Geplante Kindesentführungen ohne Rückführung in Japan

Obwohl Japan das Haager Kindesentführung-Übereinkommen von 1980 unterschrieben hat, wird das internationale Gesetz von der Justiz in Japan völlig ignoriert, es ist kein einziger Fall der Rückführung bisher bekannt.

Artikel:

Fälle von Kindesentführungen nach Japan
Wenig Mitleid für verlassene Väter?

Kein Weg zurück: Viele japanische Kinder sehen nach einer Scheidung ihre Väter nie wieder. Dabei ist Japan vor vier Jahren einem Haager Abkommen beigetreten, das ein Umgangsrecht garantiert.(Foto: Yuriko Nakao/Bloomberg)
  • Nach Angaben des japanischen Außenministeriums sind derzeit 99 Fälle internationaler Kindsentführungen nach Japan anhängig, sechs davon aus Deutschland.
  • Häufig setzen sich die Frauen nach Japan ab und verweigern den Vätern Kontakt zum gemeinsamen Nachwuchs.
  • Trotz rechtlicher Verpflichtung Japans ist bis jetzt kein Fall einer erfolgreichen Rückführung bekannt.
Von Christoph Neidhart, Nagoya

Klaus Schmidt trägt eine pralle rote Tasche in den Gerichtssaal, Geschenke für seine viereinhalbjährige Tochter, die er an diesem Morgen im Büro seines Anwalts nach langer Zeit wieder hätte treffen sollen. Doch das Kind habe sich geweigert, das Gebäude zu betreten, sagte seine japanische Exfrau in der Vernehmung. Jetzt liegt die Tasche neben der Mappe von Schmidts Anwalts, der ihm helfen soll, die Verbindung zur Tochter wiederherzustellen. Der 35-Jährige ist überzeugt, seine Exfrau sabotiere jeden Kontaktversuch. Damit verstößt sie gegen das Urteil des japanischen Scheidungsrichters, der ihm das Recht auf Besuche und Skype-Verbindungen zugesprochen hat. Der Deutsche hat seine Exfrau wegen Missachtung der Scheidungsverfügung verklagt.

Wie Schmidt, der Name ist geändert, kämpfen zahlreiche ausländische Väter in Japan um Kontakt zu ihren Kindern oder um deren Rückführung in ihr Heimatland. Viele Mütter brechen den Kontakt einfach ab. Der japanische Staat wäre verpflichtet, seit er die „Haager Übereinkunft über internationale Kindsentführungen“ unterzeichnet hat, „widerrechtlich entführte oder zurückgehaltene Kinder“ in ihre Länder zurückzuschicken oder wie im Falle Schmidts den Vätern „Umgangsrecht“ zu garantieren. Maßgeblich ist das Scheidungsurteil oder die Verfügung eines Jugendamts. Tokio erkennt diese Verpflichtung an, setzt sie jedoch nicht um.

Wer kümmert sich um die Kinder?

Was geschieht mit den Kindern, wenn uns etwas passiert? Wo werden sie aufwachsen? Als Eltern mag man sich das gar nicht vorstellen. Und gibt möglicherweise die Chance aus der Hand, für den Fall der Fälle sinnvoll vorzusorgen. Von Eva Dignös mehr …

Japan ist der Haager Übereinkunft von 1980 vor vier Jahren beigetreten. Zuvor hatten Gerichte stets zugunsten des japanischen Elternteils entschieden. Neuere Urteile zeigen einen Wandel. Im März verfügte das Oberste Gericht, eine Mutter, die bis zur Trennung mit ihrem Mann in den USA gelebt hatte, halte ihren Sohn illegal in Japan fest. Der Elfjährige müsse zum Vater zurück, dem das Sorgerecht übertragen worden war. Der Vollzug des Urteils scheiterte jedoch am physischen Widerstand der Mutter. Bisher ist kein Fall einer erfolgreichen Rückführung publik geworden.

Im Saal des Bezirksgerichts Nagoya wird über eine Liste geplatzter Begegnungen verhandelt. Die Antworten der Mutter wirken einstudiert. Die Zeitschrift Facta enthüllte 2012 eine Drei-Punkte-Strategie, mit der Scheidungsanwälte möglichst viel aus den Vätern herauspressen. Erstens sollten die Mütter ihre Kinder dem Vater sofort entziehen. Zweitens dem Vater häusliche Gewalt vorwerfen. Da dies in Japan kein Strafbestand sei, könne die Frau durchaus lügen. Drittens sollten die Mütter sicherstellen, dass die Kinder keinen Kontakt zum Vater hätten. In internationalen Scheidungen ermunterten die Anwälte, so Facta, ihre Klientinnen dazu, ihre Kinder nach Japan zu holen.

