Prozess über Pädo Arzt in Österreich

Missbrauchsprozess: 13 Jahre Haft für Arzt in Oberösterreich!

Jener Arzt aus dem Salzkammergut, dem vorgeworfen wurde, 109 Buben sexuell missbraucht zu haben, ist zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Zusätzlich wurde der 56-Jährige vom Schöffensenat in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
1.Video:

Opferanwalt – Rechtsanwalt Christian Aigner u. Gerhard Haslbauer
Die Möwe: Geschäftführerin Hedwig Wölfl
Quelle: Zib2, Mi., 17.6.2020
Tags: Pädo – Justiz – Gericht – Strafrecht – Prozess – Wels – Arzt – Familienrecht Familie – Missbrauch

2.Artikel:
Oö. Arzt wegen Missbrauchs zu 13 Jahren Haft verurteilt

Mediziner wird nach Schuldspruch in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Privatbeteiligte erhielten Zusprüche im fünfstelligen Euro-Bereich.
Ein 56-jähriger Arzt aus dem Salzkammergut, der 109 Buben sexuell missbraucht haben soll, ist am Mittwoch im Landesgericht Wels zu 13 Jahren Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Privatbeteiligten wurden vom Gericht Summen in fünfstelliger Euro-Höhe zugesprochen. Als Arzt darf der Mann nicht mehr arbeiten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mann wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses, pornografischer Darstellung Minderjähriger und des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften schuldig gesprochen. Mildernd waren die Unbescholtenheit, die sich aber laut Richterin dadurch relativiere, dass der Angeklagte „fast 20 Jahre unentdeckt geblieben ist“, sowie das teilweise Geständnis, das sich allerdings nur auf die leichten Fälle bezog. Erschwerend wurden u.a. der lange Tatzeitraum und die von der Opferzahl her „einzigartige Dimension“ des Falls gewertet.

Der Angeklagte habe eine eigene sexuelle Erregung bei den Taten durchgehend bestritten, sagte die Richterin in der Urteilsverkündung. Viele Details hätten das Gericht aber zu der Ansicht gebracht, dass diese sehr wohl gegeben gewesen sei. Auch sei das Schöffengericht überzeugt, dass ihm das Unrecht der Taten bewusst gewesen sei, denn er habe etwa die Opfer aufgefordert, nichts zu erzählen oder die Vorhänge zugezogen. Die Opfer hätten alle einen glaubwürdigen und um Wahrheit bemühten Eindruck gemacht, so die Richterin. Keiner habe den Eindruck erweckt, dass er den Angeklagten über Gebühr belasten wolle.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Mediziner den teils schweren sexuellen Missbrauch von insgesamt 109 Buben zur Last. 40 der mutmaßlichen Opfer waren laut Anklageschrift unter 14 Jahre alt. 30 Fälle sollen sich außerhalb der Ordination abgespielt haben. In fünf Fällen geht die Anklage von schwerem sexuellen Missbrauch aus, drei Buben haben laut Gutachten wesentliche gesundheitliche Folgen – in Form von Anpassungsstörungen – davongetragen. Hier gab es nicht in jedem Fall einen Schuldspruch. Weitere Anklagepunkte lauteten, er habe Personen zum Dreh von Kinderpornos angestiftet und Jugendliche mit Cannabis versorgt.
Großteils schuldig bekannt
Sehr oft ging es etwa um Untersuchungsmethoden, die laut einem Sachverständigen medizinisch nicht indiziert gewesen seien, oder um die Anleitung zur Masturbation. Der Arzt sei den Jugendlichen gegenüber stets freundlich und locker gewesen und habe eine „ordinäre Sprache“ verwendet, so der Anklagevertreter zu Beginn des Prozesses. Laut Verteidigung habe er sich selbst als „eine Art Aufklärungscoach“ gesehen. Der Staatsanwalt erkannte in dem Vorgehen des Mannes vielmehr „einen Tatplan, der darauf ausgerichtet war, seine berufliche Tätigkeit für regelmäßigen Missbrauch“ zu nutzen.
„Ich habe im Rahmen der sexuellen Aufklärung Übergriffe auf pubertierende Burschen begangen“, bekannte sich der Arzt zu Prozessbeginn „zu einem Großteil“ schuldig. Er behauptete – im Gegensatz zu einem von der Justiz eingeholten Gutachten – aber, dass seine Methoden medizinisch begründet gewesen seien. Die schweren Fälle sowie die Vorwürfe bezüglich Porno-Drehs und Drogen bestritt er allerdings.
Weil laut einem Sachverständigen die Pädophilie des Angeklagten so stark sei, dass er sich neuerlich an Kindern vergreifen könnte, wurde er zusätzlich zur Haftstrafe in eine Anstalt eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kündigte Strafberufung, die Verteidigung Strafberufung und Nichtigkeitsbeschwerde an.
(APA)
17.06.2020 um 17:10
https://www.diepresse.com/5827456/oo-arzt-wegen-missbrauchs-zu-13-jahren-haft-verurteilt

Nanny vergewaltigt minderjähriges Kind (11J.) – 20 Jahre Haft

BRACHTE KIND ZUR WELT

Bub (11) vergewaltigt: 20 Jahre Haft für Nanny

(Bild: AP, stock.adobe.com, krone.at-Grafik)

Der Bub war erst elf Jahre alt, als er von seinem Kindermädchen vergewaltigt wurde, das auch ein Kind von ihm bekam. Mit 14 Jahren vertraute sich der Jugendliche seinen Eltern an und erzählte vom Missbrauch. Ein Gericht im US-Bundesstaat Florida verurteilte Marissa Mowry jetzt zu 20 Jahren Haft.

Bei der Verurteilung seiner ehemaligen Nanny saß der inzwischen 17-Jährige im Gerichtssaal und erzählte, dass er von Mowry mindestens 15-mal missbraucht worden war. 2014 bekam die 28-Jährige ein Baby und gab vor, dass ihr Freund der Vater des Kindes sei.

Ein DNA-Test bestätigte aber den Jugendlichen als Papa. Nadean Campbell, die Mutter des Opfers, erzählte dem Richter mit Tränen in den Augen: „Er hat damals noch mit Lego gespielt, als er Vater wurde. Es hat sein Leben zwar nicht zerstört, aber tiefgreifend verändert.“

„Er ist ein toller Dad“

Der Teenager kümmert sich liebevoll um das inzwischen fünfjährige Kind. „Er bringt seinen Sohn morgens in die Vorschule und geht dann selbst in die Highschool. Er ist ein toller Dad“, freut sich Campbell.

