Kindesentführung in Österreich – Mutter u. Oma vor Gericht

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Prozess: Mutter und Oma wollten Kind entführen

38-Jährige und ihre Mutter (62) wurden – nicht rechtskräftig – zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt.

Eine 38-jährige gebürtige Russin und ihre 62-jährige Mutter mussten am Montag auf der Anklagebank des Landesgerichtes Eisenstadt Platz nehmen. Der Staatsanwalt legte den beiden Frauen zur Last, einen Bekannten mit der Entführung der sechsjährigen Tochter der 38-Jährigen beauftragt zu haben. Außerdem sollen sie ihn angewiesen haben, den im Burgenland lebenden Kindesvater zusammenzuschlagen. Beide Angeklagte – sie waren seit Mai in U-Haft – bekannten sich nicht schuldig.

„Ich habe immer gedacht, dass sich Vater und Mutter die Obsorge für das Kind teilen“, rechtfertigt sich die 38-Jährige vor Gericht. Dass ihre Schwiegermutter die alleinige Obsorge über die Sechsjährige hat, das habe sie erst bei ihrer Festnahme in Graz erfahren. Die Unterschrift auf entsprechenden Dokumenten sei nicht von ihr, meinte die 38-Jährige.

„Tragische Geschichte“

„Es gibt eine tragische Geschichte hinter der Geschichte“, sagt die Verteidigerin der 62-Jährigen, Astrid Wagner. Das sechsjährige Mädchen sei mit ihrer Mandantin und deren Tochter in Lettland aufgewachsen.

Dann sei es zu familiären Streitigkeiten gekommen. Die 38-Jährige habe ihr Kind sehen wollen, doch der Kindesvater habe sich quergelegt. „Ich bin dann mit meiner Mutter zum Kindergarten gefahren. Aber das Kind wurde uns nicht übergeben.“

Freispruch: „Nicht aktiv beteiligt“

„Wir haben uns Sorgen um die psychische Gesundheit des Kindes gemacht“, sagt die Großmutter. Sie soll einen Bekannten gebeten haben, ihre Enkeltochter zu entführen. Danach, so die Anklage, wollten die Frauen mit dem Kind nach Lettland fahren.

Die 38-Jährige wurde in diesem Punkt freigesprochen: Der Bekannte gab an, nur mit der 62-Jährigen in Kontakt gestanden zu sein. Das Verfahren hatte ergeben, dass die 38-Jährige an dem Plan „nicht aktiv beteiligt“ gewesen war.

Österreich verlassen

Nach Lettland hätten sie fahren müssen, weil die Polizei ihnen zuvor gesagt habe, sie müssten Österreich binnen drei Tagen verlassen, weil sie nicht gemeldet seien. Im Auto hatten die beiden bei der Festnahme die Geburtsurkunde und den Reisepass der Tochter, Kindergewand und über 2.500 Euro Bargeld, sagte ein Ermittler vor Gericht.

Der Vater des Mädchens erzählte, dass die Frauen gewusst hätten, dass das Sorgerecht bei der Großmutter sei. Es sei eine gemeinsame, „logische“ Entscheidung gewesen, das Sorgerecht der Oma väterlicherseits zu übertragen, weil das Kind dort gewohnt habe und auch dortbleiben habe wollen.

Schlägerei

Freigesprochen wurden beide Angeklagte schließlich vom Vorwurf der schweren Körperverletzung: Der Bekannte gab an, dass es seine Idee gewesen sei, den Kindesvater in eine Schlägerei zu verwickeln, um die Entführung nicht verhindern zu können. Der Bekannte weihte allerdings die Polizei in die Entführungspläne ein, dadurch ist es Mitte Mai zur Festnahme der Frauen gekommen.

Die teilbedingten Haftstrafen – zehn Monate für die 38-Jährige und 15 Monate für die 62-Jährige – sind nicht rechtskräftig. Beide wurden nach dem Urteil aus der Untersuchungshaft enthaftet


Tags: Familienrecht – Obsorge – Väter, HKÜ Scheidung Trennung Gewalt – Russland Mutter – Gesetze in Österreich – Kindesentführung – Prozess – Haftstraf,- Landesgericht Eisenstadt – Urteil – Untersuchungshaft – Lettland

Quelle:
https://kurier.at/chronik/burgenland/prozess-mutter-und-oma-wollten-kind-entfuehren/401427909
Eisenstadt, 28.06.2021

Japan missachtet Abkommen – Kindesentziehung

Kindesentziehung – Japan missachtet Haager Kindesentführungsübereinkommen, (HKÜ)

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Japan disregards agreement – child abduction

Es ist ein interkontinentales Familiendrama: Eine Mutter entführt ihre zwei Söhne nach Japan. Der deutsche Vater Björn Echternach reist hinterher, denn die Gerichte sprechen ihm das Sorgerecht zu. Doch die japanischen Behörden verweigern ihm jede Hilfe.
Japan ist im April 2014 dem Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) beigetreten.
Interview mit Michael Löher vom deutschen Verein öffentliche und private Fürsorge.

DW Nachrichten – 2019 07 17
Familienrecht Familie – Japan, Kindesentziehung, Kindesentführung, Sorgerecht, Abkommen – Shuji Zushi from Japan Central Authority – Akira Ueno – Justiz – Justizopfer DE-JPN Deutschland / Japan – Rückführung – Scheidung – Trennung – Vaterschaft – Video – 児童拉致 – 日本はハーグ児童拉致条約を無視する – Jidō rachi – Nihon wa hāgu jidō rachi jōyaku o mushi suru –

日本の当局 - Nihon no tōkyoku

Geplante Kindesentführungen ohne Rückführung in Japan

Obwohl Japan das Haager Kindesentführung-Übereinkommen von 1980 unterschrieben hat, wird das internationale Gesetz von der Justiz in Japan völlig ignoriert, es ist kein einziger Fall der Rückführung bisher bekannt.

Artikel:

Fälle von Kindesentführungen nach Japan
Wenig Mitleid für verlassene Väter?

Kein Weg zurück: Viele japanische Kinder sehen nach einer Scheidung ihre Väter nie wieder. Dabei ist Japan vor vier Jahren einem Haager Abkommen beigetreten, das ein Umgangsrecht garantiert.(Foto: Yuriko Nakao/Bloomberg)
  • Nach Angaben des japanischen Außenministeriums sind derzeit 99 Fälle internationaler Kindsentführungen nach Japan anhängig, sechs davon aus Deutschland.
  • Häufig setzen sich die Frauen nach Japan ab und verweigern den Vätern Kontakt zum gemeinsamen Nachwuchs.
  • Trotz rechtlicher Verpflichtung Japans ist bis jetzt kein Fall einer erfolgreichen Rückführung bekannt.
Von Christoph Neidhart, Nagoya

Klaus Schmidt trägt eine pralle rote Tasche in den Gerichtssaal, Geschenke für seine viereinhalbjährige Tochter, die er an diesem Morgen im Büro seines Anwalts nach langer Zeit wieder hätte treffen sollen. Doch das Kind habe sich geweigert, das Gebäude zu betreten, sagte seine japanische Exfrau in der Vernehmung. Jetzt liegt die Tasche neben der Mappe von Schmidts Anwalts, der ihm helfen soll, die Verbindung zur Tochter wiederherzustellen. Der 35-Jährige ist überzeugt, seine Exfrau sabotiere jeden Kontaktversuch. Damit verstößt sie gegen das Urteil des japanischen Scheidungsrichters, der ihm das Recht auf Besuche und Skype-Verbindungen zugesprochen hat. Der Deutsche hat seine Exfrau wegen Missachtung der Scheidungsverfügung verklagt.

Wie Schmidt, der Name ist geändert, kämpfen zahlreiche ausländische Väter in Japan um Kontakt zu ihren Kindern oder um deren Rückführung in ihr Heimatland. Viele Mütter brechen den Kontakt einfach ab. Der japanische Staat wäre verpflichtet, seit er die „Haager Übereinkunft über internationale Kindsentführungen“ unterzeichnet hat, „widerrechtlich entführte oder zurückgehaltene Kinder“ in ihre Länder zurückzuschicken oder wie im Falle Schmidts den Vätern „Umgangsrecht“ zu garantieren. Maßgeblich ist das Scheidungsurteil oder die Verfügung eines Jugendamts. Tokio erkennt diese Verpflichtung an, setzt sie jedoch nicht um.

Wer kümmert sich um die Kinder?

Was geschieht mit den Kindern, wenn uns etwas passiert? Wo werden sie aufwachsen? Als Eltern mag man sich das gar nicht vorstellen. Und gibt möglicherweise die Chance aus der Hand, für den Fall der Fälle sinnvoll vorzusorgen. Von Eva Dignös mehr …

Japan ist der Haager Übereinkunft von 1980 vor vier Jahren beigetreten. Zuvor hatten Gerichte stets zugunsten des japanischen Elternteils entschieden. Neuere Urteile zeigen einen Wandel. Im März verfügte das Oberste Gericht, eine Mutter, die bis zur Trennung mit ihrem Mann in den USA gelebt hatte, halte ihren Sohn illegal in Japan fest. Der Elfjährige müsse zum Vater zurück, dem das Sorgerecht übertragen worden war. Der Vollzug des Urteils scheiterte jedoch am physischen Widerstand der Mutter. Bisher ist kein Fall einer erfolgreichen Rückführung publik geworden.

Im Saal des Bezirksgerichts Nagoya wird über eine Liste geplatzter Begegnungen verhandelt. Die Antworten der Mutter wirken einstudiert. Die Zeitschrift Facta enthüllte 2012 eine Drei-Punkte-Strategie, mit der Scheidungsanwälte möglichst viel aus den Vätern herauspressen. Erstens sollten die Mütter ihre Kinder dem Vater sofort entziehen. Zweitens dem Vater häusliche Gewalt vorwerfen. Da dies in Japan kein Strafbestand sei, könne die Frau durchaus lügen. Drittens sollten die Mütter sicherstellen, dass die Kinder keinen Kontakt zum Vater hätten. In internationalen Scheidungen ermunterten die Anwälte, so Facta, ihre Klientinnen dazu, ihre Kinder nach Japan zu holen.

In ihrer Vernehmung wiederholt Schmidts Exfrau mehrmals, das Kind wolle keinen Kontakt zu Schmidt. Es fürchte sich. Bei der einen Begegnung, zu der die Großeltern die Tochter gebracht hatten, war das jedoch nicht der Fall und das Kind nannte Schmidt „Papa“. Die Anwälte der Mutter führen die Zeitverschiebung an, die einen Skype-Kontakt erschwere, und halten dem Vater vor, er habe einen deutschen Journalisten in den Fall eingeweiht.

