Familie Familienrecht family law germany austria youth office – father Österreich Deutschland Schweiz Eltern Kinder Entfremdung Doppelresidenz gemeinsames Sorgerecht Jugendamt Obsorge KESB Trennung Väter Umgangsrecht alleinerziehende Italia Papa Scheidung Mutter Jugendwohlfahrt Parental Alienation PAS Besuchsrecht Unterhalt Kindesentführung Pädophile Missbrauch Gleichstellung Frauenpolitik Feminismus Gender Justiz Familienpolitik Familienministerin Juliane Bogner-Strauß Väter Suizid – Vaterlose Gesellschaft parents children custody welfare dad divorce mother child abduction pedophile abuse equality woman politics feminism gender justice family policy fathers suicide Fatherless society child welfare PAS child abduction reproductive medicine violence Left leaks family law shared parenting
Unser Freund und Mitstreiter,Alfred Nechvatalist am So. 7.November 2021 im KH Wien Favoriten, (Kaiser Franz Josef Spital, 4 Med C21) um 11Uhr, unvorhersehbar verstorben.
Alfred Nechvatal wurde am 21.11.1938 geboren.
Fotograph Alfred Nechvatal hat sich für viele Justizopfer, Jugendamtopfer in ganz Österreich eingesetzt, sowie den 4 fachen Vater Mag. Herwig Baumgartner (Autor: Mord an Luca-Elias), welcher nach einer 4 jährigen Haftstrafe (seit 2009) heute noch immer im Maßnahmenvollzug sitzt.
Als jahrzehntelanger Prozessbeobachter von vielen Strafprozessen bezeichne ich meinen FreundAlfred Nechvatal, als einen der führenden Justizinsider von Österreich mit einem starken Gerechtigkeitssinn, welcher gegen Rechtsbeugung, Unverhältnismässigkeit in der Justiz sich ständig arrangierte.
1060 Wien Mariahilferstraße 75, Ecke Neubaugasse, gleich bei der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt
😁
Der Verein Väter ohne Rechte verteilt wieder allerlei Geschenke für Kinder zur Erinnerung an jene Kinder, die ihre Mutter oder ihren Vater zu Weihnachten wieder einmal nicht sehen dürfen. Väter ohne Rechte ist der einzige Verein, der auf diese sich jährlich wiederholende Kindesmisshandlung hinweist. Im Sinne der Kinder und ihres Wohls setzt sich Väter ohne Rechte dafür ein, dass ein Kind nach einer Trennung zu Mutter und Vater den gleichen Kontakt hat. Wir laden alle MedienvertreterInnen ein, zu unserem Stand zu kommen und sich davon zu überzeugen, wie traurig die Realität für viele Kinder in Österreich ist. Vielleicht können wir auch Sie überzeugen, dass viele Aussagen bestimmter Gruppierungen nicht der Wahrheit entsprechen. Denn viele könnten es besser wissen, wollen das aber nicht.
Angeblicher IS-Schläfer wurde freigesprochen
Am Wiener Landesgericht ist am Dienstag gegen einen angeblichen IS-Schläfer verhandelt worden, der laut Anklage im Namen der radikalislamistischen Terror-Miliz „Islamischer Staat“ einen Selbstmordanschlag am Westbahnhof durchführen hätte sollen.
APA
Das Urteil ist nicht rechtskräftig
Zum Attentat sei es nicht gekommen, weil das Signal seines IS-Kontaktmannes ausblieb, hatte der Mann im Vorjahr dem Verfassungsschutz erklärt.Der Angeklagte – ein 27 Jahre alter Afghane, der 2015 über die Türkei nach Österreich gekommen war – wurde im Zweifel vom zentralen Vorwurf der Wiener Anklagebehörde freigesprochen. „Eine Mitgliedschaft beim IS und Anschlagspläne haben sich nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nachweisen lassen“, stellte Richterin Claudia Bandion-Ortner am Ende fest. Der Mann wurde daher ausschließlich für mehrere gewalttätige Angriffe gegen verschiedene Justizwachebeamte – der Afghane dürfte ein äußerst problematischer Häftling sein, er wurde nach Handgreiflichkeiten, die sich auch gegen Mitinsassen richteten, immer wieder in andere Justizanstalten verlegt – zu 14 Monaten unbedingter Haft verlegt. Verteidiger Michael Dohr nahm das Urteil an, Staatsanwältin Viktoria Berente gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.Dass der Staatsanwaltschaft die Beweisführung zu den vermuteten Anschlagsplänen nicht glückte, lag möglicherweise auch daran, dass die Handy-Daten des Angeklagten nur ansatzweise ausgewertet werden konnte. Bei dem Afghanen war ein Smartphone sichergestellt worden, die darauf gespeicherten Daten waren allerdings großteils verschlüsselt. Weil der Verdächtige nicht bereit war, den PIN-Code und sonstige Informationen zu seinem Gerät preiszugeben, sei dieses einem sogenannten Chip Off-Verfahren unterzogen und dabei in seine Einzelteile zerlegt worden, berichtete ein Beamter vom Verfassungsschutz dem Schöffensenat. Ob am Gerät brisante Informationen – etwa Kontaktdaten einer möglichen IS-Verbindungsperson – gespeichert waren, ließ sich nicht klären. „Wir waren technisch nicht in der Lage, das Handy zu entschlüsseln. Die Technik ändert sich ständig“, sagte der Polizeibeamte.
