Kindesentführung – 18 Flüchtlingskinder verschwunden

Die Situation scheint unkontrollierbar geworden zu sein ?

Artikel >>> Flüchtlinge in MV :

18 Flüchtlingskinder verschwunden

Zehn Minderjährige allein im Kreis Ludwigslust-Parchim als vermisst gemeldet

Flüchtlingskinder – Foto: Sebastian Kahnert

Zwei Flüchtlingskinder gehen am 03.08.2015 über das Gelände einer Erstaufnahmestelle für Flüchtlinge.

 

Von 18 minderjährigen Flüchtlingen, die 2015 ohne Eltern nach Mecklenburg-Vorpommern gekommen sind, fehlt derzeit jede Spur.

Das ergab eine Umfrage unserer Redaktion bei den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes. Die unbegleiteten Kinder und Jugendlichen waren von den Jugendämtern der Kommunen aufgenommen, untergebracht und betreut worden – dann verschwanden sie plötzlich vom Radar. Behörden sind ratlos.

Allein im Landkreis Ludwigslust-Parchim wurden zehn Flüchtlingskinder als vermisst zur Fahndung ausgeschrieben, sagte Andreas Bonin, Sprecher des Landkreises. Ihr Aufenthaltsort ist unbekannt. „Meistens handelt es sich um Ältere, die vermutlich ohne sich abzumelden zu Bekannten oder Verwandten unterwegs sind“, so Bonin. Man könne Flüchtlinge nicht einsperren. Die Mitarbeiter im Amt würden sich Sorgen machen. Aber dafür bleibt wenig Zeit: Derzeit betreut der Kreis 357 Flüchtlingskinder.

In Schwerin sind zwei minderjährige Flüchtlinge bei der Polizei als vermisst gemeldet. „Über die Ursachen des Verschwindens kann nur spekuliert werden“, meinte Stadtsprecherin Michaela Christen. An der Fürsorge der Stadt gegenüber den Kindern und Jugendlichen liege es nicht. Schwerin betreut 129 Minderjährige ohne Eltern.

Rostock hat aktuell keine Vermisstenmeldung. Aber das Problem ist dort bekannt. Sozialsenator Steffen Bockhahn (Linke): „Während der Hochphase der Transitbewegungen nach Skandinavien waren zwischenzeitlich bis zu 30 Prozent unbekannte Abgänge zu verzeichnen.“ Er geht davon aus, dass die Kinder und Jugendlichen sich aus den Einrichtungen entfernt haben, um ihr Ziel in Skandinavien zu erreichen.

Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat sechs minderjährige Flüchtlinge als vermisst gemeldet. Dagegen haben die Landkreise Rostock, Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen nach eigenen Angaben keinen Vermisstenfall. Aktuell werden in Mecklenburg-Vorpommern 1030 elternlose Flüchtlingskinder betreut, teilte das Sozialministerium mit.
Einen Überblick über die Zahl der Vermissten hatte man dort allerdings nicht.

Im Landeskriminalamt (LKA) erklärte Michael Schuldt: „Immer wenn Minderjährige als vermisst gemeldet sind , wird eine direkte Gefahr für Leib und Leben angenommen.“ Er schließt nicht aus, dass Pädophile und Kriminelle die Situation nutzen könnten. Hinweise auf Verbrechen gebe es im Zusammenhang mit den im Land verschwundenen Flüchtlingskindern aber bisher nicht. Die Suche der Polizei sei schwierig, weil die Kinder keine sozialen Kontakte in der Region haben, die geprüft werden könnten.

 

von thvo, erstellt am 17.Dez.2015 | 06:30 Uhr
http://www.svz.de/mv-uebersicht/18-fluechtlingskinder-verschwunden-id12230836.html

Tags: AT-DE Österreich / Deutschland, Erziehung, Familienrecht, Flüchtlingskinder – ohne Eltern, Gewalt, Jugendamt Artikel, Justiz, Kinder, Kinderrechte, Kinderschutz, Kindesentführung, Kindesmissbrauch, Kindeswohlgefährdung, leaks, Menschenhandel, Menschenrechte EGMR, Missbrauch mit dem Missbrauch, Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge, Pädophile, psychische Gewalt

Jugendamt holte Rosalie Kratochwil – Neue Missbrauchsvorwürfe der Kindesentführerin wurden behauptet

Vater Helmut Kratochwil mit Rosalie nach der Kindesentführung der Mutter
Rosalie Kratochwil nach der Kindesentführung wieder bei Papa
Jugendamt holte Rosalie Kratochwil – Neue Missbrauchsvorwürfe der Kindesentführerin wurden behauptet.

