Appell an Justizminister Dr. Josef Moser – Fall Thomas Claricini

Video-Vollversion unzesurierte Pressekonferenz Liste Jetzt inkl. Fragen von Journalisten u. Betroffenen!
Appell an Justizminister Dr. Josef Moser (ehemaliger Rechnungshofpräsident) von Rechtsanwalt Dr. Adrian Hollaender.

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Die Kompetenzen  von Jugendwohlfahrt (Jugendamt) wurden von der FPÖ-ÖVP-Regierung vom Bund an die Länder (einzelnen Bundesländer Österreichs) abgegeben, siehe auch Kompetenzbereinigung. Konkret soll der Artikel 12 der Bundesverfassung gänzlich abgeschafft werden.

Zitat FM4: https://youtu.be/hU2wyDPRiSY?t=1972
„Wie kann es sein das Grundrechte Ländersache sind? Wir reden über Kinderrechte über Menschenrechte. Wir reden über Menschenwürde, es passt alles zum Thema UN-Kinderrechtskonvention, wie geht das in einem Rechtsstaat das dies Ländersache ist?
Das verstehe ich nicht, für mich ist das als Vater nicht nachvollziehbar….“

Zitat Sprecher des Verein Opferoffensive:
“ … Es wurde Vorgetragen an die zuständige Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek (ÖVP), dass die Staatsanwaltschaft sehr oft gar nicht ermittelt und sich quasi so selbst zum Richter machen, ohne es zu prüfen…
… In Deutschland gibt es im Staatsgrundgesetz Nr. 20 „Das Widerstandsrecht“. Der Staatsbürger hat dann ein Recht auf Widerstand, wenn Demokratie und Rechtsstaat ausgehebelt sind, oder ausgehebelt werden…“

Zitat Rechtsanwalt Dr. Adrian Holänder:
„Das was sie ansprechen die Entfremdung ist ein ganz wesentlicher Punkt. Parential Alienation Syndrom „PAS“ wurde schon vor einiger Zeit im Parlament als Entschliessungsantrag gefordert, dass dies ein Straftatbestand werden möge…
… abgesehen davon ist Parential Alienation Syndrom jetzt schon in vielen Länder als Körperverletzung anerkannt, dass heißt man könnte es schon jetzt mit dem bestehenden Strafgesetz als Köperverletzung verfolgen…“ 

Zitat vom Vorstand Väter ohne Rechte:
… in Brasilien sind es 5 Jahre …

… Kindesentfremdung ist ein Verbrechen, was wir nie wieder gut machen können…“

Komentare+Fragen: https://youtu.be/hU2wyDPRiSY?t=1972

Artikel Väter ohne Rechte:

Liste JETZT übt massive Kritik an der Jugendwohlfahrt / Fallbeispiel Thomas Claricini

Die Liste JETZT veranstaltete am 23.01.2019 eine Pressekonferenz mit dem Titel: „Sie nennen es Kindeswohl“ in deren Parteizentrale. Betroffener Vater und VoR-Mitglied Thomas Claricini und seine rechtsfreundliche Vertretung Dr. Adrian Hollaender waren anwesend. Geführt wurde sie von Dr. Peter Kolba, Leiter des Bürgerbüros. Zahlreiche Medien waren vertreten, es gab mehrere Veröffentlichungen in reichweitestarken Medien.

Bericht in der Kronen Zeitung
Bericht in der Presse
Bericht in der Kleinen Zeitung
Bericht Salzburger Nachrichten
Bericht ORF

Dr. Peter Kolba skizzierte eine Reihe von Missständen bei der Jugendwohlfahrt. Unter anderem die verdächtig hohe Zahl von 13.740 Fremdunterbringungen in Österreich. In Deutschland ist die Anzahl gemessen an der Bevölkerungszahl nur halb so hoch!

Pressemappe Liste JETZT Sie nennen es Kinderwohl zum Download

Herr Kolba spricht bei der Pressekonferenz von 180 Fällen die dem Projekt „TATORT Jugendamt“ übermittelt wurden, VoR hat von Mitarbeitern und Nationalratsabegordneten der Liste JETZT mehrmals eine deutlich höhere Zahl genannt bekommen.