Als das Gericht darauf die Beiziehung eines externen Sachverständigen andachte, um an sämtliche Daten zu kommen, machte der Beamte deutlich, dass das Smartphone den Entschlüsselungs-Versuch nicht unbeschadet überstanden hatte: „Nachher ist nichts mehr möglich.“ „Das gibt’s ja net“, entfuhr es der vorsitzenden Richterin. „Es wurde alles versucht, jetzt geht nix mehr“, erwiderte der Verfassungsschützer.
Der Angeklagte war erstmals strafrechtlich aufgefallen, als er im März 2018 vor dem provisorischen Parlamentsgebäude am Heldenplatz einen Polizisten attackierte. Als er zwei Wochen später am Westbahnhof ohne ersichtlichen Grund auf einen weiteren Polizisten losging, wurde er in seiner Asylunterkunft in Wien-Liesing festgenommen. Im August wurde er von Richterin Bandion-Ortner für die beiden Tätlichkeiten zu acht Monaten unbedingter Haft verurteilt.
Anschließend outete sich der 27-Jährige als – vermeintlicher – IS-Schläfer und schilderte in mehreren Einvernahmen dem BVT und dem Wiener LVT seine Bomben-Pläne. Er wurde offensichtlich zunächst nicht ernst genommen. „Er hat mir nichts genannt, was sich konkretisieren hätte lassen. Er hat ein Schlagwort hingeworfen und hat sonst blockiert“, verriet der mit der Fallführung betraute Verfassungsschützer im Zeugenstand. Allerdings machte der Afghane deutlich, dass „Ungläubige“ getötet gehören. Das habe man ihm „beigebracht“. „Auch die Richterin bei meiner Hauptverhandlung war eine Ungläubige. Auch sie gehört getötet“, gab er niederschriftlich zu Protokoll, wobei er sich auf die Verhandlung vom August 2018 bezog.
Obwohl es sich bei der betreffenden Richterin um Bandion-Ortner und damit immerhin eine ehemalige Justizministerin handelte, erlangte diese von dieser Aussage keine Kenntnis. Das Protokoll wurde zwar der Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die als tötungswürdig erachtete Bandion-Ortner jedoch nicht informiert. Was der 27-Jährige von ihr hielt, wurde ihr erst bekannt, nachdem die Staatsanwaltschaft hinsichtlich der vom Angeklagten behaupteten Anschlagspläne zur Ansicht gelangte, dass dessen Angaben glaubwürdig waren und die Strafverfolgungsbehörde eine Anklage einbrachte. Der Akt landete erneut am Schreibtisch von Bandion-Ortner.
In der Verhandlung betonte nun Verteidiger Dohr, die Angaben seines Mandanten vor dem Verfassungsschutz wären nichts wert. Einerseits habe dieser sich „wichtig“ gemacht, andererseits habe er geglaubt, mit der falschen Behauptung, er sei ein IS-Bombenleger, seine drohende Abschiebung nach Afghanistan verhindern zu können. Dohr verwies auch auf ein psychiatrisches Gutachten, demzufolge der Angeklagte „nach Reibungsflächen sucht“ und sich wichtig mache, grundsätzlich aber zurechnungsfähig sei. „Die Suppe ist hier nicht ein mal dünn. Hier ist gar keine Suppe vorhanden“, betonte Dohr.
Da sieht man die Realität, wie es einen Trennungs-Vater in Österreich wirklich geht, leider sind solche Falschbeschuldigungen im Familienrecht kein Einzelfall.
Es wundert mich etwas, dass sich die Kronenzeitung für Gleichberechtigung einsetzt und soetwas bringt, weil sonst sind ja immer fast alle Scheidungsväter bzw. Trennungsväter meistens die bösen Gewalttäter.
Meiner Meinung nach sollte der Vater sofort eine „Verleumdungsklage“ und gleichzeitig einen „Antrag auf alleinige Obsorge“ stellen, solche narzisstischen Exfrauen ändern sich nicht.
WEGA stürmt Grundstück, um Kind (10) zu „befreien“
Spektakulärer Einsatz der Spezialeinheit WEGA am Mittwochabend in einem großen Wiener Flächenbezirk, nachdem ein Obsorgestreit völlig außer Kontrolle geraten war. Die Mutter erstattete Anzeige, weil der Vater den gemeinsamen Sohn festhalte, aggressiv sei und sich Waffen im Haus befänden. Es gab aber ein Problem …
Der Zehnjährige hätte sich zum wiederholten Male geweigert, zu seiner Mutter zurückzukehren, so Alexander B. (Name geändert) zur „Krone“. Das ließ die Frau offenbar nicht auf sich sitzen und alarmierte die Polizei.