Während der gesamten Gerichtsverhandlungen gab Marissa Mowry kein Wort von sich. Ihr Verteidiger erklärte dem Richter, dass die 28-Jährige die Konsequenzen und das Strafausmaß akzeptieren wird.

Kronen Zeitung

19.10.2019 16:56 | Welt NACHRICHTEN
https://www.krone.at/2026336
Tags: Missbrauch – Kindesmissbrauch – Vergewaltigung – Kindererziehung – Gewalt – Strafverfahren – Pädophile – Kindheit –  psychische Gewalt – 

8 Jahre Haft – Pädophiler Betreuer des Jugendtreff Altach

Er war für viele Kinder und Jugendliche eine Vertrauensperson – hat dieses Vertrauen aber schamlos ausgenützt.
Der ehemalige Leiter des Jugendtreffs Replay in Altach ist am Landesgericht Feldkirch zu acht Jahren Haft wegen sexuellem Missbrauch unmündiger verurteilt worden.

Video Vorarlberg heute, 25-7-2019
Artikel:

Buben sexuell missbraucht: Acht Jahre Haft für Jugendtreff-Leiter

FELDKIRCH. Der laut Gutachten pädophile Leiter eines Vorarlberger Jugendtreffs wurde am Donnerstag zu einer Haft von acht Jahren verurteilt.

Der 47-Jährige gab zu, sich von 2000 bis 2018 an sieben Buben vergangen zu haben. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Neben des sexuellen Missbrauchs wurden dem Angeklagten auch weitere Delikte vorgeworfen: jene der Schändung, des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses sowie der pornografischen Darstellung Minderjähriger – in einem Fall filmte er den Missbrauch, löschte das Video später aber wieder. Da die Polizei beim 47-Jährigen auch ein Springmesser und einen Elektroschocker sicherstellte, wurde er ebenso wegen des Verstoßes nach dem Waffengesetz angeklagt.

Oralsex praktiziert

Der Missbrauch der Buben im Alter von zehn bis 17 Jahren geschah im Jugendtreff in Altach (Bezirk Feldkirch) und auch auf Ausflugsfahrten. Weil der Jugendarbeiter allseits sehr beliebt war, stimmten die Eltern Übernachtungsausflügen etwa in den Bregenzerwald oder an den Gardasee zu. Unter anderem soll der Mann laut Anklageschrift Oralsex an seinen Opfern praktiziert haben, manchmal während sie schliefen. Sechs der sieben von Missbrauch betroffenen Buben mussten schweren sexuellen Missbrauch erleben. Mindestens drei der Buben wurden laut einer Expertise von Gabriele Wörgötter durch die sexuellen Übergriffe schwer traumatisiert und haben entsprechende psychische Folgen davongetragen.

Als Verteidigerin des Angeklagten erklärte Nadja Luger zu Beginn der Verhandlung, dass der Angeklagte unter seiner Abnormität – ihm wurde Pädophilie attestiert – leide. Ihm sei das Ausmaß seiner Taten nicht bewusst gewesen. Auf ihren Antrag wurde die Öffentlichkeit nach dem Verlesen der Anklageschrift von der Verhandlung ausgeschlossen. Die Öffentlichkeit wurde erst zur Urteilsverkündung wieder zugelassen.

11.000 Euro Schmerzensgeld

Den Opfern des 47-Jährigen wurden vom Gericht Schmerzengeldzahlungen von bis zu 11.000 Euro zugestanden, die der Angeklagte zum Teil schon geleistet hat. Er hat auch die Haftungen für künftige Schäden der Opfer anerkannt. Außerdem wurde gegen ihn ein Tätigkeitsverbot auf unbestimmte Zeit ausgesprochen. Die Missbrauchsfälle waren im vorigen Sommer bekannt geworden, seitdem saß der 47-Jährige in Untersuchungshaft

Nach eingehender Beratung sah das Gericht eine Haftstrafe von acht Jahren als tat- und schuldangemessen an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit. Deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Von nachrichten.at/apa  25. Juli 2019 15:09 Uhr
https://www.nachrichten.at/panorama/chronik/buben-sexuell-missbraucht-acht-jahre-haft-fuer-jugendtreff-leiter;art58,3150924
Tags: Familienrecht Familie – Pädo – Kindesmissbrauch – Jugendtreff Replay – Sexuallstraftäter – Gewalt

 

Verdacht – sexueller Missbrauch an unbegleiteten minderjährigen Flüchtling

1.Artikel:

Niederösterreich

Missbrauchsvorwürfe in Kinderheim für minderjährige Flüchtlinge

Liebesnachrichten zwischen der Betreuerin und dem 13-Jährigem wurden auf dem Handy gefunden (Symbolfoto).

11Bilder
  • Liebesnachrichten zwischen der Betreuerin und dem 13-Jährigem wurden auf dem Handy gefunden (Symbolfoto).

Gegen eine Betreuerin eines Kinderheimes in NÖ werden von Kollegen Vorwürfe erhoben, sie hätte einen 13-Jährigen sexuell missbraucht. Die Heimleitung habe die Vorwürfe anschließend unter den Teppich gekehrt. Die Protokolle zu der Causa liegen den Bezirksblättern vor. Jetzt ermittelt das Landeskriminalamt NÖ. Alle Auszüge aus den Protokollen finden Sie als Faksimiles in der Bildergalerie.

NIEDERÖSTERREICH. Wieder steht das Asylwesen in Niederösterreich im Mittelpunkt des medialen Interesses. Es sind Vorwürfe, die schon des Öfteren im Raum standen, doch immer wieder aufs Neue erschüttern. Sexueller Missbrauch eines Minderjährigen. Und zwar in einem Kinderheim in Niederösterreich, in dem auch unbegleitete Flüchtlinge betreut werden. Im konkreten Fall kommt nicht nur der Missbrauch, sondern auch noch das Stillschweigen von Heimleitung und Zeugen erschwerend hinzu.

Massive Vorwürfe

Losgetreten wurde die Causa am 30. Dezember 2017. Mehrere Zeugen erhoben schwere Vorwürfe gegenüber einer Mitarbeiterin. Sie berichteten der Heimleitung von einer sexuellen Grenzüberschreitung zwischen einer Betreuerin des Kinderheimes und einem damals 13-jährigem Flüchtling aus Afghanistan. Kollegen hätten SMS mit Liebesbotschaften wie „Ich liebe dich“ und „Unsere Liebe darf nicht sein, wir müssen sie beenden“ auf dem Handy gefunden. Zwei jugendliche Heimbewohner gaben sogar zu Protokoll, sie hätten die Beiden „mehrmals alleine im Nachtdienstzimmer erwischt“ und der 13-Jährige hätte das Zimmer „mit offener Hose“ verlassen (siehe Faksimile).