In ihrer Vernehmung wiederholt Schmidts Exfrau mehrmals, das Kind wolle keinen Kontakt zu Schmidt. Es fürchte sich. Bei der einen Begegnung, zu der die Großeltern die Tochter gebracht hatten, war das jedoch nicht der Fall und das Kind nannte Schmidt „Papa“. Die Anwälte der Mutter führen die Zeitverschiebung an, die einen Skype-Kontakt erschwere, und halten dem Vater vor, er habe einen deutschen Journalisten in den Fall eingeweiht.

Schmidt spricht Japanisch, seine Frau Deutsch. Sie hatte schon vor der Ehe in Europa gearbeitet – und wollte bleiben. Doch nach der Geburt verfiel sie in Depressionen. „Sie hat sich komplett verändert und von mir und Europa entfremdet“, so Schmidt. Das Paar einigte sich, Mutter und Kind sollten sich zwei Monate bei ihren Eltern in Japan erholen. Als Schmidt sie in Frankfurt abholte, kam die Frau allein. „Ich war völlig perplex. Sie hat dann ihre Sachen gepackt und ist ein paar Tage später zurückgeflogen.“ Seither wohnt sie bei ihren Eltern. „Aus Kontinuitätsgründen“ überließ der Richter ihr das Sorgerecht.

Viele Kinder sehen ihre Väter nach einer Scheidung nie mehr

Nach Angaben des japanischen Außenministeriums sind derzeit 99 Fälle internationaler Kindsentführungen nach Japan anhängig, sechs aus Deutschland, zwei aus der Schweiz, für die eine Rückführung verlangt wird. Etwa hundert Väter fordern Umgang mit ihren Kindern. Viele Kinder sehen ihre Väter nach einer Scheidung nie mehr. Die Gesellschaft hat wenig Mitgefühl für verlassene Väter und kaum das Bewusstsein, ein Kind brauche beide Eltern. Wenn der Kontakt abbricht, zahlen die Väter die Alimente nicht mehr. Viele Mütter akzeptieren das als Preis dafür, dass sie den Mann losgeworden sind.

„Die Fälle sind immer wieder ähnlich“, sagt Björn Echternach, der die Website japanchildabduction.org unterhält und selber um seine Söhne Karl und Johann kämpft, von denen er seit anderthalb Jahren kein Lebenszeichen hat. Seine japanische Frau, eine Übersetzerin, war „mit den Kindern überfordert“, wie er glaubt. Teilweise in Deutschland aufgewachsen, wollte sie eigentlich nicht mehr nach Japan. Nach der Trennung blieb sie mit den heute vier und fünf Jahre alten Buben vorerst in Berlin. Echternach sah die beiden regelmäßig, wegen der Gewaltvorwürfe seiner Frau teilweise in Gegenwart von Psychologen. Dann verschwand seine Frau unangekündigt nach Japan, wo sie seither bei ihren Eltern lebt. Das japanische Sozialamt habe Mediationsbemühungen „wegen fehlender Kooperationsbereitschaft“ der Frau abgebrochen, so Echternach. Die Staatsanwaltschaft Brandenburg und die deutsche Botschaft in Tokio bemühen sich um seine Söhne, die gemäß Rückführungsbefehl bis zum 1. November nach Deutschland hätten kommen müssen.

Echternach leidet, er kämpft verbittert. Sein Japan-Bild ist düster, und wie er glaubt, auch die Zukunft seiner Söhne, wenn es ihm nicht gelingen sollte, sie zurückzuholen. Sicher werden Karl und Johann ohne den Kontakt zum Vater die deutsche Sprache verlieren. Damit entgleiten sie dem Vater zwangsläufig, da er nicht Japanisch kann.

Nach zweieinhalbstündigem Feilschen um Gründe, warum Begegnungen platzten, schließen die Richter die Anhörung. Das Urteil wird den Parteien zugestellt. Klaus Schmidt nimmt seine rote Tasche mit den Geschenken, die nach der Verhandlung noch deplatzierter wirkt als zuvor.