Bild: Chris Koller (Symbolbild)
„Wie in einem Actionfilm“
Und weil B. als Sportschütze tatsächlich (legal) Waffen besitzt, rückte – wie in solchen Fällen üblich – die schwer bewaffnete Eliteeinheit an.
Was sich Minuten später in der beschaulichen Wohnsiedlung abspielte, „war wie in einem Actionfilm“, ist auch Nachbar Reinhard Förster entsetzt: „Wir lagen auf der Gartenliege, als meine Frau sagte, ,da spielt wer mit einem Laserpointer‘ – dabei waren die Zielvorrichtungen der Gewehre auf uns gerichtet.“ Plötzlich waren die Gassen und Gärten in der Umgebung voller vermummter Polizisten, über dem Grätzel kreiste ein Hubschrauber.
Nachbar Reinhard Förster
Bild: Bartel Gerhard
B. sah die Polizisten durch eine Überwachungskamera, wie sie sein Grundstück stürmten, und öffnete die Tür. Der Wiener wurde sofort fixiert, das völlig geschockte Kind „befreit“. Erst dann klärte sich der Fall auf – und der Bub blieb bei seinem Vater! B. plant jetzt eine Verleumdungsklage gegen seine Ex. Der teure Einsatz geht auf Kosten des Steuerzahlers.
1.) Bootcamps und mehrere Tage bis Wochen Sozialarbeit, sollte hier ein MUSS sein, sonst lernen diese „nichtsnutzigen Terror-Schüler“ nie Respekt am älteren Menschen!!! Sebastian Kurz ÖVP und seine Ministerinnen sollten für diese „gehirngewaschenen #Migranten-Schülern“ zurecht weißen, bevor sie zu kriminellen oder Terroristen, #Amoktäter werden, #Gewalttäter sind sie ja jetzt schon!!!
2.) Heinz-Christian StracheFPÖ u. die Regierung sollte überlegen
eventuell ein #Führerscheinverbot für mindestens 5 Jahre und späteren psychologischen Tests, ob solche gewalttätigen #Terrorschüler überhaupt für den öffentlichen Verkehr geeignet sind, oder ob solche Leute– zu #Amokfahrten neigen, da sie sich in der normalen österreichischen Gesellschaft nicht einordnen können?
3.) #Ethikunterricht sollte bereits in der Volkschule Pflicht sein!
😨 Admin Familie & Familienrecht, am 11-5-2019
siehe auch Video:
HTL Lehrer in Wien spuckt Schüler an, dieser stößt in gegen die Tafel . . .
–> https://wp.me/p4RGV9-3hv
Tags: Problemschüler -Terror Schüler – Amokfahrer – Gewalt – leaks family law austria – Terroristen- Erziehung – Kindererziehung – Gesetze Österreich – Terrorprävention – Mobbing – Justiz – psychische Gewalt – Entfremdung – Radikalisierung – Gehirnwäsche
Die FPÖ-Forderung von Erziehungscamps (Bootcamp) finde ich generell eine gute Sache, dies sollte man ebenso bei Eltern-Kind-Entfremdung anwenden. siehe auch Beiträge über Richterin Lisa Gorcyca
Das Jugendschutzgesetz ist kontraproduktiv und sollte auf 14 Jahre begrenzt werden.
Es kann nicht sein, dass ein ein 17.jähriger oder 21. jähriger bei Vergewaltigung, Mord, etc. nur die Hälfte der Strafe bekommt.
Admin Familie & Familienrecht, am 3-5-2019 Video Lehrer spuckt Schüler an:
Quelle: youtube.com
Artikel:
Streit eskaliert: Lehrer spuckt auf Schüler
Unfassbare Szenen spielten sich in der HTL Ottakring ab.
Ein unfassbares Video, das am Donnerstag in der HTL Ottakring aufgenommen wurde, verbreitet sich derzeit in den sozialen Medien. Darauf ist ein heftiger Streit zwischen einem Schüler und einem Lehrer zu sehen.
Video zum ThemaStreit eskaliert: Lehrer spuckt auf Schüler
Streit eskaliert
Die Situation ist bereits zu Beginn des 22 Sekunden langen Clips aufgeladen. Ein Lehrer hält einen der Schüler im Klassenzimmer fest und fordert ihn auf, zum Direktor zu gehen. Der Streit schaukelt sich in Folge immer mehr hoch und eskaliert dann völlig. Der Lehrer bespuckt schließlich sogar den Jugendlichen. Dieser wird dann handgreiflich und stößt den Lehrer gegen die Schultafel.
Video zum ThemaStreit eskaliert: Lehrer spuckt auf Schüler
Lehrer suspendiert
Warum es in dem Streit geht, ist unklar. Die Schule hat den Zwischenfall inzwischen aber bestätigt. Der Vorfall bleibt für den Lehrer auch nicht ohne Konsequenzen. Er wurde suspendiert.
