Neue Ausgehzeiten für Kinder in Österreich

Jugendschutz in Österreich

Jetzt kommen neue Ausgehzeiten für Kinder

Die Länder unternehmen am Donnerstag einen neuen Anlauf, um sich auf einen einheitlichen Jugendschutz zu einigen. Das Ausgehverbot könnte zum Streitpunkt werden.

Rauchverbot, Ausgangssperren und gebrannter Alkohol ? das sind die großen Bereiche, auf die man sich einheitlich einigen will. (Bild: imago stock & people)Rauchverbot, Ausgangssperren und gebrannter Alkohol ? das sind die großen Bereiche, auf die man sich einheitlich einigen will. (Bild: imago stock & people)

Hochprozentiger Alkohol soll österreichweit erst ab 18 Jahren gekauft werden dürfen, Jugendliche unter 14 Jahren sollen bis 23 Uhr ausgehen dürfen und Rauchen unter 18 soll verboten werden – das sind die Jugendschutzmaßnahmen, die bald im ganzen Land einheitlich gelten sollen.

Sollen sich die Länder auf einheitliche Jugendschutzmaßnahmen einigen?

 Ja, das ist längst überfällig.

 Ja – aber die vorgeschlagenen Maßnahmen sind nicht die richtigen.

 Nein, jedes Land soll weiterhin selbst über den Jugendschutz bestimmen.

Am Donnerstag und Freitag treffen sich deshalb in Hall in Tirol die Jugendreferenten der Länder, um die Regeln anzugleichen. Die Maßnahmen, die die Bereiche Rauchen, Ausgehzeiten und gebrannter Alkohol betreffen, beruhen auf einem Vorschlag der Bundesjugendvertretung und sollen wunschgemäß ab 1. Jänner 2019 verbindlich sein.

Auf das Rauchverbot für unter 18-Jährige hatte man sich eigentlich schon im Vorjahr geeinigt. Umgesetzt wurde es allerdings noch nicht, obwohl das bis Mitte 2018 passieren hätte sollen. Nur das Burgenland oder Oberösterreich könnten die Umsetzung noch vor dem Sommer schaffen.

Gebrannten Alkohol dürfen Jugendliche unter 18 Jahren in der Steiermark, in Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg schon jetzt nicht konsumieren. Nur in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland ist gebrannter Alkohol bereits ab 16 Jahren erlaubt. Hier soll es demnach zu einer Verschärfung kommen.

Streitpunkt Ausgehsperre?

Was die Ausgehzeiten betrifft, so würde die „neue Regelung“, die vorsieht, dass unter 14-Jährige bis 23 Uhr aus sein dürfen, fünf Bundesländer betreffen. In Oberösterreich, Wien, Niederösterreich, Burgenland und Tirol müssen Jugendliche unter 14 aktuell um 22 Uhr zuhause sein. In Salzburg gilt die gleiche Regelung an Tagen unter der Woche, am Wochenende bzw. an Nächten vor Feiertagen dürfen die Teenies bis 23 Uhr ausbleiben.

Für 14- bis 16-Jährige gelten wiederum je nach Bundesland andere Ausgangssperren. Diese liegen bei 23 Uhr (in der Steiermark und in Salzburg), bei Mitternacht (in Vorarlberg und Oberösterreich) oder 1 Uhr (in den restlichen Ländern).

Grundsätzlich geben sich alle Jugendreferenten der Länder zuversichtlich, sich auf eine einheitliche Regelung zu einigen. Das sei jedenfalls das angestrebte Ziel. Einziger Streitpunkt könnten die Ausgehzeiten werden, da diese für einige Länder eine Lockerung bedeuten würde. Das sei laut dem oberösterreichischen Jugendschutz-Landesrat Elmar Podgorschek (FP) beispielsweise ein falsches Signal: „Ich glaube, dass eine Liberalisierung das falsche Signal wäre.“

19. April 2018 09:46; Akt: 19.04.2018 10:23Print

Die beliebtesten Leser-Kommentare

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    Mona am 19.04.2018 10:25 via via MobileReport Diesen Beitrag melden

    Frau

    Die Regeln mach noch immer ich als Mutter ! Alkohol und Rauchen würde ich ohnehin nicht erlauben und die Ausgehzeiten unter 14 finde ich zu lang.. mein Sohn muss mit 14 um 21 Uhr zu Hause sein.

