Appell an Justizminister Dr. Josef Moser – Fall Thomas Claricini

Video-Vollversion unzesurierte Pressekonferenz Liste Jetzt inkl. Fragen von Journalisten u. Betroffenen!
Appell an Justizminister Dr. Josef Moser (ehemaliger Rechnungshofpräsident) von Rechtsanwalt Dr. Adrian Hollaender.

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Die Kompetenzen  von Jugendwohlfahrt (Jugendamt) wurden von der FPÖ-ÖVP-Regierung vom Bund an die Länder (einzelnen Bundesländer Österreichs) abgegeben, siehe auch Kompetenzbereinigung. Konkret soll der Artikel 12 der Bundesverfassung gänzlich abgeschafft werden.

Zitat FM4: https://youtu.be/hU2wyDPRiSY?t=1972
„Wie kann es sein das Grundrechte Ländersache sind? Wir reden über Kinderrechte über Menschenrechte. Wir reden über Menschenwürde, es passt alles zum Thema UN-Kinderrechtskonvention, wie geht das in einem Rechtsstaat das dies Ländersache ist?
Das verstehe ich nicht, für mich ist das als Vater nicht nachvollziehbar….“

Zitat Sprecher des Verein Opferoffensive:
“ … Es wurde Vorgetragen an die zuständige Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek (ÖVP), dass die Staatsanwaltschaft sehr oft gar nicht ermittelt und sich quasi so selbst zum Richter machen, ohne es zu prüfen…
… In Deutschland gibt es im Staatsgrundgesetz Nr. 20 „Das Widerstandsrecht“. Der Staatsbürger hat dann ein Recht auf Widerstand, wenn Demokratie und Rechtsstaat ausgehebelt sind, oder ausgehebelt werden…“

Zitat Rechtsanwalt Dr. Adrian Holänder:
„Das was sie ansprechen die Entfremdung ist ein ganz wesentlicher Punkt. Parential Alienation Syndrom „PAS“ wurde schon vor einiger Zeit im Parlament als Entschliessungsantrag gefordert, dass dies ein Straftatbestand werden möge…
… abgesehen davon ist Parential Alienation Syndrom jetzt schon in vielen Länder als Körperverletzung anerkannt, dass heißt man könnte es schon jetzt mit dem bestehenden Strafgesetz als Köperverletzung verfolgen…“ 

Zitat vom Vorstand Väter ohne Rechte:
… in Brasilien sind es 5 Jahre …

… Kindesentfremdung ist ein Verbrechen, was wir nie wieder gut machen können…“

Komentare+Fragen: https://youtu.be/hU2wyDPRiSY?t=1972

Artikel Väter ohne Rechte:

Liste JETZT übt massive Kritik an der Jugendwohlfahrt / Fallbeispiel Thomas Claricini

Die Liste JETZT veranstaltete am 23.01.2019 eine Pressekonferenz mit dem Titel: „Sie nennen es Kindeswohl“ in deren Parteizentrale. Betroffener Vater und VoR-Mitglied Thomas Claricini und seine rechtsfreundliche Vertretung Dr. Adrian Hollaender waren anwesend. Geführt wurde sie von Dr. Peter Kolba, Leiter des Bürgerbüros. Zahlreiche Medien waren vertreten, es gab mehrere Veröffentlichungen in reichweitestarken Medien.

Bericht in der Kronen Zeitung
Bericht in der Presse
Bericht in der Kleinen Zeitung
Bericht Salzburger Nachrichten
Bericht ORF

Dr. Peter Kolba skizzierte eine Reihe von Missständen bei der Jugendwohlfahrt. Unter anderem die verdächtig hohe Zahl von 13.740 Fremdunterbringungen in Österreich. In Deutschland ist die Anzahl gemessen an der Bevölkerungszahl nur halb so hoch!

Pressemappe Liste JETZT Sie nennen es Kinderwohl zum Download

Herr Kolba spricht bei der Pressekonferenz von 180 Fällen die dem Projekt „TATORT Jugendamt“ übermittelt wurden, VoR hat von Mitarbeitern und Nationalratsabegordneten der Liste JETZT mehrmals eine deutlich höhere Zahl genannt bekommen.

Herr Kolba verweist ebenso auf den Sonderbericht der Volksanwaltschaft, den Bericht des Rechnungshofes und den Bericht des Österreichischen Institutes für Familienforschung zum Thema, welche nachfolgend aufgeführt sind:

Sonderbericht der Volksanwaltschaft „Kinder und ihre Rechte in öffentlichen Einrichtungen“
Bericht des Rechnungshofes zur Familiengerichtsbarkeit
Endbericht Evaluierung KindRamRäg2013 ÖIF

FALLBEISPIEL Thomas Claricini

Dieser Fall ist geprägt von einer so großen Fülle an absurden, rechtswidrigen Entscheidungen, unterlassenen Erhebungen, einseitigen Beurteilungen uvm. seitens der zuständigen Richterin des Bezirksgerichts Döbling, Frau Mag. Sigrid Gomsi dass der Vater die Öffentlichkeit als notwendiges Mittel zur Wahrung der Rechte der gemeinsamen Tochter gewählt hat. Herr Kolba sprach in der Pressekonferenz davon, dass das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, also das Rekursgericht, die Richtern regelrecht „abwatschte“. Wer sich den Beschluss (ab Seite 8) durchliest, kommt aus dem Staunen nicht heraus. Im Anschluss ist der komplette Rekursentscheid einsehbar.

