Verdacht – sexueller Missbrauch an unbegleiteten minderjährigen Flüchtling

1.Artikel:

Niederösterreich

Missbrauchsvorwürfe in Kinderheim für minderjährige Flüchtlinge

Liebesnachrichten zwischen der Betreuerin und dem 13-Jährigem wurden auf dem Handy gefunden (Symbolfoto).

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  • Liebesnachrichten zwischen der Betreuerin und dem 13-Jährigem wurden auf dem Handy gefunden (Symbolfoto).

Gegen eine Betreuerin eines Kinderheimes in NÖ werden von Kollegen Vorwürfe erhoben, sie hätte einen 13-Jährigen sexuell missbraucht. Die Heimleitung habe die Vorwürfe anschließend unter den Teppich gekehrt. Die Protokolle zu der Causa liegen den Bezirksblättern vor. Jetzt ermittelt das Landeskriminalamt NÖ. Alle Auszüge aus den Protokollen finden Sie als Faksimiles in der Bildergalerie.

NIEDERÖSTERREICH. Wieder steht das Asylwesen in Niederösterreich im Mittelpunkt des medialen Interesses. Es sind Vorwürfe, die schon des Öfteren im Raum standen, doch immer wieder aufs Neue erschüttern. Sexueller Missbrauch eines Minderjährigen. Und zwar in einem Kinderheim in Niederösterreich, in dem auch unbegleitete Flüchtlinge betreut werden. Im konkreten Fall kommt nicht nur der Missbrauch, sondern auch noch das Stillschweigen von Heimleitung und Zeugen erschwerend hinzu.

Massive Vorwürfe

Losgetreten wurde die Causa am 30. Dezember 2017. Mehrere Zeugen erhoben schwere Vorwürfe gegenüber einer Mitarbeiterin. Sie berichteten der Heimleitung von einer sexuellen Grenzüberschreitung zwischen einer Betreuerin des Kinderheimes und einem damals 13-jährigem Flüchtling aus Afghanistan. Kollegen hätten SMS mit Liebesbotschaften wie „Ich liebe dich“ und „Unsere Liebe darf nicht sein, wir müssen sie beenden“ auf dem Handy gefunden. Zwei jugendliche Heimbewohner gaben sogar zu Protokoll, sie hätten die Beiden „mehrmals alleine im Nachtdienstzimmer erwischt“ und der 13-Jährige hätte das Zimmer „mit offener Hose“ verlassen (siehe Faksimile).

„Privatermittlungen“

Die Heimleitung befragte alle Zeugen, ob sie sich in ihren Beobachtungen ganz sicher seien. Im Protokoll ist dazu vermerkt: „Die eindeutige Antwort aller: Ja!“ Daraufhin bat sie das Opfer und die mutmaßliche Täterin zu einem Gespräch. Die Beschuldigte gab darin zu, dass ihre „Beziehung über das professionelle Maß hinausginge, es aber nie zu einer sexuellen oder gar Liebesbeziehung kam.“ Vielmehr fühle sie sich dem 13-Jährigen mütterlich verbunden.
Auch der Jugendliche bestritt gegenüber der Heimleitung die Vorwürfe: „Sie sei „seine Bezugsperson“, die er „wie seine Mutter liebt“.
Aufgrund dessen beschloß die Heimleitung, ihrem „Gefühl“ zu folgen und den Vorwürfen keinen Glauben zu schenken.

Vorschriftswidrig

Anstatt wie an dieser Stelle vorschriftsmäßig üblich die Behörde darüber zu informieren, entschied die Heimleitung, die Anschuldigungen unter den Teppich zu kehren.
Diese Vorgehensweise führte allerdings zu Unmut und Unstimmigkeiten innerhalb des Betreuerteams. Auch Mobbing-Vorwürfe stehen im Raum. Als Konsequenz wurde ein Mitarbeiter gekündigt, eine Betreuerin befindet sich im Dauerkrankenstand und eine Dritte zitterte lange um ihren Job. Auch zwei minderjährige Bewohner des Heimes, die eine Aussage gegen die beschuldigte Mitarbeiterin machten, bekamen Probleme: „Die Jugendlichen bestätigten die Vorwürfe, hatten Beobachtungen und fühlen sich deshalb auch nicht wohl. BetreuerInnen wussten davon, stellten sie aber als Lügner dar (siehe Protokoll).“

Stillschweigen

Erst in der Vorwoche wurde die zuständige Behörde des Landes NÖ – eineinhalb Jahre nach Bekanntwerden der Vorwürfe – über die Sachlage informiert. Es wurde ein sofortiges Kontaktverbot von Betreuerin und Jugendlichem erteilt.
Der umstrittene Asyllandesrat Gottfried Waldhäusl veranlasste daraufhin sofort die Beurlaubung der Betreuerin und die Verlegung der Minderjährigen in andere Quartiere. Das Büro Waldhäusls bestätigt gegenüber den Bezirksblättern die Untersuchung, will aber zu den laufenden Ermittlungen keine Stellungnahme abgeben. Für alle Beteiligten gilt ausdrücklich die Unschuldsvermutung.

Der Ball liegt jetzt beim Landeskriminalamt NÖ. Es gilt zu klären, ob es sich um eine Intrige unter Kollegen oder einen tatsächlich stattgefundenen sexuellen Missbrauch handelt. Die Ermittlungen zur Klärung des Sachverhalts laufen.

2.Artikel:

Missbrauchsvorwürfe in Kinderheim für minderjährige Flüchtlinge

Gegen eine Betreuerin eines Kinderheimes in NÖ werden von Kollegen Vorwürfe erhoben, sie hätte einen 13-Jährigen sexuell missbraucht.

Wien/St.Pölten (OTS) – Die Heimleitung habe die Vorwürfe anschließend unter den Teppich gekehrt. Die Protokolle zu der Causa liegen den Bezirksblättern vor. Jetzt ermittelt das Landeskriminalamt NÖ. Alle Auszüge aus den Protokollen finden Sie als Faksimiles in der Bildergalerie.

NIEDERÖSTERREICH. Wieder steht das Asylwesen in Niederösterreich im Mittelpunkt des medialen Interesses. Es sind Vorwürfe, die schon des Öfteren im Raum standen, doch immer wieder aufs Neue erschüttern. Sexueller Missbrauch eines Minderjährigen. Und zwar in einem Kinderheim in Niederösterreich, in dem auch unbegleitete Flüchtlinge betreut werden. Im konkreten Fall kommt nicht nur der Missbrauch, sondern auch noch das Stillschweigen von Heimleitung und Zeugen erschwerend hinzu.