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    Renate am 19.04.2018 11:02Report Diesen Beitrag melden

    zu lange

    Unter 14 bis 23 Uhr? Finde ich zu lange… meine Tochter hatte um 21 Uhr zu hause zu sein! Und bitte das Wahlalter wieder auf 18 hinaufsetzen!

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    alterwiener am 19.04.2018 10:33Report Diesen Beitrag melden

    Freiwillige vor

    Wer geht in diesem Land nach Einbruch der Dunkelheit noch freiwillig außer haus?

Die neusten Leser-Kommentare

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    Cecilia am 19.04.2018 12:13 via via MobileReport Diesen Beitrag melden

    Keine Macht den Drogen!

    Ich wäre für ein generelles Verbot aller Drogen. Egal ob Alkohol, Tabak, Cannabis, Extasy, u.s.w. Bei zuwiederhandlung lebenslange haft. Wer mit diesen Drogen dealt. Lebenslange Verwahrung.

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    Edith am 19.04.2018 12:12 via via MobileReport Diesen Beitrag melden

    Kinder

    Ausgehzeiten unter 14 bis 23 Uhr ist zu spät . Unter 14 bis 21 Uhr , denn das sind noch KINDER .

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    schurkraid am 19.04.2018 12:01 via via MobileReport Diesen Beitrag melden

    aha

    unter 14 bis 23 uhr?? in der heutigen zeit eh schon schlimm genug nachts irgendwo rumzuspazieren. aber ein kind mit 12 jahren hat sowieso nicht auszugehen und schon garnicht bis 23 uhr?

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    Susi am 19.04.2018 12:01 via via MobileReport Diesen Beitrag melden

    mir ist es egal wie sie das machen. meine Tochter ist mit 14 sicher spätestens um 21 Uhr daheim.

 

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http://www.heute.at/politik/kaernten-wahl/story/Jugendschutz-in-Oesterreich-Laender-besprechen-einheitliche-Regelung-Rauchverbot-Alkohol-Ausgehen-53106736
Tags: Gesetze Österreich – Jugendschutzgesetz – Kindeswohl – Obsorge –  Polizei

Männerpartei in Vorarlberg bei Nationalratswahl 2017 !

Nationalratswahl 2017 – Die Männerpartei im Livetalk

vol.at – Nationalratswahl 2017 – Die Männerpartei im Livetalk

13 Parteien treten in Vorarlberg zur Nationalratswahl an. VOL.AT lädt die Spitzenkandidaten der Regionalwahlkreise Nord und Süd zum Livetalk. Den Auftakt macht die Männerpartei.

Die Männerpartei schaffte es nur in Vorarlberg, die notwendigen Unterstützungserklärungen für die Kandidatur zum Nationalrat zu sammeln. Angeführt werden sie im Wahlkreis Vorarlberg Nord von Parteichef Hannes Hausbichler und im Wahlkreis Süd von Mitbegründerin Carin Breuß.

VIDEO

24-9-2017
https://www.maennerpartei.at/nationalratswahl-2017-die-maennerpartei-im-livetalk/

Tags: Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung – Familie – Familienrecht – Gesetze Österreich – Gewalt – Gleichberechtigung Gleichstellung –  Justizopfer – Kinder – Scheidung – Trennung – Kindeswohl – Menschenrechtsverletzung – Obsorge – Sorgerecht – Unterhalt – Kindesunterhalt – Alimente – Vater – Väter

Prozess – Mutter wollte 13j. Tochter in d. Türkei verheiraten? – Vorarlberg

Freisprüche in Prozess um Zwangsheirat in Vorarlberg

Der erste in Vorarlberg durchgeführte Zwangsheirat-Prozess ist am Freitag mit Freisprüchen zu Ende gegangen. Zu diesem Delikt straffrei blieben eine 49-jährige Frau, der die versuchte Zwangsheirat ihrer 13-jährigen Tochter vorgeworfen wurde, sowie ihr 63-jähriger Gatte und ein 57-jähriger Nachbar als mutmaßliche Beitragstäter. Alle Urteile sind rechtskräftig, berichtete ORF Radio Vorarlberg.