Welche Rolle die Väter haben

Mutter und Vater sind beide unverzichtbar für die Erziehung eines Kindes, sagt der Kinderpsychologe Wassilios E. Fthenakis, aber sie setzen unterschiedliche Schwerpunkte. Ein Gespräch über Vaterschaftskonzepte, unterschiedliche Rollenaufteilung und Vorbilder. Interview von Eva Dignös mehr…

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Japan missachtet das Haager Kinderentführungsübereinkommen

Kampf um Sorgerecht in Japan

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Herr Echternach vermisst seine Kinder
In Japan kämpfen zahlreiche Ausländer um ihre Kinder, die von geschiedenen oder getrennt lebenden japanischen Ehepartnern dorthin gebracht wurden. Von der japanischen Justiz haben Betroffene kaum Hilfe zu erwarten.

© Von Wieland Wagner, Tokio
Verzweifelter Vater: Suche nach Karl und JohannFotos

Es war ein unbeschwerter Tag im vergangenen Mai, als Björn Echternach seine beiden Söhne zum letzten Mal sah. „Wir hatten viel Spaß miteinander,“ sagt der 40-Jährige, „wir spielten auf einem Spielplatz in Berlin.“ Für Karl, den Dreijährigen, hatte der Vater Salami als Verpflegung eingepackt, „die mochte er unwahrscheinlich gern.“ Für Johann, er war zwei, gab es Chicken Nuggets.

 

Nach drei Stunden übergab Echternach die Kinder auf einem Parkplatz wieder an seine Ehefrau, eine Japanerin, von der er getrennt lebt. „Ich freute mich bereits auf das nächste Mal, das ich mit den Kindern verbringen sollte,“ sagt Echternach. Mit dem zuständigen Jugendamt war vereinbart, wann und wie oft er mit den beiden Umgang haben durfte.

Doch ein nächstes Mal gab es nicht.

Echternach arbeitet bei einer Firma für Online-Marketing. Auf den ersten Blick lebt er einen normalen Alltag, aber innerlich ist er ein gebrochener Mann. Wenn er über seine Kinder spricht, kämpft er immer wieder mit den Tränen. Er sagt: „Die beiden bedeuten mir alles. Ich brauche sie, und sie brauchen mich, ihren Vater.“

Verzweifelter Vater: Suche nach Karl und Johann
Das wenige, was ihm von den Söhnen geblieben ist, sind ein paar Fotos. Es nützt Echternach zudem wenig, dass das Amtsgericht Nauen mit Beschluss vom 20. September 2017 ihm in erster Instanz das alleinige Sorgerecht für die Söhne zusprach. Das Gericht bescheinigte ihm, dass er „eine wichtige Ressource im Rahmen des Lebens der Kinder darstellt“. Der Mutter fehle dagegen die Fähigkeit, „die Bindung der Kinder zum Vater zu akzeptieren und zu respektieren“.

Trotz des Urteils, gegen das die Mutter Einspruch eingelegt hat, ist fraglich, ob Echternach Karl und Johann bis zu deren Volljährigkeit je wiedersehen wird. In jedem Fall muss er sich auf einen langwierigen und teuren Rechtsstreit in Japan gefasst machen. Er hat bereits Hilfeersuchen an das Bundesamt für Justiz in Bonn und an das japanische Außenministerium in Tokio gerichtet. Derzeit überlegt er, wie er die hohen Anwaltskosten in Japan aufbringen soll.

Das japanische Rechtswesen unterscheidet sich oft krass von westlichen Wertevorstellungen und Gepflogenheiten. Vor japanischen Gerichten kämpfen derzeit Dutzende ausländische Elternteile darum, ihre Kinder zurückzubekommen, die von geschiedenen oder getrennt lebenden japanischen Ehepartnern oft illegal nach Japan gebracht wurden.

„Es reicht nicht, Gesetze anzupassen“

Zwar ist Japan 2014 nach langjährigem Zögern dem Haager Kinderentführungsübereinkommen beigetreten. Es soll Kinder schützen, die widerrechtlich in ein anderes Land gebracht wurden. Doch selbst wenn japanische Richter dem Abkommen entsprechend verfügen, dass Kinder an ihre ausländischen Väter oder Mütter überstellt werden müssen, lassen sich solche Beschlüsse in der juristischen Praxis des Landes oft nicht durchsetzen.