Schmidt spricht Japanisch, seine Frau Deutsch. Sie hatte schon vor der Ehe in Europa gearbeitet – und wollte bleiben. Doch nach der Geburt verfiel sie in Depressionen. „Sie hat sich komplett verändert und von mir und Europa entfremdet“, so Schmidt. Das Paar einigte sich, Mutter und Kind sollten sich zwei Monate bei ihren Eltern in Japan erholen. Als Schmidt sie in Frankfurt abholte, kam die Frau allein. „Ich war völlig perplex. Sie hat dann ihre Sachen gepackt und ist ein paar Tage später zurückgeflogen.“ Seither wohnt sie bei ihren Eltern. „Aus Kontinuitätsgründen“ überließ der Richter ihr das Sorgerecht.

Viele Kinder sehen ihre Väter nach einer Scheidung nie mehr

Nach Angaben des japanischen Außenministeriums sind derzeit 99 Fälle internationaler Kindsentführungen nach Japan anhängig, sechs aus Deutschland, zwei aus der Schweiz, für die eine Rückführung verlangt wird. Etwa hundert Väter fordern Umgang mit ihren Kindern. Viele Kinder sehen ihre Väter nach einer Scheidung nie mehr. Die Gesellschaft hat wenig Mitgefühl für verlassene Väter und kaum das Bewusstsein, ein Kind brauche beide Eltern. Wenn der Kontakt abbricht, zahlen die Väter die Alimente nicht mehr. Viele Mütter akzeptieren das als Preis dafür, dass sie den Mann losgeworden sind.

„Die Fälle sind immer wieder ähnlich“, sagt Björn Echternach, der die Website japanchildabduction.org unterhält und selber um seine Söhne Karl und Johann kämpft, von denen er seit anderthalb Jahren kein Lebenszeichen hat. Seine japanische Frau, eine Übersetzerin, war „mit den Kindern überfordert“, wie er glaubt. Teilweise in Deutschland aufgewachsen, wollte sie eigentlich nicht mehr nach Japan. Nach der Trennung blieb sie mit den heute vier und fünf Jahre alten Buben vorerst in Berlin. Echternach sah die beiden regelmäßig, wegen der Gewaltvorwürfe seiner Frau teilweise in Gegenwart von Psychologen. Dann verschwand seine Frau unangekündigt nach Japan, wo sie seither bei ihren Eltern lebt. Das japanische Sozialamt habe Mediationsbemühungen „wegen fehlender Kooperationsbereitschaft“ der Frau abgebrochen, so Echternach. Die Staatsanwaltschaft Brandenburg und die deutsche Botschaft in Tokio bemühen sich um seine Söhne, die gemäß Rückführungsbefehl bis zum 1. November nach Deutschland hätten kommen müssen.

Echternach leidet, er kämpft verbittert. Sein Japan-Bild ist düster, und wie er glaubt, auch die Zukunft seiner Söhne, wenn es ihm nicht gelingen sollte, sie zurückzuholen. Sicher werden Karl und Johann ohne den Kontakt zum Vater die deutsche Sprache verlieren. Damit entgleiten sie dem Vater zwangsläufig, da er nicht Japanisch kann.

Nach zweieinhalbstündigem Feilschen um Gründe, warum Begegnungen platzten, schließen die Richter die Anhörung. Das Urteil wird den Parteien zugestellt. Klaus Schmidt nimmt seine rote Tasche mit den Geschenken, die nach der Verhandlung noch deplatzierter wirkt als zuvor.

Welche Rolle die Väter haben

Mutter und Vater sind beide unverzichtbar für die Erziehung eines Kindes, sagt der Kinderpsychologe Wassilios E. Fthenakis, aber sie setzen unterschiedliche Schwerpunkte. Ein Gespräch über Vaterschaftskonzepte, unterschiedliche Rollenaufteilung und Vorbilder. Interview von Eva Dignös mehr…

Tags: Familie – Kinder – Entfremdung – Väter – Sorgerecht – Gerichte – Familiengerichte – Justiz – japan child abduction – Child Recovery – binationale Ehe Paare – Familie Familienrecht – Missbrauch – Mobbing – Kinderhandel – Gleichberechtigung Gleichstellung – Justizopfer – Kindeswohl – binational夫婦を、英語- – ПЕРЕВЕСТИнаАнглийский -イタリア-リンガイタリアーナ-フランスフランス語国翻訳言語、教育-子育て、家族、家族法、裁判所、暴力フェミニンな女性、平等平等、 HCA -ハーグ子供の拉致条約、若者のオフィスアイテム、正義、正義の犠牲者、子ども、子どもの人身売買、児童誘拐、児童福祉、児童、虐待と虐待、いじめ、裁判官の慰謝料、弁護士、外務省、ベルリン、地方裁判所名古屋、ビョルンエヒテルナッハ、子供の回復、ドイツ語、両親、親、疎外感、教育、ヨーロッパ、Facta、フランクフルト、出産、社会、ハーグ条約、家庭内暴力、https://wp.me/p4RGV9-34s、日本、日本の児童誘拐、japanchildabduction.org、日本人、日本政府、ヨハンエヒテルナッハ、若者のオフィス、カール・エヒテルナッハ、児童誘拐、クラウス・シュミット、男、調停、母、最高裁判所、パパ、心理学者、送還、裁判官、離婚、スイス、息子、親権、検察官ブランデンブルク、東京、分離、アメリカ、父、父、父親、交渉、捨てられた父親、ロールモデル

日本がハーグ子の奪取条約、1980年に署名したが、日本の裁判所の国際法を完全に無視され、以前から知られているリサイクルの一つのケースはありません。- family law austria germany binational married couples , Country Translation Language – english – ПЕРЕВЕСТИ на Английский – Italia – lingua italiana – France français , education – parenting , family , family law , court , violence feminine women , equality equality , HCA – Hague Child abduction Convention , youth office items , Justice , Justice victims , children , child trafficking , child abduction ,Child welfare , child , abuse with abuse , bullying , Judge alimony , lawyers , Ministry of Foreign Affairs , Berlin , District Court Nagoya , Björn Echternach , Child Recovery , German , parents , parent , alienation , education , Europe , Facta , Frankfurt , birth , society ,Hague Convention , domestic violence , Japan , japan child abduction , japanchildabduction.org , Japanese , Japanese government , Johann Echternach , youth office , Karl Echternach , child abduction , Klaus Schmidt , man , mediation , mother , Supreme court , Papa , psychologists , repatriation , judges ,Divorce , Switzerland , son , custody , prosecutor Brandenburg , Tokyo , separation , USA , father , fatherhood , fathers , negotiation , abandoned fathers , role models – Although Japan, the Hague Child Abduction Convention, signed in 1980, the international law of the judicial system in Japan is completely ignored, there is not a single case of recycling previously known.

Kindesentführung – Italien – Österreich

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Child Abduction – Italy Firenze Toscana – Austria Bruck an der Leitha

Die Mutter Daniela W.  ist aus Italien mit ihren 4 Buben vom Vater (ein englischer Journalist) geflohen, trotz gemeinsamen Sorgerechts laut italienischen Beschluss des Gerichts in Grosseto.

1. Artikel:

Star-Anwältin kämpft für vierfache Mutter

Familien-Drama -© Fotomontage: oe24; Quelle: Artner; privat

Star-Anwältin kämpft für vierfache Mutter

„Meine Kinder wollen nur eines. Gemeinsam in Österreich leben. Sie sind dort geboren, haben die österreichische Staatsbürgerschaft, ihre Freunde, Schule und Sportvereine dort“, so Mutter Daniela W. (37).

Wie berichtet, ist die 37-Jährige aus Bruck/Leitha verzweifelt. Durch Unwissenheit und falsche Beratung eines italienischen Anwalts geriet sie in einen Kindesentziehungskonflikt.

Rückblick

Daniela W. hatte mit dem Vater von zwei ihrer vier Buben (2, 3, 6 und 8 Jahre) in Italien gelebt. Nach Streitereien mit ihm hatte sie das Land jedoch verlassen und kehrte nach Niederösterreich zurück. Allerdings war es ihr aufgrund von rund zwei Jahren Aufenthalt in Italien rechtlich untersagt, das Land mit den Kindern ohne richterliche Zustimmung zu verlassen.

Rückkehr

Obwohl die Familie monatelang keine ordentliche Unterkunft hatte, auf Campingplätzen und bei sieben verschiedenen Freunden wohnte. Als W. das Geld ausging, wurde ihr vom italienischen Jugendamt und von einem italienischen Juristen versichert, dass eine Rückkehr nach Österreich keine rechtlichen Folgen hätte.

Gericht

Am 19. Oktober entschied das Gericht Korneuburg jedoch, dass die beiden Älteren nach dem HKÜ – dem Haager Kindesentführungsübereinkommen – innerhalb von 14 Tagen nach Italien zurückgeführt werden müssen. Was die 37-Jährige auch tat.

Mangelhaft

Nun kämpft Star-Anwältin Astrid Wagner für die vierfache Mutter. „Das Verfahren war mangelhaft. Es hätte ein kinderpsychologisches Gutachten eingeholt werden müssen“, so Wagner: „Die Kinder könnten traumatisiert werden. Ich bin zwar positiv, doch es wird ein schwieriger Fall.“

(kuc), 07. November 2018 23:18
https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/niederoesterreich/Star-Anwaeltin-kaempft-fuer-vierfache-Mutter/355151602


2. Artikel:

Obsorge-Drama: Oma weint um ihre Enkel

Zwischenstaatliche Trennung eskalierte © zvg

Obsorge-Drama: Oma weint um ihre Enkel

NÖ/Italien. „Es tut so verdammt weh die Kinder weinen und sagen zu hören: ‚Oma Susi, sei nicht traurig, wir kommen wieder‘“, postete die Großmutter der vier Buben (2, 3, 6 und 8 Jahre) auf der Plattform GoFundMe.

Rückkehr. Wie berichtet, geriet ihre Tochter Daniela W. (37) mit ihren Kindern in ­einen Obsorgestreit. Die 37-Jährige, die mit den Buben rund zwei Jahre in der Toskana wohnte, hatte sich nach Streitereien vom Vater der beiden Älteren getrennt und war – nach Rücksprache mit einem italienischen Juristen (der sie schlecht beriet) und dem dortigen ­Jugendamt, das ihr fälschlicherweise versicherte, dass eine Rückkehr nach ­Österreich keine rechtlichen Folgen hätte – nach Bruck an der Leitha zurückgekehrt.