Herr Kolba verweist ebenso auf den Sonderbericht der Volksanwaltschaft, den Bericht des Rechnungshofes und den Bericht des Österreichischen Institutes für Familienforschung zum Thema, welche nachfolgend aufgeführt sind:

Sonderbericht der Volksanwaltschaft „Kinder und ihre Rechte in öffentlichen Einrichtungen“
Bericht des Rechnungshofes zur Familiengerichtsbarkeit
Endbericht Evaluierung KindRamRäg2013 ÖIF

FALLBEISPIEL Thomas Claricini

Dieser Fall ist geprägt von einer so großen Fülle an absurden, rechtswidrigen Entscheidungen, unterlassenen Erhebungen, einseitigen Beurteilungen uvm. seitens der zuständigen Richterin des Bezirksgerichts Döbling, Frau Mag. Sigrid Gomsi dass der Vater die Öffentlichkeit als notwendiges Mittel zur Wahrung der Rechte der gemeinsamen Tochter gewählt hat. Herr Kolba sprach in der Pressekonferenz davon, dass das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, also das Rekursgericht, die Richtern regelrecht „abwatschte“. Wer sich den Beschluss (ab Seite 8) durchliest, kommt aus dem Staunen nicht heraus. Im Anschluss ist der komplette Rekursentscheid einsehbar.

wesentliche Eckpunkte der Chronologie:

nach der Geburt des Kindes 2011 wurde eine Gemeinsame Obsorge (GO) vereinbart
nach Auflösung der häuslichen Gemeinschaft stellt die Mutter einen Antrag auf Alleinige Obsorge
12/2011 Mutter unterzeichnet eine Widerrufs- und Unterlassungsvereinbarung wegen diverser Falschbeschuldigungen
08/2012 weiterhin GO, Hauptaufenthalt bei der Mutter, Kontaktregelung
01/2017 Antrag des Vaters auf Doppelresidenz
07/2017 Erziehungsberatung für beide Eltern, Mutter verschleppt bis dato (!) die Termine,
modifiziertes Kontaktrecht
08/2017 JWF Stellungnahme, Empfehlung Obsorgeübertragung an die Mutter ohne ausreichende Begründung und Empfehlung keine Kontaktausweitung
10/2017 Antrag Vater Kontaktausweitung
03/2018 Rekursentscheid des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen
10/2018 Bestellung Sachverständige
12/2018 Einschaltung Koruptionsstaatsanwaltschaft wegen Verdacht des Amtsmissbrauchs und Betrug durch widerrechtliche Inanspruchnahme und Gewährung von Verfahrenshilfe
01/2019 Bestellung andere Sachverständige

Der Umfang der Fehlbeurteilungen und der Richterin rechtfertigt aus der Sicht von VoR eine Befangenheit der zuständigen Richterin.

Hinzu kommt, dass der Mutter rechtswidrig Punkte in der Verfahrenshilfe zugestanden werden die sie gar nicht beantragt hat. Auch hier überschreitet die Richterin die Grenzen der Objektivität. Der Vater meldete Beschwerde bei der zuständigen Revisorin an. Die Revisorin rekursierte selbstständig im Namen des Bundes am BG Döbling, stimmte aber letztlich der Gewährung der Übernahme der Gutachterkosten zu?!

Rekurs zur Verfahrenshilfe zum Nachlesen

Nur einige exemplarische Beispiele:

kompletter Rekursentscheid zum Nachlesen


Thomas Claricini erwähnt auch Väter ohne Rechte (VoR), welche ihn besonders durch Edith Schützenhofer unterstützend zur Seite stand! Herzlichen Dank an Edith für dieses außergewöhnliche ehrenamtliche Engagement und Thomas für die Erwähnung im Auftrag unserer Kinder!

http://www.vaeter-ohne-rechte.at/liste-jetzt-uebt-massive-kritik-an-der-jugendwohlfahrt/ 

Tags: Appeal to Justice Minister – journalists u. Affected – Youth Welfare Office – federal government – Austrian states – children’s rights over human rights – father – democracy – rule of law are undermined – criminal offense – child welfare – Kompetenzbereinigung Kinder- und Jugendhilfe

Jugendamt – Strom nicht bezahlt – Kinder abgenommen!

Viele Leute können mit Geld nicht umgehen. Wenn die Alleinerziehende Mutter mit Geld nicht umgehen kann, braucht sie meiner Meinung nach einen Sachwalter, aber sicherlich niemanden der ihr die Kinder wegnimmt!