wesentliche Eckpunkte der Chronologie:

nach der Geburt des Kindes 2011 wurde eine Gemeinsame Obsorge (GO) vereinbart
nach Auflösung der häuslichen Gemeinschaft stellt die Mutter einen Antrag auf Alleinige Obsorge
12/2011 Mutter unterzeichnet eine Widerrufs- und Unterlassungsvereinbarung wegen diverser Falschbeschuldigungen
08/2012 weiterhin GO, Hauptaufenthalt bei der Mutter, Kontaktregelung
01/2017 Antrag des Vaters auf Doppelresidenz
07/2017 Erziehungsberatung für beide Eltern, Mutter verschleppt bis dato (!) die Termine,
modifiziertes Kontaktrecht
08/2017 JWF Stellungnahme, Empfehlung Obsorgeübertragung an die Mutter ohne ausreichende Begründung und Empfehlung keine Kontaktausweitung
10/2017 Antrag Vater Kontaktausweitung
03/2018 Rekursentscheid des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen
10/2018 Bestellung Sachverständige
12/2018 Einschaltung Koruptionsstaatsanwaltschaft wegen Verdacht des Amtsmissbrauchs und Betrug durch widerrechtliche Inanspruchnahme und Gewährung von Verfahrenshilfe
01/2019 Bestellung andere Sachverständige

Der Umfang der Fehlbeurteilungen und der Richterin rechtfertigt aus der Sicht von VoR eine Befangenheit der zuständigen Richterin.

Hinzu kommt, dass der Mutter rechtswidrig Punkte in der Verfahrenshilfe zugestanden werden die sie gar nicht beantragt hat. Auch hier überschreitet die Richterin die Grenzen der Objektivität. Der Vater meldete Beschwerde bei der zuständigen Revisorin an. Die Revisorin rekursierte selbstständig im Namen des Bundes am BG Döbling, stimmte aber letztlich der Gewährung der Übernahme der Gutachterkosten zu?!

Rekurs zur Verfahrenshilfe zum Nachlesen

Nur einige exemplarische Beispiele:

kompletter Rekursentscheid zum Nachlesen


Thomas Claricini erwähnt auch Väter ohne Rechte (VoR), welche ihn besonders durch Edith Schützenhofer unterstützend zur Seite stand! Herzlichen Dank an Edith für dieses außergewöhnliche ehrenamtliche Engagement und Thomas für die Erwähnung im Auftrag unserer Kinder!

http://www.vaeter-ohne-rechte.at/liste-jetzt-uebt-massive-kritik-an-der-jugendwohlfahrt/ 

Tags: Appeal to Justice Minister – journalists u. Affected – Youth Welfare Office – federal government – Austrian states – children’s rights over human rights – father – democracy – rule of law are undermined – criminal offense – child welfare – Kompetenzbereinigung Kinder- und Jugendhilfe

Gibt es „Gutachter Lobbyisten“ in der Justiz?

Vaterlose Gesellschaft - Bekommen Väter auch Unterstützung ?

UNFASSBAR!!!
Stehen in Österrreich „Gutachter“ über den Menschenrechten

und werden im Familienrecht bewust Menschenrechtsverletzungen lt. EMRK Art.8 „Achtung der Familie“ durch die Justiz in Kauf genommen?

Das Ausschließen eines Elternteil nach Trennung oder Scheidung oder eine Umgangsunterbrechung ab 6 Monten zum eigenen leiblichen Kind entspricht laut Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einer Menschenrechtsverletzung lt. EMRK Art.8!

Fakt ist,  die Richterin Mag. Gabriele Glatz hat nach 9 Jahren des Verhandelns am 18-9-2018 am Landesgericht Salzburg, den äußerst umstrittenen und seit 2009 angeklagten Familienrechts-Gutachter Egon B., in einer 30min Verhandlung FREI gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Admin Familie & Familienrecht, am 28-9-2018

Artikel:

Freispruch für Gutachter

Psychologe lieferte fehlerhafte Gutachten für Familiengerichte. Die Justiz verhandelte neun Jahre.

Es dauerte keine halbe Stunde, als vorige Woche eine umstrittene Justizcausa sang- und klanglos zu Ende ging. Nach neun Jahren des Verhandelns  sprach eine Richterin einen Salzburger Psychologen und Ex-Gutachter vom Vorwurf der Falschaussage frei. Es gebe „keinen  Tatbestand“, meinte die Richterin angesichts eines Falles, der auf mehr als 1000 Aktenseiten angewachsen war. Die Staatsanwaltschaft hat, wie das SF zu Redaktionsschluss erfuhr, Berufung eingelegt.

Freispruch für Gutachter - Psychologe lieferte fehlerhafte Gutachten für Familiengerichte. Die Justiz verhandelte neun Jahre.
Freispruch für Gutachter – Psychologe lieferte fehlerhafte Gutachten für Familiengerichte. Die Justiz verhandelte neun Jahre.
Republik außen vor

Von jenen, die die Causa gegen den heute 55-jährigen Psychologen ins Rollen gebracht hatten, haben sich die meisten frustriert zurückgezogen. „Wir hätten das auch mit einem Staranwalt nicht gewonnen“, meint Dietmar H. Die Republik sei nun aus dem Schneider, ergänzt Dieter M.  Nicht umsonst sei am ersten Prozesstag der oberste Sektionschef des Justizministeriums unter den Zuhörern gesessen. Die 13 Prozessbeteiligten waren bereits im April als Privatbeteiligte aus dem Verfahren gekickt worden: Es sei „nach Lage der Akten evident“, dass die Opfer keine zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche hätten, so die Richterin. Das Oberlandesgericht Linz bestätigte das.