 

© APA (Symbolbild)

Das Gericht begründete die Freisprüche mit dem fehlenden Nachweis, dass die Verheiratung der damals 13-jährigen Tochter in der Türkei bereits in Vorarlberg geplant wurde. Sollte das Vorhaben erst in der Türkei entstanden sein, so sei das Landesgericht nicht zuständig. Verurteilt wurde die 49-jährige Tschetschenin hingegen wegen Kindesentziehung. Dafür wurde gegen die Frau eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro ausgesprochen.

Die heute 14-jährige Jugendliche hatte ihre Eltern in einer im Vorfeld durchgeführten kontradiktorischen Befragung schwer belastet. Sie sei in die Türkei gebracht worden, um dort verheiratet zu werden, sagte sie aus. Ihre Mutter sei nicht damit zurechtgekommen, dass sie einen Freund habe und westlich eingestellt sei. Sogar mit dem Umbringen habe die Mutter gedroht, falls sie in der Türkei nicht einen Tschetschenen heirate. Deshalb sei sie zurück nach Österreich geflüchtet, als sich die Möglichkeit dazu geboten habe. Zu einer Zwangsheirat kam es folglich nicht.

Die Darstellung ihrer Eltern hingegen war eine gänzlich andere. Die 49-Jährige sprach vor Gericht von einem Urlaub, den man in der Türkei verbracht habe. Dass im Zuge des Aufenthalts ihre Tochter hätte verheiratet werden sollen, wies die Frau zurück. Auch ihr Mann wollte von einer Zwangsheirat nichts gewusst haben. Die 13-Jährige sei freiwillig mitgekommen, wurde betont. Dass sie dort eine Koranschule hätte besuchen sollen, begründete die Mutter mit der Selbstständigkeit und der Eigensinnigkeit der Tochter.

Eine Flucht ihrer Tochter stellte sie ebenfalls in Abrede. Dass ihre Tochter alleine nach Österreich zurückgekehrt ist, führte die Mutter darauf zurück, dass der 13-Jährigen langweilig gewesen sei.

Klar war hingegen, dass die Eheleute ihre Tochter keinesfalls mit in die Türkei hätten nehmen dürfen – ihnen war nämlich schon zuvor das Sorgerecht entzogen worden. Dieses lag bei der Jugendwohlfahrt. Die Behörde schritt ein, weil der 63-jährige Vater die Tochter über Jahre hinweg geschlagen haben soll. Er soll auch versucht haben, die 13-Jährige zum Tragen eines Kopftuchs zu zwingen. Der Vater wies die Vorwürfe allerdings zurück. Geschlagen habe er seine Tochter nicht, und die Geschichte mit der Zwangsheirat habe sie erfunden, so seine Rechtfertigung. Weil ebenfalls Beweise fehlten, wurde der 63-Jährige hinsichtlich des Vorwurfs der fortgesetzten Gewaltausübung freigesprochen.

Die Mutter berief sich darauf, nicht gewusst zu haben, dass sie nicht hätte mit der Tochter reisen dürfen. Das Gericht schenkte ihr in diesem Punkt aber keinen Glauben und verurteilte sie folglich wegen Kindesentziehung.

Der 57-jährige Türke wiederum, ein Nachbar der Familie, stellte sich lediglich als Chauffeur dar. Er sei ohnehin in die Türkei gefahren und habe die Familie aus Gefälligkeit mitgenommen, sagte er. Von Plänen für eine Zwangsheirat habe er nichts gewusst.

