aus ihrem Zuhause, manchmal aus fadenscheinigen Gründen. Allein zwischen 2014 und 2015 ist die Zahl der Inobhutnahmen um rund 30 Prozent auf 77.645 angestiegen. RT Deutsch-Reporterin Maria Janssen stellt betroffene Familien vor.

Viele Jugendämter in Deutschland sind personell unterbesetzt und beklagen Überforderung. Das ist mit ein Grund dafür, dass die Behörden oft Aufträge an freie Träger weiterreichen.

Und hier beginnt oft ein folgenschwerer Interessenkonflikt. Denn die freien Träger sind oft gemeinnützige Vereine oder private Firmen, die für die Betreuung von Kindern aus vermeintlich oder tatsächlich schlechtem Hause vom Jugendamt hoch entlohnt werden.

Ein kurzer Blick in die Tabellen des statistischen Bundesamtes genügt, um festzustellen, dass die Zahl der Inobhutnahmen in den letzten Jahren stark angestiegen ist. Vor allem religiöse Familien und Einwanderer sollen überdurchschnittlich häufig von den weitreichendsten Maßnahmen betroffen sein, die die Ämter ergreifen können.

Doch was bedeutet der Kindesentzug für die betroffenen Familien? RT Deutsch-Reporterin Maria Janssen besuchte Eltern, denen das Jugendamt die Kinder entzogen hat. Die Betroffenen berichteten, dass die freien Träger in ihren Gutachten oft mit Lügen und falschen Tatsachenbehauptungen arbeiten.

Aufgrund dieser mit Fake News oder willkürlichen, oft ideologisch unterfütterten, Hypothesen angereicherten Gefälligkeitsgutachten schreibt das Jugendamt dann Aufenthalte vorgeschrieben oder erteilt Betreuungsaufträge. Regelmäßig an den Träger, der das jeweilige Gutachten organisiert hat.

Reiner Schmitt (Name geändert) hat sich selbst an das Jugendamt gewandt in der Hoffnung, seine Tochter aus einer kindeswohlgefährdenden Umgebung bei ihrer Mutter retten zu können. Doch der freie Träger kam zum Ergebnis, das Kind soll unter Betreuung eines freien Trägers bei der Mutter bleiben. Folglich ging es dem Teenager immer schlechter.

So beschrieb die jahrelange Klassenlehrerin das Mädchen als schwer verwahrlost und auch die Noten rutschten in den Keller. Der Direktor des Psychiatrie-Klinikums in Karlsruhe stellte unter anderem „depressive Verstimmungen“ und „suizidale Gedanken“ bei dem Teenager fest. Kontakt zu seiner Tochter hat der Vater seit mehreren Jahren nicht mehr.

Video:

Nach der Trennung von ihrem gewalttätigen Mann zog Andrea Kuwalewsky die vier gemeinsamen Kinder alleine groß. Ihren Ex-Mann hat die damalige Polizeiinspektorin wegen schwerer Körperverletzungen angezeigt. Es dauerte nicht lange, bis dieser das Jugendamt einschaltete mit der Behauptung, Andrea Kuwalewsky sei psychisch krank.

Das Jugendamt in Bad Dürkheim beauftragte einen freien Träger mit der Erstellung eines Gutachtens über die Mutter. Dessen nicht approbierte Gutachterin sprach lediglich eineinhalb Stunden mit Andrea Kuwalewsky und diagnostizierte eine Borderline-Störung. Daraufhin entzog das Jugendamt der Mutter das Sorgerecht über ihre vier Kinder. Nach zehn Monaten in einem katholischen Heim kehrten die Kinder zur Mutter zurück, die ihre geistige Gesundheit mittlerweile erfolgreich belegen konnte.

Anmerkung der Redaktion: Die Aussage von Rainer Schmitt bei Minute 07:28 „Ich konnte das Gegenteil beweisen. Sie haben gelogen.“ bezieht sich auf den freien Träger „Kleiner Muck“ und nicht auf das Jugendamt Bonn.