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Absolutes NoGo, wem interessiert die 900,- Euro Stromrechnung?
Wenn der Magistrat etwas sozial wäre, dann hätte die MA40 einen Erwachsenschutzbeauftragten o.ä. zur Verfügung gestellt bzw. die 900,- Euro aus einem Spezial-Fond für Härtefälle bezahlt.
Es ist ein unhaltbarer Zustand, wenn der Magistrat, die MA11 Jugendamt  mit der MA40, nicht zusammen arbeitet!
In solchen Härtefällen sollte es beim Jugendamt einen CASE-Bearbeiterin für die Frau geben, hier sollte ein eigener Betreuer zur Seite gestellt werden, welcher Unterstützung anbietet und der Frau beim Ausfüllen von Antragsformular MA40 Härtefälle usw. hilft. Die Case-Bearbeiterin muss ALLES in ihrer Kraft stehende unternehmen, dass die Kinder bei ihrer Mutter bleiben können, Notfalls muss das Geld durch einen Sachwalter verwaltet werden!
Nur wenn es Missbrauch der Kinder, oder totale Verwahrlosung der Kinder gibt, sollten nach einem Gerichtsbeschluss  die Obsorge übertragen werden!

In der österreichischen Verfassung sind die Kinderrechte niedergeschrieben:

     BVG Artikel 2 –> https://wp.me/p4RGV9-uq

 (1) Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen.

(Obendrein verstößt es gegen EMRK Art.8 und UNO Kinderrechtskonventionen).

PS: Diverse Krankenversicherungen haben einen eigenen Case-Manager zur Betreuung und Unterstützung für ältere Menschen, welche nach Hause kommen zu der betroffenen Person. Genauso einen Case-Manager sollte man künftig in solchen Fällen zum Schutz der Familie bzw. Kinderschutz in Betracht ziehen. Zumindest eine Zusammenarbeit zur MA40 ist unabdingbar, im Notfall könnte man einen Vorschuss oder eine Ratenvereinbarung mit Wien Energie vereinbaren!

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 19-1-2019

Artikel:

„Ich bin verzweifelt!“

Strom nicht bezahlt: Amt nimmt Mutter Töchter weg

Es ist immer dramatisch, wenn das Wiener Magistrat Eltern ihre Kinder wegnehmen muss. Sehr oft ist es wichtig und notwendig, um die Kleinen vor Schaden zu bewahren. Im Fall der Floridsdorferin Andrea Neubauer ist es zumindest hinterfragenswert, ob die Behörde hier nicht überreagiert hat.

Drei Tage vor Weihnachten hat die MA 11 (Kinderhilfe) der Alleinerzieherin ihre Zwillinge Celina und Katjana (10 ) abgenommen und in ein Krisenzentrum gebracht. Dort sind sie bis jetzt. Hauptbegründung laut Protokoll: Die Mutter habe die Stromrechnung nicht bezahlt, woraufhin Wien Energie die Heizung abgedreht hat. In einer kalten Wohnung können die Kinder nicht bleiben.

Es ging um 900 Euro. Ich habe die Rechnungen am 3. Jänner beglichen. Die Heizung geht wieder. Meine Töchter weinen täglich. Sie wollen zu mir. Ich bin verzweifelt“, so Neubauer.

Acht Gefährdungsmeldungen
MA-11-Sprecherin Herta Staffa erklärt: „Die unbeheizte Wohnung war nur der letzte Anlass in einer langen Liste von Problemen. Seit 2013 gab es acht Gefährdungsmeldungen.“ Argumentation der Behörde: Die Mutter kann mit Geld nicht umgehen.

„Persönliche Abneigung im Spiel?
Bezirksrat Ossi Turtenwald (WIFF), der bei einer Befragung im Krisenzentrum dabei war: „Die Sozialarbeiter haben der Mutter jedes Wort im Mund umgedreht. Meiner Ansicht nach ist hier persönliche Abneigung im Spiel. Die Kinder gehören nach Hause.“ Und er fordert Rechtsbeistand für Eltern bei solchen Anhörungen.

Alex Schönherr, Kronen Zeitung, 16.01.2019 15:00

https://www.krone.at/1844909
Tags: MAG ELF – Magistrat Wien – Datenmissbrauch – Wien Energie – Datenschutz – DSGVO – Missbrauch Kindeswohlgefährdung – Kindeswohl – Kindesabnahme – Kinderklau- Obsorge  – Menschenrechtsverletzung

Fridi Miller setzt sich für Doppelresidenz ein!