17.44 Uhr, 21. April 2017
http://www.kleinezeitung.at/service/newsticker/5204928/Freisprueche-in-Prozess-um-Zwangsheirat-in-Vorarlberg
Tags: Zwangsehe – Missbrauch – Kinderrechte – Obsorge – Kindesmissbrauch – Kinderhandel – Menschenhandel – Kindesentführung – Österreich – Türkei – Kindeswohlgefährdung – Familienrecht

Kinder als Waffe – Trennungsväter

Es ist Ferienzeit – und für nicht wenige Väter nach einer Scheidung oder Trennung stellt sich die Frage:
Kann ich mit meinen Kindern auch einen Teil der Ferien verbringen?
Das Kontaktrecht (früher Besuchsrecht) ist dafür die rechtliche Grundlage.

Experten-Talk zum Thema „Trennungsväter“ mit Hannes Hausblichler (Männerservice) und Vater Günther Hellrigl.

Guten Morgen Österreich, am 19-07-2016
Tags: Familienrecht – Zahlväter – Zahlvater – Erziehung – Familie – Kinder –  Kindeswohl – Österreich – gemeinsame Obsorge – Väter Artikel Video – Vorarlberg

Welcher Art von Rechtsstaat leben wir ? – Entfremdung im Familienrecht

Österreichischer Vater darf sein Kind nur 24 Stunden im Jahr sehen

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Nur 24 Stunden pro Jahr

Der Kampf um die Beziehung zu seinem zehnjährigen Sohn sei zermürbend, aber Helmut Zeiner gibt nicht auf.
Der Kampf um die Beziehung zu seinem zehnjährigen Sohn sei zermürbend, aber Helmut Zeiner gibt nicht auf.

Trennungsvater kämpft seit zehn Jahren um die Beziehung mit seinem Kind.

„Mir geht es in erster Linie darum, dass die Öffentlichkeit erfährt, in welcher Art von Rechtsstaat wir leben“, stellt Helmut Zeiner (48) von vornherein klar. „Ein Rechtsstaat, in dem es offensichtlich legitim ist, dass Vätern Kinder vorenthalten und entfremdet werden.“ Er sei übrigens kein Einzelschicksal. Vielen Trennungsvätern ergehe es wie ihm: „Sie dürfen ihre Kinder nur selten sehen, und wenn, dann nur unter Aufsicht im Besuchscafé. Müttern werden hingegen alle Rechte zugesprochen.“

Sein Kampf um die Beziehung mit seinem Kind begann vor zehn Jahren. Der Lustenauer lebte mit seiner Ehefrau in Schwechat, als 2005 Sohn Benjamin zur Welt kam. Die Eheleute trennten sich kurz darauf, geschieden wurden sie 2008.

Das Sorgerecht für das Kind wurde der Mutter zugesprochen, dem Vater ein Besuchsrecht. Zeiner, der zwischenzeitlich nach Vorarlberg zurückgekehrt war, fährt zu den Besuchszeiten – einmal im Monat zwei Stunden im Besuchscafé – immer nach Schwechat.

Im Jänner 2009 stellte er den Antrag auf ein erweitertes Besuchsrecht. „Doch das hat meine Ex-Frau verhindert. Sie behauptete vor Gericht, ich sei unberechenbar, hätte sie bedroht und geschlagen. Zudem würde ich das Kind mit Süßigkeiten vollstopfen.“ Die Anschuldigungen konnten nicht nachgewiesen werden. Der Elternkrieg führte indes zur Entfremdung zwischen Vater und Sohn. Der damals Vierjährige habe sich ihm gegenüber auf einmal zurückhaltend und eingeschüchtert verhalten, schildert Zeiner. „Ich bin nicht mehr an ihn herangekommen.“ Er ist überzeugt, dass Benjamin von der Mutter manipuliert wurde.