Japan müsse seine Gesetze erst noch an die Verpflichtungen anpassen, die es mit der Haager Übereinkunft eingegangen sei, sagt Mikiko Otani, eine Anwältin in Tokio. Sie gehört dem Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes an. „Allerdings reicht es nicht, Gesetze anzupassen. Es ist auch nötig, dass sich das Denken in der Gesellschaft ändert.“

Und das kann lange dauern. Die Anwältin verweist auf erhebliche kulturelle Hürden, auf die Ausländer bei Rechtsstreitigkeiten in Japan stoßen. „Es ist eine Tatsache, dass Ausländer sich gegenüber japanischen Elternteilen oft benachteiligt und diskriminiert fühlen.“

Erst werden Fakten geschaffen, dann segnen Juristen sie ab

Dass Ehen zerbrechen und die Partner dann oft verbittert um die Kinder streiten, gehört weltweit zum traurigen Alltag. In vielen Ländern ist es jedoch üblich, mit Hilfe von Gerichten und Behörden Regelungen über Besuchs- und Umgangsrechte beider Elternteile zu treffen und notfalls auch durchzusetzen. In Japan aber sprechen Gerichte oft jenem Elternteil das Sorgerecht über die Kinder zu, der sie einseitig oder gar widerrechtlich an sich gebracht hat. Und das sind in der Realität oft Mütter.

Japanische Juristen segnen die geschaffenen Fakten oft nachträglich ab. Sie berufen sich in solchen Fällen auf den Grundsatz der „Kontinuität“, der dem Wohl des Kindes diene. Diese Rechtspraxis beruht auch auf einem traditionellen Rollenverständnis, wonach vor allem Mütter für die Kindererziehung zuständig sind.

Das japanische Familienregister zementiert die Trennung zusätzlich: Wenn Eltern sich scheiden lassen, werden die Kinder in das Familienregister des Elternteils übertragen, der das Sorgerecht hat. Damit verliert der getrennt lebende Elternteil dann meist jeglichen Zugang zu den Kindern.

Die Folge: Viele Kinder aus gescheiterten Ehen wachsen in Japan mit nur einem Elternteil auf, ohne Kontakt zum anderen. Schätzungen zufolge handelt es sich um drei Millionen betroffene Kinder. Die Mütter – die nun mal meist das alleinige Sorgerecht bekommen – unterbinden den Umgang zwischen Vätern und Kindern oft selbst dann, wenn er gerichtlich angeordnet wurde.

„Den Richter scheint es nicht zu kümmern“

Klaus Schmidt* arbeitet als Finanzexperte in Frankfurt, auch er gehört zu den betroffenen Vätern. Im Dezember 2015 nahm seine japanische Ehefrau die gemeinsame Tochter – sie war damals eineinhalb – mit auf Heimaturlaub zu ihren Eltern nach Westjapan. Zum Entsetzen des Vaters kehrte die Tochter von der Reise nie nach Deutschland zurück.

„Ich war ursprünglich bereit, eine Regelung zu akzeptieren, wonach meine Tochter in Japan bleibt, solange ich Umgang mit ihr haben kann,“ sagt Schmidt. Er glaubte, das sei im Interesse des Kindes. Nach einer gerichtlichen Einigung war ihm gestattet, mit seiner Tochter wöchentlich je 15 Minuten per Skype zu sprechen. Das ist für japanische Verhältnisse schon ungewöhnlich viel. Doch diese Termine hätten dann nur fünf Mal stattgefunden, sagt Schmidt. Sie hätten jeweils nur einige Sekunden gedauert und seien von der Mutter jedes Mal abrupt abgebrochen worden. „Weitere Termine hat sie einfach abgesagt.“

Derzeit verhandelt ein japanisches Gericht über die Scheidung des Paares. Aufgrund des bisherigen Verfahrens befürchtet Schmidt, dass seiner Ehefrau das alleinige Sorgerecht über die Tochter zugesprochen werde. Er sagt: „Den Richter scheint es nicht zu kümmern, dass der Umgang zwischen mir und meiner Tochter nicht stattfindet.“

Ähnlich albtraumhafte Erfahrungen machen derzeit zwei italienische Väter, die in Tokio leben und arbeiten. Sie haben sich mit dem SPIEGEL in einem Restaurant im Geschäftsviertel Shinjuku verabredet. Beide sind noch verheiratet, ihre japanischen Ehefrauen zogen mit den noch kleinen Kindern jeweils zurück in ihre Elternhäuser weit weg von Tokio. Einer der italienischen Väter, er arbeitet bei einer Firma für Computerspiele, berichtet, dass er Sohn und Tochter nur treffen dürfe, wenn seine japanische Schwiegermutter ständig dabei sei.