Video Ravensburg Konzerthaus:
Kinderrechte und das Recht des Kindes auf beide Eltern sind nur von der FDP im Parteiprogramm!

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GroKo NEIN!
Wir brauchen dringend Neuwahlen zum Wohle unserer Kinder!
weiterlesen
https://www.wen-waehlen.de/btw17/kandidaten/36171-friedhild-anni-miller.html

Danke herzlich, liebe Fridi Miller.
Admin Familie & Familienrecht, am 22-3-2018

Blaubeurens Bürgermeister Jörg Seibold hat für die Bürgermeisterwahl am 15. April eine Gegenkandidatin bekommen: Friedhild Anni Miller aus Sindelfingen. Das teilte der Wahlausschuss der Stadt Blaubeuren am Mittwoch mit.

Fridi Miller aus Sindelfingen steht am 15. April 2018 in Blaubeuren zur Wahl. (Foto: Richter)

weiterlesen –>
https://www.schwaebische.de/landkreis/alb-donau-kreis/blaubeuren_artikel,-fridi-miller-tritt-auch-in-blaubeuren-zur-b%C3%BCrgermeisterwahl-an-_arid,10835596.html
Tags: Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindeswohl – Deutschland Familienrecht – Art. 8 EMRK Menschenrechtsverletzung – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Vaterlose Gesellschaft

SKANDAL – Machtmissbrauch Jugendamt

Ehemaliger Jugendamtsleiter packt aus . . .

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Artikel:

Ex-Abteilungsleiter für Jugendhilfe über Heimkinder

„Macht wird missbraucht“

Der frühere Jugendhilfe-Abteilungsleiter Wolfgang Hammer kritisiert, dass Kinder ohne triftigen Grund aus der Familie genommen werden.

Neuer Trend: Jugendämter trennen häufiger Kinder von ihren Familien Foto: dpa

taz: Herr Hammer, die taz hat über einen Jungen berichtet, der seiner Mutter weggenommen wurde, weil sie sich zu nahe waren, und nun im Heim lebt. Kennen Sie solche Fälle?

Wolfgang Hammer: Leider ja. An mich sind in den letzten fünf Jahren Beschwerden aus Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen herangetragen worden, die sich von früheren deutlich unterscheiden. Als ich noch Abteilungsleiter der Jugendhilfe in der Sozialbehörde war, ging es häufig um kommunikative Missverständnisse, aber es stand immer auch eine Kindeswohlgefährdung im Raum. Bei den 14 Fällen, die ich seither kennenlernte, wurden Kinder aus Familien genommen, ohne dass es eine substantielle Kindeswohlgefährdung gab.

Was ist da der Unterschied?

Es ging bei diesen Fällen immer um eine Einschätzung der Qualität der Erziehung. Es sind alleinerziehende Mütter, die nach Auffassung eines Mitarbeiters eines Jugendamtes psychische Erkrankungen, zu große Nähe zum Kind, Überversorgung haben oder zu oft zum Arzt gehen. Das sind Begründungen, die eher einer Haltung entsprechen: Ich bin jetzt der Ober-Erzieher und beurteile, wie gut die Erziehung in Familien ist. Aber gewisse Unzulänglichkeiten oder Fehler passieren in jeder Familie, in allen Schichten. Selbst wenn diese oft auf Laien-Theorien basierenden Diagnosen stimmen würden, ist ein bloßes Werturteil kein Grund dafür, ein Kind aus der Familie zu nehmen. Das geht gegen unsere Verfassung. Es richtet große Schäden an, wenn man ein Kind von seinen Eltern oder von seiner Mutter trennt.

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Ist der Trend neu?

Ja, das ist absolut neu. Sowohl in der Häufung als auch in der Ausschließlichkeit. Bitter ist, dass so eine Einschätzung von Laien substantiell ausreicht, um auch familiengerichtliche Entscheidungen zu begründen.

Wie erklären Sie sich diese Entwicklung?

im Interview:

Wolfgang Hammer

69, leitete von 1982 bis 2013 die Abteilung Kinder- und Jugendhilfe in der Sozialbehörde, ist heute freier Autor und hat einen Projektauftrag bei der Linksfraktion für die Enquete-Kommission für Kinderrechte und Kinderschutz.

