Wirtschaftsflüchtlinge haben kein Asyl, sagt Sebastian Kurz ÖVP

Wirtschaftsflüchtlinge haben kein Asyl, sagt Sebastian Kurz ÖVP

Artikel:

Kurz warnt: Dürfen Erdogans Spiel nicht mitspielen

Der Bundeskanzler hat andere EU-Staaten davor gewarnt, Flüchtlinge aufzunehmen.

Jene Migranten hätten keinen Anspruch auf Asyl, sagte Kurz. „Die Menschen, die jetzt an dieser Grenze ankommen, sind ja größtenteils nicht Flüchtlinge, die aus dem syrischen Kriegsgebiet fliehen. Es sind zum größten Teil Migranten, die schon jahrelang in der Türkei leben. Diese Menschen haben kein Recht auf Asyl in Griechenland, denn sie werden in der Türkei nicht verfolgt.“ Sie würden von Erdogan ausgenutzt und instrumentalisiert, um Druck auf die EU zu machen. „Dieses Spiel dürfen wir nicht mitspielen.“

Der Bundeskanzler warb für einen wirksamen Schutz der EU-Außengrenzen. Andernfalls drohe eine Rückkehr zu nationalen Grenzkontrollen. „Wenn die Grenzen nach außen nicht funktionieren, wird es wieder Grenzen innerhalb Europas geben“, so Kurz.

Auf die Frage, ob im äußersten Fall auch Militär zum Schutz der Grenzen eingesetzt werden solle, antwortete der Regierungschef: „In Österreich ist das üblich und deshalb keine emotionale Debatte. Grenzkontrollen werden bei uns vom Bundesheer und der Polizei gemeinsam vorgenommen.“

 

06.03.2020

https://kurier.at/politik/inland/kurz-warnt-duerfen-erdogans-spiel-nicht-mitspielen/400773285

 

Köln: Terroranschlag mit hochgiftigem Rizin geplant

Ein Anschlag mit dieser Menge hätte bis zu hundert Todesopfer gefordert…

Artikel:

Der IS empfahl eine Streubombe

Terror-Prozess in Düsseldorf :

Juni 2018: Ein BKA-Beamter im Schutzanzug sichert Spuren im Wohnkomplex in Köln-Chorweiler. Bild: dpa

Ein Ehepaar soll einen Terroranschlag mit hochgiftigem Rizin geplant haben. Die Angeklagten aber schweigen zu den Vorwürfen.

Im Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts Düsseldorf gilt bei Terrorprozessen die sogenannte Trennscheiben-Anordnung. Alle Angeklagten, die als aggressiv gelten oder denen die Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation vorgeworfen wird, müssen hinter einer dicken Glasscheibe Platz nehmen. Und weil am OLG Düsseldorf in schneller Folge Verfahren gegen islamistische Terroristen stattfinden, saßen in den vergangenen Jahren schon ziemlich viele Beschuldigte hinter Glas, die später zu langen Haftstrafen verurteilt wurden: die Mitglieder der sogenannten Sauerland-Gruppe etwa oder der Eiferer, dessen Bombenanschlag auf den Bonner Hauptbahnhof nur dank mehrerer glücklicher Fügungen fehlschlug.

Am Freitagmorgen führen zwei Wachtmeister auch Sief Allah H. zur Anklagebank hinter Glas. Ihm wirft die Bundesanwaltschaft vor, im vergangenen Frühjahr bei der Planung einer ungeheuerlichen Tat schon weit vorangeschritten gewesen zu sein. Der 30 Jahre alte Tunesier und seine 43 Jahre alte deutsche Ehefrau Yasmin wollten nach Überzeugung der Anklage eine mit der hochtoxischen Substanz Rizin versehene Bombe zünden und damit eine schwere staatsgefährdende Straftat verüben. Es wäre der erste Terroranschlag mit einem biologischen Kampfstoff in Deutschland gewesen.

Die Angeklagte bleibt regungslos

„Beide Angeklagten identifizierten sich seit längerer Zeit mit den Zielen der Terrororganisation ‚Islamischer Staat‘“, trägt zum Auftakt der Hauptverhandlung Staatsanwältin Verena Bauer aus der Anklageschrift vor. „Sie entschlossen sich, einen Sprengsatz an einem belebten Ort zu zünden, um möglichst viele ‚Ungläubige‘ zu töten. Der IS empfahl den Einsatz einer Streubombe.“

Regungslos hört sich Yasmin H. die Vorwürfe an. Sie darf im Hauptraum neben ihrer Verteidigerin sitzen – denn anders als ihrem Mann wirft die Anklage ihr nicht auch noch vor, versucht zu haben, Mitglied des IS zu werden. Vor Beginn der Hauptverhandlung hat ihre Anwältin versichert, Yasmin H. sei nicht an der Tat beteiligt gewesen und werde wie ihr Mann im Verfahren schweigen. Man setzte auf Freispruch. Vermutlich deshalb versucht Yasmin H. einen so biederen Eindruck wie möglich zu machen: Sie trägt eine rote Bluse, hat ihr blondes Haar zu einem Pferdeschwanz zusammengebunden.