Lehrer wurde wochenlang gemobbt
Laut ÖSTERREICH-Informationen soll der Lehrer aber über Wochen von den Schülern schickaniert und regelrecht gemobbt worden sein. Der Elektrotechnik-Lehrer sei immer wieder Ziel von Attacken der Schüler gewesen, heißt es. So wurde er besipielsweise mit einem Tischtennisball beworfen oder es wurde ihm mit einer Trillerpfeife ins Ohr gepfiffen.
Bildungsdirektor kündigt dienstrechtliche Konsequenzen an
Die Spuck-Attacke wird nun auch zur Polit-Affäre: Der Wiener Bildungsdirektor Heinrich Himmer bestätigte den Vorfall gegenüber ÖSTERREICH und kündigt Konsequenzen an. „Wir dulden keinerlei Gewalt und respektloses Verhalten an unseren Schulen – weder von Lehrern, noch von Schülern. Deshalb werden sofort Konsequenzen gezogen. So wird der Lehrer einvernommen werden und hat – unabhängig davon, dass von der Schule bereits angekündigt wurde, dass der Lehrer im kommenden Schuljahr nicht mehr tätig sein wird – jedenfalls mit dienstrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Bereits jetzt wurde er vom Unterricht abgezogen. Überdies werden Konsequenzen für die Schüler überprüft – hierfür wird eine eigene Disziplinarkonferenz abgehalten. Zusätzlich erhält die Schule das Angebot einer Unterstützung durch die Schulpsychologie und wird überdies mit allen betroffenen Schülern den Fall aufarbeiten.“
FPÖ fordert Erziehungscamps für gewalttätige Schüler
Empört reagierte die FPÖ: „Die rote Bildungsdirektion lässt hier ganz klare ihre Lehrer im Stich. Kein Lehrer muss sich so ein Fehlverhalten gefallen lassen – dass man darüber überhaupt diskutiet ist völlig absurd“, meint der Wiener FPÖ-Bildungssprecher Maximilian Krauss. „Wir dürfen die Lehrer, die in Klassen den oft zugewanderten Problemschülern alleine und schutzlos gegenüber stehen, nicht in den Rücken fallen“, so Krauss. Er fordert Erziehungscamps für gewalttäige Schüler. Laut Krauss führe der hohe Ausländeranteil an Schulen dazu, dass Lehrer mittlerweile schon eine Bodycam brauchen und an Brennpunkt-Schulen eine Security zum Alltag gehören wird.
Der Regierungssprecher Gernot Blümel von der „Österreichischen Volkspartei“ hat vor einiger Zeit dem österreichischen Volk versprochen hat: „Es wird bei der neuen Karfreitagsregelung niemand etwas verlieren“ Diese Aussage stellte sich als eine Lüge heraus, weil sievon der Regierung nicht eigehalten wurde!
Kurze Zeit später wurde den den Evangelisten u. Altkatholiken der Feiertag gestrichen, und das Versprechen von der ÖVP – FPÖ Regierung, insbeondere des RegierungssprecherGernot Blümel (ÖVP) stellte sich als unwahres Versprechen heraus.
Admin Familie & Familienrecht, am Karfreitag 19.April 2019
Erstmals war der Karfreitag kein offizieller Feiertag für evangelische und altkatholische Gläubige mehr. Hunderte protestierten in der Innenstadt. Der Theologe Paul Zulehner räumt einer Klage der Kirchen gute Chancen ein.
Im Anschluss an den Vormittagsgottesdienst versammelten sich Vertreter aus 30 evangelischen und altkatholischen Pfarrgemeinden vor der Lutherischen und Reformierten Stadtkirche in der Dorotheergasse. Sie wollen ihren gestrichenen Karfreitag-Feiertag zurück. Die Regelung sei ein grober Eingriff in die Religionsfreiheit, hieß es. Als Zeichen des Protests hatten viele eine Kreuz aus Heftpflastern an die Kleidung geklebt.
Ohne Karfreitag keine Auferstehung – APA/Neubauer
Ohne Karfreitag kein Ostern – APA/Neubauer
Kritik an der Bundesregierung
In Ansprachen erinnerten Vertreter der Kirchen an die Bedeutung des Karfreitags und übten Kritik an der Bundesregierung. „Die diskriminierende Haltung, die diese Regierung gegenüber Minderheiten in unserer Gesellschaft zeigt, macht es dringend notwendig, ein Zeichen zu setzen“, sagte Superintendentialkuratorin Petra Mandl.
Protest gegen Feiertag-Streichung – ORF/Werner Trinker
Die Abschaffung des Feiertags und die Aussage von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), wonach 96 Prozent der Bevölkerung davon nicht betroffen seien, womit er die evangelische Kirche als „quasi vernachlässigbare Minderheit“ dargestellt habe, habe für Empörung in der Gemeinschaft gesorgt, bekräftigte Mandl.