„Privatermittlungen“

Die Heimleitung befragte alle Zeugen, ob sie sich in ihren Beobachtungen ganz sicher seien. Im Protokoll ist dazu vermerkt: „Die eindeutige Antwort aller: Ja!“ Daraufhin bat sie das Opfer und die mutmaßliche Täterin zu einem Gespräch. Die Beschuldigte gab darin zu, dass ihre „Beziehung über das professionelle Maß hinausginge, es aber nie zu einer sexuellen oder gar Liebesbeziehung kam.“ Vielmehr fühle sie sich dem 13-Jährigen mütterlich verbunden.
Auch der Jugendliche bestritt gegenüber der Heimleitung die Vorwürfe: „Sie sei „seine Bezugsperson“, die er „wie seine Mutter liebt“.
Aufgrund dessen beschloß die Heimleitung, ihrem „Gefühl“ zu folgen und den Vorwürfen keinen Glauben zu schenken.

Vorschriftswidrig

Anstatt wie an dieser Stelle vorschriftsmäßig üblich die Behörde darüber zu informieren, entschied die Heimleitung, die Anschuldigungen unter den Teppich zu kehren.
Diese Vorgehensweise führte allerdings zu Unmut und Unstimmigkeiten innerhalb des Betreuerteams. Auch Mobbing-Vorwürfe stehen im Raum. Als Konsequenz wurde ein Mitarbeiter gekündigt, eine Betreuerin befindet sich im Dauerkrankenstand und eine Dritte zitterte lange um ihren Job. Auch zwei minderjährige Bewohner des Heimes, die eine Aussage gegen die beschuldigte Mitarbeiterin machten, bekamen Probleme: „Die Jugendlichen bestätigten die Vorwürfe, hatten Beobachtungen und fühlen sich deshalb auch nicht wohl. BetreuerInnen wussten davon, stellten sie aber als Lügner dar (siehe Protokoll).“

Stillschweigen

Erst in der Vorwoche wurde die zuständige Behörde des Landes NÖ – eineinhalb Jahre nach Bekanntwerden der Vorwürfe – über die Sachlage informiert. Es wurde ein sofortiges Kontaktverbot von Betreuerin und Jugendlichem erteilt.
Der umstrittene Asyllandesrat Gottfried Waldhäusl veranlasste daraufhin sofort die Beurlaubung der Betreuerin und die Verlegung der Minderjährigen in andere Quartiere. Das Büro Waldhäusls bestätigt gegenüber den Bezirksblättern die Untersuchung, will aber zu den laufenden Ermittlungen keine Stellungnahme abgeben. Für alle Beteiligten gilt ausdrücklich die Unschuldsvermutung.

Der Ball liegt jetzt beim Landeskriminalamt NÖ. Es gilt zu klären, ob es sich um eine Intrige unter Kollegen oder einen tatsächlich stattgefundenen sexuellen Missbrauch handelt. Die Ermittlungen zur Klärung des Sachverhalts laufen.

2.Artikel:

Missbrauchsvorwürfe in Kinderheim für minderjährige Flüchtlinge

Gegen eine Betreuerin eines Kinderheimes in NÖ werden von Kollegen Vorwürfe erhoben, sie hätte einen 13-Jährigen sexuell missbraucht.

Wien/St.Pölten (OTS) – Die Heimleitung habe die Vorwürfe anschließend unter den Teppich gekehrt. Die Protokolle zu der Causa liegen den Bezirksblättern vor. Jetzt ermittelt das Landeskriminalamt NÖ. Alle Auszüge aus den Protokollen finden Sie als Faksimiles in der Bildergalerie.

NIEDERÖSTERREICH. Wieder steht das Asylwesen in Niederösterreich im Mittelpunkt des medialen Interesses. Es sind Vorwürfe, die schon des Öfteren im Raum standen, doch immer wieder aufs Neue erschüttern. Sexueller Missbrauch eines Minderjährigen. Und zwar in einem Kinderheim in Niederösterreich, in dem auch unbegleitete Flüchtlinge betreut werden. Im konkreten Fall kommt nicht nur der Missbrauch, sondern auch noch das Stillschweigen von Heimleitung und Zeugen erschwerend hinzu.

Massive Vorwürfe

Losgetreten wurde die Causa am 30. Dezember 2017. Mehrere Zeugen erhoben schwere Vorwürfe gegenüber einer Mitarbeiterin. Sie berichteten der Heimleitung von einer sexuellen Grenzüberschreitung zwischen einer Betreuerin des Kinderheimes und einem damals 13-jährigem Flüchtling aus Afghanistan. Kollegen hätten SMS mit Liebesbotschaften wie „Ich liebe dich“ und „Unsere Liebe darf nicht sein, wir müssen sie beenden“ auf dem Handy gefunden. Zwei jugendliche Heimbewohner gaben sogar zu Protokoll, sie hätten die Beiden „mehrmals alleine im Nachdienstzimmer erwischt“ und der 13-Jährige hätte das Zimmer „mit offener Hose“ verlassen (siehe Faksimile).

„Privatermittlungen“

Die Heimleitung befragte alle Zeugen, ob sie sich in ihren Beobachtungen ganz sicher seien. Im Protokoll ist dazu vermerkt: „Die eindeutige Antwort aller: Ja!“ Daraufhin bat sie das Opfer und die mutmaßliche Täterin zu einem Gespräch. Die Beschuldigte gab darin zu, dass ihre „Beziehung über das professionelle Maß hinausginge, es aber nie zu einer sexuellen oder gar Liebesbeziehung kam.“ Vielmehr fühle sie sich dem 13-Jährigen mütterlich verbunden.
Auch der Jugendliche bestritt gegenüber der Heimleitung die Vorwürfe: „Sie sei „seine Bezugsperson“, die er „wie seine Mutter liebt“.
Aufgrund dessen beschloß die Heimleitung, ihrem „Gefühl“ zu folgen und den Vorwürfen keinen Glauben zu schenken.