So kam es, dass Zeiner sein Kind monatelang überhaupt nicht mehr sehen konnte. Er meldete das dem Jugendamt Wien und dem Bezirksgericht Schwechat. „Das Jugendamt meinte, wir sollten uns wieder im Besuchscafé treffen. Doch das lehnte Benjamins Mutter ab.“

Nun folgten Klagen, Forderungen noch psychologischen Gutachten, die Einbeziehung eines Sozialarbeiters und später noch eines Kinderbeistandes, mehrere einstweilige Verfügungen und auch eine Beugestrafe gegen die Kindesmutter zur Durchsetzung des Besuchsrechts. Allerdings kam es immer wieder zu Verzögerungen, da die Kindesmutter zeitweise die Gerichtspost nicht annahm, weil sie sich ortsabwesend gemeldet hatte.

2011 stellte Zeiner den Antrag auf alleinige Obsorge für Benjamin. Doch es blieb beim ursprünglichen Besuchsrecht. Auch alle weiteren Anträge, dieses auf ein ganzes Wochenende pro Monat zu erweitern, wurden bislang abgelehnt. Noch immer trifft er seinen nun zehnjährigen Sohn nur zwei Stunden pro Monat im Besuchscafé. Das sind insgesamt 24 Stunden pro Jahr.

In seiner Not hatte Zeiner während seines jahrelangen Kampfes um sein Kind bei allen möglichen Stellen um Unterstützung angesucht. „Beim ifs konnte man mir nicht helfen. Man schickte mich zum Kinder- und Jugendanwalt.“ Michael Rauch sei dafür aber auch nicht zuständig – „er empfahl mir zwei spezialisierte Rechtsanwälte. Doch nicht einmal der von mir beauftragte Anwalt konnte etwas gegen die richterlichen Entscheidungen ausrichten.“

Trennungskinder als Waffe

Dann versuchte er es bei der Politik. Bei den großen Parteien hatte Zeiner keinen Erfolg. Schlussendlich wandte er sich an die Männerpartei, wo er zum ersten Mal erfahren habe, dass er nicht allein sei mit seinem Problem: „In ganz Österreich werden Trennungskinder oft als Waffe benutzt – hauptsächlich von Müttern gegen Väter.“ Was das Vaterrecht anbelangt, sei Österreich „sehr weit hinten. Andere Länder hingegen, wie Frankreich zum Beispiel, schützen ihre Kindesväter deutlich besser.“ Zermürbend sei das, klagt Zeiner. Aber aufgeben werde er trotzdem nicht: „Ich kämpfe weiter um mein Kind.“

Über 120 Fälle allein in Vorarlberg

schwarzach. Dem Bundesvorsitzenden der Männerpartei, Hannes Hausbichler (45), sind 123 Fälle von Kontaktverweigerung bzw. Kontakterschwernis in Vorarlberg persönlich bekannt. „Die 120 Männer und drei Frauen wurden oder werden vom Männerservice – einer Anlaufstelle, die männerspezifischen Schlechterstellungen entgegentritt – betreut“, gibt Hausbichler an. Die Ursachen solcher Kontaktverweigerungen liege laut Hausbichler „psychologisch gesehen in mangelnder Bindungstoleranz – Elternteile, die ihre Kinder vereinnahmen wollen, verhindern den Kontakt zum anderen Elternteil – und rechtlich gesehen darin, dass Gerichte sich zumeist durch Hinhalten davor drücken, das Kontaktrecht klar zu regeln und vor allem bei Verstoß auch wirklich durchzusetzen.“ Sowohl Vätern, die das Interesse an den Kindern verlieren, als auch Müttern, die zu Verweigerung tendieren, müsste bewusst gemacht werden, „dass für ein Kind beide Elternteile unersetzlich sind“, fordert Hausbichler. Zudem brauche es bei Konflikten klare Regelungen sowie die Durchsetzung bei Kontaktverweigerung oder -erschwernis, unter anderem in Form von Beugestrafen.