Kontakt völlig abgebrochen

Auch der zweite Vater durfte seine Kinder nur unter Aufsicht wiedersehen – in einem kahlen Konferenzraum einer japanischen Anwaltskammer. Er zeigt ein Video auf seinem Smartphone. Zu sehen ist, wie er mit seinen Kindern auf dem Fußboden zwischen den Sitzungstischen spielt.

Kürzlich haben die beiden mit fünf weiteren betroffenen Landsleuten einen Brief an Italiens Staatspräsidenten Sergio Mattarella geschickt. Darin fordern sie, dass ihr Heimatland mit Japan einen Dialog über das Schicksal ihrer Kinder beginnen solle. Auch Echternach hofft, dass die deutsche Bundesregierung diplomatischen Druck ausübt, damit Japan seine Rechtspraxis endlich an die Bestimmungen des Haager Abkommens anpasst.

Der verzweifelte Vater fürchtet, dass seine Kinder sich von ihm entfremden, je länger sie von ihm getrennt leben. Über den Internationalen Sozialdienst, eine Nicht-Regierungsorganisation, hat er versucht, indirekt Kontakt zu seiner Ehefrau aufzunehmen. Er bat sie, wenigstens über Skype mit seinen Söhnen in Kontakt bleiben zu dürfen. Auch würde er ihnen gerne Geschenke schicken. Auf dieses Schreiben hat er keine Antwort erhalten.

* Name geändert, Samstag, 03.02.2018 11:42 
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/japan-auslaender-kaempfen-um-kontakt-zu-ihren-kindern-a-1190709.html
Tags: Justizopfer – Kindeswohlgefährdung – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – Scheidung – Trennung –  Aufenthaltbestimmungsrecht ABR – binationale Ehe Paare – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Vaterlose Gesellschaft – Vaterschaft

 

ÖVP SPÖ beschließen Frauenquote 30% – Rückführungsgesetz zu HKÜ . .

Austria decides on women’s rate 30% – feminism

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Auf den Weg in den Nationalrat brachten die Abgeordneten auch einen Antrag der Regierungsparteien, der eine verpflichtende Frauenquote von 30% in Aufsichtsräten von Großunternehmen vorsieht. Die Initiative wurde auch von den Grünen unterstützt. FPÖ, NEOS und Team Stronach hingegen lehnten jegliche Quotenregelung strikt ab und sahen darin einen Eingriff in die Privatautonomie der Unternehmen.

Ein Kinder-Rückführungs-Gesetz wiederum, über das im Ausschuss Einstimmigkeit herrschte, soll die Rückführung nach internationalen Kindesentführungen beschleunigen. Schnellere Rückführung bei internationalen Kindesentführungen.

Die Problematik internationaler Kindesentführung ist Anknüpfungspunkt eines auf Grundlage eines Initiativantrags (2243/A) der Regierungsparteien einstimmig verabschiedeten Kinder-Rückführungsgesetzes, das vor allem verfahrensbeschleunigende Maßnahmen bringt und dabei von dem Bestreben getragen ist, rasche Entscheidungen im Interesse des Kindeswohls zu ermöglichen. Durch weitere Bestimmungen soll während eines anhängigen Rückführungsverfahrens insbesondere darauf geachtet werden, eine Entfremdung zwischen dem entführten Kind und dem zurückgelassenen Elternteil zu verhindern.

Keine Mehrheit für Anträge der FPÖ

Nicht durchsetzen konnten sich die Freiheitlichen mit ihrer Forderung (1031/A(E)) nach einem Gesetz zum Schutz der Kinder vor Gewalt und sexuellem Missbrauch. Ein entsprechender Entschließungsantrag wurde bereits zum wiederholten Mal vertagt. Ebenfalls in die Warteschleife verwies die Ausschussmehrheit einen Vorstoß der FPÖ (1397/A(E)) betreffend ein lebenslanges Tätigkeitsverbot von verurteilten SexualstraftäterInnen in Erziehungsberufen.