Vorschriftswidrig

Anstatt wie an dieser Stelle vorschriftsmäßig üblich die Behörde darüber zu informieren, entschied die Heimleitung, die Anschuldigungen unter den Teppich zu kehren.
Diese Vorgehensweise führte allerdings zu Unmut und Unstimmigkeiten innerhalb des Betreuerteams. Auch Mobbing-Vorwürfe stehen im Raum. Als Konsequenz wurde ein Mitarbeiter gekündigt, eine Betreuerin befindet sich im Dauerkrankenstand und eine Dritte zitterte lange um ihren Job. Auch zwei minderjährige Bewohner des Heimes, die eine Aussage gegen die beschuldigte Mitarbeiterin machten, bekamen Probleme: „Die Jugendlichen bestätigten die Vorwürfe, hatten Beobachtungen und fühlen sich deshalb auch nicht wohl. BetreuerInnen wussten davon, stellten sie aber als Lügner dar (siehe Protokoll).“

Stillschweigen

Erst in der Vorwoche wurde die zuständige Behörde des Landes NÖ – eineinhalb Jahre nach Bekanntwerden der Vorwürfe – über die Sachlage informiert. Es wurde ein sofortiges Kontaktverbot von Betreuerin und Jugendlichem erteilt.
Der umstrittene Asyllandesrat Gottfried Waldhäusl veranlasste daraufhin sofort die Beurlaubung der Betreuerin und die Verlegung der Minderjährigen in andere Quartiere. Das Büro Waldhäusls bestätigt gegenüber den Bezirksblättern die Untersuchung, will aber zu den laufenden Ermittlungen keine Stellungnahme abgeben. Für alle Beteiligten gilt ausdrücklich die Unschuldsvermutung.

Der Ball liegt jetzt beim Landeskriminalamt NÖ. Es gilt zu klären, ob es sich um eine Intrige unter Kollegen oder einen tatsächlich stattgefundenen sexuellen Missbrauch handelt. Die Ermittlungen zur Klärung des Sachverhalts laufen.

Zum Beitrag: meinbezirk.at/3477867
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Tags: Kinderheim – Heimkinder – Internate – Kindesmissbrauch – Kindeswohlgefährdung – Missbrauch mit dem Missbrauch
Mobbing – Gewalt weibliche Frauen – Pädo – Täterin

Vatikan spricht beschuldigten Tiroler Priester Hermann Geißler frei

Vatikan spricht von Ex-Ordensfrau Doris Wagner beschuldigten Priester frei

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Eine Jury im Vatikan sah es als nicht erwiesen an, dass der Pater Wagner in einer nach kirchlichem Recht strafbaren Weise bedrängte Vatikanstadt – Ein von der früheren deutschen Ordensfrau Doris Wagner des sexuellen Übergriffs beschuldigter Tiroler Priester ist vom höchsten Vatikan-Gericht freigesprochen worden. Es handelt sich um einen Ex-Abteilungsleiter der Glaubenskongregation, dem ein weibliches Mitglied des Ordens „Das Werk“ einen kirchenrechtlich strafbaren Übergriff vorgeworfen hatte, berichtet die „Herder Korrespondenz“ laut Kathpress.

In Interviews und einem Buch hatte Doris Wagner angegeben, Pater Geißler habe sie als ihr Beichtvater im November 2009 während der Beichte angefasst und ihr sexuelle Avancen gemacht.

foto: ap/alessandra tarantino

In Interviews und einem Buch hatte Doris Wagner angegeben, Pater Geißler habe sie als ihr Beichtvater im November 2009 während der Beichte angefasst und ihr sexuelle Avancen gemacht.

Eine Jury aus fünf Richtern am Vatikan-Gericht sah es nun als nicht erwiesen an, dass der österreichische Ordenspriester der Gemeinschaft „Das Werk“, Pater Hermann Geißler, Wagner in einer nach kirchlichem Recht strafbaren Weise bedrängt hat. Eine „Straftat der Verführung zur Übertretung des Sechsten Gebotes“ durch Geißler „steht nicht fest“ („non constare“), heißt es in einem auf Latein verfassten Bescheid des Gerichts vom 15. Mai, aus dem die „Herder Korrespondenz“ zitiert. Eine Strafe komme daher nicht infrage. Unterzeichnet ist der Bescheid vom Präfekten der Signatur, Kardinal Dominique Mamberti, sowie vom Sekretär, Bischof Giuseppe Sciacca.

Avancen während der Beichte?
In Interviews und einem Buch hatte Wagner angegeben, Geißler habe sie als ihr Beichtvater im November 2009 während der Beichte angefasst und ihr sexuelle Avancen gemacht. In späteren Interviews ergänzte sie, Geißler habe sie in der betreffenden Situation auch festgehalten und sie zu küssen versucht. Sie sei in Panik geraten und fort gerannt. Im Jänner 2019 kündigte der Vatikan eine Untersuchung des Vorfalls an. Geißler trat als Abteilungsleiter der Glaubenskongregation zurück.

Gegenüber der „Herder Korrespondenz“ äußerte sich Geißler nun erstmals öffentlich zu dem Vorgang. Er stellt die Abläufe anders dar. „Nach der fraglichen Beichte im November 2009 ist es zu einem vertraulichen Gespräch mit Frau Wagner gekommen, bei dem ich in empathischer und mitfühlender Weise, jedoch immer in der Sie-Form meine Wertschätzung für sie zum Ausdruck gebracht habe“, so Geißler. „Gleichzeitig habe ich bekräftigt, dass die gegenseitige Verbundenheit übernatürlich sein muss.“ Beim Hinausgehen, so Geißler, „habe ich ihr – nicht mehr im Beichtzimmer, sondern im Vorzimmer – die Hand gegeben und mit meiner rechten Wange ihre rechte Wange berührt, als Geste der Zuneigung und der brüderlichen Verbundenheit“.
„Nicht in den Statuten“

Laut „Herder Korrespondenz“ hatte der Heilige Stuhl nach Wagners Hinweisen auf autoritäre Strukturen im „Werk“ bereits 2013/14 eine Apostolische Visitation bei der geistlichen Gemeinschaft durchgeführt. Dabei sei Handlungsbedarf festgestellt worden. Im italienischen Abschlussdekret der Kongregation vom Oktober 2016 heiße es, der „Schutz der Gewissensfreiheit, insbesondere in der Phase der Ausbildung“, genüge im „Werk“ „offenbar nicht den Statuten des Kirchenrechts“.

In der für das „Werk“ charakteristischen Praxis des engen Zusammenlebens von Männer- und Frauengemeinschaften habe sich außerdem die Notwendigkeit gezeigt, „die ‚living conditions‘ besser und angemessener zu regeln“. Als Konsequenz wurde unter anderem die Einführung eines „Generalkapitels“ verlangt, das erstmals noch 2019 unter dem Franziskanerpater Johannes Freyer stattfinden soll.