Massive Vorwürfe

Losgetreten wurde die Causa am 30. Dezember 2017. Mehrere Zeugen erhoben schwere Vorwürfe gegenüber einer Mitarbeiterin. Sie berichteten der Heimleitung von einer sexuellen Grenzüberschreitung zwischen einer Betreuerin des Kinderheimes und einem damals 13-jährigem Flüchtling aus Afghanistan. Kollegen hätten SMS mit Liebesbotschaften wie „Ich liebe dich“ und „Unsere Liebe darf nicht sein, wir müssen sie beenden“ auf dem Handy gefunden. Zwei jugendliche Heimbewohner gaben sogar zu Protokoll, sie hätten die Beiden „mehrmals alleine im Nachdienstzimmer erwischt“ und der 13-Jährige hätte das Zimmer „mit offener Hose“ verlassen (siehe Faksimile).

„Privatermittlungen“

Die Heimleitung befragte alle Zeugen, ob sie sich in ihren Beobachtungen ganz sicher seien. Im Protokoll ist dazu vermerkt: „Die eindeutige Antwort aller: Ja!“ Daraufhin bat sie das Opfer und die mutmaßliche Täterin zu einem Gespräch. Die Beschuldigte gab darin zu, dass ihre „Beziehung über das professionelle Maß hinausginge, es aber nie zu einer sexuellen oder gar Liebesbeziehung kam.“ Vielmehr fühle sie sich dem 13-Jährigen mütterlich verbunden.
Auch der Jugendliche bestritt gegenüber der Heimleitung die Vorwürfe: „Sie sei „seine Bezugsperson“, die er „wie seine Mutter liebt“.
Aufgrund dessen beschloß die Heimleitung, ihrem „Gefühl“ zu folgen und den Vorwürfen keinen Glauben zu schenken.

Vorschriftswidrig

Anstatt wie an dieser Stelle vorschriftsmäßig üblich die Behörde darüber zu informieren, entschied die Heimleitung, die Anschuldigungen unter den Teppich zu kehren.
Diese Vorgehensweise führte allerdings zu Unmut und Unstimmigkeiten innerhalb des Betreuerteams. Auch Mobbing-Vorwürfe stehen im Raum. Als Konsequenz wurde ein Mitarbeiter gekündigt, eine Betreuerin befindet sich im Dauerkrankenstand und eine Dritte zitterte lange um ihren Job. Auch zwei minderjährige Bewohner des Heimes, die eine Aussage gegen die beschuldigte Mitarbeiterin machten, bekamen Probleme: „Die Jugendlichen bestätigten die Vorwürfe, hatten Beobachtungen und fühlen sich deshalb auch nicht wohl. BetreuerInnen wussten davon, stellten sie aber als Lügner dar (siehe Protokoll).“

Stillschweigen

Erst in der Vorwoche wurde die zuständige Behörde des Landes NÖ – eineinhalb Jahre nach Bekanntwerden der Vorwürfe – über die Sachlage informiert. Es wurde ein sofortiges Kontaktverbot von Betreuerin und Jugendlichem erteilt.
Der umstrittene Asyllandesrat Gottfried Waldhäusl veranlasste daraufhin sofort die Beurlaubung der Betreuerin und die Verlegung der Minderjährigen in andere Quartiere. Das Büro Waldhäusls bestätigt gegenüber den Bezirksblättern die Untersuchung, will aber zu den laufenden Ermittlungen keine Stellungnahme abgeben. Für alle Beteiligten gilt ausdrücklich die Unschuldsvermutung.

Der Ball liegt jetzt beim Landeskriminalamt NÖ. Es gilt zu klären, ob es sich um eine Intrige unter Kollegen oder einen tatsächlich stattgefundenen sexuellen Missbrauch handelt. Die Ermittlungen zur Klärung des Sachverhalts laufen.

Zum Beitrag: meinbezirk.at/3477867
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Tags: Kinderheim – Heimkinder – Internate – Kindesmissbrauch – Kindeswohlgefährdung – Missbrauch mit dem Missbrauch
Mobbing – Gewalt weibliche Frauen – Pädo – Täterin

Österreichische Mutter wird angezeigt wegen mutmaßlicher Kindesentführung

Schüler in Bratislava haben ein Drama erlebt: Ein harter Streit um ein Kind vor den Augen der Schulkinder

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O malú Miah (7, vpravo) bojuje jej otec Andrej s mamou Sabine.
Zdroj: anc

Die Schüler der Privatschule Mercury haben einen großen Schock erlebt!
Sie wurden zu Zeugen, als unbekannten Menschen versuchten, zu ihrer Klassenkameradin Miah (7) zu gelangen. Die eigene Mutter versuchte mit Hilfe mehrerer deutschsprachiger Männer und zwei Autos das Kind nach Österreich zu bringen.

„Glücklicherweise haben die geistesgegenwärtigen Lehrer, die die Flucht der 6 Männer und dem Mädchen verhindert.

Schulleiter riefen schließlich die Polizei. Die Männer des Gesetzes übergaben ihre Mutter zur Polizeiwache. „Die Polizei machte eine Anzeige wegen mutmaßlicher Entführung. Die Angelegenheit wird derzeit von der zuständigen Polizeibehörde bearbeitet und die notwendigen Maßnahmen und Beweise werden durchgeführt „, sagte Polizeisprecher Michal Szeiff.

Vollständiger Artikel:
https://www.cas.sk/clanok/682582/ziaci-bratislavskej-skoly-zazili-dramu-drsny-spor-o-dieta-priamo-pred-ocami-skolakov/
Tags: Andrej Gara – Sabine – Miah – Kindesentführung – Österreich – Slovakia – Mutter – Bratislava – Obsorge – Gewalt –

Bevor man das Kind zum Vater gibt, kommt es ins Kinderheim?

KJHT Salzburg-Umgebung – KINDESABNAHME! . . .

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Artikel:
Kindsabnahme

„Frei wie ein
ganz normales Kind“

Kind mit Teddybär
Bild: iStockphoto.com/ideabug
Vor zwei Wochen wurde Samuel, 11, vom Salzburger Jugendamt aus der Schule geholt – trauriger Höhepunkt eines langen Sorgerechtsstreits. War das wirklich notwendig?