Mutter musste die Buben nach Italien zurückbringen

Was folgte, war für die vierfache Mutter ein Schlag ins Gesicht. Am 19. Oktober flatterte ein Bescheid des Gerichts in Korneuburg ins Haus. Daniela W. musste den 6- und den 8-Jährigen innerhalb von 14 Tagen wieder nach Italien zurückbringen. Der Kindsvater, ein Engländer und viel reisender Journalist, hatte die Mühlen der Justiz angeworfen. „Obwohl wir in Italien niemanden haben und nicht wissen, wo wir schlafen sollen“, so die 37-Jährige. Zusammenwohnen will der Mann mit der Ex und den Kindern jedoch nicht …

Albtraum. Auch die Oma der Buben ist verzweifelt: „Hoffentlich ist der Albtraum bald vorbei und die Kinder kommen zur Ruhe.“ Denn ihre geliebten Enkeln wollen nur ­eines: gemeinsam nach ­Hause und in Österreich leben.

Not. Mittlerweile ist der vierfachen Mutter das Geld  ausgegangen, um ordentliche ­Unterkünfte bezahlen zu können. In ihrer Not schlief die ­Familie schon auf Camping­plätzen und vorübergehend bei Freunden. Falls Daniela W. das Land mit ihren Kindern ohne richterliche Zustimmung verlassen würde, könnte der Gerichtsvollzieher auftauchen und die Buben mitnehmen.

(kuc), 10. November 2018 21:58

https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/niederoesterreich/Obsorge-Drama-Oma-weint-um-ihre-Enkel/355522216


3. Artikel:

Niederösterreich – Bruck an der Leitha – Brucker Familie in Not

Wo die vier Buben dieses Jahr Weihnachten verbringen werden wissen sie nicht. Sie möchten wieder nach Bruck, wo sie zu Hause sind.
  • Wo die vier Buben dieses Jahr Weihnachten verbringen werden wissen sie nicht. Sie möchten wieder nach Bruck, wo sie zu Hause sind. Foto: Werner

BRUCK A.D. LEITHA/SÜDTIROL (mec). Eine Mutter und ihre vier Söhne (2, 3, 6, 8) aus Bruck an der Leitha sitzen derzeit im Ausland fest. Durch falsche Beratung eines italienischen Juristen geriet Daniela Werner in einen Kindesentziehungskonflikt, da sich zwei der Buben auf richterliche Anordnung in Italien aufhalten müssen.

Vom Anwalt schlecht beraten

Im Gespräch mit den Bezirksblättern erzählt Daniela Werner, wie es dazu kam. Die Familie lebte zwei Jahre lang in Italien. Nach einem Streit mit dem Vater zog die Frau mit ihren Kindern zurück nach Österreich. Alle vier sind österreichische Staatsbürger und in Österreich geboren. Obwohl häusliche Gewalt und der Rauswurf vom Kindesvater dazu geführt hatten, dass die Familie monatelang ohne ordentliche Unterkunft auf Campingplätzen oder bei Freunden leben mussten, hätte sie Italien nicht verlassen dürfen. Daniela Werner wusste das damals nicht. Der italienische Anwalt offensichtlich ebenfalls nicht.

Leben mit der Unsicherheit

Der Vater stellte daraufhin einen Antrag auf Rückführung, dem im September stattgegeben wurde. Die Mutter hielt sich an die Anordnung und reiste mit allen vier Kindern wieder nach Italien. Dort lebte die Familie wieder in wechselnden Unterkünften.

Ein erneuter Rückschlag

Derzeit hält sich Daniela Werner mit ihren Kindern in Südtirol auf. Finanziell kann sie sich kaum über Wasser halten. Die psychische Belastung ist nicht nur für die Kinder enorm. Kurz vor dem Telefonat mit den Bezirksblättern hatte Daniela Werner erfahren, dass einem Antrag auf Aufschiebung nicht stattgegeben worden war. Die Familie muss weiterhin bangen, ob sie wieder zurück nach Hause in die gewohnte Umgebung dürfen und Schule und Sportvereine fortsetzen können. Die Kinder möchten wieder in ihre Schule gehen, in ihrem Verein Fußball spielen und in ihrem Bett schlafen. Bis aber über einen neuerlichen Antrag entschieden wird, werden wieder zwischen drei Wochen und drei Monaten vergehen.
Unterstützen kann man die Familie mit einer Spende an Daniela Werner: IBAN: AT041200000776094385 BIC: BKAUATWW oder der Seite www.gofundme.com/mother-of-four-boys-needs-help

Tags: Familienrecht Familie HKÜ Haager Kindesentführungsübereinkommen – Vater – Väter – Italien – gemeinsames Sorgerecht – Gleichberechtigung Gleichstellung – AT-IT Austria / Italia – Entfremdung – Gehirnwäsche – Vaterlose Gesellschaft Väter – Vaterschaft – PA parental alienation – Eltern Entfremdung Selbstjustiz – corte Grosseto – Bezirksgericht Korneuburg –

Versuchte Kindesentführung in Kufstein

Kufstein

Kinderfänger wollte Bub in sein Auto zerren

Der 13-Jährige konnte sich in letzter Minute befreien. Er stieg in einen Stadtbus. Die Polizei sucht nach dem Täter und einem schwarzen Van.

Hier wollte der Täter das Kind entführen (Bild: Zoom-Tirol)Hier wollte der Täter das Kind entführen (Bild: Zoom-Tirol)

In Kufstein ermittelt die Polizei in einem Fall, bei dem ein Bub bei einer Bushaltestelle aufgefordert worden sein soll, in ein fremdes Auto einzusteigen. Der 13-Jährige konnte sich glücklicherweise losreißen und in einen Bus einsteigen.

Der Vorfall soll sich am Mittwochnachmittag gegen 14.00 Uhr in Kufstein am Oberen Stadtplatz ereignet haben, wie „orf.at“ berichtet. Der Bub und weitere zehn bis 15 Personen wollten in einen Stadtbus einsteigen. Während der 13-Jährige gerade auf sein Handy schaute, zog ihn ein Mann an der Schulter nach hinten und forderte ihn auf, in sein Auto einzusteigen.

Freund beobachtete den Vorgang aus dem Bus

Der Bub kam dem nicht nach, daraufhin packte der Unbekannte den 13-Jährigen am Arm und forderte ihn erneut zum Einsteigen auf. Er konnte die Hand des Mannes allerdings erfolgreich wegschlagen und stieg in den Bus ein.

Ein Freund des 13-Jährigen, der bereits im Bus saß, konnte den Vorfall beobachten. Das Auto des Unbekannten soll unmittelbar neben der Bushaltestelle geparkt gewesen sein – möglicherweise ein schwarzer VW Touran.

Der Täter soll etwa 20 bis 30 Jahre alt und 175 bis 180 Zentimeter groß gewesen sein. Er soll kurze schwarze Haare, auffallend hellblaue Augen, eine helle Hautfarbe und keinen Bart gehabt haben. Bekleidet war er nach den Zeugenaussagen mit einer schwarzen Lederjacke und dunklen Jeans.

08. November 2018 15:15; Akt: 08.11.2018 15:16 Print

https://www.heute.at/oesterreich/tirol/story/Entfuehrungsalarm-Kufstein-Tirol-Mann-wollte-Bub-in-sein-Auto-zerren-51350345
Tags: Pädo – Kindesmissbrauch – Gewalt – Kinderhandel

Kindesentführung Tirol – Russland wegen Doppelstaatsbürgerschaft?

1.Artikel: Obsorgestreit

Streit um Obsorge: Kinder aus Tirol sind jetzt in Russland

Hohe Wellen schlägt der Fall einer Russin, die ihre Tiroler Kinder außer Landes gebracht hat. Im russischen TV erhebt sie schwere Vorwürfe gegen den sorgeberechtigten Vater

Mutter Alexandra gab dem russischen Sender ntv ein langes Interview und beschuldigt den Tiroler Thomas G. schwer.

© ntv Mutter Alexandra gab dem russischen Sender ntv ein langes Interview und beschuldigt den Tiroler Thomas G. schwer.

Innsbruck – Der Rechtsvertreter von Thomas G, dessen Ex-Frau im Oktober die Kinder entgegen seinem Willen außer Landes gebracht hat, war ob der Beiträge in den russischen Medien fassungslos. „Es ist eine Sauerei, was die Mutter tut und wie sie die Kinder instrumentalisiert. Die Vorwürfe gegen den Vater wurden schon in Österreich widerlegt“, betont Anwalt Mathias Kapferer.

Die Tiroler Tageszeitung berichtete am 24. Dezember 2017 von einem Obsorgestreit, der eskaliert war. Die russische Mutter brachte das Mädchen (9) und den Buben (6), die in Tirol aufgewachsen sind, außer Landes. Das, obwohl das Gericht zu dem Schluss gekommen war, die Obsorge dem Vater zu übertragen. Ein Gutachter hatte erklärt, dass die 37-Jährige nicht erziehungsfähig sei. Der Beschluss des Gerichtes wurde aber nicht sofort exekutiert, die Frau die schon länger Vorbereitungen zur Flucht getroffen hatte, tauchte mit den Minderjährigen unter. Der Vater hatte damals den Behörden Untätigkeit vorgeworfen und die Mutter via TT angefleht, ihm wenigstens zu sagen, wo die Kinder seien und ob es ihnen gut gehe. Nun weiß er wenigstens, dass seine Kinder in Russland sind.

Die Mutter wandte sich an den russischen Sender ntv und rechtfertigte ihre Flucht damit, dass der Vater und dessen Bruder die Kinder missbraucht hätten. Die österreichischen Behörden hätten das Verfahren fallen gelassen und dem Vater das Sorgerecht zuerkannt. Sie sei gezwungen gewesen zu fliehen, um ihre Kinder zu schützen. Die Sichtweise des Vaters wurde mit keinem Wort erwähnt, die österreichischen Behörden nicht befragt, der Vater indes voll kenntlich abgebildet. Der Tiroler Anwalt dazu: „Wie mit den Persönlichkeitsrechten des Vaters umgegangen wird, wäre bei uns undenkbar und spottet jeder Beschreibung.“ Eine russische Juristin sagte auf ntv, dass man gegen den Vater in Österreich ermitteln werde, weil russische Kinder überall geschützt werden müssten.

Kanzleimitarbeiterin Marion Battisti hält zu den Anschuldigungen fest: „Es gibt mehrere Gutachten, die die Vorwürfe der Mutter widerlegen. Das sind keine Gutachten, die der Vater in Auftrag gegeben hat, sondern sie stammen von einem gerichtlich bestellten Gutachter mit viel Erfahrung.“

Auch Gabriele Herlitschka von der Jugendhilfe der Stadt Innsbruck erklärt: „Das Verfahren wegen Missbrauchs gegen den Vater wurde schon im Mai 2016 von der Staatsanwaltschaft eingestellt, die Vorwürfe waren in keiner Weise beweisbar.“ Thomas G. ist von den Anschuldigungen seiner Ex-Frau erschüttert, aber erleichtert, dass die Kinder in Sicherheit zu sein scheinen.