„Als psychisch gestört dargestellt“

Ab 2008 hatten die Salzburger den Psychologen angezeigt. Diese „hoch biederen, bürgerlichen Leute“ (ein Beteiligter) – darunter ein Arzt, ein Pharmaberater, Versicherungs- und Verwaltungsmitarbeiter – steckten in schwierigen Obsorgeverfahren, und sie waren entsetzt, was  ihnen dabei durch den psychologischen Gutachter widerfuhr.
„Wir wurden durchgehend als psychisch gestört dargestellt, was natürlich verheerend ist“, schildert ein Betroffener. Die Rede war von „Fließbandgutachten“, von  kopierten Textbausteinen, die gänzlich andere Personen betrafen. Der von der Anklage beauftragte deutsche Gutachter Max Steller, ein renommierter Forensiker der Universitätsklinik Charitè in Berlin, fällte  ein vernichtendes Urteil: Steller ortete „gravierende Mängel“, die Gutachten seien teilweise „unbrauchbar“, oftmals sprachlich unverständlich (als Beispiel: „Dies ist der Kindesmutter im narzisstischen Kollusionskonflikt mit dem Kindesvater aufgrund der eingeschränkten Bindungstoleranz und persönlichkeitsbezogener, bedürftiger Involvierungen der Minderjährigen begründen, bisher überdauernd nicht möglich gewesen.“). Der Gutachter arbeite „schematisch  psychopathologische Symptome  ab“.

Zweitgutachter wegen Betrugs verurteilt

Die Staatsanwaltschaft Linz klagte Falschaussage an. Die erstmals befasste Einzelrichterin erklärte sich für unzuständig, es sei möglicherweise Betrug. Die Oberinstanz wies dies ab. Die zuletzt zuständige Richterin holte ein weiteres Gutachten bei einem Wiener Psychologen ein. Auch das ging in die Hose. „Das Gutachten war ein Reinwaschungsversuch, es wurde gar nicht erörtert, weil der Verfasser wegen falscher Drogentests verurteilt wurde. Er hatte Süchtigen gegen Bezahlung Clean-Bescheinigungen ausgestellt“, weiß die Mediatorin  Margreth Tews.
Verteidiger Wolfgang Moringer, er vertrat den Gutachter, reagiert ungehalten. „Es gibt keine Geschädigten, weil es keine Straftat gegeben hat. Das hat das Ermittlungsverfahren  klar ergeben. Selbst der Erstgutachter, der meinem Mandanten feindselig  gegenüberstand, konnte keine falschen Befundtatsachen nennen.“

 

Sonja Wenger,0

https://www.salzburger-fenster.at/2018/09/24/freispruch-fuer-gutachter/

Tags: Märchengutachter – Egon Bachler – Salzburg – Sachverständiger – Rechtsstaatlichkeit – Rechtsbeugung – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung – Entfremdung – Eltern-Kind-Entfremdung – Strafverfahren – Kinderhandel Österreich –  Kinderheim – Heimkinder – Internate – Kindesabnahme Gefährdungsmeldung – Kindeswohl – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Scheidung – Trennung

Staatsverweigerer-Innen im österreichischen Parlament?

Stellt der Feminismus einiger Nationalratsabgeordeter Frauen eine staatsfeindliche Verbindung (§278) gegen die Justiz dar?

Fakt ist, die Ermittlungen wegen diverser Belästigungsvorwürfe gegen Peter Pilz sind von der Staatsanwaltschaft nach mehreren Monaten am 23.Mai 2018 eingestellt worden und es kommt daher in dieser Sache zu keinem Strafverfahren!

In der Angelobungsformel wurden alle Nationalratsabgeordete auf unverbrüchliche Treue der Gesetze der Republik Österreich angelobt.

In der „Feminismus-Aktion“ am 11-6-2018 im Parlament haben viele feministische Nationalratsabgeordente aus Protest das Parlament verlassen und hiemit die rechtsstaatliche Entscheidung der Republik Österreich durch die Staatsanwaltschaft „Einstellung der Strafverfolgung gegen Peter Pilz, wegen . . .“ IGNORIERT.

Nationalratsabgeordnete sollten Vorbild für die Bevölkerung sein und die Gesetze einhalten und akzeptieren und das rechtsstaatliche Vorgehen sowie deren Entscheidungen der Justiz respektieren!!!

Die strikte Verweigerung von Entscheidungen der Justiz bezeichnen schon bei kleinen Verwaltungsdelikten den sogenannten STAATSVERWEIGERER.
Hier geht es aber bei Weitem nicht um kleine Verwaltungsstrafen sondern um hohe Beamte der  Republik Österreich, welche Vorbildfunktion haben sollten.

Einige, wenige Frauen haben bei dieser sonderbaren Aktion nicht mitgemacht.
Die SPÖ Feministin Heinisch-Hosek hat noch eine Zusatzaktion vor dem Parlament gemacht, siehe Video.

Ich stelle mir gerade die Frage, wenn im Parlament bereits „StaatsverweigererInnen“ ihren bezahlten Arbeitsplatz verlassen während der Dienstzeit, wie geht das dann weiter?
Können die kleinen Bürger auch ihren bezahlten Arbeitsplatz verlassen, und die „rechtsstaatliche Justiz“ ignorieren?
Nein, einige kleine Staatsverweigerer sind nach dem Mafiaparagraph StGB §278 angeklagt worden.

„Gott, ich Danke dir“, dass diese feministische ehemalige SPÖ Frauenministerin keine Regierungsfunktion mehr hat.

Traurig ist, dass Frauen aus der Bundesregierung FPÖ und ÖVP ebenso als „StaatsverweigerInnen“ die Entscheidung der Justiz Republik Österreich ignoriert haben und dieser feministischen „Protestaktion“ gefolgt sind und ihren Arbeitsplatz im Parlament verlassen haben.