Fünfte Stunde, Biologieunterricht. 12. März 2018. Plötzlich erkennen die Kinder durch ein Fenster in der Klassenzimmertür, dass draußen zwei Polizisten warten. Ein Lehrer betritt den Raum: Samuel* muss mitkommen. Jetzt. Sofort. Keine Diskussionen. Ein Albtraum für den Elfjährigen ist plötzlich wahr geworden. Die Lehrerin leistet Widerstand: Aus ihrem Unterricht werde sicher niemand herausgeholt. Sie beendet die Stunde wie gewohnt. Aber die Uniformierten sind immer noch da. Samuel muss mit. Er weigert sich. Seine beiden besten Freunde versuchen, ihm zu helfen, werden aber aufgefordert, das Klassenzimmer zu verlassen. Samuel bleibt allein zurück. Seitdem haben sie ihn nicht mehr gesehen.

 

Zwei Wochen später ist der Schock bei den Schulfreunden immer noch nicht verwunden. „Dominik* spricht nicht viel darüber“, erzählt die Mutter eines der Buben. „Es hat ihm sehr zu schaffen gemacht, dass er seinem Freund helfen wollte und so machtlos war.“ Ob er sich schon auf die Osterferien freue, hat sie ihn kürzlich gefragt. Er antwortete: „Ohne den Samuel freue ich mich auf die Ferien auch nicht.“

 

Normalerweise hätten die Kinder die freien Tage damit verbracht, mit ihren Fahrrädern herumzufetzen, Modellautos zu bauen oder was man sonst so macht, wenn man fast zwölf Jahre alt ist. Aber normal ist in Samuels Leben schon lange nichts mehr. Es ist seit Jahren bestimmt von dem Sorgerechtsstreit seiner Eltern -und unverhältnismäßigen Interventionen des Jugendamts.

 

Es handelt sich dabei um keinen Einzelfall. Seitdem News vor zwei Wochen über zwei Schicksale in Wien berichtete, werden ständig neue Fälle an die Redaktion herangetragen. Oft sind die Eingriffe des Jugendamts sinnvoll und notwendig, wenn Gewalt im Spiel ist etwa. Es gibt aber auch Geschichten, die viele Fragen aufwerfen. Die von Samuel ist eine davon.

 

Wiederholt geschlagen

Nach der Trennung seiner Eltern 2011 lebten Samuel und seine jüngere Schwester Celine* zunächst unauffällig beim Vater, dann probeweise bei der Mutter und deren neuem Lebensgefährten. Schon bald nach dieser provisorischen Übersiedlung, so ist es in einem Bericht der Jugendwohlfahrt aus dem Jahr 2015 nachzulesen, habe der Vater darauf hingewiesen, dass es den Kindern dort nicht gut gehe. Samuel erzählte einer Mitarbeiterin des Jugendamts damals, dass er von der Mutter wiederholt geschlagen worden sei. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass „an eine Rückführung der Kinder in den Haushalt der Mutter nicht zu denken“ sei. Die Geschwister empfänden den Wohnort des Vaters, eine 5.000-Einwohner-Gemeinde unweit von Salzburg, als ihre Heimat. Da Samuel mit seinen damals neun Jahren sehr gut verstehe und seine Meinung sehr deutlich äußere, „muss diese auch berücksichtigt werden“. Seit Sommer 2016 hatte der Vater der Kinder die alleinige Obsorge inne. Doch die vorgesehenen Besuchskontakte zur Mutter gestalteten sich schwierig, kamen teilweise nicht zustande. Die Kinder wollten nicht, argumentiert der Vater.

 

Im März 2017 spitzte sich die Situation zu: Zunächst wurde dem Vater das Sorgerecht vorläufig entzogen und an den Kinder-und Jugendwohlfahrtsträger übertragen. Am Vormittag des 27. holten Mitarbeiter des Jugendamts Celine von der Volksschule ab und brachten sie zur Mutter. Am frühen Nachmittag begab sich Michael K. gemeinsam mit seinem Sohn zur zuständigen Polizeiinspektion, um die Lage zu klären. 15 Minuten später trafen zwei Mitarbeiterinnen der Jugendwohlfahrt Salzburg-Umgebung ein, um auch Samuel mitzunehmen. Der Kinderund Jugendhilfeträger sehe „eine massive Gefährdung des Kindeswohles durch vermutlich bewusst herbeigeführte Entfremdung der beiden Minderjährigen zur Kindesmutter“, heißt es in der Begründung.

 

Ponys und Feen

Zurück in die Gegenwart. In dem Haus, in dem Samuel und Celine bis vor einem Jahr mit ihrem Vater lebten, ist es sehr still. Kein Kreischen, kein Lachen, kein: „Papa, kann ich kurz rausgehen, spielen?“ Überall hängen Kinderfotos. Als Michael K. durch die Zimmer der Kinder führt, kommen ihm die Tränen. Er zeigt eine Schatzkiste mit Celines Lieblingssachen, ein Spiel, einen Ball, ein Büchlein. An der Wand pastellfarbene Ponys und Feen, die er selbst gemalt hat. Und ein kleiner Zettel, handgeschrieben: „Papa, du bist stark wie ein Bär und sehr nett.“ Celine hat ihr Kinderzimmer seit über einem Jahr nicht mehr betreten.

 

Samuel kam Anfang Juni 2017 zurück. Er riss aus und flüchtete zum Vater. Bis zum Schulschluss weigerte er sich, in die Schule zu gehen, aus Angst, gegen seinen Willen zur Mutter gebracht zu werden. Als im Herbst das neue Schuljahr startete, hatte er wieder genug Vertrauen gefasst.

 

Seitdem Michael K. um das Sorgerecht für seine Kinder kämpft, hat er akribisch alles gesammelt, Gutachten, Protokolle, Briefe seiner Kinder. Auch ein Dokument zum Thema „Kinderrechte“, das sein Sohn im August 2017 erstellt hat. Unter dem Stichwort „Recht auf Erholung“ schrieb Samuel damals: „Ich kann kein normales Leben führen, weil ich dauernd irgendwo hin zu Psychologen, Ärzten, Sachverständigen usw. muss und mich niiiiiieeeeeee erholen kann.“ Dabei habe er allen „klipp und klar gesagt, dass ich für immer beim Papa bleiben will. Ich bin elf Jahre alt und weiß genau, was ich will!“ Zu einem anderen Zeitpunkt sagte er: „Ich mag endlich frei von allen Terminen sein. Kein Kind ist schon so viel herumgefahren wie ich. Und immer wieder unfreiwillig, und immer wieder durch Zwingen. Ich will endlich frei sein. Frei wie ein Vogel, frei wie ein ganz normales Kind.“

 