Jugendamt nimmt Vater das Kind weg

Die einst entführte Rosalie ist dem Vater durch das Jugendamt weggenommen worden.

Dramatische Wende im Fall der kleinen Rosalie: Die 2-Jährige, die einst von der Mutter entführt worden war und nach der die Polizei sechs Monate lang international gefahndet hatte, ist am Freitag ihrem Vater abgenommen worden. Mitarbeiter des Jugendamtes brachten die Kleine in ein Krisenzentrum der Stadt Wien. Der ungeheuerliche Verdacht der Behörde: sexuelle Belästigung des Kindes.

Rosalies Vater meldete sich ganz aufgelöst bei ÖSTERREICH: „Sie haben mir das Kind weggenommen, nur weil ich zwei Termine nicht unter einen Hut gebracht habe.“ Demnach hätte er um 9 Uhr im AKH ein Gespräch mit einer Kinderpsychologin wahrnehmen sollen und anschließend um 10.30 Uhr beim Jugendamt im 21. Bezirk sein sollen: „Das ging sich einfach nicht aus“, sagte er. Er habe der Psychologin abgesagt und per Mail um einen neuen Termin gebeten.

Die Sprecherin des Jugendamts, Herta Staffa, hat eine andere Erklärung für die Wegnahme Rosalies. Gegenüber ÖSTERREICH sagte sie: „Das Kind hat bei einem Besuchskontakt Äußerungen getätigt, die auf sexuelle Belästigung schließen lassen. Dieser Verdacht kann nicht stehen gelassen werden.“

Es ist nicht das erste Mal, dass dieser Vorwurf im Raum steht. Vor wenigen Tagen wurde Rosalies Mutter wegen der Kindsentziehung zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt. Im Gericht wurde sie nach ihrem Motiv für die Flucht gefragt. Auch da deutete sie an, dass sich der Vater nicht naturgemäß mit Rosalie beschäftigt habe. Bewiesen aber ist das nicht, es gilt die Unschuldsvermutung.

19. Juni 2015, 23:02
http://www.österreich.at/chronik/Jugendamt-nimmt-Vater-das-Kind-weg/193036301

Kindesentführung Wien – Haftbefehl gegen Sarai Kratochwil

27_1_2015

Kindesentführung Wien – 8 Monate bedingt auf 3 Jahre Probezeit


BERICHT PROZESSBEOBACHTUNG

„WENN EIN ELTERNTEIL DAS KIND ENTFÜHRT MUSS MAN NICHT ZWANGSLÄUFIG VON EINER KW-GEFÄHRDUNG AUSGEHEN“

so die abschließenden Worte des Richters Gerald Wagner heute im Prozess wegen u.a. Kindesentziehung § 195 StGB im Fall Rosalie Kratochwil am Wiener Landesgericht. Dem Vater Helmut Kratochwil hat es sichtbar das Herz zusammengekrampft und auch bei Prozessbeobachtern stellte sich großes Unverständnis ein.

Zum Hintergrund, falls ihn wer nicht kennt im Anschluss der Link.

Die Mutter hat 3 Kinder, für die SIE unterhaltspflichtig ist, sie betreut also keines der Kinder. Die Fluchthelfer wurden bereits verhandelt und haben alle eine Strafe auf Probezeit erhalten – das Ausmass wurde nicht bekanntgegeben.

Die KM bekennt sich schuldig, der Anwalt fügt hinzu: „mit dem Ausdruck des Bedauerns“.

Die KM meint, dass sie Rosalie jedes Wort glaube (Verdacht des sexuellen Missbrauchs des KV) und damals keine andere Lösung gesehen hat. Sie ist geflüchtet, weil SIE die Zeit brauchte (das wurde auch seitens des Richters leider nicht näher hinterfragt) und sie damit erreichen wollte, dass man ihr zuhört.

Die KM bringt ebenso ein, dass es seit 2. d. Monats einen neuen Beweisfall gibt und am Montag ein neues Abklärungsverfahren eingeleitet werden soll. Der Anwalt der KM Dr. Christian Werner wirft ein, dass hier sicher noch nicht das letzte Wort gesprochen ist.