Da sieht man wieder wieviel Hirn die meisten österreichischen Frauen im Parlament haben?

Zum Glück ist Österreich ein Rechtsstaat und die Justiz arbeitet sehr gut!

Video:

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 11-6-2018

Tags: österreichische Gesetze – Frauenrechtlerinnen – Frauenpolitik – feministische Hetze – Reichsbürgerinnen – Rechtsstaatlichkeit – Missbrauch mit dem Missbrauch – Mobbing – Selbstjustiz – Gudrun Kugler ÖVP Juristin Menschenrechte EMRK Art. 14 – Grundsatz im Strafrecht: „In dubio pro reo“. 

R.I.P. Rechtsanwalt Saschenbrecker

Nachruf auf Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker

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Es spricht Dr. David Schneider-Addae-Mensah, Rechtsanwalt – Licencié en droit

Rechtsanwalt Saschenbrecker tödlich verunglückt

2017-11-04

ARCHE Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker_05e

Karlsruhe/Ettlingen. Der bundesweit aktive bekannte Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker aus Ettlingen ist gestern bei einem Verkehrsunfall nahe Salzgitter ums Leben gekommen.

Bahnbrechende Erfolge vor dem Bundesverfassungsgericht gegen staatlichen Kinderhandel

Saschenbrecker hat bahnbrechende Erfolge vor dem Bundesverfassungsgericht in Kindschaftssachen erstritten und dem staatlichen Kinderhandel der Jugendämter Einhalt geboten.

Er war zudem ein bekannter Verteidiger der Grund- und Menschenrechte psychiatrisierter Personen.
Zusammen mit Aktivisten aus Berlin hat er die Rechte der Patienten durch seinen Einsatz für die Patientenverfügung entscheidend gestärkt. Seinem Einsatz ist es zu verdanken, daß die Patientenverfügung heute gesetzlich geregelt ist.

Unersetzlicher Verlust für den Rechtsstaat: Saschenbrecker ein wahrlich unabhängiges Organ

Saschenbrecker kam vor dem Unfall gestern von einem Gerichtstermin, in dem er seinen Karlsruher Kollegen, David Schneider-Addae-Mensah, vor dem Amtsgericht Frankenberg verteidigt hat. Schneider-Addae-Mensah ist erschüttert: „Thomas Saschenbrecker ist ein unersetzlicher Verlust für den Rechtsstaat. Er war stets ein aufrechter Kämpfer für das Recht, gegen staatliche Korruption und war uneigennützig bundesweit von früh bis spät auf den Beinen um dem Rechtsstaat als wahrlich unabhängiges Organ zu dienen.

Wir werden ihn tief in unserem Andenken bewahren.“

Gemeinsame Fotos von Thomas Saschenbrecker und Dr. Schneider-Addae-Mensah am Amtsgericht in Karlsruhe

Dr. Schneider-Addae-Mensah vertreten durch Thomas Saschenbrecker

Beitrags-Navigation

Thomas Saschenbrecker ist tot

http://www.archeviva.com/nachruf-auf-rechtsanwalt-thomas-saschenbrecker/

Video mit Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker  u. der Polizistin Andrea Kuwalewsky
in Kritik gegen Jugendamt  , fehlende Akteneinsicht , Missbrauch bei Kindeswohl-Gefährdungsmeldung, etc.

TV Sendung in RNF 13 2 2015

siehe auch

Thomas Saschenbrecker – WikiMANNia

Geboren 8. Dezember 1965
Beruf Jurist
URL psychiatrierecht.de


de.wikimannia.org/Thomas_Saschenbrecker

Tags: Familienrecht

Einladung: 10 Jahre Väter ohne Rechte – 2. Juni 2017

Datum: 2.6.2017, Zeit: 10:00 – 17:00 Uhr
Ort: 1100 Wien Columbusplatz

 

10 Jahre Einsatz für unsere Kinder – Zeit um zu Feiern! VoR Jubiläumsfest! Einladung zum Fest!

10 Jahre setzt sich die gemeinnützige NGO und Kinderschutzorganisation Väter ohne Rechte für die Interessen von Trennungskindern und eine gleichberechtigte Elternschaft ein. 10 aufregende Jahre in denen die NPO sukzessive zur größten Väterbewegung Österreichs wurde und auch international Beachtung findet. Die Gesichte von VoR kennt viele Hochs- und Tiefs, ist gespickt von Anfeindungen bis zum Verleih von Kinderrechtspreisen, hunderte Schmankerl und Skandale sind zu erzählen. 10 Jahre lang haben sich engagierte Frauen, Männer und Kinder ehrenamtlich für die gemeinsame Sache eingesetzt – oft erfolgreich.

Jetzt ist es Zeit diese 10 Jahre Revue passieren zu lassen, sich bei allen Wegbegleitern zu bedanken und anlässlich des runden Jubiläums gemeinsam ein Familienfest zu feiern. VoR wird dazu einiges aufbieten, dabei war die Organisation mit 6 Magistraten, der Polizei, der Bezirksvertretung usw. überaus – nennen wir es – komplex, aber man kennt ja das Motto von VoR: Never, never, never give up!

Was wird geboten:

Hans Grüssinger VoiceDas Musik-Multitalent Hans Grüssinger wird mit Band und gewohnt professionellem Equipment während seiner Tour 2017 einen für Sie kostenlosen mehrstündigen Gig einlegen und den Bezirk Favoriten zum Rocken bringen. Hier der Link zu seinem YouTube-Channel.