(APA, 16.5.2019) – derstandard.at/2000103296150/Vatikan-sprach-von-Ex-Ordensfrau-beschuldigten-Tiroler-Priester-frei

Tags: Strafrecht – Vatikan – sexueller Missbrauch – Gewalt – psychische Gewalt – Mobbing –  Justizopfer – Menschenrechtsverletzung

 

Zur vierten Todsünde gehören Faulheit, Feigheit und Opportunismus

Kriminalpsychologin Lydia Benecke: 

„Ein oder zwei Psychopathen sitzen unter uns.“

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Wie gelingt es einem liebevollen Familienvater und dem netten Nachbarn, jahrelang unerkannt als Gewalttäter ein Doppelleben zu führen? Kriminalpsychologin Lydia Benecke gibt Einblicke in ihre Arbeit als Straftherapeutin.

Lydia Benecke. Bild: Olivier Favre von Dagmar Williamson Profil

Ihr Einstieg lässt aufhorchen: „Ein oder zwei Psychopathen sitzen mitten unter uns.“ Aber Lydia Benecke beruhigt auch gleich ihre Zuhörer im Musikomm: „Keine Sorge, nicht jeder Psychopath ist ein Krimineller oder verspürt Lust am Töten.“ Seit nunmehr zehn Jahren arbeitet die Diplom-Psychologin in einer Ambulanz für Sexualstraftäter. Angst vor Übergriffen habe sie nicht. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie von ihrem Haus erschlagen werde, sei genauso hoch, lässt sie wissen.

Wurzel des Bösen

Psychopathen seien weder besonders intelligent, wie sie gern in Hollywood-Streifen dargestellt werden, noch hätten sie einen Tötungsdrang. Die Wurzel des Bösen sei eine rechnerische Mischung von genetischer Veranlagung und sozialem Umfeld, stark ausgeprägten Risikoeigenschaften und Narzissmus. Bereits in der katholischen Theologie sind die Grundlagen zur Psychopathie zu finden: „Die sieben Todsünden sind im Prinzip schon das Basismodell.

Das salomonische Urteil sei nur ein Beispiel für Neid. Zwei Mütter behaupten vor König Salomon, das lebende Kind wäre das ihrige. Für den schlauen Monarchen gibt es nur einen Weg, herauszufinden, welche der Frauen lügt: Er befiehlt, das Kind mit einem Schwert zu teilen. Während die wahre, liebende Mutter ihren Sohn freiwillig der Mitstreiterin überlassen würde, ist letztere so von Missgunst zerfressen, dass sie auch dieses Kind hätte sterben lassen. Zur vierten Todsünde gehören Faulheit, Feigheit und Opportunismus, was das Gegenteil von Integrität ist. Menschen mit dieser Charaktereigenschaft seien nur so lange nett, bis sie die Gunst der anderen zu ihrer vollsten Zufriedenheit ausnutzen können.

Beweise aus der Anstalt

Zorn, Rachsucht und Vergeltung seien bei allen Psychopathen stark ausgeprägt, was auch durch Tests des Straftäters nach Unterbringung in einer Anstalt bewiesen werden könne. So sollen Inhaftierte ein Tagebuch führen, in dem sie ihre Gefühle erläutern. Selten zu lesen sei über Traurigkeit, dafür aber meist über Wut und Schadenfreude. Psychopathen verstehen es laut Lydia Benecke, ihre Mitmenschen auf emotionaler Ebene zu täuschen. Sie seien charmant, unerschrocken und geschickt. Sie seien aber unfähig, Reue zu empfinden und übernehmen keine Verantwortung für ihr Handeln.

Im Gegenteil: Psychopathen seien Meister in Schuldzuweisungen mit einer einleuchtenden Rationalisierung ihres Verhaltens. „Nehmen wir einen Verkäufer, der Ihnen den größten Ramsch andrehen will“, sagt die Autorin von drei Büchern. Es werde ihm gelingen, wenn er selbstbewusst auftritt, Augenkontakt aufnimmt, lächelt und sympathisch ist.

„Unsere Gehirne sind fehleranfällig und das ist ausnahmslos bei allen Menschen so“, erklärt Benecke. Das liege der Evolution zugrunde. Bei Gefahren werde Angst vom Gehirn ausgesendet, damit man weglaufen kann und nicht erst eine philosophische Analyse der Gefahr im Kopf erstellen muss. Emotionale Bilder, gefühlsbetonte Informationen und Stimmungen würden aus diesem Grund schneller verarbeitet als der eigentliche sachliche Inhalt.

Lebensgefährte Sebastian Burda wissen Bescheid: „Von 100 Menschen ist einer ein Psychopath.“ Über Sadisten und die Fehlinterpretation ihrer Persönlichkeiten erzählt die Diplom-Psychologin im ausverkauften Musikomm.“

Lydia Benecke und ihr Lebensgefährte Sebastian Burda wissen Bescheid: „Von 100 Menschen ist einer ein Psychopath.“ Über Sadisten und die Fehlinterpretation ihrer Persönlichkeiten erzählt die Diplom-Psychologin im ausverkauften Musikomm.

„Entspannt und ruhig“

Da ein Psychopath immer denkt, er sei schlauer als alle anderen, habe er auch keine Angst, erwischt zu werden. Das wiederum ermögliche dem lügenden und manipulierenden Betrüger, entspannt und ruhig zu bleiben. Diese nonverbalen Signale empfange das Gehirn und sende Wohlbefinden und Vertrauen aus. „Egal, wie klug Sie sind, Sie werden dem Psychopathen erliegen, weil ihr Gehirn bereits beschlossen hat, dass Sie ihn mögen, bevor Sie den Inhalt des Gespräches begreifen.“

4.05.2019 – 10:56 Uhr
Tags: Gewalt – Polizei – Profilerin – Profiler – Justiz – Strafverfahren – Kindesmissbrauch 

Seit 1990 Kindesmissbrauch auf Campingplatz in Lügde

Über 30 Kinder missbraucht – Behördenversagen – Polizeiskandal – Jugendamt

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Video:

Der mutmaßliche Haupttäter im Missbrauchsskandal von Lügde, Andreas V., soll bereits vor 28 Jahren ein Kind auf dem Campingplatz Eichwald sexuell missbraucht haben.
Das schildert die heute 39-jährige Michaela V. in einem Interview, das das ZDF am heutigen Dienstag, 5. März 2019, 21.00 Uhr, in der Sendung „Frontal 21“ ausstrahlt: „Andreas V. hat mich im Alter von elf Jahren mehrfach sexuell missbraucht“.
Ihre Familie hatte in den neunziger Jahren einen Wohnwagen auf dem Campingplatz. Andreas V. habe sich damals ihr Vertrauen zunächst mit Süßigkeiten und Attraktionen erschlichen, berichtet die Frau. „Danach hat er mich bei Übernachtungen nach Grillpartys mehrfach unsittlich berührt“, so ihre Aussage.
Nach Angaben der Frau habe sie sich damals an ihren Vater gewandt. Der habe ihren Schilderungen keinen Glauben geschenkt. Bis vor kurzem sei ihr Vater ein enger Freund des Tatverdächtigen gewesen, erzählt das mutmaßliche Opfer.
Auch ihre Mutter habe sich nicht mit dem Ansinnen durchsetzen können, Anzeige zu erstatten.