Ein Kreuz aus Heftpflastern als Zeichen des Protests – ORF/Werner Trinker
Die Abschaffung des Feiertags und die Aussage von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), wonach 96 Prozent der Bevölkerung davon nicht betroffen seien, womit er die evangelische Kirche als „quasi vernachlässigbare Minderheit“ dargestellt habe, habe für Empörung in der Gemeinschaft gesorgt, bekräftigte Mandl.
Protest gegen Feiertag-Streichung
Mit Transparenten und Gesang protestierten in Wien Gläubige gegen die Streichung des Karfreitags als Feiertag.
Klage soll bis Mitte Mai eingebracht werden
Die neue Regelung erwecke den Eindruck, dass Religion und Glaube ins Private abgedrängt werden sollen, kritisierte der Wiener Superintendent der evangelischen Kirche, Matthias Geist, im Gespräch mit der APA. „Jede Minderheit sollte doch das Recht in einer offenen Gesellschaft zugestanden bekommen, dass wir unseren Glauben auch öffentlich leben und einen Feiertag in Anspruch nehmen können.“
Er appellierte an die Bundesregierung, die Regelung zu überdenken: „Meine Erwartung ist, dass der Karfreitag doch ein Feiertag für alle Österreicherinnen und Österreicher wird“, sagte Geist. Die evangelische Kirche hat bereits angekündigt, bis Mitte Mai eine Verfassungsklage auszuarbeiten.
„1.Mai nur Feiertag, wenn alle Arbeiter im Urlaub?“
Einer solchen Klage räumte der Theologe, Priester und Religionssoziologe Paul Zulehner im „Wien heute“-Gespräch gute Chancen ein: „Ich glaube schon. Wenn man diese Balance hält, zwischen dem individuellen Recht der einzelnen Person ‚Ich kann eine Religion frei ausüben‘ und einer Gemeinschaft, die ein Recht hat, sich gemeinschaftlich auch zu äußern in dieser Kultur, das muss abgewogen werden. Ich denke, das ist bisher in der Diskussion noch nicht passiert.“
Theologe Zulehner im Gespräch
Theologe, Priester und Religionssoziologe Paul Zulehner spricht über die Karfreitagsregelung.
Was bisher in keiner Stellungnahme eines Politiker zum Vorschein gekommen sei, was der Verfassungsgerichtshof im Fall einer Klage aber hoffentlich auch würdigen wird, sei, so Zulehner, dass Religionsfreiheit auch ein Recht der Gemeinschaften ist, also der katholischen Kirche als Ganzes. Wir gehen ja auch nicht her und feiern den Staatsfeiertag wenn sich alle frei nehmen oder wir machen den 1. Mai, wenn sich alle von der Arbeiterbewegung da einen Urlaubstag nehmen.“ Zulehner sieht ein Vorrecht der Gemeinschaft „vor allen Fragen, ob die einzelnen da auch richtig mitmachen“.
Schönborn will Karfreitag-Debatte sinnvoll nützen
Der römisch-katholische Kardinal Christoph Schönborn hat am Karfreitag appelliert, die Karfreitag-Debatte sinnvoll zu nützen. „Wenn die heftige Debatte um den Karfreitag auch ein Gutes hat, dann wohl dies, dass sie hoffentlich dazu beiträgt, über den tieferen Sinn des Karfreitags wieder stärker nachzudenken“, sagte Schönborn in einem Audiobeitrag auf der Website der katholischen Kirche in Österreich.
Aktionen auch in Bundesländern
Auch in anderen Bundesländern kam es am Karfreitag zu Protestaktionen: Die evangelischen Pfarrgemeinden in Bludenz, Feldkirch, Dornbirn und Bregenz etwa ließen um 15.00 Uhr die Kirchenglocken zu einem Mahnläuten erklingen. Die evangelische Pfarrgemeinde in Bregenz schaltete am Donnerstag sogar eine Todesanzeige in den „Vorarlberger Nachrichten“. „Wir gedenken des Todes von Jesus von Nazareth“, heißt es darin – mehr dazu in Evangelisches Mahnläuten am Karfreitag
Auch im Burgenland waren Solidaritäts- und Protestkundgebungen angekündigt. Bischof Michael Bünker bekräftigte seine Ablehnung der neuen Regelung – mehr dazu in Karfreitag: Protest und Solidarität. Auch in der Steiermark feierten viele Gläubige auf dem Grazer Färberplatz bei einer öffentlichen Veranstaltung – mehr dazu in Gläubige feierten auch ohne Feiertag.
Karfreitag nach Klage kein Feiertag mehr
Die neue Regelung zum Karfreitag ist heuer zum ersten Mal zur Anwendung gekommen. Die Regierung hat ja in Folge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) den freien Karfreitag für evangelische Christen, Methodisten und Altkatholiken gestrichen. Eingeführt wurde im Gegenzug ein „persönlicher Feiertag“. Der bedeutet, dass sich alle Arbeitnehmer einmal pro Jahr einen Urlaubstag auch gegen den Willen des Dienstgebers, allerdings aus ihrem eigenen Kontingent, nehmen können.