 

 

 

 

Michael PfennigDas wird aber nicht das einzige musikalische Highlight sein. Der im deutschsprachigen Raum bekannte Musiker Michael Pfennig, selbst ehemals betroffener Vater und Aktivist hat eine ganze Reihe von sozialkritischen, unserem Thema gewidmeten Songs veröffentlicht. Er ist ein fester Bestandteil seit vielen Jahren in der Bewegung, scheut in seinen Texten keine Kritik am Familien(un)recht, findet aber auch lobende Worte für Pionierleistungen. VoR ist seit Jahren mit ihm in Kontakt und einzelne seiner berührenden Lieder fanden auch Einzug in Videos von VoR. Auch er lässt sich dieses Fest nicht entgehen und wird extra aus Deutschland anreisen und seine Lieder präsentieren. Hier der Link zu seinem Youtube-Channel.

 

 

Columbusbräu logo klein
Das bekannte Lokal Columbusbräu, dass sich in jedem Restaurantführer befindet wird mit kleinen ausgewählten Schmankerl für den kulinarischen Genuss sorgen – selbstverständlich kann aber auch im Gastgarten oder im Lokal a la carte gegessen und getrunken werden – besonders bekannt ist das Lokal für seine Hausbrote.

 

 

 

Warum man seine Kinder mitnehmen soll:

Luftburg großUnsere Kleinsten werden auch reichlich Spaß haben. So wird es eine Hüpfburg geben, die selbstverständlich auch von geschultem Personal betreut wird, sodass Mama und Papa sich angeregt und ungestört mit uns unterhalten können.
Ebenso sollten unsere Kinder auch nicht das Kinderschminken verpassen, bei dem es reichlich Motive geben wird, es wird für jeden was dabei sein. Auch ein betreutes Kinderzelt wird es geben.

Sehr herzlich bedanken wir uns bei einem unserer größten Sponsoren, der mit Equipment und Personal dieses Familienfest mit seinem Herz für Kinder unterstützen wird – die Excalibur City, die sich zusätzlich auch noch bereit erklärt hat diverse Gutscheine der Merlins Kinderwelt zur Verfügung zu stellen. Ein Ausflug dorthin lohnt immer – Spaß und Abenteuer ist garantiert.

excalibur-city-logo

Neben all dem Spaß den wir haben werden vergessen wir aber selbstverständlich nicht auf die noch immer triste gesetzliche Lage, die Mütter und Väter nicht als gleichberechtigte Elternteile nach einer Trennung betrachtet, hinzuweisen. Hier ist der Gesetzgeber in die Pflicht zu nehmen – VoR wird alle Familiensprecher der im Parlament vertretenen Parteien einladen, daneben auch noch andere Politiker.

Gesetzesänderung

Justiz-logoDoch auch in der Justiz besteht großer Handlungsbedarf, hier wird regelmäßig Europäisches Recht, Menschenrechte uvm. mehr gebrochen. Eine viel zu lange Verfahrensdauer, nicht durchsetzbare Beschlüsse und ideologische Prägungen und Gesellschaftsbilder aus längst vergangener Zeit, die der Realität  hinterherhinken, sind nur einige wenige Kritikpunkte. Auch dazu wird VoR verschiedene Vertreter einladen. Mal sehen wer den Mut hat sich unseren Fragen zu stellen

Die Helferindustrie wird auch ihr Schäuferl abbekommen, auch dort passiert genug Verwunderliches, wie wir aus hunderten Verfahren wissen. VoR, als einziger tatsächlich unabhängiger Verein muss sich hier keinen Maulkorb umhängen, da keine Abhängigkeit von Fördergeldern besteht. Deshalb haben wir auch namhafte Vertreter verschiedener Organisationen eingeladen.

Selbstverständlich wird auch unsere Petition “PAS ins Strafrecht” zur Unterschrift bereitliegen, damit dann bald passend zum Wahlkampf unsere Petition zur Onlineunterschrift auf der Seite des Parlaments aufscheinen wird.

VoR freut sich auf gemeinsame gesellige Stunden!

Im Auftrag unserer Kinder!
http://www.vaeter-ohne-rechte.at/10-jahre-einsatz-fuer-unsere-kinder-zeit-um-zu-feiern-vor-jubilaeumsfest/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=10-jahre-einsatz-fuer-unsere-kinder-zeit-um-zu-feiern-vor-jubilaeumsfest

Tags: Familienrecht – Veranstaltungen – Termin – Vaterlose Gesellschaft- Gleichberechtigung

300 Euro Pension für Heimkinder-Opfer | Opfer droht Zwangsvollstreckung

Heimopfern droht Zwangsvollstreckung

1977 hat die Stadt Wien das Erziehungsheim am Wilhelminenberg in einer Nacht-und-Nebel-Aktion geschlossen. Die Ansprüche der „Heimkinder“ sind verjährt.

Früheren „Heimkindern“, die die Stadt Wien geklagt und verloren haben, droht die Zwangsexekution. Eine Klägerin wehrt sich, eine andere zahlt in Raten zurück

Wien – Die Mahnung vom 11. April 2017 ist kurz und bündig. Die Adressatin – zwischen ihrem achten und 15. Lebensjahr im städtischen Kinderheim am Wiener Wilhelminenberg untergebracht und misshandelt – wird von der Justiz ersucht, die „bisher nicht bezahlten Gerichtsgebühren und Kosten von 370 Euro“ zu bezahlen. Andernfalls drohe die gerichtliche Zwangsvollstreckung. Die Frau ist eines der „ehemaligen Heimkinder“ und Gewaltopfer der 1950er- bis 1970er-Jahre, bei denen sich die Republik im November in einem Festakt offiziell entschuldigt hat.