Die Bundesanwaltschaft ist jedoch überzeugt, dass Yasmin H. eine fanatische Dschihadistin ist, die an den Plänen ihres Mannes tatkräftig und minutiös mitgewirkt hat. Fest steht jedenfalls, dass es dem Paar gelungen war, aus rund 3300 in mehreren Tranchen über das Internet bestellten Rizinussamen 84,3 Milligramm des hochtoxischen Stoffs Rizin zu extrahieren. Mittlerweile hat ein Gutachter bestätigt: Ein Anschlag mit dieser Menge hätte bis zu hundert Todesopfer gefordert.

Schon vor der Hochzeit eine radikale Islamistin?

Ebenfalls über einen Online-Shop beschafften die beiden sich 250 Metallkugeln sowie Feuerwerkskörper – jedes Mal orderte und bezahlte Yasmin H. Zweimal fuhr Sief Allah H. zudem nach Polen, um dort Böller mit möglichst großer Sprengkraft zu kaufen – während der Reise hielt ihn seine Ehefrau per Chat über die besten Angebote auf dem Laufenden, auch das Busticket und die Unterkünfte hatte Yasmin H. für ihren der deutschen Sprache nur eingeschränkt mächtigen Mann geordert. Aus den Feuerwerkskörpern extrahierten H. und seine Frau laut Anklage ein explosives Pulver. Mit einem Teil davon soll Sief Allah H. eine erfolgreiche Probesprengung vorgenommen haben.

Auch zu ihren persönlichen Verhältnissen wollen die beiden Angeklagten am Freitag keinerlei Angaben machen. Die wesentlichen Etappen ihrer Lebensläufe sind den Ermittlern freilich bekannt. Demnach konvertierte die gelernte Arzthelferin 2004 zum Islam. Als sie – eingefädelt durch einen Mittelsmann in Tunesien – 2014 zunächst über Facebook Kontakt zu Sief Allah H. aufnahm, soll sie schon eine radikale Islamistin gewesen sein, die Wert darauf legte, einen Mann mit derselben Einstellung zu finden.

H. schlug sich damals in Tunesien mit Gelegenheitsjobs und als Straßenverkäufer durch. Schon damals soll er IS-Sympathisant gewesen sein. Im Oktober 2015 heirateten Yasmin und Sief Allah H. in Tunesien. Ende November 2016 reiste H. mit einem Visum zur Familienzusammenführung legal nach Deutschland ein und zog nach Köln-Chorweiler, wo Yasmin H. mit ihren fünf Kindern aus verschiedenen Beziehungen lebte. Zwei weitere Kinder zeugte das Paar.

Die Anleitung kam per Telegram

Laut Anklageschrift wollten die Eheleute mit ihrer gesamten Patchwork-Familie ins Herrschaftsgebiet des IS ausreisen. Doch dazu kam es nicht, weil einer der Kindsväter das vehement ablehnte. Also machte sich Sief Allah H. allein auf den Weg. Zweimal, im August und September 2017, versuchte er, über die Türkei nach Syrien zu gelangen. Jedes Mal buchte und bezahlte Yasmin H. für ihn die Flüge und Unterkünfte, doch jedes Mal scheiterte die Weiterreise. Also kehrte H. wieder nach Köln zurück. Wenig später soll dann ein IS-Mitglied per Messengerdienst Telegram vorgeschlagen haben, H. möge in Deutschland einen Anschlag verüben. Sodann trat laut Anklage nicht nur Sief Allah H., sondern auch seine Frau mehreren geschlossenen IS-Chatgruppen zum Bombenbau bei.

Als sich die Erkenntnislage im Juni vor einem Jahr für die deutschen Terrorfahnder immer weiter verdichtete und Spezialkräfte in Schutzanzügen die Wohnung des Paars in Köln-Chorweiler durchsuchten, sahen die Ermittler rasch ihren Verdacht bestätigt, dass sich der Tunesier beim Bau seiner Bombe strikt an eine vom IS im Internet verbreitete Anleitung gehalten hatte. In Wort und Bild wird darin beschrieben, wie man die braunen Rizinussamen verarbeiten muss, um das Gift zu gewinnen. Ein mit Rizin versetzter Sprengsatz sei am besten in geschlossenen und belebten Räumen wie Gaststätten, Banken, Einkaufszentren oder Bussen zu verwenden, heißt es in der Anleitung – auf die sich die Eheleute jedoch nicht ausschließlich gestützt haben sollen. Schritt für Schritt wurden sie laut Anklageschrift auch beim Herstellungsprozess per Messengerdienst von einem IS-Mann begleitet und beraten.