Wenn man bedenkt, dass man für „Po-grapschen“bis zu 1 Jahr bekommen kann und der Strafrahmen bis zu 3 Jahre Haft in diesem Fall gewesen wäre, kann man eigentlich nur den Kopf schütteln.
Die Hundebesitzerin war mit 1,4 Promille völlig alkoholisiert und hat daher mit ihren Kampfhund völlig fahrlässig gehandelt.
Das ein Gutmensch, als Richter hier lediglich eine Urteil mit nur 6 Gefängnis spricht ist eine Verhöhnung.
Wie die Opferanwältin der Eltern des 1 jährigen Bub Waris, Rechtsanwältin Astrid Wagner (in Oe24 am 25-3-2019) bzw. der Richter dies mit einem Verkehrsunfall (Tötung eines 6 Jährigen Kindes am Zebrastreifen, nur bedingte Strafe) vergleichen kann, ist mir ebenso schleierhaft.
Tatsache ist das jeder Fall individuell ist und hier bei der Tötung des Kleinkindes die Hundebesitzerin GROB FAHRLÄSSIG gehandelt hat.
Die Großeltern machen sich vermutlich ein Leben lang, hier Vorwürfe, nur wegen dieser Alkoholikerin die sich nicht im Griff hat, man sollte die Frau mindestens 10 Jahre einsperren, wie kommen andere Bürger dazu, bzw. deren Kinder.
WO IST HIER DER KINDERSCHUTZ?
Meiner Meinung handelt es sich hier keineswegs um ein Präventiv-Urteil. Das Urteil spottet jeder Beschreibung.
Waris (1) tot-gebissen: Nur 6 Monate Haft für Hundebesitzerin
18 Monate Haft für Hundebesitzerin, 6 davon unbedingt
Zu eineinhalb Jahren teilbedingter Haft ist am Montag am Landesgericht für Strafsachen die Besitzerin eines Rottweilers verurteilt worden, der am 10. September 2018 in Wien-Donaustadt einen 17 Monate alten Buben angefallen hatte. Das Kleinkind erlitt schwerste Kopf- und Schädelverletzungen und starb zweieinhalb Wochen später in einem Spital.
Mit sechs Monaten wurde ein Drittel der Strafe unbedingt ausgesprochen, zwölf Monate wurden der bisher unbescholtenen 49-Jährigen unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nachgesehen. Die Eltern und die Großeltern des getöteten Buben bekamen ein Trauerschmerzengeld von insgesamt 65.000 Euro zugesprochen, wobei die Begräbniskosten inkludiert waren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Eine unfassbare Tragödie, da gibt es nichts zu beschönigen. Die Angeklagte ist am Boden zerstört und tief betroffen“, erklärte die Rechtsvertreterin der Hundebesitzerin, Nadine Illetschko (Kanzlei Machac), eingangs der Verhandlung. Der Hund sei bis dahin „nie auffällig“ gewesen.
Das entsprach allerdings insofern nicht den Tatsachen, als der Rottweiler in der Vergangenheit bereits einen Menschen angefallen und diesem in den Hals gebissen hatte. Aufgrund dessen wäre die Angeklagte – ihren Angaben nach seit 28 Jahren Hundebesitzerin, den zum Tatzeitpunkt dreijährigen Rüden hatte sie im Alter von neun Wochen von einem oberösterreichischen Züchter übernommen – gemäß den Bestimmungen des Wiener Tierhaltegesetzes verpflichtet gewesen, diesen ausschließlich mit einem Beißkorb ins Freie zu lassen.
Darüber hinaus leistete sich die 49-Jährige zwei weitere Sorgfaltsverstöße. Sie war mit 1,4 Promille schwer alkoholisiert und hielt den Rottweiler nicht an der kurzen Leine, als sich gegen 20.15 Uhr ihre Wege in der Ziegelhofstraße mit denen der Großeltern des Buben kreuzten, die mit dem 17 Monate alten Kind einen abendlichen Spaziergang unternahmen. Die beiden hatten den Buben in die Mitte genommen und schaukelten ihn spielerisch in die Höhe, was den Kampfhund irritiert haben dürfte. Das 47 Kilogramm schwere Tier riss sich los, schnappte nach dem Kopf des Buben und biss zu.
Die Angeklagte gab zu, „nicht vorausblickend gegangen“ zu sein und mehr auf einen Arbeitskollegen, den sie zu einer Autobus-Station begleitete, als auf ihren Hund geachtet zu haben: „Mein Blick war auf meinen Bekannten gerichtet.“ Mit diesem hatte sie den Nachmittag Prosecco trinkend auf ihrer Terrasse verbracht. Der Hund habe sie dann „von einer Sekunde auf die andere mitgerissen“, schilderte die 49-Jährige. Sie habe noch „probiert“, ihn von dem Buben „wegzubringen“, was ihr nicht gelang. Was dann geschah, habe sie „in einen Schrecken, einen Ausnahmezustand“ versetzt.