Ihr stehen nun weitere Zahlungen ins Haus. Mehr als 21.000 Euro haben ihr die Gerichte vorgeschrieben: Sie stehen der Gemeinde Wien als Prozesskostenersatz zu. Gegen sie hatte die Frau- nach Aufkommen des Heimskandals durch Berichte im Kurier 2011 und dem dadurch erfolgten quasi Aufwachen ihrer Erinnerungen – auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geklagt.

Stadt kann Exekution führen

Das Verfahren hat sie (und andere) in drei Instanzen verloren: Die Ansprüche waren verjährt. Die Folge: Die Stadt bekam mit den Urteilen ihre Prozesskosten zugesprochen und hat somit einen gültigen Exekutionstitel über die rund 21.000 Euro in der Hand. Sie kann der Frau, auf die sie einst hätte achten müssen und der sie eine „symbolhafte“ Entschädigung von 35.000 Euro gezahlt hat, jederzeit den Exekutor ins Haus schicken. Zu holen wäre für die Stadt nicht viel: Die Frau ist Mindestsicherungsbezieherin, für ihre Prozesse hatte sie Verfahrenshilfe bekommen.

Und, so ihr (ohne Bezahlung arbeitender) Anwalt Johannes Öhlböck im Schreiben an die Justiz: „Die Einbringung stellt eine unbillige Härte gegen ein Verbrechensopfer dar. Meiner Mandantin ist es bis dato aufgrund der Vorkommnisse während ihres Heimaufenthaltes nicht möglich, einem geregelten Leben nachzugehen. … Ich bitte Sie daher, von der Einhebung der Gerichtsgebühren und Kosten von 370 Euro abzusehen.“ Die Antwort der „Einbringungsstelle der Justiz“ steht aus.

Klägerin brachte Sache ins Rollen

Dabei hatten die Erzählungen der erfolglosen Klägerin über die Gewalt im städtischen Heim, so wie später die Schilderungen ihrer zahlreichen Schicksalsgenossen, das Offenbarwerden des Heimskandals erst so richtig ins Rollen gebracht. Die Wilhelminenbergkommission wurde eingesetzt, ein fassungslos machender Bericht über systematische Misshandlung erstellt – und vor einem halben Jahr hat sich die Republik bei den Opfern von Gewalt in Kinderheimen entschuldigt. Beim Festakt im historischen Sitzungssaal des Parlaments erklärte Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ), das „offizielle Österreich übernimmt Verantwortung“.

In der Folge beschloss der Nationalrat das Heimopferrentengesetz, auf dessen Basis (geschätzten) 7000 Menschen – die in Einrichtungen des Bundes, der Länder, der Kirche und in Pflegefamilien malträtiert worden sind – eine Rente von monatlich 300 Euro zusteht. Das Gesetz tritt am 1. Juli in Kraft.

Keine Antwort von Häupl

Ob sich die Gemeinde Wien die mehr als 21.000 Euro von ihrem einstigen Schützling holen wird, lässt sich derzeit nicht sagen. Auf Anfrage des STANDARD verweist eine Sprecherin von Jugendstadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) nur darauf, dass die Stadt in Summe bereits 52 Millionen Euro für die Heimkinder zur Verfügung gestellt habe. Anwalt Öhlböck meint, dass die Eintreibung unverständlich sei, „wurden die Betroffenen doch durch von der Gemeinde Beschäftigte in diese Situation gebracht. Diese Leute haben ihnen in ihrer Kindheit unbeschreibliches Unrecht angetan.“

Die Prozessverliererin selbst hat sich Ende November in einem Brief an Bürgermeister Michael Häupl gewendet. Dass sie nun Schulden von mehr als 21.000 Euro bei der Stadt Wien habe, beschäme sie „auf tiefste Weise – obwohl mir das Schlimmste passiert ist, was man einer Kinderseele antun kann“. Die Frau schrieb, es sei „nun an Ihnen, die ganze Angelegenheit auf respektvolle Weise zu beenden“, und bat Häupl um einen Termin. Antwort bekam sie nicht.

Stadt lässt sich Raten bezahlen

In einem anderen von einem „Heimkind“ verlorenen Prozess gegen die Stadt Wien ist man schon weiter. Dieser Klägerin wurden Prozesskosten von 10.605,18 Euro vorgeschrieben. Sie hat sich mit Wien, um die Ungewissheit einer Eintreibung abzuwenden, auf eine Ratenzahlung geeinigt. Von ihr nimmt die Stadt nun 200 Euro pro Monat.

Abgeblitzt beim Menschrechtsgerichtshof

Abgeblitzt sind Gewaltopfer städtischer Heime übrigens auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – etwa der 61-jährige Wiener Theaterregisseur und Künstler Karl Welunschek. Er hat, wie berichtet, Beschwerde in Straßburg eingebracht, unter anderem mit der Argumentation, so wie die österreichischen Gerichte die Verjährungsregeln auslegten, verletzten sie das Menschenrecht auf Freiheit und Sicherheit. Der Gerichtshof hat die Beschwerde nun für unzulässig erklärt.