Novelle der Privatinsolvenz soll Entschuldung erleichtern
Privatkonkurs jetzt 5 Jahre OHNE 10% Rückzahlungsquote . . .
Wichtig die ausdrückliche Verpflichtung des Schuldners zu Arbeitssuche bei Arbeitsfähigkeit.

weiterlesen . . .
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170621_OTS0262/reform-des-privatkonkurses-geht-durch-den-justizausschuss

Tags: HKÜ  – Haager Kindesentführungsübereinkommen – Feminismus – Österreich – binationale Ehe Paare – Frauenpolitik – Gesetze Österreich – Justizausschuss – Nationalrat – Justiz – Kindesentführung – Pädophile – Kinderschutz

Kindeswohl – Jugendamt | Europaparlament

Video:

. . . starke Verletzung der europäischen Werte, wenn einem Elternteil der Zugang zum Kind verwehrt wird!
Das Wohl des Kindes kann nicht gewährt sein, wenn der Zugang zu einem Elternteil versperrt ist!

Tags: Kindeswohl,Jugendamt,Europaparlament,Menschenrechtsverletzung,Umgangsrecht,Familienrecht,Entfremdung,PAS,Trennung,Eltern,Wohl des Kindes

Zweite Kindesentführung „Lara Karzelek“

Kritik an den polnischen Behörden – Die polnische Polizei u. Justiz schützt die narzisstische Täterin . . .

Video:

Vater Thomas Karzelek u. seine Familie sind erschüttert.

Das Haager Kindesentführungs-übereinkommen (HKÜ) wurde von Polen am 1. Februar 1993, BGBl. 1994 II 1432 ratifiziert.
Polen hat das Europäisches Sorgerechts übereinkommen
(ESÜ) am 1. März 1996 im BGBl. 1996 II 541 verankert.

Tags: Hallo Deutschland 4-5-2017 Familienrecht Familie Thomas Karzelek -HKÜ-  Brüssel IIa – Internationaler Haftbefehl – SOS Kindesentführung – Vater – Väter – Narzissmus – Haager Kindesentführungsübereinkommen – binationale Ehe Paare – GEWALT – Kindesmissbrauch – Selbstjustiz – Kindeswohlgefährdung – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – SOS Kindesentführung

Marinella Colombo Strafe ohne Ende

Ein internationaler Justizskandal, der Seinesgleichen sucht! Den „Status Quo“ werden die Verantwortlichen nicht ewig aufrecht halten koennen. Die Volljaehrigkeit der Kinder muessen sie fuerchten, wie der Teufel das Weihwasser.

Tags: Video Tags: Aufenthaltbestimmungsrecht ABR, binationale Ehepaare, Deutschland, Familienrecht, Gericht, HKÜ – Haager Kindesentführungsübereinkommen, Italien, Justiz, Kinder, Kindeswohl, Mutter, Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge, Scheidung – Trennung, Scheidungs Videos, Studebaker1955 Deutschland, Italien, Jugendgericht, Marinella Colombo, Milano, Studebaker1955, Video – Buch – Gleichberechtigung Gleichstellung – Justizopfer – Kindesentführung – DE-IT Deutschland / Italien – Menschenrechtsverletzung EGMR Art. 8 EMRK – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – Kindes-Entfremdung – psychische Gewalt – Polizei – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht

Mutter Marinella Colombo trifft Kafka – LA TUTELA OLTRE LA FRONTIERA

Gefaelschte Dokumente, Zeitdruck und juristische Trickserei fuehren zur Entrechtung und Kriminalisierung dieser italienischen Mutter.

Tags: Aufenthaltbestimmungsrecht ABR, binationale Ehepaare, Deutschland, Familienrecht, Gericht, HKÜ – Haager Kindesentführungsübereinkommen, Italien, Justiz, Kinder, Kindeswohl, Mutter, Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge, Scheidung – Trennung, Scheidungs Videos, Studebaker1955

Video Marinella Colombo !

Dieses Video spricht fuer sich selbst.

(Fortsetzung folgt…)

TheStudebaker1955

Tags: Italien – Deutschland – Sorgerecht – Scheidung – Aufenthaltbestimmungsrecht ABR –  binationale Ehe Paare –  Familienrecht – Gerichte – Milano – HKÜ – Haager Kindesentführungsübereinkommen – Justiz – Jugendgericht – Kindeswohl – 

Parental Child Abduction – Complaint – President European Parliament

EuropeanParliament_26022016

 

 

Dear President Schultz,

 

Thank you for your answer to our complaint about the Mediator of the European Parliament for cases of international child abductions. We take knowledge of your position. Nevertheless, We are concerned to clarify the following:

· We noticed that you addressed your letter only to Mr Marco Di Marco, while the letter was addressed to you by multiple parents, all signatories of the letter thereof.