Ein Artikel in dem russischen Massenblatt Komsomolskaja Pravda zeigt die Kinder neben einem Kalb, mit der Bildunterschrift „Jetzt sind die Kinder schon in Russland“. „Seit Februar ist der Obsorgebeschluss des Gerichtes in Österreich rechtskräftig. Das heißt, dass die Mutter die Kinder entführt hat. Die österreichischen Behörden haben die Erziehungsfähigkeit des Vaters und der Mutter mit größter Sorgfalt geprüft“, so Battisti. Demnach sei der Vater in der Lage, die Kinder hauptverantwortlich zu betreuen. Ein Verbleib der Kinder bei der Mutter stelle eine Kindeswohl-Gefährdung dar. Die TT hat mit Natalja Varsegova von dem Blatt gesprochen. Sie habe eine Stunde mit der Mutter telefoniert. Diese erklärte, der Vater habe die Kinder missbraucht, eine Psychologin hätte das bestätigt. „Ich habe versucht, die Mutter erneut zu erreichen, das war nicht möglich. Mir wurde gesagt, sie versteckt sich. Ich frage mich, ob ihre Anschuldungen ganz korrekt sind“, so die Chefredakteurin. Teile der russischen Community in Tirol halten zur Mutter. Im TV sagte diese, sie habe fliehen müssen, um Schlimmeres zu verhindern. „Selbst wenn der Vater das Sorgerecht bekommen hätte, wäre der Mutter ein Besuchsrecht sicher gewesen“, so Kapferer.

Die Frau werde per Interpol gesucht, man wolle eine Rückführung der Kinder nach Österreich. Die Mutter ist sich der Tragweite ihrer Flucht bewusst. „Die österreichischen Behörden werten das als Entführung, mir drohen bis zu zehn Jahre Haft.“ Bei diesem Obsorge-Krimi stehen die Opfer schon fest: Es sind die beiden Kinder.

Von Alexanda Plank, Tiroler Tageszeitung vom So, 18.03.2018
http://www.tt.com/panorama/verbrechen/14133007-91/kinder-aus-tirol-sind-jetzt-in-russland.csp

2.Artikel: Tirol

Mutter entführte Tiroler Kinder, Vater klagt Behörden an

Nach Streitigkeiten bekam Thomas G. im Herbst die Obsorge für seine zwei Kinder. Die Mutter brachte sie indes außer Landes.

Einem Tiroler wurden seine beiden Kinder durch die russische Mutter entzogen. (Symbolfoto)

© Getty Images/iStockphoto Einem Tiroler wurden seine beiden Kinder durch die russische Mutter entzogen. (Symbolfoto)

Innsbruck – Thomas G. ist verzweifelt. Seit Mitte Oktober hat er keine Ahnung, wo sich seine Frau und seine Kinder, ein Mädchen (9) und ein Bub (6), befinden. Seit November 2016 zieht sich die Causa hin, die mit der Außerlandesbringung der Kinder ihren traurigen Höhepunkt erreichte. Kurz zuvor hatte der Innsbrucker das alleinige Sorgerecht für seine Kinder bekommen. „Ich bin fassungslos, dass das nicht sofort exe­kutiert wurde. Alles hat darauf hingewiesen, dass meine Frau mit den Kindern weg will“, sagt Thomas G. Er sei zur Polizei gegangen, zum Gericht, zur Jugendhilfe und habe auf die prekäre Lage hingewiesen. „Ich habe geschrien, geweint, gebettelt, dass mir jemand hilft, aber es hat nur geheißen, dass den Behörden die Hände gebunden seien.“

Der Vater wurde während des ganzen Verfahrens von der Innsbrucker Kanzlei Tschütscher-Kapferer vertreten. Dort überlegt man, ob man gegen das Vorgehen des Bezirksgerichtes und der Kinder- und Jugendhilfe ein Strafverfahren einleiten soll. Argumentiert wird mit dem Tatverdacht der Beitragshandlung und dem Verdacht auf Amtsmissbrauch.

Das ergibt sich daraus, dass bereits im Mai der beauftragte Gutachter in ungewöhnlicher Klarheit darauf aufmerksam machte, dass die Frau nicht erziehungsfähig sei. Deshalb würde ein Verbleib der Kinder bei der Mutter das Kindeswohl gefährden. Trotzdem blieben die Kinder bei der Mutter, obwohl der Vater gegenüber den Behörden keinen Zweifel daran gelassen hat, dass er die Kinder aufnehmen würde und auch damit einverstanden gewesen wäre, dass die Kinder übergangsmäßig in eine Betreuungseinrichtung kämen. Das Sorgerecht wurde dem Vater erst fünf Monate später zuerkannt. Auch das bedeutete aber nicht, dass der Vater die Kinder zu sich nehmen konnte. Das Gericht veranlasste nicht, dass die Entscheidung sofort wirksam wurde. Der Vater resümiert: „Ich habe keine Ahnung, wo meine Kinder sind, wie es ihnen geht, nur weil eine Richterin den Zusatz, dass die Kinder der Mutter sofort entzogen werden, verabsäumt hat.“ Nach Ansicht der Anwälte von Thomas G. wäre genau dieser Zusatz erforderlich gewesen.

Auf Anfrage beim Bezirksgericht, ob in dieser Causa einiges schief- gelaufen sei, erklärt Pressebeauftragte Georgia Stix-Jaudl: „Es gibt einen Sorgerechtsstreit betreffend die beiden Kinder. In erster Instanz wurde dem Vater das Sorgerecht zugesprochen. Diese Entscheidung wurde von der Mutter bekämpft, der Akt liegt beim Landesgericht.“ Stix-Jaudl rollt die Geschichte auf: Die Kinder lebten bei der Mutter, die österreichischen Pässe der Kinder liegen aktuell bei Gericht. Möglicherweise gebe es russische Pässe, wenn eine Doppelstaatsbürgerschaft vorliegt. Stix-Jaudl will niemandem einen Vorwurf machen, sagt aber: „Hätte Gefahr im Verzug bestanden, hätte die Jugendwohlfahrt agieren können.“ Grundsätzlich könne aber nicht bei jedem Sorgerechtsstreit, und solche werden häufig erbittert geführt, eine Kindesabnahme gesetzt werden. Auch sei die Rechtskraft der Entscheidung abzuwarten, um die Kinder keinem ständigen Wechsel auszusetzen.

Die Leiterin der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Innsbruck, Gabriele Herlitschka, sieht seitens ihres Amtes kein Versagen. „Wir konnten akut leider nichts tun. Die jetzige Situation ist natürlich schrecklich für den Vater. Alle Beteiligten haben jedoch formalrechtlich richtig gehandelt.“ Auch wenn es ein schwacher Trost sei, werde diese Causa wohl dazu führen, dass man künftig noch alarmierter sein wird. „Wir konnten die Kinder der Mutter nicht abnehmen. Dieses weitreichendste Mittel darf nur bei unmittelbar drohender Gefahr für das Leben der Kinder angewandt werden und wird vom Gericht zu Recht streng geprüft. Es gab nie Hinweise, dass die Mutter den Kindern etwas antun würde.“

Thomas G. hat indes Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt, um die Kinder zu finden. International wird nach der Mutter und den Kindern gefahndet. Dass Kinder von einem Elternteil quasi entführt werden, kommt in Tirol rund fünfmal pro Jahr vor. Der Tiroler hofft, dass Bekannte zu seiner Frau Kontakt haben und ihr ins Gewissen reden. Er überreicht eine schriftliche Stellungnahme: „Ich bin fassungslos über das fahrlässige Vorgehen und das Desinteresse des Bezirksgerichtes Innsbruck und der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Innsbruck, mir zu helfen. Mit dem mangelhaften Beschluss des Bezirksgerichts wurde meiner Ex-Frau ausreichend Zeit zur Flucht gegeben. Mit dieser Vorgangsweise werden Kinder nicht geschützt.“ Heute zu Weihnachten wird Thomas G. das Herz besonders schwer werden. Aber er erlaubt es sich, an ein Wunder zu glauben.

Von Alexandra Plank, So, 24.12.2017

http://www.tt.com/panorama/verbrechen/13819447-91/mutter-entf%C3%BChrte-tiroler-kinder-vater-klagt-beh%C3%B6rden-an.csp
Tags: Jugendamt Tirol – Justizopfer – Kindesentführung Österreich Russland

3.Artikel:

 Tags: Haager Übereinkommen – Strafverfahren – Kindesentführung Mutter Alexandra Boyarska, Anna, Österreich Russland, Bob,  Familie, Vater Thomas Gumble – Innsbruck, Juristin, Kinder entführt, russische Bildung, Stefan,

Kindesentführung Österreich -Russland

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Russische Frau entkam aus Österreich, rettete ihre Kinder von ihrem Ex-Mann

Diese wilde Geschichte fand im Zentrum des zivilisierten Europa statt. Unser Korrespondent versucht, zur Wahrheit zu gelangen [Foto, Video]
Natalia VARSEGOVA kp_en_msk @ Ko_Natal

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Jetzt Alexandra mit Kindern in Russland Jetzt Alexandra mit Kindern in Russland
 

Ende Dezember 2017 erschien in der österreichischen Ausgabe der “ TirolerTageszeitung “ ein Hinweis „Mutter entführte Tiroler Kinder, der Vater beschuldigt die Behörden“. In ihrem unglücklichen Vater Thomas G. erzählt, dass seine russische Frau den Sohn und die Tochter vom Land weggenommen hat, trotz der Tatsache, dass der Vater sich um die Kinder vor Gericht kümmern muss. Und jetzt wird er, Thomas G., „Himmel und Erde drehen, um ihre vermissten Kinder zu finden.“ In der Publikation heißt es: „Ich bin verblüfft von der Sorglosigkeit und Gleichgültigkeit des Landgerichts Innsbruck und der Kinder- und Jugendhilfe Innsbruck. Mit der unzureichenden Entscheidung des Bezirksgerichts hatte meine Exfrau genug Zeit zu fliehen. Dieser Ansatz schützt Kinder nicht. „

Seine frühere Frau ist Alexandra Boyarska, jetzt ist sie 37 Jahre alt. Mit Thomas Gumble ist sie vor etwa einem Jahr geschieden. Und während der Scheidung bestimmte das Gericht den Wohnort der Kinder mit der Mutter. Über die übrigens Herr Gable den Journalisten der österreichischen Ausgabe nicht erzählt hat. Und er verschwieg, dass sein Sorgerechtsantrag nach Inkrafttreten des Scheidungsurteils bei Gericht eingegangen ist. Und die endgültige Entscheidung über seine Klage wurde noch nicht getroffen, weil Alexandra einen Appell einreichte, und danach nahm sie ihren Sohn und ihre Tochter mit nach Russland . Die Innsbrucker Direktorin für soziale Sicherheit, Gabriela Herlitskaya, bestätigt übrigens auch: „Die jetzige Situation ist für den Vater natürlich schrecklich. Trotzdem haben alle Beteiligten rechtlich korrekt gehandelt. Es gab keine Beweise, dass die Mutter den Kindern schaden würde. „

Aber Thomas beruhigt sich nicht, beleidigt die Schwellen verschiedener Abteilungen und fordert die Rückkehr seines Sohnes und seiner Tochter. Nur Alexander steht fest auf sich selbst: Ich werde Kinder nicht aufgeben, denn „ich möchte meine Kinder vor sexueller Gewalt und Beschmutzung seitens ihres Vaters und seines Bruders schützen“.