Der Richter fragt, da ja ein weiteres Pflegschaftsverfahren anhängig ist, bei dem unter Umständen mit einem negativen Ausgang zu rechnen ist, was sie denn dann tun würde?

„So eine Aktion würde ich jedenfalls nicht mehr machen.“

Die KM ist ebenso nach § 88 StGB und § 89 StGB angeklagt, dabei handelt es sich um Fahrlässige Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit. Beides wird gemeinsam verhandelt.

Hintergrund: Die KM sei damals vor dem KV mit Rosalie geflüchtet. Sie wollte ins Frauenhaus, hat dann auch mit denen telefoniert, es wurde festgestellt, dass der KV die Adresse der Freundin bei der sie sich aufhielt nicht kenne, so wurde vereinbart, dass sie einige Tage dort verbringen soll bis ein Zimmer im Frauenhaus frei werde.

Jedenfalls verursachte die KM mit dem Kind im Auto unter Alkoholeinfluss einen Verkehrsunfall mit teilweise schweren Verletzungen, auch der Beifahrerin. Der Richter befragt sie nach den Umständen.

Sie sei in einer Ausnahmesituation gewesen, alles nicht so geplant gewesen. Am Vorabend hätte sie mit der Freundin etwas getrunken – die KM spricht von einem Rückfall, so dass man auf ein längeres Krankheitsbild bezüglich Alkoholabusus rückschliessen kann. Am nächsten Morgen wäre noch was in der Flasche gewesen, das hätten sie und die Freundin noch ausgetrunken.

Der Richter fragt: „Warum haben sie nicht gewartet bis sie wieder nüchtern waren, anstatt sich mit dem Baby auf der Rückbank alkoholisiert ans Steuer zu setzen?“

Die KM antwortet achselzuckend: „Gute Frage?!“

Der KV beteiligt sich als Privatkläger und gibt die Summen der Forderungen an, die er geltend machen will für Verdienstentgang, Therapie für Rosalie und Schmerzensgeld für sich und die Tochter.

kurzes Plädoyer der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung, die tatsächlich meint, wenn es nicht bereits eine bereits getilgte Vorstrafe geben würde, würde das Gericht die Möglichkeit einer Diversion anstreben….

Der Richter verkündet sofort das Urteil: 8 Monate bedingt auf 3 Jahre. Ein mildender Umstand sei dass sich die KM selbst gestellt hat und sich schuldig bekannt hat.

Ganz zum Ende der Urteilsbegründung gibt er an, dass sich solche Fälle massiv häufen, bei denen ein Elternteil sich nicht mit dem Ausgang eines Obsorgeverfahrens zufrieden gibt und zur Eigeninitiative greift. Er betrachtet die Höhe der Strafe als angemessen (das Strafmaß sieht in dem betroffenen Fall Abs. 2 eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren vor). Zuletzt kommt vom Richter der oben angeführte UNFASSBARE Satz.

Die KM nimmt das Urteil sofort an.
Die Staatsanwältin gibt keine Stellungnahme ab und hat somit 3 Tage Zeit das Urteil anzufechten.

——————————————————————————————
Eine ganz besondere Pikanterie liegt in Form eines Schriftstücks VoR auf:

Der KV wendet sich nachdem er Rosalie wieder zu Hause hat per Mail an eine der Fluchthelfer und fordert diese auf, der KM aufzutragen, da diese in ständigem Kontakt seien, dass der KV gerne die Dokumente von Rosalie, den Mutter-Kind-Pass und die Schlüssel der Wohnung gerne wieder zurück hätte, zu übergeben.

Die Fluchthelferin antwortet, dass die KM den KV bittet einen Reisepass für Rosalie zu beantragen……….

Ich überlasse jedem selbst die Interpretation.

16.06.2015, Sven Gründel4 Std. · Bearbeitet ·

Frau wegen Kindesentziehung verurteilt

Eine 45-jährige Frau ist am Wiener Straflandesgericht wegen Kindesentziehung schuldig gesprochen worden. Die Mutter des dreijährigen Mädchens war ein halbes Jahr mit dem Kind verschwunden. Das Sorgerecht hat der Vater.