· We never considered the Office of the Mediator as “our personal legal advisor”, WE never even thought at a public service in these terms, as you inexplicably suggest in your letter. Precisely, the Mediator’s Office is, it should be, and it has always been, before Ms McGuinness arrival, a public service helping children in the dramatic situation of a parental child abduction trough the assistance of legally qualified civil servants, according to what it is stated by your own web site.

· Of course, We don’t pretend to choose a specific “staff member”as legal advisor, as you suggest, but we claim, the least, that the European Parliament should guarantee the continuity of such a sensitive service, in the superior interest of our children and to defend such major interests against the arbitrarious and unwarrented decision of the same Mediator, that caused serious prejudice to the stage of development of our procedures, removing Ms Mangiante, without notice and nor ensuring a valuable alternative. The question we ask you is : based on which service’s interest this decision has been taken? Because who payed the consequences of that are our children!

· We trust you understand that the nature of our complaint is not “personal”.We were equally happy with Mr Pasquale Ciuffreda and other servants that preceded him, as well as with Ms Angelilli, but we are definetly not happy with Ms McGuinness “management” of the Office and absolutely not happy with Ms Irene Hennigan, clearly uncapable to take care of our legal cases whatsoever ( as proved by her poor assistance). You might be interested to know that WE didn’t receive any assistance since Ms Mangiante left the Office and this is scandalous!How do you explain that?

· You “assure” ,in your letter, that the Mediator’s Office will continue to “supply it with competent staff”. Therefore, why a competent staff member has been removed?The EP removes the good official under MEP’s whims?How do you guarantee, on this basis, the quality of a service dealing with children?By reason of trasparency We would like to ask you the qualifications and legitimation to work in such service of Irene Hennighan(currently managing the Office), (as we know for Mr Ciuffreda, Ms Kleim and Ms Mangiante), because we have reasons to suspect that Ms Hennigan doesn‘ t have any!

· If you want to place your “friends” at the EP, please don’t do that in a service that deals with CHILDREN! Are you aware of the sensitiveness of the interests involved? Is that too much to ask for the most basic guarantees?

· For many citizens involved with such dramatic situations, the Mediator’s Office is a fundamental service, as , basically, offered legal advises and guidance for free, being a public service. Not everyone can afford to pay private lawyers. With Ms Mcguinness it is not the case anymore and apparently You, President of the European Parliament, are fine with that. The applicants themselves address to you to witness a scandalous situation concerning an EP service, and you, President of the European Parliament, defend your colleague and not the INSTITUTION you represent, nor the rights of our children.

· Who better then US know either or not Ms McGuinness is a “committed, councious and helpful “Mediator? Which is our interest in making a complaint against her if she were “conciuous” as you say in your letter, and committed? Why do you ignore our witness?

· The European Parliament is by definition the physical place where the “elected representatives” are called to act in the common interest of the citizens they have been invested to represent trough our votes!. Nevertheless, by your reply , it appears that you are more concerned by defending your colleague reputation, despite her objective scandalous behaviour, instead then taking awarness and action in the interest of an EP service that involves CHILDREN, our children, EUROPEAN children.

 

At the light of the above, We guess: is the Parliament at the service of its politicians or at the service of the citizens? We are afraid your reply to our compliants clearly answer this question.

 

Best regards,

Marco Di Marco, 2-3-2016

 

 

Tags:  Brussels II Regulation (EC) No 2201/2003 – binationale Ehe Paare – Europaparlament – HKÜ – Haager – Richter –  Kindesentführung – Beschwerde – Italia – Brief – Eltern – Rechtsberater – Mediator – Beamten – Skandal – Mcguinness – Europa – EU Regulation 2201/2003 – Rückführungsverordnung

Väter klagen Kindesentführung an – Offener Brief – Präsident des Europäischen Parlamentes

Offener Brief von Kindesentzug und Kindesentführung betroffener Väter an EU-Parlamentspräsident Martin Schulz.
 Europäisches Parlament