Thomas beruhigt sich nicht, beleidigt sterben Schwellen verschiedener Abteilungen und Fördert Die Rückkehr Waden Sohnes und Wadenfänger Tochter Foto: Persönliche Seite des Helden der VERÖFFENTLICHUNG im sozialen Netzwerk

Thomas beruhigt sich nicht, beleidigt die Schwellen verschiedener Abteilungen und fordert die Rückkehr seines Sohnes und seiner Tochter Foto: Persönliche Seite des Helden der Veröffentlichung im sozialen Netzwerk

DIE LANDFAMILIE

Alexandra Boyarskaya kommt aus Murmansk . Im Jahr 2004 traf sie ihren zukünftigen Ehemann Thomas in der österreichischen Stadt Innsbruck.

– Ich bin gekommen, um meinen Freund zu besuchen, – erinnert sich Alexander. – Einmal saßen wir in einer Bar und ein junger Mann kam, um mich zu treffen. Ich war damals 24 Jahre alt. Er war 28. Wir sprachen fließend Englisch. Er lud mich ein, die Stadt in einem chinesischen Restaurant zu besichtigen.

Für eine Zeit lebten Liebhaber in zwei Ländern, und 2005 heirateten, und Alexandra zog zu Thomas um.

– Zu dieser Zeit hatte mein Mann seine eigene Tankstelle, – sagt Alexandra. – Wir haben in einer gemieteten Wohnung gelebt – seine Mutter, Vater, Bruder und wir. Als ich mit dem ersten Kind schwanger wurde, mussten wir uns trennen. Meine Schwiegermutter war gegen Enkelkinder. Sie war generell gegen unsere Ehe, weil ich aus Russland komme. Ich hoffte, dass wir uns bald trennen würden. Und kleine Kinder brauchten sie überhaupt nicht.

Svekra, das ist Thomas ‚Vater, wusste Alexandra nicht wirklich. Er verließ sein Zimmer praktisch nicht und starb bald an einer schweren Krankheit.

„Der Familie wurde gesagt, dass er Hitlers Nazipolitik bis zum Ende seiner Tage aufrechterhielt und ein Fan des Führers war“, erinnert sich Alexander. „Aus diesem Grund, oder für einen anderen älteren Bruder von Thomas, hasste Stefan seinen Vater und kam nicht einmal zu seiner Beerdigung.“ Stefan selbst war ein seltsamer und unsozialer Mann. Selten gewaschen, ging mit schmutzigen ungepflegten Haaren.

Das Haus, in der Alexandra mit ihren Kindern lebt Foto: Persönliches Archiv

Das Haus, in dem Alexandra mit ihren Kindern lebte Foto: Persönliches Archiv

Vom Füllen bis zur Grenze

Im Jahr 2008 hatten Alexandra und Thomas eine Tochter, Anna (die Namen der Kinder wurden aus offensichtlichen Gründen geändert). Zur gleichen Zeit verkaufte Thomas die Tankstelle und bekam einen Job als Manager … in einem Bordell. Schockiert seine Frau, erklärte er so – verdiene schnelles Geld und eröffne sein Restaurant.

– Das ist, als unsere Beziehung begann sich zu verschlechtern, – sagt Alexander. „Seine neuen Bekannten aus dem Bordell kamen uns oft besuchen.

– Wie hast du verstanden, dass das seine Freunde aus dem Bordell waren? – Ich spezifiziere.

„Er hat sie mir gegenüber dargestellt.“ Dies, sagen sie, ist unser Barkeeper, und das ist der Manager. Öffentliche Häuser in Österreich sind recht teure Einrichtungen, wo es eine Bar und ein Hotel mit Zimmern gibt. Thomas ließ sich dort nieder, um durch seinen Freund – einen reichen Österreicher – zu arbeiten. Er hat ein Netzwerk von Luxus- Bordellen. Dort sind die gewöhnlichen Menschen geschlossen. Streng elitär und streng anonym. Ich erinnere mich, wie Thomas lachend mir erzählte, dass sie dort Sitze aus einer Elfenbeintoilette haben. Ich sage auch: „Warum von Elefanten?“. Er antwortet: „Nun, weil die Bakterien in Elfenbein nicht gepflanzt sind. Es ist sehr hygienisch. „ Er zeigte mir Fotos von Räumen, eine reiche Umgebung. Gereizt – „Schau, was für ein steifer Chef ich habe!“.

Nach ein paar Jahren im Bordell war Thomas so reich, dass er seinen eigenen Stripclub eröffnete. Richtig, während er laut Alexandra keine Steuern zahlte. Die Schulden gegenüber dem Staat führten zu drei Strafverfahren. Im Jahr 2011, als das Paar ein zweites Kind hatte – Sohn Bob, wurde die Familie durchsucht.

Thomas Gumble Foto: Persönliche Seite des Helden der Veröffentlichung im sozialen Netzwerk

Thomas Gumble Foto: Persönliche Seite des Helden der Veröffentlichung im sozialen Netzwerk

Papa hat mich auch krank gemacht

Zur gleichen Zeit begann Alexandra den Bruder ihres Mannes zu rufen: „Sasha, wenn du Hilfe brauchst, kann ich mich zu den Kindern setzen.“

„Und ich brauchte Hilfe“, sagt Alexandra. – Ich habe viel in den Fortbildungskursen gelernt und dann einen guten Job gefunden. Ich bin Juristin für russische Bildung, aber das ist nicht genug für Österreich. Du musst Deutsch perfekt beherrschen.

„Also hast du zugestimmt, Hilfe von Stefan anzunehmen?“

– Ja. Er fing an, mit meinen Kindern als Kindermädchen zu sitzen.

„Sie waren nicht durch sein merkwürdiges Verhalten peinlich?“

– Es ist peinlich! (Alexandra erhebt merklich ihre Stimme) . Aber er hat mich und die Kinder immer sehr gut behandelt. Er brachte ihnen Geschenke, Süßigkeiten. Ich begann ihn mit meinem Sohn und meiner Tochter zu verlassen. Es kam vor, dass ich Anna zum Unterricht mitnahm und Stefan mit Bob saß. Ich erinnere mich, wie mein Mann mir sagte, dass sein Bruder im Kindergarten eine Kinderpflegerin sein möchte. In Österreich ist es jetzt beliebt. Du passierst die passenden Kurse und bekommst einen Job.

– Wer hat Stefan gearbeitet?

– Im Alter von 43 Jahren war er arbeitslos, also verbrachte er Zeit mit meinen Kindern.

Im Dezember 2015 nahm Stefan die 6-jährige Anna nach dem Unterricht in der Volleyballabteilung. Am Abend wurde Alexandra von einem Freund angerufen, der ihre Tochter dorthin führt.

– Wer war heute mit Anna? Sie fragte.

„Ihr Onkel, der Bruder ihres Mannes“, antwortete Alexandra.

„Sprich mit deiner Tochter, frag, ob ihr Onkel sie belästigt hat.“ Während sie sich umzog, sah er sie sehr lüstern an.

Nach dem Gespräch fragte Alexandra vorsichtig ihre Tochter: „Anya, hat Stefan dich geboxt oder geküsst?“ Das Mädchen antwortete: „Nein, nein“, aber gleichzeitig schaute das Kind weg, dass die Mutter vermutete, dass etwas nicht stimmte.

Der vierjährige Bob Alexandra wurde verhört, bevor er ins Bett ging. Und der Junge gab solche Einzelheiten seines Sexuallebens heraus, dass seine Mutter fast ihren Verstand verloren hätte. „Es war schmerzhaft“, sagte das Baby. „Ich stieß ihn weg, und er schlug mich und sagte: Wenn ich wieder drücke, werde ich wieder treffen.“ „Und warum hast du mir nichts davon erzählt?“ – „Ich habe dir gesagt, dass ich Schmerzen habe“.

Und Alexandra erinnerte sich, dass sie einmal dort das Blut ihres Sohnes gesehen hatte. Ich rief einen Freund an, um nach dem Kontakt des richtigen Arztes zu fragen, und sie antwortete, dass ihre Tochter eine solche Situation mit Verstopfung hatte. Geben Sie, sagen sie, ein Kind, um viel Wasser zu trinken.

Aber schon vorher klagte der Sohn über Schmerzen im Priester. Sie weinte auch, als sie ihn mit Stefan verließ. Manchmal habe ich viel geweint, bis zum Hysterischen. Aber erst jetzt wurde ihr klar warum.

„Warum hat Papa dir nichts gesagt?“ – „Dad hat mir auch wehgetan … mit Stefan.“

This Nachricht schicke Alexander verzweifelt an der Hotline des Honorarkonsulats

Diese Nachricht schickte Alexander verzweifelt an die Hotline des Honorarkonsulats

VERWEIGERT VON DEM GEWÜNSCHTEN

Nachdem sie die Geschichte ihres Sohnes auf der Blockflöte aufgezeichnet hatte, rannte Alexandra am Morgen zum Sozialzentrum zum Schutz der Kinder. Dort wurde ihr gesagt, sie solle zu Hause den Anschein machen, als würde nichts geschehen, und unter keinen Umständen sollte sie ihre Kinder mit ihrem Vater und Onkel allein lassen.

„Warum bist du nicht zur Polizei gegangen?“

– In der Mitte wurde mir gesagt, dass Sie zuerst eine psychologische Untersuchung durchführen müssen. Und sie sind bereit, es kostenlos zu tun. Der Spezialist wird mehrere Monate mit seinem Sohn arbeiten und eine Schlussfolgerung ziehen – ob es Gewalt gab oder nicht. Ich stimmte zu, weil ich nicht ganz sicher war, ob Bob die Wahrheit sagte. Ich wollte es wirklich nicht glauben. Übrigens, als ich meiner Mutter eine Sprachaufnahme schickte und sie 30 Jahre im Kindergarten arbeitete, sagte meine Mutter, dass mein Enkel alles komponiert habe und ich es mir nicht zu Herzen nehmen muss.