Renate Graber6. Mai 2017, 11:00

http://derstandard.at/2000057082264/Stadt-Wien-Heimopfern-droht-Zwangsvollstreckung

Tags: Kinderheim – Heimkinder – Kindesmissbrauch  – Gewalt – Kindeswohlgefährdung – Internat – Zögling – Missbrauch – Opfer

Hass u. Ausgrenzung in der neuen SPÖ – die Doku von 1.Mai-Veranstaltung in Wien

„Die neue sozialdemokratisch Politik in Österreich“
Gewalt, Ausgrenzung, Hass gegen Kinderrechte und Väterrechte…

Das Ende einer einst positiven Gesinnung!
Eine Videodokumentation über die bittere Realität im unmenschlich Umgang mit Kinder und Menschenrechten in Österreich.
Tags: 1.Mai – Maiaufmarsch – Sozialdemokraten – SPÖ Doku – Video -Sozialistische Partei Österreichs  Nachrichten – Väter ohne Rechte – Rathausplatz – Genossen – Vater – Video Maiaufmarsch -1.Mai Veranstaltung Wien – Justopfer – Vaterlose Gesellschaft in Österreich – Familienrecht – Familie – Frauenpolitik – Genderwahn – Gewalt – Missbrauch mit dem Missbrauch – Nazis SLP Sozialistische Links Partei – Mobbing – Gleichberechtigung Gleichstellung – Väter ohne Rechte – Kinderrechte – Österreich – leaks family law – Menschenrechtsverletzung EGMR Art. 8 EMRK – Neue SPÖ – SPÖ Veranstaltung – Entfremdung – SPÖ Frauenpolitik – Entfremdung – SPÖ Radikalisierung – Gehirnwäsche – Väter ohne Rechte

* Vater Sporer gegen Österreich – EGMR Urteil 2011 des Sorgerecht

Vater Sporer gegen Österreich – EGMR Urteil 2011 des Sorgerecht

Video http://smotri.com/video/view/?id=v3078801639b

Der ledige Vater Gerald Sporer (34) aus Schalchen hat neun Jahre lang gerichtlich um das Sorgerecht für seinen heute zehnjährigen Sohn gekämpft.
Das Kind kam unehelich zur Welt, das Sorgerecht erhielt, wie es der Gesetzeslage entspricht, automatisch die Mutter.
Zähe Prozesse und drei Gutachten haben daran nichts geändert. Dabei führte der Innviertler mit der Frau seines Sohnes überhaupt keinen „Rosenkrieg“. Die beiden Eltern haben wieder ein gutes Einvernehme

Artikel:
Ledige Väter diskriminiert: EGMR-Urteil gegen Österreich

Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte müssen unverheiratete Väter das Recht haben, prüfen zu lassen, ob eine gemeinsame Obsorge oder Zuweisung an den Vater besser für das Kind ist.

Strassburg/Wien/Uw/Apa.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) will die Rechte lediger Vater stärken – der Trend erreicht wenig überraschend auch Österreich: Wie schon 2009 im Fall „Zaunegger gegen Deutschland“ stellte das Gericht jetzt bei „Sporer gegen Österreich“ fest, dass unverheiratete Väter diskriminiert werden. Sie haben – wurde vorab keine gemeinsame Obsorge beantragt – nach der Trennung keine Möglichkeit, prüfen zu lassen, ob eine gemeinsame Obsorge besser für das Kindeswohl wäre oder, wenn das nicht der Fall ist, eine Zuweisung an den Vater.

Der Fall:
Der Vater, Gerald Sporer, war zum Zeitpunkt der Geburt seines Sohnes im Mai 2000 bereits von der Mutter getrennt, doch man wohnte im gleichen Haus und kümmerte sich abwechselnd um das Kind. Als die Mutter 2002 auszog, beantragte Sporer das alleinige Sorgerecht, da die Mutter nicht in der Lage sei, sich zu kümmern. Mehrere Gutachten folgten. Schließlich urteilte das Gericht, dass das alleinige Sorgerecht nach der Rechtslage automatisch der Mutter zufalle, es sei denn, das Kindeswohl würde dadurch gefährdet. 2003 wurde der Fall beim EGMR anhängig, die aktuelle (noch nicht rechtskräftige) Entscheidung, die eine Verletzung des Diskriminierungsverbots und der Achtung des Familienlebens konstatiert, wurde einstimmig gefällt.

Österreich muss also seine Gesetzeslage ändern. Im Justizministerium kommt der Rüffel aus Straßburg gar nicht ungelegen, zumindest will Justizministerin Bandion-Ortner das Urteil als Bestätigung für ihre Pläne interpretieren, die Verantwortung beider Eltern mehr zu betonen. Der Spruch des EGMR, sagt Michael Stormann, Familienrechtsexperte im Ministerium, werde in das geplante neue Gesetz einfließen. Wann ein Entwurf vorgelegt wird, ist offen. Seitens des EGMR gibt es keine Frist.

Recht auf Prüfung

Auch inhaltlich ist nichts fix. Was die ledigen Väter betreffe, so sei das „Miminalprogramm“, meint Stormann, dass man ihnen das Recht auf eine Prüfung des Kindeswohls einräumt. Derzeit gilt: Wenn die Mutter nicht will, hat sie die Obsorge, außer dem Kind droht dadurch Gefahr. Eine Prüfung könnte auch zu dem Ergebnis kommen, dass eine gemeinsame Obsorge – trotz Widerstands der Mutter – dem Kindeswohl mehr dient als ein alleiniges Sorgerecht der Mutter. Das wäre neu. Derzeit ist für gemeinsame Obsorge Konsens nötig, außer die Paare leben in Ehe oder haben vorab gemeinsame Obsorge beantragt. Letzteres, so Stormann, täten aber nur wenige. Der Grund: der Gang zu Gericht. Insofern sei denkbar, dass man die Erklärung künftig am Standesamt mit der Vaterschaftsanerkennung abgebe.

Was man aus dem Urteil nicht herauslesen kann, ist jedoch eine automatische gemeinsame Obsorge für uneheliche Kinder. Allerdings würde eine Änderung der Gesetzeslage bei ledigen auch eine bei geschiedenen Vätern nach sich ziehen. Wenn bei Ersteren eine gemeinsame Obsorge gegen den Willen der Mutter geprüft werden müsse, dann natürlich auch bei Zweiteren, sagt Juristin Astrid Deixler-Hübner von der Uni Linz.