An Ostern des vergangenen Jahres soll auf dem selben Campingplatz auch die Tochter von Michaela V. vergewaltigt worden sein.
Als tatverdächtig gilt Detlef M.. Die Behörden halten ihn für einen Komplizen des Haupttäters. Auch Detlef M. sitzt in Untersuchungshaft. Sein Opfer zeigte die mutmaßliche Vergewaltigung im Juli 2018 bei der Polizei Lippe an.
Die Staatsanwaltschaft Detmold stellte das Verfahren ein. Die Begründung vom Oktober 2018 lautete, es gäbe keinen hinreichenden Tatverdacht gegen Detlef M..
Kurz vor Verfahrenseinstellung war bei der Polizei Hameln-Pyrmont die Anzeige eingegangen, die die Ermittlungen gegen Andreas V. auslöste.

Das Jugendamt des Kreises Lippe erklärte gegenüber „Frontal 21“, bis Ende 2016 nicht über sexuellen Missbrauch auf dem Campingplatz informiert gewesen zu sein. Die Behörde bestreitet, vom Verdacht gegen Andreas V. etwas gewusst zu haben.
Diese Aussage widerspricht der Darstellung der Polizei, das Jugendamt Mitte 2016 nach dem Hinweis eines Vaters und einer Jobcenter-Mitarbeiterin informiert zu haben.

Mainz (ots), 05.03.2019 – 16:06
http://www.presseportal.de

Tags: Familienrecht Familie – sexueller Missbrauch –
Kindesmissbrauch – Pädo

+++ Polizeiskandal +++ Beweismaterial von Pädo-Netzwerk verschwunden!

Unfassbare Schlamperei

Polizei verliert Beweise nach Missbrauchsfällen

Bei den Ermittlungen rund um Dutzende Fälle von Kindesmissbrauch auf einem deutschen Campingplatz sind wichtige Beweismittel einfach verschwunden. Ein Koffer, der 155 CDs und DVDs mit möglicherweise kinderpornografischem Inhalt enthielt, wurde offenbar verschlampt. Auf dem Campingplatz „Eichwald“ in Lügde in Nordrhein-Westfalen sollen sich drei Verdächtige an mindestens 31 minderjährigen Opfern vergangen haben – diese Zahl könnte allerdings noch steigen.

Über Jahre hinweg sollen ein 56-Jähriger und zwei weitere Verdächtige Dutzende Kinder missbraucht haben. Die Opfer waren zwischen vier und 13 Jahre alt. Als der Fall publik wurde, wurden nach und nach immer mehr Betroffene bekannt – die Anzahl könnte allerdings noch weiter steigen.

Nun lässt ein handfester Polizeiskandal in Verbindung mit der Causa die Wogen hochgehen: Es wurde bekannt, dass der Exekutive ein Koffer mit Beweismaterial aus einem Büro abhandengekommen war. Der vermutete brisante Inhalt: Kinderpornografie. Nur drei Datenträger konnten von der Polizei vor dem Verschwinden des Koffers ausgewertet werden. „Man muss hier klar von Polizeiversagen sprechen“, kommentierte Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul die Schlamperei laut der Münchner Zeitung „tz“. Der größte Teil des Filmmaterials im Umfang von 15 Terabyte sei von der Polizei aber bereits gesichert worden.

Das ist nicht das einzige Debakel bei den Ermittlungen: „Auch bei der Auswertung ist es zu schweren handwerklichen Fehlern gekommen“, berichtete Reul. „Solche Fehler dürfen auf keinen Fall passieren. Den Opfern und deren Familien kann ich nur sagen, dass es mir unendlich leidtut. Ich bitte vielmals um Entschuldigung“, wird der Landesinnenminister von „Bild“ zitiert.

Raum, in dem Beweise lagen, war nicht gesichert
Der Koffer war am 20. Dezember zuletzt gesehen worden, am 30. Jänner fiel sein Verschwinden erst auf. Der Raum, wo er
sich befunden hatte, sei laut Reul nicht gesichert gewesen. Sonderermittler vom Landeskriminalamt sollen nun herausfinden, wie es zu dazu kommen konnte.

Es ist nicht die erste Behördenpanne, die im Zusammenhang mit den tragischen Fällen für Entsetzen sorgt. Auch das Jugendamt musste Fehler eingestehen: „Ein leitender Mitarbeiter hat die Akte des Mädchens, das in Obhut des Tatverdächtigen war, nachträglich manipuliert“, berichtete Landrat Tjark Bartels. Außerdem war das Jugendamt Hinweisen auf sexuellen Missbrauch im Jahr 2016 nicht nachgekommen.

22-2-2019 11:18
https://www.krone.at/1868997

 

2.Artikel

Der Fall LügdeMissbrauch auf Campingplatz: „Der Täter hätte viel früher gestoppt werden können“

Mindestens 29 Kinder über einen Zeitraum von zehn Jahren: Der Missbrauchsfall von Lügde erschüttert die Republik. Andreas V. und zwei weitere mutmaßliche Täter sollen sich auf dem Campingplatz tausendfach an den Kindern vergangen haben. Bei stern TV sprachen der Vater von zwei Missbrauchsopfern und eine Täter-Expertin über den Fall.

Lügde

©Guido Kirchner/ Picture Alliance

Auf diesem Campingplatz in Lügde im Kreis Lippe waren Kinder für Pornodrehs missbraucht worden. Drei Tatverdächtige sitzen in Untersuchungshaft.

Der Fall erschüttert ganz Deutschland: So viele Jahre, so viele Kinder – und das unentdeckt von Polizei und Behörden. Nach dem jahrelangen Kindesmissbrauch auf einem Campingplatz in Lügde in Nordrhein-Westfalen wurde die Zahl der bekannten Opfer noch einmal nach oben korrigiert, von 23 auf 29. So viele Kinder zwischen vier und 13 Jahren sollen von den Verdächtigen drei Männern in den zurückliegenden zehn Jahren in eine Hütte auf dem Campingplatz gelockt worden sein, wo sie sich an ihnen vergingen und sogar auch Foto- Filmaufnahmen davon machten. Mittlerweile spricht die Polizei von einem mehr als tausendfachen Missbrauch.