„Also hast du seine Geschichte bezweifelt?“

– Ja. Im Allgemeinen habe ich beschlossen, auf den Abschluss eines Psychologen zu warten. Und wenn er beweist, dass Boba vergewaltigt wurde, werde ich mit diesem Dokument zur Polizei gehen. Aber drei Wochen später begann meine Tochter reichlich weißen Ausfluss zu haben. Ich wechselte jede Stunde ihre Kleidung. Ich vermutete, dass etwas nicht stimmte. Ich brachte das Kind zum Arzt und bat mich, einen Abstrich zu machen. Der Arzt bezweifelte, weil das ein Kind ist. Aber ich bestand darauf, dass der Sohn mir von der Gewalt erzählt hat. Der Arzt machte die Analyse und fand in ihr eine starke Streptokokkeninfektion, verordnete starke Antibiotika und meldete den Vorfall bei der Polizei. Laut seinem Antrag wird sofort ein Strafverfahren eingeleitet, man nennt mich, Kinder, verhört. Die Polizei verhörte die Angeklagten – Thomas und Stefan und entwarf einen Akt, dass Gewalt vorlag. Ich erinnere mich, wie Thomas mich anrief und ins Telefon rief: „Was hast du getan? Warum hast du mir das gesagt? Wir werden jetzt eingesperrt! „. Und danach ist er verschwunden. Es war Februar 2016. Im März wurde der Fall vor Gericht gebracht.

Laut Alexandra wurde bei dem Prozess gegen einen vierjährigen Jungen einer befragt. Der Richter bat die Mutter, im Korridor zu bleiben. Bob hatte solche Angst vor Fremden, dass er nicht einmal seinen Namen beantworten konnte. Danach wurde der Fall aufgrund der Tatsache, dass das Kind das Zeugnisverweigerungsrecht nutzte, geschlossen. Daher werden alle seine Aussagen von der Polizei als ungültig angesehen.

Russische Frau entkam aus Österreich, rettete ihre Kinder von ihrem Ex-Mann Foto: Persönliches Archiv

Russische Frau entkam aus Österreich, rettete ihre Kinder von ihrem Ex-Mann Foto: Persönliches Archiv

Schäden werden nicht erkannt

Das klingt seltsam, aber Alexandra hat nicht appelliert. Sie wurde von einem Anwalt abgeraten, dem sie vom Gesetzgeber zum Schutz ihres Sohnes kostenlos zur Verfügung gestellt wurde. Aus irgendeinem Grund überzeugte der Anwalt die Frau, dass die Kinder aufwachsen müssen, und dann werden sie bewusster Zeugnis geben. Ein offensichtliches Problem in dieser schwierigen Geschichte. Ich habe in Innsbruck angerufen, versucht, die Details im Sozialschutzzentrum für Kinder zu klären, wo dieser Anwalt arbeitet, aber dort haben sie geantwortet, dass sie nicht vorhatten, Daten bezüglich des Schutzes von Kindern zu verbreiten.

Ein anderer Moment ist sehr peinlich. Ich habe eine Kopie der Übersetzung der Gerichtsentscheidung von Innsbruck, wo geschrieben ist, dass die Schuld von Thomas und seinem Bruder nicht bewiesen ist. Es ist nicht bewiesen, weil das 4-jährige Kind dem Gericht nicht erzählen konnte, was sein Vater und sein Onkel ihm angetan hatten. Auch seine Schwester bestätigte die Tatsache der Gewalt nicht. Und außerdem fand der Arzt, Professor an der örtlichen Universität, bei der Untersuchung keinen körperlichen Schaden an dem Jungen durch Gewalt.

Ich war an einem gerichtsmedizinischen Experten interessiert, was sollte der Schaden im Falle von Gewalt sein? Aus seinen Worten sollte ein 3-4 Jahre altes Kind Brüche und ausgedehnte Hämatome haben. Heile solche Wunden einen Monat oder sogar zwei.

Deshalb hatte ich eine Frage – warum hat meine Mutter solche Verletzungen nicht bemerkt, wenn, nach ihren Wörtern, die Gewalt nicht einmal war? Ich wollte Alexandra danach fragen, aber nach der ersten Unterhaltung legte sie das Telefon ab. Ihre russische Anwältin Angela Semenova erklärt dies, indem sie sagt, dass ihre Klientin sich vor ihrem Ex-Ehemann versteckt. Zur gleichen Zeit hat der Rechtsanwalt aus irgendeinem Grund ihren Klienten davon abgerückt, mir gerichtliche Dokumente zur Verfügung zu stellen. Und in einem Gespräch mit mir ärgerte ich mich über unbequeme Fragen, antwortete ihnen nicht. Und deshalb „quälen mich vage Zweifel“ – wie wahr ist diese Geschichte von Alexandra? Gewöhnlich stellt der Anwalt, der sich auf die Richtigkeit des Angeklagten verlassen kann, selbst die Dokumente der Presse zur Verfügung und scheut keine Fragen.

DER SUTENER UND DAS MEDIKAMENT

Ich kontaktierte die Mitarbeiterin des russischen Honorarkonsulats in Innsbruck Maria Nikitina .

„Wir sind mit Alexandra zusammen mit meinem Kollegen Michael zum Richter gegangen“, sagt Maria im Voraus, dass sie mir ein Interview als Privatperson gibt. – Wir waren bei einer Kammerversammlung, wo der Richter versuchte zu verstehen, was vor sich ging und zu verstehen, ob es sich lohnte, die Kinder ihrem Vater zu geben oder nicht. Zuvor haben die lokalen Vertreter des Jugendgerichts – Jugendamp – ein Audit in Saschas Haus organisiert. Es war wichtig für sie zu verstehen, wie es Kinder enthielt. In dem Haus war Thomas, der sich laut Sasha als einen schönen Vater porträtierte und versuchte, seine Ex-Frau als eine schlechte Mutter zu entlarven. Er erniedrigte sie, beleidigte ihn. Sie war sehr nervös, sie weinte.

Verantwortlicher des Honorarkonsulats Michael Spechtenhauser Foto: Persönliches Archiv

Offizier des Honorarkonsulats Michael Spechtenhauser Foto: Persönliches Archiv

Vor Gericht wurde sie noch nervöser, als sie erfuhr, dass diese Wärter eine Schlussfolgerung geschrieben hatten, die nicht zu ihren Gunsten war. Zum Beispiel haben sie geschrieben, dass sie den Kindern nicht folgt, sie nimmt die Kinder nicht zum Arzt, die Kinder sind immer in einem stressigen Zustand. Aber ich war bei ihr zu Hause. Es gibt eine ideale Reihenfolge, ideale Bedingungen. Sie kümmerte sich sehr um sie. Vielleicht hat Alexandras Ehemann die Situation irgendwie beeinflusst. Sie begann dem Richter zu sagen, dass die Offiziere von Jugendamp lügen. Aber in Österreich kann man es nicht einfach nehmen und es für Lügen verantwortlich machen. Und ich sah, dass der Richter aufrichtig verstehen wollte. Außerdem hat sie Sascha sogar gesagt: Mach dir keine Sorgen, niemand wird deine Kinder wegbringen. Aber Sasha glaubte niemandem mehr. Ihre Nerven gaben auf, und sie benahm sich grob. Wir haben versucht, sie moralisch und sprachlich zu unterstützen, damit sie ihre Antworten richtig formulierte.

Und das bezeugt ein anderer Mitarbeiter des russischen Honorarkonsulats in Innsbruck Michael Spechtenhauser. Auch als Privatperson. Alexandra wandte sich sofort an ihn, als sie von der Gewalt gegen Kinder erfuhr.

„Innsbruck ist eine kleine Stadt mit nur 130.000 Einwohnern“, erzählte mir Spechtenhauser telefonisch. „Viele Menschen kennen Thomas Gabla als eine unehrenhafte Person.

– Was ist seine Fremdheit?

„Er ist ein Zuhälter.“ Zuvor hatte er einen Stripclub, dann ging er pleite. Jetzt ist er arbeitslos, erhält gute Sozialhilfe, aber während er spricht, betreibt er „Frauenhandel“. Er geht zu allen Instanzen und sagt, dass seine Kinder gestohlen wurden, aber Alexandra hat meiner Meinung nach richtig gehandelt.

„Aber warum hat das Gericht Thomas nicht beschuldigt?“ Es ist Österreich und nicht irgendein wildes Land.

– Ich bin selbst Österreicher und ich bin mir sicher, dass die österreichische Mentalität in dieser Situation funktioniert hat. Als Alexander mir ihre Geschichte erzählte, glaubte ich es nicht. In meinem bevorzugten gesetzestreuen Land kann das nicht passieren. Jeder Bürger glaubt, dass Österreich in Ordnung ist und Polizei und Gerichte immer Recht haben. Und zuerst habe ich stark angezweifelt. Aber dann wurde ich überzeugt, dass niemand dort Alexander hören will. Sie versucht ihre Wahrheit zu vermitteln, aber sie wird nicht geglaubt. Sie glauben nicht, dass ihr Mann ein Zuhälter und Drogensüchtiger ist. Glaube nicht, dass er Gras unbegreiflich raucht. Und ich persönlich sah Thomas, traf ihn auf der Straße, versuchte zu reden, mit ihm zu argumentieren, aber im Gegenzug versuchte er zu kämpfen. Er sagte, dass er sehr cool ist und er coole Freunde hat.

„Was für Freunde?“

„Ich schätze aus der kriminellen Welt.“ Alexandra hat mir übrigens erzählt, dass er ihr sehr gedroht hat. Zum Beispiel hat er Möglichkeiten, mit ihr umzugehen, wenn sie beschließt, die Kinder wegzubringen. Aber sie ist fertig, sie hatte keine Angst vor ihm.

„Aber das war nicht der einzige Grund?“

– Nein, natürlich. Sie sagte zu mir: „Schau, Michael, ich habe diese Situation. Ich habe so lange nicht mehr hier gelebt. Jedes Jahr muss ich um ein Visum bitten. Ich habe keine Arbeit, weil ich Hausfrau bin. Mein Mann muss mich füttern. Aber jetzt sind wir geschieden. Er wird mich nicht füttern. Ich kann hier immer noch keinen Job finden. In einem Jahr werde ich kein Visum mehr bekommen. Ich muss diesen Ort verlassen. Ich werde die Kinder nicht bei ihrem Vater lassen, nach dem, was er mit ihnen gemacht hat. Was als nächstes passieren wird – ich habe große Angst. „

– Ist es möglich, dass Thomas dem Richter ein großes Bestechungsgeld gegeben hat?

„Wovon redest du?!“ Ich arbeite seit 28 Jahren im öffentlichen Dienst. Wir haben nicht einmal eine Schokoriegel als Geschenk. Weil sie dich schief anschauen werden. Das ist unethisch.

„Aber warum hat Alexander das nicht geglaubt?“ Schließlich hat die Polizei die Tatsache der Gewalt gefunden. Eine Aussage bei der Polizei und stammt vom Arzt. Ernsthafte Anschuldigung.