Zeugin schlug auf Hund ein
Eine 40-jährige Frau, die der Angeklagten und deren Rottweiler in einem Abstand von wenigen Metern gefolgt war, wurde zufällig Zeugin der Kampfhund-Attacke. Während die Hundehalterin – möglicherweise aufgrund ihrer Alkoholisierung – nicht in der Lage war, ihr wild gewordenes Tier zu bändigen, ging die Freizeitpädagogin, die selbst einen Hund besitzt, couragiert dazwischen.
Sie habe den Rottweiler am Halsband gepackt, zu Boden gedrückt und mit dem Unterarm fixiert, schilderte die zierliche 40-Jährige Richter Gerald Wagner. Dann habe sie dem Hund „ins Gesicht gehaut, dass er los lässt. Ich habe fünf bis sechs Mal hingehaut mit der Faust“. Der Besitzerin des rabiaten Kampfhunds habe sie „Ziehen Sie den Hund weg!“ zugerufen. Als der 17 Monate alte Bub endlich befreit war, habe sie „überall Blut“ wahrgenommen. Weil ihr in der Aufregung die Telefonnummer der Rettung nicht einfiel, sei sie zum nächsten Haus gelaufen und habe gegen die Fensterscheiben geschlagen und die Alarmierung der Rettungskräfte veranlasst. Dann sei sie zurück zum Tatort gerannt, wo sie sich kurzerhand ihr T-Shirt auszog: „Ich wollte dem Kind den Kopf zusammenbinden.“
Eine zweite Augenzeugin meinte, die Angeklagte habe auf sie „ein bisschen schockiert“ und nicht betrunken gewirkt. Jene fühlte sich „nicht dramatisch“ alkoholisiert, „sonst wär‘ ich gar nicht rausgegangen“, wie die 49-Jährige zuvor dem Richter anvertraut hatte. Nach dem Vorfall habe sie sich „in einem Schockzustand“ befunden, habe drei Wochen bei einer Freundin verbracht und sich nicht mehr nach Hause getraut, weil Reporter ihre Wohnung belagert hätten. „Beim Arzt war ich auch noch, weil ich nicht schlafen konnte“, gab die Angeklagte zu Protokoll.
Auf die zeugenschaftliche Einvernahme der Großeltern wurde verzichtet, um diese nicht zu retraumatisieren, wie der Richter meinte. Der Vater des getöteten Buben verfolgte die Verhandlung als Zuhörer. Die Angeklagte habe sich bei der betroffenen Familie schriftlich entschuldigt, erklärte deren Rechtsvertreterin Nadine Illetschko. Die 49-Jährige habe aufgrund des tödlichen Hundebesitzes und der zahlreiche Medienberichte ihren Job verloren. Der bissige Rottweiler wurde eingeschläfert.
Tragödie beherrschte die Schlagzeilen
Die schreckliche Tragödie beherrschte im Herbst des Vorjahres die Schlagzeilen und führte sogar zur Verschärfung des Hundehaltegesetzes in Wien: Listenhund „Joey“, der schon einmal jemanden gebissen hatte (was sich aber im Bekanntenkreis der Halterin abgespielt hatte und nicht angezeigt worden war), fiel in der Donaustadt über das einzige Kind einer jungen Familie mit indischen Wurzeln her, das mit seinen Großeltern am Gehsteig „Engelchen flieg“ spielten.
Die mit 1,4 Promille erheblich alkoholisierte Rottweiler-Besitzerin konnte ihren bulligen Rüden nicht halten, und der Rottweiler biss dem Jungen in den Kopf. Zwei Wochen lag der Einjährige auf der Intensivstation, doch alle Bemühungen der Ärzte waren letztlich vergebens. „Joey“ wurde hernach eingeschläfert.
Lydia W. (48) wurde heute beim Prozess zu 18 Monaten Haft verurteilt, sechs davon unbedingt. Die 48-Jährige muss also ins Gefängnis.
Hier gehts zu den Videos zum ThemaToter Waris: Das sagt Opfer-Anwältin Astrid Wagner . . .
Der Islam-Experte Ahmad Mansour sagt im Interview zu den Frauenmorden: „Emanzipation erschüttert Männer in patriarchalem Denken!“ Ein kulturelles Problem in Wien. 4 von 6 Frauenmorde (1 Täter von 6 Frauenmorden ist noch auf der flucht)haben Migrationshintergrund! „Viele Migranten haben mit der Unabhängigkeit der Frau wie sie bei uns gelebt wird nicht klar kommen“ Die Politik haben es lange totgeschwiegen aus falscher Toleranz. Wir müssen diesen Männern u. Frauen klar machen, dass sie in Europa Rechte und Pflichten haben und Sie ihre patriachalen Strukturen hier nicht ausleben dürfen. Und im Extremfall mit ihren Aufenthalt spielen, wenn sie hier ihre bisherigen Einstellungen weiter fortsetzen.
servustv, am 2-2-2019 Tags: Familienrecht Familie – Gewaltschutz Frauen – Islamisierung – Radikalisierung – Muslime – Morde 2019 – Islamismus – Gesetze Österreich – Gleichberechtigung Gleichstellung
Klare Regeln für Zuwanderer hat Ahmad Mansour bei einer Podiumsdiskussion in Wien eingefordert. Denn diese hätten nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.