Die Mutter hatte im November 2014 das Kind dem Vater nicht zurückgebracht, dem das vorläufige Sorgerecht zugesprochen worden war. Die Frau wurde nicht rechtskräftig zu acht Monaten bedingt verurteilt.

Flucht vor dem Vater

Ihr Handeln erklärte die Frau damit, dass sie von vermeintlichen sexuellen Übergriffen seitens des Kindesvaters erfahren habe. Sie habe damals keinen anderen Ausweg gesehen, als mit ihrer Tochter unterzutauchen. Ende April 2015 meldete sich die Frau telefonisch bei der Polizei, kurze Zeit später stellte sich die 45-Jährige auch freiwillig.

„Wir haben alle unter der Situation gelitten damals“, sagte sie vor Richter Gerald Wagner. Sie lebte erst einen Monat lang in Wien, dann über vier Monate bei einem Bekannten in Polen und zuletzt war sie mit ihrer Tochter in der Steiermark, wie sie gestand.

Rosalie war 6 Monate lang entführt – Jetzt ist sie wieder bei Papa !

Rosalie ist wieder beim Vater Helmut Kratochwil – Tageszeitung „Österreich“ am 3.Mai 2015

Mutter war mit Mädchen untergetaucht – Jetzt genießt sie die Zeit mit ihrem Papa
Helmut K. hat seine geliebte Tochter wieder. Die Mutter wurde auf freiem Fuß angezeigt.

vergrößern:

Kindesentführung Fall Rosalie Kratochwil – Tageszeitung „Österreich“ am 3.Mai 2015

Kindesentführung Fall Rosalie Kratochwil – ist wieder beim Vater Helmut Kratochwil –

Tageszeitung „Österreich“ am 3.Mai 2015

Tags: Tageszeitung Österreich, Erziehung, Gesetze Österreich, Gewalt, Gewalt weibliche Frauen, Gleichberechtigung Gleichstellung, Justiz, Justizministerium, Kinder, Kinderrechte, Kinderschutz, Kindesentführung, Kindeswohl, Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge, psychische Gewalt, Rosalie Kratochwil, Helmut Kratochwil, Scheidung – Trennung, Väter 

Kindesentführung Wien von Rosalie Kratochwil beendet

In der Nacht vom 30.April wurde der Vater Helmut Kratochwil von der Polizei verständigt.
Er könne seine Tochter Rosalie abholen.
Die Mutter Sarai Kratochwil sei mit ihrem Freund noch bei der Polizei.

Nach 6 Monate langer Kindesentführung von Rosalie wurde die Mutter Saira Kratochwil lediglich von der Polizei angezeigt und befindet sich jetzt wieder auf freiem Fuß.

Rosalie ist wieder zu Hause bei ihrem Vater Helmut Kratochwil – 1. Mai 2015

Nach 6 Monaten ist das Kind wieder in seiner gewohnten Umgebung.

Rosalie Kratochwil am 1. Mai 2015

Die 2-jährige Rosalie war seit dem 02.11.2014, 18.00 Uhr abgängig, nachdem sie von der nicht obsorgeberechtigten Mutter Sarai Kratochwil-KLIESCH dem obsorgeberechtigten Kindesvater nicht übergeben wurde.

>>>
siehe Artikel
Fahndung: Rosalie Kratochwil, geb. 26.02.2012 in Wien
http://wp.me/p4RGV9-wJ
Tags:  Justiz – leaks familiy law austria – Verdunkelungsgefahr – Kindesentführung

Kindesentführung in Wien beendet – Rosalie Kratochwil wurde dem Vater übergeben !

Nach 6 Monaten Angst und Bange wurde dem Vater seine Tochter übergeben !

Rosalie Kratochwil – Kindesentführung Wien beendet

Die Wiener Polizei hat vor wenigen Minuten die Mutter Sarai Kratochwil (welcher die Obsorge vom Gericht entzogen wurde) verhaftet, gemeinsam mit ihrem Freund.