Wenn wir Menschen mit Macht ausstatten, besteht die Gefahr, dass sie diese Macht missbrauchen. Das müssen Führungskräfte wissen, die hier leider versagen, weil sie dem Druck von der unteren und der oberen Ebene nicht standhalten. Ich habe das vor Jahren mit meinem Pflegesohn erlebt. Er war damals zehn Jahre alt und da meinte die Sozialarbeiterin, er müsse zum Ballett, was er nicht wollte. Sie hat gedroht, dass er ins Heim komme. Die Ausübung solcher Macht muss über die Hierarchie-Ebene korrigiert werden. Und zwar in dem Augenblick, in dem die Beschwerde da ist. Der aktuelle Fall, über den die taz berichtet hat, ist typisch. Das Jugendamt begleitet die Mutter und hat eine positive Einschätzung. Plötzlich kommt ein Personalwechsel und es gibt eine gegensätzliche Entscheidung.

Die hat auch noch vor dem Familiengericht bestand.

Leider. Ich habe den Fall eines zwölfjährigen Mädchens, die wurde nie vor Gericht angehört. Oder der eines zwölfjährigen Jungens. In seinem Fall liegt nur die Aussage der Sozialarbeiterin vor, dass das Kind nicht einsehe, dass es von zu Hause weg müsse, und man hoffe, dass das bald geschehe.

Wie haben Sie von den 14 Fällen erfahren?

Die Leute sind an mich herangetreten. Zum Teil sind es ehemalige Jugendamtsmitarbeiter, die das auch kritisch sehen. Oder auch beteiligte Mütter. In drei Fällen ist es gelungen, dass die Kinder wieder nach Hause konnten. Die Mütter haben allerdings Angst, weil das Jugendamt über sie wacht, dass es irgendwann zurückschlägt.

Wo wurden die Kinder hingebracht?

Alle Kinder, deren Fälle ich kenne, wurden außerhalb und weit weg von ihrem Wohnort untergebracht. Alle in Einrichtungen mit rigiden Strukturen und starken Einschränkungen. Oft wird der Kontakt zur Familie untersagt.

Was sollte die Politik tun?

Sie sollte zur Kenntnis nehmen, dass hier etwas schiefläuft. Das hier was mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Wir haben bisher die Diskussion, dass die Hürde zu hoch sei, Kinder aus Familien zu nehmen und dass das Kindesrecht zu kurz komme. Jeder Fall, in dem ein Kind zu spät aus der Familie genommen wurde, scheint denen Oberwasser zu geben, die gern früher in Familien eingreifen wollen.

Aber was erwarten Sie jetzt ganz konkret von der Politik?

Sie sollte dies zum Thema machen. Statt in solchen Fällen nach außen wie ein Kadersystem aufzutreten, sollten die Jugendämter zugeben, wenn Fehler passieren und sich entschuldigen. Wir gucken mit Argusaugen, wie die Polizei agiert. Wenn da einer von 100 was falsch macht, ist das ein großes Thema. Aber im Jugendamt ist die Macht, in das Leben von Menschen einzugreifen, viel größer. Wir müssen beim Kinderschutz über diesen Aspekt wachen.

Nord  Hamburg  12. 12. 2017

https://www.taz.de/!5465133/

Tags: Familienpolitik – Kinderheim – Heimkinder Missbrauch mit dem Missbrauch – Familienrecht – Inobhutnahmen – DE – Kindeswohlgefährdung – Kindesabnahme Gefährdungsmeldung – Menschenrechtsverletzung

Strache setzt sich für Kinderrechte, Väter und Mütter ein! – TV-Duell Puls4

Heinz Christian Strache (FPÖ) sagt beim TV-Duell zur Nationalratswahl 2017 zur Lesbe Lunacek (Grünen Österreichs),

Es ist wichtig das Recht des Kindes auf Mutter und Vater!

Video

https://www.facebook.com/FamilieFamilienrecht/videos/1488326507888738/

 

Link zur ganzen Sendung –> https://www.puls4.com/Wahlkampf-2017/Videos/Ganze-Folgen/Das-Duell-Gruenen-Chefin-Lunacek-vs.-FPOe-Chef-Strache

Tags: #Familienrecht #Frauen #Väter #Adoption #Trennung #Scheidung #NRW17 #Wahl17 #Kinderrechte #Pflegekinder #Pflegeeltern #Kinderheim #Jugendamt #Kindeswohlgefährdung Familienpolitik Gleichberechtigung – Gesetze Österreich – Kindesabnahme – Kindeswohl – Kindeswohlgefährdung – Vaterlose Gesellschaft

