Prozess über Pädo Arzt in Österreich

Missbrauchsprozess: 13 Jahre Haft für Arzt in Oberösterreich!

Jener Arzt aus dem Salzkammergut, dem vorgeworfen wurde, 109 Buben sexuell missbraucht zu haben, ist zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Zusätzlich wurde der 56-Jährige vom Schöffensenat in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
1.Video:

Opferanwalt – Rechtsanwalt Christian Aigner u. Gerhard Haslbauer
Die Möwe: Geschäftführerin Hedwig Wölfl
Quelle: Zib2, Mi., 17.6.2020
Tags: Pädo – Justiz – Gericht – Strafrecht – Prozess – Wels – Arzt – Familienrecht Familie – Missbrauch

2.Artikel:
Oö. Arzt wegen Missbrauchs zu 13 Jahren Haft verurteilt

Mediziner wird nach Schuldspruch in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Privatbeteiligte erhielten Zusprüche im fünfstelligen Euro-Bereich.
Ein 56-jähriger Arzt aus dem Salzkammergut, der 109 Buben sexuell missbraucht haben soll, ist am Mittwoch im Landesgericht Wels zu 13 Jahren Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Privatbeteiligten wurden vom Gericht Summen in fünfstelliger Euro-Höhe zugesprochen. Als Arzt darf der Mann nicht mehr arbeiten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mann wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses, pornografischer Darstellung Minderjähriger und des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften schuldig gesprochen. Mildernd waren die Unbescholtenheit, die sich aber laut Richterin dadurch relativiere, dass der Angeklagte „fast 20 Jahre unentdeckt geblieben ist“, sowie das teilweise Geständnis, das sich allerdings nur auf die leichten Fälle bezog. Erschwerend wurden u.a. der lange Tatzeitraum und die von der Opferzahl her „einzigartige Dimension“ des Falls gewertet.

Der Angeklagte habe eine eigene sexuelle Erregung bei den Taten durchgehend bestritten, sagte die Richterin in der Urteilsverkündung. Viele Details hätten das Gericht aber zu der Ansicht gebracht, dass diese sehr wohl gegeben gewesen sei. Auch sei das Schöffengericht überzeugt, dass ihm das Unrecht der Taten bewusst gewesen sei, denn er habe etwa die Opfer aufgefordert, nichts zu erzählen oder die Vorhänge zugezogen. Die Opfer hätten alle einen glaubwürdigen und um Wahrheit bemühten Eindruck gemacht, so die Richterin. Keiner habe den Eindruck erweckt, dass er den Angeklagten über Gebühr belasten wolle.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Mediziner den teils schweren sexuellen Missbrauch von insgesamt 109 Buben zur Last. 40 der mutmaßlichen Opfer waren laut Anklageschrift unter 14 Jahre alt. 30 Fälle sollen sich außerhalb der Ordination abgespielt haben. In fünf Fällen geht die Anklage von schwerem sexuellen Missbrauch aus, drei Buben haben laut Gutachten wesentliche gesundheitliche Folgen – in Form von Anpassungsstörungen – davongetragen. Hier gab es nicht in jedem Fall einen Schuldspruch. Weitere Anklagepunkte lauteten, er habe Personen zum Dreh von Kinderpornos angestiftet und Jugendliche mit Cannabis versorgt.
Großteils schuldig bekannt
Sehr oft ging es etwa um Untersuchungsmethoden, die laut einem Sachverständigen medizinisch nicht indiziert gewesen seien, oder um die Anleitung zur Masturbation. Der Arzt sei den Jugendlichen gegenüber stets freundlich und locker gewesen und habe eine „ordinäre Sprache“ verwendet, so der Anklagevertreter zu Beginn des Prozesses. Laut Verteidigung habe er sich selbst als „eine Art Aufklärungscoach“ gesehen. Der Staatsanwalt erkannte in dem Vorgehen des Mannes vielmehr „einen Tatplan, der darauf ausgerichtet war, seine berufliche Tätigkeit für regelmäßigen Missbrauch“ zu nutzen.
„Ich habe im Rahmen der sexuellen Aufklärung Übergriffe auf pubertierende Burschen begangen“, bekannte sich der Arzt zu Prozessbeginn „zu einem Großteil“ schuldig. Er behauptete – im Gegensatz zu einem von der Justiz eingeholten Gutachten – aber, dass seine Methoden medizinisch begründet gewesen seien. Die schweren Fälle sowie die Vorwürfe bezüglich Porno-Drehs und Drogen bestritt er allerdings.
Weil laut einem Sachverständigen die Pädophilie des Angeklagten so stark sei, dass er sich neuerlich an Kindern vergreifen könnte, wurde er zusätzlich zur Haftstrafe in eine Anstalt eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kündigte Strafberufung, die Verteidigung Strafberufung und Nichtigkeitsbeschwerde an.
(APA)
17.06.2020 um 17:10
https://www.diepresse.com/5827456/oo-arzt-wegen-missbrauchs-zu-13-jahren-haft-verurteilt