Mit Bio-Kampfstoff Rizin : Prozess um Bombenbau hat begonnen

Video:

Anders als die Verteidigerin von Yasmin H. zielt die Strategie des Anwalts von Sief Allah H. nicht auf Freispruch, sondern darauf, die nach Anklagelage mögliche Maximalstrafe von 15 Jahren abzuwehren. Es sei wohl mit einer Verurteilung seines Mandanten zu rechnen, räumt der Anwalt ein. Die von der Anklage behaupteten konkreten Anschlagspläne habe es aber noch gar nicht gegeben und auch keine Probesprengung. Zudem sei die Identität der IS-Leute ungeklärt, die H. über das Internet angestiftet und angeleitet haben sollen, sagt der Verteidiger. „In einem anderen Fall hat sich während der Hauptverhandlung herausgestellt, dass das in Wirklichkeit deutsche V-Leute waren.“

Prozess – Mutter wollte 13j. Tochter in d. Türkei verheiraten? – Vorarlberg

Freisprüche in Prozess um Zwangsheirat in Vorarlberg

Der erste in Vorarlberg durchgeführte Zwangsheirat-Prozess ist am Freitag mit Freisprüchen zu Ende gegangen. Zu diesem Delikt straffrei blieben eine 49-jährige Frau, der die versuchte Zwangsheirat ihrer 13-jährigen Tochter vorgeworfen wurde, sowie ihr 63-jähriger Gatte und ein 57-jähriger Nachbar als mutmaßliche Beitragstäter. Alle Urteile sind rechtskräftig, berichtete ORF Radio Vorarlberg.

 

© APA (Symbolbild)

Das Gericht begründete die Freisprüche mit dem fehlenden Nachweis, dass die Verheiratung der damals 13-jährigen Tochter in der Türkei bereits in Vorarlberg geplant wurde. Sollte das Vorhaben erst in der Türkei entstanden sein, so sei das Landesgericht nicht zuständig. Verurteilt wurde die 49-jährige Tschetschenin hingegen wegen Kindesentziehung. Dafür wurde gegen die Frau eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro ausgesprochen.

Die heute 14-jährige Jugendliche hatte ihre Eltern in einer im Vorfeld durchgeführten kontradiktorischen Befragung schwer belastet. Sie sei in die Türkei gebracht worden, um dort verheiratet zu werden, sagte sie aus. Ihre Mutter sei nicht damit zurechtgekommen, dass sie einen Freund habe und westlich eingestellt sei. Sogar mit dem Umbringen habe die Mutter gedroht, falls sie in der Türkei nicht einen Tschetschenen heirate. Deshalb sei sie zurück nach Österreich geflüchtet, als sich die Möglichkeit dazu geboten habe. Zu einer Zwangsheirat kam es folglich nicht.

Die Darstellung ihrer Eltern hingegen war eine gänzlich andere. Die 49-Jährige sprach vor Gericht von einem Urlaub, den man in der Türkei verbracht habe. Dass im Zuge des Aufenthalts ihre Tochter hätte verheiratet werden sollen, wies die Frau zurück. Auch ihr Mann wollte von einer Zwangsheirat nichts gewusst haben. Die 13-Jährige sei freiwillig mitgekommen, wurde betont. Dass sie dort eine Koranschule hätte besuchen sollen, begründete die Mutter mit der Selbstständigkeit und der Eigensinnigkeit der Tochter.

Eine Flucht ihrer Tochter stellte sie ebenfalls in Abrede. Dass ihre Tochter alleine nach Österreich zurückgekehrt ist, führte die Mutter darauf zurück, dass der 13-Jährigen langweilig gewesen sei.

Klar war hingegen, dass die Eheleute ihre Tochter keinesfalls mit in die Türkei hätten nehmen dürfen – ihnen war nämlich schon zuvor das Sorgerecht entzogen worden. Dieses lag bei der Jugendwohlfahrt. Die Behörde schritt ein, weil der 63-jährige Vater die Tochter über Jahre hinweg geschlagen haben soll. Er soll auch versucht haben, die 13-Jährige zum Tragen eines Kopftuchs zu zwingen. Der Vater wies die Vorwürfe allerdings zurück. Geschlagen habe er seine Tochter nicht, und die Geschichte mit der Zwangsheirat habe sie erfunden, so seine Rechtfertigung. Weil ebenfalls Beweise fehlten, wurde der 63-Jährige hinsichtlich des Vorwurfs der fortgesetzten Gewaltausübung freigesprochen.

Die Mutter berief sich darauf, nicht gewusst zu haben, dass sie nicht hätte mit der Tochter reisen dürfen. Das Gericht schenkte ihr in diesem Punkt aber keinen Glauben und verurteilte sie folglich wegen Kindesentziehung.

Der 57-jährige Türke wiederum, ein Nachbar der Familie, stellte sich lediglich als Chauffeur dar. Er sei ohnehin in die Türkei gefahren und habe die Familie aus Gefälligkeit mitgenommen, sagte er. Von Plänen für eine Zwangsheirat habe er nichts gewusst.

17.44 Uhr, 21. April 2017
http://www.kleinezeitung.at/service/newsticker/5204928/Freisprueche-in-Prozess-um-Zwangsheirat-in-Vorarlberg
Tags: Zwangsehe – Missbrauch – Kinderrechte – Obsorge – Kindesmissbrauch – Kinderhandel – Menschenhandel – Kindesentführung – Österreich – Türkei – Kindeswohlgefährdung – Familienrecht