Kindeswohl fördert Entfremdung zwischen Vater-Kind

WARNUNG im Familienrecht !
Kindeswohl vor den Rechten der Eltern fördert Entfremdung !

soeben im Netz gefunden:
Thema: Meine Ex-Frau ist mit unserer Tochter einfach weggezogen…#

Admin Familie & Familienrecht Family law austria germany, 16-8-2017

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Antwort von EarlyBird am 15.11.2016, 23:12 Uhr

Ich fand diesen Fall interessant. Nur mal um zu verdeutlichen, das gerichtliche Schritte/Entscheidungen keinesfalls darauf abzielen, das Kindeswohl hinten anzustellen. Im Gegenteil steht das Kindeswohl sogar vor den Rechten der Eltern. Denn diese geraten in den Hintergrundso wenn es um das Kindeswohl geht! Selbstverständlich läuft das nicht immer gleichermaßen fair und empathisch ab. Denn es sind fallbedingt nunmal manche Regelungen leichter zu finden und umzusetzen als wie in anderen Fällen.

http://trennungmitkind.com/vor-gericht-was-nun/familiengericht-deshalb-scheitern-sie-mit-ihrem-antrag

Auszug Link – Ein Beispiel:

Ein Vater klagte auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Fünfjährigen Sohn. Bereits zwei Jahre zuvor hatte die Mutter des Kindes die Trennung durch heimlichen Auszug herbeigeführt und war zunächst über mehrere Monate untergetaucht. Der Vater wusste nicht, wo das Kind sich aufhielt und konnte keinerlei Kontakt wahrnehmen. Das nächste Lebenszeichen war eine Aufforderung des Jugendamtes, zwecks Unterhaltsberechnung seine Einkünfte offen zu legen. Der Vater drängte auf gemeinsame Beratungsgespräche bezüglich des Umganges – die Mutter ignorierte das. Schließlich stellte der Vater Antrag auf Regelung des Umganges, das Gericht beschloss vierzehntägige Umgangskontakte, die jedoch von der Mutter samt und sonders boykottiert wurden. Im Zuge des folgenden erneuten Antrages des Kindesvaters, den Umgang zu regeln und Ordnungsmittel gegen die Kindesmutter zu verhängen, erklärte deren Anwalt, die Mutter boykottiere nicht, es sei das Kind, das keinesfalls den Vater sehen wolle. Ein psychologisches Gutachten wurde erstellt. Im Zuge der Explorationen stellte der Gutachter fest, dass die Mutter ohne Zweifel erheblich auf den Jungen eingewirkt habe, er sei dem Vater massiv entfremdet und reagiere panisch auf dessen Erwähnung. Umgangskontakte seien daher zum Zeitpunkt nicht kindeswohldienlich durchführbar – der Gutachter empfahl, den Umgang auszusetzen, das Kind zu therapieren und in einem Jahr behutsam mit begleiteten Umgängen zu beginnen. Daraufhin beantragte der Vater mit Verweis auf PAS das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht – und verlor. Das Gericht folgte der Begründung des Gutachters, dass es unter den gegebenen Umständen nicht zu verantworten sei, Umgangskontakte durchzuführen und aus denselben Gründen scheide eine Übertragung des alleinigen Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrechtes ebenso aus. Der Vater verlor auf diesem Wege das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Mutter verzog unbekannt. Er hat das Kind nicht wiedergesehen.
Das allgemeine Gerechtigkeitempfinden kann solchen gerichtlichen Entscheidungen in der Regel nicht folgen und vergleichbare Beschlüsse werden leider regelmäßig bekannt, wobei sowohl Mütter als auch Väter betroffen sind.

Es erscheint widersinnig, da doch allen klar sein muss, wer die Harmonie stört und eine Kooperation im Sinne des Kindes verhindert. Unser Gerechtigkeitsempfinden fordert, dass der “Gute” das Kind bekommt und der “Böse” am Besten noch eine Geldstrafe zusätzlich zum lebenslangen Umgangsausschluss. Doch es geht um ein Kind. Nicht um ein Auto.