– Ihr Sohn konnte vor Gericht nicht sagen, was ihm passiert ist. Und den Müttern wurde nicht geglaubt, denn sie ist keine Österreicherin, sie ist Russin, die den armen Österreicher beleidigt hat. Niemand glaubt ihr hier. Sie ging nirgendwohin . Und vor Gericht wurde ihr sogar das Recht verwehrt, ihren Kindern einen Psychologen zur Verfügung zu stellen, der eine professionelle Meinung abgeben könnte – ob es Gewalt gab oder nicht.

„Aber warum hast du, der Österreicher, an sie geglaubt?“

– Meine Frau ist Russisch. Wir sind seit 18 Jahren verheiratet. Und ich selbst bin ein Zeuge, durch den meine Frau hier gehen musste, um einen normalen Job zu finden.

EPILOG

Jetzt ist Alexandra mit ihren Kindern in Russland. Sie hat sich beim Untersuchungsausschuss beworben, und es gibt einen Scheck. Ich wurde offiziell im Pressedienst der Abteilung bestätigt. Mit den Kindern von Alexandra arbeitete forensische Psychologin, Psychotherapeutin Larisa Sazanovich. Sie lebt in Italien , ist aber extra auf Einladung Alexandras nach Moskau gekommen , um eine Stellungnahme abzugeben. Und ihrer Meinung nach „sind die Zeugnisse von Kindern zuverlässig und die Symptomatologie entspricht den Zeichen sexueller Gewalt“.

Jetzt sind die Kinder schon in Russland Foto: Persönliches Archiv

Jetzt sind die Kinder schon in Russland Foto: Persönliches Archiv

Alexandra Boyarska hofft sehr, dass das russische Ermittlungskomitee ein Strafverfahren einleiten wird, denn wenn das österreichische Gericht nach dem Haager Übereinkommen von 1980 den Wohnsitz der Kinder mit ihrem Vater festlegt, muss es sie nach Österreich zurückbringen.

„Wenn sie weggebracht werden, kann ich ihnen nicht nachgehen, weil ich in Österreich als Krimineller gilt, weil ich Kinder entführt habe“, sagt Alexandra. – Und wenn ich dorthin gehe, werde ich für bis zu zehn Jahre inhaftiert und ohne das Recht, mit Kindern zu kommunizieren.

Und doch habe ich noch eine Reihe anderer Fragen zu diesem Thema. Aber, wie ich bereits geschrieben habe, geht es nicht in Kommunikation. Ich würde vorschlagen, dass sie zu uns auf Radio Komsomolskaya Pravda kommt. Dort werden wir einen guten Anwalt einladen, diese Angelegenheit zu untersuchen und Alexandra bei ihrem Kampf für Kinder zu helfen.

Ein Haus in der Stadt Innsbruck (Österreich), wo Alexandra mit ihren Kindern lebte.

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2018-03-27 T10:31:26+03:00

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Kindesentführung Österreich Russland – Tirol – Mutter Alexandra Boyarska – Vater Thomas Gumble

+ + + Vater hat Kind Lara von der Entführerin zurück „entführt“ + + +

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Rückführung von deutschem Vater?

Europäische Justiz hat bei HKÜ Haager Kindesentführungsübereinkommen versagt, europäisches Familienrecht funktioniert nicht!

Das Kind Lara wurde bereits 2 mal von der Mutter nach Polen entführt.
Die Mutter wurde vom deutschen Gericht verurteilt, hat jedoch den Aufenthaltsort in Polen des Kindes nicht gesagt.

Jetzt wurde Lara von ihren deutschen Vater zurück „entführt“.


Ob es sich um eine „Rückführung“ oder um eine „Entführung des eigenen Kindes handelt“ und das Sorgerecht dem Vater endgültig bleibt muss vom deutschen Gericht noch entschieden werden.

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, 26-5-2018

1.Artikel:

Die polnische Polizei fahndet seit Freitag nach dem Vater und dessen neunjähriger Tochter. Am Mittwochabend hat der 46-Jährige in Stettin offenbar seine Tochter entführt.

„Achtung!! Lara wird gesucht“ Foto: Facebook
„Achtung!! Lara wird gesucht“ Foto: Facebook

Ludwigsburg/Stettin –

Im Fall Lara hat es eine dramatische Wendung gegeben. Offenbar hat der Vater des Mädchens, Thomas Karzelek, seine Tochter am Mittwochabend entführt. Auf Anfrage bestätigte ein Sprecher der Ludwigsburger Polizei unserer Zeitung: „Seit Freitag läuft durch die polnischen Behörden eine Fahndung nach Vater und Tochter.“ Auf die Fahndung hätten alle Polizei- und Grenzbehörden im Schengenraum Zugriff.

Die Kindesentziehung, wie es im Behördendeutsch heißt, soll im polnischen Stettin nahe der Ostseeküste passiert sein. Was genau am Abend des 23. Mai geschehen ist, bleibt unklar. Die Polizei in Stettin, die Laras Mutter Joanna S. nach dem Vorfall verhört hat, weigert sich, Auskunft zu geben. Aufgrund des laufenden Verfahrens könne man keine Informationen geben, teilte eine Sprecherin mit. Polnische Behörden gelten insgesamt als äußerst auskunftsunwillig. Karzeleks Anwalt war am Freitag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Seine Kanzlei bestätigte die Entführung nicht, dementierte sie aber auch nicht. Auch Karzeleks Partnerin schwieg am Telefon.

„Auf offener Straße“ attackiert

Dagegen hat im sozialen Netzwerk Facebook eine Bekannte von Laras Mutter einen Suchaufruf gestartet. Darin ist das Aussehen der Neunjährigen beschrieben, zudem wird um Hinweise an die Polizei gebeten. Im Netz sowie auf Anfrage berichtet die Frau auch, was sie von Laras Mutter über den Vorfall am Mittwochabend erfahren haben will. Demnach soll Lara geschrien haben, als Karzelek mit zwei Männern – darunter sein Sohn im Teenageralter – erst die Mutter mit Pfefferspray „auf offener Straße“ attackiert und dann das Mädchen „entrissen“ haben soll. Wo Vater und Tochter nun sind, ist unklar. Karzelek lebt mittlerweile auf deutscher Seite an der polnischen Grenze. Laut Kenntnis der Polizei hat er zuletzt im Landkreis Vorpommern-Greifswald gewohnt, nachdem er aus Ditzingen weggezogen war.

Der Auslöser für die Tat könnte, so vermuten es Bekannte von Joanna S., der Umstand sein, wonach die Mutter vor Kurzem das Sorgerecht für Lara zugesprochen bekommen haben soll. Das zuständige Regionalgericht in Stettin war am Freitag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. In Polen hat das deutsche Jugendamt das schlechte Image einer Behörde, die in deutsch-polnischen Streitfällen geneigt ist, der deutschen Seite recht zu geben.

Hoffnung auf Kind auf legalem Weg

Dabei hat Thomas Karzelek eigentlich Hoffnung haben können, seine 2014 in Ditzingen von der Mutter entführte Tochter auf legalem Weg zurückzubekommen: Das Ludwigsburger Amtsgericht muss klären, ob Lara in Zukunft beim Vater oder bei der Mutter leben soll. Das hat das Stuttgarter Oberlandesgericht vorige Woche angeordnet – und damit den Beschluss eines Ludwigsburger Familienrichters vom Dezember aufgehoben: Dieser hatte entschieden, den Fall nach Polen abzugeben – das Land, in das die damals fünfjährige Lara von ihrer polnischen Mutter entführt worden ist.

Das juristische Tauziehen um Lara hat 2011 begonnen, kurz nach der Trennung von Karzelek und Laras Mutter, einer Rechtsanwältin. Nach einigen erfolglosen Entführungsversuchen durch Joanna S. bekam der Vater das alleinige Sorgerecht für die Tochter zugesprochen. Die nächste Entführung jedoch gelang: Unter Einsatz von Pfefferspray und mit einem Komplizen verschleppte S. ihre Tochter am 2. Oktober 2014 nach Polen. Sie kam dafür ins Gefängnis, beauftragte aber eine Verwandte, mit Lara unterzutauchen. Erst im April 2017 wurde das Kind in Niederschlesien entdeckt, doch statt an den Vater übergaben die Behörden Lara wieder an die Mutter.

2.Video:
Vater in Deutschland hatte das Sorgerecht

Seit 2012 wird die achtjährige Lara in einem erbitterten Sorgerechtsstreit hin- und hergezerrt: Eigentlich hatte Vater Thomas Karzelek das Sorgerecht. Doch dann entführte die Mutter das Mädchen, nahm es mit nach Polen.
Lara im Haus der Großeltern entdeckt

Drei Jahre später wurde Lara nach langen Fahndungsmaßnahmen der Polizei entdeckt: im Haus der Großmutter in Polen. Der Fall wurde erneut vor Gericht in Polen verhandelt. Lara habe Angst vor ihrem Vater, so das Urteil, sie dürfe weiter bei ihrer Mutter leben. Die meldete sich jetzt das erste Mal bei RTL zu Wort.

„Der Gerichtsbeschluss ist das beste Weihnachtsgeschenk“, sagte sie im Interview. Für den Vater ein Schlag ins Gesicht. Wie er reagierte, was die Mutter sagte und die ganze Geschichte sehen Sie oben im Video.
Hält der Täter lange genug durch, ist die Tat rechtens?

Das Urteil des polnischen Gerichts hat einen faden Beigeschmack. Lässt man sich nur lange genug nicht erwischen und baut das Kind eine Beziehung zu seinem Entführer auf, ist die Tat rechtens? Zumal sich nun auch deutsche Richter dem Entschluss des Gerichts in Ludwigsburg angeschlossen haben. Was Rechtsexperte Klaus Wille dazu sagt, sehen Sie im Video.
Akt Entfuehrt Lara
Weihnachten ohne Tochter Lara

Jetzt sollen polnische Richter möglicherweise endgültig über Laras Schicksal entscheiden. Für Thomas Karzelek aber ist klar: Weihnachten wird er auch in diesem Jahr ohne seine geliebte Tochter verbringen müssen.

28-12-2017
Familienrecht Familie Kindesentführung HKÜ Haager Kindesentführungsübereinkommen – Lara Karzelek- DE-PL Deutschland / Polen

Österreichische Mutter wird angezeigt wegen mutmaßlicher Kindesentführung

Schüler in Bratislava haben ein Drama erlebt: Ein harter Streit um ein Kind vor den Augen der Schulkinder

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O malú Miah (7, vpravo) bojuje jej otec Andrej s mamou Sabine.
Zdroj: anc

Die Schüler der Privatschule Mercury haben einen großen Schock erlebt!
Sie wurden zu Zeugen, als unbekannten Menschen versuchten, zu ihrer Klassenkameradin Miah (7) zu gelangen. Die eigene Mutter versuchte mit Hilfe mehrerer deutschsprachiger Männer und zwei Autos das Kind nach Österreich zu bringen.