„Es gibt kein klares Erkennungszeichen für diese Täter“
Können Eltern ihre Kinder dennoch schützen?

Inzwischen ermittelt das Polizeipräsidium Bielefeld gegen die örtliche Polizei und das zuständige Jugendamt. Den Opfern ist damit freilich nicht geholfen. Welche Möglichkeiten haben Eltern also selbst, ihre Kinder vor Übergriffen durch Fremde zu beschützen? Und welches psychologische Profil zeichnet den mutmaßlichen Haupttäter Andreas V. aus? Darüber sprach Steffen Hallaschka live in der Sendung mit  am Mittwochabend mit Familienvater und Missbrauchsopfer Jens Ruzsitska  und der Psychologin und Täter-Profilerin Lydia Benecke: „Es gibt kein klares Erkennungszeichen für diese Täter“, so die Psychotherapeutin. Dennoch konnte Lydia Benecke auf häufige Strategien hinweisen, bei denen Eltern hellhörig werden sollten.

Kindesmissbrauch auf Campingplatz: Expertin Lydia Benecke: "Es gibt kein klares Erkennungszeichen für diese Täter"

Kindesmissbrauch auf Campingplatz
Expertin Lydia Benecke: „Es gibt kein klares Erkennungszeichen für diese Täter“

Video – Missbrauchsfall von Lügde – Kriminalpsychologin Lydia Benecke und Jens Ruzsitska im Talk

„Der hat den Kindern zwischen die Beine gefasst. Ich habe gesagt: Der ist nicht normal !“

Dabei waren die Polizei Lippe schon 2016 auf mögliche Vorgänge bei dem mutmaßlichen Haupttäter Andreas V. (56) hingewiesen worden. Er hatte auch Kontakt zu den Töchtern von Jens Ruzsitska, den stern TV auf dem Campingplatz in Lügde-Elbrinxen getroffen hat. Ruzsitska berichtet vom Vorgehen von Andreas V. Der mutmaßliche Kinderschänder habe eine perfide Strategie gehabt: Offenbar setzte er seine Pflegetochter als Lockvogel ein, um andere Kinder und deren Eltern kennen zu lernen. So war es ihm möglich mit den Kindern schwimmen zu gehen und an Geburtstagen teilzunehmen. Bei einem dieser Geburtstage lernte Andreas V. die Töchter von Jens Ruzsitska kennen. „Er hat auch mit den Kindern rumgetollt und hatte immer die Angewohnheit, wenn er sie hochgenommen hat, nicht wie ein normaler Mensch unter den Achseln oder an den Hüften anzufassen, sondern immer im Griff zwischen die Beine. Und da hab ich ihm schon gesagt, dass er in meinen Augen pädophil sei“, erzählt der Familienvater. „Als er dann meine Tochter nochmal hochnahm, sie sich auf die Schultern setzte und zu ihr sagte, sie möge den Rock da wegnehmen, hab ich ihn gefragt, warum sie bitteschön den Rock da wegnehmen soll. Und dann meinte er: Er hat gerne kleine, feuchte Mösen am Hals. Dann habe ich Rot gesehen und zugeschlagen!“ Er habe in dem Fall so extrem reagiert, weil er selbst als Kind von einem Mann sexuell missbraucht worden sei.

Nach dem Vorfall auf dem Kindergeburtstag verbot Jens Ruzsitska seinen Töchtern jeglichen Kontakt zu Andreas V. und rief die Behörden an. Er teilte ihnen mit, dass er den Dauercamper für pädophil halte. „Die haben mich etwa drei Tage später zurückgerufen und meinten zu mir, alles sei in bester Ordnung Jugendamt war da, wir von der Polizei waren da, alles in Ordnung. Da ist nichts festzustellen‘.“ Obwohl er die Behörden informierte, fühlt sich Jens Ruzsitska schuldig. Er frage sich immer wieder, ob er alles in seinen Möglichkeiten stehende unternommen hätte.

Jugendamt kontrollierte regelmäßig mit dem Ergebnis: ‚Alles in Ordnung‘

Vor einer Woche dann die erschreckende Meldung: Die Polizei teilte mit, dass sie Andreas V. und zwei weitere Männer festgenommen habe. Der Grund: Neue Aussagen von betroffenen Kindern und einer Mutter. Bei Durchsuchungen stellten die Beamten Computer, Handys, Festplatten und CDs sicher – insgesamt mehr als 13.000 Dateien mit kinderpornographischem Inhalt. „Der erste nachweisbare Fall schweren sexuellen Missbrauchs erfolgte bereits 2008 an einer 8-Jährigen“, so Ermittlungsleiter Gunnar Weiß. Jens Ruzsitska bezweifelt, dass davon auf dem Campingplatz jahrelang niemand etwas mitbekommen haben will. Ein Camping-Nachbar berichtet, er habe selbst ebenfalls die Polizei und das Jugendamt alarmiert. „Das Jugendamt war wenigstens ein, zwei Mal im Monat hier. In Form einer jungen Frau, die kontrolliert hat.“, so der Mann. „Die war regelmäßig hier. Und die sagt immer: ‚Es ist alles in Ordnung‘? Nein, nein, nein.“

Inzwischen bezog Tjark Bartels, der Landrat des Kreises Hameln-Pyrmont, stellvertretend für das Jugendamt Stellung, er sagte: „Das Bild aus dem gesamten Umfeld des Mannes – auch aus der Nachbarschaft, er hat da ja Jahrzehnte lang gelebt – war: Der kümmert sich, der ist da, der ist präsent, der ist sozial wunderbar eingebunden. Das ist das Bild, das nicht nur wir hatten, sondern alle Beteiligten. Das war fatal falsch, aber das ist das Bild, aufgrund dessen diese Entscheidung gefallen ist.“

 

https://www.stern.de/tv/missbrauch-auf-campingplatz-in-luegde–wie-eltern-ihre-kinder-vor-uebergriffen-schuetzen-koennen-8566324.html
Tags: Kinderporno – Pädophilennetzwerk – Missbrauch mit dem Missbrauch – Täterschutz – Kindeswohlgefährdung – police scandal +++ evidence of pedo network- It is about a thousand times child abuse within 10 years at present 31 children (number rising) between four and 13 years. –
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Pädophile bekommen Tätigkeitsverbot mit Kindern! – Kinderschutz

Kinderschutz ist wichtig! Danke an Karoline Edtstadler und dem Team „taskforce“ für ihre bisherige sehr gute Arbeit, sowie ÖVP FPÖ Regierung, welche als Gesetzgeber diese Verbesserung im Strafrecht praktisch ermöglichen!