Mehrere Anwälte haben Herrn K. schon durch seinen jahrelangen Rechtsstreit begleitet. Mit dem Wiener Anwalt Adrian Hollaender geht er nun bis zum OGH. Für Hollaender war „auf den ersten Blick ersichtlich, dass in den Akten vieles rein rechtlich nicht stimmig ist. Eigentlich muss sich das Jugendamt eine gesetzte Maßnahme acht Tage danach genehmigen lassen. Es gab aber keinen solchen Antrag. Demnach wäre der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Das Kind blieb aber einfach bei der Mutter, was sehr ungewöhnlich ist.“ Die Jugendwohlfahrt Salzburg-Umgebung widerspricht dieser Darstellung. Die Obsorge für die betroffenen Kinder liege „eindeutig“ beim Kinder-und Jugendhilfeträger, heißt es. Zu Details des Falles K. wolle man sich „aufgrund der Sensibilität in diesem Bereich“ nicht äußern. Jede Aktivität der Behörde werde aber grundsätzlich „von den zuständigen Pflegschaftsgerichten überprüft und auch auf Verhältnismäßigkeit kontrolliert“.

 

Verhaftung

Die Einschätzung seiner Anwälte, wonach er immer noch die Obsorge für Celine habe, ließ Michael K. am 1. März dieses Jahres aktiv werden. Er schildert die Situation so: In Begleitung zweier Zeugen besuchte er das Mädchen bei der Mutter, um es zu fragen, ob es wieder zu ihm nach Hause kommen wolle. Celine wollte nicht, er zog unverrichteter Dinge wieder ab. Fast zwei Wochen später wurde Michael K. wegen „versuchter Kindesentziehung“ verhaftet. Am 12. März. Auf dem Weg zur Arbeit. Wenige Stunden bevor die Polizei vor Samuels Klassenzimmer stand.

 

K. wurde nach zwei Tagen aus der Haft entlassen. Samuel zunächst krank-,dann von der Schule abgemeldet. Was danach geschah, ist unklar: Befindet er sich seitdem bei der Mutter? Wurde er, wie sein Vater aufgrund der Datenauswertung eines Peilsenders vermutet, von ihr und deren Lebensgefährten zwischenzeitlich in die Kinder-und Jugendpsychiatrie gebracht? Die vielen offenen Fragen und die Sorge um das Wohl seiner Kinder lassen Michael K. keine Ruhe. Er will weiterkämpfen. Vor dem OGH und dem Familiengericht. Bei der Volksanwaltschaft wurde Beschwerde eingelegt, gegen den Lebensgefährten der Mutter Strafanzeige eingebracht. Samuel soll endlich ganz normal leben können.

von Anna Gasteiger

https://www.news.at/a/kindsabnahme-sorgerecht-streit-9775252

7 jähriger Schüler sticht Lehrerin nieder – Polizei verheimlicht Tat

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„Dramatik herabstufen“

Bub sticht Lehrerin nieder – Polizei verheimlicht Tat

 

Symbolbild – Bild: Kein Anbieter/iStock

Große Aufregung rund um einen Vorfall an einer deutschen Schule. Dort stach ein Siebenjähriger auf seine Lehrerin ein, die Polizei schwieg zu der Tat.

Der Vorfall geschah bereits am 6. März in einer Volksschule in Nimburg (Baden-Württemberg). Dass die Sache erst jetzt bekannt wurde, ist Teil der Aufregung darum.

Ein siebenjähriger Bub attackierte seine Lehrerin mit einem zehn Zentimeter langen Messer. Er muss wütend gewesen sein, weil die Pädagogin ihn zuvor wegen dauernden Störens aus der Klasse geschickte hatte.

Dann ging sie hinterher und bekam die Klinge in den Bauch. Das Messer hatte der Bursche vermutlich aus dem Bastelraum mitgenommen.

Polizei schweigt

Von den folgenden Ermittlungen drang absolut nichts an die Öffentlichkeit. Man habe es deshalb nicht bekannt gegeben, weil man „die Dramatik herabstufen“ wollte. Die zuständige Sozialbehörde „bedauert“ den Vorfall, weist aber darauf hin, dass die Frau nur „oberflächliche Verletzungen“ erlitten habe.

Das ärgert die betroffene Lehrerin laut „Bild“-Zeitung sehr. Sie will nicht, dass der Angriff so „verharmlost wird“. Seit der Tat ist sie im Krankenstand, leidet an Panikattacken.

Lehrerin warnte, Behörde tat nichts

Weiters brisant: Bereits im Jänner warnte die Frau vor dem aggressiven Siebenjährigen. In einem Brief an das Schulamt schrieb sie: „Aufgrund der täglichen Vorfälle (Beißen und Schlagen von Mitschülern und Lehrern, Zerschlagen des Lineals auf dem Kopf eines Mitschülers, Werfen von Stühlen..) und seiner stetigen Unberechenbarkeit fühle ich mich nicht mehr in der Lage, für die Sicherheit meiner Schüler zu garantieren.“ Darauf hat die Schulbehörde nicht reagiert.

Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich ebenfalls im März in der Nähe von Freiburg. Auch da stach ein siebenjähriger Schüler nach einem Streit auf seine Lehrerin ein.

(red) ,18.03.2018, 08:27

http://m.heute.at/welt/news/story/53363504
Tags: Gewalt – Deutschland – Entfremdung – Islamisierung – Radikalisierung – Gehirnwäsche

Jugendamt – Bombendrohung – Vater

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Festnahme nach Bombendrohung in Gmunden

Ein 24-jähriger Mann hat am Donnerstag auf der Bezirkshauptmannschaft Gmunden wegen eines Sorgerechtstreits durchgedreht. Er drohte, das Haus zu sprengen und alle umzubringen. Er wurde festgenommen.

Der 24-jährige Deutsche hatte einen Termin bei der Kinder- und Jugendhilfe. Dabei soll es darum gegangen sein, dass ihm die Behörde das Sorgerecht für sein wenige Monate altes Kind entziehen wollte. Das ließ den Mann durchdrehen.

Gaspistole aus dem Koffer geholt

Zunächst drohte er, das Haus in die Luft zu sprengen. Dann verließ der laut Polizei einschlägig vorbestrafte Mann das Gebäude. Er kehrte in seine Wohnung in Gmunden zurück und soll dort einem Freund angekündigt haben, dass er alle umbringe werde. Er holte eine Gaspistole aus einem Koffer – offenbar plante er, mit der Waffe zurück zur Bezirkshauptmannschaft zu gehen. Sein Freund schaffte es allerdings, ihm die Pistole zu entreißen.