Das Kind wurde dem Vater Helmut Kratochwil übergeben.
😉

Kindesentführung Rosalie KRATOCHWIL – 1.000- Euro Prämie !!! Haftbefehl gegen Sarai Kratochwil-KLIESCH

Rosalie – Haftbefehl Mutter Sarai Kratochwil-KLIESCH

Haftbefehl gegen die Mutter 

Sarai Kratochwil-KLIESCH,

Sie hat im Nov.2014 das Sorgerecht der 2,5 Jahre alten Tochter Rosalie Kratochwil verloren.
Interpol – Polizei – Fahndung:
http://wp.me/p4RGV9-wJ

 

 

Quelle:
Seite des Vater  Helmuth Kratochwil
https://www.facebook.com/pages/Missing-Rosalie/382201308614489

Tags: Haftbefehl –  – vermisstes Kind Rosalie Kratochwil – Kindesentführung – Vater 

 

Kindesentführung Wien – Haftbefehl gegen Sarai Kratochwil

Alte Videobotschaft vom  14. November 2014

Seit einigen Tagen gibt es einen

Haftbefehl gegen die Mutter 

Sarai Kratochwil-KLIESCH,

Sie hat im Nov.2014 das Sorgerecht der 2,5 Jahre alten Tochter Rosalie Kratochwil verloren.
Interpol – Polizei – Fahndung:
http://wp.me/p4RGV9-wJ

Quelle:
Seite des Vater  Helmuth Kratochwil
https://www.facebook.com/pages/Missing-Rosalie/382201308614489
27_1_2015

Mutter von Rosalie Kratochwil schickt Video aus Versteck

Mutter von Rosalie Krato
Mutter von Rosalie Kratochwil

3_SaraiKratichwil-OE24-17-11-2014 - Kopie

Quelle:
Österreich vom 17.11.2014

Tags:
Fahndung – Polizei – Haftbefehl – Justiz –  Gutachten – Kindesentführung -Feminismus 

Suche nach Rosalie – Lebenszeichen per Video –>

Mutter versteckt die Zweijährige, nachdem ihr das Sorgerecht entzogen wurde.

Videoaufnahmen seiner zweijährigen Tochter ließen Vater Helmut Kratochwil am Freitag endlich aufatmen. Das Mädchen, das von der eigenen Mutter vor zwei Wochen entführt wurde, ist demnach wohlauf. Die Botschaft, die mit dem
>> Video an den TV-Sender << RTL gesendet wurde, ist für den Vater aber erschreckend. „Sie sagt, dass sie ihr Versteck nur verrät, wenn mein Kind nicht mehr zu mir darf“, schildert Kratochwil im KURIER-Gespräch. Für diese Bedingung hat die Mutter aber keinerlei rechtliche Grundlage. Ihr wurde am 2. November nach einem ersten Entführungsversuch die Obsorge gerichtlich entzogen.

Rosalie lebte schon vorher bei ihrem Vater – der Gastronom ging für seine Tochter sogar in Karenz. Die Mutter durfte Rosalie zwei Mal die Woche sehen. Am Sonntag vor zwei Wochen wartete Kratochwil vergebens bei der Großfeldsiedlung auf die Rückkehr seiner kleinen Tochter – die Mutter erschien nicht zum vereinbarten Zeitpunkt und tauchte mit der Zweijährigen unter.

Helmut KRATOCHWIL rosalie…
Vater Helmut Kratochwil – Foto: /Birgit Seiser

Fieberhafte Suche

Seitdem setzte Kratochwil alle Hebel in Bewegung, um das Mädchen zu finden. „Ich habe einen großen Freundeskreis und eine Familie, die mich sehr unterstützen. Jetzt hat auch die Polizei alle Schritte eingeleitet“, sagt der Vater. Bisher ist nur klar, dass die Mutter Rosalies Entführung gut geplant haben muss.

„Als ich mit der Polizei bei ihrer Wohnung war, klebte dort ein Zettel, dass man die Tür bitte nicht gewaltsam aufbrechen soll“, sagt Kratochwil. Mittlerweile hat er auch Kontakt zu der Familie seiner Ehefrau – ein Scheidungsverfahren läuft – aufgenommen: „Ihre Schwester lebt in Deutschland und darum wird jetzt auch dort gesucht. Aber ich gehe eher nicht davon aus, dass sie dort sind.“

Rosalies Mutter hat zwei ältere Kinder aus einer früheren Beziehung, die ebenfalls beim Vater leben. Auch er hat Ähnliches erlebt, ist jetzt in Kontakt mit Kratochwil und versucht, ihn in dieser schweren Zeit zu unterstützen.

(kurier) Erstellt am 14.11.2014, 17:37