(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 04.02.2011)
http://diepresse.com/home/bildung/erziehung/631067/Ledige-Vaeter-diskriminiert_EGMRUrteil-gegen-Osterreich

weitere links:
Beschwerdesache Sporer gegen Österreich, Urteil vom 3.2.2011, Bsw. 35637/03. …

Klicke, um auf JJT_20110203_AUSL000_000BSW35637_0300000_000.pdf zuzugreifen

Klicke, um auf chamber-judgment-sporer-v-austria-german-version-030211.pdf zuzugreifen

Original Urteil in englisch:

Klicke, um auf Sporer.pdf zuzugreifen


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Der „Blaue Weihnachtsmann“

Wer ist der blaue Weihnachtsmann?

blaue Weihnachtsmann
Der blaue Weihnachtsmann auf Facebook -> Seite über Eltern-Kind-Entfremdung bzw. Parental Alienation

Woher kommt der blaue Weihnachtsmann ?

Der Weihnachtsmann oder auch Sankt Nikolaus, wie er in verschiedenen Regionen auch genannt wird, bezieht sich auf den Bischof Nikolaus. Er lebte an der Ägäis, dort wo heute die Türkei ist. Es gibt viele Geschichten um den heiligen Sankt Nikolaus. Aber alle Begebenheiten haben eines gemeinsam, sie spiegeln seine Volksnähe und den Schutzpatron der einfachen Leute wider.

Seit vielen Jahren herrscht die klassische Rollenteilung, die Mutter versorgt die Kinder und der Vater erwirtschaftet das Einkommen. Eine Symbiose, die beide Eltern voneinander abhängig machte. Mit den Bestrebungen der Gleichstellung und der wirtschaftlichen Unabhängigkeit der Frau begannen viele Mütter den Kontakt der Väter zu ihren Kindern zu unterbinden.

Obwohl dies gegen die Menschenrechte verstößt und auch nicht im Interesse der Kinder ist, hat sich dieses Verhalten in Europa und besonders im deutschsprachigen Raum nachhaltig etablieren können. Da alle juristischen und politischen Mittel nur wenige Erfolge brachten entwickelten Väter Anfang des 3. Jahrtausends den blauen Weihnachtsmann.

So, wie einst Väterchen Frost, visualisiert er die Kälte. Die Kälte in der Kindheit, wenn ein Elternteil fehlt, wenn der Kontakt zu einem Elternteil unterbunden wird. Einige Experten im Familienrecht sprechen von der „vaterlosen Gesellschaft“.

Deshalb fordert der blaue Weihnachtsmann ein  50/50 Umgangsrecht,  für jeden Vater und Mutter nach Trennung oder  Scheidung mit seinem leiblichen Kindern , man spricht von Doppelresidenz bzw. Wechselmodell.
In der Europarat  Resolution 2079 wurde dies im Oktober 2015,  als Regelfall, beschlossen.  Die Regierungspolitiker in Österreich und Deutschland haben bis zum heutigen Tag keinerlei Entwürfe eines solchen dringend notwendigen Gesetzes vorgelegt.
In vielen US Bundestaaten wurden dieses Modell in den letzten Jahren umgesetzt, siehe shared parenting.

Die Richtlinien der Menschenrechte lt. EMRK Art.8 sprechen von einer Eltern-Kind-Entfremdung bei einem fehlenden Besuchskontakt (Umgang) ab 6 Monaten. Da die Menschenrechte juristisch noch nicht umgesetzt wurden und die dazu notwendigen Ausfürhungsgesetze fehlen, fordern einige Vätervereine Sanktionen bei Entfremdung.
Die Auswirkungen der entsorgten Eltern, gehen von jahrelangen psychischen Qualen, bis zum Suizid, deshalb wird von viele Betroffenen gefordert,  Parental Alienation (Eltern-Entfremdung) ins Strafrecht aufzunehmen.

Immer, wenn die Kinder Weihnachten mit nur einem Elternteil feiern dürfen, dann wird das Fest trist und kalt. Und dann erscheint der Weihnachtsmann in seinem blauen Gewand.

Admin Familie & Familienrecht, am 7-1-2017

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Hausfrauenprinzip – Mama betreut Papa zahlt

Ich habe kein vertrauen in die Justiz mehr, sagt Vater Marco.
Väter  leiden, weil die Mütter den Umgang erschweren und sogar verhindern, wie ein Fall aus Schwerin zeigt, man spricht von Eltern-Kind-Entfremdung.
Die Exfrau des Vater hat sich nach Peru abgesetzt.
Zur Not will der Vater bis zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen.

Marcus Witt Väteraufbruch e.V.
Gerichte ordnen nur selten das gemeinsame Sorgerecht Elternschaft an.
Phillipp von Wrangell – Fachanwalt Familienrecht –

3-1-2016
Tags: Unterhalt – Zwangsgelder – Gerichtsvollzieher – Familienrecht, Hasufrauenprinzip, Väter, Mütter, Familiengericht, Umgang, Selbstjustiz, Marcus Witt,Väteraufbruch,anwalt, Phillipp von Wrangell, Unterhalt, Zwangsgelder, Gerichtsvollzieher, Justiz, Vater, Menschenrechte – Zahlväter – Justizopfer – Gleichberechtigung – Feminismus – feministische – Feministin – Frauenpolitik – Gerichte – Familiengerichte – Vaterlose Gesellschaft – Video