Festgenommen

Der 24-Jährige machte sich zwar trotzdem noch einmal auf den Weg zur Behörde, dort wartete aber schon die Polizei auf ihn. Der Mann wurde festgenommen und in die Justizanstalt Wels eingeliefert.

Sollen Christen-Kinder zu Muslim-Pflegefamilien?

 

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Britisches Mädchen (5) muss Arabisch sprechen und ihr Kreuz abgeben

Sollen Christen-Kinder zu Muslim-Pflegefamilien?

LONDON (GB) – Ein fünfjähriges britisches Mädchen wurde in London in eine streng religiöse, muslimische Pflegefamilie gesteckt. Britische Politiker finden, dass der Hintergrund der Familie dem des Kindes entsprechen solle.

Im Londoner Bezirk Tower Hamlets lebt ein fünfjähriges, britisches Mädchen in einer streng religiösen, muslimischen Familie. 

Im Londoner Bezirk Tower Hamlets lebt ein fünfjähriges, britisches Mädchen in einer streng religiösen, muslimischen Familie.  GETTY IMAGES

Wie «The Times» schreibt, soll das Mädchen in einer der Familien gezwungen worden sein, Arabisch zu lernen. Zudem musste sie ihren Kreuzanhänger ablegen und durfte keine Spaghetti Carbonara – ihr Lieblingsgericht – essen, weil darin Speck enthalten ist.

Laut den Unterlagen der Sozialbehörden sprach eine der Familien nicht einmal Englisch. Zudem seien beide Pflegemütter verschleiert gewesen. «Das Mädchen schien sehr verzweifelt, weil es die Familie nicht verstehen konnte», geht aus den Unterlagen der Behörden hervor.

Der Fall hat in England in den letzten Tagen für Aufregung gesorgt. Deshalb hatte sich auch die Politik eingeschaltet. Am Montagabend haben mehrere Parlamentsabgeordnete eine sofortige Prüfung der Situation gefordert, wie die «Daily Mail» schreibt.

Kinder sollen in kulturell ähnlichen Pflegefamilien leben

«Pflegekinder sollten in Familien mit ähnlichem Hintergrund untergebracht werden», forderte Robert Halfon, Vorsitzender des Bildungskomitees im britischen Unterhaus.

Shailesh Vara, ehemaliger britischer Justizminister, pflichtet dem bei: «Die Entscheidung, das Mädchen dort unterzubringen, ist falsch! Die lokale Behörde hätte sicherstellen sollen, dass der kulturelle und religiöse Hintergrund des Kindes in einer Pflegefamilie respektiert wird.»

Dies gelte für Kinder aller Religionen. Auch bei muslimischen Pflegekindern sollten die aufnehmenden Familien einen ähnlichen Hintergrund aufweisen.

Normalerweise wird dies in Grossbritannien so praktiziert, doch der Bezirk Tower Hamlets – der den höchsten Anteil an Muslimen in Grossbritannien aufweist – war bereits vor einigen Monaten in den Schlagzeilen, weil die Behörden Pflegekinder in schlechte Hände gegeben hatten.

Nach dem Aufruf der Politiker vom Montag, wurde das Mädchen am Dienstag in die Obhut ihrer Grossmutter gegeben. Ein Richter forderte die Behörden auf, «kulturell passende Familien» für Pflegekinder zu suchen.

Kann das auch in der Schweiz passieren?

Kann so etwas auch in der Schweiz passieren? Wird hierzulande auf den Hintergrund der Pflegefamilie geachtet, dem das Kind anvertraut wird?

Ja. Zumindest einigermassen. Eine andere Religion ist zwar kein Ausschlusskriterium, kann aber eine Rolle spielen.

«Die Platzierung eines Kindes in einer Pflegefamilie ist jedes Mal ein sehr individueller Prozess. Dabei wird auch die Weltanschauung der Familie betrachtet und es wird abgeklärt, wie Religion den Alltag der Familie prägt», sagt Simon Thiriet, Kommunikationsleiter des Erziehungsdepartements des Kantons Basel-Stadt, zu BLICK. Doch dies sei nur einer von vielen verschiedenen Punkten.

«Sie ist ein weisses Mädchen. Nun ist sie in einer fremden Welt gefangen»

Für die leibliche Familie des britischen Mädchens ist der Fall klar: «Sie ist ein fünfjähriges, weisses Mädchen. Sie ist in diesem Land geboren, Englisch ist ihre Muttersprache. Sie besitzt einen britischen Pass und wurde getauft», so die Mutter des Mädchens zu «The Times».

Sie habe viel durchmachen müssen, weil sie ihrer Familie entzogen wurde; und sei zusätzlich in einer völlig fremden Welt gefangen gewesen.

Publiziert am 30.08.2017 | Aktualisiert um 09:51 Uhr
https://www.blick.ch/news/ausland/britisches-maedchen-5-muss-arabisch-sprechen-und-ihr-kreuz-abgeben-sollen-christen-kinder-zu-muslim-pflegefamilien-id7225465.html
Tags: Kindeswohl – Religion – Familienrecht – Pflegekind – Kinderhandel – Menschenhandel – Adoption – Kinderrechte – Kindesabnahme Gefährdungsmeldung – Kindeswohl – Kindeswohlgefährdung – Menschenrechte EGMR – psychische Gewalt

Prozess – Mutter wollte 13j. Tochter in d. Türkei verheiraten? – Vorarlberg

Freisprüche in Prozess um Zwangsheirat in Vorarlberg

Der erste in Vorarlberg durchgeführte Zwangsheirat-Prozess ist am Freitag mit Freisprüchen zu Ende gegangen. Zu diesem Delikt straffrei blieben eine 49-jährige Frau, der die versuchte Zwangsheirat ihrer 13-jährigen Tochter vorgeworfen wurde, sowie ihr 63-jähriger Gatte und ein 57-jähriger Nachbar als mutmaßliche Beitragstäter. Alle Urteile sind rechtskräftig, berichtete ORF Radio Vorarlberg.

 

© APA (Symbolbild)

Das Gericht begründete die Freisprüche mit dem fehlenden Nachweis, dass die Verheiratung der damals 13-jährigen Tochter in der Türkei bereits in Vorarlberg geplant wurde. Sollte das Vorhaben erst in der Türkei entstanden sein, so sei das Landesgericht nicht zuständig. Verurteilt wurde die 49-jährige Tschetschenin hingegen wegen Kindesentziehung. Dafür wurde gegen die Frau eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro ausgesprochen.