„Glücklicherweise haben die geistesgegenwärtigen Lehrer, die die Flucht der 6 Männer und dem Mädchen verhindert.

Schulleiter riefen schließlich die Polizei. Die Männer des Gesetzes übergaben ihre Mutter zur Polizeiwache. „Die Polizei machte eine Anzeige wegen mutmaßlicher Entführung. Die Angelegenheit wird derzeit von der zuständigen Polizeibehörde bearbeitet und die notwendigen Maßnahmen und Beweise werden durchgeführt „, sagte Polizeisprecher Michal Szeiff.

Vollständiger Artikel:
https://www.cas.sk/clanok/682582/ziaci-bratislavskej-skoly-zazili-dramu-drsny-spor-o-dieta-priamo-pred-ocami-skolakov/
Tags: Andrej Gara – Sabine – Miah – Kindesentführung – Österreich – Slovakia – Mutter – Bratislava – Obsorge – Gewalt –

Bevor man das Kind zum Vater gibt, kommt es ins Kinderheim?

KJHT Salzburg-Umgebung – KINDESABNAHME! . . .

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Artikel:
Kindsabnahme

„Frei wie ein
ganz normales Kind“

Kind mit Teddybär
Bild: iStockphoto.com/ideabug
Vor zwei Wochen wurde Samuel, 11, vom Salzburger Jugendamt aus der Schule geholt – trauriger Höhepunkt eines langen Sorgerechtsstreits. War das wirklich notwendig?

Fünfte Stunde, Biologieunterricht. 12. März 2018. Plötzlich erkennen die Kinder durch ein Fenster in der Klassenzimmertür, dass draußen zwei Polizisten warten. Ein Lehrer betritt den Raum: Samuel* muss mitkommen. Jetzt. Sofort. Keine Diskussionen. Ein Albtraum für den Elfjährigen ist plötzlich wahr geworden. Die Lehrerin leistet Widerstand: Aus ihrem Unterricht werde sicher niemand herausgeholt. Sie beendet die Stunde wie gewohnt. Aber die Uniformierten sind immer noch da. Samuel muss mit. Er weigert sich. Seine beiden besten Freunde versuchen, ihm zu helfen, werden aber aufgefordert, das Klassenzimmer zu verlassen. Samuel bleibt allein zurück. Seitdem haben sie ihn nicht mehr gesehen.

 

Zwei Wochen später ist der Schock bei den Schulfreunden immer noch nicht verwunden. „Dominik* spricht nicht viel darüber“, erzählt die Mutter eines der Buben. „Es hat ihm sehr zu schaffen gemacht, dass er seinem Freund helfen wollte und so machtlos war.“ Ob er sich schon auf die Osterferien freue, hat sie ihn kürzlich gefragt. Er antwortete: „Ohne den Samuel freue ich mich auf die Ferien auch nicht.“

 

Normalerweise hätten die Kinder die freien Tage damit verbracht, mit ihren Fahrrädern herumzufetzen, Modellautos zu bauen oder was man sonst so macht, wenn man fast zwölf Jahre alt ist. Aber normal ist in Samuels Leben schon lange nichts mehr. Es ist seit Jahren bestimmt von dem Sorgerechtsstreit seiner Eltern -und unverhältnismäßigen Interventionen des Jugendamts.

 

Es handelt sich dabei um keinen Einzelfall. Seitdem News vor zwei Wochen über zwei Schicksale in Wien berichtete, werden ständig neue Fälle an die Redaktion herangetragen. Oft sind die Eingriffe des Jugendamts sinnvoll und notwendig, wenn Gewalt im Spiel ist etwa. Es gibt aber auch Geschichten, die viele Fragen aufwerfen. Die von Samuel ist eine davon.

 

Wiederholt geschlagen

Nach der Trennung seiner Eltern 2011 lebten Samuel und seine jüngere Schwester Celine* zunächst unauffällig beim Vater, dann probeweise bei der Mutter und deren neuem Lebensgefährten. Schon bald nach dieser provisorischen Übersiedlung, so ist es in einem Bericht der Jugendwohlfahrt aus dem Jahr 2015 nachzulesen, habe der Vater darauf hingewiesen, dass es den Kindern dort nicht gut gehe. Samuel erzählte einer Mitarbeiterin des Jugendamts damals, dass er von der Mutter wiederholt geschlagen worden sei. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass „an eine Rückführung der Kinder in den Haushalt der Mutter nicht zu denken“ sei. Die Geschwister empfänden den Wohnort des Vaters, eine 5.000-Einwohner-Gemeinde unweit von Salzburg, als ihre Heimat. Da Samuel mit seinen damals neun Jahren sehr gut verstehe und seine Meinung sehr deutlich äußere, „muss diese auch berücksichtigt werden“. Seit Sommer 2016 hatte der Vater der Kinder die alleinige Obsorge inne. Doch die vorgesehenen Besuchskontakte zur Mutter gestalteten sich schwierig, kamen teilweise nicht zustande. Die Kinder wollten nicht, argumentiert der Vater.

 

Im März 2017 spitzte sich die Situation zu: Zunächst wurde dem Vater das Sorgerecht vorläufig entzogen und an den Kinder-und Jugendwohlfahrtsträger übertragen. Am Vormittag des 27. holten Mitarbeiter des Jugendamts Celine von der Volksschule ab und brachten sie zur Mutter. Am frühen Nachmittag begab sich Michael K. gemeinsam mit seinem Sohn zur zuständigen Polizeiinspektion, um die Lage zu klären. 15 Minuten später trafen zwei Mitarbeiterinnen der Jugendwohlfahrt Salzburg-Umgebung ein, um auch Samuel mitzunehmen. Der Kinderund Jugendhilfeträger sehe „eine massive Gefährdung des Kindeswohles durch vermutlich bewusst herbeigeführte Entfremdung der beiden Minderjährigen zur Kindesmutter“, heißt es in der Begründung.

 

Ponys und Feen

Zurück in die Gegenwart. In dem Haus, in dem Samuel und Celine bis vor einem Jahr mit ihrem Vater lebten, ist es sehr still. Kein Kreischen, kein Lachen, kein: „Papa, kann ich kurz rausgehen, spielen?“ Überall hängen Kinderfotos. Als Michael K. durch die Zimmer der Kinder führt, kommen ihm die Tränen. Er zeigt eine Schatzkiste mit Celines Lieblingssachen, ein Spiel, einen Ball, ein Büchlein. An der Wand pastellfarbene Ponys und Feen, die er selbst gemalt hat. Und ein kleiner Zettel, handgeschrieben: „Papa, du bist stark wie ein Bär und sehr nett.“ Celine hat ihr Kinderzimmer seit über einem Jahr nicht mehr betreten.

 

Samuel kam Anfang Juni 2017 zurück. Er riss aus und flüchtete zum Vater. Bis zum Schulschluss weigerte er sich, in die Schule zu gehen, aus Angst, gegen seinen Willen zur Mutter gebracht zu werden. Als im Herbst das neue Schuljahr startete, hatte er wieder genug Vertrauen gefasst.

 

Seitdem Michael K. um das Sorgerecht für seine Kinder kämpft, hat er akribisch alles gesammelt, Gutachten, Protokolle, Briefe seiner Kinder. Auch ein Dokument zum Thema „Kinderrechte“, das sein Sohn im August 2017 erstellt hat. Unter dem Stichwort „Recht auf Erholung“ schrieb Samuel damals: „Ich kann kein normales Leben führen, weil ich dauernd irgendwo hin zu Psychologen, Ärzten, Sachverständigen usw. muss und mich niiiiiieeeeeee erholen kann.“ Dabei habe er allen „klipp und klar gesagt, dass ich für immer beim Papa bleiben will. Ich bin elf Jahre alt und weiß genau, was ich will!“ Zu einem anderen Zeitpunkt sagte er: „Ich mag endlich frei von allen Terminen sein. Kein Kind ist schon so viel herumgefahren wie ich. Und immer wieder unfreiwillig, und immer wieder durch Zwingen. Ich will endlich frei sein. Frei wie ein Vogel, frei wie ein ganz normales Kind.“

 

Mehrere Anwälte haben Herrn K. schon durch seinen jahrelangen Rechtsstreit begleitet. Mit dem Wiener Anwalt Adrian Hollaender geht er nun bis zum OGH. Für Hollaender war „auf den ersten Blick ersichtlich, dass in den Akten vieles rein rechtlich nicht stimmig ist. Eigentlich muss sich das Jugendamt eine gesetzte Maßnahme acht Tage danach genehmigen lassen. Es gab aber keinen solchen Antrag. Demnach wäre der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Das Kind blieb aber einfach bei der Mutter, was sehr ungewöhnlich ist.“ Die Jugendwohlfahrt Salzburg-Umgebung widerspricht dieser Darstellung. Die Obsorge für die betroffenen Kinder liege „eindeutig“ beim Kinder-und Jugendhilfeträger, heißt es. Zu Details des Falles K. wolle man sich „aufgrund der Sensibilität in diesem Bereich“ nicht äußern. Jede Aktivität der Behörde werde aber grundsätzlich „von den zuständigen Pflegschaftsgerichten überprüft und auch auf Verhältnismäßigkeit kontrolliert“.

 

Verhaftung

Die Einschätzung seiner Anwälte, wonach er immer noch die Obsorge für Celine habe, ließ Michael K. am 1. März dieses Jahres aktiv werden. Er schildert die Situation so: In Begleitung zweier Zeugen besuchte er das Mädchen bei der Mutter, um es zu fragen, ob es wieder zu ihm nach Hause kommen wolle. Celine wollte nicht, er zog unverrichteter Dinge wieder ab. Fast zwei Wochen später wurde Michael K. wegen „versuchter Kindesentziehung“ verhaftet. Am 12. März. Auf dem Weg zur Arbeit. Wenige Stunden bevor die Polizei vor Samuels Klassenzimmer stand.

 

K. wurde nach zwei Tagen aus der Haft entlassen. Samuel zunächst krank-,dann von der Schule abgemeldet. Was danach geschah, ist unklar: Befindet er sich seitdem bei der Mutter? Wurde er, wie sein Vater aufgrund der Datenauswertung eines Peilsenders vermutet, von ihr und deren Lebensgefährten zwischenzeitlich in die Kinder-und Jugendpsychiatrie gebracht? Die vielen offenen Fragen und die Sorge um das Wohl seiner Kinder lassen Michael K. keine Ruhe. Er will weiterkämpfen. Vor dem OGH und dem Familiengericht. Bei der Volksanwaltschaft wurde Beschwerde eingelegt, gegen den Lebensgefährten der Mutter Strafanzeige eingebracht. Samuel soll endlich ganz normal leben können.

von Anna Gasteiger

https://www.news.at/a/kindsabnahme-sorgerecht-streit-9775252