Entfremdung Kindeswohl.JPG
Kinderrechte vor Elternrechte –  Kindeswohl fördert Entfremdung in Österreich 
und ist extrem GEFÄHRLICH


Tags: Vaterlose Gesellschaft – Vaterschaft – Rosenkrieg – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – Kindes-Entfremdung – PA parental alienation – Eltern Entfremdung – Menschenrechtsverletzung – leaks family law austria – Kinderrechte – Kindeswohl fördert Entfremdung – Österreich – Entfremdung in Österreich – feministische Justiz in Österreich

 

Sa.10.Juni 2017 13h – DEMO Köln „Kinderrechte“

Bundesweite DEMO: „Allen Kindern beide Eltern“
Datum: Samstag, 10. Juni 2017 – 13:0018:00
Ort: Köln Hauptbahnhof/ Dom

Weitere Informationen via Link:
https://www.vafk-koeln.de/sites/defau…

 

Demo für Kinderrechte! – Was, Wie, Wo, Wann! Stets aktuell! | KGPG

Bitte teilt uns weitere Demonstrationen an info@bobby-vander-pan.de mit.

Vielen Dank an Hartmut Wolters!
Hier geht es zur Homepage des Kölner Väteraufbruchs:
https://www.vafk-koeln.de/

Selbsthilfe als Spende für den Youtubechannel:

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Tags: Väter – Wechselmodell – gemeinsames Sorgerecht von Geburt an

Hass u. Ausgrenzung in der neuen SPÖ – die Doku von 1.Mai-Veranstaltung in Wien

„Die neue sozialdemokratisch Politik in Österreich“
Gewalt, Ausgrenzung, Hass gegen Kinderrechte und Väterrechte…

Das Ende einer einst positiven Gesinnung!
Eine Videodokumentation über die bittere Realität im unmenschlich Umgang mit Kinder und Menschenrechten in Österreich.
Tags: 1.Mai – Maiaufmarsch – Sozialdemokraten – SPÖ Doku – Video -Sozialistische Partei Österreichs  Nachrichten – Väter ohne Rechte – Rathausplatz – Genossen – Vater – Video Maiaufmarsch -1.Mai Veranstaltung Wien – Justopfer – Vaterlose Gesellschaft in Österreich – Familienrecht – Familie – Frauenpolitik – Genderwahn – Gewalt – Missbrauch mit dem Missbrauch – Nazis SLP Sozialistische Links Partei – Mobbing – Gleichberechtigung Gleichstellung – Väter ohne Rechte – Kinderrechte – Österreich – leaks family law – Menschenrechtsverletzung EGMR Art. 8 EMRK – Neue SPÖ – SPÖ Veranstaltung – Entfremdung – SPÖ Frauenpolitik – Entfremdung – SPÖ Radikalisierung – Gehirnwäsche – Väter ohne Rechte

Prozess – Mutter wollte 13j. Tochter in d. Türkei verheiraten? – Vorarlberg

Freisprüche in Prozess um Zwangsheirat in Vorarlberg

Der erste in Vorarlberg durchgeführte Zwangsheirat-Prozess ist am Freitag mit Freisprüchen zu Ende gegangen. Zu diesem Delikt straffrei blieben eine 49-jährige Frau, der die versuchte Zwangsheirat ihrer 13-jährigen Tochter vorgeworfen wurde, sowie ihr 63-jähriger Gatte und ein 57-jähriger Nachbar als mutmaßliche Beitragstäter. Alle Urteile sind rechtskräftig, berichtete ORF Radio Vorarlberg.

 

© APA (Symbolbild)

Das Gericht begründete die Freisprüche mit dem fehlenden Nachweis, dass die Verheiratung der damals 13-jährigen Tochter in der Türkei bereits in Vorarlberg geplant wurde. Sollte das Vorhaben erst in der Türkei entstanden sein, so sei das Landesgericht nicht zuständig. Verurteilt wurde die 49-jährige Tschetschenin hingegen wegen Kindesentziehung. Dafür wurde gegen die Frau eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro ausgesprochen.

Die heute 14-jährige Jugendliche hatte ihre Eltern in einer im Vorfeld durchgeführten kontradiktorischen Befragung schwer belastet. Sie sei in die Türkei gebracht worden, um dort verheiratet zu werden, sagte sie aus. Ihre Mutter sei nicht damit zurechtgekommen, dass sie einen Freund habe und westlich eingestellt sei. Sogar mit dem Umbringen habe die Mutter gedroht, falls sie in der Türkei nicht einen Tschetschenen heirate. Deshalb sei sie zurück nach Österreich geflüchtet, als sich die Möglichkeit dazu geboten habe. Zu einer Zwangsheirat kam es folglich nicht.