Sehr geehrter Herr Präsident Martin Schulz,

Gemeinsames Email an EU-Präsidenten Martin Schulz wegen schlechter Führung  des europäischen Mediators für internationale Kindesentführungen


Ich bin ein deutscher und europäischer Staatsbürger und ein Vater wie die anderen unter diesen Unterzeichnern. Ich wollte Sie auf Ihr politisches und menschliches  Gewissen aufmerksam machen  und verlasse mich auf Ihre Autorität und Durchsetzungsvermögen,da ich Ihnen die unverschämte Führung der jetzigen Mediatorin Frau Maired McGuinnes in Sache internationaler Kindesentführungen  vorlegen wollte, die das Leiden unserer Kinder nur aus ihrer politischen und persönlichen Propagandazwecke ausnutzt aber hat durch ihr Verhalten null Interesse für unsere Kinder und kein Gewissen bewiesen wie auch  für die übernommene Verantwortung mit dem Amt Sie sie  beauftragten.
Insbesondere , wollte ich Sie darauf aufmerksam machen, daß die einzige Person die Kompetenz und Hingabe an die Sache bewiesen hat und mit höchster Professionalität und Menschlichkeit all unseren Fällen gedient hat, heißt  Frau Rechtsanwältin Simona Mangiante Amtsperson des europäischen Parlaments und Legal advisor des Mediatorenbüros, die sie wahrscheinlich schon kennen.

Frau Rechtsanwältin  Simona Mangiante  die sich  schon nach langer Zeit unseren Fällen gewidmet hat (sie kennt alle Einzelheiten unserer juristischen internationalen komplizierten Fälle ,die uns und unsere Kinder anbetreffen)  , hat uns leider mitgeteilt, daß sie unsere Fälle in Zukunft nicht mehr pflegen darf, da  Frau McGuinness sie ihres Amtes enthoben hat . Das finden wir unverschämt ihrerseits.  Die einzige Person die mit Kompetenz und Hingabe arbeitet ,ist aus ihrem Amt entlassen worden? Wie erklären Sie uns das? Frau McGuinnes hat eindeutig kein echtes Interesse für das Amt ,das sie verkörpert, ansonsten wäre es ihr bewußt wie unentbehrlich Frau Rechtsanwältin Simona Mangiante für uns alle ist.
Jetzt sind wir Eltern wieder ohne einen Anhaltspunkt, wir werden wieder leere und standardisierte Antworten bekommen, wenn wir überhaupt welche bekommen werden, wir werden keine professionellen rechtlichen Beratungen mehr haben, die bis heute nur Frau Rechtsanwältin Simona Mangiante gegeben hat.  Wenn dieses Amt nur vom jeweiligen Politiker ausgenutzt wird ohne Respekt für unsere Kinder und für wen uns darin gewissenhaft geholfen hat, fordern wir Sie an, dieses Amt zu schließen, damit es endlich aufgehört wird mit dem Leben unserer Kinder auf internationaler Ebene zu spielen. Es ist eine kriminelle Handlung auf der Webseite des europäischen Parlaments einen Dienst zu bewerben, den es eigentlich nicht gibt , außer daß es einzelne aber immer wenige gewissenhafte und kompetente Amtspersonen wie Frau Rechtsanwältin Simona Mangiante gibt.
Die willkürliche Entscheidung von Frau McGuinnes sie von ihres Amtes zu entfernen, hat die Fortsetzung unseres Rechtsbeistandes sehr stark beeinträchtigt, den,  das europäische Parlament verpflichtet ist ,uns zu leisten. Dadurch ist ein großer Schaden gegen unsere Kinder entstanden. Die Person die eigentlich aus  ihres Amtes entfernt werden und abdanken sollte, wegen mangelnder Moral ist Frau McGuinnes, ihr Verhalten ist eine Schande für das europäische Parlament, das werden wir auch an die Öffentlichkeit bringen. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Marco Di Marco

Hartmut Buchholz

Thomas Karzelek

Anatol Jung

Uwe Mertens

am 14.01.2016

Tags: Art. 8 EMRK, binationale Ehe Paare, Ehe, Europaparlament, Familienrecht, Justiz, Justizopfer, Kinderrechte, Kindesentführung, Kindeswohl, leaks, Menschenrechte EGMR, Menschenrechtsverletzung, PAS Eltern-Kind-Entfremdung, Rückführung, Scheidung – Trennung, Vaterlose Gesellschaft, Väter Artikel