Im Gespräch mit „Presse“-Redakteur Köksal Baltaci betonte der Islamismus-Experte am Donnerstagabend: „Integration ist nicht das Zelebrieren von Unterschieden, sondern das Festlegen von Regeln.“
Staat wirkt „planlos“
In seinem jüngsten Buch „Klartext zur Integration: Gegen falsche Toleranz und Panikmache“ setzt sich der Sohn arabischer Israelis mit dieser elementaren Aufgabe unserer Gesellschaft auseinander. Kein anderes Thema beschäftige die Menschen mehr, doch wirke der Staat bisher planlos, da es an konkreten Konzepten, einer unvoreingenommenen, sachlichen Debatte und langfristigen Plänen fehle. Für Deutschland konstatierte er, dass die Politik den Alltag der Menschen nicht verstehe und die Journaille ihn oft nicht verstehen wolle. Aber wenn die eine Seite Probleme ignoriere, profitiere die andere durch Instrumentalisierung ebendieser.
Die drängendsten Themenbereiche
Die drängendsten Themenbereiche seien demnach Frauenrechte und Emanzipation, Patriarchat, Erziehung, Individualismus versus Kollektivismus und Antisemitismus. In Bezug auf Österreich ging es in dem Gespräch alsbald um das Thema Frauenmorde, da bei den jüngsten Vorfällen Männer mit Migrationshintergrund unter den mutmaßlichen Tätern überrepräsentiert waren. Der soziokulturelle Hintergrund ist für Mansour nicht irrelevant, kommen doch viele Männer aus patriarchalen Gesellschaften, in denen sich Frauen nicht aktiv trennen dürfen. Wird dieses Recht in Europa dann wahrgenommen, kann es aus verletztem Ehrgefühl heraus zu Gewalttaten kommen. In seinem Berufsalltag mit Flüchtlingen erzählte ihm ein junger Zuwanderer, dass es hierzulande keine Gleichberechtigung gebe. Komme doch zuerst die Frau, dann das Kind, der Hund und zuletzt erst der Mann.
Flüchtlinge keine beschützenswerten „Kuscheltiere“
Mansour stellte sich auch klar gegen Kulturrelativismus, seien doch Flüchtlinge keine beschützenswerten „Kuscheltiere“, sondern Menschen auf Augenhöhe, die Teil der Gesellschaft sein wollen. Es sei „Rassismus“, wenn der Staat bei Kindern von christlichen Fundamentalisten, die den Schulbesuch verweigern, alsbald reagiere, bei Muslimen derartiges Verhalten aus religiösen Gründen aber toleriere. Konkret nannte er das Fernbleiben vom Schwimmunterricht, aber auch die Verweigerung des Handschlags oder das Fasten im Ramadan, wo es vorkomme, dass Kinder dehydrieren und einen Kreislaufkollaps erleiden. Hier sollte das Kindeswohl im Vordergrund stehen, nicht das Einhalten religiöser Normen. Zudem warnte der Psychologe vor positiver oder negativer Diskriminierung.
Schule spielt entscheidende Rolle
Entscheidend für die gelingende Aufnahme von Kindern aus anderen Kulturkreisen sei die Rolle der Schule, denn dort könnten diese wertemäßig abgeholt werden. Werde jetzt ordentlich in Bildung und Ausbildung investiert, würden Delinquenz und Wertekollisionen minimiert. Da es in den Herkunftsländern vieler Migranten keine Aufklärung und keine 68er mit einhergehender sexueller Revolution und Emanzipation gegeben habe, sei es wichtig, die Menschen von den Vorzügen individueller Freiheiten zu überzeugen, umso einen Gegenentwurf zu ihrer kollektivistischen Herkunftskultur zu formulieren.
„Wir schaffen das“ keine Lösung
Der Sager „Wir schaffen das“, getätigt von der deutschen Kanzlerin Angela Merkel am 31. August 2015 im Zuge der Flüchtlingsbewegung nach Europa, ist für Mansour keine Lösung. Es sollte vielmehr die Frage gestellt werden, wie wir das schaffen und wer das schafft, betonte er.
Wir haben uns mit Ahmad Mansour getroffen, um mit ihm über sein neues Buch „Klartext zur Integration: Gegen falsche Toleranz und Panikmache“ zu sprechen. Ahmad Mansour ist Psychologe und Islamismus-Experte. Mit seiner Organisation MIND prevention führt er Projekte und Initiativen gegen Radikalisierung, muslimischen Antisemitismus und für Gleichberechtigung durch.