Die heute 14-jährige Jugendliche hatte ihre Eltern in einer im Vorfeld durchgeführten kontradiktorischen Befragung schwer belastet. Sie sei in die Türkei gebracht worden, um dort verheiratet zu werden, sagte sie aus. Ihre Mutter sei nicht damit zurechtgekommen, dass sie einen Freund habe und westlich eingestellt sei. Sogar mit dem Umbringen habe die Mutter gedroht, falls sie in der Türkei nicht einen Tschetschenen heirate. Deshalb sei sie zurück nach Österreich geflüchtet, als sich die Möglichkeit dazu geboten habe. Zu einer Zwangsheirat kam es folglich nicht.

Die Darstellung ihrer Eltern hingegen war eine gänzlich andere. Die 49-Jährige sprach vor Gericht von einem Urlaub, den man in der Türkei verbracht habe. Dass im Zuge des Aufenthalts ihre Tochter hätte verheiratet werden sollen, wies die Frau zurück. Auch ihr Mann wollte von einer Zwangsheirat nichts gewusst haben. Die 13-Jährige sei freiwillig mitgekommen, wurde betont. Dass sie dort eine Koranschule hätte besuchen sollen, begründete die Mutter mit der Selbstständigkeit und der Eigensinnigkeit der Tochter.

Eine Flucht ihrer Tochter stellte sie ebenfalls in Abrede. Dass ihre Tochter alleine nach Österreich zurückgekehrt ist, führte die Mutter darauf zurück, dass der 13-Jährigen langweilig gewesen sei.

Klar war hingegen, dass die Eheleute ihre Tochter keinesfalls mit in die Türkei hätten nehmen dürfen – ihnen war nämlich schon zuvor das Sorgerecht entzogen worden. Dieses lag bei der Jugendwohlfahrt. Die Behörde schritt ein, weil der 63-jährige Vater die Tochter über Jahre hinweg geschlagen haben soll. Er soll auch versucht haben, die 13-Jährige zum Tragen eines Kopftuchs zu zwingen. Der Vater wies die Vorwürfe allerdings zurück. Geschlagen habe er seine Tochter nicht, und die Geschichte mit der Zwangsheirat habe sie erfunden, so seine Rechtfertigung. Weil ebenfalls Beweise fehlten, wurde der 63-Jährige hinsichtlich des Vorwurfs der fortgesetzten Gewaltausübung freigesprochen.

Die Mutter berief sich darauf, nicht gewusst zu haben, dass sie nicht hätte mit der Tochter reisen dürfen. Das Gericht schenkte ihr in diesem Punkt aber keinen Glauben und verurteilte sie folglich wegen Kindesentziehung.

Der 57-jährige Türke wiederum, ein Nachbar der Familie, stellte sich lediglich als Chauffeur dar. Er sei ohnehin in die Türkei gefahren und habe die Familie aus Gefälligkeit mitgenommen, sagte er. Von Plänen für eine Zwangsheirat habe er nichts gewusst.

17.44 Uhr, 21. April 2017
http://www.kleinezeitung.at/service/newsticker/5204928/Freisprueche-in-Prozess-um-Zwangsheirat-in-Vorarlberg
Tags: Zwangsehe – Missbrauch – Kinderrechte – Obsorge – Kindesmissbrauch – Kinderhandel – Menschenhandel – Kindesentführung – Österreich – Türkei – Kindeswohlgefährdung – Familienrecht

„Cayla“ – Verbot der Puppe überzogen, oder?

Meines Erachtens ist das Verbot der Puppe „Cayla“ in Deutschland äußerst fragwürdig.

Die Puppe alleine kann garnichts.
Die Verbindung mit dem Internet muss bewusst eingerichtet werden.
Die Bluetoothverbindung ist eine gewollte Verbindung, genauso wie die Freisprechfunktion mit Bluetooth eines Autoradio.
Man unterstellt der Firma, man könnte mit den gesprochen Worten Datenmissbrauch betreiben und durch die gesprochenen Worte des Kindes gezielt – Werbeemails verschicken? Diese Unterstellung würde im Prinzip dann auf jeden Hoster einer Cloud ebenso zutreffen.
Meines Erachtens ist so etwas sehr weit hergeholt.

Änlich funktioniert ja auch Alexa, von Amazon, wobei hier das Mikrofon nicht ständig mithört, sondern erst nach der Spracheingabe „Alexa“ aktiviert wird.

Admin Familie u. Familienrecht, 18-2-2016

Artikel:
Spionage-Gefahr – Behörde warnt vor Lausch-Puppe Cayla und rät zum Entsorgen

– Puppe „Cayla“ kann zur Spionage genutzt werden, wie ein Jura-Student herausfand. – Die Bundesnetzagentur hat die Puppe verboten – Besitzern drohen Strafen! – Die Agentur rät Eltern, die Puppe zu zerstören. Berlin. „Cayla“ kann viele Dinge. Man kann sich mit ihr unterhalten, mit ihr spielen, und sogar Fragen stellen kann man ihr. „Fantastisch, was sie alles weiß“, heißt es dazu auf der Internetseite des Herstellers Vivid. Doch hinter dem niedlich dreinschauenden Gesicht der Puppe verbirgt sich etwas, das zur Gefahr im Kinderzimmer werden könnte.

So soll „Cayla“ weitaus mehr wissen, als es auf den ersten Blick scheint. Denn bei der Puppe handelt es sich um eine Sendeanlage, die als Spielzeug getarnt ist, wie Jura-Student Stefan Hessel von der Universität des Saarlandes herausgefunden hat. Sie könne zur Spionage eingesetzt werden, heißt es in einer Mitteilung.
Caylas Mikrofon ist extern steuerbar

Das Problem ist, dass Fremde auf das Mikrofon zugreifen können. „Jedes bluetoothfähige Gerät in Reichweite von etwa zehn Metern kann eine Verbindung zu ihr aufbauen und Lautsprecher und Mikrofon nutzen. In einem Versuch hatte ich auch über mehrere Wände hindurch auf die Puppe Zugriff. Es fehlt an eingebauten Sicherungen“, sagt Hessel.

Zudem sei das in einer Halskette verbaute Licht, das das Aktivieren des Mikros anzeigen soll, ganz einfach mittels App auszuschalten. „Aus technischer Sicht ist es also möglich, auf das Mikrofon zuzugreifen, ohne dass dies angezeigt wird“, schildert Hessel weiter. Fremden sei es somit möglich, Kinder abzuhören und sogar Kontakt zu ihnen aufzunehmen.
Besitz der Puppe strafbar

Laut §90 des Telekommunikationsgesetzes ist das untersagt. Hessel wandte sich bereits an die Bundesnetzagentur, die die Puppe für verboten erklärt hat. Eltern sollten „Cayla“ sofort vernichten, um sich nicht strafbar zu machen, rät die Behörde. Im schlimmsten Fall drohe eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren, berichtet die „Saarbrücker Zeitung“.