Pädo im Darknet – Interview Kripo

Interview mit Ermittler Klughardt im Inforadio RBB:

Artikel:

Baden-Württemberg, Freiburg: Der wegen Kindesmissbrauchs angeklagte Mann sitzt im Gerichtssaal und hält einen Aktendeckel vor sein Gesicht
Bild: dpa

Freiburger Missbrauchsprozess:  12,5 Jahre Haft für Mutter

Im Missbrauchsprozess um einen heute 10-jährigen Jungen ist das Urteil gefallen: Die Mutter muss zwölfeinhalb Jahre ins Gefängnis, ihr Lebensgefährte zwölf Jahre mit anschließender Sicherungsverwahrung. Beide haben den Jungen jahrelang gegen Geld Männern über das Darknet überlassen, die das Kind vergewaltigten. Manuel Klughardt, Chef der Netzwerkfahndung beim Bayerischen Landeskriminalamt, erklärt, wie Ermittler gegen Kindesmissbrauch vorgehen.

Der verborgene Teil des Internet, das Darknet, sei relativ einfach zu erreichen, sagt Klughardt. „Eigentlich braucht man nur einen speziellen Browser dafür. Und jemand, der sich dafür interessiert, kann sich den ganz normal runterladen.“ Im Darknet gebe es immer neue Plattformen für Kindesmissbrauch – „sie sprießen aus dem Boden“, so der Fahnder des Landeskriminalamtes Bayern.

Die Ermittler würden versuchen, in diese Plattformen hinein zu kommen, um zu sehen, was dort getauscht oder verkauft wird. Dann werden laut Klughardt zunächst die Bilder und Videos mit Datenbanken abgeglichen, um zu erkennen, ob es sich um aktuelles oder älteres Material handelt, ob Täter und Opfer eventuell schon bekannt sind.

„In den meisten Fällen geht es um Bilder, die getauscht werden“, so der Fahnder. Es passiere aber auch immer wieder, dass Kinder für den Missbrauch angeboten werden – so wie in dem Fall aus Staufen.

„Das geht nicht spurlos an einem vorbei“

Seine persönliche Arbeit und die seiner direkten Kollegen passiere am Computer in München, erklärt er. Werden sie fündig, „geben wir das dann in die Hände der örtlichen Kriminalpolizei“. Man bleibe in Kontakt, um zu erfahren, was aus den konkreten Opfern wird.

Die Arbeit ist dem Fahnder zufolge emotional oft nicht einfach. „Das geht nicht spurlos an einem vorbei“, sagt Klughardt. „Meine Kollegen und ich legen uns da schon Strategien zurecht.“ So konzentrierten sie sich häufig auf den technischen Aspekt, „um sozusagen eine gewisse Mauer um uns aufzubauen, sodass wir nicht völlig offen sind, sondern uns in gewisser Weise schützen können.“