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1.) Auch die Administration von „FamilieFamilienrecht.wordpress.com“ hat diese wichtige Gesetzesänderung schon seit längerer Zeit gefordert. Siehe Artikel über §220b StGB Abs1. u. 2–> https://wp.me/p4RGV9-2Mb

2.) Diesbezüglich hat es auch schon vor einiger Zeit einen Entschließungsantrag im Parlament gegeben. (FPÖ Antrag Gernot Darmann) –> http://wp.me/p4RGV9-1bh

3.) In der Schweiz und anderen Ländern ist ein solches Berufsverbot mit Kindern für Pädo´s schon seit längerer Zeit in Kraft, hier wurde dies in einer Volksabstimmung vom 18. Mai 2014 durchgesetzt, siehe –> http://wp.me/p4RGV9-1im

4.) Bis jetzt war ein Berufsverbot mit Kindern, bei der zweiten rechtskräftigen Verurteilung eines Pädo möglich. Möglich nur deshalb, weil der jeweils zuständige  Richter, dieses „Tätigkeitsverbot“ bei der zweiten rechtskräftigen Verurteilung, als Wiederholungstäter (Kinderschänder), anordnen konnte, aber dies nicht zwingend vorgesehen war. Leider haben viele Richter auch hier drauf vergessen.

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 10-2-2019

Artikel:

„Kurskorrektur“

Reform kommt: Härtere Strafen für Sextäter

Ein Jahr lang hat die Regierung an der schon im Wahlkampf angekündigten Strafrechtsreform gewerkt – nun stehen erste Ergebnisse fest: Am Mittwoch werden ÖVP und FPÖ im Ministerrat unter anderem höhere Strafen für Vergewaltiger und Wiederholungstäter beschließen. Bundeskanzler Sebsatian Kurz nennt dies eine „Kurskorrektur“.

Höhere Strafen für Gewalttäter, mehr Milde bei Wirtschaftsdelikten: Das war bereits das Motto einer Reform des Strafrechts aus dem Jahr 2016, damals auf den Weg gebracht vom schwarzen Justizminister der Regierung SPÖ/ÖVP. Doch der türkisen Volkspartei unter Sebastian Kurz, das hat er schon im Wahlkampf 2017 erstmals klargemacht, ging dies nicht weit genug.

Also wurde das populäre Anliegen – härtere Strafen nach Gewalttaten – trotz Kritik einiger Richter erneut ins Regierungsprogramm geschrieben. Eine Taskforce rund um Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) wurde vor einem Jahr beauftragt, mit Experten Verschärfungen auszuarbeiten – härtere Strafen soll es vor allem geben, wenn Frauen und Kinder betroffen sind. Und nun, so meldet die Regierung, ist die Gruppe fertig.

Am Mittwoch soll nun die Strafrechtsreform mit rund 50 Maßnahmen im Ministerrat paktiert werden. Darin enthalten sind höhere Mindeststrafen für Vergewaltiger (die künftig zwingend ins Gefängnis müssen). Auch beschließt Türkis-Blau Verschärfungen bei Stalkern. Generell härter bestraft werden wiederholte Gewalttaten.

Kanzler Kurz spricht von einer „Kurskorrektur“, weil „kleine Wirtschaftsdelikte oft härter bestraft werden als Gewalttaten“. Der Gesetzesbeschluss mit den unten angeführten Änderungen ist für Herbst geplant, in Kraft tritt die türkis-blaue Reform 2020.

  • Vergewaltigung I
    Die Mindeststrafe bei Vergewaltigung wird durch die türkis-blaue Reform des Strafgesetzbuches (StGB) auf zwei Jahre erhöht. Das bisher vorherrschende Minimum an Gefängnisstrafe nach einer Vergewaltigung betrug lediglich ein Jahr.
  • Vergewaltigung II
    Bislang war es möglich, trotz Verurteilung wegen Vergewaltigung nicht im Gefängnis zu landen, auch 2018 kam es laut Regierung zu solchen Urteilen. Das geht nun nicht mehr: Zumindest ein Teil der Strafe ist künftig „unbedingt“, muss also im Gefängnis abgesessen werden.
  • Wiederholungstat
    Türkis-Blau beschließt mehr Härte bei Wiederholungstätern. Sprich: Wer innerhalb von zehn Jahren mehrmals wegen einer Gewalttat oder eines Sexualverbrechens verurteilt wird, muss mit stärker ansteigenden Strafdrohungen rechnen.
  • Tätigkeitsverbot
    Vergeht sich beispielsweise ein Erzieher, Lehrer oder generell eine Autoritätsperson an Kindern oder anderen wehrlosen Menschen, hat derjenige in Zukunft mit einem Berufsverbot zu rechnen – laut Türkis-Blau soll dieses ein Leben lang gelten.

Kronen Zeitung/krone.at, 10.02.2019 06:00

https://www.krone.at/1860394

Tags: §220b StGB – Strafrechtsreform – Pädo – Kinderschutz – Sexualstrafrecht – Gewalt – Strafverfahren – Staatssekretärin Mag. Karoline Edtstadler –

Islam-Experte zu Frauenmorden 2019 in Österreich

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Video:

Der Islam-Experte Ahmad Mansour sagt im Interview zu den Frauenmorden: „Emanzipation erschüttert Männer in patriarchalem Denken!“ Ein kulturelles Problem in Wien.  4 von 6 Frauenmorde (1 Täter von 6 Frauenmorden ist noch auf der flucht) haben Migrationshintergrund!
„Viele Migranten haben mit der Unabhängigkeit der Frau wie sie bei uns gelebt wird nicht klar kommen“ Die Politik haben es lange totgeschwiegen aus falscher Toleranz.
Wir müssen diesen Männern u. Frauen klar machen, dass sie in Europa Rechte und Pflichten haben und Sie ihre  patriachalen Strukturen hier nicht  ausleben dürfen. Und im Extremfall mit ihren Aufenthalt spielen, wenn sie hier ihre bisherigen Einstellungen weiter fortsetzen.

servustv, am 2-2-2019
Tags: Familienrecht Familie – Gewaltschutz Frauen – Islamisierung – Radikalisierung – Muslime – Morde 2019 – Islamismus – Gesetze Österreich – Gleichberechtigung Gleichstellung