Auf Nachfrage beim Hersteller Vivid hieß es, dass den betreffenden Kunden so schnell wie möglich weitere Informationen darüber zukommen werden, wie sie mit der Puppe umzugehen haben.

https://www.derwesten.de/panorama/bun…

Tags: Spionage – Puppe – Datenschutz – Handy App – Kinder – Erziehung

Sex-Opfer (13): Shitstorm gegen Jugendamt MA11

Sex-Opfer (13): Shitstorm gegen das Jugendamt

Nach Bekanntwerden des Missbrauchsskandals gehen die Wogen im ­Internet hoch. Besonders im Visier: Die Mutter des un­mündigen Opfers sowie das Jugendamt (MA 11), dem die Familie der 13-Jährigen bereits bekannt gewesen war.

User

Viele User fragen sich, warum der Mutter die Drogensucht ihrer Tochter nicht aufgefallen war und wieso das Jugendamt den Kontakt zur betroffenen Familie beendete.

Spital

Wie berichtet, hatte sich das Mädchen bei einer Untersuchung im Spital den Ärzten anvertraut und so den Skandal, der bereits ­vergangenen August seinen Anfang genommen hatte, ins Rollen gebracht.

Um ihre Drogensucht zu finanzieren, soll die Wienerin, die sich als 19- bzw. 20-Jährige ausgab, mit neun Securitys des Einkaufszentrums The Mall (Landstraße) gegen Geld einvernehmlichen Sex gehabt haben. Die 13-Jährige, die mit ihrer Familie erst vor zwei Tagen umgezogen ist, liegt weiter im Spital.

Sprecherin Herta Staffa bestätigt früheren Kondakt – Behörde weist die Kritik zurück

ÖSTERREICH: Frau Staffa, die Familie des Mädchens war dem Jugendamt bereits bekannt.

Herta Staffa: Ja, aber seit vergangenen März hatten wir keinen Kontakt mehr.

ÖSTERREICH: Was war los?

Staffa: Wir erhielten Informationen, dass es Probleme geben soll. Nach einer sogenannten Gefährdungsabklärung wurde festgestellt, dass alles passt und sich die Mutter um ihre Tochter kümmert. Das ist ein üblicher Vorgang.

ÖSTERREICH:
Wusste man von ihrer Drogensucht?

Staffa:
Nein, davon haben wir nichts gewusst.

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Menschenrechtsverletzung an Asthma-Kind

(K)ein dramatischer Einzelfall

Die Tageszeitung DIE RHEINPFALZ berichtete am 27. April über das ins Internet gestellte Video, in dem zu sehen ist, wie 2 Polizisten einen 12-jährigen Jungen aus Otterbach brutal aus seiner Familie reißen.

Der Beitrag ist ein Paradestück das uns zeigt, wie mangelhaft und einseitig unsere Systemmedien arbeiten. In der Printausgabe kostet das Blatt stolze 1,60 Euro, und jeder Cent davon ist, aus meiner Sicht, rausgeschmissenes Geld.

Die Zeitung hatte nicht mit der Familie gesprochen, sondern nur versucht Informationen vom Jugendamt zu erhalten. Das Jugendamt hat sofort gemauert. Man war nicht bereit auf den konkreten Fall, und die Vorwürfe einzugehen. Spätestens jetzt sollten doch sämtliche Alarmglocken angehen, und Rückfragen bei den betroffenen Eltern erscheinen zwingen nötig.

Um eine einseitige Sicht bemüht, vielleicht um die gute Zusammenarbeit mit der Behörde nicht zu gefährden, verzichtet man auf die Rücksprache und die Informationen der Eltern, und lässt sich peinlicherweise, mit nichtssagender Theorie abspeisen. Nur die Theorie interessiert doch wenig, wenn die Behörde sich an diese schlichtweg gar nicht hält.

Ist uns nicht klar, dass Bayern München zu Hause gegen Borussia Mönchengladbach THEORETISCH gewinnt? Theoretisch ist das sicherlich so, aber wenn interessiert ein theoretischer Spielbericht mit einem Ergebnis von 2:0 für Bayern, wenn das Spiel am 30.4.2016 zwischen den beiden Mannschaften 1:1 ausgegangen ist? Der Leser will die Realität erfahren, und nicht eine Phantasietheorie. Genau damit lässt sich die Zeitung abspeisen, genau damit verarschen die ihre Leser. Phantasie ist doch was aus dem Märchenbuch.

Werfen wir mal einen Blick in das Märchenbuch.

„Das war ein dramatischer Einzelfall“, stellt Willi Gillmann zu dem Fall des Zwölfjährigen fest, der in der vergangenen Woche zusammen mit der Polizei mit Gewalt aus der elterlichen Wohnung geholt und in ein Heim gebracht wurde. Mehr sagt der Leiter des Referats Jugend und Sport nicht zu dem Einsatz und beruft sich auf seine Schweigepflicht und den Datenschutz.

Wir gut für die Behörden, dass es den Datenschutz gibt, gäbe es ihn nicht, man müsste ihn glatt erfinden. Mit dem Hinweis auf angeblichen Datenschutz reden sich die Behörden mit schöner Regelmäßigkeit raus.

Und spätestens jetzt sollte ein vernünftiger Journalist vorsichtig werden. Spätestens jetzt ist klar, dass man auf weitere Informationen seitens der Behörden verzichten kann, und man gut beraten ist, sich seine Informationen von der Gegenseite zu beschaffen.

Der Referatsleiter gibt jedoch Auskunft darüber, wie das Jugendamt im Allgemeinen in solchen oder ähnlichen Fällen vorgeht. Dabei macht er deutlich, dass das Jugendamt erst dann das Familiengericht einschaltet, wenn die Eltern bereits alle anderen Hilfen verweigert haben.

Dies mag ja theoretisch so sein, aber trifft eben für diesen konkreten Fall eben nicht zu. Es war gerade die Familie, die sich hilfesuchend an das Jugendamt gewandt hatte, und es war gerade das Jugendamt, das Hilfen mehrfach verweigert hatte. Von daher ist die vom Referatsleiter verbreitete Theorie für die Tonne, weil sich das mal eben gerade nicht an diese Theorie gehalten hat. Der Auszug aus einem Schreiben belegt zumindest das Gegenteil. DIE ELTERN WOLLTEN HILFE, und wer hat die verweigert?