Die Darstellung ihrer Eltern hingegen war eine gänzlich andere. Die 49-Jährige sprach vor Gericht von einem Urlaub, den man in der Türkei verbracht habe. Dass im Zuge des Aufenthalts ihre Tochter hätte verheiratet werden sollen, wies die Frau zurück. Auch ihr Mann wollte von einer Zwangsheirat nichts gewusst haben. Die 13-Jährige sei freiwillig mitgekommen, wurde betont. Dass sie dort eine Koranschule hätte besuchen sollen, begründete die Mutter mit der Selbstständigkeit und der Eigensinnigkeit der Tochter.

Eine Flucht ihrer Tochter stellte sie ebenfalls in Abrede. Dass ihre Tochter alleine nach Österreich zurückgekehrt ist, führte die Mutter darauf zurück, dass der 13-Jährigen langweilig gewesen sei.

Klar war hingegen, dass die Eheleute ihre Tochter keinesfalls mit in die Türkei hätten nehmen dürfen – ihnen war nämlich schon zuvor das Sorgerecht entzogen worden. Dieses lag bei der Jugendwohlfahrt. Die Behörde schritt ein, weil der 63-jährige Vater die Tochter über Jahre hinweg geschlagen haben soll. Er soll auch versucht haben, die 13-Jährige zum Tragen eines Kopftuchs zu zwingen. Der Vater wies die Vorwürfe allerdings zurück. Geschlagen habe er seine Tochter nicht, und die Geschichte mit der Zwangsheirat habe sie erfunden, so seine Rechtfertigung. Weil ebenfalls Beweise fehlten, wurde der 63-Jährige hinsichtlich des Vorwurfs der fortgesetzten Gewaltausübung freigesprochen.

Die Mutter berief sich darauf, nicht gewusst zu haben, dass sie nicht hätte mit der Tochter reisen dürfen. Das Gericht schenkte ihr in diesem Punkt aber keinen Glauben und verurteilte sie folglich wegen Kindesentziehung.

Der 57-jährige Türke wiederum, ein Nachbar der Familie, stellte sich lediglich als Chauffeur dar. Er sei ohnehin in die Türkei gefahren und habe die Familie aus Gefälligkeit mitgenommen, sagte er. Von Plänen für eine Zwangsheirat habe er nichts gewusst.

17.44 Uhr, 21. April 2017
http://www.kleinezeitung.at/service/newsticker/5204928/Freisprueche-in-Prozess-um-Zwangsheirat-in-Vorarlberg
Tags: Zwangsehe – Missbrauch – Kinderrechte – Obsorge – Kindesmissbrauch – Kinderhandel – Menschenhandel – Kindesentführung – Österreich – Türkei – Kindeswohlgefährdung – Familienrecht

Video: Allen Kindern beide Eltern – Demo Sa.10.6.2017, 13h Köln

 Demo Sa.10.6.2017, 13h Köln

Väter FlashMob

Flashmob „Allen Kindern beide Eltern“
Am heutigen Karnevalssonntag trafen sich 8 Väter, um ihre Botschaft „Allen Kindern beide Eltern“ in die Karnevalshochburg zu rufen. Fröhlich wie es im Karneval zugeht blieben die Mengen stehen und drei Jecke gesellten sich spontan zu uns. Väter fordern das bedingungslose gemeinsame Sorgerecht ab Geburt, gleichberechtigter Ansprechpartner in Erziehungsfragen und mehr Zeit mit dem Kind. Dafür gehen wir auf die Straße und kämpfen für unsere Rechte, denn Väterrechte sind Kinderrechte!

Wir treffen uns zur Demo „Allen Kindern beide Eltern“
am Samstag, 10.06.2017 um 13 Uhr vor dem Hauptbahnhof in Köln.

Alle Menschen sind herzlich eingeladen, uns zu unterstützen.

Köln 26.2.2017
Die Väterbewegung geht auch zu Karneval in die Öffentlichkeit.
Danke für die Unterstützung an den Väteraufbruch Köln:
vafk-koeln.de
Kontakt mit der Väterbewegung: Vaeterbewegung_RheinBerg@gmx.de

Tags: Familienrecht – Doppelresidenz – Wechselmodell – Gleichberechtigung – Justizopfer – Zivilrecht – Kinderrechte – Kindeswohl – Menschenrechte EGMR –  gemeinsame – elterliche Sorge –