Noch ungewöhnlicher sei es, wenn das Gericht verfüge, dass „unmittelbarer Zwang“ angewendet und „polizeiliche Ordnungskräfte“ hinzugezogen werden dürften. „Wenn es so weit kommt, dann haben die Eltern jegliche Zusammenarbeit − auch mit anderen Institutionen wie der Schule − komplett verweigert.“

Mumpitz. Wieder nur Theorie. Was hat denn die Zusammenarbeit mit der Schule mit dem gerichtlich verordneten Einsatz der Polizei zu tun? Hier ist doch sogar schon die Theorie falsch. Genauso falsch, wie die Praxis.

Die Eltern haben bei Tobias die Zusammenarbeit mit den Behörden und der Schule keineswegs verweigert, sondern gerade mehrfach gesucht. Die Hilfen für den Jungen wurden von der Familie Kucharz beantragt, und nachweislich von den Behörden mehrfach verweigert. Entsprechende Schriftsätze liegen der Familie vor.

Es sei bereits eine Ausnahme, wenn eine „Hilfe zur Erziehung“ gegen den Willen der Eltern eingeleitet werde, schilderte Gillmann. Normalerweise würden solche Hilfen von den Eltern beantragt. Dann prüfe das Jugendamt, was die Familie braucht, um ihr Kind gut erziehen zu können: familienergänzender oder -ersetzender Bedarf heißt das. Wenn die Eltern jedoch keinen Bedarf sehen, „dann müssen wir eine grundsätzliche Entscheidung des Familienrechts herbeiführen“.

Hier stellt sich natürlich die Frage, was genau man mit

Hilfe zur Erziehung

wirklich meint. Es ist aber eine Tatsache, dass für Tobias ausdrücklich Hilfen beantragt wurden, und diese von den Behörden verweigert wurden.

Die einzige „Hilfe“ an der die Behörde interessiert gewesen zu sein scheint, soll die Herausnahme des Kindes aus der Familie gewesen zu sein. Eine trojanische Hilfe, auf die wahrscheinlich jede Familie gerne verzichtet.

Die „Hilfe zur Erziehung“ gliedert sich in verschiedene Abschnitte. Innerhalb der Familien gibt es die Möglichkeit der sozialen Gruppenarbeit. Es kann eine Erziehungsbeistandschaft angeboten werden oder sozialpädagogische Familienhilfe. Dabei handelt es sich nach den Worten des Referatsleiters um Besuche von speziell geschulten sozialpädagogischen Fachkräften. Teilstationär kann mit dem Einverständnis der Eltern der Besuch einer Tagesgruppe angeboten werden. Dann besucht das Kind eine Regelschule und verbringt den Nachmittag in einer Tagesgruppe. Auch hier werden die Eltern einbezogen, um ihre pädagogischen Fähigkeiten zu stärken.

Und nun verrät sich das Jugendamt dann doch noch. Offenbar war das Jugendamt also gar nicht bereit dem Jungen die Hilfe zukommen zu lassen, die er gebraucht hätte. Der Junge brauchte Hilfe in bzw. für die Schule, und keine Erziehungshilfe in der Familie.

Der Junge hatte wegen einer vorhandenen Lernbehinderung massive Probleme in der Schule, und längst eine massive Schulangst entwickelt. Dann muss man natürlich auch dort ansetzen, und nicht mit Erziehungshilfe bei den Eltern.

Außerhalb der Familie besteht die Möglichkeit, das Kind in einer Pflegefamilie unterzubringen, in einem Heim oder einer Wohngruppe.

Erneut verrät sich der Referatsleiter. Darum ging es also. Und genau das hat die Familie dem Jugendamt vorgeworfen. Lt. Familie war das Jugendamt nicht an einer Förderung und Hilfe interessiert, sondern wollte unbedingt den Jungen aus der Familie holen.

Nach dieser Aussage des Referatsleiter waren die Befürchtungen also begründet.

Bei einer Unterbringung im Heim kann das Kind in aller Regel nach zwei bis drei Jahren wieder zurück in seine Familie. In dieser Zeit wird der Kontakt über Besuche gehalten, …

Betroffene Eltern wissen da aber was ganz anderes zu berichten. Und auch bei Tobias scheint das gar nicht zustimmen. Welchen Kontakt gab es denn zwischen Tobias und der Familie seit dem 21.4.2016?

Erfahrungsgemäß wird diese Zeit nicht dafür genutzt, um Familien wieder zusammenzuführen, sondern um diese endgültig zu trennen.

Innerhalb des Verfahrens macht sich das Gericht selbst ein Bild, fordert zusätzlich ein psychologisches Gutachten an und hört die Beteiligten.

In der Theorie sicherlich richtig, so sollte es sein. Die Praxis ist anders. Für die Gutachter ist das ein Geschäft. Um im Geschäft zu bleiben muss das Gutachten immer pro Jugendamt sein. Kaum ein Gutachter bekommt die Chance sich gleich zweimal im Leben gegen das Jugendamt zu stellen.

Auch bei den Gerichten gibt es die typische deutsche Obrigkeitshörigkeit, und Behördentreue. Da haben es Familien doch sehr schwer. Eine weitere Falle ist dem Kind zustehenden Verfahrensbeistand. Der sollte theoretisch für das Kind da sein, aber er verdient natürlich auf Dauer nur Geld, wenn das Kind nicht bei den Eltern ist, sondern fremduntergebracht wurde, und sich das Verfahren lange hinzieht. Alles in Allem ein System, dass noch nicht mal in der Theorie funktionieren kann, und in der Praxis völlig versagt.

Und wenn dann noch ein völlig unfähiger Redakteur berichtet, dann schließt sich der Kreislauf endgültig. Das Recht und Kindeswohl bleibt auf der Strecke.

Hier haben wir noch einen Auszug aus einem Bericht über den Jungen, der zeigt, dass die Familie sehr wohl einiges unternommen hat, um dem Kind zu helfen. Sogar eine Fremdunterbringung wurde von der Familie getestet.

Hier der Beitrag der Zeitung

https://linkverzeichnis.wordpress.com/2016/04/27/ein-dramatischer-einzelfall/

Quelle Original:
https://beamtendumm.wordpress.com/2016/05/02/k-ein-dramatischer-einzelfall/
Tags: Kinderklau – Kindesabnahme – Obhut – Kindeswohlgefährdung – Staatsgewalt – Mesnschenrechtsverletzung – Kindesmissbrauch -psychische Gewalt